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sicherung solle ja auch auf das Umlageverfahren basirt werden, welches auf lange Jahre hinaus keine Sicherheit bieten könne, und dieser eine Umstand erschüttere den der Verbandsinvali— denkasse gemachten Vorwurf bedeutend. Im Einzelnen könne er nicht absehen, warum es den Aufsichtsbehörden unmö lich sein solle, die Gemeinden zur Erhebung von Krankenkaffen— beiträgen anzuhalten. Es sei bei der Berathung des Gesetzes die bestimmte Meinung gewesen, den Gemeinden diese Be⸗ fugniß beizulegen, damit die Gemeindekrankenversicherung nicht zu einer Armenversorgung werde. Hoffentlich werde durch den 5. 34, nach welchem die Leiter von Ge— neral⸗- und Mitgliederversammlungen bestraft werden sollen, wenn sie Erörterungen Über öffentliche An⸗ gelegenheiten zuließen oder nicht verhinderten, nicht die Ab— haltung von reformatorischen Vorträgen über die einschlägige Gesetzgebung, Gesundheitspflege und ähnliche Angelegenheiten verhindert. Die Kommission werde eine Fassung zu verein⸗ baren haben, welche diese freie Bewegung auch in Zukunft zulasse. Es sei ihm selbst in einer hiesigen Versammlung passirt, daß bei einem Vortrage, den er zur Information für Mitglieder gehalten habe, welche eine derartige Kasse hätten bilden wollen, Polizei zur Ueberwachung zugegen gewesen sei. Im Ganzen theile er den Wunsch, daß die Kommission die Novelle möglichst schnell durchberathen möchte.
Der Abg. Kayser erklärte, der Abg. Lohren habe die Be—
hauptung, daß Seitens sozialistischer Führer, also doch auch Seitens der sozialistischen Reichs tagsabgeordneten die freien Hülfskassen politischen Zwecken dienstbar gemacht werden sollten, nicht bewiesen. Die Hülfskassen nähmen Jedermann auf; und wenn sie den Mangel der Organisation des Kranken— kassenwesens zu ergänzen süchten, indem sie den Arbeitern einen Zusammenschluß und ein gewisses Klassenbewußt⸗ sein gewährten, so sei das eine natürliche Folge der Arbeiterbewegung. Mit dem Pferdefuß meine 'er weiter nichts, als daß das eigentliche Motiv der Novelle ihm zu sein scheine, daß man die Arbeiter zwangsweise in die Orts- und Fabrikkassen treiben wolle. Dem Abg. Schrader bemerke er, daß man aus der Verbandsinvaliden⸗ kasse Leute hinausgeworfen habe, auch wenn sie schon ein Jahrzehntlang ihr angehörten, daß man im Allgemeinen also auf die Unwissenheit der Arbeiter spekulirt habe, namentlich indem man den Rechtsweg ausgeschlossen habe. Gegen solches Gebahren müßten die Arbeiter mißtrauisch werden, und gerade durch das Gebahren des Abg. Hirsch sei dieses Miß⸗ trauen in den Arbeiterkreisen genährt worden; deshalb hätten ö . sich von den Hirschschen Krankenkassen fern— gehalten. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober— Regierungs-Rath Lohmann entgegnete, er könne nur wieder— holen, daß die sozialdemokratischen Führer hofften, in den Hültskassen einen Stützpunkt für ihre Bestrebungen zu finden. Er stütze seine Behaupkung auf eine Rede des Abg. Bebel in Cöln, in welcher derselbe den Eintritt zu den Kassen empfohlen habe, „weil sie ein willkommenes Agitationsmittel für sozial⸗ demokratische Zwecke böten“.
Der Abg. Dr. Hirsch erwiderte, das Meiste zur Vertheidigung seines heute stark angegriffenen Standpunktes habe schon sein Fraktionskollege Schrader gesagt. Der Abg. Kayser habe auch heute 6 an starken Ausdrücken wie an Widerlegungen ge⸗ leistet. Wie der Abg. Kayser die Zwangsversicherung mit der absolut freien Selbstverwaltung vereinigen wolle, verstehe er nicht. Und wem verdankten denn die Sozialdemokraten die Existenz ihrer jetzigen centralisirten Kassen? Doch nur den Be— mühungen der linken Seite, welche allein die Möglichkeit jener Kassen durchgesetzt habe, als die sozialdemokratischen Herren noch fast gar nicht hier am Platze gewesen seien! Früher hätten die Herren von der Selbsthülfe nichts wissen wollen, heute bemächtigten sie sich der letzteren mit wahrer Leidenschaft. Gerade diese Leidenschaft sei, wie man höre, für die Regierung eine Ursache des Mißtrauens. Der Abg. Kayser und seine Kassen sollten sich die Solidität seiner (des Redners) Kassen zum Muster nehmen. Unter mehr als 700 Kassen befinde sich eine einzige, die sich in ihren Voraussetzungen geirrt habe, oder vielmehr, wo einmal der Sachverständige ersten Ranges sich in den Grundbedingungen, die derselbe aufgestellt habe, geirrt habe. Und darum dieser gehässige Angriff auf das gesammte freie Kassen⸗ wesen? Die centralisirten Kassen des Abg. Kayser zögen die Arbeiter durch übermäßige Billigkeit ihrer Beiträge an, die so niedrig seien, daß die Fortexistenz dieser Kassen längst bezweifelt werde. Sie seien billig und schlecht. Statt feinem Lehr⸗ meister zu danken, überschütte der Abg. Kayser ihn mit Schimpfwörtern.
Die Diskussion wurde geschlossen und die Novelle mit großer Mehrheit der Kommission für das Unfall versicherungs—⸗ gesetz überwiesen.
Hierauf vertagte sich das Haus um
. 3 Uhr ol Dienstag 12 Uhr.
Reichstags ⸗ Angelegenheiten.
Dem Reichstag ist folgende Ueberein kunft vorgelegt worden: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und der Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft haben es für nützlich befunden, gegenseitig die in der Nähe der Grenze wohnhaften Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen zur Ausübung ihrer Berufs—⸗ thätigkeit zu ermächtigen und haben zum Zweck des Abschlusses einer dies faͤlligen Uebereinkunft zu Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaifer, König von Preußen: Allerhöchstihren Staats. Minister und Staatssekretär des Auswärtigen Amts Herrn Paul Grafen von Hatzfeldt⸗ Wildenburg; ö . der schweizerischen Eidgenossen— schaft: Seinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn Dr. Arnold Roth, welche, auf Grund der ihnen ertheilten Vollmachten, über folgende
Artikel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Die deutschen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der deutsch⸗schweizerischen Grenze wohnhaft sind, sollen das Recht haben, ihre Beruftthätigkeit auch in den schweize⸗ rischen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten in gleichem Maße, wie ihnen dies in der Heimath gestattet ist, auszuüben, vorbehaltlich der im Artikel 2 enthaltenen Beschränkung; und umgekehrt sollen unter gleichen Bedingungen die schweizerifchen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der schweizerisch⸗ deutschen Grenze wohnhaft sind, zur Ausübung ihrer Berufsthätig⸗ keit in den deutschen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten be—
Artikel 2. Die vorstehend bezeichneten Personen sollen bei der Ausübung ihres Berufs in dem anderen Lande zur Selbstverabreichung von Arznei-
gefahr, nicht befugt sein. Artikel 3.
Die Personen, welche in Gemäßheit des Artikels 1 in den in der Nähe der Grenze belegenen Orten des Nachbarlandes ihren Beruf ausüben, sollen nicht befugt sein, sich dort dauernd niederzulassen, oder ein Domizil zu begründen, es sei denn, daß sie sich der in diesem Lande geltenden Gesetzgebung und namentlich nochmaliger Prüfung unterwerfen.
Artikel 4.
Es gilt als selbstverständlich, daß die Aerzte, Wundärzte, Thier⸗ ärzte und Hebammen eines der beiden Länder, wenn sie von der ihnen im Artikel 1 dieser Uebereinkunft zugestandenen Befugniß Gebrauch machen wollen, sich bei der Ausübung ihres Berufg in den in der Nähe der Grenze belegenen Orten des anderen Landes den dort in dieser Beziehung geltenden Gesetzen und Administrativ⸗Vorschriften zu unterwerfen haben. Artikel 5.
Die gegenwärtige Uebereinfunft soll zwanzig Tage nach beiderseits erfolgter Publikation derselben in Kraft treten, und sechs Monate nach etwa erfolgter Kündigung Seitens einer der beiden Regierungen ihre Wirksamkeit verlieren. Sie soll ratifizirt und die Ratifikationen sollen sobald als möglich in Berlin ausgewechselt werden.
Zur Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diefelbe unter— zeichnet und ihr Siegel beigedrückt.
In zweifacher Ausfertigung vollzogen zu Berlin, den 29. Fe⸗
bruar 1884. (L. 8.) Graf v. Hatzfeldt. (L. S.) A. Roth.
Erläuternde Bemerkungen.
Nachdem bereits im Jahre 1872 durch den Austausch von Ministerialerklärungen die gegenseitige Zulassung der in Elsaß⸗ Lothringen einerseits und in einzelnen schweizer Grenzkantonen ande— rerseits wohnhaften Aerzte und Thierärzte zur Ausübung der Praxis verabredet worden ist, hat es sich gegenwärtig als wünschenswerth herausgestellt, die Materie zwischen dem Reich und der Schweiz ein⸗ heitlich durch eine auf, saͤmmtliche in der Nähe der Grenze wohnhafte Medizinalpersonen sich erstreckende förmliche Uebereinkunft in gleicher Art zu regeln, wie dies mit anderen Nachbarstaaten ge⸗ schehen ist.
Die Verhandlungen mit dem schweizerischen Bundesrath haben zum Abschluß der vorliegenden Uebereinkunft geführt.
Dieselbe entspricht dem Abkommen mit Oesterreich⸗-Ungarn vom 30. September 1882. Eine Abweichung enthält sie nur insofern, als im Artikel 4 den betheiligten Medizinaspersonen die Pflicht auferlegt ist, gleich den Gesetzen auch die Administrativ⸗Vorschriften zu be⸗ obachten, welche in. dem anderen Lande hinsichtlich der Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in Geltung sind, während das Abkommen mit Desterreich⸗Ungarn in dieser Beziehung nur die Zusage der vertrag— schließenden Regierungen enthält, ihren Medizinalpersonen die Befok— gung der geltenden Administrativ⸗Vorschriften anzuempfehlen. Diese Abweichung beruht auf einem im Laufe der Verhandlungen gemachten Vorschlage, welchem zu entsprechen als unbedenklich erschien.
Der dem Reichstage vorgelegten Denkschrift, betreffend die weitere Entwickelung der Kaiferlichen Marine, entnehmen wir Folgendes:
luf dem Boden des Flottengründungsplans von 1873 hat die Kaiserliche Marine eine schnelle und kräftige Entwickelung gefunden. Sie ist an einem Punkte angelangt, auf dem zwar ein Stillstand noch nicht möglich ist, weil er die volle Verwerthung der bisher auf⸗ gewandten Kräfte und Mittel gefährden würde, von dem aus aber doch ein befriedigender und dankbarer Rückblick auf die Vergangenheit geworfen und nach der anderen Seite hin ein Ueberblick über die in der nächsten Zukunft einzuschlagenden Wege genommen werden kann. Schon in denjenigen Denkschriften, in welchen die Motive für den bisherigen Entwickelungsgang der Marine dargelegt find, finden sich Hinweise ebensowohl auf das, was noch zu thun Übrig bleiben würde, als auf. die Schwierigkeiten, welche dabei zu überwinden sein werden. Es darf gewiß als ein gutes Zeichen für das gesunde Wachsthum des jungen Organismus gelten, wenn auch neue Aufgaben, wie sie an die Marine herantreten werden, nirgends zu einem Bruche mit der Ver— gangenheit nöthigen, wenn vielmehr deren Löfung in steter KontinUität erstrebt werden kann.
Es läßt sich aber nicht verkennen, daß eine Schöpfung, wie die deutsche Marine, nicht von der Hand in den Mund leben kann. So⸗— wohl die Ausbildung des Personals als der Schiff und Maschinenbau und die Entwickelung technischer Anlagen erfordern längere Zeiträume, eine einige Jahre hindurch fortgefetzte Thätigkeit in ein und derselben Richtung, ehe sie nutzbare Resultafe ergeben.
Es erscheint daher zweckmäßig, in dem Stadium, welches die Marine erreicht hat, zunächst zu unterfuchen, ob und welche ihrer Zweige in der Entwickelung zurückgeblieben sind, ob nach dieser oder jener Seite der mögliche Gebrauch der Marine im Frieden oder im Kriege neue Forderungen zu Tage treten lassen wird, ob und wo Fortschritte der Technik den Entwickelungsgang auf neue Wege hin— weisen. Es wird weniger darauf ankommen, den Blick in eine fernere Zukunft schweifen zu lassen, als vielmehr die in dem Zeit⸗ raume von drei oder vier Jahren erreichbaren näheren Ziele bestimmter ins Auge zu fassen. Die Denkschrift wird in vier Abschnitte eingetheilt. Der erste Abschnitt handelt von den Schiffen und Fahrzeugen, der zweite vom Personal. Der dritte Abschnitt ist Überschrieben „anderweite Ent⸗ wickelung der Marine“ und schildert eine Reihe minder wichtiger Be⸗ dürfnisse der Marine (Verproviantirung, Tonnen, Seezeichen, Be⸗ kleidung z.). Der vierte und letzte mit dem Tstel dringliche Maßregeln“ enthält die in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Forderungen für Torpedoschiffe, elektrische Beleuchtung auf den Ausrüstungswerften Kiel und Wilhelmshaven, Torpedobatterien ꝛc., wofür die Mittel, welche zunächst aufgewandt werden sollen, im Ganzen 18790 0900 ½, in der Vorlage gefordert werden. Endlich folgt eine Reihe statistischer Anlagen. L Schiffe und Fahrzeuge. Ihrer Bestimmung nach lassen sich die Schiffe und Fahrzeuge der Marine, abgefehen' von denjenigen, welche nur zum Transport und Arbeitsdienst gebraucht werden, in vier Gattungen trennen:
1) Schulschiffe, .
2) Schiffe für den politischen Dienst,
3) Schlachtschiffe, .
47. Schiffe für die Küstenvertheidigung. 1) Die Schulschiffe dienen einestheils zur allgemeinen Ausbil— dung der Seekadetten, Kadetten, Schiffsjungen und Rekruten aus der Landbevölkerung, anderentheils zur speziellen Ausbildung von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften für besondere Dienstzweige. Nach⸗ dem bis vor Kurzem für die technische Ausbildung ein Artillerieschul⸗ schiff und zwei Maschinenschulschiffe genügt hatten, ist es in diesem Jahre nöthig geworden, auch ein Torpedoschiff in Dienst zu halten, um die auf dem neuen Gebiete gewonnenen Erfahrungen schnell und sicher in weite Kreise von Offizieren und Mannschaften zu übertragen. Esbenso hat die Nothwendigkeit, dem Erfatz aus der Landbevölkerung einen erhöhten Werth beizulegen, zum ersten Mal zur Indiensthaltung eines Schiffes als Freiwilligenschulschiff für die seemännische Aus— bildung der vierjährig Freiwilligen aus der Landbevölkerung geführt. Es wird ferner nöthig sein, auch besondere Torpedoschulboote auf beiden Stationen den größten Theil des Jahres über in Dienst zu halten. Und wenn für nothwendig befunden wird, den Personal⸗ bestand der Marine einigermaßen zu heben, wird auch die Zahl der
fugt sein.
Schiffsjungenschulschiffe vermehrt und ein zweites Freiwilligenschulschiff
mitteln an die Kranken, abgesehen von dem Falle drohender Lebens ·
Schiffe für den politischen Dienst. Für die Erfüllung
der Aufgaben des diplomatischen und handelspolitischen Dienstes sind die nicht gepanzerten Korvetten, Kanonenboot? und Avisos bestimmt. Sie find geeignet, die deutsche Flagge bei Ausübung der Polizei auf den Mecren zu betheiligen, dleselben an den Gestaden fremder Welttheile zum Schutz deutscher Interessen, zur Hebung deutschen Nationalgefühls zu zeigen und nöthigenfalls deren Ehre mit der Waffe zu vertreten. 20 Korvetten, 10 Kanonenboote und einige Avisos haben diesen Aufgaben bisher genügen können und werden denselben voraussichtlich, auch wenn die Anforderungen in dieser Beziehung noch steigen, für die nächste Zukunft genügen . 3) Schlachtschiffe. Ohne den Hintergrund von gepanzerten Schlachtschiffen, ohne die Sicherheit in einer gesammelten kampf⸗ bereiten Hochseeflotte nöthigenfalls ausgiebige Unterstützung finden zu können, würde ein der Weltstellung des deutschen Kaiserreichs an⸗ gemessenes Auftreten jener Schfffe des politischen Dienstes auf die Dauer nicht gewährleistet sein. *. Noch immer suchen Panzer und Geschoß einander zu überbieten. Ihr Wettstreit hat sich zu einem schon im Frieden fühlbaren finanziellen Kampf zwischen den Staaten gesteigert. Man wendet enorme Kosten und Besatzungsstärken an ein einziges Schiff, um Kraftäußerungen zu erzielen, die kein Schiff eines anderen Staates zu überbieten im Stande sein soll. Man kommt hierbei zu Verhältnissen, welche dazu nöthigen, die Leistung im Gefecht fast nach allen Nichtungen hin von Maschinen abhängig zu machen. Eine einzige an sich unbedeutende Störung in den Funktionen eines Maschinentheils kann im ent— scheidenden Augenblick den ganzen Aufwand an Kraft und Geld er⸗ folglos machen. Das sind Bedenken, dse überali empfunden werden, und trotzdem will und kann keine europäische Macht ihre Panzerschiffe entbehren oder verringern. Noch ist kein Mittel gefunden, welches die Chancen eines ungepanzerten Schiffes gegen ein gepanzertes aus gleichen könnte. Auch der Torpedo, so eminent feine Bedeutung fuͤr den Küstenkrieg ist, bleibt für das Seegefecht der Schlachtschiffe gegen⸗ einander eine nur sekundäre Waffe. Führt seine ausgedehntere An⸗ wendung mit der Zeit zu einer Beschränkung in den Dimensionen der Schlachtschiffe, so wird er doch voraussichtlich weder den Panzer noch das schwere Geschütz entbehrlich zu machen im Stande sein. Das die Seeschlacht entscheidende Kampfmittel bleibt in erster Linie immer die Artillerie.
Man mag über die Grenzen, bis zu denen Panzer und Geschoß gesteigert werden sollen, verschieden denken, man mag sich dagegen sträuben, auch die Geschützbedienung von Maschinen abhängig zu machen, man mag eine Anzahl kleinerer Panzerschiffe einem einzigen Koloß vorziehen — aber man kann gepanzerte Schiffe und schwere Artillerie da nicht entbehren, wo um die Beherrschung eines Meeres theiles gekämpft werden soll. Solchen Kampf muß indeß jede europäische Flotte im Auge haben, für ihn muß sie einen Theil ihrer Streitmittel zurichten, wenn sie überhaupt eine Flotte bleiben will. Eine Marine, die ihren Schwerpunkt auf oder am Lande suchte, ver⸗ diente den Namen nicht mehr.
Immer mehr hören die Meere auf, die Nationen zu trennen, und immer mehr scheint der Gang der Geschichte darauf hinzuweisen, daß sich ein Staat von der See nicht zurückziehen darf, wenn er auch über die nächste Zukunft hinaus sich eine Stellung in der Welt zu erhalten trachtet. Es ist wahr, Seeschlachten allein entscheiden nur selten über das Schickfal von Staaten, und auf absehbare Zeiten hinaus liegt die Entscheidung jedes Krieges für Deutschland in seinem Landheere. Aber wenn die deutsche Flotte auch nur befähigt sein soll, einer noch unfertigen Staatenbildung jenseits des Ozeans Respekt einzuflößen, oder wenn sie in einem europäischen Kriege auch nur gegen eine der kleinsten Seemächte mit Erfolg auftreten soll, wenn sie befähigt sein soll, auch nur ein dürftiges Küstenfort anzugreifen, bedarf sie der Panzerschiffe. Und wenn in einem größeren Kriege gegen zur See überlegene Mächte die deutsche Flagge allein sich auf dem Meere nicht behaupten könnte, so würde sie ohne Panzerschiffe für maritime Bundesgenossen keinen Werth haben. Man scheint neuerlich hier und da geneigt, sich eine wirkungsvolle Küstenvertheidi⸗ gung auch ohne gepanzerte Schiffe zu denken. Abgefehen davon, daß die wirksamste Weise der Vertheidigung der vaterländischen Küste unter allen Umständen der Sieg in einer Schlacht auf hoher See bleiben wird, würde eine Küstenvertheidigung sich immer nur mit dem negativen Vortheil der reinen Abwehr begnügen und auf die Aus— nutzung errungener Vortheil verzichten müssen, wenn sie keine Schiffe besäße, die im Stande sind, Momente der Schwäche beim Gegner benutzend, ihn anzugreifen.
6s kann mithin darüber kein Zweifel sein, daß gepanzerte Schiffe auch bei den bescheidensten Ansprüchen für die deulsche Flotte nicht zu entbehren sind. Noch jetzt ist die Lücke nicht wieder ausgefüllt, die der Untergang des „Großen Kurfürsten“ in unsere Schlachtschiffe gerissen hat, und ein Ersatz für das Panzerfahrzeug „Prinz Adalbert“ nicht geschaffen. Die in den 60er Jahren erbauten Panzerfregatten „Kronprinz“ und „Friedrich Karl“ zählen dem heutigen Standpunkt gegenüber nicht mehr für voll. Ob es aber vorzuziehen sein wird, statt größerer Schlachtschiffe den Bau gepanzerter Korvetten oder Kanonenboote anzustreben, mag noch unentschieden bleiben, bis aus—⸗ gedehnte Versuche ein abschließendes Urtheil über die schon vor⸗ handenen Korvetten und Kanonenboote gestatten werden. Eine Marine wie die unsere kann sich den Luxus fehlgeschlagener Experimente nicht gewähren; sie darf konstruktiv wenig wagen. Wir werden umsomehr auf dem Gebiete der gepanzerten Schiffe vorsichtig vorgehen können, als es noch andere Richtungen giebt, in denen wir mit Sicherheit Erfolge erwarten können und als die Zeit des Abwartens sich für die Heranbildung von Personal ausnutzen läßt.
4 Schiffe für die Küstenvertheidigung. Wenn nicht zu erwarten ist, daß für die nächsten drei bis vier Jahre in Bezug auf den Bau von Schulschiffen, Schiffen für den politischen Dienst und Schlachtschiffen Ansprüche zu erheben fein werden, die über die Unterhaltung und Ergänzung des gegenwartigen Bestandes hinaus— gehen, so kann in Bezug auf das zur Küstenverthesdigung bestimmte Material eine zuwartende Stellung nicht länger ohne Gefährdung der nächstliegenden Interessen eingenommen werden.
Im Interesse der offensiven und defensiven Küstenvertheidigung soll nun nach der Denkschrift in den nächsten zwei oder drei Jahren dem Torpedowesen eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewendet und die Zahl der Torpedoboote über die im Flottengründungsplan festgestellte Ziffer weithinaus vermehrt werden. In dem auf die Torpedos bezüglichen Theile der Denkschrift heißt es:
Naturgemäß schritt die Entwickelung der Seeminen, als des weniger komplizirten Kriegsinstruments, schneller vor, wie die der Torpedos. Deutschland besitzt an Seeminen ein Material, das zur Zeit durchaus genügend sein dürfte. Die deutsche Matrosenartillerie, zum größten Theil der Landbevölkerung entnommen, hat im Gebrauch der, Seeminen eine Sicherheit gewonnen, die mit exerziermäßiger Präzision und in kurzer Zeit eine Reihe schwieriger Handlungen aus- zuführen ermöglicht.
Ungleich langsamer entwickelte sich der Torpedo, die komplizirteste Waffe, die je erxistirt hat. Erst nach zehnjährigen sehr eingehenden Versuchen ist man dahin gekommen, diese Waffe kriegsbrauchbar her— zustellen und die Schwierigkeiten, welche die Behandlung derselben bieten muß, in die Vepots und die Zeit, die dem Gebrauch vorher geht, zu verlegen, dem Gefecht selbst aber nur solche Handgriffe zu überlassen, die an die Mannschaft keine höheren Anforderungen stellen, als etwa die Bedienung eines schweren Geschützes. Auf 400 bis 500 m bewegt sich dies sowohl über als unter dem Wasser abzu— schließende, die treibende Kraft in seinem Innern tragende Geschoß in einer regulirbaren Tiefe und mit einer selbst für die kurzen Mo— mente des Kampfes zwischen zwei sich schnell bewegenden Schiffen hinreichende Treffsicherheit garantirenden Geschwin— digkeit gegen die nicht gepanzerten Theile des Schiff— hodens, um diese hei der Berührung durch eine Erplosion von Schießwolle zu zertrümmern. Der Gebrauch der Torpedos ist in Deutschland vorgesehen von Bord unferer Schiffe — Torpedobord⸗ armirung — von den kleinen, zu diesem Zweck eigens gebauten Booten — Torpedobooten — und aus festliegenden Gestellen unter
in Dienst gestellt werden müfsen.
Wasser — Torpedobatterien. Die Anfangs mehr kultivirte und im
Flottengründungeplan ausgesprochene Idee, Fahrzeuge mittlerer Größe vorzugsweise für Torpedos einzurichten, hat sich nicht in dem erwar= teten Umfange realisiren lassen, weil diesen Fahrzeugen einestheils das überraschende Moment der Boote, anderntheils der den Torpedo bis zum Augenblick des Gebrauchs schützende Eisenpanzer fehlt.
Die Torpedoarmirung unserer gepanzerten und für den politischen Dienst bestimmten Schiffe und Fahrzeuge ist im Laufe des letzten Jahres — Dank der dafür bewilligten Geldmittel — weit vorge—⸗ schritten. Die Absicht, jedem großen Panzer ein oder zwei Torpedo— boote an Bord mitzugeben, hat bis jetzt nicht verwirklicht werden können. Man hat es vorgezogen, diese Boote größer und seefähiger zu konstruiren und sie den Schiffen des Panzergeschwaders als schwimmenden Appendix beizugeben. . .
Für den Kampf in heimischen Gewässern hat man in diesen Torpedobooten, deren wir im nächsten Sommer 35 besitzen werden, ein Mittel gefunden, geeignet, sewohl die Panzer in einer Seeschlacht zu begleiten, als selbständig im Küstenkrieg verwandt zu werden. Für überseeische Expeditionen, bei denen sich diese Verwendungsweise ver bietet, würde man jene Boote lieber auf besenders dazu herzurichtende Transportschiffe setzen. Einige 30m lang, leicht gebaut, mit geringem Tiefgang, aber mit kräftiger, eine möglichst große Geschwindigkeit gewährender Maschine versehen, führen die Torpedobgote bei einer Besatzung von 1 Offizier und etwa 14 Mann zwei Torpedolaneir⸗ apparate und in der Regel zwei Rerolverkanonen. Sie baben keine Takelage, aber Kohlen genug, um bei zehn Seemeilen die Stunde Fabrt 1960 Seemeilen laufen zu tönnen. Die bisher beschafften wenigen (im Ganzen 1) deutschen Torpedoboote haben sich in diesem Sommer durchaus bewährt, und haben infolge dessen so viel, als die Geidmittel zuließen, unter einigen Verbesserungen in Bestellung ge— geben werden können. ; . Bedingung für den Gebrauch dieser kleinen, ausschließlich mit Torpedos ausgerüsteten Boote wird es bleiben müssen, daß sie über raschend — unter dem Schutz von Nacht und Nebel oder eingehüllt in den Pulverdampf der Schlachtschiffe, oder aus einem Versteck an der Küste hervor — auftreten können. Es wird ferner nicht zu⸗— lässig sein, auf die Wirkung eines Torpedobootes allein zu rechnen; wenn möglich, wird man, um die Aufmerksamkeit des Feindes zu theilen, und um nicht durch einen Fehlschuß den Erfolg der Ueber⸗ raschung zu verlieren, eine größere Anzahl — zwei bis sechs Torpedoboote — gegen dasselbe. Ziel verwenden müssen. Es giebt keine Gefahr, die den Schiffen verderblicher, ihrer Be— satzung empfindlicher ist, als die durch unterseeische Kampfmittel, Bei einem eigenen Risico von wenigen Mann und von einem verhältniß⸗ mäßig billigen und in einigen Monaten herzustellenden kleinen Boote ist die Möglichkeit gegeben, kolossale Schiffe durch einen einzigen Torpedotreffer zum Sinken zu bringen. Selbst in mondhellen Nächten und bei angespannter Aufmerksamkeit ist kein Schiff im Bereich einer mit Torpedobooten reichlich ausgestatteten Küste seines Daseins sicher, am wenigsten kann es in solcher Lage vor Anker gehen.
Diejenigen Mittel, welche man, wie die innere Eintheilung der Schiffe in eine Menge wasserdicht gegeneinander abgetheilter Räume, anwenden kann, um die Gefahr des Sinkens für ein getroffenes Schiff zu hindern, werden, selbst wenn sie diesen Zweck erreichen, dem nicht vorbeugen können, daß das Schiff bewegungs— und kampfunfähig wird. Die Wachtboote aber, mit denen sich ein Schiff auf 50) m umgeben kann, reichen selbst für eine mondhelle Nacht und bei ausgeruhter Besatzung nicht hin, ihm Sicherheit zu geben. Die Idee, einen unter⸗ seeischen Schutz von Drathnetzen um ruhende Schiffe zu ziehen, hat noch keine praktisch verwerthbaren Resultate ergeben, und würde über⸗ dies immer den Nachtheil haben, daß die so eingezäunten Schiffe, wenn von anderen Schiffen angegriffen, ziemlich bewegungslos und damit fast wehrlos wären.
flottille auf 150 Torpedoboote, für Küstenkrieg und für Begleitung
. erkennen. Man wird darauf gefaßt sein müssen, bei energischem ebrauch durch Havarie oder durch feindliches Feuer Torpedoboote zu verlieren, und, man wird die Zahl derer, die man für die verschie ; denen Küstentheile disponirt, danach nicht gering bemessen dürfen. Aber man kann eine große Reihe solcher Verluste erleiden, che sie dem einer einzigen gevanzerten Fregatte gleichkommen. Die Torpedo- boote sind eine Waffe, die dem auf der hohen See Schwächeren besonders zugute kommt. Und auch in dem glücklichen Fall, in welchem wir Aussicht hätten, während eines Krieges Herren eines unserer heimischen Meere zu bleiben, würden wir auf diesem Meere Torpedoboote ebenso wenig entbehren können, als wir dort geneigt sein würden, die Küsten⸗ befestigungen außzugeben. Einzelne, und gerade die wichtigeren Theile unserer Küsten begünstigen die Aktion der Torpedoboote durch ihr flacheres Fahrwasser, bis in welches hinein dieselben von größeren Fahrzeugen nicht verfolgt werden können, und durch die mehrfachen Ausgänge, welche bei möglicher innerer Kommunikation überraschendes Vorbrechen und vielfache Rückzugslinien bieten. So z. B. die Küste zwischen Memel und Danzig, die Odermündungen, die Gewässer um Rügen, die Ostküste Holsteins und Schleswigs und vor allem die Watten, Inseln und Flußmündungen an der Rordsee. . ;
Es ist hier nicht der Ort, auf Einzelnheiten in dieser Beziehung einzugehen, aber es wird erforderlich sein, die deutsche Torpedoboot
der Schlachtschiffe zusammengenommen, und eine Reserve für havarirte Boote mit eingerechnet, zu bringen. Damit würde die deutsche Flotte in Bezug auf Torpedoboote die erste der Welt werden, wie sich aus der Anlage über den Besitzstand der Seemächte an Torpedobooten er⸗ giebt. Es besitzen z. Z3. England fertige Torpedoboote 119 und im Bau begriffen sind 19, zusammen 129, Frankreich wird demnächst 76, Rußland 125, Italien 53, Holland 24, Schweden⸗Norwegen 165, Oesterreich 14 und Dänemark 9 haben. Oesterreich, England und Frankreich beabsichtigen jedoch eine beträchtliche Vermehrung in nächster Zeit. Die Durchschnittskosten eines Torpedobootes, die dazu gehörigen Torpedos und Revolverkanonen inbegriffen, werden sich voraussichtlich auf 240 000 S6 beziffern, doch ist nicht ausgeschlossen, daß ein Theil der Boote größer und demnach kostspieliger, ein anderer Theil kleiner und billiger ausgeführt wird. Es wären, um die Zahl 150 zu erreichen, noch 115 Torpedoboote zu beschaffen. Je früher dies geschieht, um so ruhiger würden wir dem Erscheinen feindlicher Geschwader vor unseren Häfen entgegensehen können, um so länger würden wir, auch wenn wir die hohe See nicht halten können, offene Häfen haben. .
Während das Torpedoboot vorherrschend einen offensiven, an den Gegner herangehenden Gebrauch voraussetzt, werden feste Torpedo⸗ batterien an denjenigen Stellen der schmalen Fahrwasser, Hafenein⸗ fahrten und Flußläufe zu legen sein, welche der Feind, wenn er die Einfahrt erzwingen will, passiren muß. Versuche haben uns die Ge⸗ wißheit gegeben, daß solche Batterien monatelang unter Wasser liegen können, ohne in ihrer Wirksamkeit zu leiden. Für die deutsche Ost⸗ seeküste sind Torpedobatterien mit 51 Torpedos im Ganzen erforder⸗ lich. Noch nicht Jo bestimmt läßt sich die Zahl der Torpedobatterien für die Nordseeküste z. Z. übersehen. Vorschläge sollen erst nach Versuchen gemacht werden, die im Laufe des Sommers angestellt werden sollen.“
(Schluß folgt.)
Gdinburg 20,2, in Kopenhagen 230, in Stockholm 26,3, in Chri⸗ stiania 13, in St. P tersburg 42, l, in Warschau 2935, in Ddessa 33,8, in Bukarest 56,4, in Rom —, in Turin 43.2. in Madrid 36,2, in Alexandrien 33,8. — In der Zeit vom 10. Februar bis 16. Februar: in New Jork — in Philadelphig 213, in St. Louis 18,9, in Chicago —, in Cincinnati —, in San Franzisko 19,', in Kalkutta 28,6. in Bombar 29,2, in Madras 62,9.
Beim Beginn der Berichtswoche und bis um die Mitte derselben berrschten an den deutschen Beobachtungsorten östliche und südöstliche Windrichtungen, die auch in Konitz bis an das Ende der Woche vor- herrschend blieben. Am 5. und 6. ging der Wind an den meisten Stationen nach Nordwest und blieb, mit nord⸗ und südöstlichen Strö⸗ mungen wechselnd, auch bis an das Eade der Woche vorwiegend. In Berlin und Karlsrube ging der Wind am 6. nach Ost und Nordost, in München und Breslau nach West und Südwest, und hlieb an diesen Stationen aus diesen Rich⸗ tungen bis an das Ende der Woche wehend, wo sich der Wind in Karlsruhe nach Südwest drehte. — Die Temperatur der Luft war eine niedrige und entsprach nur in Cöln der normalen; an den an— deren Stationen erreichte sie das vieljährige Monatsmittel nicht. Bei vielfach nebliger Witterung erfolgten Niederschläge, meist Schnee, nicht häufig und meist nicht ergiebig. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Druck der Luft nahm am 2. März zu; das Barometer be⸗ hauptete sich mit geringen Schwankungen bis in die letzten Tage der Woche, wo er auffälliger abnahm, auf seinem Standpunkte.
Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten Groß städten Europas zugenommen, in Berlin blieb sie die aleiche wie in der Vorwoche. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte stieg auf 23,1 von 2438 der Borwoche (pro Mille und Jahr berechnet). — Insbesondere war die Sterblichkeit des Säug⸗ lingsalters eine gesteierte. Von 10000 Lebenden starben (aufs Jahr berechnet) 79 Säuglinge gegen 765 der vorhergegangenen Woche; in Berlin 65, in München 134. Die Sterblichkeit in der höheren Alters⸗ klasse (ber 60 Jahr) war dagegen eine verminderte. ᷣ *
Unter den Todesursachen zeigen die Infektionskrankheiten meist ein gegen die Vorwoche wenig verändertes Vorkommen; nur Masern wurden in deutschen Städten seltener. Darmkatarrhe und Brech⸗— durchfälle der Kinder und akute entzündliche Prozesse der Athmungẽ⸗ organe sowie Lungenphthisen führten häufiger zum Tode. — Todes⸗ fälle an Masern wurden in Breslau, Essen und Hamm häufiger, in Lübeck, Kiel, Um, München, Regensburg, Straßhurg nahmen sie etwas ab; auch in Wien, Paris, London, Manchester, St. Peters— burg, Turin traten Masern recht bösartig auf. Das Schatlach⸗ fieber erfuhr in Elberfeld und in Berlin eine Steigerung der Sterbefälle. — Diphtherie und Croup zeigten fast die gleiche Sterblichkeit wie in der. Vorwoche. Geringer wurde die Zahl der Opfer in Königsberg, Breslau, München Chemnitz, Elberfeld, Wien; größer in Stettin, Elbing, Dresden, Plauen, Berlin, Leipzig. Dessau. Forst, Hamburg, Bremen, Braun⸗ schweig, Crefeld, Frankfurt a. M, wie auch in Amsterdam, Paris, St. Petersburg, Turin, Madrid u. a. — Sterbefälle an Unterleibs ˖ typhus waren nur in Breslau, St. Petersburg und Turin häufiger. Todesfälle an Fleckiyphus kamen aus deutschen Städten nur 1, aus Bromberg, ferner aus Palma 1, aus Malaga und Granada je 2, aus St. Petersburg 3, aus Madrid 4, aus Murcia 5 zur Meldung. — Sterbefälle an Keuchhusten waren in Berlin, Cöln und Deutz ver— mindert, in Lübeck, Dresden, Hamburg, Bremen vermehrt. — Akute entzündliche Prozesse der Athmungsorgane zeigten sich allgemein hãu⸗ figer und führten, wie stets im Frühjahr, öfters zum Tode. — Auch
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen GSesund⸗ heitsamts sind in der 10. Jahreswoche von je 1009 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als ge storben gemeldet: in Berlin
Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder veranlaßten, namentlich in Hamburg, mehr Todesfälle. — Ruhrfälle waren vereinzelt. Auch Todesfälle an akutem Gelenkrheumatismus kamen aus deutschen Städten nur 3 (gcgen 9 der Vorwoche) zur Meldung. O Dem Kind⸗ bettfieber erlagen in deutschen Städten 22 Frauen. — Sterbefälle an
Zahlreichen und gut gebauten Torpedobooten
die Durchführung einer Blockade nur schwer möglich sein. Jede Nacht würden die blockirenden Schiffe genöthigt sein, unter Dampf Ihr Kohlenverbrauch wird sehr gesteigert, die Anspannung der Besatzung wird bei unausgesetzter Wachsamkeit un⸗ erträglich werden und über Nacht werden die blockirten Häfen zu⸗ gänglich sein. Selbst in Bewegung werden die blockirenden Schiffe können ihnen fol— gen und werden an den Lichtern, die der Feind, wenn er
das Weite zu suchen.
Nachts nicht sicher sein, die Torpedoboote
im Geschwader fährt, nicht wird entbehren
gegenüber wird
können, ihr
23,9, in Breslau 35,3, in Königsberg 34,8, in Cöln 27,3, in Frankfurt 2. M. 21,9, in Hannover 190, in Cassel 28.0, in Magdeburg 16,2, in Stettin 31,2, in Altona 35,2, in Straßburg 30,1, in Metz 24,3, in München 36,5, in Nürnberg 27,2, in Augsburg 30,1, in Dres- den 29,7, in Leipzig 25, , in Stuttgart 25, , in Braunschweig 28), in Karlsruhe 16,0, in Hamburg 28,5, in Lübeck — in Wien 307, in Budapest 341, in Prag 39,65, in Triest 40,3, in Krakau 28,2, in Basel 15,9, in Brüssel 27.0 in Amsterdam 279, in Paris 26,5, in London 21,3, in Glasgow 27,5, in Liverpool 25,6, in Dublin 26,0, in
2 — l
Pocken kamen aus Berlin, Graudenz, London, St. Petersburg, St. Louis einzelne, aus Liverpool, Warschau, Venedig, Madrid, Grangda, Lissabon je 2, aus Paris und Mureia je 3 zur Meldung. Häufiger waren Pockentodesfälle in Wien, Birmingham, Malaga; in bedeu⸗ tender Ausdehnung herrschten Pocken in Turin, Krakau, New⸗Orleans und Prag (wo sie 4J Todesfälle in der Berichtswoche hervorriefen). — Sterbefälle an Cholera haben in den größeren indischen Städten abgenommen. Aus Kalkutta werden Mitte Innuar 5, aus Bombay (Anfang Februar) nur noch 11 Todesfälle gemeldet.
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Rreußischen Ätaatz- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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serase für den Deutschen Reichs und König
Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen ü. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 166! Zwangs versteigerung.
Im Wege der Jwangsvollstreckung soll die im Grundbuche von der Königstadt Band 74 Nr. 3984 auf den Namen des Kaufmanns Bernhard Spröde eingetragene ideelle Hälfte des hierselbst Münche— bergerstr. 5 belegenen Grundstücks
am 30. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts stelle — Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. IB, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 7130 4606. Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch— blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie befondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58,2 Treppen, Zimmer 29 A, einge⸗ sehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. .
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. .
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 30. Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 55, 1 Treppe, Zimmer 15, verkündet werden. Berlin, den 6. März 1884. w . Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
RJ u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Känigliche Expedition es Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen-.
zenjeiger. nzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureaux.
9. Familien- Nachrichten. beilage. 2
liötss! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 11 Nr. 454 auf den Namen des Sattler⸗ meisters Albert Buschow hier eingetragene, Mitten walderstraße Nr. 16, belegene Grundstück
am 28. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichte ⸗ stelle — Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 16, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 190 950 M½V Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwelsungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Iüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29A, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver— steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. .
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. .
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 28. Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, verkündet werden. . Berlin, den 6. März 1884. . Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
13470 Aufgebot. — .
Die Handlung Hartwig Kantorowiez zu Posen hat das Aufgebot des von Ignatz Konopinski zu Neu⸗ stadt an der Warthe ausgestellten und von der Frau Anna Weinert daselbst acceptirten Wechsels über 5600 , d. d. Posen, den 1. November 1878, zahl⸗ bar am 1. Februar 1879 in Posen an die Ordre der Antragstellerin, beantragt .
Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem
auf
den 9. Oktober 1884, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtzsgerichts⸗Gebäude, Sapiehaplatz Nr. 9, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letztern erfolgen wird.
Posen, den 15. März 1884. ;
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
134651 In Sachen Jö der Direktion der Beverstedter Spar⸗ und Leihkasse zu Beverstedt, Gläubigerin,
gegen den Hofbesitzer Carl Becken in Hetthorn, Schuldner, wird auf Antrag des Gläubigers die Zwangsvoll— streckung. sowie insbesondere der auf den 14. Mai d. J. angesetzte Subhastationstermin aufgehoben. Geestemünde, 15. März 1884. Königliches Amtsgericht. JI. Baemeister.
13476
Ueber die im Grundbuch von der Stadt Cottbus Bd. III. Bl. Nr. 185 Abth. III. Nr. 3 — ohne Benennung des Gläubigers — eingetragenen Kauf⸗ gelder von 50 Thlr. aus der Urkunde vom 25. August 164 ist nach erfolgtem Aufrufe das Ausschlußurtheil erlassen.
Cottbus, den 14. März 1384.
Königliches Amtsgericht.
133351 Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte minderjährige Martha Zeeb in Breslau, vertreten durch ihren Vormund Kaufmann Herrmann Schartmann in Breslau und dieser ver— treten durch den Rechtsanwalt Dr. Steinfeld in
zur Zeit in Amerika mit der Behauptung, daß Beklagter ihrer Mutter, der verwittweten Glaser⸗ meister Zeeb nach dem Schuldscheine vom 19. Januar 1876 360 Thlr. verschulde, daß diese Forderung mittelst Cession auf sie übergegangen, daß im Monat September 1883 zwischen dem Kaufmann Schart⸗ mann, ihrem Vormunde, und dem Verklagten ein Vergleich stattgefunden, Inhalts dessen der Ver⸗ klagte sich verpflichtet hat, ihre aus dem Schuld scheine vom 10. Januar 1876 herzuleitende For⸗ derung in monatlichen Raten zu bezahlen, daß er aber mit der Zahlung der Raten pro September 1883 bis. Februar 1884 inkl. im Betrage von 120 SV in Rückstand gerathen sei und beantragt, den Verklagten zu verurtheilen, 120 60 nebst 556 Zinsen vom Tage der Klagezustellung an sie zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Sie ladet den Verklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts gericht zu Breslau auf den 20. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 4.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Breslau, den 7. März 1884.
Haake, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
5 * 7 1sszi! Oeffentliche Zustellung.
Die K uratel über die außerehelichen Kinder der verlebten Bauerstochter Barbara Weidner von Oberküps, Namens „Georg“ und „Anna Barbara“, vertreten durch den Vormund Johann Weidner. Oekonom zu Oberküps, hat gegen den ledigen groß⸗ jöührigen Dienstknecht Pankraz Schickendanz von Roßdach, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüche aus außerehelichen Schwängerungen beim K. Amtsgericht Scheßlitz Klage erhoben und bean⸗ tragt, daß Beklagter in einem für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklärenden Urtheile für schuldig erkannt werde: ;
J. 2490 ½ rückständige Alimente für Georg Weidner auf die Zeit vom 25. September 1879 bis da⸗ hin 1883 zu bezahlen,
II. die Vaterschaft zu dem von der nun verlebten Barbara Weidner am 16. April 1880 außer⸗
Breslau, klagt gegen den Glasermeister F. Klatt,
ehelich geborenen Kinde ‚Anna Barbara“ anzu⸗