Srenßischer Staats⸗Anzeiger.
* — — * g — — — XE Dar Abonnement betrgt 4 M 50 3 Alle Rost-Anstalten urhmen Gestellung an; . ür das Vierteljahr. für gerlin außer den Post-Anstalteu auch die Egpe= Insrrliongreris für den Ranm einrr arnckjeile 30 . ; dition: 8w. Wilhelmstraße Nr. 32. XR i — ĩ d . XK ᷣ — — — — — — ? . XR
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ö M 789. Berlin, Dienstag,
den 1. April, Ahends. E383 4.
—— — 6 — — — . — — — — — — Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 89 als auch 6 46 r r. a ö. r Mit dem zur Empfangnahme des bg itels ü weer mn, er Men mat Qweik⸗ on leihescheine in einem Gesamm Nennbetrage, welcher dem eingereichten nleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine dem Geheimen Ober Regigrungs Rath Freiherrn . 6 noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also der späͤteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Wangenheim, vortragenden Rath beim Staats Ministerium. S . g ⸗ erf na lip an g ; h h ange erm, ragenden n n, , wee. n. . höchstens im Betrage von 756 000 M ausstellen zu dürfen, — Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des
Ausloosung zur Rückzahlung besti en Kapitalbeträge, welche inner⸗ Köebeingn Regierungs Nigth Sn dell zu Merseburg den Rathen Schöler Citenz serehm mn dee, d, Glähberns ü kahlodln gn iet en dnnn, ge ler we b, mn. Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen 5 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von? Anleihe— werden, sowie die innerhalb Rechnungs-Rath Musal zu Berlin den Königlichen Kronen— scheinen zum Betrage von. Höchstens 756 Höh „, in Buchstaben: Orden dritter Klasse; sowie dem Ober⸗-Feuermann Genr ich, „Siebenhundert sechs und sfünffie tausfnd Mark. Reichs währung, welch⸗ dem, Gber-Feuermann Wurche ung dem Feuermann Vopel, n Ubschnitten ven zähö. zöhö jöhö. sb und se „ nach zert. Vw sämmtlich bei der Feuerwehr in Berlin, das Allgemeine Ehren⸗
dem Rückzahlungstermin nicht erhoben vier Jahren, vom Ablaufe des Kalender⸗ jahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Stadt- und Landkreises Elbing.
in 00, . = . — Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver— stimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die nichtcfer Anleihescheine
Des Darleihe mr. de l ter. ö! erfolgt nach Vorschrift der 85. 538 und ff. zeichen zu verleihen Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen, nach dem anliegenden der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom * Januar 1877 zeichen zu verleihen. Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach (R. Gef. BI. Seite S3) bezw. nach 8. 20 des Ausführungsgesetzes zur
der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. S. S. 281). 9 . . . h 12 1 . 9 8 02 * 93.97 1 2 F . 1 ** g. x * Ausgabe der Anleihescheine 49 mit jährlich mindestens 22. und höch⸗ Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt . t ö : . stens 7's vom Hundert des Nennwerths der ursprünglichen Kapital⸗ werden Roch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen 8 ginn gn F 2 läd ht: ; 6. 2* e ,, . ' 8 , e gm, . . e, ,, , er un, m,, ; Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: schuld, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen, vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der ständischen Kreis— — D 2 6 48 214 2 2 5 . 6 ö 1 1 19 5 yrr e gengo 5ry 3. ö ini spainr s s dem Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrath und Vize— zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium 1 .
um Unsere landesherrliche Chausseebau⸗Kommission des Elbinger Kreises anmeldet und den * ; 2. , h 5 . Genebmiaun 1 echtlichen Wirkung ertbeilen daß g en stattae ßabten Beßtz. 8 k , , ,, , Suwalli, Baron ft n Ra msay den König; w k ee beilen i ,. , . 6 ö Wa rzeigung .. , , ichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu ver- Inhaber dieser Anleihescheine die daraus dhe, sresslt wels oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der leihen d geltend zu machen befugt ist., ohne zu dem Nachweise der Ueber—⸗ Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht
tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. . ö vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Mit diesem Anleihescheine sind ... halbjährliche Zinsscheine bis 1 . * . „ . . ö 6 4 ( 21 J * ] — * 9 Cœ ‚ * 1 X 1 . . — — — — Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine
Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht Über— werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. De Ausgabe . . ö ; nommen. . ; f ö einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ Deutsches Reich. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und zahlung, betrauten Stellen gegen Ablieferung der der alteren Zins⸗ beige drucktem Königlichen Insiegel. . scheinreihe beigedruckten Anweisung. Bekannt machun g. Gegeben Berlin, den 18. Mär 1584. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der . . . . ö . (L. S.) W i helm. 3. neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe cheines, sofern dessen Am 1. April d. Is. ö. Bezirk der Königlichen von Puttkamer. von Scholz. Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch ein— Eisenbahn⸗-Direktion zu Elberfeld die bisher nur für den ͤ ö gegangenen Verpflichtungen haften der Landkeeis Elbing und die Stadt Wagenladungsverkehr der angeschlossenen Werke eröffnete Elbing gemeinschaftlich mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zu⸗ — . c . — (. * 2 1 e m. ö ien ft n 6 ö. 1 1 7 2 . 5 ? Staticn Weit mar der Bahnstrecke Langen dreer-Dahlhausen Prorinz Westpreaßen Regierungsbezirk Danzig. künftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. ⸗ für den Personen⸗-, Gepäck⸗, Eil⸗- und Frachtstückgut⸗ owie den . ö Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer ür den Personen⸗, Gepäck⸗, Frach 9 en Anleiheschein an , ,. Privatdepeschen⸗Verkehr eröffnet. des Elbinger Stadt und Landkreises unte eit . ten 18 Eine Personen⸗ und Gepäckabfertigung findet jedoch nur II te Ausgabe , d j . ö . ; . ö . M., M, n 8 ; Die ftändische Kommission für den Chausseebau im Elbinage eise in der Richtung Wiemelhausen-Bochum statt, und der Wagen⸗ Buchstabe .; Nummer .... . ö. w. a , . . rl eihe che m . mit den —ᷣ 21 r. 4 9 ö. '. 2 ö U 1 ( 9. 16 cCILUes * 19 dn ladungsverkehr hleibt nach wie vor auf die in Weitmar an— . . Unterschriften der Mitglieder der Kreis⸗Chausseebau ⸗Kommission und geschlossenen Werke beschränkt. kJ mit dem Siegel des Landraths zu versehen Berlin den 31 März 1884 Aus gefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums ö 3 . 2. ; , , . . ! k — vom 18. März 1884 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu w In Vertretung des Präsidenten des Neichs-Eisenbahnamts: 6m; t , J Kört ö ö . . 6 wd Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. rte. Gesetz Sammlung für 18.3. Nr. . . . Seite . . . .). 1 ging schetn (te) Reihe Auf Grund dehz unterm 11 Januar 1584 von dem Bezirksrath zu dem ö es Reai sbezirks Danzig besiätigten Beschsuffe es Kreistags 3. . ö z . . des Regierunge bez rs. Dan ig be nn Beschlusses des Kreistages Anleiheschein des Elbinger Stadt und Landkreiset. des Landkreises Elbing vom 20. Oktober 1885 und der unterm II. Ausgabe, Buchstabe ... Nr. .. . über.... Mark Reichs⸗ 8. Februar 1884 von dem Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu währung zu vier Prozent Zinfen übe Mark . Köni ich P s Danzig genehmigten Beschlüsse der Stadtoerordneten-Verfamml z Hrung ö . ee Zinsen über. .. Mark .. . Pfennig. Königrei reu ßen. Danzig, genehmigten Beschlüsse der Ste tor neten. Versammlunt Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe ö, 2. November 1883 und des Magistrats daselbst vom in e e en ., (bezw) 1, Juli 18 . . ab die Zinfen' des S9 9 jo st z * — Gözßnig habon 9YsIar 5 6 j ö. CG. DIIDbe ö ö ö . . orbenannten gleihesch x s Halbjahr v 34 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: s. November 1883 wegen Aufnahme einer Schuld von 756 O30 4 ö enannter . ö. . kö. den Regierungs- Fe us Berlin, zur Zei . . . . g,, oltn, Buchstaben) Mark.. . Pfennig Kreis Ten Regierungs-Rath Dr. Fe hre aus Berlin, zur Zeit aus en Reichs. Ingalidenfonde bekennt sich die ständische Kreis CGhauffeebau-Kusfe zu Elbing und bei 853 8 . 8 in Emmerich, zum Ober⸗Regierungs⸗Rath, und . ;
den bekannt gemachten Einlöse⸗
; , . . ü Chausseebau - Kommission des Elbinger Kreises Namens des Land, stellen in Berlin und Danzig. den bisherigen Ersten Seminarlehrer Emil Fxiedr ich reifes Glbiän nnn ng Elbing durch diesen, für jeden Inhaber 8e zu Dramburg im Regierungsbezirk Cöslin zum Seminar- gültigen, fowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Die ständische Kreis Chausseebau⸗Kommission des Elbinger Kreises. Direktor zu ernennen; ferner Schuldners s
unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehne schuld von . Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht dem Direktor der Sternwarte und ordentlichen Professor .... Mark Reichtzwährung, welche an die ständische Kommission innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen⸗ in der philosophischen Fakultät der Universität Breslau, für den Chausseebau im Elbinger Kreise baar gezahlt worden und den Jalenderiahres an geregnet, erhoben wird. .
Hr. Joh. Gotrfried Galle den Charakter als Geheimct mit vier Prosent läͤhrlich zu verzipsen ist. . . nan er kung, Die ram enen aterfchriften der Mitglieder der Negierungs⸗Rath, und 2 ; ; 9 Die Rück ahlung der ganzen nl men ü 900 , Kreis ⸗Chausseebau⸗Kommission können, mit Lettern oder Faesimile⸗ Nie ö.. , J kö Jahre 18384 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen⸗
. . . von zwei und zwei Fünftel Prozent Des Nennwerths des ursprüng⸗ händigen Unterschrift eines Kontrolbramten dersehen werden. Johann Staub zu Trier, lichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ —
dem Kreis-Physikus Hr. med. Friedrich Wilhelm tilgten Schuldbeträgen. Der stäöndischen Kreis-Khausseebgu Kom. Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Liedke zu Neustettin, mission des Elbinger Kreises bleibt jedoch das Recht vorbehalten, . Anh lung
dem gerichtlichen Stadt Physikus Dr. med. Reinhold den Tilgungsstock durch größere Augloosungen um höchsteng Fünf vom zum Anlgiheschein des Elbinger Stadt. und Landkreises Long zu Breslau und dem praktischen Arzt Dr. med. Jul ius Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Schuld kapitals für jedes II. Ausgabe, Buchstabe.. . Nr. ..... Fark Stuller zu Kloster Lupus den Charakter als Sani⸗ Jahr zu verstärken. Die durch die verstäͤrkte Tilgung ersparten Zinsen ö Mark Reichswährung. lat: Norh 469 ö. ö. owe wachsen ebenfalls dem Tilgun göstocke zu. ; n . Der Inhaher dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe ** , , , e w Die jährlichen Tilzungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise zu dem Anseihescheine de Elbinger Stadt ⸗ und Landkreifes, JJ. AÄus— der. Wahl Des Oberlehrers am Friedrichs⸗Werderschen 200 6 abgerundet. c gahe Bann, , Mark Reichswährung Gymnasium zu Berlin, Professer Dr. Johann Hermann Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird zu vier Prozent Zinsen die te Reihe Zinsscheine für die fünf Mäller zum Direktor des Luisenstädtischen Gymnafiumz durch das Loos hestimmt. . . , daselbst, und Die Autsoosung erfolgt im Monat Juni jeden Jahres, die Aus⸗ 18. . bei der Kreis-Chausseebaukasse zu Elbing und bei den mit
zahl O hrers 6 Nonta⸗ zahlung des Nennwerthz der ausgeloosten Stücke Aan dein auf die er es Oberlehrers am Gymnasium zu Monta
der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern
baur, hr. Io se ph Neuß zum Direktor des Realgymnastumg Ausloosung folgenden JI. Januar. dagegen Seitens des als solchen egitimirten Inhabers des Anleihe⸗
. ie AfHerhßchsfe M, ist; . Die ausgeloosten Anseihescheine werden unter Bezeichnung ihrer scheins kein Widerspruch erhoben ist. zu Aachen die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. Buchstahen, Nummern und Beträge, sowie des Terming, an welchem Elbing, den .. ten ..... 4 . die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ Die ständische Kreis⸗Chausseebau⸗Kommission des Elbinger Kreises. ; kanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwel und einen Monat Anmerkung. Die Unterschriften der Mitglieder der Kreis⸗ dor dem Fälligkeits termin in dem „Deutschen Reichs- und Königlich Chausseebau-Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln . Prenffischen Staats Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden gedruckt werden; doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen ( wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber Organ, in dem Amtsblatt der Königlichen Regterung zu Danzig, Namensunterschrift eines ontrolbeamten versehen werden. ; lautender Anleihescheine des Stadt und Landkreifes in je einem in Elbing und in Danzig erscheinenden öffentlichen Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite : Elbing bit zum Betrage von 766 000 , Blatte und in dem amtlichen Organ der Kreisbehörde zu Elbing. unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern . . ö ; . Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der ständischen in nachstehender Art abzudrucken: . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Kreis Chausseebau⸗Kommifssion des Elbinger Kreises mit Genehmigung Nachdem von dem Kreistage des Landkreises Elbing unterm des Königlichen Regierungt⸗Präsidenten zu Danzig ein anderes Blatt .. Zinsschein. . Zinsschein. 26. Oktober 1883 und von der Stadtverordneten. Versammlung zu bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reicht und Kö⸗— — — Elbing unter Zustimmeng des dortigen Magistrats unterm 2. Nö— niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemacht. Anweisung. . vember 1883 beschloss —, — (t, die ständische Kreis ⸗Chaussee⸗ Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese bau⸗Kommisston des Elbing az 251.) .
u Kr ] . zu ermächtigen, zum Zwecke der Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, ink besondere die Bezeichnung Einlösung sämmtlicher noch im Umlauf befindlichen, auf Grund der Einlöfestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihe⸗
, .
Unseres Privilegiums vom 12. Nevember 1873 ausgegebenen vier ⸗ scheine. Min j undeinhalbprozentigen Kreisobligationen des früher vereinigten Stadi. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten Finanz⸗-MinisteriLum. und Landkreises Elbing
ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am em Ober⸗Regierunas⸗ Pr. Fe ist die Ste ein Darlehn von 756 070 Reichsmark aus dem Reichs-⸗Inva⸗ 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst. Dee n nd n g en, n, e n ,,, ö fen cen, ha c stadti . . [ . f ,, ,, lch ir . Sr es ö 8 wollen Wir auf den Antrag der gedachten städtischen Kreisvertretung, bloße Rückgabe der älligen Zinsscheine bezw. dieses Anleihe 3 e 6 k r . ; zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs scheines in Elbing bei der Kreis⸗Chausseebaukasse und in Berlin und. dem Regierungs AMssessor Küh n zu Stettin die Stelle Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In. Danzig bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direktlion zu Stettin haber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Einlösestellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitz= verliehen worden.
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