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bis jetzt zur Ausgleichung der bestehenden kirchlich⸗politischen Differenzen eingeschlagen sei, sei zwar ein folcher gewesen, daß in weiten Kreisen die Ansicht vorherrsche, die Regierung wolle in diesem oder jenem bedeutenden Punkte nachgeben, und das äußere Gerüste der Hierarchie herstellen, und auf diese Weise den Glauben verbreiten, es sei nun alles in Ordnung, in Wirklichkeit aber wolle sie den ganzen Apparat der Maigesetze beibehalten, um je nach Belieben darauf zurück zu kommen, daß also noch das Programm festgehalten würde, welches dahin ausgedrückt sei, daß man die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen und zu stetem Gebrauch bereit halten müsse. Es sei nothwendig, diesem Glauben entgegen zu treten, wenigstens insofern ent— gegen zu treten, daß das Centrum einerseits sehr klar und bestimmt zu erkennen gebe: Auf eine solche Versumpfung des Kulturkampfes lasse es sich nicht ein. Das Centrum halte es für nothwendig, dem katholischen Volke gegenüber zu zeigen, welche Ziele es unverrückbar verfolge, und daß dies durch den Antrag geschehen sei, beweise der Beifall, welcher aus dem ganzen katholischen Volke dem Centrum zu Theil geworden sei. Es sei aus dem Sinne des Volkes gesprochen worden, wenn das Centrum verlange, es solle das, was früher bestan⸗ den habe, wieder hergestellt werden. Der Antrag be⸗ zwecke direkt die Herstellung des status quo ante, d. h. vor dem Kulturkampf. Dieser Zweck, er wiederhole es noch einmal, sei von seiner Partei jederzeit und von ihm persönlich sehr oft unumwunden ausgesprochen, und das Cen⸗ trum werde nicht ruhen, bis derselbe erreicht worden sei. Der Minister sage mit großer Emphase: „Von den jetzigen Mi⸗ niftern bekomme das Centrum es nicht.“ Nun, er wolle sehen, ob die Herren nicht zu einer besseren Belehrung zu bringen seien. Für ewige Zeiten hätten die Herren die Sitze auch nicht inne, auf denen sie sich jetzt befänden. Die Katholiken duldeten viel, sie litten gern, aber nimmermehr werde das Centrum zugeben, daß dem Volke die Freiheit genommen werde. Meine man denn etwa, daß 10 Millionen Katholiken sich bei den Vertröstungen des Ministers beruhigen wür⸗ den? Er wolle ausdrücklich hervorheben, daß er bei den Erklärungen des Ministers noch nicht annehme, daß von Seiten der Herren, die jetzt das Regiment verträten, eine organische Reyision abgelehnt sei. Sie sei zu seiner Befrem— dung noch nicht ausgesprochen, obgleich die Herren von der linken Seite des Hauses aus den heutigen Erklärungen des Ministers leicht deduziren würden, daß es beim Alten bleiben werde. Er würde gern sehen, wenn der Minister seine ge⸗ sprochenen Worte noch erläutern würde. (Zurufe rechts! ) Die Freikonservativen riefen ihm zu, der Minister habe nicht ge⸗ sagt, was er (Redner) hier vorgetragen. Man werde den Wort— laut seiner (des Ministers) Rede ja bekommen und dann sehen, wie es mit diesem Punkt beschaffen sei. Das aber er— klare er, daß das Centrum nicht eher ruhen werde, bis über diesen Punkt vollste Klarheit geschaffen sei. Der Minister habe außerdem gesagt, daß der vorliegende Antrag nicht re— tardirend auf die Beschlüsse der Regierung einwirken werde. Dieselbe werde also Alles thun, was sie zur Ausführung der im vorigen Jahre und früher beschlossenen Gesetze in Aussicht genommen habe. Was habe aber den Minister gehindert, die Ausführung der Gesetze so lange hinauszuschieben? Sei in Cöln, Münster und Posen nicht offen darnach verlangt wor— den? habe das Centrum sich nicht erst im vorigen Jahre hier beschwert? Hätten die Bischöfe nicht schon längst zurückberufen werden können? Es sei hier anscheinend nicht ohne Absicht hervorgehoben, daß bei der Rückberufung der Bischöfe ein Gnadenakt im gewöhnlichen Sinne des Worts vorliege. Das leugne er. Er erkenne dankbar an, wenn von der ge— gebenen Befugniß Gebrauch gemacht werde, die Bischöfe zurückzurufen. Aber das sei bei Leibe kein Gnadenakt in dem Sinne, daß ein Verbrechen vorangegangen wäre. Worauf die Strafe gestellt gewesen sei, das sel getreue Pflichterfüllung gem wesen. Die Rückberufung des Bischofs Blum hätte sehr schön bei Gelegenheit des Niederwaldsfestes erfolgen können. Es hätte dazu eines besonderen Gnadengesuches nicht bedurft. Dasselbe sage er von Münster, wenn der Minister bemerke, daß die Begnadigung hier noch nicht erfolgt fei, weil das Begnadigungsgesuch so spät eingereicht sei. Soviel kenne er von den Intentionen des Kaisers, daß auch ohne ein solches Gesuch hätte geschehen können, was jetzt geschehe. Vor Allem aber könne von einer Schuld katholischer Seits nicht die Rede sein. Der Minister habe dann noch angeknüpft an die Einreichung von Dispensationsgesuchen im Bisthum Limburg und bemerkt, nachdem die Bemühungen, die Einreichung dieser Gefuche zu hintertreiben, gescheitert seien, habe die Regierung so vorgehen können. Ihm sei es vollkommen neu, daß versucht sei, diese Ein⸗ reichung zu hintertreiben. Es wäre interessant, wenn klar— gestellt würde, von wo diese Gesuche ausgegangen seien. Mit schwerem Herzen habe das Centrum sich entschlossen, die Voll⸗ macht zu einem solchen Schritte zu geben. Er müsse es also abweisen, als ob jener Versuch vom Centrum ausgegangen wäre. Das Centrum würde sich sonst in Widerspruch gesetzt haben mit seinen eigenen Handlungen. Der Minisser habe bereits anerkannt, daß, was geschehen sei, die Noth nur theilweise abstellen könne. Wenn derselbe aber zugleich an⸗ deute, daß nun die Seelsorge wieder hergestellt fei, fo irre er sich entschieden. Durch widerruflich angestellte Hülfsgeistliche sei das nicht möglich. Was das Centrum verlange, sei, daß etwas Ordentliches geschehe, damit die Katholiken dahin kämen, wohin zu kommen sie kraft der abgeschlossenen Verträge ein Recht hätten. Er wolle doch sehen, ob ein Minister die Worte deuten könne, die der König gesprochen habe. Durch den vor— liegenden Antrag habe das Eentrum klar gezeigt, daß der Itatns duo ante wieder hergestellt werden müsse. Was jetzt ge— schehen, könnte nur die äußerste Bedrängniß abwenden. Die Kon— servativen müßten dem Centrum hierbei helfen oder die Resolution aufheben, die das Haus im vorigen Jahre beschlossen habe. Er sei dankbar, daß in Nr. 2 des konservativen Antrages wenig⸗ stens leise angedeutet sei, was damals beantragt sei. Aber deutlich sei diese Erklärung nicht. Wenn der Abg. von Ham⸗ merstein meine, man hätte an die vorjährige Resolution an⸗ knüpfen müssen, so wäre es ja ein Leichtes gewesen, diesen Gedanken des Abg. von Hammerstein in die heutige Resolu⸗ tion hineinzuhringen,. Uebrigens werde er schen, wie der Abg. von Hammerstein sich stellen werde, denn ein in dieser Rich— tung gehender Antrag sei bereits redigirt, und werde bald zur Kenntniß des Hauses kommen. Um einige ängstliche Evan⸗ gelische zu gewinnen, sei von dem Abg. von Hammerstein die Sache so dargestellt, als ob der vorliegende Antrag für die evangelische Kirche bedenklich wäre, und der Minister habe sich ähnlich vernehmen lassen. Das beweise ihm, daß auch in den Kreisen der Rechten von einem Begriff einer selbstän⸗
Synodalordnung werde keineswegs durch die Annahme des vorliegenden Antrages alterirt. Er habe sich über die General— Synodalordnung gefreut als über einen Lebensakt der evan⸗ gelischen Kirche, den er nicht erwartet hätte, am weniasten in den alten Provinzen. Hr. Wehrenpfennig und seine Freunde hätten allerdings in die Synodalordnung sehr viel staatliche Fesseln für die evangelische Kirche hineingebracht; diese würden aber gerade durch Herstellung der drei Verfassungsartikel be⸗ seitigt. Der Antrag sei also kein Umstoßen der Verfassung der evangelische Kirche, sondern ein Befreien aus den Fesseln des Staates, in dessen starrer Umarmung die evangelische Kirche zu Grunde gehen müsse. Wenn der Minister von Akten ge⸗ sprochen habe, die er nicht vorlege, so beziehe er sich aufbie Aeußerungen, die Se. Majestät der König einst in Königsberg gethan habe, wo derselbe gesagt habe, daß die damals be⸗ stehenden Gesetze ein gutes Verhältniß zwischen Staat und Kirche ermöglichten. Jetzt meine man plötzlich, was damals klar gewesen sei, sei dunkel geworden. Stimme das Haus jetzt dem Antrage zu, so sei man gleich aus aller Noth. Ein tropfenweises Vorgehen errege nur Unzufriedenheit. Mache man die Revision der Gesetzgebung nicht nach kleinlichen Gesichtspunkten, wie sie den Köpfen der Geheimräthe entsprängen. Das habe schon der Abg. Reichen⸗ sperger betont. Jetzt aber wolle der Minister die heutigen Zustände in Schutz nehmen gegen die früher vom Kaiser ge⸗ rühmte Ordnung. Es sei gesagt worden, auf dem Wege der Einzelgesetzgebung müsse die kirchliche Noth beseitigt werden. Er wolle dem nicht widersprechen, aber nur bemerken, daß Wandel bald geschaffen werden müsse. Denn bestehe die Unterdrückung der Katholiken weiter fort, so kämen Kaiser und Reich in Gefahr. (Lachen bei den Nanonalliberalen.) Das Lachen habe früher ganz anders geklungen, heute seien die Reihen der Nationalliberaken schon dünner geworden, und bald würden auch die heutigen Lacher verichwunden sein, die Revision müsse Zug um Zug erfolgen, sonst gehe das Cen— trum auf dieselbe nicht ein. Ueber die Begnadigung des Bischofs von Münster wolle er sich nach der Erklärung des Ministers nicht weiter äußern, er wolle nur hoffen, daß sie so bald als möglich erfolge. Was die Aeußerungen des Ministers betreffe, mit denen der— selbe die Wiedereinsetzung der Bischöfe Melchers und Ledo— chowski ablehne, so möchte er den Minister doch darauf auf— merksam machen, daß der Gebrauch des Wortes „Niemals“ immer sehr bedenklich sei. Uebrigens könne die katholische Kirche warten; sie sei doch seit Jahrhunderten und Jahr— tausenden an das Warten und Dulden gewohnt. Die Worte des Ministers würden aber doch in Posen und Cöln und weit darüber hinaus, in der gesammten katholischen Welt große Betrübniß erwecken, und selbst Tausende von edlen Protestanten — er kenne deren Viele, die so dächten — würden dieses Gefühl theilen. Es würde immer mehr und mehr erkannt werden, wie sehr die Regierung selbst mit dem Kulturkampf die konservative Politik störe. Die Begna⸗ digung dieser Bischöfe hätte überall hohe Befriedigung und höchstens bei der verbissenen Presse, wie etwa bei der „National-Zeitung“, Widerspruch erweckt. Was hätten denn übrigens die beiden Erzbischöfe Schlimmeres gethan als An⸗ dere? In hohen Kreisen — er sage nicht in den Aller— höchsten — sage man, Melchers könne nicht zurückberufen werden, weil der Abg. von Bennigsen eine große Rede da⸗ gegen gehalten habe, Ledochowski aber deswegen nicht, weil derselbe polnische Tendenzen verfolge. Nun sollte Hrn. von Bennigsens große Rede jetzt aber doch wohl kein Hinderniß mehr für Melchers Zurückberufung bilden können, und in Bezug auf Ledochowski müsse er darauf hinweisen, daß die Polen seiner Zeit gerade nicht mit seinen Tendenzen zufrieden gewesen seien. Ein Hinhalten ohne jeden sichtbren Grund gebe es nicht mehr. Warum werde nicht wenigstens die Sperre überall aufgehoben? In Cöln und Posen seien doch die Dispens— gesuche bereits eingereicht oder würden doch sicher kommen. Es sei doch also gar kein Grund für Aufrechterhaltung jener Gesetze da. Aber die Regierung wolle, wie es scheine, durch Nichtaufhebung eine Waffe in der Hand behalten, um die Resignation der Bischöfe zu erzwingen. Er denke, der Minister werde sich nach reiflicher ÜUeberlegung doch noch dazu bereit erklären. Die Rede des Ministers habe sein Blut mehr in Erregung gebracht. Er sei wirklich von den Wor— ten vom Regierungstisch ganz erschüttert. Er hoffe, daß der Minister doch mit Aufhebung der Sperre vorgehen werde. Das, was das Centrum fordere, sei die baldige organische Re⸗ form der Maigesetze. Zum Schluß wolle er nur noch den Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern stellen.
Ein Antrag auf Schluß der Debatte wurde angenommen.
Persönlich bemerkte der Abg. Frhr. von Hammerstein, der Abg. Dr. Windthorst habe ihn eines Irrthums geziehen; derselbe habe ihm eine falsche Auslegung des Staatsgesetzes vom 3. Juni 1873, betreffend die General⸗Synodalordnung, vorgeworfen. Derselbe habe dabei Ausdrücke gebraucht, aus denen er ersehe, daß auch eine lange politische Schulung, eine reiche Erfahrung, ein graues Haupt vor Uebereilung nicht schützten. In der Sache selbst rathe er dem Abg. Windthorst, den Erlaß vom 20. Januar 1876 und das entsprechende Staatsgesetz zu studiren; dann werde derselbe finden, daß er Recht habe, daß das Staatsgesetz der organisirten Kirche erst Rechte und Be— schränken beilege, die in der kirchlichen Verordnung nicht ent— halten seien.
Das Schlußwort erhielt der Antragsteller Abg. Dr. Reichen⸗ sperger (Olpe). Derselbe verwahrte sich gegen die Seitens des Abg. von Hammerstein und des Ministers von Goßler ihm gemachte Unterstellung, als habe er lediglich auf Verhand⸗ lungen mit Rom hingewiesen; nur wenn der Staat mehr Rechte haben wolle, als die richtige Abgrenzung der staatlichen und kirchlichen Rechte ihm verleihe, müsse derselbe sich an Rom wenden. Dem Abg. Richter gegenüber erkenne er an, daß derselbe den Passus aus den Frankfurter Grundrechten nicht vorgelesen habe, wonach keine Kirche vor der anderen Vorrechte haben solle. Diese Frage stehe für die gegen⸗ wärtigen Erwägungen tief im Hintergrunde. Er sei mit dem Satze einverstanden, halte aber dasür, daß es eben ein Vor— recht sei, wenn eine Kirche Staatsleistungen empfange, die andere nicht.
Der Antrag Windthorst, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen, wurde abgelehnt.
Ebenso wurde ein Antrag auf Vertagung abgelehnt.
Es trat also das Haus in die zweite Berathung ein.
Der Abg. Stöcker erklärte, er wolle mit seinen Bemer— kungen gleich beim Abg. Richter anfangen, um mit demselben rasch zu Ende zu kommen. Die Absichten der Rede des Abg.
digen evangelischen Kirche nicht die Rede sei. Die General⸗
Richter seien ziemlich durchsichtig, nämlich für die Wahlen be⸗
rechnet. Derselbe habe es nicht verstanden, wie man für Selbständigkeit der Kirche eintreten könne. Er finde das sehr begreiflich, denn die Kirchenpolitik des Fortschritts habe keinen Begriff von Kirche. Der Staat solle nach der Meinung des Abg. Richter die Aufgabe haben, Garantien gegen die Kirche für den Einzelnen zu schaffen; geschehe dies aber, so schaffe man damit ein neues zerstörendes Eiement. Der Fortschritt habe eben kein Verständniß für die Kirche. Wenn der Abg. Richter den Abg. von Hammerstein an die Zeiten erinnere, in welchen wieder der Liberalismus am Ruder sein werde, so denke er wirklich schon mit Besorgniß daran, obgleich doch die Zeit wohl nicht so nahe sei. Die Herren vom Centrum hätten an die Christlich-Sozialen den Appell gerichtet, gemeinschastlich dem Feinde entgegen zu treten. Zu dieser Gemeinsamkeit sei er gern bereit. Man habe zu seiner Freude auch von einer Schwesterkirche gesprochen; aber er glaube doch, daß man an den maßgebenden katholischen Stellen nicht so tolerant denke, hätten doch erst kürzlich im „Liboriusboten“ in Paderborn die hestigsten Angriffe gestanden. Der Abg. von Schorlemer habe ihm aus dem Herzen gesprochen. Erhöbe man sich zu einer allgemeinen Christenheit, dann könnte man dem Dynamit die Dynamis eines starken Glaubens entgegen setzen. Die getheilte Kirche sei eine Pilatusfrage, bei der es heiße: Was sei die Wahrheit? Wo sei die Wahrheit? Man wolle den Status quo vor dem Kulturkampf. Es kehre aber doch keine frühere Geschichtsperiode jemals wieder; man sei in eine neue Phase getreten, weil der frühere Zustand den Interessen des Staates nicht entsprochen habe. Die Tagesordnung der Kon⸗ servativen komme dem Centrum mit der Erklärung des Abg. von Hammerstein sehr weit entgegen, man spreche von einer prinzipiellen Selbständigkeit der evangelischen wie der katho⸗ lischen Kirche, ein Widerspruch mit der vorjährigen Resolution liege inhaltlich nicht vor. Das Centrum müsse doch auch an— erkennen, daß man inzwischen vorwärts gekommen sei, viele große Uebelstände innerhalb der katholischen Kirche seien be⸗ seitigt. Wenn das Centrum zu viel fordere, bekomme es viel— leicht wenig oder gar nichts. Die organische Revision wolle seine Partei befürworten, aber die Entscheidung darüber liege nicht bei der Regierung sondern in Rom; hier müsse das Centrum seinen großen Einfluß zur Erreichung einer friedlichen Entwickelung aufbieten. Jedenfalls wünsche er, daß durch weise Staatskunst den Katholiken ein neues Martyrium erspart werde. Zwischen einer territorial geschlossenen und einer universellen Kirche hestehe doch ein ungemeiner Unterschied; der Staat müsse sich der letzteren gegenüber sichern. Als die Verfassungs—⸗ artikel abgeändert seien, sei das Wort von Rom gekommen: Jeder Getaufte gehöre gewissermaßen dem Papst; als sie ab⸗ geschafft seien, habe man von Rom aus die Gesetze für null und nichtig erklärt, für irritas! Solcher Kirche könne der Staat keine volle Freiheit gewähren, die Staatshoheit müsse gesichert bleiben. Die Protestanten seien ebenso wie die Katholiken für Selbständigkeit der Kirche, namentlich der pro⸗ testantischen, aber in das Chaos wolle die protestantische Kirche nicht mit eintreten, welches durch die Annahme des Gesetzes zweifellos entstehen würde. Man würde dadurch Verfassungs⸗ paragraphen schaffen, welche mit den bestehenden Gesetzen im Widerspruch ständen; vorzuziehen sei doch der Weg der Gesetz⸗ gebung, um den berechtigten Ansprüchen auf Selbftändigkeit zu genügen. Die Aufstellung von Grundrechten würde den Staat nur in die Vergangenheit zurückwerfen, und demselben nur eine Idee geben, deren Erfüllung alte Schwierigkeiten neu herauf— beschwöre. Die evangelische Kirche bedürfe noch mehr als die katholische der Selbständigkeit, aber wenn der Abg. Windthorst sür beide Konfessionen das gleiche Gesetz wünsche, damit die Protestanten die Schläge mitbekämen, so könnte dieselbe diese Position nicht annehmen, daß sie der Prügelknabe sein solle. Er sei keineswegs ängstlich, wenn der Abg. Windthorst einen Staatsflicken abreißen wolle von der Verfassung. Die jetzige Organisation der evangelischen Kirche entstamme einer liberalen Aera, und er wünsche, daß die Kunde komme, wo die pro⸗ testantische Kirche vorwärts gebracht werde. Der Staat sei von der Kirche fast ganz emancipirt, umgekehrt sei noch nicht genug geschehen. Noch habe die General⸗ synode nicht, wohl aber der Minister, das Mitwirkungsrecht bei der Besetzung der wichtigsten Posten, noch habe man die Kirchensteuer nur im Betrage von ein paar Prozent, noch dürfe man bei der Besetzung der theologischen Professuren nicht mitreden. Das Recht der Lehrfreiheit wolle er nicht antasten, aber die kritische Richtung, welche an manchen Universitäten überhand nehme, müsse er um des harmonischen Einklangs willen zwischen der Lehrart auf Katheder und Kanzel zurückweisen. Nicht nur in der Generalsynode sei ein Akt lebendiger Aeußerung der Kirche zu erblicken, die ganze protestantische Kirche sei sehr lebendig und würde mit der fort— schreitenden Freiheit noch viel lebendiger werden. Wir würden durch die Annahme des Antrags nicht gewinnen. Den Schritt in das Dunkel könne seine Partei nicht mitmachen, er empfehle dem Centrum vielmehr die Annahme des kon⸗ servativen Antrages.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr.
Zweite Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
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