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Sie B, haben wir B vorbereitet, dann wollen Sie A; erade das, was Ihnen vorgelegt wird und wo Sie Farbe bekennen ollen, das suchen Sie los zu werden, das erkennt aber das Land auch. Sie haben dann ganz überseben, meine Herren, daß für die Befreiung von der Staatssteuer die Situation für uns eine zwingende ist, eine umsomebr zwingende, als wir im Begriffe sind, auf sozialpoliti⸗ schem Gebiet mit großen Schritten eine neue Zeit anzubahnen. Eachen links. Gewiß, meine Herren, Sie mögen darüber lachen, Sie haben nicht die Theilnahme für die Sache, die wir haben, wenn Sie darüber lachen, für uns ist es eine sehr ernste Sache, und wir sagen uns, daß dieselbe Regierung, die auf ihre Fahne die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invalidenversicherung schreibt, nicht den Exekutor hinschicken kann, damit er von den innerhalb der Kreise der Bevölkerung Stehenden, auf welche die fürsorglichen Maßregeln sich beziehen, die Steuer vierteljährlich ein⸗ hebt und mit Gewalt einhebt, wenn sie nicht gezahlt werden kann; das sind inkongruente Dinge, haben Sie doch dafür ein Verständniß, das wird Ihnen sehr zu Gute kommen beim Volke. Endlich ist als Einwand gegen unsere 3. und 4. Klasse das Wahlrecht ins Feld ge⸗ führt, und der Hr. Abg. Richter hat mit besonderer Betonung seiner Stimme bei dieser Gelegenheit mit einem Ernst gesprochen, als ob es sich wirklich um ein Attentat auf Gott weiß was handelt. Meine Herren! Ich mache darauf aufmerksam, es wird bei solchen Gelegen ⸗ heiten immer nur von dem Wahl recht gesprochen; daß aber eine Wahl⸗ pflicht besteht — öffentliche Rechte sind zugleich Pflichten —, das wird immer ignorirt. Es handelt sich dann immer um ein beliebig zu gebrauchen⸗ des hochzuverwerthendes Recht, und wenn wir nun fragen, wie hoch schätzt denn das Volk das Wahlrecht, welches die Wahlpflicht so vielfach nicht erfüllt, so kommen wir schon auf diesem Wege zu der Ueberzeugung, daß es weiter nichts als ein Dithyrambus ist, wenn man die Steuerfrage aufbauschen will zu einem Attentat gegen unsere verfassungsmäßigen Zustände. Wir haben unser Wahlrecht angehängt an unsere Steuerverfassung, aber nicht in der Absicht, unsere Steuer⸗ verfassung zu petrifiziren, bis wir das Wahlrecht wieder davon ent⸗ fernt haben; es kann uns doch der Umstand, daß das Wahlrecht daran hängt, nicht hindern, daß wir eine nothwendige Aenderung der Steuerverfassung einführen. Gegenüber dieser praktischen Erwägung steht die verleum⸗ dende Auffassung gegen die Regierung, sie wolle das Wahl⸗ recht der ärmeren Klassen verkümmern. Wir wollen an dem Wahlrecht hier nichts ändern; so weit wie möglich wollen wir das Wahlrecht ganz wie bisher erhalten; wir haben versucht, dafür einen nicht zu kostspieligen und nicht zu umständlichen Weg Ihnen vorzu⸗ schlagen; auf diesem Wege beharren wir gar nicht, finden Sie ein kürzeres und besseres Verfahren dafür, so werden Sie niemals einen besseren Acceptanten finden als uns; uns ist es darum zu thun, die Steuer dem Bedürfniß gemäß zu reformiren, und da kann uns nicht der zufällige Umstand abhalten, daß hier und da die Wahlen in Frage kommen. Für die Aufhebung der dritten und vierten Steuerstufe, der ich die ersten Worte habe widmen müssen, und der ich auch Sie nur bitten kann, Ihre Beachtung nicht zu versagen, für diese Befreiung spricht eine Erwägung, die von anderen Seiten noch nicht berührt worden ist, daß nämlich ohne die Befreiung von diesen ca. 600 000 Censiten von der direkten Staatssteuer wir nicht nur nicht erreichen, was wir wollen, sondern auch Sie nicht, was Sie wollen. Es ist ganz klar, wenn Sie diese 600 009 Censiten in die neue Einkommensteuer mit hinübernehmen wollen, so ist es unmög⸗ lich, aus der letzteren ein Instrument zu machen, welches gerecht, individualisirend, dem wirklichen Einkommen entsprechend gehandhabt werden kann; dann wird auf dem Papier zwar sich auch Alles machen lassen, aber in der Praxis ist es unmöglich, und weil wir doch gerade mit Ihnen wollen, daß zu einem solchen künftigen direkten Steuer⸗ gesetz gelangt werde, hoffe ich, daß Sie um so mehr Grund finden werden, dem, was uns zu einem so weiten Entgegenkommen bestimmt hat, Ihrerseits die Zustimmung nicht zu versagen. Ich werde nun, nachdem ich diese Worte, wie gesagt, dem Punkte ge— widmet habe, der uns am meisten am Herzen liegt, im Weiteren mich bemühen, an der Hand der einzelnen Sätze der Resolution vom 22. Februar 1883 die Frage gegenüber den Zweifeln, die erhoben sind, zu erörtern, wie weit unsere Vorlagen diesen von der Mehrheit des hohen Hauses gefaßten Beschlüssen entsprechen, und wie weit wir darnach die Hoffnung haben dürfen, sie auch jetzt von Ihnen anerkannt zu sehen, oder worin unsere Abweichungen bestehen, die wir zu recht⸗ fertigen haben.
Die Resolution hat uns unter Nr. 1 aufgefordert zu einer Re—⸗ form der Klassen⸗ und Einkommensteuer mit Beachtung folgender Hauptgrundsätze, und zwar zunächst:
die Steuersätze sind derart — und, das bitte ich namentlich Hrn. von Schorlemer gütigst zu beachten —
mit dem geringeren Einkommen fallend abzustufen, daß der
Gesammtbetrag der den Steuerpflichtigen mit einem Jahresein⸗
kommen von nicht mehr als 6000 S zu gewährenden Erleich—⸗
terungen nicht hinter dem Gesammtbetrage der denselben durch das
Gesetz vom 10. März 1881 gewährten Erleichterungen zurückbleibt. Sie haben nicht verlangt, meine Herren, obwohl die Frage ja nicht unerwogen geblieben ist, daß wir Ihnen eine progressive Einkommenssener vorlegen sollen, sondern haben verlangt eine Degression, und zwar von 6000 S und mit einer gegebenen Richtschnur, daß die Erleichterung nicht hinter dem früher schon erreichten Maße zurückbleiben soll. Wir sind dem aller— dings nicht genau nachgekommen; wir lassen die Degression bereits bei 10000 S6 beginnen und sind dann, weil die Gleichmäßigkeit der Skala, die auch in Ihrer Forderung lag, das bedingte, bis zu 1200 M auf 10 nicht sprungweise, nicht stufenweise, sondern gerade um der möglichsten Gerechtigkeit willen prozentual vorgegangen.
Wenn nun daran getadelt wird, meine Herren, daß diese De— gressivskala bei 1209 „S nicht tiefer herabgekommen ist, wie bis zu Jo, so möchte ich Sie zunächst bitten, eingedenk zu sein, daß jener billige Einwand: der 1199 S und 99 hat, geht frei aus, wer 1200 Mn hat, muß bezahlen, — daß dieser Einwand sich bei jeder Grenze anbringen läßt, auf den brauche ich nicht weiter einzugehen, aber daß auch diese Grenze noch keine absolute für die Anwendung des Gesetzes ist, da kommt noch der §. 17 hinzu, welcher die Be⸗ achtung der die Leistungsfähigkeit beeinträchtigenden Verhältnisse im weitesten Maße gestattet. Es würde sich an diejenigen, welche wirk⸗ lich 1200 M jährlich haben, und die in guten Verhältnissen leben, eine ganze Reihe nach unten besteuerbarer Censiten schließen, für welche vermöge des 5§. 17 bei der Veranlagung ein geringerer Steuersatz herauskommt. Ein so schroffer Uebergang an der Grenze würde also gar nicht bestehen, es würde auch da eine wünschenswerthe Vermitte⸗ lung ausgeübt werden. Sind Sie aber der Meinung, daß die Skala, indem sie bei 1209 M mit 199 einsetzt, zu hoch ist, so werden wir uns einem Versuche, in dieser Beziehung etwas Besseres an die Stelle zu setzen, nicht widersetzen; in unserem Sinne liegt das ja vollstän—⸗ dig. Dagegen werden wir nicht rathen, zu einer Progression nach den oberen Stufen hin vorzugehen; Sie haben es nicht verlangt und ich kann nur sagen, es ist, das die billigste Art, sich populär zu machen bei solchen Sachen; räthlich ist es gewiß nicht, und ein sehr erheb— licher finanzieller Effekt kommt auch nicht dabei heraus. Wenn aber — ich möchte das auch, wie beim vorigen Punkte, hinzufügen — die Landesvertretung ihrerseits meinen sollte, daß nach dieser Richtung hin mehr geschehen könnte und müßte, so würden wir auch darüber in die eingehendste Diskussion einzutreten keinen Augenblick von der Hand weisen. Ich muß hier noch etwas beantworten, was mir von anderer Seite vorgeworfen ist. Wir haben mit Ihnen das größte Interesse daran — Hr. von Rauchhaupt hat das auch seiner⸗ seits bereits ausgeführt —, daß bei dieser Gesetzgebung die Frage: was kann der Einzelstaat Preußen mittels der Reform der direkten persönlichen Staatesteuer seinen Finanzen noch hinzufügen? — zum definitiven Austrag gebracht wird. Das wollen auch wir unter allen Umständen.
Es ist mir vorgeworfen worden, daß ich mich zu dieser Tendenz nicht bekannt härte, indem ich gesagt hätte, für die Regierung sei
ist nur eine Auslassung schuld, die Sie bemerkt haben, und die ich vergessen habe besonders hervorzuheben, aber die auch für Sie, wenn Sie den Standpunft der Regierung dabei nicht aus den Augen verloren hätten, nicht räthselhaft erscheinen sollte. Die Regierung steht auf dem Standpunkte, der im Jahre 1879 wiederholt . worden ist: wir halten es überhaupt nicht für zweckmäßig. nicht für räthlich, durch Entwickelung der direkten persönlichen Staatssteuern noch mehr zu gewinnen; alle Reform, die wir auf diesem Gebiete ausführen können, sollte unserer Meinung nach eigentlich nur in der Richtung der Erleichterung sich bewegen. Das ist unser prinzipieller Standpunkt gewesen von An⸗ fang an. Von diesem Standpunkt haben wir uns gewissermaßen ab⸗ drängen lassen; wir haben gegenüber der Einmüthig— keit, mit welcher die entgegengesetzte Auffassung hier im Abgeordnetenhause uns gegenübertrat, gesagt: nun gut, wir wollen es auf dem Wege versuchen, weil unser dringendstes Interesse jedenfalls ist, wenn möglich, so viel zu gewinnen, wie der Ausfall durch die Aufhebung der dritten und vierten Stufe beträgt. Aber an dieser Grenze machen wir wieder Halt und rufen Ihnen wieder zu: Bedenken Sie, es ist nicht gut, nicht räthlich, in unserer Gesetzgebung noch die direkten persönlichen Staatssteuern mit größeren Aufgaben für die Staatskasse zu belasten. Es ist also ganz kon—= sequent, unserer ersten Auffassung gemäß, daß wir jetzt, wo unser Hauptziel die Befreiung der 3. und 4. Klassensteuerstufe ist, nicht etwa plötzlich Schwärmer dafür geworden sind, die direkte persönliche Staatssteuer mit weiteren großen Leistungen für die Staatskasse zu belasten, sondern daß wir an dieser ersten Etappe halten und Ihnen von Neuem zurufen, von der direkten Steuer nichts Weiteres zu verlangen. Sind Sie aber anderer Ansicht, sind Sie, die Landesvertreter, der Meinung, das Land kann mit dieser neu ge—⸗ ordneten direkten persönlichen Staatssteuer ohne Druck, ohne daß es den Einzelnen zu hart trifft, mehr tragen, dann werden wir gern mit Ihnen in Erörterungen - darüber eintreten; denn, wie gesagt, das steht auch für uns in erster Linie, daß hiermit diese Frage definitiv geregelt wird.
Meine Herren! Die Litt. b der Nr. 1 der Resolution empfiehlt der Regierung die Berücksichtigung besonderer, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigender Verhältnisse bei der Veranlagung in weiterem Maße, als bisher. Wir haben diesem Satz durch den §. 17 nicht blos zu entsprechen, sondern ihm im weitesten Maße zu entsprechen „gesucht, indem wir bei Einkommen bis zu 9090 „S die Zulassung mildernder Umstände, um mich so auszudrücken, bei der Veranlagung gestatten wollen. Wenn, wie es heute von Hrn. von Rauch⸗ haupt angedeutet worden ist, diese den Veranlagungs⸗ behörden in die Hand gelegte Befugniß bedenklich er⸗ scheint, wenn Sie glauben, zur Aufrechterhaltung eines ge— ordneten Steuersystems, zur Vermeidung von Mißbräuchen und sozu— sagen eines Sichverflüchtigens der ganzen Steuer unter den Händen — Kautelen in §. 17 vorsehen zu müssen, so werden Sie uns auch da nicht abgeneigt finden, Ihnen zu folgen. Ich würde persönlich der Meinung sein, daß es solcher Kautelen nicht bedürfte. Es steht doch immerhin dem gegenüber, daß diese Kommissionen dabei auch nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen vorzugehen haben, und daß wir ohne ein weitgehendes Vertrauen in diese Kommissionen auch in der That die übrigen Dinge nicht in ihre Hand legen können, und ich glaube, bei näherer Erörterung dieser Spezialien wird sich zeigen, daß wir beiderseitig gleichmäßig Befriedigung finden werden.
Die Litt. « der Resolution hat also verlangt, durch veränderte Veranlagungsform ist die gleichmäßige, dem wirklichen Einkommen entsprechende Veranlagung in höherem Maße als bisher sicher zu stellen und zu diesem Behuf vor Allem zu dem Grundsatz der De— klarationspflicht überzugehen. Meine Herren, dieser Aufforderung haben wir nicht blos durch das, was ich im Eingang schon Veran⸗ lassung hatte vorwegzunehmen, durch die besonderen Bestimmungen der §8§. 20, 24, 30 2c. zu entsprechen gesucht, sondern in dieser Rich⸗ tung habe ich vor allen Dingen den größten Werth darauf zu legen, daß Ihnen die neue Einkommensteuer als eine ein⸗ heitliche, mit denselben Institutionen für Alle ausge— rüstete Steuer sich darstellt. Das ist meines Dafürhaltens die unerläßlichste Voraussetzung, um der Forderung einer gleichmäßigen Behandlung der Censiten zu entsprechen. Sobald sie nun, wie das bisher bei der Klassen⸗ und Einkommensteuer war, verschiedene Ver⸗ anlagungsorgane, verschiedene Rechtsmittel, verschiedene Instanzen haben, ergiebt sich die Verschiedenheit in der Wirkung der Steuer auf die davon Betroffenen ganz von selbst. Eine volle Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit ist nur möglich bei Einheitlichkeit darin. Gerade auf das bitte ich als auf einen verstärkenden Grund auch diejenigen, die in der Beurtheilung der Nothwendigkeit der Aufhebung der 3. und 4. Klassensteuerstufe nicht ganz mit uns einverstanden sind, ihr Augenmerk zu lenken.
Es geht die zweite Aufforderung dahin, zum Grundsatz der Deklarationspflicht überzugehen. Der haben wir uns auch nicht entzogen, allerdings mit der Beschränkung der Dekla⸗ ration auf das Renteneinkommen von dem Geldkapital. Warum wir nicht weiter gegangen sind? Meine Herren, es ist uns heute untergeschoben worden, daß dies jedenfalls in der Absicht ge⸗ aer sei, um anderen Leuten die undankbare Aufgabe zu lassen, die
usdehnung der Deklarationspflicht zu beantragen. So verfahren wir nicht, aber ich kann es ja natürlich nicht verhindern; wenn solche Anträge gestellt werden, so werden wir sie zu diskutiren haben. Ich will Ihnen sagen, warum wir es nicht gethan haben. Trotz des Eingehens auf den Ausbau, auf die Reform der direkten persönlichen Steuer liegt es der Regierung doch fern, diese Gelegenheit dazu die⸗ nen zu lassen, irgendwelche Belästigungen des Volkes dabei herbei⸗ zuführen, die nicht nothwendig, die zu vermeiden sind. Wir wollen nicht, daß irgend welche drakonische Vorschrift in das Gesetz auf⸗ genommen wird, welche wieder nach der anderen Seite Un— ser elt und Erbitterung erregt, und welche an und für sich irgend zu vermeiden ist. Nun sind wir der Meinung, die Deklarationspflicht ist an und für sich nicht nothwendig gegenüber der Einschätzung des Einkommens aus Grundbesitz, aus Haäͤuserbesitz, aus Gewerbebetrieb, wie Hr. von Rauchhaupt schon ange⸗ führt hat. Diese Quellen liegen klar vor, sie sind zu erfassen, und es ist am allerschwersten, nicht gegenüber den großen Herren, den großen . sondern gerade den mittleren und kleineren gegen⸗ über, die Deklarationspflicht auf diese Dinge zu erstrecken. Wir ängstigen die Gewissen, wir belasten eine Menge Menschen mit Ge— schäften, die ihnen peinlich und auf das Aeußerste widerwärtig sind. Wozu das? Dagegen ist die Kapitalrente überhaupt nicht anders als mit. Deklarationspflicht zu erfassen. Wir haben uns also auf sie be— schränkt, weil die Kapitalrente am schwersten zu fassen und am leichtesten zu deklariren ist. Das ist unser Ge— sichtspunkt gewesen. Haben Sie für, denselben keine Sympathie, wollen Sie die Sache nach dieser Richtung hin schärfer gestalten, nun, so werden wir in der Spezialdiskussion ja darüber uns noch weiter auseinandersetzen.
Ich, komme zu der Resolution Nr. 2, dahin gehend, auf. die gleichzeitige höhere Besteuerung des Einkommens aus Kapital⸗ vermögen, entweder im Rahmen der Einkommensteuer, oder auf andere Weise Bedacht zu nehmen. Ich kann nur mit Genugthuung kon—⸗ statiren, daß darüber, wenn ich auch den Hrn. Abg. Richter richtig verstanden habe, ein Dissens bisher im Hause nicht hervorgetreten ist,
daß der Sinn der Resolution nur dahin gegangen ist, die Regierung aufzufordern, das Renteneinkommen aus dem Kapitalvermögen, das ist, aus dem Geldkapital, dem zinsbar angelegten Kapital, dieser
höheren Besteuerung zu unterwerfen. Es ist auch nicht anders mög— lich, wenn Sie vergleichen, was Hr. von Bennigsen im vorigen Jahre nach Seite 371 ze. der Verhandlungen gesagt hat, der autdrüͤcklich gesagt hat, die Kapitalrentensteuer muß gestellt werden neben die Gebäudesteuer, neben die Grundsteuer, neben die Gewerbesteuer. So wenig er dabei sich etwas anderes hat denken können, so wenig auch der Kom— missionsbericht, in dessen erstem gedruckten Entwurf der Herr Referent sich noch die Mühe gemacht hatte, ausdrücklich als Allegat den 5. 29
es genug, wenn sie den Ausfall deckt. Meine Herren! Daran
des Gesetzes vom 1. Mai 1851 anzuführen, der von nichts Anderem handelt, als von diesem Renteneinkommen, von dem Kapitalvermögen
nicht in dem Sinne irgend eines die Sprache beliebig anwendenden Gelehrten, sondern im Sinne unserer geschriebenen eng n , so kann darüber in der That kein Zweifel sein, und ich habe heute darüber ausdrücklich von Hrn. von Schorlemer und Hrn. von Rauch haupt das Zeugniß zu registriren, daß sich die Regierung in dieser Benehung nicht irrt. Es wäre ja auch geradezu verwunderlich, um nicht zu sagen: komisch gewesen, wenn das hohe Haus an diese Regierung hätte eine andere Aufforderung richten wollen; es hätte wie ein Spaß ausgesehen, wenn es die se Regierung aufgefordert hätte, zu einer höheren Besteuerung des Einkommens aus Grundbesitz, aus Häuserbesitz und Gewerbebetrieb die Hand zu bieten. Bei der Agitation, die draußen gegen diese Fassung des Gesetzes unternommen worden ist, ist, wie schon angedeutet worden, merkwürdigerweise immer nur die Grundsteuer als nicht zu berücksichtigend angeführt worden. Die Herren der Parteien haben gewußt, daß ihr Ansehen bei ihren Wählern verloren geht, sobald Sie die Gebäudesteuer hinzufügten. Diejenigen von ihnen, die dafür plaidirten, daß die Hausbesitzer noch mehr herangezogen werden sollen, daß sie den Kapitalisten entsprechend noch zur neuen direkten Staatssteuer herangezogen werden sollen, für deren Vertretung würden sich die Hausbesitzer bedanken.
Hr. Abg. Richter hat, wie immer, einen Ausweg gefunden aus dieser höchst fatalen Situation, indem er sagt: ja, für mich handelt es sich überhaupt nicht um eine Vermehrung der Steuern, sondern um eine Verminderung derselben, wobei er immer noch auf die be⸗ kannten 129 Millionen als bereite Mittel hinweist; auch in Blättern, die ihm nahestehen, wird ewig diese Fabel verbreitet, daß dem Volke aus diesen Quellen irgend welche Erleichterung erwachsen könnte, daß er der Zauberer sein könnte, der, wenn er an der Regierung wäre, aus dielen Quellen die Erleichterung gewähren würde — als ob nicht diese Mittel ihre volle Verwendung gefunden hätten, als ob das Volk nicht wüßte, was wir mit diesem Gelde täglich machen, und als ob nicht Unzufriedene auf ihrer Seite wären, die nicht genug Ausgaben in unserem nach vielen Richtungen hin — und darin bin ich ganz Ihrer Ansicht — noch recht mangelhaft gestalteten Budget sehen. Also nach dieser Richtung, wie gesagt, meine Herren, bin ich ganz Ihrer Ansicht, sympathisire ich da mit Ihnen. Uebrigens ist neben den anderen Ertragssteuern die Bergwerkssteuer vergessen wor= den, die ja ganz dieselben Ansprüche auf Berücksichtigung hat, wie die anderen Ertragssteuern.
Es ist nun vom Hrn. Abg. Richter und auch außerhalb des Hauses, in der Presse, vielfach auszuführen versucht worden, und man hat geglaubt, damit einen großen Trumpf gegen die gegenwärtige Vorlage ausspielen zu können, daß dieselbe im Widerspruch stände mit dem, was selbst Fürst Bismarck früher so recht sonnenklar gerecht und richtig ausgesprochen habe. Nun, meine Herren, das muß ich ja bekennen, ein solcher Einwand ist immer wichtig; ich unterschätze keinen Augenblick den Gedanken, daß wir uns in den Bahnen, die dieser Staatsmann festgelegt hat, irgendwo sollten auf Abwege verirrt haben. Sie mögen die Bahnen finden, wie Sie wollen, das werden Sie nicht in Abrede stellen, konsequent, zielbewußt sind sie immer gewesen, und wenn der Regie⸗ rung mit Recht der Vorwurf gemacht würde, daß sie aus den Bahnen gewichen sei, daß sie jetzt im Gegensatz dazu sich befinde, so würde das immer ein höchst bedenklicher Vorwurf, ein schwer zu beseitigender Einwurf sein. Nun haben es sich aber, wie immer, meine Herren, die Leute, welche mit Fürst Bismarcks Worten glauben gegen ihn selbst kämpfen zu können, in der gewöhnlichen Weise ungemein leicht gemacht, indem sie nicht das, was er wirklich gesagt hat, vollkommen wiederholt haben, sondern nur einen ihnen passenden Satz, dessen Voraussetzungen sie völlig ignoriren. Es ist wahr, der Reichskanzler hat in jener berühmten Rede vom 2. Mai 1879 gesagt, daß das fundirte Einkommen überhaupt einer höheren Besteuerung als das Arbeitseinkommen unterworfen werde. Aber in welchem Zusammen⸗ hange ist das geschchen? Er beginnt damit, meine Herren, daß er sagt — ich will diese Stelle wörtlich verlesen: —
„Ich kann ja über das, was ich in Preußen erstrebe, kein be=
stimmtes Programm aufstellen, ich kann nur sagen, für welches Programm ich meinen Einfluß in Preußen, soweit er reicht — und er ist geringer, als die Meisten annehmen — geltend machen werde. Wir bezahlen in ,, an Grundsteuer bisher etwa 46 Millionen Mark, an Gebäudesteuer in diesem Augenblick — es pflegt ja bei ihr von Zeit zu Zeit eine Erhöhung einzutreten — ich weiß nicht, ob wir 21 Millionen jetzt schon bezahlen oder bezahlen sollen. Die Erhöhung dieser Gebäudesteuer schwebt über den Besitzern der städtischen und ländlichen Gebäude fort⸗ schreitennd, so wie früher vor der Kontingentirung die Klassensteuer; diese beide Posten schon, zusammen etwa 60 Millionen, wären, meines Erachtens, der Provinz, dem Kreise und der Gemeinde zu über⸗ weisen, und diese dadurch von der Nothwendigkeit zu entbinden, in der sie sich befinden, gerade zu dieser Steuer und anderen ähnlichen Zuschläge zu zahlen, die in den einzelnen Gemeinden mehrere hundert Prozent betragen.“
Nun, meine Herren, wenn der Herr Reichskanzler damals zu⸗ erst sagte, diese Steuern sind meiner Meinung nach der Provinz, Kreis, Gemeinde zu überweisen, und wenn er dann sagte, das, was wir an direkten Einkommensteuern noch beibehalten, muß so refor⸗ mirt werden, daß das fundirte Einkommen höher herangezogen wird, da sollen Sie doch wohl keinen Widerspruch finden zwischen dem, was jetzt erstrebt wird, und dem, was der Herr Reichskanzler da— mals gesagt hat! Nein, ganz im Gegentheil, meine Herren, ich habe persönlich im vorigen Jahre, als hier die Verhandlungen über das damals vorgelegte Gesetz begannen, mich unumwunden zu dem, was der Herr Reichskanzler in diesem Finanzprogramm vom 2. Mai 1878 ausgesprochen hat, bekannt, und ich bekenne mich heute noch dazu, gerade so wie damals. Ich bin mit mir nicht in Wider⸗ spruch gerathen dadurch, daß ich diese Vorlage gemacht habe. Ich habe Ibnen die Gründe, die überwiegend praktischen Rücksichten, die zu der Abweichung von dem, was in der reinen Konsequenz dieses Programms liegt, jetzt vermocht haben, dargelegt, und ich sage Ihnen nun auch, daß, wenn das erreicht werden könnte, in naher Zeit, daß wir die ganze Grundsteuer, die ganze Gebäudesteuer den Kommunen überweisen, wofür ich an sich bin, und wenn wir eine andere noth⸗ wendige Reform, die der Gewerbesteuer, erreichen, dann bin ich auch dafür, daß demnächst das, was wir heute von dem Kapitalvermögen mit der Kapitalrentensteuer verlangen, auch von dem Einkommen aus Grundstücken und Häusern verlangt werde. Wie es aber für jetzt, für die nächste Zeit sein wird, auch in dieser Be⸗ ziehung glaube ich, werden Sie in höchstem Maße an⸗ erkennen müssen, daß die Schritte, die wir thun, vorsichtig erwogen, nach Gerechtigkeit strebend sind. Nehmen wir an, daß die Grund⸗ steuer nach den Erklärungen, die Hr. von Rauchhaupt vorhin schon gegeben hat, wirklich zwischen 4 und 50so beträgt — ich will aber auf diese Zahl auch meinerseits kein genau abschließendes Urtheil ba⸗ siren, ich will nur die Annahme jetzt zu Grunde legen —,, daß die Gebäudesteuer mit 400 bei den Hauptgebäuden in Betracht kommt und die Kapitalrentensteuer mit 269 —, nun, meine Herren, so stellt sich demnächst, wenn wir das Gesetz eingebracht haben werden über die Ueberweisung der halben Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunen —, daß wir das wollen, daß das vorbereitet wird, wissen Sie ja durch die Erklärungen, die im Landtage abgegeben worden sind —, dann stellt sich das Verhältniß so, daß künftig etwas mehr als 20, Ertragssteuer von den Grundstücken, etwa 20, Ertragssteuer von den Häusern, und 20/0 Ertragssteuern vom Kapital kommen. Es wird also gerade diese gerechte Ergänzung unseres Er⸗ tragssteuersystems dann erreicht sein, die wir natürlich jetzt nur haben ins Auge fassen können. Was die speziellere Gestaltung der Kapital rentensteuer betrifft, so hat Hr. Richter mit großem Scharfsinn in dieser Steuer drei verschiedene entdeckt, insbesondere auch eine Bankier⸗ steuer. Er ist dann vollständig in die Details eingegangen. Ich will nur eins sagen: diese von ihm als Bankiersteuer charakterisirte Steuer hat jedenfalls nicht die Absicht gehabt, sich dem hohen Hause als Börsensteuer zu präsentiren. Daß dies Verlangen nach einer Börsensteuer heute wiederholt werden würde, hatte ich nicht geglaubt
es ist ja darüber gar nicht mehr ein Wort zu verlieren. Ich habe dem Herrn Abgeordneten, der sie heut angeregt hat, schen bei früherer Gelegenheit die Ehre gehabt, zu sagen: im Prinzip ist Einverständ⸗ niß vorhanden, es sind aber große Schwierigkeiten zu überwinden, aber wir arbeiten daran. Ich sollte meinen, das müßte doch genügen, um auf diesen steten Rekurs nun zu verzichten, wenn man nicht positiv die Sache zu fördern im Stande ist. Im Uebrigen enthält die Heran⸗ ziehung der Aktiengesellschaften keineswegs einen Uebergang zu uner⸗ hörten Neuerungen. Es wird damit nur nachgebolt, was eigentlich schon längst hätte gethan werden müssen: es wird ein selbständiges Einkommen erfaßt, und die Voraussetzung, daß damit eine Doppel⸗ besteuerung eingeführt werden würde — die an sich ja von der Be⸗ steuerung auch nicht nothwendig, nicht abhalten würde — ist doch thatsächlich sehr häufig nicht zutreffend. Alle Ausländer z. B., die an unseren inländischen Aktiengesellschaften bethei⸗ ligt sind, zahlen ja von dem Einkommen keine Einkommen steuer. Es ist ferner noch zu erwägen, daß eine große Anzahl Fonds, die vor der Vertheilung des Gewinns in Form von Aktiendividenden von den Anstalten als Erneuerungsfonds 3c. abgezogen werden, von der Steuer gar nicht bisher betroffen werden. Aber in allen diesen Dingen, meine Herren erheben wir nicht den Anspruch, mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurfe das letzte Wort gesprochen zu haben. Es wird das Alles dem Ernst und der Schwierigkeit der Materie nach noch zu Auseinandersetzungen in der Kommission führen. Sie werden uns da bereit finden, Rede und Antwort zu stehen und eine Vereinigung mit Ihnen zu suchen. ⸗ Im Ganzen möchte ich nur noch das Wort hinzufügen, vergessen Sie gütigst bei den weiteren Berathungen nicht, daß es Hauptziele giebt, die für uns in erster Linie für den Werth der Vorlage bestimmend und entscheidend sein müssen, und daß es auch Hauptbedenken giebt, mit denen wir die Vorlage nicht bepacken lassen können, wenn sie für uns nicht unannehmbar sein soll. Und aus dieser letzten Rücksicht glaube ich, thue ich gut, trotz der späten Stunde ein möglichst kurzes Wort über die Forderung nach den verfassungsmäßigen Bürgschaften, nach der Quotisirung hinzuzufügen. Hr. von Schorlemer hat zuerst den Gedanken angedeutet: nun, nachdem das Gesetz von 1880 aufge— hoben werden soll, sei für die Steuerschraube wieder freies Spiel, da würde man die Frage nach der Kontingentirung zu erwägen haben. Der Hr. Abg. Richter, der diesen Punkt auch berührt hat, hat von der vollen und reinen Quotisirung als einer Nothwendigkeit ge⸗ sprochen, die gegenüber dem unbestimmten Ertrage der Steuer ge⸗ fordert werden müsse. Nun, meine Herren, was die einfache volle Quotisirung anlangt, so lassen Sie mich antworten: so weit Sie dieselbe begehren sollten, um politische Macht für dieses Haus zu gewinnen, soweit kann ich Ihnen mit einem kurzen einfachen Nein antworten. Man könnte ja fragen: ist denn wirklich eine große Macht in dieser Quotisirung enthalten? Haben wir sie denn nicht jahrelang eigentlich faktisch schon gehabt? Ich erinnere mich, daß der Hr. Abg. Richter in der Kom: mission einmal ausgeführt hat, zur Zeit, als das preußische Budget eben nur mit Anleihebewilligung balanzirt werden konnte; mit der Quotisirung der direkten Steuern wäre es jetzt nicht ängstlich, denn die hätte man eigentlich gar nicht nöthig, indem die Regierung ohne Bewilligung der Anleihe gar nicht das Budget zu Stande bringen könne,
also das wäre dieselbe Macht, die der Landtag unter den Umstän⸗
den in der Hand habe, als wenn er das Quotisirungsrecht erhalten habe. Sie würden da die Bemerkung vielleicht anknüpfen können, daß Sie damals von der großen Macht, die in Ihren Händen sich befunden hätte, nichts verspürt, sondern daß die Budgets mit Anleihen immer auch leicht zur Verabschiedung gekommen wären, und Diffe⸗ renzen, die zwischen der Regierung und dem Landtage waren, auf ge— wöhnliche Weise und nicht mit Anwendung ungewöhnlicher Macht- mittel zum Austrag gebracht wären. Aber, meine Herren, dennoch und wie gering die Bedeutung der Quotisirung einer Steuer von dem Ertrage dieser künftigen Einkommensteuer auch nur sein könnte gegen⸗ über einem Budget, das über eine Milliarde beträgt, wie gering vielleicht diese Macht an sich, die politisch in Ihre Hände gelegt werden sollte, auch sein möchte, sie ist immerhin eine folche, und eine Machtverschiebung diese Art herbeizuführen ist nicht die Absicht der Regierung bei dieser Gesetzgebung, und sie wird ihrerseits auf einen solchen Gedanken nicht eingehen. Es ist mir aber nicht unbekannt, meine Herren, daß außer Denjenigen, welche eine politische Machterweiterung in der Quoti⸗ sirung dieser neuen Steuer suchen mögen, auch eine Anzahl, und viel⸗ leicht eine große Anzahl solcher Mitglieder des hohen Hauses vor— handen ist, die die Quotisirung um vermeintlich praktischer Gründe willen fordern. Ich erinnere mich — ich glaube nicht mit Unrecht — daß namentlich der Herr Abgeordnete für Osthavel⸗ land angedeutet hat, wie es ihm zweckmäßig erscheinen würde, im Interesse der leichteren Balanzirung des Budgets und aus ähnlichen praktischen Rücksichten, einen beweglichen Faktor darin zu haben, als welchen er seinerseits nur die direkte persönliche Steuer ins Auge faßte. Meine Herren, auch gegenüber diesen praktischen Rücksichten verhält sich die Regierung ablehnend und zwar, indem fie die praktischen Rücksichten selbst negirt, die dafür ins Feld ö werden. Ganz im Einklang damit, was ich vorher gesagt habe, und über die Gesammtgestaltung der Einkommensteuer, kann ich auch nur hier wiederholen: machen Sie die Steuer jetzt so, wie Sie sie gerecht und ohne Druck ertragbar halten, aber in diesem Umfange wollen wir sie dann auch erheben. Meinen Sie, daß das, was Sie bewilligen sollen, zu hoch, daß es der Herabsetzung dringend bedürftig sei, so setzen Sie es jetzt herab; nehmen Sie für dies persönlichen, direkten Steuern keinen höheren Satz, als den, von dem Sie sagen können: das kann der einzelne Censit ertragen. Haben Sie sie aber so gestaltet, dann lassen Sie auch den Censiten diese ihm so zugedachte, von ihm ohne Druck und Nachtheil zu tragende Steuer ruhig bezahlen und setzen Sie ihn nicht in die Lage, daß er mit ängstlicher Spannung darauf warten soll, wie Sie jedes Jahr die Prozente bestimmen werden, die von seiner Steuerfähigkeit bean⸗ sprucht werden. Nein, meine Herren, wir brauchen für unser Budget einen beweglichen Faktor überhaupt nicht weiter und dieser bewegliche Faktor würde nicht die Dienste leisten können, die Sie davon er—⸗ warten. Es kann sich immer nur um verhältnißmäßige Kleinigkeiten handeln, die Sie hier bei einer quotisirten Einkommensteuer zuzu⸗ setzen vermöchten, wenn wir Mehrbedürfnisse haben; es kann nicht hoch sein, es kann für Zeiten, wo ein Budget über mehr als 1000 Millionen auf neue Einnahmequellen angewiesen ist, schwerlich eine Rettung gewähren. Wir haben auch bereits im Budget bewegliche Faktoren, die wir mit allem Ernste und aller Aufmerksamkeit in jedem Jahre, bei jeder Budgetaufstellung immer wieder ins Auge fassen müssen. Das sind die Milliarden Schulden und deren Tilgung und die extra⸗ ordinären Bedürfnisse, bei denen wir auch jedesmal so zu sagen uns nach der Decke zu strecken haben. Kommen Zeiten, wo wir aus dem Mangel, in dem wir uns ja eigentlich permanent seit längerer Zeit befinden, wirklich herauskommen, dann ist es meiner Ueberzeugung nach kein so dringendes Interesse, wie daß damals bei der Kontin⸗ . der Klassensteuer durchgesetzt ist, daß 4 Pfennige oder
Pfennige vom Thaler erlassen sind und dafür eine Kalkulatur⸗ arbeit gemacht werden mußte, die kein Mensch gewürdigt hat. Das kann das Volk nicht, das kann keinen Censiten beglücken, und ich begreife es nicht von einem so praktischen Manne, wie Hr. von Schorlemer es ist, wie der auf solche Kontingentirung nur mit einem Wort zurückkommen konnte. Etwas Unprak— tischeres, etwas Jämmerlicheres giebt es kaum. (Heiterkeit) Ja, ich spreche meine Meinung offen aus. Also ich sage: Diese Idee, die Beweglichkeit mit der Kontingentirung oder Quotisirung zu erreichen, ist vollständig verfehlt. Der einzelne Censit will wissen und ist befriedigt, wenn er nach der Veranlagung weiß, wie viel er zu zahlen hat; er ist aber nicht befriedigt, wenn er denkt, daß er nun noch unter dem Votum einer Versammlung steht, welche erst die Höhe der Prozente bestimmt. Nun ist gesagt worden, ja, das wird zur Vorsicht mahnen, das wird überfluͤssige Ausgaben fern halten, jeder Abgeordnete wird sich fragen, wenn er für Ausgaben plaidirt. das hat . Rückwirkung auf das Kapitel der direkten Einkommen steuer, werde ich da nicht vor einer schweren Verantwortlichkeit stehen, wenn da die Quote erhöht werden muß?
Aber, meine Herren, haben wir denn keine praktischen Beläge, ob das wirklich so wirkt? Sehen Sie sich doch ein⸗ mal in den Kommunen um. Haben die Väter der Stadt. verwaltung sich wohl dadurch abhalten lassen, sellst bis zu 400 und seibst 600 Proz. der Steuer auszuschreiben, um die Ausgaben der Verwaltung ju decken? Und so würde es bei einer Quotisirung der Staatssteuer auch kommen. Es würde für Viele eine Beruhigung sein, daß schließlich doch der Etat immer balanzirt. Man braucht blos, wie das Beispiel der Kommune lehrt, die queti- sirte Steuer in so viel Prozenten zu erheben, wie es eben nöthig ist. Gerade das, was wir vermeiden wollten bei den Matrikularbeiträgen und was wir abschaffen wollten bei den Einzelstaaten: die Unsicher⸗ heit und Veränderlichkeit ihrer jährlichen Beitragspflicht. (Hört! 6 links. Zurufe des Abg. Richter: Wieder was Neues!) Ja,
alten Sie an und für sich die Matrikularbeiträge für etwas Gutes?
Wir haben immer gesagt, sie sind nur Nothbehelf, sind aber in dem Bestreben, sie zu beseitigen, leider nicht von den Parteien unterstützt worden, die uns hätten unterstützen sollen.
Ich gehe nun über zu der anderen Art der verfassungsmäßigen Bürgschaft, die bisher bestanden hat, und von der auch angedeutet ist, daß sie so gewissermaßen heimlich bei dieser Gelegenheit beseitigt werde. Meine Herren, es ist über die Bedeutung des Gesetzes vom 16. Juli 1880 schon viel gesprochen, aber diese großartige Bedeutung wie heut ist ihm noch niemals beigelegt worden. Wer im Gesetz von 1889 ein Steuerbewilligungsrecht, eine Waffe gegenüber der Regierung gesehen, muß blind gewesen sein. Die Regierung hatte in demselben Programme vom 2. Mai 1879 ihrerseits die Stellung zu der direkten Steuer eingenommen, daß sie bei Einkommen bis zu 6000 M diese Steuer überhaupt aufgehoben wissen wollte. Die Einnahmen aus dieser Steuer waren für diese Regierung also solche, die sie gar nicht erhalten haben wollte.
Der Abg. Richter hat an einer anderen Stelle, wo es ihm paßte, darauf bhingewiesen oder vielmehr den Vorwurf erhoben, die Regierung wäre so weit entschlossen gewesen, diesem Gedanken Fortgang zu geben, daß sie mit Hülfe eines horror vacni zu einem Zustande hätte gelangen wollen, welcher Mehrbewilligungen an indirekten Steuern zur Folge gehabt hätte. Einer Regierung, die so gegenüberstand nach ihren ausdrücklichen Erklärungen, der können Sie doch nicht behaup⸗ ten, Fesseln angelegt zu haben, indem Sie ihr mit dem Verwendungs⸗ gesetz vom Jahre 1880 sagten, diese Einnahmen vom Reich werden eventuell verwendet zur Aufhebung der Klassen⸗ und der Ein⸗ kommensteuer bis zu 6000 6, nämlich zu gerade Demjenigen, was Du Regierung auf Dein Programm geschrieben hast. Das ist doch wohl keine Fesselung. Es war auch gar nicht die Absicht; die Absicht ging dahin, daß man es in einem be— rechtigten nach Ihrer, meiner Auffassung nach unberechtigten Miß trauen gegen die Regierung damals für nothwendis erachtete, eine ge⸗ wisse Verwendung vorher zu reguliren für den Fall, daß man sich nicht über Anderes verständigte, nach dieser Richtung hin. Hier hat dieses Gesetz vom 16. Juli 1880 vollkommen seine Schuldigkeit ge⸗ than, und ich glaube, Diejenigen, die es heute aufrecht erhalten wollen, müßten doch zugeben, es ist gar nicht aufrecht zu erhalten, es müßte ein neues gemacht werden, das an dessen Stelle tritt; denn das, was dieses Gesetz bestimmt, kann, wenn Sie zur Einführung der neuen Einkommensteuer übergehen, gar nicht mehr zur Aus⸗ führung gelangen, Sie können dann gar nicht mehr das Einkommen bis zu 6000 S von der Steuer frei lassen auf Grund jenes Gesetzes, es fehlt fortan die Basis, auf der das ge⸗ schehen kann. Aber die Situation verändert sich auch vollkommen in dem Augenblick, wo die Regierung mit Ihnen auf das Kompromiß eingeht, die direkte Staatssteuer nicht ferner mehr abzubröckeln, als zum Abbruch bestimmt anzusehen, sondern sie zu befestigen und sie wieder zu einer Basis des Staatshaushalts zu machen. In diesem Augenblick ist für die Regierung die Sache eine andere, da tritt sie für die Regierung nicht mehr mit dem Charakter auf, daß sie sich freuen müßte, wenn ihrem Programm gemäß einzelne Theile der Klassen⸗ und Einkommensteuer nicht zur Hebung gelangen, wenn das Land daran gewöhnt würde, diese Steuern nicht zu bezahlen, und wenn endlich die widerstrebenden, andere Wege wandelnden Parteien dazu gebracht würden, die Regierung zu unterstützen in ihrem großen Programme beim Reich. So bleibt die Sache in diesem Punkte eben nicht, und daher ist, meiner Meinung nach, heute nicht wohl mehr die Rede, bei diesem Gesetz von Einnahmen, die Sie der Regierung unter Siegel zu legen hätten, das könnte nur den Zweck haben, neue politische Macht zu gewinnen, da Ihnen die Lage unseres Staatshaushaltsetats jetzt ganz bekannt ist, da Sie nicht mit unbekannten Einnahmen zu rechnen haben — ich komme in dieser Beziehung gleich noch auf den finanziellen Effekt zu sprechen —, da Sie hier doch nur zu rechnen haben mit unseren Ihnen vollständig bekannten Bedürfnissen, wozu die Einnahmen gebraucht werden. So fehlt auch jedes Bedürfniß, in dieser Beziehung jenes Gesetz zu er⸗ setzen, durch ein neues ähnliches, während das alte beizubehalten an sich unmöglich ist.
Was nun den finanziellen Effekt anlangt, so glaube ich, wird wohl Niemand, der es für ernst gehalten hat, was der Abg. Richter in dieser Beziehung prognostizirt hat, oder was der Hr. Abg. von Schorlemer⸗Alst als möglich bezeichnet hat, wird wohl schwerlich Jemand geneigt sein, anzunehmen, daß wirklich der finanzielle Effekt so sehr unsicher ist, daß man der Phantasie diesen kolossalen Spiel raum lassen kann. Ich habe, wie es mir oblag, mich nur dagegen verwahrt, mit unserem Anschlage bestimmte Verpflichtungen so zu sagen zu übernehmen, wo es der Natur der Sache nach unmöglich ist, sie zu übernehmen. Aber zunächst liegt die Sache so, daß wir sagen können: Um solche Differenzen, daß dabei die Bedeutung des ganzen Gesetzes in Frage kommen könnte, handelte es sich nicht. Es wird immer nur in mäßigen Grenzen bleiben, was die Neu⸗ ordnung etwa mehr oder weniger bringt, als der Voran schlag der Regierung annimmt. Nun will ich einmal den Fall an⸗ nehmen, es bringe der Gesetzentwurf in mäßigen Grenzen mehr, als die Regierung ihrerseits vorausgesetzt hat: welches Unglück entsteht dann? gegen welche Mißbräuche müssen wir uns schützen? gegen wen haben Sie Kautelen und Vorsichtfmaßregeln nöthig? Ist Ihnen die Lage des Budgets nicht dahin bekannt, daß wir ein solches Mehr recht nöthig hatten? Können wir allein über die Gelder verfügen? Könnten wir mit den Geldern bedenkliche Dinge oder ein gewagtes Unternehmen ohne Ihre Billigung anfangen? Meine Herren, Sie wissen, wie unser Budget trotz feiner Balanzirung ein sehr mangelhaftes ist, und wenn wirklich der Fall eintreten sollte, daß diese Steuer in mäßi⸗ gen Grenzen etwas mehr einbringen sollte, als die Regierung veranschlagt — wir streben nicht darnach, aber es könnte ja möglich sein —, dann glaube ich nicht, daß ein Umstand vorliegt, bezüglich dessen Sie Ver⸗ anlassung hätten, ö Kautelen in diesem Gesetz zu fordern. Wie gesagt, sollten Sie meinen, eine Quotisirung der ganzen Steuer oder etwas dem Aehnliches annehmen zu müssen, so würde das, glaube ich, eine verlorene Mühe sein, eine solche Beilage würde die Vorlage der Regierung nicht vertragen.
Ich glaube also, ohne auf den Geschmack darüber einzugehen, ob man das Vorgehen der Regierung in dieser Beziehnng als einen „dreisten Angriff auf die Volksrechte“ bezeichnen kann — (Ruf links: Sehr richtig! das haben Sie nicht widerlegt) — auch mit dem Hrn. Abg. Hänel will ich über diesen Geschmack nicht streiten — ich glaube also, daß auch bei diesem Punkt eine ruhige, vorurthellslose Erwägung über etwa vorhandene Schwierigkeiten hinweghelfen wird.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zur Geschästsordnung: Der Schluß der Rede des Ministers sei von der einen Seite beifällig, von der andern mißfällig aufgenommen worden. Er sei sich dabei nicht genau klar geworden, was derselbe ge⸗ sagt habe, ob er geneigt sei, die Matrikularbeiträge abzu⸗ schaffen. Wenn der Minister das gesagt habe, dann möge der⸗ selbe sich vergegenwärtigen, daß das von den einschneidendsten . sein könne, denn das würde die Klausel Franckenstein aufheben.
Hierauf ergriff der Finanz ⸗Minister von Scholz wiederum
das Wort:
Meine Herren! Es ist ja möglich, daß in dem ganzen Zusammen⸗ hang meiner Ausführungen — ich werde sie erst wieder zu Gesicht bekommen, wenn ich den stenographischen Bericht lese — diese Worte, die der Hr. Abg. Windthorst eben reproduzirt hat, so von mir ge⸗ sprochen worden sind, ich weiß es im Augenblick nicht. Aber ich kann nur fagen, ich habe damit keineswegs gemeint, es könnte das das aktuelle Vorgehen der Regierung sein, sondern ich habe gemeint, das, was die Reglerung von Anfang darüber verstanden hat und was zu dem Kom promiß stets die Meinung der Regierung nicht blos, sondern ihr positives Bestreben gewesen ist. Die Regierung hat demnächst aber in der Franckensteinschen Klausel sich entschlossen, diese Einrichtung zu acceptiren, die jetzt besteht, und ich habe mit keiner Silbe andeuten wollen, daß wir jetzt dagegen angehen wollen, sondern nur wiederholt, was unser Standpunkt von Anfang an gewesen ist. Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Es folgten persönliche Bemerkungen: —
Der Abg. Cremer bemerkte persönlich, der Abg. Richter habe eine Parallele zwischen seinen (des Redners) Bemerkungen über die Berliner Einschätzungskommissionen und die Stellung der Landräthe gezogen. Er verzichte darauf, bei der ersten Be⸗ rathung dieser Gesetze sich über die Berliner Einschätzungs⸗ kommifsionen des Naͤheren auszulassen. Zum Trost könne er dem Abg. Richter aber mittheilen, daß das Material vorhan⸗ den sei, um seine Behauptungen zu beweisen. Im Uebrigen habe die Sache keine Eile. Nachdem sowohl die Herren von der Fortschrittspartei wie die Einschätzungskommissionen in die von ihm gestellte Mausefalle hineingegangen seien, habe er das Abfangen in der Hand.
Der Abg. Rickert erklärte, dem Abg. von Rauchhaupt müsse er, da die Ungunst des Looses ihn sehr weit nach hin⸗ ten in der Rednerliste gebracht habe, schon jetzt erwidern, daß seine Behauptung, er und seine Freunde wollten eine Vermehrung der Lasten auf den Grundbesitz in Stadt und Land, eine gänzlich haltlose Unterstellung sei. Der Abg. von Rauchhaupt sollte doch wenigstens abwarten, bis er gesprochen habe. Hätte der Abg. von Rauchhaupt gewollt, so hätte der⸗ selbe das Gegentheil seiner Behauptung aus seinen (des Redners) früheren Aeußerungen entnehmen können.
Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, der Abg. Rickert persönlich sei nicht damit hervorgetreten, den Grundbesitz zur Kapitalsteuer heranzuziehen. Er habe ihn persönlich nicht ge⸗ nannt, sondern nur von der sortschrittlich⸗sezessionistischen Presse, speziell der „Nationalzeitung“, gesprochen und gefragt, wie der Abg. Rickert sich dazu stelle.
Der Abg. Rickert betonte, der Vorredner habe nicht von der „Nationalzeitung“, sondern unter Nennung seines Namens von ihm und den Sezessionisten gesprochen. Die „National⸗ zeitung“ sei nicht sein Organ. Er habe schon bei der ersten Lesung des Etats konstatirt, daß das Verfahren der Presse, uninformirt über die Steuervorlage zu sprechen, schädlich sei.
Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, er habe den Abg. Rickert um Entschuldigung zu bitten; nachdem derselbe die Nationalzeitung verleugnet, obwohl es das tonangebende Blatt der Sezessionisten sei, habe er mit demselben als Sezessionisten nichts mehr zu thun.
Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst entgegnete, der Finanz⸗Minister habe ihm gegenüber die Bemerkung ge⸗ macht, wie ein praktischer Mann so etwas Jämmerliches empfehlen könne, wie die Kontingentirung. Die Ansichten über das, was jämmerlich sei, könnten verschieden sein. Abgesehen von dieser neuen Ausdrucksweise vom Ministertische her, sei er für derartige Belehrungen ganz unempfänglich. Er habe aus der kapitalisti⸗ schen Presse zitirt, von der liberalen Partei habe er nichts gesagt. Er bedauere, daß die Belesenheit des Abg. Richter gerade bei Blättern, die seiner Partei näher ständen, aufhöre, wenn sie Dinge brächten, die der Abg. Richter selbst als Unsinn ansehe. Den Vorwurf, daß er (Redner) aus Zei⸗ tungen zitire, hätte derselbe sich ersparen können; Niemand hege se sich mehr mit Zeitungsausschnitten als der Abg.
ichter.
Der Abg. Richter erklärte, als die Herren auf der rechten Seite empört gewesen seien über den Gedanken, daß unter dem neuen Gesetz politische Einflüsse bei der Ein⸗ schätzung sich äußern könnten, habe er bemerkt, daß der Abg. Cremer solche politische Beeinflussungen als Thatsachen ohne Beweisführung behauptet habe; dagegen wäre die Empörung weit mehr am Platze gewesen. Der Abg. Cremer habe über⸗ haupt die Vorbringung seiner Beweisdokumente auf einen sehr unsicheren Termin verschoben, wenn die Vorlage aus der Kom⸗ mission herauskommen werde. Auf den Abg. von Schorlemer würde er nicht reagirt haben, wenn derselbe das „kapitalistisch“ nicht in einen verdächtigen Zusammenhang mit liberal ge⸗ bracht hätte. Uebrigens möchte er denselben bitten, ihm nach⸗ zuweisen, wo er Zeitungsartikel citirt habe. Er habe die „Provinzial-Correspondenz“ als amtliches Blatt, oder amtliche Kundgebungen und parlamentarische Verhandlungen eitirt, aber nicht beliebige Artikel. Dem Finanz-Minister gegenüber be⸗ merke er, daß er die vorjährige Resolution als durchaus mehr⸗ deutig bezeichnet, und Aeußerungen in einer Kommission über Anleihen als bewegliche Faktoren des Budgets in diesem Sinne niemals gemacht habe. In demselben Augenblick, wo der Finanz⸗Minister von Scholz die amtliche „Provinzial⸗ Correspondenz“ desavouirt habe, habe derselbe seine Aus⸗ führungen statt an seine Person an die Adresse eines fort⸗ schrittlichen Blattes gerichtet, und habe dadurch für jeden Unbefangenen ein drastisches Zeugniß von der großen Ver⸗ legenheit gegeben, in welcher der Minister sich befinde, grade in Bezug auf seine Ausführungen gegen die Steuerschraube beim Arbeitseinkommen ihm in sachlicher Weise und parlamenta⸗ rischer Form etwas zu erwidern.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte: Bei der ungemeinen Wichtigkeit der Erklärung des Ministers halte er es für seine Pflicht, das Mißverständniß aufzuklären. Er habe verstanden, daß der Minister gesagt habe, man solle doch von Quotisirung nicht sprechen in einem Augenblicke, wo man im Reiche daran gehe, die Matrikularbeiträge zu beseitigen. Das habe er nur dahin verstehen können, daß man die Franckensteinsche Klausel beseitigen wolle. Die vom Minister abgegebene Erklärung könne ihm nicht genügen.
Der Abg. Cremer erklärle, wenn ihm der Abg. Richter vorwerfe, daß er den Termin hinausgeschoben habe, so wolle er ihm einen Vorschlag zur Gute machen. Er habe nach der Rednerliste keine Aussicht mehr zu Worte zu kommen. Wolle der Abg. Richter einen seiner Freunde veranlassen, ihm das Wort abzutreten, dann wolle er morgen das Material vor⸗ tragen, aber wenn er fertig sei, werde der Abg. Richter be⸗ dauern, ihn so gekitzelt zu haben.
Der Abg. Richter bemerkte, die Frage über die Unpartei⸗
lichkeit der Einschätzungskommissionen sei keine Frage, welche ihn persönlich angehe, sondern die Oeffentlichkeit Überhaupt.