1884 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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nahme, indem das Haus über eine Petition von Grundbesitzern aus dem Oderbruch wegen Befreiung von Meliorationsbeiträgen in Erwägung, daß nach den Erklärungen der Staats— regierung eine erneute Prüfung der von den Petenten angefochtenen Beitragspflicht eingeleitet ist, zur Tages⸗ ordnung überging; und eine Petition, welche die Wasserkala⸗ mitäten in der Culmer Niederung betrifft, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung dahin empfahl, ob nicht bei den Provinzial Landtagen der Monarchie die Bildung von Remissionsfonds in Anregung zu bringen sei, während es be⸗ züglich des Wunsches der Petenten, die Weichselregulirung energisch gefördert zu sehen, zur Tagesordnung überging.

Hierauf vertagte sich das Haus um 2 Uhr auf Mittwoch 10 Uhr.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (11) Sitzung des Herrenhauses erklärte Herr Miquel, nicht weil diese Vorlagen gerade für Hannover nothwendig seien, stimme er für dieslelben, sondern weil die Grundprinzipien der Kreisordnung bessere seien, als die der später verpfuschten hannoverschen Aemterverfassung. Nicht aus den Bedürfnissen der Provinz heraus, sondern aus denen des Gesammtstaates fließe es, daß kein grundsätzlicher Widerspruch gegen Er— weiterung der neuen Verwaltungsorganisationen erhoben werden könne. Er freue sich, daß bei dieser Uebertragung nach dem Westen gerade mit Hannover angefangen werde; denn gerade eine neue Provinz könne das Hangen und Bangen nicht ertragen. Habe der Vorredner die kon servative Seite betont, so heiße doch Provisorien zu erhalten, nicht konservativ sein. Bei einer einzelnen Provinz eine im Prinzip schon verschiedene Frage anders entscheiden zu wollen, gerade das heiße divide et impera, nicht das, was der Vorredner der Staatsregierung vorgeworfen. Nicht die Vertreter der östlichen Provinzen hätten die Provinzial- und Kreisordnung geschaffen, sondern die der westlichen hätten doch daran mitgewirkt im Bewußtsein, daß es sich dabei um ihren eigenen Leib handele. Was seinen Antrag angehe, so halte er selbst den §. 25 für unaussührbar, da er weer glaube, daß in Hannover noch in einer anderen Provinz des Westens das Institut des Amtsvorstehers durchführbar sei. Aber gerade dieser Umstand mache den §. 25 ganz unschädlich. Der Amtsvorsteher sei keine Schöpfung des konservativen Prinzips, vielmehr ein rein polizeilich, negativ, ver— hindernd wirkendes Organ. In Hannover habe man in engster Verbindung mit den Gemeindeorganen kein Bedürfniß nach solcher Schöpfung. Er würde, selbst wenn die geeigneten Persönlichkeiten vorhanden wären was er bestreite gegen die Einführung der Amtsvorsteher stimmen. Wenn er

dennoch beantrage, den 8§. 25 wieder einzustellen, so geschehe es, weil er denselben für unschädlich, weil unausführbar halte; seine hannoverischen Landsleute

seien auch klug genug, sich nicht einbilden zu lassen, daß mit diesem Paragraphen ihnen der Amtsvorsteher über den Hals kommen könnte; sei doch nur vom Amtsvorsteher, nicht aber vom Kreisausschusse die Rede. Man sollte daher wegen der juristischen Unschönheit dieses Paragraphen nicht das Zustande— kommen des Gesetzes in Frage stellen, sondern dasselbe in der Fassung des anderen Hauses annehmen, und es nicht darauf an— kommen lassen, daß dieser wahrhaft fortschrittliche und wahr— haft konservative Fortschritt dadurch scheitere, daß nun im anderen Hause alle möglichen Anträge wieder aufgenommen wür⸗ den. Was den Antrag Landsberg angehe, so bekenne Redner, daß die Zusammensetzung des hannoverischen Provinzial-Landtages den Wünschen des Landes entsprochen habe; er und wohl die Mehrheit seiner Landsleute sei mit der bisherigen Komposition des Provinzial-Landtages einverstanden. Noch beständen in Hannover scharfe politische Gegensätze, die jedoch nie im Pro— vinzial-Landtage zur Geltung gekommen seien; das liege aber nicht an der Komposition des Provinzial-Landtages, sondern im Naturell der Bevölkerung. Man könne ein Wahlgesetz machen, welches man wolle, man werde stets wieder dieselben Leute in den Propinzial-Landtag bekommen. Allein auf das Wahlergebniß komme es doch aber an, da sei er überzeugt, nach

dem Vorschlage der Regierung würden mehr Großgrundbesitzer in

den Provinzial Landtag kommen, als nach dem Antrage Landsberg. Abgesehen von allem Anderen aber könne man diese Frage nicht für die Provinz Hannover so und hier eine andere anders entscheiden wollen. Sollte hier aber ein An— fang der Rückwärtsbildung auch für die alten Provinzen ge— macht werden, so hieße das eben, Alles wieder in Frage stellen, was zehnjährige Arbeit geschaffen. Das könne unmög— lich konservativ sein. Wer wisse, daß ein Interessenunterschied zwischen Groß- und Kleingrunsbesitz heute überhaupt nicht mehr bestehe, wohl aber eine große Menge soliderer Interessen, der müsse die Vorlage aufrecht erhalten. Höchstens könnten die Städte sich benachtheiligt fühlen. Er rathe und bitte, da das Wesentliche feststehe, das Unwesentliche aber nicht so von Bedeutung sei, um deshalb die Vorlage in Gefahr zu bringen, dieselbe anzunehmen.

Graf Udo zu Stolberg erklärte, er halte den §. 25 weder für schädlich noch für nützlich, weil er unausführbar sei, und deshalb werde er für denselben stimmen, für den übrigens eine erhebliche Majorität gesichert sei. Was die Provinzial— ordnung anlange, so halte er sowohl die Kreistage als die Provinzial-Landtage für richtig zusammengesetzt, und wolle er deshalb diese Zusammensetzung aufrechterhalten. Die Selbst— verwaltung habe konservativ gewirkt, indem politische Gegner in deren Körperschasten sich hätten in gemeinsamer Arbeit zu— sammen finden lernen. Im schlesischen Provinzial-Landtag seien die Verhandlungen stets sachlich geführt, und hätte dem wie er dem Herrn von Solemacher gegenüber erklären müsse

nicht einmal die Mitgliedschaft zahlreicher Landräthe Abbruch Virilstimmen halte er nicht für schädlich, nachdem sie

gethan. aber im Osten beseitigt, könne man sie im Westen nicht schaffen wollen, zu dem seien Virilstimmen im anderen Hause undurch— bringbar, daher solle man vom Antrage Landsberg absehen. Gerade die Gegner würden wünschen, daß die Beschlüsse dieses Hauses die Vorlagen noch einmal an das Abgeordnetenhaus zurückwiesen. Da nun Hannover aus dem Provisorium her— aus müsse, so bitte er, die Vorlage nach den Beschlüssen des anderen Hauses anzunehmen.

Nach einer thatsächlichen Berichtigung des Freiherrn von

Solemacher, gerichtet gegen Herrn Miquel, erörterte Freiherr

von Landsberg seine Bedenken gegen 5. 42 der Kreisordnung, betreffend die Bildung der Wahlverbände des Großgrund— besitzes für die Kreistage, er sehe aber von einem Antrage ab, da, wie er erfahren, die getroffene Abgrenzung dem historischen Zustande der Provinz Hannover entspreche.

Der Vize⸗Prasident des Staats-Minist riums von Puttkamer bat dringend das diese Vorlage so zu gestalten, daß deren Zustande⸗

DOrganisation die Staatsregierung veranlaßten, das Haus zu er- wie sie der ersten Verwaltungsgesetze habe er darauf aufmerksam gemacht,

kommen nicht gefährdet würde. Nicht im Interesse der Pro⸗ vinz, sondern, wie schon Herr Miquel hervorgehoben, im Be⸗ dürfnisse der Staatsgesammtheit liege das Zustandekommen dieser Gesetze. Es frage sich, ob die Zerrissenheit der Separa⸗ tion in verschiedenen Provinzen ohne Nachtheil aufrecht erhalten werden könne; die Staatsregierung könne nur dringend war⸗ nen, die im Osten bewährte Selbstverwaltung und Verwal⸗ tungsgerichtsbarkeit von den anderen Provinzen fern halten zu wollen. Wie Herr Miquel ebenfalls schon betont habe, verlange aber auch das Interesse der Provinz die Annahme der Vor⸗ lage, aus beiden Gesichtspunkten bäte er also, die Vorlage anzunehmen, umsomehr, als seit lange es zum ersten Male geglückt sei, im anderen Hause eine diesbezügliche Vorlage für Hannover zu vereinbaren. Was nun die bestehenden Streit—⸗ punkte anbelange, so halte auch er die Uebertragung der Amts⸗ vorsteher nach Hannover für unmöglich und für nicht in den Wünschen der Provinz liegend. Für die Ostprovinzen sei nach Aufhebung der pakrimonialen Polizei die Heran⸗ ziehung der ländlichen Gentry der beste Ausweg gewesen, trotzdem könne diese Einrichtung nicht schablonenhaft übertragen werden dorthin, wo man eben die geeigneten Personen nicht finde. Das Institut der kommissarischen Amtsvorsteher werde schon Jedem, der es kennen gelernt, die Neigung nehmen, es in vergrößertem Umfange ins Leben treten zu sehen. Die Vorlage der Regierung habe eben auch für Hannover an die vorhandenen historischen Momente angeknüpft, nämlich an die Verwaltung der Polizei durch Staatsbeamte. Selbst das andere Haus habe neben aller Kritik der Regierungspolitik sich nicht dem ver— schlossen, daß damit das richtige getroffen sei. Trotzdem habe man geglaubt, das Ideal der Amtsvorsteher in das Gesetz aufnehmen zu sollen, und gewissermaßen programmatisch für die Zukunft derselben eingefügt. Dagegen ein Veto einzu— legen, habe die Staatsregierung einen Grund nicht gehabt, da sie den 5. 25 für unschädlich halte. Von einer Verbind— lichkeit zur Einführung der Amtsvorsteher sei im §. 25 keine Rede, ebensowenig aber von einer Beeinträchtigung der Rechte

der Krone, weit eher könnte eine Erweiterung dieser Rechte darin

gesehen werden, und eine Schmälerung derjenigen der beiden anderen Faktoren der Legislative. Aus diesen Gründen bitte er, im Interesse des Zustandekommens

der Resormen dem Beschlusse des anderen Hauses in Punkte zuzustimmen.

tag, der aus den drei Interessengruppen gebildet sei, zur Unterlage für die Provinzial-Landtage zu wählen.

und Kleingrundbesitz, im Kreistage ausgeglichen seien, solle der Kreistag seinen Vertrauensmann zum Provinzial-Land— tage deputiren. Das sei der 1872 acceptirte richtige Grund—

satz, gegen den, was die Herren, die heute so sehr den konser⸗ vativen Standpunkt betonten, beachten möchten, damals auch

von radikaler Seite gearbeitet sei, indem allgemeine direkte Wahlen gefordert worden seien. Nur nach schwierigen Kämpfen sei diese Gefahr abgewendet worden. ein dem heutigen Antrage schon aufgetaucht, aber abgelehnt, und hier im Hause nicht wieder im Plenum aufgenommen. Kampf

aber für einzelne, die westlichen Provinzen diesen

wieder aufnehmen zu wollen, sei sehr bedenklich; noch bedenk⸗ licher als Ausgangspunkt sei eine Rückbildung der Sache,

auch in den alten Provinzen es thun zu wollen, darauf könne eine konservative Regierung nicht eingehen.

eine in der unteren Gruppe bereits ausgeglichene Verschieden⸗ heit der Interessen zum Substrat für die Bildung einer höheren machen zu wollen. Das seien die Gründe, welche suchen, in diesem Punkte an ihrer Vorlage festzuhalten.

Was die ferner im Antrage Landsberg geforderten Viril—

stimmen angehe, so sei in der heutigen Aemtervertretung Han- Die wirth⸗

novers für eine solche keine Analogie enthalten. schaftliche und soziale Bedeutung z. B. der schlesischen Stan— desherren sei keine andere, als die jener hannoverschen reichs— unmittelbaren Häuser; in Schlesien und den anderen Pro— vinzen hätten die Magnaten auch ohne Virilstimme verstanden, in die Provinzialvertretungen zu gelangen; das werde auch

in Hannover geschehen bei solchen Standesherren, die ein

Interesse dafür bekundeten, an der Provinzialverwaltung theil— zunehmen. Also müsse er bitten, auch in diesem Punkte den Antrag Landsberg abzulehnen, und durch einen überein— stimmenden Beschluß beider Häuser die Krone in die Lage zu bringen, durch Sanktion dieser Vorlagen einen erheblichen Schritt auf dem Wege gesunder Reform thun zu können. Graf Brühl erklärte, zu seinem Bedauern fordere der

Minister Rücksichten auf die Liberalen des anderen Hauses. Man solle das Gesetz nicht aus Motiven annehmen, die nichts

damit zu thun hätten, dasselbe sei für Hannover bestimmt, und nur von dort seien die Gründe für und gegen das Gesetz zu nehmen. einer unannehmbaren nach den Beschlüssen des anderen Hau— ses und blos diesem zu Gefallen annehmen.

Graf Schulenburg⸗Beetzendorf sprach sich für sofortige Einführung der Institution des Ortsvorstehers in Hannover aus und bedauerte, daß die Regierung nicht mehr dazu gethan habe, um Personen für dieses Amt vorzubereiten; so seien z. B. die Versprechungen von 1867, Mitglieder aus Hannover in größerer Zahl in dieses Haus zu berufen, nur sehr wenig erfüllt. In den als Ersatz gebotenen kleineren Kreisen seh⸗ er einen solchen nicht. Er empfehle die Annahme des An— trages Landsberg und hoffe, daß das andere Haus demselben beitreten werde, weil dort die liberale Strömung nicht mehr so prävalidire, wie bei Erlaß der ersten Kreisordnungsgesetze.

Darauf wurde der Schluß der Debatte beschlossen, und nach einem Antrag des Herrn Bredt der Entwurf der Kreis⸗ ordnung mit Ausnahme der §8§. 8 und 25, zu welchen An— träge vorlagen, en blohe angenommen. Zu 5. 8 beantragte Graf Brühl Eliminirung derjenigen Worte, die eine Straf— androhung für Personen enthielten, welche ein Ehrenamt in der Selbstverwaltung zu übernehmen sich weigerten. Dieser Antrag wurde mit großer Majorität abgelehnt.

§. 25 lautet nach dem Beschlusse des hauses:

Die Einführung des Institutes der Amtsvorsteher nach Maß— gabe der betreffenden Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. De— zember 1872/19. März 1881 in der Provinz Hannover kann auf . des Provinzial-Landtages durch Königliche Verordnnng er— folgen.

Die Kommission beantragte, diesen Paragraph zu streichen, Herr Dr. Miquel, denselben aufrecht zu erhalten.

Abgeordneten⸗

diesem Was den Antrag Landsberg angehe, so sei doch das solideste und zugleich konservativste der Kreis⸗ Vorlage, welche ein Zusammenlegen solcher Kreise vorsehe, die Nachdem die verschiedenen Interessen dieser drei Stände, Städte, Groß- trages des Herrn von Landsberg sei viel zu komplizirt; in einer

Damals sei entsprechender ja auch vertretung der Provinz zu sehen, und würde im Falle der Damals, als man res integra gehabt, hätte man die Frage diskutiren können, heute

l Der Minister erklärte, ihm sei es unverständlich, wie man verlangen könne,

aber in den neuen Provinzen.

Lieber solle man das Gesetz ablehnen als in

Herr von Kleist⸗Retzow empfahl den letzteren Antrag. Die Personen, welche für den Posten des Amtevorstehers quali⸗ fizirt seien, würden sich schon finden; er wolle das Ehrenamt des Amtsvorstehers für Hannover so gut wie für jede andere Provinz, denn er habe aus Erfahrung gelernt, wie viel Antheilnahme an den öffentlichen Geschäften dazu beitrage, den sonst zur Kritik geneigten deutschen Mann gegen die Staats— verwaltung milder zu stimmen.

Graf zur Lippe empfahl die Streichung des 5. 25, da dadurch weder dem Könige eine Initiative gegeben, noch die Nothwendigkeit vermieden werde, bei Einführung der Amtsvorsteher den Weg der ordentlichen Gesetzgebung zu be— treten. Erst nachdem dem anderen Hause durch Ablehnung dieses 5. 25 die Bedenken dieses Hauses ausgesprochen seien, und jenes seinen Beschluß dennoch aufrecht erhalten sollte, sei es an der Zeit, abzuwägen, ob diese Bedenken oder a Zustandekommen des ganzen Gesetzes schwerer ins Gewicht alle.

Der Antrag Miquel wurde darauf mit sehr großer Ma— jorität angenommen, und mit dem also aufrecht erhaltenen §. 25 das ganze Gesetz in Uebereinstimmung mit den Be— schlüssen des Abgeordnetenhauses.

Zur Provinzialordnung beantragte Freiherr von Landsberg eine andere Fassung der 85 9 —16, welche eine andere Zusammensetzung des Provinzial-Landtages bezweckt und in Uebereinstimmung mit den letztgefaßten Beschlüssen des Provinzial-Landtages von Hannover und den vom Plenum abgelehnten der Kommission des anderen Hauses steht. Nachdem der Antragsteller seinen Antrag empfohlen hatte, führte der Vize-Präsident des Staats⸗Ministeriums aus, es sei für die Regierung nicht angenehm, sich vorwerfen lassen zu müssen, sie operire nach einer liberalen Schablone, die sogenannte liberale Schablone sei doch aber nichts An⸗ deres, als die in Uebereinstimmung der Krone und beider legislativen Körperschaften gefundene Form. Der Minister trat nun dem Bedenken entgegen, daß, da wo nur ein Ab— geordneter zum Provinzial-Landtage in einem Kreise zu wäh— len sei, sich ein Ausgleich der Interessen nicht werde finden lassen und dann der Landrath als deux ex machina her— vorspringen werde. Dem sei einmal vorgebeugt durch die auf des Ministers Wunsch im Abgeordnetenhause erfolgte Herab— setzung der Einwohnerzahl, auf welche ein Abgeordneter ent— fallen solle, und ferner durch die Formulirung des Art. 1 der

nur einen Abgeordneten zu wählen haben würden, gerade um dieser Interessenausgleichung willen. Das System des An—

Anzahl von Kreisen seien die Mehrzahl der darin konstruirten Groß⸗ grundbesitzer Bauern, und die würden voraussichtlich ihre eigenen einseitigen Interessen zur Geltung zu bringen geneigt sein. Die Vorlage der Regierung biete eine weit größere Garantie im Provinzial-Landtage, die Mitglieder der früheren Ritter— schaft vertreten zu sehen, als der Antrag des Freiherrn von Landsberg. Die Staatsregierung sei nicht in der Lage, in diesem Antrage eine richtige Grundlage für die Provinzial—

Annahme desselben Sr. Majestät dem Könige die Sanktioni⸗ rung nicht empfehlen können.

Nach Ablehnun eines Schluß⸗ sowie eines Vertagungs— antrages plaidirte Herr von Kleist-Retzow für den zweiten Theil des Antrag Landsberg, weil die Kreise in die Provinz Hannover erst eingeführt werden sollten und nicht bereits bewährte Einrichtungen seien, wie sie es gewesen seien bei Einführung der Propinzialordnung für die alten Provinzen in diesen; deshalb sei der Kreis nicht befähigt, die ihm über— tragene Wahlfunktion zu übernehmen. Eine konservative Institution sei diese Wahl durch die Kreise nicht, viel konser⸗ vativer würde die vorgeschlagene Wahl nach Kategorien sein, Antrag vorschlage. Schon bei Erlaß der

daß die alten Provinzen wohl diese Wahl durch die Kreistage vertragen könnten, dort sei der Großgrundbesitz noch so stark, immer wieder oben auf kommen zu können; nicht so liege es Deshalb bitte er, für den zweiten Theil des Antrages von Landsberg zu stimmen, der die

Wahl des Provinzial-Landtages nach Kategorien der Städte,

des Große und des Kleingrundbesitzes fordere. Er könne sich aber nicht für die vorgeschlagenen Virilstimmen erklären.

Di

Darauf wurde die Diskussion geschlossen und nach einem Schlußreferate des Berichterstatters Herrn Brüning zunächst

der auf Wahl durch Interessengruppen bezügliche Theil des Antrages von Landsberg in namentlicher Abstimmung mit 77 gegen 47 Stimmen abgelehnt.

Nachdem Frhr. von Landsberg sodann den übrigen Theil seines Antrages zurückgezogen hatte, beantragte Herr Hredt, über die Provinzialordnung en hblée abzustimmen, in welcher Weise die Annahme mit sehr großer Majorität erfolgte.

Darauf wurde die Sitzung vertagt auf Mittwoch 11 Uhr.

Schluß 51 Uhr.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Die VIII. Kommission des Reichstags zur Vorberathnng des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verlangerung der Gültig⸗ keits dauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be— strebungen der Sozialdemokratie, vom 21. Oktober 1878, hat sich, wie folgt, konstituirt: Frhr. von Landsberg-Steinfurt, Vor⸗ sitzender; Hoffmann, Stellvertreter des Vorsitzenden; von Köller, Schriftführer; Dr. Meyer (Jena), Stellvertreter des Schriftführers; Dr. Bamberger, Dr. Baumbach, Dr. Bock, Graf von Galen, Dr. Hartmann, Dr. Hirsch, Dr. Horwitz, von Kehler, von Kleist— Retzow, Dr. Marquardsen, Dr. Papellier, Dr. Reichensperger (Crefeld), Schröder (Wittenberg), Dr. von Schwarze, Staelin, Dr. Weber, Dr. Windthorst.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Die XIII. Kom mission des Herrenhauses sür Vor— berathung der Entwürfe: 1) eines Gesetzes, betreffend die Ein⸗ kommensteuer, 2) eines Gesetzes, betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer hat sich folgendermaßen konstituirt: Camphausen (Berlin), Vorsitzender; Graf zur Lippe, Stellvertreter des Vorsitzenden; Brüning, Schriftführer; Hache, Stellvertreter des Schriftführers; Dr. Baumstark, von Brand, Graf von Hochberg, Lotichius, von Winterfeld, Jentges. Freiherr von Tettau, Freiherr von Manteuffel⸗Krossen, Mevissen, Stumm, von Woyrsch.

* w 2

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-AUnzeiger.

M 33. Berlin, Dienstag, den 25. März 1884. , für den Deutschen Reichs- und ng nf Deffentlicher Anzeiger. em nehmen an: die Annoncen Expeditionen *

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ ö gister nim mt an: die Königliche Ervedition In validendank., Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Aeut Reichs Anzei d Königl n ,,,, um. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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*. R u. 8. w. Von öffentlichen Fapieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. XR Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen. C A. J. Hennies auf Meyer Dppenhesmer in Nieder mar wohnhaft, vertrelen durch Rechtsanwalt Bodem, anzeigen wird, selbiger für todt wird erflart werden, 14601 marsberg, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen verhandeln und das Rechtliche erkennen zu hören; die obgedachten aufgetretenen Intestaterben oder die

Wechsel spätestens im Aufgebotstermine Das Kaiserliche Oberlandesgericht wolle die Be⸗ sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten

Offene Requisition. Gegen den früheren Haus—⸗ lehrer Peter Sobek aus Körnitz, Kreis Neu—⸗ stadt O. S, am 24. November 1852 daselbst ge⸗ boren, katholischer Religion, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, soll der Rest einer durch Urtheil des Königl. Schöffengerichts zu Oels vom 30. November 1882 erkannten einmonatlichen Gefängnißstrafe von noch 23 Tagen vollstreckt wer den. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle festzunehmen und an das nächste Amtsgericht abzu⸗ liefern, welches ergebenst ersucht wird, die vorbe⸗ zeichnete 23 tägige Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns zu den Akten D. 215/87 Nachricht zu

den 27. August 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä— rung desselben erfolgen wird. Marsberg, den 23. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. (14663 Aufgebot. Der Häusler Johann Rother zu Reinschdorf, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Szezasny zu Cosel, hat das Aufgebot zweier in der Reinschdorfer Ge— markung, und zwar in der Gemeindehutung mater lonka belegenen Parzellen, nämlich:

Der Ober Sekretär: Schoof.

Edictalladung behufs Todeserklaärung.

14491

Erben angenommen, ihnen als solchen das bisher sub cura befindliche Vermögen überwiesen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die nach der Präklusion sich meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Diepositionen Der⸗ jenigen, welche in die Erbschaft getreten, anerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.

Neukalen, 22. Februar 1884.

Der Magistrat.

14501 Die von dem Gerichts volljieher Hoff mann, welcher bis zum 1. April 1883 beim Königlichen Amtsgericht

7 . den 14. März 1884. Königliches J) der Wiesenparzelle Nr. II5 Krtbl. 2 von Nachbenannte verschollene Geschwister in Anelam und seitdem bei dem unterzeichneten misgericht. ö . 10 Ar, a. die unverehelichte Magdalene Catharina Martens, Amtsgericht angestellt war, bestellte und bei der

aso) Y der, Acterparzelle Nr. 116 Krtbl. 2 von ) , . . . ö d,, ,,. 6 enn? k jrtk R 10,0 Ar ; 3 66 Yiartens, geborer aution, bestehend in den 4 igen konsolidirten Staats⸗

Offene Reguisition. Der Landwirth Eduard 2. April 1843, Beide aus Spieka⸗-Knill, anleihescheinen Litt. E. Nr. 15184 und S6 188 über

Glatzel, früher Bauergutspächter in Ulbersdorf, Kreis Oels, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt, ist durch das rechtskräftige Erkenntniß des König⸗ lichen Schöffengerichts zu Oels vom 28. Juni 1883 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fünf Mark, für den Unvermögensfall zu einem Tage Ge— fängniß und wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von fünfzehn Mark, für den Unver⸗— mögensfall zu drei Tagen Gefängniß, endlich zur

mit zusammen 4, 86 Reinertrag, welche im Grund⸗ buch bisber nicht verzeichnet sind, behufs Anlegung eines Grundbuchblattes beantragt.

Die unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten werden aufgefordert, ihre Eigen⸗ thumsansprüche und Rechte auf die gedachten Par⸗ zellen spätestens in dem auf

den 17. Juni 1884, Mittags 12 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗

Kinder des Glasers Johann Hinrich Martens und dessen Ehefrau Johanne Rebecea Martens, geb. Eggers in Spieka⸗Knill, lutherisch, welche im Jahre 1866 nach Amerika ausgewandert, und von denen seit Januar 1868 keine glaubwürdige Nach⸗ richten eingegangen sind, werden auf Antrag ihrer nächsten bekannten Blutsverwandten, nachdem von den Antragstellern den Vorschriften des 5.7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschollener Per—⸗

je 300 ½ nebst Talons und Zinsscheinen, soll dem⸗ selben zurückgegeben werden. Auf den Antrag der Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Ober⸗ Landesgerichts in Stettin werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Kaution zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 23. Mai d. J., Borm. 9 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls sie ihrer Ansprüche an die genannte Kaution

Tragung der Kosten verurtheilt worden, welche . ; ; ö sonen vom 23. Mal 1848 Genüge geleistet ist, bier⸗ ; . ; f e. ; ö 52 z ; falls die Ausschließung derselben erfolgen wird. 23 . zenüge geleistet ist, bier⸗ für verlustig erklärt und an die Person desjenigen letztere sich auf 52,40 M berechnen. Sämmtliche Cosli, dnl si Man It. durch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und Kärden bien een werben, nh ben , rann

Gerichtsbehörden werden ersucht, die vorbezeichnete

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

spätestens

hatten.

3 ö lter ö . . v. Ho ven. 3 . . 81 1 ö icht 1 66 * 237 J 822..* s 8 ; , m i n e delt, den 17. Mär ls. (14613 Aufgebot. entweder in Person, oder durch einen gehörig legi⸗ nn e., . 66

Königliches Amtsgericht.

14455

Der Handelsmann und Schlachter Hermann Hein⸗ rich Diedrich Dierks, geboren am 17. Januar 1855 in Südenfeldmark, Kreis Hamm, zuletzt aufhaltsam in Verden, Kreis Verden, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber— tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗

Auf dem Grundstück Kunzendorf Nr. Ü stehen in Abtheilung III Nr. 2 131 Thlr. 12 Sgr. 11 Pf. mütterliches Erbtheil der Wilhelmine Preuß, ver⸗ ehelichte Gardemeyer, mit 50 rerzinslich aus dem Erbrezeß vom 12. November 1846, 19. Juni 1847 und 25. Juli 1848 de conf. den 28. März 1849 es decreto vom 11. August 1851 mit dem Be⸗ merken eingetragen, daß das Grundstück Kunzendorf Nr. 35 mitverhaftet ist. Ueber die Post ist ein Do⸗ kument gebildet, bestehend aus Ausfertigung des Preuß'schen Erbrezesses vom 11. Juli 1846 und

timirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine Meldung nicht eingegangen ist, sollen die oben näher bezeichneten verschollenen Personen für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden.

Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung

a. an alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, davon Mit⸗ theilung zu machen,

(14127

Aufgebot. Von der Mehrheit der Besitzer des Rummellandes vor Ayenwolde, Amts Aurich, ist bei der zuständigen Behörde die Theilung desselben beantragt. Zu den Theilnehmern an demselben ge— bören auch die Eigenthümer des im Grundbuche Aurich Tom. 49, Vol. J. Nr. 47 pag. 369 einge⸗ tragenen sogen. Heike Folkertsschen vollen Platzes Nr. 1 und 2 in Ayenwolde, bezw. deren Rechtsnach⸗ folger, nämlich: I) Hedde Janssen Hedden in Neer⸗ moor zu 4, 2). Ahblrich Cornelius Bode und Rixte

bucht. Derselbe. wird guf, Unordnung des z i b. für den Fall der demnächstigen Todeserklärung Janss j . a Jachb: 5 nas , ; f 283. März 1849, dem Eintragsvermerk und den lur ; ; 9 idrung Janssen Bode zu Uphusen zu 4, 3) Bernh. Jacobs k w ih 3 Hypothekenscheinen der beiden verhafteten Grund aber . etwaige Erb; oder Nachfolgeberechtigte, Joldschweer zu Heerenborg zu ier, ) Jan Berends d, Tiger, e, ht zer? slücke. ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls bei der J. Goldschweer zu Loga zu üer, 6 Heere S. as 8 . . . k gi . Vie Post ist bereits bezahlt, kann aber nicht ge— Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf Goldfchweer daf. zu 1sas, 5) Jacbb S. Goldschweer 6 , löscht werden, weil das Hypothekendokument verloren sie keine Rücksicht genommen werden soll. zu Holte zu M, 7) Leentje Feeren zu Loga zu astz,

schuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5§. 472 der Strasprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bremen ausgestell⸗ ten Erklärung verurtheilt werden. Verden, den 20. März 1884. Olthaus, Gerichtsschreiber⸗ anw. als Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

14483 Aktenzeichen K. 10/83. In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Immobilien des Bäcker— meisters Fritz König zu Hameln, wird der durch die Bekanntmachung vom 6. Februar d. J. auf den 26. April d. J. anberaumte Versteigerungstermin hierdurch auf Sonnabend, den 3. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, und der zur Verkündigung des Urtheils über Crtheilung des Zuschlags auf den 3. Mai d. J. angesetzte Termin auf Sonnabend, den 10. Mai d. J., Morgens 11 Uhr, von Amtswegen verlegt. Hameln, den 19. März 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung J. Kern.

[14498 Das Königl. Amtsgericht München ., Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 20. März 1884 folgendes Aufgebot erlassen:

Es ist zu Verlust gegangen ein Seitens der Firma Lonis Schmetzer C Cie. in Rothenburg an der Tauber auf Herrn Ch. N. Schad in Munchen gezogener Prima⸗Wechsel d. d. Rothenburg a. / T., 720. Dezember 1883 über 745 A6 60 g, zahlbar am 31. März 1884 an die Ordre der Ausstellerin: Louis Schmetzer & Cie in Rothenburg selbst; ver⸗ sehen mit der Unterschrift dieser Ausstellerin:

„P. Pa. Louis Schmetzer & Cie H. L. Braechter“

gegangen ist.

Auf Antrag des Grundstückseigenthümers, Be— sitzers Adolf Frohwerk in Kunzendorf, werden daher alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfandinhaber oder sonstige Rechtsnachfolger An— sprüche an die Post und das Dokument zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den

5. Inli 1884, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Instruktionszimmer Nr. 1 anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen und das Dokument behufs Löschung der Post im Grund buch für kraftlos erklärt werden wird.

Saalfeld, den 7. März 1884.

Königliches Amtsgericht. 14506 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag des hiesigen Notars Dr. Gustav Bartels und des Kaufmannes Eduard Gottlieb Carl Stehr, als Testamentsvollstrecker von Louis August Heinrich Maass, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach und Westphal, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 31. Januar 1884 hieselbst verstorbenen Haus⸗ maklers Louis August Heinrich Maass Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem obgenann⸗ ten Erblasser am 4. November 1882 errich⸗ teten, am 14. Februar 1884 hieselbst publi⸗ eirten Testaments, wie auch den den Testaments—⸗ vollstreckern ertheilten nen , insbesondere der Befugniß derselben, den Nachlaß vor den Hypothekenbehörden zu vertreten, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf

Sonnabend, den 17. Mai 1884,

105 Uhr Vormittags,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten

Dorum, den 25. Februgr 1884. Königliches Amtsgericht. Baring.

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Der am 20. Februar 1814 allhier geborene Schnei⸗ dergeselle Franz Daniel Christian Sonntag, ein Sohn des Ackersmanns Christian Heinrich Sonntag und dessen Ehefrau Magdalene Sophia, geb. Kählert, hierselbst ist im Jahre 1861 angeblich nach Paris gewandert und seitdem verschollen.

Von den Kindern

A. des wail. Ackersmannes Adolf Heinrich Sonn⸗ tag hierselbst, eines halbbürtigen Bruders des 2c. Franz Sonntag, nämlich:

I) dem Ackersmann Heinrich Georg Theodor Sonntag hieselbst,

2) dem Schustermeister Johann Joachim Fried⸗ rich Sonntag hieselbst,

3) der Ehefrau des Seilers Glasow. Mine Hen⸗ rica Dorette, geb. Sonntag, hieselbst,

B. der wail. Schusterfrau Joachim Ulrich, Anna Dorothea, geb. Sonntag, hieselbst, einer halb— bürtigen Schwester des ꝛc. Franz Sonntag, nämlich dem Arbeitsmann Joachim Jacob Friedrich Ulrich hieselbst.

C. der zuerst an den Schustermeister Johann Törber und später an den Webermeister Chri⸗ stian Friedrich Westphal hieselbst verheirathet gewesenen und verstorbenen Sofie Dorothea, geb. Sonntag, einer halbbürtigen Schwester des 2c. Franz Sonntag, . ; IIder Maurergesellenwittwe Krüger, Juliane

Friederike Dorette, geb. Törber, hieselbst. 2) dem Schneidermeister Ernst Johann Friedrich Törber hieselbst, HR - 3) der Ehefrau des Schustermeisters Fritz Stein,

. Marie Christine, geb. Westphal, ieselbst, 4) der Ehefrau des Rademachers Stein zu

8) des weil. Carl Heeren zu Beschotenweg Kinder, nämlich a. Campe Heeren, b. Glisabeth Heeren, e. Ewe Heeren, d. des weil. Elisabeth Carels Sohn Carel zu 1is, 9) Meike Lübberts Wilts und Hamme Hinris Wilts zu Leer zu 1s, 19) Maike Gelts zu Esclum zu 13, 11) Aalrich Alberts Schoormann und Rennste Alberts Schoormann zu Pogum Via, 12) Folkerding Davemann zu 112. 13) Geesche Davemann zu Pekel⸗A. zu 1er, 14) Warnerus Bör⸗ chers zu Leer zu 1/3, 15) Jan und Agathe Heyen Ubben zu 8. Behufs Ermittelung der sämmtlichen Eigenthümer und zur Vorlegung des Nachweises ihrer Legitimation zur Sache werden alle Diejenigen aufgefordert, denen eine besondere Vorladung zur Wahl eines gemeinschaftlichen Bevollmächtigten nicht zugefertigt ist und die dennoch der Meinung sind, als Nachkommen der vorher benannten, im Grundbuche eingetragenen Eigenthümer oder aus sonstigen Gründen Ansprüche an den fraglichen Platz und dessen Antheils am Rummelslande machen zu können, solche in dem auf Mittwoch, den 7. Mai d. J., Vormittags 107 Uhr, im Remmers 'schen Gasthofe hier (Erhgroßherzog von Oldenburg) an⸗ stehenden Termine selbst oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte anzumelden und durch glaub hafte Urkunden zu erweisen, unter dem Verwarnen, daß im Falle des Ausbleibens ihre etwaigen An⸗ sprüche überhaupt nicht, oder nur nach den Angaben der bekannten Betheiligten berücksichtigt, im Uebrigen sie aber als den Erklärungen und Beschlüssen der letzteren als zustimmend und sie verbindend angesehen werden sollen. Unter gleicher Verwarnung werden die nachbenannten angeblichen jetzigen Miteigen⸗ thümer des Heiko Folkerts'schen Platzes, bezw. deren Rechtsnachfolger, deren Aufenthaltsort unbekannt, oder die überhaupt hier nicht bekannt sind, nämlich: l) Hinrich Lünemann, 2) Meenke Lünemann, 3) Gretie Lünemann aus Hesel, Amts Stickhausen, Kinder der weil. Eheleute Hinnerk Lünemann und Meile, geb. Harms, 4) die Rechtsnachfolger der angeblich in

und auf der Vorderseite, nämlich unterhalb dem Amtsgericht, Dammthorstraße 19, Zimmer Nr. 2, Dargun, Christine Marie Juliane, geb. Holland verheirathet gewesenen und das. verstorbenen Wort „Prima-wWechsel“ mit dem Accept: anzumelden und zwar Auswärtige unter Westphal, Janna Ströper aus Leer, Tochter aus 1 Ehe der weil. Maike Lübberts Wilts mit dem verstorbenen

„Ch. N. Schad Zahlbar bei der bayr. Handelsbank“. I Auf Antrag der Firma Louis Schmetzer K Cie wird deshalb der Inhaber dieses Wechsel ⸗Acceptes aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin

11. Oktober 18841, Mergens 9 Uhr,

im Gesch.“ 3. Nr. 191 hiesigen Gerichts seine Rechte anzumelden und, dasselbe vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen würde.

München, am 21. März 1884. . Der geschäftsleitende Königl. Gerichtsschreiber:

Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 19. März 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts Sekretär. 14539 Oeffentliche Vorladung. I) Josef Hoch, Mechaniker, früher in Paris woh⸗

als seinen nächsten Intestaterben, ist nunmehr darauf angetragen, daß der Verschollene, welcher das sieben zigste Lebensjahr am 20. Februar h. a. zurückgelegt, für todt erklärt und ihnen dessen Nachlaß aus— gehändigt werde. ; ;

Es werden daher der mehrerwähnte Schneider geselle Franz Sonntag und alle Diejenigen, welche an das für denselben administrirte Vermögen ein näheres oder gleich nahes Intestat⸗Erbrecht, als die sub A., B., C. erwähnten halbbürtigen Geschwister— kinder zu haben vermeinen, hiermit peremptorisch

Fuhrmann Hinderk Ströper in Leer, 5) Jan Schoor-⸗ mann aus Pogum, Sohn des Casper Alberts Schoor⸗ mann und Großsohn des Ahlrich Alberts Schoor⸗ mann das. 6) Albert Alerks Schoormann aus Pogum. Sohn des Ahlrich Alberts Schoormann das., 7) die Rechtsnachfolger der Geske Davemann zu Pekel⸗A., Provinz Groningen le, . die an⸗ geblich mit einem Dr. med. chüttker das. ver⸗ heirathet gewesen sein soll, 8 Adolf Börchers aus Leer, Rachkomme des Warnerus Börchers das. , s) Hinrich August Smit in Neuschauz, Sohn

agenauer. nend, 2) Martin Haumesser, Sohn, Gärtner, geladen, in dem auf n ; 2 nz . früher , . n, beide jetzt ohne be⸗ ö , , . . 1685. e. 2 * r, 3 Aufgebot. kannten Wohn un ufenthaltsort, werden vorge⸗ Morgens r, angesetzten Termine in Person au er ersten ö z la j oder durch legitimirte Bevollmächtigte vor uns zu mann mit Hinderk Peters mit in Bunde,

Auf den Antrag des C. A. J. Hennies, früher zu Cassel, jetzt zu Welheiden bei Cassel, wird der In⸗ haber des angeblich verlorenen Wechsels de dato Niedermarsberg, den 26. August 1885 über 4452 4

laden, in der öffentlichen Sitzung des Kaiserlichen Oberlandesgerichts zu Colmar vom 6. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, durch Anwalt vertre⸗ ten zu erscheinen, um auf folgenden Antrag der Klara Taillandier, Ehefrau des Jules Durard,

erscheinen und ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen und zwar unter dem ein⸗ für allemal angedroheten Nachtheile, daß wenn der Ver⸗ schollene bis zu dem angesetzten Termine sich nicht

IB 8, zahlbar am 15. Oktober 1883 bei Meyer Oppenheimer in Niedermarsberg, gezogen von dem

Tapezierer, und des Letzteren selbst, Beide in Col

bezw. dessen Kinder: a Friederike Smit, b. Trientje Enit, ö. Hinderikus Smit, 10) Josua Smit und N) Hinderk Smit, Söhne des Jacob Smit in Emden und Großkinder der sub 9 genannten Ehe⸗

melden oder den Ort seines Aufenthalts hieher nicht

leute Folkerdina Darxemann und Hinderk Peters