1884 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1884 18:00:01 GMT) scan diff

erfreuen. In der Begründung des Antrages Stöcker könne er nur nicht acceptiren, daß der obligatorische Charakter der gewerb⸗ lichen Fortbildungsschulen noch verstärkt werden solle. Er würde eher die Zuschüsse verweigern, als hier einen Zwang ein⸗ führen, und solcher gehe über die Befugnisse von Staat und Gemeinden weit hinaus. Man könnte dann schließlich auch etwa alle fünf Jahre mit jedem Menschen ein Examen über seine allgemeine Bildung anstellen, freilich auch mit den Abgeordneten! Das sei keine Uebertreibung! Der Zwang würde auch den Kindern nichts nützen. Den Eltern und Meistern könnte man eher die Verpflichtung auferlegen, entweder eine Arbeitsstunde in der Woche freizulassen, oder sonst den Besuch der Schule für die Kinder oder Lehrlinge zu ermöglichen. Bezüglich des Sonntagsunterrichts sei er absolut mit dem Antrage Stöcker einverstanden. Doch hier schieden sich die Geister. Auf der einen Seite ständen Diejenigen, welche sich nur interessirten für den materiellen Gewinn, und darin das höchste für den Menschen erblickten, auf der anderen Seite Diejenigen, welche einen höheren Zweck dem Menschen zu⸗ wiesen, und die Förderung für sein jenseitiges Leben als die höchste Aufgabe des Menschen ansähen, welche den materiellen Gewinn erst in zweite Linie stellten. Jeder junge Mann habe zu⸗ nächst seine göttliche Pflicht zu erfüllen, am Sonntage dem Gottes⸗ dienste beizuwohnen. Wenn der Minister behaupte, daß Seitens der Katholiken Klagen noch nicht erhoben worden seien, so erscheine das nicht zutreffend. Er erhebe hiergegen Klage, und er wisse, daß die meisten Katholiken mit ihm derselben Meinung seien. Der Hauptgottesdienst bleibe wie derselbe bestehe, und alles Uebrige muͤsse sich danach einrichten. Mit dem Abg. Stöcker richte er an das Haus die Bitte, auf die Unterrichts verwaltung durch die Annahme des vorliegenden Antrages dahin ein⸗ zuwirken, daß sie die hier aufgestellten Gesichtspunkte genau und scharf prüfe und in Erwägung ziehe, in welcher Weise und unter welchen Modalitäten auf dem Gebiete des Fort⸗ bildungswesens die gerügten Uebelstände beseitigt werden könnten.

Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch (Mühlhausen) erklärte, den idealen Zielen des Abg. Stöcker schenke er volles Interesse, aber trotzdem könne er dem Antrage desselben nicht zustimmen. Denn ein Verbot, den Fortbildungsunterricht auch während des Hauptgottesdienstes abzuhalten, sei nicht möglich, ohne die Einrichtung letal zu verwunden, sie in ihrer ganzen Entwicklungsfähigkeit zu zerstören. Auch in dem technischen Unterrichtsrath, dessen Mitglied er sei, sei man der Ansicht, daß ein so radikaler Antrag, wie derselbe jetzt vom Abg. Stöcker gestellt werde, die Entwicklung der Fortbildungs⸗ schulen ernstlich gefährden würde. Graf Limburg⸗Stirum, der heute leider nicht anwesend sei, und Graf Udo Stolberg, die beide auf gut kirchlichem Standpunkt ständen, hätten anerkannt als vom Abg. von Heereman ein gleichlautender Antrag in der vorigen Session gestellt sei, daß der Antrag in solcher Allgemein⸗ heit unmöglich sei. Dieselben hätten deshalb eine ihn beschränkende Klausel beantragt, der Fortbildungsunterricht während des Hauptgottesdienstes solle in Wegfall kommen, soweit der Be— stand der Fortbildungsschulen dadurch nicht gefährdet würde. Aber nicht allein der Antrag sei abgelehnt, sondern auch die Klausel, und zwar mit großer Majorität, weil nicht nur der Bestand dieser Schulen, sondern auch ihre Lebensfähigkeit ge⸗ sichert werden müsse. Gerade diejenigen, die sich praktisch mit dem Fortbildungswesen befaßt hätten, hätten einstimmig be⸗ tont, daß ein solches Verbot die Fortbildungsschulen der Ver— nichtung preisgeben würde. Schon 1850 18656 unter dem Ministerium Manteuffel⸗Raumer seien lange Untersuchungen darüber angestellt, ob eine Beschränkung des Fortbildungs—⸗ unterrichts auf die Zeit außerhalb des Gottesdienstes mög⸗ lich sei. Aber auch dieses Ministerium, dem man sicher nicht den Vorwurf der Unkirchlichkeit machen werde, sei zu dem Schluß gekommen, daß die Beschränkung unmöglich sei. Auch jetzt habe man einen Chef der Unterrichtsverwal⸗ tung, der in Bezug auf die Pflege berechtigter kirchlicher Interessen nichts zu wünschen übrig lasse, und auch selbst auf streng kirchlichem Standpunkt stehe. Auch der Minister sei zu dem Ergebniß gekommen, daß es unmöglich sei, den Unter— richt, wie es der Antrag Stöcker wolle, zur Zeit des Haupt⸗ gottesdienstes zu verbieten. Ja, wenn die Handwerksmeister den Lehrlingen die Möglichkeit gewähren würden, durch Frei—⸗ lassung eines halben Tages z. B. den Zeichenunterricht auf die Woche zu verlegen, dann stände dem Antrage nichts entgegen. Das thäten die Meister aber nicht. Wenn sie das freiwillig thäten, oder man sie dazu zwingen könnte, dann wäre die Frage einfach gelöst, dann wäre das Bedürf⸗ niß der Festhaltung des Sonntagsunterrichts nicht mehr vor— handen. Aber so werde man in der That im Interesse der höheren Entwickelung des gewerblichen Fachschulen⸗ und Fortbildungsschulwesens nicht umhin können, den Unterricht an den Sonntagen für ein noch nothwendiges Uebel zu er⸗ klären, dessen Beseitigung schwerer wiegen würde, als die jetzigen mißlichen Zustände. Wenn man einen Unterrichts⸗ Minister habe, dem man volles Vertrauen schenken könne, von dem man hoffen könne, daß derselbe in einzelnen Fällen, in denen es ohne Schädigung des Fortbildungsschulwesens mög— lich sei, eine Aufhebung des Sonntagsunterrichts herbeiführen werde, dann gehe der Antrag zu weit, sei nicht erforderlich, um das zu erreichen, was möglich sei; aber indem der Antrag das Unmögliche fordere, schädige derselbe die Interessen der Fortbildungsschulen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er für seine Person würde ganz gewiß noch weiter gegangen sein, als der Abg. Stöcker, und haͤtte die Fortbildungsschulen am Sonntag überhaupt verboten. Er glaube, daß der Sonntag gerade für die Ju⸗ gend nothwendig sei, theils wegen ihrer körperlichen Ausbil⸗— dung, theils aber und dies in erster Linie zur Pflege des kirchlichen Geistes und zur Gemüthsbildung, die nur im Elternhause erworben werden könne. Er sei auch überzeugt, daß diese Ansicht zum Durchbruch kommen werde, und darum wünsche er, daß das Haus bei Zeiten auf diese Idee eingehe, ehe es dazu gezwungen werde. Er wolle nicht mehr in dieser Richtung sagen, da Abg. Stöcker am Schlusse seiner Rede deutlich genug auf diesen Umstand hingewiesen habe. Jetzt beschränke er sich einfach auf die Erklärung, daß er di Antrag des Abg. Stöcker beitrete. Den Ausführungen des Abg. Stöcker und denen seines Freun⸗ des von Heereman schließe er sich an, und spreche seine Freude aus über dessen echt christliche Rede. Der Abg. von Zedlitz habe erklärt, den höheren, ethischen Standpunkt, von dem aus der Antrag gestellt sei, nicht bekämpfen zu wollen, da derselbe auch auf diesem Antrage stehe. Aber, habe er hinzugefügt, trotzdem müsse er sich gegen den Antrag erklären, weil derselbe die Fortbildungsschulen in ihrem Bestande gefährden würde. Wenn das wirklich so sei, so sage er (Redner), wenn ohne

eine Verletzung der kirchlichen Prinzipien die Fortbildungs⸗ schule nicht erhalten werden könne, so möge sie fallen. Zu⸗ nächst müsse man Gott dienen, dann erst der Welt. Wenn man diesen Satz nicht deutlich ausspreche, so höre man auf, ein christliches Volk zu sein, und werde von denen beschämt, die streng den Sabbath feierten. Der Abg. von Zedlitz habe übrigens nur behauptet, nicht bewiesen, daß die Fortbildungsschulen nach An⸗ nahme des Antrages Stöcker eingehen müßten. Derselbe be⸗ ziehe sich nur auf die Stunden während des Gottesdienstes. Es blieben also noch genügend Stunden übrig, die für den Zeichenunterricht verwendet werden könnten. Er hoffe aber, man werde hier einmal eine bessere Innungs⸗ und Fabrik⸗ gesetzgebung erhalten. Dann würden die Fabrikherren und Innungsmeister von selbst dafür eintreten, daß die Lehrlinge auch außerhalb des Sonntags Gelegenheit fänden, sich fortzu⸗ bilden. Bis dahin halte er seinen Wunsch zurück, daß der Sonntag überhaupt frei von jedem Unterricht bleiben müsse. Der Abg. von Zedlitz habe sich sodann noch darauf berufen, daß selbst ein Minister wie Raumer in der Fortbildungs⸗ frage zu demselben Resultate gekommen sei, wie das gegen⸗ wärtige Kabinet. Es sei traurig genug, daß auch Manner, von denen man glaube, sie nähmen einen christlichen Stand⸗ punkt ein, denselben hätten verleugnen können. Für ihn gebe es aber in dieser Frage überhaupt keine Autoritäten. Darum wolle er auch mit der Anschauung des jetzigen Unter— richts Ministers von der Einrichtung des menschlichen Lebens nichts zu schaffen haben. Er sei überzeugt, daß derselbe sich auf einem kirchlichen Standpunkte halten wolle, ob derselbe aushalte, das wisse er nicht. In Bezug auf die katholische Kirche könne er sagen, der Minister wolle es, aber er thue es nicht, und wenn er dem Antrage Stöcker seine Zustimmung versage, so sage er (Redner) auch, er wolle es, aber thue es nicht. Aber mit solchen Autoritäten habe er sich in dieser Frage nicht abzufinden, sondern allein mit der höheren Auto⸗ rität dessen, der gesagt habe: „Du sollst den Sabbath heiligen.“

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten Or., von Goßler das Wort:

Meine Herren! Wenn der Hr. Abg. Frhr. von Heereman in Beziehung auf meinen Erlaß vom 14. Januar d. J., welcher sich auf eine veränderte Organisation der gewerblichen Fortbildungsschulen bezieht, sich in abfälliger Weise geäußert hat, so wird er, wenn er den Erlaß noch einmal mit wohlwollendem Auge prüft, erkennen, daß wir Beide im Großen und Ganzen denselben Anschauungen huldigen. Der ganze Erlaß hat im Wesentlichen das von dem Hrn. Abg. von Schenckendorff schon richtig bezeichnete gesunde Prinzip: mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehende Zeit die naturgemäße Be— schränkung eintreten zu lassen, das Vielerlei aus der Welt zu schaffen, und dafür einen Entwickelungsunterricht zu ermöglichen. Der be— treffende Satz steht im Eingange, ist nur kurz und lautet, wie folgt:

Je beschränkter die zum Lernen verfügbare Zeit ist, desto mehr ist es geboten, unter den vielen an sich nützlichen Unterrichtsgegen— ständen eine Auswahl zu treffen, und das für das gewerbliche Leben Nothwendigste voranzustellen.

Auch der von dem Hrn. Abg. von Heereman geäußerte Wunsch, daß mehr eine praktische Richtung beim Unterricht festgehalten werden möchte, ist, wie ich andeutete, von mir bewußt angestrebt worden. Aus einem anderen Satze des Erlasses werden Sie erkennen, daß ich der früheren Entwicklung der gewerblichen Fortbildungsschulen an der Hand des Erlasses von 1874 den Vorworf nicht ersparen konnte, daß fie sich zu sehr auf den Boden einer allgemeinen Fortbildungsschule, welche im Großen und Ganzen nach dem Lehrplan der Volsschule arbeitete, gestellt hat, so daß sie der Aufgabe, den jungen Menschen für die gewerbliche Thätigkeit tüchtiger zu machen, weniger genügen konnte. Sie finden denselben Absatz, mit dem Schlußwort endigend:

In zahlreichen Einzelfällen hat auf diese Uebelstände aufmerk⸗— sam gemacht und eine Vereinfachung und praktischere Gestaltung der Lehrpläne gefordert werden müssen.

An der Hand dieser Grundsätze ist für die einzelnen Disziplinen ein neuer Lehrplan oder vielmehr sind neue Grundsätze für die Lehrpläne angegeben worden. Wenn der Hr. Abg. von Heereman es bemän⸗ gelte, daß ich auf die Grammatik zu großen Werth lege, so darf ich wohl den kurzen Satz vorlesen, und ich glaube, Sie werden meiner Anordnung beistimmen. Er lautet:

Im Deutschen wird zunächst der Unterricht der Volksschule fortgesetzt; ein deutliches, das Verständniß förderndes Lesen geübt, das Gelesene mündlich wieder vorgetragen, in dem Rechtschreiben, der Interpunktion, der Grammatik Belehrung ertheilt und auf Ver—⸗ besserung der Handschrift gehalten.

Ich glaube, daß in der That jeder Gewerbtreibende diese Grundlage haben muß. Wir werden meines Dafürhaltens die bestimmte Anforderung stellen und dahin streben müssen, daß ein Handwerksmeister in seinem geschäftlichen Verkehr, den Kunden, den Gesellen gegenüber im Stande ist, sich korrekt mündlich und schriftlich auszudrücken. Ich habe mich aber nicht etwa bewogen ge— funden, den aufgestellten Grundsätzen absolut präzeptiven Charakter zu geben, sondern habe ausdrücklich am Schlusse gesagt:

„Die Vielgestaltigkeit der gewerblichen Fortbildungsschulen macht es unthunlich, Normen aufzustellen, welche über die vorstehen⸗ den allgemeinen Grundsätze hinausgehen.“

Ich glaube, damit ist allem Demjenigen genügt, was der Hr. Abg. von Heereman, mit mir sachlich übereinstimmend, gewünscht hat.

Ich gehe nun über zu dem Antrag des Hrn. Abg. Stöcker und den Aeußerungen, welche denfelben begleitet haben. Wie Sie aus der Rede des Abg. Stöcker bereits erfahren haben werden, habe ich, an die Diskussionen, welche vor zwei Jahren hier in diesem Hause statt— gefunden haben, anknüpfend, zunächst eine Enquete veranlaßt über die Art und Weise, wie unsere Fortbildungsschulen sich entwickelt haben, besonders auch darüber, wie sie den Sonntag ausnutzen. Die maßgebenden Zahlen hat der Hr. Abg. Stöcker Ihnen genannt ich habe denselben, wenigstens augenblicklich, nichts hinzuzufügen. Damit habe ich mich aber nicht beruhigt, son— dern habe noch, wie Sie aus den Aeußerungen der Herren Abgg. von Heereman und von Zedlitz weiter entnommen haben, die Kom— mission für den technischen Unterricht, von der ja das hohe Haus gewünscht hat, daß ich sie als technischen Beirath zuziehe, gehört. Ich habe nicht allein die von dem Hrn. Abg. Stöcker citirte Denk⸗ schrift den Herren vor der Berathung in die Hand gegeben, sondern habe auch das Protokoll, wie auch früher immer geschehen, im „Reichs ⸗Anzeiger“ veröffentlicht. Aus den Protokollen, welche alles Wissenswerthe enthalten, kann ich nur bestätigen, daß das, was die Herren Abgg. von Heereman und von Zedlitz aus denselben mit⸗ getheilt haben, durchaus zutreffend ist. Die Diskussion, welche sich an die von mir gestellten Fragen, inwieweit auf den Sonntags⸗ unterricht zu verzichten sei, anknüpfte, steigerte sich, wenn ich von oben nach unten gehe, in der Weise, daß, dem Antrage Stöcker ent sprechend, Hr. Abg. von Heereman den Antrag stellte:

Die Stunde ist von dem gewerblichen Unterricht frei zu lassen, in welche der kirchliche Hauptgottesdienst fällt. also unter allen Umständen und absolut. Dieser Antrag fand, wie bereits bemerkt, nur eine Stimme bei der Abstimmung. Dann der Antrag des Hrn. Abg. Graf von Limburg⸗Stirum und Hrn. Udo Stolberg, dahin gehend:

Die Kommission spricht ihre Ansicht dahin aus, daß der Unterricht während des Sonntagsvormittags an gewerblichen Fort— bildungsschulen nur insofern zu gestatten ist, als dies für den Be—⸗ stand der betreffenden Schulen nothwendig erscheint.

Dieser Antrag fiel mit allen gegen drei Stimmen und nachdem noch zwei Anträge zurückgezogen waren, wurde der Schlußantrag an- genommen:

Der Unterricht am Sonntag Vormittag kann zur Zeit für die gewerblichen Fortbildungsschulen und verwandten Anstalten nicht entbehrt werden.

Als maßgebende Motive sind im Protokoll angeführt worden:

Seitens der Mitglieder, welche den Verhältnissen des Hand— werks und der Gewerbe mit Finschluß des Kunstgewerbes näher stehen, war durchgängig die Ansicht vertreten worden, daß der gegenwärtige Zustand, bis es etwa gelinge, einen halben Wochen— tag für den betreffenden Unterricht zu gewinnen, beibehalten werden müsse, wenn nicht die heute segensreich wirkenden gewerblichen Anstalten in ihrem Bestande bedroht werden sollten.

Damit ist nun, wie der Hr. Abg. Stöcker richtig sagte, ein Konflikt gegeben; es handelt sich, wie ich anerkenne, um einen Konflikt zwischen zwei Grundsätzen, von denen jeder in seiner Weise von hoher Be— deutung ist, wie ja auch insbesondere die Herren Abgg. Stöcker und von Heereman mit großer Wärme sich für das System und die Auf— gaben der Fortbildungsschulen ausgesprochen haben. Der Konflikt liegt, wie der Hr. Abg. Stöcker sagte, darin, daß in einem gegebenen Falle sich diese beiden großen Prinzipien kreuzten. Ich möchte nun erwähnen und das habe ich vielleicht bei meinen einleitenden Worten vergessen daß, wenn der Hr. Abg. Stöcker in meiner Denkschrift auf Seite 7 die Ausführungen als nicht genügend bezeich- nete, um die Stellung der Unterrichtsverwaltung in dieser Frage zu kenn⸗ zeichnen, dies darin seinen Grund hat, daß absichtlich auf meine spezielle Anordnung alles nur in einem referirenden Ton gehalten werden sollte. Die Ausführungen der Denkschrift sind nicht etwa Grundsätze, die ich etwa irgendwo ausgesprochen habe, sei es in Verfügungen oder sonst, sondern die Grundsätze, welche maßgebend gewesen sind bei meinem Vorgänger. Ich kann hinzufügen, daß, so weit meine Kennt— niß reicht, unter meiner nun fast dreijährigen Verwaltung die Schu— len, in welchen der Sonntagsunterricht neu eingeführt ist während des Hauptgottesdienstes, meines Wissens nicht vermehrt sind. Viel— mehr habe ich und damit fällt, glaube ich, schon ein wichtiger Punkt aus der Diskussion heraus lediglich den Besitzstand, wie er sich allmählich entwickelt hat, beibehalten und, so weit ich dessen Auf— rechterhaltung für würdig halte, glaube ich denselben vertheidigen zu sollen. Wenn der Hr. Abg. Dr. Windthorst dem Hrn. Minister von Raumer wegen seines Vorgehens in dieser Frage Vorwürfe macht so möchte ich mir gestatten, darauf hinzuweisen, daß die Erörterung der Frage, wie die Unterrichtsverwaltung zu dem Sonntagsunterricht in den Fortbildungsschulen sich stellt, einen sechsjährigen Zeitraum in Anspruch genommen hat und erst nach den allereingehendsten Verhandlungen hat der Minister sich schließlich doch veranlaßt gesehen, dem Ober— Kirchenrath im Jahre 1854 dahin eine Erwiderung zu Theil werden zu lassen, daß er es nicht für möglich hielte, auch die Stunden waͤh— rend des Hauptgottesdienstes von 9 bis 11 absolut zu verbieten, daß es sich namentlich auch nach den praktischen Erfahrungen für un thunlich erwiesen habe, den Unterricht an den Sonntag Vormittagen zu zertbeilen etwa in einem Zeitabschnitt vor und von 115 bis 1 Er schließt seine Erwägungen dahin:

Eine regelmäßige und geordnete Vereinigung von weit über 1000 dem jüngeren Handwerkerstande angehörigen Personen, auf deren Gestaltung auch in religiöser und kirchlicher Beziehung die Behörden vermöge des ihnen zustehenden Aufsichtsrechts Einfluß üben können, kann wohl leicht zerstört werden, wird aber sehr schwer wieder zu schaffen sein.

In ähnlicher Weise ist auch nachher von den Provinzial⸗Schul—⸗ kollegien berichtet worden. Die Frage ist dann immer wieder aufge— taucht, bei näherem Eingehen hat man sich aber immer wieder von der Bedenklichkeit überzeugt, in der von dem Antragsteller gewünschten Weise in die historisch gewachsenen Verhältnisse einzugreifen.

Es ist sehr schwer für mich, in dieser Sache die feste Stellung zu nehmen, welche die Antragsteller von mir wünschen. Ich kann sagen, daß die Ausführung, welche der Herr Abg. Stöcker nach der idealen und prinzipiellen Seite gemacht hat, in jeder Hinsicht einen lebhaften Widerhall bei mir gefunden haben, und, wie ich glaube, bei Jedem, der überhaupt von der hohen religiösen, ethischen und sa—⸗ nitären Bedeutung unserer Sonntagsruhe volles Verständniß hat; ich möchte auch erklären, daß ich Niemand kenne, mit dem ich über die Sache gesprochen habe, der sich nicht auf einem ähnlichen Standpunkt befindet. Der Herr Abg. Stöcker hat ganz Recht gehabt, daß er eine Reihe von Zeugnissen aufgerufen hat, die klar ersehen lassen, daß, ganz unabhängig von der dogmatisch⸗religiösen Ueberzeugung, die Tendenz des Antrages eine große Anzahl von Freunden hat. Mir schweben auch noch andere Beschlüsse vor von anderen Vereinen, welche ganz in derselben Richtung ihre Anschauungen geltend machen. Ich kann also sagen, ich verstehe es vollkommen, daß er in dieser warmen und energischen Weise eintritt; er befindet sich da meines Erachtens auf einem Wege, gegen den prinzipiell nichts einzuwenden sein würde.

Ich komme nun aber auf die Kehrseite der Sache, daß ich mir doch sagen muß: was tritt ein, wenn wie ich annehme, daß die Antrag—⸗ steller von mir erwarten ich heute oder morgen einfach die Unter⸗ richtsstunden verlege oder auch bestimme, daß eine gewisse Anzahl von Unterrichtsstunden ausfällt? Nun haben die Herren, welche für den Antrag Stöcker sich erwärmt haben, stets die Auffaßlung durchblicken lassen, daß derjenige junge Mann, der nicht mehr in die Fort— bildungsschule gehen kann, nun immer ohne Weiteres in die Kirche gehen wird (Heiterkeit und Widerspruch) meine Herren, die Sache ist zu ernst, als daß wir uns nicht darüber klar zu werden bemühen sollten. So liegt die Sache leider nicht, die Frage, die namentlich für Berlin von hoher Bedeutung ist, stellt sich danach ganz anders. Hier in Berlin haben wir von 23 Fortbildungsschulen 20, welche den Sonntag Vormittag gebrauchen. In dem Moment, wo ich von dem Standpunkt des Hrn. Abg. Stöcker aus ohne Weiteres dekretiren würde: die Stunden von 9—11 sind freizulassen, so weiß ich ganz genau den Erfolg. Ich weiß ganz genau, daß 5060 Lehrlinge aus den 20 Fortbildungsschulen herausgehen. Aber was ich absolut nicht weiß, ist das: was wird aus den 5000 Lehrlingen? Wenn Sie mir ver— sichern können, sie gehen sofort in die Kirche (Ruf rechts: Jawohl! (Heiterkeit meine Herren, ich bitte wirklich dringend, daß Sie anerkennen, daß ich in allem Ernst diese Ausführungen mache oder daß sie sich zu Veranstaltungen, welche religiöse Genossenschaften oder religiöse Gesellschaften ein— gerichtet haben, hinausbegeben, so kann ich mich gern beruhigen. Dann bin ich bereit, sofort Schritte zu thun. Wenn man aber mit den Verhältnissen des großstädtischen Lebens einigermaßen be— kannt ist, so glaube ich, muß Derjenige, der die Feder führt, bevor er den entscheidenden Namenszug zu thun sich entschließt, doch vollkommen klar darüber sein, daß er unter allen Umständen etwas Richtiges thut.

Und gerade auch der Hr. Abg. Stöcker, der eine ganze Reihe seiner Ausführungen auf die Nothwendigkeit sittlicher und wirth= schaftlicher Tüchtigung des Kleingewerbes richtete, gerade er wird doch vielleicht mir zugeben, daß, wenn er auch von seinen Konfirmanden und auch über den Kreis seiner Konfirmanden hinaus die Ueber— zeugung und die Hoffnung haben mag, daß diese jungen Leute nicht etwa in einer unzulässigen Weise, in einer die sittliche, religiöse oder die körperliche Gesundheit schädigenden Art den Sonntag Vormittag ausfüllen werden, doch, wie er mir wohl zugeben wird, wahrschein— lich bei Tausenden von jungen Leuten, die Sache sich ganz anders ge⸗ staltet. Namentlich würde dies der Fall sein bei allen Denen, welche kein Familienleben haben. Meine Herren! Das Familienleben unserer armen Lehrlinge hier in Berlin ist ein sehr trübes, es sind sehr viele Lehrlinge, die hier gar keinen Familienanhalt haben, die auch in der Meisterfamilie keinen Anhalt haben und die wirklich in den öffenflichen Fortbildungs⸗-Einrichtungen doch noch den letzten Rest einer Anlehnung an eine höhere, sittliche Autorltät,. finden. Also, meine Herren, ich will damit zu erkennen geben, wie sich die Kreise schneiden, und wie es, ich möchte sagen, eine über das Maß, welches gewöhnlich einem einzelnen Menschen zugemessen, hinausgehende Ver— antwortung ist, die ich übernehmen würde, wenn ich, ohne die auf allersorgfältigfter Prüfung der maßgebenden Verhältnisse beruhende

neberseugung, daß ich die Anstalten nicht ruinire, jenen entscheidenden

1 un wollte.

* wenn ich mich nun resignire,

ich für meine Person stehe auf

eigenen politischen Freunde, die technischen Unterricht ihre

jeugung Ich er Sinne sprechen gebe weder . in dem Kreise . ; in ruh einem solchen Verfahren entgegensetzte. Ich kann noch weiter gehen: ich habe

Stöcker, daß

nicht gelungen

Hauptgottesdienst, soweit es noch . . Ebenso

Gottes dienstes thunlichst freilassen. versuchen, d

werde

diejenigen Fortbildungsschulen nochmals ernstlich zu prüfen, welche nicht Unterrichtsgegenstände Stöcker bitten, alles so die Frage sehr gern bereit, erstlich in irgend einer Weise eine

sich in einem großen Theil von Stunden hen beschäftigen, sondern andere U Aber auch nach der Richtung hin würde ich - Hrn. nicht anzunehmen, daß sich unter allen Umständen erreichen läßt. Das schwierige ist und bleibt stets der Zeit des Unterrichts, und da bin ich nochmals zu prüfen, ob es möglich ist,

Theilung eintreten zu lassen. Ich will es an Anstrengungen nicht fehlen vollkommen von der Auffassung

durchdrungen, die er kundgegeben hat, den Sonntag in seinem wesent⸗

lichsten Theile für unsere religiöse, sittliche und gesundheitliche Kräf⸗

ich bin für meine Person

lassen;

tigung beizubehalten. Aber das,

mir, ist. h Strich durch diese

Falle etwa nicht berücksichtigen kann.

Der Abg. Dr. Natorp bemerkte, wäre der Abg. Stöcker wirklich als den derselbe sich bezeichne, dann hätte derselbe nicht sagen dürfen: hier stehe Prinzip gegen Prinzip, religiöse Partei gegen religibse Partei, sondern derselbe hätte vielmehr sehen mussen, die Gegensätze in Einklang zu Der Standpunkt des Abg. Stöcker schließe aber jede Ver⸗ Männer Die Fortbildungsschulen könnten des Hauptgottesdienstes an den Sonntagen nun einmal nicht t Habe denn aber gerade dieser Vormittagsgottes⸗ Stehe es nicht den Abendgottesdienst

der warme Freund der Fortbildungsschulen,

auszugleichen und mit einander

ständigung aus, die doch praktische

suchen müßten.

entbehren. e dienst eine so besondere Bedeutung? Schülern frei, den Nachmittags- und zu besuchen? Daran hindere sie tagVormittagsunterricht nicht. Den

doch

bildungsunterricht an einem Werktagsnachmittag stattf

lassen, sei für jetzt wenigstens praktisch undurchführbar. urtheile mancher Art in den betheiligten Kreisen, aber die Noth des Lebens, ständen dem entgegen. habe nach seiner Meinung die Regierung gar iungsrecht Eltern einzugreifen und ihnen vorzuschreiben. daß ihre Kinder Wenn Stöcker meine, der Fortbildungsunterricht habe mit der Ent—

melle Befugniß, in das persönliche Bestimn den und den Unterricht besuchen sollten.

wickelung des sittlichen Bewußtseins nichts zu

widere er, jede Arbeit im guten Sinne des Wortes sei schon Uebrigens halte sich der Antrag Stöcker immer noch in weit engeren Grenzen, als manche Wünsche aus den Kreisen seiner orthodoxen Gesinnungsgenossen. der evangelische elbst die Konsistorien

eine sittliche Thätigkeit.

oberste Kirchenbehörde des Landes, der. kirchenrath, habe im Interesse der Kirche s und Geistlichen aufgefordert,

dem in der Anträge

k ich stetig in wesen bin und auch, dies Ver⸗ Es giebt Niemanden,

an und für sich segensreichen Bildungen ziehe. Ich wünschẽ dringend, daß Sie an meinem guten Willen nach beiken Richtungen nicht zweifeln, aber auch keine Steine auf mich werfen, wenn ich den Antrag in dieser absolut scharfen Form im individuellen

obligatorischen

der Entwickelung . bildungswesens möglichst warme Aufmerksamkeit zu schenken. Darauf habe aber z. B. die westfälische Provinzialsynode mit einem Beschluß geantwortet, dahin gehend, daß man versuchen

U v ö kann ich ö yrleßen

Standpunkt Kom⸗

gestellt gefaßt haben.

abzulehnen;

Er bitte eine

Heiz für den Handwerkerstand. R weisen. em

Tagesordnung überzugehen.“ cov 9

. Der Abg

in den !

schulen, welche

nur eine

en, welche gottesdienstes. mit Zeich⸗ betreiben.

rasch nach

man in England einen arbeitenden Bevölkerung solle man es hie Linke berufe

kleinen solchen Einklang.

bringen. würde Recht haben, wenn es handele sich aber um

gerade die Zeit

Man

, heurer Vortheil. der Sonn⸗ Fort⸗ finden zũ Vor⸗ besonders Uebrigens nicht die for⸗ der

es veredeln.

den. der Abg. thun, so er—⸗ schule dargestellt habe, den

Leben in Wege, beides

Die

Ober⸗ müsse Hand

des Fort⸗

möge, den Fortbildungsunterricht vom Sonntag in die Woche Hätten diese Geistlichen die Bedürfnisse des Gewerbestandes und der Fortbildungsschulen aus Erfahrung kennen gelernt, so würden sie solchen Beschluß nicht dringend, Verkümmerung der schulen käme ihrer Vernichtung gleich. Die Konservativen und das Centrum hätten so oft erklärt, sie hätten ein warmes

Mit wenig Instituten könne man den Handwerker⸗ stand in der Weise fördern, wie durch eine glückliche Ent— wickelung der Fortbildungsanstalten. Vom Abg. Frhrn. von Zedlitz und Neukirch (Mühlhausen) war ein Antrag dahin eingegangen: Erklärungen des Ministers über den Antrag Stöcker zur w. 66 . * werde ; Eben. daß diejenigen Anstalten, welche weniger als 3 Stun⸗ ni Ker e n. gr f. geben, aber doch hineingreifen ist⸗ die Zeit des ich von Neuem as hat der Hr. Abg. Stöcker ganz richtig hervorgehoben

Stöcker erklärte, r oder zwei Stunden Sonntags⸗

eine andere Tageszeit auszusuchen, als gerade die des Haupt⸗ Wenn man aber auf exemplifizirt habe, welche drei bis vie nöbthig hätten, nun so bitte er eben den Minister, wenn der⸗ selbe wolle, daß ein solcher Unterricht möglich bleibe, doch da⸗ hin mitzuwirken, daß endlich der Normalarbeitstag Normalarbeitswoche in Deutschland eingeführt werde. Werktagsnachmittag der ganzen frei nicht sich stets auf englische Einrichtungen, wenn

we 1 es sich um konstitutionelle Fragen handele. was Sie nicht erwarten können von ͤ 3 h

T 1595 ric ? 7 zr non 5 om? NMMo or daß ich ohne sorgfältigste Prüfung des einzelnen Falles einen wo Fahrikeinrichtungen getroffen werden sollten? Wenn der

Abg. Natorp die beiden sich ausschließenden Prinzipien in Einklang zu bringen suche, so sage er (Redner): es gebe eben g. Der Abg. Natorp meine, vom Standpunkt des praktischen Mannes, wenn die Fortbil⸗ dungsschüler auch den Hauptgottesdienst versäumen müßten, so bliebe ihnen ja immer noch der Nachmittags- und Abend⸗ gottesdienst übrig. Auf diesem Gebiete seien die Geistlichen aber die Praktischsten. Glaube man denn, daß die Jugend, wenn sie Sonntags schon drei bis vier Schulstunden gehabt habe, noch Lust habe, Abends in den Gottesdienst zu gehen?

Kinder! meine, er würde die Anstalten durch ein Vorgehen im Sinne seines (des Redners) Antrages ruiniren, so glaube er (Redner) im Gegentheil, das Fortbildungswesen würde verbessert werden.— würde eben den Unterricht an einem Werktag Nach- mittags stattfinden lassen müssen, und das wäre ein unge⸗ Die Bildung eines Volkes veredeln, heiße die Menschheit veredeln; und wenn man den jetzt bestehenden Anstoß aus dem Fortbildungswesen beseitige, so werde man

Der Abg. Dr. Langerhans hob hervor, wenn er auch zugeben wolle, daß von verschiedenen Seiten, vielleicht auch von Seiten der Geistlichkeit viel Gutes in die Familie hineingetragen werde, s müsse er sich doch dagegen verwahren, daß den Familienvätern die Selbständigkeit genommen werde, und sie bevormundet wür— Man könne doch Niemandem verbieten, seinen Kindern auch Sonntags Stunden geben zu lassen. in dieser Angelegenheit die Dinge so außerordentlich auf, daß man gar nicht mitkommen könne. Abg. Stöcker, der sich als großer Gönner der Fortbildungs- Unterricht Wenn der Abg. Stöcker Fortbildungsschulen und religiöses Gegensatz setze, so sei derselbe auf falschem

Unwissenheit eine Verschlechterung der Sitten zur Folge habe, habe er dem Hause bereits im vorigen Jahre nachgewiesen. In den Fortbildungsschulen werde ja absolut nichts Unnützes gelehrt, nur das, was wirklich nothwendig sei. Durch den Antrag Stöcker werde das Fortbildungsschulwesen entschieden geschäd igt,

eigener

Antrag Stöcker Fortbildungs⸗

den dern auch Hier sei die Stelle, es zu be⸗

habe.

„Mit Rücksicht auf die

denjenigen Fortbildungs-

diejenigen Anstalten

S Stunden am Sonntag 10 Uhr.

und die Wenn

warum Die

habe, können.

gegeben auch

Warum nicht auch, Zu Tit.

218 362 0)

angeblich

hätten.

Beispiele an. Die Linke sich um Heilige handelte; es Wenn der Minister

vorhanden sei.

Der Abg.

bat der Mittheilung de e

Bachem beklagte, daß dere Fonds hauptsächlich den östlichen Provinzen zugute käme.

manche Gegenstände, z. B. das Modelliren könne gar nicht des Abends gelehrt werden. den Sonntag hätte, dann läge die Sache anders. aber keinen, denn durch Verlegung des Unterrichts auf einen Wochentag würde ein Strich durch das ganze wirthschaftliche Leben gemacht =, umsomehr, als nicht nur Knaben, son⸗ viele ziger Jahre die kämen in die ihnen früher Armuth und eine verlorene Jugend nicht erlaubt Diesen wäre es am meisten unmöglich, an einem Wochentagsunterricht theilzunehmen. sei, daß die Sozialdemokratie sich gegen jede Sonntagsbeschäf⸗ tigung erklärt habe, so bemerke er: in verschiedenen Klassen der hiesigen besuchtesten Fortbildungsschulen bildeten erwachsene Sozialdemokraten die Mehrzahl. In namentlicher von Zedlitz mit 171 gegen 141 Stimmen abgelehnt; der An⸗ 8 9 1 9 1 1 9 Tite für . To 9 thil 11n g Sz unterricht hätten, würde es gewiß möglich sein, sich hierfür k und der Titel für die Fortbildungs⸗ Hierauf vertagte sich das Haus um 31½ Uhr auf Freitag

Wenn man einen anderen Ta els Man habe

Erwachsene, sogar bis in die vier⸗ Fortbildungsschule besuchten, dieselben Anstalten, um dort nachzuholen, was

Wenn gesagt worden

Abstimmung wurde der Antrag

(Schluß der vorgestrigen Abendsitzung.)

Bei Titel 27 (Zuschüsse für Lehrer) beklagte der Abg. Knörke die Widerruflichkeit der Alterszulagen; das sei ein mehr als unerträglicher Zustand. Er

bitten, wenn derselbe mit seiner Dotationsvorlage nicht durch⸗

dringen sollte, möchte er doch wenigstens dahin wirken, daß die Alterszulagen berechtigt bewilligt würden.

Der Titel wurde bewilligt.

möchte den Minister

der Lehrer unwiderruflich und pensions⸗

28 (behufs Errichtung Ahg. Dr. Perger

neuer Schulstellen die Regierung um

s Resultats, welches die Erhebungen, bezüglich der Lesebuchfrage an der linken Seite des Rheins ergeben Redner sprach sodann die Ansicht aus, daß bei der Bildung neuer Schulen in Rheinland und tholischen Gemeinden gegen die proiestantischen zurückgesetzt würden, und führte zum Belege seiner Behauptung einzelne

nacht * z P Westfalen die ka⸗

Titel 28 wurde bewilligt.

Bei Tit. 28a, zur Unterstützung unvermögender Gemein⸗ den und Schulverbände bei Elementarschulbauten 500 900 (6, sprach der Abg. Graf Clairon d'Haussonville den Wunsch aus, den Gemeinden noch in höherem Maße zu Hülfe kommen zu wollen, da ein

dringendes Bedürfniß in vielen Gemeinden Das Schulhaus brauche zwar nicht luxuriös

gebaut, müsse aber für den ganzen Ort ein Muster an Ord⸗ nung, Sauberkeit und Behaglichkeit sein.

dieser wie so viele an⸗

Für eine Erhöhung der in diesem Titel geforderten Summe

Die Rechte bausche Er verstehe nicht, wie der erklärt sei.

einschrän ken wolle.

n gehen; daß bie

der Abgg. Dr. 100 000 MS zu erhöhen. Dieser Antrag wurde an die Budgetkommission verwiesen. Hierauf vertagte Donnerstag 11 Uhr.

aber werde er nicht stimmen; denn diese Summen kämen doch immer aus der Tasche des Bürgers und Bauers und die Ge⸗ meinden seien bezüglich der c eine weitere Beschwerung absolut unzulässig sei. Das Vorgehen der Regierung bezüglich der Forderung von Schulneubauten sei überhaupt vielfach tadelnswerth, so in Bezug auf die Stadt GCöln, welche 1865 für vieles Geld ein neues Gebäude er⸗ worben habe, das nach der allgemeinen Ansicht sehr wohl tauglich, trotzdem aber von der Regierung für nicht geeignet

bgaben schon so überlastet, daß

Titel 28a wurde angenommen.

Zu Titel 29 zu Ruhegehaltszuschüssen und zu stützungen für emeritirte, sowie zu Unterstützungen für ausge⸗ schiedene Elementarlehrer und Lehrerinnen) lag ein Antrag

Unter⸗

Bender und Genossen vor, die Summe um

sich das Haus um 10 / Uhr auf

KRreußischen Ktaats Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central-⸗Haadels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

*

Snbhastationen, AuNfgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

. Aufgebot. .

Auf Antrag des Nachlaßpflegers Justizrath Soen⸗ derop J. hierselbst werden die unbekannten Rechts⸗ nachfolger des am 5. Juni 1878 im asiatischen Ruß⸗ land bei Nikolajewsk im Flusse Amur ertrunkenen Schlossers Karl Wilhelm Georg Heinrich Titz, des am 25. November 1834 hierselbst geborenen Sohnes der unverehelichten Wilhelmine Friederike Titz aus Cöslin, aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 26. November 1884, Vormittags 19 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den 2059 Æ 17. 3 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 20) anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten werden ausgeschlossen werden und der Nachlaß dem Königlich Preußischen Fiskus zuge⸗ sprochen werden wird.

Stargard i. P., den 23. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Aufgebot

662 behufs Todeserklärung..

Auf Antrag des Gärtners Georg August Wilhelm Baum in Brunkensen wird der am 6. December 1824 zu Zellerfeld geborene, zuletzt zu Hannover wohnhaft gewesene Fabrikant Georg Karl Christian Baum, welcher im Jahre 1863 nach Amerika aus—⸗ gewandert und seit September 1863 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf

Sonnabend, den 18. April 1885, Vormittags 11 Uhr, .

vor dem diesseitigen Gericht anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird.

Alle Personen, welche über das Fortleben des

Verschollenen Kunde ge

X u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

ben können, werden zu deren Mittheilung an das diesseitige Gericht aufgefordert. Hannover, den 2. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, 14.

gez. Kirchner.

Ausgefertigt:

Vulmahn, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts Hannover.

6675 Aufgebot.

Der hiesige Kaufmann Abraham Frank hat das Aufgebot der ihm angeblich in Verlust gerathenen, ihm bescheinigtermaßen von dem Verein zur Aus— stattung israelitischer Bürgerstöchter für das Jahr 1883 zugetheilten Betheiligungs Nummer Zwei— hundertsiebzig (270) auf welche bei der Ziehung am 22. Januar 1884 ein Gewinn entfallen ist, bean—⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Freitag, den 10. Ok⸗ tober 18384, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 4. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

6666

Todeserklärungs⸗ und Nachlaß ⸗Aufgebot.

Der am 11. September 1802 in Eckernförde ge⸗ borene, seit etwa 30 Jahren unbekannt abwesende Friedrich Wilhelm Petersen, ein Sohn der wail. Eheleute Tabackspinner JohannPetersen und Anna Cathrina, geb. Benzen, für welchen vom hiesigen Amtsgerichte ein Vermögen von 1580 S6 obervor⸗ mundschaftlich verwaltet wird, wird hierdurch auf⸗ gefordert, sich bis zu dem auf

den 25. März 1884, Mittags 12 Uhr,

anberaumten Termin bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe auf Antrag

Deffentlicher Anzeiger.

.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Verschiedene Bekanntmachungen. läterarische Anzeigen. 3. Theater-Anzeigen.

In der Börsen-

cx

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Grosshandel. 8 aub 0. h Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

XR

Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

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Familien- Nachrichten. beilage. K

des ihm bestellten Vormundes, Rechtsanwalts Sieveking in Altona, für todt erklärt und über sei⸗ nen Nachlaß den Gesetzen gemäß verfügt werden wird.

Mit Ausnahme der als Erben bekannten beiden Brüder, Rentner Johann Christian Petersen in Kappeln und Lehrer Anton Gustav Petersen in Elmshorn, und der Kinder der wail. Schwester Christiana Catharina, verehelicht gewesenen Saggau, werden Alle, welche sonst Erbansprüche und Forde⸗ rungen an das Vermögen des Verschollenen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese ihre An⸗ sprüche bei Vermeidung der Ausschließung spätestens bis zu dem vorgedachten peremtorischen Angabe⸗ termine im unterzeichneten Amtsgericht, Abthei⸗ lung V., Auswärtige unter gehöriger Prokuratur⸗ bestellung, ordnungsmäßig anzumelden.

Altona, den 31. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V. Veröffentlicht: Kanzleirath Over, J. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

lb677] Amtsgericht Hamburg. . Auf Antrag von Johann Wilhelm Amngust Lütge und Hugo Wohlers, als Testaments⸗ vollstrecker von Olof Frederik Berg, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines am 24. November 1881 errichteten, am 29. November 1883 hieselbst publizirten Testaments am 14. November 1883 hieselbst verstorbenen Olof Frederik Berg Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, wie auch den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen, insbesondere der Umschreibungsbefugniß derselben widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen

spätestens in dem auf

Montag, 31. März 1884, 10 Uhr V. M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 5. Februar 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

6673 t gi den Antrag des Ackermanns Carl Rüͤscher aus Gr. Schwülper, welcher glaubhaft gemacht hat, daß er das Eigenthum an einem innerhalb der Ortsgemeinde Harvesse belegenen, 1 ha 13 a 61 m großen Terrain in der Harvesser Haide, Nr. 259 der Karte, besitzt, werden gemäß des 5. 23 der Grundbuchordnung und §§. 823 ff. der Civilprozeß⸗ ordnung und §. 7 des Gesetzes vom 1. April 1879, Nr. 12 der Gesetz⸗ und Verordnungssammlung, alle Diejenigen, welche Rechte an das bezeichnete Grund- stück zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens am Mittwoch, den 30. April d. J., Vormittags 10 Uhr, hier anzumelden, und jwar unter dem Rechts- nachtheile, daß nach Ablauf der Frist der Antrag · steller als Eigenthümer in das Grundbuch füuͤr Harvesse eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher, im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuches das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Vechelde, den 1. Februar 1884. Herzogliches Amtsgericht. Breithaupt.