Nr. 35, Dr. Schramm, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 112. Dr. Apolant, Stabsarzt der Landw rom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Schul ze, Dr. Schüle in, Assist. Aerzte L Kl. der Res. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Francksen, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 85, Dr. Reibig, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 72, Dr. Kavser, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 19, Dr. Wie singer, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute militärische Meldun⸗ gen und darauf den Besuch Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Sodann begrüßten Se. Majestät der Kaiser Ihre König⸗ lichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein, welche, aus England kommend, zum een bei den Kronprinzlichen Herrschaften hier eingetrof— en sind.
Später nahmen Se. Majestät die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing heute den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Christian von Schleswig⸗-Holstein, Prinzessin von Großbritannien und Irland, und Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Coburg-Gotha.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Mittag 121 Uhr zur Geburtstags⸗Gratulation bei Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-⸗Schwerin nach Potsdam und kehrte Nachmittags mit dem um 5 Uhr abgehenden Zuge nach Berlin zurück.
Vorher hatte Höchstderselbe die Ausstellung im Künstler— hause in der Kommandantenstraße besucht.
Am Abend wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin der Vorstellung im Opern— hause bei. Von dort begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nach dem Anhalter Bahnhof zum Empfange Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha, geleitete Höchstdenselben in das Königliche Schloß und fuhr dann mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin nach dem Bahnhof Friedrichstraße, um Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Christian von Schleswig- Holstein zu empfangen.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. Ja⸗ nuar d. J. Folgendes beschlossen: Bei der Einsuhr von Wein, sowie von Petroleum in zum Transport dieser Flüssig= keiten eigens eingerichteten Fahrzeugen ohne anderweitige un⸗ mittelbare Umschließung ist das zollpflichtige Gewicht in der Weise zu ermitteln, daß zu dem Eigengewichte der Flüssigkeit bei Wein 17 Proz., bei Petroleum 25 Proz. dieses Gewichts zugeschlagen werden.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr so— wie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Se. Majestät der König haben die „General— Intendantur der Hofmusik“ als besondere Behörde aufgehoben und die bezüglichen Funktionen, wie dies bis 1842 der Fall war, wieder mit der General-Intendantur der Königlichen Schauspiele vereinigt.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— Der Gemeinde Wiedenest im Kreise Gummersbach ist zur Erwerbung der zur Verbreiterung und zum Ausbau des Kommunalweges von Bohren durch Pernze nach Lieberhausen erforderlichen Flächen durch Allerhöchste Ordre vom 24. v. M. das Enteignungsrecht verliehen worden.
— Den Kreisen Teltow und Jüterbog-Lucken— walde ist gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der von ihnen ausgebauten Strecken der Chaussee von Trebbin nach Luckenwalde gemeinschaftlich das Recht zur Erhebung des Chausseegelddes auf dieser Straße nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Fe— bruar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Be— stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschristen — vorbehalt— lich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestim— mungen — unter dem 21. Januar d. J. Allerhöchst verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Bei dem Aufgebotsverfahren zum Zweck der Kraftloserklärung abhanden gekommener Werth— papiere, für deren Aufgebot statutarisch die Bekanntmachung durch Zeitungen bestimmter Großstädte ohne namentliche Be— zeichnung oder sonstige nähere Bestimmung der Zeitungen vorgeschrieben ist, braucht nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Civilsenats, vom 7. Dezember v. J. diese statu— tarische Perschrift nicht berücksichtigt zu werden, und es genügt die durch 5. 842 der Civilprozeßordnung vorgeschriebene bffent— liche Bekanntmachung des Aufgebots (Anheftung an die Gerichtstafel und im Börsenlokal, wenn eine Börse am Sitz des Aufgebotsgerichts besteht, und drei⸗ malige Insertion in dem amtlichen Publikationsorgan des Aufgebotsgerichts sowie in dem „Deutschen Reichs-An⸗ zeiger‘). „S. 20, Aos. 3 des preußischen Ausführungsgesetzes zur Civilprozeß'ordnung vom 24. März 1879 bestimmt: „Be⸗ trifft das Aufgebot Urkunden, für deren Aufgebot die Bekannt— machung durch namentlich bezeichnete Blätter in Privilegien oder Statuten besonders vorgeschrieben ist, so erfolgt die öffent⸗ liche Bekanntmachung des Aufgebots (5. 842 Abs. 1 der Civil— prozeßordnung) auch durch einmalige Einrückung in diese
Blätter.“ Das Ober⸗Landesgericht ist der Ansicht, daß diese Bestimmung im vorliegenden Falle nicht zutreffe, da in den Statuten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zwar vorge⸗ schrieben sei, daß die bezüglichen Bekanntmachungen in einer Berliner, einer Cölnischen, einer Aachener, einer Augsburger, einer Brüsseler und einer Zeitung in Frankfurt a. M. zu er⸗ folgen hätten, nicht aber bestimmte Zeitungen genannt seien. Diese Ansicht erscheint völlig richtig. Sie entspricht zunächst dem natürlichen Wortsinn, gemäß dem unter namentlich be⸗ zeichneten Blättern nur bestimmte, mit ihrem Namen bezeich⸗ nete Blätter zu verstehen sind. Sie entspricht aber auch dem Zweck des Gesetzes, vertragsmäßig begründete Rechte bezw. Interessen möglichst zu schonen. Wenn bei der Emission eines Inhaberpapiers angekündigt ist, daß die zum Zweck der Amortisation nöthigen Bekanntmachungen nur in bestimmten, mit Namen bezeichneten Blättern erfolgen werden, so liegt darin eine Zusicherung, zufolge deren der Inhaber sich um andere als die benannten Blätter nicht zu kümmern braucht. Anders ist es, wenn nur bestimmt ist, es hätten die fraglichen Bekanntmachungen in Blättern gewisser Orte zu er⸗ folgen. Insofern an diesen Orten Blätter in großer Zahl erscheinen, auch neue gegründet werden können, tritt hier der Gesichtspunkt einer vertragsmäßigen Zusicherung ganz in den Hintergrund und nur die Absicht hervor, für eine möglichst zweckmäßige Art der Veröffentlichung Sorge zu tragen. Wenn nun das Gesetz eine neue, ihm noch zweckmäßiger erscheinende Art der Veröffentlichung vorschreibt, so durfte es davon aus⸗ gehen, daß durch seine Vorschrift vertragsmäßige Interessen nicht verletzt würden“.
— Die Bestimmung des §. 41 des preußischen Gesetzes über den Erwerb von Grundeigenthum: „Hat der Erwerber eines Grundstücks die auf demselben haftende Hypothek in An⸗ rechnung auf das Kaufgeld übernommen, so erlangt der Gläubiger gegen den Eiwerber die persönliche Klage, auch wenn er dem Uebernahmevertrag nicht beigetreten ist“ findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 22. November v. J., nur Anwendung auf die Ueber⸗ nahme von Hypotheken, nicht aber auf die Uebernahme von Grundschulden. Es wird daher der Erwerber eines Grund⸗ stücks, welcher eine auf demselben haftende Grundschuld in Anrechnung auf das Kaufgeld übernommen hat, durch diese Schuldübernahme persöͤnlich nicht haftbar.
— Der General⸗Lieutenant Freiherr von Los, General— Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und beauf— tragt mit der Führung des VIII. Armee⸗-Corps, ist auf der Durchreise von Frankfurt a. O. nach Coblenz zu einem mehr— tägigen Aufenthalt hier eingetroffen.
— Der General⸗-Lieutenant Graf von Wartensleben, Commandeur der 17. Division, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldung wieder verlassen.
— Der General -Lieutenant von Brandenstein, Commandeur der 31. Division, ist zu persönlicher Meldung aus Straßburg i. Els. hier angekommen.
Sachsen. Dresden, 1. Februar. (Dr. Journ.) Nach dem heute Mittag 12 Uhr Über das Befinden der Prinzessin Georg ausgegebenen Bulletin hat die hohe Patientin nach einem lauwarmen Bade srüh 8 Uhr kurze Zeit geschlafen. Bald nachher traten zwar wieder Delirien ein, doch war Ihre Königliche Hoheit zeitweilig einige Augen⸗ blicke bei klarem Bewußtsein. Seit 11 Uhr trat wieder Schlaf ein. wickelt.
Der Königlich portugiesische Geschäftsträger in Berlin, Baron de San Pedro, welcher den auch am hiesigen König— lichen Hofe beglaubigten und zur Zeit in Lissabon weilenden Gesandten, Marquis de Penafiel, vertritt, ist hier eingetroffen. Derselbe wird auf besonderen Befehl des Königs von Por⸗ tugal bis auf Weiteres hier verweilen, um über den Verlauf der Erkrankung der Prinzessin Georg von hier aus nach Lissabon zu berichten.
Die Zweite Kammer bewilligte heute die sür Voll— endung der Schwarzenberg-Johanngeorgenstädter Eisenbahn geforderte Summe von 940 600 ü. In der Debatte darüber sprach der Abg. Walter sein Bedauern über eine so bedeutende Ueberschreitung des ursprünglichen Anschlags von 1 700 000 SυVé aus, worauf der Staats⸗ Minister Freiherr von Könneritz erklärte, daß bei Eisenbahnbauten es überhaupt nie möglich sein werde, den Voranschlag so genau zu machen, daß weder eine Ueber⸗ schreitung noch eine Minderausgabe eintrete, weil die Postulate nur auf Grund von generellen Vorarbeiten gestellt würden und in der Zeit zwischen der Bewilligung und der Vollendung erhebliche Veränderungen in den Materialpreisen und Löhnen eintreten könnten, wie dies in dem vorliegenden Falle geschehen sei, abgesehen davon, daß auch wegen der zu erwartenden Fortsetzung der Bahn nach Böhmen eine bessere Aussührung und Ausrüstung für nöthig gehalten worden sei.
Hessen. Darmstadt, 30. Januar. (Köln. Ztg.) Die Zweite Kamm er schloß sich nach ihrem heutigen Zusammen— tritt dem Beschlusse der Ersten Kammer bezüglich der Strom⸗ bauregulirung: „daß, und zwar unter Hinzuziehung aus— wärtiger Techniker, die Vorarbeiten für die bei Mainz und auf der Strecke Worms⸗Lampertheim und Nackenheim⸗-Lauben— heim in Aussicht genommenen Aenderungen baldigst in Angriff genommen werden, damit endgültige Projekte den Ständen vorgelegt werden können“, einstimmig an. Sodann nahm die Kammer die „Erläuterungen“ vorerst zu den Akten. Unter den neuen Eingängen verdient die Mittheilung der Regierung hervorgehoben zu werden, wonach dieselbe die Interpella⸗ tion über die kirchenpolitische Lage zu beantworten bereit ist, sobald sie auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 31. Januar. (Els.Lothr. Ztg.) In der heutigen 11. Plenarsitzung des Landesausschusses, auf deren Tagesordnung zunächst der Etat der Forstverwaltung stand, erhob sich eine eingehende Debatte bei Kap. 12 Tit. 3 des Etats, welcher Titel die Ein— nahmen aus der Jagd behandelt.
Der Abg. Fuchs monirte zuerst die noch immer zu ge⸗ ringe Verpachtung der bisher administrirten Jagden, wodurch für die Finanzen nicht die Erträgnisse abfielen, welche möglich wären. Der Abg. Frhr. Zorn von Bulach (Sohn) schloß sich ihm an und schlug entsprechend der Petition Granddidier vor, alle administrirten Jagden zur Verpachtung auszubieten und diejenigen, für welche keine angemessene Pacht geboten würde, den Qberförstern zu überlassen. Der Äbg. Jaunez bemerkte, daß die 4 Kommission seit Jahren als Prinzip angenommen, daß ein Theil der Jagd administrirt würde, und der Abg.
Der Hautausschlag hat sich nicht weiter ent—
Köchlin führte bie Ansicht aus, daß die Oberförster die Jagd wesentlich als Vergnügen betrieben. Seitens der Regierung ergriff Unter⸗Staatssekretär v. Mayr wiederholt das Wort: Es dürsten bei dieser Frage nicht allein fiskalische Gründe maßgebend sein, für die Regierung sei es ein fest— stehendes Prinzip, daß es im Interesse der Forstverwaltung nothwendig sei, dem Oberförster einen Jagdbezirk zu reserviren, dadurch werde er am ehesten veranlaßt, oft im Walde zu er⸗— scheinen und seinen Bezirk kennen zu lernen; deshalb müsse natürlich sein Jagdterrain in seinem Bezirk liegen; wenn dem Obersörster seine pflichtmäßige Thätigkeit im Walde außerdem noch Vergnügen bereite, so sei das doppelt erfreulich. Was die weitere Verpachtung administrirter Jagden anlange, so habe die Verwaltung den Wünschen der von ihr berufenen Kommissionen von Vertrauensmännern im Oberelsaß voll— ständig, in den anderen Bezirken bis an die Grenze des Mög— lichen entsprochen.
Eine lebhafte Debatte entstand darauf über die Frage, ob die Jagd am 23. August noch geschlossen sei. Der Staats—⸗ sekretär führte aus, daß der übliche Sprachgebrauch die betref— fende Stelle des Gesetzes nur so interpretiren lasse, daß die Schonzeit bis zum 23. August incl. dauere; in diesem Sinne würde demnächst eine Instruktion an das Verwaltungsperso⸗ nal ergehen. Die Absicht des Abg. Köchlin, die bestehenden Zweifel durch einen Gesetzesantrag zu erledigen, fand die Zu— stimmung des Staatssekretärs.
Die einzelnen Positionen des Etats wurden den Kom— missionsanträgen entsprechend bewilligt.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Bericht über die Petition des Notars Granddidier über eine vermehrte Ver— pachtung der Staatswaldungen, wurde ohne Debatte erledigt; ebenso der dritte Gegenstand: Decharge-Ertheilung für 1879.60. Die Decharge wurde ertheilt.
Den vierten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Etat des höheren Unterrichts. Die Debatte drehte sich fast aus— schließlich um die Verkürzung des französischen Unterrichts in Folge der neuen Regulative. Die Abgg. Grad, Pick, Winterer, Frhr. Zorn v. Bulach (Vater), Heimburger, Baron Schauen— burg und Raeis sprachen sich für eine Vermehrung der jetzt vorgeschriebenen Stundenzahl aus. Der Staatssekretaͤr erläuterte dem gegenüber, daß die Verminderung der Unterrichtsstunden, wie die ärztliche Sachsver— ständigenkommission sie verlangt habe, nothwendig auch eine Verminderung des Französischen herbeigeführt habe; die Re⸗ gierung habe im Auge behalten müssen, daß die elsässischen Gymnasien nicht unter das Niveau herabsänken, welches für alle höheren Schulen Deutschlands mit Rücksicht auf die aus dem Schulbesuch hervorgehenden Berechtigungen ein gemein— sames sein müsse; das Ziel des Gymnasialunter— richts, die Vorbereitung für die Universität schließe eine vollendete Fertigkeit im Französischen nicht ein; übri— gens seien die Direktoren der höheren Lehranstalten bereits angewiesen, sich vor dem Beginn des neuen Schuljahrs dahin auszusprechen, ob eine Vermehrung des französischen Unterrichts sich als ein Bedürfniß herausgestellt habe. Der Abg. Winterer hatte die Debatte auf das allgemeine Gebiet gespielt und dem „Unterrichts-Monopol“ die Unter— richtsfreiheit entgegengestellt. Der Staatssekretär sührte dem gegenüber aus, daß diese Freiheit, wie sie Hr. Winterer ver— stehe, nur darin bestehe, daß die katholische Kirche an Stelle des Staats die Schule dirigiren solle.
Die einzelnen Positionen des Etats wurden genehmigt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 31. Januar. Das Gesetz vom 5. Mai 1869, auf Grund dessen der Ausnahme— zustand über Wien und Umgegend vollzogen wird, er— mächtigt die Regierung: „wenn in ausgedehnter Weise hochverrä— therische oder sonst die Verfassung bedrohende oder die per— sönliche Sicherheit gefährdende Umtriebe offenbar werden“, die grundgesetzlichen Freiheiten zu suspendiren. Aufgehoben werden nun fünf Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. De— zember 1867. Dieselben gewährleisten die Freiheit der Per— son, erklären das Hausrecht unverletzlich, bestimmen, daß das Briefgeheimniß nicht verletzt werde, und daß Briefe nur bei gesetzlicher Verhaftung, Haussuchung, Kriegsfällen, auf Grund richterlichen Befehls beschlagnahmt werden dürfen. Der vierte aufgehobene Artikel betrifft das Versammlungs— und Vereinsrecht; der fünste, die Preßfreiheit betreffend, be— stimmt, daß die Presse weder unter Censur gestellt noch durch Konzessionssystem beschränkt werden dürfe, sowie daß ad⸗ ministrative Postverbote auf inländische Druckschriften keine Anwendung finden. Die Beschlagnahme und Eröffnung von Briefen ohne Haussuchung, ohne Verhaftung und ohne richterlichen Befehl, soll übrigens nur bei solchen stattfinden dürfen, welche verdächtig erscheinen, Umtrieben zu dienen, welche die öffentliche Sicherheit und die gesellschaftliche Ord— nung gefährden. Ebenso soll die Aufhebung der die Freiheit der Veröffentlichung im Drucke schützenden Bestimmung nur für solche Druckschriften gelten, welche die öffentliche Sicher— heit und die gesellschaftliche Ordnung gefährden. Diese können ohne Weiteres unterdrückt werden. Des Weiteren verfügt diese Verordnung, daß auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 1869 die achtundvierzigstündige Frist für Zustellung eines richterlichen Be⸗ fehls bei etwaniger Verhaftung auf acht Tage ausgedehnt wird, daß Personen, welche die öffentliche Ordnung gefährden, wenn sie nicht zuständig sind, ausgewiesen, und wenn sie zuständig sind, angewiesen werden können, den Ort nicht zu verlassen. Haus— suchungen können nunmehr ohne richterlichen Besehl jederzeit vorgenommen werden. Vereine dürfen nicht mehr gebildet werden. Die Behörde kann Versammlungen derselben ein— stellen und die Fortsetzung von deren Thätigkeit von besonbern Bedingungen abhängig machen. Volksversammlungen, welche nicht auf geladene Gäste beschränkt sind, dürfen nicht mehr stattfinden. Versammlungen zu Wahlbesprechungen, öffentliche Belustigungen und Aufzüge bedürfen der Bewilligung der politischen Behörde. Die Uebertretung der obigen Ver⸗ ordnungen wird nach den strengeren Bestimmungen des 5§. 9 des oben erwähnten Gesetzes bestraft.
Die zweite Verordnung hebt für den Umfang der Ge— richts hofsprengel Wien und Korneuburg auf Grund des Ge— setzes vom 23. Mai 1873 die Wirksamkeit der Geschworenen— gerichte auf für Preßverbrechen und Preßvergehen, welche nicht Gegenstand einer Privatklage sind, für Hochverrath, Störung der öffentlichen Ruhe, Aufstand und Aufruhr, öffentliche Gewaltthätigkeit, Verfälschung öffentlicher Kredit— papiere, Münzfälschung, Religionsstörung, Mord und Tod— schlag, ausgenommen Kindermord, schwere körperliche Be— schädigung, Brandlegung, Diebstahl, Raub, Verleumdung,
Verbrechern geleisteten Vorschub, Herabwürdigung von Ver⸗ fügungen der Behörden, Aufreizung zu Feindseligkeiten. Dlese zweite Verordnung tritt vorlaufig bis einschließlich 31. Dezember 1884 in Geltung. Der vom Kaiser alsbald bestätigte Beschluß des. Gesammt⸗Ministeriums wurde am 27. Januar gefaßt. Die Verordnungen sind mit der Kund— machung in Kraft getreten. . :
Hinsichtlich der ersten Verordnung verfügt der 5. 11 des Gesetzes vom 5. Mai 1869, daß die Beschlußfassung des Reichsrathes einzuholen ist, während hinsichtlich der zweiten Verordnung durch das Gesetz bestimmt wird, daß sie in dem Falle aufzuheben sei, wenn auch nur eines der beiden Häuser die Aufhebung verlangt. ö
Von der Beschränkung der Vereinsfreiheit sind, wie hier noch beigefügt sei, ausgenommen: die Erwerbsgesellschaften, religiöse Korporationen, gewerbliche Genossenschaften und Unterstützungskassen, Gewerkschaften und Bruderladen.“
— 1. Februar. (W. T. B.) Die erste Lesung der Aus nahmeverordnungen findet am Dienstag im Ab⸗— geordnetenhau se statt. Die Morgenblätter besprechen die Ausnahmeverordnungen, wobei das „Fremdenblatt“ hervor⸗ hebt: die Bevölkerung erwartete nicht nur, sondern forderte ent⸗ schiedene Maßnahmen zur Zügelung der verbrecherischen Attentate, deren Schauplatz Wien und dessen Umgebung sei. Das Blatt spricht die Zuversicht aus, daß die wesentlich gekräftigten Befugnisse der Regierung lediglich zur Vertheidigung der arg bedrohten öffentlichen Sicherheit und gesellschaftlichen Ordnung dienen werden. Die einjährige Suspension der Schwurgerichte sei zum Theil wenigstens aus Rücksicht auf die Jury selbst, welche keinem Terrorismus ausgesetzt sein solle, erfolgt. — Die „Neue freie Presse“ spricht das Vertrauen aus, das Ministerium werde sich seiner durch die große Macht⸗ vollkommenheit gesteigerten moralischen Verantwortlich⸗ keit stets bewußt sein und seine Vollmachten maß— voll gebrauchen. Dieselhe richtet schließlich die Auf⸗— forderung an ihre Leser: Jeder möge in seinem Kreise dazu beitragen, den guten Ruf Wiens baldigst wiederherzustellen und den Makel des Ausnahmezustandes verschwinden zu machen. — Das „Tagblatt“ schreibt: „Uns drückt der Gedanke, daß es soweit kommen mußte, weil das gewöhnliche Gesetz nicht ausreichend erschien; wir dürfen aber hervorheben, daß grade in Wien die Elemente noch zahlreich und kräftig sind, welche entschlossen sind, den auf den Umsturz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung gerichteten Umtrieben entgegenzu— treten.
Auf Grund der Ausnahmemaßregeln ist, wie das „Fremdenblatt“ meldet, eine Anzahl Arbeiter in der vergange— nen Nacht verhaftet worden; auch wurde eine Anzahl von Personen durch die Polizei ausgewiesen.
Das Abgeordnetenhaus beendete in seiner heutigen Sitzung die Berathung des von Herbst gestellten Antrages, betreffend die von der Regierung für Böhmen und Mähren erlassene Sprachenverordnung, und nahm hierbei den Antrag der Ausschußmajorität auf Uebergang zur Tages⸗ ordnung mit 1765 gegen 161 Stimmen an.
Großbritannien und Irland. London, 1. Februar. (W. T. B) Der Premier Gladstone hat sich heute zu der Königin nach Osborne begeben.
Mehrere Abendblätter bringen ein angebliches Resumé« aus der Thronrede bei der bevorstehenden Eröffnung des Parlaments. Danach würde es Betreffs der Transvaal— frage in der Thronrede heißen: es hätten Verhandlungen mit den Delegirten des Transvaallandes stattgefunden und die Angelegenheit lasse eine baldige und befriedigende Lösung erwarten. In Bezug auf Egypten würde die Thronrede die früheren Zusicherungen wiederholen, daß die englischen Truppen aus Egypten zurückgezogen werden würden, sobald die Lage der Dinge in Egypten diesen Schritt gestatte.
Frankreich. Paris, 31. Januar. (Köln. Ztg.) Die Regierung hat den Beschluß des Pariser Gemeinde⸗ raths, wodurch die Unterstützung von Seiten der Stadt jedem Spital entzogen werden soll, dessen Personalbestand nicht vollständig aus Laien besteht, für nichtig erklärt. — Der Kabinetsrath unter dem Vorsitz des Conseils-Präsi— denten Ferry setzte heute die Berathung über das Budget für 1885 fort. Die Gesammtheit der Ausgaben für 1885 übersteigt die von 1884 um 30 Millionen.
— 1. Februar. (W. T. B.) Das Dekret über die Bedingungen und Daten für die neue Rentenanleihe wird vom „Journal officiel“ morgen veröffentlicht werden. Die Einzahlungen sollen von Vierteljahr zu Vierteljahr er— folgen; die Emission ist, wie verlautet, auf den 12. d. M. festgesetzt.
Der Marine⸗Minister fordert einen Supple⸗ mentarkredit zum Unterhalt für ein Mehr von 500 in den madagassischen Gewässern befindlichen Mann—⸗— schaften, das im Budget nicht vorgesehen war.
Das Journal „Paris“ erklärt die Mittheilungen der „France“ über die Beziehungen des Minister-Präsidenten Ferry zu dem Papst für reine Phantastereien, giebt aber zu, daß die Regierung aufgehört habe, die Gehälter derjenigen Pfarreiverweser innezubehalten, welche ihre regierungsfeind⸗ liche Haltung aufgegeben haben.
Die Fürstin von Montenegro mit ihren Kindern und ihrem Schwiegersohn, dem Fürsten Karageorgewitsch, ist hier angekommen.
Die „Agence Havas“ veröffentlicht eine Erklärung des hiesigen Vertreters der Brazzaschen Mission, in weicher es heißt: er sei darauf vorbereitet gewesen, daß die Gegner Brazzas aufs Neue das Gerücht vom Tode Brazzas verbreiten würden, um damit eine Kreditforderung zu betreiben, und . deshalb das Publikum vor solchen falschen Nach— richten.
Bei einem Empfange der bonapartistischen Dele⸗ girten erklärte Prinz Napoleon, daß der Augenblick ge— kommen sei, eine gesetzliche, aber andauernde Agitation ins Leben zu rufen. Es wurde hierbei beschlossen, eine große bonapartistische Versammlung am 17. Februar im Cirkus zu veranstalten.
Der Graf von Paris wird von Spanien direkt nach Paris zurückkehren und sich alsdann nach Cannes begeben.
Spanien. Madrid, 2. Februar. (W. T. B.) Der König, der bei der gestrigen Einweihung des literari⸗ schen Athenäums mit großem Enthusiasmus begrüßt wurde, hat sich als permanentes Mitglied dieses Instituts einzeichnen lassen. Man legt diesem Umstande als Symptom des Umschwunges im monarchischen Sinne eine um so größere Bedeutung bei, als das Athenäum in früherer Zeit, namentlich 1868, der Mittelpunkt der revolutionären
Agitation war, und damals die Führer dieser Partei dem Athenäum als Mitglieder angehört haben.
Portugal. Lissabon, 30. Januar. (A. C.) Die Deputirtenkammer willigte heute mit 101 gegen 5 Stim⸗ men in eine Abänderung mehrerer Artikel der Verfassung.
Italien. Rom, 1. Februar. (W. T. B.) Das hiesige Zuchtpolizeigericht hat heute 8 Mitglieder der Internationalen zu Freibeitsstrafen in der Dauer von 3 Monaten bis zu 4 Jahren verurtheilt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Februar. (W. T. B.) Wie hierher gemeldet wird, haben Londoner Blätter ein Telegramm aus Charkow veröffentlicht, daß Nihilisten einen Gensd'armerie-Offizier ermordeten, daß die dortige Polizei eine geheime nihilistische Druckerei entdeckt und Dokumente aufgefunden habe, welche eine Verschwörung gegen das Leben der gKaiserlichen Familie und zur Herbei⸗ führung eines allgemeinen Bauernaufstandes in Klein-Ruß— land offenbart hätten. Diese Meldungen erweisen sich nach Mittheilungen von kompetenter Stelle, mit der einzigen Aus⸗ nahme der Entdeckung einer geheimen Druckerei, als voll⸗ ständig aus der Luft gegriffen; es ist Niemand in Char— kow ermordet und keine Verfchwörung daselbst entdeckt worden.
— 2. Februar. (W. T. B.) Wie die russische „St. Petersburger Zeitung“ erfährt, beschränkten die chinesischen Behörden die Freizügigkeit der russischen Kaufleute in Kaschgarien auf die Stadt Kaschgar und untersagten die Theeeinfuhr aus dem russichen Gebiet in das chinesische Iligebiet. Was die chinesischen Festungen an der Grenze anbelange, so sei die Festung Tschimpandsi fast fertig⸗ gestellt, und würde außerdem auf dem Berge Diedinschan ein neues Fort errichtet.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. Ja⸗ nuar. (Hamb. Corr) Der König hat die Genehmigung zur Subvention der Postdampferlinie Malmö-Stral⸗ sund mit 10000 S ertheilt, wobei die Voraussetzung aus— gesprochen wird, daß Seitens der deutschen Postoerwaltung ein gleicher Betrag hergegeben und die tägliche Verbindung während des nächsten Sommers innegehalten werde.
Die Staatsschuld Schwedens betrug am Schlusse des Jahres nahezu 2341/9 Millionen Kronen. Dieselbe hat im Laufe des Jahres eine Erhöhung um etwa A3 Millionen erfahren. Die Zollintraden, mit 271 Millionen Kronen budgetiert, haben diesen Betrag um 6 Millionen Üüberschritten. Die Staatsbahnen hatten eine Einnahme von rund 19915000 Kronen gegen 19100 000 Kronen im Jahre 1882.
Dänemark. Kopenhagen, 30. Januar. (Hamb. Corr.) In der gestrigen Folkethingssitzung wurden die Be— rathungen über die von dem Minister des Innern im Inter— esse des Fischereiwesens, der Landwirthschaft ꝛc. aufgestellten Forderungen zu Ende geführt, und ergab die zum Schluß vorgenommene Abstimmung die Annahme der Vorschläge der Majotrität des Finanzausschusses, also die Ab— lehnung der betreffenden Posten. Weiter gelangten die dem Budget des gleichen Ministeriums angehörenden Forde— rungen zur Berathung, welche sich auf Erweiterung von Eisenbahnstationen, Hafenanlagen, Anschaffung eines Dampf— schiffes für die Linie Frederikshavn-Gothenburg u. s. w. be— ziehen. Zum Worte kamen nur die beiden Sprecher des Ausschusses, welche die von ihnen abgegebenen Gutachten mo⸗ tivirten. Die Fortsetzung der Debatte über diese Forderungen folgt in der heutigen Sitzung.
Amerika. Washington, 1. Februar. (W. T. B.) Im Senat wurde heute eine Bill eingebracht, betreffend die Verhinderung und Bestrafung der Nachbildung von Banknoten und anderen Werthpapieren auswär— tiger Staaten.
Afrika. Egypten. Kairo, 1. Februar. (W. T. B.) In der behufs Herbeiführung der Verpachtung der Ländereier der Do mänenverwaltung gebildeten, aus den nam— haftesten Notabeln bestehenden Kommission hat auf den Wunsch der Notablen der frühere Minister des Innern Riaz Pascha, um zur Regelung der dermaligen finanziellen Schwierigkeiten beizutragen, den Vorsitz übernommen. Die Domanialländereien sollen in kleinen Parzellen verpachtet und das Pachtgeld soll so bemessen werden, daß dasselbe zur Deckung des Coupons der Domanialanleihe und der Grund— steuer ausreicht. Der Minister-Präsident Nubar Pascha ist mit der Ausarbeitung eines ähnlichen Entwurfs betreffs der Daitraverwaltung beschäftigt.
Seitungsstimmen.
Ueber die Eisenbahndebatte im Abgeordnetenhause äußert das „Frankfurter Journal“:
Keine Verhandlung über wichtige Gegenstände im Abgeordneten hause verläuft zur Zeit glatter als die über die Eisenbahnvorlagen. Das große neue Verstaatlichungsgesetz ist fast ohne Widerspruch und nach ganz kurzer Debatte durch den Landtag gegangen und das Sekundär⸗ bahngesetz hat ebenfalls auf allen Seiten Dank und Anerkennung gefunden, wenn auch die verschiedenartigsten lokalen Wünsche auf Berücksichtigung dieser oder jener noch eisenbahnlosen Gegend geäußert wurden. Auf dem Gebiete des Sekundärbahnwesens ist in den letzten Jahren eine außerordentliche Thätigkeit entwickelt worden. Die neue Vorlage, welche soeben im Abgeordnetenhause die erste Lesung durchgemacht hat, will nicht weniger als 122 Millionen Mark aufwenden, wovon die größere Hälfte zum Bau neuer Linien, die kleinere zum Anbau zwester Geleise, Bahnhofsbauten, Beschaffung von Betriebs— mitteln für bereits bestehende Bahnen bestimmt ist. Das Bild von dem Ausbau der Sekundärbahnen, welches der Minister May⸗ bach entrollte, zeigt ein sehr erfreuliches Ansehen. Es liegt auf der Hand, daß die bisherigen gewaltigen Leistungen ohne die vorangegangenen und gleichzeitigen Verstaatlichungen niemals hätten erreicht werden können; man vergleiche nur, was auf diesem Gebiete unter der vorwiegenden Herrschaft des Privatbahnsystems geschehen ist. Diese außerordentliche Belebung und Erweiterung des Eisen⸗ bahnverkehrs, dessen Wohlthaten zurückgebliebenen Gegenden in reichem Maße zugewendet werden konnten, ist lediglich der Durchführung der Verstaatlichung zu danken und schon allein aus diesem Gesichtspunkte würde sich die große Reformmaßregel rechtfertigen und als ein im höchsten Grade wohlthätiges Werk erweisen.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 5. — In⸗ halt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Tarazuschlag für Wein und Petroleum; — Bestellung zweier Stations-Controleure; — Kontrole des stehen⸗ den Gewerbebetriebes mit unbearbeiteten Tabackblättern 2c. im Grenz⸗ bezirk des Hauptzollamts Nordhorn. — Militärwesen: Aenderungen der Landwehr⸗Bezirks-Eintheilung. — Marine und Schiffahrt: Er
scheinen eines weiteren Heftes der Entscheidungen des Ober⸗Seeamts und der Sercämter. — Konsulatwesen: Todesfall; — Grequatur- Ertbeilungen; — Neue Abgrenzung der russischen Konsularbezirke in Deutschland. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Ju stiz⸗ Min isterial⸗ Blatt. Nr. 5. —– Inhalt: Eckenntniß des Reichsgerichts vom 7. Februar 1883.
Gentralblatt der Bauverwaltung. Nr. 5. — Inbalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Die Baukunst in Jerusalem. — Ueber die geplante Zahnradbahn von Rüdesheim nach dem Riederwald. — Elektrische Beleuchtung in Berlin. — Zur Steifigkeit der Träger. — Vermischtes: Quellwasserleitung in Frank⸗ furt a. M. — Wiederherstellung des Heidelberger Schlosses. — Vorbildungsanstalten für Werkmeister und für maschinentechnische Eisenbahnsekretäre und Zeichner. — Auszeichnungen bei Vollendung des Reichsrathsgebäudes in Wien. — Einsturz der Straßenbrücke bei Rykon⸗Zell in der Schweiz. — Londons öffentliches Bauwesen. — Regierungs- und Baurath Dr. Krieg 4. — Kommerzien Rath Julius Pintsch 4. — Bücherschau.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Die XV. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Staats⸗Ministerialbeschlusses vom 13. Februar 1882 und der Verfügung des Kultus. Ministeriums vom 28. Novem⸗ ber 1883, betreffend den Maßstab für die Aufbringung der Kirchenlasten, hat sich, wie folgt, konstituirt: Schütt, Vorsitzender, Lr. von Bitter, Stellvertreter des Vorsitzenden, Dr. Fornet und Spahn, Schriftführer, Strosser, Frhr. von Dobeneck, Sack, Götting, Bollert, von Tiedemann (Bomst), Uhlendorff, Weis (Hirschberg)— Dr. Brüel, Gornig.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 20. Januar bis inkl. 26. Januar er. zur Anmeldung gekommen: 180 Eheschließungen, 869 Lebendgeborene, 48 Todtgeborene, 514 Sterbefãlle.
Kunsft, Wissenschaft und Literatur.
Der Verein für Lübeckische Geschichte und Alter— thums kunde giebt von Zeit zu Zeit „Mittheilungen“ heraus. Von solchen Mittheilungen“ sind von Juli bis Ende Dezember 1883 3 Hefte (Nr. 4 — 6) erschienen. Dieselben enthalten theils Nachrichten über den Verein, theils auf Lübeck bezügliche geschichtliche Aufsätze verschiedenen Inhalts. So berichtet ein Aufsatz von M. Hoff mann über den Hansetag des Jahres 1481 zu Lübeck. Ein Aufsatz von Dr. Brehmer bringt Nachrichten zur Vorgeschichte des Stecknitzkanals, aus denen wir erfahren, daß bereits seit 1336 auf der Stecknitz künstliche Wasserwerke vorhanden ge⸗ wesen, durch welche die Schiffahrt auf diesem Flusse ermög⸗ licht ward. Es folgt sodann eine Mittheilung von Ebendemselben über die „Korrektionshaft“, wie dieselbe Seitens des St. Annen⸗ klosters in Lübeck bis zum Jahre 1691 geübt worden und welche Aenderung diese Befugniß seit jener Zeit erfahren hat. Ueber Kirchenkollekten im vorigen Jahrhundert“ berichtet hierauf Dr. C. Wehrmann, Dr. Brehmer aber über das „Urkundenbuch der Stadt Lübeck“, von dem vor Kurzem die 5. und 6. Lieferung des 7. Theiles erschienen, welche 171 Urkunden vom 29. Juni 1429 bis zum 14. Sep⸗ tember 1432 enthalten. Daran schließen sich Miscellen zur Ge⸗ schichte der lübeckischen Erzgießkunst“' von Dr. Th. Bach, sowie 5 Ur⸗ kunden zur lübischen Handelsgeschichte des 14. Jahrhunderts aus der Zeit vom 30. März 1311 bis zum 13. Juli 1389, mitgetheilt von Dr. K. Höhlbaum. Den Schluß von Nr 5 macht eine Angabe von A. Hagedorn, wie es früher und später mit der Führung des Niederstadtbuches“ in Lübeck gehalten worden. Nr. 6 endlich bringt eine „Geschichte der größten Glocke im Dom zu Lübeck nebst Nachrichten über ihre Gießer“, von Dr. Th. Bach; sodann eine Mittheilung über die „Kirchenglocke zu Schlutup“ von Dr. Brehmer; ferner eine Nachricht über, Meister Stephans Schachbuch“, von C. Curtius; endlich von. A. Hagedorn unter der Ueberschrift „Lebensweisheit! zwei Aufzeichnungen aus einem im Jahre 1565 geschriebenen Codex des lübischen Rechts, welchen das Lübecker Staatsarchiv bewahrt.
— Seit dem 1. Januar d. J. erscheint eine Zeitschrift für Hülfskassenwesen: Die Arbeiterversorgung“, Organ für die Begründung, Einrichtung und Beförderung von Hülfskassen im Deut⸗ schen Reiche zum Wohle der Arbeiter, nach amtlichen Mittheilungen und unter Benutzung amtlicher Quellen herausgegeben von berühmten Volkswirthen und hervorragenden Verwaltungsbeamten. — Die erste Nummer dieser Halbmonatsschrift, die in Heusers Verlag (Louis Heuser) in Neuwied erscheint, stellt sich die Aufgabe, fern von allen Parteibestrebungen ein Organ für das Hülfskassenwesen, speziell für Durchführung des Versicherungszwanges, Ausfübrung der bezüglichen Ge⸗ setze und Fortentwickelung des sozialpolitischen Friedenswerkes im Sinne der Kaiserlichen Botschaft zu sein Besonders sollen Organisations⸗ und Verwaltungsfragen besprochen, obwaltende Zweifel erörtert werden ꝛc., so daß diese neue Zeitschrift einem wirklichen Bedürfnisse sowohl in denjenigen Beamtenkreisen, die mit Ausführung der sozialpolitischen Gesetzgebung betraut sind, als auch für Kassenvorstände und Beamte, endlich auch für die Freunde praklischer Sozialreform entgegenkommt. — Die „Arbeiterversorgung“ erscheint regelmäßig wenigstens am 1. und 15. jeden Monats in der Stärke von 1—1 Bogen. In der Zwischenzeit wird sie nur erscheinen, wenn das Bedürfniß es erfor⸗ dert. Der Abonnementspreis beträgt pro Semester 6 S — exkl. Be⸗ stellgeld oder Kreuzband⸗Porto. Bestellungen auf die „Arbeiterversor⸗ gung“ nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen entgegen.
— Mit dem kürzlich publizirten 7. und 8. Heft für Oktober bis Dezember 1883 gelangt der 20. Band der „Altpreußischen Monatsschrift“ (der „Neuen Preußischen Provinzialblätter“ 86. Band), herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert (Königsberg i. Pr., Verlag von Ferd. Beyers Buchhandlung) zum Abschluß. Das Schlußheft bringt eine weitere Fortsetzung des mehr⸗ fach erwähnten ungedruckten Werks von Kant, aus seinen letzten Lebensjahren, welches von Rudolf Reicke in der „Altpreußischen Monatsschrift! als Manuseript veröffentlicht wird. Bisher sind davon 5 Convolute abgedruckt worden, das 12., 10., 11., 2. und 9. Das j'tzt publizirte 3. Convolut besteht aus 8 Bogen mit folgendem Inhalt: Von der Quantität der Materie, ihrer Wägbarkeit und Unwägbarkeit; von der Materie ihrer Qualität nach, entweder flüssig oder fest; Wie ist die tropfbare Gestalt einer Flüssigkeit möglich? Wie ist das Starrende (Rigescentia) möglich? Die Relation der Materie nach ihren bewegenden Kräften, sofern ihre Wirkung auf die Berührung eingeschränkt ist (Flächenkräfte der Expansion und Kohäsion); dann wieder ein Theil der Vorrede, der Einleitung, in welcher die Natur wissenschaft folgendermaßen eingetheilt ist: 1) metaphysische Anfangs⸗ aründe, 2) Aufzählung der ursprünglichen beweglichen Kräfte der Materie (welche zum Uebergange von jenen zur Physik dient); 3) die Pbhysik als System selbst. Hierauf wird wieder von den bewegenden Kräften der Materie nach den Kategorien gehandelt; dann folgt ein Zusatz von der Reibung und endlich wird alles noch einmal rekapüulirt. — Von dem genealogischen Verzeichniß der Königsberger Stadt⸗ geschlechter, von J. Gallandi, bringt das Heft die 6. Fortsetzung und den Schluß (enthaltend die Namen Sahme bis von Wosegin). Auch diesem Abschnitt sind 4 Wappentafeln beigegeben. — Dann theilt Adolf Rogge die Schreibkalender⸗Aufzeichnungen eines Geistlichen aus dem Jahre 1757 mit, welche als Beiträge eines Augenzeugen zur Geschichte der russischen Invasion in dem genannten Jahre nicht ohne Werth sind. Daran reihen sich Kritiken und Referate. In einem Anhange ist ein Schreiben von dem Verlagsbuchhändler F. A. Brock⸗ haus an den Philosophen, Prof. Herbart in Königsberg aus dem Jahre 1819 abgedruckt, welches namentlich wegen des vorausgefällten Urtheils über den buchhändlerischen Erfolg der Werke Schopenhauers