Seite bes Hexrenhauses stellen. Es sei doch seit langen Jahren das erste Mal, daß die Rechte in dieser Weise Stel⸗ lung gegen das Herrenhaus nehme. So lange aber, bis die Richtung der Rechten dieses Hauses auch im Herrenhause Boden gewonnen habe, möge die Rechte seiner (des Redners) Vartei erlauben, wachsam und mißtrauisch zu sein. Was den Entwurf anbelange, so habe gestern der Minister eine Parallele zwischen dem alten Waldpolizeigesetz und dem Entwurfe ge⸗ zogen, er glaube aber, daß der Unterschied doch ein sehr großer sei. Denn das erstere sei der radikalste Eigenthums⸗ schutz, das letztere aber das Verbot des Gebrauches seines Eigenthums. Das Wild sei allerdings res nullius. Aber er meine, es handele sich hier darum, wer das Wild haben solle: der dem Wilde unfreiwillig Futter, oder der demselben während der Nacht Ruhestätte gebe. Es sei hier auch von der Erzeugung des Wildes gesprochen worden. Er bedauere, da nicht folgen zu können, dazu sei er in der Descedenzlehre zu wenig 164 Er sei der Ansicht der Fortschrittspartei und der Nationalliberalen wie auch des Kollegen Windt—⸗ horst, daß ohne Regelung der Wildschadenfrage das Ge⸗ setz nicht durchzuführen sei. Es sei nun nach seiner Ansicht nöthig, daß jedes Gesetz seine Schwierigkeiten habe, denn sonst würden zu viele Gesetze gemacht werden. Wenn aber hier der Minister sage, die Sache könnte geregelt werden, wenn die Schwierigkeiten nicht vorhanden wären, so halte er das ein⸗ fach für einen Euphemismus für: „Der Minister wolle nicht!“ Der Ersatz müsse dem Eigenthümer gewährt werden, sein Eigen⸗ thumsrecht müsse ihm gewahrt bleiben. Er glaube, der gesunde Gedanke, aus welchem das Jagdwesen entstanden, bestehe darin, daß der Mensch sein Eigenthum vor den wilden Thieren schützen wolle. Die gestrigen Ausführungen des Ministers über den Wild⸗ schaden habe er, offen gestanden, nicht recht verstanden. Es sollten im Ganzen nur 16—18 Beschwerdefälle vorgekommen sein. Das würde nur der Bezirksrath erfahren, niemals aber der Minister. Er nehme also an, daß er nur von den Pro⸗ vinzen gesprochen habe, in denen ein Wildschadengesetz bestehe, daher gerade komme die geringe Anzahl der Reklamationen. Er komme nun auf die Jagdliebhaberei zu sprechen, von welcher vorher die Rede gewesen sei. Die Jagd solle in Kreise eingedrungen sein, welche ihre Zeit und Geld besser verwenden könnten, und nicht eigentliche Berufsjäger seien. Wenn man aus diesem Grunde den Jagdscheinpreis erhöhe, so kränke man diese Leute noch um 17 6 mehr. Man spreche viel von dem idealen Gesichtspunkte. Er habe dafür auch lebhafte Empfindung, obgleich er noch nie die fürstliche Freude und das männliche Verlangen verspürt habe, den blutigen Wolf und den reißenden Eber zu fällen. Die Race habe hierbei keinen Einfluß, denn der erste große Jäger sei ein Semit gewesen. Und wenn man jetzt darüber gruͤbele, ob die Jagdliebhaberei besonders germanisch sei, so müsse er zugestehen, daß man dieses, wie manches andere Gut, von den Semiten genommen habe. Die aristokratischen Herren befänden sich also dadurch in schlechter Gesellschaft. Man schließe so manche Personen, namentlich Bauern, von diesem Idealismus aus. Das möchte er verhindern, denn das sei das beste Mittel, daß sie richtige Liberale würden. Die Rechte wolle das Gesetz amendiren, das sei gut; die Linke wolle es ablehnen, das sei besser. Ein „Glück auf!“ dürfe er den Konservativen nicht zurufen, denn das wäre gegen jede Jägerart, darum rufe er denselben ein, Waidmannsheil“ zu! Seine (des Redners) Partei werde sich für die Ablehnung aussprechen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte,
Abg. Meyer habe heute wieder behauptet, es hätte sich ledig⸗ lich mit Rücksicht auf die nächsten Reichstagswahlen in dem Standpunkt seiner (des Redners) Partei zur Jagdordnung eine Wandlung vollzogen. Es thue ihm ungemein leid, daß seine Partei der Linken das Konzept so gründlich verdorhen habe, wie es in der That geschehen sei. Die Linke könne es sich aber gar nicht denken, daß Andere eine Vorlage ohne Vorein⸗
enommenheit und objektiv prüfen, und dann das Resultat dieser
rüfung offen und ohne Furcht zur Geltung bringen könnten. Möge die Linke doch vor ihrer eigenen Thür kehren und an die Mittel denken, die sie fortgesetzt anwende, um ihre Sitze zu er⸗ halten. Weil die Linke die Konservativen nicht sachlich be— kämpfen könne, und zwar deshalb nicht, weil zu viel That—⸗ sachen hier und im Reichstag allzu laut gegen die Liberalen schreien würden, so beschränke sie sich fortgesetzt formell darauf, theils hier, theils an anderen Orten, die Konservativen da— durch zu diskreditiren, daß sie einen Gegensatz zwischen Groß— und Kleingrundbesitz künstlich konstruire und der konser— vativen Partei den unberechtigten Vorwurf mache, sie vertrete nur die Interessen des Großgrundbesitzes und nicht die der Bauern. Solche abgestandenen kläglichen Mittel könnten nicht lange ziehen. Die Abgg. von Rauchhaupt und von Risselmann hätten zweifelsohne er⸗ llärt, daß ihre Partei nicht bereit sei, Bestimmungen in die Vorlage aufzunehmen zu Gunsten einzelner großer Jagd— besitzer, die nicht im öffentlichen Interesse nothwendig seien, und die geeignet wären, wohlerworbene oder historische Rechte anzutasten, oder irgend einer Klasse von Personen das berech⸗ tigte Vergnügen an der Jagd zu verkümmern. Der Abg. von Rauchhaupt habe keinen Zweifel darüber gelassen, daß es den Konservativen absolut fern liege, die kleinen Gemein⸗ den und Jagdinteressenten zu Gunsten der Großgrundbesitzer zu schädigen, ja, daß sie eine Regulirung der Wiloschaden⸗ frage versuchen wollten, so schwierig sie auch sei. Prüfe man objektiv die Vorlage in der Kommission, und wenn die Re⸗ gierung mit Nachsicht den Wünschen des Hauses entgegen— komme, dann könne man auch diesmal zu einem befriedigen— den Resultate gelangen.
Der Abg. Dirichlet bemerkte, schon gestern habe der Abg. von Heydebrand von einer gewissenlosen Agitation gesprochen, welche darauf gerichtet sei, eine Verschiedenheit der Interessen zwischen Groß⸗ und Kleingrundbesitz nachzuweisen. Da dieser Vorwurf sich bei der Berathung der Jagdordnung wiederholt habe, so glaube er, daß derselbe sich gegen die Majorität des Herrenhauses richte, die in dem vorliegenden Gesetze vor allen den Interessen des Großgrundbesitzes Rechnung getragen habe. Sehr gewundert habe er sich über den Abg. von Meyer, der mit Bezug auf ihn (den Redner) von einer unritterlichen Kampfweise gesprochen habe. Der Abg. von Meyer habe ausdrücklich erklärt, daß er auf eine Antwort verzichte, wenn auch ihm der Vorwurf gemacht wer— den sollte, daß er bei seiner Rede Rücksicht auf die Reichstags— wahl genommen habe. Er (Redner) mache keinen Anspruch darauf, genau zu wissen, was ritterlich sei. Aber was den gewöhnlichen bürgerlichen Anstand betreffe, darüber könne er, soweit seine Person in Betracht komme, Niemand ein Urtheil einräumen. Der Abg. von Oertzen habe seine Ausführungen mit der Bemerkung begonnen, daß auf die freikonservative Partei seine Angriffe nicht zuträfen. Trotzdem habe der Abg. von Oertzen sich recht eingehend mit denselben beschäftigt, so daß er (Redner) annehmen müsse, daß doch der eine und der andere Vorwurf getroffen haben müsse. Der Abg. von Risselmann habe geglaubt, ihm (dem Redner) ben Mangel an
nachdem der Abg. Meyer nicht, wie er ihn sich als harmlosen Waidmann vorgestellt habe, mit dem Pfeil und Bogen über Berg und Thal gezogen sei, sondern sogar einige Kugeln auf die Rechte geschossen habe, die nicht alle humoristische Frei⸗ kugeln gewesen seien, müsse er gegen seine ursprünglichen Ab—
Originalität vorwerfen zu müssen. Derselbe habe bemerkt, daß seine (des Redners) gestrigen Ausführungen bereits vor wei Tagen in der „Vossischen Zeitung“ gestanden hätten. Das sei richtig. Er habe nicht die Gewohnheit, seine Ansicht,
sichten kurz die Stellung seiner Partei charakterisiren. Der
die er vor zwei Tagen niedergeschrieben, wieder umzustoßen, weil inzwischen vielleicht ein Minister gesprochen habe. Ob
er der Rechten mit Unrecht den Vorwurf gemacht habe, daß die Rechte diese Vorlage dilatorisch behandeln werde, wolle er abwarten. Die Rechte habe schon oft schöne Reden im Plenum gehalten, aber in der Kommission trete sie dann ganz anders auf. Er erinnere nur an die Hannoversche Kommission. Jedenfalls werde er, bis die Rechte ihm ihre Konsequenz be— wiesen habe, bei seiner Auffassung verbleiben. Es sei ihm zum Vorwurf gemacht, Reden, die im Herrenhause gehalten seien, hier angezogen zu haben. Man habe es jetzt hier mit einer Vorlage des Herrenhauses zu thun, da sei es sicher kein Unrecht, wenn er seine Polemik gegen die Vorlage auf die Mo⸗ tive stütze, welche derselben beigegeben seien, und auf die Reden, welche über dieselbe im Herrenhause gehalten seien. Das Haus möge ihm gestatten, aus denselben noch einen Punkt nachzuholen, der treffend illustrire, wie die politischen Gesinnungsgenossen der hiesigen Rechten im Herrenhause über die Sonntagsruhe dächten. Der Graf von Schulenburg habe er— klärt, daß die Sitte des Kirchgangs in den Dörfern nicht von ungefähr komme, vielmehr sei dieselbe eine Folge der slraffen Handhabung der Domanialpolizei, welche es nicht unterlassen habe, die Versäumung des Kirchganges mit Geldstrafen zu ahnden. Es wäre nicht uninteressant, zu erfahren, ob in der guten alten Zeit, wo die gutsherrliche Polizei noch bestanden habe, im Unvermögensfalle die Geldstrafe für versäumten KLirchgang abgesessen oder in die Jacke diktirt sei. Mit solcher Frömmigkeit, die von der Polizei unterstützt werde, möge die Rechte ihm vom Leibe bleiben.
Die Diskussion wurde hierauf geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. von Rauchhaupt, er glaube, s sei stets die Sitte hewahrt, das andere Haus hier nicht zu kritisiren. Wenn der Abg. Dirichlet von derselben abgewichen, sei, so lege er gegen dieses Vorgehen Protest ein.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, er habe nicht mit einem Worte einen seiner politischen Freunde im Herrenhause angegriffen. Er habe nur bemerkt, daß die Vorlage mit Gepäck belastet sei, das seine Partei nicht billi⸗ gen könne.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) bemerkte, er müsse dem Abg. Meyer einen chronologischen Irrthum nachweisen. Derselbe habe behauptet, daß er auf der Höhe konstitutioneller Anschauungen angelangt sei. Er sei aber noch in der Lehre. Ein zweiter chronologischer Irrthum des Abg. Meyer habe darin bestanden, daß derselbe Nimrod, der lange vor Noah und Sem gelebt habe, einen Semiten genannt habe.
Der Abg. Dirichlet erklärte, es solle ein Verstoß gegen die gute Sitte sein. Mitglieder des Herrenhauses in die De— batte zu ziehen! Er sei aber lediglich illustren Beispielen ge⸗ folgt. Der Minister habe hier im Hause Stellen aus den Motiven und Reden, die im Herrenhause gehalten seien, ver— lesen, und außerdem habe der Abg. von Hammerstein bei dem Steuergesetz in der vorigen Session die Ansicht des Hrn. von Mirbach kxitisirt, der gleichfalls Mitglied des Herrenhauses sei. Die Rechte habe ihm den Rath ertheilt, vor seiner (des Redners) Thür zu kehren, er bitte nun, daß die Rechte diesen Rathschlag ihrerseits befolgen möchte.
Der Entwurf wurde an eine Kommission von 21 Mit— gliedern verwiesen.
In erster und zweiter Berathung wurden der Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Rechtszustand der von dem Königreich Württemberg an Preußen abgetretenen Gebietstheile, sowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an das Königreich Württemberg ohne Diskussion unverändert genehmigt.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Bestimmung des Zins— fußes für die nach einzelnen Gesetzen auszugebenden Staats schuldverschreibungen wurde an die Budgetkommission verwiesen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 31 Uhr trotz des Widerspruches des Abg. Dr. Windhorst, der den Sonnabend
ö ö Fraktionssitzungen frei lassen wollte, auf Sonnabend 1 Uhr.
R
Inserate für den Deutschen Reichs- und Tang. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die stönigliche Expedition
des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich
Nreußischen Staats Anzeigers: 4 Berlin 8wW., Wilhelm ⸗ Straße Nr. 32. XK
11L Steckbriefe und Untersnuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. Von öffentlichen Bapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
Grosshandel.
T. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
ion Aufgebot.
Auf Antrag des Barbier C. L. Meyer in Tilsit
Schulje zu Marienberg mit der Antragstellerin der von der Germanig für das z Geburtsjahr 1861 gebildeten Kinder-Versorgungk⸗-Kasse vom 31. Dezem- ber 1864 an beigetreten ist und für jene an dem inzwischen zur Vertheilung kommenden Bestande dieser Kasse einen Antheil erworben hat, beantragt.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage. * zu Zingst die Todeserklärung ihres am 11. November (1905 1841 zu Zingst als Sohn der unverehelichten Elifa⸗ beth Scheel daselbst geborenen Schwestersohnes, des Matrosen Wilhelm Theodor Scheel von Zingst, welcher im Jahre 1861 oder 1862 mit dem Schiffer Schütt von Zingst auf Seereisen gegangen, vor etwa
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte,
Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗ Bureaux.
Die Wittwe des Landsyndikus W. Oesterreich, Natalie, geb. Dedekind, hieselbst und der K. K. Oest. Oberst Franz Oesterreich zu Wien als Erben ihres Ehemanns resp. Vaters haben behuf Eintragung in das Grundbuch der Stadt das Aufgebot der Eigen⸗
werden folgende zwei angeblich verloren gegangene Wechsel: ⸗
I) Tilsit, d. 6. Januar 1865 für Thlr. 50. Am I. Dezember 1865 zahle ich gegen diesen Solawechsel an die Ordre des Herrn 6. . Meyer die Summe von 50 Thaler — Fünfzig Thaler — Werth empfangen und leiste zur Verfallzeit prompte Zahlung nach Wechfelrecht.
Auf mich selbst hier und aller Orten. . Heinriette Glanbitz.
2) Tilsit, d. 6. Januar 1865 für Thlr. 49 28 Sgr. — Am I. Dezember 1865 zahle ich gegen diesen 1952 Solawechsel an die Ordre des Herrn CY E. II952
Es haben beantragt:
Der Inhaber der U spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten anberaumten Aufgebotst melden und die Urkunde
Meyer die Summe von 49 Thlr. 78 Sgr. — Neunundvierzig Thaler 28 Sgr. Werth — empfangen und leiste zur Verfallzeit prompte Zahlung nach Wechselrecht. Auf mich selbst hier und aller Orten, ö Heinriette Glaubitz, hierdurch aufgeboten. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlegung der Wechsel spätestens im Termin den 27. Juni 1884, B. M. 11 Uhr, Terminszimmer Nr. 19, anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Tilsit, den 3. Januar 1884. Königliches Amtsgericht IV.
Seefahrer Hermann frau des Seefahrers Haue
1838
ders des Seefahrers Joh von Born,
diesem im lischen Hafen entlaufen sein soll,
geb. 2 . siglo⸗ Aufgebot. ,,,
Das Fräulein Clara. Johanna Ritter alias Schulze zu Marienberg Fat das Aufgebot des angeblich verlorenen Cerfifikats Nr. 132 der Kinder- Versgrgungs-Kasse der Lebens. Versecherungs⸗Attien- Gesellschaff Germania zu Stettin vom 29. Dejem- ber 1864, inhaltsdessen der perstorbene Gaftgeber und Lotterse⸗Collecteur Carl Friedrich Kugust
seiner Ehefrau Catharine daselbst geborenen Brud Joachim Heinrich Ehlert ungefähr 20 Jahren von Mecklenburgischen Schiff etwa 12 —14 Jahren ver
39) die Wittwe des Fi
Aufg zum Zwecke der Todeserklärung.
ebendort die Todeserklärung ihres am 28. 3 zu Born als Sohn des Christoph Zaage und und seiner Marie Sophie, geb. Zaage, daselbst geborenen Bru⸗
rkunde wird aufgefordert,
den 28. April 1884, Vormittags 11 Uhr,
Gerichte, Zimmer Nr. 53, ermine seine Rechte anzu⸗ vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 3. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
ebot
1) der Steuermann Fritz Zaage zu Born, der Zaage zu Prerow und die Ehe⸗
nstein, Johanne, geb. Zaage, Oktober Matrosen Hans
Ehefrau Hanne
ann Joachim Heinrich Zaage
welcher im Frühjahr 1855 mit einem Mecklenburgischen Schiff zur See gegangen, von Laufe des Sommers 1859 in einem eng—⸗
und seitdem verschollen
2) die Ehefrau des Arbeits manns Pieplow, Therese, zu Wustrow die Todeserklärung ihres zu Prerow als Sohn des Schifft⸗ zimmermanns Johann Jacob Christoph Ehlert und
Sophie, geb. Segebarth, ers des Seefahrers Peter von Prerow, welcher vor Wustrow aus mit einem zur See gegangen und seit chollen sein soll,
20 Jahren in einem ausländischen Hafen vom Schiff entlaufen und seitdem verschollen sein soll,
4 der Seefahrer Heinrich Ehristoph Niemann zu Fuhlendoꝛf und die Ehefrau des Büdners Schröder, Johanne Marie Catharine, geb. Niemann zu Müggen⸗ burg die Todeserklärung ihres am 16. März 1835 zu Nüggenburg als Sohn des Büdners Jacob Christoph Niemann und seiner Ehefrau Marie, geb. Hauschild. daselbst geborenen Bruders, des See⸗ fahrers Johann Christoph Wilhelm Niemann von Müggenburg, welcher im Frühjahr 1852 auf See— reisen gegangen, zu Boston vom Schiff abgelaufen und seitdem verschollen sein soll,
Io) die Ehefrau des Schiffszimmermanns Gerloff, Friederike, , Lüth, zu Fuhlendorf die Todes—⸗ erklärung ihres Ehemannes, des Schiffszimmer⸗ manns Johann Gerloff von Fuhlendorf, welcher vor etwa 57 Jahren zu Saal geboren, im Juli 1871 mit dem Schiffe Robert Wendt“, Kapitän Rohde von Zingst, zur See gegangen, dann mit dem Schiff „Johann Heinrich Parry“, Kapitän Drews, Anfang 1872 eine Reise nach Plymouth angetreten, . iht nicht angekommen und seitdem verschollen ein soll.
Die vorgenannten verschollenen Personen werden demzufolge hierdurch zu dem auf den 6. November 1884, Mittags 12 Uhr, in unserem Geschaͤftshaufe hierfelbst, Zimmer Rr. 6, anberaumten Termin geladen und aufgefordert, spätestens in diesem Aufgebotstermin sich zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden und ihr Vermögen als ihren Erben angefallen erachtet werden soll. Barth, den 15. Dezember 1883.
Königliches Amtsgericht.
chers Meyer, geb. Scheel,
thums-Ansprüche an die vor der Stadt in der Feld mark Hagen gelegenen Länderei:
a. das Blatt V. der Karte Feldmark Hagen Nr. 146 bezeichnete, im hintersten Weinberge, jetzt an der Rasenstraße gelegene, 56 a 31 4in große Stück;
das Blatt VII. der Karte Feldmark Hagen
mit Nr. 12 bezeichnete, unter der Todten⸗
twete — jetzt an der Ecke der Tauben⸗ und
Spargelstraße — gelegene, 35 a 94 am hal—
tende Stück, beantragt. Alle, welche Ansprüche an diese Grundstücke zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf
den 12. April d. Is. , Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, angesetz⸗ ten Termine anzumelden, widrigenfalls die genannten Erben des Landsyndikus W. Sesterreich als Eigen⸗ thümer in das Grundbuch eingetragen werden und sie ihre Rechte gegen einen Driften, welcher im red⸗ lichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen können. Braunschweig, 5. Januar 1884. Herzogliches Amtsgericht.
L. Rabert.
(1907
Nachdem der Pfarrer Clemens Duff haus zu Wal⸗ sum am 16. Maͤrz d. J. verstorben, ist von dem Rechtsanwalt Devin zu , als bestellten Nachlaßpfleger das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt worden. Es ergeht daher hiermit an alle Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer die Auf⸗
forderung, ihre Ansprüche und Rechte an diesen Nachlaß spätestens in dem auf
*
den 14. März 1384, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls später die Anmeldung gegen den Benefizialerben nur insoweit statthaft bleibt, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedi⸗ gung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Dinslaken, den 26. Dezember 1883. Königliches Amtsgericht.
li! Alusschlußurtheil.
Der Immissionsschein vom 17. Januar 1878 über eine Forderung der Geschwister Troynitz an Auguste Rothhämmel, geb. Messing, jetzt in Gräfenhain, von 3651 S6 65 3 e. a.,
sowie die Pfandurkunde über die hypothekarische Forderung des Rechtsanwalts W. E. Ritz hier, resp. dessen Erben an den Schneidermeister Lapp hier, resp. dessen Erben, von 150 MS e. a. sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Amts—⸗
gerichts vom 24. Dezember 1883 für kraftlos und
die auf Grund derselben im Grund- und Hypotheken⸗ buch für Ohrdruf eingetragenen Pfandrechte für er— loschen erklärt worden. Ohrdruf, den 3. Januar 1884. Herzogl. S. Amtsgericht. IV. Busch.
Verkündet am 2. Januar 1884. gez. Schedtler, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In Sachen, das Aufgebot des Ackermanns Christoph Matte zu Balhorn und Kons. betr, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Naumburg, Reg.-Bez. Cassel, durch den Amtsrichter G. Ungewitter für Recht: Daß die nachbezeichneten im Artikel 212 und 243 des Grundbuchs von Balhorn eingetragenen Forderungen: 18 Sgr. 9 Hlr. an Christoph Loeber, 16 Sgr. 9 Hlr. an Elisabeth Loeber, 5 Thaler an Ludwig Loeber in Elberfeld, 8 Thaler an Jacob Loeber in Balhorn, 38 Thaler an Christoph Loeber in Balhorn, 5 Thaler von Jacob Schaub, 5 Thaler an Marie Schaub nach Vertrag vom 24. Juni 1859 für erloschen zu erklären und alle Ansprüche auf dieselben auszuschließen seien.
1915)
2 . gez. G. Ungewitter.
19838
Durch Urtheil der 2. Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 20. Dezember 1883 ist zwischen den Eheleuten Gustav Wißfeld, früher Kaufmann in Neuß, jetzt Commis in Crefeld, und der Emilie, geb. Reiners, die Gütertrennung mit Wirkung vom 20. Oktober 1883 an ausgesprochen und der mitbeklagten Konkursmasse die Kosten zur Last gelegt worden.
Düsseldorf, den 11. Januar 1884.
(1913 Im Namen des Königs! Verkündet am 7. Januar 1884. gez. Buchwald, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wächters Ferdinand Adler in Berlin, Rüdersdorfer Straße 67, Hof 3 Treppen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Münche—⸗ berg durch den Amfsgerichtsrath Kuchenbuch: da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da das Aufgebot nach 5. 823 ff. der Civil⸗Prozeß— ordnung zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in den Deutschen Reichs-Anzeiger vom H5. Juli 1883, bekannt gemacht ist; da weder in dem Aufgehotstermine vom 7. Januar 1884 noch seitdem Rechte Dritter auf die Ur⸗ kunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat;
für Recht: das Sparbuch der Müncheberger Sparkasse vom 4. Dezember 1875 Nr. 4858 über eine Spareinlage von 1759 ½ und auf den Wächter Ferdinand Adlar in Berlin lautend,
wird für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
1929 Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe des Architekten Jofef Niemann, Juliane Amalie Henriette, geborene Stelzner, zu Bevergern, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗ rath Weddige zu Rheine, klagt gegen a. die Ehefrau Ehrich Schmidt, Josepha, geb. Temberg, vertreten durch ihren Ehemann, wohnhaft zu Osnabrück, b. die Dienstmagd Elise Temberg, jetzt verehelichte Glaser Uthoff, früher wohnhaft zu Hildesheim, jetzt unbekannten Aufenthalts,
1) wegen Zahlung von 600 S nebst Zinsen zu 4 O für den Zeitraum von Michaelis, den 29. September 1882, bis 18. Juli 1883, so⸗ dann zu 50 seit dem 18. Juli 1883,
2) auf Ertheilung der Vollstreckungsklausel gegen die Beklagten als Rechtsnachfolgerinnen ihrer verstorbenen Mutter Wittwe Steinhauers Josef Temberg, Theresia, geborene Bäumer, zu Be⸗ vergern, für ihre Forderung von 48 M nebst Kosten aus dem Zahlungsbefehle vom 18. De zember 1882,
und ladet die Beklagte, Dienstmagd Elise Tem
berg, jetzt verehelichte Glaser Uthoff, zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste
Cirilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Münster
auf den 18. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum 8a . der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(1928 Oeffentliche Zustellung.
Die Margarethe Hannerte Caroline Hummel, geb. Geißler von Roth, jetzt in Hildburghaufen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hofmann von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den vormaligen Amtsgerichtsz⸗ diener Gottlieb Hummel in Sonneberg, jetzt in
Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Par⸗ teien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf den 25. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. n Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Meiningen, den 5. Januar 1884. L. Ender, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
1923 Oeffentliche Zustellung.
Der Inwohner August Felsmann zu Zedlitz, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Herold hier, klagt gegen den Hausbesitzer und Maurer August Knörich, früher zu Zedlitz, jetzt seinem Aufenthalte nach unbekannt, aus dem Schuldscheine vom 1. April 1882 über 300 mit dem Antrage auf Zahlung von 300 46. nebst 50/0 Zinsen seit 1. April 1882 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streitẽ . das Königliche Amtsgericht zu Schweid⸗ nitz au
den 9. April 1884, Vormittags 9 Uhr.
. Zustellungsfrist wird auf zwei Wochen fest— gesetzt. ;
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schweidnitz, den s. Januar 1884.
Brendel,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1924 Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung William Blakeley & Co. zu Dews⸗ hury in England, vertreten durch den Rechtsanwalt Grabower hier, klagt gegen den Agenten Louis Arthur Simonson aus Moskau, zur Zeit unbekann— ten Aufenthalts, wegen Rückzahlung einer Arrest⸗ kaution mit dem Antrage auf Einwilligung darin, daß die in Arrestsachen Blakeley gegen Simonson — 6. 516. 18527. btb, 44 — . von, dem Rechts anwalte Grabower als Sicherheit bei der König— lichen vereinigten Konsistorial-, Militär- und Bau⸗ kasse zu Berlin am 5. Oktober 1882 hinterlegten 10900 „ nebst den aufgelaufenen Depositalzinsen an die Klägerin zu Händen des Rechtsanwalts Grabower herausgezahlt werden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die achte Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 17, auf den 31. März 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. !
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.
Aktenzeichen: O. 377. 83. C. K. 8. d Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.
1950 Oeffentliche Zustellung.
Die Eigenthümerfrau Marianna Herkt, geb. Bialas, verwittwete Stopa zu Starkowo, vertreten durch den Justiz⸗Rath Hoegg in Wollstein, klagt gegen ihren Ehemann, den Eigenthümer Anton Herkt, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, Nachstellung nach dem Leben, unordentlicher Lebent— art und böswilliger Verlassung auf Chescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende eheliche Band zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Meseritz auf
den 29. April 1884, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Meseritz, den 8. Januar 1884.
Gigas, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lisRs! Oeffentliche Zustellung.
1) Der Mathias Sellen, Schmied ju Paris, 2) Jakob Sellen, Hufschmied zu Menskirchen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt von Kaldenberg, klagen gegen die Anna Sellen, Ehefrau von Franz Lemmeiy zu Paris; 2) Therese Sellen, Ehefrau von Michel Bentz zu Paris; 3) Johann Nikolaus Bour, Plafonnier zu Metz, als Vormund seiner aus der Ehe mit seiner verstorbenen Ehefrau Marie Sellen hervorgegangenen noch minderjährigen Tochter; 4) Johann Sellen, früher Arbelter zu Paris, jetzt ohne bekannten Wohn noch Aufenthaltsort; Maria Laher, Ehefrau in II. Ehe des Johann Fosel, Ar— beiter zu Borny, in ihrer Eigenschaft als Vor— münderin ihres aus der Ehe mit Nikolaus Sellen erzeugten noch minderjährigen Sohnes Alfred Sellen, mit dem Antrage auf An⸗ ordnung der Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses des zu Menskirchen am 9. März 1882 verstorbenen Nikolaus Sellen und Beauf⸗ tragung des Notars Christiany zu Busendorf mit der Theilung und dem Verkauf der zur Nachlaß—⸗ masse gehörigen Liegenschaften zu den in der Klage⸗ schrift angeführten Schätzungspreisen und Be— dingungen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrrits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf
den 3. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lichtenthaeler,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
(1935 Oeffentliche Zustellung.
Der Metzger Carl Rupp, ait, von Kirchheim u. T. klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Sternwirth Carl Rupp von Kirch⸗ heim aus einer für den Beklagten für eine Schuld desselben an Jacob Schiefer in Dettingen im Betrage von 1290 0 geleisteten Bürgschaft auf Grund des nach geleisteter Zahlung von 606 M an ihn ab⸗ 6 Forderungsrechts, mit dem Antrage, auf
erurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von
200 ½ hiervon und ladet den Beklagten zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das liche Württ. Amtẽgericht zu Kirchheim auf den 12. März 1884 Vormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kirchheim, den 10. Januar 1884.
Koch, Gerichtsschreiber des Königl. Württ. Amtsgerichts.
(1922 Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Joseph Joppich zu Zedlitz, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Herold hier, klagt gegen den Hausbesitzer August Knörich, früher zu Zedlitz, jetzt seinem Aufenthalte nach unbekannt, wegen 1590 4 baaren Darlehns nebst 5 Prozent Zinfen seit dem 11. Februar 1831, mit dem Antrage auf Zahlung von 150 M nebst 5 Prozent Zinsen vom II. Februar 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schweidnitz auf
den 9g. April 1884. Vormittags 9 Uhr. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Schweidnitz, den 8. Januar 1884.
Brendel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
önig⸗
21481 Amtsgericht Hamburg, Civil⸗ Abtheilung II., den 11. Jannar 1884. In der öffentlichen Zustellung abseiten der Grund— eigenthümer Spahr und Arp in Rr. 6 der zweiten Beilage dieses Blattes vom 8. Januar d. J ist in der vierten Zeile der Name des Beklagten statt: Droguenhändler H. Garlet, Jarlet zu lesen. Hilgert, Gerichkeschreiber. (1939 In Sachen der zu Lindenthal wohnenden geschäftslosen Elisabeth Grunow, geb. Kaul, Ehefrau des Privatfekretärs Hermann Grunow zu Lindenthal, zum Armenrechte zugelassen, Klägerin, per Rechtsanwalt Schnaas, gegen den Hermann Grunow, Privatsekretär in Lindenthal, Beklagten, per Rechtsanwalt Schreiner, hat das Königliche Landgericht, III. Civilkammer, zu Cöln durch Urtheil vom 8. November 1883 die zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöft erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien behufs Liquidation vor den Königlichen Notar Froehlich in Cöln verwiesen. Für richtigen Auszug: Schnaas, Recht anwalt. Vorstehender Auszug wird veröffentlicht: Cöln, den 10. Januar 1884. Rustorff,
Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts. 1941 Urtheils ⸗Auszug.
Durch Beschluß der Ersten Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 8. Januar 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Nicolaus Koch, Ackersmann, zur Zeit im Konkurs befindlich, und Magdalena Bettinger, beisammen zu Gaweisdorf, Gemeinde Willingen, wohnhaft, bestehende Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung vom 7. Januar 1884 für aufgelöst erklärt. . j .
Behufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Ver⸗ mögensrechte wurden Parteien vor Notar Christiany in Busendorf verwiesen und der Konkursmasse des Beklagten die Kosten zur Last gelegt.
Publizirt gemäß Ausf.⸗Ges. vom 8. Juli 1879.
Metz, den 9. Januar 1884.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
(1942 Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Zurhellen vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Wilhelmine, geb. Glahe, zu Solingen, Ehefrau des Schaalen⸗ schneiders August Brand daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die jwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage⸗ behändigung für aufgelöst zu erklären. Zur münd⸗ lichen K ist Termin auf den 10. März er., Vormittags 9 Uhr, I. Civilkammer des Königlichen Elberfeld anberaumt. .
Schuster,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
im Sitzungssaale der Landgerichts zu
1943 Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Schmitz II. vertretene , . Josefa, geb. Cremer, zu Elberfeld, Ehefrau des Maurermeisters und Bauunternehmers Ludwig Leister daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem ge⸗ nannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemein—⸗ schaft mit Wirkung selt dem Tage der Klage⸗ zustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 27. Februar er. Vormittags 9 Uhr, im Sitzungsaale der J. Civil—⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Schuster,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(1940 Urtheils⸗ Auszug. ;
Durch Beschluß der Ersten Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 8. Januar 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Isidor Oppenheim, Kauf⸗ mann, zur Zeit im Konkurs befindlich, und Julie Geismar, beisammen zu Metz wohnhaft, bestehende Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 7. Januar 1884, für aufgelsst erklärt.
Behufs. Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögensrechte wurden har * vor Notar Müller in Metz verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt.
Publizirt gemaͤß Ausf. Ges. vom 8. Juli 1879.
Metz, den 9. Januar 1884.
Der Landgerichts ⸗ Sekretär:
Gütertrennung.
(1936 In Sachen
der Anna Stollenwerk, ohne Gewerbe, Ehefrau des Kaufmanns Johann Spoo zu Prüm, Klägerin, ver= treten durch Rechtf anwalt Gall, gegen den Johann Spoo, Kaufmann zu Prüm, Beklagten, hat das Königliche Landgericht zu Trier, II. Ciril⸗ kammer, durch Urtheil vom 15. November 1883 die zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestehende Errungenschaftsgemeinschaft für aufgelsst und die Parteien für in Gütern getrennt erklärt. Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des XK 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung hekannt gemacht. Trier, den 7. Januar 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Oppermann. 1937 Gütertrennung.
In Sachen der Catharina Clemens, Ehefrau des Kaufmanns Jacob Eis zu Gerolstein, ; gegen den Jacob Eis, Kaufmann zu Gerolstein, hat das Königliche Landgericht zu Trier, II. Civil⸗ kammer, durch Urtheil vom 23. November 1883 die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt. Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des 8. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt gemacht. Trier, den 5. Januar 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Oppermann.
ie g Beschluß. Das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des der Fahnenflucht verdächtigen Oekonomie⸗Hand⸗ werkers der 3. Compagnie des 2. Hannoverschen Infanterie⸗Regiments Nr. 77, Heinrich Carl Wil⸗ helm Friedrichs, geboren zu Lüneburg, am 20. Januar 1862, wird zur Deckung der denselben mög⸗ licherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 S für die Preußische Staatskasse mit Beschlag belegt. Lüneburg, den 7. Januar 1884. Königliches Amtsgericht III. von Giseke. Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 5. Januar 1884 wurde das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Heinrich, Georg, geboren den 10. Juli 1862 zu Bergbieten, zuletzt daselbst wohnhaft, Sohn von Anton, beschlagnahmt. (1946 Zabern, den 9. Januar 1884. Kaiserliche Staatsanwaltschaft. 1947] In der Strafsache gegen 1) den Karl Joseph Weisbender, geboren am 20. März 1861 und zuletzt wohnhaft zu Hundsangen, 2) Conrad Eichmann, geboren am 22. Januar 1861 und zuletzt wohnhaft zu Wallmerod, 3) Joseph Schmidt, geboren am 3. Dezember 1862 und zuletzt wohnhaft zu Grenzau. 4) Abraham Lahrheim, ge= boren am 30. Juli 1862 und zuletzt wohnhaft zu Meudt, 5) Johann Merz, geboren am 15. Februar 1862 und zuletzt wohnhaft zu Oberelbert, 6) Niko⸗ laus Mies, geboren am 11. Juni 1862 und zuletzt wohnhaft zu Nentershausen, 7) Johann Nattermann, geboren am 24. September 1862 und zuletzt wohn⸗ haft zu Sali, 8) Johann Wolf, geboren am 5. August 1863 und zuletzt wohnhaft zu Bannberscheid, 9) Jo⸗ hann Braun, geboren am 29. Mai 1863 und zu⸗ letzt wohnhaft zu Dahlen, 10 Jakob Fein, geboren am 19. Sptember 1863 und zuletzt wohnhaft zu Dahlen, 11) Joseph Schmidt, georen am 29. Märj 1863 und zuletzt wohnhaft zu Dahlen, 12) Johann Peter Knopp, geboren am 9. Juli 1863 und zuletzt wohnhaft zu Eitelborn, 13) Johann Albert Marx, . am 14. November 1863 und zuletzt wohn⸗ jaft zu Eitelborn, 14) Wilhelm Trum, geboren am 30. Juni 1863 und zuletzt wohnhaft zu Dies, Ge⸗ meinde Gackenbach, 15) Johann Jakob Meuner, ge⸗ boren am 7. November 1863, zu Görgeshausen zu⸗ letzt wohnhaft, 16) Peter Eberle, geboren am 4. März 1863 und zuletzt wohnhaft zu Goldhausen, 17) Wil⸗ helm Kenner, geboren am 7. Juni 1863 und zuletzt wohnhaft zu Goldhausen, 18) Johannes Morgen⸗ schweiß, geboren am 26. Dezember 1863 und zuletzt wohnhaft zu Hartenfels, 19) Jakob Herbst, geboren am 29. September 1863 und zuletzt wohnhaft zu Helferskirchen, 20) Jakob Schmidt, geboren am 26. Oktober 1863 und zuletzt wohnhaft zu Herschbach im Amte Selters, 21) Johann Baner, geboren am 13. März 1863 und zuletzt wohnhaft zu Maroth, 22) Johann Jakob Scheyer, geboren am 9. Sep⸗ tember 1863 und zuletzt wohnhaft zu Mogendorf, 23) Johann Wingender, geboren am 21. Mai 1863, und zuletzt wohnhaft zu Nauort, 24) Jo⸗ hann Jakob Dennebaum, geboren am 14. Novem ber 1863, und zuletzt wohnhaft zu Nentershausen, 25) Friedrich Wilhelm Rüb, geboren am 26. Ok tober 1363 und zuletzt wohnhaft zu Quirnbach, 26) Peter Joseph Sax, geboren am 19. Mär 1865 und zuletzt wohnhaft zu Sessenhausen, 27) Christian Heinz, geboren am 5. April 1863 und zuletzt wohn⸗ haft zu Siershahn, 28) Johann Müller, geboren am 28. Januar 1863 und zuletzt wohnhaft zu Siers⸗ hahn, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen 5. 140 Absatz 1 — Nr. 1 — des Strafgesetz⸗ buchs beschuldigt sind, auf Grund der §8§. 480, 375 — 326 — der Strafprozeßordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens — der Arrest auf Höhe von je 300) S, in Worten: Dreitausend Mark“, angeordnet, und das im Deutschen Reiche besindliche Bermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Neuwied, den 29. Dezember 1883. Königliches Landgericht, Strafkammer.
1945 ;
Die durch Beschluß der Strafkammer biesigen Landgerichts vom 27. März 1883 über das Ver- mögen von Ferdinand Schwab zu Hellimer ver— hängte und im Urtheile derselben Kammer vom J. Juni 1883 aufrecht erbaltene Vermögensbeschlag⸗ nahme ist durch Beschluß desselben Gerichts vom 22. Dezember 1883 wieder aufgeboben worden.
Metzger.
Saargemünd, ꝛ. Januar 1884. Kaiserliche Staatsanwaltschaft.