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durchaus nöthig, daß dies auch in Zukunst mindestens ebenso bleibe. Vielleicht wäre auch eine Aenderung des Konsolidations⸗ esetzes erforderlich. Doch müsse dazu die Regierung die nitiative ergreifen. Er bitte daher, den Antrag von Strom⸗ beck abzulehnen.
Der Finanz⸗Minister von Scholz erwiderte, er könne in seiner Entgegnung die Bemerkung nicht unterdrücken, daß bei der von dem Vorredner selbst hervorgehobenen Tragweite der angeregten Frage es nicht zu viel verlangt gewesen wäre, wenn der Vorredner ihn vorher darüber informirt hätte, daß dieselbe ne hier zur Verhandlung gelangen werde. Es sei sehr chwer, in Fragen von polcher Tragweite Namens der Staatsregierung eine Erklärung abzugeben. Er nehme aber keinen Anstand, über seine persbnliche Auffassnng zur Sache] eine vorläufige Erklärung schon jetzt abzugeben, weil er sich völlig klar darüber sei, daß es nicht wünschenswerth sei, den Etat dadurch zu verbessern, daß man in der Besei⸗ tigung von Amortisationsausgaben weiter fortgehe, und dadurch eine leichtere Balancirung im Etat herbei⸗ führe. Es handele sich wesentlich darum, ob das Garantiegesetz nach dieser Richtung hin eine Aenderung er— fahren müsse. Er glaube, es werde nothwendig sein, für den Fall, daß an Stelle der amortisirbaren Anleihen Papiere treten sollten, welche nicht amortisirbar seien, Vorkehrungen zu treffen, daß auch jetzt schon eine weitere Zinstilgung in dem Etat vorzunehmen sei. Er sei auch sehr gern bereit, die Frage in praktische Erwägung zu nehmen und eine Vorlage zu machen. Für heute könne er sich nur darauf beschränken, seine Zustimmung zu den Ausführungen des Reserenten zu erklären, daß es nicht zu verstehen sein würde, wenn man bei dieser Vorlage eine andere Bestim— mung bezüglich der Kündigung ( zulassen würde, als dies bei den früheren Verstaatlichungen beliebt worden sei. Er wolle nur hinzufügen, daß das Ersorderniß einer gesetz— lichen Kündigung den Inhaber der Prioritäts obligatlonen thatsächlich in eine andere Lage setzen würde, als sie jetzt be⸗ stehe. Die einzelnen Privatgesellschaften seien in der Lage, nach ihrem Belieben die Kündigung eintreten zu lassen, ohne an Vorbedingungen gebunden zu sein. Es liege kein Grund vor, hierin für die nun staatlichen Bahnen eine Aenderung eintreten zu lassen.
Der Abg. Rintelen erklärte, es sei kein Grund vorhan⸗ den, einen früher gemachten Fehler jetzt fortzusetzen. Nehme das Haus den Antrag von Strombeck nicht an, so schädige man die Obligationsbesitzer, denn wenn der Minister ohne Weite⸗ res nach seinem Gutbefinden Konversionen vornehmen könne, so werde derselbe ganz von selbst dabei mehr im fiskalischen Interesse verfahren müssen, ohne die Privatinteressen ge⸗ nügend zu berücksichtigen. Die Privatbahngesellschaften hätten früher nicht ohne staatliche Genehmigung Konversionen vor— nehmen können; das sei zum Schutze der Obligationsbesitzer geschehen. Jetzt, wo der Staat selbst an die Stelle der Pri⸗ vatgesellschaften getreten sei, muüsse das Haus den Obligations— inhabern mindestens die Garantie geben, daß nicht ohne Ge— nehmigung der Landesvertretung konvertirt werden könne.
Der Finanz⸗Minister von Scholz entgegnete, er möchte nur mit einigen Worten die Bedenken des Vorredners zer⸗ streuen. Die Bedeutung, welche der Vorredner bem Inhalte dieses Paragraphen zuschreibe, sei durchaus nicht vorhanden. Er erkläre hiermit formell, daß die Regierung den F. 5 nicht dahin verstehe, daß der Minister lediglich nach seinem Gut⸗ befinden die Kündigung der Anleihen vornehmen könne. Nach der Auffassung der Regierung handele es sich nicht darum, eine Aenderung in den wohlerworbenen Privai⸗ rechten der Gläubiger der Eisenbahnen herbeizuführen, sondern nur darum, den Finanz⸗Minister zu ermäch⸗ tigen, innerhalb der Grenzen, die in den einzelnen Pri⸗ vilegien enthalten seien, zu kündigen. Auch werde der Finanz— Minister niemals einseitig im fiskalischen Interesse die Frage der Kündigung entscheiden, sondern nur un Würdigung des gesammten Staatsinteresses. Dann möchte er sich aber doch gestatten, aufmerksam zu machen, daß auch bei Be— urtheilung der bisherigen Verhältnisse die Staatsregierung nicht im Interesse der Obligationsinhaber gehandelt habe, sondern lediglich im Interesse der Staatsgesammtheit, daß sie bei etwaigen Prioritätskündigungen stets nur von allgemeinen Gesichtspunkten geleitet worden fei, wie sie auch nur von solchen in Zukunft geleitet werden werde.
Der Abg. von Wedell⸗Malchom erklärte, die Staatsregie⸗ rung sei weit eher in der Lage, Billigkeitsrücksichten walten zu lassen, als die Privatbahnen. Es sehe aus, als ob die An— tragsteller die Interessen der Obligationsbesitzer über die des Staates stellten. Nach den vorliegenden Besuͤmmungen glichen sich die Verhältnisse der beiderfeitigen Interessen aus. Es liege im gemeinsamen Interesse, der Regierung die vorliegende Voll⸗ macht zu geben. Gebe das Haus sie nicht und erwarte es ein diesbezügliches Gesetz, so vergehe darüber die günstige Zeit, und der Finanz-Minister könnte wohl in die Lage kom⸗ men, in der Zwischenzeit noch eine neue Vollmacht vom Hause u fordern. Begründete Klagen seien über den durch die
erstaatlichung geschaffenen Zustand bezüglich der Amor⸗ tisation nicht vorgebracht worden. Wenn man das Staats— bahnsystem durchführen wolle, so seien solche Vollmachten sür die Regierung durchaus unentbehrlich. Er' bitte daher, den Antrag von Strombeck abzulehnen.
Der Abg. Büchtemann bemerkte, man kenne ja die Ten⸗ denz des Vorredners, überall der Börse zu Leibe zu gehen, mit welchem Erfolge, wisse man auch. Wenn der Vorredner für sich in Anspruch nehme, das Interesse des Staates mehr als andere Mitglieder dieses Hauses wahrzunehmen, so müsse er demselben doch widersprechen; auch er handle nach keinen anderen Gesichtspunkten. Aber hier stehe doch eine Machtvoll⸗ kommenheit der Regierung in Frage, wie sie noch nie gewährt worden sei. Eine solche Verzichtleistung der Landesvertretung könne er nimmermehr gut heißen. Er bitte, den Antrag von Strombeck anzunehmen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Regierung bekomme durch die Verstaatlichung der Eisenbahnen einen ungeheuren Machtzuwachs, der noch unendlich viel größer werde, wenn sie mit der kolossalen Schuldenlast des Staates nach Beliehen manipuliren könne. Besonders in unruhigen und Kriegs⸗ 3 könne das unendlich gefährlich werden. Der Staat ollte auch nicht vergessen, daß derselbe seine Kräfte nur aus den Steuerzahlern ziehe; wenn der Staat deren berechtigte Interessen verletze, fo bringe ihm das nur schein⸗ baren Vortheil, aber auf der anderen Seite desto
rößere Nachtheile. Der Finanz⸗Minister müsse im fiskalischen nteresse verfahren, darum heiße derselbe eben Finanz⸗Minister und nicht Volkswirthschafts-Minister. Er habe nicht das ge— ringste Mißtrauen gegen die jetzige Leitung des Finanz—
ressorts, im Gegentheil, er wollte, es würde in allen Departe⸗ ments so befriedigend gearbeitet, z. B. im Kultus⸗Ministerium, aber er stimme trotzdem für den Antrag von Strombeck, auch des⸗ halb, damit die Rechte der Landesvertretung gewahrt blieben. Sehe man nach Frankreich, welche Rolle im politischen Leben dort die Konversionen spielten, und dort venke Niemand daran, dem Minister allein dieselben in die Hand zu geben. Dies Haus müsse gleichfalls im Stande sein, die politischen Aktionen der Regierung bei den Konversionen zu kontroliren, und er begreife nicht, wie man dem entgegen sein könne. Es sei auch dringend wünschenswerth, wenn mehr und mehr die Kapitalien, insbesondere die kleineren, bei dem Staate belegt würden; das würde namentlich im Interesse der schwächeren Elemente im Volke, die sich nicht elbst helfen könnten, und ihr Kapital sicher unterbringen wollten, liegen. Es würde dann auch unmöglich werden, daß das Elend der Gründerzeit sich wiederhole. Hauptsächlich maßgebend für seine Abstim⸗ mung sei aber die Frage: Solle das Haus bei den Konver— sionen mitsprechen. Er sei, so lange er hier stehe, für das Mitsprechen.
Hierauf ergriff der Finanz-Minister von Scholz das ort:
Der Herr Vorredner hat mit zwei Argumenten gesucht, Ihre
Meinung für sich zu gewinnen, die, wie mir schien, einander ent⸗ gegengesetzt waren.
Er hat einmal gesprochen von „dieser Allgewalt“, die in die
Hände des Ministers gelegt werde. Ich bin zur Zeit der nächst Be—⸗ theiligte dabei, ich muß offen bekennen, ich sinde von dieser Allgewalt nirgends etwas, ich bin so gebunden wie jeder Beamte in seinem Amte und ich kann nicht sagen, daß ich auch nur einen Moment das Gefühl gehabt hätte, eine große Allgewalt in meinen Händen zu besitzen. Die Sachen vollziehen sich so gegebener Weise, und nur darum kann es sich bandeln, ob Sie den Minister in die Lage setzen, wenn die Verhältnisse eine solche Kündigung gerathen erschelnen lassen, dann damit vorzugehen oder nicht. Bie Allgewalt ist sehr beschränkt. Der Herr Abgeordnete hat dies selber anerkannt, indem er gleich hinterher gesagt hat, „wenn
gegangen wären, dann würden Sie viel mehr von
Kündigungen erlebt haben; wir würden seiner Meinung nach ‚wenn es gegangen wäre“ schon viel mehr Prioritätsobligationen gekündigt haben. Gerade darin ist der Herr Abgeordnete im Irrthum; gegangen wäre es sehr leicht, das kann ich Ste versichern; wenn wir gewollt hätten, wäre es geschehen, aber wir haben es nicht gewollt. Die Er⸗ wägungen, die wir angestellt haben im Interesse des Staats, konnten
es alt durchaus nützlich nicht erscheinen lassen, und so baben' wir uns diese Beschränkung auferlegt.
Der Herr Abgeordnete hat dann geglaubt, damit besonders die
Bedenken Ihnen nahe legen zu können, daß er sagte: er heißt ja zuerst Finanz ⸗Minister, in seinen Erwägungen wird immer das finanzielle, fiskalische Interesse im Vordergrund stehen. Ich kann mich darüber nicht beklagen; wenn er Sie so mißversteht, daß er glaubt. Sie machen den 5. 5 aus Angst vor sich selber, und daß er Sie davor warnt, dann muß ich natürlich ganz zufrieden sein, wenn er mich, neben so vielen gütigen Bemerkungen, die ich dankbar er— kenne, dahin geschildert hat, daß ich in erster Linie Finanz⸗Minister heiße und sei. Darin ist er indessen formell und materiell im Irrthum, ich heiße in erster Linie Stagts⸗ Minister und erst in zweiter Linie Finanz⸗Minister und dem ent— sprechend habe ich meine Pflicht auch stets aufgefaßt.
Der Herr Abgeordnete ist des halb vollständig im Irrthum, wenn er
meint, daß der Schutz, den der Privateisenbahn ˖ Obligation sinhaber früher gehabt hätte, weil seine Lage vom volkswirthfchafflichen Gesichte punkte aus beurtheilt worden sei, ihm jetzt nicht mehr zu Theil würde Meine Herren, bei der fraglichen Entscheidung ist der Finanz⸗Minister
in erster Reihe betheiligt gewesen und der Finanz⸗Minister hat gerade die volkswirthschaftlichen Gesichtspunkte mik zur Geltung gebracht und wird es auch künftig thun. Der Herr Abgeordnete ist, wie ich glaube, auch darin im Irrthum, wenn er annimmt, daß es naturgemäß sei, wenn ein Finanz ⸗Minister auf dem Boden stehe, welchen — zach einer Mittheilung, ich habe es selbst nicht gehört — der Hr. Abg. Reichen sperger dahin eingenommen habe, daß der Staat berechtigt sei, jederzeit den geringsten Zinsfuß zu er— streben und sich zu verschaffen. Ich gehöre dieser Schule nicht anz ich, halte es nicht unter allen Umständen für ein Glück für den Staat, den geringsten Zinsfuß zu haben, und ich halte es nicht für ein Streben, das uns tagtäglich keiten müßte, nach Herab⸗ setzung unseres Zinsfußes zu streben.
Was endlich die Vergleichung mit anderen Staaten und die große po⸗
litische Tragweite betrifft — ich habe in dieser Beziehung dem Herrn Ab⸗ geordneten nicht genau solgen können, die abgewendete Sprache verwehrt es mir oft, den Zusammenh
Sie nur bitten, dessen eingedenk zu bleiben, daß da, wo der Finanz⸗ Minister etwa zu sehr von Einfluß sein könnte, wo nach dem Um— fange der in Betracht komm nden Schuldtitel ein größeres staatliches nteresse in Frage sein kann, Ihnen ja diese Mitwirkung vollkommen gesichert ist. Wenn es sich darum handelt, unfere 43prozentigen Konsols oder 4 prozentigen Konsolsz künftig zu kündigen oder zu konvertiren, oder ihren Zinsfuß zu ändern, da ist überall nach den Gesetzen die Mitwirkung der Landesvertretung vorbehalten, und da ist also die Sicherheit, die Sie für den Staat in großem Umfange haben wollen, auch vollständig gewährt. Hier aber, glaube ich, können Sie in den bisher innegehaltenen Gleisen unbesorgt auch weiter gehen.
ang der Sätze zu hören — so möchte ich
Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, der Antrag von Strom—
beck erscheine ihm als ein durchaus unglücklicher legislatorischer Versuch; werde derselbe angenommen, so schaff man zwei Sorten von Prioritäts-Obligationen-Inhabern, wobei die von diesem Gesetze betroffenen günstiger gestellt wären, als die Inter⸗ essenten der längst verstaatlichten Bahnen. Wenn die Kündi⸗ gung durch Gesetz erfolgen solle, warum nicht auch die viel wich⸗ tigere Liquidation? Hier sollten die staatsrechtlichen Bedenken des Abg. Dr. Windthorst noch viel stärker sein; was halte den— selben von einem dahingehenden Antrag ab? (Abg. Dr. Windt⸗ horst: Der Widerspruch des Abg. Hammacher.) Dieser hätte den Abg. Dr. Windthorst dann doch auch abhalten müffen, den Antrag von Strombeck einzubringen. Die Erfahrungen mit der Rentenkonversion in Frankreich führe ihn zu ganz ent⸗ gegengesetzten Schlüssen. Dort seien lediglich taktische Rück⸗ sichten für das frühere Ministerium maßgebend, die Konver— sion hintanzuhalten; obmohl der Zinsfuß schon auf 4 Proz. heruntergegangen sei, erleichtere es die furchtbare Last von 6 Milliarden anläßlich des Krieges aufgenommener 5 prozenti⸗ ger Rente nicht, da das Ministerlum durch eine Konverslon seine Popularität zu verlieren fürchten müsse.
Die Diskussion wurde geschlossen, und der Antrag von
Stromheck abgelehnt. 5. 5 wurde in der Kommissionsfassung ge⸗ nehmigt, desgl. 55. 6— 9.
Bei 5. 10, welcher lautet: .
Bis zu einer anderweiten gesetzlichen Regelung der Kommunal—⸗ besteuerung der Eisenbahnen finden die bisherigen gesetzlichen Be⸗ stimmungen über die Verpflichtung der Privateisenbahnen zur Zah⸗ lung von Gemeinde, Kreis. und Provinzialsteuern auf die im 5. 1 ub 1 bis 5 bezeichneten Eisenbahnen auch nach dem Uebergange derselben in die Verwaltung für Rechnung des Staates oder in das Eigenthum des Staates in gleicher Weise, wie bis zu diesem Zeitpunkte, Anwendung.
Sofern nach dem Uebergang in das Eigenthum oder in die Verwaltung für Rechnung des Staates eine der in diesem Gesetze bezeichneten Eisenbahnen oder Theilstrecken derselben mit einer anderen dieser Bahnen oder Theilstrecken derselben oder mit anderen
dem Staate gehörigen oder für Rech jung des Staates betriebenen Bahnstrecken zu einem Eisenbahndirektionsbezirk vereinigt sind oder nech vereinigt werden und in Folge deffen für eine Station des neugebildeten Eisenbahndirektionsbezirkes sich eine Verminderung des steuerpflichtigen Reinertrages ergeben sollte, so ist der Besteue⸗ rung der Betrag des steuerpflichtigen Reineinkommens der betreffen⸗ den Stationen nach dem Durchschnitte der dem I. April 1880 vorangegangenen drei Steuerjahre zu Grunde zu legen. sragte der Abg. Dr. Hammacher den Minister, ob der in der Kommission in Aussicht gestellte Kommunalsteuer⸗Gesetzentwurf in den nächsten Tagen eingebracht werde. Der Staats⸗Minister Maybach entgegnete, die Vorbe⸗ reitungen zu dem Entwurf seien soweit gefbrdert daß er die
Versicherung abgeben könne, daß derselbe, die Allerhõchste Er⸗ mächtigung vorausgesetzt, in allernächster Zeit an den Land⸗ tag gelangen werde.
Darauf wurde 5§. 10 genehmigt, ebenso ohne Debatte der Rest des Entwurfs, dessen zweite Berathung damit er⸗ ledigt war. —
ch trau vertagte sich das Haus um 2½ Uhr auf Donnerstag
r.
— In der heutigen (22.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius und der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die Berathung des Berichts über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahnparzellen.
ö Bericht wurde durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
Es folgte die Berathung des Nachweises über die Ver— wendung des in dem Etat der Eisenbahnverwaltung pro 1. April 1882/83 unter Titel 16 der einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben vorgesehenen Dispositionsfonds von 900 000 M . Der Nachweis wurde ohne Debatte an die Budgetkommis— sion verwiesen.
An dritter Stelle stand auf der Tagesordnung die erste Bergthung des Entwurfs einer Landgüter-Ordnung für die Provinz Schlesien.
Der Abg. Scholz (Neisse) gab verschiedenen Bedenken gegen die Vorlage Ausdruck. Die Bedürfnißfrage sei nicht klar nachgewiesen. Die ländliche Bevölkerung, die allen Neuerungen abhold sei, werde sich zu der Vorlage nicht günstig stellen. Er bitte, dieselbe einer besonderen Kommission von 14 oder 21 Mitgliedern zur Vorherathung zu überweisen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und“ der Lasa glaubte, daß eine kommissarische Berathung des Gesetzes nicht noth⸗ wendig sei. Trotzdem werde seine Partei nicht gegen eine solche stimmen; denn in der Kommissien würde sich Gelegenheit finden, die Bedenken zu entkräften, welche der Vorredner, wie er aner⸗ kenne, in ruhiger und sachlicher Weise zur Geltung gebracht habe. Die Veyölkermig Schlefiens werde dem Gesetz sicher Sym— pvathieen entgegenbringen; es müßte denn sein, daß sie von einer gewissenlosen Agitation gegen dasselbe voreingenommen würde. Denn dieses Gesetz biete allein die Mittel, dem Lande einen gesunden und kräftigen Bauernstand zu erhalten, an dem Allen gelegen sein müsse.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) wies darauf hin, daß die besten Waffen gegen das Gesetz die Regierung selbst in den demselben beigegebenen Motiven geliefert habe. Den größeren Theil derselben mache das vom Ober⸗Landesgericht zu Breslau eingereichte Gutachten aus, das sich nach umfassender und ein⸗ gehender Prüfung der Materie gegen die Vorlage wende, weil ein Bedürfniß zu derselben nicht vorliege. Dem ableh⸗ nenden Gutachten des Ober-Landesgerichts stehe allerdings das Votum des Proyinzial-Landtags gegenüber, einer Körperschaft, deren Gewichtigkeit er nicht verkenne und die sich zu Gunsten der Höferolle ausgesprochen habe. Aber Gründe habe die⸗ selbe ihrem Votum nicht beigefügt. In der nieder— sächsischen Bevölkerung sei wohl Peine Strömung zu Gunsten einer Höferolle vorhanden, nicht aber in Schllesien. Es bedürfe dort keiner Agitation, die Bevölkerung werde sich von selbst auflehnen gegen die Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes. Aus diesem Grunde glaube er auch, daß das Gesetz nicht viel Schaden anrichten werde. Aber er könne es auch nicht billigen, daß Gesetze gemacht werden, die weiter nichts seien als ein Schlag in die Luft.
Bei Schluß des Blattes erhielt der Abg. Letocha das Wort.
— Nach Mittheilungen aus Italien sind von der Schiffs⸗ bau⸗Direktion des J. Seedepartements zu Spezia folgende Submissionen ausgeschrieben worden:
1) für den 22. Januar d. J. bis 12 Uhr Mittags eine Submission auf Lieferung verschledener Holzarten und hölzer— ner Gegenstände im Taxwerth von 51 380,99 Lire (Kaution 5200 Lire);
für den 23. Januar d. J., bis Mittags 12 Uhr, eine Submission auf Lieferung metallener Röhren im Tax⸗ werth von 40 000 Lire (Kaution 4000 Lire).
Die näheren Bedingungen liegen bei der genannten Di— rektion sowie beim Marine⸗Ministerium und den Schiffsbau⸗ Direktionen zu Neapel und Venedig aus.
— Wird ein Beamter in Folge der Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens gegen ihn vom Amte suspen⸗ dirt unter Einbehaltung eines Theils seines Dlenstein= kommens, so ist ihm, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, vom 5. November v. J., im Falle der Freisprechung der einbehaltene Theil seines Dienstein⸗ kommens vollständig nachzuzahlen. Wird aber sofort nach dem mit der Freisprechüng beendeten Strafverfahren wegen derselben Sache die Disziplinaruntersuchung gegen den Beamten unter Aufrechterhaltung der Suspension eröffnet, und endet diese Untersuchung mit der Dienstentlassung des Beamten, so hat der Beamte keinen Anspruch auf Nachzahlung des wäh⸗ rend des Strafverfahrens einbehaltenen Theils seines Dienst— einkommens.
— Auch im Jahre 1884 wird ein Informations- Kursus bei der Militär-Schießschule abgehalten werden. Zu diesem Kursus, welcher vom 7. bis 17. Sktober d. J. zu dauern hat, sind zu kommandiren; die zu einem solchen Kursus noch nicht herangezogenen Regiments-Comman⸗ deure der Infanterie bezw. Commandeure der Jäger⸗Bataillone, ferner von jedem Armee⸗Corps 2, vom XI. Armee⸗Corps 3 ältere Stabsoffiziere der Infanterie, fowie 6. Offiziere des General⸗ stabes. Die Lehrkurse der Militär-Schießschule haben in der üblichen Zahl und Dauer stattzufinden.
Bayern. München, 9. Januar. (Allg. Ztg.) In der heutigen Plenarsitzung setzte die Abgeordnetenkammer
Courbet meldet: Nach genauen er Einnahme von ndete; unter den letz⸗ „Schwarzen Flaggen“ und unter den Getödteten sind mehrere chinesische Offiziere. Der Feind ließ in Sontay 89 Geschütze von Bronze oder Gußeisen, darunter 7 gezogene, sowie 400 Kg Dynamit und 150 000 Geschosse zurück. — 10. Januar. ist heute früh nach Spanien abgereist.
Spanien. Madrid, 9. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erwiderte auf eine Anfrage des republikanischen Deputirten Gonzales Serrano, welcher sich tadelnd über die auswärtige Politik des vorigen Kabinets aussprach, der Minister des Innern: das gegenwärtige Kabinet sei solidarisch hinsichtlich der aus— wärtigen Politik des vorigen Kabinets. Der Minister erklärte Vertrag oder Bündniß mit Deutsch— land oder einer anderen Macht geschlossen worden sei—
Depesche des Admirals Hayphong, vom 31. Dezember v. J., Ermittelungen verlor der Feind bei d Sontay 100 Todte und 600 Verwu
teren befinden sich der Führer der
die Berathung über die Hagelversicherung svorlage bei Art. Za des Gesetzentwurfs fort, welcher lautet: Anstalt wird bei Eröffnung derselben ein als besonderer Staatsfonds zu verwaltendes und in gesonderter Rechnung nach⸗ zuweisendes Reinkapital von 1000 09006 aus der Staats kasse zugewiesen. Der Zeitpunkt, mit welchem dasselbe der Staats kasse zur freien Verfügung zurückfällt, bleibt der Bestimmung des Finanzgesetzes vorbehalten. Außerdem wird an die Anstalt ein jähr⸗ licher Staatszuschuß von 40 000 S geleistet. Auf die Dauer dieses Zuschusses findet im Geltungsbereiche gegenwärtigen Gesetzes ein Anspruch auf Steuernachlaß wegen schadens nicht statt, sofern dem Beschädigten nicht der Ein— tritt in die Anstalt verweigert worden war.“ die A Joh. Geiger und Dr. Deinhard beantragten, den jährlichen Staatszuschuß auf 100 000 M festzusetzen. ; Minister legte hiergegen dar, daß aus prinzipiellen und finan— ziellen Gründen eine höhere Leistung des Staates, als sie Art. 9a enthält, nicht bewilligt werden könne. die Leistung, desto näher der Gedanke der Verstaatlichung. Es sei aber nicht die Intention der Staatsregierung und wohl auch nicht die des Hauses, die Privat-Hagelversicherungs—
sein Vertreter;
(W. T. B.) r Graf von Paris
erlittenen Hagel⸗ Die Abgg.
Der Finanz⸗
Je höher ferner formell, daß kein
Afrika. Egypten. Kairo, 9. Jnuar. (W. T. B.) Das neue Kahinet hat sich definitiv konstituirt und besteht aus Nubar Pascha als Conseilspräsidenten, Minister des Aeußern und der Justiz; Sabet Pascha als Minister des Innern; Mahmud Pascha Elfalake als Minister des Unter— richts und der Wakfs; Abdel Kader Pascha als Kriens— Minister; Mustapha Pascha Fehme als Finanz⸗Minister, so⸗ wie ferner Abdurrahman Bey Ruschdi als Bauten⸗-Minister. Clifford Lloyd wird Unterstaatssekretär des Innern. r
Wie verlautet, soll demnächst unter dem Vorsitz des enali— schen Generals Wood eine Kommission zusammentreten, um über die Frage der Räumung des Sudans von den egyptischen Truppen zu berathen. Bezüglich der Rückberufung des unter Baker Pascha abgegangenen Expeditionscorps ist noch keine Entschließung gefaßt.
NVadagaskar. (W. T. T) Dem „Standard“ wird aus Tamatave, vom 26. v. M., gemeldet: die Frieden s⸗ unterhandlungen zwischen den Franzosen und den Ho vas seien gescheitert; letztere lehnten das Protektorat der Franzosen ab und hielten ihr Ultimatum aufrecht.
der Debatte über den
(W. T. B.) Antragstellern
Rom, 39. Januar. Pantheon nahmen etwa 25 000 Per— n und 80 Musikkapellen Theil. Spitze des Zuges bildeten die Munizipalität, das Central— hrer, Senatoren, Deputirte und Delegirte erreichte die Die Kirche
und Spiritus⸗ Emanuel's
Gesell schaften zu unterdrücken. Antrag betheiligten nächst der Abg. von Hörmann, welcher erklärte, nunmehr ge jeden Staatszuschuß stimmen zu müssen, nachdem die Anstalt bekommen eignet sei, irgend einen Staatszuschuß zu bekommen. Redner beanstandete insbesondere auch, daß die Versicherten Steuernachlässe verlustig werden. — — widerte, daß der zweite Absatz des Art. ga absolut erforderlich sei und die Beseitigung desselben die Stellung der Staats⸗ regierung zur Vorlage völlig verändern würde. Der Abg. Frhr. von Stauffenberg hielt seine prinzipielle Stellungnahme gegen die Vorlage aufrecht und bekämpfte den Antrag Geiger⸗Dein⸗ hard, wobei Redner die ungünstigen Geschäftsaussichten der zu ründenden Anstalt erörterte, bezüglich des Steuernachlaß⸗Ver— ustes aber, eine redaktionelle Aenderung vorausgesetzt, mit dem Abs. 2 des Art. 9a sich einverstanden erklärte. Ber Finanz— Minister glaubte, einen für die Geschäftsaussichten bedeuten den Vorzug der Anstalt vor den Privatgesellschaften darin erblicken zu können, daß dieselbe Ueberschüsse nicht herausbezahlt, son⸗ dern zur Entschädigungszahlung ansammelt« ner und Reindl befürworteten 100 000 S, die Abgg. Frank, Fritzsche und Dr. solchen von 40 000 ½ , Die Majorität für de sowie die Annahm von Stauffenberg beantragten redaktionelle Anspruch auf Steuernachlaß dem Beschädigten der Eintritt in die Anst Haus erledigte noch die Art. 10 —= 16 nach mit der zusätzlichen Modifikation in Art. 12, ng der Anstalt die Bezeichnung zu führen Abtheilung fuͤr Hagel—
Italien. Festzuge nach dem sonen mit 1500 Fahne
comité der Wallfa italienischen Kolonien. Pantheon.
Wachskerzen Das Grabmal unmittelbar vor demselben ist ein Grengdier aus der Zeit Karl Alberts postirt, an welchen der König heute früh einige wohlwol Der Zug bewegte sich welches die
Der Finanz⸗Minister schwarz drapirt erleuchtet.
umstanden Veteranen;
lende Worte richtete. langsam an dem Grabe vorbei, auf erwählten Kommissionen
Unter denselben ein prachtvoller Kranz des Königlichen Haufes sowie die und der Territorialarmee durch oͤnheit hervor. Das Grabmal verschwindet ganz unter Blumenspenden. In der Kirche waren sämmtliche Mitglieder der römischen Kommunal- und Provinzialräthe, mit? Aus— sowie eine große Anzahl italienischer Während die Spitze des Zuges das re Pforte verließ und sich außerhalb desselben allmählich auflöste, sind die Mitte des Zuges und die letzten Theilnehmer noch im Anmarsch nach dem Pantheon.
Polen. St. Peters burg, 10. Januar. Das „Journal de St. Pätersbourg“ ßern, von Giers, werde, m durch den Botschafter Fürsten Lobanoff nach Mon— treux überbrachten Einladung des Kais folgend, sich nach Wien daselbst sei jedoch Familienverhältnisse halber noch unbe—⸗
besonders
der Stadt Rom
Die Abgg. Sell⸗ Jahreszuschuß von Pfahler einen Abstimmung ergab eine große n Antrag des Ausschusses auf 40 006 (, e des Abs. 2 des Art 9a mit der vom Frhrn. n Aenderung, daß wenn alt verweigert wor⸗
nahme einiger klerikalen Bürgermeister anwesend. Pantheon durch eine ande
Rußland und „nur dann“ stattfindet (W. T. B.) Da ur meldet: der Minister des Aeu ers von Oesterreich der Tag seiner Ankunft
Ausschußbeschluß daß die Verwaltu hat: „K. Brandversicherungskammer,
versicherung“. Hierauf wurde die Sitzung vertagt.
Das „Journal“ bespricht ferner die Antwortschreiben des Deutschen Kaisers an den Magistrat und die Berlin auf deren Neujahrs⸗ beide Schreiben
Stadtverordneten von glückwünsche und bemerkt: Wunsch und das Vertrauen des Kaisers, daß der Frieden er— halten bleibe und herzliche Beziehungen der Mächte allenthalben Alle Friedensfreunde t
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 8. Januar. (Pr. 3tg.) serbische Gesandte Garaschanin Kaiser seine Kreditive.
(Wien. Ztg.) Der Kaiser hat
Der neu ernannte überreichte heute dem Linz, 7. Januar. die „Linzer Ztg.“ meldet, die Beschlüsse des schen Landtages, mit welchen für das deckung der Abgänge bei dem Grundentlast Landesschulfonds und bei dem Landes Gesammtbetrage von Landesumlage von 40 Proz., eitlastungsfonds von 8 Proz, für den Landesschulfonds von 2N½ Proz. und für den Landes jedem Gulden der direkten Ste : Stagtszuschläge festgestellt wurde, zu genehmigen geruht. P (Prag. Ztg.) ; veröffentlicht ein Kaiserliches Handschreiben, welches den Minister Orczy mit der provisorischen Leitung des Landesvertheidigungs-Ministeriums betraut
Bern, 8. Januar. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß das bekannte der Rekonstruktion der Diözese Bafel Lösung der Tessiner Bisthumsfra apostolischen Administrators) zur Zeit no Verwirklichung hat, wendet sich nun die neuerdings an den Bundesrath um K Bisthums sür den dortigen Kanton.
heilten aufs herz⸗ daß die Vorsehung es Leben gewähren
angebahnt würden. lichste den Wunsch des deutschen Volkes, dem Kaiser noch ein langes und glücklich
(W. T. B.) Wie ve melden, soll der Reichsrath bei P Genehmigung vorgelegten Postulaten der Hauptintendantur⸗Verwa Ministe riums Verwaltung Ministe riums deutsche „St. Petersburger Zeitung“ erfährt, daß Professor von Martens als Vertreter des Ministeriums des Aeußern an den Arbeiten der Ju den kommission theilnehmen werde. — Zeitungsmeldungen zufolge chinesi sche Kommissare die neue Gr zwischen dem Ferghana⸗Gebiet und d sitzungen auf Grund des Vertrages vom 2. Angriff genommen.
Washington, 9. Januar. Das Repräsentantenhaus nahm heute ein an, wonach die Kommission wiesen wird, die Motive für das rikanischen Schweinefleisches nach De etwa nothwendig
obe rösterreichi⸗ Jahr 1884 zur Be— ungsfonds, bei dem fonds im veranschlagten die Einhebung einer und zwar für den Grund⸗
rschiedene Zeitungen rüfung des ihm zur Budgets für 1884 von den tung des Kriegs⸗ Hauptartillerie⸗ Marine⸗
— 10. Januar. 1615192 Fl.,
6 500 000 1500000 5 800 000
fonds von 111 Proz. von mit Einschluß aller
8. Januar. Amtsblatt
russische enzregulirung en chinesischen Be⸗ Februar 1881 in
Schweiz. Der „Bund“ und der gleichzeitigen ge EEinsetzung eines ch wenig Aussicht auf Regierung von Tessin reirung eines eigenen Der Bundesrath dürfte so wenig als früher veranlaßt sehen, diesem prechen, so sehr er auch einen befriedigenden seit Jahrzehnten pendenten Frage für wünschens—
(W. T. B.) e Resolutio für Handelssachen ange⸗ der Einfuhr ame⸗ utschland und Frank⸗ werdende Gesetz⸗ Ferner wurde eine Resolution ge— der Kommission für die aus— zutragen, darüber Bericht Kongreß zum Schutze der en denjenigen Regierungen gegenüber che den Import amerikanischer
Amerika.
sich indessen jetzt Wunsche zu ents Abschluß dieser werth hält.
— L. Januar. dem Vorsitz des Bund von je zwei Vertrete Zürich über die Nation albah Aargau wollte die Hälfte
prüfen und entwürfe vorzuschlagen. nehmigt, dahin lautend: wärtigen Angelegenheiten auf zu erstatten, welche Maßregeln der amerikanischen Intere zu ergreifen habe, we Lebensmittel verbie
Hongkong, 9. Januar. „Reutersche Bureau“ läßt sich Folgendes richten aus Hanoi furchtbare
(Bund.) Die gestern Vormittag unter esraths Deucher abgehaltene Konferenz rn der Regierungen von n⸗Schuld verlief resultatlos. „Zürich höchstens den vierten Theil von 2400 090 Fr. übernehmen. In Folge dessen nunmehr der Bundesrath über die Repartition der cht zwischen beiden Kantonen.
Frankreich. Paris, 8. Ministerrath im Elys e bes die unverzügliche Berathung des d des Gemeindegefetzes die unverzügliche Be des Budgets der Polizeipra
Aargau und
der Summe entscheidet Schuldpfli
(W. T. B.) Das melden: Nach Nach⸗ , vom 2., hat dort am 28. v. M. eine stattgefunden; Batterien wurden fast ganz zerstört, tödtet und 3 Artilleristen verwundet; Nähe des Explosionsortes liegenden Häusern und Kasernen Man glaubt,
französische ein Artillerist auch in den in der
(Köln. Ztg.) Der Explosion chloß heute, den Senat um außerordentlichen Budgets und die Deputirken⸗ g der Vorlage für sektur von Paris mit setzes über aufrührerische Rufe und raße zu ersuchen. Der Ministerrath folgung der République domo⸗ s des Deputirten Talandier, wegen 9g der guten Sitten, Aufforderung enthalte. — Auch der „T g beschlossen habe, die derung nicht, wie e Annahme der dringlichen Gese sondern erst nach den Oster ferien, sodaß die Frage v Senats im Januar 16865 erledigt
angerichtet.
Verwüstungen htet. einen unglücklichen
daß die Explosion vorgerufen worden ist. — Zweitausend Annami einen französischen Posten an,
von 50 Mann Marine⸗Infanterie vertheidigt wurde. mehrstündigem Kampfe zog sich von 100 Todten und hat die aufständischen Banden in 6 peu st oz 1 — Der „Mytho“ ist in Hay
— (W. T. B
Nachrichten aus Day
kammer um
Verschmelzung
dem Staatsbudg Kundgebungen auf offener St beschloß ferner die gerichtliche cratique et sociale“, des Organ eines Artikels, der Beleidigun zu Mord und Brandstiftung sagt heute, daß die Regierun der Verfassungsverän im nächsten Monat nach die Kammer zu bringen aber noch vor den Sommer dreijährigen Ergänzung des
(W. T. B.) Das Gerücht von einer Er⸗ y entbehrt ber Begrün— empfing heute den Kammer-Präsidenten
et und des Ge am 28. v. M
der Feind mit einem Verlust Verwundeten zurück. Oberst Brio mal' der Provinz Nam— Transportdampfer hong eingetroffen.
Die „Times“ erhielt über Hongkong phong, vom 5. d., wonach General Bichot Sontay mit 1000 Mann besetzt hält. Courbet Hanoi; die Umgegend von Sontay ist vom Honghoa ist ebenfalls verlassen. Bei der Einnahme Sontays durch die Franzosen soll denselben die Uneinigkeit der aus Annamiten und Schwarzen Flaggen be⸗ stehenden Garnison zu Statten gekommen sein. Die Garni von Bacninh soll lediglich aus Chinesen bestehen.
Frage wegen
befindet sich in Feinde geräumt. — 9. Januar.
krankung des Präsidenten Gröv
Zeitungsstimmen.
Die „Kaufmännischen Blätter“ sagen in ihrem Jahresrückblick:
.. . Die landwirthschaftliche Produktion ist noch allenthalben in Europa so bedeutend, sie repräsentirt noch so gewaltige Summen — für das Reich im Jahresertrag über 29 Milliarden, daß kein Volk diese Hauptmacht seiner wirthschaftlichen Entwickelung gefährden lassen darf, wenn es vorwärts kommen will.
Wer es noch nicht weiß, kann am Weihnachtsmarkt am besten erkennen, was es für die gefammte Geschäftswelt bedeutet, wenn die landwirthschaftliche Bevölkerung kaufkräftig ist und nicht; die davon kommenden erfreulichen Berichte vom rückliegenden Jahre, noch frisch Jedermann in Erinnerung, lassen erkennen, daß es nicht mehr an dieser Kaufkraft fehlt; der Weihnachtsmarkt spricht mit dafür, daß ein besserer Aufschwung kommen muß.
Daß ein solcher nicht ausbleiben kann. dafür spricht auch noch der Umstand, daß immer noch alle Geldinstitun . Sparkassen u. s. w. überfüllt sind und Geld auf Hypothek ausgeboten wird. Das, was bislang fehlte, war das Vertrauen in die Haltbarkeit der Zustände, so. daß große Kapitalsummen unthätig blieben.. . Die „ehrliche Probe“ bezüglich des Zolltarifs vom 15. Juli 1879 haf noch nicht gemacht werden können; das, was im Aufschwung schon zu bemerken war und ist, à Conto dieses Tarifs schreiben zu wollen, kann nur der Enthusiast oder der Fraktionspolitiker thun, ihn für verhängnißvoll zu halten, läßt sich wohl behaupten, die nachtheilige Wirkung aber noch nicht nachweisen.
Die Resultate der Verwaltung der Verkehrsanstalten seit der Zunahme der Verstaatlichung werden allenthalben als sehr glänzende geschildert; hat die Reineinnahme sich wirklich beträchtlich gesteigert, dann ist das nicht nur als Beweis für die Nützlichkeit der Staats verwaltung aufzufassen, sondern auch als Symptom für die bessere Belebung des Geschäfts. Je mehr Waaren gebraucht werden, um so stärker muß der Verkehr zunehmen und um so mehr die Einnahme der dem Verkehr dienenden Anstalten. .
Die Lage der Eisenindustrie wird als nicht wesentlich verhessert geschildert; der Schutzzoll konnte wohl Konkurrenten abhalten, aber nicht auf den Begehr von Eisenfabrikaten wirken, die Maßchinen— branche zeigt nur theilweise Fortschritte, was wieder gegen die An⸗ nahme schon vollkommener Zustände spricht; erfreulichen Aufschwung giebt es besonders für landwirthschafrliche Maschinen, was zu der Annahme berechtigt, daß die Zustäade der Landwirthschaft nicht gar zu bedrohliche sind. .
Die gesammte Textilbranche zeigte im Ganzen entschiedene Besse⸗ rung; an den Haupterzeugungsorten hat man vollauf zu thun, und selbst schon bis zu dem Grade, daß die Ausdehnung der Fabriken wieder Bedenken erregen kann, oder doch die Frage berechtigt ist, ob wohl die Größe der Aufträge eine dauernde sein könne.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse finden besseren Absatz als seither, auch das spricht fuͤr den rückkehrenden Wohlstand; einzelne Industrien befinden sich aber noch immer im Nothstand, und das beweist, daß der Aufschwung wenigstens noch nicht allgemein genug ist. K
— Die „Handels- und Gewerbe⸗-Zeitung“ ent⸗ hält einen Artikel über das Krankenkassengesetz, dem wir Folgendes entnehmen:
Dieses zuerst durchberathene und beschlossene Gesetz bildete be⸗ kanntlich einen Theil der sozialpolitischen Vorlagen der Regierung, welche, wenn gänzlich durchgeführt, vielleicht eine heute noch unübersehbare Bedeutung zu erlangen vermögen. Wir beginnen deshalb das neue Jahr mit einem kurzen Blicke auf dies Gesetz, welches theils durch seinen eigenen innern Werth, theils und noch viel mehr durch den Zusammenhang mit der gesammten intendirten Gesetzgebung für den Arbeiterstand, als neue geistige Schöpfung wohl an die Spitze eines Jahres gestellt zu werden verdient.
Wie man denn auch über die ganze Anlage der reformirenden soztalpolitischen Gesetze vom verschiedenen Parteistandpunkt aus denken und urtheilen mag, Über zwei Binge herrscht Einstimmigkeit:
über die großartige Konzeptson der ganzen Vorlage, und ferner über die Vorzüge des Krankenkassengesetzes.
Betreffs der ganzen sozialpolitischen Gesetzgebung wollen und müssen wir uns, unseren Zielen getreu, von Angriff und Vertheidigung gleich fern halten. Ob es rasionell, gesetzlich, eine Arbeiterklasse, einen vierten Stand, gewissermaßen zu konftituiren und anzuerkennen, ob die Grenzen in den gesetzlichen Vorlagen richtig gezogen, ob die Ziele über die Anforderungen an den Staat üder seine Macht⸗ sphäre hinausschießen und vielleicht, mit den edelsten Absichten, in ein Chaos führen, Hoffnungen erregen, die schließlich nicht zu erfüllen sind? — das Alle sind Fragen, über welche Philosophen, Staatsmänner, Volkswirthschaftler und — Politiker grübeln und debat⸗ tiren mögen. Wir haben lediglich mit dem praktischen Leben und darin mit dem genau begrenzten Gebiete von Handel und Gewerbe zu thun, die bestehende Gesetzgebung in dieser Richtung zu erläutern, vielleicht auch hie und da die Wünsche der Kaufleute und (Gewerbe⸗ treibenden zu vertreten und zu formuliren —, nicht mehr! SJ wollen denn wir gleichfalls wie alle Welt jetzt nicht nur die edle Absicht der Verbesserung des Wohls des Arbeiterstandes anerkennen, sondern auch den . wahren Erfolg dieser Bestrebungen, welcher in dem Kranken- kassengesetze vor uns liegt, vollaus würdigen!
. Der Grund deg stagtlichen Eingreifens war, abgesehen von den unleugbaren sozialen Mißständen, namentlich, weil das in gewissem Umfange den Gemeinden und größeren Kemmunalverbänden zustehende Versicherungs⸗Zwangẽrecht nur höchst sel ten wirklich ausgeübt wurde. Die tiefe ethische Bedeutung, welche für Alle, auch die Opponenten des Gesetzes unverkennbar, liegt vornehmlich darin, nicht nur finanziell die Armenlast der Gemeinden zu erleichtern, sondern dem kranken Arbeiter ein Recht auf Leistungen zu schaffen, die er nicht mehr der. Milde und Barmherzigkelt als Aimosen, sondern seinen Beiträgen als Gegenleistung verdankt: ein Moment, das unbedingt die sittliche Hebung des Standes befördern muß. Nun fragt sich also. welche Form der Staat zur Durchführung seiner Ziele gewählt? und ob er die richtigen Wege beschritten hat?
Die Antwort ist allerseits gegeben — und zwar auf die letztere Frage bejahend. Wir legen hierbei nicht als Maßstab die Beschluß fassung des Reichstags zu Grunde, welche doch zu sehr von ander- weitigen beeinflussenden Motiven oft abhängt, auch von der Hitze theoretischer Debatten, um ein Rfiares objektives Bild zu geben; aber seit dem Bestehen und Bekanntwerden des Gesetzes mehrt sich die Anhängerschaar deffelben so fehr, daß
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