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ö ;;; 2 ö —
18723
und Jan Piel eingetragen.
im 5§. 3 des Gesetzes vom 29. Oktober 1848 gefor⸗ derten Nachweis geführt hat, Unbetannte, welche an das Grundstück Eigenthums— ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Gi genthums⸗ Ansprüchen ausgeschlossen werden und auf CGzrund des 3u erlassenden Ausschlußurtheils der Antragsceller im für die
sS72a
folgendes Aufgebot erlassen: ĩ
geboren am 26. August 1791, ist seit dem russischen eldzuge verschollen, und auber von Unterthalhofen, auf dessen Anwesen für nen ein Kautionskapitas von 488 Fl. 5643 Kr. —
.
je
besitzt das Band 20 II. Bl. Nr. 16 Fol. 157 eingetragene Wohnhaus mit
Burggraben Nr. 683 Kartenbl. 1 e e, ,. ; 75. 39 Nr, 5 des neuen Justizgebäudes, anstehenden Termine
zu melden, widrigenfalls die Maria Julianna Koß für todt erklärt und ihr Nachlaß an ihre Erben herausgegeben werden wird. Oppeln, den 16. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.
Vaß denjenigen Gemeinden, in welchen die Leitung des Gesammt⸗ gewerbebetriebes erfolgt, der zehnte Theil des steuerbaren Gesammt⸗ einkommens vorab zur Besteuerung überwiesen werden soll. Die Fest⸗ setzung eines Präzipualbetrages für diese Gemeinden findet an sich seine Rechtfertigung darin., daß gerade bel Versicherunge⸗, Bank⸗ und zu der Filialen auf die Erzielung eines Reingewinnes von dem größten Einflusse zu sein pflegt, und die Höhe der bei den Agenturen und Filialen erzielten Bruttoeinnahmen ein Erfolg der
Unternehmens Versicherungsgesellschaften ist diejenige Gemeinde, in welcher die gesammte Leitung des Unternehmens erfolgt, von den verschiedensten Seiten als eine in den thatfächlichen Verhäãlt⸗ nissen begründete Forderung bezeichnet und in der in der Vorlage vor⸗ FPesehenen Höhe von 100,½ auch praktisch bereits zur Anwendung ge⸗ Ob dieser Satz kon 109i richtig bemessen sei oder etwa eine Erhöhung desselben erforderlich erscheint, ist neuerdings auf Grundlage der in den einzelnen Provinzen gesammelten Erfahrungen f Das Er⸗ gebniß war jedoch, daß der gedachte Prozentsatz sich in dem weitaus überwiegenden Theile der Monarchie im Großen und Ganzen als
Vreditgeschäften, deren Gesammtleitung im Verba tniß
Thätigkeit auswärtiger Agenturen und
theilweise als ganzen
in der Regel auch wenigstens Centralverwaltung und Leitung * des anzusehen ist. Namentlich bei die Festsetzung eines solchen Präzipualbetrages für
bracht worden. einer sorgfältigen Spezialprüfung unterworfen worden. annähernd zutreffend erwiesen hat.
Zu b.
Maßstab nicht abzugeben, da dieselbe meistens nur an der Verkaufs— stätte erzielt wird, und in den Fabriketablifsements, Hüttenwerken 6
wo die Produktion und Verarbeitung erfolgt, Einnahmen überhaupt
nicht oder nur im geringen Betrage vorzukommen pflegen. Es ist bierbeit zur Erwägung gekommen, ob es sich nicht empfehlen möchte, für diese Unternehmungen das Verhältniß der regelmäßig erwachsenden Betriebsausgaben als Vertheilungsmaßstab festzusetzen. Dabei mußte jedoch sofort die Frage aufgeworfen werden, ob duch die Kosten der Be⸗ schaffung von Roh und Hülfsstoffen, ferner die Miethe beziehungsweise der Miethswerth der Gewerbsräume zu den regelmäßigen Betriebskosten zu rechnen seien. Diese Frage würde nicht füglich bejaht werden können, da namentlich bei Fabrikefablissements hierdurch oft die größten Un— gleichmäßigkeiten in der Vertheilung des Reinertrages auf die ver— schiedenen Fabrikationsstätten entstehen würden. Wird aber diese
rage verneint, werden die vorbezeichneten Kosten zu den eigentlichen Betriebsausgaben nicht mitgerechnet, so bleiben im Wesentlichen nur die an die Angestellten und Arbeiter gezahlten Gehälter und Löhne einschließlich der Tantiemen des Verwaltungs⸗ und Betriebspersonals übrig. Dieser letztere Maßstab hat aber auch deshalb als der zu⸗ treffendste anerkannt werden müssen, weil derselbe dem Verhältnisse am meisten entspricht, in welchem der betreffenden Gemeinde Aus⸗ gaben durch den Gewerbebetrieb zu erwachsen pflegen.
Der Maßstab für Vertheilung des abgabepflichtigen Reingewinns der Eisenbahnen wird nach seitheriger Praxis aus den Bruttoein« nahmen des inneren Verkehrs entnommen Doch haben sich hierbei namentlich mit Rücksicht auf den Transitverkehr, die Betheiligung der Uebergangsstationen 2c. die erheblichsten Bedenken heraus geslellt. Unter den sonst möglichen Berechnungsweisen möchte die in England bei Vertheilung der Kirchspieltaren bezw. der Kommunalarmen—⸗ steuer stattfindende, nach der Bruttoeinnahme an Trans portgebühr sür die über die Strecke gegangenen
der Betriebskosten 2c. vielleicht den annähernd richtigsten Maßstab abgeben: es erscheint indeß dessen Anwendung insbesondere mit Rück⸗ sicht auf die Verschiedenheit des Tariffystems in Deutschland nicht thunlich. Es ist unter diesen Umständen bei sorgtältiger Prüfung für zweckmäßig erachtet worden, auch bei den Eisenbahnen auf die verhältnißmäßg einfache Vertheilung nach den Bruttoausgaben an Gehältern und Löhnen zurückzugeben, zumal diese Vertheilung auch bei den Eisenbahnunternehmungen in der Regel dem Verhältnisse am meisten entsprechen wird, in welchem die Beamten und Arbeiter der Eisenbahn an den Gemeinde⸗Einrichtungen Tbeil nehmen.
Bei den sonstigen gewerblichen Unternehmungen und dem Berghaubetriebe vermag die erzielte Bruttoeinnahme einen geeigneten
Wenn die Anwendung dieses neuen Maßstabes allerdings das bis herige Theilnahmeverhältniß der einzelnen Gemeinden nicht un= erheblich verschiebt, so wird doch anzuerkennen sein, daß eben durch diese Verschiebung wesentlich rationellere als die bisherigen Verhält⸗ nisse herbeigeführt werden.
Hierbei ist zu bemerken, daß hinsichtlich der Beamten einschließ⸗ lich des Fahrperfonals das amtliche Domizil derselben, hinsichtlich der Arbeiter aber der Ort ihrer Thätigkeit das maßgebende Kriterium für die Anrechnung der Gehälter und Löhne bildet und die Löhne der Arbeiter an der freien Strecke außer Ansatz bleiben müssen.
Die Bestimmung, daß die Vertheilung abgabepflichtiger Ein— kommen aus Gewerbe ꝛc. auf mehrere Gemeinden nach dreijährigem Durchschnitt erfolgen soll., entspricht den nach Maßgabe des §. 3 bei der Ermittelung des jährlichen Reineinkommens zu beobachtenden staa tlichen Einschätzungöregeln.
Die Mittheilung von Vertheilungsplänen Seitens der Unter— nehmer bezw. Staatsbehörden an die steuerberechtigten Gemeinden erscheint hier der Natur der Sache nach für alle Fälle geboten.
*
Das durch Billigkeit gebotene Prinzip, daß Forensen (8. 1 Alinea 3) in ihren Wohnsitzgemeinden von der Entrichtung von Ein— kommensteuern bezüglich ihres der Abzaberflicht in anderen Gemein⸗ den unterliegenden Einkommens frei zu lassen sind, ist theilweise be— reits in den bestehenden neueren Gemeindeverfassungsgesetzen und analog in §. 16 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 zur Gel⸗ tung gekommen.
Für Fortlassung der in früheren Entwürfen eines Kommunal steuergesetzes vorgesehenen Berechtigung der Wohnsitzgemeinde, von dem Gesammteinkommen eines Cenfiten einen bestimmten Bruchtheil für ihre Besteuerung ausschließlich in Anspruch zu nehmen, ist die Er— wägung maßgehend gewesen, daß Fälle, in welchen der Mangel einer derartigen Ausnahmevorschrift zu erheblichen Mißverhältnissen führen könnte, doch praktisch nur ganz vereinzelt vorkommen werden, auf der anderen Seite aber das Vorhandensein einer derartigen Bestimmung zu vielfachen Streitigkeiten und Schwierigkeiten, namentlich für solche Fälle Anlaß bieten würde, in welchen ein Censit in mehreren Ge— meinden seinen Wohnsitz hat.
5. 10
Hinsichtlich des Einkommens von Personen, welche wegen mehr— fachen Wohnsitzes oder wegen eines den Zeitraum von 3 Monaten übersteigenden Aufenthaltes in mehreren Gemeinden abgabepflichtig sind, ist eine Theilung zu gleichen Theilen zwischen den berechtigten Gemeinden im Interesse der Einfachheit und zur Beseitigung der bei allen anderen Berechnungsarten entstehenden großen Schwierigkeiten
Transporte nach Abzug
gewählt worden.
Gegen die Theilung nach Verhältniß der Zeitabschnitte, wãhrend derer die Censiten an den betreffenden Orten ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, ist mit Recht das Bedenken erhoben worden, daß bei häufigem Wechsel des Aufenthalts, bei Verschieden . beit des Wohnsitzes des Familienhauptes und der übrigen Familien⸗ glieder, bei zeitweisem Aufenthalt an einem dritten Orte ꝛc. eine Berechnung nach Zeitabschnitten nicht wohl ausführbar wäre.
6. 2 der Beamten.
Die Beslimmungen. nach welchen durch den Amtssitz der Be⸗ amten das Steuerdomizil derselben hinsichtlich ihres Diensteinkomment begründet wird, haben mehr und mehr zu einer unbilligen Benach⸗ theiligung der in der Nachbarschaft größerer Städte belegenen Ort⸗ schaften geführt, und ihre Ausführung ist wegen der Trennung des Diensteinkommens von dem Einkommen aus Privatvermögen und der verschiedenen Besteuerung diefer Bestandtheile des Gesammteinkom⸗ mens in verschiedenen Gemeinden vielfach mit Unzuträglichkeiten ver⸗ bunden. Auch kommt in Betracht, daß nur das faktische nicht aber das durch den Amtssitz begründete Beamtendom zil einen Unterstützungs⸗ wohnsitz begründet.
Insoweit übrigens — wie im Gebiete des Rheinischen Rechts — durch den Amtssitz der Beamten nicht nur ein Steuerdomizil, son⸗ dern der allgemeine bürgerliche Wohnsitz und in Folge dessen auch die Gemeindeangehörigkeit derselben begründet wird, behält es bei der hieraus sich ergebenden Verpflichtung zur Zahlung von Gemeinde⸗ steuern selbstredend sein Bewenden.
D. Allgemeine Pestim mungen. 2
Die für Feststellung der Veranlagungsgrundsätze der S5§. 2 bis 19 maßgebend gewesenen Gründe erscheinen' in gleicher Weise wie hinsichtlich der Gemeinden auch hinsichtlich der Kreise und Provinzen, insoweit dieselben nach den bestehenden Gesetzen zur Besteuerung juristischer Personen 2c. und Forenfen überhaupt berechtigt sind, zu⸗ treffend Es ergiebt sich daher als billig und zweckmäßig, die frag⸗ lichen Vorschriften zugleich auch für die betreffenden weiteren Kom— munalverbände in Kraft treten 9 lassen.
8 183
In §. 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 1879 (Gesetz · Samml.
S. 635), §. 9 des Gesetzes vom 14. Februar 1889 (Gesetz⸗Samml.
i. 20M), S. 10 des Gesetzes vom 28. März 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 217 und §. 10 des Gesetzes vom 13. Mai 1887 (Gesetz⸗Samml. S. 269) ist ausgesprochen, daß die daselbst in Betreff der Heran= ziehung mehrerer vom Staate erworbener früherer Privateisenbahnen zur Zahlung von Gemeinde- resp. Kreis und Provinzialsteuern ge⸗ troffenen Ausnahmevorschriften nur für die Zeit bis zu einer ander weiten gesetzlichen Regelung der Kommunalbesteuerung der Eisenbahnen in Kraft bleiben sollen. Es verlieren demgemäß diese Vorschriften mit der nunmehr eintretenden Regelung der Besteuerungsverhältnisse der Gemeinden in Hinsicht der Seitens der letzteren zur Erhebung gelangenden Abgaben ihre Geltung.
Das außerdem in 8. 13 ausdrücklich aufgehobene Regulativ über die Unterhaltung der öffentlichen Wege in den Staatswaldungen in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz vom 17. November 1841 (Gesetz Samml. S. 405) stammt aus einer Zeit, in welcher eine generelle Besteuerung des Staatsfiskus nicht gestattet war, und hat unter den nunmehrigen veränderten Verhältnissen seine Berechtigung verloren.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nim mt an: die Königliche Ervedition des Neutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Nreußischen taats- Anzeigers:
Berlin 8wW., Wiltzelm ⸗Straße Nr. 32.
*
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
187117
In Sachen des Rechtsanwalts W. Hollandt hie⸗ selbst, Klägers, wider den Hofmaurermeister Her⸗ mann Horenburger von hier, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Dypothekforderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Nr.] g. II. Blatt IV. des Feldrisses Altewiek an der Adolfstraße (No.
Wohnhause No. ass. 4716 zum Zwecke der Zwangs—
werfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 11. ej. m. erfolgt ist, Termin zur Zwangs versteigerung auf den 26. Mai 1884, ö Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothekglaubiger die Hypothenbriefe zu überreichen haben. 8722] Ladung dienen zu lasseu— Braunschweig, den 14. Februar 1884. Herzogliches . VII. Koß nn ü.
Aufgebot.
Der Arbeiter Claas Poppen Tjaden zu Norden
im Grundbuch der Stadt Norden
in dem
Hofraum und Hausgarten am
w Als Eigenthümer des bezeichneten Grundstücks ist Auf Antrag des genannten Besitzers, welcher den werden hiermit alle 8731
den 18. April 1884, Vormittags 10 Uhr,
Winkler zu Koelt Kinder rundbuche als Eigenthümer eingetragen wird. Norden, den 6. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Daltrop. 1857 für
Aufgebot. een Amtsgericht Weiler hat heute lehnsypost v
Das kgl. bayer. ausgeschlossen.
Johann Michael Suter, Bauerssohn von Gschwend,
hat der Oekonom Josef
hier sich zu melde ; , ; 11 ö erklärt würde ard. 8) belegenen Grundstücks zu 3 a 78 dm sammt 27) an die Erbbeiheiligten, ihre Interessen an dieser behalten, 9h ; Tagsfahrt wahrzunehmen, und versteigerung durch Beschluß vom 8. Februar 18964 3) an alle Diejenigen, welche Über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Weiler, den 12. Februar 1884. Der kgl. Gerichtsschreiber.
Gretler, Sekr. 3.
Bekanntmachung. Der Beklagte hat sich diese Bekanntmachung als Die unverehelichte Oppeln, geboren den 19. Mai 1831 in Lowoschau, Kreis Rosenberg, Tochter des Freigärtners Johann und seiner Jeziorowski, ebenda, hat angeblich vor' 25 Jahren Oppeln verlassen, und ist Feit dieser Zeit von ihr keine Nachricht eingegangen.
Auf den Antrag ihrer nächsten erbberechtigten Ver⸗ wandten werden die Maria Julianna Koß, sowie ihre unbekannten Erben aufgefordert, sich spätestens
am 165. Dezember 1884, Vormittags 19 Uhr, dor dem unterzeichneten Amtsgericht, im Zimmer 129 Thlr.
Nach erfolgtem Aufgebot ist
, die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld ver⸗ schreibung vom 30. November 1853 nebst Hypotheken⸗ schein vom 2. Dezember 18527 über 3636 Thaler gen auf der Freistelle des Eduard schen Nr. 14 in Abtb. III. Nr. 7 i des Fabrikanten Bienert zu Langenbielau, für kraftlos erklärt, und 2) sind sämmtliche Berechtigte zu der auf dem Bauergute des Emil Ludwig zu Erns dorf ⸗Klinken⸗ haus Nr. 1 in Abtheilung 111. Nr. 24 auf Grund der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 4 Mai
Darlehn, eingetra
Dies wird auf Grund der am 31. v. Mts. er—
gangenen Ausschlußurtheile bekannt gemacht.
Meichenbuch i. Schl. am 9. Jebruar 1884. Königliches Amtsgericht.
—
Grosshandel.
J. Titerarische Anzeigen. 3. Theater-Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.
ö . Defenmcher meiner.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und TNerschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage. *
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube C Co., E. Schlotte,
Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗ Bureaux.
18732
Durch Ausschlußurtheil des richts vom 9 d. Mts. sind:
herrührend aus
im Grundbuche von Sacrow
Januar 1878
für kraftlos und erloschen erklärt. Lübben, den 12. Februar 1884. Maria Julianna Koß aus
8729]
geborenen In der
F. I] / 85. hat das
Ehefrau Rudolf Grapp'schen
Franziska,
3 Sgr.
stehend aus
zember 1870, wird für kraftlos erklärt.
steller auferlegt. (gez) Schwarck.
8578 Franz Anton todt erklärt.
inna Nitzsche, Geringswalde, vertreten durch den Undeutsch in Leipzig,
Berurtheilung des Beklagten,
a. hinsichtlich der Johann Karl Ludwig Dahlick— schen Spezialmasse von 30,48 M und Zinsen, der Wesenerschen steigerung von Sacrow und eingetragen gewesen Band II. Blatt Nr. 28 Abtheilung III. Nr. 28 zufolge Ver⸗ fügung vom 13. Mai 18535 keinerlei Rechte vor⸗ vielmehr alle unbekannt gebliebenen Interessenten mit ihren Ansprüchen“ an diese Masse ausgeschlossen und letztere behufs weiterer Verteilung dem Subhastationsrichter überwiesen, ist die für den Braumeister Stto Görlitz zu Schlepzig auf Schlepzig Band J. Blatt Nr. 8 Abthrilung III. Nr. 21 zufolge Verfügung vom 3 eingetragene ? Kautionspost von 1050 ½ nebst Zinsen
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
Bekanntmachung.
Königliche Amtsgericht zu Marien—
werder am 19. Dezember 1883 erkannt:
J. das über die im Grundbuche von Treugenkohl Blatt 29 Abtheilung III. Nr. 5 für die Ge⸗ schwister Wehrmeister: Gottfried, Gustav, Emilie Henriette und Hermann Adolf eingetragenen 235 Thlr. gebildeten noch über
gültigen Dokuments be⸗
a. dem Erbrezeß vom 19. November 1864, b. der Verhandlung vom 73. April 1870, e. dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge, der In⸗ an
grossationsnote und dem Atteste vom 30. De⸗ der
d. der Ingrossationsnote vom 6. Januar 1871
II. die Kosten des Aufgebots werden dem Antrag⸗
Der am 2. Juli 1847 zu Alte Grund geborene Bernhard Ernst Julius Schoenebeck ift durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für
Alt⸗Landsberg, den 22. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
den Bäckermeister Gottlieb Rehmisch i n Alma ef ti gg; Zustell ung.
zu Hohenfriedeberg eingetragenen Dar⸗ on 700 Thalern mit ihren Ansprüchen
geb. Schreiber, zu
klagt gegen ihren Ehemann, den vormaligen Gutsbesitzer Emil Gustav Nitzsche aus Beiersdorf, frücker in Bockwitz, zuletzt angeblich in San Antonio, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem rurt die Che Klägerin an derem Aufenthaltzorte oder an einem
Aufgebotssache
Bekanntmachung.
unterzeichneten Ge⸗
anderen, vom Beklagten zu wählenden Orte in Sachsen fortzusetzen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf
den 26. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 15. Februar 1884.
Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Zwangsver⸗
8740 Oeffentliche Zustellung.
Die Kuratel über Wittwe Amalie Schäfer Kinder von Arnstein klagt gegen Wilhelm Rauch von Würz⸗ burg, nun unbekannten Aufenthalts, auf Verurthei⸗ lung des Letzteren zur Löschung eines im Hypotheken buche für Arnstein auf Plan Nr. 3684 eingetragenen Strichschillings von 1863 60 4 Z und zur Kosten⸗— tragung.
Zu dem vom K. Amtsgerichte Arnstein auf Freitag, den 28. März er., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermine wird Beklagter
hiemit vorgeladen.
Arnstein, den 15. Februar 1884.
Gerichtsschreiberei: Kraus, Sekretär.
Oypotheken⸗
Carl Julius, ; 8737 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 1222. In Sachen des Buchhalters Curt Reisland, zur Zeit in Freiburg, gegen den Corre— spondenten Robert Geldbeck von Zell wegen An⸗ erkennung des Eigenthumsrechts an Fahrnissen und Herausgabe derselben, ladet der Kläger den zur Zeit unbekannten Orten abwesenden Beklagten, da Bevollmächtigte des Letzteren, Herr Anwalt Schilling in Freiburg, die ihm ertheilte Vollmacht gekündigt hat, zur Fortsetzung der Verhandlung auf die Klage vom 11. August 1883 vor das Gr. Amts⸗ gericht hier auf
Donnerstag, den 17. April 1884, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Schönau, den 17. Februar 1884.
Der Gerichtsschreiber des Gr. bad. Amtsgerichts: Müller.
8743 Bekanntmachung. Die zur Ausführung eines Scheiben ⸗Schuppens in, der Jungfernheide hierselbst erforderlichen Ar⸗ beiten, veranschlagt auf rot. 388560 „S, sollen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Rechtsanwalt Die Bedingungen und der Kosten ⸗Anschlag sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirchplatz Nr. 17 einzusehen und verschlossene Offerten bis zum 1. März ds., Vormittags 11 Uhr, daselbst ein⸗ zureichen. Berlin, den 19. Februar 1884.
önigliche Garnison · Verwaltung.
Antrage, auf mit der
zum Deutschen Reich 44
Zweite Beilage
s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen StaatsAnzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 20. Februar
HSS 4.
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des Neutschen Reichs-⸗Aunzeigers nnd Königlich Rreußischen Staats- Anzeigerz: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
Insera he für den Deutschen Reichs- und Königl. reuß. Staats. Anzeiger und das Cer tral ˖ Handelt. register nimmt an: die Königliche Expedition
L. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
. Subhastation en, Aufgebote, Bor ladungen u. dergl.
569 f Y . 66. Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 23 Nr. 1025 guf den Namen des Architekten Albert Breilich hier eingetragene, Bülowstraße 58 belegene Grundstück
am 9. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts— stelle — Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 5,34 M0 Reinertrag und einer Fläche von 9 a 9 am zur Grundsteuer, mit 19720 6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver— anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzun— gen und andere das Grundstlck hetteffende Nach- weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58,2 Treppen, Zimmer 29A, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deten Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der— artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ lehrenden Hebunßen oder Kosten, spärestens im Ver—⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsien Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Anspräche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Uctheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 9. Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, verkündet werden.
Berlin, den 5. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
25621 1 es! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Hafenhaide und den Weinbergen Band 14 Nr 585 auf den Namen des Kaufmanns Titus Hartvict eingetragene, hierselbst in der Zossenerstraße belegene Grundstück
am 25. April 1884, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. . versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 477 „ Reinertrag und einer Fläche von 11 Ar 59 Qu Meter zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer— rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstüͤck be— treffende Nachweifungen, sowie besondere Kaufbedin— gungen können in der Gerichtsschreiberei, Ab— theilung 51, Jüdenstraße 538, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem
richtsschreiberei, Jüdenstr. 58, II. Tr.
Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver— steigerungs termin vor der Aufforderung zur Abgabe on Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des rin sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgesordert, vor Schluß des Verfteige rungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstüͤcks tritt.
Das Urthell über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. April 1884, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle Jüdenstraße Nr. 58, 1 Tr., Saal
r. II, verkündet werden. Berlin, den 10. Februar 1884. ; Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 51.
Bios] gZwangsversteigerung.
Im Wege der Jwangsrollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 5 Nr. 346 zuf den Namen des Fabrikanten Reinhold Leh— mann eingetragene, in der Frankfurter Allee Nr. 72, 3, 74 belegene Grundstück
am 3. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, zor, dem unterzeichneten Gericht — an. Gerichte
elle — Jüdenstraße 58, J. Treppe, Zimmer 12, versteigert werden. „Das Grundstüäck ist mit 96,54 „66 Reinertrag und Aner Fläche von 1 ha 29 a 36 4m zur Grundsteuer, mit 16440 M. Nutzungswerth zur Gebãäudesteuer deranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubite
schrift des Grun buchblatts, etwaige Abschätzungen
md andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, owie besondere Kaufbedingungen können in der Ge—
8 U. s. V. von öffentlichen Papieren.
Seffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Rtablissements, Fabriken und Grosshandel.
Terschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Gypeditionen des Invalidendank , Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. Z. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Annoncen ⸗ Bureau.
23
Theater- Anzeigen. In der Börsen- Familien- Nachrichten.] beilage. C
„Zimmer 29a. eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung Les Versteige⸗ rungs vermerks nicht hervorging, insbefondere der—⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtist werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Mai 1884, Vormittags 94 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, J. Treppe, Zim⸗ mer 12, verkündet werden.
Berlin, den 5. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 53.
lzls! Zwangsversteigerung.
Auf Antrag von Benefizialerben des Geräth— machers Karl Gottfried Remme zu Berlin soll das zum Nachlasse des Letzteren gehörige, im Grund— buche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 2, Nr. 50, auf den Namen des genannten Erblassers eingetragene, in der Bergmannstraße Nr. 109 hierselbst belegene Grundstück ;
am 8. April 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Zimmer 12, zwangsweise versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 7970 46 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerroile, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts— schreiberei, Jüdenstr. 58, 2 Treppen, Zimmer 29 a. eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls die Benefizialerben widersprechen, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An— sprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfelgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 17. April 1884 Vormittags 1601 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkändet werden.
Berlin, den 12. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht J, Abtheilung 53.
so66! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstréckung sollen die im Grundbuche von Brüssow Band 111. Nr. 14 und Band VII. Nr. 41 auf den Namen des Gutsbesitzers Rudolph Carl Friedrich Müggenburg eingetragenen zu Bruüssow belegenen Grundstücke
am 14. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — versteigert werden.
Die Grundstücke sind mit 180372100 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 272, SRꝗ́29 ha zur Grundsteuer, mit 655 M. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veran⸗ lagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrist des Grundbuchblatts, etwaige Abschaͤtzungen und andere die Grundstücke betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge— richtsschreiberei eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der— artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder— kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver— steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Veisteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
als Vormünder der nachgelassenen minderjährigen
Das Urtheil ber die Grrfesung des mschlags wird am 18. Juni 1884, Vormittags 16 Uhr, an Gerichtestelle verkündet werden.
Brüssomw, den 26. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht. Dr. Gluck. (8557 ö J Verkaufsanzeige und Aufgebot.
Auf begründet gefundenen Antrag der Vormünder über die minderjährigen Kinder des weil. Arbeiters Heinrich Eicke zu Hameln soll der diesen Kindern gehörige, im Grundbuche von Hameln Band 12 Blatt 835 eingetragene Grundbesitz, bestehend aus dem an der Invalidenstraße unter Nr. 1 belegenen Wohnhause nebst Stallgebäude, Waschhaus und Haus⸗ garten (Kartenblatt 24 Parzellen 17 u. 18) in dem
dazu auf Dienstag, den 3. April 1884, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauf⸗ lustige damit eingeladen werden.
Alle, welche daran Eigenthums-, Näͤher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden auf⸗ gefordert, solche spätestens im obigen Termine anzu⸗ melden und die darüber lautenden Urkunden vor— zulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Er— werber des Grundstücks verloren gehe.
Die Kaufbedingungen sind 8 Tage vor dem Ter— mine auf der hiesigen Gerichtsschreiberei einzusehen.
Der Ausschlußbescheid wird nur an der Gerichts- tafel bekannt gemacht werden.
Hameln, den 13. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht. II. Mührvy. Meyer.
8710 Verkaufs Anzeige. ; In Sachen des Rentiers Heinrich Oelkers in Hildesheim, Gläubigers, gegen I) die Wittwe des Maurermeisters Andreas Bayer, daselbst, 2 den Kohlenhändler Böker,
Kinder des weiland Maurermeisters Andreas Bayer daselbst, Schuldner, wegen Forderung, jetzt Sub— hastation, soll auf Antrag des Gläubigers das den Schuldnern gehörige, in der Eckemãäͤckerstraße zu Hildesheim, belegene Wohnhaus Nr. 1264 A. nebst allen Zub ehörungen desselben, namentlich Hofraum und Hintergebäude, anderweit in dem dazu auf Donnerstag, den 13. März d. J., Morgens 11 Uhr, . anberaumten, gesetzlich letzten Termine zum Aufgebot gebracht werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Hildesheim, den 15. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung J. Bening.
8571 Aufgebot. .
Auf Antrag des Rentiers Carl Richter hierselbst, als Abwesenheitsvormundes des Uhrmachers Carl Frommhold von hier, wird der Carl Frommhold, welcher im Jahre 1873 nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin:
am 10. Dezember 1884, Mittags 12 Uhr. bei dem hiesigen Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Zehdenick, den 14. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
hn Aufgebot.
J. Der frühere Knecht Ernst Wollmer in Techin, jetzt Hoftagelöhner zu Drönnewitz bei Witten burg i. / M.,
II. der Arbeitsmann Hans Jochen Heinrich Kraus aus Mölln, der Gemeindevorsteher und Interimswirth Hermann Carsten Heinrich Scharbau aus Rothenhausen und
IV. der Viertelhufner Johann Heinrich Gottfried Lübcke aus Gr. Zecher
haben das Aufgebot
ad J. eines angeblich bei der am 7. November 1878 erfolgten Einäscherung des Rudolff schen Erb— pachtgehöftes Nr. 9 zu Zarrentin i / M. mit verbrannten, auf den Namen Ernst Wollmer ausgestellten Sparkassenbuches der Sparkasse der Stadt Ratzeburg Fol. 10 675, lautend am 30. Juni 1876 auf 30 4,
ad II. einer Obligation vom 3. Januar 1843 nebst Cessionsdete vom 26. April 1859, nach welcher auf der Käthnerstelle der Relicten des weil. Käthners Jacob Friedrich Hardekopf, jetzt des Käthners Johann Heinrich Isebrandt Groth in Schmilau im Schuld- und Pfand⸗ protocolle Vol. VIII. Fol. 18 für den frů · heren Interimswirth, jetzigen Altentheiler Hans Heinrich Sager in Schmilau 50 Thlr. N. I à 39 5 — 623 Thlr. 105 5 L. M. pro⸗ tocollirt stehen,
ad III. einer Obligation vom 28. Oktober 1857, nach welcher auf der ihm gehörigen Neuanbauer⸗ stelle zu Kl. Berkenthin im Schuld- und
für den Hans Jochen Bleuß in Kl. Berken= tbin 186 Thlr. 32 5 protocollirt stehen und ad IV. eines Hausbriefs nebst Ehestiftung des srüheren Viertelhufners Böttcher und dessen Ehefrau Sophie Katharina Friederike Bött= cher, geb. Kähler, in Gr. Zecher vom 5. Mai 1865, nach welchem für die genannte Ehefrau Böttcher, jetzt verehelichte Vic feldwebel Ss⸗ mar Hellmich in Mölln, ein Baareingeb achtes von S00 Thlrn. und eine Naturalaussteuer im Werthe von 380 Thlrn. auf der jetzt dem Antragsteller gehörigen Viertel hufe zu Gr. zecher im Schuld⸗ und Pfandprotocolle des vormal. Gerichts Zecher Fol. II protocollirt stehen, beantragt.
Die Inhaber der gedachten Urkunden, bezw. Die⸗ jenigen, welche aus denselben Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf
Sonnabend, den 26. April 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Zugleich werden auf Antrag des früheren Halb— hufners Franz Jochen Friedrich Hunsfeldt aus Lassahn Alle diejenigen, welche Ansprüche irgend welcher Art aus einer Obligation vom 27. August 1842, nach welcher auf der früber dem Antragsteller gehörigen Halbhufenstelle in Lassahn im Schuld⸗ und Pfandprotocolle des vormal adeligen Gerichts Stintenburg Vol. J. Fol. 9 für den angeblich vor langrn Jahren nach Amerika ausgewanderten Tischler Greßmann aus Neuenkirchen 565 Thlr. N. 3 pro⸗ tocoll irt stehen, zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, diese ihre vermeintlichen Ansprüche spä⸗ testens in dem oben gedachten Termine vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls auf einseitigen Antrag die betr. 50 Thlr. N. 5 im Schuld⸗ und Pfandprotocolle werden getilgt werden.
Ratzeburg, 13. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht.
lisa Aufgebot.
Folgende Sparkassenbücher der Niederlausitzer Nebensparkasse zu Sorau:
I) Nr. 25 771 über 974 S, lautend auf Emma
Vetter zu Pitschkau, . Nr. 25 772 über 247 S 47 8, lautend auf Anna Vetter zu Pitschkau, 3) Nr. 25 773 über 186 S 79 3, Ernestine Vetter zu Pitschkau, sind angeblich im Herbste 1881 verbrannt, und sollen auf Antrag der Cigenthümer, vertreten durch ihren Vater, Ausgedinger Gottlieb Vetter aus Pitschkau— zur Zeit in Triebel, zum Zwecke der neuen Aus— fertigung amortisirt werden.
Ein Jeder, der an diesen Sparkassenbüchern irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Termine
den 6. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, beim hiesigen Gerichte, Terminszimmer Rr. III. anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Soran, den 17. Oktober 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung III.
lautend auf
I8718 Aufgebot.
Der Kaufmann Gustav Müller zu Nakel, als Ver⸗ walter der H. Dohrmann'schen Konkursmasse daselbst, hat das Aufgebot des Pfandscheins der Versicherungs⸗ gesellschaft Thuringia zu Erfurt vom 26. Rovemker 1880 über die Police Nr. 5367 LTitt. A. nebst Prämienquittung 20 a, welche der Maurermeister Erdmann Robert Hermann Dohrmann zu Nakel für ein ihm gezahltes Darlehn von 760 M der genannten Versicherungsgesellschaft als Unterpfand übergeben hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 24. September 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 538, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Erfurt, den 29. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII. Drache.
Aufgebot.
Auf den Antrag der Wittwe Christiane Foerster, geb. Kirschner, zu Foerstgen, werden die Nachlaß gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 31. Mai 1883 zu Foerstgen verstorbenen Gasthafsbesitzers Jo hann Traugott Foerster hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben spätestens im Aufgebotstermine
den 7. Juni 1884, Vormittags 117 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können. als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Niesky, den 9. Februar 1884. .
Königliches Amtsgericht.
85731
Pfandprotocolle für Kl. Berkenthin Fol. 34