1883 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Sandes. Direktor und der beiten Mitglieder des Prorinzial⸗ Aussckußes können mit Lettern oder Facfmileftempeln gedruckt werden, doch muß jede An⸗ weifung mit der eigen bändigen Namensunterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen werden.

Die Anweifung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachftebender Art abzudrucken:

ter Zinẽschein.

tir Zinsschein.

Anweisung.

NMinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten. Dem Oberlehrer am Realgymnasium am Zwinger zu Breslau, Julius Lendin, ist das Prädikat Professor beige⸗ legt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Major a. D. Meyer ist die Stelle des Aichungs⸗ Inspektors für die Provinz Sachsen übertragen worden.

Ju stiz⸗Ministerium.

Der Gerichtz-Assessor Eiler in Bonn ist zum Notar für den Amtsgerichts bezirk Rhaunen, im Landgerichtsbezirk Trier,

mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rhaunen, ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 6. Verloosung von Schuldverschreibungen der 4pro⸗ zentigen Staatsanleihe von 18684 sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Beßitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kopitalbeträge vom 1. Juli 1884 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Juli k. J fällig werdenden Zinsscheine Reihe Nr. 2 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VI bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse hierselbst zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Ein⸗ lösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks-Hõauptkassen der Provinz Hannover und der Kreis kasse in Frankfurt a. N. Zu diesem Zwecke können die Schuld⸗ verschreibungen nebst insscheinen nd Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni k. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prü⸗ fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗ zahlung vom 1. Juli 1884 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Juli 1884 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Ver⸗ 3 derselben mit dem Tage ihrer Kündigung auf⸗

5

Die Staats schulden⸗-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld verschreibungen uber die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 14. Dezember 1883.

Hauptverwaltung der Staats schulden. Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.

atsanlebhen von ber 1862. Mts. stattgefundenen siebenzehnten Verloosung O des unter Vermittelung des Bankhauses ild öbhne in Frankfurt a. M. negoziirten i Staatzsanlebens ron 7200 6M FI. d. 4. 30. Ser i worden: A. Zur Rücdjablung auf Litt. N. a 100 FI. = 393 5 3 720 9863 973 1537 156 23 2325 2370 2395 2722 29473 7 1 3861 4055 4118 4130 1133 4221 4299 4387 510 3 ö l 37 Stück über 37090 Fl. oder 6342 6 91 itt. O. à 20 FI. 1137 1185 1436 1870 1880 74 43. Litt. P. à M FI. 857 M 14 3. Nr. 161 359 512 528 46 11253 1390 1314 1474 1532 18624 1944 2299 33 34735 3577 3732 3745 3851 3983 445 5 5595 5719 3839 5386 6472 6509 75655 48 Stack über 24 000ν FI.

29 4. Nr. 368 427 419 60h 2X s rs = 14 Stck

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über 1420 FI. oder 13209 Fl. oder 74 571 Æ 43 3. B. Zur Rückzahlung auf den 1. D Litt. . à 100 FI. 171 Æ 43 3. 86123 1417 14361

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342 16 85 . Nr. 203

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446 7I. oder 75 9.6 Die Inhaber dieser benachrichtigt,

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* . eren Stellen erbeben werden können: gerten Stellen erhoben werden können:

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32 472 776 12 Stück über

Nr. 204 538 551 5826 2057 2907 2132

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bierron mit dem Ver in · sarg nur bis zum betreffenden Ruch Elungstermin ftartfindet, bei fol-

Bei dem Ban kkause M. A. an Rothschild Söhne in Frankfurt a. M, bei der Königlichen Regierungs⸗ Sauptkafse in Wiesbaden, fowie, bei jeder anderen Königlichen Regierung Hauptkasse, bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlir, der Töniglicken Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Rönigkicken Bezirks-Hauptkassen in Hannover, TLũne⸗ burg und Os nabräck. Die Auszablung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gebörigen Zinsscheinen und Zinsschein ˖Anweisungen und zwar bei den unter A verzeichneten Obligationen mit den Zins scheinen Reibe III Nr. 8s und bei den unter B verzeichneten nur mit Zinẽschein ·˖ Anweisungen. . Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinsscheine bei den Obliga⸗ tionen sub W wird an dem zu zablenden Raxitale zurückbebalten. Soll die Einlsfung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankbhaufe, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauxt⸗ kaße in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskafse in Frankfurt WM., fondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ Anweifungen ezw. nur mit letzteren durch diese Kasse vor der Aus zablung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, wes balb diese Schuldrerschreibungen einige Zeit vor dem Rückzablungs termine eingereicht werden können. Rückstãndig sind noch aus den Berloosungen: rro 1. Oktober 1876: P. 5821, pro J. Arril 1881: N. 120 1507 3944. E. 5136, 1. April 1882: X. 5633, 0. 790, P. 7122

9 h Iliober 15387: X. 146 2911 3503 5833, 0. 548 1289,

750,

1 April 1883, X. 353 444 1025 3582 4583, 0 10098 1483

1489 321 648 2016 3710 6418 7288, 0. 559 866.

1. Oktober 1883: X. 105 233 1998 2322 3123 3203 3751 3757 3777 1825 5187 5322, 0. 167 368 10413 1230 1583 1850, F is 473 5331 1239 1327 is3z 2036 3065 4699 4837 5150 5526 5119, G. 471 710 1143 1726 I69.

Wlesbaden, den 11. Dezember 1883. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

In der heutigen andelsregister⸗ Beilage wird Nr. 51 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtlich es. Dentsches Reich.

21. Dezember. Unter dem Vorsitz des Staats-Ministers von Boetticher wurde am 29. Dezember eine Plenarsitzung des Bundesraths abgehalten. Die Vorlage, betreffend die Herstellung einer Statinik der öffentlichen Armenpflege, wurde dem zu⸗ ständigen Ausschusse zur Vorberathung überwiesen. Der Vorsitzende theilte der Versammlung mit, daß für die deutsche Einfuhr nach der Türkei an Stelle des in Ausfüh— rung des Artikels 15 des Handelsvertrags zwischen dem deutschen Zollverein und der Türkei vom 20. März 1862 vereinbarten türkischen Zolltarifs, dessen Revision beantragt worden, bis zur Vereinbarung eines neuen Zolltarifs wieder der in Artikel 5 des genannten Vertrages vereinbarte allge⸗ meine ächtprozentige Wertbzo getreten ist. Die Ausschuß⸗ antrãge betreffend Ursprüngsbescheiniguag für die unter Ziffer 2 der Ausführungsbestimmungen zu den Handels—⸗ derträgen mit Italien und Spanien bezeichneten Gegen⸗ stände' bei dem Eingang aus dem Hamburger Frei⸗ hafengebiet, wurden genehmigt; der Antrag auf Rück⸗ erstatlung des Zolls für ein durch Ueberschwem⸗ mung verloren gegangenes Quantum Petroleum wurde abgelehnt. Die Versammlung ertheilte dem Haupt⸗Zollamte zu Swinemünde die Ermächtigung zur Abfertigung von Bagren der Nummern 222 und i des Zolltariss zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarispositionen. Schließlich wurden abschlägig beschieden die Eingaben, betreffend: (iserner Weinzollkredit; angebliche Verletzung des §. 180 des Strafgesetzbuchs.

Der Ausschuß des Bu ndesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Auf Grund einer Allerhöchsten Kabinetsordr? vom 4. Dezember ist, wie die N. A. Ztg.“ schreibt, die zur militarischen Ergänzung der Wehrordnung vom 28. Septem⸗ ber 1875 von der Admiralität neu zusammengestellte Marin e⸗ ordnung nunmehr veröffentlicht und von der Königlichen Hofbuchhandlung von Wittler u. Sohn dem Buchhandel über⸗ geben worden. Die Redaktion einer Marineordnung war im Hinblick sowohl auf die in Heer⸗ und Wehrordnung vielfach zerstreut umherliegenden Bestimmungen, als auch auf die zahlreichen seither nothwendig gewordenen Ergänzungen und Erlauterungen der genannten beiden Ordnungen im Laufe der Zeit zu einem unabweisbaren Bedürmniß geworden. Zu diesem Zweck hat man die Rekru⸗ firungs und die Landwehrordnung des Heeres derart für die Marine bearbeitet, daß die wichtigsten einschlägigen Bestimmungen, in übersichtlicherer Form mit den nöthigen ZJusätzen versehen und streng systematisch nach der Materie ge⸗ öordnet, für den handlichen prattischen Gebrauch zusammen⸗ gefaßt worden sind. Die neue Marineordnung behandelt demgemäß in ihrem ersten Theil die Rekrutirung, das Aus— scheiden aus

Preußen. Berlin,

dem aktien Seedienst und dem freiwilligen Dienst, und im zweiten die Listenführung, die allgemeinen Ver⸗ hältnisse der Personen des Beurlaubtenstandes sowie die Ergänzung und die besonderen Dien stverhältnifse der Offiziere es Beurlaubtenstandes. Aus beiden Theilen geht hervor, daß den Lebens⸗ und Erwerbzinteressen der für den Dienst zur See Berufenen in größtmöglicher Weise Rechnung ge⸗ tragen und ihnen bei Ableistung der Dien stpflicht elf jede im Allgemeinen statthajte Erleichterung gewährt worzen ist; so dürfen beispielsweise Militarpflichtige der seemännischen Bevölkerung zum Abdienen eines, resp. dreier Jahre, nach den gleichen Bestimmungen wie für das Binnen⸗ land, als Freiwillige auch über den Etat der Besatzung eingestellt werden; desgleichen können die Kommandanten im Aualande Freiwillige der Landbevölkerung des Deutschen Jeiches, die sich zu vierjahrigem aktiven Dienst verpflichten, einstellen, ohne an die gesetzlichen Einstellungstermine des 1. Februar und 1. Oktober dabei gebunden zu fein. Wie die für den Fall einer Mobilmachung vorgesehenen Bestimmungen iind diejs nigen von allgemeiner Wichtigkeit, welche sich auf die Annahme von Freiwilligen in Offizier und Dedoffizier⸗

stellen beziehen. In denselben heißt es:

Nach ausgeiprocherer Mobilbachung können zur Befetzung der⸗ jenigen Stellen in der Kaiserlichen Mering, die jwar ein 2 technisches oder seemännisches Geschick, nicht aber eine spenell mil tärische Vorbildung verlangen, geeignete Personen, auch ohne zuvor in der Kaiferlichen Marine gedient zu haben, bebufs Bese ung von Offiziers und Deckof fiziersstell en als Kriegs freiwillige eingestellt werden Diese Personen müssen Reichs angebörige, gesund und nicht dien styf ici sein, auch dürsen sie nicht ju dem bereits aufgebotenen Theil des Landsturmes gehören. Cs können eingestellt werden als Hülfe. Kaxitän Lieutenants: Schiffer auf großer Fahrt, die mindestens Jahre ein transatlantisches, bauptsächlich für den Passagierverkebt verwendetes Posdampfschiff geführt haben; als Sůlfe · Lieutenants znr See: Schiffer auf großer Fahrt, die mindestens ein Jahr ein tranz⸗ atlantisches Dampfschiff gefübrt haben; als Hülfs · Unter ⸗Lieutenantz: Schiffer auf großer Fabrt, die entweder ein Jahr als erster oder zwei Jahre als zweiter Steuermann auf traneatlantischen, haupt ãchlich für den Pesfagierverkehr verwendeten Postdampfschiffen gefahren oder ein anderes größeres Seedampfschif gefũbrt haben, inaktio⸗ Deckoffiziere der Kaiserlichen Marine, inaktive Unteroffiziere der Ma⸗ rine und Armee, die sich in einer entsprechenden bürgerlichen Lebent— stellung kefinden. Dieselben treten als Feldwebel oder Deckoffizier ein und können nach dargelegter Qualifikation zu Hülfs ˖ Unterlieute⸗ nants befördert werden. Sie finden in der Regel nur Verwendunz am Lande bei den Matrosen⸗ und Werftdirisionen, den Seebataillonen und den Matrosen · Artillerie Abtheilungen; als Hülfe ⸗Maschinen⸗ Unteringenieure; Maschinisten erster Klasse, die mindestens ein Jabt lang eine Maschine von über 1000 indizirten Pferdestärken auf trangatlantischer, bauptfächlich fär den Passagigrverlehr verwend ter Poftdampfschiffen felbständig geleitet baben, ina ktire Okerma Kiniste⸗ (früher Deckoffiziere erster Klasse der Kaiserlichen Marine. Die auf⸗= geführten Kategorien werden auf Vorschlag des Stationg Chefs, von Chef der Admiralität vorbebaltlich der Allerböchften Genehmigurz für die Dauer des Krieges ernannt; sie rangiren hinter den See— webr⸗Offfsteren ihrer Charge und unter sich nach Charge und Datum der Ernennung. Ibr Verhältniß als Vorgesetzte wie als Untergebene wird lediglich durch die Funktion, nicht durch die Gbarge geregelt. Auf sie sinden alle auf die Offiziere bezüglichen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften Anwendung. Ausgenommen hiervon sind nur die Bestim— mungen über Tie Ehrengerichte und über die Wabl der Qfiziere, und follen Hülfsoffijiere c an den Ehrengerichten und der Dfftzier⸗ wahl weder theilnehmen, noch ihnen unterworfen sein. Alle erhalten Seitens des sie Ernennenden eine Bestallung. Die Komxetenzen der Hülfsoffiziere regelt das Kriege geldverrflegungs · Reglement für die Kaiserliche Marine. Die Hülfsoffizier? und Hülfsmaschinen⸗Ugter= ingenieure tragen die Uniform ibrer Charge, daneben an jeder Seite auf dem Rockkragen den unklaren Anker mit Krone der Ober⸗Boott⸗ leute. Bei Aufkören des mobilen Zustandes scheiden die bier beban. delten Perfonen obne Weiteres wieder aus. Während des mobilen Zustandes kann ihre Entlassung von derjenigen Behörde, welche ihre Ernennung ausgestellt hat, verfügt werden.

Nach Mittheilungen aus Oesterreich ist von der Di— rektion der A. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn zu Wien für den 28. Dezember d. J. bis Mittags 12 Uhr eine Sub— misfion auf Lieferung von 30600 Metercentner Petroleum k. 1360 Metercentner Mineral-Schmieröl ausgeschrieben worden.

Die näheren Bedingungen liegen im Bureau der Ma— terialverwaltung am Nordbahnhof in Wien zur Einsicht aus.

Wird in einer Privatstrafklage wider besseres Wissen der Beklagte einer strafbaren Handlung beschuldigt, so ist nach einem Uriheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vem 22. Oktober d. J. der Privatkläger wegen wissentlich . Anschuidigung aus 8. 164 Str. G. B. zu be—

rafen.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen Hofe, von A vensleben, hat einen ihm Allerhöchst bewil= ügten kurzen Urlaub angetreten. Wahrend der Abwesenheit desfelben vom Haag füngirt der Legations-Sekretär von Tümpling als interimistischer Geschäftsträger.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich baye—⸗ rischer Ober⸗Regierungs⸗-Rath Sch midtkonz und Großherʒog⸗ lich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, sowie der Bundetzrathskommissar der Landesverwaltung für Elfaß⸗ Lothringen, Kaiserliche Ober -Regierungs⸗ Rath Hauschild find von hier abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Ol szewski, Com— mandeur der 20. Division, hat sich nach Abstattung persön⸗ . Meldungen gestern in seine Garnison Hannover zurück

egeben.

Der heutigen Nummer des „NMeichs⸗ und Staat Anzeigers“ ist eine ‚„Besondere Beilage“ (Nr. 10, enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Bayern. München, 20. Dezember. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Abgeorznetenkammer wurse der Antrag des Deputirten von Soden auf größere Be rücksichtigung von Vertretern der Landwirthschaft in Eisenbahnrath, mit einem Zusatzantrage des De⸗ putirten Biehl auf gleichmäßige Vertretung der Handels kammern und der Gewerbetkammern im Eisenbahnratt, angenommen. Der Staats-Minister von Crailsheim hatte beidt Anträge bekämpft. Für die Annahme stimmte die ganze Rechte, gegen dieselbe die gesammte Linke. Die nächste Sitzung wurde auf den 3. Januar anberaumt.

Baden. Karlsruhe, 19. Dezember. Die „Karlsruher Zeitung“ meldet: Von Sr. Großherzoglichen Hoheit den Prinzen Ludwig Wilhelm sind fortwährend gute Nach⸗ richten eingelaufen. Am 16. Dezember hat der Prinz Neapt⸗ verlaffen, nachdem Höchstderselbe viele Ausflüge in die Um⸗ gegend unternommen hatte, und traf am Abend des gleichen Tages in Rom ein, wo Se. Großherzogliche Hoheit in der Hotel di Londra Wohnung genommen hat. Am 17. Dezembe⸗ Hurde der Prinz von Ihren Majestäten dem König und der Königin von Italien in besonderer Audienz empfangen un? wohnte dann dem Einzuge Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an. Der Prinz wird längere Zeit R Rom verweilen.

Mecklenburg. Sternberg, 21. Dezember. (W. Z. 2 Der Landtag ist gestern geschlossen worden.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 19. Dezember. Tragt: Abendbl.) Die Handelsvertragsverhandlungen mi n, e,. sollen noch vor Neujahr beendet werden. Da?

ultat burste in der Prolongatton des mit Februar 135 ablaufenden Provisoriums auf unbestimmte Zeit gegen beide?⸗ seitige einjährige Kündigung bestehen. .

Agram, 19. Dezember. (Prag. Itg] Im Laufe der heutigen Sitzung bes Landtages wurben noch folgen, Interpellationen eingebracht: von Vojnorie: ob die A

gierung gewillt fei, eine Vorlage wegen der Abänderung de⸗

etzes betreffs der Verantwortung des Banus einzubringen;

Brandtner: ob die Regierung gesonnen sei, das Haus—⸗

munionswesen der Grenze zu regeln, und von Markovic

s der stummen Wappenschilder.

Lemberg, 21. Dezember. (W. T. B) Der „Gazeta Rarodova“ zufolge ist der galizischen Staate⸗ anwaltschaft aus Wien die Weisung zugegangen, fortan der Verbreitung falscher Alarmnachrichten über militärische Vorkehrungen Rußlands entgegenzutreten und streng darauf zu achten, daß man bei dem Polenprozeß in den Aus⸗ führungen über russische Zustände sich nicht mehr eines Tones befleißige, welcher das freundnachbarliche Verhältniß trüben könnte.

Pest, 19. Dezember. Die Ungarische Post“ meldet aus Agram: Das gestern verbreitete Gerücht, das gemein— fame ungarische Ministerium habe angeordnet, bei dem hie⸗ sigen Postamte die Schilder abzunehmen und mit Wappen ohne Inschrift zu vertauschen, ist un begründet und darauf zurückzuführen, daß ein Schild vom Eingange zur Fahrpost⸗ Abtheilung abgenommen wurde, um die kroatische Inschrift außzufrischen und die deutsche wegzulassen.

Schweiz. Bern, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Nationalrath und der Ständerath haben die inter⸗ nationale Uebereinkunft, betreffend den Schutz des gewerblichen Eigenthums, genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, 18. Dezember, Ein in Dover stationiries Regiment (die Royal Dublin Füsiliere) hat Befehl erhalten, nach Alexandrien zur Verstärkung der britischen Otkupationsarmzee in Egypten abzugehen, während das in Da vonport statio—⸗ nirte Süd⸗Lancashire⸗Regiment nach Malta beordert wurde, um im Nothfalle ebenfalls zu dem Okkurxationsheere im Nil— lande zu stoßen, dessen Stärke auf nahezu 7000 Mann ge— bracht werden soll.

20. Dezember, Abends. (W. T. B.) Das Polizei⸗ gericht von Bowstreet hat die Voruntersuchung gegen Rolf und Bondurand wegen ungesetzlichen Besitzes von Sprengstoffen beendet und die Angeklagten dem Schwurgericht überwiesen.

20. Dezember. (W. T. B) Von cutorisirter Seite wird die Nachricht hiesiger Zeitungen dem entirt, daß die Regierung Besehl gegeben habe, die englische Armee in Egypten zu verstärken. Die einzige Truppenbewegung, welche bis jetzt stattgefunden, habe in der Sendung gewöhn— licher Detachements bestanden, welche dazu bestimmt sind, die Effektivstärke der in Egypten stationirten englischen Regimenter herzustellen.

Gibraltar, 20. Dezember (WB. T. B.) Der englische Transportdampfer „Euphrates“, welcher mit einem Truppentransport nach Bombay bestimmt war, ist an der Küste nahe bei Tarifa gescheitert. Ein Kanonen— boot wurde ihm zu Hülfe gesandt.

20. Dezember. (W. T. B.) Die dem Transport⸗ dampfer „Euphrates“ zu Hülfe gesandten Remorqueure sind mit den Frauen und Kindern, welche sich an Bord des Dampfers befanden, hier eingetroffen. Der „Euphrates“ ist auf einer Sandbank festgefahren, aber nicht leck, und man hofft, ihn bei günstigem Wetter wieder flott machen zu können. Nöthigenfalls werden die Remorqueure die Soldaten aufnehmen und ans Land bringen.

21. Dezember. (W. T. B.) Der Transportdampfer „Euphrates“ ist unter Beihülfe spanischer Kanonenboote wieder flott geworden.

Frankreich. Paris, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Senat berieth heute idie Tongkingkredit-Vorlagen. Der Herzog von Broglie griff die von der Regierung in Tongking bejolgte Politik auf das Heftigste an. Der Kriegs⸗ Minister Eampenon erwiderte: Frankreich sei stark genug, um eine Kolonial- und eine Kontinentalpolitik zu treiben, aber die erstere müsse der letzteren untergeordnet werden. Die Behauptungen von einer Uneinigkeit im Kabinet über die Tongkingfrage seien unbegründet. Der Berichterstatter der Kommission, Jauréguiberry, erklärte: Tongking auf⸗ geben würde die französische Flagge entehren heißen. China werde sich in die Lage finden, sobald Frankreich sich in Tongking ordentlich festgesetzt habe. Sollte China den Krieg erklären, so werde Frankreich es wie 1860 machen, wo es einen glücklichen Krieg führte, ohne die Häfen zu blokiren und ohne die Rechte der neutralen Machte zu verletzen. Freycinet führte aus: alle früheren Kabi— nete seien der von Broglie inaugurirten konstanten Poli— tik gefolgt; er selbst habe bei Unterzeichnung des Ver⸗ trages vom Jahre 1874 dazu gerathen, China aufzufordern, sofort die Trupyen zurückzuziehen, widrigenfalls man zu einer Pfändung schreiten muͤsse. Der Minister⸗Präsident Ferry verlas das unten mitgetheilte Telegramm des Admirals Meyer aus Hongkong, vom 20. d., und fügte hinzu: in zwei Tagen werde die Regierung uverlässige Nachrichten haben. Die diplomatische Lage rankreichs China gegenüber sei gegenwärtig zwar eine seltsame, doch seien' die diplomatischen Beziehungen nicht abge⸗ brochen. Frankreich habe Ehina noch immer ein Feld zu Unterhandlungen offen gelassen, doch könne er nicht fagen, welchen Weg Frankreich jetzt einschlagen werde, Der Minister⸗Präsident bestritt, daß eine Liga der neutralen Mächte bestehe; die Regierung sei in freundschaftlicher Weise davon benachrichtigt worden, daß die betheiligten Mächte sich ver⸗ ständigt hätten, im Falle eines Seekrieges die Europäer in China zu schützen; ein solcher werde aber nicht stattfinden. Keine Regierung habe Frankreich anläßlich der Tongking⸗ Affaire Unzufriedenheit oder Uebelwollen gezeigt; die rklärungen der englischen und der deutschen Regierung seien loyale gewesen und sehr be⸗ ruhigender Natur. Die größte Gefahr würde das Aufgeben Tongkings sein. Er bitte, die verlangten Kredite mit mög⸗ lichst großer Majorität zu bewilligen, um unterhandeln und dann, falls es nothwendig, losschlagen zu können. Beifall.) Der Kredit von 9 Millionen wurde schließlich genehmigt und fodann auch der von 20 Millionen mit 215 gegen 6 Stimmen angenommen. Im Laufe der Sitzung wurde das Budget eingebracht.

Pie Deputirtenkammer genehmigte das Budget im Ganzen. Der Deputirte Berk richtete die Anfrage an die Regierung, ob die Vertagung der Berathung der Inter⸗ pellation Gaubins über das Dekret, betreffend die Ginfuhr 8 Fleisches aus Amerika, eine Verzögerung er Inkraftsetzung des betreffenden Dekrets herbeigeführt habe. Der Minister erwiderte ausweichend. Vert änderte darauf

seine Anfrage in eine Interpellation um. Die Berathung derselben wurde auf Sonnabend fesigesetzt.

Das oben erwähnte, dem Marine-Minister zuge⸗ gangene Telegramm des Admirals Meyer lautet „Hongkong, 20. Dejember. Der Kapitän eines englischen 2 welches direkt von Tonking kam, brachte die

achricht mit, daß die fran ösischen Truppen unter dem Befehl Courbets die 34 *— Vertheidigungs werke von Sontay genommen haben, und daß der Sturm auf Sontay definitiv am 17. 8. M. erfolgen sollte.“

Eine Depesche des Admirals Courbet, datirt: vor Sontay, den 16. d. M., meldet. Das Expeditions⸗ corps, welches am 11. d. M. von Hanoi aufgebrochen war, nahm das Fort Phusa und alle am Ufer des Songkoi und auf den Höhen von Sontay errichteten Befestigun⸗ gen. Der Angriff wurde durch die Marine⸗Infanterie und die algerischen Tirailleurs ausgeführt; die Flotte unterstützte denselben sehr wirksam. Der Feind, welcher sehr gut be⸗— waffnet war, leistete unerschrockenen Widerstand. Die Hal⸗ tung der Truppen aller Waffengattungen war eine aus⸗ gezeichnete.

Die „Agence Havas“ meldet: Aus Saigun, vom 26. d. M., 9 Uhr Abends, wird berichtet: Hoc Duc ist zum König von Annam ernannt worden. Unter den Ein⸗ geborenen herrschte eine gewisse Erregung, und man fürchtete einen Angriff auf die französische Gesandtschaft, doch hat die feste Haltung Champeaux Tie Verwirklichung feindseliger Ab⸗ sichten verhindert. Das Fort Thuanan hat nach Hue 150 Mann Verstarkungen unter dem Oberbefehl Radiguets ent— sandt. Es erscheint dringend nothwendig, Hue mit hin— reichenden Streitkräften zu besetzen; an einen Widerstand Hue's glaubt man nicht.

Die erste Truppensendung don 3009 Mann mit den Generalen Millot, Negrier und Briere de Lisle geht am 23. d. M. nach Tongking ab, die zweite von 3260 Mann

folgt am 10. Januar. . (W. T. B.) Das „Journal

21. Dezember. officiel“ veroͤffentlicht die Ernennung des Admirals

Courbet zum Großoffizier des Ordens der Ehrenlegion.

Italien. Rom, 20. Dezember, Nachm. 12 Uhr 5 Min. (W. T. B. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte heute Vormittag, begleitet von dem General Grafen von Blumenthal, die Ueberreste des Forum Romanum. Gegen Ende des nicht angekündigten Besuche⸗ erschien der General⸗Direktor der Alterthümer, Senator Fiorelli. Um 11 Uhr folgten Ihre Majestäten der König und die Königin, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprin;, Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus und Se. Hoheit der Prinz Ludwig Wilhelm von Baden einer Einladung des deutschen Botschafters, von Keudell, zum Dejeuner. Königs saß die Ehrendame der Königin, Marchesa di Villa⸗ marina, zur Linken Frau von Keudell; gegenuber vom Könige hatte der Kronprinz Seinen Platz, Ihm zur Rechten saß die Königin und zur Linken Madame Minghetti. Unter den fünfzig Anwesenden befanden sich die Minister Mancini und Minghetti, die obersten Hofchargen und das Gefolge des Kronprinzen.

= 360. Dezember. (W. T. B.) Der König, die Königin, der Kronprinz und der Herzog von Aosta machten heute Nach⸗ mittag eine Spazierfahrt, und kehrten um 5 Uhr über den Corso nach dem Quirinal zurück.

Der Deputirte Dezerbi ersuchte den Minister Mancini, im Namen der Insel Ischia Sr. Kaiser— lichen Hoheit dem Kronprinzen für die durch das deutsche Comité dessen Präsident Höchstderselbe war geleistete Bei⸗ hülfe zu danken. Der Minister erwiderte; er werde sich glück⸗ lich schätzen, dem Kronprinzen den Dank Dezerbi's und der übrigen Deputirten Neapels für Jschia übermitteln zu können.

76. Dezember, Nachmittags 3 Uhr. (W. T. B) Während der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer warf ein Mann, Namens Sldrini Flaminio, unter dem Ruf: s lebe Oberdank! kleine Zettel mit einem gedruckten Mani— fest darauf von der öffentlichen Tribüne in den Sitzungssaal. Derselbe wurde auf Befehl des Präsidenten unverzüglich ver⸗ haftet. Einige Minuten später warf ein Anderer von der reservirten Tribüne weitere Zettel mit Manifesten herunter unter den Rufen: es lebe Italien und Oberdank! Auch dieser wurde sofort festgenommen.

20. Dezember, Abends. (W. T. B.) Der Kron— prinz wohnte heute in Begleitung des Ministers des Aus⸗ wärtigen, Mancini, und des deutschen Votschasters von Keudell der Sitzung der Deputirtenkammer einige Zeit bei und wurde daseibst von dem Minister⸗Präsidenten Depretis und dem Vize⸗Präsidenten Spantigatti begrüßt. Die Abreise des Kronprinzen ist auf Mitternacht festgesetzt. General Carava und Sberft Casati werden Se. Kaiserliche Hoheit bis nach Ala begleiten. Die Abendblätter widmen dem Kron⸗ prinzen herzliche Abschiessgrüße.

21. Dezember, früh 1 Uhr. (W. T. B.) Der Kron⸗ prinz hat soeben die Rückreise nach Berlin angetreten. Se. Majestät der Kön ig und die Prinzen gaben Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit bis zum Bahnhof das Geleit. Trotz der späten Stunde hatte sich eine große Menschenmenge am Bahnhofe eingefunden, welche die Fürstlichkeiten mit enthusiastischen Kundgebungen empfing.

Rom, 21. Dezember. (W. T. B) Um 11 Uhr 359 Mi⸗ nuten Nachts zeigten Kanonenschüsse die Abfahrt des Königs, des Kronprinzen, des Prinzen Amadeus und des Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden vom Quirinal nach dem Bahnhof an. Nachdem der Kronprinz Sich von der Königin im Quirinal verabschiedet hatte, fuhren die Wagen nebst Begleitung lang⸗ sam unter fortwährenden Hochrufen der Menge durch die Via Nazionale. Auf dem Perron und im Königssalon hatten die Spitzen der Militär- und der Civilbehörden sowie Mitglieder der deutschen Kolonie sich zur Verabschiedung eingefunden. Bei der Ankunft der erlauchten Herrschasten stimmte die Militär⸗ musik die italienische und die preußische Hymne an. Se. Kaiser⸗ liche Hoheit der Kronprinz verabschiedete Sich von den Versammel⸗ ten, indem Höchstderselbe wiederholt Seine große Genugthuung über die sympathische Aufnahme ausdrückte, die Er in Rom ,, habe. Der Minister Mancini verabschiedete sich vom ronprinzen mit den Worten, daß die Glückwünsche des ge— sammten Italiens Denselben begleiteten. Im Königssalon blieben ber Kronprinz, der König und die n, noch einige Zeit im rn zusammen. Der Kronprinz umarmte, che Er ben Zug bestieg, den König zu wiederholten Malen, ebenso den Prinzen Amadeus, und schüttelte dem Prinzen

Lubmig Wilhelm herzlich die Hand. Se. Majestät der König trug über der Generalsuniform preußische Ordensdelorationen,

Zur Rechten des

falls senden.

der Kronprinz über der Dragoneruniform italienische. Um Mitternacht setzte sich der Zug unter Hochrufen und unter den Klängen der Musik in Bewegung. Als der König um 126 Uhr nach dem Quirinal zurückkehrte, wurde Se. Majestãt von der daselbst harrenden Menge abermals lebhaft begrüßt. Florenz, 271. Dezember. (. T. B.) Der Kron⸗ prinz; traf heute Vormittag 1 Uhr hier ein und wurde auf dem Bahnhofe von dem Präfekten, dem Bürgermeister, den hiesigen Mitgliedern der Deputirten kammer und dem deutschen Konsul empfangen. Auf dem Bahnbhofe war eine Ehren⸗Compagnie aufgestellt, welche die militarischen Ehren erwies. Der Kronprinz schritt die Front derselben lang und trat nach kurzem Aufenthalt gegen 77“ Uhr die Weiterreise an. Genu a, 20. Dezember. (W. T. B) Die von der hie⸗ sigen deutschen Kolonie zu Ehren der Offiziere der beutschen Kriegsschiffe „Prinz Adalbert?“ und So phie“ veranstaltete, in einem Diner und Ball be⸗ stehende Feslichkeit findet heute Abend im Stadthause statt. Die Festräume sind bereits mit Flaggen und Blumen auf das Reichste geschmückt.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 20. De⸗ zember. (W. T. B.) Die Reichs einnahmen vom 1. Januar bis zum 1. Oktober d. J. betrugen 452 306 942 gegen 453 285 4588 Rbl. in demselben Zeitraum die Vorjahres; die Reichs ausgaben 2 337 555 Rbl. gegen 450 147 342 Rbl. in der gleichen Periode 1882.

21. Dezember, Vormittags. (W. T. B.) Der Kaiser ist bei der vorgestrigen Jagd von einem Unfall be⸗ troffen worden, welcher durch das Umschlagen des Kaiserlichen Schlittens herbeigeführt worden ist. Der Kaiser zog sich dabei eine stark- Kontusion der Schulter zu, welche zwar schmerz⸗ haft ist, aber zu Besorgnissen keinerlei Anlaß giebt.

Asien. (W. T. B.) Eine Depesche des New⸗York Herald“ aus Hongkong, vom 20. d. M. meldet: Die Franzosen nahmen die hauptsächlichsten, in fünf befestigten Dörfern bestehenden Vorwerke von Sontay nach hart⸗ näckigem Widerstand. Der Verlust der Franzosen wird auf 2560 Mann und 15 Offiziere an Todten und Verwundeten angegeben. Von den dem Oberbefehl des Admirals Courbet unkerstellten Truppen waren nur 1000 Mann bei dem Ge— fechte betheiligt; die übrigen 30060 Mann bildeten die Reserve. Die Chinesen hielten die Festung noch besetzt. Der Sturm guf Reselbe vom Lande und von der See aus war auf den 17. d. M. festgesetzt.

Afrika. Egyyten. Kairo, 19. Dezember. W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist dem englischen Generalkonsul Baring keine Mittheilung davon zuge— gangen, daß die englische Regierung brabsichtigen soll, nöthigen⸗ das Nittelmeergeschwader nach Alexandrien zu

Aus Khartum wird der „Times“ gemeldet:

Der erste und einzige Ueberlebende von zer Armee Hicks Paschas ist hier angekommen; es ist ein wohlbekannter Eingeborner don Kbartum, und nur in Folge des Umstandes, daß er keine Uniform trug. ist es ihm möglich geworden, zu entkommen. Er erzählt, daß die Truppen wegen der felsigen Beschaffenheit des Bodens ge⸗ zwungen waren, in getrennten Abtheilungen zu kämpfen. Hicks focht wie ein Löwe, und alle Mitglieder des Stabs fielen in ciner Gruppe kämpfend. Der Mahdi ordnete an, daß die verwundeten Soldaten und Vizetelly geschont werden sollten. Die Häupter der Stabs⸗ offtziere und der egyptischen Offiziere wurden abgeschnitten und über den Thoren von El Sbeid aufgesteckt. Die Araber beschlossen, ein Grab⸗ mal über Hicks' Leichnam zu erbauen, als Zeichen der Anerkennung für seine Tapferkeit. Der Mahdi sandte eine Expedition gegen Slatin Bey, welcher die Garnison von Darfur befehligt. Der Prophet droht auch dem Stamme der Fargalla mit. Strafe weil er nicht den Rebellen Beistand geleistet. Der Scheikh der Fargalla droht jedoch dem Mahdi und erklärt, daß er 15 009 Mann und Lebensmittel für 7 Jahre zur Verfügung habe. Der Mahdi bedroht auch den Stamm der Kabbabish, weil derselbe es mit der Regie— tung hält.

Seitungsstimmen.

Die „Germania“ sagt in einer Besprechung der die , und die Kapitalrentensteuer betreffenden Vor⸗ agen:

Diese Vorlagen entsprechen der Stellung, welche der Minister schon gegenüber der Februar-Resolution des Abgeordnetenhauses ein⸗ genommen hatte, und es wird schwerlich irgend ein auf dem Boden dieser Resolution stehender Abgeordneter und das sind sechs Siebentel des Hauses auch in den beiden Entwürfen selbst nicht Einen ehrlichen und ernst gemeinten Versuch anerkennen wollen, der Resolution in ihren Prinzipien möglichst gerecht zu werden auch darin, was wir für die Liberalen noch einmal bemerken, daß unter der Kapitalrentensteuer nur die Kapitalrente, d. h. die Rente des beweglichen Vermögens begriffen wird. ;

Es ist ein glücklicher Fortschritt nach, so langem vergeblichen Hin⸗ und Herzerren, daß auf diese Weise im vergangenen Winter endlich die prinzipielle Basie für eine so wesentliche Steuermaßregel gefunden ist, und jetzt schon konkrete Gestalt gewonnen hat, in zwei Gatwürfen, die für den Abschluß einer der wichtigsten unserer Steuer- fragen als geeignete Basis anerkannt werden können. Daß auf Grund dieser Basis sich die Einzelgestaltungen und Einzelbestimmungen noch sehr verschieden denken lassen, und daß hierüber noch gründliche Dis kussionen stattfinden müssen, ist bei Vorlagen von solcher Bedeutung und von so vielfachen Rücksichten und Gesichtspunkten so natürlich, daß es gar nicht erwähnt zu werden braucht. .

Die „National-Zeitung“ urtheilt über die neue Einkommensteuer: .

Schon bei unserer ersten summarischen Erörterung der beiden Gesetzentwürfe über die Reform der Personalbesteuerung wurde her⸗ vorgeboben, daß die Absicht einer neuen Konsoliditung der preußischen, in Fen letzten Jahren vielfach durchbrochenen und noch häufiger an gefochtenen direkten Besteuerung volle Zustimmung verdient; daß si nothwendig sei, darüber war in der vorigen. fon. als die erste und zweite Stufe der Klassensteuer abgeschafft wurde, Uebereinstim · mung zwischen den Parteien und mit der Regierung hergestellt. Es ist auch durchaus zu billigen, daß , die e ne runs der bisherigen Klassen. und der bisherigen klassisizirten Ein kommensteuer zu einer einheitlichen Einkommensteuer vorgeschlagen wird; die Trennung hatte schon seit längerer Zeit keinen Sinn mehr, da auch in der Klassensteuer“ die Veranlagung nicht mehr, wie ehedem, nach Beyölkerungsklassen, sondern gerade so, wie bei der Einkommensteuer, nach dem Betrage des abgeschätzten Ein- kommens erfolgt. Als ein Fortschritt in verschiedenen Beriehungen ist ferner der vorgeschlagene Steuertarif anzuerkennen. Jede der gegenwärtigen . Stusen“ der Klassen⸗ und Ginkommensteuer um faßt Gl lommen on! nicht ganz geringer Verschiedenhelt in der Größe; bei der Klassensteuer ist dies nicht von erheblichem Gewicht, wenn z. B. in der 3. Stufe Einkommen zwischen 900 und 100 6

gleichmäßige9 „, oder in der 12. Stufe Ginkommen von 2709 bis 066 „M gieichmaͤßig 72 bezahlen. Beträchtlicher ist die ungleiche