1884 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

solution den Reichskanzler nur, bei den verbündeten Regie⸗ rungen für die Beschleunigung zu wirken, und eine Wirksam— keit bei den verbündeten Regierungen habe doch der Reichs— kanzler bisher noch nicht in Abrede gestellt.

Ein Antrag des Abg. Richter (Hagen), die weitere Ver— handlung üder die Resolution zu vertagen, wurde abgelehnt, und die Resolution selbst darauf mit 115 gegen 108 Stimmen angenommen. .

Hierauf vertagte sich das Haus um 53, Uhr auf Mitt— woch 1 Uhr.

Die in der gestrigen (76.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der dritten Berathung des Entwurfs einer Jag dordn ung nach dem Abg. Dirichlet vom Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius ge⸗ haltene Rede hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Ich glaube, es ist nützlich, sich zu vergegen · wärtigen, daß wir uns in der Spezialdiskussion über S. 63 ff. befinden. Die beutige Diskussion scheint mir den Satz zu bestätigen, daß Niemand so taub ist als derjenige, welcher nicht hoͤren will. Nachdem wiederholt ich glaube mindestens zum fünften Male seit Ein⸗ bringung der Jagdordnung betont und hervorgehoben worden ist, daß einer der Gründe, warum die Königliche Staatsregierung sich entschlossen hat, eine soiche diffizile Materie wieder zur Dis kussion zu stellen, daß einer dieser Gründe gerade darin liegt, daß eine Reihe von berechtigten Wildschadensklagen im Lande konstatirt ist, und daß diesem Abbülfe verschafft werden soll, wird immer wieder diese Tendenz der Vorlage in ihr Gegentheil verkehrt. Ich muß doch wiederholt betonen, daß in der Regierungs vorlage eine ganze Reihe von tief eingreifenden, wir ksamen Bestimmungen gegeben sind, die in die Hand der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit legen sollen, in erhöhtem Maße den Wildschaden abzuhelfen durch

ie wiederholt erörterten Maßnahmen.

Ich will nicht die einzelnen Punkte wiederholen, sie sind von dem Hrn. von Rauchhaupt und Rintelen schon betont worden. Wir sehen in diesen Bestimmungen wirksame Abhülfsmaßregeln und darum mit, um sie zu gewinnen, hat die Regierung diese Vorlage auch proponirt. Durch die bereits gefaßten Beschlüsse ist es ja doch bestätigt worden, daß eine Revisionsbedürftigkeit der bestehenden Jagdordnung in einer ganzen Reihe von Punkten vorliegt und in beiden Häusern des Land- tages sind eine Reihe von übereinstimmenden Beschlüssen in dieser Richtung auch gefaßt. =

Wenn der Abg. Dirichlet wiederholt ausführt, daß man dis— kretionäre Befugnisse in die Hand der Verwaltungs behörde nicht legen dürfe, meine Herren, so ist das ein un⸗ durchführbarer und ich glaube auch, unlozischer Satz. Es giebt kein Gesetz auf administrativem Gebiete, das nicht in das dis kretionäre Ermessen, in den guten Willen, in die Loyalität der ausführenden Verwaltungs⸗ und Aufsichtsbehörden sehr wichtige Befugnisse legt und legen muß. (Abg. Dirichlet: Rechisschutz! .

Rechtsschutz hben Sie natürlich in jeder unserer Gesetzesver— lagen, so auch hier im Verwaltungsstreitrerfahren und in dem ordent—⸗ lichen Rechtsweg nach allen Richtungen. . ;

Meine Herren, in dieser Vorlage ist auch jede denkbare Garantie nach der Seite gegeben. Jedes Gesetz setzt den Willen und die Absicht der loyalen Ausführung voraus und ich bestreite es dem Abg. Dirichlet, daß er das Recht hat, der Regierung zu imputiren, daß sie die Befugnisse, die sie hier gefordert hat, die ihr bier über tragen werden sollen, illoyaler Weise handhaben wird. ;

Ich glaube, jeder der gegenwärtigen Minister würde in der Lage sein, aus seinem Ressort das Gegentheil zu beweisen, aus seinen Handlungen zu beweisen und täglich beweisen zu können. Der Herr Abgeordnete hat nicht das Recht, eine derartige schwere Beschuldigung gegen die Regierung auszusprechen.

Ich kann nur konstatiren, auch dem Hrn. Aba. Conrad gegen⸗ über, daß, wenn Wildschaden vorliegt, und wenn die Herren, die davon betroffen werden, von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, im ordnungsmäßigen Wege sicher ihnen Abhülfe geschaffen wird.

Das, was aber auf diesem Gebiete vorliegt, ist eben, daß eine große Zahl von agitatorischen Uebertreibungen der Natur der Sache nach stattfindet; es ist ja natürlich, daß die alten Erinnerungen an alte vergangene Zeiten, wo eine übermäßige Wildpflege stattgefunden hat (Abg. Dirichlet: Hört! hört!) ja, das wird Riemand be⸗ streiten, die hat vorgelegen daß diese Erinnerungen so lebhast sind, daß es nur eines leisen Anstoßes bedarf, um diefe Erregun hervorzurufen, und wenn trotzdem nicht mehr berechtigte Klagen her? vorgetreten sind, so liegt doch der berechtigte Schluß nahe, daß diese Klagen in größerem Umfange nicht begründet sind, und ich kann das nur wieder⸗ holen und wiederholt bestãtigen. Es ist ja außerordentlich leicht, der Re⸗ gierung einen derartigen Vorwurf zu machen, daß sie nach dieser Richtung ihre Schuldigkeit nicht thäte. Es geht das ja so weit, daß es eigentlich kaum möglich ist, irgend eine Vorlage zu machen, deren Tendenzen nicht geradezu in das Gegentbeil verkehrt werden könnten. Ich erinnere an die Vorlagen, die zum großen Theil aus der Ini⸗ tiative dieses hohen Hauses hervorgegangen, ich erinnere an die Land⸗ güterordnungen. Ja, ich habe in meiner Heimathsprovinz damalz gelesen und in Versammlungen gehört, daß das der erste Schritt sei zur Wiedereinführung der Leibeigenschaft. Theilweise sind das die Herren Agitatoren, die jetzt auch bei dem Eisenacher Bauerntage ihre Rolle spielen. Auch wird es gar nicht schwierig sein, einer Jagdordnungs vorlage, die in erster Linie der Tendenz dienen will, berechtigten Wildschaden? klagen abzuhelfen, die umgekehrte Tendenz unterzuschieben und ihr vorzuwerfen, sie sorge nicht für die Pflege der Landeskultur, sie wolle nur Wild und Jagdpflege. Hier stehen Behauptungen gegen Be⸗ bauptungen, und ich kann nur damit schließen, daß ich sage, von den diskretionären Befugnissen, die auf diesem Gebiete der Königlichen Staatsregierung geboten werden, von den Übertragenen gesetzlichen Befugnissen wird Seitens meiner und Seitens saͤmmtlicher Verwal⸗ tungsbehörden in loyaler und wirksamer Weise Gebrauch gemacht werden.

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K X

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20336 [20326 Sinsen, Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten, dem Schlosser Vonthin hieselbst gehörigen, in der Krämerstraße snb Nr. 136 belegenen Hauses nebst der Wiese Nr. 72 in der langen Schicht, steht ein Verkaufstermin auf Mittwoch, den 9. Juli 1884, Vormittags 117 Uhr, und der Ueberbotstermin auf Mittwoch, den 30. Juli 1884, Vormittags 11 Uhr, vor Gexicht hier an. Zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, sowie zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das bezeichnete Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörigen Gegenstände, ist ein Termin auf Mittwoch, den 9. Juli 1884, Vormittags 117 Uhr, angesetzt.

Neubrandenburg, den 23. April 1884. Großherzogliches Amtsgericht. H. Gaur.

Diedenhofen,

lung III. Nr. 1

gebotstermine

20337

(203341 Bekanntmachung.

In der Zwangsvollstreckungssache des Cigarren— fabrikanten Carl Espe zu Sachsa, Klägers, wider den Gastwirth Gustav Krüger in Wieda, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kavital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder, wird Termin auf

Mittwoch, den 28. Mai 1884, Morgens 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor— geladen werden.

Walkenried, den 23. April 1884.

Herzogliches Amtsgericht. Hartwieg.

Die Ehefrau

Labes, den

20278

20333] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Schlossermeister Carl Robert Schölzke in Sorau gehörigen Grundstücks Sorau Band VII. Blatt Nr. 325 ist Termin zur Belegung und Ver— theilung der Kaufgelder auf

den 25. Juni 1834, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. III, anberaumt worden.

Zu diesem Termine wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Eigenthümer des Grundstücks hier mit geladen.

Sorau, den 23. April 1884.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung III. Süßenbach, Amtsgerichts⸗Sekretär.

. Aufgebot.

Die drei von Frau Henriette Neumann hier aus gestellten von dem Gewehrschäfter Rudolph Neu⸗ mann hier geceptirten und durch Giro auf die Wittwe Wilhelmine Siepmann hier übergegangenen nach 3 Monaten zahlbaren Wechsel

a. vom 6. Dezember 1877 über 300 M,

b. vom 18. Dezember 1877 über 150 ,

c. vom 3. Januar 1878 über 300 „, sind angeblich verloren gegangen.

Auf Antrag der genannten Wittwe Siepmann werden die unbekannten Inhaber der Wechsel auf— gefordert, ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens im Aufgebotstermine:

den 11. November 1884, Mittags 12 Uhr, (Zimmer Nr. 6) anzumelden und die Wechsel vor— zulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

Danzig, den 23. April 1884.

Königliches Amtsgericht. Tl.

klagt gegen

Matzerath

legen. Klägerin

20232

Das Hypothekendokument Vatererbtheil des Sergeanten des 70. In— fanterie⸗Regiments Karl Eduard Lebrecht Zuleger in eingetragen schaftlich bestätigten Erbrezeß vom 29. Juni 1868 auf dem Grundstück Band J. Blatt 13

verloren gegangen und soll auf den Antrag des Grundstückseigenthümers zum Zweck der Löschung der Post amortisirt werden.

Es wird deshalb der unbekannte Inhaber des Hypothekendokuments aufgefordert, späteslens im Auf⸗

den 25. September 1884, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr.], seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des Dokuments erfolgen wird. Labes, den 8. April 1884.

Königliches Amtsgericht.

Das Hypothekendokument über 400 Thlr. Zinsen, eingetragen in dem Grundbuche von Labes Band J. Blatt 40 Nr 51 für den Nagelschmied Friedrich Kummerow hierselbst, Nr. 1, auf dem 200 Thlr. löschungsfähig von dem genannten Gläubiger quittirt, der Rest von 200 Thlrn. nebst Zinsen auf den Arbeitsmann Wilhelm Wegner cedirt sind, ist verloren gegangen.

und Nameng deren minorennen Kinder deren Vor— mund Buchhändler A. Wolff, haben das Aufgebot dieser Urkunde beantragt.

Es wird deshalb der unbekannte Inhaber dieses Hypothekendokuments Aufgebotstermin: den 25. September 1884. Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Dokuments erfolgen wird.

8. April 1884.

Königliches Amtsgericht.

Klage⸗Auszug.

Die Gertrud Kronen, Ehefrau des Kaufmannes Carl Georg Klinkenberg, ohne Gewerbe, zu Aachen wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Neuß,

1) den Carl Georg Klinkenberg, Kaufmann zu Aachen, in Konkurs befindlich,

2) Eugen Thissen, Rechtsanwalt zu Aachen, in seiner Eigenschaft als Verwalter der Kon— kursmasse von Carl Georg Klinkenberg,

mit dem Antrage: „Das Königliche Landgericht wolle die zwischen der Klägerin und dem Beklagten ad i beste—⸗ hende eheliche Gütergemeinschaft mit allen ge— setzlichen Folgen für aufgelöst erklären, Güter— trennung aussprechen, Parteien zur Auseinander⸗ setzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar

Kosten der beklagtischen Konkursmasse zur Last

ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen

auf Montaß, den 30. Juni 1884,

Aachen, den 24. April 1884. Bernards, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Ausschluß⸗Urtheil. Verkündet am 23. April 1884. Wattmann, Gerichtsschreiber. In folgenden Aufgebotssachen: J. der Godau'schen Aufgebotssache F. 9. / S3, II. der Hein'schen Aufgebotssache F. 12/63, erkennt das Königliche Amtsgericht 1X. zu Königs berg durch den Amtsgerichtsrath Heyn

1) Folgende Hypothekenurkunden: IJ. Die Hypothekenurkunde über 66 Thlr. 20 Sgr., eingetragen auf Grund des Erbrezesses und der Obligation vom 21. Juli 1847 zufolge Ver⸗

Aufgebot.

über 48 Thlr. und

aus dem obervormund⸗ 59, Obligation vom 21. Juli Abthei⸗ des Grundbuchs von Neukirchen ist tragen 25. Mai n, Juni 2. Februar 1867,

Neuhausen Nr. 2,

Aufgebot

25. Mai

und

Abtheilung III.

und 17. August 1869, werden für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des

des verstorbenen Wilhelm Wegner

aufgefordert, spätestens im

. 20379 Zimmer Nr. 7,

für kraftlos erklärt.

19648

Der Handelsmann Simon

in Burtscheid verweisen und die liche Amtsgericht zu Die nze auf

Zum Zwecke der öffentlichen Beklagten Peltre wird dieser Rechtsstreits die bekannt gemacht.

vor erste

Vormittags 9 Uhr.

streits vor der

bestimmt.

für Recht: 20272

fügung vom 6. März 1848 für die Dorothea Amalie Marquardt in Abtheilung III. Nr. 6 im Grundbuche des dem Fischer Heinrich Godau gehörigen Grundstücks Königsberg, Nassengarten Nr. 59, gebildet aus dem . und der 47, Hypothekenscheine vom 29. Februar 1848, die Hypothekenurkunde über 200 Thaler, einge⸗ aus dem rechtskräftigen des Königlichen Stadtgerichts zu Königtberg

1867 und dem Wechsel vom

sowie Protest vom 4. Mai 1867 für den Partikulier Gilbert zufolge Ver— fügung vom 6. Juni 1867 und demmächst sub— ingrossirt für den Partikulier Friedrich Schulz zufolge Verfügung vom 1. Januar 1876 in Ab— theilung III. Nr. 10 im Grundbuche des dem Partikulier Carl Stadie gehörigen Grundstücks gebildet aus dem Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts zu Königsberg

290. K om 2. Fe⸗ vom 3 Jun 1867, dem Wechsel vom 2. Fe

brugr 1867, dem Protest vom 4. Mai 1867, der Re⸗ quisition des Prozeßrichters vom 3. Juni 1857 und den Hypothekengauszügen vom 6. Juni 1867

Aufgebotä verfahrens ad JI. werden dem Fischer Heinrich Godau hier, werden den Erben des verstorbenen Kaufmanns Hein, nämlich der Wittwe Anna Hein, geb. Wandersleben, und der minderjährigen Geschwister Erich Adalbert Anton und Ernst Emil Hein hier auferlegt. Königsberg, den 25. April 1884. Königliches Amtsgericht. IX.

Emmerich, den 26, April 1884. Königliches Amtegericht.

Oeffentliche Zustellung. Aaron klagt gegen den Paul Peltre, Knecht, früher in Güblingen, jetzt ohne bekannten Wohn und Auf⸗ enthaltsort, und dessen Ehefrau Amelie, geborene Girot, in Vergaville wegen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten und zwar des Ehemanns als Hauptschuldner und der Ehefrau als Bürge, zur Zahlung an den Kläger, eine Summe von 50 S nebst Zins zu 5 vom Tage der Zu⸗ stellung ab, als Restbetrag einer Handschrift vom 24. Juli 1877, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗

den 19. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr. ustellung an den

i,. der Klage

Rominger, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

(20274) Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Anng Maria, geb. Kahl, Ehefrau von Carl Hoffmann, Wirth in Salzig, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Loenartz, hat gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zur mündlichen Verhandlung des J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf

den 8. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr,

Coblenz, den 18. April 1884. Heinnicke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Bekanntmachung. Durch Urtheil der J. Civilkammer dez. Körg glichen Landgerichts zu Elberfeld vom 26. März 1884 ist

. Schuster, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20277 Gütertrennung. Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Fivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 1. April 1884 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker und Wirth Peter Lenz und Wilhelmine, geborene Schenk. Beide zu Waldbroel wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Bonn, den 26. April 1884.

Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20273 Bekanntmachung. Durch Beschluß der Abtheilung J. der Civilkam mer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E. vom 24. April 1884 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Louise Schnitzler und Martin Mergel, Beide zu Colmar wohnend, bestehenden Güter gemeinschaft ausgesprochen. Der Landgerichts Sekretär:

Jansen. 20269 Auszug. ; Die gewerblose Catharina Schneider zu Oberdorf wohnhaft, Ehefrau von Jacob Gillot, früher Ackerer, jetzt Knecht in Retonfey, klagt gegen ihren ge— nannten Ehemann Jacob Gillot wegen dessen zer— rütteter Vermögensverhältnisse auf Auflösung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar behufs Auseinander— setzung der gegenseitigen Vermögensrechte.

sowie dem

Erkenntnisse

ad II.

Durch Ausschlußurtheil vom 18. April 1884 ist Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Hypothekenurkunde resp. Rezeß vom zember 1327 über die im Erundbuche von Elten Band J. Blatt 301, jetzt Band 1X. Art. die Geschwister Johann Sanders eingetragene Ab— findung von 40 Thlr. 6 Sgr. und Kaution von 4 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf. zum Zweck der Löschung

die öffentliche Sitzung der Ersten Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 18. Juni 1884, Vormittags g Uhr, bestimmt. ö Publizirt gemäß Ausf. Ges. vom 8. Juli 1879. Metz, den 26. April 1884. Der Landgerichts-Sekretär: Metzger.

13. De⸗

32

20268 . Die Ehefrau des Kaufmanns Jacob Giesen, früher zu Bochum, jetzt zu Düsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten, ebendaselbst wohnenden Ehemann bei der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichtt zu Düsseldorf die Gütertrennungsklage erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 9. Juli 1884, Bormittags 9 Uhr, bestimmt worden. Düsseldorf, den 24. April 1884. Stein häuser, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

120271 Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. dand⸗ gerichts in Cöln vom 1. April 1884 ist die zwischen den Eheleuten Joseph Berntgen, Kaufmann, und Catharina, geborene Heuseler, Beide in Cöln woh⸗ nend, bestandene gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Güter— trennung ausgesprochen und die Parteien behußß Auseinandersetzung und Liguidation vor den König— lichen Notar Cramer in Cöln verwiesen worden. Der klägerische Rechtsanwalt: Friedel. Veröffentlicht: Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20279

zu Dieuze

Rechts

verordnet. Zabern, den 25. April 1884. Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser— lichen Landgerichts hierselbst vom 21. April 188 wurde die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche hefindlichen Vermögens des Georg Osche, ledig, Schuster, Sohn von Valentin und Anna Maria Strehl, geboren am 5. November 1860 zu Altdorl (Pfalz), zuletzt in Schirmeck i. E. sich aufhalzend.

zum Deutschen Reichs⸗

M 1HOI.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 29. April

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1884.

RFreußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

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I. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Terkäünfe, Verpachtungen, S bmissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng

R

Steckbriefe und unter suchun gs

20172 Deffentliche Ladung.

Der Reservist Simon Schwitalla aus Sternalitz wird angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu ein.

t Uebertretung gegen §. 3603 des Reichs ˖ Strafgesetz⸗ buches.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf

den 11. Juli 1884. Vormittags 9 Uhr, kor das Königliche Schöffengericht zu Rosenberg O. S. zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbkeiben wird derselbe auf Grund der nach. 5. 472 der Strafsprozeßord⸗ nung von dem Bezirks⸗Kommando in Kreuzburg ausgestellten Erklärung, welche unterm 21. Mär; 1884 dahin ergangen; daß der Aufenthalt des in der Nachweisung aufgeführten Reserviften Simon Schwitalla im Deutschen Reiche nicht ermittelt, daß ihm eine Erlaubniß zur Auswanderung nicht ertheilt worden, und daß, der angestellten Erkundigun⸗ gen ungeachtet, sich keine Umstände ergeben haben, welche die Annahme ausschließen, daß er ausgewan⸗ dert sei, verurtheilt werden.

Rosenberg O. / S., den 22. April 1884.

zyba, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(201751 Ladung und Bekanntmachung.

Johannes Berdoll, geboren den 10. September 1851 zu Ramstein, zuletzt zu Ziegelscheiderhof bei Bitsch wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird wegen der Beschuldigung als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen und nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 5. 140 Nr. 1 St. G. B. auf den 27. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer Ka serlichen Landgerichts zu Saargemünd geladen. Bei unentschuldigtem Aus— bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Durch Beschluß des hiesigen Landgerichts Straf— kammer vom 12. April 1884 ist das im Deut- schen Reiche befindliche Vermögen des Genannten zur Deckung der höchsten ihn möglicherweife treffen⸗ den Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt.

Saargemünd, den 21. April 1884.

Kaiserliche Staatsanwaltschaft. 156741 Ladung.

Der Lotteriecollecteur Joel Werber, 32 Jahre alt, zu Hamburg, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 20. November 1883 durch Zusendung einer Aufforderung zum Spielen in der Hamburger Lotterie den Verkauf von Loosen zu einer auswärtigen im preußischen Staate nicht zugelassenen Lotterie versucht zu haben, Vergehen gegen die Verordnung vom 5. Juli 1847 und §. 43 des Strafgesetzbuchs, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst

auf den 4. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Altenkirchen zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unent— schuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Altenkirchen, den 27. März 1884.

Wirges, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 20l96)

Die auf Mittwoch, den 28. Mai, und auf Mittwoch, den 25. Juni 1884, angesetzten Ver⸗ kaufs⸗ und Ueberbotstermine im Zwangsversteige⸗ rungsverfahren des dem Gärtner F. Teude gehörigen Grundstücks Nr. 1367 an der Rostockerstraße hierselbst werden hiermit abgekündigt, nachdem die ange— ardnete Beschlagnahme heute durch Beschluß des Großherzoglichen Amtsgerichts wiederum aufge⸗ hoben ist.

Schwerin, den 25. April 1884.

F. Meyer, Actuar, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts. 16993

Aufgebot.

ji 26 dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist das Aufgebots verfahren

zu eröffnen beschlossen worden:

6

Auf den Antrag der Frau Auguste verwittweten

raumeister Latowsky, geborenen Pfefferkorn, in Eckersdorf (Kreis Lauban in Schlesien) und des Johann Ernst Ludwig Pfefferkorn in Wasphington in Nordamerika behufs Todeserklärung des am

Dezember 1795 in Schmölln geborenen Christoph Heinrich Gerth und der am 16. Juli 1811 ebendaselbst geborenen Schwester desselben, Namens Susanne Gerth,

welche Geschwister der verstorbenen Mutter der Antragsteller sind und gleichfalls längft verstorben sein sollen, über deren Beider Leben und Aufenthalt seit länger als 40 Jahren jede Nachricht fehlt und für welche allhier ein in der Sparkasse zu Meerane angelegtes Vermögen im Betrage von je hö, 19 M exel. Zinsen verwaltet wird, beziehentlich zum Zwecke

Uu. 8. w. von öffentlichen Papieren.

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5. Jerschiedene Bekanntmachungen.

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9. Familien- Nachrichten. beilage. R

der Ermittelung etwaiger unbekannter Erben dieser Verschollenen.

II.

Auf den Antrag des Rathsvollziehers Karl Bruno Döring in Meerane behufs Todeserklärung dessen Vaters, des Webers

Karl Friedrich Döring, welcher vor länger als 20 Jahren seinen Wohnort Meerane verlassen hat und angeblich nach Amerika ausgewandert ist, über dessen Leben und Aufenthalt jedoch seit dieser Zeit jede Nachricht fehlt und für welchen allhier ein ebenfalls in der Sparkasse eerane angelegtes Vermögen im Betrage von

846,83 M excl. Zinsen verwaltet wird.

696

Auf den Antrag des Stadtrathes zu Meerane Behufs Löschung der auf dem zeither der Stadt⸗— gemeinde Meerane gehörigen Grundstücke (Brau= und Malzhaus nebst Garten), Nr. 59 des Brand— Katasters Abtheilung A., Nr. 416 a. und 416. des Flurbuchs Abtheilung A. für Meerane, für welches ein Folium im hiesigen Grund und Hypothekenbuche noch nicht eröffnet ist, haftenden Hypotheken, welche am 16 März 1813 als Darlehne mit:

200 Thalern 600 M für den Bürgermeister und herrschaftlichen Steuereinnehmer Johann Gottlob Rudolph in Meerane,

100 Thalern 300 MS für den Stadtvoigt und Königlich Sächsischen Impost⸗Einnehmer Friedrich Gotthelf Schulze daselbst,

200 Thalern 600 für den Rathsassessor Christoph Ernst Hertzsch daselbst,

200 Thalern 600) αε für den Hofsäger Johann Gottwerth Meinicke in Ponitz,

100 Thalern 300 6 für Meister Friedrich August Klemm, Bürger und Eigenthums— müller in Meerane,

300 Thalern 900 ½υ für Johann Michael Meyer, Bürger und Einwohner daselbst,

200 Thalern 600 „M für den Bürger und Zeugmacher Christian Heinrich Orzschig da selbst, und

200 Thalern 607 1 für Johann Christian Gottlob Schleife, Bürger und ansässigen Einwohner ebendafelbst,

bestellt worden, hinsichtlich deren zwar gegründete Vermuthung vorhanden ist, daß fie schon im Jahre 1516 zurückgezahlt worden sind, jedoch Quittungen nicht beigebracht werden können, da die Hypotheken⸗ inhaber sämmtlich verstorben und deren Erben nach

. Angabe hiesigen Stadtrathes nicht zu ermitteln nd.

Es werden daher die unter J. und II. genannten Verschollenen Christoph Heinrich Gerth, Sufan ne Gerth und Karl Friedrich Döring, beziehentlich deren unbekannte Erben, ingleichen alle Diejenigen, welche an die unter III. aufgeführten Hypotheken irgend welche Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, in den

zu J. auf den 14. Oktober 1884, Vormittags 10 Uhr, zu II. auf den 19. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, m n. auf den 12. September 1884. Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotsterminen vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte zu erscheinen, über ihre Personen sich auszuweisen und ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ; zu J. und II. die Verschollenen für todt erklärt, die etwaigen un⸗ bekannten Erben aber ihrer Ansprüche an das allhier verwaltete Vermögen der Ersteren für verlustig er⸗ achtet und dieses den sich legitimirenden Erben aus— geantwortet werden wird, zu III. die Betheiligten ihrer Ansprüche und Rechte gleich falls für verlustig und die Hypotheken für erloschen . beziehentlich zur Löschung werden gebracht werden. Meerane, am 2 April 1884. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Klemm.

Aufgebot.

Nr. 7983. Kaufmann Eugen Grasselli in Riedlingen hat das Aufgebot bezüglich eines ihm verloren gegangenen Prima⸗Wechsels 4d. d. Scheer, den 17. Dezember 18835 über 229 M 17 , zahlbar am 19. März 1884 an die Ordre des Äusstellerz Jos. Haberbosch, gezogen auf E. Genthe in Wald lirch, zahlbar bei der Reichsbank⸗-Nebenstelle in Freiburg i. B., acceptirt von C. Genthe, indossirt vom Aussteller auf Alois Reuter am 22. Dezember 1883. desgleichen von letzterem auf Kaufmann Grasselli in Riedlingen am 23. Dezember 1883 be— antragt und den früheren Besitz glaubhaft gemacht.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 3. November 1884, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 81), anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu— melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Freiburg, den 16. April 1884. Großh. Bad. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Dirrler.

19016

I20211] Im Namen

Seiner Majestät des Königs von Bayern! Vollstreckbare Ausfertigung einer Licitation.

Im Jahre 1879 den g. April zu Asschbach auf Anstehen und im Beisein der Wittwe und der Kin⸗ der des in Alschbach verlebten Ackerers Johann Müller des Dritten, schritt Ludwig Schmolje, K. Notär im Amtssitze zu Bliescastel, zur Versteigerung unten beschriebener Liegenschaften unter folgenden Bedingungen:

1) Die Steigpreise sind in sechs Terminen und Sechsteln zu bezahlen an Weihnachten diefes Jahres und der fünf zunächst darauf folgenden Jahre mit Zinsen zu jährlichen fünf vom Hundert vom Tage des Besitzantritts an laufend. ꝛc.

8) Sollte ein Steigerer seinen Steigpreis nicht pünktlich bezahlen, so sind die Versteigerer oder deren Rechtsinhaber berechtigt, den Zuschlag nach einem erfolglosen Befriedigungsgebot von fünfzehn Tagen als aufgelöst zu betrachten und in Folge dessen die Liegenschaft nach Anleitung des Art 161 des Einführungsgesetzes zur bürgerlichen Prozeß- ordnung wieder versteigern zu lassen, um sich aus dem Erlöse bezahlt zu machen.

Die Versteigerer cediren andurch die Steigpreise sammt Accessorien an den anwesenden, es also an⸗ nehmenden Lion Levi, Lederhändler, in Bliescaftel wohnhaft, und setzen denselben in alle Rechte, Kla— gen und Privilegien gegen die Steigerer und Steig— objekte ausdrücklich ein, und es haben sonach die Steigerer ihre Steigpreise in der Wohnung des Cessionars in Bliescastel zu bezahlen. Ausgeboten und zugeschlagen wurde was folgt:

Im Banne von Alschbach.

Plan Nr. II1814, dreizehn Aren 29 Quadratmeter Acker am Nauwieserberg, fünfte Ahnung neben Michael Dier, um zweihundertdreißig Mark, dem Peter Foos senior, Ackerer in Alschbach welcher nach Vorlesung unterschrieb.

Unterschrieben ist: Foos. Worüber Protokoll. Auf dem Originale ist unter— schrieben unter Anderm: Schmolje, k. Notar.

Vorftehender, dem Cessionar ertheilter Auszug wird hiermit für vollstreckbar erklärt.

gez. Schmolze, k. Notar.

Voranstehende Ausfertigung wird hiermit gegen den obgenannten Peter Foos, vielmehr da derselbe nun gestorben ist, gegen dessen Rechtsnachfolger, nämlich dessen mit seiner auch verlebten Ehefrau Anna Maria Rothermel erzeugte Kinder, als: L.Katharing Foos, Ehefrau von Johann Huber, Bäcker und Ackerer, in Alschbach wohnhaft; 2) Peter Fons. Holzschnitter; 3) Joseph Foos, Holzschnitter; Maria Foos, ledig, ohne Gewerbe; 5. Sophie Foos, Ehefrau von Heinrich Kleebach, Zuckerbäcker, diese vier früher in Alschbach wohnhaft und jetzt in Amerika sich aufhaltend welche fünf Kinder laut einer Bescheinigung des Bürgermeisteramtes Blieskastel vom neunten April laufenden Jahres, die nach einer Urkunde des unterzeichneten Notars vom heutigen Tage im Archiv dieses Notars hinter⸗ legt ist, die gesetzlichen Erben der genannten ver— lebten Peter Foosschen Eheleute sind für voll streck⸗ bar erklärt und zwar bis zum Belaufe eines Steig⸗ preisrestes von dreiundsiebenzig Mark zehn Pfennig nebst Zinsen und Kosten. Bliescastel, den zwölften April achtzehnhundert vier und achtzig.

gez. Seel, k. Notar.

Der unterzeichnete Lion Lexi, Lederhändler, zu Blies— castel wohnend, in seiner Eigenschaft als Cessionar der Wittwe und Kinder des in Alschbach verlebten Ackerers Johann Müller des dritten

fordert

den Peter Foos senior, Ackerer zu Alschbach, viel⸗ mehr da derselbe gestorben, dessen Rechtsnachfolger, nämlich dessen mit seiner auch verlebten Ehefrau Anna Maria Rothermel erzeugte Kinder, als lL.Katharina Foos, Chefrau von Johann Huber, Bäcker und Ackerer, in Alschbach wohnend, 2) Peter Foos, Holzschnitter, 3) Jofeph Foos, Holzschnitter, H Maxig Foos, ledig, ohne Gewerbe, 5) Sophie Foos, Ehefrau von Heinrich Kleebach, uckerbäcker, und Letzteren selbst diese vier früher in Alschbach wohnhaft und jetzt in Amerika ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort Schuldner,

hiermit auf, binnen fünfzehn Tagen von Zustel⸗ lung dieses Aktes an gerechnet, an den Gläubiger Levi zu bezahlen, die an Weihnachten 1879, 1880, 1881, 1882 und 1883 fälligen fünf ersten Terminen und Sechsteln des schuldigen Steigpreises ad é 230 mit dem Restbetrage von acht und dreißig Mark 43 3 nebst Zinsen der Hauptrestschuld ad I6 M 76 83 vom 21. Januar 1884 an, sowie die Kosten einer bürgermessteramtlichen Bescheinigung und eines am 12. April 1884 vor dem K. Notar Seel zu Bliescastel aufgenommenen Depositions⸗ aktes über die Rechtsnachfolge des Schuldners sowie der Vollstreckungsklausel selbst mit zusammen acht Mark 08 4 und die Kosten dieser Aufforderung nebst Zustellung, andernfalls Requirent Levi nach Ablauf dieser Frist die durch obengenannten Peter Foos senior vermöge beregter Urkunde gesteigte, hiernach beschriebene Liegenschaft Kraft der in dieser Urkunde enthaltenen Bedingung anderweitig am Mittwoch, den vierten Juni 1884, Nachmittags ein Uhr, zu Alschbach in der Wirthschaft von Jacob Dawo durch den K. Notär Herrn Seel in Bliescaste öffentlich wegen Nichtbezahlung in CEigenthum wieder versteigern lassen wird, um sich aus dem Erlöse

für sein Gesammtguthaben, soweit thunlich, bezahlt zu machen, zu welcher Versteigerung die Requisiten

mit dem Bemerken eingeladen werden, daß dieselbe auch in ihrer Nichtanwesenheit vorgenommen wird. Beschreibung der Liegenschaft:

Plan Nr. II8I9 13 Aren 23 Quadratmeter Acker am Nauwieserberg, fünfte Ahnung, neben Michael Dier, Bann Alschbach.

Bliescastel, den 14 April 1884.

gez. Lion Levi.

Vorstehende Aktenstücke werden nach ertheilter richterlicher Bewilligung den Obengenannten: D Maria Foos, ledig und ohne Gewerbe, 2) Sophie Foos, Ehefrau von Heinrich Kleebach, Zuckerbãcker und Letzteren selbst. Alle zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, hiermit öffent- lich zugestellt.

Bliescastel, den 26. April 1884.

Der K. Amtsgerichtsschreiber: Mayer, K. Sekretär. 20249 Oeffentliche Zustellung.

Der Destillateur Emil Kraufe hier, Fürbringer⸗ straße 8, vertreten durch den Justizrath Arndts hier, klagt gegen den Schankwirth Reinhold Schul; (Aufenthalt unbekannt) wegen einer Darsehng⸗ forderung von 1600 eυν und Zinsen, mit dem Antrage:

den Verklagten zu verurtheilen, an Kläger

1500 ½6 nebst 4 0.½ Zinsen feit 1. Januar 1830

zu zahlen, das Urtheil auch gegen Sicherheits-

leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 55. I. Tr., Zimmer 535, auf

den 7. Juli 1884, Vormittags 10 Uyr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 5. April 1884.

; Bösche,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. [20238] Oeffentliche Zustellung.

Die Hebamme Bertha Böhnke, geb. Eggert, zu Adlershorst, vertreten durch den Rechtsanwalt Aronson zu Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den pensionirten Polizeidiener Herrmann Böhnke, un= bekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 22. September 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bromberg, den 23. April 1884.

Gerichtsschreiberei Abtheilung J. des Königlichen

Landgerichts. [20264 Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer August Mathieu zu Habudingen klagt gegen den Notariatsclere Etienne Ferdinand Foulls, vormals zu Habudingen, jetzt ohne bekannten Wohn: und Aufenthaltsort, wegen Forderung für Kostgeld und Baardarlehen mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 235 4 68 mit Zinsen seit dem Tage der Klage und das zu erlassende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor da Kaiserliche Amtsgericht zu Chateau⸗Salins auf

Mittwoch, den 11. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Boucon, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts

20250] Oeffentliche Zustellung.

Der Bermann Mayer, Handelsmann in Cochem, vertreten durch Rechtsanwalt we e n, klagt gegen den Jacob Thönnes, Taglöhner, früher zu Wirfuß. jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Kons., wegen eines Streitgegenstandes im Werthe von 1114 6 mit dem Antrage, das am 12. Dezem— ber 1883 am Amtsgerichte zu Cochem auf Anstehen der Maria Thönnes, damals Dienstmagd in Wir⸗ fuß, jetzt Ehetrau Anton Schuster zu Roes, Eheleute Peter Waldecker, Ackerer zu Wirfuß, eine Summe von 1114 ½ erwirkte Anerkenntniß urtheil und die darauf genommene Hypothekar-Fn—= skription beim Königlichen Amtsgericht dem Kläger gegenüber als hiermit angefochten für unwirkfam zu erklären, sowie das an demselben Tage in gleicher Weise zum Vortheil des Beklagten Jacob Thönnes ergangene ,,,, und die darauf ge⸗ nommene Hypothekar-⸗Inskription dem Kläger gegen= über gleichfalls für unwirksam zu erklären 2c. 2c. und ladet den Beklagten Thönnes zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz auf den 10. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Coblenz, den 24. April 1884.

Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.