1884 / 92 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Stettin, 16. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen sest, loTeo 160,0) - 175,0) pr. April-Mai 177,59. pr. September- Oktober 180,50. Roggen fest, leon 130.00 - 137.00. pr. April - Mai 136.00. pr. September- Oktober 14000. Rübösl matt, pr: April-Rai 56 00. pr. Sept. Oktober 55 00. Spiritus fest, loco 46,50). pr. April-Mai 47,40, per Jani-Jquli 48, 19, pr. August -September 49, 43. Petroleum loco 8 45.

Posen, 16. April. (W. T. B)

Spiritus loes ohne Fass 460), pr. April 46209, pr. Nai 4640. pr. Juni 47.10. pr. August 48.20. Fest.

Rreslan, 17. April. (W. T. B.)

Getreide markt. Spiritus pr. 100 Liter 100 oo per April- Mai 46.60, do. pr. Juni- Juli 48 N), do. pr. August - September 49.20. Weizen pr. April 186. Roggen pr. April-Nai 148,00. do. pr. Mai- Juni 148.00, do. pr. September-Oktober 148.00. Rüböl loco April- Mai 56 50, do. pr. Nai-Juni 57,50, do. pr. September-Oktober 57,50. Zink: Umsatzlos. Wetter: Veränderlich.

Cöln, 16. April. (w. T. B.)

Getreide markt. Weizen biesiger loco 17.75. Hremder 18,75, pr. Nai 1750, pr. Juli 1755, pr. November 17, S5. Eoggen joco diesiger 14.25, pr. Nai 1370, pr. Juli 13,90. pr. Novemb. 14,10. Hafer loco 14.225. Rüböl loco 29,9), per Nai 29.69, pr. Oktober 29 30.

KRremen, 16 April IR. T. B)

Petroleum (Schlussbericht) fest, grösseres Geschäft. Standard white loco 7.80 Br., vr. Mai 7, 89 bez, pr. Juni 7, 95 Br., pr. Juli S, 95 Br, pr. Angust-Derermber S, 390 à 8, 35 bezahlt.

Harabnrg, 16. April. (VS. T. B.

Getrei dem arkt. Weizen loco unverändert, auf Termine fester, pr. April-Mai 166,090 Br. 165.00 Gd. pr Mai-Jquni 167.00 Br. 166,00 G6d. Rogen loco unverändert auf Termine fester, pr April-Hai 126,00 Br., 12500 G4, pr. Mai-Jnni 127,00 Br. 126, 00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl fest, loeo 58, 00, pr. Nai 5800 Spiritus still, pr. April 385 Br., pr. Mai-Juni 383 Br., pr. Juli- August 391 Br., pr. August-September 404 Br. Kaffee matt, Umsatz 1500 Sack. Petroleum geschäftslos, Standard white loco 7.90 Br., 7.80 Gd., pr. April 7,70 Gd., per August - Dezember 8,0 Br Wetter: Kühl.

Wien, 16. April (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 9, 58 Gd., 9.563 Br., pr. Mai-Juni 9,58 Gd, 963 Br. Roggen pr. Frühjahr S815 Gd., 8.20 Br., pr. Mai-Juni 8, 15 Gd., 8,20 Br. Hais pr UHai-Juni 6, 54 Gd.R, 6,69 Br., pr. Juli-August 6.82 Gd., 6, Seéen Br. Hafer pr. Frühjahr 7.40 G4., z45 Br., pr. MNai-Juni 7,48 G., 7.53 Br.

Pest, 16. April. (W. T. B)

Produktenmarkt. Weizen loFeg matt, doch preishaltend, pr. Frühjanr 9, 26 Gd., 9.28 Br., pr. Herbst 9,52 (d., 9.54 Br. Hafer pr. Frühjahr 6, So, G6d., 6.990 Br. Mais pr. Mai-Juni 5.30 Gd. 5.32 Br. Kohlraps pr. August-September 135 à 133. Wetter: Schön.

Amsterdam, 16. April. (W. T. B)

Getreidemar kt. Weizen pr. November 257. pr. Mai 156, pr. Oktober 159.

AkHagterdanme, 16. April. (W. T. B.]

Bancazinn 523.

Antwerpen, 16. April. (V. T. B.)

Petrelen m markt (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss loco 193 bez. u. Br., pr. Mai 194 bez.. 193 Br., pr. Juni 194 Br., pr. September - Dezember 204 bez. u. Br. Rubig.

London, 16. April. (W. T. B.)

Au der küste angeboten 2 Weizenladungen. Wetter: Kalt. Havannazucker Nr. 12, 17 nominell.

London, 16. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht, Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 14290, Gerste 5820, Hafer 27 530 Erts.

Weinen ruhig, stetig, angekommene Ladungen fesi gehalten, Mehl williger, Mais fester. Gerste stetig, Hafer thätig. * 6h. theurer. . K

Roggen

LIverpodoll, 16. April (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht) Umsatz 18 000 B., davon für Spekulation und EWxport 50079) B. Amerikaner fest, 1116 d. höher. Middl. amerikanische April-Mai-Lieferung 6ls/s, Mai- Juni- ieferung 6. Jani-Iuli-Lieferung 62, Juli-August- Lieferung 62/6, September Lieferung 6z, Se gtember-Oktober-Lieferung is a, Oktober · Lieferung 627 /s d.

Glasgow, 16. April. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed unmbres warrants 42 sh. 4 d. bis 423 sh.

Leith, 16. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Geschäft in allen Artikeln.

Faris, 16. April (V. T. B.)

Er oduktenmarkt. Weizen mhig, pr. April 22,10, pr. Hai 22,30. pr. Mai-August 22,90, pr. Juli-Aungust 23.10. Mehl

9 Marques träge, pr. April 45 60. pr. Mai 4625, pr. Mai-—

Aungust 4760, por Juli-August 48.25. Rüböl rubig, pr. April

IC, 9M, pr. Mai 70.25. pr. Mai-August 70 75, pr. Septbr.- Dezember 7250. Spiritus fest. pr. April 43.25, or Hai 43.50, pr. Mullaghmore 765

Mai- Angst 44.50. pr. September-Dezember 46,25.

Paris, 16. April (W. T. B.)

Rohazucker 830 träge, loeo 41,00 à 41.25. Weisser Zucker matt. Ar. 3 pr. 100 Kilogr. pr. April 47,50, pr. Mai 48, 00, pr. Mai- August 48,50. pr. Oktober-Jannar 51.00.

Kew-Korke, 16 April. (W. L. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New- Tork 111516 do. in Ne- Orleans 115. Raff. Petroleum 700 so Abel Test in New-Vork S3 Gd., do. in Philadelphia S Gd. rohes Petroleum in New Tork 7. do. Eipe lins Certificates D. 973 C. Mehl 3 D. 35 CO. Rother Winterweinen loco 1 D. 1 C., do. pr. April D. 9973 C. do. pr. Mai 1 D. 05 C. do. pr. Juni 1 D. 24 0. Hais (Ne) D. 58 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 55/1 Kaffee (fair Rio-) 104. Schmalz (Wilcox) 8, 89. do. Fairhanks S, 75, do. Rohe & Brothers 8,715. Speck g. Getreidefracht 2.

New- Kork, 16. April. (W. T. B.)

Visible Supply an Weizen 26 175 000 Bushel, do. do. an Mais 16575 000 Busbel.

Kerlin, 13. April. (Wollbericht des „Centralbl. für die Textil- Ind.“ Allen Erwartungen entgegen entwickelte sich in den letzten acht Tagen ein im Verhältniss zu den stark zu- sammengeschmolzenen Verräthen recht umfangreiches Geschäft. Der Absatz erstreckte sich ausschliesslich anf inländische Fabri- kanten. welche, von den jetzigen billigen Preisen prosfitirend, an- sehnliche Einkäufe auf den hiesigen Lägern machten. Im Ganzen dürften ca. 12 - 1500 Ctr., zumeist Stoffwollen, von 53 54 Thlr. verkauft worden sein. In Kammwollen war kein Geschätt, feine Wollen bleiben gefragt. Für Schmutzwollen dürfte „ich die Nach- frage wohl erst nach der Leipziger Messe lebhafter gestalten, nachdem die Auswahl darin durch neue und grössere Ankünfte eine umfangreichere geworden.

Eisenhahn-KHinnahmen.

Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn. Im März cr. provis. 435 821 S (gegen 1883 definit. 201 680 ν ,), seit 1. Jan. er. 1418379 M (— 418912 ).

Braunsohweigisohe Eisenbabn. Im März er. 823 772 M (= 7563 A0). seit 1. Jan. 2 443 067 M (4 11295 c).

Saal - Eisenbahn. Im März er. 67 048 S 1513 M6). seit 1. Jan. er. 207 766 M (4 12457 ).

Genexralversammlungen.

Aktien- Gdesellsohaft Norddeutsche Fabrik für Eisen- bahn-Betriebs-Material in / Liquid. Ord. Gen. Vers. zu Berlin.

29. April.

Preise eher fester bei sebr kleinem /

Banque gentrale Anversolso, Socists Anonyme Ord Gen. Vers. zu Antwerpen. . gonsolidir tes Braunkohlon- Bergwerk garoline bei Offleben, Aktien - Gesellsohaft zu Magdeburg. Gr] Gen- Vers. zu Magdeburg. ö Deutsohe Versioherungs - desellsohast in Bremen Ord. Gen. Vers. zu Bremen. ; Deutsohe Transport - Versioherungs- Gesellsohan in Berlin. Ord wen. Vers. zu Berlin.

Riajsk · Miasma · Risenbahn- desellsohaft. Ord. und ausserord. Gen. Vers. zu St. Petersburg.

Wetterbericht vom 17. April 1884, S Lhr Norgens.

Burorm tor 2nt

O0 Gr. u. d. Her e- 73 riegel redus n Nind. XMillimetar.

Len neraem Wetter in Coœleran 0 C. = 40 2

halb bed. 6 wolkig 6 wolkenlos —1 heiter bedeckt

halb bed.

Schnee Schnee

Stastionen.

Aberdeen 767 Christians und 767 Kopenhagen 765 Stockholm 764 Haparanda 7 St. Petersbg. Moskau Cork, Quneensg- tom. Bronte, 1, ö Hamburg. Swinemünde Nen fahr wass. Memel Paris NHünster Kearlsruhs. Wiesbaderꝝ Můÿnchen Chemnitz . Breslan.

Ile d'Aix. k I) Seegang leicht. ) Nachts stürmisch, Scähneeböen. ?) Nachts stürmisch mit Schnee. I) Nachts Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: I) Nordenropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreus 3) Nittel. earopa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. .

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 S leieht, 3 sehwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark, 7 steif, 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 127 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Unter der Wechselwirkung des hohen Luftdrucks über Nerd. britannien und Sandinavien und den umfangreichen Depressions. gebieten im süden und Osten herrscht über Westmitteleuropa mit trüber Witterung und vielfachen Niederschlägen frische nord- östliche und nördliche Luftströmung, unter deren Einflusse die Temperatur erheblich gesunken ist, so dass das Wetter, insbeson- dere über der Nordhältte Centraleuropas, wo vielfach Schneefälle stattfinden, einen winterlichen Charakter angenommen hat. In den deutschen Küstengebieten ist meistens Frostwetter eingetreten.

Dent sche Seewarte.

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bedeckt bedeckt) hedeckt Schnee Schnee Schnee?) bedeckt?) Schnee) hedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt Nebel

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Theater.

nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und

machen, widrigenfalls dieselben bei geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Der Schuhmachermeister Zingler hier hat das

Feststellung des 118233) Bekanntmachung.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern— haus. 98. Vorstellung. Mignon. Oper in 3 Akten mit Benutzung des Goethe'schen Ro⸗ mans: „Wilhelm Meisters Lehrjahre“, von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von F. Gumbert. Musik von Ambroise Thomas. Ballet von Pi. Taglioni. (Mignon: Frl. Leisinger als letzte Gast—⸗ rolle, Frl. Lehmann, Hr. Ernst, Hr. Lieban, Hr. Salomon, Hr. Oberhauser.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 105. Vorstellung. Der Mohr des Zaren. Schauspiel in 5 Akten nach einem Fragment von Puschkin von Richard Voß. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang ? Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 99. Vorstellung. Die Walküre. In 3 Akten von Richard Wagner. Hohe Preise. Anfang 63 Uhr.

Schauspielhaus. 106. Vorstellung. Glück bei Frauen, Lusispiel in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Der Probe— pfeil.

Sonnabend: Die Räuber. (Karl: Hr. Arthur

'raußneck, als Gast.)

Rallner-Tkenater. Freitag: Zum 20. Male: Die Näherin. Posse mit Gesang in 4 Akten von Ludwig Held und Ed. Jacobson. Musik von Carl Millöcker und G. Michaelis.

Jictoria-Iheater. Freitag: Kleine Preise. Zum 179. Male: Excelsior. Großes Ausstat hingg⸗ Ballet von Manzotti. Text von Oscar Blumenthal, Dekorationen von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 4590 Personen.

Neues Friedrich- Rilelmstädt. Theater. Freitag: Zum 286. Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell u. Gene. Musik von C. Millöcker.

Sonnabend: Hoffmann's Erzählungen.

Residenz - Theater. Direktion Emil Neu— mann. Freitag: Zerstreut. (Téête de linotte.) Schwank in 3 Akten von Th. Barriere und E. Gondinet. Deutsch von E. Neumann. (Novität). (Fr. Ottilie Gente und Hr. Anton Anno als Gäste)

Sonnabend u. folgde. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Belle-AIliance- Theater. Freitag: Gast— spiel der Mitglieder des Wallner Theaters. Un⸗ ruhige Zeiten, oder: Lietze'! Memoiren. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Emil Pohl. Musik von A. Conradi. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Unruhige Zeiten.

Nalhalla-Hperetten- Theater. Freitag und folgende Tage: Gastspiel des Frl. Eugenie Erdösy. Nanon. Dperette in 3 Akten, frei

d'Artois von F. Zell und Rich. Gene, Musik von Rich. Gens e.

Central-ITheater. Alte Jakobstr. 30. Di— rektion H. Wilken. Freitag und folgende Tage: Los und Ledig. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wilken und Kohlhofer.

Coneert-Haus,. Concert des Kgl. Vils Hof⸗Musikdirertors Herrn 1 HBC. Schluß der Bilse⸗Concerte am 30. April 1884.

Freitag: Letzter Wagnerabend.

Sonnabend: Letzter Beethovenabend.

Die Abonnements⸗Billets verlieren mit dem 30. April unbedingt ihre Gültigkeit.

r ee mam n lt en- S ges, reh ren.

Verlobt: Frl. Clarg Hermes mit Hrn. Premier— Lieutenant Eduard Beck (Berlin). Frl. Marie Lippelt mit Hrn. Premier -Lieutenant Hermann Schubert (Berlin). Miß Virginia Kremelberg mit Hrn. Premier-Lieutenant Henri de Graaff (Baltimore = St. Avold).

Verehelicht: Hr. Gerichts⸗Assessor Theodor Niemeyer mit Frl. Johanna Schulz (Essen). Hr. Regierungsrath Otto v Podewils mit Frl. Adele v. d. Osten (Stargard i P.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Walther v. Kutschenbach (Berlin). Hrn. Major a4. D. Conrad Frhr. v. Wrangel (Hänichen i. d. O. .).

Gestorben: Hr. Notar Albert Kogel (Malmedy).

Subhastattonenm, Mufgebute, Bor⸗ ladungen n. dergl.

1ss6] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche. von Niederbarnim Band 58 Nr. 2692 auf den Namen des Bureauvorstehers Carl Wysocki ein⸗ getragene, in der Waldstraße Nr. 38a. belegene Grundstück

am 4. Juli 1884, Vormittags 95 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts stelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundstück ist pro 1885/6 mit 6350 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße Nr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinfen, wieder kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe

von,. Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu

Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund— stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver— fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezag auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Juli 1884, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal 11, verkündet werden.

Berlin, den 8. April 1884.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.

J . 16357! Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstad! Band 17 Nr. 1229 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Brose hier eingetragene, Neue Königstraße Nr. 37 be— legene Grundstück

am 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, versteigert werden.

Das Grundstück ist zur Grundsteuer überhaupt nicht und zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Auf Grund der stattgehabten Werthsermittelung wird der an die Stelle des Gebäudesteuer⸗Nutzungs— werthes tretende Betrag auf 19 500 4M bestimmt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige AÄbschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie etwaige besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, II Treppen, Zimmer 29A, eingesehen werden.

„Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, inebesondere der— artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spälestens im Ver—⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeiden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Uctheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juni 1384, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15

verkündet werden. Berlin, den 9g. April 1884. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.

Aufgebot der ihm angeblich verloren gegangenen Camminer Sparkassenbücher a. Nr. 67985 über 360 ½ 70 8 und Zinsen auf den Namen des Schäfers Wilhelm Firks lautend,

b. Nr. 7268 über 12 S 10 und Zinsen auf den Namen der Ulrike Fabian lautend, beantragt. Es wird daher ein Jeder, der an den verlorenen Sparkassenbüchern irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem Gericht

und zwar spätestens in dem Termine den 17. November 1884, Vormittags 11 Uhr, zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widri— genfalls die Bücher für kraftlos erklärt und an deren Stelle neue werden ausgefertigt werden. Cammin, den 12. April 1884. Königliches Amtsgericht.

sss! Bekanntmachung. Es haben beantragt:

1) Heuerling Albert Hermann Schaeffer bei Nr. 1 Lenzinghausen, als Vormund der Minorennen Kastrup zu Spenge, das auf die Minorennen Kastrup in Spenge lautende Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Herford Nr. 31 256 mit einem Bestande von 50 S 6 3 (ohne Zinsen f. 1883) zur Zeit des Verlustes (14. August 1883) aufzubieten,

2) Wittwe Erbpächter Johanne Ilsabein Leube oder Leuwe Nr. 63 Altstädter Feldmark Her⸗ ford das für ihren verstorbenen Ehemann aus— gestellte Sparkassenbuch Nr. 27 548 / 44 931 der Kreissparkasse zu Herford mit einem Bestande von 600 M (außer den Zinsen f. 1883) zur Zeit des Verlustes (12.15. September 1885) aufzubieten. .

Jeder, der an diesen angeblich verbrannten Spar

kassenbüchern ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 16, auf

den 24. November 1884, VsSrmittags 10 Uhr. anberaumten Termine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls die Bücher für er⸗ loschen erklärt und den resp. Verlierern neue an deren Stelle ausgefertigt werden sollen.

Herford, 12. April 1884.

Königliches Amtsgericht.

18215 . . Deutsche Nationalbank in Bremtn.

Die Ausgabe der neuen Couponbogen zu unseren Aktien erfolgt gegen Aushändigung der Talons:

in Bremen an unserer Casse,

„Berlin bei der Dirertlon der Disconto⸗

Gesell schaf e.

Bremen, 15. Avril 1884. Die Direction.

Deutscher Neichs Anzeiger

und

oniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

für das Vierteljahr. Anserlionsprein für den Naum einer Uruck zeile

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Aas Abonnement beträgt 4 M 50 9

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nehmen Gestellung an;

1 5 2 U sür Gerlin außer den Nost-⸗Anstalten auch dir Eppe⸗=

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

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den 18. April, Abends.

1884.

zu Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: st dem Ober⸗Postrath Brachvogel zu Aa en, bisher zu Coͤln 4. Rh., den Königlichen Kronen⸗Hrden . f sowie dem evangelischen Ersten Kirchschullehrer und Präcenkor Kerner zu Lengwethen im Kreise Ragnit und dem 'evan— gelischen Lehrer Weitling zu Cremmen im Kreise Osthavel⸗ land den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordeng von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Königlich dänischen außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister in Berlin, Kammer⸗ herrn von Quaade das Großkreuz des Rothen Abler⸗Ordens zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem früheren Botschafte⸗Rath bei der Kaiserli russischen Botschaft in Berlin, jetzigen Kaiserlich russischen , , Lissabon, Araposf den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; sowie dem Königlich sächsischen Major von Zezschwitz,; Abtheilungs⸗-Vorstand im Kriegs-Minifte— 3 den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu ver⸗ eihen.

Dentsches Reich.

Internationaler Vertrag,

betreffend die polizeiliche Regekung der Fisa—==. in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer.

Vom 6. Mai 1882. (Uebersetzung.)

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König, von Preußen, Se. Majestät der König der Belgier, Se. Majestät der König von Dänemark, der Präsident der Französischen Republik, Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, und Se. Majestät der König der Niederlande, von der Nothwendigkeit überzeugt, die Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewäͤsser polizeilich zu regeln, haben beschlossen, eine Uebereinkunft zu diesem Zweck abzuschließen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: . .

Herrn Veit Richard von Schmidthals, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens 3. Klasse, des Johanniter— Ordens, 2c. 2c, Legations⸗Rath, Allerhöchsiseinen Ge⸗ schäftsträger im Haag, und

Herrn Peter Christian Kinch Donner, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens 4 Klasse mit Schwertern und des Kronen-Ordens 4. Klasse, 2c. 2c, Allerhöchstseinen Regierungs-Rath, Kapitän zur See außer Dienst,

Se. Majestät der König der Belgier:

den Herrn Baron d'Anethan, Commandeur des Leopold Ordens, ꝛc. c., Allerhöchstseinen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister im Haag, und

den Herrn Leopold Orban, Commandeur des Leopeld⸗ Ordens, ꝛc. ꝛc., Allerhöchstseinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, General— Direktor der Politik im Auswärtigen Amt,

Se. Majestät der König von Dänemark:

den Herrn Karl Adolf Bruun, Ritter des Danebrog—⸗ Ordens, ꝛc. 2c, Kapitän zur See,

der Präsident der Franzöfischen Republik:

den Herrn Grafen Lefebvre de Béhaine, Comman— deur des Ordens der Ehrenlegion, zc. 2c, außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Französischen Republik im Haag, und

den Herrn Gustav Emil Mancel, Offizier des Ordens der Ehrenlegion, Kommissar der Marine,

Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland: den Herrn William Stuart, Commandeur des Bath⸗ rdens, ꝛc. c, Allerhöchstihren außerordentlichen Ge⸗

sandten und bevollmächtigten Minister im Haag,

den Herrn Charles Malcolm Kennedy, Comman⸗ deur des Bath⸗Ordens, Direktor der Handelsabthei⸗ lung im Ministerium der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten, und .

den Herrn Charles Cecil Prevor, Mitglied der Anwaltschaft, Vize⸗Sekretär im Handelsamt, ꝛc. 2c,

Se. Majestät der König der Niederlande: Jonkheer Willem Frederik Rochus sen, Comman⸗ deur des Ordens vom Niederländischen Löwen, ꝛc. c., Allerhöchstseinen Minister der Auswärtigen An⸗

den Herrn Eduard Nicolas Rahusen, Ritter des Ordens vom Niederländischen Löwen, ꝛc. 2c, Präsi⸗ denten des Amtes für Seefischerei, welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten, über folgende Artikel übereingekommen sind: Artikel 1.

Die Bestimmungen dieses Vertrages, welcher die polizei⸗ liche Regelung. der Fischerei in der Nordfee außerhalb der Küstengewãässer zum Gegenstan e hat, finden Anwendung auf die Staatsangehörigen der Hohen vertragschließenden Theile. He, ier ae, n 8 .

ie Fischer jeder Nation sollen das ausschließliche Recht zum Betriebe der Fischerei haben in dem Gebiete . J. Seemeilen Entfernung von der Niedrigwassergrenze, in der ganzen Längenausdehnung der Küsten ihres Landes und der davor liegenden Inseln und Bänke.

In den Buchten ist das Gebiet der drei Seemeilen von einer geraden Linie ab zu rechnen, welche in dem dem Ein— zang der Bucht zunächst gelegenen Theile von einem Ufer derselhben zum anderen da gezogen gedacht wird, wo die Oeffnung zuerst nicht mehr als 10 Seemeilen beträgt.

Der gegenwärtige Artikel soll die den könen bei der Schiffahrt und beim Ankern in den Küstengewässern eingeräumte freie Bewegung in keiner Weise beschränken, nur haben sich dieselben hierbei genau nach den von den Ufer⸗ staaten erlassenen besonderen pollzeilichen Vorschriften zu

richten. ĩ

ma nn,, n, . nter der in dem vorigen Artisel erwähnten „Seemeile“ ist der 60. Thei l eines Dre ng zn verstehen.

dꝛ e ,, r Nordsee wel n, 2 es fis n

Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages handelt, ebildet: ; J. im Norden durch den 61. Grad nördlicher Breite;

II. im Osten und Süden:

I) durch die norwegische Küste zwischen dem 61. Grade nördlicher Breite und dem Leuchtthurm von Lindesnaes (Nor— wegen);

. 3 durch eine gerade Linie, die man sich von dem Leucht⸗ thurm von Lindesnaes (Norwegen) nach dem Leuchtthurm von Hanstholm (Dänemark) gezogen denkt;

3) durch die Küsten Dänemarks, Deutschlands, der Nieder⸗ lande, Belgiens und Frankreichs bis zum Leuchtthurm von Gris Nez;

III. im Westen:

I) durch eine gerade Linie, die man sich von dem Leuchtthurm von Gris Nez (Frankreich) nach dem östlichsten Feuer von South Foreland (England) gezogen denkt;

2) durch die Ostküsten von England und Schottland;

3) durch eine gerade Linie, welche Duncansby Head (Schottland) mit der Südspitze von South Ronaldsha (Orkney⸗ Inseln) verbindet;

4) durch die Ostküsten der Orkney⸗Inseln;

5) durch eine gerade Linie, welche das Feuer von North Ronaldsha (Orkney⸗Inseln) mit dem Feuer von Sumburgh Head (Shetland⸗Inseln) verbindet;

6) durch die Ostküsten der Shetland⸗Inseln;

7) durch den Meridian des Feuers von North Unst (Shetland Inseln) bis zum 61. Grade nördlicher Breite.

Artikel 5. ö

Die Fischerfahrzeuge der Hohen vertragschließenden Theile sind, nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften der verschie⸗ denen Länder, in Register einzutragen. Für jeden Hafen er— folgt die Eintragung unter fortlaufenden Nummern, mit Vorsetzung des oder der für denselben von der zuständigen . Verwaltungsbehörde bestimmten Unterscheidungs— buchstaben.

ni . Regierung wird ein diese Unterscheidungsbuchstaben enthaltendes Verzeichniß aufstellen lassen.

Dieses Verzeichniß und alle an demselben später etwa vorgenommenen Aenderungen find zur Kenntniß der übrigen vertragschließenden Mächte zu bringen.

Artikel. 6.

Die Fischerfahrzeuge haben den oder die Unterscheidung s— buchstaben des Heimathhafenß und die Nummer zu tragen, unter welcher sie in das Register desselben eingetragen sind.

. Artikel 7.

Der Name und Heimathhafen jedes Fischerfahrzeuges ist am Heck desselben mit Oelfarbe weiß auf schwarzem Grunde in Schriftzeichen von wenigstens acht Centimeter Höhe und zwölf Millimeter Breite anzubringen.

Artikel 8.

Der oder die Unterscheidungsbuchstaben und die Nummern sind auf jeder Seite am Bug des Fahrzeugs und zwar acht oder zehn Centimeter unterhalb des Schanddeckels deutlich und in die Augen fallend anzubringen. Sie sind in Delfarbe weiß auf schwarzem Grunde zu malen.

Indessen ist die vorerwähnte Entfernung von dem Schand⸗

gelegenheiten, und

deckel für Fahrzeuge von geringer Tragfähigkeit nicht maß⸗

gebend, bei welchen unter dem Schanddeckel nicht genügender Raum vorhanden ist,

Die Größe der Buchstaben und Zahlen beträgt bei Fahr⸗ zeugen von fünfzehn Tons Tragfähigkeit und darüber fünf⸗ undvierzig Centimeter Höhe bei sechs Centimeter Bceite.

Bei Fahrzeugen unter fünfzehn Tons beträgt die Größe fünfundzwanzig Centimeter Höhe bei vier Eentimeter Breite.

Derselbe Buchstabe oder dieselben Buchstaben und Zahlen sind auch auf jeder Seite des Großsegels des Fahrzeugs un⸗ mittelbar über dem obersten Reffbande in Oel gemalt anzu⸗ bringen und zwar: mit schwarzer Farbe auf weißen oder ge— tanten Segeln; mit weißer Farbe auf schwarzen Segeln.

Der oder die auf, den Segeln angebrachten Buchstaben und Nummern müssen in jeder Richtung um 1/3 größer sein, als die am Bug des Schiffes angebrachten.

j Artikel 9.

Die Fischerfahrzeuge dürfen weder am äußeren Schifft⸗ körper, noch auf den Segeln andere Namen, Buchstaben ober Zahlen tragen, als die in den Artikeln 6,7 und 8 dieses Vertrages vorgeschriebenen.

. Artikel 10.

Es ist verboten, die am Schiffskörper und auf den Segeln der Fischerfahrzeuge angebrachten Namen, Buchstaben und Nummern auf irgend welche Weise zu beseitigen, zu ver— ändern, unkenntlich zu machen, zu verdecken oder sonst zu ver⸗ heimlichen.

Artikel 11.

Der oder die für jedes Fahrzeug bestimmten Buchstaben und Nummern müssen auch an den Beibooten, Bojen, Haupt⸗ n,, ragen Ankern und überhaupt

allen Fischereigeräthen, die zu dem Fahrzeuge gehören angebracht Jein. ue . . Größe sein, um leicht erkannt zu werden. Die Eigenthümer der Netze oder sonstigen Fischereigeräthe können dieselben außerdem mit anderen besonderen Abzeichen versehen, wenn sie dies für nützlich halten. Artikel 12.

Der Führer jedes Fischerfahrzeugs muß im Besitze eines von der zuständigen Behörde seines Landes ausgestellten amt⸗ lichen Schriftstücks sein, durch welches er sich über die Natio⸗ nalität seines Schiffes ausweisen kann.

Diese Urkunde muß den oder die Buchstaben und die Num mern des Fahrzeugs, sowie die Beschreibung desselben und den oder die Namen oder die Firma seines Eigenthümers

enthalten. Artikel 13.

Es ist verboten, die Nationalität des Fahrzeugs durch irgend welches Mittel zu verhehlen.

Artikel 14.

Jedem Fischerfahrzeuge ist es verboten, zwischen Sonnen⸗ untergang und Sonnenaufgang an solchen Stellen zu ankern, wo Treibnetzfischer bereits in der Ausübung ihres Betriebes begriffen sind.

Dieses Verbot bezieht sich jedoch nicht auf Ankerungen, welche durch Unfalle oder sonst durch höhere Gewalt veran⸗

laßt werden. Artikel 15.

Es ist den Fischerfahrzeugen verboten, bei der Ankunft auf den Fischereigründen so sich hinzulegen oder ihre Netze auszuwerfen, daß sie sich gegenseitig schaden oder den Fischern, welche bereits ihre Arbeiten begonnen haben, hinderlich werden

können.

. Artikel 16.

Wenn zum Zweck der Treibnetzfischerei gedeckte und un⸗ gedeckte Fischerfahrzeuge gleichzeitig ihre Netze auszusetzen an⸗ fangen, müssen jedesmal die letzteren ihre Netze luvwärts von den ersteren auswerfen.

Dagegen müssen die gedeckten . ihre Netze in Lee der ungedeckten Fischerboote auswerfen.

Wenn gedechtẽ Fahrzeuge luvwärts von offenen bereits im Fischen begriffenen Fischerbooten ihre Netze auswerfen und wenn ungedeckte Fischerboote in Lee gedeckter, bereits im Fischen begriffener Fischerfahrzeuge ihre Netze auswerfen, so gilt als Regel, daß die Verantwortlichkeit für die dadurch veranlaßte Beschädigung von Netzen diejenigen trifft, welche zuletzt ange⸗ fangen haben zu fischen, sofern sie nicht nachweisen können, daß der Schaden durch höhere Gewalt oder sonst ohne ihre Schuld entstanden ist.

Artikel 17.

Es ist verboten, Netze oder sonstige Fischereigeräthe an solchen Stellen sfestzumachen oder zu verankern, wo bereits Treibnetzfischer ihre Netze ausgesetzt haben.

Artikel 18.

Den Fischern ist untersagt, ihre Fahrzeuge an den Netzen, Bojen, Schwimmern oder irgend einem sonstigen Fischerei⸗ geräth eines andern Fischers festzumachen oder festzuhalten.

Artikel 19. ;

Wenn Fischer, welche das Grundschleppnetz gebrauchen, in Sicht von Fischern sich befinden, welche Treibnetze oder Grund⸗ angeln gebrauchen, so müssen sie alle erforderlichen Maßregeln ergreifen, um jede Beeinträchtigung der letzteren zu vermeiden;