1884 / 19 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

34641 eta enam. as K. Amtsgericht Pfarrkirchen hat am 11. Januar 1884 folgendes Aufgebot. erlassen:

Auf dem Hypotbekfolium der Gütlerseheleute Jo- hann und Magdalena Heudecker Hsg.⸗Nr. 155 in Plankenbach finden sich im Hb. f. Baumgarten Bd. J. S. 505 folgende Einträge:

1I. am 19. Juni 1829:

284 Fl. Kaufschillingsrest des vorigen Besitzers Simon Thaller, unverzinslich und zahlbar in zehn Jahresfristen zu 28 Fl. 48 Kr., ferner

3. III. eodem:

10 Fl. unverzinsliches Elterngut dem Johann Thaller.

In Gemäßheit des art. 123 Ziffer 3 des bavr. Ausführungsgesetzes zur R. C. P. O. u. R. O. werden auf Antrag der obengenannten Hypotheken- objektsbesitzer Diesenigen, welche auf diese Oypotheb⸗ forderungen ein Recht zu haben glauben, hiemit auf⸗ gefordert, ihre allenfallsigen Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber am Aufgebotstermine, welcher auf

Samstag, den 27. September 1884, Vormittags 8 Uhr, bestimmt wird, anzumelden.

Im Falle unterlassener Anmeldung werden die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo—⸗ thekenbuche gelöscht.

Pfarrkirchen, den 18. Januar 1884. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Pfarrkirchen.

Der Kgl. Sekretär Koeppl.

Ausfertigung.

Aufgebot.

Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern nachstehender Hypotheken:

J. auf dem Anwesen der Bauerseheleute Georg Michael und Franziska Reitinger Hs. Nr. 1 in Loitendorf Hppothekenbuch Band J. Seite 17

150 Fl. Ausfertigung des seit dem russischen Feld⸗

zuge vermißten Adam Reitinger, und

120 Fl. in Geldanschlag für die lebenslängliche

Ausnahme und Herberge, welche derselbe nach seiner Rückkehr im Nichtverehelichungsfalle auf dem Anwesen zu genießen hat; .

II. auf den Grundbesitzungen der drei Häusler: Anton, Leonhard und Josef Herrmann in Tiefen⸗ bach H. B. Band II. S. 5375, 380 und 385 als Verbandhypothek eingetragen: ;

59 Fl. 31 Xr. Kaufschillingsnachfristenrest der

Herrmannschen Gläubiger;

III. auf dem Anwesen der Bauerseheleute Ma—⸗ tias und Katharina Betz Hs. Nr. 99 in Tiefenbach Hypothekenbuch Band J. Seite 33

853 Fl. 05 r. Kaufschillingsrest an die Betz⸗

schen Gläubiger; .

IV. auf Pl. Nr. 60 der Steuergemeinde Breiten⸗ ried der Bauerseheleute Andreas und Theres Nacht- mann in Irlach H. B. für Breitenried Bd. J. S. 25

128 9 54 Er. zur Georg Herrmann'schen Gant⸗

masse

fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Hypotheken sich beziehenden Handlungen an gerechnet, mehr als 390 Jahre verstrichen sind, werden gemäß §. 82 des Hypothekengesetzes bezw. Art. 123 Ziffer 3 des bayer. e , g,, Fh, zur Reichs⸗ Civil⸗Prozeßordnung und Reichs-Konkursordnung auf Antrag der Besitzer der Hypothekenobjekte hiedurch alle jene, welche auf diese Forderungen und An⸗ sprüche ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung

innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem auf

Mittwoch, den 18. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr,

dahier festgesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unter⸗ lassung der Anmeldung die Forderungen und An⸗ sprüche für erloschen erklärt und in den Hypotheken⸗ büchern gelöscht würden.

Waldmünchen, den 14. November 1883.

Königliches Amtsgericht. L. 8. gez. Hopfen beck, Königl. Amtsrichter.

Für den Gleichlaut: Waldmünchen, den neun— zehnten November achtzehnhundert achtzig und drei. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Waldmünchen:

Grundt. 1050] Aufgebot.

Der Kantor und Lehrer Richard Flister zu Mans— feld hat das Aufgebot des angeblich verloren gegan—⸗ genen, auf seinen Namen ausgefertigten Sparkassen⸗ buchs Nr. 14377 der hiesigen städtischen Sparkasse über ‚250 AMS“ beantragt.

Es wird der Inhaber dieses Sparkassenbuchs auf⸗— gefordert, seine Rechte spätestens in dem

am 11. Juli 1884, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und dieses Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls auf Antrag die Kraftloserklärung des⸗= selben erfolgen wird.

Weißenfels, den 3. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung J. Siedler.

zus. Bekanntmachung.

Ernst Albin Möller aus Meuselbach, welcher ror mehreren Jahren nach Amerika ausgewandert ist und dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort nach Angabe seiner Verwandten unbekannt ist, wird auf⸗

gefordert bis zum 17. April d. J.,

zur Abgabe einer Erklärung in einer Grundstücks⸗ zuschreibungssache vor dem unterzeichneten Gerichte in Person oder durch einen Bevollmächtigten zu er— scheinen, widrigenfalls , . ein Abwesenheits⸗ vormund bestellt werden wird.

Oberweißbach, den 10. Januar 1884.

Fůürftliches Amtsgericht. Wißmann.

13472

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist erkannt, daß alle unbekannten Interessenten zu nach⸗ bezeichneten, bei dem hiesigen Amtsgerichte in Sub⸗ hastatienssachen angelegten Spezialmassen mit ihren Ansprüchen darauf zu präkludiren, und zwar an:

1) 627 M 34 3 baar zur Hebung gelangter und

binterlegter Betrag auf die beiden Darlehnsforde⸗ rungen von 100 Thalern auß der Obligation vom 22. April 1835 und von 109 Thalern aus der Obli⸗ gation vom 19. Februar 1855, eingetragen für die Stifts⸗ und Armenkasse zu Müblhausen auf dem subhastirten, dem Zimmermann Sittig Schliesing zu Sollstedt gehörig gewesenen Hausgrundstücke Nr. 32 zu Sollstedt, Band 1 Blatt 249 des Häusergrund⸗ buchs von Sollstedt in Rubr. III. und Nr. 2 und 3.

2) 16 M 60 3 baar zur Hebung gelangter und hinterlegter Betrag auf die Darlehnsforderung von 5 Thalern 13 Sgr. Hauptgeld und 3 Sgr. Kosten für die Eintragung aus dem Mandate vom 8. Juni und der Requisition des Kommissarius für Bagatell⸗ sachen vom 24. Oktober 1854 für den Oekonomen August Wilhelm Meckbach hier, eingetragen auf dem subhastirten, dem Handarbeiter Jacob Rudloff und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Bang, zu Nieder⸗ dorla gehörig gewesenen im Grundbuche von Nieder⸗ dorla Band 4 Blatt 441 verzeichneten Hausgrund⸗ stücke Nr. 2M a. in Rubr. III. Nr. 4.

Mühlhausen, den 9. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. 3628 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 8. d. M. sind alle unbekannten Betheiligten der aus der Band II. Blatt 37 des Grundbuchs von Sülldorf, Abtheilung III., Nr, 2, eingetragen gewesenen Post von 10 Thlr. gebildeten Spezial⸗ masse mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.

Wanzleben, den 8. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. III.

lsts6j Bekanntmachung.

Der verloren gegangene Grundschuldbrief über 450 M, eingetragen bei den Grundstücken Sprem⸗ berg, Häuser Band VIII. Nr. 381 und Spremberg, Aecker Band III. Nr. 129 und Band X. Nr. 396 Abtheilung II. Nr. 3 resp. Nr. 1 resp. Nr. 3 für die früher verehelichte, jetzt verwittwete Tharan, Johanne Catharine, geborene Jacobick, jetzt zu Kochsdorf, ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Spremberg, den 11. Januar 1884.

Hausch ulz, ;

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3485 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Grundbesitzers Josef Häckel in Soppau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leobschütz durch den Amtsrichter Matthes

für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stück Blatt 325 Soppau (resp. dem jetzt geschlosse⸗ nen Grundstücke Blatt 254 Soppau) in Abth. III. Nr. 11 für den Anbauer Carl Häckel in Soppau eingetragenen, früher der Marie Prauß zu Soppau zugestandene, auf Grund der Verträge vom 26. Ja—⸗ nuar, 6. Mai und 19. Juni 1867 eingetragene Rest⸗ kaufgelderforderung per 192 Rthlr. (welche gleich⸗ zeitig auf den Grundstücken Blatt 574, 155, 319 u. 325 Soppau haftete) wird zum Zweck der Löschung der Post auf Blatt 326 Soppau für kraftlos erklärt.

Leobschütz, den 15. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. Matthes.

3609 Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Oktober i883. (gez Borchardt, Gerichtsschreibergeh.

In der Kaufmann Lamprecht schen Aufgebotssache F. 3/83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg durch den Amtsrichter Hirsch für Recht:

I) Das Hypothekendokument über 600 Thaler Kaufgelderforderung, eingetragen für den Kaufmann Albert Ohlenschlaeger in Langheim auf Grund des Kaufvertrages vom 1. November 1857 zufolge Ver⸗ fügung vom 28. November 18657 im Grundbuche der dem Kaufmann Adolph Lamprecht zu Landsberg gehörenden Grundstücke Landsberg Nr. 65 Ab⸗— theilung III. Nr. 10, Landsberg Nr. 565 Ab⸗ theilung III. Nr. 7, Landsberg Nr. 389 Ab⸗ theilung III. Nr. 9, Landsberg Ne. 385 Abtheilung 1II. Nr. 3, gebildet aus einer Ausfertigung des Kauf— vertrageß vom J. November 18657 nebst Eintragungs⸗ vermerk und beigefügten Hypothekenbuchsauszügen der vorstehend genannten Grundstücke, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Kaufmann Adolph Lamprecht zur Last.

gez. Hirsch.

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Januar 1884. (gez) Borchardt, Gerichtsschreiber. In der Besitzer Friedrich Zimmermannschen Auf⸗ gebotssache F. 5 / 85 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Landsberg i. Ostpr. durch den Amts⸗

a . für Recht:

1) Das Hypothekendokument über 100 Thaler Darlehen, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 8. Januar 1866 für den Kaufmann Julius Ohlen⸗ schlaeger in Landsberg, in Abtheilung III. Nr. 6 des dem Besitzer Friedrich Zimmermann gehörigen Grundstücks Buchholz Nr. 34 A., bestehend aus der notariellen Schuldurkunde vom 8. Januar 1866, dem Hypothekenschein vom 16. Janugr 1866 und dem Eintragungbvermerk vom 73. Januar 1866, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten fallen dem Besitzer Zimmermann zu Buchholz zur Last.

gez. Hirsch.

3482 Im Namen des Königs!

In der Messerschmidt'schen⸗Falbe'schen und Deysing⸗ schen Aufgebotssache F. 3/83, F. 2/3 und F. 5/863 erkennt das Königliche Amtsgericht in Filehne durch den Amtsrichter Maeder

. für Recht:

1) foldende Hypothekenurkunden:

a. die Hypothekenurkunde über 200 Thaler Dar⸗ lehn nebst fünf Prozent Zinsen, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 26. Januar 1855 resp. Cession vom 4. Mai 1869 für die Wittwe Charlotte Weber, geborene Blankenburg, in Kottenhammer in Abtheilung III. Nr. 5 des dem Eigenthümer Gottlieb Messerschmidt ge⸗ hörigen Grundstücke Kottenhammer Nr. 2, ge⸗ bildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 3. Februar 1855, der Schuldurkunde vom 26. Januar 1855, beglaubigte Abschrift der Cession vom 4. Mai 1869, den Ingrossations⸗

3610

Friedrich

noten vom 22. Februar 1855 und 8. März 1876 und dem Entpfändungsvermerk von dem⸗ selben Tage;

die Hypothekenurkunde über 70 Thaler Darlehn

nebst fünf Prozent Zinsen. eingkfragen aus der Schuldurkunde vom 28. Oktober 1864 für die unverehelichte Henriette Donnig in Zuchowo'er Mühle in Abtheilung III. Nr. 3 des dem Schuhmacher Friedrich Falbe gehörigen Grund⸗ stücks Prossekel Nr. 51, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbuchsauszzuge vom 7. November 1864, beglaubigter Abschrift der notariellen Verhand⸗ lung vom 28. Oktober 1864 und dem Ingrossa⸗ tionsvermerk vom 22. Rovember 1864; die Hypotbekenurkunde über 449 Thaler 15 Sgr. 8 Pf. rückständige Kaufgelder nebst vier Prozent Zinsen, eingetragen aus der notariellen Schuldurkunde vom 22. September 1862 für die Geschwister Deysing. Johann, Martha und Robert Theophilius in Abthei⸗ lung III. Nr. 2 des dem 1 Robert Theophilius Deysing gehörigen rundstücke Stadt Filehne Nr. 300, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 28. Dezember 1862, beglaubigten Abschrift der notariellen Verhand⸗ lung vom 22. September 1862 und der In⸗ grossationsnote vom 23. Januar 1863 werden für kraftlos erklärt; 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last. . Königliches Amtsgericht. gez. Maeder. Verkündet am 21. Dezember 1883. gez. Paweleeki.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 5. Januar 1884.

Gürtler, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag .

I. der Franz und Sophie Siuta'schen Eheleute zu Miedzna, . .

II. der Johann und Marianna Bissatzki'schen Eheleute und der Anna Bissatzki, verehelichten Paul Scezygiel, zu Urbanopitz

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pleß O. S.

für Recht: A. Nachstehende Posten:

J. 8 Thlr. zu 5oso verzinslich, eingetragen auf dem Grundstück Nr. 25a. Miedzna Ahth. III. Nr. 1 für das Fürstliche Justizamts⸗Deposi⸗ tum durch Verfügung vom 15. September 1839 aus dem alten Grundbuche übertragen,

II. 300 Thlr. Darlehn nebst 6o /o Zinsen aus der gerichtlichen Berhandlung vom 19. Mai 1863 für den pensionirten Exekutor Jacob Matzner zu Pleß, eingetragen zufolge Verfü— gung vom 19. Mai 1863 auf dem Grundstück Nr. 12 Urbanowitz Abtheilung III. Nr. 4 und von hier zur Mithaft übertragen durch Verfügung vom 22. Dezember 1881 auf das Grundstück Nr. 122 Urbanowitz;

B. nachstehende Hypothekeninstrumente: a. das Hypothekeninstrument über die Post

zu AL., b. das Hypothekeninstrument über die Post zu AII. ö ; werden die Posten zu AI. und II. für getilgt erklärt und die unbekannten Rechtsnachfolger der eingetragenen Gläubiger mit ihren Rechtsan—⸗ sprüchen auf die bezeichneten Posten ausgeschlossen, die unter Ba. und b. bezeichneten Hypothekeninstru⸗ mente für kraftlos erklärt. gez. Velthu sen. . Vorstehendes Ausschlußurtheil wird hiermit aus—⸗ gefertigt. Pleß O. S., den 16. Januar 1884. Ullrich

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3613 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 469. Bürgermeister Josef Schmieder von Oberwinden, vertreten durch Rechtsanwalt Beck in Freiburg, klagt gegen Karl Beck, Landwirth von Oberwinden, z. Zt, an unbekannten Orten, aus Darlehen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von

a. 2571 M 43 3 ö. 40s0 Zins vom 27. Februar 8

p. 7900. , nebft' K / Zins vom 27. Februar

6. R560 ., 40/0 Zins vom 10. April

d. 530. , nebft' 40/9 Zins vom 10. April

e. 100 . a 400 Zins vom 8. Januar 1854

und ladet den Beklagten! zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer

3479

3493) Oeffentliche Zustellung.

Der ,,, W. Waldow zu Flatow, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Knirim hier, klagt gegen die unverehelichte Barbara Kowalska, früher zu Stemnitz, deren jetziger Aufenthalt unbelannt ist, wegen Waarenforderung mit dem Antrage, die Be⸗ klagte zur Zahlung von 18 ½' nebst 5. oo Zinsen seit dem 1. Juni 1881 an Kläger zu veurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts—⸗ gericht zu Flatow auf

den 29. April 1884, Vormittags 12 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 621/83.

Czerwinski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3496 Oeffentliche Zustellung.

Der Schlossermeister * L. Istzsurkswitz zu Danzig, , Nr. 3, vertreten durch den ihm beigeordneten Rechtsanwalt Dr. Silberstein, klagt gegen den früheren Bierverleger Gerson Karfunkel⸗ stein, unbekannten Aufenthalts, aus dem Miethẽs⸗ vertrage vom 15. Januar 1883 über die darin näher bezeichneten, am Langenmarkt Nr. 20 hierselbst be⸗

legenen Räumlichkeiten mit dem Antrage auf Zah⸗ lung von 500 S Miethszins pro 1. April bis 1. Oktober 1883 nebst 5 9½υο Zinsen seit dem 1. Juli 1883 an Kläger unter Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf

den 23. April 1884, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 11. Januar 1884.

Gru bel. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3499 Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Geiger, Schuhmacher von Eybach, ver⸗ treten durch Robert Häberlen. Verw.⸗Kand. in Geislingen, klagt gegen den Hermann Allgöwer, Metzger von Geislingen, derzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Verdienstforderung, mit dem Antrage Verurtheilung des Beklagten zur Be⸗ zahlung von 25 46 und der Prozeßkosten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urtheil und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Geis⸗ lingen auf

den 10. März 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Geislingen, den 13. Januar 1884.

König, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

35001 Oeffentliche Zustellung.

Der Emanuel Ströhlen, Schneidermeister in Geislingen, vertreten durch Robert Häberlen, Verw. Candidat daselbst, klagt gegen den Hermann All⸗ göwer, Metzger von Geislingen, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Waarenforderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 33 „S und der Prozeßkosten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen ö des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Geis⸗ lingen auf

den 10. März 1884, Bormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Geislingen, den 17. Januar 1884.

König, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3495 Oeffentliche Zustellung. ; Der Privatier . A. Mascke in Richardshöhe bei Schönlanke und der Kaufmann C. J. Klein in Hamburg, Catharinenstr. 21 J., vertreten durch Dr. John Israel, klagen gegen P. J. Eckert, Kaxitän des deutschen Barkschiffes „Margaret Blohm? unbekannten Aufenthalts, wegen Zinsen für die Zeit vom 1. Oktoher 1874 bis zum 25. November 1881 für ein dem Beklagten gegebenes Darlehen im Be⸗ trage von 16500, zu dessen Zahlung derselbe be⸗ reits durch Urtheil vom 9. Januar 1882 verurtheilt worden, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von „6 5832. 30 3 nebst Zinsen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Kammer J. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg auf Freitag, den 4. April 1884, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 19. Januar 1884. W. Mever, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Kammer J. für Handelssachen.

3489 Oeffentliche Zustellung.

Der Friedrich Radoch, Dienstknecht bei Dekonom C. Bopp in Kleinseelheim, welchem durch Beschluß des Königlichen Landgerichts, Ul, Cioilkammer, vom 10. Januar 1884 das Armenrecht bewilligt ist, ver⸗ treten durch. Rechtsanwalt Krug, klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine, geb. Figura, gebürtig aus Possessern bei Angersburg, dermalen unbekannt wo ? in Amerika abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, durch Urtheil die zwischen den Litigaten bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären und ihr saͤmmtliche Kosten dieses Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Mar⸗ burg auf ;

den 7. April 1884, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelleen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marburg, am 17. Januar 1884.

Fischer, Kanzleirath, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lsst! Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der geschiedenen Ehefrau des Juweliers Johann Martin Schmid, Johanne Caroline Wilhelmine, geb. Pordo, in Bremen, Klägerin, wider den Juwelier Johann Martin Schmid, unbekannt wo, Beklagten,

wird Beklagter hierdurch geladen, zu dem auf

Mittwoch, den 9. April 1884, 10 Uhr Vormittags, vor dem Landgerichte, Civilkammer II., zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhandlung über den Klagantrag: Da die Ehe der Parteien wegen der böslichen Verlassung der Klägerin durch Beklagten rechts⸗ kräftig geschieden worden sei, nunmehr dem Be⸗ klagten seinen Antheil am Sammtgute ihrer früheren Ehe abzuerkennen und ihn zu ver⸗ urtheilen, das dazu gehörige Immobile Söge⸗ straße 6 bier auf die Klägerin zu verlassen. Bremen, Gerichtsschreiberei des Landgerichts. H. Lampe, Dr.

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lass! Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Seemanns Heinrich Wilhelm Angust Meyer Ehefrau, Johanne Magdalene, geb. Ehoff in Bremen, Klägerin, wider ihren ge⸗ nannten Ehemann, unbekannt wo, Beklagten, wegen Ehescheidung,

wird Beklagter hierdurch geladen, zu dem auf

Mittwoch. den 9. April 1884, 10 Uhr Vormittags, vor dem Landgerichte, Civilkammer II, zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu er⸗ scheinen, zur Verhandlung über den Klagantrag: Den Beklagten, welcher im Dezember 1881 mit dem Schiff ‚Argonaut“' von Bremerhaven fort- gegangen sei und die Klägerin seitdem böslich verlassen habe, zu verurtheilen, binnen 1 Monat zu ihr zurückzukehren und das eheliche Leben sortzusetzen, bei Vermeidung der Scheidung. Bremen, Gerichtsschreiberei des Landgerichts. H. Lampe, Dr.

ss) Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des früheren Herrenkleidermachers Heinrich Conrad Carl Thies Ehefrau, Johanne Sophie Diederike, geb. Backhus (Backhaus), zu Bremerhaven, Klägerin, wider ihren genannten Ehe⸗ mann, unbekannt wo, Beklagten, wegen Chescheidung,

wird Beklagter hierdurch geladen, zu dem auf

Mittwoch, den 5. März 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem Landgerichte, Civilkammer I., zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erschei⸗ nen, jur Verhandlung über den Antrag der Klä—⸗ gerin: Da Beklagter dem Urthelle des Landgerichts vom 5. November 1883, wodurch er verurtheilt worden, binnen 2 Monaten zu ihr zurückzu⸗ kehren und das eheliche Leben fortzusetzen, nicht gefolgt sei, nunmehr die Ehe der Parteien zu scheiden. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗

gerichts. H. Lampe, Dr.

3616 Oeffentliche Zustellung.

Der Uhrmacher 5. Schwake in Detmold, ver— treten durch die Rechtsanwälte Dres. Bulle K Merling hieselbst, klagt gegen den früheren Kauf⸗ mann Carl Griesmever, früher zu Bremen wohn- haft, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wegen rück— ständiger in den Jahren 1880 bis 1883 mit je 60 „6 fällig gewesener Zinsen eines Kapitals von l000 e mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 240 unter vorläufi— ger Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen auf den 1. April 1884, Vormittags 19 Uhr.

Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wochen festgesetzt.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bremen 1884, Januar 18.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Krafft.

3614 Oeffentliche Zustellung.

Der Vorschufr Verein (8pölka pozy'ezkowa) Ein- getragene Genossenschaft zu Löbau W. Pr., vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder, den praktischen Arzt Dr. Rzepnikowski und den Taxator Kozminski, Beide zu Löbau W Pr., vertreten durch den Rechts- anwalt Schuelke in Löbau W pr., klagt gegen I) den früheren Einsassen Peter Junker, früher in Ludwigsthal wohnhaft, jetzt in Nordamerika unbe—⸗ kannten Aufenthaltsortes, 2) den Einsassen Andreas Babski in Rosenthal, wegen einer Forderung aus dem Sola⸗Wechsel d. d. Löbau W. Pr., den 6. No⸗ vember 1879, jällig am 6. August 1883, in Höhe von 150 nebst 6o/o Zinsen seit dem 6. August 1883, mit dem Antrage, die Beklagten unter Auf— erlegung der Prozeßkosten zu verurtheilen, an den Kläger 150 S nebst 600 Zinsen seit dem 6. August 1883 zu zahlen, und ladet den Beklagten zu 1, den früheren Einsassen Peter Junker, früher in Ludwigs⸗ thal, jetzt unbekannten Aufenthaltes, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Königliche Amtsgericht zu Löbau W. Pr. auf

den 5. April 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Löbau, den 14. Januar 1884.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3378 Deffentliche Zustellung.

Nr. 521. Georg Bliß in Dinglingen klagt gegen den W. Fäller, Baumeister in Lahr, z. Zt. an un⸗ bekannten Orten, auf Zahlung von 133 ½ 85 3 nebst 5o/o Zins vom Tag der Klagzustellung, Rest aus Waarenlieferung vom Jahr 18835 mit dem An trag auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung genannten Betrags und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht Lahr zu dem auf Dienstag, den 4. März 1884, Vorm. 9 Uhr, bestimmten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klagauszug bekannt gemacht.

Lahr, den 16. Januar 1884.

Der Gerichtsschreiber: Eggler.

3615 Oeffentliche Zustellung.

Die Kreditkasse zu Müllheim, vertreten durch den Rechner G. Seuffert von da, klagt gegen Seraphin Hugenschmidt, Dietrichs Sohn, von Bamlach, z. Zt. unbekannt wo abwesend, aus Kauf von 11 Ruthen Reben in der Kastellstatt, Gemarkung Bamlach, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 92 4M und 5 00Ʒ— Zins vom 1. Januar 1878 und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Müllheim auf

Freitag, den 21. März 1884, Vormittags 85 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Müllheim, 18. Januar 1884.

Adler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

3621] Oeffentliche Zustellung.

Die Königliche k 6 die Rechte des Königlichen Fiskus vertretend in der Person des Töniglichen Regierungs / Präsidenten Freiherrn von Berlepsch, vertreten dnich Rechtsanwalt Justizrath Fischel, klagt gegen den Maximilian Franz Hubert Claesgens. Koch, früher zu Ahrweiler, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn und Aufenthaltsort, und Genossen, wegen Theilung mit dem Antrage, die Theilung der jwischen dem versterbenen Maximilian Franz Josef Claesgens, zeitlehens Wirth und Bierbrauer, und der Beklagten, nämlich der Wittwe des Letzteren, Maria Anna Nilola Geller zu Ahrweiler bestan- denen Gütergemeinschaft in der Weise zu verordnen, daß der Wittwe Claesgens die eine Hälfte und dem Nachlasse des Maximilian Franz Jofef Claesgens die andere Hälfte zugewiesen wird ꝛc. 2c, und ladet den Beklagten Maximilian Franz Hubert Glaesgens zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Goblenz

anf den 3. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coblenz, den 13. Januar 1884.

. Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

kin Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Der Taglöhner Johann Polster von Haidhof, z. Zt. dahier, hat als gesetzlicher Vertreter seiner minderjährigen Tochter Elisabetha Polster und als Vormund des von Letzterer am 4. Oktober 1883 außerehelich geborenen Kindes Namens Margaretha, gegen den z. Z. in Nordamerika unbekannt wo? sich aufhaltenden ledigen aroßjährigen Bauers⸗ sohn Friedrich Ochs von Guttenburg, zuletzt dahier wegen Vaterschaft und Alimentation Klage bei dem Kgl. Amtsgerichte Gräfenberg erhoben und unter Ladung des Beklagten in den zur mündlichen Ver—⸗ handlung anzuberaumenden Termin den Antrag gestellt, Urtheil dahin zu erlassen:

J. der Beklagte Friedrichs Ochs sei als Vater des von der Elisabetha Polster am 4. Oktober 1883 außerehelich gebornen und Margaretha“ genannten Kindes zu erachten und verpflichtet:

a. für dieses Kind einen jährlichen in viertel jährigen Raten vorauszahlbaren Alimentationsbeitrag von 100 S (Einhundert Mark) anf die ersten vierzehn Lebensjahre desselben und darüber hinaus, falls es wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen unfähig sein sollte, sich selbst zu ernähren,

b. das seinerzeitige Schulgeld, sowie die allen— fallsigen Krankheits-, Kur. und Beerdigungskosten, wenn das Kind innerhalb der Alimentationsperiode erkranken oder sterben sollte und

C. eine Tauf⸗ und Kindbettkosten . Entschädigung von 190 ½ (Einhundert Mark) zu bezahlen;

II. derselbe habe sämmtliche Kosten des Prozesses zu tragen;

III. das Urtheil sei für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Termin zur Verhandlung der Sache wurde vom Königl. Amtsgerichte dahier auf

Mittwoch, den 30. April 1884, früh 9g Uhr, anberaumt, die öffentliche Zustellung bewilligt und der Klagspartei das Armenrecht ertheilt.

Zu diesem Termine wird der Beklagte Friedrich Ochs wegen unbekannten Aufenthalts im Wege öffentlicher Zustellung hiemit geladen.

Gräfenberg, am 18. Januar 1884.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Hirn, K. Sekretär.

lags! Bekanntmachung.

Der Handelsmann August Eitner in Herzfelde, vertreten durch den Rechtsanwalt Lewek zu Alt Landsberg, klagt gegen den Torfmeister und Büdner Carl August Schönebeck, früher in Kagel wohnbaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Zinsen der auf dem Grundfstück des Beklagten Nr. 104 von Kagel für den Kläger eingetragenen Grund⸗ schuld von 1200 ας auf die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober 1883 im Betrage von 36 S mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 36 M bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grund— stück Kagel Band III. Bl. Nr. 104 zu verurtheilen, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Alt⸗Landsberg auf

den 11. März 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Alt⸗Landsberg, den 16. Januar 1884.

Wipperhausen, Gerichtsschreiber. 3504

Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil der II. Civilkammer vom 14. Dezember 1883 die zwischen der gewerblosen Sibilla Schmitz zu Jülich und ihrem Ehemanne, Weinhändler Hubert Müller daselbst, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelõöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, Parteien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Giesen in Aachen verwiesen und den p. Müller in die Kosten verurtheilt.

Der Gerichtsschreiber: Bewer.

13502

Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil der II. Civilkammer vom 14. Dezember 1885 die zwischen der zum Armenrechte belassenen Eva Risbeck zu Düren und ihrem daselbst wohnenden Ehemanne Adolph Antoine, Hutmacher, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, Parteien zur Ausein⸗ andersetzung vor den Königlichen Notar Leibl in Düren verwiesen und den ꝛc. Antoine in die Kosten

verurtheilt. Der Gerichtsschreiber: Bewer.

3503) Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil der II. Civilkammer vom 21. Dezember 1885

die zwischen der gewerblosen zu Eupen wohnenden Julia Mühlenbeck, Wittwe erster Ebe von Robert Kauschmann, und ihrem jetzigen Ehemanne Fritz Meyer, Kaufmann Gupen, bestehende ebeliche Guͤter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, zur Auseinandersetzung Parteien vor den Königlichen Notar Dr. Klinker in Eupen ver⸗ wiesen und Beklagten in die Kosten verurtheilt.

. Bewer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

35065 Gütertrennung.

In Sachen der zu Ortseifen bei Morsbach woh⸗ nende Ehefrau Daniel Schramm, Maria Magda—⸗ lena = genannt Helena geb. Rötzel, Klägerin und Berufungsklägerin,

; gegen Daniel Schramm, Ackerer zu Ortseifen, Beklagten und Berufungsbeklagten,

ist durch Erkenntniß des Königlichen Ober ⸗Landes⸗ gerichts III. Civilsenats zu Cöln vom 19. De⸗ zember 1883 unter Aufhebung des von dem König⸗ lichen Landgericht zu Bonn am 10. Juli 1883 ver— kündeten Urtheils, die zwischen den Parteien beste⸗ hende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 19. Januar 1884.

Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Gütertrennungsklage.

3622 ; Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau Johann Hennes, Anna Margaretha, geb. Schneider, ohne Geschäft zu Bonn, zum Armen⸗ rechte admittirt, vertreten durch Rechtsanwalt Pr. Schumacher hier, klagt gegen den Johann Hennes, Schreiner zu Bonn, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen ihnen bestehen⸗ den ehelichen Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf

den 18. März 1884, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Bonn, den 18. Januar 1884.

Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3620

Die Wilhelmine Wemmelen, Ehefrau des Michael Winterscheidt, Steinhauers zu Dülken, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertcennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die J. Civilkammer des Königlichen Land—⸗ gerichts zu Cleve auf den 11. März 1884, Vor⸗ mittags 10 Uhr.

3623 Gütertrennungsklage.

Die Ehefrau des Tagelöhners Josef Heuser, Ger— trud, geb. Rheindorf, zu Duisdorf, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Mayer zu Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann 2c. Heuser zu Duisdorf wegen Gütertrennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin, auf den 20. März 1884, Vormittags 10 Uhr,

bestimmt. Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts: Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

ö Auszug.

Die Anng Maria Hubertine, geb. Thoma, Eke— frau des Färbereibesitzers Gerhard Köhler in Cöln, hat gegen ihren genannten Ehemann Klage auf Gütertrennung zum hiesigen Königl. Landgericht er— hoben und ist Termin zur mündlichen Verhand- lung auf

Donnerstag, den 29. März 1884, Morgens g Uhr, vor der II. Civilkammer anberaumt. Cöln, den 19. Januar 1884. Der Anwalt der Klägerin: Eich holtz, Rechtsanwalt. Veröffentlicht: enn Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3646 Auszug.

Die Barbara, genannt Mathilde Kahn, gewerb⸗ lose Ehefrau des in Metz wohnhaften Kauf— manns Jacob Steiner, sie ebendaselbst wohnhaft. klagt gegen ihren genannten Ehemann Jacob Steiner wegen dessen zerrütteter Vermögensverhält⸗ nisse auf Auflösung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar Behufs Auseinandersetzung der gegenseitigen Vermögensrechte.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die, öffentliche Sitzung der Ersten Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Meß vom 17. März 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Publizirt gemäß Ausf. Ges. vom 8. Juli 1879.

Metz, den 18. Januar 1884.

Der Landgerichts ˖ Sekretär: Metzger.

3625

Beschluß. Auf Antrag des Königlichen Ersten Staatsanwalts hierselbst vom 31. Dezember 1883 und in Folge Requisitionsschreibens des Königlichen Gerichts der 29. Division zu Freiburg i. B. vom 21. Dezember 1883, wonach der Rekrut Michael Karbach vom Bezirks-Kommando Rastatt, geboren am 5. September 1861 zu Niederspay, Kreis St. Goar, entwichen und gegen denselben wegen i ef t der Desertions⸗Prozeß eröffnet werden oll, wird auf das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des genannten Karbach zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geld—⸗ strafe und Kosten bis zum Betrage von 3100 , (in Buchstaben dreitaufend einhundert Mark“) für den Fiskus der Arrest angeordnet. Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger⸗ zu veröffentlichen. Coblenz, den 98. Januar 1884. Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Spancken, Kohlmann, Rive. Beglaubigt: Coblenz, den 14. Januar i884. Pohl, Gerichts⸗ schreibergehülfe des Kgl. Landgerichts.

I 5096

Nachdem in der Angelegenheit, betreffend die Spezialtheilung und Verkoppelung der Feldmark Klein⸗Heide, imgleicheu auch die Aufhebung der Weide⸗ rechte der sämmtlichen Theilungs⸗Interessenten von Klein ⸗Heide auf der im Gemeindebezirke Soven diesseits der Jeetzel belegenen, an zwei Seiten von der Feldmark Soven, an einer Seite vom Jeetzel⸗ flusse und auf einer kleinen Strecke von der Feld- mark Klein ⸗Heide begrenzten, zweischürigen, etwa 5242 a großen Wiese des Kossaters Joh. Heinr. Schul; Erben zu Liepe, Amts Dannenberg, die Königliche General -Kommission für Hannover und Schleswig⸗Holstein den entworfenen und vorläufig eröffneten Planrezeß genehmigt hat, so wird zur förmlichen Eröffnung, und wenn keine Einreden erfolgen, auch zur Vollziehung desselben Termin auf Freitag, den 14. März d. J., Morgens 19 Ühr, im Hause des Gemeindevorstehers Meinecke zu Klein⸗Heide hiermit angesetzt, wozu die sämmtlichen bis dahin bekannt gewordenen Theilnehmer, namentlich auch die Grundherren, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Ein⸗ wendungen gegen die planmäßige Ausführung zu erscheinen hiemit vorgeladen werden. Im⸗ gleichen werden auch bei Strafe des Ausschlusses die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen in diesem Termine zu erscheinen auf⸗ gefordert, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideico: imißfolger oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Be⸗ ziehung auf die Ausführung dieser Theilungs⸗ Verkoppelungs⸗ und Weideaufhebungssache zusteht. Auch ergeht an dritte Personen zur Angabe ihrer Rechte noch insbesondere die Verwarnung, daß ein 2 welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt ?. Für den Fall der Vollziehung des Rezesses werden die Theilnehmer noch unter der Androhung vorgeladen, „daß für die Ausbleibenden die Urkunde als vollzogen angenommen werden wird“‘. Eine vorgängige Einsicht der Abschrift des Plan⸗— rezesses bleibt freigestellt und ist die Letztere durch den Unterzeichneten gegen Vergütung der Kopialien zu erhalten. Dannenberg, den 14. Januar 1884. Der Oekonomie⸗Commissair: Grütter.

3627

Deffentliche Ladung. In Sachen, betreffend die Verkoppelung des Nordfeldes vor Lemke, Amts Nienburg a. d. Weser, steht Termin an auf Mon⸗ tag, den 10. März d. J., Morgens 11 Uhr, in der Engelmann'schen Gastwirthschaft zu Lemke zur förmlichen Eröffnung und Verdeutlichung even- tuell auch zur Vollziehung des von Königlicher General Kommission zu Hannover im Entwurfe genehmigten Rezesses. In Gemäßheit bestehender Vorschrift werden nun die unbekannten Pfandglaäͤubi⸗ ger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideikommißfolger oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Aus—⸗ führung der Angelegenheit zusteht, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung unter Frei⸗ stellung einer vorgängigen Einsicht oder abschrift= lichen Mittheilung des Rezesses zum Erscheinen in dem genannten Termine und unter dem Verwarnen, 93 jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unter⸗ bleibt, hiermit öffentlich aufgefordert. Fir die Aut⸗ bleibenden wird die Urkunde als vollzogen ange⸗ nommen werden. Hannover, den 18. Januar 1884. Der Spezial⸗Kommissär. Carsten s, Oekonomie⸗ Kommissär.

3626 Bekanntmachung. Nachbezeichnete bei uns an⸗ hängige Auseinandersetzungssachen werden unter Be⸗ zugnahme auf die Beftimmungen im §. 24 der Ge⸗ meinheitstheilungsordnung vom 5. April 1869, §. 25 des Erbleihregulirungsgesetzes von demselben Tage, §. 18 des Ablösungsgesetzes vom 15. Februar 1872, §§. 11 bis 165 des Ausführungsgesetzes zur Gemein⸗ heitstheilungsordnung vom 7. Juni 1821, §8§. 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 5§5. 109 bis 111 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 (efr. S5. 38 bis 41, 144 bis 145, 1665 und 61 der von uns herausgegebenen Zusammenstellung vom 1. Oktober 18689), auch §. 1 Absatz 3 und § 28 des Gesetzes vom 18. Februar 1880 und die §5. 186 und 187 der Deutschen Civil-⸗Prozeßordnung hier⸗ durch öffentlich bekannt gegeben und es werden alle unbekannten, mittelbar oder unmittelbar Betheiligten, welche ein Interesse bei denselben zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, innerhalb fünf Wochen vom Tage der letzten Einrückung dieser Bekanntmachun an gerechnet bei uns, spätestens aber in dem ug Samstag, den 8. März d. Is., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Rheinstraße 15 hierselbst, vor dem Regierungs Secretariat Assistenten Reichert anberaumten Termine mit ihren Ansprüchen sich zu melden, widrigenfalls sie die Auseinander⸗ setzung selbst gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen späteren Einwendungen dagegen werden gehört werden: 1) Ablösung der auf den Grund⸗ stücken des Philipp Brauch zu Sauerthal, Rheingau⸗ kreis, zu Gunsten des Freiherrn von Recum zu Creuznach lastenden Erbleihe, Y Ablösung der bei den Grundstücken von Philipp Hellerbach Wittwe und Genossen zu Sauerthal zu Gunsten des Grafen von Sickingen im Stockbuche von Sauerthal einge⸗ tragenen Erbleihe, 3) Ablösung der für die Frei⸗ herren von Ritter zu Rüdesheim auf einigen Wein⸗ bergen in der Gemarkung Rüdesheim lastenden Dritttheilsabgaben, 4) Ablösung der auf dem Hof⸗ gut des Grafen von Bismark -⸗Schierstein zu Schier⸗ stein lastenden Verpflichtung zur Gestellung und Unterhaltung des für die Gemeinde Schierstein er⸗ forderlichen Zuchtviehes, 5) Ablösung der auf der Bruchhäuser Mühle bei Holzappel für den Herzog Georg Ludwig von Oldenburg als Besitzer der Herr⸗= schaft Schaumburg lastenden Erbleihe, 6) Abloöͤsung der den Hausbesitzern zu Erdbach und Guntersdorf, Amts Herborn, obliegenden Verpflichtung zur Leistung jährlicher Fruchtabgaben an die evangelische Pfarrei Schönbach, 7) 1 der den Hausbesitzern 1 Herbornseelbach und Ballersbach, Amts Herborn, ob⸗ liegenden Verpflichtung zur 63 jährlicher Frucht · abgaben an die evangelische Pfarrei zu Ballersbach, s8) Ablösung der den Hausbesitzern zu Burg, Amis Herborn, obliegenden Verpflichtung zur Leistung jährlicher Fruchtabgaben an die zweite evangelische Pfarrei zu Herborn, 9) Ablösung der den Besitzern des Paulseicher Hoffeldes zu Seelbach, Amts Nassau,