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* er = , , m n ee.
will⸗Inseln“ bis „Geschütze“ fort, enthalten wiederum eine Menge interefsanter und lehrreicher Artikel aus den verschiedenen Wissens⸗
fächern (Geographie, Biographie, Naturgeschichte, Medizin u. s. w.)
und des verschiedenartigsten Inhalts und bringen außerdem 6 Bilder
tafeln (Galvanismus, Gartengeräthe, Gasbeleuchtung. Geflügel, Gas—
,, Geschütze J. sowie auch mehrere Illustratlonen im exte.
lichen Mittheilungen aus den Jahresberichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten 1882 (Berlin, Fr. Kortkampf) 4529 Fabriken im Gange, in denen 33798 Arbeiter 3408 weibliche) beschäftigt wurden. Ernte des Jahres 1882 zeigte sich im Jahre 1883 ein allgemeines g Fortschreiten in ber Industrie der Provinz, namentlich in der Ver⸗— größerung und Neuanlage von Brennereien und Brauereien, in den n Anlagen für Eisenschiffbau und den werden 39 Meiereien betrieben, von denen 14 im Jahre
Strecken zu suchen sein, deren geringe Durchschnittseinnahmen auf den Gesammtdurchschnitt des Bezirks ungünstig einwirkten.
Ferner wies von den beiden Eisenbahndirektionen zu Cöln die rechtsrheinische nur 2975 801 46 (44 0 ½ ), die linkerheinische 1239 910 416 (2.6 0½ ) als Mehreinnahme auf. Der Grund hierfür dürfte einmal in den abnormen Witterungsverhältnissen in der Reise⸗ saison, und dann in den durch die wiederholten Ueberschwemmungen des Rheins an der Eisenbahn verursachten Schäden zu suchen sein.
Was die einzelnen Einnahmequellen anlangt, so entfiel die Stei⸗ gerung der Einnahmen ausschließlich auf die Verkebrseinnahmen, vor⸗ nämlich auf den Güterverkehr. Während nämlich gegenüber dem Vorjahre die Einnahmen aus dem Personenverkehr um 5 235 126 (G64 d / 9 gestiegen, die sonstigen Einnahmen dagegen um 842274 M (34 0/9) gefallen sind, haben diejenigen aus dem Güterverkehr sich um 21 237 493 S (8SSoso) erhöht.
Die Einnahmen aus dem Personenrerkehr betrugen in 1882,83 126 748 794 AM, die Einnahmen aus dem Güterverkehr 339 047 428 AM, die sonstigen Einnahmen 31185 815 6 Die Gesammteinnahmen betrugen daher 496 982 037 A6
Die Gesammtausgaben betrugen 268 763 365 S6, und vertheilen sich auf: a. die persönlichen Aufgaben mit 122948 341 Æ; b. die allgemeinen sachlichen Aufgaben mit 18355 492 M; e. die Kosten der Bahnunterhaltung mit 30 654202 4M; d. die Kosten des Bahn⸗ transports mit 53 495920 M é; e. die Kosten der Erneuerung mit 33 310 439 MS: f die Ausgaben für Gemeinschaftsverhältnisse ꝛc. mit 998 961 M Die gesammte Ausgabe belief sich gegenüber der ge⸗ sammten Bruttoeinnahme auf 53,2 Os.
Die im Jahre 1882/83 eingetretene erhebliche Zunahme des Verkehrs hat, verbunden mit den dadurch bedingten größeren Leistun⸗ gen der Eisenbahnen, auch im Jahre 1882/83 wiederum zu einer Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahre geführt, welche durch den Hinzutritt neuer Strecken die Erhöhung des Gehaltes ein zelner Beamtenkategorien und die weitere Bewilligung von Ein— kommensverbesserungen an die in den Staatsdienst übernommenen Beamten der im Jahre 1880 verstaatlichten Eisenbahnen noch erböht worden ist. Die auf 1 Em mittlerer Betriebslänge zurückgeführte Gesammtausgabe hat sich von 16981 S im Jahre 1881/82, auf 18123 M im Jahre 1882/83, mithin um 1142 M oder 6,7 oo ge⸗ steigert.
Der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben betrug 226 255 223 Se bezw. bei Einrechnung der auf den Zeitraum vom 1. April 1882 bis 31. März 1883 entfallenen Verkehrseinnahmen der neu hinzugetretenen Bahnen 228 218 672 „ Der erstere Ueberschuß betrug 5,21 0½0 des Anlagekapitals.
— Sum marische Uebersicht über die Zahl der Stu⸗ direnden auf der Königlichen Albertus-Universität zuu Königsberg i / Pr. im Wintersemester 1883/84. Im Sommer⸗ semester 1883 sind immatrikulirt gewesen gö0, davon sind abge⸗ gangen 206, es sind demnach geblieben 745; dazu sind in diesem Se⸗ mester gekommen 164, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studi⸗ renden beträgt daher 909. Die theologische Fakultät zählt Preußen 162, Nichtpreußen 2, zusammen 164. Die juristische Fakultät zäblt Preußen 132, Nichtpreußen 2, zusammen 134. Die medizinische Fa⸗ kultät zählt Preußen 224, Nichtpreußen 23, zusammen 247. Die philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 322, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife gemäß §. 3 der Vorschrif⸗ ten für Studiren‘« der Landes⸗-Universitäten 2c. vom 1. Oktober 1879 35, mithin Preußen 357, dazu (C. Nichtpreußen 7; im Ganzen 364, zusammen 969. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berech⸗ tigt, mit spezieller Genehmigung des zeitigen Prorektors 17. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 926.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Halle, 12. Januar. (W. T. B.) Der Geheime Regierungs⸗ Rath, Professor Dr. Ulrici, bekannt als Philosoph, Aesthetiker und Shakespeare⸗Forscher, ist gestern Abend gestorben.
— Im Verlage von Gustav Wenzel in Hoyerswerda ist ein von
Mö. Ueberschaer herausgegebenes Handbuch erschienen, welches be— bandelt: Das Preußische Schulrecht oder Erlasse des König— lich preußischen Ministers der geistlichen⸗, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, und der Konsistorien, das Volksschul⸗ Präparanden⸗ und Seminarwesen betreffend, nebst einem Anhang: Verzeichniß der Unterrichts-Verwaltungen im Königreich Preußen.“ Das Werk, mit den allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 beginnend, ent⸗ hält alle Gesetze, mit welchen der Lehrer vertraut sein muß, wenn er nicht hie und da über die wichtasten, ihn angehenden Dinge im Unklaren bleiben will. Nicht allein über seine Pflichten findet er hier Belehrung, sondern auch über die ihm zustehenden Rechte. Das Werkchen dürfte durchaus geeignet sein, so manchem, dem Lehr⸗ fach Angehörend en von der sein Gebiet angehenden Gesetzeskunde ein vollkommenes Vorbereitungsmaterial zu geben. Die handliche, prak- tisch gehaltene Ausgabe des Buches erleichtert die Uebersicht bedeutend sodaß dasselbe dem Lehrerstande, Gemeinden, Behörden u. s. w. nur auf das Angelegentlichste empfohlen werden kann. — Das In— haltsverzeichniß lautet: Allgemeine Verfügung über Einrichtung, Aufgabe und. Ziel der preußischen Volksschule, Ministerial⸗ Verfügung über Mittelschulen, Anstellung des Lehrers, Ver— eidigung desselben, Beitritt zur Wittwen⸗ und Waisenkasse, Instruktion für den Elementarschullehrer, die Schulzucht, Schulunterhaltung, Verpflichtung zu derselben, Dienstwohnung, Brennholz, Dienstländereien, Auseinandersetzung zwischen ab— und anziehenden Lehrern, Schulaufsicht, Geschäftsführung der Re— gierungen, die Kreis⸗Schulinspektion, Rechte des Kreis ⸗Schulinspektors, Pflichten desselben, Stadt⸗Schulinspektionen. Lokal ⸗Schulinspektion, Schuldeputution und Vorstand, Konferenz⸗Themata, das Wichtigste aus der allgemeinen Gesetzeskunde, Anhang. — Das kartonnirte Bändchen kostet 1 ; das zweite Heft erscheint im Februar und kostet, schon jetzt beim Verleger bestellt, nur 8090 .
— Die Buchhandlung von F. A. Brockhaus in Leipzig hat über ihren Verlag auch ein ‚Verzeichniß ausgewählter Werke in eleganten Einbänden“ herausgegeben, das auf 16 S. in kl. 8. werthvolle Werke unter folgenden Rubriken aufführt: Eneyklopädische Werke, Prachtwerke, Bibelausgaben und Theologie, Deuische Nationalliteratur; Briefe, Memoiren und Biographien; Literatur und Kunstgeschichte; Philosophie, Naturwissenschaft und Ge— schichte; Reisewerke; Romane, Novellen und Sagen; Gedichte und Dramen, Jugendschriften, Internationale wissenschaftliche Bibliothek, Lichtstrahlen, Wörterbücher, Ausländische Literatur.
— Von der neuesten (13.) vollständig umgearbeiteten und mit Abbildungen und Karten reich ausgestatteten Ausgabe des Brock— haut'schen Konversations-Lexikons, das in 16 Bänden oder 240 Heften in Leipzig erscheint, sind kürzlich wiederum 6 Hefte, Heft 95 — 109, ausgegeben worden. Dieselben führen den Text von „Free⸗
Gewerbe und Handel. In der Provinz Schleswig-Holstein sind nach den Amt⸗ f
(32 566 erwachsene, 1232 jugendliche; 30 390 männliche,
Nach der durchschnittlich guten
Tuchfabriken. Mit Dampf
43 ab⸗, die Aenderung ist hauptsächlich durch die Cigarrenfabrikation, welche über die Hälfte der jugendlichen Arbeiter beschäftigt, veranlaßt, indem hier
als im Jahre 1881.
gekommen; bei ca. 39 0900 Arbeitern ift die Zahl der Unglücksfälle entschieden größer gewesen. Unfälle bieten entweder keine oder zu geringe Entschädigung und lassen es recht oft auf einen Prozeß ankommen; werden sie verurtheilt, so wird fast ausnahmslos Einspruch erhoben. die Prozesse so lange als möglich hinzuhalten. Wird die Sache noch ein oder mehrere Male von der höheren Instanz in die Vorinstanz zurückgewiesen, Bescheid. geschwebt hat, wegen Zahlung einer jährlichen Rente von 180 S6 zu Gunsten der Klägerin, welche inzwischen verstorben ist, entschieden.“ digen Angaben in 985 Fabriken ꝛc. 62 963 Arbeiter beschäftigt (dar unter 3437 m. und 783 w. 14 —16 Jahr alte und 235 m. und 183 w. 12 —14 Jahr alte). ausgedehnt und befinden sich in befriedigender Lage. Von den Ar— beitern beschäftigten die Hütten und Walzwerke 45 ι, die Fabriken
gelangten 165, darunter 18 mit tödtlichem Ausgange zur Anzeige.
Held.) Gestern und heute wurden je ca. 30) Ballen am Mark um⸗
seits die Auswahl eine sehr beschränkte ist und anderntheils die Eigner
angelegt sind. An Unfällen wurden 98 gemeldet, gegen 8 in 1882, davon 14 mit tödlichem Ausgange. In der Provinz Hannover hat die Arbeiterzabl in den Fabriken erheblich zugenommen und alle Fabriken waren. wenn auch vorläufig noch zu niedrigen Preisen, vollauf beschäftigt. Die Zabl der jugendlichen Arbeiter ist von 1881 zu 1882 von 268 auf 3379 ge⸗ stiegen. An Unfällen kamen 199, darunter 19 tödtliche zur Kenntniß des Fabrikeninspektors. Der Regierungsbezirk Wiesbaden zählt 3535 Fabriken mit 24 838 Arbeitern (23 135 erwachsenen, 1678 jugendlichen, 25 Kindern; 21 565 männlichen, 3273 weiblichen). In der Provinz Hessen⸗Nassau haben sich die guten Betriebsverhältnisse während des Jahres 1882 forterhalten; nur vorübergehend haben in einzelnen Anilinfabriken wegen der ganz außerordentlichen Preissteigerungen des Benzins und des Anilinöls Arbeitsbeschränkungen stattgefunden; in besonders lebhaftem Betriebe habe ich u. a. Glasfabriken gefunden. Einige Cigarren⸗ fabriken, welche bisher zwischen 12 und 14 Jahren alte Kinder noch nie beschäftigt hatten, beabsichtigten solche als Wickel macher einzustellen, da sich ein Mangel an jungen Leuten fühlbar machte. Dieser Umstand hat hier und da zu kleinen Lohnerhöhungen geführt. Arbeits⸗ Beschränkungen, welche einige Wochen angedauert haben und auf die schlechte Geschäftslage zurückgeführt wurden, sind nur in zwei Messerfabriken bekannt geworden. In der Provinz wurden 161 Kinder und 3406 junge Leute beschäftigt, 18 Kinder und 506 jugendliche Arbeiter mehr als im Vorjahre. An Unfällen kamen 94 zur Anzeige und 34 anderweitig zur Kenntniß; 25 Veiletzungen hatten den Tod zur Folge. In den Regierungsbezirken Minden und Münster
war die Lage der Industrie durchweg ziemlich günstig, wenn gleich— wohl in einzelnen Zweigen über geringen Verdienst getlagt wird. — Arbeiterentlassungen wegen Arbeitsmangel sind nicht bekannt ge⸗ worden, wohl aber hat in allen Industriezweigen eine Zunahme der Arbeiterzahl gegen das Vorjahr stattgefunden. In der Cigarrenfabrikation ging das Geschäft zu Anfang des Jahres nicht bei allen Firmen gut, verbesserte sich aber in der zweiten Hälfte erheblich. Es sind 17 Filialen neu errichtet, dagegen nur 5 aufgelöst oder in andere Hände übergegangen. — Einige Fabrikanten des Bezirks haben in Süddeutschland Filialen errichtet, um daselbst die billigeren Cigarren aus deutschem Taback anfertigen zu lassen, weil dort die Arbeitslöhne mindestens 25 0so geringer sind, als hier. In der Textilindustrie ist die Zahl der mechanischen Webstühle erheblich vermehrt durch Neubau und Erweiterung vorhandener Anlagen. Die Spindelzahl ist vergrößert durch zwei neue Anlagen, während eine größere Anlage, durch Feuer zerstört, den größten Theil des Jahres außer Betrieꝰ war. — Eine der neuen Spinnereien, für Jutegarne die dritte im Bezirk, fertigt jetzt außer den gröberen Nummern für Sack⸗ und Packleinen, auch die feineren Garne für Möbelstoffe, welche bis dahin nur vom Ausland bezogen wurden. — Die Leinenspinner und⸗Weber klagen über die Konkurrenz von England, Belgien und Oesterreich. Besonders ist die Konkurrenz von Böhmen und Mähren fühlbar, weil dort, wie in Belgien, die Beschränkungen der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter nicht bestehen, und die Arbeitslöhne bedeutend geringer sind als in Deutschland. Aus dem letzten Grunde haben zwei Firmen ihr Hauptgeschäft nach Böhmen verlegt. In der Glas— industrie sind 5 neue Schmelzöfen in Betrieb gekommen, davon einer mit Generatorfeuerung und ununterbrochenem Betrieb. Der Bedarf an Hohlglas nimmt immer mehr zu. Die Flaschen werden zum Theil direkt, namentlich nach Amerika ausgeführt, anderntheils nimmt auch das Flaschenbiergeschäst im Inlande und für den Aus— fuhrhandel stetig zu. Die Maschinenbau⸗Anstalten waren gut mit Aufträgen versehen. Einen bedeutenden Aufschwung hat die Näh— maschinen Fabrikation erreicht, welche in der Stadt Bielefeld 1300 Arbeiter beschäftigt. Die größte Fabrik fertigt jetzt 25 000 Näh— maschinen im Jahr und führt davon P nach allen europäischen Län— dern aus. Die Gestelle, welche früher zum großen Theil von Frank— reich bezogen wurden, werden in Folge des Schutzzolles ausschließlich vom Inlande geliefert. Die heimischen Gießeren sind jetzt auf diese Massenfabrikation eingerichtet und liefern ein gutes Fabrikat zu demselben Preise, wie früher das Ausland. In der chemischen Industrie haben die Schwefelsäure⸗ und die Kunstdünger⸗Fabrikation zugenommen. — Die Papier⸗Fabrikation ist gesteigert worden durch Aufstellung von drei großen Papiermaschinen. In den Holzstoff⸗Fabriken ist Ende v. J. eine Ueberproduktion ein⸗ getreten. Diese haben sämmtlich Wasserkraft, und weil hieran kein Mangel war und alle möglichst stark betrieben wurden, so haben sich die Vorräthe angehäuft. In der Handelsmüllerei ist in letzterer Zeit Besserung eingetreten. Der Strontianit⸗Bergbau, welcher erst in den letzten Jahren bedeutend geworden ist und noch Anfangs 1879 von der Dessauer Gesellschaft allein mit 400 Arbeitern betrieben wurde, beschäftigte zu Anfang v. J. 10 Gesellschaften mit 1600 Ar- beitern. Von neuen Industriezweigen sind hervorzuheben: Eine Fabrik für vegetabilische Wolle. Als Pflanzenfaser werden bessere Ab- fälle aus den Flachsspinnereien benutzt und diese mit Kunstwolle verarbeitet, das Garn wird in der Tuchfabrikation verwendet; eine Seidenshoddyfabrik und Unternehmungen für Wollartikel, als Strümpfe und Jacken, die bis dahin hier gar nicht gefertigt wurden. Für die Hausindustrie sind die Wäsche⸗ und Herren⸗Garderobefabrikation in den Kreisen Bielefeld und Herford mit 2260 bezw. 1700 Personen und die Cigarrenfabrikation in den Kreisen Herford, Lübbecke und Minden mit 1000 Personen bemerkenswerth. Die Zahl der jugendlichen Arbeiter hat zugenommen in Minden und Münster um 264 und 184. In den letzten 5 Jahren wurden beschäftigt im Regierungs⸗
bezirk: Minden Münster
1878, 2178 jugendl. Arbeiter. 667 jugendl. Arbeiter: zusammen 2845. 1879, 3584 ö. 996 ö ö , 4580. 1880, 2776 t. — 1 ö ‚. 3795. 1551, 2500 ö ; 53645. 18382, 2764 4 ö 1329 . ö. ö 4093. Im Regierungebezirk Minden hat die Zahl der jungen Leute um der Kinder um 307 zugenommen. Diese erhebliche 30 junge Leute weniger, dagegen 262 Kinder mehr beschäftigt werden, Von den Unfällen sind nur 5l, darunter 11 tödtliche, zur Anzeige — Versicherungen gegen nur haftpflichtige haben bedenkliche Nachtheile, die Versicherungsgesellschaften Es scheint Grundsatz zu sein,
so vergehen mehrere. Jahre bis zum endgültigen So ist z. B. jetzt endlich ein Prozeß, welcher über 5 Jahre
Im Regierungsbezirk Arnsberg sind nach nicht vollstän⸗ Die Fabriken haben ihren Betrieb meist
ür Metallverarbeitung 3100 und die Maschinenfabriken So / . Unfälle (Fortsetzung folgt)
Nürnberg, 109. Januar. (Hopfenmarktbericht von Leopold
esetzt. Die Verkäufe konnten sich nur langsam vollziehen, da einer
icht mit dem Verkauf pressiren und hohe Forderungen stellen. Die
Die Notirungen lauten: Württemberger prima 180 – 185 4A, mittel 165 — 175 41, Hallertauer prima 180 - 185 460, mittel 1669 — 175 4, Polen prima 130 –- 185 M, mittel 165 — 175 S, Elsässer prima I168— 170 A, mittel 160 S, Gebirgshopfen 170 —= 180 M, Markt⸗ waare 160 — 170 A, Aischgründer 160 - 175 AM
Saarbrücken, 8. Januar. (Sagr u. Bl. Ztg.) Die Förde rung der fis kalischen Gruben im Monat Dezember wurde durch die ungünstige Lage der Feiertage beeinträchtigt, so daß dieselbe nur 495 879 t erreichte, während im Dezember 1882 496 348 t gefördert worden sind. Für das Vierteljahr Oftober bis Dezember ergiebt sich eine Förderung von 16585047 t und für das ganze Jahr 1883 eine solche von 5 892 822 t. Da im vorhergehenden Jahre die betreffenden Zahlen sich auf 1469 332 t, beziehungsweise 5480182 t beliefen, hat demnach ein Zuwachs von 115 815 bezw. 412640 t stattgefunden. Der Absatz der Gruben ist in gleicher Weise von 5486 562 t im Jahre 1882 auf 5895 312 t im Jahre 1883 gestiegen. Das Mehr von 498 750 t oder 7.5 0 entfällt theils auf den Eisenbahn⸗, theils auf den Kanal⸗Absatz; ersterer hat von 3 659 111 t auf 3986246 t oder um 8,9 o/ 0 zugenommen, letzterer von 519274 t auf 602013 t oder um 15,9 0/9. Der Kohlenverbrauch der Koksanlagen hat dagegen im letzten Jahre sich etwas vermindert, der Landabsatz endlich ist auf derselben Höhe, wie im Jahre 1882 verblieben. Die gesammten Kohlenvorräthe in den verschiedenen fiskalischen Magazinen betrugen am 31. Dezember v. J. 25 819 t gegen 27 259 t am 31. Dezember 1882.
London, 11. Januar. (W. T. B.) Der Kanzler der Schatz kam mer, Childers, erklärte heute den Generalagen⸗ ten der australischen Kolonien und des Kaps gegenüber, daß das der spanischen Regierung in Bezug auf Weine gemachte Zugeständniß auch den Kolonien und anderen Ländern gewährt werden solle; eine Alkoholgrenze von 39 Grad würde aber, um Einnahme⸗ verluste zu yerhüten, nicht überschritten werden.
New ⸗Aoxrk, 11. Januar. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen haben die Getreidehändler Watermann u. Co. in San Franeisco fallirt. Als Hauptursache des Fallissements wird, der Rückgang der Weizenpreise in England angegeben. Die Passipa werden auf eine Millien Dollars geschätzt, die Aktiva sollen S800 000 Doll. betragen. Die Firma hofft, die Gläubiger voll be⸗
zahlen zu können.
New⸗JYork, 11. Januar. (W. T. B.) Baum wollen Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 90 000 B., Ausfuhr nach Großbritannien 12000 B., Ausfuhr nach dem Konti⸗
nent 48 000 B., Vorrath 1 198000 B.
; Verkehrs⸗Alnstalten.
Hamburg, 11. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer
Hol satia“ der Hamburg⸗Amexikanischen Packetfahrt⸗= Aktiengesellschaft ist von Hamburg kommend, heute in St. Thomas eingetroffen. Ham burg. 11. Januar. (W. T. B.) Nach einer aus Penzance eingegangenen Meldung hat der Dampfer „Argosy“ den »Celtie“ 1258 Seemeilen westlich von Kap Lizard passirt und 4 Passagiere des „Celtie' aufgenommen, welche in Falmouth gelandet werden sollen.
Berlin, 12. Januar 1884.
Se. Majestät der Kaiser und König nahmen der unsicheren Witterung halber an der gestern auf den Feld— marken von Britz, Buckow und Lichtenrade abge— haltenen Hofjagd, auf Hasen nicht Theil. Dagegen trafen Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ Prinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Friedrich Carl von Preußen, Prinz August von Württem— berg und die geladene Jagdgesellschaft um 10 Uhr auf dem Rendezvous ein, und begann, nachdem die Herrschaften Ihre Stände eingenommen hatten, der erste Trieb um 10 Uhr 45 Minuten. Diesem folgte das Dejeuner im Kestenschen Gasthofe zu Buckow und um 1 Uhr das zweite Vorlegetreiben, dessen Schluß mit der Gesammtstrecke von 1 Fuchs, 467 Hasen und 1 Kaninchen gegen 2 Uhr erfolgte. . Die Königlichen Prinzen hatten Jeder einige 70 Hasen erlegt. „Geführt ward die Jagd vom Hof-Jägermeister vom Dienst Freiherrn von Heintze.
ziemlich gleichmäßig
Halberstadt, 12. Januar (W. T. B.) In dem benachbarten Osterwöieck brach Nachts 1 Uhr Feuer . welches in n. des starken Westwindes schnell um sich griff. Mehr als 30 Haͤuser sind niedergebrannt, darunter die hiesigen größeren Dekonomien von Hertzer und Fischer. Bedeutende Vorräthe sind verbrannt. Die Feuerwehren der umliegenden Ortschaften waren telegraphisch zur Hülfe gerufen. Mittags war die größte Gefahr beseitigt. ö
Im Deutschen Theater bringt das Repertoire der nächsten Woche, außer Wiederholungen von gert e enn be erf und 3 und „Don Carlos, als Neuigkeit das einaktige Charakterbild „Im Bunde der Dritte“, von Paul Heyse, welches mit Goethe's „Die Geschwister! und Scribe's „Der Weg durchs Fenster“ einen neuen Einakter ⸗Abend bilden soll. Die Rollen der Marianne und der Lise Peomme in den beiden letzten Stücken wird Fr. Niemann spielen. Neues Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Für die erste Aufführung der Supps'schen Operetten⸗Novität „Die Afrikareise, ist der 25. Januar in Aussicht genommen. „Krolls Theater. Die kleine Geigenvirtuosin Ernestine Bouché, die in der Zauberposse „Die Puppenprinzessinꝰ an jedem Abend so stürmischen Beifall erntete, wirkt auch in den „Galloschen des Glücks mit und wird im ersten Bilde des zweiten Aktes das Publikum mit einer neuen Piece (Polonaise von Vieuxtemps) über⸗ raschen. — Die Weihnachtsausstellung wird übrigens nur noch kurze Zeit zu sehen sein, der Eintrittspreis aber nach wie vor ermäßigt (56 I) bleiben. ; Walhalla⸗Operetten Theater. Da die vertrags mäßig festgesetzte Aufführungszeit der Großmanschen Operette „Der Geist des Wojewoden“ heranrückt, wird Nanon“ trotz der ungeschwä4chten Zugkraft, welche sich dieses Werk bis in die 70 Vorstellungen bewahrt hat, zu Ende nächster Woche wenigstens vorläufig in den Ruhestand versetzt werden, und findet morgen bereits die letzte Sonntags— aufführung statt.
Auf dem Programm der heutigen Galavorstellung im Cirkus
Renz steht als Novität:; „Zarina und Attala“, equestrisch⸗choreo— graphische Ausstattungs Pantomime in 4 Akten, arrangirt und in Scene gesetzt vom Direktor E. Renz, Musik vom Kapellmeister A. Cahnbley, ausgeführt von ca. 200 Personen und 56 Pferden. Erster Akt: Die Rivalinnen, zweiter Akt: Das Fisch Reich, dritter Akt: Die Rache der Amazonen⸗Königin, vierter Akt: Das gestörte Opferfest oder Kühleborns Macht, Apotheose. — Vor der in Kürze erfolgenden Uebersiedelung seiner Gesellschaft nach Wien bietet Hr. Direktor Renz mit diesem neuen prächtigen Ausstattungsstück sonach den Berliner noch eine ganz besondere Ueberraschung.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kesseh. Fünf Beilagen
Berlin:
Druckt W. Elsner.
1882 neu
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gezahlten Preise sind im Allgemeinen die letzgemeldeten, in einzelnen Fällen ward einige Mark mehr erzielt. Die Stimmung ist sehr fest.
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(einschließlich Börsen⸗Beilage).
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zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen
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Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 12. Januar
Staats⸗Anzeiger. 18864.
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 12. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (23.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Entwurfs einer Jagdordnung fortgesetzt. Nach dem Abg. Günther ergriff der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius das Wort:
Meine Herren! Einige der Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Reichensperger nöthigen mich, noch einmal das Wort zu ergreifen. Dlefe Aufgabe wird mir um so leichter, nachdem ich heute aus den Ausführungen des Hrn. Abg. von Meyer entnommen habe, daß er mit einer der Urheber und Mitarbeiter des Jagdpolizeigesetzes von 1850 ist, denn in seinen zahlreichen Ausführungen hat er geradezu die Bestimmungen jenes Gesetzes als horrenda bezeichnet; der vor⸗ liegende Gesetzentwurf ist einfach nichts, als lediglich eine Reproduktion des Gesetzes don 1850, was er mit vereinbart hat. So hat er den 5. 63 des jetzigen Entwurfs hingestellt, als sei das eine neue, geradezu horrende Zumuthnng an den bäuerlichen oder kleinen Grundbesitzer, daß er durch Klappern oder ähnliche Dinge seinen Grundbesitz selbst gegen Wild schütze. Das ist nichts Neues, sondern wörtlich der 5. 21 des Gesetzes von 1850.
Ganz ähnlich wie mit diesem kleinen untergeordneten Punkt ver— hält es sich mit der sehr großen und wichtigen Frage über den Wild⸗ schaden. In dieser Beriehung will auch die Königliche Staat⸗ regierung weiter nichts als den Zustand, den das Gesetz von 1850 etablirt hat, vorläufig festhalten. Warum hat denn das Gesetz von 1850 die Konsequenz gezogen aus der Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden? Damals hat man sich gesagt, nachdem jene Voraussetzung gefallen ist, fiel auch die Konseguenz der Schadens⸗ ersatzpflicht. Uebrigens ist jener Satz nur mit Einschränkungen richtig; damit ist auch sehr wohl die Auffassung vertretbar, wie das auch im Herrenhause vom Hrn. Grafen zur Lippe ausgeführt worden ist, daß es sich bei der Ausübung des Jagdrechts nicht sowohl um eine Ausübung auf fremdem Grund und Boden gehandelt hat, fondern daß es ein Reservgtrecht geblieben war auf Ländereien, für die früher ein Obereigenthum dem Obermarker zustand, so daß alfo in diesem Sinne es nicht eine Ausübung auf fremdem Grund und Boden war, sondern die Ausübung auf ursprünglich eigenem Grund und Boden, der nur zum lassitischen Gebrauch ausgethan war.
Wenn das Gesetz von 18590 und die damalige Kommission diese Konsequenz in Bezug auf die Wildschadenfrage gezogen hat, so meine ich, ist es doch gewiß kein unberechtigter Standpunkt, wenn die König— liche Staatsregierung zur Zeit sagt: wir halten diese Materie für eine solche, die wir nicht bei Gelegenheit einer Revision des Jagd⸗ poltzeigefetzes jetzt neu regeln wollten. Meine Herren! Daß es sich in diesem Punkt um eine außerordentlich schwierige juristische Frage handelt, das ist allseitig zugestanden. Es ist in den heutigen Ver⸗ handlungen hervorgehoben worden, wie in den Verhandlungen des Herrenhauses und in der einschlagenden Literatur. .
Man kann ja allerdings fagen, es giebt überhaupt kaum eine juristssche Frage, die nicht mit großem juristischen Scharfsinn erfolg⸗ reich vertreten werden kann nach den entgegengesetztesten Richtungen hin. Ich will einfach die Gegenüberstellung durch einige kurze Sätze mir hier auszuführen erlauben, wie sie die ganz nahe liegenden Ver—⸗ handlungen des Herrenhauses geben. 6
Dort lag der Antrag des Grafen zur Lippe vor, den Wildschadens⸗ ersatz zu streichen, als nicht mehr im Einklang stehend mit den jetzigen Ersatz' und Jagdverhältnissen. Er vertheidigte ihn folgendermaßen;
Also, meine Herren, ich finde, ein Rechtsgrund dafür, jetzt noch
irgend Jemand für den Wildschaden verantwortlich zu machen, exiftirt nicht, wirthschaftlich nicht, weil das Jagdrecht auf frem⸗2 dem Grund und Boden abgeschafft ist, und rechtlich ich nicht für den Schaden eines Thieres aufkommen kann, das noch nicht in mein Gigenthum gekommen ist. Nun ist aber das Jagdrecht ein Okkupationsrecht. Erlege ich das Wild, so thut es keinen Schaden mehr, für den ich aufkommen müßte. Es kann sich also weiter nur um das Wild handeln, welches ich durch Einfangen und Einhegung okkupirt habe, ob ich bei der Aufsicht über das ein— gehegte Wild meiner Schuldigkeit nachkomme oder nicht. .
Das Mitglied des Herrenhauses, Hr. Geheimrath Dr. Beseler, dessen privatrechtliche Ausführungen von dem Referenten der Jagd kommifsion, dem Hrn. General Postmeister Dr. Stephan zitirt wor den waren, äußert sich über die Behandlung, die diese Frage in der Vorlage erfahren hat, zustimmend, obgleich er dabei eine weitere Rege ⸗ lung der Wildschadensfrage an sich durchaus als eine diskutable, ja im bejahenden Sinne behandelt. Er sagt: .
Ich habe gemeint, daß die Frage über den Wildschaden prinzipiell in einem Jagdgesetze nicht erledigt wer⸗ den kann, und bei der Art, wie die Regie rungsvorlgge und die Kommission die ganze Angelegenheit. be⸗ handelt haben, habe ich keine Veranlassung, auf das Prinzipielle der Sache einzugehen.
Er sagt dann weiter: ; .
In meinem System des gemeinen deutschen Privatrechts habe ich die Frage behandelt und behandeln müssen, ob nach den gelten— den Grundfätzen des gemeinen Rechts ein Anspruch auf Wild— schadenzerfatz geltend gemacht werden könnte, und soweit es sich um geltendes Recht handelt, habe ich diese Frage nur sehr be— schränkt bejahen, wenn auch nicht ganz verneinen können.
Er knüpfte in dieser Beziehung gerade an den Punkt an, den heute auch der Hr. Abg. Dr. Reichensperger hier erörtert hat, daß es sich bei der Regelung der Wildschadensfrage um einen ähnlichen Fall für die künftige Konftruktion handeln könne, wie in Bezug auf das Autorenrecht. Er sagt weiter, daß er es für wahrscheinlich halte, daß man früher oder später nicht über den Wildschaden und dessen Ersatz hinwegkommen könnte. Er sagt weiter: ‚.
Unsere Nachfahren werden später schon an die Frage über den Wildschaden und dessen Ersatz herantreten und sie im Wege der Gefetzgebung zu lösen wissen; vorläufig glaube ich, daß die Regie⸗ rung darin Recht hat, daß sie die Frage hier nicht prinzipiell ent⸗ scheidet; dazu ist jetzt ein Paragraph der Jagdordnung nicht der rechte Ort, eine so wichtige Lehre zu ordnen. ;
Ich meine doch, daß die Regierung einiges Recht hat, sich aus diese Aeußerungen eines so bedeutenden Rechtsgelehrten, die keines wegs allein ftehen, zu stützen und zu sagen, wir halten es nicht für richtig, diese ganze Frage des Wildschadensersatzes bei Gelegenheit dieses Jagdpolizeigesetzes neu zu regeln. Ich, würde glauben, daß der Verfuch dazu die Aussicht auf eine Verständigung über diefe Gesetzes vorlage sowohl zwischen, den Häu— sern des Landtaßes als wie zwischen den Hänsern des Landtages und der Regierung außerordeutlich erschweren würde. Ich würde deshalb dringend davon abrathen, diese schwierige Frage in das Gesetz ohne Noth hineinzutragen.
Dasselbe gilt, wie ich wiederhole, in Bezug auf den Sonntags⸗ paragraphen, der ja auch von den verschiedensten Seiten des Hauses' die auf den politisch gegensäͤtzlichsten Standpunkt stehen, so bezeichnet worden ist, wie er auch meinerseits im Herrenhause bezeichnet worden ist, als eine Materie, die in dies Gesetz gleichfalls nicht hineingehört. — .
Wenn der Hr. Abg. Reichensperger in dieser Beziehung darauf aufmerkfam gemächt hat, daß die Frage des gültigen Erlasses von
Polizeiverordnungen in Beziehung auf die Sonntagsfeier neuerlich kontrovers geworden sei, so kann ich das zugeben, allein es darf dies meines Erachtens nicht dazu führen, diese Kontroverse auch in dies Gesetz hineinzutragen. Dann wird es doch richtiger sein, an anderer Stelle die Frage über den Erlaß gültiger Polizeiverordnungen zum Austrag zu bringen, aber nicht diese Materie auch noch in dieses an sich schon schwierige Gesetz hineinzutragen. . . .
Wenn der Hr. Abg. Reichensperger ferner es vermißt hat, daß der Entwurf der Jagdordnung eine Definition und Massifikation der Jagdbarkeit der Thiere giebt, daß er nicht versucht nach dieser Rich⸗ tung hin ein einheitliches Recht zu schaffen, so erkläre ich offen darauf, daß die Königliche Staatsregierung in diesem Punkt geglaubt hat, es allerdings bei den jetzigen Verhältnissen bewenden lassen zu müssen, wonach für die Jagdbarkeit in verschiedenen Theilen der Monarchie, auch, wie vollständig richtig hervorgehoben ist, inner⸗ halb derfelben Provinz, innerhalb desselben Regierungsbezirks sogar, sich vetschiedene Bestimmungen finden, die sich gründen auf uralte Wald⸗, Holz- und Jagdordnungen, Wild prettaxen und dergleichen mehr. Eine einheitliche Regelung dieser Materie hier zu versuchen, halte ich für außerordentlich schwierig. Ich erlaube mir in dieser Beziehung auf ein sehr handliches, kürzlich erschienenes Buch aufmerksam zu machen. „Die preußische Jagd—⸗ gesetzzebung von dem Landgerichts⸗Rath Wagner in Brandenhurg“. Dort finden Sie in dem Abschnitt unter II. Objekte der Jagd- gerechtigkeit, eine Aufzählung über die Bestimmungen, die bezüglich der Jagdbarkeit der Thiere existiren. Ich habe nach meiner Durch⸗ sicht übrigens schon gefunden, daß auch diese noch nicht entfernt voll⸗ staͤndig ift. Ich glaube, wenn die Kommission, der ja zweifellos dieser Gesetzentwurf überwiesen wird, sich an die Aufgabe machen will, eine Definition der Jagdbarkeit, eine Klassifikation der Thiere in Bezug auf ihre Jagdbarkeit und Nicht⸗ jagdbarkeit, welche dem freien Thierfang unterliegen und welche nicht, zu geben, und sie löst die Aufgabe mit Erfolg, so würde meines Erachtens von Seiten der Königlichen Staats— regierung dem kein Widerspruch sondern gerade Förderung entgegen⸗ gebracht werden. Aber wie gesagt, ich halte diese Regelung für ganz außerordentlich schwierig. Allein für die alten preußischen Provinzen der Monarchie, also für die vor dem Jahre 1866 zur Monarchie ge⸗ hörigen Landestheile existiren mindestens neunzehn Forst, und Jagd⸗ ordnungen, die in Bezug hierauf Bestimmungen haben, abgesehen von dem Allgemeinen Landrecht und von zahlreichen vrovinziellen Obser— vanzen und Spezialbestimmungen. Dieses ist also eine Frage. die nur deshalb nicht in das Gesetz hineinbezogen ist, aus demselben Grunde, wie die beiden bereits früher erörterten Punkte, lediglich um die Schwierigkeiten der einheitlichen Regelung nicht noch zu er⸗ schweren, oder wie gesagt, vielmehr sich bei der Behandlung der Materie lediglich auf diejenigen wesentlichen hauptsächlichen revisions⸗ bedürftigen Bestimmungen des bestehenden Gesetzes zu beschränken.
In dieser Beziehung alaube ich mich berechtigt, mit dem Resumé schließen, daß das Ergebniß dieser zweitägigen Berathung ein für die Regierungsborlage keineswegs ungünstiges ist. Im Gegentheil, es ist das Revisionsbedürfniß in allen den Punkten fast einstimmig an— erkannt worden, wo es auch meinerseits betont worden ist. Es ist anerkannt worden das Revisionsbedürfniß einstimmig in Bezug auf die Bildung der Jagdbezirke; es ist anerkannt worden, daß gemein⸗ schaftliche Gemeindejagdbezirke in gleicher Weise wie Gutsbezirke zu behandeln sind, was jetzt nicht der Fall ist; es ist anerkannt worden, daß dazu glejchmäßig für beide die wesentlichste Vorausfetzung sein muß, daß der räumliche Zusammenhang vorhanden ist. In Bezug auf die Frage der Größe des erforderlichen Areals hat sich allerdings auch eine vollstaͤndige Uebereinstimmung herausgestellt und zwar eine in der Negative; da aber in Bezug auf die Größe des Areals, ja im andern Hause auch dieselben Bedenken hervorgehoben sind und auch die Königliche Staatsregierung sich von Hause aus diesem nicht verschlossen hat, so glaube ich, wird in dieser Beziehung kaum eine große Differenz noch übrig bleiben. . —
Uebereinstimmung bat sich ferner darin herausgestellt, daß allgemein anerkannt worden ist, daß eine Erhöhung der Jagdscheingebühr durchaus sachgemäß ist; es ist mit verschwindender Ausnahme anerkannt worden, daß eine Erhöhung derselben berechtigt ist, und daß diese Erhöhung nütz— lich wirken wird, wenn die Zahl der ungeeigneten Jäger dadurch per— ringert wird. Die Punkte, die nach der Diskussion zweifelhaft geblieben sind, halte ich alle für durchaus geeignet in der Kommission zu einem gedeihlichen Abschlusse zur Verständigung geführt zu werden; — das betrifft einmal die Bildung des Jagdvorstandes sowie auch die Frage, die sich auf die Art der Verpachtung durch öffentliches Ausgebot und Zuschlag nach Meistgebot bezieht. .
Ich schließe alfo meine Ausführnngen, indem ich wiederholt der Hoffnung Ausdruck gebe, daß wir in dieser Session in dieser schwie⸗ rigen Materte zu einem abschließenden Resultat gelangen werden.
Der Abg. Dr. Köhler (Göttingen) erklärte, für sein Votum sei hauptsächlich die Wildschadenfrage entscheidend. Er wolle ja ein Jagdgesetz, wobei die Jagd bestehen könne, aber die Wildschadenfrage müsse in der Vorlage mit entschieden werden. Es sei nicht zuzugeben, daß diese Frage in das Gesetz nicht hineingehöre; sie hänge vielmehr aufs Engste mit einem Gesetze zusammen, in welchem polizeiliche Vorkehrungen über die gesammte Ausübung der Jagd festgesetzt würden. Wohin solle denn sonst die Regelung des Wildschadens gehören? Wenn man den Leuten in einem Gesetz verbiete, auf ihren Grundstücken das Wild zu tödten, dann müsse man sie in Konseguenz davon auch gegen den Wildschaden schützen. Andererseits: wenn das Haus Jemandem das Recht einräume, auf fremdem Grund und Boden zu seinem Vergnügen der Jagd obzuliegen, dann sei es billig, daß derselbe auch den Schaden tragen müsse, den das Wild, welches derselbe nicht genügend abschieße, anderen Leuten verursache. Es möge sein, daß eine streng juristische Konstruktion der Wildschadenersatz⸗ pflicht unmöglich sei, dann müsse man diese Pflicht aber eben aus Billigkeitsrücksichten gesetzlich fixixen. In allen früheren Jagdordnungen sei auch stets der Wildschadenfrage gedacht worden. Er sei ja dafür dankbar, daß es in Hannover bezüglich des Wildschadenersoatzes beim Alten bleiben solle, aber wo bleibe die Einheitlichkeit der Gesetzgebung, wenn diese Frage nicht auch für die übrigen Provinzen geordnet werde. Die Ministerien Hassenpflug und von Borries, unter denen für Hessen resp. Hannover die jetzigen Jagdordnungen mit ihrer Regulirung der Schadenpflicht entstan⸗ den, seien doch gewiß nicht liberal gewesen; übrigens werde ja auch von konservativer Seite vielfach eine solche Regulirung für die heutige Vorlage verlangt. Für seine Freunde und ihn würde das Gesetz ohne Bestimmungen über den Wild⸗ schadenersatz unannehmbar werden; auch taktisch handele man richtiger, wenn man den Ersatz des Wildschadens jetzt ver⸗ lange, denn andernfalls würde man niemals dazu kommen.
Der Abg. Dr. Windtborst erachtete es für einen Vorzug der Gesetzgebung nach 1848, daß sie an dem Prinzip der Ent⸗ schädigung für Wildschäden festhalte. Auch er (Redner) sei mit dem Abg. Günther der Ansicht, daß zu wenig von der
daß der von vielen Parteien auf gegen⸗ wärtigem Gebiet thatsächlich nicht entbrannt sei. Es habe sich vielmehr statt dessen eine wesentliche Ueber⸗ einstimmung zwischen den Parteien herausgestellt, und es seien gewisse Parteiberechnungen, welche auf den Zwiespalt im feind⸗ lichen Lager spekulirt hätten, zu Schanden geworden. Auch die Konservativen hätten Ansichten geäußert, die vielfach mit denen anderer Parteien übereinstimmten. Darum seien ihm viele Zeitungsstimmen nicht verständlich, noch weniger manche Telegraphisten. Die Presse hätte doch in erster Linie die Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Was nun die Entschädigungs⸗ frage betreffe, so sei ja die Jagdlust eine gute, den Germanen und besonders auch den Hannoveranern angeborene Eigenschaft; aber es solle die Jagdlust nicht befriedigt werden zum Schaden der Landwirthschast. Man müsse in erster Linie dem Grund⸗ besitzer Entschädigung gewähren für alle Nachtheile, die ihn dadurch treffen würden, daß man anderen Personen Jagdrechte auf seinem Grund und Boden einräume. Für juristisch un⸗ lösbar halte er die Frage ebenfalls nicht; er glaube viel⸗ mehr, es seien die Bestimmungen, welche das hannoverische Gesetz von 1848 über die Wildschadenersatzpflicht treffe und die sich durchaus bewährt hätten, sehr wohl auf die übrigen Pre⸗ vinzen übertragbar und fähig, in die heutige Vorlage auf⸗ genommen zu werden. Auch die Sonntagsfrage halte er für absolut konnex mit vorliegender Jagdordnung. Die Regierung habe es jedenfalls leicht, über diesen Punkt sich mit der Landesverlretung zu einigen; denn das Herrenhaus sei für die Sonntagsheiligung, ebenso das Centrum und die Kon⸗ servativen dieses Hauses, welche allein schon die Majorität bildeten; und der Minister habe sich blos zu fragen: Wolle er das Gesetz mit der Sonntagsheiligung nehmen oder nicht? Es müßten dann noch in der Vorlage einige Ausnahmebestimmungen getroffen werden. So würde es in Hannover namentlich viel böses Blut machen, wenn nicht mehr jeder Eigenthümer ohne Weiteres auf seinem Grund und Boden Krammetsvögel fangen könnte. Ferner müßte man auch den Ostfriesen ihr altes, bisher immer noch zähe festgehaltenes und behauptetes Recht der freien Jagd auf Wasservögel belassen. Für Hannover brauche man keine neue Jagdordnung; er habe also kein großes Interesse am Zustandekommen der Vorlage. Doch sei er gern bereit, die Vorlage weiter zu prüfen, und ihr eventuell zuzustimmen; aber nur unter der Bedingung, daß darin die Wildschaden⸗ Sonntags⸗, Krammetsvögel- und Wasservögelfrage in seinem Sinne geregelt werde.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) bemerkte, einer der in⸗ teressantesten Zwischenfälle in der Diskussion sei ihm das Ge⸗ ständniß des Äbgeordneten für Arnswalde, daß vor mehr als 30 Jahren die Berathung der Jagdpolizei-Ordnung ein Wendepunkt in dessen politischen Ueberzeugungen geworden sei. Der glückliche Ausfall jener Berathung habe denselben aus einem absolutistischen Saulus in einen konstitutionellen Paulus verwandelt. Er freue sich dieser Umwandlung um so mehr, als der verehrte Kollege seiner neuen Ueberzeugung mit solchem Eifer in dieser ganzen Reihe von Jahren treu geblieben sei. Nun schienen ihm aber Jagdpolizei⸗Ordnungen überhaupt dazu bestimmt zu sein, veredelnd und läu⸗ ternd auf konservative Ueberzeugungen einzuwirken; denn eine ähnliche Wandlung, wie sie damals an Einem vorgegangen fei, sei jetzt mit der zahlreichsten Partei des Hauses vorgegangen. Vorgestern sei die Linke außer Stande ge⸗ wesen, diese veränderte Stellung zu erkennen, und vor der vorgestrigen Fraklionssitzung seien es die Konservativen viel⸗ leicht selbst nicht im Stande gewesen, wenigstens sei nichts davon in die Oeffentlichkeit gebrungen. Jedenfalls freue er sich dieser ihrer Stellung ganz ausdrücklich. Er habe große Neigung, den Konservanven jederzeit etwas Angenehmes zu sagen, selbst wenn es ihm manchmal Mühe mache, diesmal werde es ihm außerordentlich leicht; er finde in dem gestern und heute von den Konservativen entwickelten Standpunkt eine große Verwandtschaft — er sage nicht Annäherung — zum Eisenacher Programm. Das sei sehr hübsch von der Rechten, und noch mehr, es sei klug, und darum werde die Rechte, glaube er, dabei bleiben. Nur möchte er bitten, nicht gar zu hart und schroff bei jeder Gelegenheit über die Eisenacher Bauern herzufallen. Auch der Abg. von Meyer habe heute den selben den Charakter als echte Bauern abgesprochen, weil sie nicht aristokratisch ge⸗ wesen seien, da sie einigen Persönlichkeiten, die sich dort ein⸗ gefunden hätten, ihr Bestreben, sich alsbald wieder zu ent⸗ fernen, gar zu fehr erleichtert hätten. Er sehe es keineswegs für unaristokratisch an, ungebetene Gäste vor die Thür zu setzen; es könnte das doch selbst in einem Jockeyklub passiren. Sei in Eisenach etwas Unaristokratisches passirt, so habe es darin gelegen, daß sich diese Personen eingefunden, und zu spät wahrgenommen hätten, daß sie nicht dahin gehörten. Er freue sich des von den Konservativen eingenommenen Standpunktes, ohne denselben in allen Punkten theilen zu können. Die Rechte dürfe. indeß nicht allzu⸗ hart mit der Linken ins Gericht gehen, wenn sie nicht gleich auf den ersten Anhieb ihre Befriedigung über die Haltung der Rechten geäußert hätte, und daß der Abg. Di⸗ richlet etwas zurückhaltend gewesen sei, die Linke habe sich faktisch in ihr Gluͤck nicht finden können. Das von dem Abg. von Rauchhaupt Gesagte möchte er gern zum zweiten und dritten Mal hören, was ja heute auch geschehen sei. Mit der Erklärung des Abg. von Rauchhaupt sel nun aber doch die Sache nicht erledigt, dieselbe sei doch nicht die Regierungs⸗ vorlage; mit dieser und den Herrenhaus beschlüssen habe man es hier zu thun. Wie es scheine, wolle die Rechte die Be⸗ schlüsse des Herrenhauses mit der Linken bekämpfen; das acceptire er mit größtem Dank, es habe sich, damit eine ungünstige Parteiberechnung mit einem Schlage in die günstigste verwandelt. Er wünsche nur, daß Aehnliches bei jeder Vorlage geschähe. Hätte der Abg. Windthorst an die Herrenhausbeschlüsse gedacht, so könnte ders elbe sich nicht über das wundern, was die Korrespondenten und Telegraphisten in die Welt hinaus gemeldet hätten: die Linke habe bona fide an⸗
erfreulich, Kampf der
Uebrigen sei es
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hannoverschen Jagdordnung in die Vorlage gelangt sei. Im
genommen, die Rechte würde in dieser Frage sich auf die