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empfingen. (Abg. Dr. Windthorst: Dankbarkeit) Es war nicht Böflichkeit, Herr Abgeordneter Windthorst, fondern es war der Aus— druck ihrer inneren Ueberzeugung. Wir haben uns natürlich mit der nothwendigen Zurückhaltung bewegt; aber in einer großartig organi⸗ sirten Niederlassung in der Rheinprovinz, in welcher ich selbst gewesen bin, bin ich in einer so entgegenkommenden, so freundlichen und so dankbaren Weise empfangen worden, daß ich mir die Frage gestattete, ob und was die Damen für Wünsche hätten. Darauf wurde mir die Antwort gar keine.“ Ich knüpfte hieran die Bemerkung, ich begriffe
nicht, warum unsere Verwaltung, die sich nach unserer Auffassung alle Mühe gäbe, die Schranken wegzuräumen, Gegenstand so heftiger Angriffe im Landtage wäre Darauf sagten die Damen, sie wüßten es im Grunde auch nicht.
Meine Herren! Sie werden das Unberechtigte dieser Angriffe erkennen, wenn ich Ihnen, wie im vorigen Jahre, die Ziffern vorlege über die Entwickelung, welche die Krankenpflegegenossenschaften der katholischen Kirche genommen haben. Ich nenne nur die Haupt— kategorien. — Es ist, wie ich mir bereits anzudeuten erlaubte, den Genossenschaften, soweit sie darum nachfuchten, auf eine bestimmie Zeit im Voraus die Genehmigung ertheilt worden, eine gewisse Zahl neuer Mitglieder aufzunehmen. Bas ist seit dem Erlaß des Gesetzes vom 14. Juli 1880 — wo bekanntlich die Erleichterung eintrat — 34 Genossenschaften gegenüber geschehen. Die Zahl der Mitglieder, zu deren Aufnahme eine derartige Genehmigung seit dieser Zeit ertheilt worden ist, beträgt 2335 und allein im Laufe der letzten ii Monate, nämlich vom 10. Februar 1883 bis zum 15. Januar 1883 — mi diesem Zeitraume rechne ich — sind 927 neue Aufnahmen bewilligt worden.
Es ist nicht ganz leicht zu wissen, wann und in welchem Umfange diese Aufnahmen thatsächlich erfolgt sind, weil nicht in jedem Falte die Ordenggenossenschaften bereits Schwestern haben, welche eintreten können. Aber wie aus den Veränderungsnachweisungen hervorgeht, sind in der Zeit von Mitte 1880 bis zum vorigen Monat wirklich neu eingetreten mindestens 1498 Schwestern und zwar im Laufe der genannten 11 Monate 694. Außerdem sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Juli 1880 genehmigt worden 55 neue Rieder⸗ lassungen, — davon allein in den letzen 11 Monaten 29. Dann ist in 77 Fällen diese Pflege und Unterweisung von Kindern, welche sich noch nicht im schulpflichtigen Alter befinden, gestattet worden und zwar davon in den letzten 11 Monaten in 24 Fällen.
Meine Herren! Ich kann mich nicht entsinnen, daß mit Aus⸗ nahme der wenigen Fälle, die eine ganz besondere Bedeutung haben. die zum Theil außerhalb des religiöfen Gebietes liegt, Ablehnungen vorgekommen sind. Ich glaube nicht, daß in einer früheren Zeit ein, ähnlicher Aufschwung und eine ähnliche Entfaltung Wes katholischen Ordenswesens in der Krankenpflege eingetreten ist, wie im Laufe des vorigen Jahres. Bei diefer Sachlage kann ich es auch ver⸗ stehen, daß die Genossenschaften, wie ich zugleich im Namen des Hrn. von Puttkamer schon ausgesprochen habe, in uns nicht ihre Unter— drücker finden, sondern Männer, welche die Hindernisse, die ihrer Thätigkeit entgegenstehen, aus dem Wege räumen.
Meine Herren! Ich muß ohne Vermittelung in eine andere Ma— terie eintreten, indem ich zu den Ausführungen der Hrn. Abg. Graf und Virchow übergehe. Diese Ausführungen begegnen bei mir einem vollen Verständniß. Ich halte es für ein berechtigtes, ja nothwen⸗ diges Bestreben, daß die Aerzte nicht müde werden, Organisationen
zu gewinnen, um aus einer gewissen schiefen Stellung, in welche sie
gelangt sind, herauszukommen, und ich bin der Letzte, der nicht nach dieser Richtung hin ein volles Verständniß hat. Mir sind auch die Gegensätze bekannt, die in den Reden des Hrn. Abg. Graf und des Hrn. Abg. Dr. Virchow etwas zur äußeren Erscheinung kamen, aber ich glaube, so schroff braucht man die Anthitesis nicht zu stellen, wie es der Hr. Abg. Dr. Virchow thut, indem er sagt: Innungen oder Beamte; ich glaube, man kann noch andere Wege finden. So weit ich mir die Sache gedacht habe — und ich bin ja auch zu einer gewissen Formulirung gekommen — halte ich es für das richtige — auch vom Standpunkt des Hrn. Virchow aus, der meines Erachtens mit Recht den Schwerpunkt darin findet, — daß man die große Kraft der Aerzte mehr in den Dienst des Vaterlandes stellt, oder mit anderen Worten, daß man ihnen in reicherem Maße Gelegenheit giebt an den ersten Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Wenn man dieses Ziel erreichen will, fo bleibt meines Erachtens nichts anders übrig, als die Aerzte in gewisse große Organisationen und zwar derart zusammenzufassen, daß man, ebenso wie' es bei den An— waltkammern geschehen ist, sie gliedert nach den staatlichen Verwal⸗ tungebezirken und daß man der so geschaffenen Organisation ins⸗ besondere einen wesentlichen Inhalt in der Richtung giebt, daß man Delegirte dieser Aerztekammern, wie ich sie nennen will, die Möglichkeit gewährt, sich staatlichen Behörden einzugliedern. Hat man erst ein⸗ mal eine solche Organisation und marschiert die Sache gut, so wird natürlich alles Uebrige leichter in Bewegung kommen. Ich glaube, wenn man gegenwärtig zu sehr auf ein gewisses Disziplinarrecht hin⸗ zielt und noch manche andere guten Wünsche hinstellt, so häuft man die Schwierigkeiten zu fehr, mehr als daß man die Sache fördert. Ist eine Organisation, wie ich sie skizzirt habe, geschaffen, dann wollen wir vertrauensvoll sehen, wie die Sache sich weiter entwickelt.
Auch nach einer anderen von den Herren Rednern berührten Richtung hin, betreffs der besseren Einrichtung unserer staatlichen Me⸗ dizinalbehörden, hoffe ich, bald zu einem gewissen Abschluß zu kommen. Ich erkenne durchaus an, daß unsere Physiker gemäß den veränderten sanitären Aufgaben die ihnen zufallen, nach verschiedenen Richtungen anders gestellt werden müssen. Auch in dieser Be— ziehung glaube ich, daß man zu einer erträglichen Formulirung lommen wird. Ob ich nun gerade, wie der Herr Abgeordnete Dr. Virchow ins Auge faßt, das Vorbild in dem Viehseuchengesetz werde finden können, oder ob ich mich an andere Organisationen an⸗ zuschließen habe, wird Gegenstand der Erwägung sein, aber ich glaube, im Allgemeinen werde ich mich mehr der letzteren Auffassung zu— neigen.
Die Frage nach der kommunalen Organisation der Gesundheits—⸗ pflege in den Ortsgesundheitsräthen wird hierbei zu lösen fein und man wird dabei auch in die Lage kommen, unsere höheren Organisa⸗ tionen, die Provinzialbehörden und die wissenschaftliche Deputation in den Kreis der Organisation zu ziehen. Ich, kann nur versichern, daß ich sehr glücklich sein werde, wenn es möglich ist, diesen Gedan—⸗ ken zu reaglisiren, sei es auf preußischem Gebiet, sei es, soweit es die ärztliche Organifation betrifft, auf dem Gebiete des Reichs. Wenn neue Anregungen in dieser Richtung gegeben sind Seitens Mecklen⸗ burgs, Baherns und Badens, so wird man, auch ohne in eine Kritik dieser Bestrebungen einzutreten, jedenfalls dankbar anzuerkennen haben, daß auch die Regierungen diefer Staaten mit Vorschlägen hervor⸗ treten. Ich hoffe, daß auch auf diefem Gebiet, sei es in Preußen, sei es im Reich, man zu erfreulichen Zuständen gelangen wird.
Der Abg. Dr. Thilenius erklärte, er sei dem Abg. Graf dankbar, daß derselbe sich über die Medizinalreform geäußert hahe, es herrsche in dieser Materie eine große Verwirrung,
doch würde er damit nicht einverstanden sein, wenn dem ren wissenschaftlichen Beruf der Aerzte staatliche und gewerbliche Fesseln angelegt würden. Da die barmherzigen Schwestern nun einmal den heutigen Tag beherrschten, so möge man ihm gestatten, ebenfalls auf die Ausführungen des Abg. von Heereman etwas näher einzugehen, ohne dabei die Frage der konfessionellen oder nichtkonfessionellen Krankenpflege, und ebenso die Frage, wie die Schwestern sich der staatlichen Autorität gegenüber zu stellen hätten, zu berühren. Er halte sich an seine praktischen ärztlichen Erfahrungen, und da schließe er sich dem Wunsche des Abg. von Heereman bezüglich der freien Bewegung der barmherzigen Schwestern durchaus an. Seiner Meinung nach habe der Abg. von Heereman durchaus Recht, wenn derselbe sage, eine Niederlassung der Schwestern befinde sich nur an dem Orte, wo sich der Orden mit seiner Thätigkeit selbständig und frei entwickelt habe. Die Schwester⸗
niederlassungen seien nur Wohnstätten, die zum Mutterhause in engster Verbindung blieben. Der Minister sage, daß ihm Beschwerden nicht bekannt geworden, und daß die freie Be⸗ wegung auch nicht gehemmt sei. In der Praxis möge das indeß ganz anders sein, und er glaube, daß die Beschwerden des Abg. von Heereman nicht durchaus der Begründung ent⸗ behrten. In seiner dreißigjährigen ärztlichen Thätigkeit habe er mit den barmherzigen Schwestern vielfach zu thun gehabt und wisse, daß diese Thätigkeit eine ganz gewaltige Anstren⸗ gung erfordere; die meisten derselben befänden sich unaus⸗ gesetzt in einem Zustande der Erschöpfung. Es sei deshalb eine weise Maßregel der Oberen, daß sie die Schwestern nie⸗ mals sehr lange an einem Orte oder in einer Familie be⸗ ließen. Er möchte sich also mit dem Abg. von Heereman in der Bitte vereinigen, alle Hemmnisse, soweit dies in dem Rahmen des Gesetzes möglich sei, von der Krankenpflege zu entfernen.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er und seine politischen Freunde hätten bei den Kulturkampfdebatten ge⸗ schwiegen, weil sie die Situation nicht noch hätten erschweren wollen. Der Abg. von Hammerstein habe ja den prinzipiellen Standpunkt seiner Partei gekennzeichnet. Hier aber könne er nicht schweigen, und sich keine Reserve auferlegen. Es liege ihm fern, das Thema mit irgend einer Schärfe zu behandeln, wie sie vielleicht im Munde des Abg. von Heereman be— rechtigt oder erklärlich sei. Seine Partei habe wiederholt Gelegenheit genommen, das Zentrum in diesen Wünschen zu unter⸗ stützen. Ueber den Segen der katholischen Ordensschwestern brauche er kein Wort zu verlieren. Gerade weil er die Erfolge derselben kenne, wünsche er denselben gleiches Recht wie den evangelischen Schwestern. Der Abg. Virchow habe ssich gegen die zugespitzt konfessionelle Krankenpflege verwahrt. Man habe es aher doch, abgesehen von den Feldzügen, nur mit derartigen konfessionellen krankenpflegern und im Uebrigen nur mit bezahlten zu thun, und welche Krankenpflege den Vorzug verdiene, brauche er kaum zu sagen. Wenn der Abg. Virchow befürchtet habe, es würde sich auf der Rechten ein „orthodoxer Sturm“ gegen die freie Krankenpflege erheben, so könne er den Abg. Virchow beruhigen. Jedenfalls werde man es doch nicht als Orthodoxie bezeichnen, wenn man das freudige kirchliche Bekenntniß zur Grundlage einer derartigen werkthätigen Liebe nehme. Uebrigens heruhe auch eine solche Charitas, wie sie auch der Abg. Virchow verstehe, auf der Basis des Christenthums, sie wäre gar nicht möglich, wenn nicht das bestimmende Wort des Christenthums er⸗ gangen wäre. Gerade auch in England, auf das der Abg. Virchow sich beziehe, herrsche ein lebhaftes spezifisch kirchliches Bewußtsein. Mit dem bloßen Worte Humanität ohne christlichen Gedanken sei herzlich wenig gethan. Er ver⸗ weise wiederholt auf das Alterthum. Bei allen seinen bürger⸗ lichen und kriegerischen Leistungen habe es auf diesem Gebiete vollständig Fiasko gemacht. Dhne Konfession sei doch kein bewuß— tes Christenthum möglich. Auf Grund seiner persönlichen Er⸗ fahrungen auch im Kriege und nach dem Zugeständniß der Aerzte könne er sagen, die hervorragendsten Leistungen der Krankenpflege seien auf Seiten der konfessionellen Schwestern. Die Schwestern seien die guten Engel der Menschen. Möge die Regierung nach Möglichkeit die Schranken ihrer Wirksam— keit beseitigen. Er nehme keinen Anstand zu erklären, hier liege ein Punkt vor, wo durch organische Gesetzgebung Wandel geschaffen werden müsse. ö
Der Ab. Dr. Löwe (Bochum) betonte, man scheine bei den Klagen zu vergessen, daß man es nicht mit einzelnen Schwestern, sondern mit Schwesterorden zu thun habe, die ihren Oberen gegenüber zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet seien. Es sei bezeichnend genug, daß, während hier Klagen über Vexationen erhoben würden, dem Minister von Ordens⸗ schwestern gesagt werde, daß sie Anlaß zu Beschwerden nicht hätten. Warum streite man sich übrigens, und weshalb falle der Abg. von Minnigerode über den Abg. Virchow her? Habe derselbe nicht gesagt, daß durch das Christenthum die Liebespflicht der Krankenpflege zum sittlichen Gesetz er⸗— hoben sei? Doch nicht zu dieser Frage habe er das Wort ergriffen. Er habe, vorzugsweise den 5§. 53,
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und den auf Kurpsuscherei bezüglichen Paragraphen der neuen Gewerbeordnung durchsetzen helfen, und zwar mit voller Ueberzeugung auf Grund der langen Erfahrungen, die er in England und Amerika gemacht habe. Es sei ja richtig, daß der frechste Humbuger sich des größten Ansehens und der Achtung selbst in den höchsten Kreisen zu erfreuen habe. Aber immerhin bleibe die im Geheimen betriebene Kurpfuscherei gefährlicher als die öffentliche. Als er die Iniative zu jenen Gesetzesänderungen ergriffen habe, habe er es indessen als noth⸗ wendig erachtet, daß eine Medizi nalreform Platz greife. In freien Vereinigungen solle der Arzt die Ehre seines Standes aufrecht erhalten. Was man von einer freiwilligen Thätigkeit zu erwarten habe, das habe die freiwillige Krankenpflege im Kriege, gezeigt. Die ungeheure Aufwendung möge nicht in ihrem vollen Werthe zur Geltung gekommen sein. Aber wer könne den Beweis dafür bringen, daß es dem Staate möglich gewesen wäre, das zu leisten, was damals die freiwillige Organisation geleistet habe. Aehnlich werde es mit den ärztlichen Vereinen gehen. Wenn dieselben, wie der Minister geschildert habe, eine innige Verbindung zwischen Aerzten und Beamten herstellen würden, so werde die öffentliche Gesundheitspflege gedeihen und auch der Arzt in gesellschaftlicher Beziehung eine Höhe erreichen, auf der derselbe seit langer Zeit sich nicht befunden habe. Er, der er die Verhältnisse der verschiedensten Länder kennen gelernt habe, habe die Ueberzeugung. daß, wenn die gelehrten Stände in den Hintergrund zurückgedrängt würden, das innerste Leben der Nation in Gefahr gebracht werde. Vor Allem würde man in Preußen von dieser Gesahr bedroht werden, die hier nicht durch Reichthum die Höhe erklommen habe, auf der man sich befinde, sondern durch die Achtung vor der höheren Bildung.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die vom Abg. Löwe berührte Frage habe den Reichstag beschäftigt. Wenn die dort aufgestellten Grundsätze durchgeführt seien, so würden die Aerzte zu klagen keine Veranlassung haben. Er müsse aber doch bemerken, daß der Reichstag gewillt gewesen sei, daß bei den korporativen Verbindungen die Aerzte selbstthätig sein, und nicht die Aufsicht von Staatsbeamten Platz greifen sollte, was nach dem Schreiben des Reichskanzlers bevorzu⸗ stehen scheine. Was das Thema der barmherzigen Schwestern anbetreffe, so würde er den Ausführungen seines Freundes von Heereman nichts hinzuzufügen haben, wenn nicht der Abg. Virchow das Wort ergriffen hätte. Er erlaube sich aus einem bekannten Schriftsteller folgenden Satz vorzulesen: „Er müsse anerkennen, daß es der römischkatholischen Kirche und
vor Allem Papst Innocenz III. vorbehalten gewesen sei, den Born christlicher Liebe nicht nur in seiner ganzen Fülle zu öffnen sondern auch den befruchtenden Strom auf alle Gebiete des menschlichen Lebens zu vertheilen. Virchow. Gejammelte Schriften Band II.“ (Große Heiterkeit) (Abg. Virchow ruft: Worüber lachen Sie denn) Das sei die Differenz zwischen dem heute gehörten und dem schreibenden Virchow. Dieses Anerkennniß hatte den Abg. Virchow veranlassen sollen, in etwas freundlicherer Weise über dieses Thema zu sprechen, alz es geschehen sei. Aber ein kulturkämpferischer Führer der Fortschrittspartei könne sich zu einem völlig unparteiischen Standpunkt nicht emporheben. Wenn der Abg. Virchow meine, daß weltliche Kräfte dasselbe leisten könnten, wie die barm— herzigen Schwestern, so habe derselbe doch zugestehen müssen, daß eine ähnliche Organisation noch nicht habe glücken wollen, und sie werde nicht glücken, denn die Krankenpflege müsse ethische Motive zur Grundlage haben. Wenn der Abg. Virchow serner ge⸗ meint habe, daß es doch be iden Aerzten nicht nach der Konfession gehe, sondern nach der Geschicklichkeit, so habe derselbe Recht: man frage bei den Krankenpflegerinnen auch nur nach der Geschicklichkeit, aber er behaupte, daß die ethisch⸗religiöse Basis die Befähigung gewähre, welche das Geld niemals gewähren werde. Und außerdem müsse er doch sagen: die Aerzte seien die allerschlechtesten Krankenpfleger; sie seien vollkommen im Stande, die Krankheit zu erkennen, sie richtig zu behandeln, aber wenn es auf die Pflege ankomme, wolle er sich das Kopfkissen lieber von einer Krankenpflegerin zurechtlegen lassen, als von zwanzig Aerzten. Was die Ausführungen des Ministers anlange, so finde er, daß derselbe dem Abg. von Heereman ungenügend geantwortet habe. Der Minister habe gesagt, daß die Schwestern ganz anders urtheilten, als seine Partei. Wenn die Damen auf die Frage des Ministers, ob sie zufrieden seien, mit Ja geantwortet hätten, so sei das ganz natürlich. Ganz anders aber würde die Antwort gelautet haben, wenn derselbe gefragt hätte: ob auch ihre Kräfte aus— reichten, und ob sie von der Plackerei der Polizei befreit sein wollten? Er wünsche, daß der Minister die Freiheit der Be— wegung gestatte, die das Gesetz jetzt schon zulasse, und außer⸗ dem sei es vollkommen zulässig, den Begriff der Niederlassung nicht zu eng zu fassen, wie der Minister und seine Räthe dies thäten. Dann befinde sich seiner Ansicht nach die Auf— fassung der Regierung in Bezug auf die Aufnahme im Ge— gensatz zum Gesetze. Man sollte die Schwestern ruhig ge⸗ währen lassen und sie in ihrer Thätigkeit nicht hem— men. Wer kontrolire denn die Diakonissinnen? Und wodurch hätten die katholischen Schwstern es verdient, daß man sie unter polizeiliche Aufssicht stelle? Er könne sich in dieser Beziehung auf den Abg. Virchow be— ziehen. Unzulässig sei es auch, bestimmen zu wollen, wieviel Schwestern aufgenommen werden sollten. Es sei gesagt, wie abgearbeitet die Schwestern seien. Und wenn män die Zahl der Nachtwachen überblicke, die von Schwestern gehalten wür— den, die Mortalität, die unter ihnen herrsche, so könne man nur jagen, man könne nicht genug aufnehmen. Sei nicht auch des Elends genug vorhanden? So lange man noch nach Mitteln suche, die Noth und das Elend zu bannen, sollte man nicht die Zahl der barmherzigen Schwestern zu beschränken versuchen.
Die Diskussion wurde geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Virchow, der Abg. Windthorst habe versucht, einen Widerspruch nachzuweisen zwischen seinen heutigen Ausführungen und dem, was er früher in einer Abhandlung bemerkt habe, und die Herren aus der Mitte, welche bei dieser Gelegenheit ihr Zwerchfell so sehr in Bewegung gesetzt hätten, hätten geglaubt, daß der Abg. Windthorst Recht gehabt habe. Er bitte, jene Abhandlung zu Ende zu lesen. Dieselbe betreffe die Heiligegeist-Hospitäler und erweise, daß die Versuche des Katholizismus gescheitert seien, die Aufgaben der Charitas allein durch die Kirche zu lösen. Von der ganzen Srganisation sei nur ein Kardinal übrig geblieben, der die Mittel der Hospitäler verzehrt habe, und auch der sei mit der Einigung des Königreichs Italien verschwunden.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, der Abg. Loewe müsse ihn falsch verstanden haben. Er habe nicht gesagt, die freiwilligen Krankenpfleger hätten nichts geleistet, sondern nur, daß die Diakonissinnen mehr geleistet hätten.
Tit. 1 wurde bewilligt.
In Tit, 2 sind für. 462 Stadt', Kreis- und Bezirks— physiker je 900 , für einen Dirigenten und Lehrer des mit der Charité verbundenen Hebeammen⸗Instituts u. s. w. zu⸗ sammen 721 089 (M gefordert.
Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, nachdem diese wich— tige Frage zu Ende geführt sei, wolle er auf eine andere ein— gehen, nämlich auf die Hebeammen-Frage. Der Minister oder
vielmehr sein Stellverteeter habe ein Reglement erlassen,
welches den Uebelständen auf diesem Gebiete Abhülfe schaffen solle, welches aber, nach seiner Meinung wenigstens, weit über das Ziel hinausgehe. Er wolle nur den einen Punkt hervor⸗ heben, daß das Reglement eine Aenderung herbeiführen wolle, ohne den Weg der gesetzlichen Regelung zu betreten. Es be— treffe die Anstellung und Dotirung der Bezirks-Hebeammen. Es, handele sich darum, thunlichst einen Vertrag zwischen der Hebeamme und dem Bezirk abzuschließen. Das festgesetzte Einkommen solle nach abgelegter Prü⸗ fung, und nach einem Attest über gute Führung erhöht werden. Wohnungen sollten ihnen gegeben werden; wenn sie
dienstuntauglich seien, follten sie Unterstützung erhalten. Das.
gehe doch entschieden zu weit. Die Hebeammen würden ja durch dieses Reglement zu Staatsbeamten gemacht mit festem Diensteinkommen, Pension und Remune— ration. Das Verhältniß der Wöchnerinnen zu den Hebeammen werde dadurch auch gestört. Er sei der Ansicht, daß das Ge⸗ halt der Hebeammen ausreichend sei, das sehe man an dem großen Zudrange der alljährlich zum Hebeammeninstitut statt⸗ finde. Es würde auch durch diefes Reglement die Steuerlast vermehrt, und besonders auf dem Lande stehe man demselben nicht sympathisch gegenüber. Es würden neue Lasten
geschaffen, und die Gemeinden hätten schwer darunter
zu leiden. Wenn die Regierung alles thue, um die Steuer⸗ lasten zu erniedrigen, so dürfe doch hier nicht eine neue Last dem Volke aufgebürdet werden. Darauf möchte er den Minister aufmerksam machen, und denselben bitten, besonders darauf Rücksicht zu nehmen, daß das Landvolk nicht unzufrieden gemacht würde.
Der Abg. Dr. Wehr erklärte, beim Erlaß des Reglements scheine die Bestimmung der Provinzialordnung im §. 120 übersehen zu sein, wonach die Vorschristen über Verwaltung der Hebeammeninstitute, Prüfung der Schülerinnen u. s. w. von den Provinzen reglementarisch zu ordnen seien; die Reglements be⸗
sei denn auch verfahren ; ĩ publizirte Provinzialreglement datire von 1876: Jetzt würden auf 580 000 9 veranschlagt. durch das neu erlassene Reglement und die dazu gehörige In⸗ struktion plötzlich, ohne die Provinziallandtage zu hören, ab— weichende Sestimmungen erlassen. x es sei erwidert worden, daß die bezüglichen früheren Bestimmun⸗ ü ine i tg wo en mit älteren Cirkularverfügungen von 1841, 1853 und gestellt sei, daß der Staatsfiskus zur Herstellung und Unter— Das Neglement datire doch haltung der Rirche rechtlich d - ; aber von 1876 und jene alten Verfügungen könnten doch nicht Kirche durch wiederholte Beschießungen zu Kriegszeiten, als in Kiel.
zuletzt in den ruhmwürdigen Befreiungskriegen, sehr be—
Auf erhobene Beschwerde
1865 im Widerspruch ständen.
Jedenfalls sei der Minister nicht berech⸗ tigt, ohne die Provinziallandtage zu fragen, solche Reglements einseitig aufzuheben, und für die Berathung der Kreis- und on sehr bedürßft ) YFtellung seir Provinzialordnung für Hannover werde dieser Punkt sehr zu projektirt, ein Lieblingsplan des Königs Friedrich Wilhelm IV.
mehr in Kraft sein.
üicksichtigen sein.
terug 9 sowie der Rest des Kapitels, ebenso Kap. 116 Allgemeine Fonds“ 155 120 6 wurden bewilligt. ; n e . Damit war die 2. Berathung des Ordinariums bis auf die geleistet sei und hoffentlich auch ᷣ an die Budgetkommission zurückverwiesenen Titel beendet. Indem das Centrum so die Angel genheit von jeder Neben⸗ Dem Im Extraordinarium wurden im Ganzen 9917000 beziehung losgelöst sehe, welche die Presse hineinzubringen ver⸗ 16 bis 35. sucht habe, würde seine Partei, wie in der Kommission, auch
Tit. 1 Erweiterung des Begräbnißplatzes in Schleswig im Plenum für diesen Titel stimmen. 11 Uhr.
10 900 1¶6 wurde ohne Debatte bewilligt.
är ften vor ihrer Publikation der ministeriellen Bestätigung. So Tit. 2 enthält für die Restauration der Schloßkirche Tit. 16 ul ragt, ent— har sten ; bestätigte und iu Wittenberg 1. Rate 300 000 „E; die Gesammtkosten sind hält „für die Anlage des neuen botanischen Gartens in Kiel
ration sehr bedürftig sei; daß
Der Abg. Dr. Lieber⸗-Montabaur erklärte, so erheblich auch seine Freunde die Forderung von 580 006 ½ in diesem Titel gefunden hätten, so habe seine Partei doch der Bewilli⸗ L J man gung keinen Widerspruch entgegensetzen wollen, nachdem fest⸗ Stadt Kiel zu diesem letzten ihr noch fe lenden Universitäts⸗ institute verhelfe. Auf vielen kleineren Universitäten sei die
schädigt, ihres Schmuckes beraubt s
beitung begriffen sei, daß endlich auch bei katholischen Kirchen, deren Unterhaltung dem Staate obliege, dessen Beihülfe oft
Tit. 2 bis 14 wurden bewilligt.
142 098 6
Tit. 15, den die Kommission abzulehnen beantragt, ent⸗
Der Abg. Dr. Seelig bat um die Bewilligung der Posi⸗ tion. Man erfülle eine Pflicht gegen die Wissenschaft, die Universität, die Provinz und das ganze Land, wenn man der
verpflichtet sei; daß diese Zahl der Mediziner und Naturwissenschaftler noch geringer
diese Herstellung seit Langem
Der Abg. Fhr. von Fürth schloß sich den Ausführungen ei und baldiger Nestau⸗ und der Bitte des Vorredners an.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, daß er mit seinen politischen Freunden in der Kommission allerdings für gewesen, und schon zehn Jahre lang in der Deiailbear⸗ Ablehnung der Position gestimmt habe, nunmehr aber, da er erfahren, daß das Projekt eines solchen Gartens in Kiel schon seit zehn Jahren in der Luft liege, seine Bedenken sallen
ferner werde geleistet werden. lassen und die Position bewilligen werde.
Demgemäß wurde dieser Titel bewilligt, ebenso die Titel
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag
Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. aats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Ervedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich KRreußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
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4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
beschriebenen Commis Hugo Bawlitza oder Bawlitzka, geboren 2. April 1860 zu Wittstock, zuletzt in erlin wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den Akten — J. TIa. 207. 83 — verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11.12, abzuliefern.
Berlin, den 7. Februar 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe ca. 1,568 m, Statur schlank, Haare dunkel, Stirn frei, kleinen dunklen Schnurrbart, Nase gewöhnlich,
Steckbrief.
nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der—⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab— gabe von Geboten anzumelden und, falls der be— treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Augenbrauen dunkel, Mund gewöhnlich, Zähne voll ständig, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache gut deutsch.
Steckbrief.
Gegen die separirte Therese Böhme aus Alten— burg a / Sf, welche sich verborgen hält, soll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Naum⸗ hurg a / S. vom 28. September 1883 festgesetzte Gefängnißstrafe von 4 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Ge— richtsgefängniß zu Naumburg 4./ S. abzuliefern.
Naumburg a. / S., den 7. Februar 1884. Königliches Amtsgericht.
beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
wird am 3. Mai 1884, Vormittags sz Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer N 2 Her ků
Bekanntmachung. Nr. 12, verkündet werden.
13. September 1856 Katscher, Kreis Leobschütz, geborenen Arbeiter Joseph Ulrich unter dem 27. März 1882 in actis J. IVd. 254 82 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Berlin, 28. Januar 1884. ; Königliche Staatsanwaltschaft J.
1 Aufgebot. boten: deren Rechts sorgänger folgende Hypothekenurkunden,
welche angeblich verloren gegangen sind, zum Zwecke deren Amortisation und Loͤschung der zugehörigen
den Kaufmann Franz Menyhoefer aus Tilsit unterm 1. März 1881 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Tilsit, Königliches Landgericht. Der Untersuchungsrichter.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Lauf— Friedrich Eugen Heil
Unterschlagung in den Akten gegen Heil — J. II. B.
54. 84 — erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 5. Februar 1884.
bei dem Königlichen Landgericht J.
Staatsanwaltschaft
Der Zwirnmacher Wilhelm Friedrich aus Berna, Kreis Lauban, geboren am 14. Dezember 1846, ist durch Erkenntniß des hiesigen Schöoͤffengerichts vom 3. März 1880 wegen ÜUebertretung des 8. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 mit 18 S6 Gelbstrafe event. 6 Tagen Haft bestraft. vollstreckung und Nachricht ersucht. den 1. Februar 1884. Königliches Amtsgericht.
Es wird um Straf⸗ Wolmirstedt,
Ladung. Der Schneidergeselle Georg Friedrich Lanrinat, 235 Jahre ast, zu Teipeningken, reis Insterburg geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, chem zur Last gelegt wird als Ersatzreservist Klasse im Mai v. Is. ausgewandert zu sein, ohne seiner bevorstehenden Auswanderung der Milttär⸗ örde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen wird auf Anordnung des Amtsgerichts hierselbst auf den 15. Mai vor das Königliche cht hieselbst, Zimmer Nr. 11, zur Haupt⸗ Auch bei unentschuldigtem auptverhandlung geschritten Insterburg, den 6. Februar 1884. (Unter ⸗ t) Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Zwangs versteigerung. wangsvollstreckung soll das im t. Coeln Band 7 Nr. 582 auf den der Wittwe des Butter und Vorkosthänd— rs Joseph Raabe, Johanne Louise Julia — Friedrichsgracht Nr. 23 hier⸗
pril 1884, Vormittags 10 Uhr, dem unterzeichneten Gericht S an Gerichts- — Züdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, gert werden.
8. bh ad 3 Str. G. B' Königlichen 1884. Mi Schöffengeri verhandlung Ausbleiben wird zur H
ttags 12 Uhr,
Im Wege der Grundbuche von u
dler, eingetragene, st belegene Grundst am 29. A
icher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
Terschiedene Bekanntmachungen.
läterarische Anzeigen.
Theater- Anzeigen. In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗ Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
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Annoncen ⸗Bureaux.
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Familien- VJachrichten. beilage. E
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Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
Berlin, den 2. Februar 1884 ö - Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 53.
Im Wege des General⸗Aufgebots werden aufge—
J. Auf Antrag der Grundstückseigenthümer bezw.
Posten: 183. nn
2) Der Grundschuldbrief über 400 Thlr., zu 6 Co verzinsliche Grundschuld, eingetragen für den Kauf⸗ mann Louis Wolff Epstein zu Brieg ursprünglich guf den Grundstücken Nr. 197 Steberau und Nr. ha, Alt Coeln, jetzt noch haftend auf letzterem Grundstück Abtheilung III. Nr. 16. ;
3) Die Urkunde über die für Rosina Jaroß im Grundbuche der Grundstücke Nr. 50 und dõ Mang⸗ schütz Abtheilung III. Nr. 2 bezw. Nr. 1 eingetra · genen, mit 5 0 verzinslichen 256 Thlr. rückständigen Kaufgelder und je fünfzehn Thaler Ausstattung.
Die Urkunde über sechszehn Thaler achtzehn Silbergroschen mit 5 ( verzinsliche Judicat- und Kosten⸗Forderung des Halbgärtner Gottlieb Janoska in Klein Leubusch in Abtheilung III. Nr. 2 im Grundbuche des Grundstücks Kl. Leubusch Rr. 133 eingetragen.
X Die beiden Urkunden über 34 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. Vatererbtheil der vier Friedrich Thunig'schen Kinder, und 7 Thlr. 24 Sgr. 49 Pf. Muttererb⸗ theil der fünf Anna Thunig, geb. Achtert , schen, Kinder, Namens Friedrich, Hanng, Rosina, Christian Ge⸗ schwister Thunig und Gottlieb Kalusche, Abthei—⸗ lung III. Rr. 1 bezw. Nr. 2 im Grundbuche des Grundstücks Nr. 36 a. Mangschütz eingetragen.
6) Die Urkunde vom 17. Oktober 1852 über 150 Thlr. rückständige Kaufgelder — noch gültig über 10) Thlr. — für den vorigen Besitzer George Friedrich Melzer auf Grund des Kaufkontraktes vom 16. Oltober 1857 Abtheilung UI. Nr. IF. im Grundbuche des Grundstücks Groß⸗Neudorf Nr. 32 eingetragen. !
7) Die Urkunde vom 5./8. September 1859 über
160 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. mit 6 oso verzinktliche großväterliche Erbegelder der vier Geschwister Stoeß, Vornamens Bertha Ottilie, Gustar, Adolph
Paul und Carl, Abtheilung III. Nr. 5 im Grund⸗
buche des Grundstücks Nr. 361 Stadt Brieg ein—
getragen.
Il. Auf Antrag der Hypothekengläubiger folgende Hypothekenurkunden, welche angeblich verloren ge—
zu 470 verzinsliches Darlehn für den Kaufmann Ferdinand Gotthard Haufen zu Brieg Abthei⸗ lung III. Nr. 3 im Grundbuche des Grundstüͤcks Nr. 93 Linden eingetragen und schließlich durch Cession auf den Kaufmann Wilhelm Fuchs in Brieg gediehen. 2) Die Urkunde vom 15. April 1829 über die Abtheilung III. Nr. 15 im Grundbuche des Hauses Nr; 13. Brieg, als Restpost von ursprünglich 2900 Thlr. Vatererbtheil der fünf minorennen Kinder der Barbara Helene verwittweten Engler, geb. Gaebel, Namens Pauline, Emilie, Bertha, Dorothea und Carl, noch eingetragenen 11690 Thlr., gültig über die Antheile der Carl Wilhelm und Emilie, Geschwister Engler, von je . r e, ; 15. Februar 1 . . 3) die Urkunde vom 7. Februar I865 über die Abtheilung III. Nr. 4 und 9 im Grundbuche des Bauer guts Nr. 36 Tschöplowitz als Restpost von ursprünglich 350 Thlr. Darlehn für die evangelische Kirchenkasse zu Pogarell noch eingetragenen zu 560 verzinslichen 269 Thlr. 5 Sgr. . . IV. Auf Antrag der Grundstückseigenthümer fol⸗ gende angeblich getilgte Hypothekenposten, deren Gläubiger bezw. Rechtsnachfolger derselben ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach unbekannt, bezw. nicht sämmtlich bekannt sind: 1a. die Hypothekenpost von noch 189 Thlr, ein— getragen für Michael Fersterra und dessen Ehefrau Abtheilung III. Nr. 1 im Grundbuche des Grund⸗ stücks Carlsburg Nr. 10, b. die Hypothekenpost von 70 Thlr., eingetragen für Christoph Nickisch Abtheilung III. Rr. 2 im Grundbuche desselben Grundstücks Carlsburg Nr. 16, 2 die Hypoihekenpost von 86 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. nebst 60½ Zinsen seit dem 5. August 1845 und 2 Thlr. 238 Sgr. Kosten Abtheilung III. Nr. 12 im Grundbuche des jetzt der Handelsgesellschaft Goldbach und Waldmann zu Brieg gehörigen Grundstücks Nr. 12 der Stadt Brieg für die Hand⸗ lung Meyer und Comp. zu Magdeburg zufolge Ver— fügung vom 15. März 1846 eingetragen. Alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten Hy— pothekeninstrumenten und Posten sei es als Inhaber, Erben, Cessionare oder sonst irgendwie Ansprüche und Rechte zu haben glauben, werden hiermit auf— gefordert, diese ihre Rechte und Ansprüche zur Ver— meidung deren Ausschließung spätestens in dem Auf— gebotstermine am 1. Juli 1884, Vormittags 109 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht Eindenstraße 40) an⸗ zumelden, und die aufgebotenen Hypothekeninstrumente vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden, bezw. auch die Löschung der Posten im Grundbuche erfolgen wird. . Zu dem Aufgebotstermine werden mit Bezug auf das Aufgebot zu IV. Nr. 2 der seinem Aufenthalte nach unbekannte frühere Mitinhaber der inzwischen aufgelösten Handlung: Meyer & Comp. in Magde⸗ burg, Kaufmann Johann Heinrich Lohfe von Magde— burg bezw. dessen Erben hiermit besonders unter der Verwarnung oͤffentlich geladen, daß der Ausbleibende mit seinen Ansprüchen auf die Post würde ausge · schlossen und die Post im Grundbuche gelöscht werden. Brieg, den 29. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. II.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ꝛe.
7039 Bekanntmachung. Montag, den 18. d. Mts., von Vormittags 10 Uhr ab, werden im Gasthofe zu Cladow Theerofen folgende Hölzer zum Ausgebot gebracht: aus der Totalitat der Bel. Wormsfelde, Jägerwerder und Lotzen ca. 192 Stück Kiefern Langhölzer, 6 rm. Klefern Tonnenholz und 2 rm Eichen ⸗Vutzholz Aus Mollberg, Jag. 196, ea. 800 Stück Kiefern⸗Langhölzer und 50 rm Tonnenholz. Aus Saugarten, Jag. 214, 1 Eiche, 13 rm Cichen« Nutzholz, 3 rm Buchen ⸗Felgen und 3 Kiefern Lang- hölzer. Aus Mollberg, Jag. 170, 216 Stück Kiefern · Langhölzer; diese Letzteren werden nach Wunsch einzeln und in Loosen ausgeboten. Cladow, den 9g. Februar 1884. Der Oberförster Schäffer.
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gangen, zum Zwecke der Neuausfertigung:
1) die Urkunde vom 21. Juni 1844 über 200 Thlr.
bahnschienen schriftlichen Bietens zum Verkauf gestellt werden. Kauflustige wollen ihre Gebote frankirt und ver— siegelt bis Sonnabend, den 23. Februar er., Vormittags 11 Uhr, an uns einreichen, zu welchem Termin die Eröffnung in Gegenwart der etwa er—
Submission auf Lieferung von 5000 t Stein— kohlen, 300 900 Stück Sprenghütchen, 18 000 Ringen einfache weiße und 1000 Ringen Guttapercha⸗Zünd—⸗ schnur, 5 t Dynamit, 6 t Maschinenöl, 2 t Dampf⸗ cylinderöl, 400 Stück eisernen und 150 Stück
kupfernen gelochten Trammelblechen.
Offerten, verschlossen und mit der Bezeichnung
derjenigen Materialien versehen, auf die fubmittirt
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wird, sind bis zu den nachstehenden Terminen porto⸗ frei einzusenden.
Termin für Ste 1èDonnerstag, den
2S. für die übrigen Materialien Freitag, den 29. Februar d. J., Vormittags 190 Uhr, in unserem Geschäftslokale.
Bedingungen für die verschiedenen Materialien —
besondere gegen Einsendung von 30 3 in Brief— marken (nicht gegen Postnachnahme) zu beziehen oder in unserer Registratur einzusehen.
Clausthal, den 8. Februar 1884. Königliche Berginspektion.
Die auf den diesseitigen
Bahnhöfen angesammelten, alten unbrauchbaren Ober⸗ bau. und Baumaterialien, ; F — darunter auch zu Bau⸗ w zwecken geeignete Eisen⸗ — sollen im Wege des öffentlichen
dn,
de
schienenen Bieter erfolgen wird. Die Verkaufsbedin⸗ gungen nebst Verzeichniß der Materialien liegen in
unserem Büreau sowie im Büreau der Bau⸗ Inspektion zu Hoyerswerda in den Diensistunden zur Einsicht aus, auch können dieselben von uns gegen Erstattung der Kopialien von 1 M bezogen werden. Tessau, den 5. Februar 1888 Königlich Preußi— sches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt. 6354
Todo
Bekanntmachung. Es soll die Ausführung der
Dachdecker⸗ und Blitzableitungs-Arbeiten inkl, Ma— teriallieferung zum Erweiterungsbau des Rundholz— Magazins auf der Kaiserlichen Werft hierfelbft im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist zu diesem Zweck Termin auf den 22. Fe⸗ brnar d. J., Mittags 12 Uhr, im Werft ⸗Ver⸗
waltungs⸗Gebäude, Zimmer Nr. 47, anberaumt. Unternehmer wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift: ‚Dachdecker⸗Arbeit des Rundholz⸗Maga⸗ zins! bis zum Termine einreichen. Bedingungen und Zeichnung sind in der Registratur der unter⸗
zeichneten Kommission einzusehen auch gegen Franko⸗
einsendung von 4 M von dort zu beziehen. Kiel,
den 8. Februar 1884. Kaiserliche Marine Hafenbau⸗Kommission.
Tod?
Eisenbahn ⸗ Direktionsbezirk Elberfeld. Die
Lieferung des zum Betriebe unserer Fettgas-Anstalten
zu Hagen und Steele für das Etatsjahr 1884/85 erforderlichen Bedarfes von 180 000 kg Gasöl soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierauf bezügliche Anerbieten sind ver— siegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Lieferung von Gasöl“ bis zum 25. Fe— bruar d. J. an unser Materialien⸗Bureau hier einzusenden. Die Eröffnung derselben findet am darauf folgenden Tage, Vormittags 105 Uhr, im Verwaltungsgebäude hierselbst in Gegenwart der erschienenen Anbieter statt. Lieferungs bedingungen sind vom Kanzlei ⸗Vorsteher Peltz hier gegen Ein— sendung von 50 3 vro Exemplar zu beziehen. Elberfeld, den 8. Februar 1884. Königliche Etsenbahn · Direktion.
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Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Erfurt. Die Lieferung der in den Werkstätten des Bezirks pro 1884/85 nöthigen Schnitt- und Pofamentier—⸗ waaren, Polstermaterialien, Seiler,, Leder⸗ und Gummiwaaren, wie Plüsch, Tuch, Thybet, Leinen, wollene Teppiche, Drell, Nessel, Parchend, Wachstuch, Kattun, Borte, Band, Dochte, Franzen, Netze, Knöpfe, Oelkissen, Quasten, Schnur, Watte, Gurte, Werg, Schläuche, Roßhaare, Taue, Zwirn, verschiedene Ledersorten, Gummiplatten, Gummiringe, Gummischläuche ꝛc. soll verdungen werden und werden Angebote hierauf bis zum 28. Februar er. von uns entgegengenommen. Näheres ist aus dem speziellen Verzeichniß der Materialien und aus den Lieferungsbedingungen ꝛe,, welche von dem unterzeich⸗ neten Bureau, Löberstraße 32 hierselbst, gegen porto— freie Einsendung von 70 3 Schreibgebühren frankirt bezogen werden können, zu ersehen. Erfurt, den 8. Februar 1884. Materialien⸗Burean.