1884 / 78 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

das zwischen den Parteien bestehende Band der

he zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die

63. . 23 , aufzulegen, adet den Beklagten jur mündlichen V =

lung des Rechtsstreits vor die erste .

druckten allgemeinen Bedingungen gegen

der Copialien und Druckkosten zu a em Pachtbewerber, welche die Domaine und die dazu

2 ee nn in . zu nehmen

vünschen, wollen sich an Herrn Domai ĩ

Waaner in Petersberg wenden. a n

in unserm Dienstgebäude einzureichen, woselbst die [15693

Angebote in Gegenwart der etwa persönlich erschie⸗ Gladbacher Nüc versicherungs

nenen Submittenten geöffnet werden. Königliches Eisenbahn Betriebs amt Aktien⸗Gesellschaft Zu der auf ö

Zweite Beilage

(Magdeburg Halberstadt).

mmm 2. n ; ;

des Königlichen Landgerichts zu Lissa i. P. auf 6 9 1884, . Uhr, n ufforderung, einen bei

richte zugelassenen Anwalt zu 6 29

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lissa i. P., den 24. März 1884. ö Karpinski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lis 749 Die Ehefrau des Agenten

ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann bei der. L. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu n, . 3 HGiterir tmn gtlahe erhoben und ist zu Verhandlungstermin auf den 4. Morgens 9 Uhr, bestimmt worden. . Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts: Stein häuser.

6 Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. . Durch Beschluß der J. gin tem aiscein hen Landgerichts zu Straßburg vom 21. März 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Conditor Simon Leon Bernard und Celine Catharine Mar⸗ garethe Hoffmann zu Straßburg bestehende Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte wurden die Parteien vor Notar Loew in Straß— burg verwiesen und dem Ehemanne Bernard die Kosten zur Last gelegt. 36m, gemäß Ausführungsgesetz vom 8. Juli

79.

Straßburg, den 24. März 1884. Der Landgerichts⸗Sekretär. Krümmel. 15476 Bekanntmachung. Durch Beschluß der Abtheilung zz. der Civilkam⸗ mer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E. vom 27. März 1884 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Marie Lavigne, ohne befonderes Ge— schäft, und Joseph Houlns, Bäcker zu Steige, be— stehenden Gütergemeinschaft ausgesprochen. ; Der Landgerichts Sekretär: Jansen.

. urch Urtheil der II. Civilkammer des Königliche Landgerichts zu Düsseldorf vom 23. g er n, ist zwischen den Eheleuten Wilhelm Lemm, Bau⸗ unternehmer, und Anna, geb. Bongartz, letztere ohne Geschäft, Beide zu Crefeld wohnhaft, die Gütertrennung mit Wirkung vom 24. Dezember 1883 an ausgesprochen und der mitbeklagten Kon— kurdmasse die Kosten zur Last gelegt worden. Düsseldorf, den 25. März 1884. 1 comm. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lis oc o) Bekanntmachung. Auf Grund des 8. 20 der Rechtsanwaltsordnung wird bekannt gegeben, daß der K. Advokat Wilhelm . , in die Liste der bei dem K Landgerichte dahier zugela 8 al einge tragen worden ist. 3 Memmingen, 26. März 1884. Der Präsident des K. Landgerichts Memmingen.

is 0) ö Der Rechtsanwalt Proma ist in die Liste d i Rechts anwa ͤ zie Liste der bei

dem hiesigen Kaiserlichen Landgerichte zugelasse Rechtsanwälte heute gelöscht , . .

Metz, den 29. März 1884. Der Kais. Landgerichts Präsident: Schiller.

15703 die Karte

In die Liste der bei unterzeichnetem La rich In die L ei unter. Landgericht 3 n. Rechtsanwälte ist heute der Ren , it , . „wohnhaft in Schweidnitz, eingetragen

Schweidnitz, 29. März 1884. Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen ꝛe.

10350] Bekanntmachung.

Die im Saalkreise, 3 m vom Bahnhofe Wall— belegene Domaine Petersberg soll einschließlich berges und am Mühlenberge vorhandenen Stein—

auf, den zur Domaine gehörenden Ländereien ein schließlich der von der Wiederverpachtung aud schlossenen, zur Aufforstung bestimmten Flächen von ö,, . . ö. . Johannis 1885 bis dahin ege des öffentli 8 ĩ k chen Ausgebots anderweit g

Die Gesammtfläche der Domaine beträgt 234,499

ha, worunter sich 190 ha Acker, 12 ha Wiesen und ; nebst Massenberechnungen liegen während d ienst⸗ 6 ĩ . ĩ . ö . 6 . öffentlichen Kenntniß gebracht. icht aus, au önnen die letz = Donnerstag, den 17. April d. J., statiung von 1 S6 Kopialien ; . .

werden.

19 ba Hutung befinden. Den Verpachtungstermin haben wir auf

ö Vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der unterzeichneten Königlichen

Regierungs⸗Abtheilung anberaumt, zu welchem Pacht⸗ Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs

lustige mit dem Bemerken eingeladen werden

1) das Pachtgelder⸗Minimum 10 800 M. 2

2) zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles

. Vermögen von 80 000 erforderlich ist und

3) sich die Bietungslustigen vor der Licitation über ihre Qualifikation als Landwirthe und den

Besitz des erforderlichen Vermögens ausweisen , Thonröhren verschiedener Lichtweite . . un d. Meter Drainrö i . P die Regeln der wässerungsanlage e. Dr ge ür ger ne itz 2 1. ie ö . und das Vermessungs vergeben werden. Offert⸗ Formular und Bedingungen

n, mi usnahme der Sonn. und sind gegen portofreie Einsendung von O,. 75 9 569

müssen.

Festtage, täglich in unserer Domainen⸗Registrat und auf der Domaine Petersberg ,, , . ö

Ghesrau ; Georg Sebastian Gbarlier Hermine, geb. Krägeloh, genannt Gerstel, ohne Geschäft, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen

können, wir auch bereit si

nen, ? ind, auf Verlangen Ab—

schriften der Verpachtungsbedingungen und Lizi⸗

ö gegen Erstattung der Gebühren zu er— eilen.

16679

Schlosser⸗, Glaser⸗ und Anstreicher⸗Arbeiten itz m wor Neubau des Stations und Reti ; . für den . , den n be , e e en

des Rechts in den am südlichen Abhange des Peters— . rann, , ,,

er . ausen im 6 ic is brüchen Steine zu brechen, sowie der niederen Jagd ö ,,,,

schrift versehen und gehöri i Dienstag, den 8. Ann, 2 . 11 Uhr, an den unterzeichneten

welcher Zeit alsdann die Eröffnung derselben in Ge— folgen wird.

15690

Merseburg, den 26. Februar 1884. . Königliche Regierung, = Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. von Goldbeck.

ü Bekanntmachung.

inhalt: Bauerstelle Nr. J. von. 103,084 ha worunter: 1,A353 ha Gärten, 87,,71 , Acker, ; 9, 930 Wiesen, Bauerstelle Nr. II. von 108, 149 worunter: 1237 ha Gärten, ; . Acker, ö 13,267 Wiesen, Bauerstelle Nr. III. von. worunter: O67? ha Gärten, 444,077, Acker, 3 Wiesen, 2566 . Rodeflaäͤ Bauerstelle Nr. IV. von. 3. . worunter: O,. 840 ha Gärten, e. Acker, 136 Wiesen Bauerstelle Nr. V. von. ö worunter: O 363 ha Gärten, 43,977 Acker, 15.2353 ,. Wie Bauerstelle Nr VI. von 6 worunter: 14270 ha Gärten, 55,429 , Acker, 135,183 Wiesen, Bauerstelle Nr. VII. von. worunter: 1,048 ba Gärten 2 755 . icter. 12,038 , Wie Bauerstelle Nr. VIII. von 91 worunter: 723 ha Gärten, 53, 634 Acker, 9, 700 Wiesen, k 26 3. ö 1884 bis dahin 1902 ege des öffentlichen Auf itig ver⸗ ui. ö, chen Aufgebots anderweitig ver Die dem Aufgebote zum Grunde nied. igsten Pachtgelder betragen für: 1 Hane tell rr JJ 2850

1510

1710

1500

1160

1390

ni,, Die zu bestellenden Pachtkautionen sind auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt, und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf

Höhe von: „6 für die Bauerstelle Nr. 7.

7 . 4 I)

57,400

bl. 45ꝛ 71,431 7, b

65,412

a ,, . „Dieser Nachweis muß Seitens der i bis spätestens den 6 April , ö geführt werden. Zu dem auf den 7. April d. Irs.,

10 Uhr, in den Räumen der , rung anberaumten Bietungstermin laden wir Pacht ˖ bewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver— pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitaͤtion und nebst. Flurregister mit Ausschluß der Sonn und Festtage täglich während der Dienst stunden in unserer Registratur eingesehen werden

Stralsund, den 8. März 1884. Königliche Regierung.

Sub miffton.

Die Ausführung der Zimmerer, Tischler⸗,

Neubaustrecke Erfurt Grimmenthal.Ritschen⸗

Offerten mit entsprechender Auf—

Vormittags einzureichen, zu

enwart der etwa erschienenen Submittenten er

Die Zeichnungen und Submissionsbedingungen

Suhl, den 28. März 1884.

Inspeltor: Richard.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 647 ifd. Meter innen und

m. Büreauvorsteher Herrn Hübner zu erhalten.

Auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschrift speziellen Pachtbedingungen und ,,, 9.

bis zum

Die zum vormaligen Tertial Hohenwart ehöri⸗ gen acht Domanial⸗Bauerhöfe zu . etwa 7, km von der Kreisstadt und Bahnstation Grimmen und etwa 15 km von Stralsund entfernt sollen zu Johannis d. Irs. mit folgendem Flãchen⸗

Untersuchung des Schlachtviehs für ein Rind ? für ein Schwein 90 , für . ö ö ein Schaf 5 3, für eine Ziege 5 4. .

sammlung in der Sitzung vom 28. bestätigt vom Magistrat am 29. März eg er und

hiesiger Königlicher Haupt. und Residenzstadt. ck

hiesiger Königlicher Haupt- und Residenzstadt.

15635

nur noch die ihr in ihrer Eigenschaft als folche

ö. J, für den e nn l end Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Für die Kassengeschäfte des Eisenbahn⸗Betriebtzamts zu Nordhausen wird in Nordhausen und für die Kassen⸗ geschäfte des Eisenbahn⸗Betriebsamts zu Wiesbaden wird in Wiesbaden je eine Betriebs kasse errichtet. Die Kassengeschäfte des diesseitigen Betriebsamts Bersin⸗

bahn⸗-Direktion zu Magdeburg unterstellte vereinigte

ur t ; Eisenbahn⸗Betriebsk ü iser z Gehörig bezeichnete und verschlossene Offerten sind amt Wee fr ere l n , . e s

Betriebsamt über.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

16685 Bei der heute erfolgten Ausloosung der An

Nummern gezogen: Buchstabe A. Nr. 17 38 und 85. Buchstabe B. Nr. 10 43 59 145 und 163

und 1422,

gekündigt werden. Die Inhaber dieser

hiesigen Stadtkasse in Empfang zu nehmen.

in Abzug gebracht.

Flensburg, den 5. Januar 1884. Dir Magistrat. W Toos büg.

6 Die planmäßig pro 1884 zu amortisirenden 129 Stück der auf Grund des 5 vom 4 August 1854 emittirten 416 gen Prioritäts— Obligationen der ehemaligen Bonn. Cölner Eifen⸗ babn⸗ Gesellschaft sollen am 19. April er., Vor— mittags 19 Uhr, in unserem Geschäftslokale hier— selbst in Gegenwart zweier Mitglieder der unter— zeichneten Direktion und eines protokollirenden No— tars aus geloost werden, wozu den Inhabern der be— eichneten Obligationen der Zutritt freisteht. Cöln, den 27. März 1883. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion (linksrheinische).

156861 , ,, Hngo, . . uer i. W. In Gemäßheit des 8. 8 unserer Statuten fordern wir die Besitzer unserer nicht volleingezablten Aktien auf, die vierte Einzahlung von 29 Procent mit . 100 Francs pro Aktie bis zum 1. Mai bei der Gesellschafts-Kasse zu Ze i . 6 kasse zu Zeche Hugo bei ei der Essener Credit⸗-Anstalt in Essen, oder bei Herrn L. de Loriol, 46 rue in Lyon unter Vorlage der Interims-Aktien zu leisten. Zeche Hugo bei Buer i. W, 28. März 1884. Der Aufsichtsrath.

Verschiedene Bekanntmachungen. 1 h

Wiederholte Aufforderung zur Bewer

eine vakante Kreiswunda ht telle? e n gn, unseres Konkurrenzausschreibens vom 12. Noveinber v. Is. wegen Wiederbesetzung der erledigten Kreis⸗ wundarztstelle des Kreises Rotenburg, Be— werber, welche geneigt wären, ihren uu ri in Rotenburg zu nehmen, nicht aufgetreten sind, so ist aufs besonderen Antrag der Fleckensvertretung zu Rotenburg die Wiederholung des Konkurrenzverfab— rens höheren Orts angeordnet worden. Demgemäß werden Aerzte, welche das Physikats⸗Examen be⸗ standen haben, oder sich verpflichten, dasselbe binnen zwei Jahren zu absolviren und bereit sind, ihren Wohnsitz in Rotenburg zu nehmen, hierdurch auf⸗— gefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und einc Curriculum vitae spätestens bis zum 1. Mai d. J bei uns zu melden. Die nach Ablauf dieser Frist etwa noch eingehenden Bewerbungen bleiben unberücsichtigt. Stade, den 26. März 1884 Königliche Landdrostei. Küster.

15486 Bekanntmachung.

Gemein debeschluß.

Auf Grund des §. 5 des Gefetzes, betreffend di Trrichtung öffentlicher, ausschließlich zu . Schlachthäuser vom 18. März 1868 wird hiermit festgesetzt. daß in der Zeit vom 1. April 1884 bis zum 31. März 1885 einschließlich für die Benutzung des öffentlichen Schlachthauses auf den städtischen Central⸗Vieh⸗ und Schlachthof an Gebühren erhoben ,, . . „MS, für ein Schwein „„, für ein Kalb 50 , für ein S 25 ü eine Ziege 30 8. . k Ferner sollen an Gebühren erhoben werden a

Grund der 5§. 2 und 55. desselben Gesetzes i. 1

So beschloffen von der Stadtberordneten⸗-Ver⸗

Berlin, den 29. März 1884. Magistrat

gez: von Forckenbeck. Vorstehender Gemeindebeschluß wird hierdurch zur

Berlin, den 29. März 1884. Magistrat

von Forckenbeck.

*

Vom 1. Axril e. an hat die hiesige Haupt kasse

obliegenden Geschäfte wahrzunehmen.

lankenheim gehen auf eine der Königlichen Eifen⸗ 1

Frankfurt a. M., den 26. März

5. April er., Vormittags 11 Uhr,

1884. Königliche

leihescheine der Stadt Flensburg sind folgende

Buchstabe C. Nr. 115 313 442 524 683 738 805 10991 1105 1272 1281 1334 1346 1349

welche Anleihescheine hiermit zum 1. Juli d. J. l . Die r di Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalbeträge vom 1. Juli d. J. an. gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine nebst Zinsscheinen und Anweisung bei der

Vom 1. Juli d. J. an findet eine Verzinsung nicht ferner statt und werden die Beträge 1 Zinsscheine bei Erhebung des Kapitals von diesem

Die Einnahmen betrugen Die Ausgaben betrugen.

Bleibt Ueberschuß zur Zahlung e

Donnerstag, den 1. Mai d. J. . r . 5 uhr,

ofe de errn ̃ siebenten ordentlichen n, , anberaumten

Generalversammlung

werden die nach §. 37 des Statuts zur The berechtigten Aktionäre ergebenst belle belluuhme Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstandes, und Aufsichtzrath 6 wege n,. im allgemeinen er die Resultate des 31 - ö es Jahres 1883 ing. 2) Wahl von vier Aufsichtsrathsmitgli . . ö 6 der 1 mlung vorhergehenden beiden Tag . der Gesellschaft verabreicht. ü Tagen in Bram M. Gladbach, den 29. März 1884. Der Vorstand.

15692 Gladbacher Feuernersicherungs— Aktien⸗Gesellschaft.

Zu 4

onnerstag, den 1. Mai d. J. ö fit c nn Lühr, * ; sthofe des Herrn Herfs hier anbe ; einundzwanꝛigsten ober fg, .

Generalversammlung

werden die nach 8 41 des Statuts zur Thei berechtigten Aktionäre ergebenst g Teltnehnm⸗ ; Tagesordnung: D Bericht der Direktion 16 die Lage des Ge⸗ cãftes im allgemeinen und über die Refultat des Jahres 1883 ins besondere; ö 2) Wahl eines Verwaltungsrathsmitgliedes Eintrittskarten werden an den der Generalver⸗ sammlung vorhergehenden beiden Tagen im Burer der Gesellschaft verabreicht. . M. Gladbach, den 29. März 1884. Die Direction.

15214 ĩ lis HRhbhenania. Versicherungs Aktien⸗Gesellschaft in Cöln a. / Rh Die Herren Aktionäre unferer Gesellschaft werden hierdurch zur elften ordentlichen General versamm⸗ rr aenf s7 gert. den 17. April d. J., . te ĩ ierfelbst A* . . im Hotel Disch hierselbst er= agesordnung: 1) Bericht des Vorstands r n,, . ,. st at en , aus scheidender 21 s ufsichtsrathsmitgliede S5. 33 und 38 des k. Cöln, den 26. März 1884. Der Vorstand.

lizd87! Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗ Bank.

Nachdem in Gemäßbeit der 85 40 und seres Status in der fünfzehnten ordentlichen . sammlung am 24. März c. die Wiederwahl der aus; geschiedenen Mitglieder des Curatoriums staltgefun⸗ nen hat, besteht dasselbe aus dem Unterzeichneten als Präsidenten, dem Herrn E. Schwaniz als stellver= tretenden Präsidenten und den Herren: J. Alexander G. Beer. C. Beebm,. S. Born, Friedrich Feustel, 8. F. Grünert, M. Herbertz, G. Keibel, J. KRieschke, L. von Prillwitz, August Richter, W. C. Schmidt H. Schnoor, G. Wolff. J Berlin, den 27. März 1884.

Das Curatorium.

G. Siemens.

(15208

* * . . 7 *

Tilsit⸗ Insierbunger Eisenbahn. Bilanz

für das Betriebs ja Die Einnahmen n . . 7 Uebertrag aus dem Jahre 1882. 2) Aus dem Personenverkehr . 203 681,85, 35 , Güterverkehr. 366 69h, g 4) Diverse Einnahmen, einschließlich ö 38 004,67 , welche als Erlös für ausrangirte Materialien dem Erneuerungsfonds zu gute kommen 134 164,25

Summa 657 717,58 .

19 175,53 .

Die Ausgaben betrugen: L) Für die Allgemeine Verwaltung 76 586, 2s 4 3 K an 60 806,91 , = Transportverwaltung . 133 5 ö 4) Rücklagen zum Reserve⸗ , ö neuerungsfonds: a. regulativmäßige Rücklagen b. Erlös für ausrangirte Ma— d 5) Zur Verzinsung der Prioritäts , 6) Zur Tilgung der Prioritäts⸗Obli⸗ gationen J

S8 151,00 38 004, 67 20 405,25

3 900,00 Summa 21 4605,27 .

6657 717,58 , 421 405,27

Dividende und der Staats⸗CEisen⸗ bahnsteuer, welche rot. 5900 MSM be⸗ tragen dürfte und erst nach Fest⸗ stellung der Dividende genau be⸗ rechnet werden kann... . 236 312,31 Tilsit, den 25. März 1884. Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. Korn.

Berlinische Spiegelglas ⸗Versicherungs⸗Aetien⸗

5696 Gesellschaft zu Berlin. ,,, erh h. Loth 1. April ab

8 enburgerstr. parterr egen⸗ über dem Schlosse . 6

isen bahn Direktion.

Die Direktion.

zu 78.

n Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 31. März

1 SS 4.

x

Generalbericht des Vater ländischen

Frauenvereins für das Jahr 1884.

Der in der Generalversammlung vom 23. März d. J. in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin namens des Hauptvorstandes des Vater⸗ ländischen Frauenvereins vom Geheimen Legations- rath Dr. Hepke erstattete Generalbericht berührt zunächst einige für den weiteren Horizont des Vereinslebens wichtige Momente. Er lautet wie

ti . fal Am 6. Februar d. J. vollendete das Pr eußische Rothe Kreuz das zweite Jahrzehnt seiner Thãtig⸗ keit; am 24. August d. J. ist die Genfer Konvention in unveränderter Gestalt zwanzig Jahre lang in Kraft, und am 1. September d. J. steht nach einer fünfjehnjährigen Zwischenzeit wieder eine inter⸗ nationale Konferenz der Vereine des Rothen Kreuzes in Aussicht. . k . ;

Von der ersten dieser Konferenzen, welche im Oktober 1863 in Genf abgehalten wurde, ging die Gründung von Vereinen der freiwilligen Kranken pflege zur Ergänzung des militairischen Sanitãtẽ⸗ wesens aus. Von ihr wurde zugleich der Gedanke angeregt, daß der Verwundete und seine Pfleger unter völkerrechtlichen Schutz gestellt werden möchten. Ein Jahr darauf am 24. August 1864 fand dieser Gedanke in der Genfer Konvention seine Ver⸗ wirklichung. . ; . ö.

Der Preußische Männerverein zur Pflege ver⸗ wundeter Krieger, am 6. Februar 1864 angesichts des Schleswig ⸗Holsteinschen Feldzuges gestiftet, war der erste, welcher sogleich auf einem Kriegsschauplatze in Thätigkeit treten konnte. Und dort in Schleswig Holstein erschienen auch zugleich Delegirte des Genfer internationalen Komités mit dem Ab⸗ zeichen des Rothen Kreuzes im weißen Felde, um Erfahrungen über die Wirksamkeit der freiwilligen Krankenpflege zu gewinnen. Jenes Ab⸗ zeichen adoptirte die Genfer Konventien als internationales Symbol, zum Schutze des Militair⸗ Sanitätswesens, und nur durch Anschluß an, das sctztere nimmt die freiwillige Krankenpflege an diesem Schutze Theil. ö

Leider kamen bei dem Abschluß der Konvention die deutschen Rathschläge, welche aus praktischen Kriegserfahrungen und aus den Anforderungen einer wohlgeordneten Militair⸗Sanitätspflege hervorgingen, nicht genügend zur Geltung. .

Bie zweite internationale Vereins konferenz des Rothen Kreuzes, welche in Paris im August. 1867 stattfand, machte deshalb sehr durchgreifende Revisionsvorschläge Auf dem diplomatischen. Kongresse zu Genf vom Sktober 1868 fanden dieselben aber nur thellweise Berücksichtigung. Schon hier zeigte sich die Besorgniß, daß durch Revisionsverhandlungen die Genfer Konvention in Frage gestellt werden könnte. Man wollte daher an ihren unvollkommenen Bestimmungen nicht rütteln und beschloß nur die Zufatzartikel vom 20. Oktober 1868, welche aber Fisher nicht in Kraft getreten sind.

In den Brüsseler diplomatischen Konferenzen vom August 1874 zur Herstellung eines neuen Kriegs⸗ völkerrechts legte der deutsche Bevollmächtigte Ver⸗ wahrung gegen etwaige einseitige Veränderungen der Genfer Konvention ein. Man nahm daher die dortigen Revisionsvorschläge nur als schätzhares Material zu Protokoll, und die Konvention ist bis auf den heutigen Tag unverändert geblieben.

Die dritte internationale Vereins— konferenz trat im April 1869 in Berlin zusammen. Sie fand schon ein ziemlich entwickeltes Vereins⸗ wesen des Rothen Kreuzes vor, ganz besonders in Deutschland. .

Dem preußischen Rothen Kreuze hatten von Anbeginn edle Frauen zur Seite gestanden. Im Feldzuge von 1666 waren in Berlin allein nicht weniger als zweihundertfünfzig Damen bei der Ver— waltung des Hauptdepots thätig. Aus ihnen grün— dete Ihre Majestät die Königin den Vaterländischen Frauenverein, welcher, wie der Männerverein, Kor⸗ porationsrechte erhielt und demselben ebenbürtig zur Seite trat.

Für Deutschland vollzog sich ferner, noch vor Eröffnung der Konferenzverhandlungen, ein höchst⸗ bedeutsamer Akt. Durch Uebereinkunft vom 20. April 1869 verbanden sich die verschiedenen deutschen Landesvereine zu einer Gesammtheit, und bildeten das deutsche Zentralkomité, in welchem sie durch ständige Bevollmächtigte vertreten sind. Die Berliner inter⸗ nationale Vereinskonferenz war die bei weitem zahl⸗ reichste und auch in ihren Erfolgen bedeutendste. It alle europäischen Regierungen waren neben den

ereinen des Rothen Kreuzes vertreten, und unter den letzteren viele deutsche Trauenvereine, ins—⸗ besondere der Vaterländische Frauenverein.

Die Beschlüsse der Konferenz in Betreff der internattonalen Hülfsleistung zeigten ihre Wirkung sofort in dem Feldzuge von 1870411 diejenigen aber, welche sich auf Orggnisgtion des Rothen Kreuzes und seine, im Anschluß an die Regierungsorgane zu lösenden Aufgaben bezogen, haben bei allen Nationen mehr oder minder als Richtschnur und Grundlage gedient. In den fünfzehn Jahren seit jener Konferenz ist das Rothe Kreuz zu dem großartigsten Vereins— wesen gediehen, welches die Welt bisher gesehen hat. Es umfaßt mit Tausenden von Vereinen beide Hemisphären.

Das russische Rothe Kreuz erstreckt sein Netz Über den Kaukasus nach Turkestan bis Sibirien. Das niederländische nach Sumatra, Java, Borneo und, den Moluklen. Das französische hat sich nach Algier und Tunis gusgedehnt, und im fernsten Ost⸗ Asten, in Tokio, ist nach dem Vorbilde des Rothen Kreuzes die Japanische Gesellschaft der Menschen⸗ liebe: „Haku-ni-sah“ entstanden.

Auch die Genfer Konvention hat während des letzten Jahrzehnts den Kreis ihrer Kontrahenten er— weitert. Es gehören ihr gegenwärtig 32 Staaten an, worunter sich sämmtliche europaäische befinden. In Amerika fehlen von den größeren Staaten nur

Das Deutsche Rothe Kreuz dürfte das in seiner Organisation und seinen Verzweigungen am meisten entwickelte sein. Es umfaßt nahezu zwei⸗ taufend Vereine, von welchen die Mehrzahl die Frauenvereine bilden, und steht wohl nur in wenigen Einrichtungen anderen Nationen nach. In einer wesentlichen organisatorischen Frage unterscheidet es sich jedoch von dem Rothen Kreuze der andern großen kontinentalen Nationen.

Bei Letzteren wird die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg schon im Frieden in den Rahmen der Militairorganifation eingefügt. Die Vereine gehen zu diesem Zweck bestimmte Verpflichtungen ein.

In Frankreich sind die Leistungen des Rothen Kreuzes nach den 18 Militairregionen geordnet; sein Sanitätspersonal wird bei Manövern eingeübt. Alle andern Vereine müssen sich für den freiwilligen Dienst dem Rothen Kreuze anschließen, dessen Organe in direkter Beziehung zum Kriegsministerium und den Generalkommandos stehen. ;

In Oesterreich hat das Rothe Kreuz im Verein mit den Ritterorden die Stellung von Ver⸗ wundeten⸗Transport Kolonnen übernommen. Das k. F. Kriegsministerium gewährt Räumlichkeiten für diefelben. Offiziere im Ruhestande und im Ver⸗ hältniß außer Dienst, werden als Delegirte der frei⸗ willigen Sanitätspflege und als Kommandanten der Kolonnen verwandt. ö Die Sicherstellung der Mannschaften für die⸗ selben erfolgt aus den Veteranen, von denen die tauglichen in den Garnisonslazarethen ausgebildet werden. Der Mobil machungéplan, des,. Rothen Kreuzes wird Kriegsministerium verabredet.

Im Gegensatz hierzu ist dem freiwilligen deut- schen und insbesondere dem preußischen Rothen Kreuz für die Vorbereitung ihrer Leistungen in der freiwilligen Krankenpflege volle Freiheit und Selbst⸗ ständigkeit gelassen. Sie stehen im Frieden ganz außerhalb des Rahmens der Militairsanitätspflege und Übernehmen keinerlei Verpflichtungen ihr gegenüber. . .

Beim ausbrechenden Kriege aber ermächtigt die Kriegsfanitätsordnung vom 10. Januar 1878 den kaiserlichen Militairinspekteur, der freiwilligen Krankenpflege, von allen sich bildenden oder schon gebildeten Vereinen oder Genossenschaften, Opfer und Leistungen entgegen zu nehmen, ihre Thätigkeit zu konzentriren und zu leiten, und zwar je nach Umständen, mit oder ohne Rücksichtnahme auf ihre etwaige Organisation.

Die Militairbehörde hat hier völlig freie Hand behalten, über alle sich darbietenden Hülfsmittel, organisirte und unorganisirte, im Interesse der Armee, unbedingt und ohne alle Nebenrücksicht, zu verfügen. .

Was die Friedensthätigkeit des Deutschen Rothen Kreuzes, neben den Aufgaben der vorbereitenden Thätigkeit für den Krieg anlangt, so liegt diesel be vorzugsweise den Frauenvereinen ob. Deutschland hat darin, England und Amerika ausgenommen, alle anderen Nationen bei weitem überflügelt.

Die Berliner Konferenz empfahl für die Frie⸗ densthätigkeit:

„Die Hülfsleistung in außerordent lichen Nothständen“, eine Bestimmung, welche Königin Augusta schon an die Spitze der Statuten des „Vaterländischen Frauenvereins“ ge⸗ stellt hatte.

Die Frauenvereine bilden einen Glanzpunkt in der Organisation des Deutschen Rothen Kreuzes. Unter ihnen ist unser Vaterländischer Frauenverein der bedeutendste. Er ist im fortwährenden Auf⸗ schwung begriffen, erwartet aber noch den Abschluß seiner Gliederung und die Befestigung seiner Grundlagen.

Die außerordentliche Hülfsleistung, zu welcher die große Heimsuchung des Rheingebiets ihm und den anderen Vereinen vom Rothen Kreuze Gelegen⸗ heit gab, erweckte in Deutschland die allgemeinste Anerkennung.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat in dem AÄllerhöchsten Schreiben vom 15. Mai 1883 darauf hingedeutet, wie hierin der Beweis zu erblicken sein möchte, daß das öffentliche Vertrauen unserem Werke gewonnen sei, und wie wir deshalb mit um so größerem Ernste bestrebt sein müßten, dasselbe immer mehr zu einer festen Organisation zu ge— stalten.

Ihr Vorstand verfolgt diese Aufgabe unablässig und die günstigen Vorbedingungen zu ihrer Lösung mehren sich von Jahr zu Jahr. Eine der wichtig- sten ist die wachsende Beachtung und Unterstützung, deren sich unsere Vexeine seitens der Behörden zu erfreuen haben.

Zu den jüngsten Förderungen unseres Vereins wesens gehört die von Sr. Majestät Minister der öffentlichen Arbeiten gewährte Fahrpreis -⸗-Ermäßigung auf den Eisenbahnen für die Vorstände der Vereine und das Krankenpflege⸗Personal des preußischen Rothen Kreuzes bei Reis'n zu Vereinszwecken und zu Badekuren (Vorstandszirkular vom 25. Mai 1883).

In Uebereinstimmung mit dem Beschluß der vorjährigen Generalversammlung haben wir den Be— trag von 120,600 ½ aus dem Ueberschuß der meist von unseren Zweigvereinen herrührenden Samm⸗ lungen für das Rheingebiet, zu organisatori⸗ schen Zwecken benutzt, indem wir die in jenem Gebiet sich bildenden Vereinsverbände mit Grundkapitalien ausstatteten.

Es organisirte sich neu: der Verband für die Reichslande in Straßburg, und neben dem be— stehenden Bezirksverein Kassel, ein zweiter Bezirks⸗ verband für die Provinz Hessen ⸗Nassau in Wiesbaden.

In der Rheinprovinz kam es in der zu Koblenz in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin abgehaltenen Generalversammlung zu⸗ nächst zu einem Verbande der Bezirke Koblenz ⸗Trier. Mit diesem schlossen sich sodann nach längeren Ver

mit dem k. k.

Provinzialverein zusammen, während der Bezirks— verein Düsseldorf den Anschluß noch ablehnte.

An Grundkapital erhielten die Reichslande Elsaß⸗Lothringen 30 000 „, die Provinz Hessen⸗ Nassau 3000 M, die Rheinprovinz 60,900 6. Da Westfalen, Hannover und Schlesien Provinzialverbände besitzen, auch sämmtliche Ver⸗ eine der Prorinz Sachsen bis auf einen zu einem Verbande in Magdeburg vereinigt sind, so befinden sich thatsächlich, außer Ost⸗ preußen, nur noch die Provinzen Schleswig⸗ Holstein und Posen ohne größeren einigenden Verband.

Ein anderer Schritt zur Festigung unserer Or⸗ ganisation ist die Herstellung und Belebung der Verbindung der Vaterländischen Frauenvereine mit den Männervereinen vom Rothen Kreuz. Vielfach haben diese Vereine, sowohl in ihren Verzweigungen, als auch als Pro⸗ vinzialverbände, bereits in engem Zusammenhange gestanden. In der Provinz Sach sen aber ist zwischen den beiderseitigen Provinzialverbänden dieser Zufammenhang im Jahre 1878 durch eine besondere Vereinbarung festgestellt worden.

Ihr Hauptvorstand hat nun alle Provinzial und Bezirksverbände aufgefordert, nach Maßgabe dieser Vereinbarung gleiche Uebereinkommen mit den Provinzial⸗Männervereinen zu schließen. Der In⸗ halt derselben bezieht sich lediglich auf die gegen— feitige Unterstützung in den gemeinsamen statutarischen Aufgaben, wobei das Verfügungsrecht über die eigenen Mittel vorbehalten ist, und die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg, wie diejenige im Kriege selbst, durch beiderseitige Delegirte ausgeübt wird. Von Seiten des preußischen Zentralkomitss sind die Provinzial⸗Männervereine veranlaßt worden, den Abschluß solcher Uebereinkommen möglichst zu fördern.

Endlich hat auch in den Hauptvorständen des Preußischen Rothen Kreuzes eine Befestigung der Organisation durch Einsetzung einer gemein samen ständigen Kom mission staättgefunden. Dieselbe ist am 27. Januar d. J. in Wirksamkeit getreten und hat sogleich die Initiatioe in einer wichtigen Materie der vorbereitenden Thätigkeit für den Krieg ergriffen nämlich in der Revision des im Jahre 1876 aufgestellten Nachweises muster⸗ gültiger Verbandmittel und Lazarethgegenstände.

Wie bei der ersten Aufstellung des Nachweises, wird selbstverständlich auch bei der jetzigen die definitive Entscheidung und Genehmigung dem Kriegsministerium Seiner Majestät anheimgestellt bleiben.

Neben der einheitlichen Organisation trägt zur festen Begründung des Preußischen Rothen Kreuzes die Errichtung von Anstalten und Stiftungen bei, die mit Grundbesitz versehen sind und mit Korpo— rationsrechten ausgestattet werden. Im Vaterlän⸗ dischen Frauenverein sind solche Gründungen im Wachsen begriffen und möchten wir bei diesem An⸗ laß den Wunsch aussprechen, daß in allen Fällen, wo für die Anstalten, nicht für den Verein die Korporationsrechte erworben werden, das Eigen ˖ thumsrecht des Rothen Kreuzes stets durch Ein— tragung auf den Vaterländischen Frauenverein sicher⸗ gestellt werde. .

Eine Wanderung durch das weite Gebiet unserer Vereine an der Hand ihrer Jahresberichte bietet manche charakteristischen Züge. Vortreffliche Ueber— sichten haben die Provinzialverbände von Schlesien, Brandenburg und Pommern und der Bezirksverein in Kassel geliefert. Aus Pommern liegen von sämmtlichen Zweigvereinen die Berichte vollständig vor und der Provinzialvorstand, obwohl erst wenige Monate in Wirksamkeit, hat, wie derjenige von Brandenburg, uns in kurzen Umrissen den Horizont seiner Gesammtthätigkeit gezeichnet.

Unsere Wanderung treten wir von Westen nach Osten an. Aus der Rheinprovinz hat der Ver— treter des Provinzialverbandes über dessen beginnende Thätigkeit in der Delegirtenversammlung, vom 24. März d. J. Mittheilungen gemacht. Die Zweig vereine haben sich im vorigen Jahre nicht unbedeu— tend vermehrt, zum Theil in Folge der Heimsuchung der Provinz, zum Theil auf Anregung seitens des Hauptvereins. Unter denselben sind einzelne in her⸗ vorragender Weise thätig, und auch durch ihre Mit- gliederzahl bedeutend, wie Elberfeld Barmen, Krefeld und einige andere. Durchschnittlich aber ist die ge— wöhnliche Thätigkeit auf die Vertheilung von Geld⸗ unterstützungen beschränkt. Das Feld der Armen⸗ und Krankenpflege ist überdies schon anderweitig vielfach bestellt, die reiche Ausstattung der Armen verwaltungen und alter Wohlthätigkeitsanstalten oft erkennbar.

Auch kommen unter den Vereinsausgaben bis— weilen Verwendungen vor, welche den statutarischen Bestimmungen nicht entsprechen. So zum Beispiel eine Summe von 1500 S für Wegebauaushülfe.

Die Frage über die Betheiligung an einer Hausindustrie ist von den Vereinen nur in ganz vereinzelten Fällen bejahend beantwortet worden. Ebenso sind die Angaben über das Vorhandensein der Mustersammlungen von Verbandmitteln und über die eventuelle Kriegsleistung nicht zahlreich.

Der bei weitem größte Theil der Zweigvereine hat Reservefonds, mitunter von beträchtlicher Höbe. Der Zweigverein Cöln 48,59) M6; von zehn kleineren Zweigverelnen berechnet sich die Summe dieser Fonds auf 80,000 66 Sie rühren meist von den Ünterstützungen bei der Wassersnoth her.

In der Provinz Hessen Nassau bildet der Bezirks und Ortsverein Kassel den Glanzpunkt. Seine hervorragenden Leistungen für Kranken⸗ und Armenpflege und für die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg, sowie die Tüchtigkeit seiner Anstalten sind umsomehr anzuerkennen, als seine Schöpfungen in einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum entstanden sind. Wir haben es deshalb besonders dankbar empfunden, daß Sr. Majestät Minister der geist⸗ lichen Angelegenheiten das Kasseler Vereinshaus und

beehrt und den Leistungen wohlwollende Beachtung geschenkt hat.

In der Provinz Hessen⸗Nassau, wie in der Rheinprovinz, ist von uns neuerdings mit Genug⸗ thuung bemerkt worden, daß bei einzelnen Zweig⸗ vereinen auch katholische Ordensschwestern für die Armen und Krankenpflege des Rothen Kreuzes thätig sind. Die meisten Zweigvereine des Be⸗ zirks Wiesbaden haben Reservefonds. Der Zweig⸗ verein in Frankfurt a. M., welcher sich noch keinem Verbande angeschlossen hat, zeichnet sich in Ver bindung mit dem dortigen Männer⸗Verein vom Rothen Kreuz durch seine Leistungen in der Aus bildung und Beschäftigung von Krankenpflegerinnen aus. Sein Institut wies zu Anfang dieses Jahres nicht weniger als 50 Berufeschwestern nach, welche unter zwei Oberinnen in Thätigkeit waren.

In der Provinz Westfalen ist der Pro—

vinzialverband eifrig bemüht, feine Verzweigungen zu vervollständigen und ihre Thätigkeit zu beleben. Es sind hier nicht gerade die großen Städte, welche sich durch die persönliche Wirksamkeit der Vereins⸗ mitglieder hervorthun. Für dieselbe, auf welche wir den größten Werth legen, ist der Boden aller⸗ dings ein schwieriger, denn der Vereinsthätigkeit thun auch hier die verschiedenartigsten Wohlthätigkeits⸗ anftalten Abbruch. Fast alle Zweigvereine West⸗ falens sind übrigens im Besitze von Reservefonds, und auch der Provinzialverband hat noch einen solchen von über 5000 6 . Hier, wie in der Provinz Brandenburg, haben wir aus den Berichten einen der seltenen Fälle konstatirt, daß eine Kommunalbehörde der Vereins⸗ armenpflege nicht fördernd entgegengekommen ist.

In der Provinz Sachsen ist, wie in der Provinz Hannover, die vorzügliche Leistung des Baterländischen Frauenvereins vorwiegend in einer Stadt, in Magdeburg, konzentrirt. Ein ganzes System von Wohlthätigkeitsanstalten wird hier unterhalten und erstreckt feine Wirksamkeit über die Provinz binaus. Die Kinderheilanstalt in Elmen und die Mägdeherberge in Magdeburg, mit einem Werth der Einrichtungen von etwa einer viertel Million, sind mit. Korporationsrechten versehen. Für erstere leistet der Landesdirektor und 18 Kreis⸗ ausschüsse einen sehr namhaften jährlichen Beitrag. Aus der Zahl der Zweigvereine entwickeln verhältniß⸗ mäßig nur wenige eine hervorragende Thätigkeit. Zu nennen wäre unter anderen Naumburg, Witten⸗ herg, Langensalja, Torgau, Merseburg, Erfurt. Kleine Reservefonds sind fast überall vorhanden, doch werden aus der sonst wohlhabenden Provin; die Mittel des Hauptvereins noch ziemlich häufig in Anspruch genommen.

Die Provinz Hannover hat 20 Zweig— vereine, darunter manche, die nur eine geringe Thätigkeit entwickeln. Dagegen ist die Organisation und die Leistung des Provinzialverbandes, welcher sie verbindet, schon seit langer Zeit eine mustergül⸗ tige. Seine mit dem Provinzial ⸗Männerverbande vereinte Wirksamkeit fördert die bedeutenden Anstalten des Ortsvereins Hannover, die der Provinz heilsame Dienste leisten. Für die vorbereitende Kriegsthãätig⸗ keit, wie für die eventuellen Kriegsleistungen hat der Provinzialvorstand umsichtige Vorkehrungen ge⸗ troffen.

In der Provinz Hannover findet seitens der Verenne keine Betheiligung an der Hausindustrie statt. Fast alle besitzen aber Reservefonds.

Der Vaterländische Frauenverein der Provinz Brandenburg übt mit seinen 45 Zweigvereinen, welchen 9700 Mitglieder angehören, eine sehr. ein greifende, auf zahlreiche Anstalten gestützte Thätigkeit in der Armen- und Krankenpflege aus. Diakonissen und Oberlinschwestern kommen sehr häufig als Ge⸗ meindepflegerinnen zur Verwendung; auch werden die Oberlinvereine hier besonders unterstützt. Re⸗ servefonds sind meistens vorhanden; oft wird aber mit geringfügigen Mitteln bei reger persönlicher Bethäiligung der Mitglieder segensreich gewirkt. (Zehlendorf Hausindustrie ist in den Vereinen wenig vertreten und die Theilnahme an der Zentral⸗ Verkaufsstelle in Berlin deshalb abgelehnt worden. Für den Kriegsfall sind zahlreiche Anerbietungen zu Lazarethanlagen in den Berichten verzeichnet.

Unter den hervorragendsten Vereinen würden zu nennen sein: Der Kreisverein Jüterbog mit 6 Ver⸗ einsbezirken, in welchen sich die Mitgliederzahl im letzten Jahre vervierfacht hat. Sodann Soldin, Königsberg i. N., Küstrin u. a. .

Bie Provinz Pommern ist ausgezeichnet durch arbeitende Vereine und durch das Zusammen⸗ wirken derselben mit den weltlichen und geistlichen Behörden in der Armenpflege. Die Schäden der letzten Sturmfluth und die Neubildung von Zweig⸗ vereinen beschäftigten den Provinzialvorstand, welcher die Verbindung mit dem Provinzial ⸗Männerverein bereits angebahnt hat. In den Zweigvereinen ist fast überall rege Thätigkeit. Stationen für Ge⸗ meindediakonissen sind zahlreich errichtet. Trotz der eigenen Heimfuchung hat die Provinz doch große Sammlungen für das Rbeingebiet aufgebracht Auf⸗ fallend war in den Berichten, daß bei Gründung von Krankenhäusern feitens zweier Zweigvereine in größeren Städten die Kommunen keinen Beitrag zu der in ihrem Intereffe liegenden Stiftung beige⸗ steuert hatten. . ;

In den Vereinen der Provinz ist keine Neigung zur Förderung der Hausindustrie vorhanden.

Schleswig -Holstein hat noch keinen Pro⸗ vinzia verband. Es zählt nur 18 Zweigvereine; doch sind die meisten in reger Thätigkeit für Armen und Krankenpflege und dabei allerorts mit den Behörden und Ärmendirektionen in Verbindung. Sie haben überdies vorwiegend Korporationsrechte für sich oder für ihre Anstalken. Hausindustrie wird nicht be⸗ trieben; dagegen übt das Krankenpflegerinnen⸗Institut in Kiel, welches auch von den Männeryereinen unter- stützt wird, eine über die Provinz hinausreichende Wirksamkeit. . ö

Die Provinz Posen hat eine verhältniß— mäßig große Anzahl von Vereinen, deren jedoch

Mexiko und Brasilien.

handlungen die Bezirke Köln und Aachen zu einem

Krankenpflegerinnen - Institut mit seinem Besuche

viele sich auf die Vertheilung von Geldunter⸗