Pr. At. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regt. Nr. 566, als Hauxtm. mit seiner bisher. Unif.,, Be cker, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats, Rose, Sec. Lr. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, der Abschied bewilligt. Ernst, Sec. Lt. von der Landw. Juf. des Ref. Landw. Batg. Nr. 33, mit der Landw. Armee ⸗Unif. Berninghbaus, Scheele, Sec. Lts. von der Landw. Kav. desselb. Bats., Hannen, Sec. Tt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, Hei⸗ mann II. Sec. Lt. von der Landtr. Inf. des Res. Landw. Regts. Rr. 40. Balthazar, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 40, Mütze, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, Liebig, Pr. Lt. von der Landw. Inf des 2 Bats. Landw. Regts. Nr. 30. Dietr ich, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats, Brockmann. Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, Willud, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif,, Plessing, Behn, Sec. Lis. von der Landw. Jaf des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 765, Sch arenberg, Premier ⸗ Lieutenant von der Reserve des Grenadier⸗Regiments Nr. 85, Müller, Seconde⸗Liertenant von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Zerssen, Pr. Lt. von der Landw. Inf, des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Waetge, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des J. Beats. Landw. Reats. Nr. 74, Wr ampel meyer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats. Sfalweit, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, mit der Landw. Acmee ⸗Uniff, Blume, Sec. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. I6, Gruchot, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 82, Freus⸗ berg, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 82, als Hauptm. mit seiner bisher. Uniform, Dieffenbach, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 1I5, Kraemer, Scherer, Pauli, Sec. Lts. ron der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 118, Daube, Ser. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. I30, Vogel, Sec. Lt. ven der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 1311, Müller, Pr. Lt. von den Landw. Jägern des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, Hecht, Sec. Lt. von der Landwehr -Feld⸗ Artillerie des 2. Bataillons Landwebr⸗Regiments Rr. 3, Sy, Seconde⸗Lieut. von der Landwehr-Feld⸗Artillerie des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 3, Graf Mielzyns ki, Pr. Lt. von der Garde— Landw. FeldeArt,, Klinkhart, Pr. Lt. von der Landw. Feld-⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 1, Klinkhart, Pr. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, Rahm, Sec. Lt. von der Landw. Feld ⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 54, als Pr. Lt., Sonnenburg, Pr. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw., Regzts, Nr. 42, als Rittm. mit der Landw. ArmeeUniform der Abschied bewilligt. Schu pp, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 110, aus allen Milit. Verhältnissen entlassen.
Königlich Bayerische Armee.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. De⸗ zember. Reck, Oberst z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Straubing. der erbetene Äbschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 11. Inf. Regts. bewilligt. Riehl, vor— maliger Unter Lt, als Ser. Lt. unter die Offize. 4. D. mit der Er— laubniß zum Tragen der Unif. des 2. Feld⸗Art. Regts. wieder einge⸗ reiht. Frhr. v. Rot berg, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Schweren Reiter⸗Regts. der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt.
Im Beurlaubten stan de. 8. Deze m ber. Heisler, See. Lt. von der Res. des 2. Inf. Regts., der erbetene Abschied ertheilt.
Im Sanitäts⸗Corps. 8. Dezember. Dr. Müller, Ben. Arzt. 1. Kl. und Corpsarzt des II. Armee -Corps, in Genebm. seines Abschiedsgesuches mit Pens. zur Disp. gestellt. — I2. De⸗- zember. Dr. Friedrich, charakter. Gen. Arzt 2. Kl. vom 1. Train⸗Bat. und Div. Arzt der 1. Div., unter Verleihung eines Patents seiner Charge als Corpzarzt zum General-Kommändo II. Armee⸗Corps, Dr. Neu hö fer, Ober⸗Stabzarzt 1. Kl. u. Regts. Arzt vom 2. Inf. Regt. als Garn. Arzt zur Kommandantur der Haupt ⸗ und Residenzstadt München, Dr. Wagner, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt bei der Kommandantur der Haupt, und Re⸗ sidenzstadt München, als Regts. Arzt zum 2. Inf. Neht., unter gleich⸗ zeitiger Beauftragung mit Wahrnehm. der Funktion als Dip. Arzt der 1. Dir, Dr. Ritter Stransky v. Stranka und Greifen— fels, Stabsarzt vom Inf. Leib⸗Regt, zur Leibgarde der Hartfchiere, Dr. Weber, Stabsarzt von der gen. Leibgarde, als Bats. Arzt zum 1. Train⸗Bat., Dr. Neidhardt, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Feld⸗ Art. Regt. zur Eguitationsanstalt. Pr. Schröder, Ussist. Arzt 2. Kl. vom 10. Inf. Regt. zum Inf. Leib⸗Regt. Dr. Schuster, Assist. Arzt 2. Kl. v. Inf. Leib -⸗Regte, zum J. Feld. Art. Regt. versetzt. PDr. v. Schröder, Gen. Arzt 2. Kl. und Corpsarzt des J. Armée⸗ Forps, zum Gen. Arzt 1. Kl., Dr. Vocke, Stabsarzt vom 9. Inf. Regt, als Regts. Arzt im 10. Inf. Regt. zum Ober⸗Stabsarzt 2. Rl, Dr. Bandorf, Assist. Arzt 1. Kl. im 7. Inf. Regt., zum Stabs— arzt, Dr. Seng, Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Jäger⸗Bat., zum AÄssist. Arzt 1. Kl.. Dr. Zantl, Dr. Heime r, Pr. Bonnet, Dr. Baumüller, Dr. Mayer, Luer, Dr. Clarus, Dr. Spruner v. Mertz, Dr. Langenkamp, Dr. Herterich, Dr. Stenger, Dr. Schuler, Dr. Siebert, Dr. Killian, Dr. Wernz, Ässist. Aerzte 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Assist. Aerzen 1. Kl., Dr. Uherek, Dr. Aschenbrandt, Dr. Schmitz, Br. Faber, Hr. Reckmann, Schweizer, Schmidt, Br. Zwißler, hr. Birkenfeld, Dr. Rühle, Jens, Pr. Spies, Schunke, Vogt, Dr. Neidhardt, Brühl, Nol te, Rheude, Unter ⸗Aerzte der Res., zu Ässist. Aerzten 2. Kl. des Beurlaubten⸗ standes, befördert. Pr, Sch ie stl, charakterif. ODber-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt im 3. Chev. Regt. ein Patent feiner Charge verliehen. Dr. Kuby, Ober ⸗Stabsarzt 2. Kl. 3 la suite des Sanitãte · Corxs als Ober Stabsarzt 1. Kl. Dr. Reichel, Stabs⸗ arzt des Invalidenhauses. Dr. Sauer, Stabsarzt der Kommandan— tur Augsburg, Pr. Nigst, Stab sarzt a. D., als Ober⸗-Stabzärzte 2. Kl., charakterisirt.
XII. (Königlich Sächftsches) Armee⸗Corys.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Aktiven geere. Personalveränderungen auf Grund Ter veränderten Dienstverhäͤltnisse der Stabsoffiziere bei den Infanterie Regimentern, vom 8. Dezeinber 1863. v. Bü nau, Oberst Lt. im Gren. Regt. Nr. 4900, Räch ter, Bberst ⸗Lt. ian Inf. Regt. Rr. 162, Frhr. von Fricsen, Qlerst⸗Lt. in Inf. Regt. Nr. 1965, Tych fen, Oberst Lt. im Inf. Regt. Nr. 194. Weber, Oberst⸗Lieutenant im Infanterie⸗ Regiment Nr. 105, Wal vde, Oberst L. im Inf. Regiment Rr. 10665, Brandt v. Landau, Oberst Lt. im Inf. Regt. Rr. I96, diefer unter Persetzung zum Inf. Regt. Nr. 197, v. Lossow, IOberst⸗Lt. im Schützen. (Jef) Regt. Vr. 108, Sch uste r, Oberst. Et. im Inf. Regt. Nr. 133, v. Engel, Oberst⸗Lt. im Inf. Regt. Nr. 134, unter Abgabe der Bats. Kommandos, zu etatssn. Stabsoffizieren, Legler, Major im Gren. Regt. Nr. 106), Käuf ler, Major im Inf. Regt— Ur., 102, Käöring, Majer im Inf. Regt. Nr. 105, Fränzel, Major im Inf. Regt. Nr. 107, Frege,. Major im Inf. Regt. Nr. 165, Wagner, Major im Inf. Regt. Rr. J66, v. Lo eben, Major im Inf. Regt. Nr. 107, dieser unter Versetzung zum Inf. Regt. Nr. 105, Frhr. v. Ham merstein, Major im Schützen (Füs.) Regt. Nr. 106, Meyer, Major im Inf. Regt. Nr. 133, . Major im Jaf. Regt. Nr. 134, zu Bats. Com- mandeuren ernannt.
XIII. (Ttöniglich Württemhergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Verjetzungen. Im Beurlaubtenstand e. 7. Dejem ber. Trucksäß, Pr. Et. der Res. des Gren. Regts. Nr. 123, zum Hauptm., Schwartz, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Rr. 125, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 7. De⸗ zem ßer. Kob, Hauptm. und Com. Chef im Inf. Regt. Ne, 120, mit Pens. und der Regt. Ünif. jur Disp. gestelst.
Im Beurlaubtenstande. T Dezember. v. Seeger, Pr. t. von den Landw. Pion. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, dei
Abschied mit seiner bish. Unif., unter Verleih. des Charakters als Hauytm., bewilligt.
Im Sanitäts ˖ Corps. 7. De zem ber. Dr. Engelhorn, Assist. Arzt 1. Kl. dec Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 121, Dr. Kohl,. Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119. Dr. Baur, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 126, Dr. Weil, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. im Res. Landw. Bat. Nr. 127, Dr. Schleich, Assist. Arzt 1. Kl. der Ref. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119, zu Stabsärzten der Reserve, Dr. Bru di, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. im 1. Bat. Landw. Regis. Nr. 122, zum Stabsarzt d. Landwehr, Dr. Götz, Assist. Arzt l. II. im Drag. Regt. Nr. 25, zum Stabe ⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 125, befördert.
Kaiserliche Marine.
Ernennungen, Befsrderungen, Bersetz ungen ꝛc. Ber ⸗ li n, lI5. Dezember. OSerbig, Korv. Kapit.ͥ, zum Kapit. z. See, Geißler, Kapit. Lt, zum Korv. Kaxit.,, Meuß, Lt. z. See von der 1. Matrosen⸗Division, zum Kapit. Lt., befördert.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. Dezember. Die in der gestrigen (18.) Sitzung des Hauses der Abgeord— neten bei Einbringung von zwei Gesetzentwürfen, betreffend die Einkommensteuer und betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer vom Finanz-Minister von Scholz gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:
Im Begriff, einer mir gestern ertheilten Allerhöchsten Ermäch— tigung gemäß zwei Gesetzentwürfe, betreffend die Einkommensteuer, und betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer, dem hoben Hause zu überreichen, bitte ich um die Erlaubniß, dies mit einigen begleitenden Worten thun zu dürfen, weil seit Wochen bereits in der Oeffentlichkeit vielfach versucht worden ist, gegen diese Vorlagen im Voraus Stimmung zu machen, und weil es sich deshalb empfiehlt, so— gleich bei ihrem Erscheinen das Land über einige dabei hauptsäch⸗ lich in Betracht kommende Punkte thunlichst aufzuklären. Es wird auch Ihnen, meine Herren, nicht entgangen sein, daß schon seit den ersten unsicheren Nachrichten und weiter seit der Ankündigung dieser Vorlagen in der Eröffnungsrede der Landtagssession ein Theil der Tagespresse sich beeilt und emsig bemüht hat, die Absichten der Staatsregierung, welche dabei zu Grunde liegen, zu diskutiren, das an sich einfache Sachverhältniß durch Hereinziehung allerhand anderer Fragen zu kompliziren und zu verdrehen und namentlich gegen das bloße Wort „Kapitalrentensteuer (— denn viel mehr wußte man noch gar nicht — alsbald aus dem Sparpfennig der armen Wittwe, aus dem Kapital des armen Mannes, wie einstmals aus der Pfeife des armen Mannes, mit Pathos Kapital zu schlagen. Sei es, daß dies nach dem Grundsatz geschah: „ich kenne Dich zwar noch nicht, aber ich verurtheile Dich!, sei es, daß es aus anderen bewegenden Gründen geschah, es hätte nach dem ganzen bekannten Gange der Vorverhandlungen eigentlich doch nirgend verfangen können und sollen; es hätte namentlich diese freiwillige Advokatur für das Kapital des armen Mannes doch eigentlich nur komisch erscheinen können gegen— über einer Regierung, welche ihrerseits mit allen Mitteln der Ini— tiative und des Entgegenkommens gerade für die Befreiung der ärmeren Bevölkerungsklaͤfsen von dem Drucke direkter Steuern ein— getreten ist; es hätte das von der armen Wittwe geborgte kurze Mäntelchen doch eigentlich kaum Jemanden auch nur auf Augen—⸗ blicke täuschen können. Indessen semper aliquid haeret! Wäre es nun ein Trost, Gefährten im Leide zu haben, so würde die Staats— regierung in diesem Falle allerdings den Trost haben, daß jene An— griffe zugleich und ebenso sehr gegen die Majorität dieses hohen Hauses gerichtet worden sind, welche sich zu der die Klassen⸗ und Einkommensteuer betreffenden Resolution vom 22. Februar d. J. ver⸗ einigt hat; denn diese Resolution, meine Herren, ist dabei in der erstaunlichsten Weise theils interpretirt, theils ignorirt worden, so daß auch nach der Seite hin von gebührender Räcksichtnahme wenig mehr zu erkennen übrig blieb.
Und gerade diese mehr als sichere Art, mit einer öffentlich ver⸗
handelten Resolution des Abgeordnetenhauses in der Oeffentlichkeit so umzuspringen, hat nicht am wenigsten dazu beigetragen, das wahre Sachverhältniß für weite Kreise mit Dunst und Nebel zu umgeben, so daß es wirklich recht nöthig sein dürfte, die Luft, so zu sagen, erst wieder etwas zu reinigen, damit wirklich gesehen werden kann, was wirklich vorgelegt wird. — Wenn in unserer schnelllebigen Zeit nicht Alles immer wieder so bald der Vergessenheit anheimfiele, so hätte nach den Verhandlungen vom Februar dieses Jahres, welche zu dem Gesetz, betreffend die Aufhebung der beiden untersten Stufen der Klassensteuer, geführt haben — so hätten insbesondere nach den Erklärungen, die ich am 21. Februar hier namens der Staatsregierung abzugeben die Ehre gehabt habe, eigentlich überhaupt keine Zweifel bestehen können über die Grenzen des Gebietes, welche die jetzt zu machenden Vorlagen einhalten würden, über die Hauptsachen, welche sie zu berühren haben würden, und über die Richtung., in weicher sie diese Hauptsachen zu regeln versuchen würden. Die Spannung, mit welcher man hier wirklich, dort vielleicht nur angeblich diesen Vor— lagen entgegensah, hätte eigentlich nur den Details gelten können, wie denn auch thatsächlich nur Detailfragen, technische Fragen, meine Herren, es wesentlich gewesen sind, die innerhalb der Regierung die Aufstellung, Berathung und schließliche Feststellung der Vorkagen schwierig und mühsam gemacht haben. Man hätte überall und namentlich da, wo man sich berufen fühlte, schon das Wort zur Sache öffentlich zu ergreifen, wissen können und wissen müssen, daß die Regierung ihre Sorge für die Steuerbefreiung der geringen Einkommen bis mindestens zur Grenze von 1200 M jährlich unmöglich hintansetzen oder aufgeben konnte, daß sie dagegen auf jeden weiteren Abbruch der Klassen⸗ und Einkommensteuer verzichtete; daß sie deshalb auch nicht ansteben würde, die von Ihnen gewollte Beibehaltung des übrigen Theiles der Klassen⸗ und Einkommensteuer durch eine zweckmäßige Reform zu ermöglichen und zu sichern; daß sie, hierzu einmal entschlossen, auch gern die von Ihnen gewünschten Erleichterungen und Ermäßi—⸗ gungen der Steuer formuliren und nicht minder gern auf die gleich mäßigere, gerechtere Veranlagung der Steuer bedacht sein würde; daß sie endlich damit und mit der von Ihnen ebenfalls empfohlenen böheren Besteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen lediglich die Ausfälle zu decken bemüht sein würde welche durch die übrigen Veränderungen herbeigeführt werden. Das ist nun auch wirklich der wesentliche Inhalt der beiden Gesetzentwürfe.
Der erste derselben, betreffend die Einkommensteuer, soll die bis herigen gesetzlichen Bestimmungen über die Klassensteuer und über die klassifizirte Einkommensteuer außer Kraft setzen und ersetzen; er soll unter grundsätzlicher Einbeziehung der Aktiengesellschaffen und Kommanditgesellschaften auf Aktien in den Kreis der steuerpflichtigen Personen diese beiden Steuern zu einer einheitlichen, gleichzeitigen, von allen Einkommen über 1200 „ zu erhebenden Steuern vereinigen. Er wil mittelst einer von dieser Grenze mit 1 9e beginnenden, allmählich und gleichmäßig aufsteigenden Steuerskala erst bei einem Einkommen von 19070 S den bisherigen und weiterhin beizubehal⸗ tenden Einkommenfteuersatz von 3 o erreichen. Er will durch ein im Wesentlichen dem bisherigen Einkommensteuergesetz nachgebildetes, aber eben für alle Stufen einheitliches und im Einzelnen vielfach verbessertes Veranlagungsverfahren, sowie durch verbesserte Veranla⸗ zungsmittel — unter denen ich die Deklarationspflicht bezüglich des Gesammtbetrages der Rentenbezüge hervorheben will — ich sage, er will auf diesen beiden Wegen für eine gerechtere und gleichmäßigere Besteuerung, sorgen. Die Berücksichtigung besonderer, die Leistungs fähigkeit der GCensiten beeinträchtigender wirthschaft⸗ licher Verhältnisse soll soweit gestattet werden, daß bei Einkommen von nicht über 18060 4A Ermäßigungen bis zum vollen Erlaß der Steuer, bei höheren Einkommen, jedoch von nicht über 0 S., Ermäßigungen bis auf die Hälfte der Steuer ge
währt werden. Zur Verhütung aller Härten bei der Beitreibung!
der Steuer, meine Herren, soll der Verwaltung die Ecmãchtigung gegeben werden, eventuell im Falle von Nothständen und nach dem Umfange derselben die Steuer zu erlassen, spezielQl aber in jeeem einzelnen Falle, wo die Exekution die wirthschaftliche Existen und den Nahrungsstand eines Steuerpflichtigen oder seiner Ange⸗ hörigen gefährden, oder wo sie voraussichtlich doch fruchtlos auz— fallen würde, die Steuerschuld niederzuschlagen. Auf alles Dieses, meine Herren, alaube ich jetzt nicht näber eingehen zu müssen, woli aber muß ich hervorheben, daß die Regierung für die Fortführung des mit dem Gesetz vom 26. März d. J. begonnenen, aber erst balb vollendeten Befreiungswerkes der vier untersten Stufen der Klassensteuer nicht blos alle die Gründe von Neuem geltend zu machen und aufrecht zu erhalten hat, die sie schon in der vorigen Vorlage und Verhandlungen angeführt und geltend gemacht hat, sondern daß sie Ihnen auch weitere Nachweise vorlegt. welche, wie sie meint, die Nothwendigkeit und Dringlichkeit der Aufhebung gerade dieser Stufen drei und vier der Klassensteuer dez weiteren deutlich zu machen geeignet sein werden. Aus den statistischen Anlagen der Motive, meine Herren, werden Sie ersehen, daß die rund 617 0) Censiten der 3. und 4. Steuerstufe in dem Jahre vom 1. Oktober 1882 bis dahin 1883, abgesehen von der Bedrãng⸗˖ niß durch 304 0900 Mahnungen, in mehr als 40 09090 Fällen von der Exekution heimgesucht worden sind, während in allen übrigen Steuerstufen 5 bis 11 in der Klassensteuer noch nicht 26 000 Fxekutionsfälle vorgekommen sind. Sie werden ferner daraus ersehen, meine Herren, daß, während in den bereitz aufgehobenen Steuerstufen 1 und 2 nur etwa 3 mal sovtel Haug— haltungen als Einzelsteuernde vorhanden waren, in den Stufen 3 und 4 fast 6 mal soviel Haushaltungen als Einzelsteuernde in Be⸗ tracht kommen; daß also in diesen Stufen die Zabl der minder— bedrückten, minder Theilnahme erfordernden Einzelsteuernden sehr viel mehr zurücktritt, als in den aufgehobenen Stufen 1 und 2. Endlich, meine Herren, werden Sie auch daraus die Bevölkerung— klassen näher ersehen können, welchen die Wohlthat des Gesetzes zu gute kommt, und wenn ich hier nur summarisch mittheile, daß dazu fast 70009 Handeltreibende der Gewerbesteuerklasse B, also mit den geringsten Geschäften dieser Art, gehören, daß circa 55 000 gewerbe— steuerfreie Handwerker dazu gehören, mehr als 27 000 gewöhnliche Ar— beiter, 43 827 niedere Staats⸗ und Gemeindebeamte und jd 904 Volksschullehrer mit ihren Familien, — so glaube ich, meine Herren, werden auch diese summarischen Anführungen schon dazu beitragen, die wohlwollenden Absichten des Gesetzentwurfs in ein klareres Licht zu stellen und mehr und mehr Zustimmung dazu zu werben. Im Uebrigen muß ich mir darauf aufmerksam zu machen erlauben, daß die Befreiung der 61790060 Censiten der 3. und 4. Stufe auch eine nothwendige Voraussetzung derjenigen zweckmäßigen und ein— heitlichen Reform der Klassen! und Einkommensteuer bildet, wie sie der Entwurf anstrebt und Ihnen darbietet. Denn es bleiben dann immer noch ca. 5o0 900 Klassensteuerpflichtige übrig und zusammen mit ca. 137 900 Einkommensteuerpflichtigen alfo SC0 000 bis 2 O O00 Censiten, auf welche die Wirksamkeit des neuen Einkommensteuergesetzes sich zu erstrecken haben wird; und diese Zahl, meine Herren, kann unbedenklich als die Maximalzahl ange— sehen werden, für welche eine einheitlich, gerechter, subtiler und individualisirender funktionirende Einkommensteuer noch möglich ist.
Der zweite Gesetzentwurf, betreffend die Einführung einer Kapital rentensteuer, soll materiell als eine Ergänzung unseres Ertragsteuer⸗ systems nunmehr auch das bisher von einer solchen besonderen Steuer frei gebliebene Kapitalvermögen treffen.
Wie die Grundsteuer, die Gebaudesteuer, die Gewerbesteuer den Grundbesitz, den Häuserbesitz, den Gewerbebetrieb noch befonders be⸗ lastet, so soll diese Kapitalrentensteuer künftig den Kapitalbesitz be⸗ sonders belasten; allerdings nur mit einer mäßigen Steuer von 2 0iso der Kapitalrente, und auch das erst bei einem Betrag der Kapital⸗ rente von 10 900 M jährlich. Von dieser Grenze ab bis herab zu dem Betrag der Kapitalrente von 660 ½ς soll die Steuerskala gleich⸗ mäßig und langsam fallen bis auf oo; die Kapitalrente unter 600 ½ soll frei bleiben. Außerdem, meine Herren, soll die Kaxital⸗ rente aller derjenigen Personen, deren Gesammteinkommen 2000 S0 nicht übersteigt, und die Kapitalrente der Wittwen, Waisen und Gebrechlichen, deren Gesammteinkommen 4060 M nicht übersteigt, ebenfalls frei bleiben. Für die Veranlagung der Kapitalrenten⸗ steuer soll, wie ich schon vorhin angedeutet habe, eine summa— rische Deklaration pflicht der gesammten Rentenbezüge gefordert werden; im Uebrigen aber soll die Erhebung dieser Steuer ganz analog der Einkommensteuer gestaltet werden. Sie sehen, meine Herren, wie wenig dieser Gesetzentwurf alle die Angriffe rechtfertigt, die im Voraus gegen denselben erhoben worden sind. Daß mit dem selben zuviel erstrebt werden möchte, wird jetzt schwerlich noch Je⸗ mand glauben oder behaupten; eher möchten sich, glaube ich, Stim⸗ men erheben, welche meinen, daß zu wenig mit demselben erstrebt wird. Vom Standpunkte der Staatsregierung aus kann aber weder das Eine, noch das Andere angenommen werden; vom Standpunkte der Staatsregierung kann es sich eben, wie ich schon andeutete, nur darum handeln, die Ausfälle gedeckt zu seben, welche aus den übri— . Veränderungen bei der Klassen⸗ und Einkommensteuer erwachsen. fine wirkliche, zutreffende und zu vertretende Berechnung des fingn⸗ ziellen Effektz dieser beiden Gesetzentwürfe, meine Herren, ist nicht etwa blos sehr schwierig, nein, sie ist unmöglich, well die wesentlich⸗ sten Faktoren dieser Berechnung zur Zeit nothwendig unbekannt sind und erst in Zukunft bekannt sein werden. Gewissenhafte Schätzungen aber und eingehende Vergleichungen haben uns zu der Ueberzeugung gebracht, daß das bei diefen Gesetzentwürfen gesuchte Resultat auch in der That eintreten werde, nämlich ungefähr die Ausgleichung des Minus und des Plus, was diese beiden Entwürfe im, Gefolge haben. Annähernd fest steht, meine Herren, nur der Minderertrag oder vielmehr der Einnahmeausfall in Folge der Auf⸗ hebung der dritten und vierten Stufe und in Folge der verminderten Steuerskala; er läßt sich auf ungefähr 6267 000 M schätzen; auf annähernd ebensoviel glauben wir den Ertrag der Kapifalrenten« steuer, wie ich sie in ihren Grundlagen eben geschildert habe, ansprechen zu können, nämlich den Schätzungen gemäß auf 86 130 00 MÆ.ᷣU Im Uebrigen aber halten wir es für zuläfsig, bis auf Weiteres von der Annahme auszugehen, daß die Ausfälle, welche die Berücksichtigung der besonderen, die Leistungsfähigkeit beeinträch⸗ tigenden Verhältnisse, und welche die Vermeidung der Härten bei den Exekutionen im Gefolge haben werden, sich ungefähr ausgleichen werden mit den Mehreinnahmen, welche durch eine bessere, gerechtere Ver anlagung der Steuer auf der andern Seite erwachsen. Daß der zweite Gesetzentwurf sich nur an das Kapitalvermögen, an den Rentenertrag des Geldkapitals wendet, das entspricht, abgesehen von dem vorhin schon angedeuteten mehr theoretischen Grunde, der tiefen und oft schon dargelegten Ueberzeugung der Staatsregierung, daß zumal der Grundbesitz und der Haͤuserbesitz durch die demselben seither schon auferlegten besonderen Steuern zur Zeit im Allgemeinen prägravirt ist. Es entspricht das aber auch der von Ihnen am 22. Februar d. J. gefaßten Resolution, welche klar und zweifellos für jetzt, nur hierauf und auf nichts weiter gerichtet worden ist. Freilich ist gerade das von jenen unverantwortlichen Stimmführern draußen auf das Entschiedenste bestritten worden, allein ich glaube, meine Herren, eine Widerlegung derselben bis mindestens dahin auf— sparen zu können und zu sollen, bis sich etwa Jemand finden sollte bier in diesem hohen Hause, der an den Verhandlungen im Februar d. J. theilgenommen, für die Resolution gestimmt und nun doch Lust haben sollte, jenen Interpreten der Beschlüsse des hohen Hauses beizutreten. Da wir hier nicht die Sprache einer gewissen Diplo⸗ matie vergangener Zeiten sprechen, nicht eine Sprache, welche bestimmt ist, die Gedanken zu verbergen, sondern die einfache und natürliche Sprache der ehrlichen Leute, so glaube ich kaum, daß ein solcher Herr sich findet. Für diejenigen Herren aber, welche gegen die Reso⸗ lution gestimmt haben, wird ja irgend ein Präjudiz ihrer Auffassung nicht bereitet. Diese werden den Gesetzentwurf unter Andern gewiß auch mit dem Einwande angreifen können, daß er sich nicht blos an das Kapitalvermögen, nicht blos an den Rentenertrag des Geld⸗ kapitals zu wenden, sondern daß er sich an das gesammte fundir x
Vermögen zu wenden bätte. Allein, meine Herren, abgeseben davon, daß ich erklären kann, die Regierung befindet sich nach dem, was ich vorhin schon bervorgeboben, absolut nicht in der Lage, jetzt eine solche Hereinziehung des gesammten fundirten Vermögens in diesen Gesetz ntwurf irgend in Aussicht nebmen zu können, so glaube ich, werden
diese Herren auch hier im Abgeordnetenbause kein Glück haben, und cs wird ibnen zu antworten jedenfalls Zeit sein, wenn sie gesprochen
baben. Meine Herren, es lommt nur noch darauf an, einem Miß verständniß, was auch schon mehrfach hervorgetreten ist, zu begegnen, einem Mißverstãndniß, welchem sich die Einen gern, die Anderen ungern dahin überlassen, als ob das Entgegenkommen, die Bereit. willigkeit der Regierung gegenüber Ihrer auf eine Reform der Klaffen⸗ und Einkommensteuer gerichteten Resolutiͤn einen Rückzug ron der bisherigen allgemeinen Finanzpolitik der Regierung erkennen lassen, ein mehr oder minder deutliches Aufgeben der in dem Worte
Reichs⸗Steuerreform‘ kurz zusammengefaßten Prinzivien. Ich möchte, wenn auch nur mit wenigen Worten, doch diesem Mißverständniß
enübertreten. t ** . Herren, gewiß bat die befriedigende Regelung unserer
gesammten direkten Steuerverhältnisse, einschließlich der Klassen« und Einkommensteuer, von jeher mit zu dem Programm ebört, welches nach der Auffassung der Regierung im Wege der eichs Steuerreform zu erledigen sein wird. Es ist nun, wie Sie Alle wiffen — und ich will die Gründe, warum es so ist, bier gewiß nicht von Neuem unterfuchen — die Reichs. Steuerreform ins Stocken en. . . - deter Regierung hat die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß tbatsächlich der Weg der Reichs Steuerreform zur Zeit nicht ein völlig von Hindernissen freier, leicht und sicher zum Ziele führender ist. Sie bat andererseits die Erkenntniß nicht verleugnen können, daß unter allen Aufgaben, die mit der Reichs Steuerreform gelöst werden sollen und noch zu lösen sind, die Freistellung der unteren Klaffen der Bevölkerung von dem Drucke der direkten Staatz steuer das Allerdringlichste, Nothwendizste und Unausschieblichste ist. Es ist das im ganzen Zusammenhang der Reagierungkpolitik schwer⸗ lich von irgend Jemand in Zweifel zu ziehen. Die Regierung, welche große, bisher noch nirgend versuchte und gelöste Aufgaben auf sozialpolitischem Gebiete sich stellt. kann natürlich keine dringendere Aufgabe baben, als vor allen Dingen da, wo der Staat selbst ßiher die Gemüther in den ärmeren Klassen von sich abwendet und rie Einzelnen mit Härte verfolgt und zu Feinden der bestehenden Ordnung macht, also gerade auf diesem Gebiete selbst Wandel zu schaffen. Wenn die Regierung nun ihrerseits erkennen mußte: schnell und sicher ist auf dem Wege der Reichs. Steuerreform jetzt nicht dasu zu gelangen, die Deckungsmittel für den Fortfall der untersten Klassensteuerstufen zu erreichen, andererseits aber schnell und ohne Verzug ist es nöthig, diese Steuererleichterungen herbeizuführen, so raucht sie eben nicht an einen Rückzug von ihren Prinzipien zu denken, fie braucht nicht vor der Besorgniß zu erschrecken, daß man ihr anfangen würde unterzuschieben, sie wolle die großen Gedanken der Reichs ⸗ Steuerreform preisgeben, denn sie hat ja eben nur jenen ein. fachen Thatsochen Rechnung zu tragen, daß ihre nächsten noth— wendigen Ziele sich zur Zeit auf jenem Wege nicht, wohl aber auf dem Wege erreichen lassen, den die Beschlüsse des hohen Hauses ihr in diesem Frühjahre gezeigt haben. Daß diese ihre Ueberzeugung von der Güte und dem Erfolge dieses Weges demanächst hier bald Bestätigung finden werde — diese Hoffnung wage ich heute mit einer gewissen Zuversicht auszusprechen. Demgemäß habe ich die Ehre, Herr Präsident, die Allerhöchste Ermächtigung vom 17. De⸗ zember 1583 mit den darin bezeichneten beiden Gesetzen und den dazu gehörigen Motiven zu überreichen.
— Im weiteren n,, ö. n mn e, Sitzung des Hauses der Abgeordneten wur . ö des Entwurfs des Staatshaushalts⸗ Etats für 188485 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Innern fortgesetzt.
Der Abg. Strosser erklärte, die Frage der Vagabondage sei eine hochwichtige auf politischem, sozialem und wirthschaft⸗ lichem Gebiete. Er gehöre nicht zu denjenigen, welche aus einzelnen Erscheinungen heraus so großartige Dinge wie die Zunahme des Verbrecherthums und der Vagabondage erklären wollten. Man habe am Donnerstag diese Thatsachen durch Zahlen verschieben wollen, indem man sich auf das Buch des Geheim-Raihs Starke berufen habe. Er habe dasselbe noch nicht gelesen und studirt, er hoffe dazu noch Gelegenheit zu finden. Wenn aber der Regierungskommissar Starke die Abnahme des Verbrecherthums auf das Jahr 1871 zurückführe, und da⸗ für den Patriotismus ins Feld führe, so vergesse derselbe dabei verschiedene andere maßgebende Momente; die Abnahme der Verbrechen erkläre sich hauptsächlich aus dem Erlaß des neuen Strafgesetzbuches im Jahre 1869, nach welchem die höͤchste zeitige Zuchthausstrafe von 20 auf 15 Jahre und die niedrigste von 2 auf 1 Jahr herabgesetzt sei. Davon sei der größte Bruchtheil der Gefangenen, nahezu die Hälfte betroffen und deshalb eher entlassen. Ebenso sei es mit den Gefängnißstrafen gewesen. Von wesentlichster Bedeu⸗ tung sei auch die Bestimmung des 23 des Straf⸗ gesetzbuches bezüglich der eintretenden Beurlaubung der Ge⸗ sangenen gewesen, von der namentlich in den ersten Jahren ausgiebigster Gebrauch gemacht worden sei. Wenn der Re⸗ gierungskommissar geäußert habe, daß der nationale Krieg und der Patriotismus 1671 viel zum günstigen Stande der Zahl der Vergehen und Verbrechen beigetragen habe, so sei er der Meinung, das Verbrecherthum habe mit dem Patrio⸗ tismus nichts zü thun. Eine Million Streiter seien 1870 ausgezogen, das Heer habe im Frieden eine Stärke von 400 009 Mann; es hätten darum 600 600 Mann den Gewerhen und Heschästen entzogen werden müssen, an deren Stelle diejenigen, die sonst ohne Stelle und Arbeit in Noth geblieben wären, hätten eintreten können. Darum der niedrige Vergehen— und Ver⸗ brechenstand von 1871. — Wenn sich die Verhältnisse später verschlechtert hätten, so sei zunächst als Faktor in Betracht zu ziehen die Gewerbeordnung, die die Schanklizenzen vermehre, das Verhältniß zwischen Meister, Geselle und Lehrling gelockert, und eine Menge anderer Schäden herbeigeführt habe. Auch der Aktienschwindel habe zur Verschlechterung der Verhältnisse fein wesentlich Theil beigetragen. Sehr bedauern müsse er, daß der Regierungs— Kommissar gar keine Ursache gefunden habe, die Ab⸗ nahme der religiösen Gesinnung, und das Schwinden der Moral in Betracht zu ziehen, die doch von gar nicht zu unter— schätzender Bedeutung sei. Der Kulturkampf. habe hier recht Böses zur Folge gehabt. Wenn sich jetzt wiederum eine Besse— rung geltend mache, so sei wohl an eine solche zu glauben, denn die gewerblichen Verhältnisse gingen in die Höhe, die Ernten seien günstiger ausgefallen, der Kulturkampf gehe herab, kurz, die soziale Reform fange an, ihre Wirkung zu zeigen. — Üm noch auf Celle zu kommen, so habe sich in den letzten 11 Jahren die Zahl der Verurtheilten beinahe verdoppelt, Und da wolle man noch von Abnahme der Verbrechen sprechen? Die Schwurgerichtsfälle hätten sich vom Jahre 1871 his 1877 um nahezu 160 Proz. gehoben, Bedenklich sei ihm der Beifall, den die Rebe des Geheinien Raths Starke bei der Linken gefunden habe, das erste Mal nach langer Zeit übrigens, wo man vom Fortschritt einem Regieruüngsvertreter aus vollem Herzen zuge⸗
stimmt habe. Gewundert habe er sich ferner, daß der Kommissar
die Zunahme des Meineides daraus erklärt habe, daß der Eid nicht freiwillig geleistet, sondern dem Zeugen vom Richter auferlegt werde. Gewissenhaste Menschen könnten 200 Eide in einem ** schwören, ohne einen Meineid zu begehen. Das Bewußtsein der Heiligkeit des Eides sei entschwunden. Der Kommissar habe ihm neulich vorgehalten, als er die Re— gierung um Vorlegung der Statistik über die Abnahme der Verbrechen ersucht habe, er schiene zu glauben, daß Zahlen so tief gehende Erscheinungen erklärten. Es sei doch eine über die Maßen kindliche und naive Auffassung, zu glauben, daß für ihn Zahlen bewiesen. Der Kommissar halte ihn doch nicht für so dumm, daß er die Zahlen nicht auch wäge. Auf Grund der Gefängnißstatistik komme er allerdings zu anderen Resultaten, als der Kommissar. Die Zahl der Verurtheilten habe 1871 68 000 betragen, 1872 76 900, 1873 79 0900, 1874 86 000, 1875 89 000, 1876 101 000, 1877 125000, 1878 132000, 1879 128 000, 1880 143 000, 1881,82 152 000. Von 1871 bis 1881/82 habe sich die Zahl also verdoppelt. Dabei sei besonders bemerkenswerth, wie einzelne Kategorien von Verbrechen, wie die Verbrechen gegen die Sitt—⸗ lichkeit, betrügerischer Bankerott, Verbrechen im Amte, die Zahl der jugendlichen Verbrecher gestiegen seien. Zu den Ursachen der großen Vermehrung der Verbrechen und der Vagabondage, zum Theil auch der Selbstmorde, rechne er die Vermehrung der Wirthshäuser und Schenken, die allge— meine Wechselfreiheit, das Aktiengesetz mit der Gründeryperiode, die milderen Strafgesetze und die laxe Praxis der Gerichte, das Tingeltangelwesen, den Kolportagebuchhandel, die Auf— hebung des Heimathsrechts, die Lösung der Familienbande durch die Kinderarbeit, das Ausmiethen der Kinder in fremde Häuser, die schlechte Ausbildung der Mädchen in Folge der Fabrikarbeit, schlechte Herbergen, steigende Genußsucht und Vergnügungssucht in allen Ständen. Von der Linken werde immer nach tüchtiger Schulbildung gerufen, dann würden diese Uebel alle mehr oder weniger verschwinden. Er habe vor der Schulbildung großen Respekt, aber Bildung allein mache kein Volk an sich sittlich und besser. Sorge man lieber dafür, daß zu der Bildung eine tüchtige religiöse Grundlage komme! Der Regierungskommissar Geheime Ober-Justiz-Rath Starke entgegnete, darin könne er mit dem Vorredner über— einstimmen, daß derselbe die Schrift, die unter seinem Namen erschienen sei, nicht gelesen habe, ferner darin, daß auf reli— ibsen Sinn und religiöse Erziehung ein großes Gewicht ge— egt werden müsse. Aber die ganze Frage habe mit der poli⸗ tischen Parteistellung nichts zu thun, und solle damit nichts zu thun haben; es sei eine Frage des Menschenlebens, der Sittlichkeit und der Bewegung des Menschen im staatlichen Organismus. Wenn es gelte, Abhülfemittel zu suchen, dann komme die Parteistellung zu ihrem Rechte. Die Schäden zu konstatiren, könne objektiv unabhängig von jeder politischen Stellung geschehen. Der Vorredner habe vor einigen Tagen von ihm Zahlen über den Stand des Verbrecherthums in den letzten 3— 4 Jahren verlangt. Diese habe er demselben ge—⸗ geben, zur Erläuterung aber hinzufügen müssen, daß den Zahlen andere Basen zu Grunde lägen, als den in seinem Buche für 1854 — 78 gegebenen Zahlen. In der Gesammt— summe sei eine Vermehrung der Verurtheilungen nach⸗ gewiesen, aber auf dem Gebiete der größten Zahl der Delikte, der Diebstähle aller Art, sei ein Rücgang konstatirt. Genügendes Material böten nur die Geschäftstabellen der Justizbehörden, nicht die vom Vorredner benutzten Gefängniß— statistiken, namentlich nicht die eines einzelnen Ressorts. Auch die Schwurgerichtsstatistik sei nicht maßgebend, es müßten alle Verurtheilungen in Betracht gezogen werden. Nicht eine Ver— gleichung mit den Jahren 1871—79 sei das thema proban- dum, wenige Jahre gäben im Leben des Volkes nicht den Ausschlag. Er sei bis auf das Jahr 1854 zurückgegangen, weil, von da ah brauchbares Material auf gleicher Basis vorliege. Das sei ein Menschenalter. Als Beispiel habe er angeführt, daß in den Jahren 1818 und 1819 dreimal so viel Untersuchungen wegen Diebstahl anhängig gewesen seien als jetzt; mit solchen Beispielen wolle er den — wohl von Niemand mehr geglaubten — Satz widerlegen von der „guten alten Zeit“. Die schlechte neuere Zeit beginne nach dem Vor— redner 1871 mit der liberalen Gesetzgebung. Die Theuerung der Lebentzmittel habe er nicht als den einzigen, sondern nur als einen wesentlichen Faktor angeführt. Daneben kämen aber noch viele andere Faktore in Betracht. Man erfahre heute viel mehr, als früher. Ein großer Faktor sei auch die Thätigkeit der Polizeibehörden, die nicht zu allen Zeiten eine gleiche sei. Das habe schon der Justiz⸗ Minister von Mühler 1835 in einem Bericht an den König konstatirt, als derselbe Auskunft über die Zunahme der Ver— brechen habe geben sollen. Derselbe habe namentlich an— geführt, daß früher eine ganze Menge von Verbrechen, nament⸗ lich von größeren Diebstählen, ja selbst von größeren Ver— gehen, mißbräuchlich ohne weites von den Rentbeamten, Dorf⸗ schulzen, Gutsherren und. Magistraten abgeurtheilt seien. Ein zeitlicher Faktor sei die Veränderung der Bevölkerung. Numerisch habe die Bevölkerung von 1854 bis 1878 um 27 Proz. zugenommen. Hand in Hand damit seien die enormen wirthschaftlichen Veränderungen gegangen. Bis 1866 habe die preußische Landwirthschaft die Bedürsnisse des Landes allein decken können. Seitdem habe, sich die deutsche Industrie ausgedehnt; man sei auf den auswärtigen Handel angewiesen. Die Wohlhabenheitsverhältnisse übten ebenfalls großen Ein⸗ fluß aus. In den ärmeren Provinzen, wo die größte Zahl der Steuerfreien sich befinde, seien die Vergehen gegen das Eigen⸗ thum erheblich häufiger, als in den wohlhabenderen Provinzen. Dazu trete der Mangel an Seßhaftigkeit, der über viele Leute gekommen sei, der durchaus aber keine innere mora⸗ lische Verschlechterung bedeute. Ferner die ganze Aenderung des Verkehrs. Namentlich das Wachsen des, Selbst⸗ gefühls und der Selbstüberschätzung reiße die Leute zur Selbsthülfe fort. Es fühle sich jetzs Jeder als ein Deut— scher, der die großen Siege von 1870/71 miterfochten habe. Daraus folge eine Steigerung der Beleidigungen und Körper⸗ verletzungen, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt u. s. w. Die sozialistische Bewegung habe auf diesem Gebiet viele Schaden mit sich geführt. Der Abg. Strosser wolle zwischen großen und kleinen Verbrechen unterscheiden. Nehme man das Verbrechen des Mordes. Es habe einen Mord im Jahre 1854 auf 4995 000 gegeben, im Jahre 1880 auf 49609090, im Jahre 1881 auf 6659 000, 1871 auf 880 900, 1870. auf L258 000 Menschen. Die beiden letzten Jahre bewiesen gerade, daß man bei einer solchen Vergleichung nicht nur bis auf die Jahre 1870/71. zurückgehen dürfe, sondern einen viel größeren Zeitraum ins Auge fassen müsse. Wenn man alle Faktoren, die er berührt habe, zusammenfasse, so ergäben sich daraus die Grundbedingungen, welche eine Be⸗
wegung in den Verbrechen hätten entstehen lassen. Er habe gesagt, daß ein Rückgang anfange, weil die Zahl der Delikte, welche den Ausschlag gebe, zurückgegangen sei. Die Delikte gegen das Eigenthum würden von den Lebensmittelpreisen beeinflußt; diese Erfahrung sei in allen Ländern der Welt gemacht worden. Die Sittlichkeüsvergehen seien 1882 gegen 18851 gestiegen; das sei eine hochbeachtenswerthe Thatsache. Daß der Mangel des häuslichen Lebens in Folge der Verhältnisse der Industrie daran mit schuldig sei, dem stimme er vollkommen bei. Er stimme in den Grundsätzen, welche er hier vorgetragen, mit seinem Chef vollkommen überein; die Verantwortung für die Details müsse er natürlich tragen. Die jetzige Zeit sei eine sehr ernste, es gebe eine Menge unerfreulicher Erscheinungen; aber er habe geglaubt nachweisen zu müssen, daß es nicht so schlimm sei, wie man geschildert habe, namentlich auch nicht in Folge der Gesetzgebung jener Jahre. Wenn man die Zu⸗ nahme der Verbrechen als ein Zeichen der Entsittlichung betrachte, dann müsse ein Rückgang auch eine Besserung bedeuten. Wenn die Moralität zurückgegangen sein sollte, dann müßte es doch auf allen Gebieten geschehen, also auch bei den unehe— lichen Geburten. Die Statistik ergebe aber, daß die unehe— lichen Geburten sich parallel der Zahl der Diebstähle, Unter— schlagungen ꝛc. bewegten, also wohl von denselben Be— dingungen beeinflußt würden. Der Abg. Strosser meine nun, daß die Zahl der jugendlichen Verbrecher mehr gestiegen sei, als die Vermehrung der Bevölkerung erklären könne. 1854 habe die Zahl der jugendlichen Verbrecher unter allen Verbrechern 4 Proz. betragen, nach 1871 sei man allerdings auf 9 Proz. gekommen. Aber das Reichsstrafgesetzbuch habe auch die Altersgrenze anders gestellt wie früher, nämlich von 16 auf 18 Jahre. Gerade aber das 17. und 18. Jahr stelle unter den jugendlichen Verbrechern das größte Kontingent. Hier seien es gerade diejenigen Per— sonen, die von der Familie in die Welt ohne genügende sitt— liche Reife hinausgestoßen seien, und die mit der ganzen Flegel— haftigkeit dieses Alters auf alle möglichen Abwege kämen. Wenn also diese beiden Jahresklassen allein 50 Proz. aller jugendlichen Verbrecher ausmachten, so sei es kein Wunder, wenn man von 4 auf 9 Proz. gekommen sei. Es sei die Aeußerung gefallen, das, was er gesagt habe, könne nur Jemand aussprechen, der keinen religiösen Gedanken habe. Das sei eine schwere Krän⸗ kung. Aber was habe er denn gesagt? Wenn die Zahl der Be⸗ völkerung sich um 27 Proz, die Zahl der Geschäfte, bei denen Eidesleistungen vorkämen, sich um 92 Proz. vermehrt habe, dann sei es doch erklärlich, daß der Prozentsatz der Meineide steige. Der Vorredner, der sich nicht die Mühe gegeben habe, sein Buch zu lesen, aber doch darüber spreche, habe gesagt, die Zahl der Meineide sei etwas größer. Aber man müsse doch die vermehrte Zahl der Prozesse in Betracht ziehen. Er lege hohen Werth auf die religiösen Elemente; möge man darauf halten, daß Schule und Kirche zusammen thätig seien. Aber es gebe noch einen Faktor: den Gemeinsinn, der erforderlich sei in der ganzen Bevölkerung, um das Verbrecherthum zu unter— drücken. Alles Parteihetzen sei auch ein Faktor; er nenne keine Partei, aber die Aufregung, welche in alle Schichten des Volkes hineingetragen werde, stifte Unfrieden, errege die Leidenschaften, störe den häuslichen Frieden. Wenn von allen Seiten zusammen gearbeitet werde, dann habe man an der jetzigen Zeit nicht zu verzweifeln; in einer Zeit, wo das glor⸗ e g wür 1871 stattgefunden habe, sei für den Pessimismus ein Platz.
Der Abg. Metzner erklärte, er als einziger Handwerker im Hause wolle der Anschauung Ausdruck geben, welche in Hamwerkerkreisen über die Vagabondage bestehe. Dieselbe sei eine Errungenschaft der Neuzeit, die gute alte Zeit habe diese Erscheinung nicht gekannt. Er halte an dieser Ansicht fest, trotz der gegentheiligen Behauptungen des Regierungs— kommissars. Die Vagabondage sei ein Ausfluß der Religionslosigkeit und der modernen Gesetzgebung, welche zerstöͤrend und desorganisirend wirke. Die unbotmäßige, halb— erwachsene Jugend, die große Anzahl jugendlicher Verbrecher, sie seien durchweg das Produkt der Aera Falk, und die Hand— werker seien durch die Freizügigkeit zu Nomaden geworden. Die Vermehrung des Kampfapparats gegen die Vagabondage habe keinen effektiven Nutzen. Nur wenn man für die Lehr— linge wieder eine ordentliche Lehrzeit mit Gesellenprüfung und für die Gesellen Innungen einführen wollte, könne das Vaga⸗ bondenthum wirksam bekämpst werden. Die Paßfreiheit habe das Gesindel auf die Landstraßen gebracht und die Gewerbe⸗ freiheit die Vagabondage. Er bitte daher den Minister, wenn derselbe wirklich geneigt sei, die Wunde zu heilen, die dem Lande das Vagabondenthum geschlagen habe, Sorge zu tragen, daß ein Innungswesen mit Beitrittspflicht jedes Berechtigten wieder aufgerichtet werde. .
Der Abg. Dr. Wehr fragte beim Minister an, ob nicht in Betreff der Vollstreckung der Korrigendenhaft eine Aenderung getroffen werden könne. Das jetzige Verfahren bestehe darin, daß der Korrigend dem Richter vorgeführt werde, der ein noth— dürftiges, schablonenmäßiges Verhör mit demselben anstelle, und ihn wegen Vagabondage verurtheile. Dann erfolge die Ver— weisung an die Landespolizeibehörde, die aus den unvollstän⸗ digen Akten ganz nach ihrem Gutdünken dekretire, daß der Betreffende eine beliebige Anzahl von Wochen und Monaten in einer Korrigendenanstalt untergebracht werde. Und die Strafvollstreckung werde dann von der Provinzialverwaltung vorgenommen. Er halte es für richtig, eine Behörde aus⸗ fallen zu lassen. Es würde sich empfehlen, der Landespolizei auch die Strafvollstreckung zu überweisen. Die Diskussion wurde geschlossen. ö. ö
Persönlich bemerkte der Abg. Strosser, der Regierungs⸗ kommissar habe zu Beginn seiner Nede gesagt, er (Redner) hätte selbst eingeräumt, sein Buch nicht gelesen zu haben. Der steno⸗ graphische Bericht werde erweisen, daß er nur bemerkt habe, er habe das Buch noch nicht studirt. Er habe übrigens auch nicht das Buch, sondern nur das beurtheilt, was Geh. Rath Starke am vorigen Donnerstag vorgebracht habe. Später werde er vielleicht Gelegenheit haben, eine Beurtheilung des Buchs nachzuholen. Der Titel wurde hierauf bewilligt. Ebenso der Rest der Ausgabepositionen. .
Der Etat der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben des Ministeriums des Innern wurde in Summa von 42 636 556 (0 genehmigt. . war der Etat des Mini⸗
iums des Innern erledigt. . en. eine e des Abg. Dr. Windthorst erklärte der Präsident, daß er Mittwoch die letzte Sißung vor dem Weih⸗ nachtsfest abhalten 3 Die . sollten am 8. Januar wieder aufgenommen werden. .
35 vertagte 6 das Haus um 4 Uhr auf Mittwoch
11 Uhr.