1884 / 78 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

den angegebenen Punkten vom liberalen Standpunkt aus auch keine Berechtigung finden können, zum Konflikt zu treiben, müssen

wir unsere Stellung zur freisinnigen Partei als eine gegnerische be⸗

zeichnen, unbeschadet der großen Achtung vor der Tüchtigkeit einzelner

Mitglieder derselben. Wir vertrauen, daß alle national und gemäßigt liberal gesinnten Kreise der Bevölkerung sich von der Gefährdung unserer inneren Ruhe durch die neue Partei überzeugen und ihr Ver halten bei den nächsten Wahlen demgemäß einrichten werden.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Im 12. Breslauer Wahlbezirk (Glatz) ist an Stelle des verstorbenen Abg. von Ludwig Frhr. von Hucene-Mahlen dorf (Centrum) mit 6493 Stimmen zum Mitgliede des Reichstags ge— wählt worden. Ober⸗Bürgermeister von Forckenbeck erbielt 654 und Schneidermeister Kühn in Langenbielau, Sozialdemokrat, 78 Stimmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Zur Erinnerung an Frie drich Oetker. Von Dr. Adam Pfaff, Professor der Geschichte am Großherzogl. Poly- technikum zu Karlsruhe. Gotha. Friedrich Andreas Perthes. 1884. gr. 8. S. TVI u. 245. Preis 4 Mark. Der Verfasser dieser Erinnerungsblätter will an den alten Freund. den treuen Kampf⸗— genossen in längst entschwundenen Tagen eine Pflicht der Pietät und der Gerechtigkeit üben. Er möchte das schon bei seinen Lebzeiten gefälschte Bild für Mit. und Nachwelt ungetrübt und klar wieder herstellen. Für diesen Zweck war nur der Lebens gang einfach und wahrhaft treu zu schildern. Der 6. von dem Verstorbenen selbst zur Ausführung seines Liebling wunsches bestimmt, bat den letzten Willen in dankenswerther Weise erfüllt, namentlich den einzigen Ehrgeiz Oetkers hervorgehoben, das dornenvolle Amt eines Volkstribunen treu und ehrlich zu verwalten, die Rechte seines Volkes zu vertheidigen, an des Vaterlandes Macht und Größe bauen zu helfen. Als echter deutscher Patriot stellte Oetker das gesammte Vaterland über Alles, wußte aber die Pflichten gegen dieses mit der Liebe gegen seine engere Heimath zu vereinigen: er hielt sest an den Eigenthümlichkeiten und Sonderrechten Hssens. Daher ist ein wesentlicher Theil des Buches der von Oetker geleiteten und mit aller Energie betriebenen Herstellung der Verfassung Churhessens gewidmet. Der zweite oder richtiger der dritte churhessische Verfassungs kampf won 1859— 1867 u. 1866) bildet den Höhepunkt von Oetkers persönlicher politischer Thätigkeit. Mit einer Klugheit, Findigkeit und Ausdauer ohne Gleichen hat er da den läglichen „kleinen Krieg“ gegen die churfürstliche Regierung geführt. Die hier gegebenen Mittheilungen, namentlich über die persönliche Betheiligung Oetkers bereichern werthvoll den bisher noch nickt genügend beleuchteten Theil unserer deutschen Geschichte. In Churhessen ist die deutsche Frage entschieden worden, wie der bayerische Minister von der Pfordten gesagt hat. Von besonderem Interesse sind die Erzäl lungen über die persönlichen Beziehungen Oetkers zu dem jetzigen Reichskanzler Fürsten von Bismarck, mit dem er öfter Unter— redungen hatte und dessen entschlossene Thatkraft schon 1862 für die deutschen Angelegenheiten hervorbob. Wenn nun auch in der ganzen rom Werfasser geschilderten politischen Angelegenheit des dam iligen Churfürstemhums Hessen manches von mehr speciellem Interesse ist, Einzelnes sogar von ganz persönlichem Interesse für die dortige Krisis, so ist doch Anderes wegen der allgemeinen deutschen Be— ziehungen von einer weit darüber hinausgehenden Tragweite. Wenn Oetker ein trefflicher Führer in dem heffischen Verfassunge kampfe war, so ward ihm diese Führung wesentlich erleichtert durch die bewunderungswertke Einigkeit und Fefligkeit, mit welcher die allergrößte Mehrheit in Churhessen zu ihm stand und ihn unterstützte. Der Gedanke, daß der König von Preußen an die Spitze Deutsch⸗ lands treten müsse, kam in keinem anderen Lande früher und stärker zum Durchbruch als in Churhessen. Aber die Ereignisse, welche den Krieg von 1866 und damit den Untergang des Churstaates zur Folge hatten, sind von Oetker weder gewünscht, noch herbeigeführt, noch gefördert worden. Er hat ihnen nach Kräften zu wehren und den Churfürsten von dem verhängnißvollen Wege abzuhalten versucht, der ihn in das Verderben sührte. Es war' aber vergebliche Mühe, ebenso wie der Versuch, von der Selbständigkeit seines Heimatbslandes so viel als möglich zu retlen. Deshalb haben ihm preu⸗ ßische Liberale Partikularik mus vorgeworfen, und die Demokraten warfen ihn verleumderisch zu den „Todtengräbein der hessischen Verfassung.“ Pfaff nimmt ihn gegen diese unberechtigten Vorwürfe tapfer in Schutz, indem er nachweist, wie Oetker nur bemüht gewesen ist, von den vielen trefflichen Einrichtungen seines engeren Vaterlandes, z. B. von der erprobten Gexichtsverfassung einen ansehnlichen Antheil in die neue Ordnung der Dinge hinüber zu leiten. Auch Setkers Betheiligung an der Biltung einer nationalliberalen Partei im preußischen Abgeordnetenhause sowie im Reichstage ist näher besprochen. Oetker starb am 17. Februar 1881; auf dem Tische neben feinem Sterbebette lag aufgeschlagen sein Lieblingsbuch, die Bibel. Pfaff's Schrift ist ein wohlverdientes Denkmal, welches der Freund dem alten Freunde, der Gesinnungsgenosse dem treuen Kampfgenofsen gesetzt hat.

Von dem ‚Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts⸗ und Alterthumsvereine⸗ (her⸗ ausgegeben von dem Veiwaltungsausschuß des Gesammtvereins in Frankfurt unter Redaktion von Ernst Wörner in Darmstadt) liegt uns die Doppelnummer 1 und 2 für Januar und Februar 1884 (32. Jahrgang) vor., Dieselbe berichtet zunächst über die AÄngelegen. heiten des Gesammtvereins und veröffentlicht die Protokolle über die Generalversammlung desselben, welche am 27. August 1883 in Worms abgehalten worden ist, über die am folgenden Tage statt⸗ gehabte Delegirtensitzung und über die Sitzungen ver ersten Sekiion. In der letzten Generalversammlung, bei welcher 11 Vereine vertreten waren, konnte die erfreuliche Mittheilung gemacht werden, daß die Anzahl der zu dem Gesammtverein verbundenen Vercine bereits die Zahl 50 erreicht hat. Die vorhergegangene Versamm⸗ lung in Cassel hatte dem Verbande in dem Verein der Alter⸗ thumsfreunde in Bonn einen bewährten Genoffen aufs Neue zuge— fübrt, und Lerner wurde die Aufnahme dreier anderen Vereine, näm— lich des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens zu Paderborn (welcher ebenfalls früher dem Gesammtverein angehört hat), des Alterthums vereinß zu Worms und des Vereins für die Geschichte der Stadt Meißen angezeigt. Der Versammlung wurde von dem Verwaltungkeausschuß der Geschäftsbericht er⸗ stattet und sodann der Jahresbericht Über das K Centralmuseum verlesen, auf welchen wir noch zurückkommen. In der Delegirtensitzung ist als Verwaltungsausschuß für das Jahr 1584 der Vorstand des Frankfurter Vereins aufs Neue bestellt worden. In der Sektionssitzung hielt Direktor Pr. 2. von Rau aus Frankfurt a. M. einen interessanten Vortrag über die Entwickelung des römischen Pfluges, wobei der Redner das Bronzemodell eines antiken Pfluges und verschiedene andere Modelle aus seiner Pflugsammlung vorzeigte. An diese Vereinsnachrichten reihen sich Mittheilungen für deutsche Geschichte und Alterthums kunde überhaupt“, und zwar zunächst Mit⸗ theilungen über in der St. Quinfinskirche zu Mainz aufgefundene alte Grabschriften und sodann der Anfang einer von Friedrich Ritsert ver⸗ faßten Geschichte der Herren und Grafen von , welche einst auf dem gleichnamigen Schlosse, etwa eine Meile füdöftlich von Offenbach a. M., saßen und noch jetzt in Oesterreich blühen (mit zwei Wappenabbildungen). Die nächsten Abschnitte berichten über die Wirksamkeit der einzelnen Vereine (Winkelmannfeier in Bonn und 3. Jahresbericht der Gesellschaft für rheinische Ge⸗ schichtsktunde, sowie über literarische Neuigkeiten (Dr. Rudolf Adamy: urchitektonik der altchristlichen Zeitz. Den Schluß bilden Notizen, insbesondere über alterthümliche Funde, Restau⸗ rationtarbeiten ꝛc. (Ausgrabungen auf dem St. Georgenberge bei Goslar, Ulmer Münsterbau, Sammlung des historischen Vereint

von A. Klingelhöffer in Darmstadt erscheinende Correspondenzblatt“ wird monatlick einmal ausgegeben und kostet jährlich 5 M Im Verlage von Hermann Risel u. Cs., Hagen i. W. und Leipzig, erschien soeben ein Buch, betitelt: Praktische Rath⸗— schů äge für Einjährig⸗Freiwillige und solche, die es werden wollen, von v. Wenkstern. Die vorliegende Schrift unterscheidet sich wesentlich von allen, dieses Gebiet berührenden, welche eine statt⸗ liche Literatur für sich bilden. Sie will nicht ein Instruktioné buch sür den Dienst sein, sondern sie will wirklich praktische Rathschläge für das ganze Wesen und den Stand des Einjährigen, sein Thun und Treiben, Verhalten und Auftreten geben. Sie füllt daher eine bis dahin recht fühlbare Lücke in der Zahl der betr. Leitfaden aus, da sie Dinge behandelt, welche bisher in allen ähnlichen Werken gar⸗ nicht oder doch nur sehr flüchtig berührt waren. Der Verfasser stellt sich nicht auf den Standpunkt eines strengen Vorgesetzten, welcher nur Befehle und Vorschriften kennt, sendern er tritt als woblmeinender Freund, als älterer Kamerad den jungen Soldaten gegenüber, dessen Wohl ihm am Herzen liegt, und dem er durch seine Erfabrung behülflich zu sein wünscht. Alle Verhältnisse, welche auf den Einjährigen Bezug haben, die Zeit vor seinem Eintritt, die hierbei in Betracht kommenden Bedingungen, die Kosten, die Dienstzeit selber, Entlassung, Alles ist hier einer ge— nauen, eingehenden Erwägung unterzogen. Insbesondere sind die Kapitel IV und V, Verhalten in und außer dem Dienst, Verhalten den Gemeinen, den Unteroffizieren gegenüber, Verkehr mit den Kameraden, mit den Offizieren, für den neu Eingetretenen von Wichtigkeit, da gerade hierin ihm Gelegenheit geboten wird, sich über das Richtige zu informiren, und er hier Belehrung findet, die er anderweitig vergeblich suchen würde; durch die Beobachtung der hier gegebenen Rathschläge kann er sich vor manchem Verstoß bewahren. Die prakftischen Winke, welche der Verfasser namentlich ketreffs der pe= kuniären Punkte giebt, werden nicht nur von dem Einjährigen selbft, sondern auch von dessen Angehörigen mit Dank angenommen und befolgt werden. Im Anhange sind die für den Einjährig-Freiwilligen wichtigen gefetz= lichen Bestimmungen, ferner die auf ihn bezüglichen Paragraphen der deutschen Wehr und Heerordnung, Bestimmungen über das Ersatz— geschäft im Kriege, über Dienstleistung. Bekleidung, Verpflegung, über Beförderung zum Reseveoffizier enthalten, dann Bestimmungen über den einjährig-freiwilligen Dienst der Mediziner, ein Auszug aus der Verordnung über die Organisation des Sanitätscorps, den Dienst der Pharmazeuten, Unter-⸗Roßärzte u. s. w. Der Preis des 138 Seiten starken Buches beträgt ungebunden 1,50 44 Josegh Bär u. Co,, Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, haben wiederum einen Lagerkatalog, Nr. 1490. Kriegtwisfenschaft und Kriegsgefchichte aufgegeben. Derselbe enthält ein Verzeichniß von 1525 Schriften, die unter folgende Abtheilungen vertheilt sind: J. Allgemeines und militär.) Zeiischriften (darunter Heeren und Ukerts Gesch. d. europ. Stagten, in 86 Bden; Fr. von Raumers Histor. Taschenkuch mit der Fortsetz von Riehl, 50 Jahrg.; die Preußischen Jahrbücher in 49 Bden; ziemlich viele Kataloge ron Bibliotheken u. s. w.; im Ganzen 78 Nrn ); II. Taktik und Befestigungsfunst (515 Nrn.); III. Kriegsgeschichte (9132 Nrn.). Die letzte Abtheilung betrifft das Alterthum, das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit, fast alle Länder Europas (Deutschland, Frank eich, England, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Spanien, Italien, Rußland, Griechen— land, die Türkei), Nord. und Südamerika, sowie Persien in Asien. Man findet Schriften über die Völkerwanderung, die Kreuzzüge, den 30jähr. Krieg, den 7jähr. Krieg, den Krieg gegen die franz. Republik, den Krieg gegen Rußland 1. J. 1812, die Befreiungskriege von 1813 bis 15, den preuß. sterreich. Krieg 1866, den deutsch franz. Krieg 1870 u. s. w.; viele Schriften über einzelne ausgezeichnete Feldherren, wie z. B. Gustav Adolf, Turenne, Moreau, Napoleon J., Washington u, s. w. Wegen der Reichhaltigkeit der Kriegsliteratur, die in dem Kataloge zusammengestellt ist, dürfte derselbe dem Militär wie dem Historiker sehr willkommen sein. Gewerbe und Handel. Die Brandenburger Spiegelglas-⸗Versicherungs— Gesellschaft hielt am 19. d. PB. ihre Jahre verfammlung. Dieselbe erreichte im vorigen Jahre 1883 einen Bestand von 11227 Versicherungen mit 4546 48585 (663, Versicherungssumme und 111 283,25 M69 Prämieneinnahme. Die Prämien. und Kapital⸗ reserven belaufen sich auf 85 64l, 62 6. ca. 77 o, der Prämie. Im letzten Jahre wurden 64 087,49 S für Schäden gezahlt. Unter den Schäden des letzten Jahres sind allein 135 durch ruchlose und absichtliche äußere Veranlassung entstanden und zwar 32 speziell durch Strolche, welche sich dadurch ein Unterkommen im Gefängnisse ver⸗ schaffen wollten. Elberfeld, 29. März. (W. T. B.) In der heutigen General— versammlung der Vaterländischen Hagel-⸗Verficherungs- Aktiengesellschaft wurde die Vertheilung einer Dividende von 40 ι per Aktie oder 63 o beschlossen. Frankfurt a. M., 29. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der -Konsolidirten Alkali⸗Werke“ in Westeregeln be⸗ schloß in seiner heutigen Sitzung, 100,0 Dividende für das Jahr 1883 zu vertheilen, ferner 277 O00 MS auf Bergwerk-⸗Konzessionskonko und 15 9̊0 auf die übrigen Konten abzuschreiben. Ludwigs lust, 25. März. (W. T. B.) In der heutigen außerordentlichen Generalversammlung der Berlin ⸗Hamburger Eisenbahn, in welcher 2371 Stimmen vertreten waren, wurde der Verstaatlichungsantrag mit 2360 Stimmen angenommen. Glasgow, 29. März. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 534 600 Tons, gegen 86 190 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 93 gegen 111 im vorigen Jahre. St. Petersburg, 29. März. (W. T. B.) Die heutige Ge⸗ neralversammlung der russischen Bank für ausw ärtigen Handel hat beschlossen 9 pCt. Dividende zu vertheilen. Die aus— scheidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wurden wiedergewählt. Die Dividende wird vom 31. d. M. an ausgezahlt. New Jork, 3h. März. (W. T. B.) Der Werth der Waarenein fuhr in der vergangenen Woche betrug 8 750 000 Dollars, wovon 2 Millionen auf die eingeführten Stoffe kommen. Der Export von Waaren im Februar überstieg den Import um

6 600 000 Dollars. Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 29. März. (W. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Eider“ ist heute heute früh 6 Uhr in New. Jork und der Dampfer „Graf Bismarck‘ derselben Gesellschaft am 25. d. M. in Bahia eingetroffen. Oamburg, 39. März. (B. T. B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt Aktiengesellschaft ist gestern Nachmittag 4 Uhr in New Jork eingetroffen. ö

Triest, 31. März. (W. T. B). Der Lloyddampfer „Aust ria“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost gestern Mittag aus Alexandrien hier eingetroffen.

Verlin, 31. März 1884.

Ein zablreickes Publikum aus allen Ständen, namentlich aber Vertreter des Sports und der Presse, die hierzu besonders geladen waren, hatte sich gestern Vormittag auf der neuen Rennbahn zu West end, welche der „Verein für Hindernißrennen“ dort hergerichtet hat, eingefunden, um die nunmehr im Großen und Ganzen fertig⸗ gestellten neuen Anlagen in Augenschein zu nehmen. Die Bahn, welche sich hart an der Ghaussee von Charlottenburg nach dem Span“ dauer Bock zwischen den städtischen Wasserwerken und Schloß Ruhwald befindet und dieses weite Terrain vollkommen in Anspruch nimmt, bietet ein hügeliges Feld mit landschaftlich angenehmem wal⸗ digem Hintergrund. An der Seite zur Chaussee sind ge⸗

in Bromberg). Das im Kommsssionsverlage der HSojbuchhandlung

ten Restgurants und Pavillons. Rechts von diesen dehnt sich d zweite Platz aus, für welchen der Preis auf 1 Aussicht genommen ist und auf dem außerdem für Voll belustigungen gesorgt werden soll. Das letzte Drittel des T rains endlich bis zu der Grenze der asserwerke wird vo den Besuchern des dritten Platzes (Preis 39 3) eingenommen, f die auch auf dem hügeligen Terrain der Nordseite der Zutritt g stattet ist, von wo aus ihnen eine vollkommene Uebersicht der Bah ermöglicht ist. Auf diesem Terrain sind nun neben der Trainirbah eine Bahn für Flachrennen, eine solche für Hürdenrennen und ein große Hindernißbahn für schwere Slteeple⸗Chasen angelegt worde Um dem geladenen Publikum das Terrain für diese letztere beiden Bahnen vorzuführen, wurden zwei Rennen improvi sirt, von denen das eine ein Jockeyrennen auf die Distanz von BCO. m die kleine Hirdernißbahn erkennen ließ, das andere, ein Offizier rennen, die große Steeplechase Bahn vorführte. Ez wal selbstyerständlich, daß diese beiden Rennen absichtlich obne lede Kon⸗ kurrenz veranftgltet wurden; sie gaben aber den Anwesenden den Be⸗ weis, daß die Anlagen der ganzen Bahn vorzüglich sind und in keiner Weise etwas zu wuͤnschen übrig lassen, so daß die Bahn zu den besten Hindernißbabnen des Kontinents gerechnet werden kann.

Rom, 29. März. (W. T. B.) Gestern Nachmittag ist aus der In sel Ischia eine Er derschütterung wahrgenommen worden, die indessen keinerlei Schaden verursachte. Die im ersten Augenblick erschreckte Bevölkerung beruhigte sich bald wieder.

Das Deutsche Theater hat mit der rorgestrigen ersten Auf⸗ führung ven W. Friedrichs dreialtigem Luffspiel Er muß auf Land, sein Repertoire aufs Neue um ein älteres Lustspiel erweitert. Die Novität gewann dadurch noch ein besonderes Fntereffe. daß der Gast dieser Bühne, Hr. Franz Schönfeld vom National Theater in Mannheim, in iner seinem Naturell überall entsprechenden Rolle (Ferdinand von Drang) vor dem Publikum erschien. Hr. Schönfeld ist ein von Natur äußerlich und innerlich in reichem Maße begabter Darsteller. Alle seine äußeren Bewegungen wie die Gefühlswallungen treten ungekünstelt hervor, so daß jede Nuance des Spiels in Ton und Geberde in gefälliger und naturwahrer Form esscheint. Die fingirte Demuth und die übersprudelnde Laune kamen gleichmäßig zu ihrem Recht, und von Anfang bis zum Schluß fteigerte sich denn auch die Wirkung dieser liebenswürdigen Bonvivantrolle, deren Dar— stellAer durch reichsten Beifall ausgezeichnet wurde. Den frömmelnden Rath Presser gab Hr. Engels in seiner drastischen und doch angemessen reservirten Weise; nur hatte die Sprache etwas weniger salbungs⸗ voll und das Wesen etwas vornehmer sein können. Dle Rolle des realistisch angehauchten, in dem pietistischen Hause aufräumenden Marine . Offiziers fand in Hrn. Peppler einen ausdruckz— vollen Vertreter. Nicht weniger überraschte Frl. Thater (Pau— line von Drang) durch ihr frisches, natürliches und dem Ganzen sich geziemend einreihendes Spiel. Frl. Agnes Sorma zeigte in der Rolle der Celestine, welche ihrem eigentlichen Darstellungskreise nur wenig entspricht, daß ihre Begabung auch für das sentimentale und melan' cholische Liebhaberinnen Genre ausreicht. Schließlich müssen wir guch bei dieser Aufführung der Regie unsere Anerkennung aus— sprechen: alles Einzelne schickt sich wohl zusammen; in den Erschei⸗ nungen und in den, was auf der Bühne geschieht, ist nichts Auf— sallendes, nichts Störendes, so daß man an dem Enfemble wie an den Einzelleistungen seine Freude haben kann. Der Norität voran ging Kleists ', Der zerbrochene Krug“, dessen Hauptrolle, der Dorfrichter Adam, im Deutschen Theater bis jetzt von Hrn. Fr. Haase gegeben wurde, während vorgestern Hr. Förster sich mit Erfolg in derselben präsen⸗ tirte. Die intensive Wirkung, welche Haase's charakteristisches Spiel erzielt, konnte Hr. Förster zwar nicht hervorrufen; nichts desto weniger führte derselbe seine Rolle mit Geschick und jenem seinen Verständ— nisse durch, welches man von diesem vorzüglichen Schauspieler immer erwarten darf.

Des Wallner ⸗Theater bereitete dem der Erheiterung bedürf— tigen Thegterpublikum am Sonnabend einen recht behaglichen Abend. Zur Aufführung kam „Die Näherin‘, ine Wiener Posse, welche in der von Ludwig Held verfgßten Originalgestalt zwar seiner Zeit bereits gelegentlich eines Gastspiels der Fr. Geistinger im Friedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theater gegeben worden, inzwischen aber von Eduard Jacobson neu beaibätet und auf den Berliner Lokalton umgestimmt worden ist. Es handelt sich darin um die in einem Vermiethungfbüreau verübte Verwechselung der Namen zweier stellensuchenden Da men, die sich von einem Gutg— besitzer in Wann see als Gesellschafterin und Näherin anwerben laffen wollen, ein Umstand, welcher die komischsten Folgen hat. Frl. Schwar; gab, die Titelrolle der lustigen Wiener Näherin Lotti Grießmever in Spiel und Dialekt so unverfälscht und mit so liebenswürdiger Frische und Keckheit, daß die Künstlerin diese Rolle zu den besten Uund'glück—⸗ lichsten ibres Repertoires rechnen darf. Einen ganz besonderen Retz er⸗ hielt ihre Leistung durch die eingelegten Lieder und Schnadahüpfl, in denen Frl. Schwarz auch ihre gesangliche Begabung glänzend zu entfalten Gelegenheit fand. Ihr zur Seite stand im Vordergrunde der höchst komischen Handlung Hr. Guthery als Schreiber Leopold Hoch, der nächst der Genannten für sein gewandtes humorvolles Spiel den meisten Bei—⸗ fall verdiente und fand. Hr. Meißner als Hausdiener Schnörkel, Hr. Niedt und Fr. Carlsen als Ehepaar Schombar, Frl. Hiller als Rofa, Lr. Otthert als Ferdinand, Fr. Walter⸗Trost als Fr. Weber und Hr. Seidel als Schreiber Schwämmchen vervollständigten das heitere En— semble. Die Posse ist mit mehreren nicht nur witzigen, sondern auch melodiösen Couplets ausgestattet, für deren hübsche musikalische Einkleidung die Herren C. Millöcker und Gustav Michaelis gesorgt haben. Namentlich fand ein originell erfundenes Terzett mit dem Refrain „In den Sternen steht's geschrieben', welches von Frl. Schwarz und den Herren Guthery und Meißner vorgefragen wurde, vielen Beifall und mußte auf Verlangen zum Theil wiederholt werden. Das Wallner ⸗Theater dürfte in der unterhaltenden Posse wieder ein dauerhaftes Repertoirestück gewonnen haben. Neues Friedrich⸗Wilͤhelmstädtisches Theater. Auch der gestrigen weiten Sonntagsaufführung von „Hoffmanns Erzaͤh⸗ lungen! wohnte ein glänzendes, alle Plätze füllendes Publikum bei und spendete der Novität einen Beifall, der von Bild zu Bild siieg. In der Bartholomäus Kirche giebt der Organist M Peters morgen, Dienstag, Abends 7 Uhr, ein Wohlthätigkeits⸗Concert, in welchem Frl. Hedwig Peters, eine frühere Schülerin des Musik— direktors Dienel, Mendelssohns F moll. Sonate und Brozigs G-moll. Fantasie auf der Orgel spielen wird. Frl. Marie Meinhold, eine Schülerin der Hochschule, Fr. Clara Bindhoff, die Domsänger Hold— grün und Rolle, und der unter Leitung des Concertgebers stehende Kirchenchor haben den gesanglichen Part, die Hrrn. R. Schulze und P. Peters den Vortrag von Violinkompositionen übernommen.

Für einen seit mehreren Jahren erblindeten Familienvater veran— staltet der linde Organist Adolf Friedrich, ein ehemaliger Schüler von Hrn. Otto Dienel, am Mittwoch, Abends 7 Uhr, in der Parochial— Kirche ein Concert, in welchem er Bachs A-moll-Präludium und Fuge, Thiele's große Concert-Variationen und eine Fuge Über B ach don Schumann spielen wird. Frl. Alerandrine von Brunn, Frl. Margarethe von Mitzlaff und Hr. Rich. Küster haben ihre Mitwir⸗ kung zur Ausführung eines Terzetts, eines Duetts und einiger Arien, 6 r Paul Hein zum Vortrage einiger Violin⸗Rummern zu— gesagt.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kesseh.

Berlin:

Druckt W. Elener.

schmackvolle Parkanlagen gemacht, die bereits in dem ersten zarten Grün des Frühlings prangten. Links von der Eiafahrt erstrecken

Fünf Beilagen

einschließlich Börsen · Beilage). (410)

sich die umfangreichen Tribünen des ersten Platzes mit ihren elegar .

78.

Er ste Beilage 1. zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 31. März

Staats⸗Anzeiger. ü 84.

Aichtamtliches.

ußen. Berlin, 31. März. Im weiteren Ver⸗ . vorgest rigen (68.) Sit ung des 5 der , , , n. . Berathung des Ent—⸗ i Jagdordnung ; ö. , G3 nn chen nahm einen zum 8 54 Sc gn eic gestellten Ankrag wieder auf, wonach für Roth⸗ und . eine Schonzeit nicht mehr bewilligt werden solle⸗ 9 stell ; denselben als eine Konsequenz des eben gefaßten Beschlusses dar. Der Antrag wurde aber abgelehnt 53 Nunmehr beantragte der Abg. Büchtemann, die or ag an die Kommission zurückzuverweisen, um die ö des Conradschen 2 zu . eine fruchtbrin⸗ e ng gar nicht mehr möglich. . gen we rn. U a von Schorlemer⸗-Alst und Dr. Windt— ützten diesen Antrag. . 1 von ech rer gineinte man wolle damit nur das Gesetz zu Falle bringen. Man könne auch in der , fortfahren, und die eventuell nothwendigen Korrekturen bei

der dritten Lesung anbringen. ö Dieser Auffassung schloß sich auch der Abg. Götting an, während der Referent Abg, Francke und Abg. Rintelen der Meinung waren, daß die Korrekturen sich sehr leicht bewert⸗ stelligen lassen würden, da der Antrag Conrad in der Kom⸗ mission in der ersten Lesung bereits angenommnen, und die entsprechenden Konsequenzen gezogen seien. ; . Abg. Günther empfahl schließlich den Ausweg, daß man die weiteren Paragraphen, welche von der . des Wildschadens handeln, aussetze, und erst die Frage des zildschadenersatzes in 5. 71 erledige. . - ö. Vorschlage trat auch der Abg. Dr. Windthorst und das Haus beschloß demgemäß

8. 71a lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:

. 8. 719 4 ; Der an Grundstücken und deren Erzeugnissen durch Elch⸗, Roth., Dam⸗, Reh⸗ oder Schwarzwild oder durch Fasanen angerichtete Schaden ist jedem Nutzungsberechtigten zu ersetzen.

Verpflichtet hierzu sinddtz . I) für alle in einem en Grundstücke der Jagdpächter, . ö 2) für . gemäß S§§. 11, 13 und 14 angepachteten Grundstücke der Anpachtendẽ. . . ö. . Ersatzpflichtige 5 2 ö. alle und alle für einen. Unter sich haften sie zu gleichen Theilen. . . Hierzu beantragte der Abg, Letocha, in 8. 712 Absatz 1 Zeile 3 hinter „Schwarzwild“ einzuschalten „oder durch

asen“. on Die Abgg. von der Brelie, eantragten: ö ö Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 3 ö. 1 Im §. 71 a unter Nr.] hinter Jagdpãächter einzuscha ten: aushülfsweife die Grundbesitzer des Jagdbezirks, soweit sie gemäß 58. 34 betheiligt sind.“ . . ö . 7a folgende Paragraphen einzuschalten: . §. 71 aa. Für den Wildschaden auf. Grundflächen, auf denen nach 8. 7 die Jagd ruht, haften solidarisch. die Pächter des ö. liegenden ,, wenn solcher nicht verpachtet ist, die Jagdberechtigten desselben. . ꝛcr er g org i. Schaden durch Wild verursacht, welches nicht in dem Jagdbeʒirk des Entschädigungspflichtigen seinen , Aufenthalt hat (Streif⸗ und Wechselwild), so ist dieser , Erfatz von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wildstande dasse be ausgetreten ist (Standwild). Letzerer haftet auch dem ,, Inhaber eines eigenen Jagdbezirks auf Schadenersatz gemäß §. la. Ferner stellten die Abgg. Götting und Ludowieg folgen⸗

den Antrag: . c s der Abgeordneten wolle beschließen: . ö, . I zu gieren, mh an Stelle desselben folgenden 1 setzen: ö. . Grundstücken und deren Erzeugnissen durch Elch, Roth, Dam⸗, Reh oder Schwarzwild oder durch Fasanen angerichtete Schaden ist , zu ersetzen. Verpflichtet hierzu sind: . 1) fir . in hen gemeinschaftlichen Jagdbezirke belegenen Grundstücke der Jagdpächter; im Falle der Zahlungs unfähig keit desselben oder wenn ein ersatzpflichtiger Jagdpächter nicht vorhanden ist, die Grundbesitzer des Jagdbezirkes, soweit sie §. 34 betheiligt sind; . ) by gemäß §§. 11, 13 und 14 angepachteten Grundstücke der Anpachtende. ö. . zyten Pächter haften ö fia alle und alle für einen. ĩ ich haften sie zu gleichen Theilen. u; eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes haften nach Verhältniß der betheiligten Flächen (8. 34). Sie wer en in dem Ersatzverfahren (6. 715) durch den Gemeindevorsteher (5. 22 vertreten. . . Der Abg. Bödiker stellte zu diesen Anträgen folgendes Amendement: ö 8s der Abgeordneten wolle beschließen: ; Di e g g shn ! des §. 71 a der Kom miffionsbeschlüsse und der beiden letzten Abfätze des §. 71a im Antrage der Abgeordneten ötti d Ludowie h n, 8 7L aa, . des it der ö v. d. Brelie en einen neuen §. 71 0 einzufügen: . . h. nnd S§. 71 a, 71 a3, TI. bh mehrere Päch er erfatzpflichtig, so haften dieselben dem Beschädigten jeder aufs Ganze, unter sich zu gleichen Theilen; sind in den genannten Fällen mehrere Grundbesitzer ersatzpflichtig, so haften diese dem Beschädigten und unter sich nach Verhältniß ihrer betheiligten Flächen (8. 34). Die Grundbesitzer werden in dem polizeilichen Ersatzversahren (5. 71) durch den Gemeindevorsteher (5. 22) vertreten. . 1 Endlich beantragten die Abgg. Dirichlet und Schmieder: Das Haus der e , 9 , int JI a einen §. 71 al einzuschalten: J ding 3 . durch Wild verursacht, welches nicht im Be⸗ zirk des Entschädigungsverpflichteten seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, so ist dieser berechtigt, Ersatz von demjenigen zu fordern, aus dessen Wildstande das Wild ausgetreten ist. Ferner einen §. 71 a2 einzuschalten: e wn. „Befindet fich in einer Entfernung, auf welche die Wi gattung, von der der Schaden herrührt, zu wechseln pflegt, ein zu einem erheblichen Theil mit Holz bestandenes Grundstück von . destens 560 ha Umfang, und kommt die in Rede stehende 36 = gattung dort als Standwild vor, so gilt die Vermuthung, daß

horst

bei,

Jagdbezirke belegenen

Dr. von Cuny und Genossen

Si ehrere s Brundstücke vorhanden, so haften die Be—⸗ , e. Schaden nach Maßgabe der einem Jeden derselben gehörenden mit Holz bestandenen Fläche. Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, es habe ihn gewundert, daß bei der Frage des Wildschadenersgtzes so häufig als Grund dagegen angeführt worden sei, daß sich der Wildschadenersetz juristisch nicht konstruiren lasse. Darin liege eine Verkennung der juristischen Konstruktion. Man mache aber um 2 46 willen keine Gesetze, sondern um der realen Vedürfnisse halber, und um den Billigkeitsgefühlen nachzugeben; die juristische Konstruktion könne das Haus der Wissenschaft überlassen Man habe schon im römischen Recht eine Analogie, . Jemand für den Schaden einzutreten habe, den derselbe durch Abpflügen des benachbarten Grundstückes angerichtet habe, allerdings habe das römische Recht einen Wildschaden⸗ ersatz nicht eingeführt. Aber weshalb? Weil die Gründe dafür nicht existirt hätten, weil es damals kein Jagdrecht und keine Schonzeit gegeben habe. Er müsse das Bedürf⸗ niß für den Schadenersatz bejahen. Schon wenn er auf . Haufen Petitionen hinblicke, die aus Kreisen stammten, welche durch künstliche Agitation gewiß nicht influirt seien. Redner führte einige Beispiele von umsanareichen Beschädigungen. der Felder durch Wild an, und verlas aus einer diesbezüglichen Petition eine Stelle. In dieser Petition heiße es u. A., daß der Petent in Folge des Wildschadens dem völligen finanziellen Ruin entgegengehe, und nur den vierten Theil etwa von dem jenigen ernte, was er ohne den Wildschaden ernten würde: statt des sieben- bis achtfachen Körnerbetrages nur den zweifachen. (Rufe rechts: Wo? Er meine die Petition des Schlobach aus Heidemühlen. (Rufe rechts: Neiche freund!) In gewissen Gegenden möge ja das Bedürfniß nach 5 ersatz nicht vorhanden fein, für diese werde das, Wild⸗ schadengesetz auch nicht in Kraft treten. Auch das Billigkeits⸗ gefühl spreche für den Ersatz des Wildschadens. An sich sei Jeder berechtigt, die Thiere, die sein Eigenthum beschädigten, zu bekämpfen, und das wirksamste Mittel dazu sei eben die Tödtung der Thiere. Aber gerade dieses Recht sei durch das Jagdrecht den Interessenten entzogen, und durch die 9 deschrankt. Jagdrecht und Schonzeit seien nur von Vortheil für den Jagdberechtigten. Es finde sich hier wieder die Be⸗ schränkung des Eigenthümers zu Gunsten anderer Personen, ba müsse die Entschädigungspflicht dieser anderen Personen eintreten. Wer solle nun den Ersatz leisten? Im Ganzen sei er mit dem Vorschlage der Kommission einverstanden in Verbindung mit dem Ämendement Götting und Ludowieg. Selbstverständlich müsse der Jagdpächter hrimo loco haften. Immer seien es aber doch die Grundbe itz welche mittelbar oder unmittelbar haften müßten, 3 die Pacht⸗ bedingungen dadurch, daß des Pächter für den e w. aufzukommen habe, schlechter würden. Die Einnahmen der Jagdgenossen würden dadurch vermindert, und die in einen Jagdbezirk vereinigten Grundbesitzer seien es daher, die für den Wildschaden aufzukommen hätten. Das sei also nur eine Art gegenseitiger Versicherung. Deshalb hätten seine Freunde vorgeschlagen, einen Regreß gegen denjenigen zu gewähren, ö. dessen Bezirk das Wild als Standwild gehegt werde, zuma dieser allein in der Lage sei, den Wildstand erheblich zu beschränken. Nur der Waldbesitzer könne auch durch Ein⸗ hegung des Waldes das Wild von den Feldern fernhalten, Er gebe zu, daß man in manchen Fällen die Spur. des Wildes, wenn es weithin gewechselt habe, nicht bis zu seinem ursprünglichen Bezirk verfolgen könne, aber wegen solcher einzelnen Fälle dürfe das Gesetz, das in den übrigen Fällen gut . werden, nicht unterbleiben. Allerdings sei nicht der ganze Wild: schaden demjenigen in Anrechnung zu bringen, aus dessen Bezirk das Wild gekommen sei, denn auch der Jagdberechtigte genieße einen großen Vortheil, und deshalb müsse auch von diesem Ersatz geleistet werden. Die Herren auf der Rechten wollten immer nicht nur für den Groößgrundbesitz, sondern auch für den mittleren und Kleingrundbesitz eintreten. Hier sei nun eine Frage, wo das Haus zeigen konne, ob es dem⸗ selben Ernst ums Herz sei, wo die Rechte zeigen könne, daß sie dieses Interesse auch dann habe, wenn es ein kleines Opfer koste! In vielen Fällen werde der Fiskus ersatzpflichtig sein, und er wende sich deshalb an die Königliche. Staats- regierung, indem er die Hoffnung ausspreche, daß sie im Interesse für den kleinen Mann, das sich jetzt so überreich hervordränge, nicht ein Veto gegen die Wildschadenersatzpflicht einlegen werde! ö Lr Regierungskommissar Ministerial Direktor Dr. Michelly erwiderte, die von dem Vorredner erwähnte Petition beziehe sich auf eine in der Staatsforst belegene Enklave, welche früher mit einem Zaun umgeben gewesen sei, der genügt hahe, um das Wild von der Enklave abzuhalten, in letzterer . sei der Zaun verfallen, und das Wild habe. auf der . allerdings sehr erheblichen Schaden angerichtet. Der 5 thümer des Grundstücks habe aber sich niemals an die. Be⸗ hörde gewendet, wenigstens sei der Centralinstanz über diesen Fall nichts anderes bekannt geworden, als aus den Zeitungen, und sobald der Minister Kenntniß davon erhalten habe, habe derselbe es sich angelegen sein lassen, sofort Remedur eintreten zu lassen. Der Wildzaun sei in einem gegen früher verstärktem Maße um die Enklave gelegt worden. Daß übrigens der Grund⸗ besitzer durch das Wild nicht einen so erheblichen Schaden erlitten habe, wie der Abg. Enneccerus meine, ergebe sich wohl aus der Thatsache, daß der Besitzer die Jagd auf dem Grundstücke an den Fiskus verpachtet gehabt habe, und sür dieselbe einen so hohen Pachtzins bezogen habe, daß derselbe schon einen reichlichen Ersatz für den Schaden geboten habe. Der Abg. von Oertzen-Jüterbog bemerkte dem Abg. Enneccerus gegenüber, daß die Konservativen die Noth des kleinen Grundbesitzers kennten und daß sie ganz genau wüßten, wo ihn der Schuh drücke. Seine Partei werde auch bemüht sein, demselben zu helfen. Warum aber seine Partei die Wege, die man vorschlage, nicht betrete, wolle er kurz anführen. Die Ausführun⸗ gen des Äbg. Conrad hätten an wesentlichen Uebertreibungen gelitten, wenn derselbe gesagt habe, daß durch den Wildschaden in Oberschlesien Tausende von Leuten brotlos geworden seien.

i ü daß in That viele Klagen laut geworden, so müsse er sagen, 1 32 Fällen der Schaden ganz und voll von den Großgrund⸗ besitzern ersetzt worden sei, und nur in wenigen Fällen sei keine Entschädigung 9 worden. ebenso wie die Linke 6 Verpflichtung entzogen hätten, aber seine Partei glaube, daß

Die Rechte beklage das wenn sich die Leute ihrer moralischen

er Entschädigung nur gut und richtig abgeholfen werden 65 1 2 einmal Vorschriften in Bezug auf das Ab⸗ schießen des Wildes verschärse und wenn zweitens derjenige, der die Jagd betreibe, und das Vergnügen davon habe, auch den Schaden zu tragen habe, Bei der ersten Lesung habe er bereits gesagt, daß seine politischen Freunde und er die Jagd für ein edles Vergnügen hielten, auf der anderen Seite wolle seine Partei aber dem, ber durch das Wild ge⸗ schädigt werde, den Schaden voll und ganz ersetzen. Von die⸗ sem Gesichtspunkte sei die Kommission dahin gekommen, den §z 712 in dieser Fassung anzunehmen. Er sei der Ansicht, daß derjenige, der die Jagd ausübe, auch verpflichtet sei, für den Schaden aufzukommen, welchen das Wild auf dem Grund und Boden eines Andern anrichte. Die Gemeinden, welche einen vollen Wildstand hätten, erzielten auch schon durch die Pacht einen großen Vortheil, die gerade mit Rücksicht auf etwaigen Schaden sehr hoch bemessen werde. Er erinnere sich eines Falles, wo vor einigen Jahren in der Gegend von Bernau für eine Jagd 2000 Thlr. Pacht bezahlt sei, trotzdem der Jagbbestand nur ein mäßiger gewesen sei; der betreffende Jagd pächter habe in einem Jahre ein Stück Rothwild und einen Keiler ge⸗ schossen. Hatte wohl irgend ein Mensch dafür so viel Groschen als Thaler gezahlt, wenn nicht darin eine ganz erhebliche Ent⸗ schädigung für den Schaden, welchen das Wild am Grund und Boden anrichte, enthalten wäre? Ebenso sei es in vielen anderen Fällen. In der Jagdpacht werde dem Besitzer schon eine Entschädigung gezahlt; sollte dies nicht der Fall sein, so solle der Jagdpächter verpflichtet sein, auch für die Beschadi⸗ gungen eine außerordentliche Entschädigung zu zahlen. Da⸗ burch werde den Klagen abgeholfen. Es sei beantragt, den Waldbesitzer regreßpflichtig zu machen. Er habe sich dagegen autzsprechen müssen. Er halte das für eine Bevorzuzung des Jagdpächters. Wenn er danach 3. B. eine Jagd pachte, und r mache bei der Ausübung derselben Schaden. fo müsse er den Schaden ersetzen, und habe das Recht, das Geld zurückzufordern. Das wäre doch eins offenbare Benachtheiligung des Waldbesitzers dem Wald⸗ pächter gegenüber, und deshalb sei seine Partei dagegen. Seine Partei halte es auch für unmöglich, nachzuweisen, ob der Schaden, der angerichtet werde, überhaupt von dem Wilde herrühre, das auf dem Grund und Boden vorhanden si. Er resumire sich dahin: Wenn man die Maßregeln zum Schutze der kleinen Besitzer verschärfe, und die Entschädigungspflicht demjenigen auferlege, der die Jagd ausübe, so werde allen billigen Forderungen genügt. Das Regreßrecht, welches der nationalliberale Antrag statuire, könne er nicht acceptixren; derselbe würde dem kleinen Mann in der That keine Wohlthat er⸗ weisen, vielmehr als ein Danaergeschenk erscheinen. Deshalb empfehle es sich, die Anträge der Kommission anzunehmen; wenn dieselben sich als nicht ausreichend erweisen sollten, so wären er und seine politischen . 3. letzten, welche sich eitergehenden Forderungen entziehen würden. ö Abg. e. Risselmann erklärte sich für Wieder her⸗ stellung der ursprünglichen Regierung vorlage, welche die wirt⸗ samsten Mittel zur Verhinderung eines übermäßigen Wild⸗ standes, und damit den besten Schutz gegen Kildschaden 8 währe. Bisher habe überall Frieden auf dem Lande geherrsch ö da, wo das Wild die Felder beschädigt habe, seien sehr hohe Pachtsummen für die Jagd bezahlt, und dadurch die Flur⸗ besitzer reichlich entschädigt worden. Die hier vorgeschlagene Regelung des Wildschadenersatzes werde nur zahllose Vexa⸗ tionen für die Jagdpächter, und damit auch wieder erhebliche Nachtheile für die Gemeinden herbeiführen, die eben keine hohen Einnahmen aus der Verpachtung der Jagd mehr ziehen würden. Nach den liberalen Vorschlägen werde der Werth der Jagd gleich Null sein. Das Haus möge die Regierungsvorlage wieder herstellen, und so durch Abwehr und Verhütung 36 Wildschadens den kleinen Grundbesitzer besser schützen, als durch die durchaus unpraktische Durchführung der, Ersatzpflicht. . Der Regierungskommissar Ministerial⸗ Direktor Dr. sichelly entgegnete, die Staatsregierung glaube für diejenigen Landestheile, in welchen das Jagdpolizeigesetz vom Jahre 1850 gelte, an dem Grundsatz festhalten zu. muͤssen, daß ein gesetzlicher Anspruch auf Wildschadenersatz nicht zuzulassen i gleichviel ob sich dieser Anspruch gegen den Grundbesit r es Jagdbezirks, oder gegen die Jagdpächter richte. Die Staats⸗ regierung gehe dabei von folgenden rechtlichen en,, aus: Der Anspruch auf Wildschadenersatz sei ein rein livil⸗ rechtlicher, und lediglich nach denselben Grundsatzen zu beur⸗ theilen, welche für den Schadenersatz im Allgemeinen gälten. Nach diesen sei aber ein Jeder nur für denjenigen Schaden verantwortlich, welchen er durch seine Schuld ver⸗ ursacht habe, und eben diese Voraussetzung fehle a Wildschaden. Der Eigenthümer sei ja, wie Ischon on, . ausgeführt worden sei, nicht Eigenthümer des . der Jagdberechtigte habe keine Gewalt über dasselbe, 56 e⸗ finde sich gar nicht in der Lage, den Wildschaden zu verhü . Es fehle jeder Kausalnexus zwischen Jagdrere tigten mn. Schaden. Gegen die Auffassung, man möge nur den 6 schadenersatz einführen, die Wissenschaft werde sich . e. her danach richten, habe er einzuwenden, daß die Wi 5 * sich schon sehr eingehend mit der Frage beschastigt 7 h ö er sei in der Lage sich auf Autoritäten der . 26 * berufen, welche ebenfalls der Ansicht seien, daß ef ; ö schadenersatz überhaupt nur in solchen 3 zul 59 3 wenn der Jagdberechtigte sich eines Mißbrauchs . Jagdrechts schuldig gemacht habe, daß aber son ö ein gefetzlicher Anspruch auf Ersatz nicht r,, sein i. Er weise auch auf das französische Recht hing welches . welche besonderen Bestimmungen über Wildschaden nich kenne, fondern sich bezüglich desselben mit den allgemeinen Bestimmungen des code civil begnüge. Wenn man 465 darauf berufe, daß doch in Kurhessen und Hannover der An

das Wild, welches den Schaden verursacht hat, aus diesem Grund⸗ stücke ausgetreten ist.

Er sei ebenfalls dort gewesen, und habe sich erkundigt. Wenn dort Wildschaden vorgekommen sei, und es seien in der

spruch auf Wildschadenersatz gesetzlich schon längst anerkannt