1884 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1

Deffentlicher Anzeiger. en. nehmen an: die Annoncen. Eypeditionen des

J ; r „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein Industrielle Etablissements, Fabriken und X Bogler, G. g. Daube Co., E. Schlotte,

* * Inserase für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ teckbriefe und Untersnehungs-Sachen. 5.

dea Aeutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rrenßischen Ataats - Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

register nimmt an: die Königliche Expedition

Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

K n. s. w. Von öffentlichen Papieren.

2

Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

loss] Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangskvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlin Band 15 Nr. 1153 auf den Namen der Ehefrau des Bauunternehmers Gustav Studier, Dorothea, geb. Peters, hier, ein⸗ getragene, in Berlin, Parochialstraße 32, belegene Grundstück am 15. Febrnar 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsfstelle

Jüdenstr. 58, J. Treppe, Zimmer 15, versteigert werden. ö

Das Grundstück ist zusammen mit dem Grund⸗ stück Parochialstraße Nr. 33 mit 3250 M Nutzungs— werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätungen und andere daz Grund— stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei,

Realber verden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsrermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs—⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu— biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An— sprüche im Range zurücktreten. . Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag

die

das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Febrnar 1384, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, J. Treppe, Zimmer 15, verkündet werden.

Berlin, den 10. Dezember 1883.

königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.

9 57 123 8 2 lösch! Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsrollstreckung soll das im Grundbuche von der Hasenheide und den Weinbergen Band 11 Nr. 474 auf den Namen des Ober⸗ Inspektors Emil Eichhorst, zu Szezuszyn bei Sam— ter wohnhaft, eingetragene, in der Arndtstraße 5 hierselbst belegene Grundstück am 27. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht an Gerichtsstelle Jüdenstraße

58, J Treppe, Zimmer Rr. 165, versteigert

Das Grundstück ist mit 8000 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße Nr. 58, II Treppen, Zimmer 29 a, ein⸗ gesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs— termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und Falls der betreibende Gläubi— ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten .

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeiiuführen, widrigensalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. Februar 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstcaße 58, ' Treppe, Zimmer 15, verkündet werden.

Berlin, den 28. November 1883.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 52.

150 931 Aufgebot. . Die Sparkassenbücher der städtischen Spar kasse zu Halberstadt, welche in der Kasse des Füsilier⸗ Bataillons des zweiten Magdeburgischen Infanterie Regiments zu Halberstadt niedergelegt gewesen waren, .

a. Nr. 826 über 1472 Æ 16 3, ausgefertigt für den Oberlazarethgehülfen Rieth, b. Nr. 4567 über 5 M 35 5, ausgefertigt für

den Unteroffizier Kitzing, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Königlichen Commandeurs des bezeich⸗ neten Bataillons zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 5. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Halberstadt, den 8. November 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

enthaltenen Aufgebot der Gemeinde Lonsheim ist als Aufgebotstermin irrthümlich Donnerstag statt Samstag, den 26. Januar 1884 angegeben, was hiermit berichtigt wird. Alzey, am 15. Januar 1884. Großh. Hessisches Amtsgericht.

2680 Im Namen des Königs?! In der Tucholski'schen Aufgebotssache von Zieglers⸗ huben Nr. 33 F. 13/83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann

sür Recht:

1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuche von Zieglershuben Nr. 33 Abth. III. Nr. 9 resp. Nr. 11 für Anna Fahl und Carl August Fahl eingetragene Hypothekenposten von 32 Thlr. 6 Pf. und 13 Sgr. 2 Pf., verzinslich mit

ausgeschlossen.

gstellern zur Last. Verkündet am 8. Januar 1884. v. Studzienski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J.

2683 Auf den Antrag des Einsassen Michael Dom— browski in Hohenkirch erkennt das Königliche Amts— gericht zu Briesen durch den Amtsrichter Wiese für Recht:

I. Der über die im Grundbuch von Hohenkirch Band IV. Blatt 149 in Abtheilung III. Nr. 4 aus dem Paul Hagenau'schen Erbrezesse de conf den

24. September 1863 zufolge Verfügung vom 26. Ok.

1.

tober 1863

* (

11

gebildete Hypothekenbrief, welchem Ausfertigung der Verhand⸗ lungen vom 25. Juni 1860, 8. April 1863, 11. Mai 1863 und 14. September 1863 angefügt ist, wird zwecks Neubildung desselben für kraftlos erklaͤrt.

II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Ein⸗ sassen Michael Dombrowski in Hohenkirch auferlegt. Briesen, den 8. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht.

2682 Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 8. Januar er. ist das auf den Namen der Geschwister Magdalena und Rosalie Brzuchalla zu Radawnitz lautende Sparkassenbuch Nr. 313 der Kreissparkafse zu Flatow für kraftlos erklärt. Flatow, den 10. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht.

26841 Bekanntmachnng. Durch Ausschlußurtheil vom 5. Januar die Hypothekenurkunden a. über die Post von noch 300 Thlr. währung eines Pferdes, eingetragen Luttom Nr. 4 Abtheilung II. Nr. 2 für Christian Buszko aus Klein ˖Luttom, gehildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge und dem Kauf— vertrage vom 26. Januar 18489, über 350 Thlr. Kaufgelder, eingetragen auf Klein⸗Luttom Nr. 14 Abtheilung III. Nr. 6 für die Wittwe Henriette Kuntzemüller, geb. von Grossow, gebildet aus dem uch ? aut zuge und der Ausfertigung Kaufvertrags vom 31. März für kraftlos erklärt worden. Birnbaum, den 8. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Zustellung.

Lederzurichter O. Wieck. Sackheim, rechte Nr. 83 zu Königsberg Ostpr., vertreten 8

1

1884 sind

nebst Ge⸗ auf Klein⸗

2 6

Rechtsanwalt Bähr klagt gegen den Lederzurichtergehülfen H. Meder, unbekannten Auf⸗ enthalts mit dem Antrage: I) unter Aufhebung der in der Gewerbestreitsache e. /a. Wieck zwischen Parteien ergangenen Entscheidung des hiesigen Magistrats vom 18. Juli 1883, den Kläger mit seinem Antrage auf Zahlung von 19 1 für Lohn und Kostgeld abzuweisen, den Kläger zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die vom Beklagten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus obiger Entscheidung bei der hiesigen Königlichen Regierung hinterlegten 19 46 an den Beklagten herausgezahlt werden, das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗— lung Rechtsstreits vor das Königl. Amts⸗ gericht zu Königsberg Ostpr. auf den 12. März 1884, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Provokation bekannt gemacht. Königsberg Ostpr., den 8. Januar 1884.

Rehahn, Amtsgerichts XI.

Meder

des

Gerichtsschreiber des Königlichen 2689 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Posteninhaber Guhl & Harbeck zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. J. Joseph & S. Heymann, klagen gegen den Grundeigenthümer Johann Friedrich August Scharoun, unbekannten Aufenthalls, wegen am 1. Oktober 1883 fällig ge⸗ wesener Zinsen für M 17000, welche den Klägern in des Beklagten Platz Nr. 277 belegen in der Vogtei Harvestehude am Jungfrauenthal Pag. 11401 des Eigenthumss⸗ und Hypothekenbuchs des vormal. St. Johannis⸗Kloster⸗Gebietez zugeschrieben stehen, mit dem Antrage auf Verurthellung des Beklagten zur Zahlung von S 425 sowie Erklärung des Urtheils für vorläufig vollstreckbar gegen kläge⸗

Berichtigung. ö der ersten Beilage dieses Blattes

dem in . November v. J. unter Nr. 47576

Ih 8 vom 27.

rische Sicherheitsleistung, und laden den Beklagten

Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. läterarische Anzeigen.

In der Börsen- .

ttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.

Theater- Anzeigen. Familien- Nachrichten.

die (Rathhaus) auf den 231. April 1884, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 12. Januar 1884. Gerdau, Gerichtsschreiber der Civilkammer IV. des Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. Der Theodor Alfred Bargum in Oldenburg, ver⸗ treten durch den Hausmakler N. J. Kallmes in Wandsbek, klagt gegen den Stellmachermeister C. Chr. Moritz Dettmann, früher in Wandsbek, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Zinsen im Betrage von 60 M 75 aus einer protokollir⸗ ten Forderung von 2700 M in dem Grundstück des Beklagten, Mathildenstr. ', mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung dieser 60 4A 75 event. Herausgabe des Grundstücks zum Zwangsverkaufe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wandsbek auf Dienstag, den 18. März 1884, Vormittags 10 Utzr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wandsbek, den 12. Januar 1884. Wittern, ichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

12694 Der T

sz

Oeffentliche Zustellung.

Der Kausmann Hugo Mierse in Hof klagt wegen Waarenforderung gegen den Fabrikbesitzer Otto Breitenfeld von Hof, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Letzteren zur Zahlung der eingeklagten 47 M nebst Go Zinsen daraus vom 1. Januar 1884, sowie zur Tragung der Streits⸗ kosten einschließlich der des vorgängigen Arrestver⸗ fahrens zu verurtheilen, und ladet zugleich den Be⸗ klagten behufs mündlicher Verhandlung des Rechts— streits zu dem vom K. Amtsgerichte Hof auf Donnerstag, den 6. März 1884, Vorm. 9 Uhr,

in den Sitzungssaal anberaumten Termin.

Hof, den 12. Januar 1884

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtségerichts. Millitzer.

2688 Oeffentliche Zustellung. Der Handelsmann Süßkind ⸗Bloch zu Freiburg i. B. klagt gegen den Müller Franz Ruf in Mmkirch, zur Zeit unbekannt wo? aus Kuhkauf vom 6. Ja— nuar 1883 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von restlichen 150 S nebst 5os9 Zinsen vom 6. Januar 1883, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Freiburg auf Mittwoch, den 27. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg i. B., den 10. Januar 1884. Wagner, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Oeffentliche Zustellung. P. 616 - 83 H. K. 4. Der Kaufmann Wolff Galland zu Posen, Mühlen⸗ straße 30, vertreten durch den Rechtsanwalt Jacob— sohn hier, klagt gegen den Kaufmann Benjamin Lewinsohn, früher hier Frobenstraße 18 b. bei Fried⸗ länder, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 16. April 1883, mit dem Antrage auf Verurthellung des Beklagten zur Zahlung von 7103 „S nebst 60½ Zinsen seit der Klagezustellung

2686

del und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Kammer für Handels—⸗ sachen des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 59, 1II. Treppen, Zimmer 68b. auf

den 29. April 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Ein— lassungsfrist ist auf 6 Wochen bestimmt.

Berlin, den 14. Januar 1884.

Eckert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Ulm.

Oeffentliche Zustellung. In der Rechtssache der Katharine Diem, geb. Braitinger, von Ehingen, Klägerin, gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Jo— seph Diem, Violoneelvirtuosen von da, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist zur Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht und zur Fortsetzung der münd— lichen Verhandlung Termin auf Freitag, den 28. März 1884, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt, wozu der Beklagte vor die II. Civil⸗ kammer des K. Landgerichts Um mit der Auffor— derung zur Bestellung eines bei diesem Gerichte zu gelassenen Anwalts geladen wird. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht Den 11. Januar 1884. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Sekr. Nenner.

2692

[2696] Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. Armensache!

Die Eya Sutter, gewerblose Ehefrau des Philipp

Gollong, früher Wirth, jetzt ohne Geschäft, bei⸗

sammen zu Straßburg⸗Neudorf, Spitalstraße Nr. 4

wohnhaft,

zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

annten Ehemann Philipp

s Landgericht wolle die Gütertrennung zwischen den Parteien aussprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor einen Notar zu verweisen und dem beklagten Ehemanne die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der J. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg vom 11. März 1884, Morgtens 9 Uhr, bestimmt.

Publizirt gemäß Ausführungs⸗Gesetzes

8. Juli 1879. Straßburg, den 14. Januar 1884. Der Landgerichts -⸗Sekretär: Krümmel.

vom

2697 Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Heuser vertretene geschäfte⸗ lose Louise, geb. Schüler, zu Barmen, Ehefrau des Wirths Josef Leining daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem ge⸗ nannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemein⸗ schaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage⸗ zustellung für aufgelsst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 15. März er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Der Landgerichts⸗Sekretär:

Jansen.

2698 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Heuser vertretene schäftslose Johanna, geb. Maulmann, zu Barmen, Ehefrau des Wirths und Selterswasserfabrikanten Ferdinand Windgassen daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage— zustellung für ausgelöst zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung ist Termin auf den 13. März er,, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Koͤniglichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts ⸗Sekretär:

Jansen.

ge⸗

2699 Bekanntmachung. Durch Urtheil der II. Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 14. Dezember 1883 ist die zwischen den Eheleuten Handelsmann Julius Stöcker zu Barmen und der Caroline, geb. Döring, daselbst, bisher bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 29. August 1883 für aufgelöst er— klärt worden. Der Landgerichts⸗Sekretär:

Jansen.

2700 ö gegen Karl Friedrich Sitzler, Schuhmacher von Bischoffingen, wegen vorsätzlicher Brandst ftung.

Beschluß: der §§. 3062, 265, 73 St. G. B., wird das im Deutschen Reiche des Angeschuldigten Karl Fried— rich Sitzler mit Beschlag belegt. sjsLreiburg, den 10. Januar 1884. Großherzogliches Landgericht, Strafkammer II. (gez. Schäfer. Eisen. Courtin. Zur Beurkundung: Der Gerichtsschreiber: Müller.

Nach ; 37 8

27701 Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer II. des K. Landgerichts Stuttgart vom 5. Januar 1884 ist die gegen Albert August Merz von Heidelsheim, Großh Bad. Bezirksamts Bruchsal, geboren am 19. No⸗ vember 1852, unterm 6. Juli 1882 verfügte Ver⸗ mögensbeschlagnahme wieder aufgehoben worden.

Stuttgart, den 10. Januar 1884.

Königliche Staatsanwaltschaft. Cleß, Hilfsstaatsanwalt.

.

Beschluß

in der Strafsache gegen virth August Hardebecke aus Ankum,

wegen Meineides.

Nachdem der Beschuldigte sich gestellt hat und zur Haft gebracht ist, wird die durch Beschluß vom 20. vorigen Monats verfügte Beschlagnahme seines Vermögens damit aufgehoben.

Osnabrück, den 16. Januar 1884.

Die Strafkammer des Königlichen Landgerichts.

gez. Nolte. Hoffmann. Heinroth. Ausgefertigt: Schubothe,. Gerichtsschreibergehülfe.

2930]

2 ar den Schenk

lasd6) ;

Submission. Für die Werft sollen 1500 Stück Bezüge für Mannschaftsmatratzen beschafft werden. Geschlossene Offerten mit der Aufschrift: ‚Submission

stehenden Termine einzureichen.

O, 50 AM zu beziehen. Kaiserliche Werft.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel.) Drrck: W. Elsner.

Vier Beilagen

versreten durch Rechtsanwalt ron Schottenstein,

(einschließlich Börsen-⸗ Beilage).

auf Matratzen⸗Bezüger sind zu dem am 24. Januar 18384, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Büregu an⸗ Bedingungen liegen in der diesseitigen Registratur aus und sind für Kiel, den 15. Januar 1884. Verwaltungs Abtheilung.

In Betreff des Steuertarifs

M 14.

Berlin, Donnerstag, den 17 Januar

LESs84.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (26. Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung bes Gesetz— entwurfs, betreffend die Ein kommenste uer, und des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Einführung einer Kapital⸗ rentensteu er, fortgesetzt.

Der Abg. Dr. Wagner (Osthavelland) erklärte, als der Minister vor Weihnachten seine Vorlagen eingebracht habe, habe er, das Gefühl gehabt, daß die Freunde der vorjährigen Resolution allen Grund hätten, sich über das Entgegenkommen der Regierung zu freuen, und ihre wenigen Gegner allen Grund, ihre Befürchtungen als grundlos zu erkennen, denn die Regierung habe thatsächlich in weitem Umfange mit den Vorlagen das Programm des Hauses adoptirt. Demgemäß sei es nicht zu fassen, wie sich 2 Redner gegen die Vorlage hätten einschreiben lassen. Am 22. Februar ' v. J. habe der Abg. Hänel in seiner allen bekannten Weise in der Pose eines antiken Tragöden von hohem Kothurn herab ver— kündet, daß aus der damals beschlossenen Resolution nichts Wichtiges hervorgehen könne; die Regierung sei ja nicht ver— pflichtet, sich danach zu richten. Diese Schicksalsstimme des Abg. Hanel habe sich aber wieder einmal als die eines falschen Propheten erwiesen, denn die Regierung sei auf die Wünsche des Hauses eingegangen und habe die Resolution so auf⸗ gefaßt, wie die Mehrheit des Hauses. Charakteristisch seien wieder, obwohl das Haus damals eine besondere Vesteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen gewünscht habe, die ziellosen Angriffe der liberalen Presse gegen die Kapital⸗ rentensteuer. Ueberall, wo der Gedanke einer solchen Steuer vertreten sei, Habe es sich gezeigt, daß jene Presse halb instinktiv, halb bewußt lediglich im Schlepptau der Börse und des Privat⸗ kapitals gegangen sei, voran die „National-Heitung“. Auf die Behauptung, daß auch an das Einkommen aus dem Grund⸗ eigenthum in der Resolution gedacht worden sei, sei hier in der Debatte Niemand zurückgekommen. Nur die liberale Ka— pitalistenpresse habe sich diesen Coup erlaubt und die Grund— steuer unter wohlweislicher Nichterwähnung der Gebäude— steuer als bloße Reallast bezeichnet. Mit vollem Recht habe die Regierung aber die Resolution so aufgefaßt, daß dabei nur an eine besondere Besteuerung des beweglichen Ka⸗ pitals gedacht sei. Das bewegliche Kapital fei bisher that⸗ sächlich und rechtlich in der Besteuerung privilegirt gewesen: thatsächlich, indem es sich viel schwerer als andere Einkommen mit der Einkommensteuer treffen lasse; rechtlich, indem es im Vergleich zu Bezügen aus anderen Quellen frei von Ertrags— steuern gewesen sei. Diese beiden Privilegien habe das Haus mit der Resolution beseitigen wollen, und es verdiene den Dank des Hauses, daß die Regierung jetzt darauf eingehe. Dagegen wäre es eine schreiende Ungerechtigkeit, dem schon so schwer belasteten ländlichen und städtischen Grundbesitz noch eine weitere Steuer aufzulegen. (Ruf links: Das wollen wir nicht!) Die Linke sage, das wolle sie nicht. Die Presse der Linken schreibe es aber, und er mache die Linke für ihre Organe, für den „Reichsfreund“ und Konsorten, verant⸗ wortlich! Man folge übrigens mit der Kapitalrentensteuer nur dem Muster der süddeutschen Gesetzgebung. Wenn der Abg. Richter den Konservativen gestern vorgeworfen habe, sie freuten sich über die Vorlage nur, weil jetzt auch der Kapitalist getroffen werde, so freue seine Partei sich allerdings darüher, weil es nur der Gerechtigkeit entspreche, daß auch der Kapitalist seine volle Steuerpflicht erfülle. Wolle die Linke ihren Namen „liberal“ mit Recht führen, so müsse sie sich mit den Konservativen darüber freuen. Die Rechte wolle nun ja mit der Regierung und dem Reichskanzler den Schwerpunkt der Besteuerung in den indirekten Verbrauchssteuern finden; aber sie wolle nicht, was ursprünglich auf dem Programm der Regie⸗ rung gestanden habe, eine zu weit gehende Abbröckelung vom System der direkten Steuern gestatten. Auch hierauf sei die Regie⸗ rung in dankenswerther Weise eingegangen; und sie verfolge mit der Vorlage nur das, was auch seine Partei als das Hauptziel einer Reform der direkten Personalsteuern im Auge habe; nämlich erstens die volle Befreiung der kleinen Leute; zweitens die Ermäßigung der Steuer für die mittleren Klassen; und drittens die schärfere Belastung der wohlhabenden Klassen. Nur im dritten Punkte gehe die Regierung noch nicht soweit, wie er es wohl wünschen möchte. Im Ganzen aber halte er das vorgeschlagene Verfahren für steuertechnisch, steuerpolitisch und sozialpolitisch völlig gerechtfertigt. Der Abg. Richter, dem diese Dinge nicht genehm seien, habe freilich gemeint, viel wichtiger sei die Neform der Gewerbesteuer. Auch er halte diese für wichtig; aber Eins nach dem Andern! Ohne neue Mittel, die der Abg. Richter wohl am wenigstens bewilligen würde, könne man eine Gewerbe— steuerreform nicht vornehmen. Außerbem entlaste man ja durch die Aufhebung der Klassen- und Ermäßigung der Einkommen⸗ steuer gerade auch die kleinen gewerbesteuerpflichtigen Hand— werker und Industriellen. Der Abg. Richter würde, wenn die Regierung mit einer Vorlage zur Reform der Gewerbe— steuer käme, gerade so wie gegen die jetzigen Entwürfe dagegen Front machen, und von Beschädigung der Interessen der Frei⸗ heit reden, während es sich im Grunde nur um Beschädigung der Interessen des Geldfacks handele. Er meine, man müsse die kleinen Leute auch aus dem sozialpolitischen Grunde, von der direkten Personalsteuer befreien, weil gerade der kleine Mann von einzelnen indirekten Steuern, wie dem Kaffeezoll und der Salzsteuer, fühlbar belastet sei, und weil derselbe auch vielfach schon durch Gewerbe, und Gebãudesteuer getroffen werde. Die Befreiungsgrenze von 1200 60 halte er für richtig; vielleicht könne man noch etwas höher hinauf⸗ gehen, um so zu erreichen, daß gewisse Volksklassen überhaupt, wie Arbeiter, Dienstboten u. s. w, abgesehen von einigen in⸗ dividuellen Ausnahmen, befreit würden. Bei der schärferen

eranlagung handele es sich nicht um fiskalische Plusmacherei, ondern um einen Akt der distributiven Gerechtigkeit; ahne scharfes Einschätzungssystem fei keine gleichmäßige Einschätzung möglich.“ Der Dellarationszwang bestehe ja saktisch schon bei den Beamten Einkommen; jetzt solle derselbe ausgedehnt werden auf die Kapitalrenten. stimme er der Regierung bei.

Es scheine ihm aber, daß man denselben durch eine etwaige Mol ulation geschmeidiger machen könnte. Auch in Betreff des Maximums stehe er nicht ganz auf Seiten der Vorlage. Es sei an den 3 Prozent festgehalten; man scheine ihm so mehr depressiv als Progressiv verfahren zu sein. Er wolle hier je⸗ doch auf die Streitfrage über das degressive und progressive Prinzip nicht näher eingehen. Es sei keine Frage, daß mit dem höheren Einkommen die Leistungsfähigkeit wachse. Es sei früher von 4 Prozent die Rede gewesen, höher wolle er auch vorläufig nicht gehen. Die Einkommensteuer scheine nur eine mechonische. Es müßte doch, das möchte er vor allen Dingen wünschen, grundsätzlich unterschieden werden zwischen dem Einzelsteuernden und den Familien. Von dem Familien— vater z. B. würden ja so schon viel höhere Abgaben für Salz und andere Dinge in der Wirthschaft verlangt, als von dem welcher allein stehe. Darauf müsse Rücksicht genommen wer⸗ den. Das Einkommen der Aktiengesellschaften, wolle er hier noch hervorheben, sei doch nur das Einkommen der Aktionäre. Es sei ihre Pflicht, den Aktionären Einkommen zu verschaffen. 88 scheine ihm aus diesem Grunde gut, das Einkommen aus Aktien gleich an der Quelle zu versteuern. Was 'die Quoti⸗ sirung betreffe, so lege er darauf lange nicht so viel Gewicht. Es sei das mehr eine staatsrechtliche Frage, als eine finanz⸗ technische, er halte sie nicht für geeignet, einen Konflikt zu er— regen, und werde den Entwurf annehmen auch ohne die Quo— tisirungen. Er komme nun zu den Ausführungen des Abg. Richter. Im vorigen Jahre sei es ihm nur vergönnt gewesen, die Stimme des Abg. Richter in einzelnen Lauten als Zwisch n⸗ rufe zu hören, von denen ihm gesagt sei, daß sie von dem Abg. Richter gestäammt hätten und die immer bei Dingen erfolgt seien, die demselben nicht genehm seien. In diesem Jahre habe er den Abg. Richter als Redner kennen und schätzen gelernt. Er sei erstaunt über die Geschichtsphilosophie des Abg. Nichter wonach derselbe dem Verkehr von Lafalle und Bismarck einen wesentlichen Einfluß auf die ganze sozialpolitische Strömung eingeräumt habe. Eine kleinlichere Auffassung habe er nie gehört. Nicht minder charakteristisch sei die Gehässigkeit gegen die Minister, die derselbe gestern dokumentirt habe. Er glaube daß man in der Form der Polemik gerade gegen diese Beamten eine gewisse Grenze beobachten müsse. Wenn man die Herren, denen ein so dornenvolles Amt anvertraut sei, so geringschätzig behandele, so trage das nicht dazu bei, das parlamentarische Leben in achtungswerthen Kreisen populärer zu machen. Es habe ihn als Patriot sehr geschmerzt, daß man sich derartig sträube, für Staatszwecke ein paar Pfennige zu bewilligen. Wenn diese Auffassung mehr Platz greifen sollte, dann Gnade Gott! Deutschland ) werde dann die herrlichen Früchte aus der Einheit des Vaterlandes nicht ernten. Er wolle für solches Verfahren nicht die Aus⸗ drücke mit solcher Schärfe gebrauchen, wie er sie außerhalb des Hauses wählen würde, um es zu brandmarken, und auch die liberale Presse, vor, Allem der „Reichsfreund“, schlage diesen Ton an, er könne sich nichts Unpatriotischeres, Eigennützigeres und elend Demagogischeres denken, als diese Preßerzeugnisse. Er würde sich freuen, wenn man einmal ein Jahr lang eine Probe mit dem Parlamentarismus machen könnte, sobald der Abg. Richter einmal, das Portefeuille der Finänzen uüber— nähme. Es würde sich dann herausstellen, daß derselbe seine Versprechungen in keiner Weise erfüllen könne. Der Abg. Richter wolle nur Erlaß von Steuern, wo wolle er die Mittel für den Staat dann hernehmen? (Abg. Richter ruft: „Das würde ich schon zeigen!“ Ob der Abg. Richter bei einem Militärkasino einmal 100 000 abstreiche, oder nicht, das be—⸗ seitige doch die nöthigen Ausgaben nicht. Der Abg. Richter komme ihm vor wie Gambetta, der, als derfelbe MNäinifter ge⸗ worden sei, ganz andere Saiten aufgezogen habe, wie als Volksvertreter. Er halte dem Abg. Richter gegenüber dafür, daß, wenn das Gesetz auch nicht aus einem Guß gelungen sei und allen Anforderungen entspreche, man doch vor der Hand nichts Besseres habe. Oder wisse der Abg. Richter etwas Besseres? Derselbe wolle nach dem abgestandenen manchester⸗ lichen Grundsatz von Leistung und Gegenleistung, die Steuern von Grund und Boden und den Gewerben nehmen, wie wolle derselbe damit aber nur annähernd die erforderlichen Mittel für den Staat schaffen? Der Abg. Richter sage, es gelte Lasten abzunchmen, nicht hinzuzufügen. Habe man denn äber überflüssige Ausgaben gemacht? Geschähen nicht alle Landes⸗ und Reichsausgaben mit Zustimmung der Volksvertretungen? Das ganze Steuerprogramm des Abg. Richter habe nur dann Sinn und Verstand, wenn derselbe eine Konsequenz ziehe, die derselbe zwer gestern nicht, aber gewiß schon auf seinen Agitationsräsen gezogen habe, wenn derselbe die Vermin— derung des Bedarfes für das Reich, den Staat, die Kommu— nen verlang habe. Der Abg. Richter könne dabei wohl nur an das Militzr denken. Er (Redner) denke an Frankreich und Ruß⸗ land und nisse, daß man hier nichts vermindern könne; und derjenige dertsche Volksvertreter, der im Lande herumreise, und den Leuten inter Aufbietung seines Einflusses dergleichen von Verminderuig des Heeresetats weismache, der handele nicht im Interesse des Vaterlandes, der handele wie ein Demagoge! Nach den Wsführungen des Abg. Richter sollte man wirklich meinen, die Minister steckten die aus den neuen Steuern ein— gehenden Millionen in ihre Privattasche, während doch diese Millionen mit des Landtags und des Volkes Zustimmung verrechnet ind verwendet würden! Es habe sich hier wieder einmal jen kindische Gegensatz gezeigt, den man fortschritt⸗ licher seits zwischen Volk und Staat konstruiren wolle, als ob der Staat zer größte Feind der Individuen wäre. Ihn habe die Rede ds Abg. Richter sehr enttäuscht. Er habe demselben nicht zugetaut, daß er eine so haltlose Politik vertreten würde, und nicht en geringsten praktischen Fingerzeig geben könnte von dem, was ethan werden solle. In jedem Satze seiner Rede zeige sich, vie wenig seine ganze Finanz- und Wirthschaftspolitik Hand und Fuß habe! (Beifall rechts. Rufe links: Schluß!) Der Abg. Richter habe nach seiner Uhr eine Stunde und 42 WNinuten eredet; so lange werde auch er wohl reden können. Der Abg. Richter habe beweisen wollen, daß die Kapitalrenten⸗ steuer indrekt eine Vermehrung des Werthes der Grundstücke herbeiführn würde. Schablonenhafte Auffassung praktischer Lebensveyältnisse! Die 2 Prozent Rentensteuer würden doch

gewiß keinen Hypothekengläubiger, der sich freue, eine

Hypothek zu haben, dazu veranlassen, die Hypothek zu kun. digen und Grundbesitzer zu werden. Freilich habe die ganze liberale Presse unisono mit einer allgemeinen Kapitalskündigung und mit der Auswanderung der Kapitalisten gedroht. Das sei also der Vatriotismus der Herren, daß sie auswandern und Andere sjchädigen wollten, wenn man sie gerecht besteuern wolle! Zum Glück sei gesorgt, daß die Bäume nicht in den Himmel wüchsen: Die Leute könnten nicht thun, womit sie drohten. Auch von einem Einfluß der Kapitalrentensteuer auf den Zinsfuß sei keine Rede; das sehe man an Süddeutsch⸗ land, wo trotz der Steuer der Zinsfuß nicht ungünstiger sei. Dann komme der Abg. Richter wie sein würdiges Blatt, „der Reichsfreund „das allerdings die Karten viel offener auf⸗ decke auf die Behauptung zurück, daß die Regierung hier nur scheinbar etwas an Steuern erlasse, um auf anderem Wege um so. mehr zu gewinnen. Liege darin nicht eine Täu⸗— schung des Publikums, die wiederum nur als Demagogie ge⸗ kennzeichnet werden könne? Wem würden denn die g Mil⸗ lionen erlassen? Doch den kleinen Leuten! Der Mittelstand solle auch weniger zahlen, und nur die Wohlhabenden stärker herangezogen werden! Darauf komme es doch gerade an, daß der kleine Mann entlastet werde. Und wo lege die Regierung denn diesem etwa neue Steuern auf? Der Abg. Richter werfe der Diechten Plusmacherei vor. Eine solche, wie sie etwa im Mittelalter getrieben sei, sei einfach unmöglich. Dazu habe man die Verfassung und den Rechtssinn der Regierung und des Königthums. Wer da sage, die Rechte treibe Pius⸗ macherei, der streue auch nur dem Publikum Sand in die Augen Seine Partei wolle ja doch nur die nöthigen Mittel für Reich Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde gewinnen und dabei bewirten, daß die dasten gerecht und ohne Druck vertheilt würden. Komme bei der Reform ein höherer Steuerertrag heraus, so könne das Haus das ja nur erfreuen, denn kein Pfennig könne un⸗ . Vewilligung dieses Hauses verwendet werden. Wa der Abg. Richter der Rechten vorwerfe, sei also eher ein Lob als ein Tadel. Man müsse mehr Mittel haben, weil der Bedarf überall wachse und weil Deutschland anderz als z. B. Nordamerika durch seine Nachbaren zu einem großen Heeres budget gezwungen sei. Er komme zum Ergebniß. Von Seiten der Gegner, speziell des Abg. Richter, sei auch nicht ein einziger Punkt angeführt, der ein wegwerfendes; verächtliches Urtheil über diese sogenannte „Dilettantenarbeit“ rechtfertige. Der Abg. Richter, der nicht in der Lage gewesen sei, besseres vorzuschlagen, sollte doch in der Kritik der Vorlage etwas bescheidener sein! Die Regierung schlage einen Weg vor, der den preußischen Traditionen entspreche, den Tradi— tionen, welche die Liberalen leider verlassen hätten, um ins kapitalistische Lager überzugehen. Die Vorlagen entsprächen im Wesentlichen den Forderungen dieses Hauses, und er hoffe daß sie schließlich angenommen würden. Äber diese Hoffnung. könne nur dann reallsirt werden, wenn man sich hier über den Standpunkt der kleinen Fraktions— und politischen Partei⸗ gegensätze und über individuelle Liebhabereien erhebe. Er habe auch seine Liebhabereien auf diesem Gebiet; aber er verzichte auf seine persönlichen Wünsche im Interesse des Ganzen. Er appellire aber auch bei den Herren von der liberalen Seite trotz des Abg. Richter an ihren Patriotismus. Mit vollem Recht sehe die Regierung auch die Finanz- und Steuerpolitik als großen und wichtigen Theil der generellen Sozialpolitik an, Eile thue noth. Wer wisse, wie lange noch die Feinde Preußens auf innerem und äußerem Gebiete ruhig seien. Darum sollte jede politische Partei so viel Patriotismus haben, laß sie auf jene große Sozialpolitik eingehe, und daß sie nicht demagogische Rücksichten vorwalten lasse, um das Volk zu verführen und die Massen zu gewinnen. (Zwischen⸗ rufe links.) r s .

ö Niꝛo⸗My n si Tr 2 . Vize Präsident Frhr. von Heereman erklärte, er

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Redner keine Partei im Hause gemeint

Der nehme an, daß habe.

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Der Abg.. Dr. Wagner ffortfahrend): Er meine große politische Parteien, die im Lande vertreten seien. Es handele sich um politische Parteien im Lande, nicht um die hier in diesem kleinen Saal. Gegenüber den ungeheuren Gefahren der sozialen Frage und denen, die vom Auslande drohten, sollte man in Preußen den Feinden nicht immer das Schau— spiel von Parteizersetzung geben, wo es sich um das handele, was einem patriotischen Manne heilig sei, um die großen Interessen des Vaterlandes. Wenn“ die Liberalen in Ver⸗ sammlungen draußen behaupteten, die Regierung wolle nur neue Steuern auslegen, man müsse das Militär reduziren, so verstoße das gegen eine solche Politik. (Wiederholte Rufe links: Zur Sache) t Der Vize⸗Präsident Frhr. von Heer Ausführungen des Redners über Steuerpoli allerdings zur Sache gehörten. . Der Abg. Dr. Wagner (fortfahrend): Wie man freilich über Steuerpolitik sprechen könne, ohne auf den Bedarf Rück— sicht zu nehmen, das könne man freilich nur bei der Linken lernen. . Die Konservativen sagten aber als Männer, die die Ehre hätten, das preußische Volk zu vertreten: der Bedarf lasse sich nicht vermindern. Deshalb forderten die Konserva— tiven die Steuern und legten sie den Leistungsfähigsten auf. Deshalb sei seine Partei für die schärfere Einschätzung und für die Kapitalrentensteuer. . 3 Der Abg. von Gerlach erklärte, er möchte vom Stand punkte des kleinen ländlichen Grundbesitzers einige Bemer⸗ zungen machen. Die Kapitalrentensteuer habe ja an sich etwas Berechtigtes, es sollten die, welche nur alle Vierteljahre Cou⸗ pons abzuschneiden brauchten, mehr bezahlen, als die, welche ihren Unterhalt, durch Arbeit verdienen müßten. Aber andererseits treffe diese Steuer gewisse Kreise, so auch die ländlichen Grundbesitzer, sehr schwer und ungerecht. Der Gutsbesitzer bedürfe, da derselbe zur Bewirthschaftung seines Gutes Gelder vorräthig haben müsse, der Aufnahme von Kapitalien. Wenn nun in dem Entwurf im §. 32 der Bankier insofern eine Sonderstellung erfahre, als ihm die Kontokorrentzinsen von dem zur Veranlagung zu berücksichti= genden Kapital in Abzug gebracht würden, so wäre es doch im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit gehandelt, wenn

man erklärte, die m Allgemeinen

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