1884 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Der Referent Abg. hr. Hammacher machte darauf auf⸗ merksam, daß in dieser Rechnung eine außerordentliche Ein⸗ nahme, und zwar eine Rückeinnahme von den Kosten bei der Wiener Weltausstellung erscheine. Eine so langsame Abwicke⸗ lung der Rechnungen führe zu bedenklichen Konsequenzen. Die Rechnungskommission habe deshalb die Abstellung eines solchen Verfahrens gewünscht. . —̃

Der Abg. Kieschke trat für diesen Beschluß der Rech⸗ nungskommission ein, und bedauerte, daß sich im Hause so wenig Interesse für diese Materien zeige. Wenn das Haus sich so kühl dem wichtigsten Recht, dem Budgetrecht, gegenüber verhalte, dann müsse die Rechnungskommission allmählich er⸗ müden. Sie sowohl, wie die Budgetkommission sei stets be⸗ strebt gewesen, eine größere Präzision in den Etat hineinzu⸗ bringen. Leider müsse konstatirt werden, daß in dieser Beziehung immer größere Rückschritte gemacht würden.

Der Abg. Dr. Hammacher dankte dem Vorredner, daß er die Thätigkeit der Rechnungskommission so warm anerkenne, und bedauerte ebenfalls die Theilnahmlosigkeit der übergroßen Mehrzahl der Mitglieder des Hauses in dieser Frage. Er . behaupten zu können, daß die Meisten die Berichte der

echnungskommission überhaupt nicht läsen. .

Das Haus beschloß, dem Antrage der Rechnungskommission gemäß die Decharge zu ertheilen.

Es folgte die Berathung der Uebersicht von den Staats⸗ einnahmen und ⸗Ausgaben mit dem Nachweise von den Etats⸗ überschreitungen und den der nachträglichen Genehmigung be⸗ dürfenden außeretatsmäßigen Ausgaben für das Jahr vom 1. April 1882/83

Die Kommission beantragte: 6

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: .

Vorbehaltlich der Prüfung und der Erinnerungen der König⸗ lichen Ober⸗Rechnungskammer die im Etatsjahr 1882/83 vorge⸗ kommenen Etatsüberschreitungen in Höhe von insgesammt 53 378 817 4 31 4 und die nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden außeretatsmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesammt

771 216 60 3 3 zu genehmigen. .

Der Abg. Dr. Hammacher als Referent wies darauf hin, daß die Rechnung dieses Jahres einen Verwaltungsüberschuß von 26 Millionen ergeben habe. Derselbe sei aber nur ein kalkulatorischer, denn ihm stehe eine noch größere Anleihe gegenüber. Redner ging dann auch auf die Verwendung der Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung ein und erklärte im Namen der Kommission, daß es wünschenswerth sei, eine bessere Tilgung der Staatseisenbahn-Kapitalschuld herbeizu⸗ führen. .

Hierauf nahm der Finanz-Minister von Scholz das Wort:

Dem Bestreben der Rechnungskommission, welches in dem Be⸗ richte zu Tage getreten und von dem Herrn Vorredner eben noch näher dargelegt worden ist, über die Natur des Ueberschusses, der sich bei der Rechnung von 1882/83 ergeben hat, aufzuklären, kann ich nur meinen vollsten Beifall zollen und meinerseits nur ergänzend hin— zufügen: eine Aufmerksammachung der Regierung auf den wahren Zu⸗ sammenhang war nicht erforderlich, die Regierung war ihrerseits vollständig orientirt und hat es nicht unterlassen, schon bei einer früheren Ge—⸗ legenheit das hohe Haus auf den vollen Zusammenhang der Sache ihrerseits aufmerksam zu machen. Ich darf nur den Herrn Abgeord⸗ neten bitten, gelegentlich mal den stenographischen Bericht über die Sitzung des Hauses vom 26. November 1883 zur Hand zu nehmen und die Güte zu haben, nachzulesen, was ich bei der ersten Berathung des neuen Staatshaushalts⸗Etatsentwurfs hier ausgeführt habe; er wird sich dann überzeugen, daß ich keinen Augenblick das Haus dar— über in Zweifel gelassen habe, sondern bei der ersten sich darbietenden Ge⸗ legenheit bereits unternommen habe, das hohe Haus darüber zu orien— tiren, welche Bedeutung dieser Ueberschuß von 1882/83 gehabt hat und woher er originirte. Ich habe damals allerdings, meine Herren, diesem Ueberschuß wenn auch in vorsichtiger Weise, ich kann ja heute nicht alles, was ich damals ausgeführt habe, wiederholen wollen ich habe damals diesem Ueberschuß doch ein günstiges Mo— ment entnommen für die Beurtheilung unserer Finanzlage, und das, glaube ich, darf nicht vergessen werden, das sollte auch die Rechnungs⸗ kommission in ihrem Bericht wieder zum Bewußtsein bringen.

Meine Herren! Die Thatsache ist ganz einfach. Der Etat des Jahres 1882.83 stand so, daß er nicht zu balanciren war ohne diese 28 Millionen Mark Verwaltungsüberschuß, die ihm, gleichviel aus welcher Quelle, aus den Vorjahren zugeführt werden konnten. Nach der Lage, wie sie sich bei der Berathung des Etats von 1882/83 dar— stellte mußten wir annehmen, daß wir eben nur eine balancirende Verwaltung mit Hülfe jenes Zuschusses erreichen würden. Wenn nun nachher die Wirklichkeit ergeben hat, daß das Jahr beinahe ebenso viel mehr gebracht hat, als es damals an außerordentlicher Einnghme zur Balancirung haben mußte, so ist das immerhin ein günstiges Verwaltungsergebniß. Es war angenommen, das Jahr 1882/83 würde jenen Verwaltungsüberschuß von 28 Millionen nöthig haben, um ohne Defizit zu wirthschaften. Statt dessen hat es einen Üeber— schuß von 26 Millionen Plus ergeben. Deshalb war das Ergebniß des Jahres günstig. Es hat beinahe die außerordentliche Einnahme wieder gebracht, die ihm zu Theil geworden war. Auf diesen Um stand habe ich besonders Seite 16 des stenographischen Berichtes da= mals schon aufmerksam gemacht. Soviel zu diesem Punkt.

Der Hr. Abg. Dr. Hammacher hat dann auf einen Uebelstand, den er ja, wie ich dankbar anerkenne, der dermaligen Verwaltung nicht besonders zum Vorwurf macht, sondern als einen hergebrachten bezeichnet, aufmerksam gemacht, nämlich den, daß in unserem Etat gewisse Kapitalverzehrungen zur Deckung der laufenden Ausgaben Ver— wendung fänden, während sie ihrer Natur nach dazu nicht verwendet werden dürften, sondern zur Schuldtilgung. Er findet dies Verhältniß am auffallendsten hervortretend bei den Ruͤckeinnahmen aus Rothstands— darlehen, zu deren Gewährung der Staat sich selbst durch Aufnahme von Darlehen in den Stand gesetzt hat. Ich gebe dem Herrn ÄAb— geordneten ohne Weiteres zu, daß, wenn man die Sache so heraug⸗— schält, etwas Auffälliges darin gefunden werden kann, daß man sich erst Darlehen in großem Stil beschafft, um. damit anderen zu helfen und dann, wenn Ddiese zurückgejahlt werden in einzelnen Posten, nicht dazu Übergeht, seiner⸗ seits damit die aufgenommenen Darlehen zu tilgen, sondern solche Eingänge zu verzehren in der gewöhnlichen Verwaltung.

Aber ich glaube, wir dürfen nicht von so engen Gesichtspunkten diesen einzelnen Fall betrachten und außerhalb des Zusammenhangs mit dem Ganzen. Meine Herren, bei der Größe unserer Staats schuld ist es überhaupt nicht de gonsiliis, an die Frage ihrer Tilgung anders als von weiteren größeren Gesichtspunkten heranzugehen, die Sache im Ganzen aufzufassen. Wir können diese kleinen Absplisse, die sich hier und da ergeben, nicht für sich in Betracht ziehen und haben sie auch so nicht in Betracht gezogen. Ich darf Sie nur, meine Herren, daran erinnern, wie die Finanzlage 1568 war, wo man hier mit vollem Bewußtfein feiner Tragweite das Konsolidationsgesetz beschlossen hat und damals in ganz entgegengesetzter Weise beschlossen hat, von der Tilgung der Staatsschuld, wie sie bis dahin geseßh ich geordnet war, abzusehen, weil man das in den Verhältnissen eben für geboten erachtete.

Der Herr Abgeordnete übersieht aber auch, daß unser Etat überhaupt nach anderen Gesichtspunkten aufgestellt ist. Er ist nicht aufgestellt als ein Hülfsmittel für die Statistik, um jeden Augenblick auch Einen, der sich nicht tiefer mit der Sache beschaͤftigt, überfehen zu lassen, was wir an Kapital verzehren und was wir an— dererseits an Kapital anlegen denn diese Gegenfrage muß man doch in demselben Augenblick stellen sondern unfer Etat ist aufgestellt, und bisher hat er auch nur aufgestellt werden sollen als eine praktische Handhabe für die Verwaltung, nicht als eine

*

Statistik. Da müssen Sie nun also gegenüber unseren Kapital verzehrungen sich vergegenwärtigen, daß Sie allein im Ordinarium beispielsweise zur Entlastung der Domänen und jum An⸗ kauf von Giundstücken 75 0090 46 jährlich Kapital an⸗ legen zur Beschaffung noch fehlender Forstdienstgebäude das ist jedenfalls eine Kapitalanlage, c. 300 90 „*, zum Ankauf von Grundftücken zu Forsten 1 050 00 6, zur Ablösung von Reallasten bei Staatswerken 27 0090 , jetzt zur Amortisation der Prioritãts· anleihen von verstaatlichten Bahnen 10 9851 000 AM u. s. w. Ich will aus dem Extraordinarium des Etats nicht die vielen zweifel haften Positionen bei denen man vielleicht darüber streiten kann, ob sie als eine Kapitalsanlage anzusehen oder blos als einmalige Ausgaben, zur Ergänzung des Inventars. Aber auch im Extraordingrium findet sich eine ganze Anzahl, zum Theil beträchtlicher Ausgaben, welche als Kapitalanlagen zweifellos zu bezeichnen sind. Es ist deshalb nicht eine gewisse Sorge daran zu knüpfen, wenn wir an einem anderen Punkte, und insbesondere hier bei diesen Nothstandsdarlehen die Summe von b71 000 4M ich glaube, so hoch hat sie der Herr Abgeordnete beziffert vereinnghmen und zu den ordentlichen Ausgaben des Etats ver— wenden. Es entsyricht das der zweckmäßigen Ordnung des Staats haushalts Etats. Die Frage der Schuldentilgung, der Frage unserer Pflicht, für eine angemessene Schuldentilgung zu sorgen, müͤssen wir mit größerem Maßstabe gegenübertreten und, ihr überall Aufmerksamkeit und nach Kräften auch weit mehr Mittel zuwenden, als wie mit diesen kleinen Positionen. . .

Der Herr Abgeordnete hat dann noch die Verwendung der Eisen⸗ bahnüberschüsse berührt und hervorgehoben, daß eine Differenz zwischen der Rechnungskommission und der Staatsregierung in zwei Punkten verblieben sei. Ich kann seine Bemerkungen in dieser Hinsicht nur bestätigen und möchte nur hinzufügen, was den ersten Punkt, die Berechnung der 2200 0060 betrifft, so scheint mir das doch von mehr formeller und unter⸗ geordneter Bedeutung zu sein. Die Staatsregierung hat die Art der Berechnung gewählt oder vielmehr angenommen, die sie als noth⸗ wendig oder durch das Gesetz gegeben erachtet hat. Es ist ihr bei der Etatsberathung im Hohen Hause darüber nicht mit Einwendun⸗ gen begegnet worden, und es scheint mir deshalb, daß sie wohl um so mehr Grund hat, anzunehmen, auf dem rechten Wege gewesen zu sein. Über ich bin zu einer er— neuten. Prüfung der Frage bereit und, würde, auch kein Bedenken tragen, event. eine andere Art, wie sie die Rechnungs⸗ kommission für richtig erachtet, demnächst eintreten zu lassen, da ich, wie gesagt, einen materiellen und bedeutungsvollen Effekt gar nicht annehmen kann; es ist materiell ziemlich gleichgültig, ob man mit der Summe so oder so verfährt. Etwas anders stellt es sich mit den Ueberschüssen von 13 Millionen und der Forderung, deren Verrechnung schon unter dem Kapitel 36 a der Rechnung für 1882/83 zu finden ist. Das habe ich nicht für richtig halten können, daß die Staatsregierung über die oa hinaus- ging, ohne daß sie dazu irgend eine Ermächtigung dur hein Gesetz oder durch den Etat gehabt hätte. Gegenwärtig in d mEtat pro 1884/85 ist ein bedeutendes Hinausgehen über die J „o vor- gesehen und es ist, wiederum in Uebereinstimmung zwischen Regierung und Landtag, dafür gesorgt, daß bis zur Grenze, die „der neue Ctat. bezeichnet hat, in der Rechnung pro 1884j85 etwaige Ueberschüsse sofort verwendet werden müssen und nicht etwa künftigen Jahren zu gute kommen können. Die Frage wird dadurch der Summe nach um vieles herabgemindert und uner⸗ heblich werden. Ob die weiteren Erörterungen dazu führen werden, eine Abänderung des doch noch sehr jungen und wenig geprüften Ge⸗ setzes von 1882 ins Auge zu fassen, darüber möchte ich mich heute noch nicht auslassen. .

Auf den Antrag der Kommission wurden die vorgekom⸗ menen Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Aus— gaben nachträglich genehmigt. .

Hierauf vertagte sich das Haus um Uhr auf Sonn— abend 12 Uhr.

In der heutigen (75.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius nebst mehreren Regierungs⸗Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tages— ordnung die dritte Berathung des Entwurfs einer Jagd— ordnung.

In der Generaldiskussion erhielt zuerst das Wort der Abg. Dirichlet, der zunächst dem Bedauern darüber Ausdruck gab, daß von den Konservativen und der Centrumspartei bei einer an sich schon komplizirten Materie die Schwierigkeiten noch dadurch erhöht worden, daß noch in letzter Stunde eine ganze Reihe weitgehender Amendemenis eingebracht sei. Redner vertheidigte alsdann die Forderung der deutschen freisinnigen Partei, daß einem jeden das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden zustehen solle, gegen den Staats— Minister Dr. Lucius, der in der zweiten Lesung gegenüber dem Abg. Westerburg hervorgehoben habe, daß er mit Jemand nicht rechten könne, der das Jagdgesetz des Jahres 1848 in Schutz nehme. Das Jagdrecht des Jahres 1848 sei in Preu— ßen viel zu kurze Zeit in Geltung gewesen, als daß man über seine Wirkung ein Urtheil haben könne. Daß jenes Jagdrecht die Jagd selbst nicht illusorisch mache, das bewiesen Oldenburg und Frankreich. In beiden Ländern stehe den Besitzern das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden zu, und zu Mißständen habe diese Bestimmung nicht geführt. Zum Schluß ging Redner noch auf die Frage des Wild—⸗ schadenersatzes ein. ö

Der Abg. Francke wünschte zu wissen, wie die konser— vative Partei sich zu dem Antrag Rintelen stellen werde, der beantragt habe, dem §. 74 in der Fassung des Antrags III 1 folgenden Absatz zuzufügen: „Im Uebrigen bleiben die all⸗ gemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Ver⸗ pflichtung zum Schadenersatz unberührt.“

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius hob hervor, daß die Regierung sich auf den Standpunkt stelle, daß sie alle die Be— schlüsse zweiter Lesung, welche eine Verbesserung oder eine Konservirung der Regierungsvorlage enthielten, an⸗ nehmen werde, dieselben aber bekämpfen werde, soweit sie auf eine Verschlechterungg der Regierungsvorlage hinausliefen. Der Minister hob alsdann die einzelnen Abänderungen der Regierungsvorlage hervor, die die Regierung gegebenen Falls anzunehmen bereit sei. Als unannehmbar bezeichnete der Minister für die Regierung die vom Hause beschlossenen Bestimmungen über die Ver— hütung und Entschädigung des Wildschadens. Die Regie— rungsvorlage würde bei einer sachgemäßen Handhabung aller in derselben getroffenen Bestimmungen zur Verhütung des Wildschadens allen Klagen ein Ziel gesetzt haben, während die Beschlüsse des Hauses sich als nicht nützlich und zum größten Theil unausführbar erweisen würden.

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. von Meyer (Arnswalde).

Aus dem Protokoll einer unter Ausschluß der Oeffentlichkeit erfolgten Strafverhandlung muß nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Straffenats, vom II.. Februar d. J., klar ersichtlich sein, daß über die Aus⸗ schliehung der Oeffentlichkeit verhandelt worden; ist dies aus dem Protokoll nicht ersichtlich, so gewährt dieser Mangel einen

W. Der Disziplinarhef für nichtrichterliche Beam te trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Bayern. München, 25. April. (Allg. Ztg.) Der König ist von Hohenschwangau hier eingetroffen. Der Hausritter-Orden vom hl. Georg beging heute Vor⸗ mittags 11 Uhr in der alten Hofkapelle die kirchliche Gedächtnißfeier für den verewigten Ordens. Großmeister König Maximilian II. Derselben wohnten der Großprior, Prinz Luitpold, in Stellvertretung des Königs, und die Prinzen⸗Großpriore Ludwig, Leopold und Alphons, sowie ferner 47 Würdenträger und Ritter in scharlachrother Ordent⸗ uniform bei. Die Kirche war mit schwarzen Tüchern aus— geschlagen und in ihrer Mitte ein mit den Insignien der Königswürde und des Hausritter⸗-Ordens sowie mit dem bayerischen Wappen geschmückter Katafalk errichtet. Von der Hofkapelle kam dabei das Requiem in C-moll von Ett und das Libera von Reutter zur Aufführung. Nach dem Gottes dienst war Kapitelssitzung.

Bessen. Darmstadt, 25. April. (W. T. B. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Krön— prinzessin ist mit Höchstihren Töchtern, der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen und der Prinzessin Victoria, heute Abend hier eingetroffen und von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog und der Großherzoglichen Familie am Bahn⸗ hof empfangen worden.

. 26. April. (B. T. B.) Ihre Majestät die Königin von Großbritannien mit der Prinzessin Beatrice und Se. Königliche Hoheit der Großherzog nebst Töchtern besuchten gestern Nachmittag das Mauoleum auf der Rosenhöhe und legten Kränze am Sarkophage der ver— storbenen Großherzogin Alice nieder.

Sachsen⸗Weinar⸗Eisenach. Weimar, 25. April. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroßherzogin begrüßten heute Mittag auf dem hiesigen Bahnhof Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften, Höchstwelche sodann nach längerem Verweilen die Reise fortsetzten. .

Eisengch, 25. April. (W. T. B5 Ihre Kaiser— lichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinz—⸗ lichen Herrschaften sind heute Nachmittag, von der Be— völkerung enthusiastisch begrüßt, hier eingetroffen und von Sr, Königlichen Hoheit dem Großherzog, dem Erb— großherzog und der Prinzessin Elisabeth empfangen worden. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich begaben Sich mit dem Großherzog auf die Wartburg.

Elsaß⸗Lothringen. Metz, 25. April. (W. T. B.) Die mit der Feier des Geburtstags des Herzogs Wilhelm von Braunschweig verbundene 75 jährige Jubelfeier des Braunschweigischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 92 ist heute unter großer Theilnahme und auf das Glänzendste begangen worden. Am Vor— mittage wurde ein Festgottesdienst in der Garnisonkirche ab— gehalten, bei welchem alle anderen hier garnisonirenden Truppentheile sich durch Deputationen vertreten ließen; hier⸗ auf fand eine Parade des Regiments und am Nachmittage ein Festdiner des Offizier⸗Corps statt. Zur Vorfeier des Tages war gestern Abend im hiesigen Stadttheater ein von dem Chefredakteur der „Braunschweigischen Anzeigen“, August Stobbe, verfaßtes Festspiel aufgeführt worden, das mit stuͤr— mischem Beifall aufgenommen wurde.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 25. April. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung der Minister des Innern, des Handels und des Ackerhaues, vom heutigen Tage, welche, unter Aufhebung der bezüglichen Verfügung der Wiener Marktordnung vom 3. September 1883, die Pro be— schlachtung bei Partienverkauf nach lebendigem Gewicht, falls Käufer und Verkäufer über die Höhe des Prozent- abzuges sich nicht einigen, unter der Aussicht eines Organs des städtischen Marktkommissariats und eines Schlachtbrücken⸗ aufsehers gestattet. Dieselbe gestattet weiter den gemeinschaft⸗ lichen Ankauf von Schlachtthieren von Seiten mehrerer Käufer nach dem Lebendgewicht und bestimmt, daß bei einer eventuellen Theilung durch das Loos die Loofung nur unter Aussicht eines Organs des städtischen Marktkommissariats stattfinden darf.

26. April, (B. T. B.) Wie die Polit. Corresp.“ aus Rustschuk meldet, brachte der Fürst von Bulgarien bei dem gestrigen Diner einen Toast auf das österreichische Kronprinzliche Paar aus, worauf Kronprinz Ru dolf auf das Wohl des Fürsten Alexander und des bulgarischen Volkes trank. Der Abschied von dem Fürsten Alexander in Giurgewo war ein sehr herzlicher.

Niederlande. Haag, 25. April. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat den Gesetzentwurf, welcher die. Regie⸗ rung zur eventuellen Demonetisirung von 25 Millionen Silber ermächtigt, mit 26 gegen 10 Stimmen angenommen.

Ergßbritannien und Irland. Lon don, 25. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Minister des Ackerbaues, Dod son: die Regierung acceptire den Beschluß des Hauses, vom 22. d. M., bezüglich der Vieheinfuhrbill, beantrage aber ein neues Amendement zu dem ersten Artikel der Bill, welches ihr bei dem Vieheinfuhrverbot gewisse diskretionäre Befugnisse gewähre.

Frankreich. Paris, 24. April. ̃ bevollmächtigte Minister Patensétre reist morgen nach Marseille ab, um sich am Sonntag nach Hus einzuschiffen, um dem Könige von Annam die Veränderungen vor— zulegen, welche an dem mit dem König Tüdüc von Har— mand am 25. August 1883 abgeschlossenen Vertrage beliebt wurden. Tricou hatte bei seiner Anwesenheit in Hus im Monat Januar die Zustimmung des neuen Königs zu dem Harmandschen Vertrage er⸗ halten; jetzt handelt es sich darum, die von der französischen Regierung an dem Vertrage vorgenommenen Veränderungen in Hus gutheißen zu lassen. Oberst-Lieutenant Reinhart be⸗ gleitet den Gesandten ünd wird wahrscheinlich in Hus als er Resident bleiben, welche Stelle er schon früher versah. Ein großer Theil der Generalräthe hat bereits seine

(Köln. Ztg.) Der

Revisionsgrund. ae eee n e.

Session geschlossen.

Wie die „Ag. Havas“ meldet, ist im Haag ein Han⸗ delsvertrag zwischen Frankreich und den Niederlanden unterzeichnet worden.

26. April, (B. T. B.) Der Kommandant des französischen Geschwaders in den chinesischen Gewässern, Admiral Lespe s, hat telegraphisch gemeldet: er sei von den chinesischen Behörden in Futschu auf das Freundlichste empfangen worden.

Spanien. Madrid, 25. April. (B. T. B.) Die hiesige nordamerikanische Gesandtschaft hat der Re— gierung angezeigt, daß sie den Abgang einer neuen Frei⸗— schaaren-Expedition nach Kuba, welche die Bande Aguero's habe verstärken wollen, verhindert habe.

Italien. Tu rin, 25. April. (B. T. B.) Der König und die Königin sind heute Nachmittag hier eingetroffen und von der Bevölkerung enthusiastisch empfangen worden. Die Stadt ist bereits außerordentlich belebt, und von allen Seiten trifft immer neuer Zuzug zu der morgen stattfin denden Eröffnung der nationalen Aus stellung hier ein.

26. April. (W. T. B.) Heute Mittag fand in Gegen— wart des Königs, der Königin und des Kronprinzen die Eröffnung der Ausstellung durch den Präsidenten derselben, Herzog von Aosta, statt. Mehrere Botschafter, darunter der deutsche Botschafter von Keudell, und der größte Theil des diplomatischen Corps waren zugegen. Am Montag wird ein Ball bei dem Herzog von Aosta und am Dienstag ein Diner im Königlichen Palais stattfinden.

Rumänien. Bukarest, 25. April. ( . w) Das öst erreichische Kronprinzliche Paar, welchem der König und die Königin bis Eomang entgegengefahren waren, ist heute Abend 73/ Uhr hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe feierlich empfangen worden. Der Kronprinz trug die Generalsuniförm mit dem Orden des Sterns von Rumänien, der König österreichische Oberstenuniform, mit dem Stefans-Orden. Auf der Fahrt vom Bahnhof nach dem Königlichen Palais durch die sestlich ge⸗ schmückte und glänzend erleuchtete Stadt wurden der König und die Königin mit ihren Gästen von der Bevölkerung mit lautem ununterbrochenem Jubel begrüßt und von allen' Bal⸗— konen und aus allen Fenstern Blumen geworfen. Kurz nach der Ankunft im Palais brachten 9 Musikcorps dem Kron⸗ prinzlichen Paare ein Fackelständchen.

ö , Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Oesterreich⸗ Ungarn sind gestern mit einstündiger Verspätung gegen 9 Uhr Abends hier eingetroffen. Der König und die Königin waren dem Kronprinzlichen Paare entgegengefahren. Auf dem beflaggten und hell erleuchteten Bahnhofe harrten die offiziellen und geladenen Gãste sowie eine Deputation der österreichisch⸗ ungarischen Kolonie, während sich außerhalb desselben eine ungeheure Menschenmenge versammelt hatte. Nach dem Eintreffen des Zuges, der mit Kanonensalven und der österreichischen Nationalhymne begrüßt wurde, fanden die gegen seitigen Vorstellungen und die Revue über die am Bahnhof auf⸗ gestellten Truppen statt. Die Gemahlinnen der Würden— träger überreichten der Kronprinzessin Bouquets. Der König hatte die österreichische Uniform angelegt. Durch die beflaggten und beleuchteten Straßen erfolgte unter enthusiastischen Zurufen und Ovationen in Galawagen die Fahrt zum Palais, wo von 10 Militär⸗Musikkapellen und 159 Tambours ein Zapfenstreich bei Fackelbeleuchtung aus⸗ geführt wurde. Der König und die Königin erschienen mit dem Kronprinzlichen Paare auf dem Balkon und wurden von der Bevölkerung laut begrüßt, wobei die Musikkapellen die österreichische Nationalhymne und die Braban gonne spielten.

26. April. (W. T. B.) Der Kronprinz Rudolf empfing heute das diplomatische Corps und eine Deputation der österreichisch-ungarischen Kolonie. Des Regenwetter wegen soll statt der Revue ein Vorbeimarsch des II. Armee⸗Corps stattfinden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26 April. (W. T. B.) Nach dem heute publizirten Cerenionial Über die morgen stattfindende Feier der ver mählung des Groß- fürsten Konstantin mit der Prinzessin Elisabeth von Altenburg wird die Trauung sowohl nach orthodoxem wie nach protestantischem Ritus vorgenommen werden.

Asien. China. Shanghai, 25. April. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“„ meldet: Die Gerüchte von Tode des Vizekönigs von Hünnan und des Prinzen Kung werden als unbegründet bezeichnet. Unter der chinesischen Bevölkerung geht das Gerücht, Tso⸗Tsung⸗ Tang, welcher dem großen Sekretariat als Mitglied an— gehört und als den Ausländern feindlich gesinnt gilt, habe eine Mission nach dem Süden erhalten.

Afrika. Egypten. Kairo, 25. April. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Das Gerücht, daß die englische Regierung sich entschlossen habe, eine Expedition nach Berber zu entsenden, findet bis jetzt keine Bestätigung. Das englische General⸗Konsulat hat noch keine Instruktion in diesem Sinne erhalten.

(W. T. B.). Nach Meldungen verschiedener Zeitungen aus Kairo, vom 25. d. M., hat der Vertreter Englands da⸗ selbst von Berber die Mittheilung erhalten, daß es fortan nicht mehr möglich sei, Briefe oder Telegramme nach Char tum gelangen zu lassen. Die letzten Briesboten seien unverrichteter Sache zurückgekehrt. Die Lage Berbers sei hoffnungslos.

sman Digma stehe mit seinem Anhange bei Handuk, Meilen von Suakim entfernt. Die bei Suakim befind⸗ lichen englischen Kanonenbote träfen Vorbereitungen, um bei einem etwaigen Angriff auf Suakim Widerstand zu leisten. Zebehr Pascha soll mit den jüngsten aufständischen fehr gunzen im Norden von Chartum im Zusammenhange ehen.

(Zweites Telegramm.)

Seitungsstimmen.

Der „Staats-Anzeiger für Württemberg“ meldet:

Der konservative Verein in Bönnigheim, welcher in seiner letzten Versammlung des deutschen Reichskanzlers Geburtsfest feierte, be⸗ schloß, an den Fuͤrsten folgende Adresse zu senden:

Stadt Bönnigheim in Württemberg, den g. April 1384. Durch— lauchtigster Fürsti! 129 Mitglieder Des hiefigen, konferbätiven

Bauern. und Weingärtnerstande, sprechen Eurer Durchlaucht für die kraftvolle Betonung der Pflichten eines christlichen Staates, für das bochherzige Emporheben der Fahne des praktischen, im Evangelium wurzelnden Christenthums, für die weise und unermüdliche Arbeit am Wohl der arbeitenden Klassen und zur Herstellung des sozialen Friedens, für das warme, verständnißvolle Eintreten zu Gunsten des Rährftandes gegenüber einem vielfach glaubens⸗ und vaterland losen Kapitalismus und Doktrinarismus ihren herzlichen Dank und ihre freudigste Zu— stimmung aus. Sie faßten am 1. April als sie Eurer Burch⸗ laucht hohes Geburtsfest mit warmer Begeisterung feierten aufs neue einmüthig den Entschluß, allezeit treu und fest zu Ihnen zu steben. Gott erhalte Sie noch lange unserm deutschen Wik! Er stärke und segne Sie für und für. In tiefster Verehrung Namens des konservativen Vereins: Der Vorstand Schullehrer Lauffer“

. Fürst Bismarck hat hierauf Folgendes geantwortet: Berlin, den 17. April 1884. Aus Eurer Wohlgeboren Zuschrift habe ich gern ersehen, daß die von den verbündeten Regierungen erstrebten wirthschaftlichen Reformen auch dort einem richtigen Verständniß be⸗ gegnen. Eurer Wohlgeboren sowie allen betheiligten Herren danke ich verbindlichst und hoffe, daß Sie für die weilere Durchführung der für gerecht und nützlich erkannten Reformpläne auch durch die That eintreten werden, indem Sie auf eine feste Organisation der Elemente hinwirken, welche die deutsche Arbeit zu schützen und die Lage des Arbeiters zu verbessern bestrebt sind.

. von Bismarck.“

Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ theilt den Inhalt des dem Bundesrath vorgelegten Gesctzentwurfs, betreffend die Verwendung von Geldmitteln zur Einrichtung und Unter⸗ haltung von Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern, mit und fügt hinzu:

Wir haben stets behauptet, daß die Aufgabe der deutschen Kriegs- marine hauptsächlich darin bestehen wird, dem überseeischen Verkehr Deutschlands den nothwendigen Schutz zu gewähren. Dies könnte sie aber nur, wenn sie die Stärke erreicht hätte, welche in dem Flotten gründungsplan für dieselbe in Aussicht genommen wurde. Heut fühlt sie sich stark genug, diesen Schutz zu übernehmen, und damit ist der Zeit⸗ punkt gekommen, in wel hem Deutschlands überseeischer Postverkehr sich unabhängig von der Beihülfe anderer Staaten machen kann. Schon aus diesem Grunde allein wird die Vorlage in ganz Deutsch—⸗ land mit Freuden begrüßt werden.

Auch „Das Kleine Journal“ äußert sich günstig über den Gesetzentwurf:

Wir hoffen, daß der Gesetzentwurf der Regierung des Deutschen Reiches, welcher die Ermächtigung für den Kanzler verlangt, jährlich vier Millionen Mark zur Unterstützung von Dampferverbindungen nach Ostasien und Australien zu verwenden, vom Reichstag einmüthig genehmigt werden wird, falls er in dieser Sefsion noch zur Verhand⸗ lung kommt. Die der Vorlage beigefügte Denkschrift beseitigt voll⸗ kommen die Bedenken, welche gegen die früher von offizisser Seite ganz allgemein angeregte Subventionirung überfeeischer Dampfer er⸗ hoben sind.

Die „Neue Preußische Zeitung“ schreibt:

.. Gerade wie bei uns beginnen auch in Frankreich die wirth— schaftlichen Fragen die politischen abzulösen. Der Nothstand der französischen Landwirthschaft wird in so weiten Kreisen der Bevölkerung als unerträglich empfunden, daß den gegen— wärtig versammelten departementalen Generalräthen eine große Anzahl von Antrãgen aul vollständige. Umgestaltung des Zolltarifs und nachdrücklichen Schutz der einheimischen Industrie und Landwirthschaft vorliegt. Die schutzzöllnerische Bewegung in Paris, in deren Namen der Eisengießer Ferray gegen die freihändlerische Handelskammer der Hauptftadt in die Schranken getreten ist, hat an der Landwirthschaft einen mächtigen Bundes genossen erhalten, der vor allem Schutz gegen den ameri— kanischen Getreide⸗ Import und die Vieheinfuhr aus Oesterreich verlangt. Die ausführlich motivirten Anträge, welche Graf St. Vallier im Generalrath des Departements de l'Aisne gestellt hat, werden voraussichtlich in den weitesten Kreisen Unterstützung finden und den Ausgangspunkt einer schon seit längerer Zeit vor⸗ bereiteten „agrarischen“ Agitation bilden...

Vor dem in der gestrigen Nummer abgedruckten, die Freihandel s⸗Corresponden betreffenden Artikel ist aus Ver— sehen die einleitende Zeile, in welcher mitgetheilt war, daß der Artikel der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ entnommen war, fortgelassen worden.

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 17. In⸗ halt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Ausfuhrvergütung für Taback. Be— stellung eines Stations- CGontroleurs. Konsulatwesen: Todesfälle. 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des J. Nachtrags zur Schiffs⸗ liste für 1884. Polizeiwefen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Justiz ⸗inisterial ˖ Blatt. Nr. 17. —2 Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 16. April 1884, betreffend die Ausführung des §. 98 Absatz 4 des deutschen Gerichtskostengesetzes. Bekanntmachung vom 17. April 1884, betreffend den von der Feuerversicherungsgesellschaft Colonia zu Cöln eingesandten Prämienantheil aus den Versicherungen der Justizbeamten im Jahre 1883.

Reichstags Angelegenheiten.

Die XT. Kommission des Reichstages zur Vorberathung: des Gesetzes, betreffend Abänderung des Militärpensions⸗ gesetzes und des Reichs · Beamtengesetz es, des Gesetzes, be⸗ treffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, und des Antrages der Abgg. Büchtemann, Eberty, be⸗ treffend die Erwirkung einer Pen flon für alle im Reichs dienst beschädigten Eivilpersonen resp. deren Hinterbliebenen ohne Rücksicht auf das Dienstalter, hat sich, wie folgt, konstituirt: Graf von Hompesch, Vorsitzender; von Gerlach, Stellvertreter des Vorsitzenden; Lüders (Hessen, Schriftführer; Freiherr von Man' teuffel, Stellvertreter des Schriftführers; von Bernuth, Prinz zu Carolath, Dieden, Dr. Freiherr von Gruben,. Hammer, Hobrecht, Graf von Hoensbroech, von Keßler, Kochann (Ahrweiler), Dr. Langer⸗ hans, Lipke, Mayer (Wuͤrttemberg), Br. Meyer (Jena), Neßler, Freiherr von Neurath, Richter (Hagen), Graf von Waldburg Zeil. Die TI. Kommiffion des Reichstages zur Vorberathung des von den Abg. von Czarlinski und Genossen eingebrachten Gefetz= entwurfs, betreffed die Abänderung des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes, ist folgendermaßen zusammengesetzt: Frhr. don Unruhe-Bomst, Vorsitzender; Dr. Hartmann, Stell vertreter des Vorsitzen; Samm, Schriftführer; Prin; Radziwill (Beuthen), Stell⸗ vertreter des Schriftführers; Cronemeyer, Geiger, Heydemann, Dr. von Komierowski, Lerche, Magdzinski, Mahla,‘ Saro, Schröder (Wittenberg), Wltt.

Statistische Nachrichten.

Auf deutschen Münzstätten sind im Jahre 1883 an Reichsgoldmünzen geprägt worden: 4407 767 Stück Doppel tronen (davon 4283131 in Berlin, 124 6365 in Hamburg), 13 213 Stück Kronen (in Berlin), zufammen im Betrage von 88 287470 „, im Gewicht von 70 326, 175 Pfund. Das gesetzliche Sollgewicht beträgt 0. 320 566 Pfund, die Differenz mithin O.391. Pfund (pro Mille Q ohö6 Pfund). Der Durchschnitts⸗Feingehalt bei den Ber⸗ liner Münzen betrug 899, 91, bei den Hamburgern 00,2. An

ereins, Manner aus allen Ständen, insbesondere aber aus dem

Reichs silbermünzen wurden im genannten Jahre in Berlin,

München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg ge⸗ prägt; 504 200 2 MS und 1 485 350 1 1 Stücke 24957 750 16, im Gewicht von 27752 021 Pfund, O 756 Pfund O O72 pro Mill) weniger als das gesetzliche Sollgewicht. Der Feingehalt im Durch schnitt schwankt bei den einzelnen Münzstätten zwischen 899,5 und 900,5

Aus den Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Central— stelle für die Landesstatistik sind folgende Daten entnommen: Die Gesammtfläche der Forsten des Großherzogthums Hessen be⸗ trägt nach Ermittelungen, welche zur Ergänzung der Anbaustatistik des Jahres 1885 vorgenommen wurden, 246 5g 5 ba, dadon entfallen auf die Provinz Starkenburg 127 458.6, auf Oberhessen 106 839,7, auf Rheinhessen 6395,3 pa. Von dem gesammten Areal waren Kron und Staatsforste (landesherrliche, Kronfidei⸗ commiß⸗, Schatull⸗ ꝛc6, sowie fiskalische, Domanial⸗ Cameral ꝛc. Forste) 65 858,7 ha, und zwar in der Provinz Starkenburg 29 995,7, Oberhessen 33 943,3, Rheinhessen 201957 Pa, Staatsantheilsforste (im gemeinsamen Besitze des Fiskus und anderer Besitzer) waren 3553.3 ha in der Provinz Oberhessen; Gemeindeforste (Forste der politischen Gemeinden, von Gemeindeoerbänden 2c.) 87 Mä6,4 ha, und zwar in Starkenburg 53 093,3, Oberhessen 32 017,3. Rheinhessen 1935,56 ha; Stiftungsforste (Forste der Kirchen und Schulen, der milden Stif⸗— tungen, Wohlthätigkeitsanstalten 2c) 700, 8 ha; Genossenforste (Forste von Genossenschaften, Mar kgenossen c. sowie Forste im gemeinsamen Eigenthum mehrerer Besitzer aus verschiedenen Besitzerklassen, mit Aus⸗ schluß des Fiskus 2224.2 ba in Oberhessen Privatforste(Forste der Privaten mit Einschluß der Standesherren, im freien und gebunden en Besitz) S1 210.2 ha, und zwar in der Provinz Starkenburg 44 130, Ober⸗ hessen 34 906,3, Rheinhessen 2175, 9 ba. Tabellarische Uebersichten des Schulden und Vermögensstandes der Gemeinden des Großherzogthums Hessen ergeben für den 1. April 1881 u. A Fol⸗ gendes: Die Zahl der Gemeinden des Großherzogthums betrug 998 mit einer Einwohnerzahl (lam 1. Dezember 1880) von 936 340 (gegen 1878 4 52122). Das Gesammt · ommunalsteuerkapital belief sich auf 19 383 643 Fl. (gegen 1878 4 521 042 Fl.), davon entfielen auf die Provinz Starkenburg mit 380 Gemeinden und 394574 Ein⸗ wohnern 7 0657091 Fl., Oberhessen mit 433 Gemeinden und 264614 Einwohnern 4 853 99g5 Fl., Rheinhessen mit 185 Gemeinden und 277 132 Einwohnern 7 47 555 Fl. Der Gefammlbetrag der Schul— den belief sich bei sämmtlichen Gemeinden des Großherzogthums auf 42405 028 Æ (gegen 1878 451 147 S6), und zwar bei den Ge⸗ meinden von Starkenburg 16076 022. (gegen 1878 4 4425267. , Oberhessen 10593 876 M (gegen 1875 47 95469306 „), Rheinhessen 15 735 130 ½ (gegen 1878 5840 444 t). Der Kapitalbetrag des Gemeindevermögens (ohne Mobiliar) im Großherzogthum belief sich im Ganzen auf 175 905 311 S (gegen 1578 * 7647097 t), und zwar an Waldungen 71 417 571 6, an Feldgütern 44 322 658 , an Gebäuden 33 124 660 , an nutzbaren Rechten 17 529 837 M, an Aktiv Forderungen 8 610576 66 Von den Städten des Groß⸗ herzogthums hatte u. A Darmstadt bei einer Einwohnerzahl von 41 1979 ein Gesammt-Kommunalsteuer⸗-Kapital von 1181 512 Fl., einen Gesammtbetrag der Schulden von 5713 471 „½ und einen Kapitalbetrag des Gemeindevermögens von 7141255 MS; von letzterem kommen auf Waldungen 3776 330 , auf Gebäude 3 034 981 M Offenbach hatte bei einer Einwohnerzahl von 28 597 Seelen ein Gesammt⸗Kommunalsteuer⸗Kapital von 858 247 Fl., einen Gesammt⸗ betrag der Schulden von 3 365 282 S und einen Kapitalbetrag des Gemein derermögens von 3 347 368 S; von letzterem kommen auf, Waldungen 533 900 M, auf Gebäude 1 596 250 0 Mainz hatte bei einer Einwohnerzahl von 61 328 Seelen ein gesammtes Kommunalsteuer-Kapital von 19566551 Fl., einen Gesammthetrag der Schulden von 11 604 158 *, und einen Kapitalbetrag des Gemeindevermögens von 15 536 894 MSV, von letzterem kommen auf Feldgüter 8 195 361 , auf Gebäude 5633 681 „6 Ein Verzeichniß der am 1. April 1881 schulden⸗ freien Gemeinden weist 114 Gemeinden mit 61 746 Einwohnern auf (I. Januar 1878 139 Gemeinden mit 71384 Einwohnern); die größte von diesen schuldenfreien Gemeinden, Griesheim im Kreise Darmstadt, hatte 3834 Einwohner. Die Zahl der kommunalsteuer⸗ freien Gemeinden betrug am 1. Januar 1569 24 mit 13 809 Ein⸗ wohnern, am 1. Januar 1878 37 mit 20 414 Einwohnern und am J. April 1881 16 mit 6569 Einwohnern.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Verlage von H. W. Müller in Berlin erschien b Klage und Einrede nach deutfchem Recht. Auf Grundlage der Reichsgesetze unter Berücksichtigung des gemeinen Rechtes und der wichtigsten Partikularrechte dargestellt von W. Kroll, Landgerichts⸗Rath in Breslau. (1884. gr. Oktav. 3569 Seiten. 6, 50 S, geb. 7.50 eä) Das Werk be⸗ handelt, mit Ausscheidung des rein formalen Prozeßrechtes, die wissenschaftliche Konstruktion von Klage, Einrede und ÜUrtkeil unter Heranziehung derjenigen Materien des materiellen Rechtes, welche von unmittelbarem Einfluß auf das Prozeßverfahren sind und daher auch wohl das materielle Prozeßrecht genannt werden, und zwar auf der Grundlage zunächst der n, , dann aber des gemeinen Rechtes und der bedeutendsten Partikularrechte, namentlich des Gesetz- buches ür das Königreich Sachsen, des preußischen und des free d schen Rechtes. Nachdem im allgemeinen Theil (unter Erörterung der Abweichungen vom ordentlichen Rechtswege Selbsthülfe, Schieds⸗ und Verwaltungsgerichte, Erpropriatjon der Be⸗ griff der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten festgestellt und damit das. Gebiet des Civilprozesses abgegrenzt ist, wird die Klage zunächst nach ihrem Begriff, ihren allgemeinen Voraussetzungen und Arten (insbesondere die Feststellungsklage) betrachtet, dann aber in ihre einzelnen Bestandtheile (Klagegrund, Antrag) zergliedert und auf die Folgen der Klageänderung und der mangelhaften Klagebegrün⸗ dung, namentlich auch auf die Abweisung angebrachtermaßen näher eingegangen. Sodann sind dargestellt: die Parteien im Prozeß, ihre Partei⸗ und Prozeßfähigkeit, gesetzliche Vertretung und dis Lehre von der Sachlegitimation, (namentlich auch wie sich die letztere in Folge der Cession, der Uebernahme fremder Schulden, der Stellvertretung aus dem Rechte eines Dritten u. a. gestaltet), ferner die (formelle und materielle) Streitgenossenschaft unter Feststellung der Fälle der nothwendigen Streitgenossenschaft bei den einzelnen Rechtsverhält⸗ nissen, die Betheiligung Dritter am Rechtsstreit (Intervention, Streitverküngung, Auktorbenennung;. Nachdem dann noch der Einfluß der Klageerhebung auf das eingeklagte Recht (Liti⸗ giosität, Unterbrechung der Verjährung und Ersetzung, Ver⸗ erblichkeit, Umfang der Haftbarkeit des eklagten) und endlich der Untergang des Klagerechtes (durch Vergleich, Konkurrenz, Tod, Ver⸗ jũhrung) erörtert, wird die Stellung des Beklagten bei Versäum. niß, Anerkenntniß, Widerklage oder Einredeerhebung und bezüglich der letzteren, in analoger Weise wie bei der Klage: Begriff, Arten, Geltendmachung, Wirkung und Untergang der Einrede behandelt. Nach der Lehre vom Beweis, soweit fie materiellrechtlich ist (Be⸗ weisthema und Beweislast) folgt, als Resultat von Klage, Einrede und Beweis, das Urtheil und die Lehre von der Rechtskraft (ins- besondere auch bezüglich der Compensationseinrede), die Klage und die Einrede aus dem Urtheil, die Wirkung der Rechtskraft für und gegen Dritte und die Wiederaufhebung der Rechtskraft. Da die ragen noch nicht in diesem Zusammenhange und nach dieser Richtung hin, zum Theil auch noch gar nicht, erörtert sind, das Bedürfniß aber, für das Klagerecht wieder eine größere Festigkeit und Klarheit zu erringen, nicht in Abrede zu stellen ift, weil gerade unter der Form der Klage und Einrede die RKechtsverhähtnisse des sozialen und wirthschaftlichen Lebens an die Praxis herantreten, so wird diese Schrift dem juristischen Publikum, namentlich auch dem jüngeren Praktiker, voraussichtlich nicht unwillkommen sein. In demselben Verlage erschien: Der Geschäftskreis und die Thätigkeit der Staatsanwaltschaft bei dem Land“ gerichte in Preußen, insbesondere für jüngere Juristen svstematisch dargestellt von P. Du gend, Gerichts. Affeffor, Hülfs. arbeiter bei der Staatsanwaltschaft in Paderborn.“ (Kartonnirt . Das vorliegende Werkchen ist in erster Linie zum Gebrauch für die

. soeben:

der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht jur Beschäftigung über⸗