*. wissermaßen als einen woblgemeinten i en 3 — Centralverein der Provinz
Nassau oder richtiger des Regierungsbezirks Cassel gerichtet war, gewisserme ßen daruber Wildschaden
schaffen, so kann ich nur sagen, da glückliche und praktis nicht deshalb. weil si halb, weil sie meines Era entfernt den Werth hab schlägt denn die Kommi maßen ein ab Schwarzwildes
chtigen, daß die betreffenden wo noch die Nus⸗ Grund und Soden
issen, bezüglich des ssen irgendwelche Ver⸗ ne aber aus den dorti⸗ en, um jetzt, nachdem rund und Boden besei⸗ f Ersatz des Wildschadens Die Regie⸗ edenken, welche auf Ersatz von nung getragen r dem Jagd⸗
Ich empfehle Ihnen also dringend die W rungsvorlage in diesem wesentlichen Punkte.
Windthorst betonte, na müsse er si
iederherstellung
ch den Erklärungen ch sagen, daß, wenn solle, man einfach Der Minister habe sich e wenigstens nicht er⸗ gen die Vorlage unan⸗ ster den Grundfatz accep⸗ Entschädigung geben solle, warum derselbe Bedenken gegen den der den selben Grundsatz danken, daß der Pächter s dessen Forst sorgfältig auf die Am lehrreichsten sei ihm ein Vor—
ß die vorgeschlagene Lösung re ist. Ich bekämpfe die Besch Interesse verletzen, sondern sführbar und mission beilegt.
daß gewiffer⸗
Ich behaupte, schon je nirgends oder nur sehr au ruch, der in de setzgeberischen as preußische er würde nur andesgebiet ringsum . daß diese
preußischen, Heimisch ist das
sei, so sei doch zu berücksi G in einer Zeit erlasse übung des Jagdrechts auf fremdem gestattet gewesen sei. davon entfernt,
ch durchführba
chtens praktisch unau en, den ibnen die Kom ssion vor? Sie schlä solutes Verbot ausgesprochen
in freier Wildbahn. eine Hegung des Schwarjwsldes Meines Erachtens
der an einen landw Der Abg. Dr. des Regierungskom dies das letzte Wort der R hören könnte, zu vorsichtiger ausgedrückt.
daß mit den Kommissionsanträ Wenn nun der Mini ch der Jagdpächter
belehrt wurde, San e en Knollen i in früheren Kartoffelfeldern Kno
rr, , 2 oder . Ton nl i zetreide bebaut sind, besonders dem Angri
er en , . eine Art von Trost hat gespendet wer⸗ diese Deutung bat auch, wie ich annehme, dem Abg. Grimm * n. Gs ist eine Verordnung gewesen, die meines n privaten und mehr belehrenden Charakter ge⸗ zur Erörterung und Publikation bestimmt ge⸗
in den Rechtsverhältn Wildschadens in Hannover und Kurhe änderungen eintreten zu lassen, sie kön gen Verhältnissen keinen Grund find überall das Jagdrecht auf fremdem G tigt worden sei, den Anspruch au noch auf die übrigen Lan rung erkenne an, sich gegen die S Wildschaden habe, als sie die V pächter innerhalb
. , e e. ist dieser Aussp ßen das, was man einen ge dann Bedeutung haben, vom Meere eingeschlossen wäre, n, wenn das preußische L Nun ist es ja chkeit hat, weithi die Landesgrenzen, nicht blos ü er die deutschen hinguszugehen p
weise statt. gegeben ist, gewisserma nennt, er würde nur
Landesgebiet ringsum dann Bedeutung habe Mauern eingezqãu Wildart gerade die Eigenthůmli
nehmbar sei. tirt habe, wona wisse er nicht,
Antrag des Abg. don d enthalte, aber außerde Regreß an den Wald das Wild gekomm Gegengründe aufgepaßt.
völlig ferngelegen. tens einen rei . der nicht
ire mich i ie vorliegenden
s ine Herren, ich resumire mich in Bezug auf die vorliegen . ich in dem absoluten Verbot des Halten oder 4 Duldent von Schwarzwild in freier Wildbahn mir keinen . und aus dieser Rücksicht empfehle ich
destheile auszudehnen. daß die Kommission den B chaffung eines Anspruchs hen ließen, insoweit Rech erpflichtung zum Ersatz nu Jagdbezirks auferlegt habe, da⸗
er Brelie habe m noch den Ge besitzer nehmen Er habe
geltend ma könne, au haben und über
sondern üb
richtiger des
j ĩ d
Ihnen in dies iehung die Ablehnung dieses Paragraphen un rn e b en 2 K 6 vlich, 4 lizeibebõ wirksame Befugnisse in ind . . .
schaffen.
; . nas - Blatt. Nr, J. — Inhalt: glei f? , 4, J m unn Armee Corps im Jahre 1883 ., . 3 * e . , , enen ige gel. Krtilieeir. lokation der reitenden Abtheilung 1. Dom 1 Regiments Nr. 2. — Dislokation des Garde ⸗Schützen⸗ Bataillons. e,. 89 . f 6 — . . der Artillerie. — Nachträge zu Dienstvor . iam , . Arbeitssoldaten des Heu rlanbten fta gte für das Etats ahr .
Zurü sfeldwebel bei den Kontrolver
— Zurücklegung der Wege der Bezir e , e,, e,. gen. — Entschädigung für Montirungskam ;
kin n n fer i e , der Truppen. — Instandhaltung ge
5 i illerie⸗ ts. — Vorspann⸗ ter Schußwaffen bei den Artillerie ⸗Depots ; ; ir r der linteroffizierschulen. — Cxtraordinãre Verpflegungs zuschüsse pro 2. Quartal 1884. — e e, ,. amel tralblatt der Bauverwaltung. Nr. 135. — I . nur een! Cirkularerlaß vom 9. März 1884. — e e ,,. Nichtamtliches: Die g e. i 2 erthung ihrer Berichte. — Ueber da e , , . — — — . —— bei Goslar. — Glasmalereien in Aufnahmen und. Ent . i st Berlin. — Anschluß der gestellt im Kunstgewerbemuseum in r ments an das Präcisionsnivellement der 2 — = 6 mischtes: Besch ãftigungs nachm. is⸗ en — i i ü ö e gnaturen fi Bestimmungen über die Anwendung gleichmäßiger S m i ten. — Konkurrenz im Architekte topographische und geometrische Kar z. ont 2 in in Berlin. — Technische Hochschule in Aachen. — Norn l , . Nebenbahnen. — Wehnungẽverhãltni e 6 Siadt. Wien. Washington⸗Denkmal, — Oxydirbarkeit ver⸗ schiedener Eisen⸗ und Stahlsorten. — Emil Tilp 4. — Bücherschau.
2 , me,. . — = .
en Erfolg verspreche,
Schwarzwild und das übrige Hochwild na cfris ve große Waldkomplexe sind, . t kaum der Re
wenn auch der ein
das Möglichste von Abschuß vollständige alle diese Gesichtspunkte ame Abhülfe
türlich vorwiegend in den die aber durchaus gel nach in der Hand eines ein zelne Besitzer si
Jagdbezirken rechten Seite. Der Gleichwohl grundsätzlich einen Ersatz für ilasse, insofern zu weit, als der zum Ersatz des Schadens verpflichtet n durch gesetzliche Zulassung des Wild— nicht blos bostspieliger, fondern auch deren Ausdehnung und Kosten außer wirklichen Werth d Aus allen diesen Grün
trag eines Herren von der man könne sich mit dem Gedanken der Re einverstanden erklären. bar sei; man brin ihm zu Hülfe geko wo die Regreßpflicht besteh könne das Alles nicht ane er Pächter könne Letzteren dahin, Druck sei der Hauptwerth die
selbe habe gesagt, greßpflicht an sich aß sie durchführ⸗ Andere seien n Hannover,
verschiedenen stattfinden
Kommission, selbst wenn man Wildschaden im Allgemeinen zr Jagdpächter unbedingt Schließlich würde schadenersatzes eine chikanöser Prozesse entstehen allem Verhältniß zu dem stehen würden.
immer, vielleich Besitzers sind.
Er bezweifle nur, d ge die Leute zu Prozessen und hätten gemeint, i e, sei sie nicht durch Die Existenz des Satzes esitzer klagen“, bringe die und dieser moralische sie sei besser, als
ch bestrebt, Jagdterrain noch nicht
weisen gerade
es Wildschadens in de andes bis zu einem Grade, wie er ist, wie es die Re ge es schwierig ist,
* s für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. k . und das Central · Handelt ⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition Ars Beutschen Reichs- Anzeigers und Königlich KRreußischen Atants- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl. .
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Verloosung, Amortisation. n. 8. w. Von öffentlichen Papieren.
dern ich meine, eine wirks duktion des Wildst kultur verträglich auch auf diesem We
. gegen die Forstb 8 Wildschadens das Wild ab
den bitte er das
mit der Landes- gierungg vorlage erstrebt. das wird Jeder ohne weiteres
zuschießen; ser Bestimm
8 ch A 23 Inserate nehmen an: die Annoncen · Expeditionen de w. effentli er z 9 Ja valincudaut ; Rudolf Mosse, Haasenstein
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 3. Theater- Anzeigen.
, .
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
& Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen ⸗Bureaurx.
In der Börsen- X beilage. R
e. dem Löschungsvermerk und Hypothekenbuchs⸗
issionsbeschlüsse und aller vorlage wieder herzustellen. gen des Abg. Conrad ssion versprochen habe, die Wildschaden so schwer Ge⸗ nen zu wollen, dies Er (Redner) habe bei in Froge kommenden Kreise Erkun daß die Besitzer der großen diese meistens schon schaden, wie ihn der Ab lich sei; derselbe solle aber doch n der Lage sei, sich weitere In— Er sei der Ansicht, daß die Än⸗ nöthigen Entschädigungen vollauf e anzunehmen und alle weiter—
als alle polizeiliche Aussicht,
Preis aufgeben. flicht wohl bewährt,
Erfahrung wohl versichern.
Hannover solle die Regreßpfli aber würde zu den größten Schwi wünscht, der Minister h Gesetz in Hannover ein Schwierigkeiten
und er möchte d
In Hannove das könne er a Wenn der Minister cht bleiben, in den an die Uebertra erigkeiten führ ätte dies näher ausgeführt. habe er von so besonderen Er bitte das Haus, im des Gesetzes den r Grund⸗
iese Bestimmung r habe sich die r eigenen meine, in deren Pro⸗ g dieser Bestimmung
unter Ablehnung der Komm dements die Regierungs Der Abg. Strutz t entgegen, der zwar in der Kommi Namen der in Oberschlesien durch schädigten im Plenum nen heute nicht gethan habe. räthen der gezogen, nach welchen feststehe, oberschlesischen hätten, so daß ein solcher Wild behauptet habe, gar nicht mög Namen nennen, damit man i formationen zu verschaffen. träge der Kommission die garantirten, und er bitte die gehenden Anträge abzulehnen bg. Götting bezeichnete es als eine Demjenigen, verursachten Schaden nicht gewährt werde. daß die Forderun aus der Aufhebur kollidirt hätten, so müsse er doch auch der Pächter auf fr Wenn der Regierungskommi Konstruktion oer Entschädigun wolle er nur betonen, daß ma und sozialen Leben neuen Rech „und deshalb auch neue Rech Redner exemplifizirte sodann bverschen Verhältnisse, Antrages seiner Freunde als Der Abg. Westerburg er ihm mit seinen Rechts
haupt die Natur die Schon die letzten Winter, die auße ßerordentlich erschwert, ziren, wie es gewünscht und ährung von hohen S ng mit Erfolg angestrebt w Befürchtung Gelegenheit in Folge des le
ses Wildes kennt. rerdentlich schneearm gewesen in der Weise das Schw beabsichtigt ist, wie es en Seitens der König
nee gs. a 30 Jahre, das Grundstück im Besitze.
Wendland ist am 1. Januar 1841 verstorben.
We n Besitztitelberichtigung des gedachten Grund⸗ stückes auf den Namen der jetzt verehelichten Justine Neusch in Kolonie Brinsk haben, die Neusch'schen Eheleute den Antrag gestellt, das Grundstück Kolonie Brinsk aufzubieten. ö H demnach alle Eigenthumsprätendenten, insbesondere die Rechtsnachfolger des ein getragen Eigenthümers Johann Wendland und die 4 . schwister Friedrich Gottlieb, Henriette, Johann . Ernst Zieske aufgefordert, ihre Ansprüche und Rech e auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine: den 26. Mai 1884, Vorm. 93 Uhr,
im Zimmer Nr. 9 des unterzeichneten Gerichts an⸗ Diese Aufforderung erfolgt unter der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmel dung und Bescheinigung des vermeintlichen Wider⸗ spruchsrechts der Ausschluß aller inn, denten erfolgen und die Eintragung der verehelichten Justine Neusch als Eigenthümerin im Grundbuche des aufgebotenen Grundstückes erfolgen wird. Strasburg, den 23. März 1884. a
Ansschlußurtheil. Im Namen des Königs! . Auf den Antrag des Rechtsanwalts, Justizrath
Weber, als Pfleger der Carl und Charlotte, geb. Wilimezig, Eggertschen Spezialmasse von 53,59 „t, erkennt das Amtsgericht zu Sensburg,
um keinen
rat den Ausführun haben es au
wild zu redu
H E ? i d 8ve steigerung des zu M n Urs e 1 ; A
jedoch auch Staatsregieru Hundesteuergesetzes, tzten milden Winters und eine Steigerung des Wildstandes in gewissem Grade eingetreten, und Abrede, daß in den letzten gten Wildschädenklagen augens Aber nicht mit Willen der? ierung hat diese Steigerung des etzt nur von der Spezi sondern in Folge diefer
digun ein⸗ ; dungen ein Rr. 143A. zu Röbel wird der am
nnerstag, den 24. April 1884, ö , n, . Bemerken in indende Ueberbotstermin mit dem Bemerken ! n, . . daß im ersten Verkaufstermin ein Bot von 5000 g abgegeben ist. Röbel, den 23. März 1884. . Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: . A. Holdfre der, Artuariats⸗Gehülfe.
diese Befürchtung, daß des Mangels an Spurschnee stellen würde, ist allerdings stelle nach keiner Seite Zahl der berechti nommen hat.
geführt sei, nichts bemerkt. Interesse des Zustandekommens von der Brelie anzunehmen. sätze, die sich anderweit bewäh sagt worden, man solle den kleinen Man ser komme aber hier g Grundhesitzer erhalte feine doch selten zu den kleinen Le nur darum, das Verhältniß arten Forstbesitzer zu regeln. gierung offen sein wollten, dann nur die Kassen des nochmals, den Gedanken des nehmen; über einige Amend reden lassen. Die Diskussion wurde geschlossen.
ch bemerkte der Abg. Conrad g. Strutz hier Vorgänge aus und auf seine Angabe
Waldungen g. Conrad
Jahren die cheinlich wieder zuge⸗ Regierung oder aus Schuld Schwarzwildstandes alität des Schwarzwildes — Naturereignisse,
Derselbe enthalte nu Es sei hier noch ge— nicht in die Frage ar nicht in Betracht. Entschädigung vom uten gehöre, und es zwischen diesem und
Wenn die Herren rden sie sagen,
rt hätten.
hineinziehen. Der kleine Pächter, der handele sich dem benachb von der Re sie wollten
s die stärker sind wie wirksame Bekämpfung liegt in der an⸗
affung tüchtiger M gungen der wirksamen 8 Gewähren v sie ist mö Wintern würd Anlegung von Saufä den S§§. 68 und 69 vorschl wirksamer Weise Abhülfe Wenn ich sage, schaden haben in den l aber zugleich für verpfl überwältigend eg Nachweisungen, die und Monaten, das Jagdgesetz überhaupt zu in die kleinsten Winkelblätte gemacht worden sind, um k die Massen zu bringen — habe ein dickes Aktenstück von dieser Zeit sammeln la Monaten spielt, so w reicher Klagen, und d schaden sich gehäuft h daraus schließe ich, daß die übermäßig große ist. Es sind m Klagen zugegan den der Hr. Abg In allen di worden, was verf meiner Zuständigkeit. Sow kommen, ist von h schuß stattfindet, daß woms und ich mache mich anheischi rem Umfange in dieser Rich zunächst natürlich nur in soweit die Köni
Forderung der en den durch das Wild eine Entschädigung Ministers he
durch Besch
möglich durch da angewandt ist; schneearmen B
eute, — dies ist eine der we Jagdausübung — ; sie ist rämien, wie es auch bereits htem Maße — also auch in tliches Hülfsmittel sein, — die Regterungsvorlage in aßregeln geh
Moral, daß der sich geg schützen könne,
Was die Aeußerung des gen seiner (des Redners) Partei gals zu ziehenden Konsequenzen darauf aufmerksam mache emdem Grund und Bob ssar auf die schwierige ö sätze hingewiesen habe, fo dem ganzen wirthschaft⸗ tsbildungen gegenüber tskonstruktionen finden auf die einschlägigen ete die Annahme des ung der Gerechtigkeit. der Regierungskommissar bis 30 Jahre tzes berief sich elm III., welche nüsse. Die Ent⸗
In Sc betreffend die Zwangsversteigerung des ,,, . Schultz gehůrigen Wohnhaufes Nr. 72a zu Parchim hat das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht . Abnahme der Rechnung
8 Sequesters Termin au . Mittwoch, h) 39 n , n
i r, Zimme . II. t Vormittags 9 Uh fe. e . r 1. April d. J. an zur Einsicht der Betheilig en . elch fr eerl Abtheilung für Zwangs vollstreckungen, niedergelegt s
Parchim, den 28. März 1884.
H. Weber, Ger. Akt.. ;
Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg-
Schwerinschen Amtsgerichts.
Aufgebot. 7 ö er fen n e . as Aufgebot der Immission rn n,. . 20. August 1876, ü 160 S Schuld der verehel. Töpfermeister, jetzt B art . ö . Rieder, jetzt in Cöthen, an den ze. Hirschfeld — eingetragen auf dem ideellen Achttheile der im Grundbuche von Rieder Band IV. Blatt 236 und 237 geführten rr . J ö (ko hristian . ; 2) der Ockonom ) ö . 5. Mä 15, des Erbvergleichs vom 16. Novem- J Exaexugtionserklärung v 1858 über 100 . . (jetzt 33 ld des Maurers Andreas Meyer in ö des Einwohners Andreas Meyer daselbst an den Antragsteller Plättner, eingetragen im Grundbuche von Badeborn Band VI. Blatt 345 — Die Inhaber der Urkunden werden f t, spätestens in dem auf ,, 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem , e, ,. Zimmer Nr. 9, ten Aufgebotstermine ihre chte , die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Ballenstedt, den 27. März 1884. Herzoglich Anhalt. Amtsgericht. gej. Hein em ann, . Ausgefertigt: Höhne, Sekretär, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.
Aufgebot. Der Gefangenaufseher Franz Krause zu Straß— burg in Westpreußen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Palleske zu Tiegenhof, hat das Aufgehot des ö des , kreisgeri i vom 4. Kreisgerichts zu Marienburg r e fn, Litt. F. Nr. 20 344 über 100 Thaler nebst Talon als Amtskaution, welcher in einem an den Prãsi⸗ denten des Königl. . J ö i und verlore — rr n, k ö. Urkunde wird dert, spätestens in dem au , . 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, . die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Marienburg, den 20. März 1884. ,, . I.
on Schußp glich in erbö e das ein wesen ngen, wie auch ägt als zu den M zu schaffen geeignet find.
die Zahl der berechtigten Klagen über Wild— Jahren zugenommen, fo h Eflichtet und berechtigt roß die Klagen ni ch gelangt
Forstfiskus schü Antrags von der Brelie anzu⸗ ig des Re ements würde er noch mit sich
örig, die in
In Erwägung, r en . auf dem Anwesen des Delanoem g Franz Anton Schindele in Aitrang Haus Nr. 32 daselbst für Franz Taver Barnsteiner ein Wohnungs⸗ recht mit Naturalansprüchen hypothekarisch gesichert ist, letzterer aber im Jahre 1813 nach Rußland ge zogen und seitdem verschollen ist, und daß seit der letzten auf diese Rechte bezüglichen Handlung mehr als 30 Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag des genannten Anwesensbesitzers Aufgebotstermin bei dem K. Amtsgerichte Obergünzburg auf Samstag, den 16. August 1884, Vormittags 2 Uhr an⸗ beraumt, unter der Aufforderung, an Iran Favrr Barnsteiner oder Jeden, der auf fragliche Rechte einen Anspruch zu haben glaubt, solchen innerhalb sechs Monaten hier anzumelden, widrigenfalls das Wohnrecht sammt Naturglansprüchen für erloschen erklärt und im Hypoth. Buch gelöscht würde. Obergünzburg, den 21. Januar 1884.
en begreife nicht, der Kommission zur dort hier zurück-
alte ich mich zu konstatiren, cht sind, und daß mit diesen sind, in den letzten Wochen Sie mir zugeben werden, daß,
r Exörterung steht, in den Blätte r hinein außerordentliche rregungen und Agitationen in ist ein unzweifelhaftes Faktum. Ich derartigen Zeitungsabschnitten mir in also trotzdem diese Agitation jetzt seit n gewesen ein Eingehen zahl— n Umfange die Klagen über Wild— das Gegentheil, und igten Klagen keine
wie der Ab Sprache br kommen könne.
Der Abg. Strutz erklärte Schule geplaudert haben. Kommission aber ausdrückli die derselbe im Plenum gebe
Der Antrag Letocha Götting ⸗Ludowie sammt dem Antrage Bödiker, behalten wird, mit geringer P ebatte über die Anträ— Paragraphen 71 Cuny für diese Zusätze aus hen der hannöve
er solle also gleichsam aus der Der Abg. Conrad habe in der
ch auf Erklärungen hingewiesen, Anstrengungen
und bhezeichn
eine Forder ünstlich E
wurde abgelehnt, der Antrag f die beiden letzten Ab für welche die Abstimmung sajorität angenommen.
ge von der Brelie auf aa und 71 bb sprach sich r sich auf die
anschauungen 20 Betreffs des Wildschadenerfa Friedrich Wilh chädigt werden ] auch auf der Billigkeit. Seine zu Jagdbezirk. Und er Gesetzgebung der ädigter den Schaden lück, aber ihm des— ch unlogisch. Zu he er in Gemein—
zurückgeblieben. g wurde bis au
ö llenstedt, Redner auf d. d. Baller
eine Kabinetsordre besage, daß jeder Schaden ents schädigungspflicht beruhe aber Partei wolle einen Ersatz von was seine Partei wolle, ganzen civilisirten Welt. nicht beweisen könne, halb sein Recht ganz Gunsten des Antrages schaft mit dem Abg. S Antrag zurück. Der Abg. Dr. punkt der Nationa Annahme. Hierauf ergriff der Mini mänen und Forsten Pr. Meine Herren! Ich ve reits sein Urtheil gebildet das, was etwa Einfluß sein w resumtrende Bemerk Ich meine zu erhalten ode für Hannover und halb, weil sie ihn für ei er seit 0 und mehr Jahren be Provinzen inner
aß in großer Ich konstatire aber Zahl der berecht
ir, wenn ich nicht irre, und unter diesen b Conrad auch ange esen Fällen ist ügt werden kann
In der D
Jagdbezirk Einfügung zweier
finde man in d Wenn ein Besch so sei das ein Ung zu entziehen, sei do von der Brelie zie chmieder den von demselben gestellten
aus vier Regierungsbezirken efindet sich allerdings derjenige, führt hat, der Regierungsbezirk von hier aus sofort das verfügt igen Gesetzen und hier in Betracht
rschen Gesetzgebung be g. von Rauchhaupt bemerkte, es sei er Abg. von Cun Iliegenden Jagdbezirk er in Vezirken, was, was se Wo wolle man denn hang darin finden, daß der msolle, der in Bezirken gef der Jagd ausgef was die Linke da fordere, solle für den Schaden. diese Bestimmungen finden werde. schläge der Linke die Linke seiner Die Disku Persönlich
Paragrap
lich, wie d könne, daß die un kommen sollten, d Das sei et
ihm unerklär⸗ Grundsatz vertheidigen e für den Schaden auf— wo die Jagd ruhe, angerichtet i niemals logischen oder juristischen Jagdpachter für den Schaden chehe, in denen er von der Das sei ein Nonsens, agdpächter au
nach den jetz eit Königliche Forsten
angeordnet worden, daß ein gesteigerter Ab— vorgenommen werden, ß berechtigte Klagen in größe⸗ t eintreten werden. Abhülfe zu schaffen,
1816 und der
14. Dezember Der Königliche Gerxichtsschreiber: Radlinger.
ine Parte annehmen J 3 ö. lich Einzäunungen
dete noch einmal den Stand— g dafür, da
und empfahl deren Anträge zur
Köhler begrün
; Zusammen lliberalen, Zus
aufkommer Ausübung
gebot. Der Bauer Friedrich Nuglisch aus *in hat das Aufgebot des ihm angeblich vom 1. zum 2. Mai 1880 verbrannten, auf die Gemeinde Blasdorf ausgestellten Sparkassenbuchs der haupt. Sparkasse des Markgrafthums Niederlausitz zu Lüh⸗ ben, Nebensparkasse, Lieberose, Litt. J. Nr. 4883, zur Zeit des Verlustes lautend über 43 M. 65 3,
. der Lage sein, dort gliche Forst in Betracht kommt. aber mit der Vo weiterte Befugnisse auch ge und kleineren, und diefe um es kurz zu bezeichnen, für einen gesteigerten Willen des Jagdb Ich glaube, in die maßen eine Eh Bestimmungen, dort sehr wohl erkannt u sich trotzdem auch dort daß darin ein berechtigter liegt. Ich konstatire das hi
dafür, daß zum Mind Monarchie keine
Beispiele aus den Lande setzlich gewährt wi und Hannover. ich glaube woh Jagd⸗ und Fo macht werden, die Wildschader viel uns bekan
daß der J Glaube die Linke nicht, Rechten jemals i gern bereit,
sind ja gerade er⸗ Privatbesitzern, den größeren ich in viel höherem Maße, übertragenen Befugniß orgen auch gegen den in irgend welcher anderen Haßregei. auch hier dem Herrenhause gewiffer⸗ en zu müssen, daß diese verschärften Regierungs vorlage enthält, in ihrer T nd empfunden worden sind, und d Anschauung keinesw Vorschlag zur Abhül er öffentlich und mit ch einen Punkt möchte ich sten die Zahl der Schäͤd übermäßige sein kann, otheilen anführe, rd. Es betrifft das d
Beide Provinzen gehören Ü sagen zu dürfen, daß, wen rstbesitzer gegenüber, nicht wie sie dort gemacht worde 16klagen keinen erheblichen
für Landwirthschaft, Do— Lucius das Wort: . rlage wollen, das
enüber den rmuthe ja, daß jeder der )
Befugnisse fin in der der Regie Abschuß polizeilich zu
daß sie für Zustimmung auf die Vor⸗ solchen Sachen komme
Anwesenden be⸗ auch auf die Abstimmung un, von keiner
Rechte anzu⸗ Seine Partei se ö n einzugehen, aber mit Partei nicht!
ssion wurde geschlossen.
bemerkte der Ab von Rauchhaupt habe wohl den genau erwogen, derselbe speziell von
n besonderen alb auf einige wenige
stehenden Zustand egierungsvorlage hat n wollen, nicht des⸗ ndern deshalb, weil der Versuch, 8 des Jagd⸗ eise, wie in
jetzt noch gesagt werden ka ich beschränke mich desh
es ist etwas anderes, einen be n neuen einzuführen. Die R ssen den Zustand erhalte züglichen hält, so Umgekehrt würde halb des Geltungsbereich ustand zu ändern in der W Novum schaffen und damit rt sich längst ausgelebt und Was wir befürchten, und chikanösen Klagen vo irgend eine Form des ausgedehnt Staatsregierung elegenheit der früheren Er— geführt habe, daß den be—⸗ werden kann durch die ver— sses des Wildstandes. g auch durch die
die Wiederherstellung der Regie⸗ f In jedem Falle über die Kommissions⸗
ührenden Weise noch Anträge pflicht über
welches er
efordert, spätestens in dem auf Donnerstag, ö. 29. dial feen Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunde erfolgen wird. . 1883. Königliches Amtsgericht.
erechtigten, als ler e r iehung . renerklärung abge g. Dr. von Cuny, gab
Nonsens nicht abe wohl nicht berücksichtigt, erschen Gesetze gesprochen habe. das schließe doch nicht Nonsens enthalten sein
der Abg.
gs verschlossen hat, fe von Mißständen Befriedigung.
anführen zum Beleg igungen durch Wild indem ich einzelne wo Wildschadensersatz ge⸗ en Regierungsbezirk Eaffel zu den waldreicheren, und n dem Fiskus, dem größten größere Ersatzanspruͤche ge⸗ n sind, daß dann auch dort Umfang haben können. So hessischer Zeit, als zugleich natürlich agdrechts auf f die für Wildschaden Seitens der Kur— orden sind, auf recht hohe Be⸗ en Jahren haben Maß reduzirt, chtung nicht zurückgewiesen el, wo sich 88 Oberförstereien gütet worden ist, in den letzten Jahren In der Provinz ereien sind, abge dehnten gro ldschadenser
em hannnöv Der Abg. von Rauchh aus, daß auch in jenem
Der Abg. Dr. Wi von Rauchhaupt zug ens enthalten sei, wolle nichts einwenden.
Der Antrag von der §§. I aa und 7i bp wurd Hierauf vertagte sich Uhr.
in den alten gesetzes von 1850 diesen 3 Hannover früher eine Reihe von Unzuträglichkei durch Gewo
sich entwickeln wird
Wildschadenersatzes
er bisher nicht ist der Meinung, örterung über di gründeten Beschw stärkte polizeilich dieser Anschauung i heutigen Ausführungen in
Ich habe deshalb nach wie vor
rungsvorlage in allen diesen Punkten aber würde ich dringend davon abm
aupt erklärte Gesetze ein
ndthorst betonte, estehe, daß auch i
r. 2394 Michael Blatz, geb. am 9. Oktoher 167! und Jobann Georg Blatz, geb. am 2, No- vember 1833 zu Impfingen, sind vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert und ist seit dem Jahre 1870 keine Nachricht mehr über deren Leben und
ufenthalt eingekommen. ö k hiermit aufgefordert, binnen Jahresfrist sich dahier zu melden, widrigenfalls sie 4. fuͤr verschollen erklärt und ihr Vermögen den nächten erbberechtigten Verwandten in fürsorglichen Besitz g.
egeben wird. ‚ ; Erenb er b ijchofsheim, den 18. März 1884. Gerichtsschreiberei des Gr. Amtsgerichts.
t ten, die do hnheit beseitigt sind, hervorr Reihe von vexatorischen in dem Moment, n
wenn l 1 6. n preußischen Gesetzen ] er gegen die Aeußerung desselben Niederlegung, de Brelie u. Gen. auf Einschiebung der e angenommen.
das Haus gegen 44 Uhr auf Montag
wie ich das schon bei G e Schwarzwildfrage au erden Abhülfe geschafft Befugniß des Abschlu
keiner Wei
nt ist, sind in kur soll, beantragt.
ch die Ausübung des J tfand, die Beträge,
Forstverwaltung geg angewachsen. auf das äuß Ansprüche in diefer Ri Regierungsbezirk Cass Betrag, der für Wild noch nicht einmal 1000 M erreich ich glaube, 104 K großen Stifts⸗
wo die gleiche B Ansprüche,
Staatsregierun ig nn, se erschüttert. oden sta
der vorgestri In den letzt
neten bei der
— Die in der Abgeord wurfs einer Jagdord Eckardtstein von dem Mi und Forsten Dr. Luci Wortlaut:
Meine Herren! spruch zu begegnen, d lichen Staatsregierun Klagen über
gen C68.) Sitzung des Hauses zweiten Berathung des Ent— nung nach dem Abg.
nister für Landwirthschaft, us gehaltenen Rede hatte folgenden
Ich glaube,
aß alle Part g darin einverstanden Wildschäden unbedingt ind wir nur darüber, auf gliche Staatsregierung
der Wildschäden am be n, die in der Regierung s, die jetzt schon vorh ehr erheblichem Maße zu gdberechtigten für einen
von saͤmmtlichen sch
führungen des Hrn. Abg. D worden ist, sich bemüht ha
zu empfehlen. worden sind. Im
befinden, hat der
einer billigen und nicht Domänen
Ausgleich zu suchen — anzunehmen, die darauf gerichtet sind, zen der Pachtverhältnisse ter befindet sich in einem gangen ist, welches er die ihm zugemu sich ja einige Gr
schaden ver annover, wo, kö hen von den en Privatkomplexen, tz vorliegt, sind die sind, in den en, die sich zwische 6 und Ich glaube, diese beiden That⸗ ldschadensklagen in sehr großem
eine Regre önigliche Oberförst und anderen ausge erechtigung zum Wi er Beziehung gemacht worden mit Beträͤ—
behaupten zu können, ohne Wider⸗ ses mit der König sind, daß berechtigten eschafft werden muß. ege dieses Ziel zu er⸗ ist der Meinung, d sten erreicht wird dur ovorlage enthalten sind, andenen Befugnisse der stärken, um auch
en Wildarten.
r. Grimm hier ausführlich t, eine andere Abhülfe zu
ieske aus Kolonie Brinsk ertrag ar 8 40 ahren von dem eigetragenen Cigenthümer Johann . das Grundstück Kolonie Brinsk Blatt 2 gekauft und übergeben erhalten, ohne daß der Besitz= sitel auf seinen Namen berichtigt worden ist. ist demnächst verstorben und hat außer seiner Wittwe Justine, geb. Gonitzka, jetzt verehelichten Johann Neusch, 4 Kinder, Friedrich Gottlieb, Henriette, Johann und Ernst, als Erben hinterlassen. Das Grundstück Kolonie Brinsk Blatt 2, bestebend aus 13,864,360 ha, ist bei der Regulirung des Nachlasses der hinterbliebenen Wittwe zum Eigenthum über⸗ lassen und hat diese seit dieser Zeit, und zwar länger
Der Besitzer Johann
Vertrage verhältniß, hat durch mündlichen
nicht einzugehen thet werden, ihm ni ünde zu Gunsten der Trotzdem halte ich mein Kommissionsbeschlüsfe e werden im Grunde ni ge auch schon giebt as Gesetz von 1850 a glichkeit, dem Anpächter gen, und dieser
eien dieses Hau Siemienowski, Grabekischen Eheleute Diese Post ist von den legitimirten Erben der ver— storbenen Grabskischen Eheleute löschungsfähig quit- tirt, das darüber gebildete Dokument jedoch verloren
freiwillig einge die Gegenleistu
Insofern lassen beschlüsse geltend m zurück, daß ich auch diefe empfehlengwerth erachte, si als wie es die Regierung vorlage statuirt, wie es ' übri thut, für den Ve die Entschädigun erheblichen Besch liche Staatsregie in diesem Punkte über
die in dies letzten Jahren befriedigt O0 νι jährlich belaufen haben.
sachen beweifen, daß jedenfalls Wi Umfange nicht vorhanden sind. Trotzdem habe ich ja auch erhebliche Anzahl von zu schaffen, die Königlich
cht konveniren. Kommissions⸗ Urtheil nicht durchaus nicht fuͤr cht viel mehr geben,
welchem W
eine wirksame Abhülfe die Gesetzesparagraphe sie gehen darauf hinau Aufsichtsbehörden in s den Willen des Ja zu sorgen,
fänd eten Grundstücks wird der unbekannte Inhaber ,. Dokuments aufgefordert, sich spätestens ö. eng. Mai 1884 12 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Amtsgericht unter Vorlegung des Dokuments mit seinen etwaigen Ansprüchen auf ⸗ dasselbe zu melden, widrigenfalls dasselbe für kraft⸗ 2,
schon zugegeben, daß immer noch eine gen vorhanden ist, denen Abhülfe ch nothwendig wird angelegen rimm ein Wort erwidern, g in Cassel, wie ich ver⸗ er, glaube ich, die Tendenʒ chtig aufgefaßt hat. Diese
Centralinstanz ergangen,
e Staatsregieru Da möchte ich dem Hrn. der Königlichen Regierun trag gebracht hat, daß och vielleicht nicht ganz ri cht auf Veranlaffung der
rpächter die Mö gspflicht aufzuer werden nicht gefüh ch voraussichtlich die Vorschläge de
Zustand hat zu Darum wird auch die König⸗ nicht dazu verstehen können, r Regierungsvorlage hinaus⸗
es gilt das
- der eine Verfügu Kommission,
muthe,. hier zum dieser Verordnung d Verordnung ist ni
durch die Aus
Johann . . erloschen erklärt werden.
8144
M Jastrzembski eingetragen.
kumente sind verloren gegangen.
Dokumente aufgefordert, Termin,
bei unterzeichneten
dem
werden.
onigli Amtsgericht. Königliches Am . ch lisa)
Aufgebot.
daß im Hyp. B. f. Aitrang
daß
haftende Post:
den 12. Januar 1853,
zuschließen.
Königliches Amtsgericht. gez. Remy, O. A.-R. Zur Beglaubigung:
(15451
instrumente:
Nr. 19, haftend auf
feit 8. Mäl 1855,
garten, demnächst
Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird
ist aus:
Lieberose, den 16. Sep— .
20. Februar 1860, 27. Februar 1860,
3. April 1860,
Renkert.
eingetragen.
25. Februar 1860, Auf Antrag des Eigenthümers des ver— 27. Februar 1860,
los und alle daran etwa haftenden Ansprüche für
oldau, den 9. Februgr 1884. 9 Königliches Amtsgericht, II.
Bekanntmachung ü Im Grundb von Fylitz Nr. 16 stehen in Ab— . 91 5n. 3) 98 Thlr. 10 Sgr, und sub Nr. 11 4 Thlr. 11 Sgr. für den
Die über diese beiden. Forderungen gebildeten Do⸗
Hläubi bs ki Auf Antrag des Gläubigers M. Jastrzembs wird der unbekannte J. . gedachten beiden ieselben
den 24. Mai 1884, 12 Uhr Vormittags, Amtsgericht widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden
Soldau, den 12. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. I.
ie unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen 6 bei Vertheilung der Kaufgelder des im Wege . der Zwangtvollstreckung verkauften, dem Ephraim Hardt gehörigen Grundstücks Chose wen · Bgthau Bl. 39 für die auf demselben Abth. III. Nr. 5
17 Thlr. nebst 50/0 Zinsen Vatererbtheil der har otie Wilimezik, eingetragen auf Grund des Erbvergleichs vom 24. März 1852 confirm.
angelegte Spezialmasse in Höhe von 53,69 „S aus—
Sburg, den 19. März 1884. 6 g. & g iche⸗ Amtsgericht.
Bekanntmachung.
urch Ausschlußurtheil, verkündet am 29. Januar 16 * sind sl ,,, beiden Hypotheken⸗
9 it über die Post, Abtheilung III. , 49 greift: ii . t. 13 in Höhe von 590 Thaler nebst 59 n n 4 ö 1 4 Thaler 4 Sgr. und den Eintragungskosten, sür den ba en e re, Gottfried Vogel zu Zaum⸗ ursprünglich als Protestatien eingetragen, in eine Hypothek umgeschrieben, Löschung des Kapitals nebst Zinsen nur noch be züglich des Realrechts für die Beitreibungskosten auf unbestimmte Höhe validirend, welches gebildet
a. der beglaubigten Ahschrift der Ausfertigung des ö. dete ge des Civilsenats des Königlichen Appellationsgerichtes zu Breslau, vom J. No⸗
der beglaubigten Abschrift der Ausfertigung des
urifikationsbescheides der J ö. Königlichen Kreisgerichts zu Breslau, vom
der beglaubigten Abschrift der Verfügung des Königlichen Kreisgerichts
dem Ingrossationsvermerk vom 3. April 1860, dem ef aus dem Hypothekenbuche vom
dem Umschreibungsvermerk und. dem Hypo—⸗ thekenbuchsauszug vom 6. Juli 1860, . dem , nf. k uge vom 1. November 1862. . 2) . Instrument über die Post, Abtheilung III., Nr. 7, haftend auf Krolkwitz Nr. 47, ursprünglich in Höhe von 50 Thalern nebst 5 ο Zinsen seit 8. Mai 1858 und 15 Sgr. Kosten für den Rretscham· besitzer Gottfried Vogel zu Zaumgarten eingetragen, nach Löschung des Kapitals nebst Zinsen nur noch bezüglich des Realrechts für die Beitreibungskosten auf e,, . . . welches gebildet ist aus: ö a. den n g ü. Abschriften der Ausfertigung des Erkenntnisses der J. Abtheilung des König. lichen Kreisgerichts zu Breslan vom W. Fe⸗ bruar 1860 und des Exekutionsantrages vom
der beglaubigten Abschrift der Verfügung des Königlichen Kreisgerichts
dem Ingrossations vermerk nebst Hypothekenbuchs⸗
auszug vom 3. März 1860. . . . Vermerk, betreffend die Löschungsfähigkeit
und den Hypothekenbuchsauszug vom 165. August 862
auszug vom J. November 1862 ür kraftlos erklärt. ö .
. Breslau, den 25. März 1884. Königliches Amtsgericht.
545 Namen des Königs! ö Sl ehe die Post 1btz. m zetreffend das Aufgebot des über die Post Abth. J. . auf dem k 3. 38 Binkowitz ge⸗ gebildeten Hy othekeninstruments — . 4 Cie e, Amtsgericht zu Ratibor durch den Amtsrichter Moecke —
für Recht: . . Die Hypothekenurkunde über 123 Thlr. 21 Sgr. mütterliche Erbegelder, eingetragen für die Ge schwister Isidor und Johanna Wollnik, zu 5, . verzinslich von der Zeit ab, wo sie sich 1 mehr im Hause und Brote, des Franz 34 befinden, auf Grund der Antonie Wollnikschen Erb⸗ auseinandersetzung vom 22 28. September, 2 zufolge Verfügung vom 10. Oktober e ,. Ie. theilung III. Nr. 5 des dem Bguer Thoma o ö. in Binkowitz gehörigen Grundstücks Blatt 33 ö o⸗ witz, gebildet aus der Schuldurkunde vom 22 / 28. ö tember 1842 und dem Hy gthekenbrigfe vom 10. D8k⸗ tober 1842, gültig noch über den Antheil der Jo⸗ hanna Wollnik, wird für kraftlos erklärt, . 2) die Kosten dieses Aufgebots verfahrens werden dem Thomas , . J
r, den 20. März 1884. .
Retz te , Amtsgericht. Abtheilung VI.
Gastwirth
spätestens im
vorzulegen,
m Namen des Königs! . lier g. pi. Aufgebot sache 6. 21/83) er-
26. März 1884 durch den Amtsrichter Beyer
. . Thlr. 20 Sgr. — die Hvpothekenurkunde über 3 Thlr; 20 6. 107 . aus dem Eckenntniß des ö lichen Kreisgerichts Kempen vom 5, Nobember am 6. Februar 1874 für Vogt Johann Piechota in
Abtheilung III. — s dem W z Hebisch gehörigen Grundstücks Nr. 8 Zalesie, ge
ird für kraftlos erklärt. . . Königliches Amtsgericht.
wären Oeffentliche Zustellung.
Zinsen
mit geb. Wolters,
Catharine, genannten Ehemann,
wider ihren
dem auf
ittwoch, den 18. Juni 1884, 1. 2 .
anberaumten Termine, vertreten durch einen
nen, zur Verhandlung über
Klägerin:
verurtheilen,
habe, zu und
lich verlassen . zurückzukehren
2 Monaten zu ihr
ersten Abtheilung ö 3 Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
H. Lampe, Dr. zu Breslau vom
15468 Oeffentliche Zustellung.
lassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage:
zeßkosten aufzuerlegen,
Königlichen Landgerichts zu Gnesen auf . e en 1884, Bormittags 10 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
zug der Klage bekannt gemacht. . den 6 . .
Schwittay, ö
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
zu Breslau vom isc⸗ Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Goldine Ehrenhaus,
Handelsmann Salomon Ehrenhaus,
1842
kennt das Königliche Amtsgericht zu Schildberg am
Nr. 4 des dem Wirth Mathias
i o — bruar ildet aus dem Hypothekenbriefe vom 6. Fe ᷓ i. und dem Erkenntniß vom 5. November 1872
In Sachen des Lohndieners Amandus Friedrich
rar ie Eonradtne Markmann Ehefrau, Marie Conrad 2 zu Bremen, Klägerin,
unbekannt wo, Beklagten, wird Beklagter hierdurch geladen, zu
vor dem Landgerichte, Civilkammer IL, zu Bremen
ies i zugelassenen Rechtsanwalt, zu erschei⸗ diesem Gerichte zugelass ß
den Beklagten, welcher sie seit Juni ö
13 ö . 2 3 2. 3 eheliche Leben mit ihr fortzusetzen, bei Vermei⸗
Die verehelichte Caroline Drews, geb. Drews, in gu n re bei Zydowo, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Honig in Gnesen, klagt gegen ihren Ehemann, den Tagelöhner Martin Drews, zuletzt in Sydewo, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗
s zwischen den Parteien bestehende Band der **. 5 2 den Beklagten für den ahem schuldigen Theil zu erklären und ihm die Pro⸗
ündli Verhand⸗ det den Beklagten zur mündlichen Ver 2 89 Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
geborene Boehm zu Breslau, vertreten durch den Justizrath
Schaß zu L egen ihren Ehemann, den Sant m e ee fler, een . unbekannten
Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: