1884 / 27 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

bezahlt werde, so gehöre das wohl zur Sache. ] Verfahren“ vorgeworfen, „welches die Würde der Synode Recht hergeleitet sei, die Kirchenverwaltung vor dieses

. ü̃ daß aus den zur Sache inieressirten Ge⸗

; ĩ : cles Forum z en von der Linken gar nicht gesprochen. Handelt es sich ; wie vor wünschen, daß a: öS . . Schon beim nachsten Zusemmentritt des Gemein delirchenraths verletze. n ferner auch „Anünaßung, mehrfache Verirrungen“ zu ziehen, so bestreite er die formelle Befugniß zu einem solchen ö. , 9 * taatsgesetze liege nid vor; am aller⸗ a. um Genehmigung des Bestandes der Genossenschasten nossenschaften k 2 agen mm seien die vier alten Mitglieder nicht mehr eingeladen worden u. f. w.“ Eine Eirkular-Verfügung des Evangelischen Sber⸗ Vorgehen nicht. Darüber habe, der Präsident dieses Haufes mw wwenigsten äber eine Analogie mit dem Centrum; daffelbe bei Genehmigung von Vorschriften zur Verhütung , , . 2 6 49 ien. 21 Und dadurch die Beschlußunfähigteit absichtlich herbeigeführt. Kirchenraths sei ferner in den „amtlichen Mittheilungen“ des allein zu befinden. Aber materiell spreche der Artikel nicht zu . habe sich noch niemals über einen Bischof beschwert, sondern von Unfällen, . . 66. trag . Franten 9 K. r p. der Enischeidun ?. Dieselbe Willkür liege vor betreffs der Auslegung des 5. 39 Konfsistoriums nur theilweise abgedruckt worden unter Weg—⸗ Gunsten der Linken. Die ganze Angelegenheit gebe ihm noch ö. alle innerkirchlichen Fragen vom Abgeordnetenhause fern b. um Enischeidung vermögensrechtlicher Streitigkeiten wenn die i e nf ö r r ern 2 z n 22 z in Bezug auf die kirchlichen Wahlen. Gegen die Ergänzungs⸗ lassung gerade der Stellen, worin der Ober-Kirchenrath den zu einigen Bemerkungen Veranlassung. Vor wenigen Wochen . calten Ziffer 165, ; . betroffenen r, . * . n s k i. e eren wahlen für 3 Aelteste und 3 Gemeindevertreter fei sofort Werth der Selbstverwaltung für die Kirche betont habe. Auf fei das Haus hier mt der Berliner Stadtverordneten versamm⸗ geh Ber Abg. Hermes bemerkte, er habe dem Hause aus den c. um Enischeidung auf Rtekurs gegen Entscheidungen geschehen ha e; 1 62 er. . , ae,. nach deren Vollziehung protestirt. Gleichwohl sei in der Sitzung eine bezügliche Beschwerde des Gemein de⸗Kirchenraths von St. lung besaßt, heute geschehe dasselbe mit der Kreissynode. . Akten die Gesetzes verletzungen, welche vom Konsistorium aus⸗ der Schiedsgerichte (Ziffer 4) ö 1 en . , ,, *r n. 3 a, ,, des nicht beschlußfähigen Kirchenraths beantragt, die Gewählten Johannis habe das Konsistorium nicht geantwortet. Uebri⸗ Immer handele es sich um Angelegenheiten, die in dieses . gegangen seien, mitgetheilt, und den Minister gebeten, die so müssen an der Beschlußfassung je wei. Vertreter der von Ab 6. h Wort „müsser sofort einzuführen. Auf Beschwerde hiergegen habe das Kon⸗ gens habe das hervorragendste Mitglied des Konsistoriums Haus gar nicht gehörten. Begreiflich sei es allerdings, daß J Bache zu untersuͤchen und eventuell westere Ergänzungen an⸗ der Entscheidung betroffenen Genossenschaften, bezw. betrof⸗ 2. ** Barsiand der betreffenden Genossenschaft sistorium die sofortige Einführung der Gewählten für den nächsten auf der letzten Stadtsynode gesagt, man möge sich in Acht der Abg. Hermes diese Sachen hier vorgebracht habe, der seine ö. zustellei. Von einer Agitation, gar von elner kirchlichen fenen Genossenschaft theilnehmen. 6 ö. . reffender Sonntag unter dem Hinzufügen verfügt, daß die 8§. 39 und 40 nehmen; wenn es (das Mitglied) einmal sein Amt niederlege, politische Agitation auch auf das kirchliche Feld übertragen ö. Agitation, sei gar nicht die Rede gewesen; das seien nur Das letzte Alineg 44 zu streichen. . 3. dies vi. . bei den Genossenschafta- auf Ergänzungswahlen nicht anwendbar seien. Biese Eile sei würde man vom Regen in die Trauft kommen. Er sei wolle. Der Abg. Zelle habe dann gesagt, daß die neue l. Verdächtigungen. Er müsse sich Derartiges vom Abg. von Der Referent der freien Kommissisn, Hr. Kalle, und d 56 33 . . 1 2 ber n rh um so wunderbarer, als nun die Einführung auf den Todten⸗ ein überzeugter Protestant, ein treuer Bewunderer des Erzketzers Kirchenordnung nicht gut funktionire; daß sie nicht gut wirke, Bitter verbitten; derselbe wisse von seinem (bes Redners) kirch. füZhrt aus, der Antragsteller habe diesen Antrag dahin be- vorstän 4 je ge, . 9 Greim 'n Ric ern f , sonntag gefallen sei. Allerdings sei mit der Einfüihrung zweier von Wittenberg; aber er beneide doch manchmal die katholische Kirche daran sei allein die Agitation schuld. Der Abg. Hermes habe sichem Standpunkt doch abfolut nichts. gründet, daß das Reichs Versicherungs amt in der von der , . . ee. . daß) ie . 5. . neuer Aeltesten die Normalzahl der Mitglieder vorhanden ge⸗ um die Art und Weise, wie dort die Bischöfe, die den evangelischen dann noch bemerkt, das Haus habe ein Necht, hier über alle Der Abg. Dr. von Bitter erklärte, jede Verdächtigung des Regierung geplanten Zusammensetzung nicht lebensfähig sein Gamp hahe dazu mer Ia . , *. Hinlübe wesen, und diese Normalzahl sei vielleicht dem Konsistorium Konsistorien entsprächen, sich in diesen äußeren Dingen ge- diese Angelegenheiten zu verhandeln, da die evangelische Kirche Abg. Hermes habe ihm vollständig fern gelegen; wenn der— werde, weil insbesondere Mitglieder, welche die Zeit für eine die Frage 14 . 2 ar, Bere 0 e,. e sehr erwünscht gewesen, weil in einem gegen einige Mitglieder bahrten; um den warmen Zusammenhang der Gemeinden mit aus der Tasche der Steuerzahler bezahlt werde. Formel selbe sich verletzt fühlen sollte, wolle er seine Worte zurück— derartige Veschästigung haben möchten, nicht zu finden sein der Genossenschaften bei de ung der 6 des Gemeindekirchenraths wegen eines schaͤndbaren Flugblattes den Bischöfen, um die Sympathien, die dort so allgemein für werde sich gegen dies

f ̃ n g ñ 6 ürber 5 P . ĩ isatio = fen Fälle zuzuziehen. Sie habe aber dabei erwogen e- Auffassung nichts einwenden lassen, ; er habe irh keiner Weise zu nahe treten wollen. würden. Er halte deshalb eine Organisation nach den Ober treffenden Fälle zuzuziehen. S be wogen, f ñ i des die Vischs t n . 8 2 . nehmen; er habe ihm in kein u ng . ; , , , at Frein de eine ein; nem Tage s eine größere Anzahl von Streit— , ö n ih. n,, n,, een, , n, . , . n e ei ö a i e n, , er n def 5. ü e r h ul; ng k irchenvorstandes dem Gericht vor Uebe 2 Ehre end e ht, ig i as Haus, wie die e n. e eitliche . . . bes Ron tor inn; sei k Beschwerde beim aber dennoch sei es ihr gelungen, eine ganze Menge von Per⸗ Gewährleistungen habe der Staat auch gegenüber der evange— 1

ñ i Faterien ni * r Ref ann irn ffen werde. M ö, Ober⸗Kirch th ei t. Derselbe habe darauf an ihn ge⸗ sonen, die früher der Kirche ferngestanden hätten zum kirch⸗ lischen Kirche V Beschwerden der Kirchenräthe über die Aufsichts behörde müß⸗ ja auch in anderen Materien nicht der Fall. Er, Referent, einen zu komplizirten Apparat schaffen werde. Man möge der-Kirchenrath eingelegt. Derselbe hab ge⸗ ; er der Kirche fe c —⸗ sche Ve

g ñ ict n. 1 ̃ n,. ͤ an,, . Antra age em Gedanken der Antragsteller nicht schon aus⸗ rpflichtungen übernonimen. Er lege schließ—⸗ innerhalb der kirchlich n Organisatien erledigt werden; hahe dagegen hervorgehoben, daß der Antrag nach Ablehnung erwägen, ob dem Gedankt n der Antra * schrieben, er habe bisher keine Veranlassung gehabt, der lichen Leben heranzuziehen; und die Kraft der evangelischen lich auch Namens seiner Partei dagegen Protest ein, daß der⸗ 23 k von Ea ag hf sei keine Rede. obligatorischer Sektionen nicht aus sührbar ein werde. Auch , ,, , m. ,,, anglogen Rin wen dunghdes s. 38 auf Ergänzung wahlen ent, Kirche beruhe ja gerade auf em sreinzitleen hann eme artige innerkirchliche Angelegenheiken hier zur Sprache ge— . Der Abg. Dr. Hänel betsnte, der Artikel 2 des Staats- würden häufig Kompetenz streitigteiten ntstehen, und, man das echt, beigelegt würde, , he T fiene, zu segenzutreten; ein Prajudiz für die Rechtensgthwendigkeit Gemeinden; die Gefahr für die Kirche liege weniger in den bracht würden. gesetzes über die Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung er⸗ würde doch nicht umhin können, über diese weint g dann noch . zu den ,, an , , ung 36 könne daraus nicht entnommen werden. Danach bleibe alfo Gegnern von links und rechts, dem Unglauben und Aber⸗ Der Abg. Zelle erklärte, der Abg. von Wedell habe, was . kenne die kirchlichen Srgane staategesetzlich an, und stelle die eine Centralbehörde zu setzen, um die nigen Aufgaben zu ommi . . . deda 3 h . 2. wiederum Alles nach wie vor im Belieben des Konsistoriums. glauben, als vielmehr im apathischen Indifferentismus, der er gesagt, entweder nicht gehört, oder nicht richtig verstanden, . Art ihrer Beschlußfassung fest. Deshalb müsse man hier lösen, welche die ein zelnen Genossenschaften nicht lösen könn⸗ der Aus srung ,, n . . Der Vorstand der Kreissynode Berlin II habe Ende August, die Dinge gehen lasse, wie sie gingen. Man solle doch nicht, wenn derselbe gemeint habe, daß er von innerkirchlichen . wegen Gesetzesverletzung Klage erheben. Das Haus könne ten. Zulässig erscheine ihm nur i. bissere Vertretung der o, ,,. son rn gewif . ö nachdem demselben die Verhältnisse der So phiengemeinde be⸗ wie es das brandenhurgische Konsistorium gethan habe, die Angelegenheiten gesprochen habe. Er habe sich lediglich darauf . bafür auch die . ä 391 . 36 4 folgenden kannt geworden seien, an den Vorsitzenden des Gemeinde- Leute von der Mitwirkung gn kirchlichen ing n. hiricken! rätte e erlich b chert zckase n n Sprache - ʒrr AUnspruch nehmen; eventuell habe das Haus doch auch die Hr. Geheimer Regierungs- Rath Ga mp hahe barguf , , , ö ö. fire erm e th ein Schreiben zur Mittheftung n dte Aelte ten Cr möchte schließen mit dem Verse Rückerts: So lange Eure bringen. Dann habe der Abg. von Wedell ihm und seinem Klinke der Gesetzgebung in der Hand. ; erklärt, daß eine burea l rati sche Diganisation des Reichs⸗Ver⸗ neuen . haben das Recht, bei den gerichtet und Bericht über die derzeitige Lage erfordert. Der Weisheit bange will die Menschen machen, soll die Thorheit Kollegen insinuirt, daß seine Partei vielleicht eine Freude Der Abg. Frhr. von Hammerstein erklärte, wenn er den sicherungsamts dem Entwurf . nicht zum Vorwurf ö ie 16 ö. e Gr en . vu . Vorsitzende des Gemeinde⸗Kirchenraths habe darauf gar nicht lachen!“ darüber empfunden hätte, in Abwefenheit des Konsistoͤriums früheren Kultus-Minister Fall als Gesetzesinterpreten anneh⸗ gemacht werden könne. 3m Gegensatz zu der sonstigen . * n. d, ee, , . sich vertreten geantwortet, dagegen habe das Konfistorium eine Verfügung Der Abg. von Wedell⸗Piesdorff erklärte, obwohl der Mi⸗ Vorwürfe gegen dasselbe hier zu erheben. Er frage den Abg. men wolle, müsse er dem Abg. Dr. Hänel im Wesentlichen Organisation der Central erwaltungsbehörßen sei im Reichs⸗ n a mne Stimmre ihre Kosten r erlassen, welche ihn von der Antwort enthinde, die Verfügung nister bereits höchst sachgemäß nachgewiesen habe, daß er nicht von Wedell, wenn hier Klagen über Behörden geführt würden, Recht geben, und er habe schon bei Gelegenheit der Berathung Versicherungsamt eine Mitwir kung der Betheiligten bei . ö ö. . Hr. Heimendahl für den Antrag von des Synodalvorstandes aufhebe, und diesem eröffne, er habe in der Lage sei, den Beschwerden des Abg. Hermes abzuhelfen, geschehe das nicht immer in Abwesenheit der Betreffenden? des Antrages Reichen fsperger auf die Bedeutung hingewiefen, Entscheidung und BVeschlußfassung in allen rin zipiellen und 2 64 i meh Hr. . . * ie gie . sich durch sein Verlangen eine Befugniß beigelegt, welche allein habe doch der Abg. Zelle dem Hause auch nicht ein Theilchen Wie wäre das auch anders möglich, wenn das Haus nicht die welche der ehemalige Kultus-Minister Falk der Äushebung der sonstigen wichtigeren Fragen rotges hen, Der n e n Tie ö ö e, . . en, ,, dem landesherrlichen Kirchenregiment zustehe. Der Synodal- seiner jedenfalls bereits vorbereiteten Rede geschenkt. In ganzen Behörden vor sein Forum ziehen wolle? Der Abg. von Artikel 15, 16 und 18 Der Verfassung für die katholische des Antrags Graf Frgn ken berg ständen die , 666 . ö. ö. ö . a n Weh an vorstand habe auf die eingereichte Beschwerde gar nicht ant⸗ diesem Hause sei dabei weber das Konsistorium der Provinz Bitter habe bemerkt, er (Redner) habe gesagt, die neue Kirchen⸗ Kirche beigemessen habe. Der Kultus-Minister habe jetzt her⸗ prinzipiellen und praktischen Bedenken entgegen. Eine ö 5 ö rg ö aa 5 ,, . 6 2 worten können, weil ihm die Akten nicht zugänglich gemacht Brandenburg, noch der Evangelische Ober⸗-Kirchenrath vertreten. ordnung funktionire nicht gut. Er habe aber im Gegentheil vorgehoben, daß durch die Aufhebung dieser Artikel die Gesetze stelle für die Zwecke der Unfall versicherung könne nicht , innen pin ag n, 3 6 , , ,, jeien; danach aber habe das Konsistorium uͤber den Kopf des Die Herren hätten also ihre Beschwerden nicht hier, sondern hervorgehoben, daß dieselbe ganz gut wirken würde, wenn ihr gebung von denjenigen Garantien frei geworden sei, deren behrt werden, weil die Entscheidungen der vorgeschlagenen mit dem Lfd. . . , , Synodalvorstandes hinweg erklärt, derfelbe habe sich geweigert, in den Synoden vorbringen können. Die Herren hätten wohl nicht Hindernisse in den Weg gelegt würden. Der Minister sich die evangelische Kirche durch diese Artikel erfreut habe, kleineren Versicherungsämter mit einander ö . 6 ,, . ,, . ,, . auf den Rekurs zu entscheiden, und so habe auf Anordnung auch nur deshalb jene Dinge hier zur Erörterung gebracht, habe gemeint, er habe keine Kompetenz, auf die Maßnahmen und zwar mit der Wirkung, daß die evangelische Kirche sich und die Einheitlichkeit der echt prechung nicht preisgegel en selbstver ö ,. ö ge . a, des Dber-Kirchenraths das Konsistorium als kirchliche Auf. weil ste glauben möchten, wegen der stenographischen Verichte hier ber Kirchenbehörden einzuwirken. Wie nun, wenn diefe in ihrer Hrganisation ändern lassen müsse durch ein Staats- werden dürfe. Aber auch die De uf sicktigung der Ver ufs gen sssen⸗ . ee , ö ö geln sfor wle artet dem⸗ sichts behörde den Rekurs geprüft, erkläre ihn für unbegründet ein größeres Publikum zu haben, als in den Synoden; oder Behörden sich einmal daran machen sollten, die kirchlichen gesetz. Liege die Sache so, so sei für ihn diese Debatte schaften könne nur von einer Centralstesse ausgeführt ,, . . ö! . ö . 6 ,, und weise ihn zurück. Durch diese Konsistorialverfügung auch vielleicht, weil sie meinten, es sei angenehmer, die Dinge Gesetze umzustürzen? Solle da der Staat diesem Treiben von der allerhöchsten Bedeutung gewesen, und es sei wenn dieselben, was als Regel sestgehalen werden solle ö. an , J , e , werde das ganze Gesetz bei Seite geschoben, nach welchem der in Abwesenheit Derjenigen vorzutragen, die sich fonst dagegen machilos gegenüberstehen, oder verbleibe demselben nicht natur⸗ ihm sehr wünschenswerth gewesen, daß der Zustand, in dem über das ganze Reichs gebiet erstreckn; fei der ö 4 2 ö. 9 . n n, , , tleinere Kreissynodalvorstand die berufene Rekursinstanz sei. Die vertheidigen würden. Namens seiner politischen Freunde pro- gemäß die Einwirkung, die derfelbe auf alle Staatsbehörden sich die evangelische Kirche gegenüber dem Stagte befinde, wie⸗ nossenschaften aber größer als der Bezirk der Aussichtẽbe horde, 1 e. ont, 6 r ien n i n, a Eigenschaft des Konsistoriums als kirchliche Aufsichts- testire er dagegen, daß das Abgeordnetenhaus zum Forum für ausübe? der einmal klar hervorgehoben worden sei. Angesichts dieses so würden Theile der ersteren dieser, andere Theile , . ,, 6 ö. Gel en r re n ö. behörde sei auch in dem Gesetz keineswegs begründet. Zwar die Erörterung innerer Angelegenheiten der evangelischen Der Abg. Weis (Hirschberg) betonte, die Aufmerksamkeit, Zustandes werde nun hoffentlich den Bestrebungen der Rechten, sichts behörde unterstehen und hieraus müßten die größ 1. aber 3 ö ,,. *. ö. 1 sten habe, der Ober⸗Kirchenrath dem Konsistorium 'eine solche Be⸗ Landeskirche gemacht werde. . mit der die Debatte auf allen Seiten verfolgt werde, beweise die Kirche selbständiger zu machen, von links kein so großer Schwierigkeiten und zahlreiche Differenzen sich ergeben. ö. ganten ei i re . . 4 ö fugniß durch einen Erlaß im Jahre 1881 gegeben. Dieser Der Abg. Hahn dankte dem Regierungsvertreter für seine zur Genüge, daß es sich hier nicht um eine innerkirchliche Widerstand mehr entgegengesetzt werden. Man sage ja, die das Reichs⸗Versicherungsamt Kommissare an drt und Stelle k. das 6h ö e ö,, ,. . Erlaß beziehe sich aber auf eine Dienstinstruktion vom 23. Ok⸗ wohlwollende Aeußerung auf seine Anregung. Aber die Ein—⸗ Angelegenheit handele. Den Gang der kleinen detaillirten staatliche Mitwirkung bei der Besetzung kirchenregimentlicher schicken könne, um alle etwa HJ ö. öl. ,, ö . ö. ö. gen gh 3 Abfates 3 zur tober 1817, die doch nach dem klaren Wortlaut der Kirchen- schränkung, welche derselbe gemacht habe, lasse seine Hoffnung Verhandlungen habe er nicht behalten, aber er meine, das. Aemter müsse so lange dauern, als die Gehälter im Etat bewirken, so treffe auch, der weitere Dorwurßs, daß iese . r rn earn, . . ,,, rn ,, Gemeinde⸗ und Synodalordnung wie aller übrigen observanz! wieder sinken. Er bitte zu erwägen, daß es sich in dem be— Gefühl würden Alle gewonnen haben, die Beschwerdeführer ständen. Deshalb plaidire er für die Dotation und Selbst⸗ hörde dem praktischen Leben allmählich zu sehr werde ent— 3 u , ,. ö. ö a . iu rage er nin fn. mäßigen oder sonstigen Bestimmungen außer Kraft getreten regten Punkte um ein Kirchengesetz handele, welches nicht den hätten ihre Klagen nicht aus Lust an der Agitation hier . ständigmachung der Kirche. Aber die Dotation passe der Linken fremdet werden, nicht zu. . ö ö se ö Wich m ö ö. 8 , hl Kind. sei. Nach allem diesen müsse er erklären: das Königliche Beschlüssen des Landtags unterliege, wie die kirchlichen Um⸗ erhoben. Im Herzen dieser Herren habe er dasselbe Gefühl nicht, weil sie auf eine andere Zeit hoffe, wo es wieder möglich Auf die Anfrage des Hrn. Grafen Frankenberg, ob und Br. sky z g ĩ Konsistorlum fasse seine Aufgabe nicht dahin auf, wie der lagen. Die Kirchenorgane hätten ihrerseits nichts ins Auge tönen hören, wäs er empfunden habe, als er die Klagen ver—

ie Hülf S für i i i i ß das Neichs⸗Ver⸗ i tsützende zunächst, daß gegen die Absätze 1

̃ e des Staates für ihre Richtung in der die Reichsregierung denn glaube, daß das RNeichs⸗Ver lanstatirt der Vorsitzen zunächst, daß g s ker er e n rdf e n, und b. . , sein , 31 k ö. . 9 i eb r iht . 6 2 , . ö

2 * ö 6 z 8 3 2 5 * 6 90 z 2 ö. 8d E⸗ el le se J 8 s gel 6, 28.

werde, mit Hülfe des Art. 23 diejenigen Personen nicht zu zugewiesenen Au 3a en werde erfüllen können, habe Hr ö . ,, ,, ᷣ. i ĩ i z daß die Arbeitslast zunächst in eventueller Abstimmung der Un er g den Aemtern gelangen zu lassen, die der Linken nicht kon heimer Regierungs⸗Rath Gamp ie n , , venirten. Einen Vorgeschmack der Absichten der Linken habe im Anfang groß sein werde; sie werde sich denn aber na ; a6 ; . 9 e,. i ,, ghlehn t, der

8 Fals die Herren Hofprediger Baur und und nach vermindern. Zur Bewältigung der Arbeitslast in berg, ebenso der tag, Hr, ty abg. n

n ,, e, es , . 37 interpellirt, der Uebergangsperiode könne man ja Hülfskräfte heranziehen. Zusatzantrag von Tiele-Winkler und mit demselben

Allerhöchste Erlaß von 1873. Es sorge nicht dafür, daß die gefaßt, was den Maßregeln der Staatsverwaltung gleich nommen habe. Die Rechte habe bei vielen Gelegenheiten von Selbstthätigkeit der Gemeinden gefördert werde, sondern es käme. Er glaube, daß dem wiederholten Antrage der Kirchen⸗ dem kirchlichen Nothstand in Berlin gesprochen, und denselben treie direkt mit seinem Einfluß und feiner Entscheidung den behörden und der Bewilligung des Ober⸗Kirchenraths gegen⸗

. aus dem Mangel an Kirchen hergeleilet, aber heute sei dem klaren Bestimmungen der Synodalordnung entgegen. über die Staatsregierung nicht an der Ansicht festhalten werde, Hause

. ein Nothstand vorgeführt worden, der noch viel. Nehme man dazu die Art und Weise, wie das Kon- daß der Bedarf nicht durch die Umlagen gedeckt werden könne— schreiender und gefährlicher fei. Allerdings müßten die kirch— sistorium die Beschwerden abfasse, die außerordentliche Alle Synoden, besonders die Generalsynode vom Jahre 1879, lichen Behörden ein Aufsichtsrecht ausüben, aber das müffe⸗ Schnelligkeit, mit welcher sie getroffen würden! Solche hätten sich in gleichem Sinne, wie er, ausgesprochen, und

34** FI 6 1 j Nr 4 M 1 9 ; nn 1 z er sagen, was dem Hause heute geschildert sei, fei ein offen⸗ . wie er als Minister sein placet dazu habe geben können. Der 2 Seu ner habe demnãäch erklärt, daß der Gedanke, ö. . Vorlage aber angenommen, ebenso Einwirkungen möchten bei militärischen und polizeilichen wenn wirklich eine Provinziaisynode gegentheilig beschlossen barer Kriegszustand zwischen den kirchlichen Behörden und ö Minister Falk sei damals klug genug gewesen, zu schweigen. lokale Genossenschaften zu bilden, ihm an ich , . ie 3 * . t Hr. Leyendecker: Behörden wohl berechtigt sein, nicht aber in derjenigen habe, so gelte hier der Satz Sceptio firmat regulam. Der Gemeinden? Wie solle das zum Heile der Kirche ausschlagen, ö Das seien die Forderungen, nach denen die Linke strebe, des— pathisch sei; wenn man aber die Genossen schasten. ö. ege , 3 i n, 1 , Verwaltung, welche dem Königlichen Konsistorium unterstellt Zweck seiner Rede sei, möglichst bald Abhülfe zu schaffen, die nur stark sein könne, wenn die Gemeinde sich betheilige an halb halte sie den Moment jötzt nicht für gekommen. über das ganze Reichsgebiet erstrecken wolle, , 4 9 ,, . . e nnn, sei. Er spreche hier aus dem Herzen vieler es mit der Kirche und er bitte den Finanz-Minister den diesbezüglichen Anträgen der kirchlichen Arbeit und dem Ausbau der Verfassung. Er Kap. 112 wurde bewilligt. ; J Grafen Frankenberg vorgeschlagene Organisation n urchführ⸗ 6 , , . n, ,. Hin er bliebe ne wohlmeinender Personen, wenn er diesen Klageruf über das des Kultus⸗Ministers sich sympathischer zu erweisen. habe geraume Zeit in kirchlichen Diensten gestanden, und könne Im Kap. 113 werden für evangelische Geistliche und bar. Uebrigens würden so lleine J ö. 66 33 n . , , are life. Konsistorium erschallen lasse. Er bitte den Minister, ihn nicht Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er könne die Zurückweisung sagen, daß diefe Mitwirkung schwer fei. Umsomehr sei es im Kirchen 1 331 639 M gefordert. ö - Antragsteller vorgeschlagen habe, oft nicht Benn n, ö ö 9. alle en z ,, dez Landrechts des abzuweisen, zumal alle diese Fragen mit der Verwaltung des nicht verstehen, die der Minister und der Abg., von Wedel Interesse der Kirche geboten, die Arbeit so leicht als möglich Der Abg. Seer beklagte die Verwaisung so vieler evan⸗ schästigung finden. da in manchem Jahr ö. bis n! , . 3 Gewerbeoronung außer Kraft. Kirchen vermögens zusammenhingen. Der Minister sei der kom- den Beschwerden der Abg. Hermes und Zelle hätten zu Theil zu gestalten, um die Gemeindemitglieder mit Freude und Be⸗ gelischer Pfarrstellen in der Provinz Pofen, die in letzter Zeit Fälle in ihrem Bezirk vorkommen machten. 93. nn unh Mann on e, ö petente Mann, er sei der Beirath der Krone, des Königs, werden lassen. Es handele sich bei denselben keineswegs ledig⸗ geisterung zu erfüllen. Aber nach dem, was man hier gehört, wieder außerordentlich zugenommen habe. Man könne dreist dahl habe sich dem angeschlossen und habe noch die . 1. nnen mn ö ö a, (ot. in . welcher für die evangelische Landeskirche immerhin ber lich um innere kirchliche Angelegenheiten, fondern um Fragen dürfe män sich nicht wundern, wenn Viele nach solchen Er⸗ behaupten, daß stets die fünfte Pfarre in der Provinz wegen äußert, daß auch im Anfang die Arbeitglast so groß nich . . ,, . Hr. summus episcopus sei: Er gebe dem Minister zur Erwägung, bei denen der Staat und seine Gesetze wesentlich in Betracht fahrungen auf eine weitere Mitarbeit verzichteten. Wie oft Mangel an geeigneten Bewerbern unbesetzt sei. Schon im sein werde, wie Hr. Graf Franenherg besorge. ö Don galt 4. efthrt hotl! paß di letztere dem in diesem An— ob er nicht eine genaue Untersuchung anstellen wolle, ob er kämen. Diese Beschwerde enthalte auch nichts Neues. Wofür werde nicht geklagt, daß die Massen unkirchlich geworden vorigen Jahre habe er die Ursache dieses betrübenden Zustan⸗ Tiel e⸗V zinkler dageg n habe die BVefuͤrchtungen des y . ö 2 34 , Cee, welcher auch von der gesammten nicht verpflichtet sei, dem König andere Personen vorzu⸗ heute von der Linken plaidirt worden, sei nichts Anderes, als seien. Das sei richtig, aber die Ürsache der Unkirchlichkeit des gekennzeichnet: als solche seien auch jetzt noch immer das getheilt, sei jedoch der Meinung gewesen, 1 solle es ** Ie u n h i e, . mugestinmnt habe, so daß nur der schlagen, die mehr im Sinne des Königlichen Erlasses für die was der katholischen Kirche gegenuber auch von ber Rechten befördere ein Verfahren, wie es von dem brandenburgischen zu geringe Einkommen der Pfarrstellen, die zu große Aus- Reichsregierung überlassen, wie sie in dieser Beziehung ; Si. . 2 . 9 bene! chte lich Urtheil sestgestellten Vorsaͤtz⸗ Selbstthätigkeit und nicht für deren Unterdrückung einträten! als berechtigt anerkannt sei. Habe man nicht vor Kurzem erst Konsistorium beobachtet worden sei. Wenn die Rechte der dehnung der Kirchsprengel, der Mangel eines fest regulirten hülfe schaffen woll und habe , beantragt: ö . . 5 i n ib im Sinne dez Strafgesetz Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ noch klagen hören, daß der Staat sein Begnadigungsrecht Linken das Recht bestreite, so schreiende Nothstände hier zur und vielmehr auf Accidenzien beruhenden Einkommens hervor⸗ in Nr. 44 der Vorlage folgenden Satz , , . ö ! hh noch Mr l d . zu sinden habe, trägt Hr. Minn⸗ heiten hr. von Goßler das Wort: gegenüber den Bischöfen nicht ausübe? Es sei zuerst Klage Sprache zu bringen, fo müsse die Rechte auch dem Eentrum zuheben. Er fordere die Regierung auf, den beregten Miß— Eine Erweiterung des Reich Versicherungsamts die 9 h Di restu⸗ 60 . vie sich bie mit der Ausarbeitung Meine Herren! Troß des warmen Appells, welchen der Herr geführt worden Über die Besetzung des brandenburgischen entgegentreten, wenn es in gleicher Weise hier aufhetze. Denn ständen durch bessere Dotirung der Pfarrstellen in der Pro— Einrichtung von Neichs⸗Versicherungsämtern oder die sterial D e r, . stragten Rommissarien die Fassung Vorredner an mich gerichtet hat, halte sch mich nicht für besugh n Konsistgriums, die den kirchlichen Frieden zu stören geeignet Dertlihn seufze unter einer gleichen Last wie das Fenkrum. vinz Posen abzuhelfen. Ernennung von örtlichen Kommisfarien des Reichs- des Hesetentwur fs beauftragte baer h nen, worn er, ine meritorische Grörterung der vorgetragenen Veschwerden einzugehen. sei. Da näch Art 3 Kn General Synodalordnung dem Der Minister habe es zwar abgelehnt, auf die Klagen ein; Dieses und Kap. 114 „Katholische Konsistorien zu Hildes⸗ Versicherungs amts erfolgt nach Maßgabe des einge- der beireffenden ell imn ingen ge 6e . ee, n,. . .. , , Staate das Recht verbleibe, an den Gesetzen und' der BVe⸗ zugehen. Aber er zweifle nicht, daß der Nothschrei auch heim und Osnabrück 35 37 M wurden bewilligt. tretenen Bedürfnisses durch e n . ,, e nd ö. n,, 8 Kin r n . waltung der Angelegenhellen . n,, Landes kirche gu e setzung kirchlicher Aemter mitzuwirken, so liege in solchen so an der Stelle gehört werde, wohin derselbe gehöre— Hierauf, vertagte sich das Haus um 86/6 Uhr auf , . . , . . welde. Der Vorfitzende konstatirt darauf die unveränderte neu geschaffenen Organe der Kirche, den Evangelsschen Ober, Kirchen. Klagen nichts Unberechtigtes. Auf Grund jenes Ar— Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er erkenne die Pflicht des Donnerstag 11 Uhr. Folgendes ausgeführt; ie n 2. scht ng den infa Annah me der Rr. 46 und 47 der Vorlage. math und Lie Konfistorien übergeggngen ist, und daß diefen? Drgghnen tikels übernehme ber Minister die Verantwortlichkeit für Staates, die evangelische Kirche zu unterstützen, unumwunden S k ö. inn gn ut hchtlig Zu Rr. 18 bemerkt der Referent der seelen Kommission, zur Seite stehen in geordneter Kufeinanderfolge die Syngden. Die die Besetzung der kirchlichen Aemter, und so sei hier auch an. Aber es sei doch ein ungeeigneter Moment, an diese Das Protokoll der sechsten (Schluß⸗) versicherungswesens sei schon um deswillen . ene . * . Hr. Baare habe das Bedenken erhoben, daß Rechte, welche die Staatzbehörden diefer Verwaltung gegenüber haben, der Ort für Klagen, die sich gegen die Besetzung richteten. Dotation jetzt zu erinnern. Sei nicht das Sperrgesetz gegen Sitzung des Volkswirthschaftsraths lautet: um die nach Artikel 4 der Verfassung dem Reich obliegende Hr. Ka ter dem Dritten ch W rkbeamte verstanden werden sind gengu definirt, und zu diesen Rechten, welche die Stagtzbeh rde Ueberdies stehe die evangelische Kirchenverfasfung zm Stagte bie katholische Kirche erlassen worden, weil deren Stgane die Berlin, den 28. Januar 1884. Aufsicht in sachgemäßer Weise üben zu können, es sei denn, wenn un er dem rr, , ö , n, wahrzunehmen befugt sind, gehört nicht die Erörterung, derjenigen in einem ganz anderen Verhältniß, als die katholische Der Gesetze des Staats verletzt hätten? Die Linke beklage sich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um II Uhr. daß man diese Last der Aufsicht dem Reichskanzler unmittel— sollten, die Haftpflicht theilweise ehen . . ö = . DJ,, 44 König sei zugleich summus Episcopus der evangelischen Kirche, gerade über Gesetzesverletzungen der kirchlichen Behörden. Wie Das Protokoll der 5. Plenarsitzung liegt zur Einsicht aus. bar übertragen wolle. Es komme hinzu, aß. n es 6h der . 3. . . ö. . 2 , , Juni iss find die Besugnisft dr Eat? und wer diefe Verquickung von staatlichem und kirchlichen komme der Abg. von Bitter dazu, dem Kollegen Hermes einen Für heut entschuldigt find die Herren Meyer und Sar- von der Reichs regierung ,, ,,, . beantragt behörden, insbesondere auch des Ministers bestimmt d m'rden? Wenn, Oberhaupt haben wolle, der duͤrfe keine scharfe Scheidung ziehen spezififchen kirchlichen Standpunkt zu imputiren?“ Wie komme tori, außerdem für den ersten Theil der Sitzung die Herren ,,,, Lebens⸗, nn. 9 . 53 . ch Verschulden verursacht“ zu wie richtig hervorgehoben worden ist, dem Kultus“ Minister zwischen innerkirchlichen und staatlichen Angelegenheiten. derfelbe zu dieser Art von Gewissensrichterei? Der Abg. Dietze, Kade, Kahlcke und Schimmelpfennig. portversicherung) komme, e , h . strrichen 5 ; ; eine Mitwirkung bei Besetzung kirchenregimentlicher Aemter zusteht, Dazu komme noch, daß die gesammte Gemeindeorganisation Hermes habe nie einen spezifischen kirchlichen Standpunkt be⸗ Als Regierungskommissarien sind anwesend: im Gange seien, durchaus eine Reichs behörde geschaffen vt n Geheimer Renierun s-Rath Bödiker habe anerkannt so ist ihm in keiner Weise die Möglichkeit gewährt worden, in einer und auch die höheren Stufen des Kirchenregimentz auf der kundet. Um ihn zu widerlegen, habe der Abg. von Bitter gemeint, der Direktor im Reichsamt des Innern Hr. Bosse, müsse, welche die nach Artikel 4 der Verfassung dem Reich Hr. 5 er Reg en. , , , , liege g wfitgehenden Weise, wie von dem Herrn Vorrchner mir angerathen Anerkennung Selten des Staates beruhten. Und diefe sei nach feinen Deduktionen Könnte man sich in jede AÄngelegen⸗ der Geheime Ober-Regierungs⸗Rath Hr. Hr. Thiel, fufallende Oberaufsicht zu üben habe. In der jetzigen Vor- daß diesem Antrage ein, berech . eee, als Dr ute⸗ nach . n 9. . 6. ,, . . , n, ihnen zu Theil geworden nur unter der Bedingung, daß sie heit der Kirche mischön. Das habe er nie gesagt. Das Haus. der Geheime Regierungs⸗Rath Hr. Bödiker, lage mache man den Anfang für die Errichtung einer solchen es könne allerdings hart sein, Werkbean ö Dien n ffn 3. . 9 Ee , err ge g n, en die organifatorischen Vorschriften für die Kirche einhielten. könne sich nur bann einmischen,

ie Esnmi j ; ö z den Grundsätzen des gemeinen Rechts zur Verantwortung wenn die Einmischung des der Geheime Regierungs-Rath Hr. Gamp, Behörde. 91 ö. —ͤ ; i e ,,,, Gee gelen hinen baten, aber inh., bal. cb wir ls hlihtste. Wenz nun geklagt werde, daß der Instanzenzug micht lin, She, vorbehalten szi, dies sei der Fall in Bezug auf die der Geheime NRegierungs fiath r. Freytag. . , ne mn 3 . . n 6 n, gehe Ver⸗ die Beschraͤnhkung außzuerlegen, guch in der Viskasston in Landtage gehalten, und die Kirchenräthe gesetzwidrig zusammengesetzt kirchenregimentlichen Behörden, für welche ausdrücklich die Nachdem die Zusammenstellung der bisher gefaßten Be— zügen zusammengesetzt sein so 5. n 1 1 y : Er- antwortlichkeit auszerlegen. Hr? von Velfen' habe unter nicht weiter zu gehen, als den Staatsbehörden auf Grund des Gesetzes seien, dann wolle Jemand auftreten und sagen, derartige Verantwortlichkeit des Kultus⸗Ministers festgestellt fei. Das . schlüsse unter die Mitglieder vertheilt worden war, wird in können, sei nach den bei and . ehörden 6. ig ? Bezugnahme auf Hie Denkschrifi der Knappschastskassen vorstande eine Mitwirkung zugewiesen worden ift. Beschwerden gehörten nicht hierher, weil sie innerkirchliche An⸗ Haus habe darüber zu wachen, daß die in den Gesetzen vor⸗ die weitere Berathung der Grundzüge für den Entwurf eines fahrungen zweifellos. Ob etwa . dem Antrag des . rafen h . j ch des Hrn. a alk E unter stüt z Hr. Hr. Web ty habe Der Abg. Zelle bemerkte, auch er müsse seine Beschwerden gelegenheiten beträfen? Im Gegentheil, diese Beschwerden be⸗ gesehenen Orggnisgtionen nicht gesälscht werden. Wiesen Ge— I Gesetzes, betreffend bie Unfallversicherung der Arbeiter, ein- Frankenberg ein Kern nach der Richtung sich ö heraus-⸗ den . ö 1 ö e. en korochen werben. wenn gegen das Konsistorium der Provinz Brandenburg vor dem wiesen nur, daß der Bestand der bestehenden Gefetze bedroht sei, setzen zuwider sei aber die Beschlußunfähigkeit kirchlicher Srgane . getreten und bei Abschnitt VII der Vorlage begonnen. schälen lassen, daß man Unterorgane des Reichtamis schaffe, gemeint, 35 . 8 ,,, Landtage und dem Minister vorbringen. Dieselben bezögen und so gut, wie man von den Katholiken die Befolgung der zugelassen worden. Hr. Graf Frankenberg hat den Antrag gestellt, die welche den Verhältnissen nahe ständen und in gewissen Fallen nan! i 9 36 . baffn Jean r ebe, ore gehen- sich namentlich auf das Verfahren gegenüber dem Vorstanbe Staatsgesetze verlange, so gut könne man bas von ben Kro Der Abg. von Wedell⸗Piesdorf erklärte, daß der Geschäfts— . Nr. 44 wie folgt abzuändern: . zutentschiden haben wurden, möchte weitzr zu erwägen Ei 8g 1 * . . sezogen, die Ziffer 45 ganz zu streichen der Sophien⸗Gemeinde bezüglich des Neubauegs einer Prediger⸗ testanten sordern. Er nenne es schwere Parteilichkeit, wenn gang vor den kirchlichen Behörden eine rein innerkirchliche Ange⸗ Die Reichs -Versicherungsämter haben ihre Sitze in den mit Rücksicht auf die Konkurrenz der Sandes behörden. und die * fe. . En Ante 25 ** untẽ ut Nachden Kr. von wohnung, wo man den Gemeinde⸗-Kirchenrath regreßyflichtig die Herren, die bei den Beschwerden gegen die Katholiken ein⸗ legenheit sei. Er bedauere nochmals, daß diese Dinge hier vorge⸗ Orten, wo die Ober-Landesgerichte ihre Sitze haßen. Sie Lage des Verfaffungsrechts fei die Frage nicht Shne Schwierig: un =, ,. bee. un. w ribeu tel g s den r e em An! jür die Baulosten habe machen wollen. Aehnlich fei das Ver! getreten seien, sich jetzt, wo es sich um Beschwerden gegen die bracht seien, wo die Behörden sich nicht vertheldigen könnten Bei bestehen aus drei ständigen, vom dalse auf Vorschlag des keiten. * 7 . vaare zu . liegenden Gedankens befürwortet, fahren dem Rendanten der Thomas⸗Gemeinde gegenüber ge⸗ evangelische Kirche handele, hinter der Ausrede verstecken den Staatsbehörden könnten die Ressort⸗Minister eintreten. Bundesraths ernannten Mitgliedern und aus nichtständigen Nach diesen Ausführungen habe Hr. Graf Fran en⸗ trag 36 Anti e, zu Gunsten des Antrags Banke zurück— wesen. Keine andere Behörde schlage in ihren Reskripten wollten, es handle sich hier um innerkirchliche Angelegenheiten. Der Lultus-Minister sei bei Angriffen gegen Konsistorien und Mitgliedern, zu denen auf Grund des Verfahrens bei Bil⸗ berg erklärt, daß seine Bedenken zwar nicht gehoben .. seien g. . ben wan Hen Geh men Fiegie rung.: sinen solchen Ton an wie das Konsistorium, biese Behörde Was bem Cinnn recht sei, das sei dem Ändern billig. den Ober⸗Kirchenrath dazu nicht in der Lage. Mit vem dung der Schiedsgerichte (Nr. 26) aus jeder Genossenschaft daß er aber darauf verzichten wolle, den Gebanken ö. er get 6 4 emacht worden, daß dann bie BVe— habe kein Vertrauen zu der kirchlichen Selbst verwaltung, Der Abg. Dr; von Bitter bemerkte, das Fiecht des Staats umd cbisgohus habe das Abgeordnetenhaus gar nichts zu zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter gewählt werden. sicherungsämter für den Bezirk der einzelnen . . n . 3 9. , welche hier gesetzlich festgestellt sei. Dem Vorstande der Kreissynode der evangelischen Kirche gegenüber sei durch Art. 23 der Kirchen thun. Der 8§. 23 der Kirchengemeinde⸗ und Sr nodalordnung ö Die Veschlußfassung wird bedingt durch die Theilnahme gerichte zu bilden, weiter festzuhalten. Er ziehe da her die auftragten günstiger g Kölln habe das Konsistorium gelegentlich ein „ungehöriges verfassung festgestellt. Wenn nun aus diesem Artikel das

handle nur von der Anstellung in den Kon istorien; aber ö. von mindestens drei Mitgliedern inkl. des Vorsitzenden. Absätze 1, 2, 4 seines Antrags zurück. Dagegen müsse er nach! Er, Ke fer ent, habe dem beipflichten müssen, worauf Hr.