198846 Oeffentliche Zustellung. Die Firma L. Heinicke et Co. zu Berlin, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Abel zu Hannover, klagt gegen den Kaufmann Moritz (Maurice) Lewin, früber in Hannorer, dann in London, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen demselben in den Jahren 1878 und 1879 in Hannover gelieferter Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur 33 ne der schuldigen 1171 M 55 3 nebst 60½¶ insen auf 155 M 45 8 seit 30. November 1878, auf 330 MS 65 3 seit 3. Januar 1879, auf 201 4 10 8 seit 23 Januar 1879, auf 100 ½ 50 3 seit 27. Januar 1879, auf 383 1 S5 seit 11. Fe⸗ bruar 1879 zu verurtheilen, und ladet den Beklagken zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Land— gerichts in Hannnover zu dem anderweit auf den 9. Inli 1884, Vormittags 10 uhr, anberaumten Termine, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 22. April 1884. Mandel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
usseg Oeffentliche Zustellung.
Die Erben des zu Wölferdingen verlebten Frucht— und Mehlhändlers Johann Baptist Baar, nämlich Andreas Baar, Feldhüter, zu Wölferdingen woh⸗ nend, und Genossen, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagen gegen 1) die Elisabeth Siebert, Dienstmagd, 2) Anna Maria Siebert, Dienstmagd, beide früher zu Ruhlingen wohnend, jetzt ohne be— kannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen den ver— storbenen Eltern der Beklagten gelieferten Mehles, mit dem Antrage:
Es wolle dem Kaiserl. Landgerichte gefallen, die Beklagten zu verurtheilen, an die Kläger die Summe von 400 S nebst Zinsen und Kosten zu zahlen, und laden die Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab— kürzung der Einlassungsfrist auf 1 Woche, auf den 9. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saargemünd, den 22. April 1884
Der Ober ⸗Sekretär, Erren.
19840 Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth Alfred Kappe zu Hengöbach, vertre— ten durch Justizrath Werne in Siegen, klagt gegen den Klempner Hugo Vollmann, früher zu Eiserfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Dar— lehnsforderung, mit dem Antrage auf Zahlung von Zweihundertneunzehn Mark 49 Pfg. nebst 5 (½ Zin⸗ sen seit 16. April 1884, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Siegen — Zimmer Nr. 8 — auf
den 4. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Siegen, den 18. April 1884.
Dick, Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
19841] Oeffentliche Zustell ung.
Der Kaufmann Ad. Stahlschmidt zu Diez a. d. Lahn, vertreten durch Justiz⸗Rath Werne zu Siegen, klagt gegen den Gewerken Hch. Scholl, früher hier, demnächst in Amerika, jetzt unbekannten Aufenthaits, wegen Betriebsgelder, mit dem Antrage auf Zahlung von 136 Æ 67 * nebst Verzugtzinsen seit Klage⸗ zustellurg, und ladet jden Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Siegen — Zimmer Nr. 8 — auf
den 4. Juni 1884. Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwegke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Siegen, den 18. April 1884.
. Vik Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerichts.
19826 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Robert Deitzner in Halle a. S. vertreten durch die Rechtsanwälte Schöning in Har— burg und Wyneken in Stade, klagt gegen den Kauf⸗ mann Carl Hanebuth, früher in Bojofâ, jetzt unbe—⸗ kannten Aufenthaltsorts, wegen Forderung, mit dem Antrage den Bellagten ref. exp. kosten pflichtig schuldig zu verurtheilen, dem Kläger 2000 S zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer J. des König“ lichen Landgerichts zu Stade auf .
den 7. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stade, den 19. April 1884.
Abich, Gerichtsschreiber Anwärter als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
19813 ntl
wird
Oeffentliche Zustellung.
Der Flaschner Carl Löffler in Stuttgart, ver— treten durch Rechtsanwalt Schickler daselbst, klagt gegen den Kaufmann C. F. Göpper von da, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüchen aus Gesellschaft, mit dem Antrage, es möge Beklagter durch vorläufig vollstreckares Urtheil zur Zahlung von 3090 16 nebst 6o/o Zinsen hierauß vom Rage der Klagzustellung an, sowie der Prozeßkosten einschließ— lich derjenigen des vorangegangenen Arrestverfahrens, an den Kläger verpflichtet werden und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Königliche Amtsgericht zu Stuttgart Stadt, zu dem auf
Dienstag, den 24. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stuttgart, den 21. April 1884.
. gemäß Ausführungs ˖ Gesetz vom 8. Juli
(19818) Oeffentliche 2
Die verehelichte Reftaurateur Emllie Hartmann zu Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Braun zu Weißenfels, klagt gegen den Oekonomie⸗ Verwalter Ernst Keller, früher zu Rippach, jetzt in unbekannter Abwesenheit, aus dem w vom 20. Januar 1884 über ein dem Beklagten gegebenes Dar⸗ lehn, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 206 S 95 3 nebst 5 0½ Zinsen seit dem Tage der Zuftellung dieser Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtes—⸗ gericht zu Weißenfels auf
den 2. Juli 1884, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Weißenfels, am 22. April 1884.
Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
liss23] Oeffentliche Zustellung.
Frau Amalie Steiniger, geborene Pfuhz, in Jena, vertreten durch den Rechtsanwalt Göring daselbst, klagt gegen den Gastwirth Heinrich Posse aus Close— witz, jetzt in unbekannter Ferne, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 1232 60 nebst 45 jährlichen Verspruchszinsen vom 1. Oktober 1883 bis zum 1. April 1884, von da ab jedoch mit 5 0 jährlichen Verzugszinsen an die Klägerin zu ver— urtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor die II. Civilkammer des Groß⸗ herzogl. Landgerichts Weimar auf
Freitag, den 4. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem ge⸗ ö Landgerichte zugelassenen Anwalt vertreten zu assen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klagauszug nebst Ladung öffentlich bekannt gemacht.
Weimar, den 23. April 1884. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. S. Landgerichts: Berlich.
19817 Nr. 3151. Ludwig Knab, prakt. Arzt in Groß— rinderfeld, klagt gegen den Andreas Philipp jung, Sohn des Carl Philipp, von Gerchsheim, z. 3t. an unbekannten Orten abwesend, auf Zahlung einer Forderung für ärztliche Behandlung, mit dem AÄn— trage auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 87 ½Æ 46 3 nebst 5os Zins vom Tag der Klagerhebung an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitß vor Großherzogl. Amtsgericht Tauberbischofsheim auf . Donnerstag, den 10. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Außzug der Klage bekannt gemacht. Tanberbischofsheim, den 28. März 1884. Der Gerichtsschreiber 3 Gr. Amtsgerichts: Lederle.
uss! Urtheils-Auszug. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer, zu Saarbrücken, vom 13. März 1884, wurde die zwischen der Eva Helmer, ohne Stand, Ehefrau von Johann Ullrich, früher Steingutarbeiter, jetzt Tagelöhner, Beide zu Waller⸗ fangen wohnhaft, und dem genannten Johann Ull— rich, Tagelöhner zu Wallerfangen, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Schniewind zu Saar— louis verwiesen. Saarbrücken, 22. April 1884.
GCüppers, Assist, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
liu*sss! Bekanntmachung.
Zwischen Gustav Bohnert, Kaufmann hierselbst, und Louise Caroline Ritter, ohne besonderen Stand zu Martin Weierbach wohnhaft, ist vor dem Kgl. Notar Schneider zu St. Wendel unterm 27 Maͤrz a. 6. ein Ehevertrag gethätigt worden, welcher fol⸗ gende Bestimmung enthält: „Unter den zukünftigen Ehegatten soll die gesetzliche Gütergemeinschaft im Sinne des Artikels 1498 des bürg. Gefetzbuches auf die Errungenschaft beschränkt werden“
Neunkirchen, R. B. Trier, den 22. April 1884.
. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts:
19829
Kaijerliches Landgericht zu Straßburg i. E.
. Durch Beschluß der L. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg vom 21. April 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Wirth Louis Spettel und Magdalena, geborne Schaffner, Wittwe erster Ehe von Lorentz Schmitt zu Straß burg, Gutenbergplatz Nr. 8 wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung der gegenseitigen Vermögenz⸗ rechte wurden die Parteien vor Notar Löw in Straß⸗ burg verwiesen und dem Ehemanne Spettel die Kosten zur Last gelegt.
3 gemäß Ausführungsgesetz vom 8. Juli
g, den 21. April 1884 er Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel.
19830]
Kaiserliches Landgericht zu Straßburg i. E.
Durch Beschluß der J. Civilkammer des Kaiser— lichen Landgerichts zu Straßburg vom 21. April 1884 wurde die zwischen den Eheleuten, Kaufmann und Strohhutfabrikant Carl Otto Kraus und Ifa— bella, geborne Dupont, zu Straßburg i. E., Kronen—⸗ burgerstraße Nr. 45 wohnhaft, bestehende Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögensrechte wurden die Parteien vor Rotar Lauterbach in Straßburg verwiesen und dem Ehe— mann Kraus die Kosten zur Last gelegt.
n mn, den 21. April 1884. Der Landgerichts⸗Sekretaär.
Bub, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Stadt.
der Dividendenscheine mit arithmetisch
(19833
Die Ehefrau des Bäckers und Kleinhändlers Jo—⸗ hann Heinrich Engels, Cäcilie, geb. Kaumanns, ohne besonderes Gewerbe zu M.-Gladbach wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗ mann sowie gegen den Rechtsanwalt Busch zu M.Gladbach als Verwalter des Konkurses des gen. Heinrich Engels bei der II. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Güter⸗ trennung erhoben; hierzu steht Verhandlungstermin auf den 28. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr an.
Düsseldorf, den 18. April 1884.
V. Schulz,
com. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
19909] Ein herrschaftliches Landgut, das Göhrischgut (Post: Zehren, Königrelch Sachsen), zwischen Meißen und Riesa, vis-à-vis der Sommer frische Diesbar⸗Seußlitz, romantisch a. d. Elbe ge⸗
legen, soll Familienverhältnisse halber sofort verkant werden. Dasselbe hat 163 Acker 2 — Acker Feld, 23 Acker Wiese (z. großen Theil drei⸗ schärig), 8 Acker Weinberg (beste Lage Sachseng) 17 Acker Steinbrüche (einer unverpachtet, eine! mil 450 M pro Jahr verpachtet, Obstpflanzungen Wald und. Hutungen, alles im besten Kulturzuftam ;
Steinbrüche, Wald, Hutungen und Mieth wohnungen verzinsen gegenwärtig 60 600 Rmk. ju 400 und sind bedeutende Steigerungen zu erwarten Weinertrag 1834: 540 Eimer oder 35065 diter über 200 Eimer 83er können mit übernommen werden. Milchkuranstalt begehrt und wird gut rentiren; Baustellen werden jedenfalls bald verlangt Nachweislich 26 000 Rmk. Umlaufskapital. In vent im besten Zustand. Das Gut eignet sich sowohl als Sommersitz für eine Herrschaft als auch fur Unternehmer in Bezug auf die Sommerfrische Dies har-Seußlitz. Geehrte Käufer, welche direkt unterhandeln wollen, werden gebeten, sich zu wenden
an den Besitzer C. Gebhardt.
Verschiedene Bekanntmachungen. 19697 Offene Baggermeisterstelle.
Von der unterzeichneten Behörde soll die Stelle eines Baggermeisters mit einem Anfangsgehalt von jährlich 1150 ½ . (ausschließlich der Zulage für auswärtige Arbeiten) sofort neu besetzt werden.
Anstellungs berechtigte Bewerber, welche sich über die abgelegte Prüfung als Bagger⸗ oder Buhnen⸗ meister, bezüglich über ihre Beschäftigung auf Baggermaschinen genügend ausweisen können, wollen sich melden.
Dessau, den 22. April 1884.
Herzoglich Anhaltisches Finanz⸗Direktior; Ackermann.
19768
— —
2001 —
Neu erschienen im Verlage
von Eugen Grimm 57
in Leipæig. — 214 28 * 29
D., Aus 8 Thatsache i er gesel zr. E. ; X ist der gesell- Pr. E. Bauer. ) schaftliche e Kampf die be- ö ? ĩ * . O wegende Krast, s⸗ als Fhrase ist die sociale Frage ein Werkzeug 1 barer, beängstigende Agitation.
Beitrag zum . Verständniss der
ghinlen Frag
RR Renn mn m mm. Gena rbνte:t dοοn
. R „D) . 5 Ereis 2 Marks.
1
Zwöl fte Jahresrechnung. Für das Verwaltungsjahr 1883.
Einnahmen. Ueberträge aus 1882:
Prämien⸗Reserve .
Schade n⸗Reserve
In 1883: Prämien⸗Einnahme
S S849 296775. Kö
Zinsen, Hausrevenüen und Gebühren
Ausgaben. Bezahlte Schäden JJ e Prämien für rückversicherte 462977 222. Prämien⸗Reserve ..
Davon:
a. zur Capitalreserve (5. 21. des b. „ordentlichen Dividende (8 50/0 auf baar eingezahlte 1 200 000 C. *
160/ von restirenden 120 000 MS. Superdividende 40/0 auf baar eingezahlte e n n, n,
(abzüglich Ristorni)' für versicherte
Provision, Allgemeine Verwalinnugs⸗ und Agenturkoflen
Ab: Zur Abrundung und der Prämien ⸗Reserve pro 1884 hinzugefügt
Statuts) 10/0 . 21 des Statuts):
Tantisme des Aufsichtsrathes und der Direktion (8. 21 des
n gf
S4l 36206 201 315
4 443 394 44 id bd 3 — * 5590 6520
198057118 215 497 — 251705442 Ss oh ( 124 S853 50
5 386 01610 D dd ꝗᷓ 463660 Dod p55 -=
Jahresgewinn
Zur Vertheilung
20 000 6 60 000 19200 158 565 . 82 8060 Summa
Statuts):
200 000 0.
Bilanz
Acti vn. Wechsel der Actionaire Bank . . Cassa , Effecten und Depositen . Immohilien . ; abzügl. Beschwerung
pro PH.
, s 4 8506 0002 g94 521 61 276644 2481 175 19 y
134 500 - 74 gz 32
9087 866 56s Hamburg, 26. März 1884.
Für den Aufsichtsrath: M. Menersberg.
Hamburg, den 9. April 1884. . Die Rev Theod. de la Camp.
Grund⸗Capital 1 Monat Sicht Sola⸗Wechsel der ,,,
Capital⸗ und Gewinn -Neserve Prämien und Schaden⸗Reserve
Tantisme für 1883 Diverse Creditoren
Wm. Kufeke.
Garantiemittel der Gesellschaft:
TV ds -=
Dezember 18 P.
Passiva. Grund ⸗Capital n. Prämien⸗Reserve Schaden⸗Reserve Capital ⸗Reserve Gewinn ˖ Reserve . w Dividende für 1883 108 000 4, unerhobene Coupons für ,
771 b 00h oo = gol hih bo 213 457 — 188 311 63
52 o =
48,
e n 108 048 - 19 200 —
1351 37333
ic dõd 7
Transatlantische Feuer⸗VersicherungsActien Hesellschaft.
er Director: W. Jacobsen.
Nachgesehen und mit den Büchern und Belägen übereinstimmend befunden.
isoren:
A. E. Schmidt.
4 800 000 M.
Actionaire . 1 wwöohnn .
6 00 000 M — 9 41 111 63. 1068133 „ 60 ,
19767
. Cx
Mitglieder auf vorläufig neun
Pickenvack hier, als stellvertretender Vorsitzender, Ed. Büsing, Bremen, Jos. Herzfeld,
Die für 18383 auf 90½ — „S 27 pro Aktie
* .
Herrn Carl Lauterbach, Alexandrinenstraße 89,
sofort zur Auszahlung.
Hamburg, den 22. April 1884.
Krümmel.
Transatlantische Feuer⸗VTersicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
In heutiger Generalversammlung unserer Aktionäre, in welcher 24609 Aktien mit 520 Stimmen vertreten waren, wurden die Anträge des Aufsichtsrathes auf Verminderung der Zahl der Aufsichtzratht⸗ ite o Mitglieder, und auf Erhöhung der Kapital ⸗Reserve auf eine Million Mark, einstimmig zum Beschluß erhoben. Die Wahl der nach dem Turnus ausgeschiedenen Mitglieder des Auf⸗ sichtsrathes, der Herren J. Herzfeld, W. Nissen und A. von Pein, ergab die Wiederwahl derselben, und besteht demnach der AÄufsichtsrath aus den Herren:
M. Menersberg hier, als Vorsitzender, Paul Berlin, Geo. Hesse, hier, Ed. Krause, hier, festgesetzte Dividende gelangt gegen Einlieferung
W. Nissen, hier, A. von Pein, hier, G. A. Schroder, Bremen.
; geordnetem Nummern ⸗ Verzeichniß bei der Kasse unserer Gesellschaft, Alterwall 10, hier,
bei Herrn Herm. Berck, General⸗Agent unserer Gesellschaft in Bremen, Subdirektion unserer
Gesellschaft in Berlin 8.
Der Direktor: W. Jacobsen,
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 989.
Berlin, Sonnabend, den 26. April
1884.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 25. April. Die in der vor—⸗ gest rigen (73.) Sitzung des Hauses der Abgeord— neten bei der Berathung über die Wahl des Abg. Frhrn. von Lyncker nach dem Abg. Dirichlet von dem Vize⸗-Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer, gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Die Prüfung der Legitimation seiner Mitglieder steht dem hohen Hause allein und ausschließlich zu. Ich werde des— halb nicht den allermindesten Versuch machen, irgend eine Einwirkung zu üben auf das Votum des hohen Hauses in Bezug auf die Gültig— keits- und Ungültigkeitserklärung dieser Wahl, ja ich werde nicht ein— mal von meinem persönlichen Recht als Abgeordneter Gebrauch machen, in dieser Beziehung meine Meinung zu äußern. Ich halte es für zu wichtig, die verfassungsmäßige Abgrenzung der gegenseitigen Befugnisse zwischen Regierung und Haus auf das strengfte festzuhalten und muß es deshalb mir versagen, irgend einer persönlichen Meinungkäußerung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl Ausdruck zu geben. Ich werde in dieser Beziehung das Votum des Hauses abwarten, ge— bßührend entgegennehmen und selbstverständlich danach verfahren. Aber mein Recht und meine Pflicht ist es, an den Ausführungen des Berichts der Wahlprüfungs⸗Kommission welcher Ihnen vorliegt, und an denjenigen des Herrn Vorredners in— soweit Kritik zu üben, als es sich um Angriffe gegen das Verfahren der staatlichen Behörden handelt; das, meine Herren, werden Sie be⸗ greifen und werden Sie sogar, glaube ich, selbstverständlich finden. Ich werde dabei ganz loyal und offen — das erkläre ich dem Hrn. Abg. Dirichlet von vornherein — und ganz unumwunden dasjenige anerkennen, was auch ich meinerseits an diesem Verfahren für in— korrekt halte, aber ich werde auch mit derselben Entschiedenheit die angegriffenen Beamten in denjenigen Punkten in Schutz nehmen, wo ich sie in unrechtmäßiger Weise angegriffen erachte, — und das sind meiner Auffassung nach die wesentlichsten. — Ich will mit dem von dem Hrn. Abg. Dirichlet in zweiter Linie hervorgehobenen Punkte beginnen, in welchem dem Regierunges⸗-Präsidenten von Gum binnen der Vorwurf gemacht wird, daß er seinerseits die Bildung der Urwahlbezirke im Kreise Angerburg dem Landrath aus der Hand genommen, das Tableau in seinem Bureau angefertigt und dann als unabänderliche Norm für den Landrath hingestellt habe, während nach dem Gesetz und Reglement die Bildung der Urwahlbezirke allerdings den Landräthen und Gemeindebehörden obliegt. Ich will dabei gleich bemerken, daß, wenn, wie es den Anschein hat, eine große Anzahl von Mitgliedern dieses Hauses aus dieser formellen Inkorrektheit die Ungültigkeit der Wabl beschließen sollte, ich das natürlich hinnehmen und weiter keine Bemerkung daran knüpfen werde. Ich muß mir aber, was die innere Berechtigung des Verfahrens des Präsidenten betrifft, folgende Bemerkungen gestatten.
Unzweifelhaft ist, daß durch Gesetz und Reglement, ich brauche ja die Stellen nicht weiter zu verlesen, sie sind Ihnen ja alle bekannt — in die Hände der Landräthe in den Landkreisen, in die der Magistrate in den Städten die Aufgabe gelegt ist, die Urwahl⸗ bezirke zu bilden, und es ist keine Ober ⸗ Behörde berechtigt, ohne Weiteres diese Obliegenheit an sich zu ziehen und ihrerseits sich der Bildung der Urwahlbezirke unmittelbar zu unterziehen, und ich muß, wie gesagt, anheimstellen, ob eine Uebertretung dieser Vorschrift so streng zu beurtheilen sein wird, daß aus ihr die Ungültigkeit einer Wahl zu folgern ist. Aber, meine Herren, eben so gewiß und durch die Praxis sowohl, wie durch den natürlichen Zusammenhang der Dinge gerechtfertigt ist es, daß die von mir eben genannten Behörden in Ausführung dieser Befugniß unter dem allgemeinen Aufsichtsrecht der staatlichen Ober⸗ Behörde stehen, und daß sie gehalten sind, allen denjenigen Anordnungen ihrerseits zu genügen, welche von den Aufsichtsbehörden in Bezug auf etwa nöthig erkannte Abänderung der Uiwahlbezirke getroffen werden. Es liegt mir daran, dies ausdrücklich zu konstatiren und ich werde ab— warten, ob einer der nachfolgenden Herren Redner die Richtigkeit dieses Satzes zu bestreiten in der Lage ist.
Ich kann auch, meine Herren, aus meiner eigenen Erfahrung sprechen. Ich bin auch eine ganze Reihe von Jahren Landrath ge— wesen und habe leider Gottes in der damaligen Zeit eine ganze Reihe von Wahlen mitmachen müssen. Mir ist durch die Regierung zu Stettin, wenn ich nicht irre, auf direkte Anordnung des damaligen Herrn Ministers, das Konzept meiner Urwahlbezirksbildung in der allerausgedehntesten Weise korri⸗ girt worden. Ich will übrigens gleich zu meiner Ehrenrettung hinzufügen, daß keineswegs eine ausschließlich politische Tendenz obge⸗ waltet hatte, sondern ich hatte mich, wie das junge Landräthe gern thun, — wenn ich so sagen darf — in eine bestimmte Idee verbissen. Ich war nämlich das Urwahlbezirkstableau so aufzustellen bemüht gewesen, daß die ländliche Bevölkerung durch Ausnutzung der Seelen⸗ zahl in den einzelnen Ortschaften möglichst zu ihrem Rechte kam. Bekanntlich sind die Städte durch den Umstand, daß sie enger zusammengebaut sind, in dieser Beziehung den ländlichen Gemeinden gegenüber in großem Vortheil; denselben suchte ich auf obige Weise angemessen auszugleichen und es war mir denn allerdings auch ge— lungen, für das platte Land 26 Wahlmänner mehr herauszuschlagen, wie bei einer andern Wahlbezirkseintheilung möglich gewesen sein würde. Heiterkeit.) . ;
Meine Herren, daß das Ihre Heiterkeit erregen würde, habe ich vorher gewußt, ich habe aber im Interesse des Ernstes der Sache, die wir verhandeln, mich verpflichtet gehalten, dieses Beispiel aus der Praxis vorzuführen, welches auf ähnlichem Gebiete beruht. Ich will sogar, meine Herren, — die Sache ist 22 Jabre her, ich kann jetzt darüber mit aller Ruhe sprechen — mit dem Bekenntniß nicht zurückhalten, daß ich geglaubt habe, hiermit zugleich auch der konser— vativen Sache eine Art von Dienst zu erweisen, da die liberalen Städte sehr geneigt waren, das konservative Land infolge dieses ihnen durch die Urwahlbezirksbildung zufallenden Vortheils an die Wand zu drücken. .
Ich will sodann nur noch hervorheben, daß ich damals, wenn auch fehr ungern, selbstverständlich mich dem auf Abänderung des Tableaus gerichteten Gebot der Regierung gefügt und, was ich im Gegensatz zu dem Verfahren des Landraths von Jaski, von dem der Hr. Abg. Dirichlet sprach, betonen will, mich loyal für verpflichtet gehalten habe, diese von der Regierung diktirte Urwahlbezirksbildung als die meinige zu publiziren. Das war einfach meine Pflicht, und diese Pflicht hat der Landrath von Jaski, wie ich einschalten will, in einer, meiner Auffassung nach, in keiner zu rechtfertigenden Weise vernachlässigt. ;
Flag Dirichlet hat diesen Punkt nicht sehr entschieden betont, er beschraͤnkte sich auf die Behauptung, daß der Regierungt⸗ Präsident in tendenziöser Weise in denjenigen Punkten, wo er in die Rrwahlbezirksbildung eingegriffen habe, verfahren sei, die Beweise dafür ist er indessen schuldig geblieben. Die Behauptungen dafür finden sich in dem Protest allerdings vor, dieselben sind von dem Hrn. Abg. Dr. Behr aber eingehend widerlegt und ich brauche mich deshalb mit denselben nicht näher zu beschäftigen. Nur das Eine will ich noch bemerken, daß der Regierungs-⸗Präsident Steinmann, wenn er ganz korrekt in dieser Beziehung haͤtte verfahren wollen, anders hätte prozediren müssen. Er bätte dem Landrath von Jaski sagen müssen: 13 Landralh, in dieser und jener Beziehung ist das von
Ihnen aufgestellte Tableau nicht richtig, ich weise Sie hiermit an, in dem und dem Punkt es zu ändern und dann zu publiziren — dann wäre die Sache auch vom formellen Standpunkt aus in der aller⸗ besten Ordnung gewesen. Ich glaube, Niemand wird das besteiten können.
Hiernach kann ich zwar das Verfahren des Herrn Präsidenten formell für kein ganz korrektes halten, aber in der Sache ist ihm das Recht nicht abzusprechen, in die Bildung der Urwahlbezirke dirigirend und bestimmend im gegebenen Falle einzugreifen.
Nun aber komme ich auf den Hauptpunkt, mit dessen Erörterung sich auch der Hr. Abg. Dirichlet ganz wesentlich beschäftigt hat, nämlich darauf, daß angeblich der Regierungs⸗Präsident Steinmann sich eine unge⸗ bührliche Beeinflussung von Wählern, die im amtlichen Charakter stehen, habe zu Schulden kommen lassen. Da Rhein im Kreise Lötzen liegt, die Gültigkeit der Wahlmännerwahlen in diesem Kreise aber bekannt⸗ lich nicht in Frage steht, so hat, wenn man die Sache genau nimmt, diese Angelegenheit mit der hier vorliegenden nichts zu thun und es scheint daher nur zur Kolorirung, pro coloranda causa, diese Erörte⸗ rung hier stattgefunden zu haben.
Nun, meine Herren, ich habe allen möglichen Respekt vor dem Scharfsinn und vor der Gründlichkeit, mit der die Wahlprüfungs⸗ kommission auch in diesem Falle gearbeitet hat, aber ich muß zu meinem Bedauern erklären, daß, was diesen Punkt anbetrifft, der Bericht mir mehr den Charakter einer Streitschrift als den einer objektiv angefertigten Ausarbeitung macht.
Ja, meine Herren, daß der Beschluß, den die Wahlprüfungs— kommission, wenn ich so sagen darf, in erster Lesung gefaßt hat, der Beschluß, das strafrechtliche Verfahren gegen den Präsidenten Stein— mann einzuleiten, kein wohlerwogener war, hat die Wahlprüfungs⸗ kommission implicite selbst anerkannt, indem sie in einer zweiten Berathung auf Grund eines Skriptums, welches neue Thatsachen in keiner Weise enthält, sondern nur Gegendeduktionen, sich sofort dazu bekannte, beim ersten Beschluß in einem Irrthum gewesen zu sein, und nun einen wesentlich modifizirten faßte, der sich in den hauptsächlichsten Punkten von dem ersten Beschluß sehr beträchtlich unterscheidet.
Dieser Punkt, meine Herren, ist für mich und für meinen Stand— punkt zu der Sache von um so größerer Wichtigkeit, als der Hr. Abg. Dirichlet an ihn einen Rückgriff geknüpft in Bezug auf die früheren Verhandlungen dieses Hauses, und mir gewissermaßen ins Gewissen geschoben hat, mich noch hierüber zu äußern. Ich will also hierbei gleich den bekannten Brief des Hrn. Präsidenten Steinmann an die Wahlprüfungskommission erledigen. Ich habe damals, wie der Hr. Abg. Dirichlet ganz richtig eitirte, gesagt, daß ich mein Urtheil über den Brief des Präsidenten Steinmann an das bekannte Mitglied der Wahlprüfungskommisston in dieser Angelegenheit so lange suspendiren müsse, bis mir der Wortlaut desselben vorläge. Einstweilen müsse ich davon ausgehen, daß, wenn dem Präsidenten Steinmann so monströse — ich brauchte das Wort — und gesetzwidrige Dinge, wie in dem Wahlprotest standen, imputirt würden, er dann in einer begreiflichen Aufregung sich zu einem sehr starken Ausdruck wohl hätte hinreißen lassen können, und daß ich, vorbehaltlich näherer Prüfung, bis auf Weiteres hierin nicht besonders Gravirendes erblicke. Nun, meine Herren, habe ich die Pflicht zu erklären, daß ich nach dem ganzen Zusammenhang der Dinge und nachdem ich von dem Inhalt des Briefes Kenntniß genommen habe, allerdings diesen Brief des Herrn Präsidenten mir in keiner Weise aneignen kann. Ich habe ihm dies amtlich zu er— kennen gegeben und ich nehme umsoweniger Anstand, dies hier mit⸗ zutheilen, als ich in seinem Namen erklären kann, daß er den Brief geschrieben zu haben selbst aufrichtig bedauere. Er hat sich bei Ab⸗ fassung desselben in einer, wie ich glaube, begreiflichen Aufregung über diejenigen Anschuldigungs punkte befunden, welche ihm zur Last gelegt worden sind. Daß die stattgehabten Ermittelungen die letz⸗ teren als begründet erwiesen hätten, vermag ich im Gegen— satz zu dem Hrn. Abge. Dirichlet in keiner Weise anzuer⸗ kennen. Zugeben muß ich nur, daß nach dem Ergebniß der Erhebungen die Protesterheber sich bona fide befunden haben, denn sie sind durch Nachrichten informirt worden, die ihnen in einer ganz greifbaren und auf den ersten Blick glaubhaften Gestalt zugingen. Dies ist aber selbstverständlich nicht geeignet, den Umstand, daß sich der Präsident Steinmann durch diese seiner Ueberzeugung nach völlig aus der Luft gegriffenen Beschuldigungen in eine begreifliche Erregung versetzt sehen mußte, in irgend einer Weise abzuschwaͤchen, was ich hier noch besonders zu betonen für meine Pflicht halte.
Was nun die Sache selbst betrifft, meine Herren, worauf reduzirt sich der ganze von dem Abg. Dirichlet für so ungeheuer wichtig hingestellte Thatbestand, daß er daraus die Unhaltbarkeit der Zustände im Bezirk Gumbinnen und eigentlich die Nothwendig⸗ keit berleitet, die ganzen Wahlen im Bezirk Gumbinnen zu kassiren? Es ist der Regierungs⸗Präsident Steinmann nach Rhein gekommen zur Revision der dortigen Strafanstalt. Er hat mit dem stellvertre⸗ tenden Direktor, der jetzt hier in Berlin eine amtliche Stellung anderweitig erhalten hat, sich über verschiedene Dinge unterhalten, auch über dessen geäußerten Wunsch einer Versetzung, die ja ia Ost⸗ preußen wegen der ungünstigen klimafischen Verhältnisse vielfach ange⸗ strebt wird. Nun macht der Abg. Dirichlet dem Präsidenten Steinmann einen ganz horrenden Vorwurf daraus und findet es ganz un⸗ begreiflich, daß der Präsident bei Erörterung dieses Gesuches dem Herrn von Hartung gesagt habe: nun ich werde Ihr Ge— such befürworten, aber erst nach den Wahlen. Hieraus folgert der Hr. Abg. Dirichlet, daß der Präsident Steinmann sich den Herrn von Hartung so lange als Wahlagitator zur Disposition halten wollte, (Rufe links, natürlich) — ja, Sie mögen das für natürlich halten, ich halte es für im eminentesten Maße unglaubwürdig und unrichtig. Die Thatsache ist ja überaus einfach, sie ist vollkommen so, wie der Abg. Dirichlet es spöttisch und ironisch hinstellt. Der Präsident Steinmann bat in dem Wunsch eine konservative, oder ich will sagen, regierungsfreundliche Stimme mehr in Rhein zu behalten, dem Hrn. von Hartung gesagt: es wird gut sein, wenn Sie erst versetzt werden nach der Wahl. Hierbei kann ich absolut nichts finden.
Meine Herren! Ich werde nachher noch auf die allgemeinen Ver— hältnisse in Ostpreußen kommen, um auf die Nothwenpigkeit hinzu⸗ weisen, daß die oberen Beamten sich sehr eingehend mit der Wahl⸗ frage beschaͤftigen. Also ich finde das ganz vollkommen in der Ord— nung, daß der Präsident Steinmann in dieser Beziehung dem Hrn. von Hartung gesagt hat: es ist mir lieber, wenn Sie noch hier bleiben, bis die Wahl vorbei ist, und kann darin durchaus nichts Ungesetzliches oder Bedenkliches finden. Ferner war die Unterhaltung gekommen auf den nur im Kontraktsverhältniß — meine Herren, ich bitte das besonders zu betonen — und nicht im Beamtenverhältniß stehenden, bei der Strafanstalt beschäftigten Dr. Paulini. Meine Herren! Ich will hier auf die näheren persönlichen Verhältnisse. die dabei mitspielen, nicht eingehen. Ich kann nur sagen, der Präsident Steinmann hatte allerdings eine ganz ausreichende Ver⸗ anlassung, sich nach dem allgemeinen Verhalten dieses Herrn, der ja auch weitere Wünsche in. Bezug auf Anstellung im Staatsdienste hatte, zu erkundigen. Das gehört hier nicht her. Der Hauptgrund liegt, wie ich versichern darf, gänzlich außerhalb des politischen Gebietes. Aber daß der Präsident, wenn er sich über die Gesammthaltung und die gesammte Persönlichkeit eines ihm bisher unbekannten Beamten bei dessen quasi Vorgesetzten erkundigt, auch ein Wort einfließen läßt zu seiner Information über die von dem betreffenden Beamten bisher befolgte politische Haltung, meine Herren, das finde ich wiederum ganz vollkommen verständlich und ganz in der Ordnung.
Meine Herren! Es ist Pflicht der obersten politischen Beamten im Bezirk, sich in dieser Beziehung orientirt zu halten, und ich werde das niemals als eine irgendwie unzulässige Beeinflussung oder als einen Versuch einer solchen anerkennen, wenn sie sich darauf beschränken — und hierauf hat er sich in casn beschränkt. Der ein⸗ zige klassische Zeuge, meine Herren, der über die Unterhaltung zwiscken dem Präsidenten Steinmann und Hrn. von Hartung vorhanden ist, ist der letztere selbst und dieser hat. wie Ihnen schon der Abg. Hahn ausführlich dargelegt hat — ausdrücklich alles dasjenige, was wirklich gravirend in den Aussagen der anderen Zeugen fur den Präsidenten Steinmann sein könnte, widerlegt; er hat alle diejenigen wirklich den Anschein des Versuchs einer palitischen Beeinflussung enthaltenden angeblichen Aeußerungen ausdrücklich als von dem Herrn Präsidenten nicht gethan hingestellt, und ich muß doch sagen, wenn es sich — es ist ja immer sehr bedenklich, beschworene Aussagen zu kritisiren, und ich werde es auch nicht thun wenn es sich um die Be⸗ messung der Glaubwürdigkeit der Aussagen zwischen Hrn. von Hartung und Dr. Paulini handelt, dann bin ich doch sehr zweifelhaft, auf wessen Seite das größere Maß ist. Denn Sie werden sich aus den Berichten überzeugen, daß Dr. Paulini sich in den allergrößten Widersprüchen bewegt. Er hat nach den Aussagen der übrigen Zeugen — Hr. Heydemann hat das ja alles sorgfältig zu Papier gebracht — gesagt: Präsident Steinmann hat mir sagen assen, wenn ich konservativ wählte, würde ich Kreisphysikus werden, wenn nicht, würde mir auch die Stelle an der Anstalt gefündigt werden, während er bei seiner späteren eidlichen Aussage ausdrücklich erklärt: nein, das hat der Präsident Steinmann nicht gesagt. Ich komme da auf die Seite 5 des Berichtes, wo ausdrücklich steht, daß der Präsident Steinmann geäußert haben soll: tritt Dr. Paulini dem konservativen Verein bei, so werde ich mein möglichstes thun, für ihn zu sorgen; thut er das nicht, so wird ihm auch seine Stellung ge⸗ kündigt werden. ‚Das hat mir Herr von Hartung nicht mitgetheilt“, hat Dr. Paulini eidlich ausgesagt, während er in einer aller⸗— dings erklärlichen Aufregung dem Heydemann das Gegentheil gesagt haben muß. Denn Letzterer hat ja das sofort aufnotirt, um später davon Gebrauch zu machen, was ihm der Hr. Abg. Dirichlet zu großem Verdienst anrechnet.
Also ich komme mit Beziehung hierauf zu folgendem Resultat: Der Präsident Steinmann hat in einer die Grenzen seiner Befugniß keineswegs überschreitenden Weise über die Persönlichkeit des Dr. Paulini mit dem Hrn. v. Hartung gesprochen. Er hat dem Letzteren nicht einmal den Auftrag ertheilt, über den Inhalt dieses Gespräches dem Paulini irgend etwas mitzutheilen. Eg bleibt nun da aller⸗— dings für mich die schwer zu beantwortende Frage bestehen, wie denn Hr. von Hartung dazu gekommen ist, dem Gespräche eine solche Fär⸗— hung zu geben. Meine Herren, es spielt da wohl eine ganze Reihe persönlicher Beziehungen mit — unter Anderem auch, wie ich Grund habe, anzunehmen, der freundschaftliche Wunsch des Hrn. von Hartung, die Stellung des Dr. Paulini möglichst zu befestigen — welche den ꝛc. Hartung veranlaßt haben, in einer zwar wohlgemeinten, aber sehr übel gewählten Form und unangebrachten Weise — vielleich auch um ein wenig sich wichtig zu machen — den Inhalt dieses Gespräches vollständig dem wirklichen Inhalt wider sprechend mitzutheilen. Nun sagt der Bericht der Wahlprüfungs⸗ kommission, wenn wir das annehmen, dann müßte der Präsident Steinmann sofort wegen Verleumdung den Hra. von Hartung ver⸗ klagen. Ich bin der Meinung, meine Herren, daß das zunächst den Betheiliglen zu überlassen ist; ich glaube, daß der Präsident Steinmann zunächst von der Auffassung ausgehen wird, daß die Aeußerungen des Hrn. von Hartung zwar nicht richtig, aber daß sie nicht in doloser und widerrechtlicher Absicht ihm gegenüber gemacht sind, sondern daß es in einem Zusammenhange geschehen ist, der mehr mit der Person des Hn. Dr. Paulini als mit der Stellung und den Verhältnissen des Hrn. Steinmann zu thun hat.
Also ich muß mich in Bezug auf diese Dinge resumirend er⸗— klären, daß ich, wie ich ja auch im Eingange betont habe, zwar das Verfahren des Hrn. Präsidenten in Bezug auf das Eingreifen in die Bildung der Urwahlbezirke nicht für vollständig korrekt halten kann, daß ich den von ibm an ein Mitglied der Wahlprüfungs⸗ kommission geschriebenen Brief bedauere und letzteres ihm auch zu er⸗ kennen gegeben habe, daß aber im Uebrigen die ganze Thätigkeit des Hrn. Präsidenten sowohl wie der übrigen amtlichen Organe in Bezug auf diese Wahl kein Kolorit darbiete. welches dazu nöthigt, eine so vollständige Immoralität — lassen Sie mich den Ausdruck gebrauchen — der Wahl im Angerburger Kreise zu behaupten, wie dies nament⸗ lich von dem Abg. Hrn. Dirichlet geschehen ist.
Meine Herren, der Hr. Abg. Dirichlet hat, während er sich im Uebrigen, wie ich anerkenne, in maßvoller Weise über die Sache äußerte, doch am Schluß sich zu einigen Dingen hinreißen lassen, die mich noch nöthigen, den ganzen Charakter und die ganze Atmosphäre der ostpreußischen Verhältnisse, die auch mir bekannt sind und nahe liegen, etwas näher in Beleuchtung zu ziehen.
Wenn man so weit geht, wie der Hr. Abg. Dirichlet, zu sagen: mir folgt aus diesen Dingen — ich will es zwar nicht behaupten, denn ich kann es nicht beweisen — aber mir folgt die Ueberzeugung, daß die ganzen Wahlen im Bezirk Gumbinnen derartig unter dem Druck und Einfluß der Behörden gestanden haben in Bezug auf Wahl⸗ beeinflussung sowohl wie auf die Eintheilung der Urwahlbezirke, daß sie eigentlich sämmtlich kassirt werden müßten,“ so muß das doch auf Voraussetzungen beruhen, die hier noch einer näheren Erörterung zu unterziehen sein werden, und ich bin sehr erstaunt darüber, daß 6 gerade ein Mitglied der Fortschrittspartei ist, welches sich berufen fühlt, hier in Bezug auf ostpreußische Verhältnisse den so sehr strengen politischen Sittenrichter zu spielen. Meine Herrn! Es ist ganz richtig. die ostpreußischen VBerhaältnisse lassen Sie mich es noch etwas näher bezeichnen Verhältnisse im Regierungs-
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