1884 / 68 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Bayerische Armee. Abschie dsbewilltgun gen. kti ã Bein , D, n mr W fr es Rc

berst, mit Penf. zur Diesp. gestellt. Haid,

der erbetene Absch. mi

y 9 sch. mit Pens. und mit der Erl. er erbetene Abschied mi

niß zum Tragen der Unif. 2 2. 42 6 der 1. In m ens. und mit der E

Verleih. des her tt? * *in, , . Weinrich, Gen. Lt. und

11. März. Oberst, bewilligt. 13. M

. 6 . . te . Im eurlaubtenstande. 11. März. = m,. ** e, 5 erbetene . 3 : Pr. Et. des 2. Pion. Bats., di it der Er⸗ laubniß zum Tragen der Unif., 3 3 g n. 3 . . Lt. des g. Inf. Regis. amen, anitäts- Corps. II. März. Dr. L n . des Beurlaubtenstandes der erbetene aa err en ei fit. 1 aàrz. Dr. Vogl, Stabzarzt vom Gen. Kommando des 1 2 Jm en,, . a . Assist. Arzt Kl. Veld Art, Regt, zum Gen. Kommando 1. A = Corps, Dr. Eye ri . n 2. Feld ⸗Art. . 3 , if. Keett, mm XIII. (Æöniglich Württembergisches) Arm 3 Ernennungen, Beförderungen . e,, m aktiven Heere. 7. März. Borroczyn, Pr. Lü. im

ĩ i nt. Nr. 19, vom 1. April d. F ab A ja suite des Regts.

Abschiedsbewilligungen. 7. März. Schön huth, un. der R der Heide, Pr. Lt. von der Landw. Nr. 123, Keller, Sec. Lt. von den Bat. Nr. 127, Frhr. v. Raßler, ,. 33 ,, . bewilligt m Sanitäts- Corps. 7. März. Dr. = arzt der Landw. im 2. Bat. Landw'— ö. Nr. r .

bewilligt.

Herzoglich Braunschweigisches Kontingent März. Orth, Hauptm. unb' Battr. 6 i ĩ überzähl. Hauptm., von der 5. Batterie ar rd . cht 3h

. e cggefucht Abschied, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dienste,

NReichstags⸗ Angelegenheiten.

Der dem Reichstage vorgelegten Denkschri ĩ lle Denkschrift, betreffend die . .. der Kaiferlichen Marine, entnehmen

(Schluß.)

Vermehrung der heutige Best ff sogar ohne solche

man, 1 d ie . . im Krieg falle weder

;. er noch mehr der 2

bildung und rie hhti3 fit , . ersonal untergräbt die Aus⸗ ß jeder Fortschritt in der

ö . kann darüber kein onstruktion un inen Grund mehr für die sgtzung mit demjenigen

sind, schon im Frieden w

dürfen, weni voraussichtli einen Theil stellen.

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sonalmangels ö gels hervor,

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; ß e . ö und eine gigen n hun , nn. . e zu sofortigem Gebrauch führung des Kampfes

meinsamem Ausla f Ein

werden der beim Landheere

Stamm am Perso Schiffe erhalten kön Menge der nach und Reservisten und Seew

58 seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Gh ibrn, 8

Gbef im 2. Pon. Bat, Inter Verleißunz dez C * .

J Mars Frhr. . Gore gehn um 2 9. 63

n, u. Chef i

5. Inf. Regt, d ens. und * Wilen 12 chlicht, gen. Direktion, der erbetene . Unif, unter Commandeur der 3 Div., in . seines Abschiedsgesuches, unter Verleih. des Charafters als Gen. der

5 Bedürfniß, Jeder krieger

z. und Heizern. heranzubilden .

pagnien, welche, ü Torpedobooteu und

370 Lieutenants zur

538 Maschinisten, 3591 Heizer, 1620 ann in den Matro

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IV. Dringliche

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: 1 . Boote wird zu beginnen werden können i ge

3) Anlage elektri

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erwi stimmt sind, die ge e end at

Ingenieure, 12 Ingenieure, personglangehörige, 203 Deckoffiziere, 2038 Maate, 14 408 Matrosen

311. Feuermeister, mb, ginn, 6 Offiziere, 53 Maschinen⸗? diesem Bedarf fehlten .

der Torpedos über Land in an

f die Bekleidung der Mannschaften wird das

e Maßregeln. elche in dem vorliegenden Gesetzentwurfe die Mittel gefordert

Ideal in dieser B ) werden, faßt die Denkschrift folgenbé auf:

chehen wird ein Urtheil n ie ; gegebenen. Boote ,, über die jetzt an vier Stellen in Bau erften sollen in Zukunft am Neubau betheiligt werden.

: ü 66 Jol ter eeische Torpedobatterien an den Küsten der Ostsee

und einer sofortigen Abbilfe bedürftig ist der Man

el ud geen, Die Marine wird einen Schrstt 3 2 34. a m, rn. angedeuteten Richtung thun und sich mühevollen Aufgabe ur e, a ue, eie n rd ic ger aus Schiffsjungen oder e , n e., der Landbevõlkerung

Heizer muß die Marine künftig werben selbst —— * besttebt sein, solche aus nahe liegenden Ge—=

Leichter zu decken noch ist der Bedarf an Matrosen · Artilleristen

zwei Abtheilungen zu je zwei Com?

rekrutirt ; e der Befestigungen der beiden Reichskti

häfen zu bedienen und die M in di , n.

Der Kriegsbedarf der n ern, bc g ub ne n sesen,

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solchen der Landbevölkerung

ahrzeuge See, 296 Unter- Lieutenants 34 Unter⸗Ingenieure,

1159 Maschinisten⸗Maate, Mann in den H

sie mehr braucht,

Beschaffung von noch 140 ) r ermehrung der Marine⸗Arti : ,,, , 3 Ung er el 6 ri 6 93 1 6. ü 4 Kapitäns zur See: 76 ö ir i ite

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Kapitaͤn · Lieutenants, zur See; 7 Ober⸗ 150 Zahl meister⸗

sen · Artillerieʒabtheis ungen; im Ganzen 1015 See—

ngenieure und 29 078 Mannschaften. 00 See⸗Offiziere,

An 11

en 7170 Mannschaften.

celung der Marine. igen Gebieten

chiffe im Mobilmachungs⸗ g der Materialien, a, n.

falle sowohl die Indienststell n den Werkstãtten und rl nnn tsetzen zu können, bietet das elektrische

loseste Mittel.

Die Anlage der hierfür

den Werften Kiel und

auf eine schnellere Mobilmachung zu er⸗

Als solche Maßregeln, für

pedobooten (16 800 000 M).

; Der Bau sein, wenn was im Laufe .

des Sommers

werden kann. Auch die kaiserlichen

htung in Kiel und Wilhelms Siemens u. Halske (348 060 . egsbelleidung ( S5 00 ). der Marine ist deren dringendstes t, die . alles Anderen. machung zu beschleunigen und den arine zu erhöhen, ist vergeblich, wenn er oöhung begleitet wird. Maschineningenieuren braucht eine Ver⸗

zu, werden. An öthig scheinen, als ere zu den Mann—⸗

che Seiten unserer Marine üllen. Läßt sich aber nicht rnahme dieser Arbeiten für der See und an den Küsten

Verantwortung für deren en.

grade erst mit Hilfe reiten er n ell

schaften des Beurlaubtenstandes, welche das Schiff abwarten muß

fel guf feine Kriegerüchtigkeit ein. Nicht

w,. fremde, mit feiner Eigenart nicht ver⸗ die 1

ö a. dil m renn i eschne, gn, fer gr g . an

ö, unter dem Niveau derjenigen der Friedensstãmme stehen

Ueberdies beansprucht die Bedienung d ** i ö nf e ren mn, , ,, 2 . 5 2 ; eine Erhöhung des M = selben um insgesammt 1600 Köpfe, und zwar ,,

100 ; ̃ ĩ e e g lfleimigen und je 300 Köpfe Matrofen, Artillerie und Maschinen⸗

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und Preu 3 e Professor der neuen G

Weiter aber wirkt die größere oder geringere gan von Mam— . dem Englischen

und si im Durchschnitt ö dieser Aufgabe

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Was aber die Möglichkeit angeht, diesem Personenmangel abzu⸗ h .

helfen, so wird sie bezüglich der Ofsi ähli ĩ zügli ziere nur allmählich ei . aschinenin gen euren und e n binnen, d, . a nen so wie der Friedengetat erhöht wird und den alteren 5 . bessere Aus sichten als bisher eröffnet werden. er Mangel an Unteroffizieren wird durch eine allmähliche Er—

unserer

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höhung des Friedensstandes beseitigt werden müssen. Dringender noch

dessen Gesetzgebung si

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Sein Leben n im Zeitalte

Deutschland J. R. .

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Rath im Reichsamt

von dem Geheimen

von keiner Befangenheit des

sagen, das Buch f ; * Verfasser zeigt fich s dringendes Studium schlagenden Literatur,

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rückbalts lose Offenbeir gelieferte Biographie von mitgetheilten, seither unbekannten Urkunden

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vaterländischer Geschichte angelegent⸗

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und des Entwurfs der Arbeiter i,, einzelnen Staaten mi

der Regierungen anderer

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Abgeordneten Buhl

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Rußland; des öster⸗ 1883, des betreffend die vom 8. Juli versicherungs⸗

Genossen die 3 ergleichung der bei den

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AM GS.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1884.

Berlin, Mittwoch, den 19. März

Aichtamtlich es.

reußen. Berlin, 19. März. Im weiteren Ver⸗ . 4 gestrigen (8) Sitzung des Reichstages trat das Haus in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern ein. .

ach der Vorlage soll die Anfertigung von Zündhölzern unter Verwendung von weißem Phosphor nur in Anlagen stattfinden, welche ausschließlich zur Herstellung von Zünd⸗ hölzern benutzt werden. In den Räumen, in welchen das Zubereiten der Zndmasse, das Betunken und Trocknen der Hölzer stattfindet, darf jugendlichen Arbeitern von 14 bis 16 Jahren, in Räumen, welche zu dem Abfüllen der Hölzer und ihrer ersten Verpackung dienen, darf Kindern der Auf⸗ enthalt nicht gestattet werden. Die 88. 3—5 enthalten die Strafvorschriften. Nach §. 6 soll der Zoll für Zündhölzer und Zündkerzen von 3 auf 10 M pro 160 kg erhöht werden.

Der Abg. Dr. Baumbach hob hervor, daß es sich an dieser Vorlage wieder zeige, wie unbegründet der seiner Partei vom Reichskanzler gemachte Vorwurf der systematischen Opposition sei. Seine Partei stehe dem ersten Theil der Vorlage völlig freundlich gegenüber, insofern, als hier die Absicht dolumentirt werde, auf dem Gebiete der Unfall⸗ und Krankheitsversicherung legislatorisch vorzugehen. Die beste Un⸗ fallversicherung sei ja unstreitig die Unfallverhütung. Es handele sich im vorliegenden Falle um die Abwendung der verhängnißvollen Phosphornekrose, der die Arbeiter bei der Weißphosphor⸗Zündhölzerfabrikation ausgesetzt seien, und insbesondere um den Schutz der jugendlichen Arbeiter gegen eine derartige gesundheitsgefährliche Beschäftigung. Er halte es auch für richtig, daß die Regierung nicht, wie im Jahre 1879 beantragt sei, die Fabrikation der Weiß⸗ phosphorzündhölzer schlechterdings verboten habe, vielmehr erst ein Uebergangsstadium mit dieser Vorlage schaffen wolle. Es komme ihm sogar die einjährige Frist für das Inkraft⸗ treten des 8. 1 dieser Vorlage zu kurz vor. Es frage sich sehr, ob die Industriellen in dieser Zeit in der Lage sein würden, die nöthigen in 5. 1 vorgeschlagenen Anlagen einzu⸗ richten. Er bedauere aber, daß diese an und für sich sehr hu⸗ mane und sanitär wichtige Vorlage verquickt sei mit einer Erhöhung des Schwefelholzzolles. Die Regierung dokumentire hier wieder einmal, daß man noch mitten in der Schutzzollära stecke. Wenn die Regierung sich auf die Resolution des Reichs⸗ tags von 1879 berufe, so sei in dieser Resolution ein Schutz⸗ zoll nur für den Fall des Verbots der Phosphorzündhölzer— Fabrikation beantragt, nicht aber für den Fall einer bloßen Einschränkung dieser Fabrikation, wie sie hier vorgeschlagen sei. Wie könne man denn einen Industriezweig, den man auf den Aussterbeetat setzeJ, wieder durch einen Schutzzoll prämiiren? Und dabei sei der Schutzzoll nicht allein für Phosphorzündhölzer vorgeschlagen, sondern auch für schwe⸗ dische Zündhölzer und Zündkerzen. Die Einfuhr der schwe⸗ dischen Zündhölzer müßte man doch, der Tendenz des ersten Theiles der Vorlage entsprechend, eher zu begünstigen als zu erschweren suchen. Auch nach der Seite hin sollte man in dieser Weise vorgehen, weil sehr oft Kinder durch leicht— sinniges Spiel mit Phosphorzündhölzern vergiftet würden. Endlich betone er, daß es sich hier um einen Gegenstand des allgemeinen und allgemeinsten Gebrauches handele, den man nicht wiederum durch einen Zoll zu vertheuern diesem Hause zumuthen sollte. Er bestreite, daß die Lasten, welche dieses Gesetz der Zündhölzerindustrie auflege, so groß seien, daß man ihr einen Schutzzoll gewähren müßte.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, . des Reichs-⸗Schatzamts von Burchard das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich im Uebrigen voll⸗ ständig zustimmend zu der Vorlage geäußert und nur den letzten Paragraphen zum Gegenstand seiner Anfechtung gemacht, den Para— graphen, welcher eine Zollerhöhung vorschlägt. Er hat mit leb— hafter Stimme sein Bedauern ausgesprochen, daß man diesen Gegenstand, wo es sich um sanitätspolizeiliche Maßregeln handelt, verquickt habe mit einer Zollerhöhung. Nun, meine Herren, was darauf zu erwidern ist, hat er gleich selbst hinzugefügt, die Auf⸗ gabe der verbündeten Regierungen war es, diesen Gegenstand zu ver⸗ guicken, weil die Reichstagsresolution diese beiden Fragen verquickt hat. Die verbündeten Regierungen konnten nicht anders, als diese Gegenstände im Zusammenhang zu behandeln. Wenn sie anders ge⸗ handelt hätten, hätten sie nicht gethan, was der Reichstag gewünscht hat. Das, glaube ich, widerlegt vollständig diese allgemeinen Ein⸗ wendungen.

Die Gründe, welche dazu geführt haben, eine Zollerhöhung vor⸗ zuschlagen, sind in den Motiven näher dargelegt worden. Der Herr Vorredner sagt, man hätte hierbei wieder den Zoll auf einen Gegen⸗ stand des täglichen Verbrauchs gelegt. Ja, meine Herren, das sind aller⸗ dings die besten Gegenstände für einen Zoll. Wir haben vorwiegend Zölle auf Gegenstände des täglichen Verbrauchs, wir haben einen Kaffee— zoll, einen Theezoll, lauter Gegenstände des täglichen Verbrauchs. Er hat wahrscheinlich sagen wollen, nothwendige Nahrungsmittel oder sonst so etwas, aber das trifft hier nicht zu. Andere Zölle bringen nichts, man legt Zölle vorwiegend auf Gegenstände des täglichen Verbrauchs. Also diese Deduktion würde nicht davon abhalten können, einen Zoll auf die Zündhölzer zu legen. Daß die Zündhölzer sich für einen hohen Zoll, ja einen sehr hohen Zoll eignen, das sieht der Herr Vorredner aus den Erfahrungen in an— deren Ländern. Insofern ist es also doch nicht etwas exorbitantes, ungeheuerliches, daß man eine Zollerhöhung auf Zündhölzer vor schlägt. Meine Herren, ich erinnere Sie an die Vor⸗ gänge im Jahre 1879. Im Jahre 1879 ist diese Reso⸗ lution angenommen worden, sie ist in der Kommission eingehend behandelt worden, und der Standpunkt, den der Vorredner jetzt einnimmt, ist von keiner Seite damals ausgesprochen worden, ich glaube, auch nicht in der Kommission und jedenfalls nicht im Plenum. Man hat es als ganz selbstverständlich gefunden, daß, wenn man die Fabrikation von Zündhölzern verbietet, man einen höheren Schutzzoll einführt. Von diesem Stand⸗ punkte aus war die Frage zu erwägen und die ver- bündeten Regierungen sind zu der Ueberzeugung gelangt, daß, wenn man auf der einen Seite die Anfertigung der Phosphor= zündhölzer so erschwert, wie es hier in den §8§. 1— 5 vorgesehen ist, daß man dann der inländischen Industrie auf der andern Seite dafür Gewähr geben muß, die Lücke, die eintritt, indem viel weniger Phosphorzündhölzer fabrizirt werden, nicht ausgefüllt wird durch den Im⸗ port des Auslandes, sondern durch gesteigerte Fabrikation von amorphen

Streichhölzern. Das ist nicht blos eine zollpolitische Rücksicht, sondern das ist eine Rücksicht, die im Sanitätsinteresse durchaus geboten ist. Der Herr Vorredner hat ja selber gesagt: es ist durchaus zu wünschen, daß der Verbrauch (nicht die Einfuhr wie er sich ausdrückte —) von Phosphorzündhölzern im Inlande möglichst eingeschränkt wird, um Feuersbrünste zu verhüten. Wenn man das herbeiführen will, darf man nicht dulden, daß der Ausfall, der in der Fabrikation der Phosphorzündhölzer entsteht, ausgefüllt wird durch die Einfuhr von Phosphorzündhölzern; die inländi⸗ schen Fabriken sollen mehr amorphe Streichbölzer herstellen, deshalb ist vorgesehen, daß der Zoll erhöht wird, damit die Einfuhr von Streichhölzern ich spreche zunächst von Phosphorstreichhölzern nicht in gesteigertem Maße stattfinde. Nun ist es ja richtig, und das ist auch in den Motiven ausgeführt, diese Erwägungen würden zunächst nur dazu Anlaß bieten, den Zoll für Phosphor⸗ zündhölzer zu erhöhen; aber ich habe keinen Grund von dem Herrn Vorredner gehört, weshalb er meint, daß es zulässig wäre, den Zoll für Phosphorzündhölzer zu erhöhen und den Zoll für die schwedischen Zündhölzer unverändert zu lassen. Erstens sind die schwedischen Streichhölzer die bessere Waare, also es würde das Abnorme entstehen, daß bei sehr verwandten Gegenständen der bessere und hochwerthige Gegenstand mit einer niedrigern Abgabe belegt ist, als der geringere; zweitens führt es allerdings zu sehr er— heblichen Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung, immer zu fragen: Sind es Phosphorzündhölzer oder andere? denn die Verpackung und Versendung geschieht ja in großen Quantitäten.

Meine Herren, das sind die Erwägungen gewesen, die dazu An⸗ laß gegeben haben, eine Zollerhöhung bis auf 10 M vorzuschlagen. Ein sehr hoher Zoll ist es noch nicht, und wenn die Fabrikation der Pphosphorstreichhölzer bei uns verboten werden sollte, so würde dieser Zoll nach meiner Auffassung bei weitem nicht ausreichen; es würde wahrscheinlich ein Einfuhrverbot in Betracht zu ziehen sein, denn wenn man die Fabrikation verbietet, wird auch die Einfuhr zu verbieten sein. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Ausführungen in den Motiven. Es ist angegeben, in welchem Maße in anderen Ländern die Zölle erhöht werden, und ich kann nur hinzufügen, daß in der Schweiz, nachdem man zuerst einen so hohen Zoll nicht in Aussicht genommen hatte, wie er jetzt eingeführt werden soll, auf die dringenden Vorstellungen der Fabrikanten ein Zoll von 16 6, wenn ich nicht irre, in Erwägung gezogen ist.

Ich bitte Sie also, auch diesem Theil der Vorlage Ihre Zustim— mung zu geben.

Der Abg. Sonnemann erklärte, der erwähnte Beschluß des Bundesraths, die Vorschriften über die Verhütung von Arbeiterkrankheiten bis zur Regelung der Unfallversicherung auszusetzen, erscheine ihm nicht logisch. Wenn die Resolution des Reichstags sich nur auf die Unfallverhütung bezogen hätte, würde die Sache erklärlich sein. Auf die Arbeiterkrankheiten, welche hier in Frage kämen, habe aber die Unfallversicherung keinen Bezug. Auch er begrüße die Vorlage freudig als einen ersten Anfang der Beseitigung furchtbarer sozialer Mißstände. Nur sei ihm fraglich, ob sie weit genug gehe, da die Gründe, welche 1879 für das gänzliche Verbot der Zündhölzer aus weißem Phosphor an⸗ geführt seien, sehr beachtenswerth seien. Zurückgehalten von einem solchen Verbot habe damals hauptsächlich die Rücksicht auf die kleine Hausindustrie. Da nun die Motive zugäben, daß durch die Vorlage die Hausindustrie beseitigt werden würde, so falle diese Rücksicht weg, und es frage sich, ob man nun nicht einen Schritt weiter gehen solle. Er wolle jedoch keinen derartigen Antrag stellen. Wünschenswerth sei es allerdings, daß das Haus genauen Aufschluß erhalte, aus welchen Gründen die Schweiz das 1880 eingeführte Verbot wieder aufgehoben habe. Die Beschränkungen der Vorlage beträfen die Arbeitsräume und das Verbot der Verwendung jugendlicher Arbeiter und Kinder. In erster Beziehung gehe aus den Berichten der Fabrik— inspektoren hervor, daß selbst in größeren Fabriken theilweise noch sehr schlimme Zustände herrschten. Hier sei also die Ab⸗ hülfe dringend nothwendig. Ferner erhelle aus denselben, daß Kinder und jugendliche Arbeiter in überraschend großer Zahl gerade in dieser Industrie beschäftigt seien. So heiße es in einem Berichte aus Bayern: „Kinder unter zwölf Jahren habe er beschäftigt in zwei Zündholzfabriken 26. ge⸗ funden; in allen Fällen sei man um Ausreden nicht verlegen gewesen.“ In dem Berichte aus Hessen heiße es: „Die Zahl der Beschäftigung von Kindern und jugendlichen Arbeitern, insbesondere auch die relative Zahl derselben zu den Gesammtarbeitern habe sich nicht vermindert. Etwa 70 Proz. Kinder würden in Zündholzfabriken beschäftigt. Auch aus den Berichten der Dresdener und Potsdamer Inspektoren sei ersichtlich, daß in den betreffenden Bezirken eine große Zahl von Kindern und jugendlichen Arbeitern in dieser Indu⸗ strie beschästigt würden. Erwäge man nun, daß die Revisio⸗ nen nur sehr unvollkommen seien, da die Zahl und die Befug⸗ nisse der Inspektoren durchaus unzureicheud seien, so könne man sich hiernach einen Begriff von den thatsächlichen Zuständen machen. Uebrigens gehe aus den Berichten über die nachgewiesenen Fälle der Nekrose nicht einmal hervor, daß jugendliche Arbeiter vorzugs⸗ weise davon betroffen würden. Sehe man sich die einzelnen verzeichneten Fälle näher an, so ergebe sich höchstens, daß die Frauen stärker als die Männer heimgesucht würden. Dies bestätigten auch die Spezialisten Popper und Hirt. Sollte man hiernach nicht wenigstens so weit gehen, die Ver⸗ wendung von Arbeiterinnen in den Zuͤndholzfabriken ganz zu verbieten? Er behalte sich einen dahingehenden An⸗ trag vor. Gegen die Zollerhöhung von 3 auf 10 ½ müsse er sich ebenso wie der Abg. Baumbach erklären. Wenn man als Grund gegen ein vollständiges Verbot des weißen Phosphors die Vertheuerung der Zündhölzer angebe, so sollte man doch nicht eine sichere Vertheuerung derselben durch Zoll⸗ erhöhung herbeiführen. Dieses Verbot würde Schweden in erster Linie treffen, und dort sehr verletzen, während es für die deutsche Industrie keine große Bedeutung habe. Man könnte da so eine neue Art von Schweinefrage schaffen. Er bitte hiernach, die Vorlage im Plenum zur zweiten Berathung zu stellen und die Zollerhöhung abzulehnen.

Der Abg. Br. Barth bemerkte, die Absichten, welche die Regierung mit dem ersten Theil dieser Vorlage verfolge, müsse das Haus unterstützen; gerade darum aber den §. 6, der die Zollerhöhung enthalte, ablehnen. Die Hausindustrie werde in Folge der Vorlage verschwinden; die kleinen Fabriken würden nicht mehr lebensfähig bleiben; die großen Fabriken verlören die Konkurrenz der Hausindustrie und der kleinen Fabriken. Warum solle man da den , Fabriken noch obenein eine Entschädigung gewähren? Darin sei keine rechte

Logik. Eher hätte er es verstanden, wenn man die Hausindustrie und die kleinen Fabriken zu entschädigen vor⸗ schlagen würde. Ferner werde durch den Zoll der ganze Zweck des Gesetzes zum großen Theil wieder vereitelt. Wenn nämlich die Vertheuerung der Preise im Inland eintrete, so werde auch der Preis für die Weißphosphor⸗Zündhölzer erhöht werden. Lege man nun einen gleich hohen Zoll auf diese und die schwedischen Zündhölzer, so werde man dadurch natürlich gerade die Fabrikation der Phosphorzündhölzer, als der billigeren, statt sie einzuschränken, begünstigen. Keines⸗ wegs erreiche man mit dem Zoll, den Zweck, die inländische Industrie von amorphen Zündhölzern zu heben. Der Staata⸗ sekretär von Burchard stehe heute in diesen Fragen ebenfalls nicht mehr auf dem Standpunkt, den derselbe in der Zolltarif⸗ kommission von 1879 vertreten habe. Einen Sinn hätte der Zoll lediglich, wenn das Gesetz die Fabrikation der Weißphos—⸗ phorzündhölzer ganz verbieten würde. Dann würde aller⸗ dings, indem man die Einfuhr der schwedischen Zündhölzer erschwere, die Fabrikation amorpher Zündhölzer im Inland gesteigert werden. So wie der Zoll vorgeschlagen sei, könne derselbe aber nur dazu dienen, den Zweck des Gesetzes zu vereiteln; er fordere das Haus deshalb auf, bei der zweiten Lesung mit der Sympathie, die sonst Alle für dies Gesetz hätten, die ersten 5 Paragraphen desselben anzunehmen, den 8. 6 aber abzulehnen. .

Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamgts von Burchard wiederum das Wort:

Meine Herren! Ich möchte zunächst auf die eine Bemerkung des Hrn. Abg. Sonnemann kurz eingeben, worin er die Befürchtung aut= spricht, man möchte etwa durch diesen Zoll auf Streichhölzer die Interessen Schwedens schwer kränken. Es kann natürlich nicht in der Absicht liegen, irgendwie diese Interessen unangenehm zu berühren, und diese Absicht hat auch völlig ferngelegen. Ich glaube aber auch, daß die ausgesprochene Befürchtung unbegründet ist. Erstens nimmt die Ausfuhr der Streichhölzer in der Statistik Schwedens nicht die⸗ jenige Rolle und Bedeutung ein, die der Herr Abgeordnete ihr vin⸗ diziren wollte, und dann möchte ich auch darauf aufmerksam machen, wie auch schon in den Motiven vorgetragen worden ist, daß die Zollsätze in anderen Ländern, die doch auch auf den Bezug aus Schweden. in erheblichem Maße angewiesen sind, viel höher sind als bei uns, auch nach dem Zollsatze der Vorlage. Es ist ausdrücklich hervor⸗ gehoben, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika 350,0 vom Werth, in Dänemark 33 e½½, in Rußland 35 M für Zündhölzer er⸗ hoben werden, also wesentlich höhere Zölle, als jetzt vorgeschlagen werden. Es kommt hinzu, daß in Frankreich ein Monopol besteht, also dort die Einfuhr von schwedischen Zündhölzern ganz ausgeschlos⸗ sen ist. Ich glaube also, daß eine Zollerhöhung von 10 nach dieser Richtung hin durchaus zu keinem Bedenken Anlaß geben kann.

Wenn ich dann noch mit einigen Worten auf die Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Barth zurückkomme, so ist er davon ausgegangen, daß die Logik dieses Gesetzentwurfs keine zutreffende sei; die Wir⸗ kungen der Vorschriften wurden nicht die sein, die man sich vorstellt, sondern ganz andere. Wenn ich ihn recht verstanden habe, so geht er davon aus, daß die Hausindustrie und die Klein⸗ industrie benachtheiligt würden, dagegen die Großfabrikation von Phosphorzündhölzern zunehmen würde. Wenn dies wirklich einträte, so würde das nicht erreicht werden, was eigentlich erreicht werden soll. In den Motiven ist ausdrücklich gesagt; es soll auch für die größeren Fabriken in diesen Vorschriften ein Antrieb gefunden werden, den Uebergang zur Fabrikation phosphorfreier Zündhözer zu beschleu⸗ nigen. Das ist die Tendenz des Gesetzes; und ich glaube, wenn dem Gesetze zugestimmt wird in der Voraussetzung, daß die Mittel, die vorgeschlagen sind, das Beabsichtigte herbeiführen werden, nämlich einen beschleunigten Uebergang auch der größeren Fabriken zur Herstellung von phosphorfreien Zündhölzern, dann bedarf es eben eines Korrektivs, um zu verhindern, daß dieser Zweck verfehlt wird, indem man ver hindert, daß das Ausland uns Phosphorzündhölzer in höherem Maße zuführt und die Lücke deckt, die dadurch entsteht, daß ein Theil der Fabrikation von Phosphorzündhölzern bei uns ausfällt. Das ist eine so einsache und richtige Logik, daß ich nicht weiß, wie man dagegen angehen kann. Wenn die Fabrikation verboten würde, so, glaube ich, würde es nothwendig sein, ein Einfuhr verbot herbeizuführen, denn mit dem hohen Zoll würden wir dann nicht auskommen. Das ist meine Auffassung. Man kann ja darüber streiten, aber die Annahme des Hrn. Dr. Barth ist nicht zutreffend, daß man zuerst beabsichtigt hätte, ein Fabrikation sverbot aufzustellen und daß dann dieser Zoll stehen geblieben wäre. Das ist nicht zutreffend, sondern die Frage der Zollerhöhung ist erst erörtert worden, nachdem man davon abgesehen hatte, zu einem Fabrikationsverbot überzugehen.

Meine Herren, auf den Bericht der Zolltarifkommission und insbeson. dere auf die von dem Herrn Abgeordneten vorgelesene Stelle desselben will ich nicht näher zurückkommen. Es handelte sich damals nicht darum, die Fabrikation zu verbieten oder Vorschriften für dieselbe aufzustellen, welche die Fabrikation von Phosphorzündhölzern erschwerten, sondern es war ein anderer Gesichtspunkt, unter dem der Bericht erstattet worden ist. Natürlich müssen jetzt die Gesichtspunkte für die Behandlung der Frage auch andere sein. . ;

Der Hinweis des Herrn Abgeordneten, daß in den Motiven gesagt wäre, man wollte nicht dazu mitwirken, daß dieser Gegenstand des allgemeinen Verbrauchs vertheuert werde, ist doch nur insoweit zutreffend, als es sich um Fabrikationserschwernisse handelt. Aber wenn es darauf ankommt, zum Schutze der Industrie einen Zoll auf— zuerlegen, kommen ganz andere Gesichtspunkte in Betracht.

Ich beschränke mich auf diese Bemerkungen.

Der Abg. Dr. Baumbach erklärte, daß auch die Zünd⸗ hölzer zu den nothwendigen Lebensmitteln gehören sollten, sei eine logische Schlußfolgerung, die Niemand zugetraut werden sollte. Er habe die Zündhölzer nur als einen Gegen⸗ stand des nothwendigen Verbrauchs bezeichnet. Wenn auf verschiedene Staaten exemplifizirt sei, welche die Einfuhr von Zündhölzern mit hohen Zöllen belegt hätten, so sei zu erwägen, daß dort jene. Zölle Schutzzölle seien. Deutschland dagegen exportire Zündhölzer und die Exrport⸗In⸗ dustrie werde durch die jetzt vorgeschlagene Erhöhung des Zolles auf Zündhölzer keinen Vortheil erhalten. Er könne nicht zu⸗ geben, daß durch die Ausführungen des Staatssekretärs die Argumente gegen die Zollerhöhung widerlegt seien. Die Zoll⸗ erhöhung sei nicht gerechtfertigt, weil nicht klargelegt sei, wie der Import von k sich darstelle, ob der⸗ selbe in erheblicher Weise stattfinde. Er bitte deshalb, die Zollerhöhung abzulehnen. ;

Damit schloß die erste Berathung der Vorlage. Die zweite Berathung derselben wird an einem späteren Tage im Plenum

stattfinden. . Hierauf vertagte sich das Haus um A/ Uhr auf

Donnerstag 11 Uhr.