1884 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Landtags ⸗Angelegenheiten.

Dem Herrenbause ist folgender Entwurf eines Gesetze zur Ergänzung des Gesetzes vom 13. März 1878, be treffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, vor

gelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni Bi m, got König von Preußen ꝛc. verordnen, imit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den

Umfang der Monarchie, was folgt: . . Artlkel 1. Der 8. 6 des Gesetzes erbält nachstehenden Zusatz: Dem verpflichteten Kommunalverbande stebt innerhalb zwe

Wochen nach Zustellung des auf Unterbringung gerichteten Beschlusses

das Recht der Beschwerde mit aufschiebender Wirkung zu.

NM s * 53 s 1 83 2 9 Dem Beschluß sind die betreffenden Ververhandlungen beizu⸗

fügen. 5 V Artikel II. 8§. 10 Absatz 5 wird durch nachstehende Bestimmung ersetzt:

* außergewöhnlichen Fällen kann das Recht der Zwangs⸗ erziehung auf den Antrag des veipflichteten Kommunalverbandes durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts zunächst bis zum voll⸗ deten achtzehnten Lebens jahr ausgedehnt werden. Insoweit eine Verlängerung der letzterwähnten Frist zur Erreichung des Zweckes der Zwangserziehung erforderlich erscheint, kann die Ausdehnung

derselben kbis zur Großjährigkeit erfolgen. Urkundlich ꝛc. Begründ una.

Das Gesetz vom 13. März 1878, betreffend die Unterbringung perwahrloster Kinder (Gesetz-Samml. S. 132), hat sich im Ganzen sehr wobl bewährt, neuerdings aber in zweifacher Beziehung Anlaß zu Beschwerden und zu Anträgen auf Ergänzung gegeben.

1) Es wird vielfach darüber Beschwerde geführt, daß die Ge— meinden sich häufig des Instituts der Zwangserziehung bedienen, um die ihnen obliegende Pflicht der Armenpflege auf die Provinzial ver⸗ bände abzuwälzen. Schon bei Berathung des Gefctzes vom 13. März. 1578 war vorgeschlagen worden, auch die Gemeinden mit einem Drittheil zu den Kosten heranzuziehen, und zwar wesentlich um zu verhüten, daß dieselben von dem Gesetze eine mißbräuchl ich⸗ Anwendung machen, indem sie sich armer Kinder, welche lediglich in Folge der verabsäumten Unterstützung ihrer erwerbsunfähigen Eltern in Verwahrlosung gerathen, im Wege der Zwangserziehung auf Kosten der Provinzialverhän de entledigen Der Vorschlag ist seiner Zeit ab— gelehnt worden. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß sene Be— fürchtung der Begründung nicht vollstaͤndig entbehrt. Ez ist daher von mehreren Provinzialverbänden unter Anführung einer großen Zahl von Beispielen darauf angetragen worden, daß ihnen zur Siche— rung gegen die in Rede stehende Beeinträchtigung, ebenso wie den . ö ö. Eltern (5. 4 des Gesetzes), das Recht

zeschwerde gegen die B üsse der V schaftẽ geri . ö geg eschlüsse der Vormundschaftsgerichte ein—

Erwägt man, daß die Provinzialverbände neben der Verpflich⸗ tung, für die Beschaffung der erforderlichen Erziehungsanstalten zu sorgen, die Hälfte der durch die Zwangserziehung verursachten Kosten zu tragen haben, so wird der Anspruch auf Einräumung eines Be⸗ schwerderechtes nicht ungerechtfertigt erscheinen. Diesem Bedürfnisse soll durch Artikel J des Entwurfes Abhülfe geschafft werden, welcher den Kommunalverbänden das Recht verleiht, innerhalb zwei Wochen nach dem Empfange des auf Zwangserziehung gerichteten vormund— schafts gerichtlichen Beschlusses, Beschwerde mit aufschiebender Wirkung einzulegen. Die Beschwerde ist, abweichend von der Bestimmung im 5. 4 des Gefetzes, an eine bestimmte Frist gebunden und letztere um

den Kommun alverkänden die erforderliche Zeit zur Prüfung der ein elne Fälle zu geben, auf zwei Wochen ausgedehnt. ,, ,, wenn, die Frist, während welcher die n,, 3. nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen suspen⸗ Die Zwangserziehung wird angeordnet, wenn Ki e niangelnder Erziehung in ihrem e ,, oder irg e e ff, ihrer Umgebung in den Zustand der Verwahrlosung gerathen; e dauert bis zum 16. in Ausnahmefällen bis zum 18. eben jahre . Diese Fristen haben sich nickt unter allen Umständen als aus⸗ reichend erwiesen. Die jahrelangen Bemühungen der mit der Zwangserziehung betrauten Organe werden häufig vereitelt, wenn Kinder selbst solche, die auf dem besten Wege waren 'bei der Entlassung aus der Zwangkterziehung in ihre alte Umgebung und in den Verkehr mit ihrer Familie zurückkehren. In Hin⸗ blick auf diese Erfahrung ist von vielen Seiten Ydie Be. schrẽnkung der elterlichen Rechte über die im Gefetze vom 15. März 1878 bestimmte Grenze hinaus in An— regung gebracht worden. Eine solche Beschränkung wird selbst⸗ verständlich nicht die Regel bilden dürfen, sie wird aber 'in Ausnahme⸗ fällen zuzulassen sein, wenn hinreichender Grund zu der Besorgniß vorliegt, daß die Eltern auf ihre aus der Zwangserziehung cnllaffe nen Kinder einen nachtheiligen Einfluß ausüben würden, oder wenn nach der Persönlichkeit der Eltern ar zunehmen ist, daß sie nicht die nöthige , . ., den guten Willen besitzen, ihren aus der . . . Kindern die denselben noch unentbehrliche Lei⸗ Um die Wirksamkeit des Gesetzes vom 1: ärz 1878 i ñ vorgedachten Ausnghmefällen ee, zu . n 6. Eniwurfes den zuständigen Behörden die Befugniß eingeräumt wer— den, die Zwangserziehung über die bisher angeordnete Dauer bis g Großjährigkeit der Kinder auszudehnen. Die Besorgniß einer ᷣö. braun sblichn Anwendung dieser Befugniß wird dadurch beseitigt, daß die Ausdehnung der Zwangkerziehung nur auf den Antrag * des in erster Linie betheiligten Kommunalverbandes, unter Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erfolgen darf. ; .

Statistische Nachrichten.

Ueber die Hagelschläge der Jahre 1879 bie 1882 i i ech n n giebt die Zeitschrift des golnnltis ö stn 6 Buregu (X. Jahrgang Nr. ausführlichen Bericht. Ge— . der Feststellung der Ernteergebnisse finden unter Mitwir⸗ u der Bezirke comit es des landwirthschaftlichen Vereins auch Er⸗ ö über die im Erntejahr vorgekommenen Hagelschläge statt 3 ö K 3 auf Ermittelung der Zahl d kurch Hagelschlag beschädigten Ortefluren e e Ter ig nge guyten in 3ehnteln. Insoweit es fin nur 2 i

winnung ĩihes allgemeinen NUeberblickes darüber handelt, welchen . Schaden die Hagelschläge an der Gesammternte des Jahres . . und welche landwirthschaftliche Distrikte die Beschadigung 14 sächlich trifft, sind jene Erhebungen von großer und dauernder zedeutung Dagegen erscheinen sie als unzureichend und einer Er— 5 auf anderem Wege bedürftig, wenn der effektive Schaden in eldanschlag, die Betheiligung der Landwirthe bei Versicherungs⸗ y ö ö erreichte Ausgleichung des Schadens Kreis Der Betrachtung gezogen werden wi m in Hezterer Richtu sg. Material zu erhalten, wurde das 6h. fckgfisc Bureau durch Ministerialentschließung vom 27. Oktober 1881 mit einer des fallsigen gemeindeweise vorzunehmenden Erhebung beauf— 3 ö 1 34. . Hagelschläge der Jahre 18759 S309 u zu erstrecken und im Besonde die im Jahre 1881, gegen Hagelschlag versicherten , unt eruiren hatte. Die Erhebung wurde sodann gemäß Ministericl⸗ entschließung vom 25. Oktober 1882 auch für dieses Jahr durchgeführt . wird ebenso für die Folge Fortsetzung finden. Die Außfüllung 2 des falls ausgegebenen Fragebogen stieß hie und da auf Schwierig⸗ keiten, die dadurch geschaffenen Mängel und Lücken sind aber doch 1 geringfi gig. Es erfolgten Hagelschläge inn 3,4 (, 8 i 5nigre! ö 36 . der Gemeinden des Königreichs, 1881 in 1056 13,2 0jsg

n n 2

*. 4 .

1882 auf 11948 ermittelt. der einzelnen Regierungsbezirke an der Gesammtzabl nehmen, ist: 1881 882

8

Oberbayern Niederbayern. 12 Oberpfalz. Oberfranken Mittelfranken

Unterfranken .

Jahre 1882

1879 auf 9811730 ,

1880 10653 663 , 13mg.

fag, n m , , ich in den 4 Fahren zusammern auf 38 410 538 S und im . schnitt dieser Jahre auf 9 602 634,5 M1, die Zahl der un h eh ; Grundbesitzer wurde für 1879 mit 1658. für 1539 mit 2533. nn 1881 mit 1488, für 1882 mit 2855 angegeben. Entschädigungen tra⸗ fen im Jahre 1881 auf 1I',d0/ und im Jahre 1882 auf 24,20 der Gesammtzabl der versicherten Grundbesitzer, oder mit anderen Worten 11,0 /) bezw. 24.2570 der versicherten Grundbesitzer wurden in den Jahren 1881 und jss3 ron Hagelschaden betroffen, für welche Entschãdigung zu leisten war. Die gezahlte Entschädigung ist nun in ihrer Gesammtwirkung in das Auge gefaßt, um ersichtlich zu machen welche Quote des Gesammtschadens durch die stattgehabte Benutzung der bestehenden und zum Betriebe zugelassenen Gesellschaften beglichen

worden ist. Es wurden Entschädigungen bezahlt: 0

o des Gesammtschadens 464 534 & 4,73 724 685 , 6,81 290 646 , 3,94 521 783 , 4,94

bei einem Gesammtschaden

1879 9 811730 0 1880 10 653 663 , 1891 7372813, . 1 2 Zusammen 38410538 , 2091 648

im . . 634,5. 60 ; d l In Prozenten der Versicherungssi 'trug di z Int⸗ scd den i ten ge 6 6 summe betrug die gezahlte Ent 6 n. und Literatur. »as Märzhe er eutschen Rund schau (herausgegeb von Julius Rodenberg, Verlag von Gebr. Pätel, . , Schluß der ansprechenden Novelle „Der schöne Valentin von Helene Böhlau, und dann einen interessanten Aufsatz des Professor Zeller über die Bedeutung der Sprache und des Sprachunterrichts für das geistige Leben. Prof. DSermann Grimm erörtert die Ursachen, weshalb Eor— nelius Einfluß wieder im Steigen begriffen ist. Prof. Th. Röldeke in Straßburg i. E. beschreibt das wechselvolle Leben des Königs Theodoros von Abyssinien. Nach zweiundeinhalbjährlger Paufe tritt in, dieser Zeitschrift Karl Hillebrand mit einer Vergleichung des alten mit dem neuen Roman wieder auf. Henning Schönberg erzählt eine einfache aber ergreifende Geschichte vom Lieutenant Günther. Es folgen Briefe Eduard Laskers nebst Bemerkungen über denselben aus , ö Den Schluß bilden ein Brief über id Donovans abente Reise ie politische Run

96 ki,. , uerliche Reisen, die politische Rundschau = Neapel, und seine Umgebung, geschildert von R Kleinpgul. Mit ca. 150 Illustrationen. In 165 Heften zu ö Fein g Schmidt u. Günther. Im 8. Heft wird die Schilderung des Museo Nazionale fortgesetzt und werden namentlich die Malereien aus Pompeji sowie die dort gefundenen Schmuck und Toilettengegen⸗ an, Haus. und Küchengeräthe und die schönen Vasen in Wort und Bild dem Leser vor die Augen geführt. Durch diese Sammlungen ist das Museum eines der wichtigsten der Welt geworden; beim Anschauen der verschiedenen Gegenstände können wir uns so recht vertiefen in das Leben der alten Römer und den damaligen Geschmack kewundern der jedem Dinge, auch, dem kleinsten, eine schöne Form gab. Die zu diesem Kapitel gehörenden Illustrationen, namentlich diejenigen welche die schönsten Bilder der Gemäldegalerie, darstellen, 3. B. die Danas von Tizian, die Madonna del divino amore von Raphael u a re⸗ produziren, sind geradezu mustergültig. Dos 9 und 6. Heft enthalten die höchst interessante Beschreibung des Vesuv, diefes großartigen Naturwun ders; der Text und die vortrefflichen Illustrationen gehen 1 ihm und seiner verderbenbringenden Thätigkeit ein treffendes

im Jahre

, Unter der Ueberschrift Bibliotheca Silesia ca = ibn ß von Wer ken aus dem Gebiete der e . Geschichte und Literatur“ hat die Schlettersche Buch⸗ handlung Franck u. Weigert in Breslau Katalog Rr. 186 ihres antiguagrischen Büch erlagers vor Kurzem veröffentlicht? Bie in 284 Kataloge verzeichneten Schriften, 963 Nummern umfassend he⸗ 23 theils Schlesien und seine verschiedenen inneren Verhaltnisfe J graphie nebst dem Riesengebirge, Statistik, Geschichte, Natur— i,, Landwirthschaft, Steuerverfassung, Gewerbe, Sandel , Kirchenwesen nebst dem Bisthum Breslau, Schulwesen , der Universität Breslau, Medizin, Literatur, Münzwesen leg Wappen u. 1 w. überhaupt, theils einzelne Theil? 6. Schlesien e, Aber. und Niederschlesien, Ober und Neder— ausitz, die Grafschaft Glatz, mehrere schlesische Fürstenthümer y n g. Kreise, viele einzelne Städte (Breslau 186 Nummern, . Görlitz, Neisse. Oppeln, Brieg, Schweidnitz u. s. w.) mehrere . er, die Dör en einzelne schlesische Fürsten, Aerzte, Schulmänner und ndere. Die Büchersammlung bietet außerdem auch Sammlungen ,,, Urkunden und vielen Staatsschriften, historische Zeit. . überhaupt eine Menge wichtiger und werthvoller und zum r ile . Verl über Schlesien, darunter auch die Schriflen be l . chte Schlesiens hochverdienten Professors Pr. Grünhagen Gewerbe und Handel CGCentralbl. der Bauv.) Eine Konkurren; ür zürfe ,, russis cher Güterwagen für den ,, ‚. oser Schüttung ist von der Generalkonferenz der Vertreter sämmt⸗ icher rusischer Eisenbahnen ausgeschrieben. Für die drei besten Ent . sind Preise von 30060, 2060 und 506 Rubel ausgefetzt. Die . sind zum 1 /I3. Oktober 1884 einzureichen. Konkurrenj⸗ edingungen nebst Zeichnung eines normalen russischen Guͤterwagens versendet der Geschäftsführer der Generalkonferenz F. Feldmann in St. e, . , .. . N em Geschäftsbericht der Deutschen Gu i⸗ gelt teh gr a naar en fahr betragt der , n n. ach Abschreibungen von 26 7597 S und Zahlung der Tantiemen

Die Zahl der versicherten Grundbesitzer wurde 1881 auf 13061, Der Prozentantheil, den die Versicherten

In den ein⸗ che Höbe im (Schwaben) und dem

laufende Quartal ohne wesentliche Lagerbestände abschließen i Produftion für dasselbe so ziemlich an den Mann fi da gi neuen Abschlüssen halten sie vorderhand noch auf böhere Preife, aber es wird vielfach bezweifelt, das sie dieselben durchzusetzen verinögen weil das Walzeisengeschãft trotz kleiner Preisaufbesserungen noch immer mit wenig lobnenden Preisen zu rechnen hat. Im St abeisen— geschäft besteht eine ruhige Entwickelung in der Nachfrage fort und es nimmt insbesondere der beimische Bedarf zu, während die Frportnachfrage gering bleibt und Bestellungen für weitentlegene Absatzgebiete im Inlande nur unter Selbstkostenpreisen zu erhalten sind. Daß einzelne Stabeisenwaljwerke zu folchen Notitungen ab— schließen, ist ein Bewels, daß sie noch nicht genügend besetzt sind. In Faconeisen zu Bauzwecken nehmen die Bestellungen einen erfreulichen Fortgang, ebenso in Feinblechen, und werden daher die Preise auch . Mark pro Tonne höher gehalten als vor einigen Wochen. 8 enso ist auch in Grobblechen mehr zu thun und nicht minder in Stahldraht. aber eine Erhöhung der Preise ist noch nicht zu erreichen gewesen. Die Sta hlin du strie ist im Allgemeinen in Stahl⸗ scbienen und anderen Eisenbahnmaterialien aus Stahl schwach mit Auftrãgen versehen, auch erfolgen bezügliche neue Submissions⸗ aue schreibungen Seitens der inländischen Eisenbahnen nur spärlich und ist daher, da auch die Exportaufträge fortdauernd zu wünschen lassen, nicht abzusehen, wann eine Besserung der Lage der Stahlbranche eintreten wird. Die Röhrenwalzwer ke, Lokomotiv— und Waggonfabriken sind meist lebhaft beschäftigt und können solchen Vetrich auch noch für längere Zeit aufrecht erhalten, da sie umfang⸗ eiche Aufträge in Händen haben und regelmäßig neue dazu erhalten. Die Maschinenfabriken und Gießereien sind mäßig besetzt Kesselichmieden und Konstruktionswerkstätten aber fortdauernd unge⸗ nügend mit Aufträgen versehen. Im Kohlengeschäft hält die Leblosigkeit des Verkehrs an und die Kauflust ist gering, obgleich fast ye . 6 6 worden sind. In Ko ke zeigt sich das mehr Nachfrage h ĩ ise blei zege He, , ge, aber die Preise bleiben wegen der großen London, 4. März. (W. T. B.) Bei stri P 1 n . . . j New⸗YJork, 3 März. (W. T. B.) Wei s = fungen der letzten Woche von den diam ben . gan: einigten Staaten nach Großbritannien 25 0h, do nach Frank⸗ 1 ö. 9. anderen Häfen des Kontinents 7009, do. von Kalifo n un regon sbri ien 6 3. nach e, 1 ., nach Großbritannien 64 000, do. nach dem New⸗NYJor k, 4. März. (W. T. S) Der W er = duktenein fuhr in letzter Woche . . e. ö . e , m, , , Hamburg, 5. ärz. (W. T. B.) Der Postdampfe rf ing ef ( mn u Anmerikanischen e * J N s nne ll ö, hat, von New⸗JNork kommend, heute früh

Berlin, 5. März 1884.

. Durch die in der Rotunde des Königlichen Mu seums neben den beiden besterhaltenen Platten des großen pergamenischen Reliefs dem Publikum vorgeführten Giysabgüsse der Laokoongruppe de Kopfes des sogenannten sterbenden Alexander und eins römischen Reliefs aus dem Vatikan mit der Darstellung der Athene im Gi⸗ gantenkampf ist bereits auf mehrfache Analogien wischen den perga⸗ menischen Skulpturen und anderen uns erhalfenen Bildwerken ant ker Kunst hingewiesen worden. Theils ist es eine sofort ins Auge springende direkte Entlehnung, theils eine nicht minder deut liche innere Verwandtschaft der Motive und Ausdrucks formen, die damit dargethan wurde. Fortgesetz te Vergleichung . inzwischen noch weitere interessante Beziehungen zwichen 6 großartigen Altarfries und anderen Kompositionen verwandter u Tage treten lafsen. In dem sogenannten assyrischen Saal, in welchem die Dauptmasse der Fundstücke untergebracht ist, haͤben' in Folge dessen neuerdings in Gipsabguß zwei der in London' befindlichen Fragmente des in Priene entdeckten Gigantenreliefs neben den entsprechenden Platten aus Pergamon ihren Platz erhalten Auf dem einen derselben kehrt die auf ihrem Löwen in die Schlacht reitende Kybele in auffallend ähnlicher Komposition und namentlich auch in gleicher Anordnung des Gewandes wieder, wahrend auf dem andern jener ins Knie gesunkene Gigant, über den ein Löwe hergefallen ist sich so genau wiederholt, daß die bewußte Herübernahme tiefe Be⸗ wegungtmotivs aus dem einen in das andere Werk nicht bezweifelt werden kann. Von einer weiteren Vergleichung diefer Ärbeiten von Pergamon und Priene werden hiernach mit höchster Wahrscheinlichkeit noch weitere Nachweise zu erwarten sein, die vielleicht auch für die Ergänzung einzelner Partien von Wichtigkeit werden dürften. Beson⸗« dere Beachtung aber verdient die immer deutlicher sich ergebende Ueber⸗ einstimmung zwischen gewissen Zügen in der Komposition des perga⸗ menischen Reliefs und der ihm der ganzen Auffassung nach nahe bar wandten Laokoongruppe. Die Aehnlichkeit des Motivs der letzteren und desjenigen des jugendlichen, von der Schlange der Athene um⸗ Rundenen und in die Brust gebissenen, von der Götttn selber an den ö. geschhe ften Giganten ist längst schon bemerkt worden. leben dem Abguß der Laokoongruppe aber ist jetzt wieder der des vor züglich erhaltenen Kopfes des Giganten von der Ostseite des Altarbaues aufgestellt worden, der mit erhobenen Ummen gegen, die ihn bekämpfende Hekate einen Stein zu schleudern im Begriff steht, und hier erweist sich ein noch deutlicherer Zusammen⸗ hang zwischen beiden Werken. Die genaue Vergleichung der Formen des Gigantenkopfes zeigt bis in die Anordnung der Haare . eine so augenfällige Aehnlichkeit mit dem Kopfe des Laokoon daß einc . Analogie voll tammen ausgeschlossen erscheint und nur Der me . direkten Benutzung des Typus eine hinreichende Stoljze'scher Stenographen-Verein. Hauptversamm⸗ lung; Donnerstag, den 6. März, Abends 8 Uhr, im Restaurant Kurfürstenkeller, Poststraße ,,,, Tage ordnung: 1) Bor trag des Hin, and. phil. Morgenstern über wissenschaftliche Grund⸗ sätze zur Beurtheilung stenographischer Systeme. 2) Bericht über die neuesten Vorgänge auf stenographischem Gebiete. 3) Vereint⸗ . Am Montag, den 09. März, beginnt im Restaurant htm ef gerl ttb; 14, n Fortbildung ⸗Kursus unter Leitung ö Hrn. Lehrer Stavemann, gepr. Lehrers der Im Belle-⸗Alliance-Theater finden i Wiederholungen des Schwanks „Mit J wr. nh. ö

abend geht die Norität „Nur Amerikanisch!‘ von A. K i Brentano, dem Verfaffer des Lustspie . r . t zum ersten Male in Scene. J ö

9 . ᷣᷣ . - Im Aquarium ist in diesen Tagen eine Sendung von sechzig

Riesenschlangen aus Indien ein igi is . ͤ getroffen. Auf der 48 kägigen Reife ist nicht eins der Thiere zu Grunde gegangen, vi ; irn e ift, . ö. . . de . vielmehr sehen sie sämmtlich i F han hätten. Sie repräsentiren' einen Werth von eirca

sie noch gestern in den Dschungln

von 10 363 erhalten die Aktionäre eine S id . j ih ende von hzoso. Ab⸗ e, . hole r gmbh waren nicht nöthig. Kreditoren sind ortmund, 3. Maͤrz. (Rhein -Westf. Itg) s i 18, . Ztg.) Auf dem = ö . Ei nern . , , . . enschen i er Verkehr in Eisenstei lebhafter geworden, aber die Preise sind sehr ück 1 ; ed ĩ den Grubenbesitzern kaum gelingen, kleine ie ü ft i n n

1882 in 981 12,2 9

2 * *.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition Keff el). Druck! W. Elsner, Vier Beilagen

Berlin:

da die Roheisenpreise zu niedrig stehen. Die Hochs fen werden das

leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

M 56.

Er st e Beilage . zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

Staats⸗A1nzeiger. 1884.

Berlin, Mittwoch, den 5. März

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Verlaufe der gest rigen (68) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die dritte Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Feststellung des Staatshaus—⸗ halts-Etats für das Jahr 1884385, mit der Diskussion bes Etats des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten fortgesetzt.

setzungsbehörden) lag folgender Antrag der Abgg. Letocha und Br. Lieber (Montabaur) vor:;

Aichtamlliches.

Preußen. Berlin, 5. März. Im

Zu Kap. 101 (dauernde Ausgaben), Tit. 5 (Auseinander—⸗

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Bie Königliche Staatsregierung zu ersuchen: nicht verzichten könne. 14 wahrloster Kinder. Bekanntlich habe der rheinische Provinzial⸗ Landtag beschlossen, es müsse dahin gewirkt werden, daß die katholischen Kinder wieder Ordensgenossenschaften in Pflege gegeben Hause den; der Minister des Innern habe ähnliche Vöeranstaltun⸗ gen auch für jugendliche Verbrecher in Aussicht gestellt. Ferner das Vagabundenthum, welches hier gleichfalls schon

Den bei den Auseinandersetzungsbehörden (Generalkommissio⸗ nen) beschäftigten Feldmessern auf deren erst nach Jahr und Tag zur Festsetzung gelangende Ansprüche an die Staatskasse für Hülfe— kräfte, Reisekoften, baare Auslagen u. s. w. von durchschnittlich jäbrlich 7509 S angemessenere Monatsvorschüsse leisten zu lassen und demgemäß die bisher üblichen Vorschüsse von durchschnitt⸗ lich 250 M6 monatlich auf durchschnittlich 500 M zu erhöhen.

Der Abg. Dr. Lieber (Montabaur) befürwortete den An⸗ trag unter Hinweis auf die üble Lage der Feldmesser, die bis

her noch zum größten Theile diätarisch besoldet würden. Die⸗ be den sei. n Ar ier gegründet; in Westfalen hätten nun gerade der Regierungs⸗-Präsi⸗

dent von Liebermann und der Ober-Präsident von Hagemeister ausdrücklich gewünscht, daß Ordensgenossenschasten die Ver⸗ waltung dieser Kolonien übernehmen möchten. tungsrath und Vorstand des rheinischen Anti-Pagabunden⸗ Vereins trage sich mit gleichen Hoffnungen.

selben müßten auf die neben ihrem Diensteinkommen von durchschnittlich 3000 M ihnen noch zustehenden Summen für die im Antrage bezeichneten Auslagen 2c. oft Jahr und Tag, im Durchschnitt 17 Monate warten.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs— Rath Sterneberg bat um Ablehnung des Antrages, dessen Zahlenangaben durchaus nicht zutreffend seien. Der Antrag sei sehr bedenklich, weil derselbe tief in die Details der Ver⸗ waltung eingreife; es sei aber auch für die Nothwendigkeit dieses Antrags nicht das geringste Material beigebracht. Der Minister der Landwirthschaft habe schon früher eine Ermittelung über die durchschnittlichen Vorschüsse anstellen lassen in den Jahren 1881 1883. Es habe sich ergeben, daß dieselben höchstens 5000 5300 . betrügen. Die Auslagen für die Feldmessergehülfen seien dabei allerdings nicht in Betracht gezogen, weil die Be⸗ schäftigung solcher Gehülfen in dem Interesse der Feldmesser selber liege. Uebrigens sei in neuester Zeit der Antrag⸗ steller habe das freilich nicht wissen können ein Erlaß des Ministers ergangen, wonach extraordinäre Vorschüsse im Be— dürfnißfalle zu gewähren seien; damit werde doch dem even— tuellen Mangel abgeholfen sein.

Der Abg. Dr. Lieber (Montabaur) begrüßte die letzte Mittheilung mit großer Freude, bat aber, trotz der betreffs der Zahlen erhobenen Zweifel, den Antrag nicht abzulehnen, sondern an die Budgetkommission zu verweisen, damit der Wunsch der Feldmesser nach angemesseneren Vorschüssen ge— prüft werde.

Der Abg. Dr. Hammacher (Essen) beantragte Ueberwei— sung des Antrages an die Budgetkommission, und zwar los— gelöst vom Etat, so daß die dritte Etatberathung dadurch nicht gehindert werden könne.

Diesem Antrage gemäß beschloß das Haus.

Bei dem Dispositionsfonds zur Unterstützung landwirth⸗ schaftlicher Vereine und Förderung der Landkultur im Allge— meinen, Tit. 1, Kap. 1097 260 000 M, bat der Abg. Frhr. von Eickstedt-Peterswaldt, einen Theil der für künftiges Jahr fälligen Gelder in Rücksicht auf vielfache durch Ueberschwem— mungen entstandene Kalamitäten schon im laufenden Jahre zu verwenden. In den Oderniederungen sei es durchaus noth⸗ wendig, daß soöfort Kommissarien von der Regierung mit Untersuchungen betraut würden, welche das nöthige Material sammeln müßten und auf Grund deren Untersuchungen späte—⸗

stens im nächsten Etat Mittel bereit gestellt würden.

Der Rest des landwirthschaftlichen Etats wurde debattelos genehmigt.

Zum Etat des Ministeriums der geistlichen 2. An⸗ gelegenheiten, dauernde Ausgaben, Kap. 109, Gehalt des Ministers, richtete der Abg. Dr. Reichen sperger (Cöln) an den Minister die Anfrage, weshalb das hiesige Gewerbemuseum noch immer nicht in den alleinigen Staatsbesitz übergegangen sei. Ursprünglich Privatgründung, beziehe es seit 1873 Staatssubvention, der Neubau an der Königgrätzer Straße sei auf Staatskosten (drei Millionen Mark) erfolgt, im laufenden Jahre betrage der Staatszuschuß 294 000 S, während die Aktionäre zusammen nur noch 4000 S6 gezahlt hätten. Inzwischen habe im Sommer eine Generalversamm— lung des Instituts sich für die Verstaatlichung erklärt, ohne daß bisher diesem Beschlusse die Verwirklichung gefolgt wäre. Finanzielle Bedenken könnten doch dabei kaum obwalten.

Der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Greiff er⸗ widerte, allerdings habe gerade der Umstand, daß durch die Verstaatlichung erhebliche Mehrausgaben erwachsen würden, sowie die Frage der Neuordnung der Beamtenverhältnisse der Absicht der Regierung, dieselbe in Angriff zu nehmen, große Schwierigkeiten bereitet; doch werde spätestens im nächsten Etat (1885.86) der bezügliche Beschluß realisirt werden.

Der Abg. Hitze beleuchtete die vielfachen Schäden, welche sich aus der Aufrechterhaltung des sog. „Klostergesetzes“ in sozialer und wirthschaftlicher Beziehung ergäben. Jetzt, wo die Hochfluth des Kulturkampfs vorüber, sei es für die Re⸗ gierung geboten, dieses Gesetz im Interesse der christlichen Humanität, der Krankenpflege und des öffentlichen Wohles aufzuheben. Was die katholischen Ordensgesellschaften für das innere Leben der Kirche seien, was sie für Erziehung und Seelsorge geleistet hätten, was sie in der Geschichte der christlich⸗ germanischen Kultur bedeutet hätten, wolle er nicht speziell berühren, sondern nur die direkt charitativen Aufgaben. Alle katholischen Ordensgesellschaften beruhten wesentlich auf demselben Prinzip, sie seien also gleich gut und gleich böse, gleich „staatsgefährlich“ und gleich staatserhaltend, so daß es inkonsequent fei, die Krankenpflegeorden von dem Gesetz aus⸗ zunehmen. Wenn aber die Gesellschaft auf einige Orden nicht verzichten könne, so könne der Baum, der solche Früchte trage, auch nicht schlecht sein. Die Orden seien für die Katholiken die durch Geschichte und Dogma gegebene Form der christ⸗

müsse man die Form nehmen wie sie sei; sint, ut sunt, aut non sint! Und die Katholiken verlangten ja nur die Frei⸗ weiteren heit, die alle evangelische ere fi Mission, für ihre Diakonissen, die Freiheit, die auch dem Un⸗ glauben nicht streitig gemacht sei. kein Privilegium, nur Freiheit! Gebiet Elendes sei groß genug, um jede Abhülfe erfreulich zu machen, hier sei das Gebiet der freien Konkurrenz eines edlen Wett⸗ eifers; und wan habe keinen Grund, sich gegenseitig zu hem— men. Nobel wenigstens sei es nicht, wenn man den Katho⸗ liken in ihren Orden die Hände binden wollte. Der Aufgaben

auch die

Gemeinschasten, innere

religiösen ten, letztere für ihre

Kirche, genössen,

Die Katholiken verlangten Das Gebiet des sozialen

ür die Ordenathätigkeit seien so viele, daß man darauf gar Da sei zuerst die Unterbringung ver⸗

Gedanke sei hier im

werden ; aufgenommen wor⸗

rechts und links

könnten, der ( sympathisch

berührt worden sei. In allen Provinzen würden Arbeiterkolonien

Der Verwal⸗

An die Kolonien sollten sich Naturaloerpflegungsstationen anschließen, um der Ausartung des Herbergswesens zu steuern; auch deren Ver⸗ waltung würden die Orden am billigsten und wirlksamsten führen jedenfalls würde der Aufenthalt auch nur für eine Nacht in einem Trappistenkloster für einen Vagabunden heil— 14 tägiger Polizeigewahrsam. Die Armen⸗ Industriecentren würden

samer sein als und Arbeitshäuser in den ü ebenfalls immer unentbehrlicher, es seien vorübergehend Obbachlose aufzunehmen, unschuldig Verarmte unterzu⸗ bringen, die professionellen Bettler, Trinker und Faullenzer zu bessern, sie zu nüchternem Leben zu erziehen. Die be— reits errichteten Häuser dieser Art könnten leicht zu Stätten der Verführung werden, weil der soziale Aussatz sich dort aus allen Schichten der Bevölkerung zusammensetze; auch Stätten des Schreckens könnten sie werden für die unschuldigen Armen, die dann lieber Noth litten, als solche Häuser aufsuchen wür⸗ den. Nur die Ordensgenossenschaften besäßen die Autorität und den moralischen Einfluß, die Möglichkeit, ihre Kräfte ad hoc auszubilden, wie sie die besonderen Zwecke dieser Häuser nothwendig machten; sie allein könnten die nöthige Arbeits— organisation treffen. Unter ihren Mitgliedern seien alle Hand⸗ werker vertreten, und diese Handwerker, diese Laienbrüder seien die geborenen Vorarbeiter und Meister für die erforderliche Or⸗ ganisation. Auch für die Gefängnisse und Strafanstalten wäre dieser Gedanke sruchtbar zu machen; Brüder des Rauhen Hauses z. B. sollten in dieser Weise thätig sein. Für die Sozialreform genügten staatliche Maßnahmen allein nicht; sie weckten nur die Leidenschaften, die sie doch nicht rechtzeitig befriedigen könnten. Die Grundlage der Volkswohlfahrt sei immer Sparsamkeit und Fleiß; auch hier sei der Einfluß der Ordensgenossenschaften von weittragender Bedeutung, denn diese eben gäben das Beispiel der Entsagung. Die Kluft zwischen reich und arm sei ohnehin schon groß genug; man follte sich freuen, in den Ordensgenossenschaften eine Brücke zu haben, die beides verbinde. Wer baue diese Brücke anders als die barmherzige Schwester, die in die Hütten der Armen gehe, die Kranken pflege, und das Kind des Arbeiters auf⸗ nehme wie eine zweite Mutter. Man solle nicht weiter die se edlen Männer und Frauen behelligen. Er bitte dahin zu wirken, daß die katholischen Ordensgenossenschaften freigegeben würden; sie würden das burch ihre soziale Thätigkeit reichlich lohnen. . Die Kap. 109 bis 111 wurden bewilligt. :

Kap. 112 enthält als Besoldungen für evangelische Kon— fessionen in den alten Provinzen 298 254 46

Der Abg. Frhr. von Minnigerode brachte hier die un⸗ gleiche Besolsung der General-Superintendenten in Ost- und Westpreußen zur Sprache.

Der Regierungs-Kommissar Ministeral Direktor Bark⸗ hausen entschuldigte diese Ungleichheit, und stellte eine Aus—⸗ gleichung für die Zukunft in Aussicht. .

Der Abg. Stöcker erklärte, der Abg. Hermes habe in der Sitzung vom 30. Januar das hiesige Konsistorium, eine Be⸗ hörde, die hier nicht vertreten sei, und sich nicht vertheidigen könne, der schweren Schuld geziehen, daß es. die Selbständig⸗ keit der Kirche zu untergraben bestrebt sei. Die Beweisführung für diese Behauptung sei dem Abg. Hermes aber vollständig mißglückt. Gerade die von demselben berührten Verhältnisse der Sophiengemeinde seien am wenigsten geeignet gewesen, um auf Grund derselben das Konsistorium anzugreifen. Ihm sei das Wort in den Sinn gekommen: „Quem deuz perdlere vult?“ . ., als er jene Angriffe vernommen habe. Die Strafe für den Äbg. Hermes habe auch nicht lange auf sich warten laffen, denn bereits am 11. Februar d. J. habe der Gemeindekirchenrath, dem auch der Abg Hermes angehöre, mit allen gegen eine Stimme beschlossen, „Hrn. Aeltesten und Abg. Hermes zu bitten, diejenigen Beschuldigungen die er in der Landtagssitzzung vom 39. Januar gegen Kon⸗ sistorium und Patronatsvertreter ausgesprochen habe, an der Stelle, wo er sie erhoben, zu berichtigen, nachdem der Gemeinde⸗ firchenrath die Thatsachen, auf welchen die Beschuldigung basire, zurückgewiesen habe.“ Dies Zeugniß des Gemeindekirchenraths müsse doch der Abg. Hermes gewiß gegen sich gelten lassen. Ganz unrichtig z. B. fei es gewesen, wenn der Abg. Hermes behauptet habe, das Konsistorium habe die dauernde Beschluß⸗ unfähigkeit des Gemeindekirchenraths von St. Sophien ab⸗ sichllich herbeigeführt. Jene Beschlußunfähigkeit sei durch den ganz selbständig gefaßten Austrittsbeschluß mehrerer Mitglieder und nicht durch irgend ein Verschulden des Konsistoriums ent⸗

werde dieser Appell schwerlich Erfolg haben, weil gerade an der Spitze des Konsistoriums ein Mann stehe, der bei aller prinzipiellen Festigkeit in Personenfragen außerordentliches Entgegenkommen walten lasse. ͤ Schmerz der Linken liege auch nur darin, daß sie bei den letzien kirchlichen Wahlen in manchen hiesigen Gemeinden unterlegen sei, besonders auch in der Sophiengemeinde, wo die positive Partei besonders auch deshalb gesiegt habe, weil in der That dort eine unleugbare Mißwirthschaft geherrscht habe. Der Abg. Hermes habe die Unhöflichkeit des Konsistoriums dem dortigen Gemeindekirchenrath gegenüber beklagt. dings habe einmal das Konsistorium diesem Gemeindekirchenrath gesagt, daß ein Beschluß desselben den Thatbestand der Un⸗ treue enthalte. Dieser Beschluß des Gemeindekirchenraths vom Mai 1879 sei aber dahin gegangen, daß die Geistlichen der Kirche und die Aeltesten Gebührenfreiheit, und das Recht auf reservirte Grabstellen haben sollten. . der einzige Fall in der gesammten bisherigen Verwaltung der evangelischen Landeskirche, daß ein solcher Eingriff in die Kirchenkasse zu Gunsten von Gemeindekirchenraths⸗Mitgliedern stattgefunden habe. 8 reservirte Grabstellen für sich und seine Familie beansprucht. Der Gemeindekirchenrath habe dann auf Antrag des Predigers Revision des erwähnten Beschlusses beschlossen.

(Widerspruch links) Der

Aller⸗

Dies sei seines Wissens

Einer der Aeltesten habe denn auch vier

Aber erst am 12. November 1881, also nach mehreren Jahren, habe eine

Sitzung zur Revision stattgefunden, und sei resultatlos ver⸗ laufen. Eine solche Behörde sollte sich doch nicht über schleppenden Geschäftsgang des Konsistoriums beschweren! Der Abg. Zelle habe sodann die Verhältnisse der St. Johannis⸗ gemeinde in Moabit berührt. Der Geist aber, der in dem dortigen Gemeindeklirchenrath herrsche, erhelle aus folgendem Beschluß desselben vom Jahre 1876: „Die Stadtmission (die damals unter Dr. Brückners Leitung gestanden habe) solle sich mit der Gründung christlicher Vexeine, der Errichtung von Sonntagsschulen und schristlichen Volksbibliotheken, Recherchen in Armenfachen, dem Aufsuchen ungetaufter Kinder und un—⸗ getrauter Paare u. s. w. beschästigen. In diesen der Stadt⸗ mission zugewiesenen Aufgaben könne der Gemeindekirchenrath nichts anderes als eine Modernisirung des Mönchswesens erblicken, gegen welche sich die Reformation mit so großer Entschiedenheit gewandt habe.“ Nach einer solchen Auffassung von der Neformation wundere es ihn auch nicht mehr, wenn sich der Abg. Zelle hier als eifriger Bewunderer des Erzketzers Luther bezeichnet habe. Lieber wäre es ihm (dem Redner) allerdings gewesen, er wäre Anhänger des Erzgläubigen Luther. Der vom Abg. Zelle gegen das Konsisto⸗ rium vertheidigte Synodalvorstand von Berlin II habe es ferner für vereinbar mit den Pflichten eines Kirchenältesten erklärt, dem „Reformverein“ des Dr. Kalthoff beizutreten, einem Verein, welcher die Kirche und ihren Glauben systema⸗ tisch aufs Aeußerste bekämpfe. Der Abg. Zelle beneide die katho⸗ lische Kirche um ihren inneren Zusammenhang. Die katholische Kirche trete aber solchen Personen, die sich gegen die kirchliche Ordnung auflehnten, ganz anders entgegen, als die protestan⸗ tische Kirche, die alle mögliche Freiheit lasse. Es sei also weder politisch noch evangelisch von den Herren links, wenn sie die evangelische Kirche verklagten. Viel schlimmer als der Geist des Indifferentismus, vor welchem der Abg. Zelle gewarnt habe, sei es, wenn die kirchlichen Organe sich wider ben Geist und die Ordnung der Kirche aufzulehnen anfingen. In Berlin sei zu seiner Freude jetzt eine Mäßigung der Gegen⸗ sätze eingetreten. Solche Anklagen aber, wie sie die Abgg. Hermes und Zelle hier unzutreffend und zu Unrecht in die Diskussion geworfen hätten, seien nur geeignet, das gute Ver⸗ hältniß zu flören, und er bedauere diese Anklage daher von ganzem Herzen. ö .

Der Abg. Hermes wandte sich gegen den Abg. Stöcker durch dessen Rede weder der Abg. Zelle, noch er Redner) niedergeschmettert sei. Seinem Auftreten in der Sitzung vom 30. Januar solle, wie der Abg. Stöcker meine, die Strafe auf dem Fuße gefolgt sein, nämlich der Beschluß des Kirchenraths der Sophiengemeinde gegen ihn, seine hier gemachten Aeuße⸗ rungen zu modifiziren. Wie sei denn dieser Beschluß zu Stande gekommen? Den stenographischen Bericht über seine Aeußerungen habe allein der Patronatsvertreter ge⸗ lesen, alle übrigen Mitglieder des Kirchenraths hät⸗ ten dieselben nur nach den mangelhaften Zeitungs⸗ berichten gekannt. In der Sitzung des Kirchenraths nun hätten drei Mitglieder erklärt, sich der Abstimmung ent⸗ halten zu wollen, da sie die Sache nicht genug gekannt hätten. Dadurch aber sei die Versammlung gar nicht beschlußfähig ge⸗ wesen. Er (Redner) habe dieselbe verlassen, wegen der damals staitfindenden Abendsitzung in diesem Hause, in dem Glauben, daß es zu einem Beschlusse gar nicht kommen könne, später aber habe er gehört, daß man doch zu einem solchen gelangt sei, da jene drei Mitglieder sich noch entschlossen hätten, mit— zustimmen. Das sei der Sachverhalt. Ueberdies habe auch das Konsistorium erklärt, daß die Verfolgung der An⸗ gelegenheit nicht Sache des Gemeindekirchenraths, sondern des Konsistoriums selbst sei. Er bedauere, daß der Abg. Stöcker hier so sehr auf Persönlichkeiten eingegangen sei, die gar nicht hierher gehörten. Seinen thatsächlichen neulichen Ausführungen habe der Abg. Stöcker aber nicht entgegentreten können. Er gebe zu, daß alle diese Angelegen⸗ heiten nicht in dieses Haus gehörten. Allein auch der Abg. Stöcker habe es sich nicht nehmen lassen, die Interna der kirchlichen Angelegenheiten bis ins Einzelne vorzutragen. Der Abg. Stöcker habe sich die schmählichen Angriffe, welche der „Evangelische Kirchenanzeiger“ gegen einzelne Personen ge⸗ bracht habe, angeeignet. Er bedaure, daß auch der Abg. Stöcker ein' Gebiet betreten habe, wo nur die niedrigste Ge⸗ sinnung Vertretung finde. Ihn aber ekele es an, auf der⸗ artige Dinge hier weiter einzugehen. . ö

Der Abg. Zelle erklärte, daß er auf innerkirchliche Fra⸗ gen nicht eingehen wolle. Er habe nur darüber Klage ge⸗ führt, daß Gesetze durch Behörden nicht ausgeführt seien, oder daß Behörden in ihrer Geschäftsverwaltung nicht richtig funktionirten, das sei es, was der Abg. Stöcker Angriffe auf bie Kirche nenne. Er habe lediglich gegen die Unterdrückung

standen. Wenn der Abg. Hermes dann verlangt habe, man

lichen Charitas; diese hätten in den Orden stets ihren Höhe⸗ punkt und ihre Blüthe gefunden. Wolle man die Früchte, so

möge doch andere Personen in das Konsistorium bringen, so

der kirchlichen Selbstverwaltung durch die Behörden protestirt,