Major vom Inf. Regt. Nr. 61, mit Pens. zur Diep. gestellt. v. Berger, Major z. D. und Bej. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 48, von dieser Stellung entbunden. Tapper, Major vom Inf. Regt. Nr. 52, mit Pens. zur Digp. gestellt. Pit sch, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 39, als Major mit Pension. Werlitz Hauptmann und Compagnie ⸗ Chef vom Infanterie ⸗ Regiment Nr. 56, mit Pension zur Dieposition gestellt. Christiansen, Pr. Lt. vom Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 2. als halbinvalide mit Pension nebst Aussicht aus Anstellung im Cixril- dienst ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Landw. Fuß ⸗Art. übergetreten. Rottenburg, Pr. Lt. von der 1. Ing. Insp., mit Pension und seiner bisher. Uniff, v Münchhausen, Pr. Lt. von der 3. Ing. Insp., mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst und der Armee⸗Unif,, Burbach, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 9, der Abschied bewilligt. Ebart, Pr. Lt. und Oberjäger vom Reit. Feldjäger ⸗ Corps, ausgeschieden und als Pr. Lt. zu den beurlaubten Offizieren der Landw. Jäger übergetreten.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 12. Januar. Gos⸗
Lich, Sec. Lt. vom 2. Garde Landw. Regt., Schwartz kopff, Pr. Lt. vom Garde- Füs. Landw. Regt.,, Dud y, Hauptm, von der Res. des 4. Garde⸗Regts. z. F., mit seiner bisher. Unif, Graf von Schwerin, Pr. Lt. von der Garde Landw. Kav., Lose, Pr. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 89, mit der Landw. Armee⸗ Unif, Ortel, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Zander J., Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 41, Dolegg, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 4, Krause JL, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 44, Frühling, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw Regt. Nr. 5, Mix, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, mit der Landw. Armee⸗Unif. ihn; Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats. Robert⸗ Tornow, Sec. Lt. von der Landw. Kap. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, mit der Landw. Armee ⸗ Uniform, Becker, See. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 49, Zi m⸗ dars, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 49, Rasmus, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 61, Rahn, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 8, Tauscher, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, mit seiner bisher. Unif, Wenzel, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 35, Bor⸗ chers, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 75, Gutbier, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 14, Weidemann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Mün⸗ gersdorff, Sec. Lt. von der Landw. Inf desselb. Landw. Regts., Baer, Franke, Sec. Lts. von der Landw. Inf. desselb. Landw. Regts., beiden mit der Landw. Armee ⸗Unif.. Brückner, Sec. Lt. von der Res. des Kürassier⸗Regiments Nr. J. Bielefeldt, Pr. Lieut. von der Landwehr ⸗Infanterie des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 26, Gräfe, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif,., Krause, Sec. Lt. von der Ref. des Füs. Regts. Nr. 36, Kugler, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, mit der Landw. Armee⸗Unif.,, Sybel, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, Boutin, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, mit seiner bisher. Unif., Ranniger, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. S6, mit der Landw. Armee ⸗Unif., Sorsche, Sec. Lt. v. d. Landw. Kap. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr.!“, der Abschied bewilligt. Haertel, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 7, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗lniform, Wentzel, Sec Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 47, Kupke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 59, v. Wrochem, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Hauptm., Pfoertner von der Hölle, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, als Pr. Lt., Boettger, Sto s, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, v. Gordon, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dez 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 165, Güth I., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 15, Linder, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 57, Schmitz J., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Keller, Arend, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Orth, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 116, Schulze⸗Nickel, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Bruch II., Sec, Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 30, Scheerbarth, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, als Pr. Lt., Glüenstein, Sec. Lieut. von der Landw. Infanterie desselben Bataillons, Gies, Pr. Lt. von der Landw. Infanterie des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 90, mit der Landw. Armee⸗Unif., Jürgensen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, Meyer, Mühlbach, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Völckers, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 85, mit der Landw. Armee ⸗Unif.,, Agena, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 78, Rü der, See. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 91, Eckelmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 74, mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Schüßler, Hauptmann von der Landwehr⸗-Infanterie des Reserve⸗ Landw. Bats. Nr. 73, mit der Landw. Armee⸗Unif,, Hellweg, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 13, Po ppe, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, als Pr. Lt., Bum ke, Major von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, mit seiner bisher. Unif., Potthast, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, mit der Landw. Armee Unif., Schraudebach, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. gan. Bat. Nr. 80, als Vr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif,, Weinbach, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats.,, Kroeschell, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 83, Grothe, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Batz. Landw. Regts. Nr. 95, Wiegand, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 94, als Pr. Lt., Simons, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 115, Molly, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 116, Christophe, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 118, Ruoff, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, mit der Landw. Armee⸗Uniff, Sautier, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Batß. Landw. Regts. Nr. 114, Wohlfart, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regte. Nr. 114, Wandesleben, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 7, Knoderer, Sec. Lt. von der Landw. Kap. des 2. Bats. Landw. Regts. 129, Kaiser, Pr. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Schmidt, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, Meyn, Sec. Lt. ven der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Rigts, Sec. Lt. von der Landw. Feld ⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 78, Peter, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, der Abschied bewilligt. Ehrhardt, Sec, Lt. von der Landw. Feld ⸗Art. des 2. Bats. Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 83, Stahl, Sec. Lt. von der Landw. Feld— Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Jordan, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 93, Mohr, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 115, Contag, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenbahn⸗Regts., Münker, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, als Pr. Lt., v. Salkowski, Sec. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 18, der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. Januar. Im weiteren Verlaufe der gest rigen (28. Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Antrags des Abg. Dr. Reichen sperger (Olpe) auf Annahme eines Gesetz⸗ — betreffend die Wiederherstellung der Artikel 15, 16 und ö der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850, fort⸗ gesetzt.
ker Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, ihm komme es vor, als ob der Abg. von Hammerstein, der dem Centrum sonst ja immer wohlgeneigt sei, vieles von dem be⸗ dauern müsse, was derselbe heute gesagt habe. Der Abg. von Hammerstein bezeichne den Antrag des Centrums als alten Bekannten; trotzdem habe derselbe ihn leider sehr wenig kennen gelernt und verstanden in seiner Bedeutung gerade für die konservative Partei. Der Abg. von Hammerstein meine, als Angehöriger einer mehr realistischen jüngeren Generation lege er weniger Werth auf Verfassungeartikel, als der idea⸗ listische Reichensperger. Mit dem ganzen Realismus liege es aber so: Als die Regierung die Aufhebung der Verfassungs⸗ artikel verlangt habe, habe die konservative Partei mitgehen müssen, und wenn heute die Regierung eine Vorlage ein⸗ gebracht hätte, die Verfassungsartikel herzustellen, so würde die konservative Partei auch dafür stimmen. Wer, wie der Abg. von Hammerstein sage, er würde die drei Artikel nicht aufgehoben haben, der sollte doch wirklich die Hand zur Wiederherstellung derselben bieten. Der Weg der Verständi⸗ gung mit Rom werde doch keineswegs mit dem Antrag des Centrums verlegt. Das Centrum sage stets, einem Frieden zwischen dem Staate und Rom würde es sich stets unterwerfen; so lange ein solcher aber nicht geschlossen sei, müsse das Centrum die Wiederherstellung des verfassungs⸗ mäßigen Rechts verlangen. Daß der Antrag des Centrums nicht ernst gemeint sei, brauche er hei der Vergangenheit seiner Partei wohl nicht erst zu widerlegen. Wenn der Abg. von Hammerstein meine, es würden mit dem Antrage des Centrums die Streitfragen doch nicht gelöst werden, z. B. über Vor⸗ bildung der Geistlichen, so vergesse derselbe, daß das Gesetz hierüber erst gemacht werden könne, nachdem die Verfassungs⸗ artikel aufgehoben seien. Das Centrum wolle die Verfassung erst wieder herstellen, dann werde sich die weitere Revision von selbst ergeben. Wenn der Abg. von Hammerstein auf die günstigen Folgen der Gesetze von 1880 und 1882 hinweise, so erkenne er die Wohlthaten und Milderungen derselben dankbar an. Es seien dies aber nur immer ein— malige Dispense, mit welchen die Prinzipienfragen keines⸗ wegs beseitigt würden. Die evangelische Kirche werde durch diesen Antrag nicht berührt. Die vom Abg. von Hammer—⸗ stein beantragte Tagesordnung bedeute eigentlich, das in die Verfassung eingeschriebene Recht habe eine Rechtsunsicherheit zur Folge. Der Weg der Spezialgesetzgebung, auf welchen die Herren von rechts und links hinwiesen, sei leider erfolg⸗ los gewesen. Der Standpunkt der Rechten erinnere ihn an eine Aeußerung des Abg. Rickert vom gestrigen Tage. Der⸗ selbe habe aufgefordert zur Wahrung der Volksrechte in Steuerfragen und bei einer Gelegenheit, wo es sich nur darum gehandelt habe, Garantien erst zu schaffen. Wo sei die Linke denn gewesen, als es sich darum gehandelt habe, die Garan⸗ tien, welche die Verfassung geboten, abzuschaffen. Was sei nun der Erfolg des ganzen Kulturkampfes gewesen? In der Blüthezeit desselben habe er von allen Seiten Prophezeihungen gehört über den Segen, der hervorgerufen werde, besonders über den Zuwachs, welchen das Ansehen des Staats erhalten werde. Das Centrum habe das Gegentheil prophezeit und letzteres habe sich erfüllt. Das Ansehen des Staats sei keines— wegs gehoben, das der Kirche gestiegen. Als allgemeine Folge sehe man den Rückgang der bürgerlichen Freiheit, das Eintreten einer Verfolgungssucht gegen die Minorität, — er weise auf die Antisemitenbewegung hin, in den katholischen Gegenden habe dieselbe keinen Boden gefunden, auch ihm selber sei sie mit ihren Exzessen stets unsympathisch gewesen. Indessen sei seiner Zeit die Presse so provozirend aufgetreten, daß sie sich nicht wundern dürfe, wenn derartige Exzesse vorgekommen seien. Es sei überall anerkannt worden, daß man aus dem Kultur⸗ kampf herauskommen müsse. Die nationalliberale Partei sei durch den Kulturkampf zersetzt. Das sei der einzige Segen gewesen, im Uebrigen könne er bemerken, daß sich nur noch Größen zweiten Ranges mit dem Kulturkampf beschäftigten. Der Antrag wolle die Rückkehr des verfassungsmäßigen Zustandes, welcher den ungestörten Frieden verbürgt hätte. (Redner verlas dann einzelne Gesetze und Verfügungen, die sich auf den Kulturkampf bezogen und citirte sodann Reden, insbesondere der Abgg. Dr. Virchow, Schmidt (Sagan) und einiger Regierungsvertreter bezüglich der Verhandlungen über Abänderung resp. Aushebung der Verfassungsparagraphen.) Für die Abänderung des Artikels 15 der Verfassung habe mit Ausnahme des Abg. Richter die ganze Fortschrittspartei ge— stimmt, für die spätere Aufhebung der drei Artikel habe die ganze Fortschrittspartei gestimmt und auch der Abg. Richter. Nun sei ja in neuerer Zeit im Ganzen auch in der liberalen Presse der Ton gegen die Katholiken besser geworden; einige Organe fielen gleichwohl noch häufig in die alte Manier zu⸗ rück. Er erinnere nur an die „National-Zeitung“, die sich ja, sonst auf ihren vornehmen Ton so viel zu Gute thue. Dies Blatt habe noch vor wenigen Wochen einen Artikel aus Rom gebracht, worin es unter Anderem heiße, daß man in Rom vom Papst überhaupt nicht mehr spreche. Gegenüber der Art und Weise, wie man die Katholiken bekämpft habe, sei die Haltung des katholischen Volkes stets geradezu muster⸗ haft gewesen. Die Katholiken wollten auch das Geschehene nicht nachtragen, sondern es vergessen und vergeben; aber das verfassungsmäßige Recht müsse das Centrum reklamiren. Die rechte Seite des Hauses bitte er aber, dem Centrum gegen den gemeinsamen Feind, gegen den Unglauben und die Revolution kämpfen zu helfen. Es sei charakteristisch für die Zeit, daß in der Masse des Volkes der religiöse und der soziale Haß synonym geworben seien. Diese Massen seien durch ihre Antheilnahme an der Gewalt eine Erscheinung geworden, mit der man rechnen müsse. Es komme darauf an, daß diese Massen gläubig erhalten würden; denn sobald sie in ihrer Mehrheit ungläubig seien, stellten sie auch destruk— tive Forderungen und machten von Revolver, Dolch und Dy⸗ namit Gebrauch. Entweder es siege der Glaube und Gott, oder man stehe vor dem sozialen Krieg, vor dem Umsturz des Thrones und des Altars. Alle, die es mit dem Vaterlande gut meinten, bitte er, durch die Annahme des Antrages das Centrum zu unterstüten, damit dem Kreuz der Sieg über das moderne Heidenthum bleibe.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er wolle hier gleich
vorweg sagen, daß er, falls der Antrag auf Ueberweisung an eine Kommission gestellt werden sollte, demselben zustimmen werde. Er habe gedacht, die Verhandlung über den Antrag würde von dem Centrum dazu benutzt werden, sich mit der Regie⸗ rung und den Konservativen einmal auszusprechen. Offen gesagt, sei er aber enttäuscht. Der Minister schweige sich aus. Im Reichstage habe man denselben Fall gehabt. Die Rede
des Abg. von Schorlemer habe er für Zwischenaktsmusik gehalten.
Sie habe ganz interessante Einzelheiten gebracht, die aber nur in ent⸗ ferntem Zusammenhange mit der Sache ständen. Der Abg. von Schorlemer habe sich auch an seinen Kollegen Virchow und ihn gewandt, als ob sie die maßgebenden Persönlichkeiten wären, hier das praktische Wort zu sprechen. Der Abg. von Schor⸗ lemer habe seine (des Redners) frühere Stellung charakterisirt, und seine Abstimmungen bemängelt. Der Aufhebung des Artikels 18 habe er, da er die Einmischung in die persönlichen Verhält⸗ nisse der Geistlichen nicht wünsche, nicht zugestimmt, ebenso⸗ wenig dem ganzen Gesetz im Jahre 1873. Es sei nur ein neu redigirter Artikel 15 übrig geblieben, für dessen Aufhebung er allerdings im Jahre 1875 gestimmt habe. Wenn er heute dafür stimmen würde, an Stelle dieses Antrages den Ar⸗ tikel 15 einzuführen, so würde das Centrum das als bittere Ironie auffassen. Der Abg. Reichensperger habe nun bei Dar⸗ stellung der kirchenpolitischen Geschichte die Mitwirkung des Fürsten Bismarck nicht erwähnt, auch nicht die der Konser— vativen, ohne deren Mitwirkung keins der Gesetze zu Stande gekommen wäre. Er müsse darauf verzichten, auf seine Kosten die Debatte zu illustriren. Er wolle jetzt auf einige Aeußerungen des Abg. Reichensperger kommen. Derselbe habe von einer gewissen Sehnsucht der jüdischen Bevölkerung nach Freiheit gesprochen und dabei auf den Antisemitismus hingewiesen. Er glaube, der Umstand, daß in den katholischen Gegenden von Antisemitismus weniger oder gar nichts zu hören gewesen sei als in evangelischen, habe seinen Grund in der würdigeren Haltung der katholischen Geistlichkeit. Zur Sache selbst könne er die Frage, ob in der Verfassung nicht Bestimmungen über die Selbstverwaltung der Religions⸗ Gesellschaften Platz finden sollten, nur bejahen. Die Ansich—⸗ ten des Abg. von Hammerstein über die Grundrechte theile er nicht. Wenn der Abg. von Hammerstein auf den Abg. Reichensperger so von oben herabsehe, wenn dieser von 48er Zeiten spreche, so könne er nur wünschen, daß die Begeisterung, wie sie sich damals kund gethan habe, auch jetzt noch bestände. Die Grundrechte hätten ihre Berechtigung und er glaube, hätte man deren mehr statt der Verwaltungsgesetze u. s. w., so wäre man in Vielem besser gefahren. Der Abg. Dr. Reichen⸗ sperger habe sich auf die Artikel der Grundrechte berufen. Diese strebten ja nach einer Abgrenzung zwischen Staat und Kirche. Der Abg. Reichensperger habe aber vergessen, die Hauptsache zu citiren. Dort stehe auch, daß keine Religions— gesellschaft vor der anderen besondere Vorzüge haben solle. Die Frage, ob nicht Bestimmungen über die Selbständigkeit der Religionsgesellschaften würdig wären, in die Verfassung aufgenommen zu werden, beantworte er bejahend, und sei durchaus nicht der Ansicht des Abg. von Hammerstein bezüg⸗ lich des Werthes von Grundrechten. Er würde es im Gegentheil für wünschenswerth halten, daß vieles, was hier einfacher gesetz⸗ licher Regelung unterliege, nach Grundrechten geregelt würde; dann könnten wenigstens die Rechtsverhältnisse nicht plötzlich in das Gegentheil verkehrt werden. Wie nun der Antrag vor⸗ liege, werde er gegen seine Annahme stimmen, dagegen eine nähere Prüfung in einer Kommission befürworten. Bezüglich der Frage, wie man die in Rede stehende Angelegenheit grundrechtlich reguliren solle, sei es seine persönliche Ansicht, daß es mangelhaft sei, bei der Regulirung der rechtlichen Stellung der Religionsgesellschaften, immer nur deren Stelbständig⸗ keit ins Auge zu fassen, man müsse auch die Stel— lung des Einzelnen und ganzer Gemeinden in der Religionsgesellschaft dieser Gesellschaft gegenüber garan⸗ tiren. Der Antrag der Konservativen befürchte von der Regelung von Verfassungsbestimmungen eine Rechts⸗ unsicherheit, ein Einwand, den er nicht für berechtigt, resp. nicht für durchschlagend halte. Natürlich müsse man sich bei Formulirung eines solchen Verfassungsartikels darüber klar werden, wie sich derselbe zu der bestehenden Gesetzgebung ver⸗ halte. Man würde dann von selbst darauf kommen, sich in Bezug auf die kirchenpolitischen Gesetze über Grundsätze klar zu werden, heutzutage fehlten dieselben bei der Regierung so⸗ wohl wie bei großen politischen Parteien gänzlich. Seinen Freunden und ihm könne die Rechte solchen Vorwurf nicht machen, im Gegentheil habe der Abg. Windthorst bezüglich von der Fortschrittspartei gefaßter Anträge wiederholt erklärt, sie seien wohl geeignet, für eine wirkliche Verständigung den Weg zu ebnen. Der jetzige Zustand sei allerdings ein voll— kommenes Chaos und die gegenwärtige Politik rufe wegen ihrer Grundsatzlosigkeit viel mehr Antipathie als Sympathien hervor. Wie könne man z. B. den einen Bischof zurückrufen und den anderen nicht, da doch die Bischöfe innerhalb der Weisungen, die ihnen von zu⸗ ständiger Stelle gegeben seien, vollkommen einheitlich gehandelt hätten, und da es doch rein äußerlich sei, wenn der eine oder andere mit bestimmten Vorschriften mehr oder weniger in Konflikt gekommen sei? Wenn man den einen Bischof zurückrufe und den anderen nicht, so gewinne die ganze Handhabung der Gesetzgebung den Charakter persönlich gehässiger Maßregelung. Ebenso sei es in Bezug auf die Handhabung der Sperre. Weiter meine der konservative An⸗ trag, man werde auf dem Wege der Spezialgesetzgebung zur Selbständigkeit der Kirche und zu einem Frieden kommen. Er sei umgekehrt der Meinung, dal wenn das System der diskretionären Forderungen noch weiter ausgebaut würde, man nicht zur Selbständigkeit, sondern zur politischen Un⸗ selbständigkeit der Katholiken kommen werde. Was die Herren auf der konservativen Seite unter Selbständigkeit der Kirche verständen, sei ihm unklar. Ein Satz aus der ganzen Rede des Abg. von Hammerstein habe ihm gefallen, nämlich der: „Man habe sich auf die Zeit einzurichten, wo andere Richtungen maßgebend sein würden.“ Möchte die Rechte sich das immer gegenwärtig halten und möchten sowohl die Kon⸗ servativen als die Regierung sich dies memento mori immer vorhalten.
Der Abg. Dr. von Stablewski bemerkte, es sei erfreulich, daß der Abg. Richter einen anderen Standpunkt einnehme, als das Gros der Fortschrittspartei, die sehr viel Sünden zu ver⸗ antworten habe. Er gebe dem Abg. Richter auch darin Recht, daß die Begnadigung eines Bischofs die der andern nöthig mache, da wischen dem Verhalten der Bischöfe gar kein Unterschied be⸗ e Die Garantien für die Religionsfreiheit, die den Ka⸗ tholiken wiederholt durch die n gewährleistet seien, seien denselben genommen worden. Trümmer auf Trümmer
habe man gehäuft, freie Bürger habe man in fremde Welt—⸗ theile gejagt. Auf die Geistlichen habe man Jagd gemacht, als ob sie Tempelschänder wären. Ein Entgegenkommen er⸗ warte man jetzt von der Kurie, während doch der entgegen⸗ kommen müßte, der Unrecht gethan habe. Es sei nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Centrums, immer wieder der Katholiken Rechte zu reklamiren. Jede politische und so— ziale Revolution habe bis jetzt mit einer Beseitigung kirchlicher Einrichtungen begonnen, deshalb müßten alle Parteien, die die Monarchie unterstützen wollten, für die Erhaltung der Kirche eintreten. Es handele sich doch nur darum, der Kirche ihren natürlichen Einfluß wieder einzuräumen, namentlich auf dem Gebiete der Schule. Nur eine freie Kirche könne dem Staate nützen, eine Kirche von Regierungs oder Majestäts Gnaden helfe nichts, nur eine Kirche von Gottes Gnaden könne für das Seelenheil in Zeit und Ewigkeit sorgen.
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 1c. Angelegen— heiten von Goßler das Wort:
Meine Herren! Die Erklärung, welche ich Namens der Staats regierung abzugeben habe, kann ich in die wenigen Worte zusammen⸗ fassen, daß ich das hohe Haus der Abgeordneten ersuche, dem Antrage, welcher Ihnen zur Berathung vorliegt, nicht zuzustimmen, und daß die Staatsregierung, wenn wider Erwarten dieser Antrag Annahme im Landtage finden sollte, die Sanktion eines bezüglichen Gesetz⸗ entwurfs nicht empfehlen würde.
Die ablehnende Haltung der Staatsregierung bat ihren Grund nicht so sehr in dem materiellen Inhalt und in dem Wortlaut der vorgeschlagenen Bestimmungen, als vielmehr in der Anwendung und Auslegung, welche die katholische Kirche zur Zeit der Geltung dieser 3 Verfassungsartikel denselben gegeben hat, und in der Anwendung und Auslegung, welche die Herren Antragsteller diesen Artikeln geben wollen. Die Königliche Staatsregierung hält überhaupt dafür — sie hat sich früher wiederholt in dieser Hinsicht der Zustimmung des Herrn Antragstellers und seiner näheren politischen Freunde erfreut —, daß die gegenwärtigen Schwierigkeiten, die ja in nichts Anderem bestehen als in dem, was andere Länder im Laufe der Zeit auch durchgemacht haben, nämlich in der richtigen Feststellung der Grenze zwischen der staatlichen Autorität und der Autonomie der einzelnen Religionsgesellschaften — daß, sage ich, diese Schwierigkeiten nicht gehoben werden können durch allgemeine theoretische Sätze, welchen man die Bedeutung aktuellen Rechtes verleiht, sondern wegen der Verschiedenartigkeit der auf diesem Gebiete in Betracht zu ziehenden Verhältnisse nur durch eine Reihe einzelner konkreten Vorschriften befriedigende Lösung finden können. Es ist daher meines Erachtens nicht richtig, wenn der Gegensatz in der bisherigen Debatte so hin— gestellt worden ist, als ob man hier zu scheiden habe zwischen denen, welche für die Selbständigkeit der Kirche eintreten, und denen, welche diese Selbständigkeit nicht wollen; vielleicht ist der Gegensatz nur in der Weise vorhanden, das zu unterscheiden ist zwischen denen, welche die aus der Frankfurter Reichsverfassung stammenden und aus dieser in die preußische Verfassung übergegangenen allgemeinen Prinzipien unvermittelt in praktisches, aktuelles Recht umwandeln wollen und denen, welche dies nicht wollen.
Es ist sehr charakteristisch, wenn man die Entwickelung unseres öffentlichen Rechts auf diesem Gebiete an der Hand dieser Unterscheidung betrachtet: So lange der 5§. 147 der Frankfurter Verfassung allgemein theoretisches Recht war, war Jedermann einverstanden mit demselben und zwar aus dem einfachen Grunde, weil Jeder in diesen allgemei⸗ nen Sätzen einen Theil dessen wiederfand. was er in diesen Sätzen finden und gefunden wissen wollte. Es ist daher in der That ein beachtenswerther Umstand, daß auch in der heutigen Verhandlung der erste Herr Vorredner den Absatz 1 jenes Paragraphen, welcher von der seldständigen Ordnung und Verwaltung der kirchlichen Angelegen⸗ heiten Seitens der einzelnen Religionsgesellschaften spricht, allein in den Vordergrund seiner Ausführungen stellte, während der Hr. Abg. Richter (Hagen) unmittelbar darauf klar machte, daß für ihn und seine Freunde lediglich der Absatz 2 der springende Punkt in diesem Paragraphen sei. Meine Herren, das ist kein Zufall, und wir müssen darin der historischen Entwickelung ihr Recht lassen, daß es bei den Verhandlungen mit der katholischen Kirche niemals gelungen ift, den Sinn dieses Artikels einwandsfrei festzustellen und daß auch hinterher alle aufrichtigen Versuche, den wahren Sinn zweifelsfrei fest⸗ zustellen, vergebliche Bemühen geblieben sind. Was zu er—⸗ mr , als der Artikel, allerdings mit einigen Veränderungen, in die preußische Verfassung überging, auch eingetreten. Die Regierung, als sie diesen Artikel ein⸗ brachte, ging von der Auffassung aus — es liegen die authentischen Erklärungen des damaligen Kultus⸗Ministers vor —, es sei völlig ausgeschlossen, daß mit der Einführung des Artikel 15 alle Rechte des Staates den Religionsgesellschaften gegenüber eliminirt seien, und die Ausführungen, welche der Minister gemacht hat, lassen deutlich erkennen, daß das Aufsichtsrecht und Gesetzgebungsrecht des Staates in keiner Weise tangirt werden sollten, denn, wie der Wortlaut des Art. 15 besagt, die Kirche habe die Ordnung und das Verwal⸗ tungsrecht ihrer Angelegenheiten. Ja, der Minister ging soweit, daß er auch für die Ausführung des Ordnungs⸗ und Verwaltungs— rechts der Religionsgesellschaften durch eine Reihe von selbständigen Abmachungen und Ausführungsbestimmungen sorgen wollte. Aber, meine Herren, was man damals nicht erwarten konnte, trat ein in dem Augenblick, wo die Verfassung publizirt war. Denn, als die preußische Staatsregierung an die Vertreter der katholischen Kirche sich wandte mit dem Ersuchen, zur Einführung des Artikels beizutragen und mit der Regierung gemeinsam die verschiedenen Verwaltungszweige näher durchzugehen, trat ein ab⸗ solutes Hinderniß ein, indem die kirchlichen Organe erklärten: Art. 15 ist aktuelles Recht, auf Grund dessen führen wir nach unserm eigenen Ermessen unsere Angelegenheiten selbständig aus. Damals stand die Regierung bereits vor der schweren Frage, soll sie den Kampf, der ihr angeboten wurde, aufnehmen oder soll sie die Entwickelung der Dinge weiter abwarten? Es ist nichts Neues und es ist an diesem Tische vor Jahren wiederholt ausgesprochen worden, daß die Staatsregierung zunächst die Entwicklung der Dinge abgewartet hat in der Hoffnung, es würde ein Zeitpunkt eintreten, an welchem ohne schwere Störung die Grenzen der beiderseitigen Gebiete durch Einzelgesetze richtig gezogen werden könnten. ; ⸗
Der Hr. Abg. Reichensperger hat nicht mit Unrecht hervor— gehoben — und man soll an solchen Worten nicht rütteln — daß im Jahre 1861 von Höchster Stelle die Ordnung und die ordnungs— mäßige Einrichtung der Verhältnisse der katholischen Kirche aus drücklich anerkannt ist. Er hat auch Recht gehabt, wenn er darauf hingewiesen hat, daß ähnliche autoritative Aeußerungen noch im Jahre 1866 in dem Augenblicke ausgesprochen wurden, als die Erzbischöfe Melchers und Ledochowski den Cid der Treue in die Hand des Ober- haupts unseres Staats ablegten und den Gesetzen Gehorsam ver— sprachen. Aber, meine Herren, ebenso richtig it daß unter dem Hinzutritt anderweitiger Ereignisse, welche die staatsrechtliche Stellung Preußens und Deutschlands veränderten, und unter Hinzutritt von Ereignissen, die sich zum Theil außerhalb unserer Landesgrenzen zutrugen, in der That Verschiebungen in dem Wesen und in den Ansprüchen der katholischen Kirche eintreten; und wenn der geehrte erste Herr Redner dem Gedanken Ausdruck gegeben hat, als ob es an konkreten Vor⸗ würfen in der Hinsicht gefehlt hätte, dann müssen Sie es mir in meiner verantwortlichen Stellung schon glauben, wenn ich Ihnen sage, es giebt kaum ein Aktenstück aus jener Zeit, welches nicht immer wieder in diese schwierigen und kaum lös⸗ baren Diffikultäten hineinführt. Fast immer habe bei solchen Differenzen der taat. geschwiegen, bewußt, daß er zu einer anderen Zeit auf die Sache zurückkommen müsse. Häufig ist er sogar mit dem Bewußtsein von dem richtigen Stand⸗ Punkte zurückgewichen. Daß in spaͤteren Phasen der Entwickelung unfereö Staatslebenz — wie in der Eniwickelung aller übrigen Staaten, in denen ähnliche Verhältnisse bestehen — die ernste Auf⸗
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gabe sich ergab, in speziellen konkreten Gesetzen die Verhältnisse des Staats und der Religionsgesellschaften zu ordnen, kann nicht Wunder nehmen, und wenn man, wie ich dieses schon vor zwei Jahren bier ausgesprochen habe, sich in die Bedeutung dieses Gedankens vertieft, nimmt man den Wirrnissen, in denen wir uns befinden, zum großen Theil ihre Schärfe und zieht den Stachel aus der Wunde. Wir ernten das, was wir — wenn ich den trivialen Ausdruck ge⸗ brauchen darf — in der Vergangenheit selber gesät haben, wir müssen die Suppe aukessen, die wir uns selber eingebrockt haben.
Wenn irdend Jemand daran zweifeln könnte, daß mit allgemeinen Grundsätzen in diesen Verwickelungen nichts auszurichten ist oder, wenn man glauben sollte, daß solche allgemeinen Prinzipien auf einem so schwierigen Gebiet ein klares aktuelles Recht schaffen könnten, so braucht man nur die Entwickelung in unseren neuen Provinzen anzu— seben. Als im Jahre 1866 Hannober, Rassau, Kurhessen mit der preußischen Monarchie vereinigt wurden, fanden wir in allen diesen Ländern ein sehr woblgeordnetes Verhältniß zwischen dem Staate und der katholischen Kirche, niedergelegt zum Theil in Verfassungsbestimmungen sehr konkreter Natur, niedergelegt in einzelnen Gesetzen, niedergelegt zum Theil in Verordnungen der Monarchen, bezw. der Staats. Ministerien, und zwar Bestimmungen, die ausschließlich auf einseitiger autoritativer Willenserklärung des Staates berubten, Bestimmungen, die zum Theil bekämpft waren Seitens der Domkapitel, der Bischöfe, zum Theil Seitens der Kurie, aber dennoch Bestimmungen in aktueller Gültigkeit, die schließlich beschworen und gehalten wurden.
Wenn man nun, meine Herren, den Zustand sich vergegenwärtigt, in dem bis zur Einführung der preußischen Verfassung die genannten Theile unseres Staatsgebiets sich befunden haben, und sich dabei noch klar gemacht hat, welche Verhältnisse nachher eintraten, als die Ver⸗ fassung in ihrer undefinirbaren Grenzbestim mung noch wirkte, der kann darüber gar nicht zweifelhaft sein, daß es ein Febler war, diejenigen Bestim⸗ mungen, die wir in den genannten Landestheilen vorfanden, mit jenen allgemeinen Verfassungsprinzipien zu eliminiren. Wenn man aber diese Erfahrung gemacht und klar erkannt hat, wohin solches Vor— gehen führt, so wird man der gegenwärtigen Staatsregierung nicht zumuthen können, daß sie diesen Fehler wiederholt. Nach unserer ge⸗ wissenhaften Ueberzeugung wäre es in der That der größte politische Fehler, wenn wir in der gegenwärtigen Situation mit Bestimmungen vor Sie hintreten würden, die jeder der Herren auslegen kann, wie es ibm paßt und die nachher in der Praxis einen ganz unmöglichen Zu— stand herbeiführen. Meine Herren! Der Hr. Abg. von Hammerstein ist wegen seiner dahin zielenden Aeußerung bekämpft worden, aber ich glaube mit Unrecht. Ich habe mir natürlich diese Frage, so lange ich die Ehre habe, an meiner Stelle zu stehen, wiederholt vorgelegt, und ich gebe Ihnen die Versicherung, daß ich trotzdem nicht im Stande wäre, Ihnen nur entfernt mitzutheilen, welche Bestimmungen der ein— zelnen Spezialgesetze nach Einführung der drei Artikel bestehen bleiben würden und welche nicht. Wenn zuvor auf die kassatorische Klausel der Verfassungsurkunde hingewiesen ist, so darf dabei doch nicht über⸗ sehen werden, daß diese ausdrücklich garantirt das Aufrechterhalten aller Bestimmungen, die der Verfgssung nicht zuwider⸗ laufen; es ist das eine solche kassatorische Klausel, die, wenn ich so sagen darf, in odium der Aufhebung, also für das Bestehenlassen der die kirchlichen Angelegenheiten betreffenden Bestimmungen auszu— legen ist, und der Hr. Abg. von Hammerstein hat meines Erachtens ganz richtig darauf hingewiesen, daß wir den evangelischen Kirchen körpern gegenüber in eine mißliche Lage kommen würden indem wir eine ganze Reihe der segensreichen Entwicklungen, die in die evange— lischen Kirchenverfassungen aufgenommen sind, vollständig illusorisch 2 damit aber die Lebensadern jener Kirchenkörper unterbinden würden.
Meine Herren! Aus diesen Erwägungen werden Sie es natür- lich finden, daß ich den Auffassungen der Staatsregierung so Aus— druck gegeben habe, wie es zu Anfang meiner Ausführungen ge⸗ schehen ist.
Damit würde meine Aufgabe erledigt sein, wenn in den viel⸗ fachen Bemerkungen, welche der geehrte erste Herr Vorredner gemacht hat, ich nicht zwei Gedankenreihen gefunden hätte, auf die ich eine Er⸗ widerung für nöthig halte. Die erste betrifft den Versuch, den An— trag, der heute zur Verhandlung kommt, in der Weise zu verwerthen, als ob er die Entschließungen der Staatsregierung beeinflußt habe. (Abg. Reichensperger: es ist das direkte Gegentheil gesagt! Ich habe mir notirt: die Stellung des Antrags wäre maßgebend gewesen für die Begnadigung des Bischofs. (Widerspruch. Wenn das Gegen⸗ theil der Fall ist, so acceptire ich das sehr gern, ich kann aber unmittelbar daran anknüpfen: Der Zufall kam meinem Irrthum zu Hülfe, weil in der That die Begnadigungsordre des Bischofs von Limburg einen Tag später datirt ist, als der Antrag, welchen wir heute verhandeln. Dies führt mich dann unmittelbar auf die Bemerkungen, welche auch die letzten beiden Herren Vorredner über die Begnadigungsfrage gemacht haben.
Die Entwickelung aller dieser Sachen ist in der That nicht, wie der Hr. Abg. Richter glaubt, in der prinzipiellen und schematischen Weise herbeizuführen, wie es einem außerhalb Stehenden möglich oder nothwendig erscheint. Als am 3. Dezember v. J. die Begna⸗ digung des Bischofs von Limburg ausgesprochen wurde, geschah es in dem Augenblick, wo es feststand, daß das Bemühen, die Dispens⸗ nachsuchung Seitens der Bischöfe zu vereiteln, definitiv als über— wunden anzusehen, wo es klar wurde, daß die vielfachen Anzeichen, daß man im Wege einer wohlwollenden Praxis zu einem Entgegen⸗ kommen und zu befriedigenden Verhältnissen kommen werde, nicht ge⸗ trogen hatten, und die Hoffnung auf eine fernere friedliche Entwicke⸗ lung neue Nahrung erhielt. So sind wir weiter gegangen in dem Augenblick, als wir sahen, daß die verantwortlichen Vertreter der katholischen Kirche sich entschlossen hatten, die Hand, welche die Staatsregierung schon unmittelbar nach Erlaß des Juligesetzes ent gegengestreckt hatte, nicht zurückzuweisen. Damit steht auch die Aufhebung der Sperre in Verbindung und wenn ich heute nicht von der Begnadigung des Bischofs von Münster reden kann, so hängt das damit zusammen, daß der Begnadigungsantrag erst vor kurzer Zeit eingegangen ist und die Angelegenheit sich heute in einem Stadium befindet, welches nach der staatsrechtlichen Lage es mir unmöglich macht, mich darüber aus⸗ zusprechen. Dagegen weiß ich nicht, weshalb die Herren Abg. Richter und Dr. von Stablewski sich in Bezug auf die anderen beiden Erz— bischöfe so starker Bemerkungen gegen die Staatsregierung bedienten. Meine Herren! Diese Sache ist für die Staatsregierung längst erledigt. Das Begnadigungsgesuch der Kirchenvorstände des Erzbisthums Cöln ist bereits 1882 abgewiesen, und sollte für den Erzbischof von Posen ein gleicher Antrag kommen, so würde er auch zurückgewiesen werden. Das ist für die Staatsregierung eine längst abgethanene Sache, in= sofern die Staatsregierung sich auch bei wiederholten Erwägungen klar geworden ist, daß die Rückkehr dieser Bischöfe nicht dem Interesse des Staates dienen würde. Eine solche Rückkehr würde nicht dazu dienen, dem Frieden, den wir nicht von einem Jahre zum andern haben, sondern dem wir längere Dauer verschaffen wollen, förderlich zu sein. Es können ja Diejeni⸗ gen, welche die kirchlichen Interessen unserer preußischen Katholiken zu vertreten haben, eine andere Meinung darüber haben; sie werden sich zu überlegen haben, ob die Konservirung der gegenwärtigen Zu⸗ stände in Anfehung des Gesammtinteresses der katholischen Kirche wie des Spezialinteresses der Diözesen von Cöln und Posen förder⸗ samer ist als ein Wechsel in den Personen. Die Entschließung ist in dieser Beziehung absolut frei, weder sind für den Fall der Ab- lehnung Nachtheile Seitens der Regierung in Anssicht gestellt, noch für den Fall des Entgegenkommens irgendwelche Vortheile ver⸗ sprochen. Also in dieser Beziehung hat die preußische Staatsregie⸗ rung ihre Stellung genommen, und ich kann sagen. daß von den gegenwärtigen Staats⸗-Ministern kein einziger, wenn an ihn die Frage herantreten sollte, eine Begnadigungsordre in Ansehung dieser beiden Erzbischöfe zu unterschreiben, seinen Sitz innezubehalten sich ent⸗ schließen wird. ;
Was die weiteren Bemerkungen in Ansehung der Verhandlungen mit Rom betrifft, so hat der Hr. Abg. Dr. Reichensperger seinen Antrag mit der Ausführung motivirt, daß er zurückgegangen ist auf
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die Verhandlungen mit Rom und darauf bingewiesen bak, daß nach den ihm zugegangenen Mittheilungen daselbst materielle Verhandlungen eingehender Natur nicht schwebten. Er machte weiter der preußischen Regierung den Vorwurf, daß sie das Zustandekommen eines ersprießlichen Resultats dadurch vereitle, daß sie möglichst viele Konzessionen verlange, und er schloß dann diesen Theil seiner Ausführungen damit, daß er den Weg nach Rom als den allein heilsamen und zum Ziele führenden bezeichnete. Meine Herren! Ich weiß nicht, welche der Erklärungen, die von der Regie⸗ rung im Laufe der letzten drei Jahre, in denen wir uns mit der Re⸗ vision unserer kirchlichen Gesetzgebung beschäftigen, im Landtage ab⸗ gegeben sind, oder welche der sonst publizirten Staatsschriften zu einer so irrthümlichen Auffassung Veranlassung gegeben haben könnten. Vor zwei Jahren habe ich bereits an dieser Stelle, als wir in die Berathung der Novelle vom 31. Mai 1882 eintraten, erklärt und meines Erachtens in einer nicht mißzuverstehenden Weise, daß Ver⸗ bandlungen mit der Absicht, daß ein Konkordat oder ein förmliches Uebereinkommen geschlossen werden könnte, nun und nimmermehr von der gegenwärtigen Staatsregierung geführt werden, daß wir aber sehr gern bei dem Bemühen, durch eine einseitige flaatliche Gesetzgebung die Verhältnisse des Staats zur katholischen Kirche zu regeln, mit der Kurie in Fühlung bleiben wollen und wesentlich zu diesem Zwecke auch die dortige Gesandtschaft etablirt haben. Auch darin ist ein weiterer Irrthum zu konstatixren, als ob die preußische Re⸗ gierung Konzessionen verlangt habe. Wir haben im Gegentheil bier und anderweitig stets erklärt, daß die gegenwärtige Staatsregierung ganz und voll entschlossen ist, alles dasjenige, was ohne Schädigung staat⸗ licher Interessen sowohl in der Verwaltung wie in der Gesetzgebung gewährt werden kann, den Katholiken Preußens zu geben, und wir überlassen es Denjenigen, welche sich mit den kirchlichen Interessen unserer katholischen Mitbürger vom Standpunkt der Kirche zu be⸗ schäftigen haben, ob sie es für richtig halten, das, was der Staat bietet, einfach zu acceptiren und im Uebrigen eine abwartende Stellung zu nehmen, oder ob sie auch ihrerseits versuchen, den Interessen ihrer katholischen Pflegebefohlenen entgegenzukommen und selbstthätig zur Beseitigung der Schwierigkeiten, die unsern Weg bedecken, zu helfen. Wir haben daher auf allen Gebieten der Verwaltung — ich kann wohl sagen, ausnahmslos — versucht, die Fäden, welche abgerissen waren, wieder anzuknüpfen, und so viel Schwierigkeiten sich auch diesen Bemühungen entgegenstellen, so kann doch nicht verkannt wer⸗ den — wenn das natürlich auch in der Presse und im Parlament nicht anerkannt werden wird — daß wir auch auf sehr wichtigen Gebieten bereits ein erfreuliches Entgegenkommen finden und daß ohne großes Aufheben viele Uebelstände aus der Welt geschafft worden sind einfach dadurch, daß man darüber klar geworden ist, wo die wirklichen Bedürfnisse liegen, und diesen nach Möglichkeit im beiderseitigen wohlverstandenen Interesse, und ohne sich in ein kontradiktorisches Verfahren einzulassen, eine praktische Abhülfe zu schaffen bemüht ist.
Wir haben deshalb auch den Muth gehabt, in das Gebiet der Gesetzgebung einzugreifen, und haben in mehreren Novellen eine ganze Reihe von sehr wichtigen Angelegenheiten organisch geordnet, und es ist nicht richtig, wenn der Hr. Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bei der Betrachtung der Novellen sagte, für die Lösung der kirchlich prin⸗ zipiellen Fragen sei bisher noch nichts geschehen. Das ist das direkte Gegentheil von dem, was hier bei Schaffung der neuesten Gesetze er⸗ klärt und anerkannt worden ist. Wir haben im Gegentheil auf dem allerwichtigsten Gebiet, das wiederhole ich, auf dem Gebiet der Diözesanverwaltung und auf dem Gebiet der Seelsorge sehr wichtige organische Bestimmungen getroffen, und wenn dieselben noch nicht in vollem Maße durchgeführt worden sind, so ist das, wie die Herren anerkennen werden, nicht die Schuld der Staatsregierung.
Ich kann mit dieser Richtigstellung sckließen, meine Herren, ich kann nur sagen: wenn Sie mit diesen Anträgen die Staatsregierung drängen, so wird Ihnen das nichts helfen. Ich kann vielleicht sogar hinzufügen, sie haben nicht einmal die Wirkung auf die Staatsregierung, daß dieselbe sich in ihren Entschließungen retardirend dieserhalb ver⸗ balten wird. Aber der Beantwortung der Frage können Sie sich immer weniger entziehen, welche unsere katholischen Mitbürger be⸗ schäftigt: ob man mit prinzipiellen Gegenanstürmen die Angelegenheit fördert, und ob es nicht räthlicher ist, der gegenwärtigen Staatsregie⸗ rung ihr Fortschreiten zu erleichtern und thatsächlich entgegenzukommen. Die gegenwärtige Staatsregierung entzieht sich nicht der Last, daß sie versuchen muß, die Aufgabe zu erfüllen, welche ihr in Betreff der richtigen Grenzbestimmung zwischen Staats- und Religionsgebiet ge⸗ stellt ist. Aber die gegenwärtige Staatsregierung ist nicht so an⸗ spruchsvoll und so ehrgeizig, anzunehmen, daß sie die letzte aller Staatsregierungen sein wird, der die Lösung dieser Aufgabe gebührt, und sie kann sich sehr wohl denken, daß es auch nach ihr eine Staats- regierung geben wird, die einen großen Theil derjenigen Lasten, welche die gegenwärtige Regierung gern erleichtern würde, als eine unver⸗ änderte Bürde überkommen möchte.
Der Abg. Sack erklärte, im Namen derjenigen seiner Fraltionsgenossen, welche früher mit ihm gegen die Aufhebung dieser Verfassungsartikel gestimmt hätten, wolle er noch einige kurze Bemerkungen machen. Die Aufhebung dieser Artikel sei das Thor gewesen, durch welches das Unglück der Maigesetzgebung über Preußen hereingebrochen sei. Mit dieser Aufhebung sei der Religionskampf ausgebrochen, der zwar nicht mit Waffen geführt sei, aber unabsehbare Wirrsale angestiftet habe. Nun wolle er zugeben, daß der Zeitpunkt, den das Centrum für die Einbringung seines Antrags gewählt habe, kein günstiger sei insofern, als die Regierung sich bemüht zeige, die Härten der Maigesetzgebung zu mildern. Wenn man aber gerecht sein wolle, so müsse man anerkennen, daß Seitens der katho⸗ lischen Kirche ein Friede nicht eher gemacht werden könne, als bis die Bestimmungen über die Vorbildung der Geistlichen aufgehoben seien. Auch die evangelische Kirche habe ein gleiches Bedürfniß. Trotzdem müsse er aber sagen, daß, wolle das Haus dem Antrage des Centrums zu⸗ stimmen, ein unbeschreibliches Chaos entstehen würde, nament⸗ lich mit Beziehung auf die evangelische Kirche, worauf der Abg. von Hammerstein mit Recht hingewiesen habe. Auch für den Staat gebe es ein non posse, und von dem Wege, den das Centrum jetzt vorschlage, wisse man, daß der Staat ihn nicht annehmen könne. Er halte deshalb dafür, daß nur auf dem Wege der Spezialgesetzgebung die Bestimmungen entfernt werden könnten, welche die Kirche schädigten. Das seien die Gedanken, mit denen seine Partei den Antrag auf eine motivirte Tagesordnung unterschrieben habe.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man habe bei der heutigen Berathung erst die Ansicht gewinnen können, als ob die Diskussion des vorliegenden Antrages irgend welche
raktische Wirkung nicht haben werde. In diesem Augenblick ei dieser Anschein beseitigt. Der Antrag habe einen Blick in die Lage der Dinge gegeben, von dem er sagen müsse, daß er denselben nicht so erwartet habe. Der Ton und Inhalt der Rede des Ministers sei eine solche gewesen, daß er fürchten müsse, man stehe im Beginn einer neuen Kampfes⸗Aera. Theoretisch habe der Minister sich um Nichts anderes gestellt, als es sein Vor⸗ gänger, der Minister Falk, gethan habe, und nur praktisch eine mildere Handhabung in Aussicht gestellt, und er wisse nicht, wie der Minister mit diesen kategorischen Erklärungen, die derselbe gegeben habe, diejenigen Gesetze heute noch recht⸗ fertigen könne, die in den Jahren 1880 u. f. geschaffen seien. Der Antrag, wie derselbe gestellt sei, sei nicht etwa ein Scherz, wie der Abg. von Hammerstein andeuten zu wollen scheine; derselbe sei das Produkt einer sehr ernster, und kühlen Ueber⸗
legung. Der Gang, der von der Königlichen Staatsregierung