tbeil igt sind Carl Woermann und die deutsche Bank; beide sind ge⸗ deckt. In London sind betheiligt E. H. Brand Sons und die London Danseatik Bank; die erstere Firma soll durch Kreditkündigung schließlich die Insolvoenz herbeigeführt haben. Die Höhe der Passiva ist noch unbekannt.
Amsterdam, 31. Januar. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinnauktion von 22 394 Blöcken Bancazinn wurden 51 à 511, durchschnittlich 515 Cent gezahlt. .
Antwerpen, 31. Januar. (T. T. B.) Wollauktion. Angeboten 14117 B. Buenos⸗Ayres, 781 B. verkauft. Schöne Auswahl. .
London, 31. Januar. (W. T. B.) Die hiesige Fondsmakler⸗ firma P. W Thomas Söhne u. Co. hat ihre Zahlungen ein— gestellt; die Passiva werden auf 809 900 Pfd. Sterl. geschätzt,.
Bradford, 31. Januar. (W. T. B) Wolle matt, Ver— käufer hielten fest an Preisen, Aufträge in Garnen klein, aber viel⸗ seitig von Stoffen bright goods besser. . (
Paris, 31. Januar. (W. T. B. Die neue Ren ten an leihe wird 350 Millionen Francs betragen. Die großen Kredit ⸗Institute sollen ur Zeichnung der Summe en blos zugelassen werden, jedoch soll denselben nicht gestattet werden, eine Namensliste der Zeichner vorzulegen. Diese Maßregel ist ergriffen, um fiktiven Zeichnungen vorzubeugen und die Wirklichkeit und Echtheit der Zeichnungen zu
sichern. Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 31. Januar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Saturno“ ist heute aus Konstantinopel hier eingetroffen.
Berlin, 1. Februar 1884. Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. 169. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 120 000 Se auf Nr. 92155.
1 Gewinn von 75 000 466 auf Nr. 53 886.
2 Gewinne von 15 000 MS auf Nr. 47 824. 67 923. .
2 Gewinne von 6000 6 auf Nr. 23394. 79137.
46 Gewinne von 3000 MS auf Nr. 726. 2855. 4349. 4574. 8068. 11 496. 12 235 12758. 13 881. 14631. 16 374. 18 182. 18546. 24975. 28 044. 29 543. 30 787. 34 355. 39 168. 40710. 41 386. 41 719. 43 796. 44891. 46986. 47 153. 52 600. 54 181. 54 549. 58731. 61 527. 61 602. 62 079. 62 286. 63 581. 63 599. 68 200. 72611. 79027. 79 124. S2 885. 87 241. 88 144. 90 794. 94389. 94737.
39 Gewinne von 1500 6 auf Nr. 373. 507. 1368. 1801 5866. 7338. 8575. 12125. 12631. 15 405. 19 207. 19718. 21 545. 26 422. 27 187. 28 132. 28477. 28 529. 34409. 40 486. 48 862. 49 057. 50 798. 52 636. 52 947. 53 354. 55 545. 55 784. 60993.ů 65458. 67928. 69559. 72 160. 73 667. 82190. S4 935. 92 315. 92749. 94808.
S4 Gewinne von 550 6 auf Nr. 1156. 1552. 1670. 1814. 9680. 10 533 14 058. 14 596. 16678.
Cor aft Rlasse
19 424. 19 808. 21 101.
11819. 13 420. 13422. 13 599. 13 936. 21 305.
26 623. 34 989. 39707. 50 062. õ6 557. 64 013. 74 020. 81 912. 90 287.
24 540. 34 329. 38 863. 47 827. 52 060. 62 165. 69 763. 79 430. 87 811.
23 038. 33 050. 36 292. 47 435. 51 902. 59 840. 68 787. 79 375. S3 652.
22 675. 32 782. 35714. 1 243. 51 752. 58 801. 68 400. 79 280. S2 904. 94 227.
22 586. 32138. 35 260. 44 239. 51 234. 57 270. 65 688. 76 834. S2 599. 93 164.
21 975. 26711. 35 115. 435 857. 50 798. 56 784. 64 832. 76712. 82 327. 91 477.
In der Arbeiterkolonie der Provinz Hannover zu Kästorf bei Gifhorn befinden sich zur Zeit, wie der Hann. Cour.“ mittheilt, 131 Kolonisten. Nach dem letzten Monatsrappert waren überhaupt bis Ende Dezember 243 Kolonisten seit der Eröffnung aufgenommen; 112 sind inzwischen entlassen und nur 5 haben sich von der Kolonie eigenmächtig entfernt. Bei der Entlassung hat 75 Kolonisten Arbeit nachgewiesen werden können, und die Nachrichten über die Führung derselben in den ihnen angewiesenen Stellungen lauten im Allgemei⸗ nen sehr günstig. Zur Zeit werden die Folonisten bei der günstigen Witterung mit Forst⸗ und anderen Meliorationsarbeiten beschäf— tigt, bei ungünstigem Wetter wird die Fabrikation von Besen, Strohmatten, Bienenkörben, Holzschuhen und Tischlerarbeiten betrieben, und es ist eine wesentliche Sorge des Comiteès, andere Landindustriebetriebe anzubahnen. Von dem Geiste der Zucht und Ordnung, welcher in der Kolonie herrscht, legt der folgende Vorfall ein treffliches Zeugniß ab: In der Nacht vom 14 November v. J. brannte die große Sägemühle, etwa 3 km von Kästorf entfernt, ab. Unter denen, welche zuerst zur Stelle waren, um zu retten, befanden sich etwa 50 Kolonisten von Kästorf, geführt von dem umsichtigen Hausverwalter Hrn. Schaumann. Nach dem von zuständiger Seite eingezogenen und Seitens der Obrigkeit bestätigten Berichte war die Führung der Kolonisten eine musterhafte. Es ist nicht der geringste Exceß vorgekommen und die Leute haben sich bei dem Brande sehr nützlich gemacht, so daß ihnen die Rettung von großen Quantitäten Nutzholz zum Werthe von etwa 20 000; M zuzuschreiben ist. Die betroffene Versicherungsgesellschaft Transatlantie? hat sich in Folge dessen veranlaßt gesehen, der Kolonie einen Betrag zu überweisen als Belohnung für die von ihr in rollem Maße anerkannten Leistungen der Kolonisten. Be⸗ sonders rühmend wird hervorgehoben, daß die Kolo⸗ nisten sich des bei derartigen Gelegenheiten üblichen und sehr erleichterten Genusses von Branntwein gänzlich enthalten haben. Morgens sind dieselben mit der dem Taagesmenu der Kolonie entsprechenden Mehlsuppe regalitt worden und Mittags unter Füh⸗ rung des Hausvaters ruhig und geordnet nach Kästorf zurückmarschirt. Die Kolonisten werden angehalten, ihren Angehörigen von ihrem Aufenthalt schriftlich Kenntniß zu geben. Eine anfängliche Scheu und falsche Scham, den Angehörigen von den mancherlei Irrwegen, auf denen sie zur Kolonie gelangt sind, Mittheilung zu machen, wird durch nachhaltige Ermahnungen Seitens des Geistlichen und des Hausvaters überwunden, und Beispiele sind nicht mehr selten, daß Eltern oder sonstige Angehörige den verloren Geglaubten aus der Kolonie abholen und denselben in die Familie zurückführen.
(A. Woldt's Wiss. Corr) Aus Amerika kommen jetzt für das Berliner Königliche Museum beinahe täglich Küisten und Gepäcstücke, welche zu der großen ethnologischen Sammlung gehören,
der dreijährigen Reisen des Genannten stellt sich bei Weitem groß⸗ artiger dar, als selbst nach dem Eintreffen der ersten großen Kollektion aus dem Königin ⸗ Charlotte Achipel erwartet werden durfte. Kapitän Jacobsen hat namentlich auf Vancouver ⸗Insel, speziell unter den Kannibalen des Nordens reiche Sammlerernte gehalten und sein Leben oftmals im Kampf mit widrigen Verhältnissen aufs Spiel gesetzt. Unglaublich kühn war seine Fahrt in offenem Canoe über eine 40 englische Meilen weite Strecke des Stillen Oceans nach Skidegate; diese Fahrt wurde aber übertroffen durch Jacobsens ver⸗ wegene Touren im offenen Canoe längs der Westküste von Vencouver gerade während der stürmischen Winterszeit. Nur mit genauester Noth entrann er hier zu wiederholten Malen der Gefahr, vom wüthenden Orkan ins offene Weltmeer hinausgetrieben zu werden oder Schiffbruch zu leiden. Wegen seiner glänzenden Erfolge erhielt Jacobsen kürzlich durch das Königliche Museum in Berlin resp. das »Ethnologische Comité“ eine namhafte Anerkennung in Gestalt eines besonderen ihm zu Ehren arrangirten Festmahls, bei welcher Gelegen heit ihm gleichzeitig die Schenkungsurkunde über eine bedeutende Geldsumme überreicht wurde. Kaptän Jacobsen, welcher jetzt in den Räumen der zum Museum gehörenden Alten Börse“ das Aus— packen und Registriren seiner Sammlung leitet, gedenkt sich bereits Mitte März d. J. wieder nach Alaska zu begeben, wo er sehr wichtige ethnologische Aufgaben zu lösen gedenkt. Vorher jedoch wird der hochinteressante Inhalt seiner Tagebücher festgelegt werden und soll demnächst als Reisebeschreibung in deutscher Sprache er— scheinen.
Die große Ausstellung, welche der hiesige, unter dem Proteltorat Sr. Cal fen ent des Pfrinzen Friedrich Carl stehende Verein der Geflügelfreunde, Cypxria“, in den Festsälen des „Grand Hotel“ am Alexanderplatz im nächsten Monat veranstaltet, verspricht nach den bis jetzt eingegangenen Meldungen eine großartige Schaustellung zu werden. Der Hoflieferant R. Dressel hat die Restauration, Hr. Siechen den Bierausschank übernommen. Augenblickllich ist man im „Grand Hotel. damit beschäftigt, die Vorkehrungen für die elektrische Beleuchtung, die bei dem umfangreichen Bau gleich in der Grund— anlage projektirt wurde, zu treffen. Eine Centralkraft wird herge⸗ richtet, welche Beleuchtung, Erwärmung und Förderungékraft schaffen soll. Diese Anlagen werden von der Firma M. u. H. Magnus Berlin, Königsberg und St. Petersburg) für sich und in Vertretung der Firma. Siemens und Halske ausgeführt, und der Chef⸗Ingenieur Fr. Riege (Berlin) ist mit der Leitung dieser umfangreichen und kombinirten Anlagen betraut worden.
Das 2. Abonnements⸗Concert II. Cyklus) der ᷣůöniglichen Akademie der Künste wird, am Freitag, den 8. d. M., Abends E Uhr, im Saale der Sing⸗Akademie unter Mitwirkung der Herren Hausmann und Kruse und unter Leitung des Kapellmeisters Pegfessor Joachim stattfinden. Das Programm lautet: 1) Schubert, Sinfonie in H:moll, Fragment, 2) J. S. Bach, Congert für 2 Violinen und Streichorchester, Hr. Joachim, Hr. Kruse; 3) Bruch, Kel nidrei', Adagio nach hebraͤischen Melodien für Violoncell mit Occhester, Hr. Hausmann; 4) Beethoven, Eroica⸗Sinfonie. (Hr. Leschetitzly ist durch Krankheit an der Mitwirkung behindert) Billets zu 5, 4 und 2 S sind in der Sing⸗Akademie zu haben.
Concerthaus. Hr. Hof⸗Musikdirektor Bilse veranstaltet heute wiederum einen Wagner-Abend“. Morgen kommt die 4. Symphonie
die durch Kapitän Jacobsen zusammengebracht ist, an. Das Resultat ! (D. moll) von Schumann zur Aufführung.
Inserase für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen RrichZ Anzeigers und Königlich KRrenßischen Ktants-⸗ Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5451 .
Durch Aufgreifung der Marie Louise Henriette, verehel. Jacobsen, geb. Zeug, aus Danzig, zuletzt in Dresden wohnhaft gewesen, hat sich der unter'm 16. Oktober 1883 erlassene Steckbrief, ingleichen hat sich die an den Friseur, zuletzt Kaufmann Charles Habny aus Berlin unter'm 26. September 1883 er— lassene öffentliche Vorladung erledigt.
Dresden, den 29. Januar 1884. . Der Untersuchungsrichter am Königl. Landgericht.
Werß, Asseffor. statten wird.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
5521] Im Wege der Zwangsvollstreckung soll die dem Andreas Eckstein von Rückerswind gehörige Wiese im Ellernbach Pl. Nr. 269 — 4593 ha, Hpt. Nr. 79 des Grundbuchs für Döhlau, taxirt auf 517 4, a. Montag, den 10. März 1884, nachfolger: Nachmittags 2 Uhr, im Keßler'schen Gasthaus in Döhlau von uns öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, Kaufliebhaber sind dazu eingeladen. Hypothekengläubiger werden hiermit hiervon benach— richtigt. Wer ein dem Gericht nicht bekanntes Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Kaufgeld var den Hypothekengläubigern hat, muß dieses Recht bei Verlust desselben bis zum Verkaufstermin bei dem Vollstreckungsgericht geltend machen. Schalkau, den 10. Januar 1884. Herzogl. S. M. Amtsgericht. Krause. Ausgefertigt und veröffentlicht zum Zwecke der
5528]
Ferne befindlichen Schuldner Andreas Eckstein, Land⸗ wirth von Rückerswind. Schalkau, eod. . Die Gerichtsschreiberei des Herzogl. Amtsgerichts. Apoley.
5455 I Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗— machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Erbpächter Carl Neckel in Kartlow zuge⸗ schriebenen Erbpachthufe Nr. 3 daselbst mit Zubehör Termine: 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 17. Mai 1884, des dem Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 7. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗
5531]
Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen HJ. dergl.
3. Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation,
2 3 u. 8. w. Von öffentlichen Fapieren.
tũ gehörenden Gegenstände am ; . Sonnabend, den 17. Mai 1884, st ngsp Vormittags 11 Uhr, es Sequesters sind zur Einsicht der
im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichts gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 3. Mai 1884 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Rechtsanwalt Beyer in Wismar, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge—
Wismar, den 29. Januar 1884. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: H. Fischer, Act. Geh.
Auf Antrag der Carl Jelinekschen Rechts—⸗
L der Wittwe Rosine Jelinek zu Wodziezno, . 2) der minderjährigen Geschwister Carl Gottlieb
und Susanne Jelinek, . Die kttztere durch den Vormund Wirth Manchen zu Wodziezno vertreten — werden alle unkannten Eigen⸗ thumsprätendenten an dem in Wodziezno Hypotheken⸗ nummer Nr. 69 belegenen Grundstücke von 94 Ar Acker im Katasterauszuge mit Parzellen⸗Nr. 395, 396. Kartenblatt Nr. 1, Reinertrag 2,58 S½ be⸗ zeichnet, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem
am 26. März 1884, Vormittags 10 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermine anzumelden.
b. Auf Antrag der Johanne Faltin zu Przybyszew, öffentlichen Zustellung an den z. Zt. in unbekannter vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Schulze hier selbst, werden alle unbekannten Eigenthumèepräten⸗ denten an dem zum Grundbuchblatt Kempen Nr. 298 gehörigen Flächenabschnitt 730/497 Kartenblatt 1 im Umfange von Wiesengrundstück aufgefordert, ihre Rechte und An⸗ sprüche spätestens in dem auf
den 26. März 1884 Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine (ad a. und b.) dieselben mit ihren Rechten und An⸗ sprüchen würden ausgeschlossen werden.
Kempen (Reg.⸗Bez. Poseu), den 25. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung Kaufmann Hauses Nr. 280 an der Mecklenburgerstraße in Wismar hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklä⸗ rung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf
Grosshandel.
Zinszahlung
s 61
stück und an die zur Immobiliarmasse desselben 3.
5529 Bes chlnßf.
Amtsgericht.
Aufgebot.
spätestens in dem auf den
für todt erklärt werden wird.
5523
hiermit:
dem Schlosser errichteten
19e 70 30 Qu. Met ; er verehe , als Miterbin eingesetzt hat.
anzumelden, widrigenfalls
sõo20]
Altona und des
Rittner zugeschriebenen
zu Altona,
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Der Theilungsplan und
Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, niedergelegt. Wismar, den 31. Januar 1884.
H. Fischer, Act. Geh., Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
Auf Antrag der Arbeiterfrau Catharina Dziurla, geborene Kandula, wird die Einleitung des Auf— gebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des Arbeiters Anton Dꝛiurla beschlossen. Letzterer war nach den Angaben stellerin am 12. Mai 1848 zu Sworzyce im Kreise Buk geboren, hatte sich dann am 26. Okiober 1873 mit der Antragstellerin zu Bukowierc verheirathet und Anfangs November 1873 nach der Provinz West— phalen begeben, doch auch von hier dem Vernehmen nach bald entfernt, wohin unbekannt.
Der Verschollene wird hierdurch aufgefordert, sich
6. Dezember 1884. Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine beim hiesigen Gericht schristlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er
Neutomischel, den 29. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
von Grabski. Bekanntmachung. ö Das Königliche Amtsgericht J. zu Berlin bekundet
Daß die am achten September 1883 verstorbene Frau Friederike Marie Manske, geborene Arndt, in dem am 7. September 1883 mit ihrem Ehemann, Karl Friedrich Heinrich Manske und am 18. Januar Testamente ihre Mutter, die verwittwet gewesene Arndt, später verehelichte Arbeiter Faber, geb. Kurz,
Dies wird auf Grund der Manskle'schen Testa— mentsakten T. 10 567 öffentlich bekannt. Berlin, den 18. Januar 1884. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung hl.
Ausschlußurtheil.
In Sachen des Konsuls C. F. Carstens zu Kaufmanns Eduard Dubbers daselbst sind die von der vormaligen Handlungsfirma Prehn & Schoon zu Lübeck am 15. April 1876 ausgestellten folgenden Darlehnsobligationen:
a. über 40090 „S für den Konsul C. F. Carstens
b. über 2000 SL, für Eduard Dubbers daselbst, beide mit 5 oo zahlbar in halbjährlichen Raten am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres,
* — cher Anzeiger. * 3 232 Inserate nehmen an: die Annoncen -Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danube & Co., GE. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ˖ Bureaux.
durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts am 29. Januar d. J. für kraftlos erklärt. Lübeck, den 30. Januar 1884. Das Amtsgericht. Abth. IV. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
lsäss! Bekanntmachung. Henriette Haas, gewerblose Ehefrau des Handels mannes Moyses Gintzburger — Beide zu Hattstadt wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Ronner, klagt gegen ihren genannten Ehemann, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der J. Abtheilung der Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Colmar i. E. ist Termin auf den 14. März 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Landaerichts⸗Sekretär:
Jansen.
sz! Bekanntmachung.
Bei der nach Bestimmung des Allerhöchsten Pri— vilegiums vom 29. Juni 1881 am 8. Januar d. Is. vorgenommenen Ausloosung der im Jahre 1884 vorschriftsmäßig zurückzuzahlenden vierprozentigen Nügen'schen Kreisanleihescheine von 1881 sind folgende Nummern gezogen worden:
Buchstabe A. Nr. 49 53 220 248 369
480 488, zusammen 7 Stück 2 1000 MSM .. Buchstabe B. Nr. 6 34 43 130 152 218 305 547 873 923 1006 1021 — 12 Stück . Fon. Buchstabe C. Nr. 201 371 397 501 636 650 681 743 — 8 Stück à 200 M... — 1600 zusammen 14600 60
Diese Anleihescheine werden den Inhabern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, den Kapitalbetrag am 1. Juli 1884 und später gegen Rückgabe der Anleihescheine, der noch nicht fälligen Zinsscheine und
der Antrag⸗
1884 publizirten
Die Verzinsung der endet mit dem 30. Juni 1884. Bergen, den 8. Januar 1884. = Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Rügen. Frhr. von Reiswitz.
der Anweisungen bei unserer Kreis⸗Kommunalkasse in Bergen oder der Direktion der Disecontogesellschaft in Berlin in Empfang zu nehmen. Für etwa fehlende Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. gekündigten Anleihescheine
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 28.
Berlin, Freitag, den 1. Februar
ES8s4.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (3445 Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1884/85 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen 2c. Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 1162) fortgesetzt.
Bei Kap. 1162 (Bedürfnißzuschüsse und einmalige Unter⸗ stützung, insbesondere für einen Bischof 48 000 MSc) bemerkte der Abg. Rintelen, durch Verträge, Edikte und die Verfassung seien die evangelische und die römisch⸗katholische Kirche als Landes? kirchen bezeichnet. Es könne deshalb kein Zweifel obwalten, daß, wenn von der katholischen Kirche die Rede fei, nur die römisch-katholische Kirche gemeint sein könne, nicht die altkatho⸗ lische. In den Etatskapiteln 11 — 116 seien die Leiftungen an die evangelische und an die katholische Kirche eingestellt. Zu diesen Leistungen sei der Staat historisch und rechtlich verpflichtet Dieses Kapitel 116a behandele nun aber die altkatholisch! Kirche— Zu Leistungen an diese sei der Staat nicht verpflichtet. Bei dieser Sachlage, und da die preußischen Finanzen keinen Luxus gestatteten, thäte man wohl daran, diese Position ab— zulehnen. Das Altkatholikengesetz gehe von dem Irrthum aus, daß die altkatholische ein Theil der römisch⸗katholischen Kirche sei. Man habe auch hier wieder einen“ klaren Beweis dafür, daß man protestantische Anschauungen zu Grunde gelegt habe, um das Wesen der römisch⸗ katholischen Kirche zu treffen. Nur vom Stand— punkte des allgemeinen protestantischen Priesterthums habe man das Altkatholikengesetz machen können. Die katholische Kirche habe kein allgemeines Priesterthum. Die katholischen Gemein— den ständen unter dem vom Bischof gesandten Pfarrer. Dies habe man beim Altkatholikengesetz außer Acht gelassen. Als neulich der Abg. Windthorst ein Dogma beruͤhrt habe, sei ihm zugerufen worden: Das verstehe er nicht. Das sei eben das Unglück bei der ganzen Maigesetzgebung., Man habe hier von dem Wesen der katholischen Kirche keine Idee. Hätte man die katholische Abtheilung im Kultus⸗Ministerium bei— behalten, so hätte man sich manchen Fehler erfparen können. Seine Partei wolle den Frieden, und keine Konfession angreifen, auch die Altkathoͤliken nicht. Die Verfassung lasse aber keinen Zweifel, daß die altkatholische Kirche nach ihrem Bekenntniß und nach ihrer Organisation sich nicht mit der römisch-⸗katholischen Kirche decke. Die Verfassung spreche nur von den Rechten der römisch⸗katholischen Kirche, und deshalb könne man auch aus katholischen Fonds der alt— katholischen Kirche keine Mittel bewilligen; der „Deutsche Merkur“, das Organ der Altkatholiken, melde ausdrücklich einen solchen Fall und rühme sich dessen. Die Altkatholiken erkennten das Lehramt der römisch⸗katholischen Kirche nicht an, sie verwürfen die Autorität derselben und die Unfehlbarkeit des Papstes, eine Konsequenz jener Lehre, sie hätten einen besonderen Bischof und wollten mit dem Papste nichts zu thun haben, sie wollten selbst gar nicht zur römisch⸗katholischen Kirche gehören, und doch zähle man sie zu derselben! Fürst Bismarck wolle die römisch-⸗katholische Kirche in Deutschland loslösen von Rom. Die Altkatholiken follten den! Kern dieser Kirche bilden, daher das Altkatholikengesetz. Der Fürst Bismarck sei in dem Irrthum, einen von ber Kirche abge⸗ sägten Ast für den Baum zu halten. Es sei an der Zeit, von diesem Irrthum zurückzukommen, und den Katholiken dis ihnen entzogenen Mittel endlich wiederzugeben. Während über vielen Gemeinden die Sperre schwebe, würden dieser fremden Kirche die Mittel der römisch⸗katholischen Kirche gegeben. Das Altkatholikengesetz habe es ermöglicht, daß Seelenmessen von exkommunizirten Priestern gelesen feien, wodurch die heiligsten Gefühle der Katholiken aufs Tiefste verletzt worden seien. Das Altkatholikengesetz sei verfassungswidrig, und sei es des— halb gerechtfertigt, diefe zu Gunsten des altkatholischen Bischofs eingefügte Etatsposition abzulehnen.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) bemerkte, die Aue—
führungen des Vorredners seien so erschöpfend gewesen, daß
er sich sehr kurz fassen könne. Dem Altkatholizismus sei durch eine jüngst ergangene Entscheidung des Reichsgerichts jede Basis entzogen worden, denn jenes Erkenntniß stelle die Lehre des Dogmas von der Unfehlbarkeit als einen integri⸗ renden Theil des katholischen Glaubensbekenntnisses fest; damit sei nach seiner Ansicht die Sache erledigt. Die Alt— katholiken selbst stellten ja keineswegs in Abrede, daß dieses Dogma von ihnen nicht anerkannt werde; demnach könne eine Religionsgesellschaft wie diese nicht zur römisch⸗katholischen Gemeinschaft gehören. Das Urtheil müsfe für die Altkatholiken geradezu vernichtend gewesen sein, das bewiesen die maßlosen Auslassungen ihrer Organe gegen dasselbe; sie erkennten eben an, daß das Urtheil den Boden ihrer Stellung mehr als erschüttert habe. Dann könne aber auch die Position im Kap. 11642 nicht mehr aufrecht erhalten werden. Wenn der lirchliche Gerichtshof auf Grund des Gefetzes bestehe, und die Mittel für ihn nach der Behauptung des Ministers nicht ohne Weiteres verweigert werden dürften, so stehe diese Positlon „für einen Bischof einmalige Unterstützung 18 009 sb, keines⸗ wegs auf gleicher Linie. Die Altkatholiken besäßen eine An— zahl römisch⸗katholischer Kirchen. Kein Gesetz — vielleicht das Drdensverbannungsgesetz ausgenommen — habe der Majestät des Gesetzes selbst mehr Eintrag gethan, als dieses Altkatho⸗ likengesetz, indem es festgestellt habe, daß, wenn eine erhebliche Anzahl von Altkatholiken sich in einer römisch katho⸗ lischen Gemeinde finde, ihnen dann bie“ Yit— benutzung der katholischen Kirche eingeräumt werden selle. Diese dehnbare Bestimmung der „erheblichen“ Anzahl habe es zu Wege gebracht, daß 60 öder 70 Alt— katholiken ö. einer katholischen Gemeinde, welche vielleicht Zehntau ende zähle, für eine erhebliche Anzahl erklärt und ihnen der Mitgebrauch und damit virtuell der Allein— gebrauch der katholischen Kirche eingeräumt sei. Die Negie⸗ rung könne sich nun in jedem Augenblicke vergewissern, ob in Wirklichkeit noch jetzt jene „erhebliche“ Anzahk von altkatho⸗ lischen Mitgliedern in jenen bestimmten Gemeinden sei, und er sei sicher, fast in allen Fällen werde die Kirche den
Römisch⸗Katholischen wieder eingeräumt werden. Damit würde sogar vielen Altkatholiken ein Dienst erwiesen werden; im Beginn der Bewegung seien nicht wenige Katholiken zum Altkatholizismus übergetreten, weil sie es mit gutem Gewissen thun zu können glaubten, selbst katholische Autoritäten seien sortgerissen. Diese möchten jetzt gerne wieder zur katholischen Kirche zurückkehren. Die Position von 48060 A6 bitte er demnach abzulehnen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, nachdem die Judikatur des Neichsgerichts den Boden für das Gesetz, die Fiktion, daß die Altkatholiken noch zur römischen Kirche gehörten, fort⸗ genommen habe, hätte die Regierung die praklischen Konse— Uienzen daraus ziehen müssen; sie scheine aber auch diese Judikatur für unerheblich zu halten. Aber auch sonst hätte die Regierung wohl ein Interesse daran, von dieser Fiktion zurückzutreten, denn von allen Enden höre sie doch bereits ein ähnliches Gesetz für die evangelische Kirche verlangen. Auch dort gebe es Dissidenten, welche von den Fundamenten der symbolischen Bücher sehr weit sich entfernten; die Gegensätze seien selbst hier im Hause sehr lebendig. Es würde also inn Interesse der Landeskirche, welcher die Negierung doch befonde— ren Schutz gewähren wolle, liegen, das Altkatholikengesetz auf— zuheben. Dieses werde nun zwar nicht schon heute geschehen, doch könnten die evangelischen Mitglieder des Hauses immerhin über diesen Gesichtspunkt einmal etwas nachdenken. Jedenfalls müsse der Minister neue an ihn gelangende Anträge sorgfältig prü⸗ fen, namentlich solche, welche den Gebrauch katholischer Kirchen für neugebildete altkatholische Gemeinden verlangten. Beson⸗ ders empfehle er dem Minister Wiesbaden; trotzdem die dor⸗ tigen Verhältnisse den Katholiken ganz besonders förderlich seien, indem sie den zahlreichen Besuchern aus dem Auslande zeigten, wie man in Preußen mit den Katholiken umspringe, möchte er doch lieber, daß der Gemeinde zu ihrem Rechte ver⸗ holfen werde; man habe andere Mittel, die Welt darüber aufzuklären, was es mit der Gewissensfreiheit in Preußen auf sich habe. Auf die Mittheilung altkatholischer Blätter, daß ein altkatholischer Priester aus katholischen Fonds Gehalt beziehe, sei keine Antwort erfolgt. Vielleicht könne das sterium diese Behauptung nicht abweisen.
„Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten Dr. von Goßler das Wort:
Wenn ich die Bemerkungen des geehrten Herrn Vorredners am Schluß recht verstanden habe, so schien er den Vorwurf des ersten Herrn. Vorredners wieder aufzunehmen, als ob einem altkatholischen Geistlichen aus katholischen Fonds eine Unterstützung gewährt worden sei. Ich würde dringend bitten, mir den Fall zu nennen, ich halte es für unmöglich, daß die Sache sich so verhält. Es kann sich nur um eine Zuwendung aus dem 6 Kap. 124 Tit. 5 handeln, derselbe ist aber nicht für Katholiken, auch nicht für Evange⸗ lische bestimmt, sondern für Geistliche aller Bekenntnisse; es erhalten daher, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen, auch die jüdischen Religionsdiener Unterstützungen aus diesem Fonds.
Was die anderen Ausführungen anbetrifft, so ist es, falls ich den ersten Herrn Redner recht verstanden habe, richtig, daß die Aus—⸗ führung des Altkatholikengesetzes von 1875 im Wesentlichen in der Hand der Verwaltungsbehörden liegt, und daß sich die Anerkennung einer Altkatholikengemeinde richtet nach der Beurtheilung der faktischen Frage, ob die Zahl der Altkatholiken als eine erhebliche anzusehen ist, oder nicht. Es ist auch ganz zutreffend, daß, wenn sich ein Kultus -Minister finden sollte, welcher die⸗ jenige Ziffer, die sein Vorgänger im Amte für erheblich gehalten hat, für unerheblich hält, er die Altkatholikengemeinschaften einfach alle würde beseitigen können. Ich glaube aber nicht, daß ein Kultus⸗Minister, er mag eine Ueberzeugung haben, welche er wolle, sich dazu bereit finden lassen wird, diesen Weg einzuschlagen; ich glaube auch, daß dies gar nicht im Interesse der Herren, welche vor mir das Wort gehabt haben, liegen würde. Und, wenn ich mir vergegenwärtige, was die Herren in dem ersten Theil ihrer Ausführungen über den Niedergang und das Absterben und die Unzulänglichkeit der altkatholischen Be⸗ wegung verkünden, halte ich es sogar in ihrem Sinne für un⸗ politisch, durch eine solche Aufhebung der altkatholischen Gemeinschaft im administrativen Wege Märtyrer zu schaffen. Auf diesem zarten Boden, meine Herren, ift es für die Staatsregierung und insonderheit auch für die Ober⸗-Präsidenten geboten, nicht von Jahr zu Jahr in der Beurtheilung der Erheblichkeit der Ziffer zu wechseln, sondern einfach die Grundsätze beizubehalten, welche meine beiden Herren Amtsvorgänger übereinstimmend aufgestellt und befolgt haben. So⸗ dann muß ich aber bemerken, daß es nicht richtig ist, wenn angeführt wurde, daß in Hirschberg und in Burbach neue altkatholische Gemeinden entstanden seien. Diese haben sich im Gegentheil bereits in der ersten Zeit nach dem Erlasse des Altkatholikengesetzes gebildet. Dasjenige, was jetzt zur Entscheidung steht, ist für Hirsch⸗ berg lediglich dies: ob ein kleines Vermögen? getrennt werden soll. Ich habe die Sache, die erst vor wenigen Tagen in meine Hände ge⸗ kommen ist, noch nicht geprüft, ich fehe aus den Vorlagen nur, daß den Altkatboliken 1/6 des Vermögens zugebilligt ift, in Höhe von 184 66 jahrlich. In Burbach handelt es sich dagegen um eine von mir bestätigte Verfügung des Ober-Präsidenten der Rheinprovinz. Die Kirche in Burbach untersteht aus alter Zeit dem Gebrauch der Katholiken von St. Johann. Saarbrücken. Als die altkatholische Ge⸗ meinschaft sich in St. Johann⸗Saarbrücken bildete und die Ueber⸗ weisung des Mitgebrauchs eines Gotteshauses verlangte, wiesen noch im Jahre 1879 die Römisch-Katholischen darauf hin, daß den Altkatholiken zweckmäßigerweife die Kirche in Burbach zum Allein—⸗ ebrauch überwiesen werden möchte. Darauf ging die Verwaltungs⸗ ehörde damals nicht ein. In Folge erneuter Streitigkeiten ist neuer— dings die Verwaltung darauf eingegangen und hat, den ursprünglichen Anträgen der Römisch⸗-Katholischen entsprechend, den Altkatholiken von St. Johann⸗Saarbrücken die Burbacher Kirche überwiesen. Es kann dahin gestellt bleiben, ob die Kirche den Katholiken eingenthüm⸗ lich gehört oder, wie die katholische Gemeinde behauptet, der Civilgemeinde; von meinem Standpunkte aus mußte ich die Verfügung des Ober Praͤsidenten in einem, wie im anderen Falle bestätigen, weil es nicht zweifelhaft war, daß den Katholiken die Benutzung der Kirche zusteht, wenn diese Kirche etwa auch der Civilgemeinde gehören follte. Ich glaube daher nicht, daß in diesen Falle den Ober⸗Präsidenlen oder meine Verwaltung irgend ein Vorwurf trifft.
Was die Bewilligung des Etatspostens betrifft, so hat der Hr. Abg. Reichenfperger (Cöln) auf feine früheren Aus⸗ führungen Bezug genommen. Ich kann dasselbe thun, ich halte auch heute noch fest, daß, nachdem durch ein Staatsgefetz die altkatholische Gemeinschaft anerkannt worden, nachdem durch Allerhöchste Ernennung ein altkatholischer Bischof für den Umfang des preußischen Staats anerkannt ist, diese Position nicht ohne Weiteres als Bedüůrfnißzuschuß behandelt, also auch nicht ohne Weiteres abgesetzt werden kann.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er könne keinem
Budgetposten zustimmen, der eine Kirchengemeinschaft unter⸗
stützen wolle, welche sich heute noch als einen Theil der katho⸗ lischen Kirche hinstelle, ohne dazu zu gehören. z 1 der Minister bedenklich, Märtyrer zu machen; hoffentlich werde derselbe in dieser Erkenntniß die Regierung fortan abhalten, in diesem Geschäft so fortzufahren wie früher. Er wolle gar keine Märtyrer schaffen, er wolle ihre Freiheit gar nicht stören, nur sollten sie sich hinstellen als das, was sie seien, als eine von der katholischen Kirche abgezweigte Sekte mit neuer Verfassung, unter Verleugnung wesentlicher Dogmen der katholischen Kirche. Er wolle ihnen ihre Kirchen gönnen, wenn sie sich welche bauten, event, auch mit Staatsunterstützung; aus den römisch katholischen Kirchen aber wolle er sie heraus haben. Auf Wiesbaden sei der Minister nicht eingegangen, er schließe daraus, daß man die Sache erwägen wolle. Der erwähnte altkatholische Priester befinde sich, wie im „Deutschen Merkur“ zu lesen, in Saarbrücken, derselbe empfange eine gewisse Zu⸗ lage aus katholischen Fonds, und das Blatt rühme sich dessen sogar. Daß die Altkatholiken aus der Gemeinschaft der Katho⸗ liken austräten, beklage er tief und aufrichtig, aber als Glie— der der römisch⸗katholischen Kirche könne er sie dann nicht mehr betrachten.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) bemerkte, die Zahl der Altkatholiken in den kathollschen Gemeinden sei notorisch sehr zusammengeschmolzen, so daß thatsächlich ein ganz anderer Zustand als früher hinsichtlich der Kirchenbenutzung bestehe.
Das Kap. 1I6a wurde bewilligt.
Bei Kap. 117 (Provinzial-Schulkollegien) kam der Abg. Dr. Hänel auf das Ministerialreskript vom 24. Dezember 1873 zurück, das s. 3. vom. Minister Falk erlassen worden sei⸗ Dieses Reskript beschäftige sich mit denjenigen Schulbüchern, deren Verfasser Schulraͤthe oder Seminar⸗-Direktoren seien, und lege den Provinzial-Schulkollegien nahe, eine Empfeh⸗ lung solcher Bücher thunlichst zu vermeiden, da es begründeten Anstoß geben müsse, wenn diese Empfehlungen von einer Be— hörde ausgingen, welcher der Verfasser als Mitglied angehöre, oder amtlich nahestehe. Dieses Reskript habe zweierlei) beab⸗ sichtigt. Es habe verhindern wollen, daß sich Monopole für Schulbücher ausbildeten, es sollte auf diesem Ge⸗ biete die freie Konkurrenz zulassen und außerdem davor warnen wollen, daß in die amtlichen Funktionen der Schul⸗ räthe ein gewisses persönliches Moment hineingetragen würde. Dieses Reskript finde nicht überall die gebührende Beachtung. Ganze Garnituren von Lesebüchern für Volksschulen, die weit verbreitet seien, würden plötzlich beseitigt, und schließlich gelangten nach vielen Hin- und Widerreden zwischen städtischen Behörden und Provinzial-Schulkollegien Lehrbücher wie die erwähnten zur Einführung. Es sei das eine nicht gehörige Mischung persönlicher Interessen und sachlicher Entscheidungen.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Reg.⸗Rath Dr. Schneider erwiderte, die Auffassung des Vorredners über das citirte Reskript sei zutreffend. „Für die Jugend olle das Beste gut genug sein,“ sei der Grundfatz und Wunsch der Verwaltung, deshalb solle keine Richtung, keine Anschauung von der Mit— arbeit bei der Herstellung eines guten Schulbuches ausge⸗ schlossen werden. Ebenso habe das Reskript der an zweiter Stelle geäußerten Auffassung des Vorredners Ausdruck geben sollen. Ein späterer Minister habe dasselbe noch einmal in bestimmterer Form zum Ausdruck gebracht, und noch jetzt lasse sich die Verwaltung die Besoldung jener Grundsätze angelegen sein. Er sei dem Vorredner für seine Anregung dankbar, müsse aber bemerken, daß an die Central⸗ stellen Beschwerden nicht gelangt seien. Wäre das geschehen, hätten die Schulkollegien oder die sich geschädigt glaubenden Verfasser sich an das Ministerium gewandt, fo würden die nöthigen Schritte gethan worden sein.
Der Abg. Dr. Kropatscheck sprach dem Ministerium Dank aus für die Vermehrung des Provinzial-Schulkollegiums in Berlin um 2 Rathsstellen. Es werde dadurch einem schreien⸗ den Nothstand abgeholfen. Denn während in Schlesien für 57 Anstalten, 820 Lehrer und 17553 Schüler 3 und in der Rheinprovinz für 77 Anstalten, 10911 Lehrer und is s66 Schüler 4 Schulräthe bestallt seien, habe die Provinz Branden⸗ burg für 67 Anstalten, 1224 Lehrer und 28 666 Schüler nur 2WSchulräthe. Im Interesse der Schüler liege es, daß die Schulräthe dieselben gründlich kennen lernten. Daß dies jetzt den zwei Räthen nach Erledigung der laufenden Geschäfte nicht möglich sei, liege auf der Hand, und so müßten sich dieselben darauf beschränken, jährlich 1 bis 2 mal eine Inspektion auszuführen, die nur wenige Stunden dauere. Er sei ührigens wirklich erstaunt, daß die Regierung über— haupt noch tüchtige und brauchbare Provinzial ⸗Schulräthe ge⸗ funden habe. Dieselben rekruͤtirten sich ja allerdings meist aus den Direktoren von Gymnasien, wobei er aber die Be⸗ merkung nicht unterdrücken könne, daß es doch recht traurig sei, daß jeder Gymnasigl-Direktor, der sich zum Eintritte in das Kollegium entschließe, einen Rückgang in seiner mate⸗ riellen Lage erfahre. Der Direktor eines Gymnasiums be⸗ ziehe im Durchschnitt ein Gehalt von 6606 S6; während sich das Durchschnittsgehalt des Provinzial-Schulraths in Berlin auf etwa 5500 S6, also um ca. 1060 (S6 niedriger stelle. Habe aber ein Gymnasial⸗Direktor in einer kleineren Stadt auch wirklich 1500 – 1600 Thaler Einkommen, so lebe derselbe doch dort weit billiger, als es in Berlin möglich sei. Und falle einerseits vielleicht auch die höhere Würde ins Ge⸗ wicht, so sei andererseits doch die Arbeit durchaus nicht an⸗ genehmer. Es sei deshalb zu wünschen, daß der Minister bald der Frage näher trete, ob nicht im Interesse der Entwickelung der Schule das Gehalt dieser Kategorie von Beamten und zwar noch vor der in Aussicht genommenen allgemeinen Ge⸗ haltsverbesserung — es sei hier wirklich perieulum in mora — erhöht werde. .
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Greiff ent⸗ gegnete, es sei zunächst für ihn ein Bedürfniß, dem geehrten Vorredner den Dank auszusprechen für die wohlwollende Stellung, die derselbe der Mehrforderung entgegengebracht habe; er glaube ferner auch auf dasjenige, was derselbe in Bezug 26. die eine Stelle für das höhere Unterrichtswesen
äußert habe, sich in allen Punkten ihm anschließen zu önnen. Er glaube aber, es werde dem hoben Hause erwünscht sein, in Bezug auf die zweite Stelle, welche sür dag niedere