1884 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

auch dem Gutsbesitzer die Zinsen der für die Bewirthschaftung seines Gutes aufgenommenen Kapitalien bei der Veranlagung in Abzug gebracht würden. Da dies nicht der Fall sei, so müsse er sich in diesem Punkte gegen die Bestimmungen des Gesetzes erklären, eventuell abwarten, ob in diesem Sinne Aenderung durch die Kommission vorgenommen werden werde.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er könne sich im Wesentlichen den Ausführungen seines Freundes von Schor⸗ lemer anschließen; auf die persönlichen Streitigkeiten gehe er nicht ein, sie gehörten nicht hierher. Das Centrum wolle in der Kommission ernstlich versuchen, ob es die Vorlage so amendiren könne, daß sie für das Centrum acceptabel werde. Der Finanz⸗Minister habe gestern den Abg. von Schorlemer seindseliger aufgefaßt, als derselbe in Wirklichkeit sei. Der Abg. Hobrecht habe die richtige Interpretation der vorjährigen Resolution soeben aktenmäßig festgestellt; ihm scheine jedoch gleichgiltig, ob das Haus damals die Vorlegung eines beson⸗ deren Kapitalrentensteuergesetzes verlangt habe, oder ob es diese Angelegenheit zugleich mit der Einkommensteuer habe regeln wollen. Seine Partei prüfe die Vorlage unabhängig von der Resolution. Zu einer ernsten Revision der jetzigen direkten Steuergesetzgebung sei die Regierung bereit, sie erstrebe eine gerechtere Vertheilung der Steuerlast. Daß mit der heutigen Vorlage die direkte Steuer⸗ refsorm zu Ende sei, könne er nicht annehmen; er hätte ge⸗ wünscht, es wäre dem Hause ein großer allgemeiner Reform⸗ plan vorgelegt worden. Deswegen aber dürfe das Haus den dargebotenen Anfang nicht ablehnen. Dagegen, daß die Kapi⸗ talrentensteuer in den Rahmen des Einkommensteuergesetzes aufzunehmen sei, könnte doch auch die Regierung eigentlich nichts einzuwenden haben. Zur Grundlage von Kommunal⸗ zuschlägen werde die Kapitalrentensteuer sicher gemacht werden müssen, die Kommunen erhofften vielfach davon einen erheb— lichen Zuschuß für ihre Kommunallasten. Die Zeitungsberichte über die Vorlegung eines Kommunalsteuergesetzes schienen nun freilich bedauerlicherweise unbegründet zu sein; er glaube nicht, daß die Popularität der Kapitalrentensteuer bei den Kommunen vorhalten werde, wenn die Veranlagung nach dem neuen Verfahren angenommen werde. Die Schattenseite dieser neuen Veranlagung sei, daß sie sehr stark in die Pri— vatverhältnisse der Familien eingreife. Hier werde die Kom— mission die bessernde Hand anzulegen haben. Am allerbedenk— lichsten scheine ihm, daß Jemand an Eidesstatt versichern solle, daß die Angaben über seine Vermögensverhältnisse rich⸗ tig seien. Man habe leider schon zu viele Eide. Man sollte von dem Steuerpflichtigen nur eine Erklärung verlangen und ihm, wenn diese sich als falsch herausstellen würde, den Defrauda⸗ tionsprozeß machen. Aber mit dieser Tortur des Gewissens und mit diesem Angriff auf die Ehre könne er sich nie und nimmer einverstanden erklären. Einer Aufhebung des Ver— wendungsgesetzes von 1880 könne er nur dann zustimmen, wenn andere äquivalente Einrichtungen getroffen würden. Dieses Gesetz sichere der Volksvertretung einen erheblichen Einfluß auf die Verwendung der Einnahmen zu und dieses konstitutionelle Recht könne er ohne Aequivalent nicht preisgeben. Es habe ihn empfindlich berührt, daß der Finanz⸗Minister gestern auch in die Reichsgesetzgebung hinübergegriffen habe. Von den Bestimmungen und Abmachungen, die im Jahre 1879 bei der Bewilligung der indirekten Steuern im Reich gemacht worden seien, würden seine Freunde und er kein Jota auf— geben; die sogenannte Franckensteinsche Klausel sei eine expresse Bedingung der Bewilligung gewesen. Eine Zerreißung dieses Vaktes zwischen Reichstag und Regierung würde sich bei den Verhandlungen im Reichstage auf das Allerempfindlichste gel— tend machen, und das Vertrauen zur Regierung absolut er⸗ schüttern. Mit Recht legten gerade die anderen Staaten ein außer⸗ ordentliches Gewicht auf diese Klausel, denn es sei für sie ein Schutz der Selbständigkeit. Die Fortdauer der Matrikular⸗ beiträge aber garantire dem Reichstage eine Mitwirkung bei der Steuergesetzgebung, welche derselbe so leichten Kaufes nicht aufgeben werde. Hätte sich der Minister diesen Gesichtspunkt überlegt, so würde derselbe schwerlich zu jener Aeußerung gekommen sein. Nun habe er das Stenogramm der gestrigen Rede des Ministers eingesehen, und da sei es auffallend, daß die Stenographen diesen entscheidenden Theil der Rede nicht aufgefaßt hätten. Das sei nicht die Schuld des Ministers; es habe sich da eine Lücke befunden und das beweise, daß der Minister aus irgend welchem Grunde am Stenographentisch es sei während der Rede des Ministers sehr lebhaft gewesen nicht verstanden worden sei. Der Minister habe nun diese Lücke nothwendig ausfüllen müssen; er wolle demselben daraus keinen Vorwurf machen. Diese Ausfüllung sei aber eine solche, daß ihm nunmehr die Erklärung des Ministers völlig dunkel sei. Es läge im Interesse des Ministers und der Regierung, wenn derselbe offen, klar und bestimmt, wie es seiner Verantwortlichkeit entspreche, dem Hause sage, ob derselbe in irgend welcher Weise daran gedacht habe, an dem Pakt von 1879 zu rütteln, und die Franckensteinsche Klausel irgendwie fortzubringen. Wenn auch nur im Ent— ferntesten daran gedacht würde, werde er allen Steuerreform— plänen bis zu dem Moment entgegentreten, wo diese große Maßregel dauernd sichergestellt sei.

Hierauf ergriff der Finanz⸗Minister von Scholz das Wort:

Hauptsächlich, meine Herren, um mich gegen den Vorwurf zu vertheidigen, daß ich die Reichsgesetzgebung hier in die Debatte ge⸗ zogen und damit meinerseits begründete Besorgnisse bei einem Theil des hohen Hauses nach der Richtung hin erweckt hätte, ergreife ich, der Aufforderung des geehrten Herrn Vorredners gern entsprechend, jetzt das Wort. Ich pflege, wie ich vielleicht einschalten darf, wegen der außerordentlichen Stellung, welche den Miniftern durch Ihre Ge— schäsftsordnung in dieser Beziehung gegeben ist, während des Aus— tausches der persönlichen Bemerkungen in diesem Hause mich in der Regel zu entfernen, weil ich nicht gern Anlaß nehme, bei meiner An— wesenheit durch eine provozirte Erwiderung zur Wiedereröffnung der Debatte beizutragen; demgemäß habe ich auch gestern verfahren und mich sehr gewundert, zu hören, daß bei dem Austausch der persönlichen Bemerkungen oder auch, noch wahrscheinlicher, unter der Alles deckenden Firma „zur Geschäftsordnung“ ein liebenswürdiger Antrag gestellt war, mein Stenogramm, so wie es unkorrigirt sei, drucken zu lassen zur heutigen Verhandlung wegen der Wichtigkeit dieses Passus. Ich mußte das natürlich dem Befinden des Herrn, der sich dazu veranlaßt glaubte, überlassen. Als ich Abends auf meinem Schreibtisch die Urschrift des Stenogramms fand, konnte ich mich aber nicht enthalten, in ein lautes Lachen auszubrechen, sobald ich an die Stelle kam, die der Herr gewünscht hatte, durch schleunigen Druck dem hohen Hause heute authentisch vorzulegen. Sie hätten ein leeres Blatt gehabt. Gerade diese Stelle war, wie der Herr Abgeordnete richtig mitgetheilt hat, nicht aufgefaßt worden von den Stenographen, und es wäre mir persönlich eine große Genugthuung gewesen, wenn der Herr Präsident meine Zustimmung voraus⸗ gesett hätte, die ich ein für alle Mal übrigens damit

unkorrigirten Stenogramme Ihnen zur und darnach verfahren wäre. Es würde eine rechte Belohnung gewesen sein für diesen wohldurch⸗ dachten und wohlwollenden Antrag. Nan machte es mir selbst eine unbequeme Mühe, daß die Herren Stenographen, denen ich dabei ebensowenig den geringsten Vorwurf machen will, wie der Hr. Abg. Windthorst dies gethan hat, mich nicht verstanden hatten, denn in Wahrheit, so wie ich dem Abg. Windthorst gestern auf seine Anfrage bereits erwidert habe, waren mir die Worte genau, wie ich sie ge braucht hatte, gar nicht mehr in Erinnerung, und ich mußte mich also erst mühen, aus Sinn und Zusammenhang die Lücke auszufüllen, wie sie meiner Meinung nach nur ausgefüllt werden konnte. Ich habe darüber natürlich längere Zeit gebraucht, als wenn das dagestan⸗ den bätte und ich etwa blos Kleinigkeiten im Ausdruck u. s. w. zu verbessern gehabt hätte.

Ich habe also, wenn Sie sich vergegenwärtigen wollen, in welchem Zusammenhange überhaupt auf die Matrikularbeiträge die Rede ge⸗ kommen ift, ausgeführt oder vielmehr auszuführen gesucht, daß die Quotisirung der Einkommensteuer, der Besitz eines beweglichen Faktors, der stets in die Lage bringt, ein balancirendes Budget herbeizuführen, kein Gewinn sei, nichts sei, worauf man aus praktiscken Rücksichten streben müsse, und für diese meine Ansicht habe ich nicht die Kom— munalsteuergesetzgebung hineingezogen in die Debatte, nicht die Reichs: steuergesetzgebung hineingezogen, sondern habe ich was mir ja frei stand Sie aufgefordert, sich einmal zwei Dinge in der Welt dar⸗ auf anzusehen, wo wir solche bewegliche Faktoren haben, und ich habe Sie eingeladen, mit mir den Schluß zu machen: es ist kein beson⸗ deres Glück. Sind Sie anderer Ansicht, so machen Sie den entgegen⸗ gesetzten Schluß.

Ich habe gesagt: .

Sehen Sie sich einmal in den Kommunen um. Haben die

Väter der Stadtverwaltung sich wohl dadurch abhalten lassen, bis zu 400 und selbst bis zu 600 060 der Steuer auszuschreiben, um die Ausgaben der Verwaltung zu decken? Und so würde es bei einer Quotisirung der Staatssteuer auch kommen. Es würde für Viele eine Beruhigung sein, daß schließlich doch der Etat immer balan— irt. Man braucht blos, wie das Beispiel der Kommune lehrt, die quotisirte Steuer in so viel Prozenten zu erheben, wie es eben nöthig ist. . Nun kommt der Uebergang zu den Matrikularbeiträgen:

Gerade das, was wir vermeiden wollten... das ist hier gerade in dieser Zeitung ausgelassen, ungefähr: ᷓ‚ ;

. das, was wir vermeiden wollten bei den Einzelstaaten: die

Unsicherheit und Veränderlichkeit ihrer jährlichen Beitragspflicht. Meine Herren, das ist eine rein akademische Auffassung meinerseits. Ich halte es nicht für vorzüglich, daß der Reichsetat in der Weise aufgestellt werden kann, daß schließlich beim Zustandekommen des Etats immer blos die kalkulatorische Arbeit gemacht zu werden braucht, so daß es immer stimmen muß. Die Frage, haben wir ein Defizit in der Reichsverwaltung, haben wir nöthig, für eigene Mehr— einnahmen des Reichs zu sorgen, die können Sie aus dem Reichs—⸗ etat nicht leicht beantworten, und das ist ein Mangel. Es ist meiner Meinung nach, nicht wie die Situation augenblicklich ist, wohl aber, wie sie sehr leicht wieder werden kann, ein Mangel, wenn der deutsche Einzelstaat mit Bangen auf, das Zustandekommen des Reichsetats sehen soll, um daraus vielleicht zu erfahren, wie der einzelne Censit von der Kommunalverwaltung, daß von seiner veran— lagten Steuer, von seinem veranlagten Matrikularbeitrag so und so viel Prozent mehr genommen werde. Weiter ist naturgemäß die Ab— sicht meiner gestrigen Ausführung nicht gegangen, und ich glaube auch, der Hr. Abg. Windthorst sollte nicht so weit gehen, mir heute den Vorwurf zu machen, daß dieses Stenogramm, wie ich es ergänzt habe, vollständig dunkel wäre. Aber fur den Fall, daß dies noch nicht genügt, meine Herren, wiederhole ich die Erklärung, die ich be⸗ reits ausgesprochen habe: Ich habe nicht im Entferntesten, nicht mit einer Silke sprechen wollen von irgend einer politischen Stellung- nahme zu dem, was heute im Reich Rechtens 1st. Ich habe aber bei der Charakterisirung des Werthes oder Unwerthes der Matrikular⸗ beiträge, über die ja verschieden gedacht werden kann, mich, nach wie vor an diejenige Ansicht gehalten, die früher von der Regierung immer geäußert worden ist, und ich halte sie für die richtige auch heute noch.

erklãre, daß meine Verfügung stehen,

aber es heißt

Aber, wie gesagt: irgendeine Politik der Agression gegen Zustände im Reich hat mir absolut fern gelegen. Es wäre auch hier in der That kaum der geeignete Ort gewesen, davon auch nur noch so entfernte Andeutungen oder Mittheilungen zu machen. .

Da ich einmal das Wort habe, möchte ich nun noch ein paar Bemerkungen anknüpfen, zunächst zu dem, was der geehrte Herr Vor— redner im Uebrigen ausgeführt hat. In Bezug auf das Wablrecht, welches er und seine Freunde ganz besonders gewahrt wissen wollen, würde es ihm schwer sein, wenn er das ganze Stenogramm meiner gestrigen Rede gelesen haben sollte, einen erheblichen Dissensus mit der Regierung festzustellen. Auch die Absicht der Regierung geht, wie ich geftern schon erklärt habe, dahin, das Wahlrecht der unteren Bevölkerungsklasse, der ärmeren Bevölkerungsklassen, der dritten Klasse thunlichst ungeschmälert zu lassen, und wenn der Herr Abgeordnete be⸗ merkte. .. (Rufe links: thunlichst Ja, meine Herren, was sich nicht thun läßt, ist überhaupt nicht möglich. Wenn Sie das Kunststück auch noch können, außer dem, daß Sie aus schon einmal verwendeten Einnahmen nochmals Steuern erlassen, ohne zu sagen, wo Sie dann die Ausfälle hernehmen wollen, nun noch unthunliche Dinge thunlich zu machen, so beneide ich sie darum; aber wir sind so bescheiden, uns das nicht anzumaßen. Also ich meine, daß wir in der Sache wesent— lich übereinstimmen, und daß die Kommission nach dieser Richtung hin die Fingerzeige ins Auge zu fassen haben wird, die der Herr Vorredner gegeben hat. Der Herr Vorredner ist dann oder vielmehr vorher zu einem Protest, will ich sagen, gegen die Aufhebung des Gesetzes von 1886 übergegangen, weil es immer doch eine Garantie gegeben habe, und wenn nicht andere Garantien geschaffen würden, so scheine es ihm nicht möglich, das Gesetz fallen zu lassen. Ich möchte da gleich im Zusammenhange mit dem, was andere Herren Redner ausgeführt haben, Sie doch bitten, zu erwägen, meine Herren, gegen wen hat das Gesetz Garantien geben sollen, oder vielmehr für wen hat es Bürgshaften geben sollen, um das, was man damals wollte, zu erlangen? Für die preußischen Mitglieder des Reichstags, für diejenige Maprität, von der im Reichstag die Zustimmung zu der Vorlage wegei der Zölle abhing, nur um dort alles Mißtrauen hinwegzuräumen! Es war nöthig gewesen, leider nöthig gewesen, die Erklärung abzigeben, zuerst die einseitige Erklärung und dann, dieser einseitigen Erklirung gemäß, dieses sogenannte Verwendungsgesetz zu machen. Auf diese Grundlage hin sollte mit Vertrauen die Vermehrung der Einnchmen im Reich beschlossen werden. Es war dafür ganz besonders ent⸗ scheidend, daß bei der Zweitheilung unserer politischen Existen im Reich und Staat, bei dem Umstande, daß ein anderer Fakto; die Einnahmen zu bewilligen hat, der über die Verwendung zu den den⸗ selben gegenüberstehenden Ausgaben nicht zu bestimmen hat, der über die Bedürfnisse, die damit befriedigt werden, offiziell als Reiastag nicht informirt sein kann und nicht informirt zu sein braucht desem Faktor eine Garantie zu geben war; darum ist die Zusage genacht und demgemäß dann das Gesetz.

Nun, meine Herren, wie liegt denn heute die Sache? Handelt es sich bei diesem Gesetz um einen Faktor, der den Etat nicht kennt, um aͤnen Faktor, der staatsrechtlich nicht berufen ist, von den Verhältnissem in Preußen Kenntniß zu haben? Sollen wir anfangen, unserer eigenen Vilks⸗ vertretung Verwendungsgesetze gegenüber der Regierung in die Hard zu drücken in unserm Vaterland? Meine Herren! Das ist ein Zustind, auf den werden wir wohl boffentlich niemals einzugehen haben. Das ist auch der große Fehler, den meiner Meinung nach Hr. von Zelitz bei allen seinen guten, der Regierung gewiß wohlwollenden Absicten heute gemacht hat. Auch sein Vorschlag geht dahin, uns hier nit Verwendungsgesetzen abzuquälen für die Einnahmen, die die preußithe Volksvertretung in voller Kenntniß der Verhältnisse bewilligt. Tas ist ein Verfahren, welches nur dahin führen würde, die ganze Einhit

unseres Staatswirthschaftsorganismus zu zerreißen; bei jeder Ein⸗ nahme ein kesonderes Verwendungegesetz! Wir haben das ja früher gehabt, und es ist wunderbar, wie die Herren, die in der Verherrlichung der Finanzmänner in dem 2. und 3. Jahrzebnt dieses Jahrhunderts immer vorangehen wollen, das so sehr vergessen können, was die in dieser Beziehung geleistet haben. Es ist ein großer Fortschritt in Preußen gewesen, als im Jahre 1828 diese Verzettelung der Einkünfte dadurch, daß sie immer auf bestimmte Ausgaben angewiesen wurden, durch die damalige Gesetzgebung auf⸗ gehoben wurde und eine wirklich einheitliche Staatskasse eingeführt wurde, in die alle Einnahmen fließen und aus der alle Ausgaben geleistet werden. Es würde das ein heilloser Zustand werden, wenn wir bei jeder Einnahme, die gemacht wird, zu gleicher Zeit die Spezialausgabe festsetzen wollten, für die diefe Einnahme bestimmt ist; in ein Paar Jahren würden wir es dahin gebracht haben, daß kein Kalkulator sich mehr herausfinden würde, und das wollen die Herren. die sich anscheinend immer für einen möglichst klaren Einblick des Volkes in die Verhältnisse unseres Staates auß⸗ sprechen. Ich bin wirklich dafür. Alle solche Mittel, die aus einer übertriebenen und, ich möchte sagen, von denen selbst, die sie zeigen, gar nicht einmal recht geglaubten Neigung zu Mißtrauen gegen die Regierung herrühren, die nur so einen hübschen Änstrich haben von Mißtrauen gegen die Regierung, was nach Außen hin empfehlen kann, sollten wir endlich fallen lassen, von denen sollten wir doch nicht eine praktische Wirkung auf die Gestaltung unseres Budgets zulassen. So einfach wie möglich, daß der einfachste Mann sehen und begreifen kann, was mit dem Gelde geschieht, das ist das Beste, und dem wird nicht mit solchen Verwendungs⸗ und Kontingentirungsgesetzen und der⸗ gleichen gedient. Verwendungsgesetze brauchten wir nach meiner Ueberzeugung garnicht. Nach Ihrer Ueberzeugung, nach Ihrer prak⸗— tischen Haltung, durch die Haltung, die die Vertretung des Volkes im preußischen Landtage wie im Reichstage ein⸗ genommen hat, sind wir leider gezwungen worden, diesen unnatür⸗ lichen Weg zu gehen. Die fortwährende Entgegenhaltung des Mißtrauens gegen die eigene Regierung, daß die Mittel, die im Reichstage bewilligt würden, nicht verwendet würden in einer Weise, die Sie für nothwendig halten, das ist der einzige traurige Grund, daß wir uns abmühen mit Verwendungsgesetzen, statt daß wir, wenn Sie nur ein billiges Maß von Vertrauen, statt bloß Mißtrauen be⸗ thätigt hätten, die Einnahmen schon haben oder doch bald erlangen könnten, über deren heilsamste förderlichste Verwendung wir sehr bald und sehr leicht uns hier schon geeinigt hätten oder einigen könnten.

Der Herr Abgeordnete hat aber in diesem Zusammenhange zu gleicher Zeit seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß solche Garantien, wie sie das Gesetz von 18890 enthalten hat, auch nöthig seien, um die so zu sagen entfesselte Steuerschraube künftig wieder festzulegen, ein Gedanke, dem ja auch sein Fraktionsgenosse, Hr. von Schorlemer ⸗Alst, im Eingang seiner gestrigen Rede Ausdruck gegeben hat; er hat gemeint, daß ich in dieser Richtung natürlich sehr ent— schieden gegen alle dergleichen Meinungen und Wünsche Front machen müsse. Ich glaube, da liegt doch auch wieder ein starkes Mißver— ständniß vor.

Meine Herren! Was die Gefahr betrifft, die Steuerschraube zu stark anzuziehen und den einzelnen Censiten zu hart zu treffen wie der Herr Abgeordnete sagte, bei der Einkommensteuer kann uns Angst und Bange werden, oder es war ein ähnlicher drastischer Ausdruck der wollen Sie doch nicht vielleicht wirksam gegenübertreten mit einem den gesammten Betrag der Steuer betreffenden Vorschlage? Das wäre die allerunwirksamste Art, dem gegenüberzutreten. Führen Sie in das Gesetz, in den Theil, betreffend die Borschriften über das Veranlagungsverfahren, alle die Rechtsmittel, alle die Kautelen ein, die den einzelnen Censiten davor schützen, daß er überbürdet und zu scharf herangezogen wird, da werden Sie mich überall zu Ihrem Bundesgenossen haben, ich habe das schon gestern erklärt. Meine Herren! indem wir uns zu dem Kompromiß bereit erklären, mit Ihnen die direkten persönlichen Staatssteuern auf neuen Grund lagen zu organisiren, wollen wir nichts weniger, als damit dem Volke neue harte Lasten auflegen, neuen Grund zur Unzufriedenheit geben, neue Verbitterung herbeiführen. Wir wollen, daß diese Steuer jetzt so organisirt wird, daß sie für Jeden erträglich ist, daß sie das, was sie bringt, ohne harten Druck bringt. Vor dem Drucke der Steuer— schraube können Sie nicht durch die Quotisirung schützen, im Gegen— theil würde die volle Quotisirung zu dem schlimmsten Druck der Steuerschraube führen, welche dann eben so weit nöthig herum— gedreht wird, um die Balanzirung zu erreichen. Also in diesem Punkte wird mich der Hr. Abg. Windthorst nicht sehr entschieden sich gegenüber finden, sondern an seiner Seite.

„Torturen bei der Veranlagung“ ich habe mir dieses Wort notirt. Ich bitte ihn dringend, dahin zu wirken, und wenn er selbst in die Kommission sich wählen lassen sollte, persönlich dahin zu wir— ken, daß ja alles aus dem Gesetz entfernt wird, was einer Tortur bei dem Veranlagungsverfahren auch nur irgend ähnlich sieht.

Der Hr. Abg. Hobrecht hat auch in Bezug auf das Gesetz von 1880 eine Ausführung gemacht, und ich kann im Anschluß an das, was ich eben dem Hrn. Abg. Windthorst bemerkt habe, nur sagen, ich habe nicht zu verstehen vermocht, wie der Hr. Abg. Hobrecht gleichsam eine Verpflichtung dieses hohen Hauses und überhaupt der preußischen Regierung gegenüber dem Reichstage aus jenen Vorgängen konstruiren kann, auch fernerhin für eine ähnliche Kautel, für eine ähnliche Verwendungsgesetzgebung in Preußen zu sorgen. Meine Herren! So ist das Verhältniß doch nicht, daß der Reichstag, daß irgend Jemand im Reichstag daran denken könnte, von dem Staate Preußen Rechenschaft darüber zu fordern, was er mit den durch die Reichsgesetzgebung einmal bewilligten Mitteln seinerseits gemacht habe. Es ist das ja wohl auch nur eine für Preußen bestehende Gefahr, daß die zahlreiche Identität der Mit⸗— glieder der parlamentarischen Vertretung der Einzelstaaten und des Gesammtstaats dazu führt. die Berhältnisse zu verwechseln. Es würde ja vielleicht keinem bayerischen Abgeordneten einfallen, zu meinen, daß der Reichstag befugt sei, sich zu erkundigen und darüber Rechenschaft zu verlangen, was mit seinen Antheilen an den Zöllen und der Tabacksteuer Bayern gemacht habe. So stehen wir nicht. Ich habe bei der sehr leisen Sprache des Herrn Abgeordneten alle seine Aus—⸗ führungen nicht verstehen können, aber diesen einen Gedanken, den hat er, wie ich glaube verstanden zu haben, ausgesprochen, daß eine ge—⸗ wisse moralische Verpflichtung gegenüber dem Reichstage vorliege, und dem möchte ich nur meinestheils ausdrücklich entgegnen.

Meiner gestrigen Freude, aus dem Hause selbst kein Zeugniß da—⸗ gegen erhalten zu haben, daß die Regierung sich nicht geirrt habe, indem sie Nr. 2 der Resolution vom 2. Februar als lediglich auf das Geldkapital bezüglich angesehen, ist heute erheblicher Abbruch geschehen durch die Erklärung des Hrn. Abg. Hobrecht, dessen Erklaä—= rungen, wie er mit Recht hervorgehoben hat, bei dem Umstande, 3a er Vorsitzender der vorjährigen Kommission gewesen ist, ja ein besonderes Gewicht haben, und ich glaube, feiner heutigen Erklärung hat sich auch der Hr. Abg. Windthorst angeschlossen; es würden also heute zwei Zeugnisse dagegen gekommen sein, daß die Resolution in dem Sinne gemeint gewesen sei. Sehr charakteristischer Weise sagte aber der Hr. Abg. Hobrecht im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen: ich meine das Kapitalvermögen in dem Sinne, wie wir es jetzt alle hier meinen. Gerade so ist es voriges Jahr auch gewesen, und ich habe meinerseits nicht die Möglichkeit, aus den Gefammtverhandlungen auch nur entfernt die Ueberzeugung zu gewinnen, daß irgend eine Seite des Hauses bei der Nr. V der Resolution im vorigen Jahre etwas anders gedacht hat, als wie wir das Kapitalvermögen auch heute verstehen, alfo das Kapitalvermögen, welches zinsbar angelegt ist und nicht in Häusern und Grundbesitz besteht. Aber darin bin ich mit den Herren Abgg. Hobrecht und Windthorst vollständig ein— verstanden, wenn die Resolution auch so gemeint war, wie wir glauben, die n, Freiheit besteht, die Sache heute anders anzusehen; diese Freiheit wird von keiner Seite negirt, auch von der Regierung nicht, auch wir haben nicht versucht, Sie darin etwa festzunageln, aber wir würden wohl die bescheidene Bitte wagen dürfen, daß diejenigen Herren, die heute gegen ihre damalige Meinung,

unter Kapitalvermögen auch Grundvermögen zu verstehen, etwa

die Forderung,

1

wegen in der

gestellt haben, und etwa verlangen, daß das Einkommen aus Grundstücken und Sãusern der Kapitalrentensteuer mit unterworfen werde, daß die für den Wechsel ihrer Ueberzeugung nun auch die Gründe anführen. Gegenüber dem Hrn. Abg. Hobrecht hat diese Auseinandersetzung keinen weiteren Zweck, da er zu meiner Freude sich persönlich ausdrücklich dahin erklärt hat, daß er das nicht gewollt hat, daß es seiner materiellen Ueberzeugung vollständig entsprochen hat, wenn die Resolution nur in diesem Sinne verstanden wurde. Ich habe dann noch mit Bedauern zu konstatiren, daß die Red— ner, welche heute gesprochen haben, mit einer Ausnahme, für unseren Hauptzweck wenig Sympathie bekundet haben; die Aufhebung der 3. und 4. Stufe der Klassensteuer ist nicht mit Eifer von irgend einer Seite vertheidigt, im Gegentheil, sie ist vielfach angegriffen worden, und am weitesten gehen in diefer Richtung die Ausführungen des Hrn. Abg. Hobrecht. Ich brauche nach dieser Richtung hin mich nicht zu wiederholen; durch den Umstand, daß ich gestern früher als ich eigentlich wollte, veranlaßt wurde, in die Debatte einzugreifen, habe ich mich schon gestern veranlaßt gesehen, einige diesbezügliche Aue führungen zu machen, ich würde bei dieser Replik nur dieselben Gründe anführen können, aber das muß ich bitten, mir zu erlauben, zu wiederholen, daß das Argument, welches aus den Verhältnissen der Kommunen gegen die Aufhebung der 3. und 4. Klassensteuerstufe gel⸗ tend gemacht worden ist, meiner Ueberzeugung nach mit irgend einem schlagenden Grunde nicht versehen worden ist. Die Thatsachen, die ich gestern gebeten babe, ins Auge zu fassen, sind unwiderlegt geblieben. Dadurch, daß. Sie Jemanden jetzt von Staatssteuern befreien, wird, dieser niemals unfähiger, niemals dringend bedürftiger einer Erleichterung innerhalb der Kommune. Sehr dagegen bin ich einverstanden mit dem, was der Abg. Hobrecht hier angeschlossen hat in der Bemerkung, auf die Dau er wäre es in den Kommunen nicht ohne Nachfolge möglich. Gewiß, meine Herren, das ist unsere An⸗ sicht auch, auf die Dauer wird auch in den Kommunen eine Aende⸗ rung in der direkten Besteuerung eingeführt werden müssen, aber nach dieser Richtung hin wollen wir, wie ich nur wiederholen kann, mit der Gesetzgebung ebenfalls sobald wie möglich und soweit wie möglich den Kommunen helfen. Das Gesetz wegen der rleichterung der Schul⸗ lasten, was ja wesentlich den Kommunen zu Gute kommt, wird, hoffentlich in nicht langer Zeit fertig gestellt, an Sie gelangen; die Gesetze wegen Erleichterung der Kommunallasten ebenso, wie es Ihnen ja in der Thronrede angekündigt worden ist, wie es Ibnen vom Ministertisch wiederholt angekündigt worden ist. Nur das würde allerdings ver⸗ hängnißvoll für Alles werden, wenn das, was der Abg. Windthorst einen Plan der Reform sämmtlicher direkten Staatssteuern nennt, wenn das sollte als Vorbedingung angesehen werden, um im Einzelnen praktisch vorwärts zu gehen. Der Herr Abgeordnete hat es seinerseits nicht so angesehen, er hat nur gesagt, es wäre das zu bedauern, daß ein solcher Plan nicht vorgelegt wird; ich hebe das dankbar hervor daß er gesagt hat, wir wollen uns dadurch aber nicht abhalten lassen' hier an dieser Speriglporlage mitzuarbeiten, um sie zu guten Cl zu bringen. Diese Bitte möchte ich dringend nach allen Seiten hin wiederholen; nicht durch die Erweiterung unserer Aufgaben, sondern durch die Beschränkung auf das, was vorliegt, ist die einzige Möglich⸗ keit gegeben, zum guten Ende zu gelangen. ; . Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, er sei mit den Ausführungen des Abg. Windthorst vollständig ein— verstanden, lege nur den von demselben vorgetragenen Be—⸗ denken ein größeres Gewicht bei, als der Abg. Windthorst selbst. Der Abg. Wagner sei ein sonderbarer Schwärmer; während sonst jeder Politiker nur für direkte oder für indirekte Steuern begeistert sei schwärme derselbe für beide Sorten; derselbe wolle nur recht viel Geld aus den Taschen der Steuerzahler in die Kassen des Staats pumpen. Der Staat hahe ja für alles Geld schöne Verwendung. Eine organische Reform der direkten Personalfleuern fei' in dem Stückwert nicht zu finden. Die Erklärung des Finanz⸗Ministers bezüg⸗ lich der Franckensteinschen Klausel sei noch nicht ganz heruhigend; eine solche akademische Aeußerung des Ministers habe eine andere Bedeutung, als die Bemerkung eines Abgeordneten. Dem Einkommensteuergesetze stehe er anders gegenüber, als der Abg. Windthorst. Gegen das Zesetz von 1851 habe er gestimmt. Er habe seitdem die Wirksamkeit des Gesetzes beobachtet und sseine Erfahrungen hätten ihn überzeugt, daß das Einkommensteuergesetz keine not hwendige Einrichtung sei, daß es nur als eine Hülfe in der Noth betrachtet werden müsse. Dem Abg. Wagner gehe das bestehende Einkommensteuergesetz

schriebenes Theaterstück einschlage,

noch nicht weit genug;

derselbe berufe sich auf die süddeutschen Gesetze, aber nicht mehr wie früher auf England; denn die Einkommensteuer sei dort eine niedrige Ertragssteuer, die nichts von dem inqui— sitorischen Wesen an sich habe, welches in den preußischen Gesetzen vorhanden sei, und hier in verschärftem Maße aus— gestaltet werden solle. Die Einkommensteuer sei in England zu Ende des vorigen Jahrhunderts eingeführt, als es gegolten habe, alle Kräfte zum Kampf gegen die Revolution anzu⸗ spannen. 1816 aufgehoben, sei sie 1812 wieder eingeführt habe bis 1855 gedauert, und sei dann um 5 Jahre verlängert; Gladstone habe damals eine Rede gegen dieselbe gehalten Wie solle das Einkommen denn taxirk werden?? Man komme ja da auf ein ganz sumpfiges Terrain. Was müsse nicht alles berüchsichtigt werden Die Stärke der Familie, der Stand, die Woh⸗ nungsverhältnisse ꝛc. Wie solle man das Einkommen eines Schriftstellers kaxiren, der vielleicht wenn ein von ihm ge— Tausende von Mark Ein— kommen habe; man müsse alfo von Jahr zu Jahr 16 schrijtstellerischen Ruhm taxiren. Beim Ärzte müsse man die Zahl der Patienten, beim Advokaten die Zahl der Klienten ermitteln. Wohin komme man! Und num hie eidliche De⸗ klaration! Man habe schon genug Meineide. Die

Großgrundbesitzer und die Couponabschneider erschienen in der

neueren Zeit als sehr gefährliche Menschen; man sollte sie beide doch etwas milder behandeln. Es bestehe doch das *

streben, nach langjähriger Arbeit von seinem Kapital zu leben; f

das trete namentlich in Frankreich hervor. Ein Steuer⸗ . sei nicht vorhanden, Jeder zahle so wenig wie r könne. ; staaten müßten durch indirekte Steuern gedeckt werden. Es sei merkwürdig, daß man in Preußen und im Reich, wo man ein so großes Bedürfniß nach neuen Steuern habe, wo eine förmliche Quellensucherei bestehe, noch nicht auf die Luxus⸗

steuern gekommen sei, die doch ohne alle Veranlagung erhoben

werden könnten.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. eine Reihe persönlicher Bemerkungen:

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, nach allen Angriffen von der rechten Seite mußte er sich eigentlich ganz und gar zerschlagen vorkommen. Nach längerer parlamentarischer Er— fahrung nehme er es aber nur als Zeugniß dafür, daß jene Herren einen tieferen Eindruck seiner Rede im Lande be— fürchteten. In den Kommissionen des Hauses sei er nicht thätig, weil er ein Doppel mandat bekleide und Reichstag und Landtag zulammentagten, während der Abg. Wagner trotz heißesten Bemühens das Doppelmandat noch nicht errungen habe, und seinem Drange nach neuen Steuern hier ungetheilt Aus druck geben müsse. Der Abg. Wagner habe ü er befürworte eine höhere Besteuerung des Grundbesitzes; als er ihm widersprochen, habe derselbe sich auf den „Reichs— freund berufen, und habe ihn gerade für denselben verant— wortlich gemacht. Sämmtliche Nummern bieses Blattes seit dem Erscheinen der Steuervorlagen lägen hier, er fordere den Abg. Wagner auf, nachzuweisen, wo das Blatt Derartiges geschrieben habe. Es sei das ein eklatantes Beispiel, in welchem Maße der Abg. Wagner auch in Bezug auf die Wahrheit von Citaten und Behauptungen dem Muster Stöckers nacheifere. Dieselbe Behandlungsweise der Wahrheit finde sich als Grund⸗ zug auch in der übrigen Wiedergabe seiner Ausführungen. Er verzichte darauf, bei der großen Zahl falscher Ausführun— gen Alles richtig zu stellen, er verzichte auch darauf, die eigen— thümliche Methode zu kennzeichnen, die unter Vortritt einzelner Minister jetzt hier üblich zu werden scheine, und auch heute von dem Abg. Wagner befolgt sei, die Methode, starke ver— letzende Ausdrücke dadurch an den parlamentarischen Anstands⸗ regeln dieses Hauses und an der Censur des Präsidenten vor— beizuschmuggeln, daß man sie scheinbar an außerhalb des Hauses Stehende richte. Es sei ihm gerade recht, daß der persönliche Gegensatz zwischen dem Abg. Wagner und ihm auch äußerlich scharf zum Ausdruck gekommen sei. Während

Neue Ausgaben im Reiche und' in den Einzel⸗

behauptet,

er allerdings auch auf den Pfennig des Steuerzahlers W lege, und in längerer parlamentarischer 3 zu 33 Genugthuung mitgewirkt habe, das Volk von unnöthigen Be⸗ lastungen und ungerechtfertigten Ausgaben in Höhe von vielen Millionen frei zu erhalten, habe sich der Abg= Wagner bis her als nichts Anderes produzirt, denn als einen Fanatiker für neue Steuern, die sich irgend in einem Lehrbuch oder einer Gesetzsammlung fänden. Erhebe irgend Jemand gegen 2 kalt . 6 dann sei das Vaterland

er Patriotismus in Gefahr und die? . fahr und die Nussen ständen vor Der Abg. Dr. Wagner bemerkte, daß er neben

Blättern auch den „Reichsfreund“ cuirt abr a tem rn führungen habe er möglichst genau citirt, Richter habe ihm auch keine Unrichtigkeiten nachgewiesen. Den persönlichen Gegensatz zwischen sich und Richter konstatire er mlt derselben Genugthuung. Ein Fanatiker der Besteuerung sei er nicht; er wolle nur eine gerechte Vertheilung der Situern. ; . Abg. Richler erklärte, der Abg. Wagner habe ver⸗ schiedene Ausführungen vermißt. Er führe eines an. Nach seiner Meinung solle er gesagt haben, er wollte 38 Millionen Steuern erlassen, während er nur hervorgehoben habe, daß nach dem Verwendungegesetz das Recht bestehe, 38 Millionen zu erlassen. Im Beispiel bes „Reichsfreundes“ sei dem Aba' Wagner die Un wahrheit nachgewiesen, das Citat desselben sei ein alsches, Der Abg. Wagner erkenne die Gerechtigkeit nur in der Auflegung neuer Steuern, er in der Verminderung unge⸗ 1 Steuern. Unwissenschaftlicher wie der Abg. Wagner 1 man über Steuerfragen überhaupt nicht dis⸗ Der Abg. Dr. Wagner bemerkte, er habe aus dem, Reichs⸗ freunde“ die Stelle im Sinne, wo es heiße, die 26 Mil⸗

lionen sollten denen abgenommen werden, denen sie eben er⸗

lassen seien. Ueber seine Wissenschaftlichkeit gebe es kompe⸗

; tentere Beurtheiler. Es folgte

Der Abg. Richter betonte, jetzt springe der Abg. Wagner von einer Sache auf die andere; aber derselbe gebe die Worte salsch wieder; mit keinem Worte habe er behauptet, daß die 20 Millionen dieselben Leute treffen würden. Was ' das kom⸗ , . in Finanzfragen betreffe, fo überlasse er ihn

er Bewunderung junger Stude ĩ sse

, g junger Studenten, die noch nichts Besseres Der Abg. Wagner entgegnete, der Sinn der Worte im

eichsfreunde⸗ sei nicht anders zu verstehen gewesen.

Der Abg. Richter bemerkte, die Mehreinnahmen der Vor— lagen kämen von der Rentensteuer; der Abg. Wagner meine krgerwarte sie von denen, denen man die 25 Pällionen er— hassen habe. Wenn Jemand solchen Unsinn aus den Reden Anderer heraushöre, dann könne man sich nicht wundern wenn dessen Ausführungen dem entsprechend ausfielen. J 9 k . erklärte, er hoffe, der Redner

keinem Mitgliede des z s

Richter verneinte bin ,,, 3e

Der Abg. Dr. Wagner erklärte, er halte es für unnütz auf diese Nedensarten etwas zu antworten.

. Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Erklärung des Ministers in Bezug auf die Franckensteinsche Klausel sei ein ernster Beruhigungeversuch; eine volle Beruhigung nicht. Der Aug. Frhr. von Hammerstein entgegnete, der Abg. Hobrecht habe seine Aeußerungen in den vorjährigen Kom—⸗ missionsberathungen benutzt, um den Beweis zu versuchen daß die Resolution nicht den Sinn gehabt, wie ihn die Vor⸗ lagen darstellten. Er werde hoffentlich morgen zum Wort kommen, . die j Deduktion nachweisen.

Der Abg. Hobrecht bemerkte, daß W des roh; dn; habe. ö

Hierauf vertagté sich das Donnerstag 11 Uhr.

Haus

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central ⸗Handeltz⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Jentschen Reich ⸗Anzeigers md Königlich 6. Rreußischen Ktants-Anzeigers: 3

. Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 4. 5 X

XR XR 3. 3 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Del

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. (

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung U. 8. v. von öffentlichen Bapieren.

Beklagten

lar Aufgebot.

Vom Nachlaßpfleger, Privatier Friedrich Lytzken⸗ dorf in Langensalza ist das Aufgebot der Nachlas⸗ gläubiger der am 13. Juni 1883 soviel bekannt ohne letztwillige Verfügung in Langensalza verstor⸗ benen Gebrüder Erfurth, nämlich:

a. des Schuhmachers Wilhelm Erfurth, b. des Schuhmachers August Erfurth, Beide aus Langensalza, beantragt.

Es, ergeht deshalb hierdurch an alle Nachlaß. gläubiger, auch etwaige Vermächtnißerben, die Auf⸗ forderung:

ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des Schuhmachers Wilhelm Erfurth sowohl wie an den Nachlaß des Schuhmachers Auguft Erfurth hier spätestens im Aufgebotstermine auf

den 3. April 1884, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 15, an⸗ zumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche gegen die beiden Nachlasse nur noch insoweit geltend machen können, als die letzteren mit Ausschluß aller seit dem Tode beider Erblasser aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft werden.

Die Nachlaßverzeichnisse der Erblasser können bei den Erfurth'schen Nachlaßakten eingesehen werden.

Langensalza, den 7. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht.

2695

tagfahrt auf

2729]

ö. C. 1461. 83. Abth. 3.

2685] Oeffentliche Zustellung.

. Die Handlung H. Bafeddw Nachfolger hierselbst,

r tze do, vertreten durch den Rechtsanwalt

Gerhard, Mohrenstr. Al, klagt gegen den Hr. Weber,

eher hierselbst, Kraufenstr. Jtr. 35 u. 25 wohn

zaft, dessen i f Aufenthalt jedoch unbekannt ist, eit vom September 1880 bis April

von da,

dahin 1883

1881 gelieferter Waaren, mit dem Antrage, den zeklagten zur Zahlung oon 259 M nebst 60 Zinsen seit dem 17. April 1881 zu verurtheilen, ihm die Prozeßkosten aufzuerlegen und das vorläufig vollstreckbar zu erklären, Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht 3. zu Berlin, Jüdenstr. 58, 2 Tr., Zinmer 35, auf

den 3. April 1384, Vormittags 10 uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekann: gemacht.

Berlin, den 11. Janar 1884.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J.

Oeffentliche Zustellung. Die Handelsleute i ; Frankenburger von Qbbich klagen gegen den Schrei⸗ ner Johann Seemann von Wülfershausen, z. 3. unbekannten Aufenthals, 3 urtheilung von 192 M frist, nebst 4060 Zinsen von Martini i881 an und zur Kostentragung.

Vom K. Amtsgericht Urnstein wurde Verhandlungs⸗

Mittwoch, din 20. Februar e., Vorn. 9 Uhr, anberaumt, wozu Bekagter hiemit vorgeladen wird. Arnstein, 12. Jamar 1884. Gerihtsschreiberei.

Oeffentiche Zustellung.

Nr. 422. Der Ladwirth Peter Schwander von Minseln klagt gegei den Weber Sebastian Brogle zur Zeit an Kapitalzins für die Zeit vom 8. Jun 1882 bis im Betage von 45 Ss aus Darlehen vom 14. Juni 1882 mit dem Antrage auf Ver—= urtheilung desselben zur Zahlung von 45 ½ und vorläufige Vollstreckarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung bes

1 1 Grosshandel.

ler 8. Jerschiedene Bekanntmachungen 3. TJerkäute, Verpachtungen, Submissionen ete, J. Jiterarische Anzeigen. ö

8. Theater- Anzeigen. J J. Familien Nachrichten.

Rechtsstreits vor das Großherzo zu Schopfheim auf Mittwoch, den 27. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr.

Urtheil für

Schopfheim, 9. Januar 1884. Hauser,

2691 Armen ache Kohn Klageschrift

gewerblos, Ehefrau von

Benjamin und Abraham

auf Zahlung. und Ver⸗ II. Ackerstrichschillings/ dem Schlußantrage: Zwischen dem Beklagten

Klägerin vor einem zu ernennenden

Klagetage

Kraus.

auftragen, dem Beklagten

unbekannten Orten, aus

fentlicher Anzeig f 5 d ER a Eb en. Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

In der Börsen- beilage. X X

91 989 t ger M 8 . * ss mer, gliche Amtsgericht X., dessen Aufenthalt

und ladet den Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichts schreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

zum Egl. bayer. Landgerichte Landau in der Pfalz, Civilkammer, in Sachen der Catharina Ruckteschler, en g ghefrau Martin Hellmann X., Makler, zuletzt in Niederlustadt wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, sie in Niederlustadt wohnhaft, Klägerin durch Rechts⸗ anwalt Dr. Kugler in Landau, gegen ihren genannten Ehemann, Beklagten, Gütertrennung betreffend, mit

2

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Bureaux.

unt. den Grund Gerichtsbeschlusses vom 19. Januar 1884 hiermit öffentlich zugestellt. Landau, den 14. Januar 1884. Der Gerichtsschreiber am kgl. Landgerichte: Pfirmann, kgl. Obersekretaͤr.

Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen ꝛe.

12727 Am Mittwoch, den 23. Januar, sollen im Willschen Gasthofe in Mirow von Morgens 10 Uhr ab aus der Oberförsterei Mirow an Kiefern⸗, Bau⸗ und Schneidehölzern versteigert werden: Begang Canow Jagen 2 265 Kiefern 359 Fmtr., Begang Zwenzow Jagen 92 388 Kiefern 412 Fmtr., Begang Pretsch Jagen 166 300 Kiefern 396 Fmtr.,

der Klägerin und Begang Holm Jagen 234. 236 228 zer d ekla die Gütertrennung r 254 Kw . demgemäß den Beklagten zu verurtheilen, e Notare des Be⸗ zirks zur Belieferung der Klägerin für ihre Ersatz⸗ ansprüche und ihres Antheils an der Gütergemein⸗ schaft, falls sie dieselbe annhmen sollte, zu schreiten und die ihr zufallenden Beträge mit Zinfen vom dlaget an zu bejahlen, für die etwa nöthigen Abschätzungen einen Experten zu ernennen, mit dessen Beeidigung das einschlägige kgl. Amtsgericht zu ke⸗ die Kosten der Güter⸗ trennungsklage und des Separationsgeschäfts zu Last u legen, das ergehende Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. die Einspruchsfrist festzusetzen und die öffentliche Zustellung des Urtheils und der weiter nöthig werdenden Zustellungen und Ladungen Uu bevill igen; wird mit dem Bemerken, daß Termin zur Verhandlung und zum Erscheinen des Deklagten durch einen Rechtsanwalt auf den 4. Ayril 1834, Morgens 9 Uhr, im Sitzung saale J. be. pachthm sagten kgl. Landgerichts festgesetzt ist, dem obigen .

Q Fmtr. Mirow, den 14. Januar 1884. Der Oberförster F. Scharenberg.

mit der

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Bekanntmachung. Die Lieferung eines größeren Quantums von Reifen zu Pulvertonnen soll von uns vergeben werden. Unternehmer, welche auf die Lieferung von dergleichen Reifen reflektiren, wollen ihre Adresse an uns einreichen. Die bezäglichen Lieferungsbedingungen liegen während der Diensi⸗ stunden in unserer Registratur zur Einsicht aus und werden auf Verlangen auch unentgeltlich zugesandt. Spandau, den 14. Januar 1883. Direktion der Artillerie · Werkstatt.

(14903

Eisenbahn - Direktionsbezirk Berlin. Ver⸗ Pächtung der Bahnhofs ⸗Restauration zu Anclam. Die Restauration auf dem Bahnhofe zu Anclam