welche die Selbstoerwaltung schützen sollten. Wenn der Abg. Stöcker meine, daß der jetzige Präsident des Konsistoriums sich durch Weichheit und persönliches Entgegenkommen auszeichne, so müsse er sagen, daß derselbe fich dann bis jetzt verstelli habe. Es sei behauptet worden, daß Seitens der kirchlichen Selbstverwaltungskörper Ausschreitungen vorgekommen seien. Aber dadurch werde doch der schroffe Ton nicht motivirt, welchen die kirchlichen Behörden angeschlagen hätten. Vor Kurzem sollten Kirchenwahlen stattfinden' Einige Wähler hätten ihre Frauen geschickt, um ihre Namen' in die Wähler⸗ listen eintragen zu lassen, in anderen Fällen seien die Ein—⸗ tragungen durch die Frauen der Kirchenältesten vorgenommen. Dagegen sei Anzeige erhoben, und zwar von einem Lehrer, dessen Namen selbst auf eine unvorschriftsmäßige Weise in die Wählerlisten gekommen sei. Es sei eine Anklage wegen Be— trugs und Urkunden fälschung angestrengt, aber der Staats—⸗ anwalt habe dieselbe zurückgewiesen. Die Angelegenheit sei hierauf vor den Obher⸗ Staatsanwalt gebracht, der die Unter—⸗ fuchung eingeleitet habe. Allein die Angeklagten seien mit Glanz freigesprochen. Darauf habe sich das Aeltesten⸗ Kollegium an das Konsistorium mit der Anfrage gewendet, warum man so rasch mit so scharfen Maßregeln vorgegangen sei⸗ Man habe den Bescheid erhalten, daß es nur darauf angekommen sei, die rechtlichen Punkte der Instruktion sestzustellen. Die Aeltesten sollten also gewissermaßen als Versuchskaninchen dienen. Das Konsistorium habe mit Befriedigung konstatirt, daß es den Angeklagten gelungen sei, sich durch die Unter— suchung von dem Verdacht der Urkunden fälschung zu befreien, und habe höchst charakterisch hinzugesügt, daß man sich nicht leichten Herzens entschlossen habe, die Anklage anzustrengen, Und daß man auch nach der Verurtheilung beim Kaiser ein Gnadengesuch eingereicht haben würde. Der Abg. Stöcker habe ihm endlich vorgeworfen, daß er die katholische Kirche in Vortheil gesetzt habe gegenüber der evangelischen Landeskirche.
Hierauf nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Hr. von Goßler das Wort:
Meine Herren! Ich beschränke mich auf die einfache Erklãrung. daß die An- und Aus führungen meines Kommissarius in der zweiten Lesung aufrecht erhalten werden, und daß alles das, was der Hr. Abg. Kantak dagegen angeführt hat, von bier aus zu widerlegen die Möglichkeit gegeben ist Den letzten Fall, den er anführte, habe ich Aus den Zeitungen ersehen, er wird untersucht, alles Uebrige bewegt sich in dem früheren Rahmen. Ich beschränke mich, wie gesagt, auf diese Erklärung, mit Rücksicht auf die Geschäftslage, in der sich das hohe Haus befindet.
Diese beiden Kapitel, sowie die Kapitel 122: Kunst und Wissenschaft und 123: Technisches Unterrichtswesen, wurden genehmigt.
mann vertagte sich das Haus um 4 / Uhr auf Mittwoch 10 Uhr.
— Die in der gestrigen (58) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bel der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Staatshaushalks⸗-Etats für das Jahr vom 1 April 188485, nach dem Abg. Dirichlet vom Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius gehaltenen Rede halte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Ich bedaure, den eben in der Beziehung nicht widersprechen zu können, daß allerdings die hier stattgehabte Wahl zu, einer wesentlich politischen gemacht worden ist, und ich nehme keinen Anstand, zu konstaticen, daß ich auch heute genau noch auf demselben Standpunkt der Mißbilligung dieses Vorgehens stehe, den ich früher hier eingenommen habe. Ich muß aber zugleich konstatiren, daß, soweit ich zur Zeit in der Lage bin, Remedur eintreten lassen zu können, das auch, wie dem Herrn Abgeordneten wohl bekannt sein dürfte, meinerfeits bereits geschehen ist. Um das nachzuweisen, werde ich darzustellen haben, wie das landwirthschaftliche Miniflerium zu diesen Fragen gewisfermaßen rechtlich steht, und da wird sich ergeben, daß die Möglichkeit einer Legitimationsprüfung der statthabenden Wahlen Seitens der landwirth⸗ schaftlichen Centralvereine überhaupt dem Ministerium gar nicht zusteht. Das landwirthschaftliche Vereinswesen hat sich in einer zwanglosen autonomen Weise entwickelt, und ich sowohl wie mein Herr Amtsvorgänger haben sich dieser Entwickelung gegenüber im Wesentlichen wohlwollend neutral verhalten. Die Verfassung, die das landwirthschaftliche Vereins wesen zur Zeit besitzt, ist niedergelegt in dem Statut des deutschen Landwirthschaftsraths vom 8. April i872 und dem Regulativ vom 1. Mai 1878 des Landes Oekonomie Kolle⸗ gium. In diesem, von Sr. Majestãt genehmigten Statut, be⸗ ziehungsweise mit Seiner Genehmigung erlassenen Statut vom 24. April 1878 heißt es:
Das Landes Oekonomie Kollegium hat seinen Sitz in Berlin.
Es besteht:
I) aus den von landwirthschaftlichen Vereinen von drei zu drei
Jahren gewählten Mitgliedern, 2) aus den von dem Minister ernannten Mitgliedern.
gehörten Aut führungen
— Es handelt sich in diesem Falle also um die ersteren. 3
Von. den gewählten Mügliedern entfällt entsprechend dem Statut des deutschen Landwirihschaftsraths vom 8. April 1872 und dessen gegenwärtig in Kraft befindlichen Nachträgen:
1) auf die Provinz Ostpreußen,
2) für den ostpreußischen landwirthschaftlichen Centralverein 1 Mitglied. z
4
So lange einer der im F 3 aufgeführten landwirthschaftlichen Fentralvereine im deutschen Landwirthschaftsrath vertreten ist, sollen dessen dazu gewählte Abgeordnete und Stellvertreter in der vorgenannten Zahl den Verein zugleich im Landes? ekonomie⸗ Kollegium vertreten.
Das ist Alles, was über die Zusammensetzung des Landes ⸗Oekonomie⸗ Kollegiums gefagt ist. Eine Legitimationsprüfung über die statt⸗ gehabten Wahlen findet, wie das Statut des deutschen Landwirth— schaftsraths darauf hinweist, nur in folgender Weise statt. Das Statut des deutschen Landwirthschaftsraths wurde im Jahre 1872 in Berathungen, die vom 8. bis 12. April stattfanden, festgestellt, und es wurden dabei die Entwürfe, die von Delegirten aufgesteñt waren — in Bezug auf den hier in Rede stehenden Punkt brauche ich sie ja blos zu berühren — in folgender Weise festgelegt, es wurden damals ohne Diskussion die beiden Absätze des F. 3 des Statuts angenom⸗ men, welche folgendermaßen lauten:
Dem landwirthschaftlichen Centralverein oder Provinzial oder Hauptverein eines jeden Staates und einer jeden preußischen Pro⸗ vinz bleibt überlassen, sich über den Wahlmodus, nach welchem die Vertreter zu wählen sind, zu verständigen. Die Mitglieder des deutschen Landwirthschaftsrathes haben eine Bescheinigung der zur Wahl berechtigten landwirthschaftlichen Vereine oder der den Ver⸗ einigungspunkt, derselben bildenden Centralstellen oder Cenfral— fa lch gf darüber beizubringen, daß ihre Wahl ordnungsmäßig er⸗ olgt ist.
Weiter findet 1 keine Bestimmung über
über die Berechtigung zu einer. Prüfung
einer f k die, Legitimation, es liegt also die Legitimationsprüfung über die stattgehabten landwirthschaftlichen Vereins wahlen weder dem landwirthschaftlichen Ministerium ob, noch auch dem preußischen dan dez Oekonomie. Kollegium, sondern nach der bestehenden Verfassung ist der deutsche Landwirthfchastsrath die einzige Behörde, die eine Wahlprüfung nach ihrer Legitimation vornehmen kann. Meine Herren, das ist nicht besonders überraschend, es ist begreiflich aus der Art und Weise, wie sich das ganze Vereins wesen entwickelt hat, und ich glaube gerade, diese Eigenthümlichkeit legt auch jetzt und fernerhin dem jeweiligen landwirthschaftlichen Minister die Ver— pflichtung auf, die Autonomie der Vereige soweit zu respektiren, wie es irgend thunlich ist.
Nun stellen sich bei der weiteren Betrachtung der Sache aller⸗ dings Verhältnisse heraus, die hier im landwirthschaftlichen Ministe⸗ rium bis dahin kaum bekannt gewesen sind, die ganz eigenartig sind für die ostpreußischen Verhältnisse, und für die nicht das Staats— Ministerium oder der landwirthschaftliche Minister eine Verantwor⸗ tung trägt, sondern lediglich die Herren Ostpreußen selbst. Wahrend nämlich in allen übrigen. Provinzen mit Ausnahme von Nassau die Wahlen des sandwirthschaftlichen Centralvereins in der Weise statt⸗ finden, daß die Delegirten der Kreisvereine also in der Regel deren Vorsitzende zu einem Wahlkollegium zusammentreten und in diesem die Mitglieder zum deutschen Landwirthschaftsrath und zum Landes. Oekonomie Kollegium wählen, hat sich in Ostpreußen der merkwürdige Wahl modus der, direkten Wahlen in er Ar eines Plebiezits erhalten, es findet also bei diesen Wahlen als Singularitqᷓt das statt, daß so viel Angehörige der einzelnen Vereine, wie ihnen lonvenirt, erscheinen zu der Wahl des Abgeordneten i
Oe onomie⸗Kollegium und in den Landwirthschaftsrat
Vereins die
Statuten der
göfindet, daß zur
de die dem Kreise
. t sich in dem Labiauer
Das sei unrichtig. Er habe die katholische Kirche nur beneidei um das harmonische Zufammenwirken zwischen Bischöfen und Der Aha. Stöcker erklärte, der Abg. Hermes sowohl, als
Sie hätten neue Momente vorgebracht, die bei einer näheren Untersuchung wahrscheinlich wieder in Nichts zerrinnen würden. selbe sa ge, er (Redner) habe, um das. Konsistorium zu entlasten, Beamte belastet. Da? Konsistorium sei angegriffen, seine Beziehung sei er nicht widerlegt worden.“ Der Abg. Hermes habe auch bemerkt, daß er Jongleurkunststückchen mache. Abg. von Minnigerode heute gehalten habe, die Kunststückchen aber mache derselbe selbst. Er habe keine Personen beschuldigt. macht werde, so glaube er, daß aus demselben nur das böse Gewissen spreche. Im Uebrigen habe die Rede des Abg. gewesen wäre, denn auf seine Ausführungen passe dieselbe nicht. Der Abg. Zelle habe ihm gleichfalls nichts erwidert,
Die Diskussion wurde hierauf geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Hermes, daß der Abg. Stöcker Untreue und Mißwirthschaft im Kirchenrath gesprochen.
In Tit. 4 des Kap. 119 werden als Zuschuß für die Universität Breslau 714 467 ½ gefordert. t Kreisen Breslaus kämen lebhafte Klagen über den schlechten Zustand der dortigen klinischen Institute. Er wolle dieselben sachlichen Bedürfniß, sie hätten keine aggressive Be⸗ deutung. Er selbst habe so viel Zutrauen zum Minister, daß von den Zuständen überzeugt habe. In Bezug auf die klini⸗ schen und medizinischen Institute fei Breslau von allen an— bäuden untergebracht, die für ganz andere Zwecke bestimmt seien. Sie seien für eine sehr kleine Anzahl von Studenten berechnet. theilgenommen, in der neuesten Zeit 234. Es seien nur un⸗ gefähr 94 Plätze vorhanden, wovon nur die vordersten 50 so der Sonne zugekehrt, so daß bald eine unerträgliche Tempe⸗ ratur herrsche. Der Sezirsaal, in dem 250 Personen be⸗ Garderobezimmer seien viel zu klein. Die Leichen lägen bei Tag und Nacht im Sezirsaal, der jeglicher Ventila— liche. Das Physiologische Institut und das pathologische In⸗ stitut seien räumlich unzureichend. Die Klinik sei verhunden mit liegen, weil es an den nöthigen Zimmern fehle, sie würden vom Restaurateur verpflegt. Für fremde Kranke seien nur Krankenmaterial gerade bei Fremden, aber es sei nicht mög— Lich, die Studenten darüber zu belehren. Er wolle sich ö. zu einer großen Rede, es sei aber mit so drastischen Bei⸗ spielen gespickt, daß er mit Rücksicht darauf, daß die Herren zirtes Wort Lessings denken müsse: „Wer über gewissen
Dingen nicht den Appetit verliert, der hat keinen.“ Er bitie
Der Negierung skommissar, Ministerialdirektor erkannte an, daß die Verhältnisse an den Instituten in bau in Aussicht genommen, es sei auch begründete Ho fnun vorhanden, daß die erste Baurate im nächsten Etat . Abhülfe gedacht, und es soll ten in der nächsten Zeit Ministerial⸗ kommissarien nach Breslau geschickt werden, um die entgegen⸗ würden im nächsten Etat auch daft! bie nöthigen Mittel ver⸗ langt werden.
Sowohl bei Kap. 1956 (Höhers Lehranstalten) als bei Kap. 121 Elementar Uinterrichtzwesen ; kam der Abg. Kaniak des Unterrichts in der polnischen Sprache zetrüick und versuchte alle von dem Regierungsverlretr vorgehrachtem Thatsachen zu
ine derartige
9 9 nicht, fondern dort kann
r Genre ist stgli ; . a zum Mitglied meln 6 die Bestimmungen über die Aufnahm in den Khieb in einer zwangs, und formlosen. Weise durch bas n Chat: fermulirt find, das ist durchaus nichts Abnormes, das ist eigentsich nicht die Auwsnghme bon der Regel, fondern eher die Regel. Die Aufnahme von Mitgliedern findet, soweit meine Erfahrung rescht
Gemeinden.
der Abg. Zelle seien auf seine Bemerkungen nicht eingegangen. Der Abg. Hermes habe seinen Rückzug damit gedeckt, daß der⸗ Aufgabe sei gewesen, dasselbe zu vertheidigen, und in dieser Den Jongleur habe der Abg. Hermes der Rede entlehnt, die der Wenn ihm trotzdem von den Herren ein solcher Vorwurf ge⸗ Hermes auf ihn den Eindruck gemacht, als ob sie vorbereitet sondern nur Neues vorgebracht.
allerdings Personen angegriffen habe, denn derselbe habe von
Die Kap. 112— 118 wurden bewilligt.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, aus ärztlichen kurz erörtern. Seine Worte seien ja nur eingegeben vom derselbe auf entschiedene Abhülfe denken würde, sobald er sich deren Universitäten über ügelt. Dieselben seien meist in Ge— 1875376 hätten nur 68 Studenten am anatomischen Unterricht beschaffen seien, daß man schreiben könne. Die Fenster seien schäftigt würden, gebe nur (inen Raum für 50. Die tion entbehre, die Luft sei daher eine ganz unerträg⸗ dem Hospital. Die Kranken müßten häufig auf den Korridoren 12 Betten vorhanden. Eg finde sich oft das interessanteste diese Andeutungen beschränken. Er habe Material vor sich noch nicht zu Mittag gespeist hätten, an ein etwas modifi⸗ also den Minister, auf baldige Abhülfe zu wirken.
Greiff Breslau sehr traurige seien. Für die Anatomie sei ein Neu⸗ werden könne. In Bezug auf die Klinik werde ebenfalls an stehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Wenn irgend thunlich, Kap. 119 wurde bewilligt. auf die Verhandlungen in ber zweiten Berathung bezüglich widerlegen.
auch bei dieser Wabl einen Einfluß geübt hat, so haben sie in der That bles Vortheil gezogen von einem Statut, was rechtsgültig besteht und was bestanden hat unter Zustimmung und 'still⸗ schweigender Konniven; des landwirtbschaftlichen Central vereins, der den Labiauer Verein in seinen Kreis aufgenommen hat. Also es liegt hier nirgends ein Moment vor, was eine Berechtigung zu einem Einschreiten gewährt. Nun haben aber natürlich von meiner Seite auf Grund der Beschwerden, die dirert an mich gelangt sind, darüber Ermittelungen stattgefunden über den ganzen Hergang bei der Wahl, und da glaube ich doch das konstatiren zu müssen, daß mindestens das in Abrede gestellt wird, daß eine Zahl von S6 Mitgliedern des Labiauer Vereins in einer ausschlaggebenden Weise an der Wahl theilgenommen hätten, sondern eine erheblich ge⸗ ringere. In jedem Falle aber steht ferner das fest, daß einige von den Regierungsbeamten, die ejeichnet worden sind, der Wahl zwar beigewohnt haben als Zuschauer, aber daß sie keine Stimme abgegeben haben, so daß also dieser Vorwurf gegen den Regierungs Präsidenten und den Ober Präsidenten, wenn er geäußert ist, ungerechtfectigt sein würde, daß diese beiden Herren jedenfalls an der Wabl nicht aktiv theilgenommen haben. Aus allen diesen Umständen ergiebt sich die Wahl als ein Resultat der eigenartigen Verfassung des ostpreußischen Vereinswesens, was sich ganz selbständig in diefer Weise entwickelt bat. Run tritt ferner zu diesem ganzen Hergange hinzu die Eigenthümlichkeit, daß der Vorsitzende dieser Wahlversammlung, der, wie ich glaube, ein anwesendes Mitglied des Abgeordnetenhauses ift, daß der bei der Diskussion über die Zulässigkeit der Wahlbetheiligung zur Abstim⸗ mung diese Herren mit zugelassen hat, während er als Vorsitzender meines Erachtens sehr wohl in der Lage gewesen wäre, diese Mit- glieder als nicht legitimirt von der Wahl auszuschließen und nicht an der Abstimmung theilnehmen zu lassen. Wer ist kompetent in diesem Falle? Lediglich der Vorsitzende der Wahl versammlung. Von diesem Recht hat der Vorsitzende keinen Gebrauch gemacht, sondern diese Herren haben theilgenommen an der bstimmung über die Zulässigkeit ihrer eigenen Betheiligung, und nicht blos das, sondern die Wahl, nachdem sie stattgehabt, rite von ihm proklamirt worden, und die Wahl des Stellvertreters hat sogar sodann durch Akklamation stattgefunden.
Ich glaube, aus dieser ganz objektiven Darstellung? des Wahl⸗ hergangs resultirt, daß lediglich der Verein selbst verantwortlich ist für das Resultat, was sich aus der Wahl ergeben hat. Ich für meine Person bin durchaus nicht in der Lage gewesen, weder vorher, noch nachher, einen Einfluß auf diesen Wahlgang zu üben, und ich habe demgemäß auch in dem. Bescheide, den ich auf eine Beschwerde derart gegeben habe, konstatirt, daß ich, so wenig ich es zu billigen vermag, daß in diesem Fall in einer ausgesprochenen politischen Weise agitirt worden ist, ich boch nicht in der Lage bin, die Wahl zu prüfen oder gar zu kassiren, fondern sie als gültig nach der Verfassung dieses Vereins hinzunehmen habe. Meine Aufgabe wird es nur sein, wie das allen Vereinen gegenüber geschieht, daß ich künftig darüber wache, daß die vom Staat üherwiesenen Mittel lediglich für land⸗ wirthschaftliche Zwecke in objektiver, neutraler Form verwerthet wer⸗ den. Sollte ich zu der Einsicht geführt werden, daß ein Mißbrauch der zu landwirthschaftlichen Zwecken überwiesenen Mittel zur poli⸗ tischen Agitation stattfindet, dann konnen Sie versichert sein, daß ich keinen Anstand nehmen werde, die Mittel zurückzuziehen und sie in direkter Weise den zu pflegenden landwirthschaftlichen Zwecken zuzu⸗ . Darüber hinaus bin ich nicht in der Lage, eine Einwirkung zu üben.
Literarische Neuigkeiten und pe riodische Schriften.
Ighrbücher für die deutsche Armee und Marine. Band L. Heft 3. — Inhalt: Lennart Torstenson. Eine kriegẽ⸗ geschichtliche Studie von Hauptmann von Kaltenborn (Fortsetzung). — General Gurko's transbalkanischer Feldzug im Juli 1877. Eine kriegsgeschichtliche Studie von Thilo von Trotha, Hauptmann und Compagnie. Chef im 8. westfäl. Infanterie Regiment Nr 57 (Fort-; setzung). Die Französische Tongking⸗Expedition. Die Be⸗ festigungen der Schweiz, Dänemarks. Skandinaviens, Groß ⸗Britanniens, der Balkan⸗ und der iberischen Halbinsel. Von Obermair, Königl. bayerischer Premier ⸗Lieutenant KFortsetzung). — Ucber Geschützbronce. — Die Militär ⸗Kantinen. = Die Zäumung des Pferdes in Theorie und Praxis. — Umschau in der Militär ⸗Literatur. Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 22. — Inhalt: Entwurf eines provisorischen Gemein deabgabengesetzezs. — Genehmi⸗ gung zur „Errichtung“ gewerblicher Anlagen — im Gegensatz zur Wiederherstellung — nach den 85. 16 bis 283 tGwO. Errichtung von durch Wind bewegten Triebwerken, Windmühlen, nach 5. 28 RGw O. und der früheren preuß. Gesetzgebung. — Nichtanwendbarkeit der Bestim⸗ mung des 5 28 RGwDO. und der in diesem Sinne erlassenen Polijeiverordnungen auf den Fall des Wiederaufbaues von durch Wind bewegten Triebwerken, Windmühlen, welche durch höhere Gewalt (Wasser, Feuer, Sturm 2c. zerstört werden, auf der früberen Bau⸗ stelle. Versagung Wiederabnahme) des Jagdscheins auf Grund des 5. 15, (o. Abfatz 1 Tätt. a) Jagzpolizelgefetzes vom 7. Marz 18506. — Einführung einer Bierimportsteuer und eines Brausteuer⸗ zuschlages in der Stadt Königsberg i. Pr. Mittheilungen der Großherzoglich tralstelle für die Landes statistik. Inhalt: Flächengehalt und Arealvertheilun Großherzogthum Hessen. — Eisenbahnen No besteuerung 1882/53. Wasserstände Schullehrer⸗Seminarien 1882/83, zrauchsgegenst. Dez. 1883. — Vergl. meteor Verhandlungen des Verein zu Gewerbfleißes. 1884. Il. Heft. — Inhalt: J. heiten des Vereins. Der Technische Ausschuß. — II. Abhandlungen. C. Vermischte Abhandlungen. Ueber ein eigenthümliches System pseudo · astatischer Centrifugalregulatoren. Von O. Köchv, Regierungs⸗ er, Berlin. Mit Tasel V VIII.) — Das Verhal ken ten Materialien gegen die in der Praxis des nenden chemischen und physitalischen Einflüsse. nieur in Bochum. Km ann. Nr. 9. — Inhalt: Die Ueberflur⸗ Cramer. Bericht über die Thätigkeit der adt Burtscheid im Jahre 1883. Aus dem chen Verbande. Aus anderen Feuerwehrkreisen. Auf dem Posten! Brandunglück in einer — Brandfälle ꝛc. — Aut dem Gerichts saale.
Welt. Nr. 10. — F V
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Gartenfeind. — Botanik:
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stalte agd und Fischerei. — Briefliche
Mittheilungen. = tscher Pflanzen. und Samen Tauschverein. Tauschverkehr. — Anzeigen.
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überall bei allen Vereinen in einc sehr zwanglosen Weife statt; al wenn eine große Anzahl von Mitgliedern eineg besimmten .
j . 3 e ee dn n , , n , k 7 . ares
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des Arutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rrenßischen Staata- Anzeigers: Berlin SW. , LBilhelm⸗Straße Nr. 32.
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1. Steckbriefe und Untersnechungs-Sachen.
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4
Annoncen ⸗ Bureaux.
In der Börzen- beilage. *
J. Familien- Vachrichten]
— — ——
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 35 Ladung. . lege Bäckergese lle Wehrmann Wilhelm Klähn, geboren am 31. März 1850 zu Fehrbellin, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur . gelegt wird, im Jahre 1881 oder pater als eur. laubter Wehrmann der Landwehr aut gewandert zu sein, ohne von seiner bevorstehenden Ausn anderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des i,. buches — , , . , Tuma des Königlichen
Amtsgerichts hierselbst auf
44 13 Juni 1884, Vormittags 9 Uhr. ; vor das Königliche Schöffengericht zu Fehrbellin zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten we en enin, 28. Januar 1881.
Raether, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
uss! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im an. von 3 Band 2 Nr. 138 zuf den Namen der Ehefrau des Baumeisters Roman Casimier Ballenstedt, Henriette Elisabeth Ida Martha, geb. Slawezhnska, zu Posen zingettagene ideelle J Antheil an dem in der Königstr. Nr. 36 belegenen Grundstücke am 23. Mai 1884, Vor. mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Geꝛichtsstelle — , . 58, J. Treppe,
immer Rr. 16, versteigert werden.
i erg nd fd ist mit 3560 M Nutzungs werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch— latts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund. stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Herichts chreiberei, Jüdenstraße 58, II. Treppen, Zimmer 29 A, ein- gesehen werden. . ö
Alle Realberechtigten werden aufgefordert die nich von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, ; insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und Falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Festsiellung des ggringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und hei. BVerthei⸗ lung des Kaufgeldes een die berücksichtigten An—⸗
rüche im Range zurücktreten.
2 . das Eigenthum des Grund- stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver— fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach yfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug, auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. .
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird; am 23. Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, j. Treppe, Zimmer 15, verkündet werden.
Berlin, den 18. Februar 1884. .
Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 52.
11165 ling heute erlassenem, seinem ganzen Inbalte
nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangs versteigerung des Buchholz'schen Erbpachtgehösts Nr. I zu Neuhof, D. A. Neustadt mit Zubehör Termine ; ⸗ 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulirung der Verkaufsb dingungen am Dienstaz, den 3. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, zum Ueberbot am mn dienstag. Len 24. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Dienstag, den 3. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, . im Schöffensaale des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.
Auslage der Verkaufshedingungen vom 19. Mai D. J. an auf der Gerichtsschreiberei. Der zum Sequester bestellte Herr Kaufmann Graff zu Reustadt wird Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Be⸗ sichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten.
Neustadt, den 3. März 1684. Großherzogl. Mecklenburg Schwerinsches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: H. Wendt, Aktuar.
luis Bekanntmachung. In Zwangs vollstreckungssachen des
machers Chr. Wehrhahn zu Damelspringe, Klägers,
gegen den früheren Mäuühlenbesitzer Wilhelm Dralle zu
rückeberg, Beklagten, wegen Forderung, ⸗ . ist der auf heute bestimmte Versteigerungstermin aufgehoben. Münder, den 29. Februar 188. . Gerichtsschreiberei Königl. Amtsgerichts. Künne, ö Gerichtsschr. Amtsanwärter.
Brunnen⸗
111853
In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung des Wohnhaufes Rr. 219 des . Schmidt zu Tessin hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Ab⸗ Rechnung des Sequesters, zur Erklärung
bestimmt. Re des Seguesters werden von heute an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichteschreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse niedergelegt sein.
den 27. März 1534, Dormittags uhr, Der Theilungsplan und die Rechnung
Tessin, den 1. März 1884. Sta ben, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinschen Amtsgerichts. Aufgebot.
Sparkassenbücher der Schlochau: 97 Nr. 310 über ursprünglich ;
ausgefertigt für Johann Stoltmann, b. Nr. 311 über ursprünglich J
ausgefertigt für Lucia Stoltmann, . sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer zum Zweck der Ausferti⸗ gung neuer Sparkassenbücher amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber der Bücher aufge— fordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 25. Sey⸗ tember 1884, Vermittags 10 ÜUhr, auf dem Gerichtstage in Liepnitz, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. Schlochuun, den 30. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht.
nn g Aufgebot.
A. Die hiesige Handlung Gohrband & Krüger, B. Herr A. Gohrband hierselbst.
baben das Aufgebot folgender angeblich verlorener
Urkunden:
Zu A. des der genannten Handlung von der hiesigen Reichs bank⸗Hauptstelle ertheilten Pfand. scheines Nr. 403 vom 26.29. September 1883 über ein der Handlung gegen Verpfändung von 5420 Stück fichtener Rundhölzer gegebenes Dar⸗ lehn von 64 000 A6,
zu B. des dem Herrn A. Gohrband von der hiesigen Reichs bank⸗Hauptstelle ertheilten Pfand⸗ . 29. September 1882 ,, 26. Schtember ISS über ein dem ersteren gegen Verpfändung von 1309 Stück fichtener Rundhölzer gegebenes Dar—⸗ lehn von 20000 , beantragt. Die . der Gern efordert, spätestens in dem au 9 den 16. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 6) anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Danzig, den 29. Oktober 1883.
Königliches Amtsgericht. XI.
Kreissparkasse zu 157 Ml. 134 A6
vom
werden auf⸗
57362 ö. ö. Königl. Amtsgericht München L., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 24. Dezember 1883 nachstehendes
Aufgebot erlassen.
Es ist zu Verlust gegangen ein Versicherungsschein der Bayrischen Hypotheken! und Wechselbank in München, d. d. 25. Januar 1858, Rr. 5299, wodurch das Leben des Jakob Heinrich Schenkel, K. Post⸗ kondukteur in Altötting, auf Lebensdauer für die Summe von 600 Fl. versichert worden ist. Auf Antrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts Kleiter in Landshut, als bevollmächtigten Vertreters der Erben des inzwischen verstorhenen Versicherten, nämlich seiner Wittwe Maria Schenkel und seiner gleichnamigen Tochter in Landshut, wird sonach der Inhaber aufgefordert, längstens bis zum Aufgebots⸗ termin, den 18. Juli 18564 Vormittags 3 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 1911. dies seitigen Gerichts seine Rechte anzumelden und den Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ olgen wird. Mun en, den 28. Dezember 1883. . Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
47494 Aufgebot. ö . Auf den Antrag der Kommunalständischen Bank für die Preußische Oberlausitz zu Görlitz wird der Inhaber des nachstehenden, angeblich verloren ge⸗ gangenen Wechsels d. d. Oberwaldenburg den 1. Oktober 1885 über 291 6 SI ' von! Carl Reimann auf E. Wilke in Hirschberg gezogen, von diesem acceptirt und am 3. Januar 1884 an die Ordre des Ausstellers zahlbar und durch Giro auf die Kommunalständische Bank für die Preußische Oberlausitz zu Görlitz gelangt, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf⸗ gebots termine . den 10. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Priesterstraße Nr. 1, Zimmer Nr. 22, eine Treppe hoch, anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird;. Hirschberg, den 26. Sktober 1883. Königliches Amtsgericht. II. 11118 Aufgebot. . . em Brockmann zu Siedlinghausen hat das Aufgebot der im Grundbuche von Siedlinghausen Bd. VII. Bl. 23. Abth. III. sub 6 für Johann Schumacher zu Siedlinghausen aus der Schuldver⸗ schreibung vom 20. Jun 1767 über 20 Thlr. Frank⸗ furter Courant jetzt gegen Wilhelm Brockmann ein⸗ getragenen Post und des darüber gebildeten Hypo thekenbriefes, sowie der Abth. II. sub 3 für Johann Schumacher eingetragenen Post, durch welche ihm aus der Schuldverschreibung vom 20. Juni 1767 das Recht eingeräumt ist, das Grundstück Flur VI. Nr. 53 von Siedlinghausen, an dessen Stelle in olge der Separation die Parzellen Flur II. Nr. 22. . III. Nr, 108, 109, Flur VI. Nr. 6 Flur VII. Nr. 537 und 33 zum TChell getreten sind, für die
lebns ad 20 Thlr. zu benutzen, beantragt, weil die Post gezahlt, das Hypotheken dokument verloren ge⸗ gangen und die Legitimation des Erben des Johann Schumann nicht nachgewiesen werden könne, Der Inhaber der Urkunde und diejenigen der Person und dem Aufenthalte nach unbekannten an diesen Posten 2 a, m hiermit aufgefor⸗ spätestens in dem au . . den 5. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, n vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen und die 2 Posten im Grund— iche gelöscht werden. k V. Fehruar 1884. ö Königliches Amtsgericht.
48112 Kw . Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Königsberg i. Pr.: ; . a. Nr. 76965 über 27 M 83 , ausgefertigt irr⸗ thümlich für, Louise, statt Anna Rumor, b. Nr 60696 über 27 M16 98 , ausgefertigt für Rosa und Bertha Liebenthal, . C. Nr. M2536 über 210M 97 8, ebenso für Wil⸗ helm Peitsch, . . sind . gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich: zu 3. der un⸗ verehelichten Anna Rumor, zu b. des Vaters der genannten Geschnister Kaufmanns. Moritz Lieben⸗ thal, zu e, des Schmiedegesellen Wilhelm Peitsch, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortifirt zerden. . . meg werden daher die Inhaber der Bücher auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 31. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 33) ihre Rechte anzumelden und die. Bucher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfol— n wird. e aber den 18. Oktober 1883. Königliches Amtsgericht. X. Holtz heimer. 1120 Aufgebot. ö Auf . Antrag des Ritergutsbesitzers von Gordon in Laskowitz und der Besitzer Carl Grunwald, Jo⸗ hann Wolter, Carl Hartkorf, David Schmidt, Fer⸗ dinand Zieroth, Julius Mielke, August Krügzr, Friedrich Waschke, Jacob Janke, Friedrich Busch und Gottlieb Foelski in Wintersdorf, werden alle unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die in der Grund⸗ steuermutterrolle auf Art. 19 für die Bauerngenossen⸗ schaft in Wintersdorf verzeichnete Flãche von 64 h 11 a 40 4m spätestens im Aufgebotstermine am 2. Mai 1884, Vormittags um 9 Uhr, im Zimmer Nr. 5, . anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Fläche werden ausgeschlossen werden. ö Schwetz, den 1. März 1884. . Königliches Amtsgericht.
82 Aufgebot. . . Mentier Thoms Thomsen zu Altona hat das Auf⸗ gebot bezüglich einer Schuld. und Pfandverschreibung, ausgestellt beim Königlichen Amtsgericht Marne unter dem 23. September 1873 über eine Schuld von 12000 Thlr., verzinslich zu 40 zu Gunsten des ver⸗ storbenen Claus Jacob Thomsen zu Trennewurther⸗ Koog, von dem Schuldner Johann Hinrich Thomsen in Trennewurther-Koog, eingetragen im Schuld— und Pfandprotokoll von Marne Bd. VIII. pas. 91, beantragt. 7 . ö Urkunde wird auf⸗
efordert, spätestens in dem au . 3 den 27. September 1884, Vormittags 11 Uhr, ö vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebots termine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Marne, den 25. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Kempf.
11186 Aufgebot. ; ⸗ . Vogt sive Fischer zu Bettinghausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hennecke zu Soest. hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 1239 der Sparkasse des Amts Oestinghausen beantragt, Das Buch ist nach Angabe des Vogt sive Fischer verloren gegangen. . ⸗ . Der , ö. Buches wird aufgefordert, spä⸗ tens in dem au . 2. Oktober 1884, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten AÄuf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird. Soest, den 29. Februar 1884. — Königliches Amtsgericht.
i116 . J leaf hebet Behufs Eintragung einer Verpfän— dung des Schiffes Voelkea Unterscheidungs Signal . G. L. M. von Holterfehn — bisheriger Eigen ⸗ thümer: Schiffer Brune Casjens Ewen zu Holterfehn, jetzige Eigenthümer: Eheleute Schiffer Wilko W. Park und Antje Park, geb. Valk zu Westrhguderfehn — in das Schiffsregister, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß eiwaige frühere Verpfändungen jenes Schiffes späͤtestens in dem auf Mittwoch, den 30. Upril d. 37 19 Uhr Vormittags, damit anberaumten Ter⸗ mine hier anzumelden sind. Der Gläubiger, welcher die Anmeldung unterläßt, verliert sein Vor- zugsrecht gegenüber den Gläubigern, welche in das Schiff sregister werden eingetragen werden. Emden, den 28. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. J.
über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der ertheilung Termin auf
Zinsen des in Abth. III. sub 6 eingetragenen Dar—
11117
, hin eo einer Dienstkaution. Auf den Aa⸗ trag des Präsidenten des Königlichen Dber. Landes gerichts, Wirklichen Geheimen Ober Justi; Raths Sręithauyt und des söniglichen Ober Staatsanwalts Hecker, als Vorstandebeamten des Königlichen Ober⸗ Landesgerichts zu Naumburg a. S., wird die vor dem in Ruhestand versetzten Gerichts voll zieher Joseyh Meinhardt zu Heiligenstadt hestellte Dienstlautio⸗, bestehend in dem Staatsschuldschein Litt, F. Nr. 171 4901 über 300 6 und dem Staat anleihe⸗ schein von 1853 Litt. D. Nr. 2698 über. 300 „ nebst Talons, hierdurch aufgeboten. Alle Diejenigen, welche an Tie Dlenstkaution AÄnfprüche zu machen haben, werden aufgefordert, diesel ben spätestens in dem auf den 14. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht (Zimmer 13 anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie ihres Anspruchs an die Dienstkaution verlustig gehen und mit demselben an die Person ihres Schuldners verwiesen werden. Heiligenstadt, den 29. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Ab⸗ theilung 4.
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lassl Lehnsproclama.
Auf den Antrag den R
dvr en
Reunions⸗, ?
Freitag, den 25. April nächsten Jahres (1884), rect den iin , nn. peremtorisch anberaumten Termine vor Groß herʒzog⸗ licher Lehnkammer allhier in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre ver⸗ meintlichen Ansprüche zum Termins protokoll reln und genau anzugeben, solche völlig und genügend zu bescheinigen und wegen deren Ausübung und Geltendmachung sich bestimmt, unumwunden, ohne allen Vorhehalt und ohne Fristgesuch zu erklären, widrigenfalls sie mit ihren gar nicht oder nicht vor⸗ schriftsmäßig angemeldeten Rechten sofort präcludirt und damit auf immer unter dem gewöhnlichen Nach⸗ theile werden abgewiesen werden. Neustrelitz, den 21. Dezember 1883. Großherzoglich Mecklenb. Lehnkammer. v. Dewitz.
8721 Bekanntmachung. ö Die Eröffnung des Aufgebotsverfahrens ist be— schlossen worden: ( 6 e, Ermittelung der unbekannten Erben des durch Beschluß des Königlichen Amtegerichts za Samter vom 4. April 1883 für todt erklaͤrten Ka⸗ pitäns Johann Nepomucen von Kurnatowski aus Slopanowo, als Interessent an der Sigismund Cie lecki'schen . auf Antrag des Pflegers, Justizrath Klemme zu Posen, . K des Wilhelm Leberecht Schil; ling aus Scharfenort, welcher vor länger als 13 Jahren nach Amerika ausgewandert ist und seit die⸗ ser Zeit keine Nachricht uber sein Leben und seinen Aufenthalt gegeben hat, auf Antrag seines Schwa—⸗ gers Carl Mathies zu Grünberg. . . . Ml ö Fs wird Aufgebotstermin au ö 22. Dezember 1854, 11 Uhr Vormittags, angesetzt und werden die Erben nach dem von Kur—⸗ natowski und der Wilhelm Lehetecht Schilling, be— ziehungsweise dessen Erben aufgefordert, in diesem Termin zu erscheinen, widrigenfalls in dem Termin auf Antrag Ausschlußurtheil dahin ergehen wird: ad J. daß die Erbschaft nach dem von Kurna⸗ towski als herrenloses Gut dem Fiskus zu über— lassen sei, ö ad II. daß der Wilhelm Leberecht Schilling für todt zu erklären und sein Vermögen an seine sich legitimirenden Erben und in Ermangelung solcher an den Fiskus zu überlassen sei. Samier, den 11. Februar 1884. Königliches Amtsgericht.
(11192 H 1/84. ö
Johann Friedrich Wilhelm Lintel mann, geboren am 6. Februar 1847 als unehelicher Sohn der un⸗ verehelichten Sophie Marie Dorothee Lintelmann zu Scharringhausen, welcher im Jahre 1862 zu Blumenberg, als Schiffsjunge auf die See gegangen, und von dem in demselben Jahre zum letzten Male Nachricht eingegangen ist, wird auf begründet ge—= fundenen Antrag des Vormundes, Deinrich Thier, mann zu Scharringbausen, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem
am 1. April 1885,
Morgens 19 Uhr, . anstehenden Termine zu melden, widrigenfall? er für todt erklärt und sein Vermögen den nãächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen wer⸗ den soll. .
Zugleich werden Alle, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der 2 Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolge erech⸗ tigte zur Anmeldung ibrer Ansprüche an den Nachlaß des ꝛc. Lintelmann aufgefordert, und zwar letztere unter der Verwarnung, daß soast bei der Ueber- weisung, des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.
Uchte, den 29. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht. Schoenemann.