—
ö
— — 7
—
K
, , ee. . .
.
Der ordentliche Lehrer Schlegel vom Schullehrer⸗ Seminar zu Erfurt ist in gleicher Eigenschaft an das Schul⸗ lehrer Seminar zu Osterburg und der ordentliche Lehrer Stade vom Schullehrer⸗Seminar zu Osterburg in gleicher , Hat an das Schullehrer⸗Seminar zu Erfurt versetzt worden.
An dem Schullehrer⸗Seminar zu Montabaur ist der Lehrer Schneider als Hülfslehrer angestellt worden.
Der Erste Lehrer Vent vom Lehrerinnen⸗Seminar zu Augustenburg ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗ Seminar zu Uetersen und der Erste Lehrer Löwer vom Schullehrer⸗Seminar zu Uetersen in gleicher Eigenschaft an das Lehrerinnen⸗Seminar zu Augustenburg versetzt worden.
An der Präparandenanstalt zu Quedlinburg ist der Rektor Risch zu Wolmirstedt als Vorsteher und Erster Lehrer an⸗ gestellt worden. /
An der Präparandenanstalt zu Quedlinburg ist der . Heinemann vom Schullehrer-Seminar zu
arby als Zweiter Lehrer und am Schullehrer⸗Seminar zu Barby der an der Präparandenanstalt zu Quedlinburg bis⸗
r als Hülfslehrer beschäftigte Lehrer Lohoff als Hülfs⸗ ehrer angestellt worden.
Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und der Schul⸗ vorsteherinnen im Jahre 1884.*) JI. Chro nologische Uebersicht.
Prüfungstermin für Monat Schulvor ⸗ Ort Art der Lehrerinnen
Lehrerinnen sieherinnen Prüfung Februar 19. 23. Schleswig. Kommissionsprüfung.
27. — Cöln. Abgangsprüfung an der
städtischen Lehr. Bild. Anst. Mäãärz 10. — Marienburg. Vesgl.
12. — Münstereifel. Desgl.
18. 20. Coblenz. Abgangsprüfung an der evangelischen Lehr. Bild. ⸗Anst.
26 24. Posen. Abgangsprüfung an dem Königlichen Lehrerinnen⸗Seminar Euisen Stiftung).
19. — Berlin. Abgangsprüfung an dem Königlichen Lehrerinnen ⸗ Seminar.
24. 27. Danzig. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr. Bild. Anst, zu⸗ gleich für Externe.
25. 29. Tanten. Abgangsprüfung an dem Königlichen katholischen Lehre—⸗ rinnen · Seminar.
27. — ots dam. Kommissionsprüfung. !
27. — rankfurt a. OD. Desgl. /
28. — önigsberg i. Pr. Desgl.
28. — Cassel. bgangsprüfung der stãdtischen Lehr. Bild. Anst.
31. — Berlin. Abgangeprüßucig an der Luisen· Stiftung.
31. — Breslau. Abgang sprüfung an einer Privat · Lebte · Bild. Anst.
31. 31. Hannover. Abgangsprüfung an der . Riwirschen Lehr. Bild.⸗Anst., zu⸗ gleich für Externe. April 1 — Saarburg. bgangsprüfung an dem Königlichen katholischen Lehrerinnen ⸗ Seminar.
— 2. Cassel.
3. — Paderborn. Abgangsprüfung an dem Königlichen katholischen Lehrerinnen ⸗ Seminar.
4. — Breslau. Abgangsprüfung an einer
⸗ Privat ⸗Lehr⸗Bild.⸗Anst.
— 5. Königsberg i. Pr.
— 7. Saarburg. .
. 16. Breslau. Kommissionsprüfung.
11 17. , Desgl.
21. — erlin. Desgl.
33 — Stendal. Desgl. ;
235. — Bromberg. Abganggprüfung an einer Keivat Me m nnz.
— 23. diegnitz. .
24. 24. Stettin. Kommissionsprüfung.
24. — Liegnitz. Desgl. ; !.
26. — Coblenz. Kommissionsprüfung für katholische Bewerberinnen.
28. 28. Münster. Kommissionsprüfung.
29. — Tilsit. Abgangsprüfung an einer
rivat Lehr. Bild. ⸗Anst.
29. — Graudenz. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr. Bild. Anst.
29. — Bromberg. Kommissionsprüfung.
Mail — 2. Bromberg.
8. 8 Montabaur. Kommisstonsprüfung.
9. — Wiesbaden. Abgangsprüfung an der
U stãdtischen 3
9. — Neuwied. Desgl.
— 10. Coblenz.
— 13. Berlin.
18. 13. Cöslin. Kommissionsprüfung.
— 14. Wiesbaden. .
17. . . Stift (bei Hilchenbach).
ommissionsprüfung.
19. — Cöln. e, , , an dem stãdtischen Kursus zur Ausbildung
; katholischer Elementarlehrertnnen.
26. — Augustenburg. Abgangeprüfung an dem Königlichen evangelischen Lehrerinnen · Seminar.
Juni 9. — Gnadau. Abgangsprüfung an der Lehr. Bild. ⸗Anfst. der evangelischen Brüdergemeinde.
18. — Thorn. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr. Bild. Anst.
19. 19. Eisleben. Kommissionsprüfung.
Juli 7. — Berent. Abgangsprüfung an einer gde hir n che nd; nst. in der — Droyßig. Abgangsprüfung an dem ersten Königlichen evangelischen Lehre⸗ Woche tinnen · Seminar und an dem Königlichen evangelischen Gouver⸗ nanten · Institut.
11. — Elberseld. Abgangsprüfung an der stãdtischen Lehr. Bild. Anst.
31. — Düsseldorf. Abgangsprüfung an der Luisen⸗Schule, 2 für Externe.
) Für diejenigen Prüfungen, welche länger als einen Tag dauern, sind nur die Tage des Beginnes angegeben.
Für die Begeichnungs Lehrerinnen. Bildung. Anstalt' ist die Ab. kürjung „Lehr. Bild. Anst. angewendet.
erinnen
September
Augustenburg
Berent .
Bromberg .. ;
26. Sptbr.
in der ersten
Droyßig .... Woche des
Düsseldorf .. 31. ⸗ * 19. Juni Kommissionspräfung.
Frankfurt a. M.
alberstadt alle a. S. . .
Kappel, Stift 17. beihilchenbach) 11.
Prufungẽtermin für Ort Art der Lebrerinnen.
Lehrerinnen 3
Prüfung
Düsseldorf.
Münster. Abgang prüfung an dem Königl. katholischen Lehrerinnen⸗ Seminar.
Aachen. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr. Bild. Anst.
Elbing. Kommissionsprüfung.
Hannover. Desgl.
Schleswig. Desgl.
Elbing.
Schleswig.
Halle a. S. Abgangsprüfung an der ö bei den Franckeschen Stiftungen.
Posen. Abgangsprüfung an dem Kgl Lehrerinnen⸗Seminar(Luisen⸗ 1
Erfurt. Kommissionsprüfung.
Frankfurt 4. M. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr. Bild. Anst.
Königsberg i. Pr. Kommissions⸗ prüfung.
an 9. O. Deggl. ;
Breslau. abgongbh ing an einer Privat Lehr. Bild. ⸗Anst.
Bromberg. Desgl.
— a. M. : anzig. Abgangsprüfung an einer Privat · Lehr. Bild. Anst.
Breslau. Desgl.
Berlin. Abgangsprüfung an der Luisen Stiftung.
Ratibor.
Königsberg i. Pr. J
Ratibor. Kommissionsprüfung.
Coblenz. Kommissionsprüfung für katholische Bewerberinnen.
Marienwerder. Kommissionsprüfung.
Breslau. Desgl.
Berlin. Desgl.
Marienwerder.
Kappel, Stift (bei Hilchenbach). Kommissionsprüfung.
Coblenz. ö
Münster. Kommissionsprüfung.
Bromberg. Desgl.
Stettin. Desgl.
Bromberg. ö
Stralsund. Kommissionsprüfung.
Berlin.
Alphabetische Uebersicht.
Prüfungetermin für
Lehrerinnen .
Art der Lehrerinnen erinnen Prũfung
— Abgangsprüfung an der städti ⸗ schen Lehr. Bild. Anst.
— Abgangsprüfung am Königlichen evangelischen Lehrerinnen⸗ Seminar.
— Abgangsprüfung an einer kathol. Privat ˖ Lehr. Bild. Anst.
— Absßangsprüfung an dem König⸗ lichen Lehrerinnen⸗Seminar.
— Abgangsprüfung an der Luisen⸗ Stiftung.
April 13. Mai Kommissionsprüfung.
— Abgangsprüfung an der Luisen⸗ Stiftung.
29. Ottb. Lommissionssprüfung. — Abgangsprůüfung an einer Privat ⸗
Lehr.⸗-Bild. Anst. desgl. desgl. desgl.
ai Kommissionsprüfung.
— Abgangsprüfung an einer Privat⸗
Lehr. Bild. ⸗Anst.
— desgl. ; 17. Oktbr. Kommissionsprüfung. März 27. März Abgangsprüfung an der städti⸗
schen Lehr. Bild.⸗Anst., zu⸗ gleich für Externe.
— Abgangsprüfung an einer Privat⸗ Lehr.⸗Bild.⸗Anst.
— Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen evangelischen Lehre—⸗ rinnen⸗ Seminar.
desgl. an dem Königlichen evangelischen Gouvernanten⸗ Instltut.
J. Aug. Abaangsprüfung an der Luisen⸗
Schule, zugleich für Externe.
Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehr. Bild. Anst.
Spthr. 6. Sptb. Kommissionsprüfung. Spytbr. 18. Sptb. desgl.
— desgl. desgl.
Sptbr. — Sptbr. 24. Sptb. Abgangsprüfung an der städti⸗
schen Lehr. Bild. »Anst.
— Ahbgangsprüfung an der Lehr. Bild. Anst. der evangelischen Brüdergemeinde.
— bf n, n an der städti⸗
chen Lehr. Bild. ⸗Anst.
April 17. April Kommissionsprüfung. . — Ahbgangeprüfung an der Privat⸗
Lehr. Bild.⸗Anst. bei den Franckeschen Stiftungen.
März 31. März Abgangsprüfung an der städti⸗
schen Lehr ⸗-Bild.⸗»Anst., zu⸗ gleich für Externe.
1. Sptbr. 1. Sptb. Kommissionsprüfung. 2. April Abgangsprüfung an der städti⸗
schen Lehr. Bild. Anst.
IJ. Mai Kommissionsprüfung. 11. Okt. desgl. März 20. März Abgangsprüfung an der evan⸗
gelischen Lehr. Bild. Anst.
April 10. Mai Kommisstonsprüfung für katho ⸗
lische Bewerberinnen.
11. Okt. desgl.
— Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehr. Bild. ⸗Anst.
— Abgangsprüfung an dem städti⸗
schen Kursus zur Ausbildung katholischer Elementarlehre⸗ rinnen.
Prüfungstermin für Art der ; ö ehre rinnen ˖ Drt Lehrerinnen e. Prüfung Königsberg i Pr. 28. März 5. April Kommissionsprüfung. 22. Sept. 1. Okt. desgl. Cn, 13. Mai 13. Mai desgl. . 24. April 23. April desel. Marienburg .. 10. März — Abgangzsprüfung an der städti⸗ . schen Lehr. Bild. Anst.
Marienwerder. 6. Okt. 11. Okt. Kommissionsprüfung. Montabaur. S. Mai 9. Mai desgl.
Münster .. . 28. April 28. April desgl. 11. August — Abgangsprüfung an dem König lichen katholischen Lehre⸗ rinnen Seminar.
. 13. Okt. 13. Okt. Kommisstonsprüfung. Münstereifel . 12. März — Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehr. ⸗Bild.⸗Anst.
Neuwied .... 9. Mai — Abgangsprüfung an der städti⸗ ; schen Lehr. Bild. ⸗Anst. Paderborn... 3. April — Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen katholisch. Lehrerinnen. ö ; Seminar. ö 17. März 24. März Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen Lehrerinnen⸗Seminar Euisen Stiftung). 15 Sept. 18. Sept. desgl. k 2 . — Kommissionsprüfung. atibor .... 1. Okt. 30. Sept. desgl. ⸗ Saarburg ... 1. April 7. April Abgangsprüfung an dem Köoͤnig⸗ lichen katholisch. Lehrerinnen⸗ Seminar.
Schleswig . . . 19. Febr. 23. Febr. Kommissionsprüfung. 2. Sept. 6. Sept. desgl. Stendal.. 21. April desgl.
Sneltin .... 34. Ahrtt 24. April Ses.
. 16. Okt. 16. Okt. desgl. Stralsund .. . 28. Okt. 28. Okt. desgl. 1 18. Juni — Abgangsprüfung an der städti⸗ . : schen Lehr. Bild. -Anst. . 29. April — 2 , ; Lehr. Bild. Anst. Wiesbaden. . . 9. Mai 14. Mai Abgangsprüfung an der städti⸗ . . schen Lehr. Bild. Anst. ö 25. März 29. März Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen katholisch. Lehrerinnen⸗ Seminar.
Mini sterium des Innern.
Dem Ober⸗Amtmann von Schenck ist das Oberamt zu Hechingen übertragen worden.
Ju st iz MinisteriUum.
Allgemetne Ver fügung vom 21. Dezember 1883,
betreffend die Aussonderung und den Verkauf von unbrauchbaren Akten der Justizbehörden.
Ueber die Aussonderung und den Verkauf von Akten der Justizbehörden wird unter Aufhebung der allgemeinen Ver⸗ fügung vom 17. September 1880 (Just⸗Minist.Bl. S. 213) Folgendes bestimmt:
I) Bei den Ober⸗Landesgerichten, den Landgerichten und den Staatsanwaltschaften erfolgt die Aussonderung der zum Verkauf bestimmten Akten in der Regel alle drei Jahre. Bei den Amtsgerichten und den Amtsanwaltschaften werden dafür angemessene Zeitabschnitte durch den Ober⸗Landesgerichts⸗ Präsidenten in Gemeinschaft mit dem Ober⸗Staatsanwalt bestimmt.
2) Das Aussonderungsgeschäft ist bei den Gerichten von den Gerichtsschreibern, bei den Staatsanwaltschaften von den Sekretären unter Leitung des Vorstandes der Behörde, bei der Antsanwaltschaft durch den Amtsanwalt oder unter dessen 1 durch von ihm beauftragte Personen vorzu— nehmen.
Die ausgesonderten Akten werden in den Registern (Repert rien) vermerkt.
Die Imtsanwaltschaft überweist die ausgesonderten Akten
zum Verkauf an das Amtsgericht. 3) Sobald die Aussonderung erfolgt ist, wird durch Ab⸗ bruck in einem öffentlichen Blatte eine Bekanntmachung er⸗ lassen, welche eine allgemeine Bezeichnung der zu vernichtenden Akten und die Aufforderung enthält, daß diejenigen, welche an der längeren Aufbewahrung der Akten ein Interesse haben, dasselbe innerhalb einer Frist von vier Wochen anzu⸗ melden und zu bescheinigen haben. Die Auswahl des Blattes, in welchem die Bekanntmachung abzudrucken ist, steht der Behörde zu, welche die Bekanntmachung anordnet.
Die allgemeinen Verfügungen vom 14. Februar 1880 und 13. September 1881, beireffend die Ablieferung von Akten an die Staatsarchive (Just.Minist. Bl. 1889 S. 33 und 1851 S. 186) bleiben in Kraft. Insbesondere ist auch in Zukunft Abschrift der Bekanntmachung dem Vorstande des betheiligten Staatsarchivs zu übersenden.
5) Der Verkauf der Akten erfolgt in der Regel durch Versteigerung nach zuvoriger Bekanntmachung; ein Verkauf aus freier Hand bedarf, wenn er von dem aussichtführenden Amtsrichter angeordnet wird, der Genehmigung des Land⸗ gerichts⸗Präsidenten. .
Eine Versendung ausgesonderter Akten zum Zwecke des Verkaufs ist nur mit Genehmigung der Vorstandsbeamten des Ober⸗Landesgerichts und nur dann zu veranlassen, wenn vorausgesehen werden kann, daß die Kosten der Versendung durch den dadurch zu erzielenden höheren Kaufpreis über⸗ stiegen werden.
6) Der Verkauf erfolgt unter der Verpflichtung, die erstandenen Akten einstampfen oder sonst vernichten zu lassen und vorher Niemanden deren Durchsicht zu gestatten. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist eine Konventionalstrafe bis auf Höhe des doppelten Betrages der für sämmtliche erkauften Akten gezahlten Summe zu verabreden. An Personen, deren , igkeit nicht bekannt ist, dürfen Akten nicht verkauft werden.
7) Aus dem Erlöse sind zunächst die durch die Ausson⸗ derung und den Verkauf erwachsenen Auslagen zu decken. Zu den baaren Auslagen gehören auch die Kosten einer Be⸗ kanntmachung (Nr. 3 und 5), welche durch Einrückung in den Anzeiger des Regierungs⸗Amtablattes entstanden sind. Er⸗ reichen die baaren Auslagen nicht 20 Proz. des Bruttoerlöses, so kann der nach Abzug der Auslagen sich ergebende Ueber⸗ rest dieser 20 Proz. von den Vorstandsbeamten des Ober⸗ Landesgerichts zu Remunerationen für die mit der Ausson⸗ derung und dem Verkaufe der Akten beschäftigten Beamten
verwendet werden. Der nach Abzug der baaren Auslagen und etwaigen Remunerationen verbleibende Restbetrag des Erlöses fließt zur Justizosfizianten Wittwenkasse.
8s) Der Erlös wird in Höhe des Betrags der baaren Aus⸗ lagen und der Remunerationen unter dem für sonstige ver⸗ schiedene Einnahmen bestimmten Etatstitel, in Höhe des Ueber⸗ restes für die e als Einnahme verrechnet. Die Verrechnung der baaren Auslagen und der Remunerationen geschieht bei den sächlichen Fonds zu ver⸗ mischten Ausgaben. . 3
9) Durch Vestimmung längerer Zeitabschnitte für die Kassation der Akten und durch Einschrankung der Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen ist auf Verminderung der baaren Auslagen hinzuwirken.
ö. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf den Verkauf von Büchern und Druckschriften keine Anwendung. Der Erlös aus dem Verkaufe derselben fließt zur Staatskasse.
11) Die Vorschriften, nach welchen Urkunden, Register und Akten von der Veräußerung entweder ganz ausgeschlossen bleiben oder erst nach Ablauf gewisser Zeiträume verkauft werden dürfen, bleiben in Kraft. ; .
Die zur Ergänzung solcher Vorschriften etwa nöthigen Anordnungen sind von den Vorstandsbeamten der Ober⸗ Landesgerichte zu erlassen und dem Justiz-Minister zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Berlin, den 21. Dezember 1883.
Der Justiz Minister. Friedberg.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler, nach der Provinz Ostpreußen.
Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende General des II. Armee⸗Corps, General-Lieutenant von Dannenberg, von Stettin.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 2. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am Morgen des gestrigen Neujahrstages zunächst die Glückwünsche der Königlichen Familie entgegen und begaben Sich um 101, Uhr zum Gottesdienst in den Dom.
Nach dem Gottesdienst fand die Gratulation des ge—⸗ sammten Königliches Hofes und demnächst die der Generale, der Fürsten und der aktiven Staats⸗Minister statt.
Um 11 Uhr brachten die hier accreditirten Botschafter Sr. Majestät ihre Glückwünsche dar.
Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen Civilkabinets entgegen und empfingen die Halloren, die wie alljährlich zur Beglückwünschung der Kaiserlichen Majestäten hier anwesend sind.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern, nach der Beglückwünschung der Königlichen Familie, dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗ dospitals bei.
Nach demselben empfing Ihre Majestät die Königlichen Hofstaaten, die landsässigen Fürstinnen und die Mitglieder des Staatt⸗Ministeriums zur Gratulation.
Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten statt, wobei, wie alljährlich, die Deputation der Halloren er⸗ schien und ihre Gaben darbrachte. .
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Sauerma und Herr von Klinckowstroem übernommen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Montag, nach der Rückkehr von der bei Spandau abgehaltenen Treibjagd, Abends 6 Uhr der liturgischen Andacht in der Garnisonkirche bei.
Gestern Morgen 93! Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen , . mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margaretha zur Neujahrsgratulation zu den Laiserlichen Majestäten und von dort zum Gottesdienst in den Dom.
Um 12 Uhr wohnte Se Kaiserliche Hoheit der Kronprinz der Gratulation der Generale bei Sr. Majestät dem Kaiser bei und machte hierauf den hier anwesenden Botschastern und Boschafterinnen sowie dem General-Feldmarschall Grafen von Moltke Höchstseinen Besuch.
Nachmittags 5 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften 6e. Familiendiner bei Ihren Majestäten und Abends in die
per.
— Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staats⸗ Minister Graf von Hatzfeldt-Wildenburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaube hierher zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich säch⸗ sische Geheime Finanz⸗Rath Golz ist nach Dresden abgereist.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffs bewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort)) S. M. Knbt. „Albatroß“ 6. 11. Montevideo 9. 11. — zur Vornahme von Vermessungen. — 1211. Monte⸗ video. (Poststatign: Sydney (Australien!) S. M S. „Freya“ 29.10. Port an Prince. 30.10. — 23. 11. Kingston. Beab⸗ sichtigte am 25/11. nach Port au Prince zurüczukehren. (Poststation: St. Thomas Westindien])) S. M. Trpobt.
„Jäger“ Kiel 812. — 165. i2. Aalo 16.1. — 16.18. Christiansand 19.12. — 21/12. Wilhelmshaven. S. M. Knbt. „Iltis“ 1/10. Canton 9. II. — 9.11. Hongkong.
(Poststation; Hongkong) S. M. S. „Leipzig“ 26. /9. Na⸗ gasaki 21.10. — nach Koreg. (Poststation: Hongkong). S. M. Av. „Loreley 6. / 12. Barcelona 14. 12. — 19/12. Malta. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Marie“ 28.10. Punta Arenas 1/11. — nach Valparaiso. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 28/11. Porto Grande 28. /11. — nach Kapstadt. (Poststation: bis 11./1. 84. Singa⸗ pore, vom 12./1. 84. ab Hongkong.) S. M. S. „Olga“ 13./11. Curaças 20/11. — 23./11. Kingston 30/11. — nach St. Jago
de Cuba. (Poststation: Horta (Azoren) S. M. S. „Prinz Adalbert“ 7. / 12. Barcelona 14/12. — 16.12. Genua 22. 12. — 27. 12. Gibraltar. (Poststation: Kapstadt) S. M. S. „Sophie“ 7. 12. Barcelona 14 / 12. — 16.12. Genua 22. /12.— nach Gibraltar. (Poststation: Porto Grande [St Vincent, Cap Verdische Inseln].) S. M. S. „Stein“ 16/11. Singapore 17.11. — 7.12. Aden 9. 12. — 18. 12. Port Said 19. 12. — 28. /12. Gibraltar 28 / 12. — Heimreise. (Poststation: Ply⸗ mouth.) S. M. S. „Stosch“ 6 / 9. Hongkong. — Letzte Nach⸗ richt von dort 4.11. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 4/10. Tientsin 1/11. — 6. I. Shanghai. (Poststation: Hongkon ].)
Bayern. München, 1. Januar. (W. T. B.) Der Kultus⸗ Minister von Lutz ist vom König in den erblichen Freiherrn⸗ stand erhoben worden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Dezember. (W. T. B) Der „Presse“ zufolge ist die Regierung mit der Aus⸗ arbeitung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Ent⸗ schädigung der Gemeinden und Länder wegen der ihnen durch die Eisenbahn⸗-Verstaatlichung entstehenden Ver⸗ luste an Steuerzuschlägen, beschäftigt. Der Gesetzentwurf wird noch in dieser Session dem Reichs rath zugehen.
Der Banus von Kroatien ist seines Postens als Königlicher Kommissar sür die vormalige Militärgrenze enthoben worden.
Pest, 1. Januar. (W. T. B.) Der Königliche Kom⸗ missar für den Wiederaufbau von Szegedin, Ludwig Tiscza, ist anläßlich des jetzt nahezu vollendeten Wiederaufbaues von diesem Amte entbunden und mit dem Prädikat „de Szeged“ in den Grafenstand erhoben worden.
Großbritannien und Irland. London, 31. Dezember. (W. T. B.) Der Premier Gladstone ist heute hier wieder eingetroffen und hat sofort die Besuche Hartingtons und Granville's empfangen.
Das Handel samt kündigt an: es werde die Bill, be⸗ treffend den Kanaltunnel, wenn dieselbe im Parlament zur Berathung gelangt, bekämpfen.
— 1. Januar. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffent⸗ licht ein Dekret der Königin, durch welches die Gericht s⸗ barkeit der englischen Kon suln in Tunis von heute ab aufgehoben wird.
Dublin, 1. J.ninuar. (W. T. B.) In Dromere wurden heute von den Drangisten wie von den Nationalisten sehr zahlreich besuchte Versammlungen abgehalten. Trotz der zur Aufrechterhaltung der Ordnung herbeigezogenen starken Militär⸗ und Polizeimannschaften konnte ein thätlicher Zusammenstoß zwischen den Anhängern der beiden einander gegenüberstehenden Parteien nur mit Mühe verhindert werden; ein junger Mann wurde durch einen Bajonnetstich verwundet.
Frankreich. Paris, 31. Dezember. (W. T. B.) An⸗ läßlich des heutigen Jahrestages des Todes Gambetta's begaben sich etwa 1060 Deputirte und Freunde Gambetta's im Laufe des Vormittags nach Ville d' Avray. An dem mit Blumen und Fahnen geschmückten Katafalk hielt der Deputirte Bert eine Ansprache, in welcher er an die patriotischen Be⸗ strebungen Gambetta's erinnerte.
In parlamentarischen Kreisen wird versichert, die von dem Kabinet Ferry projektirte Revision der Ver⸗ fassung würde hauptsächlich die Beseitigung der lebensläng⸗ lichen Senatoren und die Wiederherstellung des Listenskruti⸗ niums im Auge haben. Man glaubt, daß die Rechte heute dem Listenskrutinium zustimmen würde.
— 1. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grsvy empfing heute Nachmittag das diplomatische Corps. Der päpstliche Nuntius hielt dabei eine kurze Ansprache an den Präsidenten, auf welche dieser mit einigen Worten dankend erwiderte.
Ein Telegramm aus Saigon, von heute, meldet die Ankunft Tricou's in Hue und Harmands in Saigon. Letzterer werde mit dem ersten von Saigon ab⸗ gehenden Packetboot nach Frankreich zurückkehren.
Spanien. Madrid, 31. Dezember. (W. T. B.) In der Kommission zur Berathung der auf die Thronrede zu erlassenden Adresse erklärte Sagasta: er lehne jeden Gesetzentwurf über die Anwendung des allgemeinen Stimm⸗ rechts und über die Reform der Verfassung ab. Der Minister⸗-Präsident Posada⸗Herrera führte aus:
nachdem die Regierung alle Kon zessionen gemacht habe, welche mit ihrem politischen Programm vereinbar seien, müsse sie die
Verantwortlichkeit für einen Bruch zwischen der Regierung und der Majorität der Kammer ablehnen.
Italien. Rom, 31. Dezember. (W. T. B.) Der König und die Königin empfingen heute das diplomatische Corps und die Damen desselben in herkömmlicher Weise.
Der Papst empfing heute den russischen Agenten Butenjeff und den Agenten von Columbia, Velez; später wurden dieselben auch von dem Kardinal⸗Staatssekretär Jacobini empfangen.
Bei den gestrigen Wahlen siegten die vier mini⸗ steriel len Kandidaten mit großer Majorität.
— 1. Januar. (W. T. B.) Der König empfing heute in besonderer Audienz den deutschen Botschafter von Keudell, welcher ein eigenhändiges Schreiben des Kaisers Wilhelm überreichte. — Der Kammerpräsident Farini, welcher mit einer Deputation dem König die Neujahrs⸗ glückwünsche der Kammer überbrachte, erinnerte in seiner Ansprache an die bekannte Aeußerung des Königs Victor Emanuel aus dem Jahre 1869 über den Schmerzensschrei Italiens. Der König dankte für die ihm ausgesprochenen Wünsche und fügte hinzu: das Ideal seines Vaters sei verwirklicht. Italien sei geeinigt und unabhängig und gehe der Zukunft unter günstigen Auspizien entgegen. .
— 1. Januar, Abends. (W. T. B.) Durch einen unterm 29. und 30. v. M. zwischen dem Minister des Auswärtigen, Mancini, und dem französischen Botschafter Décrais statt⸗ gehabten Notenwechsel ist in der Frage der Kon sular⸗ gerichtsbarkeit in Tunis nunmehr ein Einverständ⸗ niß zwischen Italien und Frankreich hergestellt worden.
— 2. r (W. T. B.) Bei dem gestrigen Empfange sagte der König zu dem Deputirten Spaventa: das neue Jahr beginne unter glücklichen Auspizien; Italien werde nunmehr als gewichtige Bürgschaft des europäischen Friedens angesehen.
— 2. Januar. (W. T. B.) Der Minister des Aus⸗ wärtigen, Mancini, wird der Deputirtenkammer den Gesetzentwurf über die Aufhebung der italienischen Konsular⸗ gerichtsbarkeit in Tunis unverweilt vorlegen.
Griechenland. Athen, 30. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten kammer be⸗ stätigte auf eine Anfrage, betreffend die Demission des ökumenischen Patriarchen, der Minister⸗Präsident Tricupis die Nachricht von der Demission desselben und gab der Hoffnung auf ein Arrangement in dieser Frage Ausdruck, indem er hinzufügte: eine diplomatische Intervention Griechen⸗ lands würde die Lage verschlimmern.
Türkei. Konstantinopel, 31. Dezember. (W. T. B.) Der Sultan hat dem bulgarischen Patriarchen das Großkreuz des Osmaniè⸗ Ordens verliehen.
Serbien. Belgrad, 30. Dezember. (W. T. B.) Der Ministerrath hat die Auflösung der gegenwärtigen Skuptschtina und die Einberufung einer neuen ordentlichen Skuptschtina im Februar beschlossen.
— 31. Dezember. (W. T. B.) Das „Regierungsblatt“ publizirt einen Königlichen Erlaß, durch welchen 30 Bezirks⸗ präfekten theils neuernannt, theils versetzt werden.
Der frühere Militär⸗Attaché in Wien, Oberst Csola⸗ kantic, ist in Inaktivität versetzt worden.
Bulgarien. Sofia, 1. Januar. (W. T. B.) Nach⸗ dem dem bulgarischen Exarchen der Großkordon des Osmanisé⸗Ordens vom Sultan verliehen worden ist, hat die Nationalversammlung den Fürsten ersucht, dem Sultan dafür den Dank des bulgarischen Volkes aus⸗ zusprechen. Der Fürst hat in Folge dessen der Pforte heute von n n Beschluß der Nationalversammlung Mittheilung gemacht.
Nußland und Polen. St. Peters burg, 1. Januar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute in Gatschina den neu ernannten französischen Botschafter, General Appert, welcher sein Beglaubigungsschreiben überreichte.
Der gestern stattgehabten Ueberführung der Leiche des ermordeten Gensd'armerie⸗Oberst⸗Lieutenants Ssudejkin nach dem Bahnhofe wohnten Prinz Alexander von Oldenburg und der Minister des Innern, Graf Tolstoi, mit seinen beiden Gehülfen bei.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. De⸗ zember. (W. T. B.) Der hiesige russische Gesandte, Wirkliche Staatsrath von Okunjeff, ist heute gestorben.
Zeitungsstimmen.
Die „Germania“ bringt folgenden Artikel über die wirthschastspolitische Nothwendigkeit der Kapitalrentensteuer:
Wenn ein preußischer Staatsbürger 100 9000 M zur Verfügung hat, und er legt sie derart an, daß er dafür Häuser baut, so nimmt ihm der Staat vom Ertrage dieser Häuser einen Theil in Gestalt der Gebäudesteuer fort; legt der Staatsbürger für die 100 020 4 eine Fabrik an, oder begründet er ein Handelsgeschäft, der Staat nimmt am Ertrage dieser Gewerbe Theil durch die Gewerbesteuer; verwendet der Staatsbürger die 100 000 4 auf die Kultur von Mooren und Oedländereien, steckt er das Geld in die Aufforstung von Haiden u. dergl, der Staat kommt bald mit der Anmeldung der Grund⸗ steuer und legt die Hand auf einen Theil des Ertrages; aber wenn der Staatsbürger die 100 000 6 auf Hypotheken ausleiht, in Werth⸗ papieren anlegt u. dergl., dann bleibt er im Besitz des ganzen Er⸗ trags seines Kapitals; er bezahlt nur Einkommensteuer, wie sie von allen Einkommen jeder Art gezahlt wird, auch von dem ganzen Ein kommen der Grund⸗ und Hausbesitzer und der Gewerbetreibenden.
Neben der Einkommensteuer (resp. Klassensteuer) auf alle Arten des Einkommens werden von der Boden oder Grundrente, von der Hausrente und von der Gewerberente noch besondere zweite Steuern erhoben, die Ertragssteuer, während einzig und allein die Zinsrente, die Kapitalrente keine zweite, keine Ertragssteuer trägt. Der preußische Staat erhebt von der Grundrente allein jährlich rund 40 Millionen Mark Steuer, von der Hausrente rund 283 Millionen Mark und von der Gewerberente beinahe 19 Millionen; nur die Zins⸗ rente, die Kapitalrente ist frei von einer besonderen Steuer, das Kapitalvermögen bezahlt nur Steuer mit zu den 35 Millionen Mark Einkommensteuer und zu dem noch geringern Betrage der Klassen⸗ steuer; zu dieser Steuer müssen aber jene, mit rund 88 Millionen Mark Ertragssteuer bereits belasteten Grund⸗ und Hausbesitzer und Gewerbetreibenden noch einmal beitragen, genau in der- selben Weise und mit demselben Prozentsatze der Steuer, wie die Kapitalbesitzer, und dann noch mit dem Unterschiede zu ihrem Nachtheile, daß sich besonders der höhere und höchste Ka⸗ pitalbesitz sehr schwer kantroliren läßt, daher große Beträge der Ein⸗ schätzung sich entziehen, während das Einkommen aus Gewerbebetrieb, und mehr noch aus Grund. und Hausbesitz, viel offener vor Augen liegt und daher viel vollständiger und schärfer bei der Einschätzung gefaßt werden kann.
Ist das nicht eine ungeheuere Begünstigung des Zinsrenten⸗ einkommens, einmal keine besondere Ertragssteuer zu zahlen, und dann auch noch bei der allgemeinen Einkommensteuer sich einer rich⸗ tigen Einschätzung in großen Beträgen zu entziehen? Und liegt nicht in diesem Zustande des setzigen preußischen Steuersystems eine krasse Bevorzugung einer bestimmten Erwerbsart? Und bedeutet diese Bevorzugung nicht, die Antriebe noch verstärken, welche in ursern Tagen ohnehin schon so sehr das Kapital von der mühsamern und riskantern eignen produktiven Aalage abschrecken, und immer mehr es bloß in Form von Hypotheken, Obligationen, Werthpaxieren aller Art arbeiten“ lassen? Ist es nicht z. B. eine bekannte That sache, daß in gar vielen Fällen der Kapitalist Reute einem gewerblichen Unternehmen nur als Gläubiger gegen volle Sicherheit das Geld ge⸗ währt, was er früher unverhältnißmäßig häufiger in Form der Theil nehmerschaft einzuschießen pflegte? Und haben wir nicht ähnliche Veränderungen in den Beziehungen zwischen Kapital und Pro- duktion vielfach in den letzten Jahrzehnten erlebt? Ist es nicht auch zum Beispiel eine unendlich häufige Erscheinung, daß die Börsen⸗ berichte Uebeifluß an Kapitalanlage suchendem Gelde melden, während die verschiedenen Produktionsarten Mangel an Betriebsmitteln haben und daran kranken? Warum nun also diesen Hang der Zeit und diese Entwickelung der Erwerbsbewegung dadurch noch verstärken, daß man der Zinsrente auch noch ein Steuerprivilegium gewährt vor allen anderen Erwerbsarten.
Wie stellen sich ferner die verschiedenen Erwerbsarten in ihrer Entwicklung? Jüngst wurde darüber u. A. eine spezielle statistische Darlegung veröffentlicht aus dem Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. In einem solchen kleinen Ländchen lassen sich die Verhältnisse beson⸗ ders genau übersehen und die Angaben baben höheren Werth. Hler wurde nun aber ziffermäßig die Thatsache konstatirt, daß in den letzten Jahrzehnten die Vermögenszunghme im Großherzogthum weit aus am stärksten sei beim Geldgeschäft, danach bei den Gewerben, und erst dann kam im weiten Abstande die Landwirthschaft. Auch in der letzten Thronrede des Königreichs Sachsen, welche die Erwerbsverhältnisse möglichst günstig schilderte, wurde gus-= drücklich hervorgehoben, daß speziell die Landwirthschaft an dem Auf⸗ schwunge des Erwerbslebens gerade in letzter Zeit nicht theilgenommen babe. Wer wollte überhaupt leugnen, daß die eben erwähnte Ent⸗