Prüfung oder eine Anregung gegeben werden soll welche benutzt werden soll bei der allgemeinen Revision der Stemvelgesetze, sondern daß dam it die Hand auf eine spezielle Wunde gelegt werden soll, die bald geschlossen werden kann, daß da⸗ mit in separato vorgegangen werden kann, obne Verbandlungen auf das übrige Gebiet der
gekommen, daß die jetzige Vorlage die Schwäche der Regierung bekunde. Er möchte daran erinnern, daß die früheren Vor⸗ lagen gescheitert seien, weil die Freunde des Abg. Zelle immer Amantements zu denselben gestellt hätten, die mit den Vorlagen nur in sehr entfernten Zusammenhange gestanden hätten. Der Abg. Meyer habe endlich auch der alten Wünsche nach
führen hätten, möglich und ausführbar sei. Daß das aus⸗ führbar sei, habe die Regierung wiederholt behauptet und ein⸗ ehend motwirt. Man müsse andererseits aber erwägen, daß die zrinzipienfrage über die Doppelbesteuerung doch wesentlich nur bei der Staatssteuergesetzgebung ausgetragen werden
8 * 5 te für den Deutschen Relch ö De entli 2 * An eiger f . J ür den euts Reich s⸗ königl. ; . ⸗ ö. 28 In serate ar r . ned Kön 8 * Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Exrpeditionen des
Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Central-⸗Handels⸗ ; . egister nim mt an: die Königliche Ervedition 1. Dare enrant — e m. — & Vogler, G. L. Danube & Co.. E. Schlotte,
2 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
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Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
des Aentschen Reichs Anzeigers und Aõniglich . . ¶ rg.
könne, daß ferner saktisch diese Doppelbesteuerung jetzt zum größten Theil im Lande stattfinde. Sie finde statt in den Städten, in den ganzen anderen Landestheilen, auch in Han⸗ nover, soweit dort eine Besteuerung der juristischen Personen überhaupt stattfinde; sie finde vollständig in Stadt- und Land⸗ gemeinden statt in Westfalen, in der Rheinprovinz und im Kurfürstenthum Hessen; sie finde auch jetzt noch nach der Kreisordnung in denselben Kreisen statt. Unter diesen Gesichts⸗ punkten dürfte es kein allzugewagter Schritt sein, in diesem pro⸗ visorischen Gesetz vorläufig die Doppelbesteuerung mit anzu⸗ nehmen. Met den anderen Paragraphen, insbesondere 8§. 11, sei er einverstanden. Nach dem, was er gesagt habe, halte er also das Gesetz vorbehaltlich der nur provisorischen An⸗ nahme der Doppelbesteuerung der Aktionäre und der weiteren Erörterung über die 31 prozentige Verzinsung in dem §. 5 für ein gutes, wohl begründetes und zweckmäßiges. Er glaube, daß keine Veranlassung vorliege, daß das Haus das den früherer betreffenden Gesetzentwürfen entgegengebrachte Wohlwollen nicht auf diesen Entwurf übertrage, und er bitte, diese Gelegen⸗ heit, die vielleicht nicht bald wiederkomme, zu ergreifen, und, wenn auch unter Resignation auf besondere Ansichten und Wünsche, mit vereinten Kräften dies Gesetz zu Stande bringen zu helfen. Er schließe sich dem Antrage auf Verweisung des Gesetzes an eine Kommission von 21 Mitgliedern an.
Der Regierungskommissar Unter-Staatssekretär Herr— furth entgegnete, wenn er sich frage, welcher von den Rednern für oder gegen die Vorlage plaidirt habe, sei er darüber nicht klar. Alle seien einverstanden gewefen, den Entwurf an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen, und auch im Wesentlichen sei man einverstanden, daß das Prinzip des Gesetzes ein richtiges sei, wenn man auch einzelne Ab— änderungen gewünscht habe. Es liege ihm nun fern, darin einen besonderen Vorzug des Gesetzes zu finden, dieses Er—⸗ gebniß liege einfach im Charakter des Gesetzes, welches ja im Wesentlichen nur eine Umformung des früheren Kommunal— steuergesetzes sei. Gegen Einzelheiten habe man wohl Einwendungen gemacht, gegen die Gesammtbeit des Gesetzes fast gar nicht. Der Abg. Meyer habe direkte Realabgaben für die Gemeinden, direkte Einkommensteuern für den Einzelstaat und indirekte Steuern für das Reich verlangt, ferner wolle derselbe eine souveräne Stellung der Gemeinden insofern, daß sie sich selbst ihr Steuersystem ausbilden könnten. An eine Realisi⸗ rung solcher Wünsche denke der Abg. Meyer wohl aber selbst nicht, sie sei ganz unmöglich, dem Reich habe Preußen ja nichts vorzuschreiben. Der Abg. Zelle habe die Freilassung der Genossenschaften verlangt, dieselben sollten ja auch nur soweit herangezogen werden, als ihre Geschäfte über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgingen. Sodann erwidere er dem Abg. Zelle, daß in Bezug auf seine Besteuerung sich der Bundesstaat Preußen der Souveränität des Reiches zu unter⸗ werfen habe. So lange Bestimmungen vom Reich bezüglich der Realbesteuerung fehlten, sei eine einseitige Regelung in Preußen unmöglich. Dem Verlangen nach einer zahlenmäßigen Nachweisung der durch das Gesetz voraussichtlich zu erzielenden Einnahmen könne er Befriedigung in der Kommission zusagen, denn die Regierung habe bereits Probeerhebungen gemacht, und werde dieselben vorlegen. Die Aufnahme der Hunde— steuer in dieses Gesetz halte auch er nicht für thunlich; man dürfe das Gesetz nicht weiter ausdehnen, als es der Charakter eines Nothstandgesttzes erheische. Die Hundesteuer habe mehr den Charakter einer Polizeimaßregel, wie den einer Kommunal— steuer, deshalb dürfe sie hier nicht hereingezogen, sondern müsse für sich geregelt werden. Dem Abg. Hahn erwidere er, daß in den alten Provinzen doch nicht der ganze 8.1 schon beste— hendes Recht sei. FS. ertheile z.B. bezüglich der KPommanditgesell— schaften den Gemeinden erweiterte Befugnisse. Dem Abg. Schmidt erwidere er, daß die Doppelbesteuerung der Aktionäre schon überall da herrsche, wo überhaupt eine Heranziehung der Aktiengesellschaften zu der Kommunalsteuer vestehe, und daß diese Bestimmung nur auf die neuen Provinzen und die Land— gemeinden ausgedehnt sei. Die in Bezug auf die Doppel⸗ besteuerung angeregten Bedenken erledigten sich durch die klaren Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes. Das Haus werde von der Nothwendigkeit dieser Gesetzes vorlage um söo mehr über— zeugt sein, als die Vorlage allen denjenigen Bedenken, welche bei Gelegenheit der dreimaligen früheren Ablehnungen des Ge— setzes erhoben seien, in möglichstem Umfange Rechnung ge— tragen habe, und er bitte deshalb, auch im Interesse der Ge— . dieselbe noch in dieser Session Gesetz werden zu assen.
Der Abg. von Quast erklärte sich mit den Zielen, welche die Vorlage verfolge, einverstanden. Es frage sich nur, ob die angegebenen Wege zur Annahme der Vorlage führen würden. In dieser Beziehung gäben einzelne Punkte zu Bedenken Veranlassung. Der Abg. Hahn habe bereits darauf hingewiesen, daß bei der Besteuerung der Bahnen die Streckengemeinden nicht genügend berücksichtigt seien. Es gebe aber weiter eine Anzahl von Ge⸗
meinden, deren Gebiet zwar von der Bahn nicht durchschnitten
werde, denen aber trotzdem durch den Betrieb der Bahnen große Lasten in Bezug auf Wegebau, Armenpflege und Schulbauten erwüchsen. Es möge schwer sein, diesen, angrenzenden Ge⸗ meinden möchte er sagen, einen ähnlichen Ersatz zu gewähren, wie den Stationsgemeinden. Man habe vorgeschlagen, den Kreisen für diesen Zweck Pauschquanta zu üher⸗ weisen. Allein dieser Modus wäre nicht unbedenklich. Eher würde es schon möglich sein, wenn von der Gesammtsumme der Steuererträge ein geringer Theil zur Entschädigung der von ihm bezeichneten Gemeinden abgezweigt würde. Auch darauf sollte Bedacht genommen werden, daß einmal eine Zeit kommen könnte, wo die Bahnen keine Ueber— schüsse abwürfen. Es müsse deshalb ein Minimum festgestellt werden, das auch da noch zur Vertheilung kommen könne. Er halte es auch für einen Fehler, daß den Gemeinden nur ein Besteuerungsrecht auf das Reineinkommen der Betriebe einne— räumt werde. Oft sei ein solches Reineinkommen gar nicht vorhanden, und doch müsse die Gemeinde die Lasten tragen, die ihr durch solche Betriebe erwüchsen. Auch gegen derartige Zufälle müsse ein Schutzmittel gefunden werden' Der Abg. Zelle habe das Haus ersucht, die Hunde bei dieser Gelegenheit zu berücksichtigen. Er bitte aber, den Hund nicht in diefes Ge— setz zu bringen. Es könnte sonst leicht kommen, daß eine Vorlage, die alle Parteien wünschten, zu Falle komme über den Hund des Abg. Zelle. Der Abg. Meyer habe einen Rückblick auf die früheren Kom⸗ munalsteuervorlagen geworfen und sei deshalb zu dem Schluß
einer Landgemeindeordnung Erwähnung gethan. Ihm seien derartige Wünsche noch nicht zu Ohren gekommen. Sollte das einmal der Fall sein, so könne man ja auch einmal von einer Landgemeindeordnung sprechen, bis dahin aber lasse man die Landgemeinden bei den Ordnungen, bei denen die östlichen wenigstens sich immer wohl befunden hätten.
Der Abg. Dr. Lieber bemerkte, daß er auf allgemeine Bemerkungen, wie sie der Abg. Meyer angeregt habe, sich nicht einlassen wolle. Es handele sich hier um ein tran— silorisches Nothgesetz, und lediglich unter diesem Gesichts— punkte sollte die Vorlage beurtheilt werden. Er habe Namens seiner Partei zu erklären, daß sie bereit sei, am Zustande— lommen des Gesetzes redlich mitzuwirken, und auch mit einer Berathung desselben durch eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern einverstanden sei. Damit verpflichte sich das Centrum selbstverständlich nicht, alle einzelnen Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes zu acceptiren. Auch er würde es für wünschenswert erachtet haben, wenn die Do⸗ minialgebäude zur Besteuerung herangezogen würden, wenigstens soweit sie Wirthschaftsgebäude seien. Des Weiteren billige er eine Heranziehung der eingetragenen Genossen— schaften. Der Abg. Meyer habe gegen diesen Vorschlag einen schweren Tadel gerichtet, da derselbe ein Ausfluß von Miß— gunst gegen die Genossenschasten sei. Er halte die Heran— ziehung der Genossenschasten für vollkommen gerechtfertigt. Es liege die Gefahr nahe, daß die Genossenschaft gemiß— braucht werde, um Geschäfte über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus zu machen. Die von Jahr zu Jahr zunehmende Zahl von Genossenschaften mache es zu einer Forderung der Ge⸗ rechtigkeit, daß man der Frage nahe trete, ob nicht diese Ge— nossenschaften gleichfalls zur Besteuerung heranzuziehen seien, zumal dieselben nicht nur Konsumenten, sondern auch Verkäufer und Produzenten enthielten. Unbegreiflich finde er, daß §. 11 nicht auch auf die Gebiete mit Rheinischem Recht aus— gedehnt sei. Nachdem das Haus über die Elberfelder Petition zu dem fast einstimmigen Votum gekommen sei, daß auch hier bie Beamten nur an ihrem eigentlichen Wohnsitz zur Be— steuerung heranzuziehen seien, hätte die Regierung nichts mehr hindern können, de lege ferenda den Wünschen des Hauses entgegen zu kommen. Den Weg, wie das zu ordnen sei, habe der Abg. Meyer früher bereits angezeigt: das noth— wendige Domizil der Beamten finde keine Anwendung auf die Gemeindebesteuerung der Beamten. Bezüglich der Heran— ziehung des Neichsfiskus glaube auch er, daß es nicht ohne Weiteres zulässig sei, diese Heranziehung durch Landesgesetz auszusprechen. Besser wäre es, wenn das Haus die Regie— rung in irgend einer Form aufforderte, ihren Einfluß im
Bundesrath dahin geltend zu machen, daß auch der Reichs⸗
fiskus da zur Gemeindesteuer beitrage, wo derselbe Ein— kommen habe.
Der Abg. Hansen bat, in der Kommission die Frage der Besteuerung der Schiffsrhedereien in Erwägung zu ziehen, da dieselbe im Gesetze nicht klar gelegt sei, und namentlich bei den betheiligten an der See gelegenen Gemeinden Beunruhi— gung über den Besteuerungsmodus herrsche. Man wisse nicht, ob ein Schiff im Heimathshafen oder dem Hafen, wohin es laufe, besteuert werden solle, und auch der 5. 1 des Gesetzes gebe dafür keinen Anhalt.
Die Diskussion wurde geschlossen und das Gesetz an eine ad hoc zu wählende Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.
Hierauf vertagte sich Mittwoch 11 Uhr.
das Haus um 31 Uhr auf
— Die in der gestrigen (54) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Stempelsteuer für Kauf⸗ und Liefe⸗ rung sverträge im kaufmännischen Verkehr und für Werkverdingungsverträge, nach dem Abg. Beisert von dem Finanz Minister von Scholz gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:
Der Herr Vorredner hat dem hohen Hause von den Auffassungen Kunde geben wollen, welche in den Interessentenkreisen üher diese Vorlage bestehen. Ich glaube, es wird das niemand hier Wunder genommen haben, wir werden uns vielmehr Alle zu großem Danke gegen den Herrn Vorredner verpflichtet fühlen, insbesondere für die äußerst mäßige und freundliche Art, wie er den Wünschen der Inter⸗ essenten hier Ausdruck gegeben hat. e s er.
Der Herr Vorredner meinte, die Vorlage sei coincidirend mit dem Beschlusse des hohen Hauses vom 8. Januar, und ich kann nach dem, was damals geäußert ist, wohl sagen, dieses Wort coincidirend“ kann noch etwas weiter ausgedehnt werden. Der Entschluß der Staats— regierung, dem hohen Haufe diese Vorlage zu machen, ist wesentlich gefördert worden durch den Beschluß des hohen Haufes, der der Staatsregierung nach dieser Richtung hin eine gewisse Sicherheit zu bieten schien, daß das Bestreben unseren Stempeleinnahmen hier wie— der zu dem zu verhelfen, was sie früher waren, Erfolg haben würde. Darum glaube ich auch — der Herr Vorredner wird mir das zu Gute halten — mich hauptsächlich dagegen wenden zu müssen, daß er nun die Hoffnung ausgesprochen hat, es würde der Beschluß des Hauses vom 8. Januar die Auslegung nicht finden, welche erfor— derlich wäre, wenn der jetzt vorliegende Entwurf Gesetz werden sollte. Wir haben ja gegenseitig wohl zuweilen die Erfahrung machen müssen, daß derartige Beschlüsse nachher noch zu einer besonderen Auslegung auffordern, daß bei der näheren Befassung mit einem Gesetz, bei der praktischen Ausführung zuweilen etwas anderes herauskommt, als was man zuerst gedacht hat. Aber die Hoffnung ist darum doch wohl nicht begründet, daß das Hohe Haus die erst kürzlich gefaßte und in Aller Erinnerung noch deutlich dastehende Resolulion jetzt durch eine Auslegung geradezu wieder beseitigen möchte. Der Herr Abgeordnete hat nicht die Güte gehabt, neben' den Worten, mit denen der Herr Berichterstatter damals den Antrag der Budget⸗ kommission hier begründete, auch derjenigen zu gedenken, die ich mir erlaubte, hier im Hohen Hause auszusprechen. Ich hatte, weil es mir so nahe lag, zu besorgen, daß eine „Auslegung“ der Reso⸗ lution später versucht werden könnte, welche den Zweck derselben ver⸗ eitelte, das damals Gewollte gleich festzulegen versucht; ich habe — . . auf Seite 557 der stenographischen Berichte zu finden — gesagt:
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Ich ergreife die Gelegenheit, ein Wort mit Bezugnahme auf die jetzt beantragte Resolution hinzuzufügen. Der Herr Ab⸗ geordnete hat über dieselbe sich nicht geäußert — ich weiß nicht, ob er geneigt ist für sie zu stimmen oder nicht, nach der ganzen Tendenz seiner Rede nehme ich an, daß er ein Freund der Reso⸗ lution ist, und ich bin dies auch, namentlich wenn fie vom Hohen Haufe in dem Sinne gefaßt wird, in welchem der Herr Bericht⸗ erstatter sie motivirt hat, in dem Sinne, daß damit nicht etwa bloß eine Ueberweisfung von Material zur
die Stempelgesetzgebung auseingndergehen zu lassen. Und in diesem ausdrücklichen Sinne habe ich die Bereit willigkeit der Staatsregierung in Aussicht stellen zu kõnnen geglaubt, wie sie auch nachher zu finden gewesen ist, sehr bald mit einer Vorlage an das hohe Haus heranzutreten. Jener meiner Auffassung ist von keiner Seite in diesem Hause widersprochen wor⸗ den, ich kann also annehmen, daß das als der Sinn der Resolution anerkannt ist.
Der Herr Abgeordnete hat nun ausgeführt, daß der jetzt be⸗˖ stebende Rechtszustand geändert werden solle, und man müffe da mit besonderer Vorsicht vorgehen Er hat den jetzigen Rechtszustand mit Bezug auf den Reichsstempel geschildert. Ich gebe ibm zu, daß die Zweifel und Bedenken die ei ausgeführt hat, da zum Theil erst gelöst, zum Theil noch zu lösen sind aber das wird auch der Herr Vor⸗ redner mir zugeben, daß der Rechtszustand in Bezug auf den Reschs⸗ stempel absolut nicht durch diese Novelle berührt wird, der scheidet mit allem, was etwa noch zweifelhaft ist und erst klarge⸗ stellt werden muß, von unserer Betrachtung nothwendig aus. Er hat aber auch gemeint, der Rechtszustand in Preußen soll geändert werden. Das ist ja richtig, aber das ist gerade als Hauptförderniß anerkannt,. und diese Aenderung des Rechtszustandes ist insofern ungemein einfach und unbedenklich, weil nichts Anderes geschieht, als die Wieder her⸗ stellung eines Rechtszustandes, den wir von 1823 bis 1847 bereits ge⸗ habt haben, und weil diese Wiederherstellung erst in einem Moment geschieht, nachdem alle die Bedenken, die damals in der Kabinets⸗ Ordre von 1847 zu berücksichtigen waren, durch die Reichs ⸗Stempel⸗ gesetzgebung weggefallen sind. Die Reichsgesetzgebung bat ein ganzes großes Gebiet, und zwar dasjenige große Gebiet, auf welchem der - Prozentstempel als zu schwer, als dräckend empfunden war, der preußischen Gesetzgebung entzogen, und damit ist jedes Bedenken weg⸗ gefallen, die ursprüngliche Gesetzgebung in ihrer Reinheit und Kon⸗ sequenz wieder herzuftellen.
Der Herr Abgeordnete bat nun die Motive zu entkräften ge⸗ sucht, aus denen wir diesen Vorschlag gemacht haben, und ins beson⸗ dere das praktische Gewicht des Hauptmotivs, welches auch das hohe Haus bei dem Beschluß vom 8. Januar geleitet hat, bezweifelt, indem er meinte, es könnten wirklich die Stempelausfälle bei dieser Posi⸗ tion nicht ins Gewicht fallen. Meine Herren, wenn sie wirklich nicht ins Gewicht fielen, dann würde sich ja der Herr Abgeordnete gar nicht die große Mühe haben geben dürfen, gegen das Gesetz so lebhaft zu plaidiren; denn mit derselben Ausführung würde er beweisen, daß die Interessenten, deren Meinung und Stimmung er hier Ausdruck geben wollte, sich ganz unnütze Sorge machten; allein in der That ist das nicht der Fall und deshalb ist die Stim- mung der Interessenten berechtigter als diese Bemängelung des Motivs.
Das zweite Motiv kann ich dahin wohl zweifellos deksariren: das ist nicht in dem Sinne gemeint, daß nicht jemals eine Beschwerde darüber erhoben worden, sondern das Wort „ohne Beschwerde“ heißt hier ohne Druck‘ und in dieser Beziehung muß ich die Meinung der Staatsregierung aufrecht erbalten. Die Berechtigung aller dieser Umsatzsteuern beruht auf dem Grundgedanken, daß bei den Umsätzen Gewinne gemacht werden, welche geeignet sind, zu einer mäßigen Ab⸗ gabe an den Staat, und nachdem, wie ich wiederhole, das ganze Ge⸗ biet derjenigen Verträge, welche die Kabinetsordre von 1817 um— fassen wollte, in Ansehung deren die Kabinetsordre sagte, 3 oso ist zu schwer; nachdem dieses ganze Gebiet überhaupt ausgeschieden ist, kann ein solcher Druck nicht mehr angenommen werden.
Der Herr Abgeordnete meint dann, es würde nicht blos der frühere alte Rechtszustand bei uns wieder herbeigeführt werden, son⸗ dern es würden zugleich Erschwernisse beabsichtigt. Ich glaube, ihn recht verstanden zu haben, wenn die Ausführungen in Dieser Beziehung dahin gingen, daß die kaufmännische Corresponden; jetzt durch das Reichsstempelgesetz erst in eine gewisse Mitleidenschaft gezogen sei, und daß die schwierige Frage entstanden sei, inwieweit der Reichs⸗ stempel nun diese Correspondenz treffe. Ich glaube, der Herr Abge⸗ ordnete wird nicht in Abrede stellen können, daß dieses eine Frage ist, die im Augenblick die preußische Stempelgesetzgebung nicht be⸗ rührt, die aber nun im Reiche Zweifel hervorgerufen hat; mögen dort, die Fragen zum Austrag gebracht werden, hier sind sie gleich⸗ gültig.
Ich weiß nicht, wie der Herr Abgeordnete dieserhalb von Er— schwerungen der preußischen Zustände sprechen kann. Seine ähnlichen Bemängelungen, bezüglich der Werkverdingungsverträge sind fehr spezieller Natur und würden sich wohl besser erst in der Spezial⸗ diskussion oder in einer kommissarischen Berathung erledigen affen. Der Schluß seiner Rede — das ist das, worauf ich hauptsãächlich meine Bitte richte — der Gedanke: lassen Sie dieses Flickwerk fein, schieben Sie das alles auf, bis wir eine allgemeine Verbesserung unserer Stempelgesetze vornehmen, der ist meines Erachtens ausge⸗ schlossen worden von dem hohen Hause mit vollem Bewußtfein bei den Verhandlungen im Januar d. J. Jeder, der seine Stimme erhebt, um über Mangel, unserer Stempelgesetze zu klagen, wird eines großen Beifalls sicher sein können. Das ist mir zweifel⸗ los, auch die Regierung ist durchdrungen davon, daß die allgemeine Gesetzgebung über das Stempelwesen nicht sehr vollkommen ist, daß wir vielmehr recht dringend den Wunsch mit Ihnen theiler müssen, zum Besseren zu gelangen, aber, daß das keine kleine Arbeit ist, daß das nicht mit der Forderung abgethan ist, „entfernen Sie alle juristischen, schwierigen und streitigen Definitionen daraus“, das glaube ich, werden Sie anerkennen müssen, und wir würden' also darin wohl nur eine dilatorische Aufforderung erblicken können. Daß diese kleineren Verbesserungen, welche zur Pflege unserer Einnahmen erforderlich sind, daß die nicht auf die Frage der allgemeinen Ver— besserung der Stempelgesetze füglich verschoben werden durfen, das bitte ich, das hohe Haus nicht zu vergessen.
Preußischen KAtaats- Anzeigers: Berlin 8W., Wiltzelm ˖ Straße Nr. 32.
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Terkaute, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 9839 l , !
Steckbrief. Gegen die unten beschriebene unver⸗ ehelichte Martha Ottilie Alwine Böhnke. am 5. Fe⸗ bruar 1855 zu Stettin geboren, welche flächtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstabls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Diebstahls in den Akten J. 1b. 63. 1884 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ gefängniß zu Berlin, Alt ⸗Moabit 11 / 12, abzuliefern. Berlin, den 20. Februar 1884. Königliche Staats⸗ anwaltschaft beim Landgericht J. Im Auftrage. Beschreibung: Größe 1 m 50 em, Statur kräftig, Haare schwarzbraun, Stirn hoch, breit, gewölbt, Tugenbrauen schwarz, Augen dunkelbraun, Nase kurz und dick, Mund dicke Lippen, Zähne gesund, Kinn hervorstehend, Gesicht breit, Gesichtsfarbe braun.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
9917 ö Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inbalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangeversteigerung der zur Konkursmasse des Erbpä tters Ferd. Schultz zu Zarrentin, gebörigen Erbpachthufe Nr. 26 zu Zarrentin mit Zubehör Termine ö I) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulirung der Verkaufsbedingungen am Freitag, den 16. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, Y) zum Ueberbot am Freitag, den 6. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an dar Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Freitag, den 16. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 2. Mai d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Konkursverwalter bestellten Herrn Senator DOderich zu Wittenburg, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird. Wittenburg, den 25. Februar 1884. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Schumplick, Aktuar.
9799 n, Aufgebot
Auf Antrag Vormunds der vier minderjährigen Ludwig Gengnagel'schen Kinder zu Darmstadt wird die Schwester des verstorbenen Schuhmachers Georg Wenner daselbst, Louise, unbekannt wo, abwesend, langeblich in England verheirathet), aufgefordert, bis zum Aufgebotstermin ( Freitag, den 9. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, die Erbschaft zum liegenschaftlichen Nachlasse des Georg Wenner anzutreten und die Erbrechte hier anzumelden bei Meidung anzunehmender Aus— schlagung. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Darmstadt J.
9930 Aufgebot. ö
Die im Grundbuche von Roy, Band J. Blatt Nr. 17 verzeichnete Häuslerstelle, bestehend aus einem hölzernen Wohnhause mit Stall unter einem Dache, Hofraum und Hausgarten, im Flächeninhalte von 11 Ar mit einem jährlichen Nutzungswerthe von 18 S soll auf Antrag der durch den Rechtsanwalt Pieper in Rybnik vertretenen verehelichten Pauline Drzensla, geborenen Pustolka, verwittwet gewesenen Zerson, in Roy zum Zwecke der Besitztitelberichti⸗ gung aufgeboten werden.
Es ergeht daher an alle unbekannten Eigenthums— Prätendenten die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte auf das erwähnte Grundstück spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf
den 5. Juni 1884, Vormittags 109 Uhr, anberaumten Termine anzumelden; im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des ver⸗ meintlichen Widerspruchsrechts wird der Ausschluß aller unbekannten Eigenthums⸗Prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für die Antragstellerin erfolgen.
Sohrau O.⸗S., den 21. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.
9920 Aufgebot.
Dem Altsitzer Adam Großmann von Beierberg ist angeblich das Sparkassebuch der Stadt Dinkels— bühl Litt N. Fol. 464 über eine Einlage von 575 M 19 (letzter Eintrag 16. Oktober 1883) — auf den Adam Großmann als Gläubiger und die Stadtgemeinde Dinkelsbühl als Schuldnerin lautend —, zu Verlust gegangen.
Auf Antrag des Adam Großmann und beim Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen er— geht nun hiermit an den Inhaber der oben be— zeichneten Urkunde die Aufforderung seine Rechte und zwar spätestens im Aufgebotstermine beim unterfertigten Gericht anzumelden und die Urkunde selbst vorzulegen, widrigenfalls im Aufgebotstermine die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen würde.
Der Aufgebotstermin selbst wird auf
Dienstag, den 21. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumt. Am 15. Februar 1884. ö Königl. Bayerisches Amtsgericht Dinkelsbühl. (L. 8.) gez. Messerer, K. Amtsrichter.
on Amtsgericht Hamburg. ;
Auf Antrag von Friedrich Wilhelm Heinrich Sagert und Carl Johann Ludwig Wiebke als Testamentsvollstrecker von Frau Eatharina Elisa⸗
beth, geb. Schütte, des Heinrich Wilheim Heuer
* Uu. s. w. von öffentlichen Papieren. Wittwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Josephson, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß der am 4. Januar 1884 hieselbst verstorbenen Frau Catharina Elisabeth, geb. Schütte, des Heinrich Wilhelm Sener Wittwe, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 4. April 1881 errichteten, am 17. Ja⸗ nuar 1884 hieselbst publizirten Testaments, wie auch den den Antragstellern als Testa⸗ ments vollstreckern ertheilten Befugnissen, ins⸗ besondere der Umschreibungsbefugniß derselben widersprechen wollen, ferner Alle, welche an den auf Namen Catharina Elisabeth. geb. Schütt, des Heinrich Wilhelm Heuer Wittwe in Claus Peter Henke Erbe, belegen Hohen— felde, pag. 293 des Hypothekenbuchs für die auf dem Hohenfelde belegenen Grundstücke, ge—⸗ schrieben stehenden Hypothekposten von 10660 Ert. TR, als zum Nachlaß der Frau Catharina Elisabeth, geb. Schütte, des Heinrich Wilhelm Heuer Witiwe, gehörend, Ansprüche zu haben vermeinen, oder dem widersprechen wollen, daß dieser Posten auf alleinigen Consens der Antrag⸗ steller s werde, hiemit aufgefor⸗
3
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umgeschrieben dert werden, solche An⸗ und Widersprüche spä⸗ testens in dem auf Montag, 28. April 1884, 10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstr. 10, Zimmer Nr. 14, anzumelden — und zwar Auzwäͤrtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtig⸗ ten — bei Strafe des AÄusschluffes. Hamburg, den 21. Februar 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗ Abtheilung II. Zur Beglaubigung: Romberg, Br., Gerichts⸗Sekretaͤr.
9922 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag des Notars Br. H. Stockfleth und des Notars Br. P. G. L. Bartels, als Testa⸗ mentsvollstrecker von Frau Auna Maria Luise, geb. Dreher, des Jürgen Gottfried Christiansen Wittwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fentz, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 19. Januar 1884 hieselbst verstorbenen Frau Anna Maria Luise, geb. Dreher, des Jürgen Gottfried Christiansen Wistwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder dem Inhalte des von derselben in Gemeinschaft mit ihrem am 8. März 1883 verstorbenen Ehemann Jürgen Gottfried Christiansen am 18. August 1857 errichteten, am 26. April 1883 hieselbst publizirten Testaments, insbesondere der in dem letzteren erfolgten Einsetzung der Erblasserin zur Univer⸗ salerbin, sowie auch dem Inhalte des von der Erblasserin am 28. Juni 1883 errichteten, mit einem Zusatze vom 28. Dezember 1883 und einem undatirten und ununterzeichneten Zusatze versehenen, am 17. Januar 1884 hieselbst publizirten Testaments, in welchem sie ihre Brüder Wilhelm Dreher und Fritz Dreher zu Universalerben ernennt, wie auch der Bestellung der Antragsteller zu Testaments⸗ vollstreckern und den denselben als solchen er— theilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche und Forderungen spätestens in dem auf Montag, 28. April 1884, 10 Uhr V. M. .
anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 1, Zimmer Nr. 25 anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch—⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 19. Februar 1884.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung . Zur Beglaubigung: Nomberg. Dr., Gerichts ⸗ Sekretär.
[9926
Ueber nachstehend bezeichnete Grundstücke, als:
I) das dem Eigenthümer Heinrich Dörbandt zu Granzin gehörige, daselbst sab Nr. 10. be— legene halbe Wohnhaus C. p., das dem Eigenthümer Carl Rachow zu Kratze⸗ burg gehörige, daselbst sub Nr. 6b. belegene halbe Wohnhaus e. p.,
3) das dem Eigenthümer Friedrich Melz zu Gran— zow. gehörige, daselbst sub Nr. 95 belegene
Wohnhaus (. p. . Hypothekenbücher errichtet
sollen antragsmäßig werden.
Es werden daher Alle, welche Realrechte an diese Grundstücke zu haben vermeinen und deren Ein— tragung in die niederzulegenden Hypothekenbücher verlangen, peremtorisch hierdurch geladen, solche in dem dieserhalb auf
Donnerstag, den 24. April d. Is.,
Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine anzumelden und zu rechtfertigen unter dem Nachtheile, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Real⸗ rechte an die proflamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzigen als alle zukünftigen Besitzer derselben er⸗ loschen sein sollen.
Mirom, den 25. Februar 1884.
Großherzogliches Amtsgericht. C. Schumann. 9920
Bekanntmachung. Die von dem verstorbenen, bei dem hiesigen Gericht angestellt gewesenen Ge⸗ richtsvollzieher Martwich bestellte Amtskaution von
—
Läterarische Anzeigen. Theater- Anzeigen.
In der Börsen-
D Q S9
Annoncen ⸗Bureauxr.
Familien- Nachrichten. beilage.
e 6 9 Cr. 224 , . Ita Kea Ga- 'rasidenten und des Ober⸗Staatsanwalts des König
welche auf dieselb vermeinen, aufgefordert, solch em auf den 25. April 1884, 11 Uhr, hierselbst, im Terminszimmer Nr. 5 an— beraumten Termine bei Vermeidung des Ausschluffes ihrer Ansprüche und der Auszahlung der Kaution anzumelden. Inowrazlaw, den 21. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. 9936 Bekanntmachung.
. utmac . Auf den Antrag des Ackerbürgers Carl Wilh
Alisch zu Sternberg ist heut folgendes Aus urtheil erlassen:
Die verehelichte Ausgedinger Kirst, Alisch, im Beistande ihres Ehemannes u Kirst, vertreten durch den Dachdeckermeister Wil belm Paeseler zu Sternberg, der Maurergeselle Carl Witzke, der Ar Ernst Witzke, der Arbeiter August Lampe zu Sternberg, und alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Einhufengute des Ackerbürgers Carl Wil⸗ helm Alisch zu Sternberg früher Band JI. Nr. 94 jetzt Band II. Nr. 57 von Sternberg Abtheilung 1II. Nr. 4 für den Ausgedinger Gottfried Alisch aus dem Kaufvertrage vom 5. 25. März 1846 eingetragene Post von 300 Thaler ausgeschlossen.
Zielenzig, den 21. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung.
2 . Anna, b.
Samuel
9937 Das Königliche Amtsgericht zu Schmiegel hat am 30. August 1883 für Recht erkannt,
daß alle Diejenigen, welche Rechte und Ansprüche an die auf Blatt 157a. des Grundbuchs von Schmiegel in Abtheilung III. Nr. 1 für die Gott— lieb Hoffmann'sche Vormundschaft eingetragene Post von 2090 Thlr. nebst Zinsen haben, ausgeschlossen, die Kosten des Aufgebotsverfahrens aber von dem Antragsteller Kaufmann Ernst Müller zu Schmiegel eingezogen werden.
Bekanntmachung.
chen, betreffend das General⸗Aufgebot ver⸗ loren gegangener Hypothekenbriefe und Posten, hat das unterzeichnete Amtsgericht am 16. Februar 1884 dahin erkannt: JI. Die Hypothekenbriefe über nachstehende Posten: 1) über die auf Blatt 17 Sandraschütz in Abthei⸗ lung III. Nr. 17. für die Anna Rosina Wei⸗ gelt eingetragene Forderung rückständigen Kauf— geldes mit 53 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. nebst 5 9e! Zinsen, eingetragen auf Grund des Zuschlags⸗ bescheides vom 6. März 1858, der Kaufgelder⸗ belegungsverhandlung vom 15. April 1858 zu Folge Verfügung vom 27. Mai 1858 und bei der Parzellirung mitübertragene, auf Blatt 28 Sandraschütz Abtheilung III. Nr. 1 (176.), über die auf Blatt Nr. 155 a. Festenberg ein⸗ getragenen Posten: a. für die unverehelichte Louise Amalie Menzel in Festenberg, haftend in Abtheilung III. Nr. 1 mit 50 Thlr. nebst 5 ½ Zinsen. aus dem Abkommen vom 6. Juni 1834 und der Verfügung vom 13. Juni 1834, für die unverehelichte Christiane Friederike Wilhelmine Menzel in Festenberg, haftend in Abtheilung III. Nr. 2 mit 100 Thlr. nebst 40 Zinsen aus der Schuldurkunde vom 14. September 1838 und der Verfügung vom gleichen Datum werden für kraftlos und die eingetragenen Posten für löschungsfähig erklärt und alle unbekannten Be— rechtigten mit ihren Ansprüchen an die Posten aus— geschlossen. II. Die Kosten des Aufge stellern unter gleicher Ver kosten auferlegt. Festenberg, den 16. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Im Namen des Känigs! Verkündet am 11. Februar 1884. Moldenhauer, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Grafen Hugo Radolinski zu Jarotschin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jarot schin durch den Amtsrichter Pieper für Recht: das Hypothekendokument über die auf dem Ritter gut Jarotschin Abth. III. Nr. 27 haftende Post von 15090 Thaler, ursprünglich eingetragen für Goetz Cohn. umgeschrieben auf den Namen Hug v. Radolinski, bestehend aus der notariellen Schuld⸗ verschreibung vom 3. Januar 1858 nebst dem vom Kaufmann Abraham Rohr auf den Grafen Wladis—⸗ laus Radolinski gezogenen und von diesem acceptirten Wechsel d. 4. Posen, den 3. Januar 1858, dem Hypothekenbuchsauszuge d. d. Pleschen, den 11. Ja= nuar 1858 und dem Umschreibungsvermerk d. d. Pleschen, den 13. Juli 1865, wird für kraftlos er⸗ klärt, die Kosten des Verfahrens fallen dem An— tragsteller zur Last. gez. Pieper.
99321 Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Februar 1884. (gez.) Rf. Eigenbrodt, Gerichtsschreiber i. V. In Sachen,
I) betr. das Aufgebotsverfahren der in Art. 102 nicht 191 des Grundbuchs von Allendorf Abth. III. Nr. 1 für Jacob Kümmel aus Allendorf auf dem Grundbesitz der Eheleute Jacob Korell zu Allendorf eingetragenen 36 Thaler Kaufgeld, das Aufgebotsverfahren der in Abth. III. Nr. 1 des Artikels 99 von Frielendorf für Georg Wicke zu Homberg auf den Grundbesitz der Eheleute Schneider Adam Wiegand zu Frielen⸗ dorf eingetragenen 250 Thaler Darlehen
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ziegenhain
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Ziegenhain, am 25. Feb Gerichtsschreiber König [99341 Im Namen des Königs! In Sachen betreffend das Auf über die auf Blatt 2 un J 46,30 M bezw. 34 80 Æ — V. F. 10'119. 83. erkennt das Könialiche Amtsgerick den Amtsrichter Mende für Recht: J. die Hypotheken⸗Urkunden: a. über die Post Abtheilung III. Nr. 11 auf Blatt 2 Kornitz in Höhe von 46,30 S nebst zo o Zinsen seit dem 25. November 1864, Abtheilung III. Nr. 6 auf zlatt 59 Kornitz in Höhe von 34.80 A nebst Zinsen seit dem 25. November 1864, beide Posten eingetragen für die verwittwete Gast— hausbesitzer Marie Lustig zu 2 f aus dem Wechsel vom 6. April und dem Vergleiche vom 6. Dezember 1854, am 9. November verden für kraftlos erklärt; II. die Kosten dieses Aufgebotsverfahrens die Antragsteller zu tragen. Ratibor, den 6. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung T.
haben
Im Namen des Königs!
In Sachen betreffend das Aufgebot der Hypothekenvost vom 24,66 M, eingetragen auf Blatt 2 Kornitz in Ab= theilung III. Nr. 12 und der von 23.25 M, einge— age auf Blatt 43 Ruda in Abtheilung 11. Nr. 1
99365
— V. F. 1019. 1883 —- erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch
durch den Amtsrichter Winkler für Recht:
den Amtsrichter Mende für Recht:
. dem Franz Tluczykunt werden seine Rechte auf die Post auf Blatt 43 Ruda in Abtheilung II. Nr. 1 in Höhe ron 23,25 MS vorbehalten,
II. die Rechtsnachfolger der übrigen Hypotheken—⸗ posten:
a. von 24,66 „Se, eingetragen auf Kornitz in Abtheilung III. Nr. 12 fü Bürger Anton Sedlag zu Leobschütz, von 23,25 „S, eingetragen auf Blat Ruda in Abtheilung III. Nr. 1 für obi— Franz Tluezykunt,
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Hypotheken posten ausgeschlossen:
III. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Ratibor, den 6. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V
99311 Im Namen des Königs!
Verkündet am 19. Januar 1884. Hemmer, Refr., Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Schuhmachers Carl Heer zu Obergrüne erkennt das Königliche Amtsgericht zu Holgenlimburg durch den Amtsrichter Schulte=
Uffel age für Recht:
Das unter Nr. 3665 auf den Namen des Schub⸗ machers Carl Heer in der Obergrüne über 126 a5 3 von der Sparkasse zu Hohenlimburg ausge⸗ stellte Sparkassenbuch wird für kraftlos erklärt.
lass! Aufgebot Levermann.
Die Hypothekenurkunde vom 26. Januar 1851 über das im Grundbuche von Münster Bd. 8 Fol. 19 Abth. III. auf den Grundstücken der Wittwe In strumentenmachers Anton Levermann, Clisabeth, geb. Hamers, zu Münster für den Kaufmann Hermann Gerbaulet zu Münster eingetragene Kapital von 182 Thalern 4 Groschen nebst Zinsen wird für kraft los erklärt.
Münster, den 14. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV. Kaiserliches Amtsgericht Weißenburg. 9790 Oeffentliche Instellung.
Der Michael Keiser, Drechsler zu Weißenburg, als Rechtsinhaber der Eheleute Johannes Hüner und Eva Schaurer zu Weißenburg, vertreten durch Geschäftsagent Hermannsdoerfer, daselbst, klagt gegen den Johann Friedrich Heydenreich, Seifensieder, früher zu Weißenburg wohnhaft, zur Zeit ohne be—⸗ kannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, wegen Forderung für schuldigen Miethzins mit dem Än⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 280 M mit Zins zu 5o½/ vom Tage der ver— fallenden Termine und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Weißenburg i. E. auf
Mittwoch, den 16. April 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Kaiserliche Amtsgerichtsschreiber.
ogt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.