1884 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei Präsidenten von Madai, nahmen in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen sowie hierauf den Abschiedsbesuch Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen Alexis von Hessen⸗Philipsthal⸗Barchfeld entgegen und empfingen den auf Urlaub hier anwesenden Oberst⸗ Lieutenant von Liegnitz vom Generalstabe, kommandirt bei der Botschaft in St. Petersburg.

2. Im Königlichen Palais fand gestern ein kleines Diner att.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing den Besuch des Erbprinzen von Monaco und ertheilte dem bisherigen Königlich dänischen Gefandten, Herrn von Quaade, die nachgesuchte Abschieds⸗Audienz.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Heinrich und den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe gestern Vormittag 19 Uhr nach Potsdam und kehrten mit dem um 3 Uhr 11 Minuten von dort abgehenden Zuge nach Berlin zurück.

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf die Allerhöchstdemselben zu Seinem Geburtstage über— reichte Glückwunschadresse des hiesigen Magistrats nachstehende Antwort ergehen lassen:

In der Adresse, mit welcher Mich der Magistrat zu Meinem Geburtstage erfreut hat, giebt sich wiederum eine so warme und innige Theilnahme kund, daß Ich von diesen Gefühlen der Treue und Anhänglichkeit tief gerührt bin. Die Glück⸗ wünsche, welche Mir bei diesem Anlaß dargebracht worden sind, haben Mich daher sehr wohlthuend angesprochen. Indem Ich dem Magistrat Meinen aufrichtigen Dank dafür sage, er— füllt Mich insbesondere die Erinnerung an die bedeutsamen Er gnisse des verflossenen Jahres mit hoher Genugthuung. Ich preise vor Allem des Allmächtigen Güte, daß es Mir vergönnt gewesen ist, die Schwelle Meines neuen Lebensjahres mit einer Rüstigkeit und Frische zu überschreiten, wie sie in solchem Alter nur Wenigen beschieden ist. In dieser göttlichen Gnade, welche Ich in so reichem Maße erfahre, finde Ich um so mehr den Muth, den Pflichten Meines Fürstlichen Berufes unentwegt und mit festem Willen gerecht zu werden, als Ich aller Orten, wohin Ich nur den Fuß setze, der Liebe Meines Volkes begegne. Sie ist es, welche Mich nicht nur in der Erfüllung Meiner ernsten Aufgaben stärkt und festigt, sondern Mir auch die gesegnete Freudigkeit des Schaffens und Wirkens erhält. Sind nun auch Meine Bemühungen dem Wohle der ganzen Nation gewidmet, so nehme Ich doch an der fortschrei⸗ tenden Entwickelung Meiner Haupt- und Residenzstadt besonderen Antheil, und Ich werde Mich freuen, wenn das unverkennbare Streben der städtischen Verwaltung, die Einrichtungen der großen Stadt mit ihrer unaufhaltsam wachsenden Ausdehnung und Bedeu⸗ tung in Einklang zu setzen, stets von glücklichem Erfolge begleitet ist.

Berlin, den 26. März 1884.

Wilhelm.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Herrenhauses befinden sich in der Ersten Beilage.

In der unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers von Boetticher am 27. März abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde die Mittheilung des Präsidenten des Reichstages über den Zeschluß des Reichstages zu der Denk— schrift, betreffend die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze, dem zuständigen Ausschusse zur Vor⸗ berathung überwiesen. Die nach einer Mittheilung des Prä⸗ sidenten des Reichstages nunmehr auch von dem Reichstage ge— nehmigte Uebereinkunft mit der Schweiz wegen gegen seitiger Zulassung der in der Nähe der Grenze wohn haften Medizinal⸗ personen zur Ausübung der Praxis wird zur Allerhöchsten Ratifikation vorgelegt werden. Der Bericht der Zucker⸗ Enguete-Kommission wurde dem Reichskanzler vorgelegt. Den Beschlüssen des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen zu dem Gesetzentwurf für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Be⸗ reinigung des Katasters, die Ausgleichung der Grundsteuer und die Fortführung des Katasters, ertheilte die Versamm⸗ lung die Zustimmung. Ablehnend beschieden wurden Ein— gaben, betreffend die Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Rindvieh aus Oesterreich-Ungarn, sowie betreffend die ausnahmsweise. Beschäftigung von Arbeiterinnen in Glashütten. Die Versainmlung beschloß, der Ein⸗ gabe, betreffend die Wiedereinführung! der Meister⸗ prüfung für das Baugewerbe, zur Zeit keine Folge zu geben. Die Vorschläge des Vorstandes des Vereins deutscher Irren⸗ ärzte, betreffend Abänderung der Formulare für die Erhebung der Statistik der Krankenbewegung in den Irrenanstalten fanden die . ng der ö Bezüglich der Allgemeinen Rechnung Über den Landeshaushalt von Elsaß— Lothringen für 187989 wurde Entlastung ertheilt. Die in der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landes verwaltung von Elsaß⸗ Lothringen für 1882,83 nachgewiesenen und begründeten Etatsüberschrei⸗ tungen und außeretatsmäßigen Ausgaben wurden, vorbehalt— lich der bei der Prüfung der Rechnungen durch den Rechnungs⸗ hof sich noch etwa ergebenden Erinnerungen, genehmigt. Nach— dem für die Berathungen im Reichstage Kommissarien gewählt worden waren, faßte die Versammlung schließlich Beschluß über die geschäftliche Behandlung zahlreicher Eingaben.

In der heutigen (67. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnung: die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs einer Jagdordnung.

Die Diskussion wurde aufgenommen bei 8. 43,ꝛ, welcher nach dem Beschlusse der Kommission lautet:

8. 43. Die Jagd mit Windhunden und mit jagenden Hunden (Bracken) außerhalb eingefriedigter Wildgärten kann durch Polizei⸗

gelehnt, der 3 47 nach dem Kommissiongvorschlage.

batte nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.

lautet:

ot Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Kleist von Born— edt vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In 5. 45 die Worte mit Windhunden und“ zu streichen, und

den Paragraphen so zu fassen: Die Jagd mit jagenden Hunden (Bracken) außerhalb einge friedigter Wildgärten kann durch Polizeiverordnung verboten oder beschränkt werden.“

Ferner beantragte der Abg. Conrad:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

I. Dem 5. 43 folgenden Zusatz beizufügen: Wenn nach Eröffnung der Jagd noch Hafm⸗ und Hülsenfrüchte auf dem . stehen, so dürfen solche Grundstücke ohne Genehmi⸗ gung des Nutzungsberechtigten von Jägern nicht betreten werden.“

Der Abg. Kleist von Bornstedt wies zur Begründung

seines Antrages auf die demselben beigegebenen Motive hin.

Nachdem hierauf der Abg. Conrad den von ihm gestellten

Antrag begründet hatte, erklärte der Abg. von Risselmann sich gegen denselben. Das, was der Abg. Conrad wünsche, gehöre nicht in das Gesetz, sondern in den Pachtvertrag.

Der Abg. von Krosigk erklärte den Antrag des Abg.

Conrad für gerechtfertigt, so weit derselbe sich auf Halm⸗ früchte beziehe, dagegen bitte er in dem Antrage die Worte „und Hülsenfrüchte“ zu streichen, weil sonst die ganze Hühner— jagd illusorisch gemacht werde. Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer-Alst trat für den Antrag des Abg. Conrad ein.

Der Regierungskommissar Landesforstmeister Donner bat, den Antrag abzulehnen, weil in diesem Falle es ausreichend sei, daß durch das Gesetz dem Verpächter das Recht gewahrt werde, sich im Pachtvertrage gegen Flurbeschädigungen zu schützen.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. von Wedell⸗Piesdorf und Freiherr von der Reck und Letocha wurde der Antrag des Abg. Kleist von Bornstedt abgelehnt, der Antrag des Abg. von Krosigk angenommen und ebenso der Antrag Conrad mit der vom Abg. von Krosigk vorgeschlagenen Aenderung.

Endlich wurde §. 43 mit dem vom schlagenen Zusatz genehmigt.

44 lautet:

§. 44. Hunde und Katzen, welche über zweihundert Meter vom nächsten bewohnten Haufe entfernt jagend oder ohne Aufsicht umherlaufend betroffen werden, darf der Jagdberechtigte tödten oder tödten lassen.

Diese Bestimmung findet jedoch auf Hunde, welche bei der Ahwehr des Wildes (8. 63) über die Grenzen des zu schützenden Grundstückes, sowie auf Hühnerhunde (Vorstehhunde), welche wäh⸗ lend der Außübung der Jagd Seitens des Berechtigten aus deffen Jagdbezirke in einen fremden Jagdbezirk überlaufen, keine Anwen— dung Diese Hunde können jedoch aufgefangen werden, und hat der zur Rückforderung Berechtigte, neben Erstattung etwaiger Futter⸗ kosten für jeden eingefangenen Hund ein Pfandgeld von 3 MS zu entrichten.

Dieser Paragraph wurde ohne erhebliche Debatte in der

von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen. Der vierte Abschnitt handelt vom Jagdschein. Von einer definitiven Abstimmung über §. 45 wurde Abstand genommen bis zur Berathung später folgender Para— r aphen, auf die wie auf 58. 45 sich die vom Äbg. Böoͤdike gestellten Anträge beziehen.

F. 46 lautet nach der Vorlage, welcher sich die Kommission angeschlossen hat:

5§. 45. Der Jagdschein wird für ein Jahr, und zwar immer für die Zeit vom 1. April bis zum 31. März, ausgestellt. Er gilt für den ganzen Umfang der Monarchie.

Für die nicht zum preußischen Staatsverbande gehörigen Per— sonen können Jagdscheine für einzelne Tage ausgefertigt werden. Von der Entrichtung der Jagdscheingebühr sind befreit:

I) die gerichtlich beeidigten Forst⸗ und Jagdbeamten des

Staates und anderer Waldeigenthümer, 2) dRiejenigen Personen, welche sich in der für die Staats Forstbeamten vorgeschriebenen Ausbildung befinden. Hierzu beantragten die Abgg. Dirichlet und Schmieder, den zweiten Absatz in §. 46 zu sfreichen. Ferner lag ein Antrag des Abg. Delius vor, in dem ersten Absatz des Paragraphen die Worte: „und zwar immer für die Zeit vom 1. April bis zum 31. März“ zu streichen. Der Staats⸗-Minister Dr. Lucius erklärte sich mit dem Antrag Schmieder einverstanden, da derselbe die Regierungs⸗ vorlage wiederherstelle. Der Antrag Delius wurde abgelehnt, der Antrag Schmieder fast einstimmig angenommen, ebenso der Paragraph in der von der Kommission vor— gelegenen Fassung ohne den zweiten Absatz.

8. 47 lautet nach dem Kommissionsvorschlage:

5. 47. Für den Jagdschein ist eine Gebühr von zehn Mark zu entrichten. Die Gebühr für tageweise Jagdscheine beträgt jwei Mark für den Tag. Die Ausfertigung erfolgt kosten· und stempelfrei, . .

Die Jagdscheingebühr fließt zur Kreiskommunalkasse in der Provinz Hannover, sowie in den Hohenzollernschen Landen zur Amts⸗ kommunalkasse, in den Stadtkreifen zur Gemeindekasse.

Von der Entrichtung der Jagdscheingebühr sind befreit:

I) die gerichtlich beeidigten Forst- und Jagdbeamten des

Staates und anderer Waldeigenthümer,

2) diejenigen Personen, welche sich in der für die Staatsforst⸗

beamten vorgeschriebenen Ausbildung befinden,

3) die in Gemaͤßheit der 8§. S2 a., 58 und 69 dieses Gesetzes

mit dem Abschusse beauftragten Personen.

Der freie Jagdschein berechtigt nicht zur Ausübung der Jagd auf solchen Jagdbezirken, welche von den unter Nr.“ 1 bis Jer— wähnten Personen außerhalb ihrer Dienstbezirke angepachtet werden. Hierzu beantragten die Abgg. Dirichlet und Schmieder, im 58. 47 Absatz 1 den zweiten Satz zu streichen.

Weiter lag folgender Antrag des Abg. Bohtz vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Im S5. 47 Absatz 3 unter Nr. 3 die Worte „und 69 zu streichen, dagegen zwischen „62 a.“ „68. das Wort .und“ ein— zuschieben.

Ohne Debatte wurde hierauf der Antrag Schmieder ab⸗ der Antrag Bohtz angenommen, und ebenso hierauf

Abg. Conrad vorge⸗

Der Rest dieses Abschnittes bis 8. 53 wurde ohne De—

Der fünfte Abschnitt handelt von den Schonvorschriften. Von der Kommission war ein 5. 53 a eingeschaltet, welcher

F. 53 a. Jagbbare Thiere sind nur:

a. von 4 füßigen Thieren? Elch, Roth,, Dam, Reh und , ,. Hasen, Biber, Dachse, Füchse, wilde Katzen, Evel⸗ marder;

b. vom Geflügel: Auer⸗, Birk⸗, Haselwild, Schnee- und Rebhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Fauben, aue Arten von Krammetsvögeln, Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige, Kraniche, wilde Schwäne, Gänse und Enten, sowie alles andere

verordnung verboten oder beschränkt werden.

Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Spielberg vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: in §. 53a des Kommissionsentwurfs sub b die Worte: alle Arten von Krammetsvögeln! zu streichen. Ferner beantragten die Abgg.— Schmieder⸗Dirichlet, zu 5§. 53 a Litt. H die Worte „alle Arten von Krammetsvögeln⸗ zu streichen.

Endlich beantragte der Abg. Dr. Frhr. von Heereman in b. des 5. 53 a hinter „Kormorane“ einzuschalten „Kiebitze, Möwen“. Der Staats⸗-Minister Dr. Lucius bat, das Verzeichniß der jagdbaren Thiere, so wie es in dem §. 53 a formulirt worden sei, anzunehmen, da es das denkbar beste Verzeichniß sei, das sich werde finden lassen.

Der Abg. Schmidt (Stettin) empfahl in hm des 8. 53a das Wort Störche“ zu streichen.

Der Abg. von Risselmann bat, entweder den 5. S3 a ganz zu keien oder es wenigstens bei dem Kommissionsvorschlage zu

elassen.

In besonderer Abstimmung wurden hierauf die Antrãge Spielberg und Schmieder mit 150 gegen 149 Stimmen aß— gelehnt, ebenso der Antrag von Heereman. Im Uebrigen wurde der Paragraph nach den Kommissionsbeschlüssen unverändert angenommen.

5. 54 setzt die Schonzeit für die jagdbaren Thiere fest; derselbe lautet nach dem Beschlusse der Kommission:

§. 54: Mit der Jagd zu verschonen sind:

1 das Elchwild vom ersten Dezember bis Ende August;

2 männliches Roth⸗ und Damwild vom ersten März bis Ende Juni;

3) weibliches Rothwild, weibliches Damwild und Kälber dieser Wildarten vom ersten Februar bis zum fünfzehnten Oktober ein— schließlich;

4 der Rehbock vom ersten Februar bis Ende April;

) weibliches Rehwild vom sechszehnten Dezember bis zum fünfzehnten Oktober einschließlich; .

6) weibliche Rehkälber das ganze Jahr hindurch, männliche Rehkälber bis zum fünfzehnten Dezember einschließlich;

I) der Dachs vom ersten Dezember bis Ende Juni und der Biber vom ersten Dezember bis Ende September;

s) Auer, Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhähne vom ersten Juni bis Ende August;

g wilde Enten vom sechszehnten März bis Ende Juni;

10 Schnepfen vom sechszehnten April bis Ende Juli; Trappen, wilde Schwäne und alles andere jagdbare Sumpf- und Wassergeflügel, mit Ausnahme der wilden Gänse, vom ersten Mai bis Ende Juni;

g h Reb⸗ und Schneehühner vom ersten Dezember bis Ende August;

12 Auer⸗, Birk, Hasel⸗ und Fasanenhennen und Wachteln vom ersten Februar bis Ende August;

13). Hasen vom ersten Februar bis zum fünfzehnten September einschließlich.

Beim Roth und Damwilde gilt das Jungwild als Kalb bis einschließlich zum fünfzehnten Tage des auf die Geburt folgenden Dezembermonats.

Die Nummern Debatte bewilligt.

Bei Schluß des Blattes wurde die Debatte bei Nr.? des Paragraphen fortgesetzt.

Submissionen im Auslande. ; l. Niederlande.

1) 5. April d. J., 1 Uhr. Städtische Verwaltung von Bergen-op⸗Zoom. Lieferung von S6 500 Stück Sandstein⸗ Pflastersteinen.

2) 10. April d. J, 4 Uhr. Deichverwaltung der Niede— rung von Engwierum (Friesland). Bau einer Böschung aus

Basalt. Gesellschaft zum Betriebe der Staats—

1—6 des Paragraphen wurden ohne

3) Ohne Datum. eisenbahnen zu Utrecht. Erdarbeiten, Bau eines Güterbahn⸗ hofs und die zugehörigen Arbeiten auf der Station Rilland— Bath, Eisenbahn Roosendaal⸗Vlissingen.

II. Finnland.

9. April d. J. Bauverwaltung der Uleaborg-Eisenbahn. Lieferung von 7232 t Schienen, 569 t Laschen, 30 t Dreh— scheiben, 94 t Nieten und Schrauben, 243 t Klammern.

III. Serbien. 1) 25. April. d. J. Serbisches Kriegs-Ministerium theilung für Artillerie) zu Belgrad. Sattelgurten, 700 Striegeln, (cornets à piston). 2) 27. Mai d. J. Serbisches Kriegs-Ministerium zu Bel⸗ grad. Folgende Lieferungen: 50 getheerte Leinwand⸗Plane, 4m im Quadrat; 50 getheerte Leinwand Wagen⸗Plane, 5 m lang, 3 m breit. Nähere Auskunft an Ort und Stelle.

Während nach der Verfügung des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern, vom 9. März 1877, für das zum Geschäftsgebrauch der Behörden bestimmte Papier durch⸗ gehends die Breite von 21 em eingeführt worden ist, hat nach einem Cirkulgrerlaß der genannten Minister, vom 13. d. M., das im Dienstgebrauch zur Verwendung kommende Brie f⸗ papier fast überall die bisherige Breite von 23 em beibehal⸗ ten. In Folge dessen sind die bezüglichen Schriftstücke, weil sie im Geschäftsgange uud bei Einhestung in die Akten über den Rand der übrigen Schriftstücke hervorragen, in hohem Grade der Beschädigung ausgesetzt. Um diesem Uebelstande abzuhelsen und dabei den Charakter des Briefformats zu wahren, ist für die Ministerien die Beschaffung des zum Dienst⸗ gebrauche erforderlichen Briefpapiers in der Höhe von 77 em und in der Breite von 21 em sowie die Beschneidung der vorhandenen Bestände auf diese Maße angeordnet worden.

Der Finanz Minister hat die Regierungen 2c. unterm 12. d. M. angewiesen, sämmtliche nachgeordnete Kassen dahin mit Anweisung zu versehen, daß die bei denselben eingehenden Reichs-Kassenscheine vom 11. Juli 1874 nicht wieder ausgegeben, sondern durch Vermittelung der General-Staats— kasse und der Regierungs- bezw. Bezirks⸗Hauptkassen in ange— messenen Partien an die Königlich preußische Kontrole der Staatspapiere (Berlin 8W., Oranienstraße ga) zum Umtausch gegen Scheine neuer Ausgabe vom 10. Januar 1882 abge— liefert werden.

= In, Folge der Abberufung des hiesigen Königlich dänischen Gesandten, von Quaade, ist der Legatiöns— Sekretär Freiherr von Gyldencrone nit der interimistischen Wahrnehmung der gesandtschaftlichen Geschäfte betraut worden.

Der Chef der Admiralität, General-Lieutenant von Caprivi, ist nach beendeter Inspizirung aus Kiel hierher zurückgekehrt.

r (Ab⸗ Lieferung von 2500 100 Infanterie ⸗-Trompeten

Sumpf und Wassergeflügel mit Ausnahme der Reiher, Störche, Taucher, Säger, Kormorane und Eisvögel.

Danzig, 28. März. (W. T. B.) Von dem west— preußischen Provinzial-Landtage wurden heute der

. Dr. Wehr zum Landesdirektor für die Dauer von 9 ahren *. der Ober⸗Bürgermeister von Winter zum Vorsitzenden des Provinzialausschusses auf die Dauer von 6 Jahren einstimmig wiedergewählt.

Königsberg, 27. März. (W. T. B.) Der 7. Pro⸗ vin tal gan dr gz der Provinz Ostpreußen ist heute durch den Ober⸗Präͤsidenten von Schlieckmann eröffnet worden. Zum Vorsitzenden wurde Graf Dohna⸗Schlodien, zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden Rittergutsbesitzer Dolle⸗Dwarischken gewählt.

Bayern. München, 27. März. (W. T. B.). Die Kammer der Abgeordneten genehmigte heute mit 131 gegen 2 Stimmen den Neubau einer Kaserne für ein Infanterie⸗ Bataillon in München. Den Nachweisungen des Kriegs-Ministeriums wurde die Genehmigung ertheilt und ebenso auch der Gesetzentwurf, betreffend den außer⸗ ordentlichen Kredit für die Kriegskosten von 187971 an—⸗ genommen. Bei den Nachweisungen entspann sich eine längere Debatte über das Kadettencorps. Der Abg. CErgemer bedauerte das fortwährende Hineinziehen der Konfessionsverhältnisse; die Protestanten seien im Lande nicht lediglich geduldet. Der Kriegs⸗Minister erklärte, daß die bayerische Geschichte in dem Kadetten⸗-Corps wie in den Gymnasien im Anschluß an die deutsche Geschichte gelehrt werde. Die Angriffe der Presse seien schmachvoll; man berathe die Nothwendigkeit von Ausnahmegesetzen gegen die Sozialisten, vielleicht seien aber Gesetze gegen das Preß— banditenthum nicht minder nothwendig. Der Kultue⸗ Minister von Lutz bestätigte die Erklärungen des Kriegs— Ministers. Die Prüfungskommission sei angewiesen, bei der Absolutorialprüfung eingehend den Stand der bayerischen Geschichte zu prüfen, und er, der Kultus-Minister, erstatte unter Zusammenstellung der dabei gefundenen Ergebnisse dem König alljährlich Bericht.

Sachsen. Dresden, 27. März, Mittags. (W. T. By Der Landtag ist heute Mittag durch den König mit folgender Thronrede geschlossen worden:

„Meine Herren Stände! Am Schlusse diejer arbeitsvollen Sitzungsperiode habe Ich Sie nochmals um Mich versammelt, um Ihnen Meinen Königlichen Dank für die Hingebung auszusprechen, mit welcher Sie sich der Erledigung der Ihrer verfassungsmäßigen Mitwirkung unterliegenden Angelegenheiten des Landes gewidmet haben. . ;

Vor Allem gedenke Ich Ihrer Sorgfalt bei der Prũfung des Staatshaushalts und Ihrer Bereitwilligkeit zur Bewilligung der für eine gedeihliche Verwaltung des Staates eiforderlichen Mittel. Sicherlich wird es mit Dank und Anerkennung vernommen werden, daß der Abschluß des Etats mit einer erheblichen Abminderung der Steuern erfolgen konnte.

Wenn Sie die Mittel zum weiteren Ausbau des Eisenbahnnetzes bewilligt und Ihre Zustimmung zur künstigen Aufhebung des Chaussee— geldes ertheilt haben, so wird dies in Verbindung mit einer Ermãßi⸗ gung der Gütertarife nicht ohne wohlthätige Wirkungen auf die Hebung und Erleichterung des Verkehrs bleiben.

Ich gedenke ferner Ihrer Bewilligungen zur Erwerbung und zur Errichtung von Gebäuden für Zwecke der Verwaltung und für Zwecke der Wissenschaft und Kunst. Es werden dadurch lange gehegte und berechtigte Wünsche zur Erfüllung gebracht und bedeutenden Instituten der Raum zu weiterer Entfaltung gewährt. .

Das Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des allge⸗ meinen Berggesetzes wird, wie Ich hoffe, im Anschluß an die reichs; gesetzlichen Vorschriften über die Krankenversicherung von günstigem Einflusse auf die Verhältnisse der bergmännischen Bevölkerung sein und einer weiteren zweckmäßigen Reform der Knappschaftskassen die Wege ebenen. Von dem Gesetze über die Zwangsversteigerungen von Grundstücken darf eine vortheilbafte Einwirkung auf die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse des Grundbesitzes erwartet werden. Durch das Gesetz wegen Veränderung einiger Bestimmungen über die Real⸗ schulen wird die Entwickelung dieser wichtigen Bildungsanstalten zum Abschluß gebracht. .

So kann Ich auf die nun abgeschlossene Periode Ihrer ver— fassungsmäßigen Thätigkeit als auf eine Zeit ersprießlicher Erfolge für die Interessen des Landes mit Befriedigung zurückblicken. Für mein Haus freilich ist sie nach Gottes Rathfchluß eine, Zeit des tief⸗ sten Schmerzes gewesen. Meinem Herzen ist es Bedürfniß, Ihnen und dem ganzen Lande auch an dieser Stelle von Neuem für die warme und innige Theilnahme zu danken, die Unsere Trauer an allen Drten gefunden hat. .

Ich entlasse Sie, Meine Herren Stände, mit dem innigen Wunsche, daß Gottes schützende Hand auch ferner über Unserem theuren Lande walten möge.“

Baden. Karlsruhe, 28. Mär l , nan der Zweiten Kammer gab der Präsident Lamey heute bekannt, daß eine Vertagung des Landtages nicht eintreten werde.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 26. März. Die „Leipziger Ztg.“ meldet: Der Zustand Ihrer Hoheit der Frau Herzogin hat sich leider nicht gebessert, es ist vielmehr eine Verschlimmerung eingetreten. Das heute früh ausgegebene Bulletin lautet: Nachdem gestern Nachmittag unter leb— hafter Steigerung des Fiebers und der Bruststiche die örtliche Entzündung weiter vorgeschritten war, trat gegen Mitternacht ein sehr bedrohlicher, halbstündiger Anfall von Herzschwäche ein, der sich heute Morgen, wenn auch viel schwächer und kürzer, noch mehrmals wiederholte. Kräftezustand heute sehr gering. Eilert. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prin— zessin Albrecht von Preußen 'ist heute Nachmittag hier eingetroffen.

Elsaß Lothringen. Straßburg, 26. März. Die „Els.⸗Lothr. Ztg.“ schreibt: Die Zahl der bei uns eingegan⸗ genen Festbericte über die Feier des Kaiser-Geburts— tages in Elsaß⸗Lothringen ist so groß, daß wir leider nur eine Auswahl aus denselben zum Abdruck bringen können. So liegen uns noch Berichte vor: vom Unterelsaß aus den Orten Barr, Benfeld, Niederbronn und Zabern; vom Ober— elsaß aus den Orten Altenach, Altkirch, Altmünsterol, Brinkheim, Dammerkirch, Gebweiler, Niffer, Obersteinbrunn und Ottmars— heim; von Lothringen aus den Orten St. Avold, Ars a. d. M., Bet⸗ tingen, Diedenhofen, Geßlingen, Großtänchen, Lagarde, No— vsant, Plantiers, Queleu, Sablon und Stiering-Wendel. Das Eine aber verdient konstatirt zu werden, daß aus der Zahl wie aus dem Inhalt der Berichte die stetig zunehmende Vetheiligung auch der eingeborenen Bevölkerung an dem Kaiserseste in erfreulicher Weise hervorgeht.

Metz, 27. März. (W. T. B.) Der Statthalter, Feldmarschall Frhr. von Manteuffel, nahm heute Vor⸗ mittag auf dem Königsplatz die Parade über das 8. Ost— preußische Infanterie⸗gtegiment Nr. 45 ah. Nach dem Vor— beimarsch des Regiments hielt der Statthalter eine Abschieds— ansprache an dasselbe. Nachmittags wird der Statthalter einer Einladung des Offiziercorps zum Diner folgen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 26. März. (Wien. Abendp.) Der Bericht der Finanz⸗-Kommissian des Herrenhauses über die Regierungs vorlage, betreffend die Amortisation der Bau⸗ und Erhaltungskosten für die Betriebs⸗ eintichtungen im Hafen von Triest, liegt bereits vor. Derselbe schließt mit dem Antrage: das Herrenhaus wolle dem vom Abgeordnetenhause bereits genehmigten Gesetzent⸗ wurfe die verfassungsmäßige Zustimmung ertheilen. Als Berichterstatter fungirt Graf Montecucoli. .

Pest, 26. März. (Wien. Ztg.) Der Justiz⸗Aus⸗ schuß des Abgeordnetenhauses setzte die Berathung des Gesetzentwurfs über die Aufhebung der Hauskom⸗ munionen in der gewesenen Militärgrenze fort und nahm den Gesetzentwurf, betreffend die Inartikulirung des mit der Schweiz abgeschlossenen Vertrages, bezüglich der gegenseitigen Sicherstellung des Armenrechts an.

Großbritannien und Irland. London, 27. März. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Unterhauses verlas der Staatssekretär des Krieges, Lord Hartington, eine Depesche, welche bestätigt, daß die Araber in die Flucht geschlagen und zerstreut wurden; die Engländer hatten keine Verluste. Vom Hause wurde darauf die zweite Lesung der Reformbill fortgesetzt.

Eine Depesche des Generals Graham an das Kriegs-Ministerium aus Heriba bei Tamanieb, von heute früh 5 Uhr meldet: Heute früh A/ Uhr formirten sich die Truppen zum Vormarsch auf Tamanieb. Die Ka⸗ vallerie bildet die Spitze, die Infanterie ist in 2 Carréès for— mirt; zwischen beiden Carrés befindet sich die Artillerie.

Frankreich. Paris, 27. März. (W. T. B.) Der Mini sterrath hat die Ernennungen des Generals Saussier zum Militär-Kommandanten von Paris, des Generals Davoust zum Kommandanten des Armee⸗Corpz in Algier und des Generals Billot zum Kommandanten des Armee— Corps in Lille bestätigt.

In der Deputirtenkammer brachte Barodet von den Radikalen heute den Antrag auf Revision der Verfassung ein und verlangte für denselben die Dringlich⸗ keit. Der Minister-Präsident Ferry bekämpfte die Dringlichkeit und erklärte:; die Regierung beabsichtige, die Kammer bei Beginn der Maisession mit der Revisionsfrage zu beschäftigen und die bezügliche Vorlage bei dem Senat und der Kammer gleichzeitig einzubringen. Der Dringlichkeits⸗ antrag Barodets wurde schließlich mit 3569 gegen 208 Stimmen abgelehnt und hierauf die Berathung der Interpellation über Madagaskar fortgesetzt. Der Minister-Präsident Ferry erklärte: Frankreich verfolge einen civilisatorischen Zweck; seine Zurückforderungen gründeten sich auf die Verträge von 1860 und 1868. Die Verhandlungen seien unterbrochen gewesen, am 1. Februar

. J. aber wieder aufgenommen worden. Es sei sehr zu wünschen, daß dieselben zum Abschlusse eines Vertrages führ⸗ ten, der den Völkerschaften im Nordwesten von Madagaskar und den französischen Staatsangehörigen Schutz gewähre, denn es sei unzulässig, daß alle Ausländer, mit alleiniger Aus⸗ nahme der Franzosen, Eigenthum in Madagaskar sollten erwerben können. Das Aufwerfen der Souveränetätsfrage würde zu einem Kriege auf Leben und Tod mit den Howas führen und eine Eroberungspolitik involviren; man müsse daher bescheiden und weise bleiben, um praktische Resultate zu erzielen. Die tunesische Angelegenveit sei beendet, diejenige in Tongking nahe sich ihrem Ende; es würde nicht verständig sein, etwas Neues zu unternehmen. Wenn indeß die Verhandlungen zu keinem Ziele führen sollten, werde kein Mittel unterlassen werden, die Howas unterwürfig zu machen, die Frankreich nicht un— gestraft Trotz bieten dürften. Am Schluß seiner Rede ver⸗ langte Ferry eine Tagesordnung, welche eine Politik des Aufgebens der begonnenen Unternehmung ausschließe und die Erörterung der Frage im Einzelnen einer Kommission zuweise, mit der sich die Regierung verständigen werde. Die Kammer nahm darauf mit 450 gegen 32 Stimmen eine Tagesorznung an, welche dem Entschluß Ausdruck giebt, alle Rechte Frank—⸗ reichs auf Madagaskar aufrecht zu erhalten, und welche die Kreditforderung an eine besondere Kommission zur Berathung verweist.

2 Uebernahme des Vorsitzes in der Budgetkom— mission suchte Rou vier nachzuweisen, daß die Finanz⸗ lage keine heunruhigende und das Defizit ein mehr scheinbares als thatsächliches sei. Zugleich sprach sich Reupier gegen die Einsührung neuer Abgaben aus und trat mit Entschiedenheit für die Minderung der Ausgaben ein.

Italien. Rom, 27. März. (W. T. B.) In dem heutigen Konsistorium , verlieh der Papst dem Erzbischof von Neapel die Kardinalsinsignien und präkonisirte verschie— dene Bischöse, namentlich für Frankreich und Spanien. Eine Allocution wurde vom Papste nicht abgehalten. Die in dem Konsistorium am vorigen Montag abgehaltene Allocution war ausschließlich dem Lobe der beiden neu ernannten Kardinäle gewidmet.

Griechenland. Athen, 27. März. (W. T. B.) Die Kammer hielt gestern keine Sitzung, weil die Deputirten nicht in beschiußfähiger Anzahl erschienen waren. Der heu⸗ tigen Sitzung wohnten 7 Mitglieder der Opposition bei. Bei letzterer sind Meinungssverschiedenheiten eingetreten.

Türkei. Konstantinopel, 27. März. (W. T. B.) Dem griechischen Patriarchen ist gestern Abend ein den früheren Berats vollständig gleichlautender Investitions⸗ bergt ausgehändigt worden. Die Frage der Privilegien des griechischen Patriarchats ist damit als erledigt anzusehen.

Tüfrtka. Egypten. Kairo, 27. März. (W. T. B.) Eine Depesche des Admirals Hewett meldet: die eng⸗ lischen Truppen seien heute Morgen über Tamanieb hinaus vorgerückt, bis sie den Feind in Sicht gehabt hatten, letzterer sei aber sofort, nachdem die englischen Truppen das Feuer eröffnet hätten, in die Berge geflohen. Die englischen Truppen hätten keinerlei Verluste gehabt; er halte den Feld—⸗ zug für beendet. ; . .

27. März. (W. T. B.) Die englischen Truppen sollen morgen nach Sua kim zurückkehren und werden vor⸗ aussichtlich dann Vorbereitungen treffen, um sich unverzüglich einzuschiffen. Bei Osman Digma dürften sich, wie aus Suakim gemeldet wird, nur noch wenige Mann befinden;

wohin derselbe geflohen, ist nicht bekannt.

Zeitungsstimmen.

Das „Berliner Finanz⸗ und Handelsblatt“ bemerkt zu dem letzten Verwaltungsbericht der Reichsbank:

... Schon in seinen ersten Zeilen wird das prüfende Auge durch die Konstatirung der nahezu verblüffenden Thatsache überrascht, daß die Gesammtumsätze der Reichsbank im Jahre 1883 sich um mehr als Sechseinbalb Milliarden, nämlich üm 6 514 016 fo υ vermehrt haben. Diese Umsätze betrugen i. J. 1883 62 619 705 9090 S gegen 56 005 689 20) S im Vorjahre. . ;

Aus dieser hocherfreulichen Erscheinung geht bis zur Evidenz hervor, daß ein stattlicher Aufschwung von Handel und Industrie in Deutschland stattgefunden hat. Denn indem die Reichsbank das Haupt ⸗Geldreservoir Deutschlands darstellt und die Geschäftsberichte der meisten deutschen Banken über eine beträchtliche Abnahme der Börsenumsätze klagen, so mußte die mehr als 63 Milliarden be⸗ tragende Vermehrung der Gesammtumsätze der Reichsbank also Sparten betreffen, die in gar keinem Zusammenhang mit der Börse stehen. Damit ist aber auch zugleich dem, von den Gegnern dieses Instituts mit Vorliebe erhobenen unverständigen Vorwurfe der Boden entzogen, als ob die Höhe der Umsätze der Reichsbank vorzugsweise ihrer Fühlung mit der Börse zu verdanken wäre. j

.Das Lombardgeschäft weist 4 500 Darlehne mit 704 201 800 s auf, gegen 900 870 000 M im Vorjahre, und es hat daher auch einen Gewinn⸗Minus von 698 439,45 MS gebracht. Indem von dem Ge—⸗ sammtzinsenbetrage auf diese Sparte: ;

1623 530 M auf die Reichsbankstellen, und nur 683 080 , auf die Centrale selbst entfallen, so ist auch hiermit der Vorwurf gänzlich widerlegt, als ob das Hauytgeschãft der Reichsbank nach Berlin konzentrirt worden sei, angeblich um die Operationen der Börsenmatadore zu soul agiren . ö.

In den „Berliner politischen Nachrichten lesen wir: ;

Als Seitens der Reichsregierung das bekannte Verbot der Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches erlassen wurde, that unsere freihändlerische und fortschrittliche Opposition gewaltig erregt, als ob mit jener Maßregel ein Attentat an der Ernährung des deutschen Volkes begangen wäre. Nun giebt ein in Cincinnati erscheinendes Blatt an, daß vom 1. November v. J. bis zum 9. Januar cr. im Westen 3 845 900 Schweine gepökelt wurden, 180 900 Stück weniger als in der entsprechenden Periode des Vorjahres. Für die ganze Saison wird die Zahl auf 6 (85 O0 gegen 6132 000 im Vorjahre geschätzt. Der Rückgang sei den Einfuhrverboten in Frankreich und Deutsch⸗ land zuzuschreiben. Also im Ganzen 47 000 Schweine weniger, die bisher auf den Export nach Deutschland und Frankreich emfielen. Selbst wenn Deutschland daran mit der bei weitem größeren Hälfte partizipirt hätte wie verschwindend gering fällt dieses Moment der Volksernährung wirthschaftlich ins Gewicht. Wie kam wohl unsere Opposition qaand mèéme dazu, solchen Lärm um einen Eier kuchen zu machen. . .

Dem „Deutschen Handelsarchiv“ schreibt man aus Magdeburg (Anfang Januar): ö .

Unsere Wollenwaarenfabriken waren anhaltend beschäftigt. Die⸗ jenigen, welche Militärtuche fabriziren, klagten zwar über den dabei bleibenden zu geringen Nutzen, diejenigen jedoch, welche für das freie Geschäft Mustersachen lieferten, waren mit dem erzielten Absatz und den erlangten Preisen zufrieden, und preisen den ihnen zu Theil ge⸗ wordenen Schutz gegen die ausländische Konkurrenz, ;

Die, in hiesiger Gegend schwunghaft betriebene Handschuh— Fabrikation hat im verflossenen Jahre eine Störung nicht erlitten und ist in der Lage, einer jeden Konkurrenz mit Erfolg zu begegnen.

Unsere chemischen Fabriken waren im Allgemeinen gut beschäftigt.

Die Lage der Eisenindustrie und der Maschinenfabriken unseres Bezirks kann als eine befriedigende bezeichnet werden. Die neu errichteten und noch zu errichtenden Zuckerfabriken brachten xeichliche Aufträge, und die für die Landwirthschaft arbeitenden Etablissements waren ebenfalls voll beschäftigt. Nicht minder Fabriken, welche ver⸗ schiedenartige Artikel liefern, wie das Eisenhüttenwerk zu Thale.

Demselben Blatte wird aus Dortmund (Mitte Januar) geschrieben: .

Die Fabriken in Fensterglas sind im Allgemeinen mit dem vor- jährigen Geschäftsgange zufrieden. Die Preise standen gleich im Früh— jahr ziemlich gut und konnten während des ganzen Jahres gehalten werden, da die Nachfrage in den besseren Qualitäten eine starke war und zeitweilig sogar über die Produktion hinausging. Die Nachfrage in den geringeren Qualitäten war eine weniger befriedigende, und war man deshalb genöthigt, die Ueberproduktion hierin zu exportiren, wozu China und Javan das geeignete Feld boten.

Die Ausfuhr ist, Dank der Herabsetzung der Frachten nach den Exporthäfen, nicht unwesentlich erleichtert worden, und wird das im Jahre 1883 ausgeführte Quantum dasjenige von 1882 wieder über⸗ schreiten. Leider ist die belgische Konkurrenz nach wie vor im Stande, durch enorm billige Preise den Weltmarkt zu beherrschen, so daß von einem lohnenden Export immer noch nicht die Rede sein kann. An besseren Arbeitern (Glasbläsern und Streckern) herrscht nach wie vor Mangel. .

Die Kattundruckereien hatten unter, Konjunkturverhältnissen zu leiden. Die Verkaufspreise sind sehr niedrig, jedoch ist der Absatz gegen das Jahr 1882 unverändert. . .

Für das Müllereigewerbe war das Jahr 1833 nicht ungünstig. ..

Die Salinen sind zwar mit dem Absatz zufrieden, jedoch sind die Preise für Salz weichend gewesen. . d

Für die Tuchfabriken war das inländische Geschäft ziemlich gut und die Produktion ist gestiegen. Auch für die Frühjahrssaison liegen hinreichende Aufträge vor. Es wurden aber, gleichwie im Vor⸗ jahre, nur billige Stoffe verlangt, so daß hauptsächlich nur Buenos⸗ Aires ⸗Wolle verarbeitet wurde und der Verbrauch von schlesischen Wollen immer geringer wird. Der Export nach den Vereinigten Staaten von Amerika hat nicht den erhofften Umfang erreicht.

Die Papierfabriken arbeiteten flott, meistens auf feste Ordre. Die Papiersorten, wozu geschliffener Holjstoff verwendet wird, wurden im Laufe des Jahres immer mehr im Preise gedrückt, und erreichten die Sorten für Zeitungsdruck eine nie geahnte Wohlfeilheit.

Die aus Lumpen hergestellten besseren Sorten behaupteten da⸗ gegen die früheren Preise, mit geringen Ausnahmen jedoch ist der Tonsum darin zurückgegangen. . .

Für die Brauereien hat sich der Bierverkauf im Jahre 1883 sehr günstig gestaltet. Die hohen Preise der Rohmaterialien, namentlich des Hopfens, fanden einen annähernden Ausgleich durch die Vortheile einer vergrößerten Produktion und theilweise, wenn auch in geringem Maße, durch etwas höhere Verkaufspreise.

Der Absatz nach dem Auslande und besonders nach Frankreich hat sich sehr gehoben und verspricht noch eine weitere Steigerung....

Die Lage der Stearinlichte⸗Fabrikation ist noch genau dieselbe wie vor einem Jahre; die Rohstoffe sind nach wie vor belastet, das Fabrikat Stegrin dabei ungenügend geschützt. Der Import fremden Stearins wird wieder 55 000 bis 60 900 Doppel -⸗Centner erreichen.

Die Lüdeascheider Knopffabrikation hatte bis Asgust-September ein flottes Geschäft in Besatzknöpfen für Damenkleider. Der Absatz war hauptsächlich nach Nordamerika, England und dem Inland gerichtet

NReichstags⸗ Angelegenheiten.

Die 1. Kommission des Reichstages zur Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, hat sich, wie folgt, konstituirt:! von Uechtritz⸗Steinkirch, Vorsitzender; Beisert, Stellvertreter des Vorsitzenden; Dr. Porsch, Schriftführer; Heydemann, Stellvertreter des Scriftführers; Freiherr von Aufseß, Büsing, Custodis, Dieden, Graf Droste zu Vischering; Feustel, Gold⸗ schmidt, Dr. Hartmann, Dr; Horwitz, Kochhann (Landsberg), von Köller, Lipke, Hr. Meyer (Hallex. Freiherr von Pfetten, von Pilgrim, Traeger, Freiherr von Vequel ⸗Westernach.