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Mmüsse man offen sein und nach beiden Seiten Gerechtigkeit Üben; wolle man einmal den Grundsatz aufrecht erhalten, daß Das fundirte Einkommen erheblich mehr zahlen Ffolle, dann treffe man aber auch das gesammtte fundirte Einkommen, und nicht nur die Theile davon, welche in der Grund⸗ und Ge— bäudesteuer zur Erscheinung kämen. Nicht nur drücke die Grundsteuer auf das platte Land, sondern ebenso drücke die Gebäudesteuer auf die Hausbesitzer in den Städten, und auch diese könnten nicht einsehen, warum sie im Voraus herangezogen werden sollte, während das Kapital ganz frei ausgehe. Es sei vorhin der Ausführung des Vorredners, daß die Belastung des Grundbesitzes durch die wirklichen Reinertrages betrage, lebhast widersprochen; er gehe Weiter herunter und halte 4—5 Proz. für das richtige. Wer sich die Klagen des Hausbesitzervereins in Aachen, die Be— schwerden auch aus Berliner Hausbesitzerkreisen ins Gedãächtniß rufe, werde zugeben, daß eben nicht nur der Grundbesitz, son⸗ dern gerade so sehr die Hausbesitzer in den Städten und auf Dem platten Lande die heutige ungerechte Vertheilung der Steuer⸗ last empfänden; auch sie müßten die hohen Zuschläge zur Klassen⸗ und Einkommensteuer zahlen. Die Behauptung, daß Grund⸗ und Gebäudesteuer keine Steuern seien, habe in allen ländlichen Kreisen, wo sie aufgestellt sei, nur schal⸗ lendes Gelächter erregt; es sei außerordentlich lehrreich ge— wesen, zu beobachten, welche Wirkung die Auffassung' der Fortschrätts- und Sezessionistenpartei — die Nationalliberalen hätten bis jetzt geschwiegen — bei den ländlichen Wählern gehaht habe, daß die Grundfteuer eine Reallast sei, und also den Grundbesitzern die Kapitalrentensteuer gleichfalls auferlegt werden müsse. (Abg. Rickert: „Ich habe genau das Gegen⸗— theil gesagt«) Das sei eine völlige Verkennung der Natur und der Wirkung der Grundsteuer. Ihre Natur fei durch das Gesetz bestimmt: nur im Wege der Gesetzgebung könne sie erhöht oder vermindert werden, wenn die Bedürfnisse des Staates eine allgemeine Erhöhung nothwendig machten, oder eine Herabsetzung durch die Staatsfinanzen zugelassen werden könne. Nun erwäge man die stets schwankenden Kommunal— zuschläge, ferner erinnere man sich, daß alle fünfzehn Jahre bei der Gebäudestener eine nene Einschätzung erfolge, und es könne von der Natur einer Reallast nicht mehr die Rede sein. Die Fortschrittspartei scheine, indem sie diese Behauptung gleich⸗ wohl vertrete, den Rest ihrer ländlichen Wahlkreise definitiv aufgegeben zu haben. Sei aber die Grund- und Gebäude— steuer dem Gesetze und ihrer variablen Natur nach eine wirk— liche Steuer, und handele es sich darum, das in Grundbesitz, Gewerbebetrieb und Papieren, Hypotheken 2c. angelegte Kapital zu versteuern, so müsse man doch zugeben, daß der Grundbesitz durch die Grundsteuer, der Gewerbetrieb durch die Gewerbesteuer bereits nach der Leistungssähigkeit besteuert seien, Kapital aus Papieren und Renten aber ganz steuerfrei sei. Eine Reform der direkten Steuern nun müsse einerseits die Ent⸗ laftung der weniger gut Situirten, und andererseits eine stärkere Heranziehung der Leistungssähigeren intendiren. In ersterer Beziehung wolle die Regierung die Einkommen unter 1200 S frei lassen. Die Ansichten, ob diese Grenze der Steuerfreiheit richtig getroffen sei, seien innerhalb seiner Partei getheilt, indem sich ein Theil derselben für die Fixirung jener Grenze auf 10090 ιι ausgesprochen habe, er hoffe jedoch, daß auch in dieser Hinsicht die Kommission eine Einigung herbei⸗ führen werde. Sodann wolle die Regierung eine Erleichterung Der wirthschaftlich schwächeren Steuerzahler durch umfassende Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse bewirken, und in dieser Hinsicht könne man der Regierung nur beipflichten; es sei jedoch gerade in Bezug hierauf zu bedauern, daß die Remonstrationen in Wegfall kommen sollten, denn es sei nicht thunlich, mit den hier in Betracht kommenden inbividuellen Verhältnissen die oberste Instanz zu befassen. Endlich werde die wünschenswerthe Erleichterung auch durch die neu aufge⸗ stellte Skala herbeizuführen gesucht. Der Abg. von Schor⸗ lemer habe sich gegen diese Skala ausgesprochen, er glaube aber, daß in dieser Beziehung große Vorsicht geboten sei. Bezüglich der progressiven Skala beklage er weniger, daß sie in den obersten Sätzen auf 3 Proz. stehen bleibe. Er sei überhaupt ein Gegner der sogenannten prozentualen Ein— schätzung, wie die Regierung sie sich denke. Wenn die Berück⸗ sichtigung der individuellen Verhältnisse in so ausgedehntem Maße zugelassen werden solle, dann könne man auf Heller und Pfennig nicht mehr berechnen, welche Erträge man be—⸗ kommen werde, das sei nur bei einem festen Stufen system möglich, wo auch die Herabsetzung sich nach Stufen vollziehen könne. Aus demselben Grunde vermisse er bei dem neu vor— Zeschlagenen Anlageverfahren zweierlei, die Einschätzungs⸗ kommissienen und das Remonstrationsverfahren. Beides
Gebäudesteuer 6— 8 Proz. des
gen des Entwurfs seien ja einer Milderung fähig, und seine (des Redners] Partei werde u. a. dazu gern die Hand bieten, die Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaften zu vermeiden In diesem Punkte gehe die Regierungsvorlage entschieden zu scharf vor. Daß die Schulden bei der Kapitalrentensteuer nicht abgezogen werden dürften, halte er durchaus für richtig; wer ziehe denn dem Grund⸗ und Hausbesitzer seine Schulden ab? Es handele sich um eine einfache Ertrag- oder Ver⸗ mögenssteuer, da könnten auch die Schulden nicht in Abgang gestellt werden. Die Heranziehung der Bankiers führe aller— dings zu gewissen Härten; die Regierung habe selbst zugestan— den, daß sie nach langen Erwägungen keinen anderen Ausweg gewußt habe, als den der Offenlegung der Bücher. Dieser Paragraph müsse anders gefaßt werden, dieser Verstoß gegen eine einzige Klasse von Personen treffe doch zu tief, er könnte die ganze Existenz der Betroffenen gefährden. Die sonstigen Bestimmungen seien sehr günstige, die Rente bis 600 6 solle steuerfrei sein, die Witiwen- und Waisenrenten blieben bis 4000 S6 frei. Wer berücksichtige die arme Bauern- oder Häuslerwittwe bei der Grund⸗ und Gebäudesteuer? Nie— mand. Statt einer stärkeren Progression bei der Rentensteuer nach oben sollte man lieber größere Billigkeit in der Ver— anlagung der Grundsteuer nach unten wünschen. Er werde das Haus bei Gelegenheit einer Revision des Grundsteuer— gesetzes daran erinnern. Auch die Deklaration habe die konservative Partei seit Jahren gefordert, die Regierung wolle fie nur bei der Kapitalrentensteuer zulassen. Er stimme ihr darin bei, denn beim Grund⸗ und Gebäudebesitz liege alles klar zu Tage; über Werth und Einkommen dieses Besitzes seien dicke Bücher geschrieben und die Kataster gäben darüber Auskunft. Ebenso müsse es doch auch bei der Kapitalrentensteuer geschehen, wenn sie eine Ertragsteuer sein solle. Die Deklaration der Bezüge halte er für die mildere Form, als die Deklaration der Besitz⸗ objekte durch den Kapitalisten; letzteres könnte der Börsen— spekulation Waffen in die Hand geben. Der Grundbesitz sei aber auch unter diesem Gesichtspunkte noch immer erheblich schlechter gestellt. Die Strafbestimmungen erschienen Vielen fast zu milde, so daß auch dieser Punkt der Aufmerksamkeit der Kommission empfohlen werden müsse. Einstweilen sei namentlich der Haltung der Linken gegenüber die gesonderte Einführung einer Kapital⸗Rentensteuer als Korrelat der Grund— und Gebäudesteuer unumgänglich; später, wenn erst einmal die Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer den Kreisen und Gemeinden überwiesen sein werde, dann werde sich Über die Frage reden lassen, ob eine besondere Kapitalrentensteuer noch nothwendig sei. Bei gutem Willen erhoffe er von der Be— rathung ein befriedigendes Resultat; die große Masse des Volkes fordere auch auf dem direkten Steuergebiete eine ge— sunde organische Reform, und es werde sich zu zeigen haben, ob das Abgeordnetenhaus dieser Aufgabe gewachsen sei.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, als der Finanz⸗ Minister am 18. Dezember v. J. diese Gesetzentwürfe ein— gebracht und erläutert habe, habe derselbe es als seine Auf⸗ gabe bezeichnet, den Dunst und Nebel, den die Presse über die Absichten der Regierung verbreitet habe, zu zerstreuen, da⸗ mit man überall sehe, was klar vorliege. Als er am selben Abend die Gesetzentwürfe gelesen habe, hahe er in diesen sehr viele und wichtige Dinge gefunden, von denen der Minister mit keiner Sylbe gesprochen. Man habe den Eindruck bekommen, daß die Rede des Ministers weit mehr als die Presse vor ihm dar⸗ auf abgezielt habe, ein einseitiges Bild von diefen Vorlagen im Lande zu verbreiten. Das sei nicht hübsch von dem Minister, zumal derselbe doch habe wissen müssen, daß, nachdem derselbe am 18. Dezember gesprochen habe, es parlamentarifch nicht mehr möglich gewesen sei, in Bälde hier sein Bild über den Inhalt der Vorlagen zu ergänzen oder zu korrigiren. Der Minister habe behauptet, der Kern der Vorlage bestehe in der Steuerentlastung der arbeitenden Bevölkerung; jetzt lese er aber, daß die Arbeitgeber bei 100 M Strafe verpflichtet sein sollten, den Lohn und die Besoldung ihrer Arbeiter den Beamten der Steuerbehörden bis auf die letzte Mark zu deklariren. Diese Schraube, angebracht beim Arbeitseinkommen, lege mehr Lasten auf das Einkommen, als die Steuer der dritten und vlerten Klassensteuerstufe; dieser eine Paragraph wiege an praktischer Bedeutung mehr, als die Entlastung in den untersten Klassen— steuerstufen. Diese würden an der Hand der Steuerschraube nicht von der Steuer befreit, sondern vielleicht in die 5. oder 6. Steuerstufe versetzt werden, und ebenso würden viele aus der 1. und 2. Steuerstufe wieder in die höheren Steuerstusen hineinbezogen werden. Was solle man dazu sagen, wenn in der heutigen Zeit ein solches Ausnahme— recht gegen die arbeitenden Klaffen statuirt werde! Der
zuführen. Die Hauptfrage bei der Aufhebung der 3. und 4. Stufe sei die Frage des Kommunalsteuerfystems. Die 6 Millionen seien ein verschwindender Betrag gegenüber der Aufhebung der Besteuerung der 3. und 4. Stufe. Es müßte doch einmal statistisch klar gemacht werden, wie viel Kom— munen eine Steuer noch von unter 140 Thlrn. erhöben. Er⸗ wäge man doch beispielsweise, daß, während es sich hier um 4 Millionen handele, die Summe bei den Kommu— nen 6 Millionen betrage, weil bis 12monatliche Raten, und nicht, wie hier, gmonatliche Raten erhoben würden. Das Material, das man in den Motiven besitze, sei ein überaus dürstiges. Er habe selbst Versuche zu Erhebungen darüber gemacht, was an Kirchen⸗, Schul⸗ und anderen Steuern gegenwärtig von dem Einkommen unter 1200 S erhoben werde, und er könne sagen, daß dies eine Summe von 3 000 000 S sei. Die erste und zweite Stufe stehe auch in Frage, denn die Kommunen würden, mie es in den Motiven heiße, nicht einfach, ohne Weiteres die Stufe aufheben können. Wenn die Kommunen souverän wären, so würde das gehen, so aber seien sie einge⸗ schnürt und müßten sich nach dem Staate richten. In dieser Beziehung sei erst Breslau jüngst bedrückt worden. Das Haus aber gingen die Kommunen in dieser Frage weit mehr an, als der Staat. Hier tröste man sich also, die Kommunen würden die Steuerschraube anziehen, um den Ausfall zu decken. Die Bemerkung des Abg. von Rauchhaupt, daß einige seiner Fraktionsgenossen aus mehr ländlichen Wahlkrei⸗ sen Bedenken hätten gegen Aufhebung der 3. und 4. Steuerstufe, könne er begreifen. Gingen diese Steuer— vorlagen durch, fo hätte man auf dem platten Lande nur noch 300 000, die zur Klassensteuer und Einkommensteuer heran⸗ gezogen werden könnten. Wer solle nun den Ausfall auf dem Lande decken? Zuschläge zur Kapitalrentensteuer würden auf dem Lande nicht viel einbringen, man würde also zu Zuschlägen zur Grund⸗ und Gebäudestener schreiten müssen. Eine Aufhebung dieser Stufen sei auch für den Staat nicht gerechtfertigt. Das Volk werde es nie verstehen, daß Jemand, der 1180 766 Ein— kommen habe, steuerfrei sei, und wenn derselbe 1220 60 habe, schon 12 „ Klassensteuer bezahle, um so weniger, je verschiedener der Geldwerth im Lande sei. Ein Einksmmen ven 1200 „6 bedeute viel weniger im Westen als im Osten. Wolle man überhaupt etwas abrunden, so müsse man den Versuch machen, gewisse soziale Klassen von der Steuer zu befreien oder zu besteuern. Ein Kommis oder dergleichen, der 1250 66 Einkommen habe, würde sehr gerne tauschen mit einem Beamten, der 1150 c½ι erhalte, und doch werde jener Beamte frei sein, der Kommis dagegen müßte Steuern zahlen. Pensions⸗ anspruch, Anspruch auf Versorgung der Wittwen und Waisen, das Privilegium, nur mit dem halben Einkommen zur Kommunalsteuer herangezogen zu werden, habe der Kommis nicht. Es sei falsch, wenn die Motive eine Deklarirung des Arbeits—⸗ einkommens durch die Arbeitgeber durch die Deklarirung des Einkommens des Beamten Seitens der Behörden rechtfertigten. Das Einkommen des Beamten sei öffentlich bekannt in' den meisten Fällen, derselbe habe alle Vortheile der öffentlichen Stellung. Die Geistlichen und Lehrer zahlten gegenwärtig gar keine Kommunalsteuer. Wenn sie nun auch von den 6 resp. 9 6 Klassensteuer befreit würden, so würden sie den übrigen Steuerzahlern ihrer Gemeinden gegenüber in kein angemessenes Verhältniß kommen. In der Statistik befänden sich unter 570 060 160 000 Handwerker und Kleinhandel⸗ treibende; man habe überhaupt nur 270 000 klassifizirt, 300 0090 nicht. Was diese für Leute seien, habe neulich der Abg. Rickert gefragt. Es seien durchweg Kleinbesitzer, und da stimme er dem Vorredner bei; man würde es nicht ver⸗ stehen, wenn diese namentlich an Orten, wo der Geldwerth gering sei, und sie alle niedrig eingeschätzt seien, steuerfrei würden, während Nichtbesitzer deshalb, weil sie etwas mehr als 1200 ½6½ Einkommen hätten , zur Steuer herangezogen würden. Wolle man dem Handwerker eine Wohlthat zuweisen, so befreie man ihn von der Gewerbesteuer. Das Haus habe schon in einer Resolution im Jahre 1882 eine Entlastung der Gewerbetreibenden gefordert und damals sei ihm die Regierung entgegen gekommen; warum sei eine solche Reform jetzt ganz außer Acht gelassen? Die Erkundung der Eigenthumsverhältnisse werde zu mißliebigen Eingriffen in die Privatverhältnisse führen, und allerdings einen finan⸗ ziellen Effekt haben, der die Freilassung von 2 Steuerstufen bedeutend übertreffe. In kleinen Gemeinden namentlich werde dadurch den Einschätzungsbeamten eine ungeheure Macht in die Hände gelegt. Für seine Partei sei jede Verschärfung der Einschätzung unannehmbar, so lange man kein unabhängiges Veranlagungsverfahren habe. Seine Partei wolle Kollegien
ie belaste das Kapital, das einem Fremden gegen Zinsen 64 sei. Folge werde sein, daß der Kaitalist sein Kapital selbst benutzen werde. Der Miether z. B., der Kapital habe, werde sich ein Haus ö. Eine Verminderung des Angebots von rn, e, . werde auch eintreten, oder aber der Zins für Hypothe en werde sich erhöhen. Die Wirkung der Kapitalrentensteuer werde sich auf das ganze Steuersystem erstrecken. Die Vor⸗ lage sei der Ausbau des Systems der Doppel besten erung bestehend in Einkommen- und Ertragssteuer, das u schla / system zur Gebäude⸗ und Grundsteuer auf dem platten Lan e werde ebenfalls die Folge sein. Ganz neu sei die Banquier⸗ sei der Anfang der dreifachen Besteuerung, da hier
ier; sie 1 ö. n 83 * 1 Erwerbssteuer dazukomme. Sie treffe nur das
solide Geschäft, das Spiel aber lasse sie ner, ,. Kapitalrentensteuer involvire auch eine Aktiensteuer, ö. e e. ungerecht sei. Warum belaste man nicht auch die . . und Fideikommisse durch einen neuen größeren Zusch n. Grundsteuer? Er müsse hier auch wieder . e,. Standpunkt zu den direkten Steuern präzisiren⸗ ö. ö und Gebäudesteuer sei kein Noli me tangere für. ihn. ö eide Steuern seien für ihn soweit gerechtfertigt, wie sie De, , e., gung darstellten für besondere öffentliche Aufwendungen 6. . oder der Gemeinde, welche den Ertragswerth des . stücks oder den Wohnungswerth der Häuser besonder steiger en. ö. es z. B. bei Verkehrsanstalten der Fall sei. ö h. fertigt halte er die Zuschläge zur Grund⸗ und Ge ,. wenn solche nur zur Deckung allgemeiner Armen oder S n ö lasten erhoben würden. Mit demselben Recht . ö. andere Vermögen herangezogen werden. Auch die . werbesteuer sei nur gerechtfertigt, soweit . . . schädigung für besondere Aufwendungen im r, , ö werbes darstelle. Bei der allgemeinen Ein kommen steuer e. er zwischen fundirtem und unfundirtem , ,, 6 scheiden, zwischen erwerblichem und nicht ö ; m Einkommen, zwischen Arbeitseinkommen . . und Pachtrenteneinkommen, wie der Rei ha tanzger . Jahre 1879. Der erste Gesetzentwurf, der in n 184, dem vereinigten Landtage / vorgelegt . habe beabsichtigt, in dieser Weise das unfundirte Einkommen . ö das fundirte mit 3 Proz. zu besteuern. Dies sei ,, ö . ners) grundsätzliche Auffassung. In Bezug auf ö 9 erwidere er dem Abg. von Nauchhaupt: . Es fa , ga nicht ein, den Grund⸗ oder Hausbesitz höher . , indem er jetzt eine höhere Einkommensteuer auf 3 V Einkommen vorschlage. Man könne Gerechtigleit nicht ö. in der Weise herbeiführen, daß man die eine Seite höher le⸗ steuere, sondern auch dadurch, daß man k . driger besteuere. Freilich, das Centrum scheine na h. der . tigen Rede des Abg. von Schorlemer für , 3. sich eingenommen zu sein. Derselbe wolle die dritte un vierte Stufe nicht aufheben und hab
steuer zur Entlastung der Gemeinden zu verwenden.
e auch nicht den Gedanken
s zber ieder ie Kapitalrenten⸗ aus der ersten Etatsberathung wiederholt, die ,,
lichen und industriellen Bezirke weit mehr an Kapitalrenten⸗
steuer bezahlen würden, als sie nach dem Vertheilungsmaßstabe
der Grund⸗ und Gebäudesteuer aus dem Ertrage dieser Steuer
zur Entlastung der Gemeinden zurückbekommen murden.
Wozu brauche man dann überhaupt eine neue Steuer? Nur
um das Vergnügen zu haben, daß die Kapitalisten mehr he⸗
zahlten? Solche Bestimmungen seien freilich für die Re⸗
gierung sehr fruchtbar. Das eine Mal freue sich der eine
Theil des Volkes, das andere Mal der andere, daß durch eine
neue Steuer der andere Theil höher belastet werde. Wolle man überhaupt den Gedanken einer verschiedenen Besteuerung des Ein⸗ kommens aus Vermögen und aus Arbeit verwirklichen, so möge man dies thun, indem man den Prozentsatz der Besteuerung für das fundirte Einkommen bestehen lasse, wie derselbe sei und das unfundirte Einkommen, das Arbeitseinkommen, einem niedrigeren Prozentsatz als gegenwärtig unterwerfe. Das fundirte Einkommen jetzt höher zu besteuern, liege keine Ver⸗ anlassung vor. Eine solche Frage könnte ihn erst interessiren, wenn die Grund⸗ und Gebäudesteuer reformirt sein werde, und es sich darum handele, eine große, die ärmeren Volkaklassen be— drückende Steuer, wie die Salzsteuer, abzuschaffen. Um neuer Steuern willen die Kapitalisten höher zu besteuern, falle ihm nicht ein. Seine Partei wolle vielmehr einen Unterschied herbeiführen, indem sie das unfundirte Vermögen niedriger besteuere, also vom Arbeitseinkommen nur denjenigen nie⸗ drigen Prozentsatz erhebe, den seine Partei bereits 1660 vor⸗ geschlagen habe, nämlich 1 Prozent von 1500 66 Einkommen an aufwärts, U Prozent von 4000 S. und 2 Prozent von 4500 66 aufwärts. Durch die Herabsetzung der Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen würde allerdings ein gewisser Ausfall entstehen, aber schon die bessere Einschätzung als Folge solcher rationellen Unterscheidung würde eine gewisse Deckung bringen, wie die Herabsetzung der Zolltarife durch Verminderung des Schmuggels Mehrein⸗ nahmen gewähre. Selbst aber wenn ein Ausfall möglich bliere, warum solle er gleich jetzt ängstlich dafür Deckung suchen? Seien doch im Reiche, wenn man die Etats von 1884/85 und 1878.79 vergleiche, 129 Millionen Mark Nehreinnahmen ent⸗ standen; 20 ½ Million seien seitdem erst in Preußen erlassen. Er halte wohl für möglich, innerhalb eines Etats von 1000 Millionen ohne neue Steuern Summen flüssig zu machen zur Herabsetzung der Einkommensteuer aus Arbeitßein lemmen, und zur stärkeren Entlastung der kleineren Gewerbetreibenden. Wolle das Haus doch eine Mehreinnahme, so greife. man doch zur Herabsetzung der Ausfuhrvergütung für Zucker. Der ganze Reichstag habe eine größere Herabsetzung verlangt, und nur die Regierung habe sich dagegen gesperrt, das viele Geld anzunehmen, was der Reichstag ihr habe geben wollen. Ueber die beiden Entwürfe laute sein Urtheil: Welche Ansicht man auch grundsätzlich bezüglich einer Reform der direkten Steuern habe, diese Entwürfe böten nach keiner Seite eine 1 Grundlage dafür. Sie seien im Einzelnen so wenig durch—
so dilettantisch wie die Vorlage überhaupt in Steuerfragen diesem Hause noch nicht unterbreitet worden sei. Er mache aber dem Finanz⸗Minister keinen Vorwurf daraus, derselde sei nicht in erster Reihe dafür verantwortlich; der lezte Finanz⸗Minister, dem man solche Verantwortlichkeit habe özu. schreiben können, sei Hr. Camphausen gewesen. Heut zu Tage, das wisse ja Jeder, bekomme das Tinanz⸗ Ministerium seine Rezepte zur Ausarbeitung von Steuer⸗ gesetzen vom Reichskanzler selbst, zugefertigt. Die einzige Grundzug der ganzen Vorlage sei eine fiskalische Plus⸗ macherei sondergleichen. Mehr Geld herauszupressen, das sei im Wesentlichen der Inhalt der Vorlage. Das Geld zu nehmen, wo man es glaube finden zu können, Steuerschrauben gegen das Arbeitseinkommen, neue Steuerschrauben bei dem Veranlagungsverfahren, neue Kapitalrentensteuer, Bankier⸗ steuer, Aktiensteuer. Bei alledem wolle der Ninister das Haus glauben machen, es käme dabei kein Plus heraus. Das glaube kein Mensch in diesem Hause, nicht einmal je welche dem Minister gern so viel wie möglich KZlaubten, Mindestens kämen an Klassen⸗ und Einkommensteuer 20 Millionen mehr heraus, es komme mindestens so viel heraus, als an Klassen⸗ und Einkommensteuer erlassen sei. Es sei also der wenig schüchterne Versuch, die erlassene Summe dem Lande wieder aufzuerlegen. Zuerst führe man im Reich 120 bis 140 Millionen Mark neue Steuern und Zölle ein, und da der Weg im Reiche, wie der Finanz⸗Minister es aus⸗ drücke, jetzt nicht gangbar sei, brauche man etwas Zwischenaktsbeschäftigung und erhöhe zur Abwechslung vieder einmal im Landtag die direkten Steuern. Das Ideal der Gerechtigkeit aber werde, niemals er— reicht, jede neue Steuer bringe wirder Unvollkommen⸗ heiten, welche erst wieder durch neue Steuern ausgeglichen werden könnten. Geld sei Macht, mehr Geld, mehr Macht, das sei die Richtung der ganzen Politik. Immer mehr werde verstaatlicht, immer größere Versprechungen würden gemacht, um Stimmung zu erhalten, zu alledem könne man nicht Steuern genug bekommen. Jede Schranke gegen dieses Bestreben solle fortfallen, auch das Verwendungsgesetz von 1889 soll aufgehoben werden. Es zeige sich jetzt, daß man die Rechte des Volkes immer mehr beschneiden wolle. Wenn die Monarchie nicht fester im Herzen des Volkes tände, so könnte sie wahrlich durch eine solche Politik ins Schwanken gebracht werden. Durch das mangelnde Verwendungsgeset werde es dem Hause ganz unmöglich gemacht, eine Kontrole oder einen Einfluß über die für die Regierung nach dieser Vorlage in Aussicht genommenen großen und in Bezug auf ihre Höhe gan; unberechenbaren Machtmittel auszuüben. Er bitte, dieses Gesetz an dieselbe Kommission zu verweisen, welcher die Jagdordnung unterbreitet sei. Die könnte dann zwei Begräbnisse besorgen. Eventuell möge man sagen, daß das Gesetz noch vor den Wahlen in Kraft treten könne.
earbeitet und logisch, so wenig auf Kenntniß der praktischen e hell f gegründet, so reich an Widersprüchen in sich und
habe sich vielleicht praktisch überzeugt, daß hierbei die west—
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
. ö. w, , . mit anderen Steuergesetzen, daß seines Erachtens eine Arbeit,
ö ö 8 ö
,, für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels register nimmt an: die Königliche Ervedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerzs: Berlin 8wW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8
—
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. )
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. .
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
* u. s. w. Von öffentlichen Papieren.
suchungssachen, Kommissi
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Grosshandel.
Literarische Anzeigen.
J. Familien- Vachrichten.
— — —— — —
. . ö . rr Fa 5 z dos 2 sion II. für Voruntersuchun⸗ Königlichen Bezirks kommandos z
, n , ,, , . gen, unter dem 18. Dezember 1877 erlassene Steck-! 23. Juni 1883, zu Rawitsch v
(2647 Steckbrief.
; s j Ke 9 T' f 8 22 Gegen den unten beschriebenen Kellner Julius zember 1885.
Nitznäder, geboren am 2. Juli 1852 zu Schraplau, , e,.
zuletzt in Berlin und in Halle a. S. wohnhaft ge⸗ wesen, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ 1261 suchungshaft wegen gewerbsmäßigen Glückspiels in ö actis J. La. 690. 83 verhängt. . .
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und lin das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit Nr. II/ 12 n . 5
Berlin, den 11. Januar 1884. . Königliche Staatsanwaltschaft hei dem Landgericht J.
Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 166 m, Statur kräftig. Haare blond, Stirn hoch, schmal, Bart blonder Schnurrbart, sonst rasirt, , blond, Augen blaugrau, Nase vorstehend, und 26466
brief wird zurückgenommen.
Steckbriefs Erledigung. Der gegen den. Bäcker⸗ gesellen Christian Schmeichler ,,. ö ö zon dem früheren Königlichen Stadtgericht hierselbst, riedrie : von dem früheren Königlichen Stadtgericht hierselbst ö 1860 in . a. H. e, Y Karl August Emil Frehde, am 7. September 1860 ebenda geboren, 3) Christian Fritz Paul Emil am 18. Juni 1860 ebenda geboren, [2522
Abtbeilung für Untersuchungssachen, Commission U; 24. Mai für Voruntersuchungen, unter dem 18. Mai 1877 in den Akten 8. 790. 77, jetzt 1147. 77 rep. erlassene ö. Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 3. Richter, Januar 1884. Staatsanwaltschaft bei dem König⸗ lichen Landgericht J.
Berlin, den 24 De⸗ Staatsanwaltschaft bei dem König ö. 9 ; den 22. Dezember 18853. schreiber des Königlichen Amtsge
2449
*
4) Karl Wilhelm Torges.
der Absicht, sich dem Eintritt
. Verschiedene Bekanntmachungen.
1883 und zu Breslau vom 3. D gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Breslau, Kammer,
Oeffentliche Ladung. Die Militärpflichtigen: Wilhelm Reinhold Bredow, am
1860 ebenda geboren, sämmtlich unbekannten Auf⸗ enthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.
Fabriken und
S. Theater-Anzeigen. Uè In der Börsen- ö.
beilage.
u Aschersleben vom den 21. April 1834, Vormittags 9 Uhr, om 11. September vor ,, hierselbst zur emb 383 aus⸗ Hauptverhandlung geladen. . . , va, k Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Arolsen
ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Rosenthal, den 39. Dezember 1883. (Unterschrift.) ; .
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Gerichts⸗ richts.
n, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen u. dergl. Aufgebot. ;
Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen: ö
1) eines am 7. Oktober 1833 vom Arbeiter Aug.
Deutschmann am Görlitzer Ufer gefundenen
Blocks Kupfer, .
28. Juli 188
am 11. September
e in den Dienst des
vom Schutzmann
1 2 ste ö eres er Flot itziehen ohne 2) eines am ] 3 ĩ zegen den stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne — ZZuli, 1883. vo = ; 6. dem Hie den das Bundesgebiet verlassen oder nach Goede in der Skalitzerstraße gefundenen golde⸗
1143 5 5 S5eor * 8o6 6. 5 2 II erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des nen Medaillons,
Gutsbesitzer solle bei 100 S0 Strafe verpflichtet sein, das Einkommen seines Inspektors genau anzugeben, aber der Wirthschaftsinspektor komme nicht in die Lage, das Einkommen seines Herrn anzugeben. Mit welchem Gefühle werde ein
Privatbeamter diese verschiedene Anwendung der
für die Einschätzung haben, die ebenso ungbhängig seien, wie Richter⸗ ‚ dicke Unterlippe, Zähne vollständig, Kinn oval, wa arleßß, n digg, Oer kollegien. Den Landrath wolle seine Partei ganz aus der Ein⸗ ‚ Gesicht länglich oval, Gefichtsfarbe gesund, blaß, 8 ĩ n ,, nn schätzungskommission heraus haben. (Ruf rechts: Magistrate!) Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Mitte der . Königsichen Stadtgericht hierselbst, Ab— q ᷣ , , ,, Er bitte sich doch Über diese Magistratsfrage mit dem Abg. Nase eine undeutliche Narbe, Oberbauch links eine theilung für Üntersuchungssachen, Kommission II. Bundesgebiets aufgeha ten JJ 1 . Cremer auseinander zu setzen. Die Landraäͤthe seien jetzt 3u kleine fleischfarbige Hautwarze, rechten Vorderarm iar Voruntersuchungen, wegen betrůglichen Banterutts gegen 8. . . , . ei ee. 6. Hie g, . er ichn J. . 5 n . . (. n, m —— in den Akten 8 461. 77 DL. E, jetzt 8. 418. 77 rep., puch. Diesel hr 9 . . . ,, ö 6 6. schäfte nicht ertheilen dürfe. Je nach der politischen Richtung ⸗ 2 unter dem 27. Marz 1876 erlassene Stel bre J 3. p , . , werde auch die Einschätzung ausfallen. (Rufe rechts: Unwür⸗ ö [12645 . ; beschriebenen wird zurückgenommen. Berlin, den 3. Janug öniglichen Le gerie ,, , 131 e n n, z ] Steckbrief. Gegen den unten beschriebene a ltschaft bei dem Königlichen Land⸗ zur Hauptverhandlung geladen. Be r , dig! Jetzt rufe man hier „unwürdig“, und vor Kurzem habe ö Buchhalter Sigismund Herz, welcher flüchtig ist, ist 1884. Staatsanwaltscha Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach fundenen Taschtdenz mit 6 noch der Abg. Cremer den hiesigen Einschätzungskommissarien ö die UÜntersuchungs haft wezen Ünterschlagung. in gericht J. 8. 77 der Strasprozeßordnung von dem giyil. scheinen und k . r Cich⸗ einen ähnlichen Vorwurf gemacht. (Der Präsident erklärte . den Akten U. R. I. 28. 84. verhängt. Es wird * 2650 Vorsitzenden der Ersatzkommission des . . ö. , el. den Zuruf „unwürdig“ für unzulässig) Wenn das Centrum sucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ 232 ckbriefserledigung. Der vom Königlichen u Brandenburg a. H. über die der Anklage zu ner bei de e erh ü 9h Benn . der Ilegi diese K si che lle herrsche j efämgniß zu Alt-Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, teckbriefserledigun g. „1883 hin⸗˖ Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung monnai, mit 960 6 Gold und 2 , Siber, er Regierung diese Konzession machen wolle, so, herrsche ja n , bir gir. M1 De ben 17. Januar 18581. Amtögericht hierselbst unterm 1. Oltober S. er- verurtheilt? werden. Potsdam, den 4. Januar einem Schlüssel und einem Taschen kalender , . k ichte bei dem Königlichen Land. ter den J. G. Menzner aus Naumburg a. S. er . den igliche Staatsanwaltschaft 6) eines im Juni 1883 Herrn A. Leitmann zuge— Partei und dem Neichkanzler., Er komme nun zur Kapital— Der ,, . n . , , r, nn,. l lb lb unrf e eme ch ö rentensteuer. Hier seien die Steuern nur leicht, äußerlich . = J 95 Kier Statur klein, den J6. Januar 1884. Der Königl. Erste Staats . , ee, 5 . ö n,, lerfezt⸗ Haare schwarz, Stirn niedrig, Bart: anwalt. Lanz. ö Ersatz ⸗Reservist J. Klasse Heinrich Theiß am 56. Auqust 185 . ee. . . Bankier⸗ und eine Aktiensteuer. Die Kapital⸗ schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen ,, e e. . . , rentensteuer zunächst treffe das an Fremde gegen Zins begebene , ö.
möchte er aus dem gegenwärtigen Verfahren übernommen wissen. Die Zahl der Censiten werde nach event. Abzug der dritten und vierten Stufe und nach Zurechnung der Ein— lemmensteuerpflichtigen etwa rund eine Million betragen, oder 2006 auf den Kreis, resp. 2200, wenn man die untere Grenze bei 1000 Einkommen ziehe. Bei der Einschätzung müßten aber gleichwohl sämmtliche vorhandene Censiten in den Listen durchgegangen werden und da handele es sich denn in jedem Kreise um 15 — 20 000 oder noch mehr. Diese Arbeit könne kaum, wie es der Entwurf vorschlage, vom Landrath mit den Schulzen allein erledigt werden, sie muͤsse den Kommifsionen in unterster Instanz übertragen bleiben, die sich ja durchaus bewährt hätten. Aus dem gleichen Grunde müsse das Remonstrationsverfahren bestehen bleiben; die Frage der Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse müsse sich in der unteren Instanz abspielen. Je weiter die entscheidende Instanz nach oben verlegt werde, de to weniger lönne sie die Sachlage beurtheilen, und das Schreibwerk würde sich ins von Kommunalwählern ihres Wahlrechts verlustig gehe. 1873 Unendliche vermehren. Eine ganz besondere Freude habe die habe es sich um eine leichte Verminderung gehandelt, das Haus Regierung den unglücklichen Ortsschulzen mit der Einführung habe damals bestimmt, daß an Stelle des Vier ⸗Thaler⸗ zweijähriger Steuerperioden bereitet; wer die Last kenne, welche Census ein Zwei⸗Thaler⸗ Census eintreten solle, und die jährliche Aufstellung der Steuerlisten und die jährliche hier fehle eine solche Bestimmung. Das Wahlrecht werde Einschãtzung ihnen verursache, werde in diesem Vorschlage eine also verändert in den wichtigsten Beziehungen, was beträchtliche Erleichterung erblicken. Der bisherige Modus in den Motiven nicht klar (gelegt fei. So mache überbürde städtische und länzliche Ortsbehörden im stärksten man heute Gesetze! Aber das sei ja kavaliermäßig! Maße. Würden die Listen so eingerichtet, daß die Steuer⸗ Dieser Eingriff in das Landtags- und Kommunalwahlrecht veränderungen im Laufe der zweijährigen Periode einfach Seitens des Staates hänge mit der Abschaffung des geheimen nachgetragen würden, so wäre das schon ein guter Anfang; Wahlrechts zusammen, der Gesetzentwurf wolle den' Leuten Vielleicht lasse sich sogar mit den Nachträgen weiter arbeiten, so ihr Wahlrecht nehmen! Er behaupte, daß die thatsächlichen daß damit drei oder vier Jahre auszukommen wäre. — Das Folgen der Aufhebung der 3. und 4. Steuerstufe nothwendig zweite Erforderniß einer Reform der direkten Steuern sei die eine ganze Reihe von Kommunen zu Kommunalsteuern drängen stärkere Heranziehung des Kapitals, wie die Regierung sie in würden, durch die diese 3. und 4. Klasse weit höher würde der Kapitalrentensteuer vorschlage. Die Konservativen belastet werden, als fonst. Der Reichskanzler habe ein mal
solcher Steuerschraube betrachten, wenn derselbe sehe, daß sein Herr vielleicht nur mit der Hälfte seines wirklichen Einkommens veranlagt werde. Das Mäntelchen, das der Finanz⸗Minister der Vorlage umgehängt habe, sei doch gar zu durchsichtig! Der Abg. von Schorlemer habe mit vollem Recht auf die Ver⸗ minderung des Wahlrechts hingewiesen; die Minderung der Steuerlast solle durch Verminderung des Wahlrechts zum Land—⸗ tage oder in den Kommunen erkauft werden. Wie stehe die Sache? Es seien schon einmal 221/ Millionen erlassen, aber dieser Erlaß habe damals zu keiner Verminderung des Wahl⸗ rechts geführt. Jetzt trete eine ganz neue Skala ein, wodurch in Bezug auf die Landtagswahlen das Wahlrecht einer großen Menge gemindert werde, und ein großer Theil eine
noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird. .
Berlin, den 3. Januar 1884.
Man 2 ö 36m 23 57239 ö k h 7 . an — ü nmartf z . ; : grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne Jö? August 2) der Musketier Daniel Bornmann, geb. e der er, , ene, em mmm, Kapital. Das habe aber die Resolution nicht gewollt. Seine 9 ,,, . ü ä i e e pf schi hin Jaͤtz dreisOhlau, geboren, evangelisch, Y der , 6 Kennzeichen; hält beim Sprechen den Kopf schief 1845 in Jätzdorf, KreisOhlau, geboren, ebange e . ,, w gesagt, daß eine solche Refolution nur eine einseitige Liebes— (nach rechte). ö , aft, geb 13. April 1859 in Michelsdorf, mn am . nd bean . — w Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen—⸗ S 3 2 2 7 6 9 ö. -. 2 4 ö 8 j ts r ; . l . n ere n lee d r n, n , ini m , zuletzt in Jaeschgüttel, Kreis Breslau, wohnhaft, am 17. Juni 1842 zu ᷓ inn den 27. März 1384, Vormittags 11 Uhr, desten beabsichtige, ein inquisitorisches Eindringen in die Ver⸗ alias Glücksmann alias Jaschkowitz wegen Mordes katholisch, werden e n , , n ,,,, , , n,, S Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der in. en §. 365 Rr. 3 des Straf⸗- g — erster n n , e , nn , hahe, Mckethaün seign in jener schatt. e ,,,, Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevor den 3. März 1884, Vormittags 10 Uhr, vor erstattet zu haben. hätten die Kaypitalrentensteuer? schoön Jahre lang hier bemerkt, als es sich um neus Steuern he, sich aber vor seinen Wählern gleich dahin ausgesprochen, daß Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 54.
3 j z de zeit⸗ Comptoir ⸗ Diener . t ö. wann, g renn . , defekt, Kinn breit, Gesicht rund, Gesichtsfarhe zeit,. 1) Der enn wohnhaft, am 8. Oktober 13. Februar 18942 zu Gemünden, 3) der Mußhetier e,, Partei stehe dersel ben ja unparteiisch gegenüber, denn sie habe weise roth, Sprache rheinischer Dialekt. Besondere Hütter, zuletzt in Breslau wohnhaft, Johann Heinrich Garthe, geb. äm 19. August 1843 , 9g nicht dafür gestimmt. Schon damals habe der Abg. Hänel Arbeite soldat iI. Klasse. 2 hn. Uuguft Kaufmann, geb. am 2. September 1844 1 ; g, , mern, klärung für den Minister sei, aus welcher dersell sich h Kurzer, zuletzt in Jackschönau, Kreis Breelau, wohr zu Dang 5) der Jäger Johann Georg Adam Theiß, Peg rr, , . 3 . er . Minister sei, a welch erselbe si er⸗ 98 N 1586 2, er 8 X e von den Findern bezw. deren Vertr e agt. auslesen könne, was er wolle. Der Finanz⸗Minister n in ee ener mmn. Der von dem Unter. Kreis Breslau, katholisch, 3) der Reservist. Füsilier, Mußketier Johann Friedrich Happel, geb. am r . . zu Commis Emanuel Theodor Melchior Buchmann, Musketier Joh , . 4 i ,, ann, *in hierdurch usgefotdert, spatestend in Und doch werde in der Nummer vom 5. September 1883 Ofstrowo in Rr. 134 pro 1882 sub 26316 hinter Kreis Br J — ö . inzi * icht i ü ö. j ; — ovembe . e t eboren, Johann Konrad Kaiser, geb, am 27. Februar 185, der , gesagt, daß man nicht im Min⸗ dem Handelsmann Gerson Goldstein alias Groß 21. November . ie i ft h. 3 6 n, , n n, ier, mm , m, , 2 z 4 ; 9 ; . 6 . 9 w ö 26 3 ** Ansprüche und ö ältni i z brief wi rt. Ostrowo, beurlaubter Reservist, zu x . z Frlaub aus. Saal 21, anberaumten Termine ihre ch mögensverhältnisse Platz greifen zu lassen. Nun, das könne r,, ad e n n n , , mann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert Wehrmann der Landwehr. 366 i,, ö 5 F ja derselbe Mann geschrieben haben, welcher auch die Motive den 11. Januar 1884. Königlich . gewandert zu sein, zu Nr. 1 als Ersatz teseroi Anspruch auf Herausgabe des ee . * gesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung de hne , wr, langten kund ut Zeit der Erhebung, des Aufpruchs Nummer Seitens der Regierung Ansichten über Steuergesetze 2648) Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Montag, stehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige entwicke den jetzigen wi ächen. e . r e Commis nr. x8 ir Strafgesetz˖ felt, welche sehr den jeßigen widersprächen. Er' habe 6 , , 6 'm, den gznnllt? Eee er nn, n e m, Qn . werte g gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgzeset geferdert, und fie könnten den. Muth“ der Re, handelt habe, es sei zweckmäßig, einen gewissen Korrgt val bis Regierung gar keine Grunbsätze in , . habe und 1 sierung, gegenüber der Macht des Kapitals jetzt Somit hervorzubringen, zunächst einen Mangek an Steuern, dann ganz nach anf der Verhältnisse bald direkte, bald indirekte
25 SGönial ie l i i ies f Grund Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen *** 3 eren Köͤnig⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf E in icselben. werder . . für Unter⸗ der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den 1 Amtsgerichts hierselbst auf ! — 1 *
G. 25. 75. rep. wegen wiederholter Unterschlagung zur Hauptverhandlung geladen. Bei hervorzutreten, nicht genug anerkennen. Manche Bestimmurm zwinge man indirekt die Betreffenden dazu, neue Steuern ein- J Stelgern empfehle. Wie werde die Kapitalrentensteuer wirken?