1884 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 M 650 8. für das Uierteljahr. Cmnecticnaprein für den Kaum einer Arnckzeile 80 41

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M 1IHO3. Berlin, Donnerstag,

dition: 8w. Wilhelmstraße Rr. 32.

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den 1. Mai, Abends. 1884.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Postrath Ludewig, vortragenden den Rothen Adler-Orden zweiter m Gymnasial⸗Direktor Dr. Kiesel Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Justiz⸗Rath Kayser a. D. Dr. eitstein, bisher zu Wesel, und dem ern im Kreise Torgau den Rothen Obersten z. D. von Lan⸗ des 1. Bataillons (Crossen) Landwehr⸗Regiments Nr. von Hessert, bisher Bezirks-Com— (Darmstadt Il) 3. Großherzoglich und dem Oberst⸗ Commandeur des andwehr⸗Regiments dritter Klasse; dem rfurt den Königlichen Kantor und Organisten dem evangelischen Lehrer ise Angermünde und dem katho⸗ Grünwald im Kreise Grünberg den öniglichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ erigen Revierförster Kaiser Bezirks⸗Feldwebel Schwarzer Thüringischen Landwehr⸗Regi⸗ hrenzeichen zu verleihen.

Nach Artikel 1 dieser Verordnung wird eine von 5 Tagen festgesetzt für Schiffe, gen der Flüsse Indus, nplätzen Hindostans un Zwischenhaäͤfen sich einer Qua zwungen gewesen sind.

In Artikel 2 werden die Bestimm Nr. 5 vom 28. März d. J. aufre des „R. A.“

uarantäne welche von den zwischen Ava und Irawaddy ge⸗— d Birmaniens kommen rantäne zu unterziehen

dem Geheimen Ober— Rath im Reichs-Postamt, Klasse mit Eichenlaub; de zu Düsseldorf den Rothen Schleife; dem Recht zu Brilon, mann zu Ehrenbr Einnehmer Hanke Adler⸗Orden vierter Klasse; gen, zuletzt Bezirks-Commandeur Brandenburgischen Oberst⸗Lieutenant 3 D. mandeur des 1. Hessischen Landwehr⸗Regime Lieutenant z. D. W 1. Bataillons

den Mündun legenen Küste

sanwalt und Notar,

dem Gymnasial⸗Oberlehrer ungen der Verordnung

cht erhalten. (Vergl. Nr. 94

vom 21. April 1884.

In Artikel 3 dagegen des Suezkanals gelegener kommen und au

wird für Schiffe, welche von jenseits egyptischen Hafenplätzen Ueberahrt irgend welche n, die in der Verordnung J. vorgesehene strenge Quarantäne von

denen während der heitssymptome sich gezeigt haber vom 3. Juli v. 20 Tagen wieder eingefüh

Bataillons nts Nr. 117, inckler, bisher Bezirks— Rawitsch) 4. Posenschen L den Königlichen Kronen-Orden Gießler zu E Klasse; dem

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften Reichs⸗-Postanstalten. hmen mit dem Reiche— tung getroffen worden, Patentgesetzes zur Verö gen und Zeichnungen, a Patente erfolgt, welche bisher ausschließli wurden, auch durch erden können.

Seminarlehrer a. D. Kronen⸗Orden vierter Lirsch zu Grünberg in Schlesien, Schmidt zu Oderberg im Kre lischen Lehrer Bock zu Adler der Inhaber des K zollern; sowie dem bish lebsen, Am

durch die

Im Einverne weise die Einrich gabe des Reichs— den Beschreibun Ertheilung der

Patentamt ist versuchs⸗ daß die nach Maß— ffentlichung gelangen— uf Grund deren die die sogenannten Patent— ch durch die Reichsdruckerei lung der Reichs⸗-Post⸗

gen entgegen gengn:men auf ( von Patente ch riften (zum or ld afen⸗ Natentschr (en einer und deselben

ts Uslar, und dem vom 2. Bataillon (Eisenach) 5.

7 5. vertrieben ments Nr. 94 das Allgemeine E

anstalten bezogen w Es werden Bestellun a. einzelne Klassen den Bez nge aller

Se. Majßestät der König haben Allergnädigst geruht:

Personen im Ressort des Ministeriums n die, Erlaubniß zur tpreußischen

den nachbenannten der öffentlichen Arbeite ihnen verliehenen nich theilen, und zwar:

der Commandeur⸗ Herzoglich anhalt

h. zwanzig Patentschrift und einzelne Exemplare einer be Im Allgemeinen schriften die für den 3 gen maßgebend. Reichs⸗Postanstalten ertheilt. Berlin W., den 30. April 1884. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Anlegung der

hr Exemplare einer hestimmten Ordens⸗Insignien zu er—

Patentschrift. ng auf Patent— r bestehenden Bestimmun— ft wird von sämmtlichen

sind für die Bestellu eitungsverkeh Nähere Auskun

Insignien zweiter Klasse des ischen Haus-Ordens Albrechts

des Bären: Ober⸗Baurath Baensch, erium der öffentlichen Arbeiten, Eisenbahn⸗-Direktions Magdeburg;

dem Geheimen vortragenden Rath im Minist

Präsidenten Loeffler zu

der Ritter-Insignien erster Llasse desselben 21. Plenarsitzung des Reichstages, eitag, den 2. Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr. ordnung: Wahl prüfungs-Kommission, be⸗ ordneten Cronemeyer im 19. han⸗ Mündlicher Bericht der betreffend die Wahl des Wahlkreise der Provinz Weiterer mündlicher Bericht der betreffend die Wahl im 3. Wahlkreise des Regierun richt der Wahlprüfungs⸗Komn geordneten Stanislaus von Chlapow Regierungsbezirks Posen. ordnung, betreffend die den Tarifen A zu den

spanischen Handels- und

dem Baurath Siehr zu Insterburg;

des Ehren kreuzes

des Fürstlich li

wr, dem,. Wirklichen Geheimen Ober⸗

Ministerial-Direktor Brefeld im Mini Arbeiten;

des Ehrenkreuzes erster Klasse desselben

erster Klasse mit der Krone ppischen Gesammthaufes:

Regierungs⸗Rath und sterium der öffentlichen

Mündlicher Bericht der treffend die Wabl des Abge noverschen Wahlkreise. prüfungs⸗Kommission, Bostelmann im 17. burg).

Kommission

Abgeordneten Hannnver (Har— Wahlprüfungs— en von Gehren gsbezirks Cassel. Zweiter Be— ssi über die Wahl des Ab— ski im 6. Wahlkreise des Berathung der Kaiserlichen Ver— Ausdehnung der Zollermäß deutsch-italtenischen und d ahrtsvertrage, vom 20. Oktober

des Abgeordnet den vortrag Geheimen heimen Regierungs⸗R

des Offizierkreuzes des Takowo⸗O M Eisen bahn Stationsvorsteher Heydt zu Frank—

genden Räthen im Mini Ober Baurath : Sipman; sowie

Königlich serbischen

sterium der öffentlichen Grüttefien und Ge—

igungen in em deutsch⸗

da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld— ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Stadtanleihescheinen zum Betrage von 60 000 4, in Buchstaben:

Sechezigtausend Marke, welche in folgenden Abschnitten:

oM 0900 M zu 1000 ,

26 6569 , zu 565

10000 , zu 200

zusammen S5 55h5ßh X nach dem anliegenden Muster anzufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs plans mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom J. Oktober 1887 46 mit wenigstens zwei Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unfere landesherrliche Genehmigung ertheilen“ Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Stadtanleihe⸗ scheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, obne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver— pflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird ' für' die Befriedigung der Inhaber der Stadtanleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel Gegeben g lin den 16. April 1884 2

. Rm. Für den Ninister des Innern. . von Gohßler. von Scholz. Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. n. Stadtwappen.

Gumbinner Stadt ⸗Anleiheschein vierte Ausgabe. Buchstabe ... Nr. ...

über

188 latt glichen Regierung zu Gumbinnen 1

Seite ... laufende Nr. .. 5.

Wir Magistrat der Stadt Gumbinnen urkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines der hiesigen Stadt ein Darlehn von... .. Mart schreibe *.* . Mark Reichs⸗ währung gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen, indem wir versprechen, dasselbe vom. 3... ab mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und jedem Vorzeiger dieses, unter den folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen, prompt binnen spätestens acht und zwanzig Jahren zurückzuzahlen“

) Es werden ausgegeben und mit folgenden Nummern von Ul bis 120 versehen: 30 Stück à 1000 4M . 7.

14

. K 2) Jedem Anleihescheine werden zehn Zinsscheine für den d 188. bis dahin 185. beigegeben, Oktober jeden Jahres. u lgenden fünf Jahre werden neue Zinsscheine für je fünf Jahre nach vorheriger öffentlicher Be— kanntmachung von der Stadthauptkasse an die Vorzeiger der, der älteren Zinsscheinreibe besgedruckten Anweisung ausgereicht. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗ scheinreihe an den Inhaber Tes Anleihescheins, fofern dessen Vor— zeigung rechtzeitig geschehen ist 4) Die Verzinsung erfolgt zu vier Prozent in den gedachten halb—

jährigen Terminen.

1883. Dritte Berathung de treffend die Anfertigung und auf Grund der in zweiter Bera Zweite Berathung des Entwurf gehalt den Gold- und Silbe der VI. Kommission.

s Entwurfs eines Gesetzes, be— Verzollung von Zündhölzern, thung gefaßten Beschlüsse. s eines Gesetzes über den Fein— rwaaren, auf Grund des Berichts

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Postrath und vortragenden Rath im Reichs⸗

5) Zur Tilgung und Verzinsung dieser 60 000 M wird im Stadthaushalts . Etat eine Summe von 3600 M jährlich ausgeworfen, durch welcke in Gemäßheit des aufgestellten Tilgungsplanes, bei steigender Tilgung und abnehmenden Zinszahlungen in spaäͤtestens acht und zwanzig Jahren die Schuld getilgt werden wird. Nach Maßgabe des Tilgungesplanes findet jährlich in der ersten Woche des Monats März die Ausloosurng der Anleihescheine in öffentlicher

Stadtverordneten versammlung sstatt.

Postamt, Schaum die Posträthe Triebe Ferlin zu Ober-Posträthen und Reichs- Postanit, die Posträthe

Berlin zum Geheimen Ober—

Postrath, Gottgetreu

setreu und Pressel in ständigen Hülfsarbeitern im Fischer in Stettin, Blindo w

Königreich Preußen.

nach dem Eintritt dieses Fälligkeitstermines Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

6) Die Auszahlung der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt 1. Oktober desselben Jahres und auch in der

i ke s folgenden Zeit nach dem Nennwerthe auf der Stadtkasse gegen Rückgabe der Anleihe=

scheine nebst Zinsscheinen und den Anweisungen.

n Breslau und Wentzel in bost⸗Inspektoren Dehn in Tasche in Arnsberg, Sekretäre Stille

Els.) und Sautte

den Ober⸗Regierungs⸗Rath Steuer⸗Direktion in Berlin Provinzial

Berlin zu Ober-Posträthen, die Rehan in Kiel, expedirenden

Schulze bei der Provinzial— Finanz-Rath und

*

ZHumbinnen, Geheimen in Cöln (Rhein), Hubert in S r in Erfurt zu P

zum Geheimen Steuer⸗Direktor, und

den bisherigen Regierungs- und S deburg zum Provinzial-⸗Schulrath 3

der fehlenden zurückbehalten und zur Einlösung derselben event, den Glaͤubigern nachgezahlt.

chulrath Menges zu U ernennen.

86 sowie die gekündigten Anle osträthen zu ernennen.

Sollten die ausgereichten Zinsscheine fehlen, so wird der Betrag verwendet,

7) Gleich nach erfolgter Ausloosung werden die ausgeloosten,

ibescheine, unter Bezeichnung ihrer Buch—

staben, Nummern und Beträge, sowie des Termines, an welchem die

Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht Pr ivilegium

auf den Inhaber lautender An⸗ t Gumbinnen zum Betrage von

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Legations-Sekretär bei

Fesandtschaft im Haag, von Tüm egations⸗Rath zu verleihen.

scheine behufs Empfangnahme des Kapitals Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, dem Zahlungstermine im Amtsbiatt der Königlichen

wegen Ausfertigung

der Kaiserlichen leihescheine der Stad

pling den Charakter als

und Eigenthümer zur Vorlegung der betreffenden Anleihe⸗

; aufgefordert. drei, zwei und einen Monat vor Regierung zu

Gumbinnen‘, in der Preußisch · Littauischen Zeitung! und im

„Deutschen Reichs, und Preußischen Staats ˖ Anzeiger“. eins diefer Blätter eingehen sollte, wird nach Königlichen Regierungs⸗Praäfidenten anderes treten.

Wir Wilhe lm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. Nachdem die Stadtverordnetenver der Sitzung am 21. April 18583 be öffentlichen Schlachthauses erforder leihe zu bescha

sammlung zu Gumbinnen in schlossen hat, die zum Bau eines Wege einer An— ag des Magistrats,

eden Inhaber laufende, mit Zinsscheinen r Gläubiger unkündbare 60 000 ½ ausstellen zu

Die Königlich

em 23. v. Mts. die

eröffentlicht. (Vergl. Nr. 94 des 884)

lichen Mittel im ffen, wollen Wir auf den Äntr zu diesem Zwecke auf j versehene, Seitens de scheine im Betrage von

italienische Regierung hat unter Verordnung Nr. 6 „R. A.“ vom 21. April

1 enische. tober desselben Jahres zur Einlösung eingerei t, so See⸗Sanitäts⸗ i 9g eingereicht, so

Tage die Verzinfung der ausgeloosten Anleihescheine

Stadtanleihe⸗

e Sofern R Bestimmung des an dessen Stelle ein entsprechendes

8) Werden die ausgeloosten Anleihescheine nicht bis zum 1. Ok⸗ rt mit diesem

. ö 1 ine auf. - 9) Auf die Beträge der ausgeloosten Anleihescheine, die nicht

eingelöst werden, haben die Eigenthümer nur insoweit ein Recht, als