1884 / 67 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Spiritus per 100 Liter à 100, 10 0 o loco ohne Has) 46.6 46,5 bex.

Weizenmehl No. 9 26, 0-24 50, No. 0 24 50 - 23.00, No. 0 n. 1 22.909 20.00. RBekgenmehl No. 0 22.25 - 20,25. No. O0 a. 2000 1775 per 100 Klogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz beæ.

Stettin, 15. Marz. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco 165-181, Dr. April Mai 179.00, pr. Sept. Okt. 186.00. Roggen fest, loco 153500 - 142.00, pr. April Hai i41. 50, pr. September 6ktober 146 50. Kübsl fest, pr. April-hlai 6100, pr. September-Oktober 58.50. Spiritus matt, loco 46,50, pr. März 46, 60, pr. April- Hai 47,30, per Juni-duli 48.409. Petroleum loco 8,50.

Posen, 15. März. (W. T. B)

Spiritus loFeg ohne Fass 46, 19, pr. März 46,10, pr. April-ai 4670. pr. Juni 47.60. pr. Juli 4829. Stil.

KRreslaa, 17. März. (W. T. B.)

Ggetreidem arkt. Spiritus pr. I00 Liter 100 oo0 per März 16.30. do. pr. April Mai 46, So, d. pr. Angust-September 49.09. Weizen pr. März 186. Roggen pr. März 14700. do. pr. April-Mai 147.00, d0. Mai-Juni 149,00. Rübòsl l9co März 61,50, do. pr. April- Mai 60 00, do. pr. September - Oktober 59, 0. Zink: Fest. Wetter: Schön.

Cölm, 15. März. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen hiesiger loco 18,50, fremder 19.00, pr. März 17,65, pr. Mai 18.10, pr. Juli 18.35. Roggen loco biesiger 14,50, pr. März 13,90). pr. Nai 14.30, pr. Jusi 14.45. Hafer loFeo 1400. Rübsl loco 3400, per Mai 32, 25, pr. Oktober

30.30.

Rremen, 15 März (W. T. B]

Petroleum (Schlussbericht) rubig. Standard white loco T5 bez. n. Br., pr. April 7.50 bez. u. Br., pr. Mai 7,60, pr. Juni 7, 70 Br. pr. August- Dezember 8, 10 Br.

Hamburg, 15. März (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert auf Termine ruhig, pr. April-Mai 173.00 Br. 17200 d., pr. Mai- Juni 175 560 Br., 174,00 Gd. Roggen loco unverändert, anf Termine ruhig, Er April Nai 132, M Br., 131.00 Gd., pr. Mai- Juni 1532.09 Br., 131.00 G4. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl still, loco 62,50, pr. Mai 63,60 spiritus unveränd.ů pr. Mär 38 Er. pr. April. Nai 384 Br, pr. Mai- Juni 384 Br., pr. August Sept. 41 Br. Kaffee matt, geringer Umsatz. Petroleum ruhig, Standard white loco 7, 9 Br. 7.60 G., pr. März 7.50 G., per August-Dexzbr. 8.25 3d. Metter: Prachtvoll.

Wiem. 15. März (w. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 9, Soꝭ G., 9, SS Br., pr. Mai-Juni 9, 99 G., 1002 Br. Roggen pr. Frühjahr 8.17 (G4d., 8.22 Br., pr Mai-Juni 8,30 G4, 8,35 Br. Mais pr Mai-Juni B,. O3 Gd., 6, 98 Br. Heaftr pr. Frühjahr 7,45 Gd., ⁊, 0 Br, pr. Mai- Juni 7.52 Gd, 7.57 Br.

Eest, 15. März. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco flan, pr. Früh- jehr 9,38 G., 9.40 Br., pr. Herbst 100353 6d. 10.05 Br. Hafer pr. Frühjahr 6, 91 Gd. 6.93 Br. Mais pr. Mai- Juni 6 54 Gd., 6.566 Br. Kohlraps pr. August-September —. Wetter!; Schön.

Amsterdam, 15. März. (W. T. B.)

Getreidemar kt. Roggen pr. März 158, pr. Mai 161, pr. Oktober 166.

Amsterdam, 15. März. (W. T. B.)

Bancazinn 523.

Antwerpen, 15. März. (W. T. B]

EE rellen merkt. (Schlussbericht ; Raffinirtes, Type weiss loco 196 bez. und Br, pr April 193 Br., pr. Mai 194 Br., pr September Dezember 204 Br. Ruhig.

Antwerpen, 15. Närz. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen flan, Roggen ruhig. Hafer behauptet. Gersts unverändert.

London, 15. MNärz. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 3 Weigzenladungen. Wetter: Prachtvoll. Havannazucker Nr. 12, 19. Nominell. Centxifugal Guba 19.

Liverpool, 1I5. März. (W. T. B)

Baum wol e. (Schlussbericht) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner steigend. Surats unverändert. Middl. amerikanische März-Lieferung Hes /ze, Märæ- April Lieferung 5X 3e, Mai-Juni-Lieferung 6i/zz d.

Paris, 15. MärV (W. T. B.) e

Rohazucker 880 ruhig, loco 45.00 à 45.25. Weisser Zucker träge, r. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mära 52, 50, pr. April 52,75, pr. März. Juni 52, So, pr. Maiĩ-August 53, 30.

Faris, 15. März. (W. T. B.)

Eraduktenmarkt. Weizen ruhig. vr. März 22.90. pr.

April 23.10, pr. Mai-Juni 23,75. pr. Mai-Angust 24.25. Mehl 2 Narques ruhig, pr. März 48.60. pr. April 49.10. pr. Mai- Juni 59 0), Br. Mai- Angust 50, 6. Rnüpsl träge. pr. März 72.56. pr. April 72.15, pr. Mai-Angust 73,00, pr. September-Dezember Spiritus ruhig, pr. März 41,50, pr. April 41.75, pr. Hai August 45,50. pr. September- Dezember 44.50.

New-Korke, 15 März. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New- Vork 1015/16, do. in Nem- Orleans 105. Raff. Petroleum 70 Abel Test in New-Tork Si Gd. do. in Philadelphia S5 Gd., rohes Petrolenm in New-Tork 7. do. Eipe line Certificates 1 D. 07 C. Mehl 3 D. 65 C. Rother Winterweigen loco 1 D. 8S C., do. pr. März 1 D. 7 C. do. pr. April 1 D. 94 C.. do. pr. Mai 1 D. 115 C0. Mais (Uew D. 6III C. Zucker (Fair refining Muscovades) 53. Eaffee (fair REio-) 124. Schmalz (Wilcox) 10,15, do. Fairbanks 10, i2, do. Rohe & Brothers 1000. Speck 10. 0Getreidefracht 1.

Kerlin, 16. März. (riginal-Wochenbericht ber Eisen. Kohlen and Metalle von MH. Locwenberg, vereidetem Makler und gerichtlichem Taxator. Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier) In beendeter Woche waren im Metallmarkt ziemlich gute Umsätze, aber in den Preisen kam es nicht zur Geltung; diese bleiben gedrückt und sind zum Theil niedriger. Roheisen hatte wenig Geschäft; Känfer sind abwar— tend und nehmen nur das Nothwendigste, die Preise haben sich wenig verändert. Es notiren beste Marven schottisches 7,40 à

Z65. englisches 5, S à 6 0) und dentsches Giessereieisen I. Qualitat T30 à 7.60. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 6.720 6, 30, zu Bauten in ganzen Längen 7,30 à 7,50). Walzeisen 1000 Grund- reis ab Werk. Kupter schwach, englisches und amerikanisches 123,00 à 13000, Nansfelder 131.00 a 1351,50. Zinn fest, namentlich Banca 18490 à 185,00, engl. Lammæainn 177 00 à 178 609. Zink ruhig 30.50 à 3009. BIei ruhig 24 50 à 25,00. Eobilen und Koks angeboten, Schmiedekohlen bis 48,0 pro 40 hl, Schmelzkokz 2.00 à 2, 20 pro 100 kg.

Generalversgarm mhnng en. Viotoria, Speioher-Aktien-desellsohaft. Ord. Gen. Vers. zu Berlin. Tormals Herz. Anhalt. Masohinenbau Anstalt und Eis engiess rei- Aktien- desellschaft, Bernburg. Ord. Gen- Vers zu Bernburg. Berliner Immobilien- Aktien desellsohaft. Ord. Gen. Vers. zu Berlin.

KEisenbahn-Einnahmem.

Münster Ensoheder Eisenbahn. Im Ferruar er. 29 681 0 ( S510 A), seit 1. Jan. er. 56 323 Ms ( 9000 A5.

Berlin- Dresdner Bisenbahn. Im Febr. er. prov. 246 897 M (gegen 1383 proy. 4 39 299 4, gegen 1883 definit. C 28 784 S), vom 1. April 1883 bis ult. Febr er. 3 057 050 s (gegen 1883 prov. 4 599 678 S. definit. 4 410 228 ).

Saal-Eisenbahn. Im Februar er. 71 859 6 (4 7050 S6), seit 1. Jan. er. 140718 (4 13 970 .

Wetterbericht vom 16. März 1884. S Uhr MNorgens.

Wetterbericht vom 17. NMärz 1884 8 Uhr Mor genus.

Baromęter auf

j O Gr. n. 4. Mesres- Stationen. spiegel redunꝝ. in

Millimeter.

Temperatur Wetter. in O Celsius Ho G. 40.

Wind.

haromorer zn Tempera uz

; o dr. a. i. Moor- * ü 2 Stationen. , , Ciud wetter. in o daelsrat h06 C. 40 5

4 halb bed. 8 1 wolkig Christians und 761 880 1ẽ bedeckt Kopenhagen. 769 580 2 wolkenlos Stockholm.. 66 SW 2 bedeckt Haparanda. 754 W. 2 halb bed. St. Peterspg. 7166 WSW bedeckt Cork, Queens-

J

Mullaghmore 7T56 80 Aberdeen... 762 8

tonmmn.. 66 880 bedeckt ,, t 0 heiter!) Helder... 1 80 wolkenlos , 36 880 Dunst Hamburg 7 080 wolkenlos Swinemünde. 80 wolkenlos Neufahr wass ! 8 bedeckt?) Memel... 3: 8 bedeckt?) .. 80 wolkenlos Münster. z 0 wolkenlos Wiesbaden. 766 wolken. Nünchen N0O Chemnitz.. ̃ 080 . 80 ö 80 Brssalan- ? 80 765 880 771 0

7) Grohe See. 23) Nachts Reif. 3) Seegang leicht. Nachts Than. “) Starker Reif.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordust: I) Nordeuropa, 2) RKüstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mitte]. europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhsih jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch. 6 stark, 7 zteif, 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

de P - 1

E O O &Cᷣ O Rάĩᷣσ 2 =

Q

wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenl. d)

wolkenlos

wolkenlos 11

K d&

8

Uebersicht der Witterung.

Die Aenderungen der Luftdruck vertheilung sind gering. Das barometrische Maximum mit ziemlich strengem Froste lagert über Südrussland, Depressionen zeigen sich westlich von Irland und in Nordeuropa, wo die Temperatur ausserordentlich stark gestiegen ist, so dass Hapacranda plus 1 Grad beobachtete, In ganz Central- europa, Frankreich und England herrscht meist wolkenloses, . und warmes Wetter mit schwachen, meist südöstlichen Vinden. ĩ

Nillimet or 5 bedeckt 12 heiter

heiter Nebel

Mullaghmore 755 Aberdeen 759 Christians und 762 Kopenhagen 767 Stockholm . 764 bedeckt Haparanda 757 2 heiter St. Petersbg. 759 WN 3 Nebel Moskaa 761 2 Schnee Cork, Queena- tom.... 758 5 bedeckt ,, 759 3 bedeckt I) nl,, 765 8 wolkenlos Sylt. Hamburg. Swinemünde Neufahrwasꝝ. Hemel

Paris Münster.. Karlsruhe.. 768 8W Wiesbaden. 68 P München .. 769 QChemnitz.. 1698 8389 wolkenlos ö 769 880 1 wolkenlos , . 771 880 wolkenlos Breslau.. 770 080 wolkenl. 9) m 4d, 765 80 halkb bed. 16 . 770 wolkenlos 10

do O Odo 0,

O

766 8 heiter 768 85 2 wolkenlos 768 Dunst?) 768 WNW 766 88 W . 766 U

; 767 080

wolkenlos heiter

ill wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenl. ?) wolkenlos

O . d O d O, Re O ee G 0 =.

I) Grobe See. ) Früh Nebel. 3) Nachts Thau. ) Dunst.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet? I) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mirtel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

8Skale für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark. 7 steif,

stürmisch, 9 Siurm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 13 Orkan. . Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat sich im Allgemeinen wenig verändert. Leber Mittelenropa dauert das ruhige, trockene, fast wolkenlose Wetter allenthalben fort. Die Temperaturen erreichten gestern, insbesondere im westlichen Deutschland. einen ausserordentlich hohen Werth, indem dieselben hier am Nachmittage vielfach bis zu 19 Grad anstiegen; Memel. Friedrichshafen und Bamberg hatten leichten Nachtfrost, in Kaiserslautern wurde Reifbildung beobachtet.

Den ts ehe S Cewart ee. .

Deutsche Seewarte.

Theater. Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- baus. 73. Vorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große roman⸗ tische Oper in 3 Akten von R. Wagner. 4 Sachse⸗Hofmeister, Frl. Lehmann, Hr. Fricke, Hr. Niemann, Hr. Oberhauser.) Anfang F ühr. Schauspielhars,. 77. Vorstellung. Roderich Rich Gen

Heller. Lustspiel in 4 Akten von Franz von Schön— , ,. than. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. An— fang 7 Uhr.

ö

Julia. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Der Richter von Zalamea.

Rallner- Theater. Dienstag: Mein neuer

Hut. Eine rasche Hand. leid. Am Sochzeitsmorgen.

Mittwoch: Nur Amerikanisch!

Nalhalla- peretten. keater.

Zum 132. Male: Nanon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und (iss67 d'Artois von F. Zell und Rich. Gene, Musik von

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Central- Theater. Deutsches Theater. Dienstag: Romeo und rektion H. Wilken. stas Mein Herzensfritz. Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und *.. Gesangstexte von Görs. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

. Concert-Haus. Goncert des Kgl. Ni K 6. Hof⸗Musikdirektors Herrn B ilse.

4 Akten von A. Karl und Fritz Brentano. Anfang dem Testamente des hier verstorbenen Christian Friedrich Ferdinand Heller, Bruders ihrer Mutter, vom 28. September 1876, 606 S ver—

macht sind. Dienstag:

Alte Jakobstr. 30. Di⸗ Dienstag: Zum 90. Male:

Musik von Steffens.

Stargard i. Pom., den 11. März 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

es solle das dem Hahn gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. .

Ludwigsburg, den 13. März 1884. 57. Infanterie⸗Brigade (2. K. W.).

Rentiers

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

(13248)

Deutsche Hypothekenbank (Aetien · Gesellschaft) Berlin.

Die in der heutigen General⸗Versammlung auf 5 Yso festgesetzte Dividende pro 1883 gelangt sofort mit e 18 pro Dividendenschein an unserer Kaffe Hegelplatz Nr. 2, gegen Einlieferung des Dividen« denscheines Nr. 12 zur Auszahlung.

Berlin, den 15. März 1884.

Die Direktion.

13265

Braunschweigische Bank.

13261

Schlange.

Tietoria- Theater. Ereelsior. Großes Manzotti. Text von Oscar Blumenthal, Deko⸗

ation von F. Lütkemever. Ausgeführt bon 450 Versonen.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Veues Friedrich- ilhelmstädt. Theater.

Dienstag: Z. 149. M.:

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Flinsch mit Hrn. Dr. meld. Wilhelm Gittermann Ausstattungs⸗Ballet von Frl. Käthe Danneil mit Hrn. Gerichtsreferendar Diez. Hang Schmidt (Stendal). Frl. Ludovica von Amelunxen mit Hrn. Premier ⸗Lieutenant Frhrn. Kraft v. Bodenhausen (Berlin Mainz). Verehelicht: Hr. Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Polizei Präsident Guido von Madai mit Frl. Anna Freiin v. Ziegesar (Frankfurt a M..

haft zu Hildburghausen.

(Leipzig = Heidelberg).

. die . der beim e ,. Meiningen zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden: Rechtsanwalt hr. jur. Oskar Michaelis, wohn? und kann von heute außer

Meiningen, den 10. März 1884. Der Präsident des Landgerichts:

Die für das Geschäftsjahr 1883 festgestellte Divi⸗ dende beträgt 5 pCt. 15 Mark pro Aetie

an unserer Casse auch bei Herrn S. Bleichröder in Berlin gegen Einlieferung der Dividendenscheine Nr. 7 er⸗ hoben werden, welchen ein nach Litera und Rum—

12902)

Holz⸗Werkauf.

Freitag, den 21. März er.

mernfolge geordnetes, vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß beizufügen ist. Daselbst können gedruckte Geschäfts-Berichte und Rechnungs-⸗Abschlüsse in Empfang genommen werden. Braunschweig, den 15. März 1884. Die Direction.

Dienstag: Zum 276. Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und Gene. Mufit von Milloecker.

Mittwoch: Der Bettelstudent.

Residenz - Theater. Direftion Emil Neu-

mann,. Vienstag: Der Herr Minister. Lust⸗ spiel in 5 Akten von Jules Clarsfte und Alexandre Dumas. Deutsch von Emil Neumann.

Belle - lliance- Thenter. Dienstag: Gast⸗ spiel der Mitglieder des Wallner ⸗Theaters.

„Hr. Heinrich v. Unruh mit Frl. Marie von Kalckreuth (Muchocin).

Gebaren: Eine Tochter: Hrn. Lieutenant z. See du Bois (Kiel). Hrn' Kammerjunker v. Leers⸗Schönfeld (Lübech.

von früh 10 Uhr ab,

sollen im Doßmann'schen Lokale in Neuehütten aus dem Schmerwitzer Forstreviere nachstehende Hölzer bei Anzahlung von einem Drittel des Kaufpreifes zum meistbietenden Verkauf gestellt werden:

Gest ar b enz Hr. Oberst Lieutenant z. D. Frhr.

Louis Wolff, v. Gudenberg (Görlitz. Ir. Rittergutsbesitzer Guido v. Walther Wittenheim (Assern in Kurland).

lie ' Bekanntmachung.

Der unverehelichten Emilie Müller, Tochter des gewesenen Müllers Müller und seiner Chefrau Friederike, geb, Heller, wird, da ihr Aufenthalt un⸗

ca. 199 Stück eichene Abschnitte, 290 buchene . nrpirkene hn J , Für diejenigen Herren, die mit dem Zuge um 9 Uhr 5 Minuten früh in Wiesenburg eintreffen,

Bewig. Stübel.

132551 Bekanntmachung.

Auf Grund der uns nach dem 8. 56 des Statuts des Berliner Pfandbrief⸗Instituts zustehenden Be⸗ fugniß haben wir den Königlichen Gerichts. Assessor a. D. Herrn Dr. jur. Georg Minden hierfelbst zum Syndikus des Berliner Pfandbriefs-Instituts und Mitgliede der Direktion auf sechs Jahre vom 1. März 1884 ab ernannt.

Berlin, den 11. März 1884.

werden Wagen zur Ueberfahrt vom Bahnhof nach Neuehütten bereit stehen. Schmerwitz, den 5. März 1884.

Zum 11. Male: Nur Amerikanisch! Schwank in

bekannt ist, hierdurch bekannt gemacht, daß ihr in

Magistrat hiesiger Königlichen e. und Residenzstadt. uncker.

Krause, Förster.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

x Aas Abonnement heträgt 4 S 50 9 ! sür das Vierteljahr.

AInserlionapreis für den Raum einer Aruchzeilt 80 3. . K . m 2 9 ; h XR

M GX.

Berlin, Dienstag,

1. 1 4

1

Ane gos. Anstalten nehmen Gestellung an; für Grrlin außer den Post-Anstalteu auch dir Expr

dition: 8w. Wilhelmstraße Nr. 32. 3.

den 18. März, Ahends.

L884.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regimentsarzt des Herzoglich Braunschweigischen Husaren⸗Retiments Nr. 17, , n, den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Rechtsanwalt Dr. jur. Paul Hertzog zu Frank⸗ furt a. M.; der dem Herzoglich sachsen⸗-ernestinischen Haus⸗ Orden affiliirten silbernen Verdienst-⸗Medaille: dem im Hofstaate Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen angestellten Leibjäger Prescher; sowie des Fürstlich lippischen silbernen Ehrenzeichens: den Fuß⸗Gensd'armen Rühlmann und Schwital in der 4. Gensd'armerie-Brigade.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs-Rath Friedrich Wilhelm Rabe in Kirchhain, und

den Gerichts⸗Assessor a. D. Max von Uthmann in

Trebnitz zu Landräthen zu ernennen; sowie * ;

den Dekonomie⸗Kommissaren Picht zu Salzgitter, Provinz . und von Baum bach-Amoenau zu Cassel den

harakter als Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath,

dem Fabrikbesitzer Richard Bialon zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗Rath, und

dem Pflastermeister Franz Otto junior zu Homburg v. d. Höhe das Prädikat eines Königlichen Hof⸗-Steinsetzmeisters zu verleihen; ferner

den Stadtsyndikus Giesebrecht zu Stettin, der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Zweiten Bürgermeister der Stadt Stettin für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Berlin, den 18. März 1884.

Ihre Königliche Hoheit die. Großherzogin— Mutter von Mecklen burg⸗Schwerin ist gestern Nach— mittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abge— stiegen.

Ministerium der geist lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Thorn, Ernst Wilhelm Feyerabendt ist das Prädikat Professor bei— gelegt worden.

Königliche Friedrich⸗-Wilhelms-Universität. ü Die Universität wird das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers und Königs am 22. d. Mts., Mittags 12 Uhr, in ihrem großen Hörsaale feiern. Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu—⸗ gestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Den Herren Studirenden ist der Zutritt gegen Vor— zeigung ihrer Erkennungskarte gestattet. Berlin, den 12. März 1384. Der Rektor der Universität: A. Kirchhoff.

Ministerium des Innern.

Dem Landrath von Uthmann ist das Landrathsamt im Kreise Trebnitz, und ö

dem Landrath Rabe das Landrathsamt im Kreise Kirch⸗ hain übertragen worden.

Cirkular an die Königlichen Regierungs-Präsi— denten im Geltungsbereiche der Kreisordnung, vom g. Februar 1884, betreffend Abänderung der In— struktion zur Geschäftsführung der Regierungen.

In der Cirkularverfügung vom 19. Februar 1881 Minist. Bl. S. 157 ist auf die Aenderungen hingewiesen worden, welche in den Vorschriften der Instruktion zur Geschäfts⸗ führung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Ges.-⸗Samml.

S. 248), der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 Hes⸗Samml. 1826 S. 6) und der Instruktion für die Ober⸗ Präsidenten von demselben Tage (Ges⸗Samml. 1826 S. 1) durch die auf den z eldenngs eh ne, und die Bezirks⸗ regierung bezüglichen Bestimmungen des Organisationsgesetzes vom 26. Juli 18890 eingetreten sind. .

An die Stelle dieser Bestimmungen treten vom 1. April d. J. ab die wesentlich gleichlautenden, aber anders numerirten Paragraphen des Gesetzes über die allgemeine Landesverwal— tung vom 30. Juli 1883 (Ges-⸗Samml. S. 195). ö

Der Inhalt der erwähnten Cirkularverfügung bedarf daher für die Zeit vom 1. April d. J. ab insofern, als darin die Paragraphen des Organisationsgesetzes eitirt sind, einer Be⸗ richtigung. Mit Rücksicht 6 und auf gewisse weitere Ab⸗ änderungen, welche in den Verhältnissen der Bezirksregierung und des Regierungs-Präsidenten als solchen durch die auf die ernannten Mitglieder des Bezirksausschusses bezüglichen Be⸗ stimmungen des neuen Gesetzes eintreten werden, erscheint es zweckmäßig, die Cirkularverfügung vom 19 Februar 1851, und die ergänzende Verfügung vom 6. Mai dess. J. Minist.⸗ Bl. S. 161 —, durch nachstehende Bemerkungen zu ersetzen.

J. Betreffend den Regierungs-Präsidenten am Sitze des Ober-Präͤsidenten.

Der gemäß 8. 17 des Landesverwaltungsgesetzes, unter Aufhebung der Vorschriften in 8. 15 der Ober⸗Präsidialinstruktion vom 31. Dezember 1825 und zu DIV der Allerhöchsten Ordre von demselben Tage, an der Spitze der Regierung am Sitze des Ober ⸗Präsidenten stehende Regierungs- Präsident hat die Stellung der übrigen Regierungs-Präsidenten. . m. Betreffend die Stellvertretung des

,

Nach S8. 2 des Landes vern altun 9 es ist, vorbehaltlich

der . in 5. 146 1 ung des Schlußsatzes

die Stellvertretung der Regierungs-Präsidenten in der Weise geregelt, daß, abgesehen von den besonderen Fällen, in denen unsererseits eine anderweite Anordnung getroffen wird, der dem Regierungs-Präsidenten für die ihm persönlich übertragenen Angelegenheiten beigegebene Ober⸗Regierungs-Rath die Stell⸗ vertretung des Regierungs-Präsidenten in vollem Umfange, also auch bezüglich des Vorsitzes im Plenum und in den Ahtheilungen, sowie bezüglich der Ausübung der Präfsidialbefugnisse in Per— sonalangelegenheiten u. s. w. G. 40 der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 und zu D VI der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 wahrzunehmen, und einer der anderen Ober⸗-Regierungs⸗Räthe nur im Falle der Behinderung des erstgenannten Ober⸗Regierungs⸗Raths einzutreten hat.

Die Stellvertretung des Regierungs-Präsidenten als Vor— sitzenden des Bezirksausschusses ist dem beigegebenen Ober⸗ Regierungs⸗Rath nicht übertragen, sondern in den 85. 28, 30 des Landesverwaltungsgesetzes besonders geregelt.

III. Betreffend die Verwaltung der Geschäfte der früheren Abtheilung des Innern durch den Regierungs⸗-⸗Präsidenten und die dienstliche Stellung der ihm beigegebenen Beamten.

Die Uebertragung der Geschäfte der früheren Abtheilung des Innern auf den Regierungs-Präsidenten ist nicht in dem Sinne aufzufassen, als ob hierdurch der Regierungs-Präsident als eine besondere Behörde der Regierung gegenübergestellt worden wäre. Vielmehr nimmt der Regierungs⸗-Präsident hin— sichtlich der Geschäfte der früheren Abtheilung des Innern dieselbe Stellung ein, wie hinsichtlich der ihm bereits nach DI und VI der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 zur selbständigen Entscheidung zugewiesenen Angelegenheiten. Im Uebrigen aber bleibt der im 8. 5 der Regierungsinstrüktion vom 23. Oktober 1817 ausgesprochene Grundsatz bestehen, daß keine Abtheilung und demnach auch nicht der an Stelle der Abtheilung des Innern tretende Regierungs-Präsident für sich eine besondere Behörde bildet, sondern daß, wie auch aus der Fassung des §. 3 Absatz 1. des Landesverwaltungs⸗ gesetzes hervorgeht, der Regierungs⸗Präsident und die Regierung zusammen die zur Führung der Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung in der Bezirksinstanz bestimmte Behörde bilden. ,

Die Bedeutung der Vorschrift in 8. 18 des Landesver— waltungsgesetzes ist dahin aufzufassen, daß die früher von der Abtheilung des Innern unter deren Firma kollegialisch bear— beiteten Geschäfte insoweit, als sie nicht an andere Behörden, insbesondere an den Bezirksausschuß und den Kreisausschuß übertragen worden sind, von dem Regierungs-Präsidenten wahr⸗ genommen werden und unter dessen Firma und vollen per— sönlichen Verantwortlichkeit zur Erledigung gelangen. Es bleiben für diese Geschäfte alle diejenigen Bestimmungen der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 und der Aller—⸗ höchsten Ordre vom 31. Dezember 1825, welche sich nicht auf die kollegiglische Behandlung der Angelegenheiten, sondern auf die der Behörde zustehenden Befugnisse und Verpflichtungen sowie auf deren Stellung zu den vorgesetzten oder koordinirten

Behörden beziehen, insbesondere die 8§. 6 ff, 17 und 19 der

Regierungsinstruktion (wegen der in J. 11 daselbst geordneten

V der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember , e tlic n,

Zwangsbefugnisse vergl. bezüglich des Regierungs-Präsidenten 86. 132 ff. des Landesverwaltungsgesetzes) auch ferner in Kraft, soweit sie nicht anderweit bereits abgeändert sind. Für aufgehoben dagegen bezüglich der Ge⸗ schäfte der bisherigen Abtheilung des Innern sind diejenigen Bestimmungen zu erachten, welche sich auf die kollegiale Behandlung und Erledigung der Geschäfte beziehen. Dies gilt insbesondere von der Bestimmung im §. 24 Absatz Te und 5. 27 der Regierungsinstruktion über die zum Vortrag zu bringenden Sachen, und von 8. 28 daselbst über die Ab— stimmung. 3 .

Bezüglich der von dem Regierungs-Präsidenten an Stelle der Abtheilung des Innern zu erledigenden Geschäfte ist die Abhaltung von Sitzungen, unter Zuziehung der ihm bei⸗ gegebenen Beamten, gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, dergleichen Sitzungen auch serner abzu⸗ halten, damit der Regierungs-Präsident in der Lage ist, bei wichtigeren Fragen das Urtheil der ihm beigegebenen Beamten zu hören, insbesondere aber damit letztere die Kenntniß des Zusammenhangs der Geschäfte nicht verlieren, und damit nicht durch die Beschränkung auf ein eng begrenztes Dezernat ihre Arbeitsfreudigkeit gelähmt und in Folge dessen ihre Leistungs— fähigkeit gemindert werde. Es bedarf keiner weiteren Erörte⸗ rung, daß in diesen Sitzungen gegen den Willen des Regierungs⸗ Präsidenten keine Sache zum Gegenstande des Vortrags gemacht werden darf und daß den beigegebenen Beamten nur eine berathende Stimme zusteht, die Entschließung aber allein in der Hand des dafür verantwortlichen Regierungs⸗-Präsidenten bezw. des ihn vertretenden Ober⸗Regierungs⸗Raths liegt.

Die Bestimmungen hinsichtlich der Zuziehung des Justi⸗

tigrius, des Kassenraths und der technischen Mitglieder der Regierung bei der Erledi gewisser Geschäfte der Abtheilung des Innern bleiben mit r d n ertle Maßgabe auch ferner in Kraft. ö. 3. * schäfte, die der Regierungs⸗Präsident in den ihm persönlich übertragenen Angelegenheiten abschließt, ist die unter VIII der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1835 vorgeschriebene Mitzeichnung des Justitiars auf das Konzept zu beschränken. Ob der Regierungs⸗Präsident in allen früher zur Abtheilung des Innern gehörigen Angelegenheiten die Konzepte und Reinschriften der zu erlassenden Verfügungen selbst zeichnen, oder in minder wichtigen Angelegenheiten diese Zeichnung dem ihm beigegebenen Ober⸗Regierungs⸗-Rathe über⸗ tragen will, bleibt seinem Ermessen überlassen.

Bei den von dem Regierungs⸗Präsidenten zu erstattenden Berichten sind auch in Zukunft in Gemäßheit des 8. 32 Absatz 3 der Regierungsinstruktion die Namen des Referenten und Korreferenten auf der Reinschrift anzugeben.

Wenn Seitens des Regierungs-Präsidenten dem ihm bei⸗ gegebenen Ober⸗Regierungs-Rathe in einzelnen Fällen oder für gewisse Gattungen von Geschäftssachen die Entscheidung über⸗ lassen worden ist, so trägt der Letztere, soweit er nicht durch spezielle oder generelle Instruktionen besondere Anweisung erhalten hat, für die getroffene Entscheidung in gleicher Weise, wie bei einer Stellvertretung im Falle der Abwesenheit oder sonstiger Behinderung des Regierungs⸗Präsidenten, oder im Falle einer Stellenerledigung, in erster Linie die Verantwortlichkeit.

Im Uebrigen finden bezüglich aller dem Regierungs⸗ Präsidenten persönlich übertragenen Angelegenheiten, was die Verantwortlichkeit der ihm beigegebenen Beamten, insbesondere des Referenten und des Korreferenten betrifft, namentlich hin⸗ sichtlich der rechtzeitigen Erledigung, gründlichen und vor— schriftsmäßigen Bearbeitung und angemessenen Fassung der anzugebenden Verfügungen, die Bestimmungen in 8§8. 24, 314 bis 365, 42, 44, 45, 47, 48 der Regierungsinstruktion auch ferner insoweit Anwendung, als dieselben nicht auf der Vor— aussetzung einer kollegiglischen Beschlußfassung beruhen.

Falls nach . 19 Absatz? und 3 des Landesverwaltungs⸗ gesetzes die dem Regierungs Präsidenten beigegebenen Beamten zugleich bei der Regierung beschäftigt, oder die Mitglieder der Regierung zur Bearbeitung der dem Regierungs⸗ Präsidenten übertragenen Geschäfte herangezogen werden, so ist, sofern es sich nur um einzelne Angelegenheiten oder eine vorübergehende Aushülfe handelt, die bezügliche Anordnung von dem Re⸗ gierungs⸗-Präsidenten selbständig zu erlassen, sofern dagegen eine dauernde Einrichtung und die Uebertragung eines be⸗ stimmten Dezernats in Frage kommt, hierzu unsere Genehmi⸗ gung einzuholen.

IV. Betreffend die Beschäftigung der ernannten

Mitglieder des Bezirksausschusses bei der Regierung und deren Abtheilun gen.

D

Befugniß Gebrauch zu machen, insoweit die Mitglieder des Bezirksausschusses durch ihre Thätigkeit bei diesem nicht voll