1884 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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baben, dadurch eine Erregung in die Masse gekommen ist, eine Pro⸗

vokation stattgefunden hat, welche die übrigens dadurch durchaus nicht ein Antrag, der wesentlich mit dem starken Rückgang der Frequenz

entschuldigten Ausschreitungen hervorgerufen hat.

Wenn Sie meinen ehrlichen Eindruck von den Vorgängen baben wollen, so darf ich sagen, ich habe aus dem mir vorliegenden Material die Ueberzeugung gewonnen, daß allerdings provozirt oder nicht Provozirt bedauerliche Ausschreitun gen stattgefunden haben, daß die Behörden in jedem Stadium der Sache ihre volle Schuldigkeit ge⸗ than haben und daß endlich die Ausschreitungen selbst bei weitem nicht den ausschweifenden und bedenklichen Charakter getragen haben, den ein Theil der Presse ihnen hat beilegen wollen.

Meine Herren! Ich habe mich bei meinen Mittheilungen einer thatsächlichen Auslassung schuldig gemacht, die ich der Vollständigkeit halber nachhole. Wenn ich gesagt habe, es sei am Sonnabend keiner der aus dem Omnibus Steigenden verletzt worden, so erleidet das eine Einschränkung. Es hat, wie ich mich aus den Akten soeben überzeugt habe, der Kaufmann und Zeuge Mörner, der aus Konitz zurückkehrte, einige Stockschläge erhalten, ohne jedoch eine Verletzung dabei davonzutragen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Dem Herrenhause ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes, vor⸗ gelegt worden: !

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: ;

6 1 Der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes ist von der Beibringung eines Prüfungszeugnisses abhängig. (

Zur Ertheilung des Prüfungszeugnisses sind befugt: I) die vom Staate bestellten oder bestätigten Prüfungskom⸗ missionen, 2) die vom Staate eingerichteten oder anerkannten Hufbeschlags Lehranstalten,

stärkung gewinnt, als jedenfalls am zweiten Tage aus von Juden be⸗] wenig Gifer zeigen, sich besser auszubilden und ein Hauptgrund, wes⸗ . Sta tir und wenn auch glücklicher⸗ halb ein staatliches Gingreifen rn, en .

weise nur leichte Verle , , n haben. Ich enthalte mich! Da inzwischen durch die Königlich baperische und die Königlich ir ferm . daraus, ob es wahrscheinlich sächsische Regierung bei der Reichsregierung der Antrag gestellt wor⸗

ist, daß, wenn solche Steinwürfe stattgefunden den war, die Gewerbeordnung dahin abzuändern, daß die Wieder

einführung obligatorischer Prüfungen im Hufbeschlag ermöglicht werde,

der betreffenden Lehrschmieden nach Aufhebung des Prüfung jwanges und den daraus resultirenden schlechten Folgen für den . in den betreffenden Ländern motivirt war, so wurde zunächst den in den Berichten der landwirthschaftlichen Centralvereine gegebenen An⸗ e g gn Seitens der landwirthschaftlichen Verwaltung keine Folge gegeben.

Nachdem aber die Reichs Gewerbeordnung durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Juli 1883 (R. G. Bl. S. 159) dahin abgeändert worden ist, daß nach 5. 30a. der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes durch die Landesgesetzgebung von der Beibringung eines Prüfungs— zeugnisses abhängig gemacht werden kann, glaubte die Staatsregierung den sichern Weg der Einführung einer obligatorischen Prüfung der früher nur als Nothbehelf ins Auge gefaßten fakultativen Prüfung im Hufbeschlag um so mehr vorziehen zu müssen, als nicht nur dahin zielende Beschlüsse landwirthschaftlicher Centralvereine aufs Neue an sie gelangten, sondern auch aus den Kreisen der Hufschmiede selbst, wie die an das Staats⸗Ministerium und das Abgeordnetenhaus ge⸗ richteten Petitionen der Schmiede⸗Innungen zu Berlin, Breslau, Cassel und Magdeburg darthun, die gleiche Forderung gestellt wurde.

Zu den einzelnen Paragraphen des vorliegenden Entwurfes, welcher im Wesentlichen den inzwischen in Bayern und Sachsen angenommenen Gesetzen entspricht, ist Folgendes zu bemerken.

Zu den 5§5. 1, 2 und 4.

„Es erschien schen mit Rücksicht auf die Freizügigkeit nicht wünschenswerth, die Gültigkeit der betreffenden Bestimmung auf ein⸗ zelne Theile der Monarchie zu beschränken. In allen den Landes theilen, in welchen auch jetzt schon die Ausbildung der Hufbeschlag⸗ schmiede eine genügende ist, kann das Ablegen einer Prüfung nicht als eine besondere Erschwerung betrachtet werden, in allen übrigen Landestheilen wird aber die Forderung einer Prüfung einen heilsamen Zwang zur Erwerbung einer besseren Ausbildung ausüben.

Die ang der §5§. 1 und 4 entspricht den Bedingungen des S. 308 der Reichs⸗Gewerbeordnung.

Durch die Betonung des selbständigen und gewerbsmäßigen Be— triebs soll es gusgeschlossen bleiben, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes auch für oder gegen solche Schmiede oder andere Personen geltend gemacht werden, welche in einzelnen Nothfällen Pferde be⸗ schlagen haben oder welche in einem Dienstverhältnisse stehend nur für ihre Dienstherrschaft den Beschlag besorgen.

. Zu den §5§. 3 und 5. Da die näheren Bestimmungen über die Prüfungen sich nach

) Konkuregesetz. 5) Gesetz, betreffend die Amortisation und Ver- jährung der für den öffentlichen Verkehr e nen Werth⸗ papiere. 6) Gesetz, betreffend die Modifikation der Civilprozeß-⸗ ordnung von 1868. 7 Gesetz über das Exekutionsverfahren. 8) Gesetz, betreffend die centralisirten Grundbücher der Eisenbahnen und Kanäle. 8) Allgemeiner Zolltarif der österreichisch⸗ungarischen Monarchie. 10) Handelsvertrag mit Serbien vom 6. Mai 1851. 1I) Schiffahrts vertrag mit Serbien vom 22. Februar 1882 13 Ver⸗ trag mit Serbien, betreffend die gegenseitige Rechtsbülfe in bürger⸗ lichen Angelegenheiten vom 6. Mai i881. 13) Zusatzübereinkom-⸗ men ju der Donauschiffahrtsakte vom 2. November 1865, geschlossen am 28. Mai 1881. 14) Provisorischer Handelsvertrag mit Frank. reich vom J. November 1881 und 31. Januar 1882. ViII. Gesetze ꝛc. des Deutschen Reichs. 1X. Deutsche Landesgesetze und Verorzzungen. . Desterreichische Gesetze und Verordnungen: I) Vechrdnung des österreichischen Handels⸗Ministeriums vom 31. Dezember 1879, womit die Verordnung vom 12. März 1879, betreffend die Ver⸗ öffentlichung von Refaktien und sonstigen Begünstigungen im Güter⸗ verkehre auf Eisenbahnen abgeändert wird. Y) Desterreichische Ministerialverordnung, betreffend Erlaß einer Schiffs manifest⸗ Irdnung, vom 25. März 1881. 3) Desterreichisches Gesetz vom 28. Mai 1882, betreffend die Einführung., von Postsparkassen in den im Reichsrathe, vertretenen Königreichen und Län dern. 1 Desterreichische Ministerialverordnung, betreffend die Ausstellung von Anweisungen Seitens der Einleger (Erleger) auf das K. K. Postsparkassenamt in Wien. Vom 29. Sk—⸗ tober 1883. III. Rechtssprüche. Kammergerichts⸗Rath Feyßner giebt in der Reihenfolge der Artikel der Wechselordnung eine Ueber⸗ sicht über die Rechtsprechung der deutschen Gerichtshöfe, namentlich des R. O. H. Gs. und des obersten höchsten Gerichtshofes. Die Sammlung, welche bis Art. 15 reicht, wird im nächsten Band fort— gesetzt. IV. Literatur: Besprechung einer großen Anzahl rechis⸗ wissenschaftlicher Werke. Den Abschluß machen Literaturübersicht 1883. Sachregister. Quellenregister. Bemerkt sei, daß die früheren Jahrgänge dieser , vielfach so selten geworden sind, daß sie als Seltenheiten bezahlt werden.

JZoseph von Führich's Briefe aus Italien an seine Eltern (1827 —1829) Freiburg im Breisgau. Herdersche Verlagshandlung. 1883. 8 S. VIII. und 164. Im Jahre 1827 reiste der im Jahre 1800 zu Kratzau in Böhmen als Sohn eines Landschaf tsmalers geborene Joseph Führich nach Italien. Die Ein⸗ drücke dieser Reise und seines dreijährigen Aufenthalts in Rom vollendeten und rundeten seine künstlerische Individualität. Er trat hier mit Overbeck, Schnorr, Ph. Veit, Koch und anderen in innige Beziehungen und in den von ihnen gegründeten Kompositionsverein, wo gestellte historische Aufgaben in gemeinschaftlichem Wetteifer ge⸗ löst und die gelösten gegenseitig besprochen wurden. Der an der lieb⸗ gewordenen Enge des Elternhauses festhaltende strebsame Jüngling wurde in Rom zum tüchtigen Manne und sicheren Meister der reli⸗

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußis

chen Stagts⸗Anzeiger.

1884.

ff Mit dem Anspruch auf abgefertigt:

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2enzeigen.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

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Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Handlungslehrling Edmund Joseph Heinrich Neu⸗ haus, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung in Akten L. R. II. 218 84 verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 1112 NW), den 12. März 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J. Loewe. Beschreibung: Alter 18 Jahre, geb. 21. 7. 65 zu Berlin, Größe 168 m, Statur schlank, Haare blond, Augenbrauen blond, Augen blau. Nase gewöhnlich, Mund gewöhn⸗ lich, Zähne vollständig. Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Kurzsichtig, trägt Pince⸗nez.

12932 Steckbrief.

Der unten beschriebene Schlosser Eduard Sebastian Soika aus Nesselwitz ist, nachdem er wegen Bettelns und verbotswidriger Rückkehr nach Mecklenburg in Untersuchungshaft genommen war, entwichen.

Es wird ersucht, denselben festzunebmen und in das Großherzogliche Amtsgerichts Gefängniß zu Parchim abzuliefern.

Parchim, den 13. März 1884. ; Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

F. Grohmann.

Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 1,73 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart Schnurrbart blond, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Zähne gesund, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache hochdeutsch.

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70] 2 306 490 3173

3) die Militärschmieden, welchen die Befugniß beigelegt wird. den örtlich verschiedenen und mit der Zeit wechselnden Verhältnissen r ) sch 66 fugniß beigeleg des Gewerhebetriebes richten müssen, so können sie zweckmäßig nicht giösen Historienmalerei. Seine Briefe aus diefer Periode müffen Die Bestimmungen über den Inhalt der Prüfungszeugnisse und Durch das Gesetz fixirt werden, sondern müssen der administrativen also wohl eiwas von den inneren Vorgängen abspiegeln und das Ver⸗ die Voraußfetzungen ihrer Ertheilung werden im Wege des Reglements Ordnung überlassen bleiben. Es liegt in der Absicht, die Prüfung ständniß der Klärung in dem sprossenden Frühling römisch- deutscher erlaffen. zu beschränken auf den Nachweis der praktischen Befähigung für den Kunstentwicklung vermitteln. Der in Wien lebende Sohn, Lucas 8. 4. Beschlag gesunder und kranker Hufe unter bestimmten Verhältnifsen von Führich, hat unter dem obigen Titel die während des römischen Personen, welche das Hufbeschlaggewerbe bis zur Zeit des In— und der Kenntniß der einfachsten theoretischen Grundlagen des Huf⸗ Aufenthalts in naiver, schlichter Weise ohne Berechnung der einstigen kraftfretens dieses Gesetzes felbftändig oder als Stellvertreter (88. 465, beschlages. Die Prüfungskommissionen sollen mindestens bestehen . geschriebenen Briefe des Vaters herausgegeben. 45 der Reichs- Gewerbeordnung) betrieben haben, bleiben auch ferner gus einem Vertreter der Beschlaginteressenten, also einem Landwirth, Führich hat selbst, erfüllt von echter Poesie, im Jahre 1844 die eigene dazu berechtigt. Fuhrherrn ze, aus einem Hufschmied und einem Thierarzt. Lebensskizze mit einfachen Strichen gezeichnet. Die jetzt veröffent⸗ §. 5. Für jeden Regierungsbezirk soll mindestens eine Prüfungs. lichten Briefe, welche am 18. Januar 1827 in Venedig beginnen und Die Minister für Handel und Gewerbe und für Landwirthschaft, kommission errichtet werden, welche in vorher sestgesetzten Terminen am 9. September 1829 wiederum in der alten Lagunenstadt schließen, Domänen und Forsten werden mit der Ausführung diefes Gefetzes die Prüfungen gegen Zahlung einer geringen Gebühr abhält, auch ergänzen jene Selbstbiographie befriedigend und erweitern sie werth⸗ beauftragt. sollen Prüfungen außerhalb dieser Termine hei entsprechend erhöhter voll. Es ist nur eine ungezwungene Unterhaltungssprache mit den Diefes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1886 in Kraft. Gebühr zulässig sein. Entsprechend organisirte und staatlich aner- Angehörigen im vertrautesten Kreise. Die zweiunddreißig Briefe, Gegeben 2. kannte Lehrschmieden können das Recht zur selbständigen Vornahme von denen siebenundzwanzig aus Rom datirt sind, richten sich an . von Prüfungen und Ertheilung von Befaͤhigungszeugnissen erhalten, einen Vater, welcher in engen Verhältnissen die Kunst trieb, sich Moti ve. desgleichen soll die durch das Bestehen einer Prüfung nachgewiesene mancherlei Kenntnisse erworben und den ersten Kunstunterricht des Die Klagen über eine mangelhafte Ausbildung der Hufbeschlag⸗ Ausbildung in den Militärschmieden als den Bedingungen dieses Sohnes nach Kräften geleitet hatte, der ihn dann in die Stadt ge— schmiede und die durch den schlechten Beschlag herbeigeführten Schäden Gesetzez genügend anerkannt werden. Auch das bestandene Examen folgt war, als er die Akademie bezog; sie richten sich an eine schlichte, an dem Pferdematerial des Landes sind in den ichn Jahren immer als Thiergrzt soll von der weiteren Ablegung einer speziellen Prüfung fromme, mit poetischem Sinn ausgeftattete Mutter und an eine da— dringender geworden. (Siehe unter Anderen die Verhandlungen des im Hufeschlag dispensiren. t . . ö mals vierzehnjährige Schwester. Diese unverfälschten Bekenuntnisse Deutschen Landwirthschaftsraths vom Jahre 1880) Alle Bemühungen Auf diess Weise wird, zumal mit Rücksicht auf, die in Aussicht und offenen Herzensergießungen eines guten, pietätvollen Sohnes an den auf diesem Gebiete herrschenden Uebesständen durch freiwillige ,, Permehrung geeigneter Lehrschmieden nicht zu befürchten seine Eltern lassen den Menschen lieb gewinnen, welcher in unbe⸗ Bestrebungen, wie fie besonders von den landwirthschaftlichen Vereinen stehen, daß für die Zukunft die Anordnung dieser Prüfungen von dem fangenem Verirauen das lautere Herz eines Kunstjüngers vor uns gefördert wurden, durch Errichtung von Lehrschmieden, durch Gewäh. Ergreifen des Hufbeschlaggewerbes abschrecken und dadurch einen schäd⸗ entfaltet. Seine Reisebilder zeichnen sich aus durch wplastische rung von Unterstiltzungen zu deren. Befuch, durch Veranstaltung lichen Mangel an Hufbeschlagschmieden herbeiführen werde, während f Klarheit der Schilderung; mit dem Stilgefühle des Künstlers von Husbeschlagkonkurrenzen u. s. w. durchgreifend abzuhelfen, müssen für, die Gegenwart bei dem Bestehenbleiben der schon vorhandenen versteht Führich das Wesentliche jedes Gegenstandes zu be— unzulänglich bleiben, so lange ein Zwang zu einer besseren Ausbil⸗ Hufbeschlagschmieden weder eine Beeinträchtigung der Schmiede zeichnen. Die großartigen Eindrücke der italienischen Natur und der dung der Hufbeschlagschmiede nicht ausgeübt werden kann. Nachdem noch eine Schädigung der Beschlaginteressenten in Folge dieses Ge— alten Kunsttrümmer in Rom auf das empfängliche Gemüth des schon wiederholt von Seiten einzelner Intereffenten und der Gestüt. setzes eintreten kann. jungen 26 jährigen Künstlers sind überaus anziehend zu lesen. Wer verwaltung wie von Seiten der landwirthschaftlichen Vereine und ein— das Glüch genosfen hat, die ewige Stadt aus eigener Anschauung zu zelner Bezirksregierungen Anregungen zu durchgreifenden Maßregeln auf kennen, wird in jeder kunstverständigen Schilderung des Briefschreibers diesem . an a nnn, . ,, herangetreten 3 . ö . . . ich erstehen waren, gab im Jahre ein durch einen Beschluß der Sektion für ĩ j ehen. as ist ein Lob für die unmittelbare, ebenso naturgetreue wie Pferdezucht herbeigeführter Antrag des Ostpreußischen ee, sn nut, Wiffenf hhtt nd Riteratr. einfach gefällige Darstellung. Der Künstler tritt bald in den Kreis lichen Centralverelns auf Einführung staatlicher Approbationen für Der 29. Band (Neue Folge 14. Band) der Zeitschrift der deutschen Kunstgenossen, welche nur das Schöne, Edle erstreben, fakultativ geprüfte Hufbeschlagschmiede der landwirthschaftlichen Ver, für das gesammte Handelgrecht, Ferauzgegeben von Br. L. ohne störenden Neid. und, gehässige Intriguen sich freuen, wenn Gutes waltung Veranlassung, die Vorstände der landwirthschaftlichen Central. Goldschmidt, Geh. Justiz⸗Rath, ordentlicher Professor der Rechte in geschaffen wird. Die Eigenthümlichkeit, des Lebens der Klosterbrüper vereine der Monarchie zu einer gutachtlichen. Aeußerung darüber auf. Berlin, Dr. Fr. v. Hahn, Kaiserlichem Rath am! Reichsgericht in Lon St. Isidoro wird farbenreich geschildert. Führich findet an allen zufordern, ob es fich empfehlen würde, in den betreffenden Vereins. Teipzig, H. Kehßner, Kammergerichts-Rath in Berlin, Pr. P. Laband, Orten freundliches Gntgegenkommen. Der alte 69 jährige Maler gebieten ähnliche Einrichtungen zu treffen, wie sie im Königreich ordentlichem Professor der Rechte in Straßburg, und G. Sachs, Koch, sowie der otreffliche Overbeck', waren ihm mit Rath und That Sachsen durch die Verordnungen des Ministeriums des Innern' vom Rechtzanwalt beim Reichsgericht in Teipzig (Stuttgart, Ver? zur Hand, Letzterer gab dem kaum ein Jahr in Rom anwesenden 19. Mai 1870 und vom 24. April 1878 getroffen waren, wonach lag von Ferdinand Enke, 1884) hat folgenden Inhalt: ungen. Manne einen Beweis der Achtung vor seiner künstlerischen denjenigen Hufschmieden, welche einer fakultativen Prüfung sich unter⸗ J. Abhandlungen. J. Beitrag zur Lehre vom Kommissionsgeschäft Befähigung durch den Antrag, die Vollendung des Tassozimmers in zogen, je nach dem Ausfall dieser Prüfung besondere ihnen ausschließ. von v. Hahn. j. Einkaufskommifsion. JI. Verkaufskommifsflon. Ter Villa Massimi zu übernehmen. Von der übernommenen. Thätig⸗ lich zukommende Prädikate zuerkannt wurden. If. Miscellen zur Theorie der Werthpapiere. V. Der Ladeschein und keit, von der Komposition und der Malerei der drei Tassobilder be= Unter ausdrücklicher Hervorhebung der vielen und schweren das Traditions Papier. Von Geh. Juftiz-⸗Rath Prof. Hr. Gold. richet, er, gewissenhaft nach allen Einzelheiten. Diese Arbeit hat Mängel auf dem Gebiete des Hufbeschlags hat die große Mehrzahl schmidt. III. Der Rumänische Prozeß. Von Rechtzanwalt die Selhständigkeit des Künstlers angebahnt; daher kommt die dank— der landwirthschaftlichen Centralvereine einer folchen Einrichtung das Sachs. J. Zulässigkeit der Betriebsüberlassung an den Staat bare Erkenntniß für solche Förderung gegen den „großen Overbeck“, Wort geredet, manche unter dem Zusatze, daß die Einführung obli⸗ gegen Zahlung einer festen Rente. II. Rothwendige Beschäffen. 4uch ungetheilt zum Ausdruck. In allen Briefen offenbart sich eine gatorischer Prüfungen noch mehr zu empfehlen sei und nur der land⸗ heit des Vorstandes einer deutschen Aktiengesellschaft. fromme reine Seele. ein selbständiges und entschiedenes Streben, so= wirthschaftliche Centralverein für Littauen und Mafuren hat ein Be. 11. Darf. die Generalversammlung im Wege der Statutenänderung wie eine pietätvolle Natur. Die große Macht, welche Rom wegen dürfniß für solche Cinrichtungen nicht anerkannt, da im Ganzen im durch Majoritätsbeschluß das Vermögen der Aktiengefellschaft unent⸗ seiner Welthedeutung als Schauplatz der bedeutungtvollsten Ereignisse Vereinsgebiet der Hufschlag berechtigten Anforderungen genüge, während geltlich veräußern oder für eine fremde Schuld verpfänden? auf jedem Forestigri, erfahrungs mäßig ausübt, hat unser Verfasser der landwirthschaftliche Generalverein für Schleswig Holstein mik den JV. Abrechnungsstellen (Clearing-Häufer) in Beutschland und deren vermöge seines religiösen Standpunktes innerlich tief empfunden. dort schon bestehenden Einrichtungen unter speziellem Hinweis auf die Vorgänger. Von Hrn. Geh. Ober -Finanz Rath R. Koch in Berlin, Aber auch dem Volksleben in Rom wird eine aufmerksame Beachtung seit 1870 bestehende Lehrschmiede der Stadt Altong und die daselbst Justitiar der Reichsbank. V. Ueber Editionspflicht, insbesondere gewidmet. und gengue, lebhafte Schilderungen entworfen, immer stattfindenden Prüfungen sich zufrieden erklärte. Die auf dem Ge. vetreffend gemeinfchaftliche Urkunden und Handelsbücher. Ein mit Rüchsicht auf künstlerische Interessen. Darum verdienen diese biete des Hufbeschlags bestehenden in den vorgenannten Vereins Rechtsgutachten von Geh. Justiz⸗Rath Goldschmidt. wirklich liebenswürdigen Mittheilungen eines wahrhaft lautgren und berichten mehr oder minder ausführlich geschilderten Mißstände Vf. Beiträge zur Geschichte des Seerechts und der Seerechtequellen. Durchaus edlen Menschen, nach menschlicher und künstlerischer Seite hin, werden am besten illustrirt durch die nachfolgenden zahlenmäßigen 1. Jur Entstehungsgeschichte des Konfulats der Sce. Von Hrn. eine allseitige Aufmerksamkeit. Angaben, welche dem betreffenden Berichte des landwirthschaftlichen Privatdozenten Dr. R. Wagner in Leipzig. VII. Das Englische Die Buch⸗ und Antiquariatshandlung von Lehmann u. Provinzialvereins für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz Recht in Betreff der Verantwortlichkeit der Rheder für dolose oder gut in Frankfurt g. M. hat über ihr antiqugrisches, Bücherlager entnommen sind. 3 kulpose Handlungen ihrer Schiffgangestellten. Von Hrn. Reichs. Lagerkatalog Nr. 46. Geschichte und ihre Hülfswissen schaf⸗ „Hr. Corps⸗Roßarzt Domnik in Berlin theilt uns mit, daß un Dber-Handelsgerichts-Fath a. D. Hr. Voigt in Hamburg. YIii. ten, ausgegeben. Derselbe enthält ein Verzeichniß von 1584 Schrif⸗ kundige Schmiede die Hufe mit der Hauklinge nach der jewelligen Kommissionär und Dolmetscher. Von Hrn. Dr. Max Pappenheim ten, welche unter folgende Rubriken vertheilt sind: Allgemeine Ge— . Theorie des Kutschers hearbeiten, der Beschlagsakt wird vielfach zur in Berlin. IX. Der Entwurf eines Gefetzes, betr. die Kommandit. schichte (sd Nrn., darunter 28ꝛ Res publica, meist Elzevirdrucke ö. Thierquälerei. Die Zahl der kranken und mit dem Messer verstüm, gesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Besprochen aus dem 17. Jahrh.), Geschichte des Alterthums (192 Nrn.), All⸗ . abuamuaqnzz 2zaanz]laag; melten Hufe, auf welchen das Hufeisen vielfach auf dem Fleisch, ja von Hrn. Rechtsanwalt Dr. H. V. Simon in Berlin. Il. Rechts- gemeine deutswe Geschichte ls Nrn), Geschichte Norddeutschlands in einzelnen Fällen auf den Knochentheilen lag, ist eine ganz enorme. quellen. J. Das schweizerische Bundesgesetz über das Obligationen. (273. Nra. m Geschichte Süddeutschlands E48 Nrn.). Jede der auf— So kamen nach einer in der Berliner Militärlehrschmiede geführten recht vom 14. Funi i681. Mit befonderer Rücksicht auf das deutsche geführten Abtheilungen enthält eine Menge wichtiger und interessan⸗ ue)naqv g⸗-22pnfuoquaß statistischen Tabelle in den Jahren 1877— 1880 im Ganzen 27 388 Handelsrecht, dargestellt von Hrn. Pr. jur. J. Rießer, Rechtsanwalt ter Werke, die 38. und 4. besonders zur Geschichte des preußischen uꝛqh nua] qusaze6́; un 14 jdvg kranke Hufe zum Beschlag, und zwar waren: in Frankfurt a. M. II. Das italienische Handelsgesetzbuch vom Staates und für Frankfurt 4. M. Den Schluß des Katalogs j im Jahre 1877 von 18712 Hufen 5. 680 kranke 30, Jahre 1887. Dargestellt von Hrn. Dr. F. Mittermaier in bildet ein Verzeichniß von Porträts berühmter Fürsten, Staatsmänner 11 Deidelberg. III. Englische Handelsgefetzgebung im Jahre 1883. und Heeresführer und zwar von (56 in Photographie (Fol, Kabinet wd ; ·Sbso, Dargestellt von Hrn. Br. F. Mittermaier in Heidelberg. formgt u. , von 19 Brustbildern in Lithographie mit fac 18h 18190 3863065 Q 91.60. Insbesondere: i) Wechselordnung. 2) Eheliches Güterrecht. 3) Bills similixter Unterschrift (Imperiglform. u, Royalform. ), von 21 Etuden Die enorme Zahl der kranken Hufe wächst hiernach von Jahr zu of Sale. 4) Gerichtsverfassung und Verfahren. 5) Schiffahrt. oder lebensgroßen Köpfen in Lithographie. Die oben genannte Jahr. Wenn Berlin, wo die besseren. Schmiede sind, solche Zahlen 6) Elektrische Beleuchtung. 7) Urheberrecht. 3 Schuldbaft. IV. Buchhandlung, die ein Lager von ca. 60 000. Bdn. aus allen Wissen⸗ aufzuweisen hat, wie mögen sich diese im Lande stellen.“ Französische Handelsgesetzßebung i. J 1881 = 1882. Von Demfelben.— Fcchaften führt, widmet der Besorgung englischen und französischen Diese AÄnsicht verdient um so mehr Beachtung, weil in den V. Italienische Handelsgefetzgebung im Jahre 1883. Von Demfelben. Antiquariates spezielle Aufmerksamkeit. meisten ländlichen Verhältnissen den Interessenten eine Auswahl unter NI. Belgische Handelsgesetzgebung im Jahre 1882. Von Demfelben. verschiedenen Schmiedemeistern gar nicht zu Gebote steht, sondern der VII. Ungarische Handelsgesetzgebung 1881— 1882. Von Hrn. Professor ortgangesessene Schmied auch dann benutzt werden muß, wenn seine Dr. Franz von Nagy in Klausenburg. 1) Gesetz über die Statistik Leistung eine ganz ungenügende ist. Dieser Mangel einer wirksamen des Waarenverkehrs. 2) Gesetz über das Mobiliar ⸗Pfandleihgeschäft, Konkurrenz ist auch eine Hauptursache, warum die Schmiede selbst so 3) Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Spanien vom 3. Juni 1880.

Besondere Kennzeichen: Keine.

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12931 Steckbriefs⸗Ernenerung.

Der gegen den Lehrer Adolf Goldschmidt, aus Posen gebürtig, wegen Diebstahls unter dem 2. Ja- nuar 1881 erlassene und unter dem 8. März 1883 erneuerte Steckbrief wird erneuert.

Berlin, den 1. März 1884. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.

do §. 19 Nr. 3 der Dienstvorschriften, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit

wurde, ist (gemä

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(12929 Steckbriefs⸗-Erledigung. Der gegen den Reisen⸗ den Paul Anelam, geboren am 19. November 1865 zu Schievelbein, wegen Unterschlagung, unter dem 15. Februar 1884 erlassene Steckbrief wird zurück- genommen. Berlin, den 12. März 1884. Staats⸗ anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.

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Statistit des Deutschen Reichs (Band LIX. S. II. 84 / S5)

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: ö die separirte Therese Böhme aus Altenburg a. S. unterm 7. Februar 1884 erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Naumburg a. S., den 13. März 1884. Königliches Amtsgericht.

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Deutsches Reich.

Uebersicht über die von den Rübenzucker⸗Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar 1884.

12934

Offene Requisition. Der Inwohner und Han⸗ delsmann Christian Ratsch aus Schlottau, Kreis Trebnitz, 30 Jahr alt, ist durch rechtskräftiges Ur⸗ theil des Königlichen Schöffengerichts zu Oels vom 17. Mai 1883 wegen Thierquälerei zu einer Woche Haft und wegen Uebertretung der Regie⸗ rungsverordnung vom 15. Oktober 1880 zu einer Mark Geldstrafe, für den Unvermögensfall zu einem Tage Haft, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt des ꝛc. Ratsch ist unbekannt. Sämmtliche Gerichtsbehörden werden deshalb er⸗ gebenst ersucht, die vorbezeichnete Strafe an 2c. Ratsch im Betretungsfalle zu vollstrecken und uns zu den Akten E. 6783 Nachricht zu geben. Oels, den 3. März 1884. Königliches Amtsgericht.

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Kaiserliches Statistisches Amt.

Monatshefte zur

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12933 ;

l . dem 27. Dezember 1883 erlassene offentliche Ladung des Reservisten und Musikus August Pietrulla aus Arnsdorf. Kreis Falkenberg, zum Termin auf den 26. März 1884, Vor- mittags 11 Uhr, wird hiermit aufgehoben. König liches Amtsgericht zu Brieg.

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welcher mit dem Anspruch auf

Einfuhr auf der ür das Vorjahr in Spalte 4 2 gegen die im Februarheft der

2449 .

) C zentliche Ladung. Die Militärpflichtigen: 1) Friedrich Wilhelm Reinhold Bredow, am 24. Mai 1860 in Brandenburg a. H. geboren, 2) Karl August Emil Frehde, am 7. September 1860 ebenda geboren, 3) Christian Fritz Paul Emil Richter, am 18. Jun 1860 ebenda geboren, 4) Karl Wilhelm Torges, am 11. September 18666 ebenda geboren, sämmtlich unbekannten Auf⸗ enthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Äbsicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Eriaubniß das Bundesgebiet verlafsen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Reichs ·Strafgesetz · buchs. Dieselben werden auf den 15. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam, Mauerstr. S a., zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Uusbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strasprozeßordnung ven dem Givil⸗ BVorsitzenden der Ersatzkommission des Stadtkreises zu Brandenburg . H. Über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 4. Jannar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

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