1884 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Gewerbe und Handel.

Santiago, 15. Dezember. Der vor Kurjem im Druck er schienenen Statistik über den Handel Chiles im Jahre 188 entnehmen wir nachstehende, den deutschen Handel interessirende An⸗

gaben:

Der Gesammtwerth aller im Jahre 1882 in Chile eingeführten Waren belief sich auf 174 4530 000 , d. i. 22 940 005 M. mehr als im Jahre 1881, während der Gesammtwerth der fremden in den Verbrauch des Landes übergegangenen Waaren 164 456 000 M be⸗ trägt und gegen das Vorjahr eine Zunahme von z6 S850 6900 6 zeigt.

Von den in Chile eingefübrten Waaren (hauptsächlich Baum⸗ Zucker, Wollenwaaren, Maschinerien, Säcke,

wollenwaaren, Garn, Eiser, Papier ꝛc.) kamen; von Deutschland für

von Großbritannien für

von Frankreich für

von den Vereinigten Siaaten' von

Amerika für

Ist biernach die Betheiligung Deutschlands an der Einfuhr nach Chile im Vergleich zu derjenigen von Großbritannien bedauerlich ge— ring, so tritt das Mißverhältniß noch mehr zu Tage, wenn man die Zunahme der Einfuhr der einzelnen Nationen nach Chile im letzten

Jahre mit einander vergleicht.

Die Mehreinfuhr des Jahres 1882 gegen das Vorjahr, in Pro— zenten ausgedrückt, beträgt nämlich:

für Deutschland Großbritannien Frankreich

flügelt zu werden.

Unter den von Deutschland nach Chile importirten Waaren sind bemerkenswerth; Raffinirter Zucker im Betrage von 3130 009 K, Stearinlichte, Kasimir, halbwollene Bier, leere Säcke, wollene und halbwolle Kleiderstoffe, Wollengarn, Kattun, baumwollene Strümpfe, Shawls und Longshawls, ächte Schmucksachen, Eisen- und Kurzwaaren, baumwollene Gewebe für Baumwollendrillich, Streichhölzer, r Seidenwaaren aller Arten, glatte weiße baumwollene Gewebe, Bãän⸗ der aller Arten; seidene, wollene, baumwollene und gemischte, Dro— gueriewaaren, Pianofortes, n,. Steinkohlen, Cigarren,

rten, ungebleichte Arten,

Beinkleider,

Druckpapier, Maschinerien wollene Bettdecken, rohe

webe, Baumwollengarn aller . 2 baumwollene Umschlagetücher, Pfropfen, Artikel für Modistinnen, Flanell, Ponchos, Huͤte aller Arten, Möbel, Posamentierwagren, Baumwollen⸗Damast, Flaschen, Knöpfe, Saffian, Konfekt und Süßig— keiten, Hopfen, Wein, Fensterglas, elastische Gewebe, kleine baum⸗ wollene Tücher, Merino, Kallico, Gewebe für Säcke, farbige baum—⸗ Leinen-Zwillich, Spiegel aller Arten Bettdecken, Seifen aller Spitzen aller Arten, Uhren aller Arten, Teppichstoffe, Drahtnägel, Sonnen und Regenschirme aller Arten, gedruckte Bücher, Werkzeuge aller Arten, eiserne Nägel, Kaschmir, Eßbestecke, Unterhosen und Unterjacken, Farben, trockene und zubereitete, künstliche Blumen, Lampen und Leuchter, Briefpapier, Berliner Blau, Kravatten und Halsbinden, Handschuhe, Federmesser, sarcheartige baumwollene Ge— webe, Nähnadeln, Alpaccas, Holz zum Fourniren.

Der Gesammtwerth aller aus dem freien Verkehr ausgeführten Wagagren belief sich auf 212 400 000 S, auf 31 870 000 Ss mehr als im Jahre 1881. Dieselben bestanden theils in Erzeugnissen Chiles, sowie derjenigen von Chile okkupirten peruanischen und bolivianischen Gebietstheile, deren Annexion beabsichtigt wird, theils in fremden, in Chile naturalisirten Waaren. Die erste Stelle unter den ausge ührten Waaren nimmt Salpeter ein. Der Werth der Ausfuhr desselben be—

Kupfer, Weizen, Silber, Wolle,

wollene Gewebe, Kleidungsstuücke, aller Arten,

wollene Irdenwaaren,

trägt 85 600 9007 A6

Ferner sind hervorzuheben:

Felle u. a.

Von den ausgeführten Waaren gingen nach

Deutschland für.

Großbritannien für.

Frankreich für

den Ver. Staaten v. Ame clka für Nach Deutschland wurden vornehmlich folgende chilenische Er—

zeugnisse ausgeführt:

Sohlleder, Jod, Salpeter, Guano, Regulus, Rinderfelle, Wachs,

die Vereinigten Staaten von Amerika. 4741 . Während die Vereinigten Staaten in Folge der Verbesserung ihrer Verbindungen mit Süd⸗Amerika die größte Zunahme auf— weisen, zeigt Deutschland leider die allergeringfte und sollte daher alle Energie aufbieten, um von den anderen Rationen nicht über—

aller

Honig, schwefelhaltige Silbererze,

3500 000 4 erfahren, trogdem für Sterbefälle 2527 000 4 und an Dividenden 1 447 400 Æ ausgejahlt wurden.

Aus Elbing wird der B. Börs. Ztg. geschrieben, daß die telegraphische Meldung über das Brandungtück in den Etablissements der Schichau'schen Eisengießerei, Maschinen⸗! und Lo—= komativfabrit insofern unrichtig ist, als auch nicht ein Arbeiter entlassen wird, vielmehr Vorsorge getroffen worden ist, daß in den von dem Brande nicht betroffenen Etablissementg, der Schiffswerft und namentlich der Lokgmotivfahrik, in welcher Nachtschichten einge führt sind, sämmtliche Arbeiter beschäftigt werden.

Die nächste Börsen⸗Versammlung zu Essen findet am 10. März 1884 im Kasino (bei C. Rothe) statt.

London, 5. März. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll auktion waren Preise unverändert.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 5. März. (W. T. B) Der Dampfer des Vorddeutschen Lloyd „Oder“ isfl heute früh 5 Uhr in Southampton eingetroffen.

Hamburg, 5. März. (W. T. B.) Der Post dampfer Westyhalia“ der Hamburg Amerikanischen Packet⸗ fahrt-Aktiengesellschaft ist heute Morgen 11 Uhr in New⸗ Vork eingetroffen.

amburg, 6. März. (B. T. B.) Der Postdampfer l. Holsatig“ der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ 21,51 0so, Aktiengesellschaft hat, von Westindien kommend, beute Lizard . ö passirt.

28 940 009 MC 72 810 0090 . 25 080000

s zoo.

Berlin, 6. März 1884.

Vaterländischer Frauen⸗Verein.

Nach Allerhöchster Bestimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährige Generalversamm⸗ lung des Vaterländischen Frauen⸗Vereins am Dienstag, den 25. Mãärz d. J., Abends 63 Uhr, im Adlersaale des Königlichen Palais, Ein⸗ gang Behrenstraße 41, statt, wozu wir die Mitglieder bes Haupt⸗ vereins und der Zweigvereine hierdurch freundlichst einladen.

Zur Legitimation beim Eingange dient die Mitgliedskarte.

Zugleich bemerken wir, daß nach 5§. 5 und 6 des Vereinsstatuts zur Aufnahme in den Verein als ordentliche Mitglieder unbescholtene Frauen und Jungfrauen ohne Unterschied des Glaubens und Standes befähigt sind, welche für die Dauer ihrer Mitgliedschaft fich ver— pflichten, einen Beitrag von monatlich wenigstens 50 zur Vereins⸗ kasse zu zahlen und weibliche Handarbeiten für die Zwecke des Vereins unentgeltlich auszuführen oder sonst für den Verein nach Maßgabe der Umstände thätig zu sein.

Außerordentliches Mitglied des Vereins wird ein Jeder, der einen regelmäßigen Geldbeitrag zur Vereinekasse zu zahlen sich verpflichtet.

Etwaige Gesuche um Aufnahme in den Verein mit Angabe des zu zahlenden Geldbeitrages bitten wir an unser Bureau Wil helm⸗ straße 73 hierselbst zu richten.

Berlin, den 29. Februar 1884.

Der Verstand des Vaterländischen Frauen Vereins. Charlotte Gräfin von Itzenplitz.

und wollene Umschlageiücher,

Krystallwaaren,

Tuche, Reis, baum⸗ baumwollene Ge⸗ Schuhwerk aller Arten,

fertige Hemden

Parfümerien, n Aetzsoda,

Arten,

Die Mitglieder der Königin-Augusta⸗Stiftung für die Berliner Feuerwehr traten gestern Nachmittag im Kon ferenz ˖ saal der Feuerwehr, in der Lindenstraße, zur diesjährigen General- versammlung zusammen. Die Stiftung hat sich auch' im letzt oer gangenen Jahre der fortgesetzten Huld Ihrer Majestäten zu erfreuen gehabt. Das Poltzei/Präsidlum stellte auch im vergangenen Jahre der Stiftung eine Beihülfe aus den Zinsen des Strafgelder⸗ fonds der Feuerwehr in Höhe von 1506 S6 zur Verfü ung; eine gleiche Summe überwies der Ausschuß der Hygiene⸗Ausstellung. Auch der Deutsche Feuerwehr ⸗Ausschuß förderte die Zwecke der Stiftung durch einen Beitrag. Die Gesammteinnahme belief sich, mit Einschluß des Bestandes von 580 S, auf 15561 Verwendet wurden davon zu Unterstüͤtzungen 10967 M. Invalide Mannschaften der Feuerwehr wurden am Schluß des Jahres

11210 000 M, 157 510 0099 . 15 210 000 . 7810000 .

ihnen; einem zweiten wurde die Unterstützung entzogen auf Grund des S. 7 des Statuts, und bei zwei weiteren wurde die Zahlung vorläufig sistirt, weil eine hervorragende Bedürftigkeit nicht mehr vorlag. Am Schlusse des Jahres 1883 erhielten somit nur noch 30 Invaliden Beihülfe; ebenso hat sich die Zahl der unterstützten Wittwen von 33 auf 29 vermindert: ? wurden neu übernommen, 6 schieden aus und

Batten Kupfer. Fupfer zwar h, weil auch hei ihnen die Verhaͤltnisse sich gebessert haben.

Algarrobilla, Nüsse, Barren⸗Silber; darunter befindet sich Sohl⸗ ——

leder im Betrage von 3210 000 M. Der Werth der direkten Ausfuhr nach Deutschland nahm in die sem Jahre im Vergleich mit derjenigen des Jahres 1881 um

2430 000 4M zu.

Der erste Pferdemarkt der Berliner Viehmarkts— hat ein zufriedenstellendes Resultat ge⸗ liefert. Nicht daß ein übermäßig großer Auftrieb, wie das beim Frühjahrsmarkt auch gar nicht zu erwarten war, stattgefunden hätte (es sind im Ganzen ca. 2090 Pferde eingeliefert worden), wohl aber wurde durch die Theilnahme, gezeigt hat, der Beweis geliefert, t tung einem fühlbaren Beduürfniß abgeholfen ist. ? wärtige Händler erschienen in Berlin zum ersten Male, um sich über die Bedeutung dieses Marktes zu orientiren und werden denselben künftig mit gutem Material beschicken. des Marktes waren mit neuem Zutrieb, wie von vornherein zu er— da man bisher nur eintägige Pferdemaͤrkte kannte, mur schwach versehen; immerhin war auch an diesen Tagen, trotz der Märkte in Charlottenburg und We die vom eisten Tege in den Stallungen verbliebenen zahlreichen Thiere

Preußischen Bodenkredit⸗

Aktien⸗Gesellschaft

warten war,

besserer Qualitat.

Das Kuratorium der Aktien ⸗Bank hat den Anträgen der dem Reservefonds 213 116 M zuzuführen, wodurch fich derselbe auf 1969 116 K erhöht; ferner das ganze briefe mit 240 M , auf das Bankgebäude 37 850 4A, für Anferti⸗ gung von Hypothekenbriefen, Dividendenbogen und Stempel 32651 abzuschreiben und 72 000 S als Gewinn pro 1884 vorzutragen. Die hiernach sich ergebende Dividende beträ Tantiemen für Kuratorium und Direk den im Vorjahre erzielten Gewinnen, welche erst im Januar er. zur Hebung gelangten, sind pro 1584 weitere 1565 500 M reservirt und durch die starke Verloosung von o/o diesem Jahre eine Zintersparniß

ißensee, noch lebhafter Handel für

gt, nach Abzug der statutenmähigen tion, 5 o / 33 S pro Aktie. Von

Hypothekenbriefen wird sich in esem , von mindestens 150 000 M ergeben. Für die Beurtheilung der Bilanz pro 1883 kommt in Betracht, daß im vorigen Jahre ca. 1559 900 66. 5 Hypothekenbriefe J. und II. Serie mit 110009 rückzahlbar zur Verloosung gelangten, außerdem a. 1909 000 ο 5 og Hypothekenbriefe J, II, III., V. und VI. Serie , an der Börse aufgekauft wurden und das sehr bedeutende Frau

Der Beginn des letzten in der Gewerbe · Akademie, Klosterstr. 3k, Hörsaal J, stattfindenden öffentlichen Unterrichtskurfus in der vereinfachten (Neu⸗) Stolze'schen Steno graphie für Damen und Herren ist nunmehr definitiv auf Dienstag, den II. März, Abends s Uhr, festgesetzt worden, und sind Meldungen (Kostenbeitrag 5 4166 inkl. Lehrbuch) bis dahin zulässig: im Abgeordnetenhause, Leir ziger⸗ straße 75, im Bureau des Invalidendank“, beim Kastellan Hrn. Futscher, Klosterstr. 3, und bei dem Leiter des Unterrichts, Hrn. ö Loepert, gepr. Lehrer ker Stenographie, 8. Mathieustr. I5 1, fowie auch vor Beginn im Hörsaal.

Die „Kölnische Ztg. schreibt: Der Aufschwung, welcken ins besondere in Süddeutschland das Kunst gewerbe genommen, hat den Frauen auf ihrem eigensten Gebiete, der weiblichen Hand arbeit, ein schönes Feld der Bethätigung erschlossen, auf dem sich ihr feinfählender Farbensinn in gleicher Weise zu bewähren vermag, wie ihr feiner Geschmack in dekorativer Ausstattung der Wohnräume. Unendlich bildend und fördernd hat in dieser Richtung die von der Frau Großherzogin von Baden im Jahre 1867 zu Karlz⸗ ruhe begründete Kunststickereischu le gewirkt, welche die erste Abtheilung des Badischen Frauenverein? bildet und neben dem guten Zwecke, ihren Schülerinnen einen lohnenden Verdienst zu sichern, daz schöne Ziel verfolgt, den Geschmack zu läutern und in weiteste Kreise Verständniß für edle Form und die Bedingungen eineg gesunden Stils zu tragen. Die Schule erreicht dieses in Wahrheit reforma—⸗ torische Ziel, indem sie nur von Künstlerhand entworfene Muster ihren Schülerinnen vorlegt und auch die Ausführung derselben kůnst⸗ lerischer Leitung unterstellt. Auf diese Art gelangen nur Original⸗ werke in den Verkehr, welche durch gesetzliche Hinterlegung der Muster gegen jede unbefugte Nachahmung geschützt sind. So steht denn die Schule in hoher Blüthe, sie hat errescht, was ehedem die Handarbeiten deutscher Frauen auszeichnete, Formbildung und technische Fertigkeit, insbesondere auf dem Gebiete der alt⸗ deutschen Leinen⸗ und Brokatstickerei. Die hohe Protektorin hat den Wunsch ausgesprochen, Arbeiten dieser Kunftstickerei⸗ Schule in Cöln ausstellen zu lassen, um die Leistungen der Schule auch in weiteren Kreisen bekannt zu machen. An die Vorsitzende des Bazar Vereins, Regierungs⸗Prässdent von Bernuth, ist die Aufforderung er⸗

die sich von allen Seiten daß mit dieser Einrich⸗ Viele aus⸗

Der zweite und dritte Tag

Direktion gemäß beschlossen, Disagio auf 40/0 Hypotheken

gio hierguf aus dem Betriebe bestritten worden ist, sowie daß ferner fn diese Ausstellung zu veranstalten. Demgemäß wird die Aug

der Amortisations · Zuschlags⸗ Fonds mit ca. 28 O0 . von Neuem dotirt wurde, so daß derselbe jetzt mit ca. 205 000 M figurirt. Mittel deut sche Kreditbank. Der Aufsichtsrath dieser lich Bank hat beschlossen, der Generalver Dividende von 5h Y für das Jahr Die Lebensversicherun Stuttgart hat im vergangenen erzielt: Es wurden 3787 neue Ve abgeschlossen, und es erhöhte sich dad J um. Jahresschluß, abzüglich der Ausfälle durch Tod 2c, auf 44 696 ö 200 M Der Bankfonds stie 4 500 000 M und hat gegen das Vorjahr eine Zunahme bon ca.

olicen. über 6 683

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sammlung die Vertheilung einer 18853 in Vorschlag zu bringen.

gn und Ersparnißbank in Jahre 1883 folgende Resultate rsicherungen üer 20 133 350 0 . urch der Versicherungsbestand bis

tellung in der zweiten Hälfte dieses Monats in dem obern Sgale des Regierungsgebäudes stattfinden. Der Tag selbst voraussicht⸗ Lätare wird noch näher bekannt gemacht werden. Alle, welche sich für die Förderung des Knnstgewerbes interessiren, var Allem aber der weiblichen Handarbeit ein wohlwollendes n . widmen, ee, gewiß gern die Ausstellung besuchen und reiche Befriedigung nden.

Aus Athen wird der „Polit. Corresp.“ geschrieben; Obwohl sie schwächer geworden sind, dauern die Erdstoße in Ts ches me und Chios noch immer fort, wobei das Rollen und sonstige i. nach jedem Stoße zunimmt. Seit dem Unglückztage, dem 3. April

auf über

4 ; . 1 * ? . mn 2 ni. 2. ö 7 =.

1382 34 unterstützt. Im Laufe des Jahres 1883 verstarb einer von

1881, sind im Laufe der beiden Jahre 1882 und 1883 in Chios 3416 steinerne Häuser, 5445 Holzbaracken, 5 Schulen und Un- stalten, 30 Kirchen und 20 öffentliche Brunnen nen erbaut worden.

Residenz⸗Thegter. Fr. Ottilie Gense wird nur viermal in den beiden Stücken Die Frau Deputirtin⸗ und Madame Flott auftreten und demnächst in der Novität „Zerstreut“ eine der Haupt- rollen spielen. In wie unvergeßlichem Andenken Fr. Sttilie Gente als Lustspieldarstellerin steht, beweift wohl der mstand, daß ihr Gustav zu Putlitz sein Lustspiel Der Saljdirektor in einem ãußerst schmeichel haften Schreiben überlafsen hat, der Künstlerin gleichzeitig anheimstellend, sich das Stuck für ihre künstlerische Eigenart umzu⸗ arbeiten. Dag ist denn auch geschehen, und so führt dasselbe jetzt den Titel: Die Frau Deputirtin.“

Belle ⸗Alliance⸗Thegter. In dem Schwank Amerika nisch', welcher morgen zum ersten Male in Scene geht, sind von den Gästen des Wallner Theaters die Frls. Hisser, Büring und Löffler sowie die Herren Niedt, Guthery. Alexander und Ottbert in den Hauptrollen beschäͤftigt.

Paris, 3. März. Richard Wagner feierte gestern im Concert Lamoureux im Fhaäteau-d Gau. Theater wiederum große Triumphe. Es kam der erste Akt von Tristan und Isolde“ zur Aufführung. Die darstellenden Künstler wie das Orchester leisteten Vorzügliches, und das nach mehreren Taufenden zählende Publikum bezeugte dem Werk des deutschen Meisters einen Beifall, wie ihn enthusiastischer und stürmischer eine Zuhörerschaft überzeugtester Wagnerianer in Deutschland nicht hätte kundthun können.

Im Saale des Hotel de Rome gab gestern Abend die Pianistin Frl. a wig Lemm ein Concert, in welchem diese an— muthige junge Dame die D-moll-Sonate von Beethoven, eine Bar⸗ egrole von Rubinstein, eine Etüde von Chopin, polnische Tänze von Scharwenka, das „Ende vom Lied von R. Schumann und „Lützows wilde Jagd“ von Kullak zum Vortrage brachte. Der letztere zeugte von Geschmack und guter Schulung, jedoch ließ die Sicherheit der Ausführung noch manches zu wünschen. Am besten gelang der jungen Künstlerin die Sonate, in der sie eine schöne Art der Tonbildung und Klarheit der Phrasirung zeigte und dafür auch vielen Beifall fand. Dagegen hätte die doch so dankbare Rubinsteinsche Barcarole viel effektvoller klingen können. In der Etude schienen die Läufe nicht ausgeglichen genug, und in den polnischen Tänzen war auch rythmisch manches verfehlt. Die vorzügliche Akustik des Saales spielte dabei manchmal die, Rolle einer recht indiskreten Denunziantin. Mit der brillanten Kullakschen Bravour -⸗Paraphrafe über Lützows wilde Jagd, welche den Beschluß bildete, machte die Concertgeberin jedoch Vieles wieder gut. Fr. Clara Bindhoff nn,, dieselbe durch eine Reihe von Liedervorträgen von Marcello, Schubert, Alexis Holländer und Brahms und erwies sich wieder als die vortreffliche Altistin, als welche sie hier längst geschätzt ist Zu geringe Achtsamkeit auf die vorzügliche, subtite Akastik verleitete auch sie, wie wir dies sckon an anderen in diesem Sgale aufgetretenen Sängerinnen bemerken mußten, Anfangs zu unnöthiger Forcirung der Stimme und in Folge dessen Beeinträchtigung des Tones; später aber legte sich die geschätzte Künstlerin mehr Zurückhaltung auf und erfreute denn auch namentlich mit den reizen - den Liedern von Alexis Holländer, die sie mit Wärme und Feingefühl vortrug, die Hörer in hohem Maße. Der Königliche Kammer— musikus Hr. Fr. Struß spielte mit köstlich gesangreichem Ton daz schöne Adagio aus dem J. Concert von L. Spohr und ferner eine ungarische Phantasie (yon Hofmann⸗Struß), in welcher er unter vielem Beifall seine mit untadeliger Korrektheit und Reinheit des Tons in seltener Weise gepaarte Virtuosttät glänzend dokumentirte.

Fr. Amalie Joachim bringt in dem nächsten Concert im Krolldschen Theater, am Sonnabend, aus „Figaro's Hochzeit“ die Arien des Pagen (. Voi che sapete“ und „Nom go più cosa son-) zum Vortrgge, sowie Lieder von Schubert (Suleika, Geheimniß), Brahms (Botschaft), Schumann (Der arme Pefer, Röselein, Kinder⸗ wacht, Sandmann), Rubinstein (Waldhexe, Gelb rollt mir zu Füßen, Es blinkt der, Thau), Mendelssohn (Auf Flügeln des Gesanges, Frühlingslied), Lindblatt (Auf dem Berge) und Chopin (itthauisches Lied). Zugleich tritt in diesem Toncert ein Violinsolist, Hr. Wilhelm Obliger auf, der auswärts sehr erfolgreich gewirkt hat. Er wird Stücke von Löonard, Raff und auch eigene Composttionen spielen. Nächst diesem werden auch die Geschwister, Frl. Fernanda und Hr. Robert Henriques aus Kopenhagen, welche bei ihrem jüngst hier gegebenen Concert sich den Beifall der Kritik erworben haben, mitwirken.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsiche Koloniglzeitung. Organ des Deutschen Kolonial- vereins in Frankfurt 4. M. 5. Heft. Inhalt: Paraguay in Bezug auf Ackerbau, Forstwirthschaft und Viehzucht. Von G. von Gülich. Die türkisch⸗syrischen Provinzen in handel spolitischer Hinsicht. J. Die Tagespresse in Egypten. Deuftsche Niederlassungen an der Südsee. Der Auswanderungestrom im Fahre 1883. IJ. 3) Pie Auswanderung aus belgischen und niederländischen Häfen. 3) Statistik des New-Yorker Hafens von 18835. Die Einwanderung in die Vereinigten Staaten. 5) Die enalische Emigration. 6) Aus welchen Berufsarten rekrutirte sich die deutsche Einwanderung in die Ver⸗ einigten Staaten vom 1. Juli 1887 bis Ende Juni i583 Aus Mexiko. Das neue Kolonisationsgefetz. Der Export Mexikos. DVeutsche Konsulatsberichte. ) Japan. Die Papierindustrie in den Vereinigten Staaten. Literatur. Echo aus allen Welttheilen. Sprechsaal. Büchertisch. Illustrationen: Ein Kannibale von Neu⸗ Britannien. Tättowirung der Marshall⸗Insulaner.

Deu tsche Landwirthfchaftliche Preffe. Nr. 19. Inhalt: Ueber Kartoffelkultur. Von Ernst Ring⸗Düppei bei Zehlendorf. Feuilleton. Teichkarpfenwirthschaft. (Mit Abbildungen.) Fischerei. D Ueber Butterbereitung. Vortrag von Frau Haune⸗Nielsen. Einladung, sich an einem Versuche, Korbweiden Anlagen zu düngen, zu betheiligen. Von Krahe, Bürgermeister in Prummern bei Geilen— kirchen (Rheinprovinz). Correspondenzen. Berlin. Hildesheim. Kiel. St. Petersburg. Ausstellungen. Sport. Preußischer Landtag. I. Session der III. Sitzungs-⸗Periode des Köntglichen Landes⸗ODekonomie⸗Kollegiums. Deutscher Landwirthschaftsrath. Patentliste. Landwirthschaftliche Lehranstalten. Aus dem Rechtsgebiet. Sprechsaal. Handel und Verkehr.

Forstwissenschaftliches Centralblatt. Heft 3. In- halt: Originalartikel: Ueber die Bedeutung einiger hol zverarbeiten den Industriezweige. Von Dr. R. Weber, Oberförster und Dozent in München. (Forts.) Forstliche Wünsche aus Thüringen. Noch einmal das Rechnungsiahr und Wirthschaftejahr der orstverwaltung. Mittheilungen: Eine forstliche Reise im südöstlschen Frankreich. Von Kreis-Forstmeister Freiherr von Raesfeldt in München. Lite- rarische Berichte: Nr. 9. Beiträge zur Lehre von den Durchforstun⸗ gen, Schlagstellungen und Lichtungs heben. Von G. Kraft, K. pr. Forfi⸗ meister. Nr. 16. Ueber den Wortstreit von Einzel⸗ und Gesammt⸗ interesse in der Forstwirthschaft, Vortrag, gehalten im staatswissen 6 Verein in Straßburg von C. C. Rey. Nr. 11. Unker⸗ uchungen aug dem forstbotanischen Institute zu München. Von R.

Hartig. Notizen. Anzeigen.

Redacteur : Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 57.

Berlin, Donnerstag, den 6. März

1884.

Königreich Preußen.

Ministerium des Innern.

Reg ulativ

ur Ordnung des Geschäftsganges und des Ver—

1 bei den Kreisausschüssen und den an

Stelle des Kreisausschusses tretenden Behörden

(Stadtausschuß, Magistrat) im Geltungsbereiche der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872.

An Stelle des Regulativs zur Ordnung des Geschäfts— ganges bei den Kreis-(Stadt ausschüssen vom 2 April 1878 treten vom 1. April 1884 ob gemäß §. 166 der Kreis— ordnung vom 13 Dezember 1872 und 5. 56 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 die nachstehenden Bestimmungen:

Geschäftskreis. S. 1.

Der Kreisausschuß hat ;

2. in der Kreis-Kommunalverwaltung die ihm durch die Kreisordnung übertragenen Geschäfte zu versehen,

b. in der allgemeinen Landesverwaltung nach näherer Vorschrift der Gesetze mitzuwirken (5. 4 Abs' 1 des Landes— verwaltungsgesetzesz und die Verwaltungsgerichta barkeit (Ent— scheidung im Verwaltungsstreitverfahren) auszuüben (8. 7 Abs. 1 und 2 a. a. O.).

Der Stadtausschuß in Stadtkreisen und der Magistrat in den einem Landkreise angehörigen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern tritt bezüglich der unter Litt. b bezeich⸗ neten Geschäfte in den durch die Gesetze besonders bestimmten Fällen an Stelle des Kreisausschusses (8. 4 Abf. 2 4. a. O.).

Die in den nachsolgenden Paragraphen für den Kreis— ausschuß gegebenen Vorschriften gelen auch für den Stabt— ausschuß und den Magistrat, soweit keine besondere Bestim— mung getroffen ist.

Verfahren.

Das Verfahren des Kreisaugschusses hinsichtlich der in F. 1. Litt. b erwähnten Geschäfte ist in den gesetzlich besonders bezeichneten Fällen das Verwaltungsstreitverfahren, im Uebrigen das Beschlußverfahren, nach näherer Vorschrift des Landes— verwaltungsgesetzes und der für gewisse Angelegenheiten, ins—⸗ besondere auch zur Ausführung der Reichs⸗Gewerbeordnung, erlassenen Bestimmungen.

Sitzungen.

§. 3.

Der Kreisausschuß versammelt sich auf Berufung seines Vorsitzenden. Dem Vorsitzenden bleibt es überlassen, im Vor— aus regelmäßige Sitzungstage zu bestimmen.

Behinderung der Mitglieder. . 3. 4.

Ein Mitglied, welches dort Krankheit oder durch sonstige nicht zu beseitigende Umstände verhindert ist, einer Sitzung beizuwohnen oder sich der Wahrnehmung der ihm sonst ob⸗ liegenden Geschäfte zu unterziehen, hat dies dem Vorsitzenden sofort anzuzeigen.

Mitglieder, welche eine längere Entfernung von ihrem

m.

Wohnort beabsichtigen, haben dies dem Vorsitzenden zeitig

anzuzeigen. Ferien. S. 5. Der Kreisausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Dieselben sind zwei Wochen vor ihrem Beginn durch das Kreisblatt beziehungsweise das zur Aufnahme kreispolizeilicher Bekanntmachungen bestimmte

Blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen ab— gehalten werden.

Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleihen die Ferien

ohne Einfluß.

Befugnisse des Vorsitzenden.

5 5.

Der Vorsitzende (5. 136 der Kreisordnung; 8§. 36, 37 des Landesverwaltungsgesetzes) leitet und beauffichtzzt den ge⸗ sammten Geschäftsgang und sorgt für die prompte Erledigung der Geschäfte.

Er eröffnet die eingehenden Schriftstücke und vermerkt auf denselben den Tag des Eingangs. Für den Fall der Be—

hinderung des Vorsitzenden beziehungsweise dessen Stell— vertreters im Vorsitze kann ein vereidigter Bureaubeamter des Kreisausschusses mit der Eröffnung und Präsentation der ein— gehenden Schriftstücke beauftragt werden.

Ist von einer Partei im Verwaltungsstreitverfahren, der Vorschrift des 8§. 66 des Landesverwaltungsgesetzes zuwider, die Einreichung von Duplikaten verabsäumt, so kann die An⸗ fertigung derselben auf Kosten der Partei von dem Vorsitzenden angeordnet werden.

5.7

Der Vorsitzende vertheilt die Geschäfte unter die Mit— glieder des Kollegiums. In den zur kollegialischen Beschluß⸗ fassung oder Entscheidung gelangenden Sachen bestellt der Vorsitzende aus der Zahl der Mitglieder einen Fieferenten und nach Befinden einen Korreferenten; auch kann er sich selbst und da, wo ein Syndikus angestellt ist, auch diefen zum Re— ferenten oder zum Korreferenten ernennen.

Er zeichnet die Konzepte 3. Verfügungen.

Abgesehen von den Fällen, in welchen das Gesetz sz. 60, 64, S6, 111, 117, 122 a. a. O. den Vorsitzenden des Kreisausschusses ermächtigt bezw. anweist, Namens der Behörde Verfügungen oder Bescheide zu erlassen, werden Verfügungen, welche, ohne der sachlichen Be⸗ schlußfassung oder Entscheidung vorzugreifen, zur Vor—⸗ bereitung derselben dienen oder die Leitung des Verfahrens bezwecken und für welche die Zustimmung des Kollegiums nicht besonders vorgeschrieben ist (8. 118 a. 3 O)

der Regel nach ohne Vortrag im Kollegium entweder von dem Vorsitzenden selbst oder unter seiner Mitzeichnung von dem⸗ jenigen Mitgliede erlassen, welchem der Vorsitzende die Be⸗ arbeitung der Sache überträgt. Ergiebt sich zwischen diesem Mitgliede und dem Vorsitzenden eine Mein ungsverschiedenheit ober wird gegen das Verfügte Einspruch erhoben, so ist die Beschlußfassung des Kollegiums hierüber herbeizuführen.

Dem Ermessen des Vorsitzenden bleibt es in allen Fällen üherlassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzu⸗ ordnen.

§. 9.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathun⸗ gen in den Sitzungen; bei der Abstimmung stellt er die Fragen und sammelt die Stimmen vorbehaltlich der Entscheidung des Kollegiums, falls über die Fragestellung oder über das Ergebniß der Abstimmung eine Meinungsverschiedenheit ent⸗ steht Bei der Abstimmung giebt der Referent, soweit er Stimmrecht hat (5. 132 der Kreisordnung), seine Stimme zuerst ab.

Beweisaufnahme. §. 10.

In denjenigen Angelegenheiten, welche zu dem im §. 1 Litt. h bezeichneten Geschästskreise gehören, ist der Kreisaus—⸗ schuß sowohl im Verwaltungestreitverfahren als im Beschluß⸗ verfahren (6. 3 zur Auf ahme des Beweises nach näherer Vorschrift der 85. 76 bis 79 und 120 a. a. O. befugt.

Mündliche Verhandlung. .

Die im Verwaltung sstreitverfahren oder Beschlußverfahren (8. 2) zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen werden der Regel nach in der durch den Vorsitzenden be— stimmten, durch Aushang vor dem Sitzungszimmer bekannt zu machenden Reihenfolge erledigt.

In der Vorladung ist die zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anzugeben. Die mündliche Verhandlung ist durch einen Vortrag des Referenten über das Sach ver⸗ hältniß einzuleiten; bei dem Erscheinen sämmtlicher Bethei⸗ ligten kann der Vorsitzende diesen den Vortrag des Sach ver⸗ halts überlassen. Der Vorsitzende hat dahin zu wirken, daß das Sachverhältniß vollständig aufgeklärt und die sachdien⸗ lichen Anträge von den en sgten gestellt werden.

1

Durch Aufnahme in das Protokoll über die mündliche Verhandlung sind insbesondere festzustellen:

a. neue thatsächliche Erklärungen und neue Anträge der Betheiligten oder die Thatsache, daß solche aus den Vorträgen der Betheiligten nicht zu entnehmen waren;

b. Anerkenntnisse, Verzichtleistungen und Vergleiche, durch welche der geliend gemachte Auspruch ganz oder theil⸗ weise erledigt wird;

c. die Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, welche im Termin zur mündlichen Verhandlung vernommen werden;

d. die zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts oder der förmlichen Beweisaufnahme erfolgte Vorlegung von Akten und Verlesung von Schriftstücken;

e. das Ergebniß eines im Augenscheins.

Das Protokoll ist insoweit, als es die sub a bis e be— zeichneten Gegenstände betrifft, den Betheiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. In dem Protokoll ist zu bemerken, daß dies geschehen und die Genehmigung erfolgt sei oder welche Einwenhungen erhoben sind.

Den Betheiligten ist auf Antrag Abschrift des über die mündliche Verhandlung aufgenommenen Protokolls zu ertheilen.

5 18 Der Vorsitzende handhabt gemäß sz. 72, 119 a. a. D. die Ordnung in der mündlichen Verhandlung und führt er⸗ forderlichen Falls einen Beschluß des Kollegiums über den Ausschluß der .

Termin eingenommenen

Der Vorsitzende verkündet die ergangene Entscheidung oder den ergangenen Beschluß. Wird die Verkündigung der Gründe der Entscheidung oder des Beschlusses für angemessen erachtet, so erfolgt sie durch Vorlesung derselben, ober durch mündliche Mittheilung ihres wesentlichen Inhaltes.

Hat die Verkündigung der Entscheidung oder des Be— schlusses nicht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe nicht der Anberaumung einer besonderen Sitzung; vielmehr genügt die Zustellung der mit Gründen versehenen Entscheidung oder des Beschluffes an die Betheiligten.

Nur in denjenigen Angelegenheiten, auf welche der §8. 21 der Reichs- Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 Anwendung findet, muß die Verkündigung der Entscheidung oder des Beschlusses stets in öffentlicher Sitzung erfolgen. Erscheint in derartigen Sachen die Aussetzung der Entschei⸗ dung oder des Beschlusses nothwendig, so erfolgt die Ver⸗ kündigung in einer weiteren Sitzung, welche sofort anzu⸗ beraumen und den Parteien bekannt zu machen ist.

Urschriften und Ausfertigungen. 8. 15.

Alle Entscheidungen, Bescheide, Beschlüsse und Ver— fügungen, welche von der Behörde als Kollegium er— lassen werden, sind in der Ausfertigung mit der die Behörde, bezeichnenden Unterschrifst (Der Kreis ausschuß des Kreises N. N., Der Stadtausschuß des Stadtkreises N. N.. Der Magistrat) zu versehen und von dem Vorsitzenden zu vollziehen. Bei Bescheiden und Verfügungen, welche von dem Vorsitzenden erlassen werden und gegen welche das Gesetz ausdrücklich den Antrag auf mündliche Verhandlung oder auf Kollegialbeschluß zuläßt (868. 60, 64 Abf. 3, 111 4i5s. 3, 117 Abs. 3 des Landesverwallungsgesetzes), lautet die Unterschrift:

Namens des Kreisausschusses. Der Vorsitzende.

Die Urschriften der von dem Kollegium erlassenen Ent⸗ scheidungen, Pescheide und Beschlüsse sind von, dem Vorsitzen⸗ den und wenigstens zwei Mitgliedern zu vollziehen.

Die Ausfertigungen der im Verwaltunasstreit verfahren

ergangenen Entscheidungen sind mit der Ueberschrift:

„Im Namen des Königs“

und mit dem Siegel der Behörde für die Kreis— und Stadtausschüsse preußischer Aoler mit einer die Behörde be⸗ zeichnenden Umschrift, für den Magistrat das Magistrats⸗ siegel zu versehen. Dieselben müffen im Eingange den Sitzungstag, an welchem die Entscheidung getroffen worden ist, und die Mitglieder der Behörde, welche an der Abstimmung Theil genommen haben, ersehen lassen.

Bezüglich der Urkunden über Rechtsgeschäfte und der Vollmachten eines Kreisverbandes bewendel' es' bei der Vor⸗ schrist des 8. 137 Abs. 3 der Kreisordnung.

§. 16.

Die gemäß 8§. 64 Abs. 4. 67, 86 Abs. 4, 111 Abs. 2, 117 Abs. 3, 122 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes zu er⸗ theilende Belehrung über die Rechtsmittel ist stets am Schlusse der betreffenden Bescheide und Verfügungen, und zwar, falls in denselben der dispositive Inhalt von der Begründung ge⸗ schieden ist, am Schlusse der Gründe in einer thunlichst in die Augen fallenden äußeren Form zu ertheilen.

Zustel lungen. §. 17.

Alle Namens des Kreisausschusses zu bewirkenden Zu⸗ stellungen erfolgen durch die eigenen Beamten desselben oder durch die demselben nachgeordneten Behörden lstädtische Polizei⸗ verwaltungen, Amtsvorsteher, Gemein devorsteher, Gutsvorsteher) oder durch die Post. Im Uebrigen finden auf diese Zustellun⸗ gen die Porschristen des Nachtrages zu dem Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte, vom 22. September 186561 (Min. Bl. f. d. inn. Verw. 1882 S. 42), mit der Maßgabe, daß die Zustellungsurkunde durch eine be⸗ glaubigte Empfangsbescheinigung der zur Annahme legitimirten

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Person ersetzt werden kann, sinngemäße Anwendung.

Einreichung der Akten an die höhere Instanz. . §. 18.

Bei der Einreichung der Akten an die höhere Instanz ist auf Vollständigkeit des einzusendenden Materials an Vorakten u. dergl. Bedacht zu nehmen und außerdem Folgendes zu beachten:

1) Die Akten sind zu foliiren, mit einem vorzuheftenden vollständigen Inhaltsverzeichnisse zu versehen und mittelst be— sonderen Begleitberichtes einzureichen, in welchem auf die Aktenfolien der angefochtenen Entscheidung oder des angefoch— tenen Beschlusses, der in der höheren Instanz gewechselten Er⸗ klärungen und der von den Betheiligten ausgestellten Voll⸗ machten zu verweisen ist.

2) In diesem Berichte sind kurz ersichtlich zu machen:

a. die Art des Verfahrens und die Bezeichnung des Rechtsmittels (Beschwerde, Berufung, Revision);

b. Name, Stand und Wohnort der Betheiligten und die Bezeichnung Desjenigen, der das Rechtsmittel eingelegt hat;

6. der Gegenstand des Verfahrens;

d. im Verwaltungsstreitverfahren der Werth des Streit— gegenstandes.

§. 19.

Wenn gemäß 5. 82 des Landesverwaltungsgesetzes aus Gründen des öffenklichen Interesses gegen die Entscheidung des Kreisausschuffes von dem Vorsitzen en Berufung eingelegt ist, so hat derselbe hiervon sofort dem Regierungs⸗Präsidenten, zum Zwecke der Bestellung eines Kommissars für die Ver⸗— handlung vor dem Bezirksausschusse gemäß 8. S4 a4. a. 8 Anzeige zu machen.

Wenn gemäß § 92 G 74 Abs. 2) a. a. O. ein besonderer Kommissar des Regierungs-Präsidenten zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses an der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Bezirksausschusse Theil genommen hat und demnächst gegen die ergangene Entscheidung Seitens einer Partei das Rechtsmittel der Revision eingelegt wird, so hat der Kreisausschuß hiervon dem Regierungs⸗Praͤsidenten Anzeige zu machen und zwar gleichzeitig mit der Einforderung der Segenerklärung auf die Anmeldungs⸗ und Rechtfertigungs⸗ schrift. Abschrift dieser Schriftsätze ist dem Regierungs⸗Präsi⸗ denten auf Verlangen mitzutheilen.

Ko sten. § 20.

Die Einziehung der Kosten und baaren Auslagen des Verfahrens gemäß §§. 108, 124, 157 Nr. 2 a. a. G, 8. 2 der Reichs⸗Gewerbeordnung, erfolgt nach Maßgabe der hierüber besonders ergehenden Bestimmungen.

Die Festsetzung der einer Partei im Verwaltungsstreit⸗ verfahren zu erstattenden baaren Auslagen gemäß §. jos des Landesverwaltungsgesetzes erfolgt auf Antrag der Partei, er⸗ forderlichen Falles nach Anhörung des Gegners.

Geschäftskontrolbücher.

§. 21.

Die Einrichtung der erforderlichen Geschäftskontrolbücher bleibt bis auf Weiteres der Bestimmung des Regierungs⸗ Präsidenten, für den Stadtausschuß zu Berlin der des Ober— Präsidenten überlassen.

Geschäftsjahr, Jahresbericht. . S. 22. . Das Geschästsjahr der Kreisausschüsse ist das Kalender— jahr.

Am Jahresschlusse hat der Vorsitzende dem Regierungs⸗ Bräsidenten (für den Stadtkreis Berlin dem Sber⸗Präͤst⸗ denten) eine Uebersicht der vorgekommenen Geschäfte berichtlich einzureichen. In der Uebersicht ist die Zahl der im Laufe, des Jahres abgehaltenen Sitzungen, die Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerlerledigt gebliebenen im Verwaltungsstreit verfahren und im Beschlußoer⸗ fahren verhandelten Sachen (6. 1b, §. 2 des Regulativs), beide Sachen getrennt und nach Materien geordnei, ferner die Hahl der in diesen Sachen zufammen abgehaltenen Termine überhaupt, sowie diejenigen Termine, in denen mündljäne Ver-