1884 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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61 Die kreisständische Finanz⸗Kommission des Kreises Buk.

Anmerkung. I) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden; doch muß jede Anweisung fit ft eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ ehen sein.

2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Der Königliche Hof legt heute für Se. Königliche Hoheit den Prinzen Leopold von Großbritannien und Irland, Herzog von Albany, Herzog zu Sachsen, die Trauer auf vierzehn Tage an.

Berlin, den 29. März 1884.

Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen Ober⸗-Real⸗ hule zu Breslau, Dr. Friedrich Haußdingz ist der Titel erlehrer verliehen und der ordentliche Lehrer Dr. Gustav rtner an der städtischen Abtheilung derselben Anstalt zum eclehrer ernannt worden.

Ju stiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Klasen in Leer ist zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Aurich, mit Anwei— sung seines Wohnsitzes in Leer, ernannt worden.

Der Fabrikbefitzer Wilhelm Westermann in Wesel ist zum Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen in Duisburg ernannt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt von Fabiankowski bei dem Amtsgericht in Mogilno und der Rechtsanwalt Schorn bei dem Landgericht in Elber⸗ feld, bei dem Amtsgericht und bei der Kammer sür Handels⸗ sachen in Barmen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichts⸗Assessor Dr. Körfer bei der Kammer für Handels— sachen in M.⸗Gladbach und der Regierungs⸗Assessor a. D. Ohly bei dem Landgericht in Bielefeld. J

Dem Notar, Justiz Rath Möger in Dortmund ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Höxter gestattet.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Stöckicht in Ems ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Notar ertheilt.

Der Amtsgerichts-Rath Petersen in Flensburg und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz- Rath Werner in Marg— grabowa sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurath Kozlowski zu Marien— werder ist nach Danzig versetzt und demselben die bei dem Königlichen Ober Präsidium der Provinz Westpreußen mit dem Prädikat als Weichselstrom-Baudirektor neu errichtete Regierungs- und Baurathsstelle verliehen worden.

Berichtigung.

In der veröffentlichten Ziehungeliste vom 12. Februar l. Is. über die sechs und vierzigste Verloosung der Prämienscheine des vormals Nassauischen Domaͤnekasse⸗Anlehens vom 14. August 1837 ist an⸗ gegeben, daß die Nummer 61685 mit der Prämie von 200 Fl. gezogen worden sei. Dieses wird dahin berichtigt, daß nicht die Nummer 61685, sondern die Nummer 81685 mit der Prämie von 200 Fl. ge—⸗ zogen wurde und diese zur Einlösung gelangen wird. Die Nummer 61685 ist bereits früher gezogen und eingelöst worden.

Wiesbaden, den 25. Maͤrz 1884.

Der Königliche Regierungs⸗-Präsident: von Wurmb.

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation auf hiesiger Universität für das bevor stehende Sommersemester 1884 findet am 16., 21., 26. und 30. April er., ; Nachmittags 3 Uhr, im Prüfung szim mer des Universitäts-⸗Gebäudes statt. Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vorschriftsmäßiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität nebst dem Schulzeugniß im Original, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutschen Staaten, welche die Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer wenigstens einen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen. ö Nachträgliche Immatrikulationen bedürfen einer besonderen Be— willigung. Halle a/ S., am 25. März 1884. Der Rektor der vereinten , ,. Halle⸗Wittenberg: oretius.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 29. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Mel⸗ dungen entgegen, empfingen den Obersten z. D. von Elpons mit den in die preußische Armee übertretenden türkischen Offizieren, ferner den Prinzen Friedrich Wilhelm zu Hohen— lohe⸗Ingelfingen und den Grafen Clemens zu Schönburg—

Glauchau, welche nach Beendigung der 4 des Herren⸗ hauses sich verabschiedeten, und nahmen sodann den Vortrag des General⸗Lieutenants von Albedyll entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte gestern, gleich nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tode des Herzogs von Albany, Ihre Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit die Kronprinzessin.

Heute war Ihre Majestät bei der Generalversammlung des Frauen⸗Lazareih⸗Vereins im Adlersaale des Königlichen Palais anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen 8 Uhr 25 Minuten mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich nach Potsdam zur Compagnie⸗-Besichtigung des 1. Garde⸗Regiments z. F. und kehrte um 12 Uhr von dort zurück.

Hierauf empfing Se. Kaiserliche Hoheit den General von Dannenberg, besuchte um 31 1 die Ethnologische Samm⸗ lung im Gebäude der alten Börse und ertheilte um 4 Uhr dem Grafen von Bentinck Audienz.

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf das Glückwunschschreiben der hiesigen Stadtverordneten zum Allerhöchsten Geburtstage folgende Antwort erlassen:

Mit froh bewegtem Herzen habe Ich die Glückwünsche empfangen, welche Mir die Stadtverordneten zu Meinem diesjährigen Geburts— tage ausgesprochen haben. Der alte treu bewährte Sinn der An hänglichkeit, welcher die Bürgerschaft Berlins von je her mit ihrem Königshause verbindet, hat darin wieder seinen beredten Ausdruck ge— funden. Ich freue Mich dieser Wahrnehmung und danke den Stadt verordneten für Ihre Theilnahme um so mehr, als Ich aus Ihrer Zuschrift zu Meiner Befriedigung ersehe, daß die aufrichtigen Be—⸗ strebungen, welche Ich im Verein mit Meiner Rezierung in der Fürsorge für das Wohl der Volksklassen unab⸗ lässig verfolge, auch bei Ihnen die rechte Würdigung finden. Ermuthigt und gehoben durch ein solches Vertrauen gebe Ich Mich der Hoffnung hin, daß Mein lebhafter Wunsch, die wirthschaftliche und soziale Lage der arbeitenden Bevölkerung im Wege der gesetz⸗ lichen Regelung gebessert und soweit als möglich gesichert zu sehen, seiner Erfüllung entgegen geht; nicht minder lebe Ich der Zuversicht, daß, wie die deutsche Nation sich nach außen hin dauernd friedlicher Beziehungen zu erfreuen haben möge, durch allmählichen Ausgleich der Gegensätze auch im Innern Beruhigung und Zufriedenheit gefördert werde. Möge die Bürgerschaft Berlins zur Erreichung dieses Zieles, welches dem Gedeihen des umfangreichen Berliner Gemeinwesens nur förderlich sein kann, nach Kräften beitragen!

Berlin, den 26. März 1884.

An die Stadtverordneten zu Berlin.

Wilhelm.

Durch das gestern Abend aus Cannes gemeldete plötzliche Hinscheiden Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Albany, jüngsten Sohnes Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Bruders Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, sind vie Kronprinzlichen Herrschaften und die Kaiserlichen Majestäten in unerwartete Trauer versetzt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde der Tod des Prinzen durch einen Sturz her⸗ beigeführt, den derselbe am Abend vorher im nautischen Klub erlitten hatte. Ihre Majestät die Königin Victoria, welche mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Beatrice zu der Vermählungsfeier nach Darmstadt reisen wollte, hat in Folge des Trauerfalls diese Absicht aufgegeben. Allerhöchstdieselbe erträgt, nach einem aus London vorliegenden Telegramm, den schweren Schlag mit wunderbarer Stärke.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver— einigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

In den Berichten verschiedener Zeitungen über die gestrige Sitzung des Reichstages sind dem Vertreter des Auswärtigen Amts die Aeußerungen untergelegt worden: der Art. 10 der Literarkonvention mit Belgien befinde sich in völliger Uebereinstimmung mit den bisherigen Reichsgesetzen über den Nachdruck, und als Anfangstermin der zehnjährigen Schutzfrist gelte ein für alle Mal der 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem ein Werk erschienen sei. In beiden Be— ziehungen sind, wie der in der Beilage enthaltene, dem Steno— gramm entsprechende Bericht über die betreffende Sitzung er— giebt, die Aeußerungen des Vertreters des Auswärtigen Amts in den bezeichneten Blättern nicht richtig wiedergegeben worden.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reich s— tages und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung e nter der Abgeordneten befinden sich in der Ersten

eilage.

In der heutigen (68) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer, der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Br. Lucius und der Staats⸗Minister von Boetticher, nebst mehreren Kom— missarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung: die Fort⸗ setzung der zweiten Berathung der Jag dordnung.

Die Berathung wurde aufgenommen bei §. 57. Derselbe lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:

§. 657. Kibitz und Möveneier dürfen nur bis zum 30. April jeden Jahres eingesammelt werden.

Durch Beschluß des Bezirksausschusses kann dieser Termin bis zum 20. April zurückverlegt oder für Kiebitzeier bis zum zehnten Mai, für Möveneier bis zum achtzehnten Juni einschließlich ver⸗ längert werden. Der Beschluß ist endgültig.

. Die Gier oder Jungen von anderem jagdbaren Federwilde dürfen auch von dem Jagdberechtigten nicht fortgenommen werden, mit Ausnahme derjenigen Eier, welche in Brutftätten ausgebrütet, gi welche zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzwecken benutzt werden ollen.

Nach kurzer Debatte wurde der . 57 in der Fassung der Kommission angenommen.

Es folgte die Berathung des 5. 58, welcher nach dem Kommissionsbeschluß lautet:

§. 58. Vom fünfzehnten Tage der für eine Wildart fest⸗ gesetzten Schonzeit ab bis zu deren Ablauf ist es verboten, derartiges

Wild, sei es in ganzen Stücken oder zerlegt, in demjenigen Bezirke, für welchen die Schonzeit gilt, zu versenden, zum Verkaufe umher⸗ zutragen, auszuftellen oder feilzubieten, zu rerkaufen und an⸗

zukaufen. Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf Kiebitz und

Mödveneier Anwendung.

Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Dirichlet⸗ Schmieder vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In 5§. 58 hinter zerlegt“ einzuschalten:

soweit dasselbe nicht zum Genusse zubereitet ist! und vor an⸗ zukaufen“ einzuschalten: zum Zwecke der Weiterveräußerung.

Der Abg. von Tiedemann (Bomst) bat, es bei dem Kommissionsbeschluß zu belassen. Wenn der Wilddiebstahl in diesem bekämpft werden sollte, so dürften nicht Exemptionen zu Gunsten der Frauen stattfinden. .

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗-Rath Freytag erklärte sich mit dem ersten Theil des Schmiederschen : 1. einverstanden, bat dagegen, den zweiten Theil abzu⸗ ehnen.

Hierauf wurde der erste Theil des Schmiederschen An— trags angenommen, der zweite Theil iedoch abgelehnt. So⸗ dann wurde der Paragraph in der von der Kommission vor— geschlagenen Fassung mit dem Amendement Schmieder an— genommen.

§8. 59 wurde ohne Debatte nach dem Kommissionsbeschluß genehmigt, ebenso §. 60.

Auch §. 60a wurde ohne Diskussion ee mg.

Das Haus berieth sodann §. 61, welcher nach dem Be⸗ schlusse des Herrenhauses lautet:

§. 61. Auf Wild in eingefriedigten Wildagärten finden die Vorschriften der 8§. 58 und 60, nicht aber des 5. 54 Anwendung.

Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Schütt vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Den §. 61 folgendermaßen zu fassen: „Auf Wild in einge⸗ friedigten Wildgärten, sowie in dauernd und gegen den Einlauf von Wild vollständig eingefriedigten Grundflächen (5. 2), finden die Vorschriften der 8§. 58 und 60, nicht aber der 5. 54 Anwendung.“

Der Abg. Schütt begründete den von ihm gestellten An—⸗ trag, während der Abg. von Rauchhaupt denselben bekämpfte.

Derselbe wurde hierauf abgelehnt und der 8. 61 nach dem Vorschlage der Kommission angenommen.

Damit war der fünfte Abschnitt erledigt.

Der sechste Abschnitt handelt vom Wildschaden und der erste Titel desselben von Verhütung des Wildschadens.

§. 62 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:

§. 62. Schwarzwild darf nur in geschlossenen Wildgärten oder solchen Revieren unterhalten werden, welche dergestalt eingefriedigt (vergattert) sind, daß das Wild weder ausbrechen, noch an fremdem Grundeigenthum Schaden anrichten kann.

Hierzu lag ein Antrag des Abg. Conrad vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Den 5§. 62 folgendermaßen zu fassen:

„Schwarz, Roth⸗ und Damwild darf nur in geschlossenen Wildgärten oder in solchen Revieren unterhalten werden, welche dergestalt eingefriedigt (vergattert) sind, daß das Wild weder aus— brechen noch an fremden Grundstücken Schaden anrichten kann.“

Des Weiteren beantragten die Abgg. Dirichlet⸗-Schmieder, im §. 62 hinter „Schwarzwild“ einzuschalten: „Roth- und Dammwild“.

Endlich beantragte der Abg. Bohtz, im 5. 62 Zeile 2 statt „unterhalten“ zu sagen „gehalten“.

Der Abg. Conrad führte aus, daß der Ersatz für Wild— schaden eine Forderung der Billigkeit sei, nachdem das Feld— und Forstpolizeigesetz den Waldbesitzern genügenden Schutz gebracht habe. Der Schaden, der gerade den kleinen Grund⸗ besitzern zugefügt werde, sei ein überaus großer. Tausende kleiner Leute würden durch den Wildschaden in ihrer Existenz bedroht. Hier müsse also Wandel geschaffen werden. Das Gesetz erkenne zwar an, daß ein Ersatz für Wildschaden zu leisten sei, lege aber die Verpflichtung zum Schadenersatz dem Pächter auf, dessen Solvenz nicht in allen Fällen zweifelsohne sei. Er hoffe daher, daß der Minister sowohl wie die Par⸗ teien des Hauses seine Bestrebungen, den kleinen Mann zu schützen, unterstützen und seinem Antrage zustimmen würden.

Der Abg. Dr. Grimm hob hervor, daß der Abg. Conrad die Situation zu schwarz gemalt habe. Allerdings sei dem Wildschaden zu steuern. Aber die Regierung sei bemüht, durch gehörigen Abschuß die bedrohliche Zunahme des Wild— stands zu verhindern. Er bitte deshalb, den Antrag Conrad abzulehnen und den Paragraphen in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.

Der Abg. Frhr. von Eckardtstein glaubte, daß mit dem Schwarzwild in dem §. 62 viel zu hart umgegangen sei. Das Roth⸗ und Damwild richte nicht geringeren Schaden an.

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erklärte, daß unbedingt Ersatz für den Wildschaden zu leisten sei. Dieser Ersatz werde am besten erreicht werden, wenn man den Weg, welchen die Regierung in der Vorlage vorgeschlagen habe, betreten wollte. Es seien durch dieselbe die Befugnisse der Aufsichtsbehörde verstärkt, auf einen erhöhten Abschuß zu dringen, und diese Befugniß solle für alle Wildarten gelten. Wenn die Kommission sich bemüht habe, einen anderen Ausweg für den Wildschadenersatz zu finden, so müsse er bemerken, daß die Vorschläge der Kommission praktisch nicht durchführbar feien. Eine Reduktion des Wildstandes werde sich nur durch die Re— gierungsvorlage herbeiführen lassen. Allerdings sei diese Re— duktion nicht ohne Schwierigkeit. Die milden Winter der letzten Jahre hätten den Wildstand vermehrt. Trotzdem sei die Zahl der Klagen über Wildschaden nicht groß. Das falle um so mehr ins Gewicht, als in der Presse eine küͤnstliche Agitation in dieser Frage monatelang unterhalten worden sei. Rur aus 4 Regierungsbezirken seien Klagen bei ihm eingegangen, und in allen diesen Fällen sei sofort verfügt worden, daß für gehöri⸗ gen Abschuß und Einzäunung gesorgt werde. Er mache sich anheischig, daß berechtigte Klagen in Zukunft nicht wieder vorkommen sollten, soweit Königliche Forsten in Betracht far g Er bitte deshalb, die Regierungsvorlage wieder her— zustellen.

Der Abg. von Krosigk erklärte sich für die Kommissions⸗ vorschläge, obschon dieselben nicht ohne Bedenken seien; da⸗ gegen sei der Antrag Conrad für ihn unannehmbar.

n Der Abg. Dr. Köhler sprach sich für den Antrag Con⸗ rad aus.

Der Abg. von Rauchhaupt wies darauf hin, daß ein agitatorisches Vorgehen, wie es vom Abg. Conrad beliebt werde, sicher nicht den Interessen der kleinen Grundbesitzer dienen könne. Wer es ehrlich mit dem Wohle des kleinen Mannes meine, müsse den Kommissionsvorschlägen zu⸗ stimmen, die gegen den Willen der Regierung zu Stande ge⸗ kommen seien. Die Vorschläge der Kommission bedeuteten einen großen Fortschritt gegen den bisherigen gesetzlichen Zustand. Werde der Vorschlag des Abg. Conrad angenommen,

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so bedeute das nichts weiter, als den großen Waldbesitzern eine Verpflichtung auferlegen, die zu halten unmöglich sei—

Der Abg. Westerburg erwiderte, daß es sich bei der Wildschadenfrage um eine Frage des Rechts und des Anstands handle. Seit 1848 sei, wie in den Motiven bemerkt, der Wildstand gewachsen. Daraus schon könne man entnehmen, daß auch der Wildschaden zugenommen haben müsse.

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erklärte, daß im Jahre 1881ñ82 17 und im Jahre 1882/83 20 Klagen über Wild⸗ schaden zu seiner Kenntniß gelangt seien.

Die Diskussion wurde alsdann geschlossen. In nament⸗ licher Abstimmung wurde bei Schluß des Blattes der Antrag Conrad mit der vom Abg. Bachem beantragten Aenderung, hinter dem Wort „unterhalten“ in Klammern „gehegt“ zu setzen, mit 160 gegen 148 Stimmen angenommen.

In Berücksichtigung des Umstandes, daß in der Eisen⸗ bahnverwaltung die Regierungs⸗Baumeister und Regierungs-⸗Maschinenmeister nicht mehr von Seiten der einzelnen Königlichen Eisenbahn-Direktionen nach Maßgabe des jeweiligen Bedürfnisses in kontraktlichem Verhältnisse engagirt, sondern von Seiten des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten zur Beschäftigung einberufen und den einzelnen Ver⸗ waltungen überwiesen werden, sind bereits die Besoldungs— verhältnisse derselben nach einheitlichen Grundsätzen und zwar unter dem Gesichtspunkt eines mit dem Antritt der Beschäf⸗ tigung bei der Staatsverwaltung beginnenden Beagmten— verhältnisses geregelt. Im Anschluß hieran ist neuer⸗ dings eine Revision der bisherigen Vorschriften über die Ge⸗ währung von Tagegeldern und Reisekosten sowie von Umzugskostenvergütungen an die genannten außer⸗ etatsmäßigen Beamten veranlaßt worden, deren Resultate im Eisenbahn⸗Verordnungsblatt veroffentlicht werden.

„Verlobte“ im Sinne des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung (betreffend die Nothwendigkeit der Stellung des Strafantrages bei Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und das Recht der Zeugnißverweigerung) sind nach zwei Urtheilen des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 28. Januar d. IJ, nicht nur die in einem civilrechtlich⸗wirksamen Ver— löbnisse stehenden Personen, sondern auch diejenigen Per— sonen, welche zwar nicht in der landesgesetzlich vorgeschriebenen formellen Weise, aber doch ein ernstlich gemeintes und auf moralischer und gesetzlich erlaubter Grundlage beruhendes (mit Ausschluß also von unmoralischen resp. strafbaren Liebesverhältnissen), auf Verheirathung abzielendes Ehever⸗ sprechen sich gegenseitig gegeben haben.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischen Ministerial⸗Räthe von Kastner und Herr— mann sind nach München abgereist.

Mit dem heutigen Tage endet der am 10. d. M. hierselbst begonnene militärärztliche Operations⸗ kursus und werden sich die zur Theilnahme an demselhen kommandirt gewesenen Assistenz⸗Aerzte der Armee und Marine in ihre resp. Garnisonen zurückbegeben.

Bayern. München, 28. März. (W. T. B.). Die Kammer der Abgeordneten genehmigte heute mit 125 gegen 15 Stimmen, dem Ausschußantrage gemäß, das Regie⸗ rungspostulat von 380 000 S6 zum Ausbau des Akademie gebäudes.

Baden. Karlsruhe, 28. März. (W. T. B.) Im Landtage brachte der Abg. Junghanns (ultramontan) heute die Interpellation ein: ob die Regierung die Errich⸗ tung einer öffentlichen Hagelversicherungsanstalt mit freiwilligem Beitritt, welche nach dem Vorgange der bayerischen Gesetzgebung auch für Baden als wünschenswerth ö durchführbar erscheine, bereits in Erwägung gezogen habe.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 27. März. Die „Leipz. Ztg.“ berichtet: In dem Befinden Ihrer Hoheit der Frau Herzogin ist erfreulicher Weise eine Besserung einge— treten. Das heute früh ausgelegte Bulletin lautet: Wäh— rend schwächere Anfälle von Herzschwäche gestern Vormittag sich noch mehrfach zeigten, sind dieselben von Mittag ab neben starken Schweißbildungen immer mehr verschwunden. Die Nacht, in der zweiten Hälfte wenigstens, den Umständen nach ziemlich gut. Heute Temperatur 38,90, gestern Puls 136, unregel⸗ mäßig, heute 122 und regelmäßig. Appetit und Kräfte noch gering, aber besser als gestern. Eilert.

Heute ist die Landscha ft nach Beendigung ihrer Arbeiten vertagt worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 27. März. (Wienz

Abdp.) Die Budgetkommission des Herrenhauses hat den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Budget—⸗ provisoriums bis Ende April d. J., bereits erledigt und beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage. Im Abgeordnetenhause tagten heute zahlreiche Ausschüsse, um das ihnen zugewiesene Berathungsmaterial mit thunlichst⸗ ster Raschheit aufzuarbeiten. . Pest, 28. März. (W. T. B.) Im Unterhause sprach sich heute bei der Berathung der Gewerbevorlage der Minister⸗Präsident Tisza entschieden gegen eine Zollschranke Desterreich gegenüber aus, weil den ungarischen Rohprodukten damit ein wichtiges Absatzgebiet entzogen werden würde.

Belgien. Brüssel, 28. März. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat die Konvention mit Deutschland zum Schutze des gewerblichen Eigen— thums genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, 28. März. (W. T. B.) Im Oberhause wurde heute von Lord Granville, im Unterhause von Lord Hartington der schmerzliche Verlust mitgetheilt, der die Königin durch den Tod des Herzogs von Albany betroffen hat. Lord Granville und Lord Hartington fügten ihrer Mittheilung hinzu, daß sie eine Verkagung nicht beantragen würden, weil dafür ein Präzedenzfall nicht vorliege. Beide kündigten aber für nächsten Montag den Antrag auf Erlaß einer Beileids⸗ adresse an die Königin und an die Herzogin von Albany an. Im Oberhause gab Lord Carnarvon, im Unterhause Northcote den Gefühlen der Trauer und der Theilnahme an dem tief betrübenden Todesfalle wärmsten Ausdruck.

29. März, früh. (W. T. B.) Das Hinscheiden des Herzogs von Albany hat hier und in den Provinzen tiefe Trauer hervorgerufen. Von allen Seiten gehen Beileids⸗ bezengungen voll größter Sympathie für die Königin und die

Königliche Familie ein. Die Kaiserin Eugenie kam gestern Nach⸗ mittag in Windsor an, wo sie von der Königin empfangen wurde und einige Stunden verblieb. Nach Mittheilung der Kaiserin an einige hochgestellte Persönlichkeiten erträgt die Königin den schweren Schlag mit wunderbare Stärke. Gestern Abend traf auch der Prinz von Wales in Windsor ein; derselbe wird sich voraussichtlich heute nach Cannes begeben. Die Herzogin von Albany, welche die Trauerkunde von der Prinzessin Christian erhielt, ist vollständig gebrochen. Der Hofmeister der Königin, Sir John Cowell, ist auf Befehl der Königin Abends nach Cannes abgereist, um die Leiche des Herzogs nach Windsor überzuführen.

Das Unterhaus hat gestern mit 208 gegen Stim— men einen Antrag Pells auf Herbeiführung einer Er. hte⸗ rung der lokalen Steuern angenommen. Die Reg erung hatte den Antrag bekämpft mit der Erklärung, daß diese Frage von derjenigen der lokalen Verwaltung nicht getrennt werden könne. Ueber letztere bereite die Regierung einen Antrag vor, welcher bei günstiger Gelegenheit eingebracht werden solle.

29. März, früh. (W. T. B.) Sämmtliche Morgen⸗ zeitungen erscheinen mit Trauerrand und enthalten Artel, in welchen die Verdienste des verstorbenen Herzogs von Albany hervorgehoben werden und das tiefste Bedauern über seinen Tod sowie die Sympathie für die Königin und die Königliche Fa—⸗ milie ausgedrückt wird. Ein der „Times“ aus Cannes zugegangenes Telegramm von gestern berichtet, daß der Herzog bei dem Treppensteigen im „Cercle nautique“ fiel, wobei er sich das Knie verletzte. Nach Hause und zu Bett gebracht, empfand er keine Schmerzen. Er nahm ein leichtes Souper ein, wobei er einschlief Um 21 Uhr Morgens wurde der Arzt, welcher in demselben Zimmer schlief, durch ein schweres Athemholen des Herzogs geweckt; er fand ihn in einem Krampfanfall. Sechs Minuten später erfolgte der Tod. k 4 Todesursache ist muthmaßlich eine Blutergießung ins

ehirn.

Italien. Rom, 28. März. (W. T. B.) Wie in parlamentarischen Kreisen versichert wird, wäre das Ministe— rium definitiv konstituirt: der Minister-Präsident und Mi— nister des Innern Depretis, der Minister des Auswärtigen Mancini, der Finanz⸗Minister Magliani, der Arbeits-Minister Genala und der Marine-Minister del Santo würden auf ihren Posten verbleiben, das Ackerbau⸗Ministerium von Gri⸗ maldi, das Justiz⸗Ministerium von Ferracini, das Kriegs—⸗ Ministerium von Bertole Viale, das Unterrichts-Ministerium von Coppino übernommen werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. März. (W. T. B.) Die in auswärtigen Blättern enthaltenen Nachrichten über angebliche Ruhestörungen in Kiew erweisen sich nach wiederholten Anfragen als unbegründet; es handelt sich ohne Zweifel um eine Reproduktion der bezüglichen Gerüchte, die bereits am 24. und 25. d. M. hier kursirten und schon damals nach authentischen Informationen als unrichtig bezeichnet werden konnten.

Der neu ernannte württembergische Gesandte, Graf von Linden, überreichte gestern dem Kaiser sein Beglaubigungsschreiben und wurde sodann von der Kaiserin empfangen.

Afrika. Egypten. Kairo, 28. März. (W. T. B.) Wie aus Suakim gemeldet wird, trafen mehrere Scheiks, welche den bisher den Engländern feindlich gesinnten Stämmen der Samarar, Damileb und Hoorah angehören, gestern Abend daselbst ein und gaben Versicherungen ihrer Freundschaft. Dieselben versprachen zugleich, ihr Möglichstes zu thun, um mit Hülse anderer Scheiks Osman Digma gefangen zu nehmen. Die durch diese Scheiks vertretenen Stämme zählen ungefähr 5000 Männer und haben ihre Wohnsitze auf dem Gebiet zwischen Suakim und Kassala Andere Scheiks verbürgen sich für die Frei— legung des Weges nach Berber. Ein Regiment Kavallerie und zwei Regimenter Infanterie sollen sich morgen an Bord des Transportschiffs „Jumna“ einschiffen.

Seitungsstimmen.

Die „Kölnische Volkszeitung“ brachte in Nr. 71 eine Besprechung der Schrift des Hrn. R. Esser: „Der Ent⸗ wurf des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften“, und kam im Gegensatz zu dem Verfasser jener Schrift zu dem Resultat, daß allerdings eine Verschärfung des Aktiengesetzes noth thue, wie solche der neue Gesetzentwurf thatsächlich bezwecke. In Nr. 78 und 79 erörtert das Blatt dann water, daß, so einschneidende Vorschristen der Entwurf auch bezüg⸗ lich der Gründung enthalte und so sehr der vierte Theil des Gesetzes, die Strafbestimmungen, vermehrt und präzisirt wor⸗ den seien, man doch in den beiden Abschnitten des dritten Theiles, welche von dem Rechtsverhältniß der Aktionäre und den Rechten und Pflichten des Vorstandes handeln, Bestimmun⸗ gen vermisse, welche allein geeignet wären, die Rechte und Interessen der Aktionäre, besonders der Minderzahl derselben, wirksam zu wahren und zur Geltung zu bringen. Nachdem die Köln. Vi 8.“ eine Verschärfung der Vorschriften Über die Bilanz befürwortet hat, sagt sie weiter:

Ein anderer, geradezu schreiender Mißstand, welcher sich an einer ganzen Reihe von Aktiengesellschaften mit der Zeit herausgebildet hat, wird auch von dem neuen Gesetzentwurf vollständig unbeachtet gelassen, nämlich das Cliquenwesen und der Nepotismus.

Den Klüngel“ wird freilich kein Gesetz der Welt wegschaffen können, aber dem Staate muß doch das Recht und die Pflicht zu2 gesprochen werden, wenigstens nach Kräften Dämme gegen eine Gefahr aufzuwerfen, welche nicht nur den engern Kreis der Aktieninteressenten fortwährend bedroht, sondern bei ihrem Weiter— schreiten über kurz oder lang zu einer sozialen Kalamität werden muß, Denn wohin soll es führen, wenn eine einzige Person, wie das vorgekommen ist, Inhaber von 28 Aufsichtsrathsstellen werden kann? Niemand wird glauben, daß bei solcher Anhäufung der Aemter auch nur eines gewissenhaft im Interesse der Aktionäre von einem 28fachen Aufsichtsrath vertreten werden könne. Es muß sich Jedem die Ueber— zeugung aufdrängen, daß in gewissen Kreisen die Aussichtsrathsstellen entweder lediglich als Sinekuren oder als Mittel zu ganz andern Zwecken betrachtet und benutzt werden. Den Aktionären ist damit sicherlich nicht gedient, und der Staat hat ohne Zweifel das Recht und die Pflicht, die Zahl der Aufsichtsrathsstellen, welche von einer Person bekleidet werden können, möglichst zu beschränken, wie er denn thatsächlich sich das Recht nimmt, die Minorität der Aktionäre auf 1,20, 1,10 oder 1/3 des Aktienkapitals zu normiren, um der Gefahr vorzubeugen, daß die Generalversammlung zu einem pol⸗ nischen Reichstage oder zu einem Tummelplatze gewisfenloser Spe⸗ kulanten gemacht werde.

Einen das Erwerbsleben sowohl wie die Aktiengesellschaft an sich mehr und mehr bedrohenden Churakter hat die Anhäufung der Aemter dadurch angenommen, daß dieselbe in den Händen weniger

amilien ruht. n dem Aufsichtsrath einer ganzen Reihe von

ktiengesellschaften finden sich stets dieselben Brüder, Schwäger, Oheime und Neffen, ja es ist, wie wir oben schon angeführt haben, der staunenswerthe Fall vorgekommen, daß Vater, Oheime und Schwager als Aufsichtgzräthe ihrem Sohne und Neffen als Direktor Decharge ertheilten, während eine erhebliche Minorität ganz anderer Meinung war. So weit ist es übrigens schon gekommen, daß der Aufsichtsrath einzelner Aktiengesellschaften fast ausschließlich aus einer Sippe besteht. Solche an sich schon höchst unpassende Zustände wer⸗ den sich nächstens mit erneuter Kraft wiederholen, wenn das Gesetz nicht amendirt wird. . . .

Zum Schluß heißt es:

Vor uns liegt eine sorgfältig gearbeitete, aber noch immer nicht ganz erschöpfende Aufstellung aus der Zeit vor der Verstaatlichung der großen westlichen Bahnen, welche einen Maßstab liefert für die ungeheuere finanzielle Machtfülle, welche im Laufe der Zeit in ver— hältnißmäßig wenigen Händen sich angesammelt hat. Da ist in Wahrbeit ein Staat im Staate. Gin Gesellschaftskapital seinschließlich des in der Rheinischen und Cöln. Mindener Gifen⸗ bahn Gesellschaft angelegten, im Gesammtbetrage von 331 6585 760 S, sage Dreizehnhunderteinunddreißig Millionen Mark, wird fast voll— ständig von einem Gremium von etwa 46 Personen beherrscht. Mustert man die Direktionen und Aufsichtsräthe der betreffenden Institute, so hat man insbesondere einen wahren Rattenkönig der Cölner hohen Finanz vor sich: die Zugzehörigkeit derselben Person zu einem halben Dutzend Verwaltungen ist nichts seltenes; drei Namen finden sich in 7, zwei in 8, zwei in 19, einer in 11, einer in 14, einer in 16, einer in 17 und einer gar in 19 Verwaltungsräthen, und die Träger dieser Namen sind fast alle unter einander verwandt oder verschwägert! So ist bei⸗ spielsweise der neunzehnfache Aufsichtsrath Bruder eines sechsfachen und Schwager eines zehnfachen. Eine nicht geringe Zahl diefer Auf— sichtsraths Mitglieder hat vielfach jährlich Tantiemen bezogen, welche die Gehälter unserer Minister bei weitem übersteigen.

.Wir glauben, daß die großen Gefahren einer solchen Ent— wickelung sich Jedem aufdrängen müssen, und daß dieselben bei der bevorstehenden Berathung der Aktien Gesetznovelle nicht außer Acht bleiben können. Es muß das unseres Erachtens dazu führen, daß die Bestimmungen unserer Kommunalgesetzgebung hinsichtlich der ver⸗ wandtschaftlichen Beziehungen analog auch in der Aktiengesetzgebung Eingang finden.

Das „Leobschützer Wochenblatt“ meldet:

In dem zumeist von armen Webern bewohnten Städtchen Kat— scher, im Leobschützer Kreise, scheint die vor längerer Zeit eingetretene Besserung der Erwerbsverhältnisse nicht nur Bestand zu haben, fon— dern noch an Intensität zu gewinnen. Zur Zeit werden in Katscher durch neun auswärtige Fabrikanten mehr als 450 Stühle allein mit Plüscharbeit, durch zwei Fabrikanten etwa 200 Stühle mit Schach witzweberei und durch etwa sechs bis acht weitere Fabrikanten außer= dem noch ungefähr 300 Stühle für Züchenleinwand, Creas, Bar— chend ꝛc. beschäftigt.

Dem (Frankfurter) „Aktionär“ wird zur Lage der deutschen Eisenindustrie aus St. Wendel, 25. März, berichtet: Die Walzeisenwerke sind gut beschäftigt, zum Theil mit Ordres für das Ausland, wo das deutsche Fabrikat sich mehr und mehr Bahn bricht und vielfach dem englischen unb belgischen vorgezogen wird. In Trägern geht das Geschäft augenblicklich fehr flott und würde es nicht überraschen, wenn die Preise hierfür in nächster Zeit etwas anziehen würden. In Schwarzblechen ist der Absatz sehr stelig und die Werke behaupten ihre Notirungen mit Leichtigkeit. Das Siegenerland hat sogar seine Preise, die freilich enorm gedrückt waren, bereits wieder erhöhen können. Weißbleche sind ungemein fest und können die Werke, die auf mehrere Monate volle Beschäftigung haben, den an sie gestellten Anforderungen kaum nachkommen. In Eisenbahn⸗ material haben die Submissionen der letzten Monate größere Ordres gebracht, sodaß das dringende Arbeitsbedürfniß der Werke gestillt ist und bei den neuesten Ausschreibungen für Lieferfristen per Anfangs Sommer bereits eine Prolongation von Seiten der Werke verlangt wurde. Auch vom Auslande sind verschiedene größere Ordres zu besseren Preisen in Deutschland placirt worden.

Ein sächsischer Industrieller schreibt der „Nord—⸗ deutschen Allgemeinen Zeitung“:

In unserem industriellen Sachsen, wo die meisten Leute von ihrer Hände Arbeit leben müssen, macht es einen geradezu peinlichen Eindruck, zu hören, wie Seitens der Fortschrittspartei im Reichstag immer und immer wieder Nörgeleien über die von der Regierung eingeschlagene Schutzpolitik stattfinden. So hat in einer der letzten Reichstagssitzungen Hr. Professor Hänel allerlei Beweisstücke, z. B. den Beweis der Erhöhung der Arbeitslöhne, verlangt und mit der ihm eigenen Kathederweitheit über Schutz der nationalen Arbeit gesprochen. Wenn sich der Herr Professor beispielsweise über die Verhältnisse derjenigen Industrie, durch die in Sachsen die meisten Arbeiter beschäftigt werden, der Textilindustrie, einmal gründlich informiren wollte, so würde er erfahren, in welch geradezu erstaun⸗ licher Weise sich dieselbe in den letzten Jahren entwickelt hat und wie sich im Zusammenhang damit auch die Arbeitslöhne gebessert haben. Für die Industriellen selbst ist es kein Geheimniß mehr, daß durch die Erhöhung des Zolls auf Webewaaren 2c. der Import fran— zösischer und englischer Waaren wesentlich beschränkt und daß dadurch der erste Anstoß gegeben wurde, diese Industrie so zu kräftigen, daß sie heute fähig ist, auf dem Weltmarkt erfolgreich aufzutreten. . . .

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 13. In⸗ halt: Justizwesen: Aenderungen im Verzeichniß der zur Einziehung von Gexichtskosten bestimmten Stellen. Marine und Schiffahrt: Berichtigung. Konsulatwesen: Ernennung. Exequatur-⸗Ertheilungen. Polizeiwesen: Autweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Ju stiz Ministerial⸗Blatt. Nr. 13. Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 29. März 1884, betreffend die Mittheilung der Strafurtheile. Allgemeine Verfügung vom 20. März 1884, be⸗ treffend die Gerichtsverfassung in Rußland. Allgemeine Verfügung vom 24. März 1884 betreffend die Registrirung der Kosten der Unter⸗ ,, Erkenntniß des Reichsgerichts vom 15/1Isz. Novem⸗ er .

Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 7. Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 9. März 1884, betr. Bewilligung von Tagegeldern und Reisekosten ꝛc. an Re⸗ gierungs · Baumeister und RegierungsMaschinenmeister. Vom 17. März 1884, betreffend Regelung des Abrechnungsverkehrs zwischen den Eisenbahn⸗ und Postverwaltungsbehörden. Vom 19. März 1884, betr. Reglement über die Annahme, Ausbildung und Anstel⸗ lung von Fivil⸗Supernumerarien im Staats⸗Eisenbahndienst. Vom 19. März 1884, betr. Veranschlagung und Verbuchung der Kosten für den Umbau und die Erweiterung von Bahnhöfen bezw. einzelner Geleisekomplexe auf denselben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem Deutschen. Wörterbuch der Gebrüder Grimm (fortgesetzt von Moriz Heyne, Rudolf Hildebrand, Matthias Eexer und Karl Weigand; Verlag von S. Hirzel in Leipzig) ist kürzlich des I. Bandes 132. Lieferung ausgegeben worden. Dieselbe enthält die Artikel.. Messe“' bis „mißlich! und ist bearbeitet von Dr. Moriz Heyne. Wie alle, von diesem Gelehrten bearbeiteten Theile des nationalen Werks zeichnet sich auch diese Lieferung durch gründ⸗ liche sprachgeschichtliche Einleitungen und etymologische Erklärungen zu den einzelnen Artikeln aus. Die Lieferung beginnt innerhalb des Artikels ‚Messe“, dem sich eine Anzahl davon abgeleiteter und damit zusammengesetzter Worte anreihen. Dann folgt das Zeitwort messeni. In dem Artikel ‚Messer' werden auch einige sprüch⸗