1884 / 79 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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lediglich Kiebitz oder Möveneier einsammeln (. nicht auf Diejenigen, welche nach Maßgabe des 5.

thümer oder auf Erlaubniß des Eigenthümers den Dohnenstrich

ausũben. ö §. 83 wurde unverändert angenommen.

der Gesetze vom 1. Juli 1848 und rom

1865 und in den vormals Großherzoglich hessischen Landestheilen auf Grund des Gesetzes vom 2. August 1858 die Ablösung der Jagd auf einem Gemeindebezirke, welcher mindestens fünfundsiebenzig Hektar im räumlichen Zusammenhange umfaßt, durch die Gemeinde erfolgt ist, verbleibt der letzteren die Ausübung, die Nutzung und die Verwaltung der Jagd nach den vorstehenden Bestimmungen. Soweit Grundflächen seither eigene Jagdbezirke gebildet haben, ver⸗ bleibt ihnen diese Eigenschaft bis zu anderweiter gesetzlicher Rege⸗

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57); desgleichen lung. Für Grundflächen, auf denen die Jagdausübung Seitens der Gemeinde aufgehoben wird, ist der letzteren der auf dieselben entfallende Antheil an dem gezahlten Ablösungskapitale zu ersetzen.“

Die §§. 84a bis 87 wurden ohne Debatte angenommen, ebenso nach einem Antrage Schütt der §. 87a in folgender §. 84 wurde nach kurzer Debatte nach dem Antrage des Fassung: Abg. Dr. Grimm in folgender Fassung angenommen: Insoweit im ehemaligen Kurfürstenthum H

82 b als Eigen⸗

essen auf Grund herigen Verpflichtungen auferlegt, kann er den Pachtvertrag inner-

7. September

gekürzt, so verringert der Pachtzins sich nach Verhältniß der Zeit, um welche die Abkürzung stattfindet. Voraus bezahltes Pachtgeld ist nach demselben Verhältnisse zu erstatten. Ist bei Verkündung dieses Gesetzes die Jagd auf Grundflächen, welche nach den Be— stimmungen im ersten Abschnitt zu einem Jagdbezirke zu vereinigen sein würden, durch verschiedene Verträge, welche nicht zu gleicher Zeit ablaufen, verpachtet, so darf die Jagd auf keiner dieser Flächen 11 Uhr.

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über den in diesen Verträgen festgesetzten längsten Pachttermin hinaus weiter verpachtet werden.“

Schließlich wurden auch die 55. 88 und 89 und damit der Rest des Gesetzes angenommen.

Damit war die zweite Berathung des Gesetzentwurss einer Jagdordnung beendet. Die dritte Berathung wird nach „Sofern der §. 71a dem Jagdpächter größere, als die bis⸗ einer Aeußerung des Präsidenten erst nach Ostern stattfinden. Nach Erledigung der Tagesordnung gab der Abg. Krebs halb drei Monaten nach Verkündigung dieses Gesetzes zum 1. April folgende Erklärung ab: Während der Debatte über die 1885 kündigen. Wird hierdurch eine laufende Pachtzingperiode ab- heutige Interpellation habe er, in ungewöhnliche Aufregung versetzt sowohl durch den Inhalt wie die Form der Antwort des Ministers, nach der Meinung vieler seiner Freunde eine ungewöhnliche Kundgebung gemacht. Er fühle sich veranlaßt, hier öffentlich sein Bedauern darüber auszusprechen.

Hierauf vertagte sich um 41M Uhr das Haus auf Dienstag

Nrenßischen taats - Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

R

. e für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central -⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Aentschen Reichs ⸗Anzrigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

X

Subhaftattonen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

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sss! Bekanntmachung. Aufgebot.

Auf Antrag des Pflegers Friedrich Trenz von Reichenbach soll Anna Maria Kradel, geboren am 4. Mai 1807, als außereheliche Tochter der am 2. September 183811 verstorbenen Eva Fuchs aus Reichenbach, welch erstere im Alter von etwa 20 Jahren nach Oesterreich in Dienst gegangen ist und seitdem nichts mehr von sich hören ließ, für todt erklärt werden.

Zu diesem Ende wird Aufgebotstermin auf

Samstag, 31. Januar 1885, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale dahier anberaumt, mit der Auf— forderung:

1) an die Verschollene, spätestens am Termine per⸗ sönlich oder schriftlich sich dahier anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen wegen des hier verwalteten Kuratelvermögens zu 107 6 66 im Aufgebotstermine wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung bei Gericht zu machen.

Auerbach, 29. März 1884.

Kgl. barer. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Rüb, Kgl. Sekretär.

iSt aol Aufgebotsverfahren.

Auf den Antrag des Maurers Jochen Lemcke in Bartelshagen und seiner Tochter, der Büdnerfrau Auguste Ohlofson, geb. Lemcke, daselbst, hat das unterzeichnete Gericht den Hypothekenschein vom 27. Oktober 1853 über die für den Maurer Lemcke in das Hypothekenbuch der damals dem Halbbüdner Johann Melms gehörigen Halbbüdnerei zu Rostocker Wulfshagen Fol. 9 Nr. 9 intabulirten 259 Thlr. Crt. zu 4ei 0 Zinsen und den Hypothekenschein vom 27. Februar 1868 über die für den Büdner Maurer Lemcke zu Bartelshagen in väterlicher Vormundschaft seiner Tochter Auguste Lemcke in das Grund und Hypothekenbuch desselben Grundstückes Büdnerei Nr. 5 zu Rostocker Wulfshagen Fol. 11 einge⸗ tragenenen 50 Thlr. Ert. zu 40,9 Zinsen heute durch Ausschlußurtheil für kraftlos erklärt.

Ribnitz, den 28. März 1884.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

Der Gerichtsschreiber: Fiedler, Ger. Diätar. 15727 Aufgebot.

Der Grundbesitzer Michael Marmulla in Grabo⸗ wen hat das Aufgebot seines verschollenen Bruders Adam Marmulla, geboren zu Grabowen am 26. No⸗ vember 1823, zum Zwecke der Todeserklärung bean— tragt. Derselbe soll im Jahre 1866 von Grabowen sich entfernt und seitsem keine Nachricht gegeben haben. Er, wie seine eiwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer werden nunmehr hierdurch aufge— fordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht im Rathhause, Zimmer Rr. 1, auf

den 19. Januar 1885. Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine sich zu melden, widrigenfalls Adam Marmulla für todt erklärt werden wird. Sensburg, den 27. März 1884. Königliches Amtsgericht.

11 Aufgebot.

Auf dem dem Heinrich Schulze Austum gehören—2— den, im Kirchspiel Emsdetten sub Nr. 28 Cat. be—⸗ legenen Schulte Austums Kolonat stehen Band 10 Blatt 5 des Grundbuchs von Emsdetten folgende Posten eingetragen:

I) ein Kapital von 50 Thlr., welches der Arnold Homoet, jetzt Schulte, zu Ostenfelde, aus einer Obli⸗ gation vom 1. Mai 1877 zu fordern hat,

2) ein Kapital von 100 Thlr., welches der Schulte zu Austum nach dem gutsherrlichen Konsens vom 11. Juni 1610 dem Caspar Havichborst, Joh. Luthergen, Hermann Banckbaus und Christopher Wissing verschuldet. Eingetragen für die Do⸗ mänen⸗Rentei Steinfurt ex decr. 22. Dezember 1816 und 5. Oktober 1817.

3) ein Kapital ron 109 Thlr., welches nach dem gutsherrlichen Konsensbrief von 1636 die Wittwe Schulte von Austum von dem Rektor, Vicarii St. Eligii et Antoni in der Michaelikirche zu Münster aufgenommen hat. Eingetragen für die Domänen Rentei Steinfurt ex decr. 22. Dezember 1816 und 5. Oktober 1817,

4) ein Kapital von 50 Thlr., welches nach der notariellen Obligation vom 3. März 1815 der Engelbert Winninghoff, Schulze zu Austum, von dem Branntweinbrenner Gerh. Kloppenborg junior zu Emsdetten aufgenommen hat,

5) eine Abfindung von 357 Thlr. 93 Deut für die minderjährigen Kinder des verstorbenen Schulte Austum, Namens Johann Bernard Gerhard

Elisabeth, Urkunde vom 23. August 1817, eingetragen 10. Januar 1822,

6) ein Kapital von 250 Thlr. aus dem notariellen Dokument vom 30. Mai 1834 für den Branntwein⸗ brenner und Kötter Josef Middelhoff, geborenen Kötter zu Westum, eingetragen 30. Juli 1834,

7) ein Darlehn von 300 Thlr. aus der gericht⸗ lichen Obligation vom 1. Mai 1840 für den Kolon Josef Middelhoff in Westum, eingetragen 25. Juni 1840,

8) ein Darlehn von 1440 Franes oder 400 Thlr. aus der notariellen Schuldverschreibung vom 26. Ok⸗ tober 1312 für den Wirthschafter Johann Gerhard Kloppenburg in Emsdetten, eingetragen jedoch nur protestativisch zufolge Verfügung vom 1. Mai 1843,

9) eine Abfindung von 109 Thlr. 11 Sgr 10 Pf. aus der Auseinandersetzung vom 6. August 1842 für jedes der Halbgeschwister des damaligen Besitzers, nämlich für Maria Ludovica und Joseph Clemens Schulze Austum, die Verpflichtung, diesen Ge— schwistern bis zu ihrer Verheirathung event. lebens— länglich Unterhalt zu gewähren und eine Schulden— Kaution zum Betrage von 1973 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf., eingetragen zufolge Verfügung vom 1. Mai 1843.

Der Besitzer der für diese Posten verpfändeten Realitäten Landwirth Heinrich Schulte Austum hat das Aufgebot derselben unter der Behauptung, daß sie getilgt seien, beantragt.

Demnach werden alle Diejenigen, welche an die⸗ selben Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufge⸗ fordert, diese in dem am Amtsgericht auf den 14. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, anstehen⸗ den Termin anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und die Posten im Grundbuch ge⸗— löscht werden.

Burgsteinfurt, den 24. März 1884.

Königliches Amtsgericht.

5728] Aufgebot.

Zufolge Auszugs aus dem Hypothekenbuch für das Städtchen Travemünde Lib. 1 Fol 215 stehen in dem dem Johann Wilhelm Theodor Brandt ge— hörigen Grundstück Nr. 175 ia der Hinterreihe da— selbst 360 S6, Johs. mit 3 9 als erster Hypothek— posten, auf den Namen Hinrich David Steen ge— schrieben.

Der gegenwärtige Gläubiger dieses Postens ist unbekannt.

Auf Antrag des Eigenthümers Brandt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr Deiss, ergeht hierdurch an Alle, welche Ansprüche an den genannten Posten machen zu können glauben, ein Aufgebot dahin, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf

Freitag, den 21. November 1884,

Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechts—⸗ nachtheile, daß bei nicht erfolgter Anmeldung der Hypothekposten nach vorgängiger gerichtlicher Hinter⸗ legung der Schuldsumme nelst Zinsen gelöscht werden wird.

Lübeck, den 25. März 1884.

Das Amtsgericht, Abth. II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber. 157221 Edictal⸗Ladung.

Im Deposito hiesigen Gerichts befinden sich seit Alters folgende Werthobjekte:

1) Quittungsbuch Nr. 321 der Spar⸗, Leih- und Vorschußkasse in Uchte über 38 Thlr. 11 Gr. 3 Pf., eingelegt zu Gunsten eines gewissen H. W. Schön— feld in Stadthagen, jetzt angeblich in Amerika, vom hiesigen Amtsgerichte am 2. Dezember 1868.

2) Sparkassenbuch Nr. 6 der Sparkasse zu Stolzenau über 15 Thlr. 6 Gr. 3 Pf., eingelegt am 26. November 1863 in Sachen des Kaufmanns Oldenburg in Uchte wider die Wittwe Tönjes in Kirchdorf, wegen Arrestes.

Da die Berechtigten zu diesen Werthen nicht mehr zu ermitteln sind, so werden dieselben auf— gefordert, in dem auf Freitag, den 16. Mai d. J., 12 Uhr Morgens, anberaumten Termine ihre Ansprüche auf diese Werthobjekte geltend zu machen, bei Meidung des Rechtsnachtheils, daß die sich nicht Meldenden aus— geschlossen werden sollen und über die Depositen weiter verfügt werden wird.

Uchte, den 26. März 1884.

Königliches Amtsgericht. le Juge.

5732 z . Ausfertigung.

Nr. 4045. Nachdem die Karoline Grab von Dallau auf die diesseitige Aufforderung vom 23. Fe⸗ bruar 1883 Nr. 2672 sich weder dahier gestellt, noch ihren Aufenthaltsort angegeben hat, so wird sie nun— mehr für verschollen erklärt und ihr Vermögen ihren muthmaßlichen Erben und zwar dem Martin Grab von Dallau, dessen Kinder: Martin, Franziska Ka— tharina und Franz Anton Grab, letztere minder⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. 3. Theater-Anzeigen.

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Annoncen Bureanx.

X

beilage.

von Dallau in fürsorglicken Besiß gegeben.

Mosbach, 26. März 1884.

Großh. Amtsgericht. (gez; Sch redelseker.

Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beur⸗—⸗ kundet.

Mosbach, 28. März 1884.

Der Gerichtsschreiber Schneider.

790 * 1625] Bekanntmachung.

In der Bader'schen Aufgebotssache von Bahren— dorf hat das Königliche Amtsgericht zu Wanzleben unterm 12. März er. für Recht erkannt:

daß alle Diejenigen, welche auf die auf dem Band III. Blatt 77 des Grundbuches von Bahrendorf verzeichneten Grundstücke in Ab— theilung III. Nr. 1 für den Schmied und Cossathen Johann Andreas Brennecke zu Bahren⸗ dorf eingetragene Post von 146 Thlrn, halb Gold, halb Courant, Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, mit denselben auszuschließen, und die Kosten des Verfahrens dem Antrag— steller zur Last zu legen.

Wanzleben, den 12. März 1884.

Königliches Amtsgericht. III.

(15738 Bekanntmachunzz. Nr. 3269. Das Gr. Amtsgericht dahier hat mit Beschluß vom Heutigen folgendes Ausschlusßurtheil erlassen: Nachdem auf das diesseitige Aufgebot vom 23. Januar J. Is. Nr. 8794 an der dort be— schriebenen Liegenschaft Rechte der dort bezeich— neten Art nicht geltend gemacht worden sind, werden solche für erloschen erklärt. Meßkirch, 20. März 1884. Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts. Wan kel.

ö. lisa Bekanntmachung.

In öffentlicher Sitzung wurde heute im Aufge⸗ botstermine durch das unterzeichnete Gericht das über die Forderung Abtheilung 1III. Nr. 4 bei Nr. 62 Pohldorf von 61 Thlr. 1 Sgr. der Geschwister Maria, August und Julius Langer gebildete Hypo theken⸗Instrument für kraftlos erklärt.

Habelschwerdt, den 23. März 1884.

Königliches Amtsgericht. v. Wiese.

15734 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil, verkünder am 26. März 1884, ist die Hypothekenurkunde über 500 Thaler Darlehn, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 7 auf dem Grundstück 7 Goslawitz, für kraftlos erklärt.

Oppeln, den 26. März 1884.

Brosemann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Aritsgerichts.

(157351 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil, verkündet am 26. März 1884, sind die Hypothekendokumente:

a. über 80 Thlr. 6 Sgr. 5 Pfg., zu 50 ver— zinsliche väterliche Erbegelder nebst Hochzeits ausstattung, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1 auf dem Grundstück 23 Zloenitz,

„über 100 Thlr. Darlehn, eingetragen in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 auf dem Grundstück 15 Creuzthal

für kraftlos erklärt. Oppeln, den 26. März 1884. Brosemann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (157361 Bekanntmachung. ; Durch Ausschlußurtheil, verkündet am 26. März

1853, ist die Hypothekenurkunde über 1090 Thlr.

Darlehn nebst 69 Zinsen, eingetragen in Ab— theilung III. Nr. 17 auf dem Grundstuͤck 2 Creuz⸗ thal, für kraftlos erklärt. Oppeln, den 26. März 1884. Brosemann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(157391 Ausschlußurtheil.

In der Kahnert'schen Aufgebotssache F. 1083 er- kennt das Königliche Amtsgericht 1X. zu Königsberg durch den Amtsgerichtsrath Heyn für Recht:

I) das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu

Königsberg Nr. 1066 135 über 35 M O! und 3 15 5 Zinsen, ausgefertigt für Louis Kah⸗ nert, wird fur kraftlos erklärt,

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Schlossergesellen Louis Kahnert hier, auferlegt.

Königsberg, 22. März 1884.

Königliches Amtsgericht. IX. Heyn.

Königliche Amtsgericht zu Soest durch den Amts⸗ gerichts⸗-Rath Luigs für Recht:

die Hypothekenurkunden über 43 Thaler und 135 Thaler, eingetragen zufolge Purifikationsbescheides vom 26. Juli 1845 auf Antrag des Prozeßrichters für Maria Branks zu Deiringsen und deren unehe⸗— lichen Sohn Heinrich Wilhelm Diedrich Branks in Abtheilung II. Nr. 1 und 2 des Grundbuchs von Ostönnen Band V. Blatt 193, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 13. Dezember 1845 und dem Purifikationsbescheide vom 26. Juli 1845, werden für kraftlos erklärt. Soest, den 18. März 1884. Königliches Amtsgericht.

. zer Rudolphschen Aufgebotssache hat das Amtsgericht Marklissa am 26. März 1884 für Recht erkannt:

1) das Hypothekendokument vom 10. April 1838 über 197 Thaler 26 Silbergroschen 6 Pfg. Restpost, eingetragen für die beiden Geschwister Rudolph auf der Gärtnerstelle Ober⸗Gerlachs⸗ heim Nr. 87 Abtheilung III. Nr. 2, das Hypothekeninstrument vom 14. Februar 1839 über 58 Thaler 17 Sgr. 6 Pfg. einge⸗ tragen ebendaselbst Abtheilung III. Nr. 3 für dieselhen Gläubiger,

werden für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen. gez. Si mroth.

157331 Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Zechenschlossers Carl Niggemann zu Camen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Camen durch den Gerichts⸗Assessor v. d. Vecht für Recht:

Die Hppothekenurkunde über die in dem Grund⸗ buch der Stadt Camen Bd. IV. Bltt. 244 Abth III. Nr. J eingetragene Post, welche lautet:

Zufolge Privat⸗Obligation vom 11. April 1820, gerichtlich rekognoszirt den 15. September 1821, verschuldet der Johann Diedrich Neuhaus an das reformirte Kirchen-Konsistorium und zwar an den Rektoratfond zu Camen ein Dar- lehn von fünfzig Thalern Berl. Cour. zu fünf Prozent verzinslich unter beiderseits freistehender halbjähriger Loskündigungsfreiheit, für welches er zwar das ganze Wohnhaus verpfändet hat, dessen Versicherung jedoch in Gemäßheit des sub rubr, titel. poss. angeführten nur auf das ihm zustehende eine Viertel des vorhbemerkten Wohnhauses hat erfolgen können. Die Hypo⸗ thek haftet für Kapital, Zinsen und Kosten.

Eingetragen ex deer. de 23. August 1822 wird für kraftlos erklärt und werden dem Antragsteller die Kosten auferlegt.

Von Rechts Wegen.

Camen, 21. März 1884.

Königliches Amtsgericht.

(lõ7 30] Bekanntmachung. Verkündet am 26. März 1884. gez. Degner, als Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache, betreffend die Todeserklä⸗ rung des Schmied Friedrich Hermann Kufalk VI. F. 14/83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bromberg durch den Amtsgerichts-⸗Rath Mentz

für Recht: . Der Schmied Friedrich Hermann Kufalf wird für todt erklärt.

Bromberg, den 26. März 1884.

Königliches Amtsgericht, Abth. VI.

flo g hhl Oeffentliche Zustellung. .

Die zum Armenrechte zugelassene Marie Minna Jakobine Fernande Schulze, verw. gewes. Sommer und Brauer, geb. Franke, zu Wurzen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hofrath Dr. Lohse in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Privatmann Joachim Friedrich Karl Schulze, zuletzt in Wurzen, jetzt un bekannten Aufenthalts, wegen Mißhandlungen und Lebensnachstellung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, sowie mittelst einstweiliger Verfügung der Klägerin wäh— rend des Prozesses das Getrenntleben zu gestatten und den Beklagten zur Unterhaltungsgewährung zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste ö des Königlichen Landgerichts zu Leip— zig au

den 14. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 28. März 1884.

Dölling, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Il57 56] Oeffentliche Zustellung.

Der zum Armenrechte jzugelassene Handarbeiter Johann Gottlieb Eilenberger zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Pr. Schill dafelbst, klagt gegen seine Ehefrau, Ida Louise Karoline Eilen— berger, geb. Spindler, zuletzt in Leipzig, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 14. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr! mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 28. März 1884.

Dölling,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

15757 Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Ernestine Laura Thiele, geb. Schwarze, zu Mahlis, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schill zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Cigarrenmacher Johann Fried⸗ rich Ewald Thiele, zuletzt in Mahlis, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, wegen Lebensnachstellung und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Schei— dung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 14. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 29. März 1884.

Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(15752 Oeffentliche Zustellung. In Sachen der gewerblosen Helene Marie Demrath zu Barmen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Duhr, gegen den Kaufmann Wilhelm Wagner, früher zu Neu⸗— wark, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, Beklagten, wegen Nichtigerklärung einer Ehe, ist nach Beendi⸗ gung der Beweisaufnahme zur mündlichen Verhand⸗— lung Termin auf den 17. Juni 1884, Vormittags 3 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Könialichen Land gerichts hierselbst bestimmt, wozu der Beklagte hier— mit geladen wird, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaͤssenen Anwalt zu be— stellen. Coblenz, den 27. März 1884. Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(5760 Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Adolph von der Meden, hier, Mönkedamm 13, als Vollstrecker des Testa— ments des verstorbenen Johann Ludwig von der Meden, vertreten durch den Rechtsanwalt Hagen, hier, klagt gegen Peter Jöns, früher hier wohnhaft, jetzt unbekannren Aufenthalts, wegen am 1. Oktober 1883 fällig gewesener, unbezahlt gebliebener, halb⸗ jähriger Hypothekzinsen von einem im Erbe des Beklagten, belegen an der Böhmkenstraße, Michaelis C. C. 215, versichert stehenden Kapital von 10660 R Spec. Beo“, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 37 MS 50 3, und ladet den Beklegten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—

streits vor das Amtsgericht Hamburg, Givil⸗

Abtheilung III, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer 14, auf Freitag, den 16. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 26. März 1884.

Hilgert, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg, Civil⸗Abtheilung III. C I5762 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirth Heinrich Wilheim Christian Claus zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Blumenfeld, klagt gegen seine Eheftau Amalie Catharine Claus, geb. Hörmann, richtiger Amalie Catharine Claus, geb. Aumer, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: der Beklagten aufzuerlegen, innerhalb gerichtsseitig zu bestimmender Frist zum Kläger zurückzukehren, andernfalls die Beklagte für eine bösliche Ver— lasserin zu erklären und die Ehe der Parteien vom Bande zu trennen und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste k des Landgerichts zu Hamburg (Rath— haus auf den 21. Juni 1884, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 29. März 1884.

W. Clausss, Gerichtsschreiber des Landgerichts. II5761] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emilie Auguste Bertha Drewes, geb. Böse, gen. Remmert, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Henry Gläser, klagt gegen Carl Wilhelm Ludwig Drewes, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, die Klä⸗ gerin innerhalb einer gerichtsseitig vorzuschreibenden Frist in aagemessener Wohnung behufs Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft wiederum bei sich aufzunehmen, in Entstehung dessen aber Beklagten für einen böslichen Verlasser zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 21. Juni 1884, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, 29. März 18384. W. Clauss, Gerichtsschreiber des Landgericht.

lI5770 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fleischermeister Kestner. Mathilde, geb. Manke, verwittwet gewesene Fleischermeister Carl Voßberg zu Bublitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Beitzke daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischermeister Rudolph Kestner, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Bublitz, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die zweite Civil kammer des Könialichen Landgerichts zu Coeslin auf

den 26. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coeslin, den 27. März 1884.

Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

liät6'! Oeffentliche Zustellung.

Esaias Bloch, als Generalbevollmächtigter des Josef Bloch ron Lörrach, klagt gegen Josua Bach⸗— thaler von Stetten, zur Zeit an unbekanntem Orte, aus Viehtausch vom Jahre 1882, mit dem Antrag auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Restforderung von 82 S 50 3, nebst 5 00 Zins vom 25 Juli 1883, und ladet den Letzteren zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Gr. Amtsgericht Lörrach zu dem auf

Donnerstag, 15. Mai, 8 Uhr, angesetzten Termine.

Zum Zweck der Zustellung wird dieser Klage auszug nebst Terminsbestimmung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Lörrach, den 27. März 1884.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts:

Appel.

lists Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Moritzia Theodore Charlotte von Buchwald, geb. von Peutz, früher zu Nienhüsen bei Lübeck, jetzt in Rostock, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. O. Dittmer in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann Carl Christian Adolph von Buch⸗ wald, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung und beantragt:

den Beklagten, unter Verurtheilung in die Kosten, für einen böslichen Verlasser zu erklä—⸗ ren und die Ehe der Parteien dem Bande nach zu scheiden.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits steht vor der Civilkammer J. des Landgerichts Lübeck Termin auf Dienstag, den 21. Oktober 1884, Vorm. 11 Uhr,

Der Beklagte wird zu diesem Termin geladen, auch aufgefordert, einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu seinen Vertreter zu bestellen.

Die öffentliche Zustellung der Klage ist vom Prozeßgericht genehmigt.

Lübeck, den 25. März 1884.

Die Gerichtsschreiberei des Landgerichts, Civilkammer I. Schweiß.

15912 Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Löb Nußbaum von Ulmbäͤch klagt gegen den Schmied Dionysius Jobst von da, dermalen in Amerika, aus Schuldurkunde vom 15. September 1879 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Letzteren zur Zahlung von 72 S für Darlehen, versprochene Zinsen und Provision nehst 5 oo Zinsen davon seit dem 15. September 1879 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Salmünfter auf

den 8. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aufzug der Klage bekannt gemacht.

Salmünster, 6. März 1884.

Pfaff

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts k. A.

(157451 Oeffentliche Zustellung.

Die Armenkasse zu Wenden, vertreten durch den Rendanten Wurm daselbst. klage gegen den Fabrik⸗ arbeiter P'eter Wurm, Sohn von Anton Wurm Severs aus Altenhof, wegen der von der Klägerin im Jahre 1877 an die Kämmereikasse zu Graudenz vorschußweise bezahlten Verpflegungskosten von 118 S, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung zur Zahlung von 118 S½e nebst 5 06s9 Verzugszinsen vom J. Januar 1878 und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte— streits vor das Königliche Amtsgericht zu Olpe, zum Gerichtstag in Wenden auf

den 14. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht,

Olpe, den 18. März 1884.

Paehler,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 15746 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2251. Müller David Hürster von Altenheim, vertreten durch Agenten Landmann in Offenburg, klagt gegen Johann Michael König und dessen Ehe⸗ frau Maria, geb. Lutz, von Eckartsweier, zur Zeit an unbekannten Orten in Amerika abwesend, aus Darleihe vom Jahr 1873 mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 102 46 65 3 Zinsen und ladet die Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts— gericht zu Kehl auf

Dienstag, den 13. Mai 18384, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Die Uebereinstimmung vorstehenden Auszugs mit der Urschrift beurkundet:

Kehl, den 28. März 1884. Heberle,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

(15766 Oeffentliche Zustellung.

Der Sattler und Tapezler Gottlieb Pfitzer zu Schalkau klagt gegen den Schänkwirth Paul Kupfer, früher in Theuern, z. Zt. in unbekannter Ferne wegen Forderung für eine gelieferte Matratze mit dem Antrage auf Zahlung von 15 M und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Schalkau

auf Montag den 12. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schalkaun, den 21. März 1884. Apoley,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

5 * 43] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Ida Amalie Golle, geb. Mann, zu Leipzig, rertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Zeiß hier, hat gegen das in ihrer Prozeßsache wider ihren Ehemann, den Zimmermeister Karl Heinrich Louis Golle aus Greiz, nachher in Monte Eden, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung ergangene Urtheil des Fürstlichen Landgerichts, II. Gi-= vil kammer, zu Greiz vom 7. Januar d. J. Berufung eingelegt.

Dieselbe stellt den Antrag, die Zuständigkeit des Landgerichts Greiz für begründet zu erklären, und da in der Sache eine prozeßhindernde Einrede nicht vor— geschützt, vielmehr vom Gericht die Unzuständigkeit aus dem Klagevorbringen entnommen ist, in der Sache selbst zu erkennen und die Ehe der Streit— theile wegen böswilligen Verlassens der Klägerin durch Beklagten zu trennen, eventuell den Beklagten Karl Heinrich Louis Golle für schuldig zu erkennen, zur Klägerin zurückzukehren und die Ehe mit ih fortzusetzen, auch Beklagten zu den Prozeßkosten beider Instanzen zu verurtheilen, und ladet den Be— klagten und Berufungsbeklagten, ihren genannten Ehemann, zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor den II. Civilsenat des gemeinschaft— lichen Thüringischen Ober⸗Landesgerichts zu Jena auf Mittwoch, den 25. Juni 1884, früh 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Dieser Auszug wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hierdurch bekannt gemacht.

Jena, am 28. März 1884.

Der Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Thür. Ober Landesgerichts: Voe ller, Ger. ⸗Ass

58742 c 9 8 lis74 6] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der unverehelichten Emilie Krüger zu Rogasen, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Orgler in Posen, wider 1) den Handelsmann Itzig Levy zu Rogasen, zur Zeit im Zuchthause zu Rawitsch, 2) dessen Ehefrau in Rogasen, 3) dessen Sohn Hermann Levy aus Rogasen, zur Zeit im Zuchthause zu Rawitsch, 4) die verehelichte Mühlenpächter Pauline Weid⸗ ner, geborne Liß, im Beistande ihres Ehemannes des Mühlenpächters Weidner aus Nad Mühle bei Schokken, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be— klagte und Berusfungsbeklagte, hat der Justiz⸗Rath Orgler Namens der Klägerin gegen das am 13. Februar 1884 verkündete Urtel der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Posen Be— rufung mit dem Antrage eingelegt:

unter Abänderung dieses gedachten Urtels:

J. den Itzig Levy zu verurtheilen, an Klägerin die Ausfertigung des im Mai 1850 von Julius Weyert errichteten Erbvertrages herauszugeben,

II. sämmtliche Verklagte, und zwar die verehel

9

Leoy nach Kräften des gütergemeinschaftlichen

1 1

Vermögens zu verurtheilen, an die Klägerin 1

eyert'schen Nachlaf

eventuell zu der Julius W

masse:

I) 15 000 S und 12000 MS nebft 50 Zinsen seit dem 1. Januar 1879 zu zahlen, Oberbetten, zwölf Kopfkissen, neun B

decken, zwei polirte Bettstellen und mehrere, Stühle, zwei kupferne Spucknäpfe, eine Uhr herauszugeben,

. die Beklagten Itzig Ley, Hermann Levy und Pauline Weidner zu verurtheilen, wegen der sonst noch aus dem Nachlasse des Julius Weyert genommenen Gegenstände den Offen— barungseid zu leisten,

IV. sämmtliche Kosten des Rechlsstreits den Be⸗

klagten zur Last zu legen,

und ladet die Mitbeklagte Frau Pauline Weidner

im ehelichen Beistande zu 4) zur mündlichen Ver—

handlung über die Berufung vor den dritten

Civilsenat des Königlichen Oberlandesgerichts zu

Posen auf den 3. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Berufungsschrift bekannt gemacht. Posen, den 27. März 1884.

Storz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Oberlandesgerichts.

15742 Oeffentliche Zustellung.

Der Häusling Dietrich Gerberding in Scharrel, als Vormund für das uneheliche Kind der Dienst— magd Alwine Gerberding aus Scharrel, klagt gegen den Gastwirth Stünkel aus Scharrel, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, wegen gehobener Zinsen in Höhe von 56 M 85 und wegen eines Kapitals von 45 S, welche Beträge der Beklagte als frü— herer Gerberdingscher Vormund an sich genommen hat, aber von demselben nicht im Interesse der Gerberdingschen Vormundschaft verwandt worden sind, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verur⸗ theilung des Beklagten zur Zahlung von 101 Æ S5 48 mittels vorläufig vollstreckbaren Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neustadt a. Rbge. auf

den 23. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekamit gemacht.

Baum, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

2) vier Gebett Betten, bestehend aus vier

ett · .

kupferne Waschschüssel, einen Spiegel, eine

(15744 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Tagelöhner Roller, Henriette, geb. Kasischke, zu Gründen bei Reinwasser, vertreten durch den Justiz⸗Rath Kutscher zu Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Tagelöhner Heinrich Roller, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver⸗ lassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und dem Beklagten die Kosten aufzwerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf

den 17. Juni 1884. Vormittags 10 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lemm,

Gerichtsschreiber des Königlichen Land

(15767 Oeffentliche Zustellung.

Karoline, geb. Frisch, getrennt lebende Ehefrau des mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden Oekonomen Wilhelm Treiber von Eichelberg, klagt gegen ihren Ehemann wegen Alimenten für sich und ihr eheliches Kind mit dem Antrag, den Beklagten auf die Dauer von 3 Jahren, vom 1. April d. J. an, zu Bezahlung von Alimenten im jährlichen Be⸗ trag von 100 , in vierteljährlichen Raten voraus⸗ zahlbar, durch vorläufig vollstreckbares Urtheil kosten— fällig zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das k. Amtsgericht Weinsberg auf

Freitag, den 16. Mai d. J., Vorm. 9 Uhr.

Zum Zweck der bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weinsberg, den 27. März 1884.

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgericht: Löffler.

(15769 Oeffentliche Zustellung.

Die Horndrechslerfrau Anna Richter, geb. Armenat, zu Tilsit, vertreten durch den Rechtsanwalt Stoeckel zu Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Horndrechsler Carl Richter zu Stallupoenen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen unordentlicher Lebens⸗ art, Versagung des Unterhaltes und böslicher Ver— lassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Verurtheilung des Beklagten zur T Kosten des Rechtsstreites und ladet den Beklas zur mündlichen Verhandlung des Rechtsst die zweite Civilkammer des Königlichen Landgeri zu Insterburg auf den 6. Juni 18384, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Roil, Ernestine Wil⸗ helmine, geb. Mönke, zu Charlottenburg, ver— treten durch den Rechtsanwalt Dr. Lebin zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich

br jetzt unbe⸗

wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II. zu Berlin, Dorotheenstraße 7, L Tr., Zimmer 14, auf den 12. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gräben,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. (15758 Oeffentliche Zustellung.

Die Riemerfrau Dorothea Gudowski, geb. Bals⸗ zuweit, zu Pagulbinnen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Jordan zu Tilsit, klagt gegen ihren Ehe— mann, den Riemer August Gudowski, dessen Auf— enthaltsort unbekannt ist, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit, Zimmer Nr. 39,

auf den 10. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tilsit, den 26. März 1884.

Petraschewitz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 15751 Oeffentliche Zustellung.

Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Henriette Schröder in Kehl, Kinzigstraße Nr. 3, vertreten durch Rechtsanwalt Leiber, Klägerin im Armenrecht,

klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Sczüler, Buchhinder, zuletzt in Straßburg, jetzt ohne bekann— ten Wohn- und Aufenthaltsort,

mit dem Antrage: „die zwischen den Parteien be— stehende Ehe für aufgelöst zu erklären.“

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 21. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, wozu der Beklagte unter der Aufforderung, einen bei diesern Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, hiermit vorgeladen wird.

Straßburg, den 26. März 1884.

Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer. Weber.

15749

l Die Gebrüder Kinscherf in Weinheim, vertreten durch den Theilhaber Julius Kinscherf von da, klagen gegen die Ehefrau des Bierbrauers Michael Kraus, Katharina Elisabetha, geb. Brockenauer, von Hemsbach, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Kauf von Backsteinen, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 50 25 3 nehst o Jins vom 25. Februar 1878 und laden die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des

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