1884 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Aktenzeichen Zur Nr Zusammenstellung der Kosten betreffend: r 3

die Kosten sind zu tragen K .

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Laufende Nummer.

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Diese Kostenzusammenstellung hat der Kommissar, soweit ihm das nöthige Material zur Verfügung steht, thunlichst summarisch anzufertigen und möglichst bald, spätestens aber binnen 8 Monaten nach Erledigung eines Nebengeschäfts der Königlichen General⸗Kommission einzureichen.

11) Die vorstehenden Anordnungen finden auf die im Herzogthum Anhalt und auf die in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont beschäftigten Spezialkommissare und die daselbst anhängigen Auseinandersetzungssachen entsprechende Anwendung. Ist ein Kommissar nur theilweise in diesen Staaten beschästigt, so ist in Spalte 9 der zu 5. vorstehend gedachten Nachweisung der dieser theilweisen Beschäftigung entsprechende Theil der Bureaukosten⸗Entschädigung zu arbi—⸗

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triren, wird er ausschließlich darin beschäftigt, so ist dies gleichfalls ebendaselbst zu vermerken. Die auf Anhalt treffen⸗ den Entschädigungen oder Theile derselben sind ungetheilt bei Tit. 13a des Etats und die auf Waldeck⸗Pyrmont entfallenden Entschädigungen oder Theile derselben je zur Hälfte bei Tit. 9 und 12 unter der besonderen Position: „Bureaukosten⸗Entschädigungen der Spezialkommissare“ zu verausgaben. Berlin, den 24. Januar 1884. Der Minister für Landwirthschaft, Do nänen und Forsten. Lucius. An sämmtliche Königliche General-Kommissionen.

Ber sonalveränderungen.

Königlich Preußtische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. März. v. Glümer, Major vom Gren. Regt. Nr. 12, v. Hagen, Major vom Inf. Regt. Nr. 77, ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Hocke, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Rr. 77, dem Regt. , unter Beförderung, zum überzähligen Major, aggregirt. v. Diederichs, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf— Regt. Nr. 91, in das Inf. Regt. Nr. 77, Frhr. v. Salmuth, Hauptm. u. Comp. Chef vom 4. Garde ⸗Regt. z. F, in das Inf. Regt. Rr gl, v. Bernuth, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 79, in das 4. Garde⸗ Regt. z. F., versetzt. Juncker v. Ober⸗Conreut, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Modrach, Sec. Lt. bisher im See⸗Bat., unter Beförder. zum Pr. Lt, im Inf. Regt. Nr. 79 angestellt. Frhr. v. Efebeck, Sec. et. vom Inf. Regt. Nr. 1165, zum Pr. Lt. befördert. v. Mülmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 113, in das Inf. Regt. Nr. 115, Haast, See, Lt. vom Inf. Regt. Nr. S1, in das Inf. Regt. Nr. 17, v. Bu ddenb rock J., Sec. Lt. vom Gren. Regt. Rr. 1, in das Füs. Regt. Nr. 75, versetzt. Rogge, Sec. Lt, bisher im See—⸗ Bat,, mit seinem Patent im Inf. Regt. Nr. 48 angestellt. v. Schuckmann I, Ser. Lt. vom Inf. Regt. Rr. 54, in das Inf. Regt. Nr. 49. Becker, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr— 1I6, in das Gren. Regt. Nr. 5, versetzt. Frhr. v. Schehe, Sec. Ef. vom Inf. Regt. Nr. 1, in das Inf. Regt. Nr. 31, Frhr. v. tzo w, Sec. Lt. vom Jäger Bat. Nr. 5, in das Füf. Regt. Rr. 37 versetzt, 22, März v. Obernitz, Gen. der Inf., Gen. Adjut. Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers und Königs und kommandirender Gencral des XI. Armeekorps, zum Chef des Gren. Regts. Nr. J ernannt. v. Biehler, Gen. Lt., Chef des Ingen. Corptz und der Pion. und Gen. Insp. der Festungen, v. Werder, Gen. Lt., Gen. Adjut. Sr, Majestät des Kaisers und Königs und Milit. Bevollmächtigter in St. Petersburg, v. Dan nenberg, Gen. Lt. u. kommandirender General des II. Armee⸗Corps, zu Generalen der Infanterie befördert. v. Schlichting, Gen. Major und Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps, zu den Offizn. von der Armee versetzt und zur Vertre⸗ tung des beurlaubten Commandeurs der 15. Division nach Cöln kommandirt. v. Kaltenborn-Stachau, Oberst! und Eöͤmman⸗ deur des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Rr. 1, unter Beförde⸗ rung zum Gen. Major und . in den Generalstab der Armee, zum Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps, v. Lindeiner, gen. v. Wil dau, Oberst, beauftragt mit der Führung der 7. Inf. Brig. unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur dieser Brig., ernannt. v. Kossel, Oberst und Commandeur der 4. Feld⸗Art. Brig, zum Gen. Major befördert. v. Unruhe, Oberst und Chef des Generalstabes des 1E. Armee Corps, zum Eommandeur des Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiments Rr. 1 er= nannt. v. Her ff, Qberst⸗Lieut. und Flügel⸗Adjut. des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königliche Hoheit, der Rang eines Regts. CTommandeurs verliehen. Frhr. v. Lyncker, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Garde⸗Regt. z. F, Graf v. Hohenau, Rittm. und Chef der 10. Comp. im Regt. der Gardes du Corps, ein Patent ihrer Charge verliehen. Erbprinz von Anhalt Hoheit, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Drag. Regt., mit dem 1. April er. A la suits diefes Regts. gestellt und bis auf Weiteres von der Dienstleist. bei dems. entbunden.

Im Beurlgubtenstande. Berlin, 22. März. Graf v. Seckendorf f, Major vom 1. Garde ⸗Landw; Regt., der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Boetticher, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Lucius, Rittm. von der , Kap. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, zu Majors be⸗

rdert.

Abfchiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. März. V. Bülow, Sec. Lieut., vom Inf. Regt. Nr. 93, Geßner, Sec. Lieut. vom Inf. Regt. Nr. 51), behufs Uebertritts zur Marine (See⸗Bat.) ausgeschieden.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 20. März. Bischoff, Sec. Tt. von der Landw. Kap. des 2 Bats. Landi. Regt. Nr. 66, aus gllen Milit. Verhaͤltnissen entlassen. 27 März. v. Goßler,

Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw.

Regts. Nr. 3, der Charakter als Hauptm. verliehen.

Im Sanitäts-Corps. Berlin, 14. März. Dr. Klönne, Dber⸗Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Münster, zum Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl., Dr. Metzler, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 115, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 98, Dr. Ja cckel, Ässist. Arzt J. R' in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corpsarzt des 1II. Armee⸗ Corpg, zum Stahs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 129, befördert. Dr. Reger, Ober Stabzarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Füsilier⸗ Regiment Nr. 35, zum Füsilier⸗Regiment Nr. 36, Dr. Rich ter, Ober⸗Stabzarzt 2. Klasse und Regiments-⸗-Arzt vom Infanterie⸗Regiment Nr. 98, zum Füs. Regt. Nr. 35, versetzt. Dr. Vahl, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 4. Garde⸗ Regt. z. F., zum 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt, Br. Martin, Stabs⸗ und Baté. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Rr. 60, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 115, Dr. Schondorff, Slab⸗ und Bats. Arzt dom Jäger Bat. Nr. 2, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 14, Dr. Moriz, Stabs und Bats. Arzt vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 14, zum Jager Bat. Nr. 2, Dr. Hen foldt, Assist. Arzt 1 Kl. vom Drag. Regt. Nr. 11, zum Ulan. Regt. Nr. 16, Dr. Overweg, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train⸗Bataillon Nr. 3, in die etats⸗

mäßige Stelle bei dem General⸗ und Corpsarzt des III. Armee Corps, Schwan neke, Assistenz⸗ Arzt 1. Klasse vom Füs. Regt. Nr. 36, zum Train⸗Bat. Rr. 4, Dr. Gollmer, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train⸗Bat Nr. 4, zum Inf. Regt. Nr. 66, Dr. Stadthagen, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 111, zum Train Bat Nr. 3, versetzt. Dr. Engler, Stabes. und Bats. Arzt vom Füs. Bat Inf. Regts. Nr. 129, mit Penf. nebst Aussicht auf Anstellung im Cwwildienst, Dr. Krüger, Stabsarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Langer, Ober Stabsarzt 2. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, diesem mit seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Den Stabgsärzten der Landw.: Dr. Leits mann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 12, Dr. Schade⸗ wald, Dr. Sulzer, vom Reserve⸗Landwehr⸗Regiment Nr. 36. Dr. Schnitzer, vom 1. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 26 Dr. Krüger, Stabsarzt der Seewehr vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 6, diesem mit seiner bisher. Unif,, Dr. Dammann, Assist. Arzt J. Kl. der Ref. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. Den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw.: Pr. Israel, Dr. Karow, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Budge, vom 1 Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Hartwig, vom J. Bat. Landw. Regts. Nr. 42, Dr. Brü cher, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Dr. Müller, vom 2. Bat. Landw. Regt4. Rr. 895, Pr. Wolff, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. S7, Pr. Ruge, vom J. Bat' Landw. Regts. Nr. 110, der Abschied bewilligt. pr. Schröter, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld-Art. Regt. Nr. I, unier Uebertritt zu den Sanitäts⸗-QOffizn. der Landw. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Puth, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 538, unter Uebertritt zu den Sanitäts⸗Offizn. der Landw. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 1165, aus dem aktiven Sanitäts Corps aus⸗

geschieden. . Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetz ungen. Im aktiven Heere. 20. März. v. Heckel, Gen. Lt. und Kommandant der Haupt- und Residenzstadt München, zum Comman⸗ deur der 3. Division, Frhr. v. Freyberg, Gen' Major uud Commandeur des Kadettencorps, zum Präsidenten des Gen. Auditoriats, Ritter x. Wirthmann, Gen. Major und Commändeur der 6: Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt. mit dem Prä⸗ dikate Excellenz, zum Kommandanten der Haupt⸗ und Residenzstadt München, Keller Frhr. v. Schleitheim, Gen. Major und Commandeur der 2. Feld⸗Art. Brig, zum Gouverneur der Festung Ingolstadt, Prinz Arnulf von Bayern Königl. Hoheit, Gen. Major, unter Belassung in dem Verhältniß à ja guite des. Inf. Leib⸗Regts, zum Commandeur Y der 1. Inf. Brig. ernannt. Gramich, General⸗Major, bisher à Ja suite der Armee und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des General⸗Auditoriats, zum Commandeur der 2. Feld.Art. Brig. ernannt. v. Gropper, Gen. Major und Com- mandeur der 1. Inf, Brig, in gleicher Cigenschaft zur 6. Inf. Brig. , Graf zu Pappenheim, Oberst à la suite f. E. unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, Fürst v. Oettingen⸗Walkler“ stein, charakt. Oberst⸗-Lt. 4. D., mit einem Patente vom 12. No⸗ vember 1881 und mit der Uniform des 4. Chev. Regts, Beide zu den Offizieren àz la suite der Armee, v. Helvig, Oberst und Com— mandeur des 8. Inf. Regts. in gleicher Eigenschaft zum Inf. Leib⸗Regt., Giehrl, Oberst Lt. und Bats. Commdr vom 14. Inf. Regt., in den Generalstab, v. Brunnenm ayr, Oberst⸗-Lt. und Bats. Coömman— deur vom 3. Inf. Regt, zum 13. Inf. Regt., unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffiz, Nürmberger, Rajor vom 7. Inf. Regt. zum 6. Inf. Regt, v. Tarnoczy, Major vom 13. Inf. Regt. zum 8. Inf. Regt. Oittner, Major vom 59. Inf. Regt., zum 15. Inf. Regt., Köstler, Major vom 3. Inf. Regt., zum 16. Inf. Regt, diese unter Beförderung zu Vberst⸗Lts, Mayer, Major und Bats. Commandeur vom 6. Inf. Regt, in gleicher Eigenschaft zum J. Infanterie ˖ Regiment, Melchior, Major vom 12. In⸗ fanterie⸗Regiment, Forster, Major vom 15. Infanterie⸗Regiment, beide als Bats. Commandeure zum 3. Inf. Regt.,, Niggl, Major vom 15. Inf. Regt, als Bats. Commandeur zum 9. Inf. Regt. OHorgdam, Major vom Inf. Leib⸗Regt., als Bats. Commandeur zum 10. Inf. Regt., Frhr. v. Könitz, Major vom Generalstabe des II. Armee - Corps, als etatsmäß. Stabßoffiz. zum J. Ülan. Regt. v. Wendland, Hauptm. und Comp. Chef vom J. Inf. Regt., unter Beförderung zum Überzähl. Major, auf die erste Hauptmanns⸗ stelle im 18. Inf. Regt.,, Betz el, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Fuß⸗Art. Regt.,, als etatsmäß. Stabzoffiz. zum ü. Fuß Art. Regt, Steinmetz, Hauptmann von der Insp. des Ingenieur⸗ Corps und der Feftungen, als etatsmäßiger Stabsoffizier zur 23. Ingen. Direktion, beide unter Beförderung zu Majors, Ritter v. Renauld, Hauptm. von der Festungs⸗Ingen. Direktion Ingolstadt, unter Stellung à 12 suite des Ingen. Corps, als Lehrer in den etatsmäß. Stand der Milit. Bildungganstalten, Göringer, e . a la suite des 5. Inf. Regts., unter Enthebung von? der Funktion als Adjut. der 6. Inf. Brig, als Comp. Chef zum 14. Inf. Regt., Kester, Hauptm. A la suite des Ing. Corps, unter Ent- hebung von der Funktion als Lehrer an den Milit. Bildungsanstalten, in den etatsmäß. Stand des genannten Corzz, Günther, Hauptm. Ala swite des Ingen. Corps, unter Gnthebung von der Funk— tion als Lehrer an den Milit. Bildungzanstalten, als Comp. Chef zum 2. Pion. Bat, Ritter v. Meyer, Pr. Lt. 3 Ia suite des 19. Inf. Regiments, unter Enthebung von der Funktion als Adjuf. der 4. Inf. Brig, Thäter, Pr. Lt. vom 13. Inf. Regt, unter Enthebung vom Kommando zum Kriegs⸗Mini⸗

dirt jum Generalstabe, sämmtlich unter Beförderung zu Hauptleuten, in den Generalstab, Klarmann, Pr. Lr, unter Enthebung von der Funktion als Adjut. bei der Insp des Ingen. Corps und der Festun⸗ gen und unter Stellung à la suite des Ingen. Corps, mit Beförde‚ rung zum Hauptm, Staudinger, Pr. Lt. vom 2. Inf. Regt. unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, Beide als Lehrer in den etatsmäß. Stand der Milit. Bildungsanstalten, Brößker, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt, zum 13. Inf. Regt, mit einem Patente vom 16. Dez. v. IJ, Ehrensberger, Pr. Lt. vom 2. Jäger⸗Bat. zum 14. Inf. Regt. Dallmer, Pr. Lt. vom J. Fuß⸗ÄArt. Regt, zum 2. Fuß -Art. Regt., diese unter Beförderung zu Hauptleuten und Comp. Chefs, Morgenroth, Pr. Lt. vom Inf. Leib · Regiment, Mahlmeister. Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt. Tutz, Pr. Lt. von S8. Inf. Regt, Müllter, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt., sämmtlich zum 6. Inf. Regt, Obermair, Pr. Lt. à ja suite des 12. Inf. Regts., unter Enthebung von der Funktion als Lehrer an den Milit. Bildungsanstalten, in den etatsmäß. Stand des genannten Regts., en Pr. Lt. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Böck, Hebberling, alder, Pr. Lts. v. 3 Feld. Art. Regt. sämmts. zum 2. Feld · Art. Rgt. vers. Frhr. v. Bibra, Oberst Lt, etats mäß. Stabtzoffiz vom 18. Inf. Regt, unter Beförder. zum Obersten, zum Tommandeur des 8. Inf. Regts, v. Schelhorn, Oberst, bisher à la snite des Generalstabes und Direktor der Kriegsschule, jum Commandeur des Kadetten. Corps, Bern hold, Oberst⸗Lt, im 5. Inf. Regt, Groll, Oberst ⸗Lt. im 10. Inf. Regt. Häffner, Oberst⸗Lt. im 18. Infanterje⸗ Regiment, Bresselau von Bressensdorf, Masor, unter Beförderung zum Oberst-Lieutenant, im 14. Infanterie Regiment, zu etatsmäß. Stabsoffizn. Schreiner, Oberst Lt., Ingen. Offiz. vom Platz der Festung Ingolstadt, zum Chef der J. Ingen. Direkt. ernannt. Die Majors Albertus, im 5. Inf. Regt, Ritter, im 6. Inf. Regt, Weigand, im 8. Inf. Regt., Kreuzer, im 10. Inf. Regt.,, Mayr, im 15. Inf. Regt, Mayer, Burger, im 14. Inf. Regt. Schraudenbach, im 18. Inf. Regt. zu Bats. Comman— deuren, Schenk, Hauptm., Adjut. beim Gen. Kommando des Ii. Armee- Corps, unter Belassung & la suite des 14. Inf. Regts, zum Direktor der Kriegsschule, Neumann, Oberst. Lt. und Bats. Fommandeur vom 10. Inf. Regt. beim Landw. Bez. Nurnberg, Neuhierl, Major und Bats. Commandeur vom 8. Inf. Regt, beim Landw. Bez. Kaiserslautern, Beide unter Stellung zur Disp. mit Pens, Rabenstein, Major z. D, Referent für Landwehr. und Ersatz Angelegenheiten bei der 2. Inf. Brig, beim Landw. Bez. Landshut, zu, Landw. Bez. Commandeuren, Fahreiß, Major z. D., zum Hülfsoffiz beim Landw. Bez. Nürnberg, Kelter, Hauptm. z. D. Adjut. beim Landw. Bez. Kempten, zum Referenten für, Landwehr⸗ und Ersatz⸗ Angelegenheiten Ei k 2 Brig, Frhr. v. Leoprechting, Hauptm. und Comp. Chef im 14. Inf. Regt., unter Stellung! à suite diefes Truppentheils, zum Adjut. beim Gen. Kommando des II. Armee⸗Corps, Hueber, Pr. Lt. vom 1. Pion. Bat., zum Adjut. bei der Inspekt. des Ingen. Corps und der Festungen, Pflaum, Sec. Lt. des 13. Inf. Regts., unter Stellung 6 ja suite dieses Regts. und mit Beförderung zum Pr. Lt., zum Adjut. bei der 4. Inf. Brig., Hagen, Pr. Lt. und Regts. Adjut. im 12. Inf. Regt, unter Stellung à la suite des gen. Truppentheils zum Ädjut. bei der 6. Inf. Brig. ernannt. Ritter n Muck, Gen. Major, Gen. Adjut. Sr. Majestät des Königs und Inspecteur der Artillerie und des Trains, unter gleichzeitiger Verleihung des Prädikats Excellenz, zum General Lieutenant, du Jarrys Freiherr von Ta Roche, Oberfl. Lieutenant und Commandeur des 1. Feld⸗Art. Regts, Weigand, Sberst Lt. A Ja suite des 1. Fuß n Art. Regts. und Sektiongchef bei der Inspekt. der Art. und des Trains, zu Obersten befördert. Die Majors Herr⸗ gott, Bats. Commandeur im 2. Inf. Regt. Cella, Commandeur des 1. Jäger⸗Bats, Dohrer, Commandeur des 3. Jäger ⸗Bats., Spruner v. Mertz, etatsmäß. Stabeoffiz, im 6. Chev. Regt. Sulzbeck, Commandeur des J. Train⸗Bats, zu Oberst ⸗Lts. be⸗ fördert. Die Hauptleute (Rittm.) Frhr. von und zu der Tann, im Inf. Leih- Regt, Graf v. Bothmer, im 1. Inf. Regt. Haren, im 2. Inf. Regt, Ritter v. Thiereck, im 3. Inf. Regt. Durlgcher, im 4. Inf. Regt, Frhr. Haller v. Hallerstein, im 8. Inf. Regt. Leeb, im 16. Inf. Regt, Ritter v. Golf, im I7. Inf. Regt, sämmtlich überzählig, Leh feld, Escadr— Chef im 5. Chev. Regt,, Hermann, Battr. Chef im 3. Feld⸗Art. Regt, Frhr. v. Stengel, Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt.ͥ, Hutz, à la suite des 1. Fuß-Art. Regts. und Direktor der Geschützgießerei, Lenz, A la suste des 1. Fuß⸗Art. Regts. und Unterdirektor der Gewehrfabrik,ů, dieser überzählig, zu Majors befördert. Die Premier⸗Lieutenants Zahlberg, im Inf. Leib⸗Regiment, Schallhammer, im 1. Inf. Regt.I, Schn eidaw ind, im 5. Inf. Regt.,, Gottgetreu, im 2. Pion. Bat, sämmtlich als Comp, Chefs, Lob in ger, von der Eisenb. Comp., im Ingen. Corps, von Herigoyen im Inf. Leib⸗Regt.,, Schmidt, im 6. Chev. Regt. Fuchs, im 1. Feld⸗Art. Regt., Frhr. von Riederer, im 3. Feld- Art. Regt., Ritter von Mann⸗Tiech ler, A la suitè des 1; Fuß-Art. Regts. und Adjut. bei der Fuß-Art. Brig., sämmtlich überzählig, zu Hauptleuten (Rittm.) befördert. Die Sec. Lts. Möge⸗ lin, im 10. Inf. Regt, Zechmehyer, Herbst, im 14. Inf. Regt. Heydenreich, kommandirt zur Kriegsakademie, im 3. Jäger⸗Bat., Graf v. Bothmer, im 1. Ulan. Regt. Schaller, im 2. Pion. Bat., Brug, kommandirt zur Kriegsakademie, von der Festungs⸗ Ingen. Direkt. Ingolstadt, Neischl, von der Festungs⸗Ingen. Direkt. Germereheim, Beide im Ingen. Corps, zu Pr. Lts. beför— dert. Mader, Major von der Festungs⸗Ingenieur⸗Direk⸗ tion Ingolstadt, mit Wahrnehmung der Geschäͤfte des Ingenieur⸗ Offiziers vom Platz der Festung Ingolstadt beauftragt. Frhr. v. Stengel, OSberst ⸗Lt. und etatsmäß. Stabs⸗ offizier im 13. Inf. Negt.,, Frhr. von und zu der Tann, charakteris. Major, Adjut. der Leibgarde der Hartschiere, Herman, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im 2. Schweren Reiter⸗Regt. ein Patent ihrer Charge verliehen, v. Schleich, Major und Bats. Eommandeur im 11. Inf. Regt, Schm auß, Major à ja sujte des J. Fuß⸗Art. Regis. und Art. Offiz. vom Platz der Festung Germersheim, v. Morett, Major z. D. und Vorstand der Milit. Lehrschmiede, als Oberst⸗Lieuts, Schmitt, Hauptmann à ja Suite des 19. Inf-Regts. und Platzmajor bei) der Kommandantur Augsburg, Scheftlmayr, Hauptm. im Stabe des 5. Inf. Regts., Völk, Hauptin. und Battr. Chef im 3. Feld Art. Regt, Pracher, Hauptm. und Feuerw. Offiz. bei der Insp. der Art. und des Traing, Stiller, Hauptm. und Vorstand des Art. Depots München, beide à la suite des 1. Fuß⸗Art. Regts, Eigner, Hauptm. der J. Ingen. Direktion, Dor sch, Hauptm. der 2. Ingen. Direktion, als Majors charakteri⸗ sirt. Birkhofer, Hauptm. des Ingen. Corps, kommandirt zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, von der Stelle als Comp. Chef im 2. ion. Bat. enthoben. Neureuther, Major d. Generalst., d. Funkt. eines Eisenb. Linienkommissars übertragen. v. Lutz, Major, von der Funktign eines Eisenb. Linien kommissars entbunden. Oe ster⸗ reicher, Hauptm. und Comp. Chef im 5. Inf. Regt. ein Patent vom 16. Dezember v. J verliehen. Im Beurlaubtenst ande. 20. März. Hager, Pr. Lt. des Beurlaubtenstandes, vom 1. Pion. Bat. zum Hauptm. im Ingen. Corps, Keerl, Tou saint, Sec. Lis. des Beurlaubten⸗ standes im 19. Inf. Regt. Funker, Ser. Lt. des Beurlaubten— standes im 14. Inf. Regt, Stellwaag, Sec. Lt. des Beurlaubten—⸗ standes vom 1. Pion. Bat, im Ingen. Corps, zu Pr. Liz. befördert. Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 26 März Frhr. v. Ow, Gen. Lt. à la snite f. E., unter Einreihung unter die Offize. a. D., als Gen. der Inf., Neidl, Häffner, Frhr. v. Ruf fin, Hauptlte. a. D. als Majors, Schweighäuser, Geyer, Pr. Lts. a. D, als Hauptlte, Lechner, Wittmann, Rütsch, Hafner, Baumgärtner, Bader, Graf v. Arco⸗ Zinneberg, Sec. Lts. a. D., letzterer unter Ertheilung der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform des 3. Feld-Art. Regts, als Pr. Lts., charakterisirt. Schenk, Oberst z. D und Commandeur des Landw. Bez. Landshut, Goldschmidt, Oberst. Lt. . D. und Con- mandeur des Landw. Bez. Nürnberg, Keyl, Major zD und Com⸗

sterium, Backe rt, Pr. Tt. vom 1. Schweren Reiter⸗Regt., komman⸗

mandeur des Landw. Bez. Kaiserslautern, Ma rabini, Major z. D.

; ülfsoffiz. beim Landw. Bez. Nürnberg, der Abschied mit Pension * = Ee zum Tragen der Unif. bewilligt.

Kaiserliche Marine.

nennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛe. nn. 18. . Modrach, Rogge, Sec. Lts. vom See Bat. behufs Üebertritts zur Armee, von der Marine ausgeschieden. Geßner, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Nr. 51, als Sec. Lt. mit Patent vom JI. August 18f8, v. low, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Nr. 93, als Sec. Lt, mit einem Patent vom 11. Juni 1838, im See Bat. angestellt. Hartwig, Zahlmstr. von der 2. Ma- trosen⸗Div., mit Pens, seiner bisher. Unif. und der Aussicht auf An⸗ stellung im Cipildienst in den Ruhestand versetzt. 22. März. Frhr. J. Seckendorff, Korv. Kapitän à la snite des Seeoffiz. Jorpz, bisher Kommandant S. M. Korvette Olga, unter Belass. in seinem Dienstverhältniß als milit. Begleiter des Prinzen Heinrich ron Preußen Königliche Hoheit, zum Flügeladjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs ernannt.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. März. Die in der vorgestrigen (11.) Sitzung des Herrenhauses bei Berathung der Kreis⸗ und Provinzialordnung für die Provinz. Han⸗ nover nach dem Freiherrn von Landsberg vom Vize⸗ Pr. sidenien des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer, gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut: Ich möchte meine allgemeinen Bemerkungen zur Generaldebatte dami; einleiten, daß ich das hohe Haus dringend bitte diese so über⸗ aus wichtige Vorlage so zu gestalten,. einerseits. daß sie bier alsbald ihren endgültigen Abschluß findet, und andererseits, daß 9. er König⸗ licher ,,, . möglich gemacht wird, sie zur Allerhöchsten

estitigung vorzulegen. ; ,

ö te u ß von ö Miquel, wie ich slaube, mit großem und rich—⸗ tigen Nachdruck hervorgehoben worden, daß das endliche Zustande⸗ komnen der Kreis⸗ und Provinzialordnung ( für Hannover 2 oder, um mich anders auszudrücken, daß die endliche Einfügung der Pro⸗ vinz Hannover in den Gesammtorganismus unserer Staatsverwaltung Zicht sowohl ein dringendes Bedürfniß für die Provin; selbst, als vielnehr in erster Linie für den gesammten Staat sei. Meine Herten, dieser Gedanke ist vollkommen richtig und ich unterschreibe ihn unbedingt. ! ; . ibn ee fh wird es zwar nicht oft ausgesprochen, aber in Privat gessrächen hört man es nicht selten von Herren aus den westlichen Prwinzen, daß sie mit der neuen Verwaltungsorganisation Vie ihnn vielleicht nur nach der Schattenseite und nicht in ihren großen poltisch bochbedeutenden Vorzügen bekannt geworden ist —. mög⸗ licht lange verschont bleiben möchten. Jenen Herren möchte ich ins Genüth führen, daß es sich doch hier in der That um norm große Gsichtspunkte handelt. Sollte es in der That auf die Dauer, mög lis sein, den preußischen Staat in der inneren Herrissenheit zu haten, in der er jetzt in Bezug auf die wichtigsten Tunktionen des öfentlichen Lebens sich befindet? Das ist die große Frage, die jeder gwissenhafte Gesetzgeber sich vorzulegen haben wird. Wir haben in da oͤstlichen Provinzen der Monarchie unter vielen schweren Kämpfen, mt vieler gegenseitiger Konzession und Resignation ein System der öfentlichen Behördenorganisation und der Verwaltungsrechtsprechung z Stande gebracht. ö. ĩ. e . en, System selbst, das ich meinerseits voll und ganz an; ekenne, kann man ja verschiedener Meinung sein. Jedenfalls sind wer durch dasselbe die Grundlinien unserer publizistischen und staats rchtlichen Entwickelung das wird ingn mir doch zugeben müssen endgültig festgelegt, und auf die Länge jenem Systeme gegen—⸗ iber einen negativen Standpunkt. festhalten zu wollen, der die reußische Monarchie grundsätzlich in zwei getrennte Lager theilt as ist ein Standpunkt, vor dem ich dringend warnen muß..

Herr Miquel hat nun ferner anerkannt, und ich muß ihm auch äierin beistimmen, daß auch für die Provinz Hannover selbst die ortdauer des jetzigen Provisoriums eine absolute Unmöglichkeit ist. Die Beseitigung des Provisoriums, in welchem dort sämmtliche öffent- ichen Zustände, von den Personalfragen der Beamten bis zu sämmt⸗ ichen Angelegenheiten der Kommunen und. Wegeverbände, sich befin⸗ fn, ist wahrlich eine dringende Nothwendigkeit.

Alle Diejenigen, welche den Verhältnissen der Provinz amtlich ind persönlich näher stehen, werden das Gewicht der hervorgehobenen argumente mit dem tiefen Ernste erfassen, in welchem dieselben von dm Herrn Dr. Miquel so beredt dargelegt worden sind. Nach nmederholten vergeblichen Anläufen zur gesetzlichen Feststellung einer Keis⸗ und Provinzialordnung für Hannover ist es im Staatsinteresse und aus Rücksichten auf das Wohl und Wehe der Provinz dringend zu wünschen, daß das erstrebte Ziel nun endlich erreicht werde.

Unter schwerer Arbeit und nach manchen Fährlichkeiten ist es jezt endlich, und zwar zum erstenmale, gelungen, die bezüglichen Vor— ligen durch das Haus der Abgeordneten an das hohe Verrenhaus zu bingen, und es würde ein schlechtes Augurium sein, wenn diese Vor⸗ lgen jetzt an dem Widerspruche des Herrenhauses scheitern sollten.

Den Inhalt der Vorlagen anlangend, werde ich zunächst die biden Punkte., um die es sich hauptsächlich hier zu drehen scheint, vn meinem Standpunkte aus beleuchten und es mir vorbehalten, in dr Spezialdiskussion meine Argumente, wenn nöthig, zu vervollstän⸗ dgen. Ich kann deshalb kurz sein.

Zuerst wende ich, mich hiernach zu dem Punkte, ob das hohe Hus, dem Antrage seiner Kommission entgegen, sich entschließen will, du §. 25, welchen das Abgeordnetenhaus in den Entwurf der Kreis⸗ ovnung hineingebracht hat, und seinerseits in denselben einzustellen, alo wenn ich so sagen darf ob, in einer gewissen program⸗ mtischen Art die Aussicht auf Einführung des Instituts der Antsvorfteher auch in der Provinz Hannover eröffnet werden soll. Din Herrn Dr. Miquel muß ich vollkommen darin Recht geben, um er bestätigt nur, was einstimmig, von Sachverständigen nl Lokalkundigen bekundet wird, daß die Ausübung der länd— lichn Ortspolizei durch ehrenamtliche Einzel begmte ich für die Prwinz Hannover nicht eignet, und dort, wahrscheinlich aus dem⸗ selbn Grunde, in keiner Weise gewünscht wird. Herr Dr. Miquel hat vollkommen Recht auf eine Differenz mit ihm komme ich nachser noch wenn er sagt, für die östlichen Provinzen, wie ich kurz sagen kann, für die Kreisordnungs⸗Provinzen, war die Einführung der Imtsvorsteher eine natürliche Konsequenz des bisherigen Zustandes. Die patrimoniale Polizei, die fo gut und so schlecht funktionirt hat, wie 8 möglich war, kam zum Wegfalle und mußte durch eine andere Insttution ersetzt werden. .

Man hätte zunächst zu einem System greifen können, welches zu Anfaig diefes Jahrhunderts in der Provinz Sachsen bestanden hat, nämlch zur Uebertragung der ländlichen Lokalpolizeiverwaltung auf den Kndrath. Allein, meine Herren, daran war mit Ernst nicht zu denker, denn die Aufgaben der Polizeiverwaltung in Bezug auf die öffentliche Wohlfahrt und das, was damit zusammenhaäͤngt, sind in zwischen so komplizirt geworden und so gewachsen, daß bei den großen Kreisen in den östlichen Provinzen wohl Niemand es an— gänglich erachten kann, dort die Polizei den Landräͤthen, zu über tragen. Ein Zweites wäre gewesen, das ganze Land für die Polizei= verwaltung in bestimmte kleinere Distrikte einzutheilen und an deren Spitze einen mit höherer Bildung ausgerüsteten besoldeter Staatsbeamten zu stellen. AÄber dies würde an' der Finanzfrage ge⸗ scheitert sein. Man könnte daher zu keinem glücklicheren Austrage der Sache kommen, als für die ländliche Ortspolizeiverwaltung die ländliche Gentry zum öffentlichen ehrenamtlichen Dienst heranzuziehen, dem sie sich, wie ich hier oöͤffentlich bekunden möchte, mit unübertrefflicher

flichttreue und Hingabe sowie mit Erfolg gewidmet hat. .

Dies ist ein natürliches Produkt der historischen Entwickelung der alten Provinzen. Die Frage ist aber offen und muß hier zur Entscheidung kommen, ob man so ohne Weiteres jenes für die östlichen

Provinzen sich als selbstverständlich ergebende Institut auf eine Provinz, wie Hannover, übertragen kann, wo die Elemente dazu zum großen Theil fehlen. Wollte man das schablonenhaft tbun, was würde wohl daraus entstehen? Ich will aus dem System der Kreisordnung vom Jahre 1872 das sehr wenig empfebhlens⸗ werthe, ich möchte sagen als Lückenbüßer anzusehende Institut der kommissarischen Amtsvorsteher nicht näher darlegen. Wer aus den östlichen Provinzen mit diesem Institut Bekanntschaft ge⸗ macht hat, wird nicht wünschen, daß es in weitem Umfange über · tragen werde auf die westlichen Provinzen. Wir sind, Gott sei Dank, in den östlichen Provinzen nur in den seltensten Fällen in der Lage, für den Amtsvorsteherdienst einen bezahlten Subalternen zur Verwendung zu bringen; nur da, wo die geeigneten Funktionäre sich nicht finden, schreiten wir dazu. !

Wie steht es aber in der Provinz Hannover? Dort ein Schreiber⸗ regiment von Subalternen an Stelle der Ehrenamtlichen einzuführen, würde ich für den größten Mißgriff halten. Es fehlt dort die erste Voraussetzung einer gesunden ehrenamtlichen Verwaltung der läͤnd⸗ lichen Ortspolizei, nämlich ein ausreichendes aristokratisches Element. Wer die Richtigkeit dieser Voraussetzung bestreitet, der ficht gegen die bestehenden Verhältnisse. Wir haben in den östlichen Provinzen, wie wir das mit Dank anerkennen, das Material für dieses Institut im Ganzen zur Verfügung. Es hat sich mit Treue und Hingebung in den öffentlichen Dienst gestellt, es ist aber in der Pro—= vinz Hannover nicht in dem erforderlichen Umfange vorhanden, und es für diese erfinden wollen, halte ich für einen politischen Fehler ersten Ranges. Das sind die Gründe, welche die Königliche Staats⸗ regierung dazu bewogen haben, in der Vorlage den Vorschlag der Ausführung dieses Instituts nicht zu machen, sondern, wie ich glaube, in konservativer Weise anzuknüpfen an die in Hannover gegebenen historischen Verhältnisse und die Jahrhunderte lang geübte Ausübung der ländlichen Polizei durch die Staatsgewalt selbst, mithin in den ländlichen Distrikten der neuen Kreise sie bildeten bis 1859 182 Amtsbezirke, die damals aus finanziellen Gründen auf 100 reduzirt wurden die Verwaltung der Ortspolizei durch den an die Stelle des Amtshauptmanns tretenden Landrath beizubehalten, zumal die Führung jener Verwaltung durch den Amtshauptmann sich dort vor— züglich bewährt hat. J

Bei den Verhandlungen im Abgeordnetenhause ist die beregte Frage allergründlichst erwogen, das pro und contra in der sorg— fältigsten Weise, so wie es für gesetzliche Arbeiten nur gewünscht werden kann, erörtert worden. Das Abgeordnetenhaus hat nach lan— gen Berathungen nicht umhin gekonnt, sich trotz mannigfacher Gegen⸗ strönungen auf den Standpunkt der Staatsregierung zu stellen. Es sind ja dabei Rückblicke auf die Verwaltungspolitik geworfen, in— deß ist getadelt worden, daß dieselbe sich für Hannover nicht genügend an die gesammte kommunale Entwickelung der alten Provinzen, son: dern mehr an die lokalen Verhältnisse anknüpfe. Aber es ist bei theoretischen Auseinandersetzungen geblieben. Für das jetzige Stadium der politischen Entwickelung hat man sich überzeugt, daß für Han— nover die Eigführung der Amtsvorsteher nicht passe. Indeß hat das Abgeordnetenhaus sich wenigstens in seiner Mehrheit nicht entschließen können, auf einen Ausblick auf die Zukunft der Amts— vorsteher zu verzichten. .

Es hat sich vielmehr die Majorität in dem Gedanken vereinigt, daß an sich die ehrenamtliche Ausübung der Ortspolizei das Ideal sei, und daß man der Provinz Hannover die endliche und künftige Errichtung dieses Ideals nicht ohne Weiteres durch die Gesetzgebung verschließen möge. Einen weiteren Gedanken hat das Abgeordneten⸗ haus mit dem 8. 25 nicht verbinden wollen, und diesen Ausblick auf die Zukunft der Provinz zu rauben, ein Veto einzulegen gegen den W A5, dazu hat die Staatsregierung keine genügende Veranlassung. Ich muß allerdings betonen, daß ich von der Voraussetzung, die sich aus dem Wortlaut ergiebt, ausgehe: Es wird kein aktuelles Recht geschaffen, sondern es ist ein Ausblick in die Zukunft, dessen Verwirklichung der freien Entschließung der Krone anheimgestellt bleibt. Allerdings bin ich der Meinung des Herren Dr. Miquel, daß im §. 25 etwas sehr wenig Sachgemäßes vorgeschlagen wird, aber andererseits ist das, was vorgeschlagen wird, für den Standpunkt der Staatsregierung unbedenklich. Ob gewisse Vor⸗ würfe, die bei anderen Stadien der Berathung gegen diese Kon⸗ struktion erhoben worden sind, nämlich in der Richtung, daß darin eine capitis diminutio des Kronrechtes liege, auch in diesem hohen Hauses erhoben werden möchten, glaube ich ab⸗ warten zu sollen. Wäre der Vorwurf begründet, so würde ich mich mit großer Entschiedenheit gegen den 8. 25 aussprechen müssen, denn selbstverständlich kann kein preußischer Minister in eine Vorlage willigen, welche Derartiges enthielt. Aber ich vermag Solches in dem 5. 26 nicht zu erblicken, sondern wenn man darin etwas Analoges sehen will, so ist es eine ungemeine Erweiterung des Rechtes der Krone; es ist ein im Voraus ausgesprochener Verzicht der beiden übrigen legislativen Faktoren zu Gunsten der Krone, indem man ihr das Recht beilegt, eine Materie, welche an und für sich durch die Gesetzgebung geordnet werden müßte, allein und zwar mit aller der Vollmacht zu regeln, welche die weite Fassung des §. 25 giebt. Nach dieser Auseinandersetzung kann ich das hohe Haus nur angelegentlich bitten, den im 5. 25 gemachten, wie ich mit Herrn Miguel anerkenne, sehr unzweckmäßigen Vorschlag des Abgeordneten—⸗ hauses zu acceptiren, und zwar aus dem einfachen Grunde lassen Sie es mich aussprechen der Nachgiebigkeit, aus dem Grunde, daß, wenn die Vorlage wegen Ablehnung des §. 25 nochmals an das Abgeordnetenhaus zurückgehen müßte, dann dort eine Majorität, so⸗ weit ich die Situation uͤbersehen kann, sich für das Zustandekommen des Gesetzes nicht finden würde. Es hat sich dort eine aus den verschiedensten Elementen und Gesichtspunkten gebildete Koalition herausgesteltt, welche es, glaube ich, unmöglich machen würde, eine Kreisordnung für Hannover zu Stande zu bringen, die den 8. 25 nicht enthielte. Also, denjenigen Mitgliedern des hohen Hauses und ich glaube, es wird die überwiegende Mehrzahl sein —, denen daran liegt, endlich die in Rede stehende Gesetzgebung in den sicheren Hafen zu bringen, möchte ich den dringenden Wunsch ans Herz legen, sich über den 5. 25 hinwegzusetzen und, ihn, wenn er auch gewiß sehr Vielen von Ihnen so unsympathisch ist, wie der Staatsregierung, zu aeceptiren. !

ph komme nun zu dem, wie ich glaube, schwierigeren Punkte, zu der durch das Amendement des Freiherrn von Landsberg ange⸗ regten Zusammensetzung des künftigen Provinzial. Landtags. Dies Amendement ist eine Reproduktion dessen, was im Abgeordnetenhause so vielfach das Objekt des Streites gebildet hat. Meine Herren! Mich versetzen diese nun schon lange sich hinziehenden Dis kussionen über die Frage der Zusammensetzung des, künftigen Propin nal Landtags von Hannover sehr lebhaft in die Zeit, wo wir über die Provinzial ordnung von 18765 in den beiden Häusern diskutirten. Dieselben Argumente, welche wir heute gehört haben aus dem Munde des Herrn von Solemacher für die Nothwendigkeit einer Interessengruppen⸗ unterlage für die Bildung des Provinzial Landtages haben wir ver⸗ nommen bei den Verhandlungen des Jahres 1875. Sie müssen mir deshalb gestatten, einen kurzen Rückblick auf die letzteren zu werfen. Es wird sich daraus der Standpunkt, den ich zu, vertreten habe, am klarsten ergeben. Die Herren werden sich gütigst ent⸗ sinnen, daß die Vorlage der Regierung von 1875 in dieser Be— ziehung genau dem entsprach, was auch jetzt wieder für die Provinz Hannover vorgeschlagen wird und was für die alten Provinzen durch den Abschluß der Provinzialordnung Recht geworden ist, näm⸗ lich, daß als. Grundsatz erhoben wurde: die Provinz solle bilden die höhere Einheit verschiedener Kreise, sie solle die wirthschaftliche Sammtgemeinde gewissermaßen werden, welche die in ihr enthaltenen Kreise umfaßt, und deshalb ist es das Rationellste und, wie ich von meinem Standpunkte aus hinzuzufügen kein Bedenken trage, das Allerkonservatipste, was sich denken läßt: die künftige Provinzial; vertretung zu bilden aus den Kreistagen, den Kreis zum Wahlbezirk, den Kreistag zum Wahlkörper zu machen, indem man davon aus⸗ ging, daß diejenigen wirthschaftlichen, ich will nicht sagen Gegensätze, sondern verschiedenen durcheinander laufenden Interessen, welche das wirthschaftliche Leben der kleinen Kreise nun einmal durchziehen,

daß die ihren Ausgleich fänden in dem Wahlsystem zu den Kreis tagen, welches bekanntlich drei Verbände: den Großgrundbesitz, die ländlichen Gemeinden und die Städte konstituirt; daß man diesen Interessengruppen es überläßt, sich durch die Bildung des Kreistages mit einander auszugleichen, daß dann der Kreis als der gemeinsame korporative Ausdruck aller in Betracht kommenden Interessen erachtet, und daß es deshalb, gegenüber allen anderen vielfach künstlich ge⸗ machten Systemen, die einfachste und naturgemäße Konsequenz ist, den Kreistag selbst diejenigen Vertrauensmänner zum Provinzial⸗ Landtag wählen zu lassen, welche dazu bestimmt und fähig sind, die Gesammtinteressen des Kreises auf dem Provinzial Landtag zu vertreten. Einen politischen Charakter sollen die Provinzial Landtage in keiner Weise haben, und einen solchen haben sie auch, wie ich gegenüber den Besorgnissen des Herrn Freiherrn von Solemacher konstatiren kann, in den alten Provinzen in keiner Weise bisher gehabt. Ich möchte mich hierbei auf das Zeugniß aller Herren, die die Chre haben, in den altländischen Landtagen zu sitzen, berufen, daß, so oft politisch verschiedene Meinungen in den einzelnen Individuen, die den Landtag bilden, vertreten sind, niemals, mit ganz vereinzelten Ausnahmen, etwas Anderes, als das gemeinsame Wohl, das gemein same Interesse auf dem Provinzial⸗Landtag diskutirt und zur Gel⸗ tung gekommen ist. Dieses, meine Herren, waren die politischen Grundgedanken, welche der Regierungsvorlage des Jahres 1875 unter= lagen. Nun ist damals im Abgeordnetenhause, wie die Herren, die die Verhandlungen noch im Gedächtniß haben, mit mir einig' sein werden, ein sehr lebhafter Kampf darüber entbrannt, ob dies der richtige Gesichtspunkt sei, und zwar sind die Angriffe von zwei ver— schiedenen Seiten erfolgt, darauf möchte ich die Herren, welche vom konservativen Standpunkte aus die Vorlage zu gestalten wünschen, aufmerksam zu machen mir erlauben.

Der Hauptangriff geschah von der radikalen Seite, vertreten durch einen Antrag, welcher darauf hinausging, von allen korporativen und sozialen Gruppirungen abzusehen und einfach den Provinzial · Landtag aus Urwahlen der Bevölkerung hervorgehen zu lassen. Dieser Antrag ist keineswegs so ungefährlich, wie man jetzt, wo wir die Sache in den Hafen gebracht haben, annehmen könute; dieser Antrag enthält die schwierigsten Gefahren für den, der eine ruhigere Entwickelung aller Interessen des Landes wünscht, und es ist nur unter großen Kämpfen gelungen, ihn abzunehmen. Das Mittel dafür war die Bildung einer communis opinio im Abgeordnetenhause nachher komme ich auf das hohe Herrenhaus zurück darüber, daß der Vorschlag der Regierung die richtige mittlere Linie enthielt, von der man sagen konnte, daß sie den prinzipiellen Interessen des Landes nütze, sie befriedige und darstelle. Im Abgeordnetenhause ist auch damals derjenige An— trag, welchen Herr Freiherr von Landsberg heute eingebracht hat natürlich nicht auf Hannover, sondern auf die allgemeinen Verhält- nisse der östlichen Provinzen zugeschnitten vertreten worden durch den Abg, Freiherrn von Heereman, und diejenigen Argumente, die damals für den Antrag geltend gemacht worden, sind auch heute wie⸗ der reproduzirt worden.

Es ist aber namentlich und darauf möchte ich aufmerksam machen dieser Antrag damals von konservativer Seite bekämpft worden. Sämmtliche Redner der konservativen Fraktion des Äb⸗= geordnetenhauses sind mit vollster Entschiedenheit eingetreten für den Gedanken, welchen der Regierungsvorschlag enthielt, und so hat solcher denn im Abgeordnetenhause den Sieg davon getragen. In dieser Form ist die Vorlage an das hohe Herrenhaus gelangt. Wie hat sich hier die Sache weiter abgewickelt? In der Kommission ist man lebhaft eingetreten für denselben Gedanken, der auch heute für die Provinz Hannover vorgebracht worden ist, nämlich dafür, durch, die Zusammensetzung von vornherein Fürforge zu treffen, daß der Großgrundbesitz und auch die Städte bei den Wahlen zum Prooinzial-Landtage nicht zu kurz kämen, daß vielmehr von vornherein durch Bildung von Interessengruppen der Großgrund⸗ besitz, die Städte und die Landgemeinden mit einer bestimmten Menge von Abgeordneten versehen würden. Der betreffende Antrag hat damals in der Kommission keine Majorität gefunden und es ist sehr bemerkenswerth, daß er im Plenum nicht wieder aufgenommen worden ist. Damals, als noch res integra war, als man noch nicht sagen konnte, es sei ein verhängnißvoller Rückblick auf andere Verhältnisse zu befürchten, sondern wo das hohe Haus vollkommen die freie Wahl hatte, nach seinem volitischen Ermessen sich die Erwägung darüber zurechtzulegen, was das Befte als Unterlage systematischer Natur für die Wahlen zum Provinzial-Landtage sei, in diesen Stadium der Sache ist man zwar auf die Erwägung eines Amendements gekommen, welches von Seiten des Herrn Grafen Pückler und des Herrn von Voß einge— bracht war, und dahin ging, gewisse Magnaten und große Städte mit Vorrechten auszustatten aber daß die Wahlen zum Provinzial⸗ Landtage hervorgehen sollten aus den Wahlen der Kreistage der zur Provinz gehörenden Stadt und Landkreise, dagegen ist bei der Plenarberathung nicht prinzipiell, sondern nur mit flüchtigen Argu⸗ menten gestritten worden. Und, meine Herren, was damals, wie ich nachgewiesen zu haben glaube, durch Uebereinstimmung beider Häuser des Landtags und der Krone als künftige Basis der Entwickelung der Provinzialvertretungen für den Staat festgelegt ist welches Motiv kann es rechtfertigen, davon jetzt für Hannover eine Aus— nahme zu machen, wenn solche nicht etwa aus rein hannoverschen Interessen und Bedürfnissen darauf wird nachher noch zuruͤck⸗ zukommen sein = sich als nothwendig ergeben sollte. Aus dem blo—⸗ ßen Gesichtspunkt allgemeiner Politik jetzt auf diese Frage zurück⸗ kommen zu wollen, meine Herren, das halte ich für einen schweren politischen Fehler. Ich wiederhole: als wir res integra hatten, konnten wir mit voller Freiheit über diese Dinge diskutiren, aber jetzt, nachdem wir uns auf einen festen Boden gestellt haben, von dem ich annehme, daß er in der That Garantien für die Zukunft enthält, für die westlichen Provinzen ein diametral entgegenstehendes Prinzip aufzustellen und damit, was ich heute zum erstenmale habe aussprechen hören, zugleich die Bahn eröffnen zu wollen, auch in den östlichen Provinzen zurückzurevidiren, das ist in meinen Augen sehr verhängnißvoll. Ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß die jetzige Staatsregierung diesen Weg nicht mit- machen kann. Nachdem wir einmal nach schweren Kämpfen uns dar⸗ über geeinigt haben, daß die Grundlage für die Vertretung der Pro— vinzen, wie wir sie in der Provinzialordnung gefunden haben, die richtige sei, jetzt die Hand dazu zu bieten, die ganze Arena für die früheren politischen Kämpfe bei unserer ohnehin schon politisch zer · rissenen Zeit wieder zu eröffnen, das, meine Herren, können Sie einer monarchisch gesinnten Staatsregierung, welche auf die ruhige stetige Entwickelung der Verhältnisse ihren Blick zu richten hat, nicht zu— muthen. .

Wir sind sehr zufrieden, daß wir das, was wir als richtig in Gemeinschaft mit der Landesvertretung erkannt haben in den sicheren Hafen gebracht haben, und daß wir die Diskussion nicht wieder hier⸗ über eröffnen wollen, das können Sie uns, meine Herren, nicht ver— denken.

Aber ich möchte auch die andere Frage aufwerfen: ist es denn wirklich richtig, daß der von Herrn Freiherrn von Lands berg vorgeschlagene Modus der if n ,,, des Pro⸗ vinzial⸗Landtages dasjenige sei, was man mit einem allgemein gültigen Ausdruck konservativ nennt? Meine Herren, ich be— streite das vollkommen. Konservatiy ist nichts, was künstlich hervor⸗ ebracht werden muß, und ich behaupte, daß für die Provinz 6 dieses System der Zusammensetzung des Provinzial-Land⸗ tages ein so wenig in den Thatsachen wurzelndes und so eminent komplizirtes ist, daß es von dem, waß wir konservatir nennen, himmel weit entfernt ist. Das Grundgewachsene ist auch dort, wie in den östlichen Provinzen, das Hervorgehen des Provinzial⸗Landtages aus

ahlen der Kreistage. . . 1 haben unn, in den alten Landen gute Geschäfte gemacht, und ich möchte alle diejenigen Unterstellungen zurückweisen, welche auf irgend ein Bedürfniß hinjuweisen sich bestreben, daß wir auch in den alten Provinzen in dieser Beziehung Wandel schaffen müßten. Ich kann mir das Zeugniß geben, daß ich ein durch und durch konservativer Mann mein ganzes Leben hindurch gewesen bin und hoffentlich als solcher sterben werde, aber meinem Verständniß ist