1884 / 103 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

sie sich noch binnen dreißig Jabren nach eingetretener Fälligkeit melden und verjäbren diese demnächft zu Gunften der Stadtiommune.

10) Der Stadtgemeinde bleibt das Recht, den Tilgungsstock zu verstãr ken. .

11) Wenn die Stadtgemeinde es vorziehen sollte, die zu tilgenden Anleihescheine statt der Ausloofung aus freier Hand zu erwerben, fo werden die auf diesem Wege getilgten Nummern jedesmal durch die unter Nr. 7 bezeichneten Blätter sffentlich bekannt gemacht.

12 Den Gläubigern steht kein Kuͤndigungsrecht zu.

153) Die getilgten Anleibescheine werden in Gegenwart des Ma— greek unter Zuziehung einer Gerichtsperson oder eines Notars, ver⸗ nichtet.

14) Die fälligen Zinsscheine werden von der Stadtkasse an Zah— lungsstatt angenommen.

15) Der Betrag der fälligen Zinsscheine wird an jeden Vorzeiger gegen Auslieferung derselben zu den festgesetzten Terminen und auch in der nach dem Eintritt dieser Fälligkeits termine folgenden Zeit aus der Stadtkasse gezahlt.

16) Die rückständigen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt- kommune, wenn sie nicht in den nächsten vier Kalenderjahren nach dem Fälligkeitsjahre bei der Stadtkasse abgehoben werden.

17) Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 88. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 365. Januar 1877 (Reichs ⸗Gesetzhlatt S. S3), bezw. nach 8. 20 des Ausführungsgefetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gef. S. S. 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjäbrungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis . nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

18) Das gesammte Vermögen und die Steuerkraft der Stadt—⸗ gemeinde Gumbinnen haftet den? Gläubigern fur diese Schuld.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

e

Der Magistrat.

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats-Vorsitzenden und zweier Magistrats⸗-Mitglieder unter Beifügung der Amtstitel.) Die Stadtkasse. Eingetragen in die Kassen⸗Kontrole

Unterschrift.) Hierzu sind zehn Zinsscheine Reihe 1 Nr. 1 bis 10 nebst An⸗ weisung ausgereicht. Regierungsbezirk Gumbinnen. Sinsschein .

Provinz Ostpreußen. Reihe..

zum Gumbinner Stadt Anleiheschein . . J

Der Magistrat. (Unterschriften.)

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner— halb vier Jahren nach Ablauf des

J Kalenderjahres der Fälligkeit er Unterschrift.) hoben wird. .

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats-Vor⸗ sitzenden und der beiden Magistrats-Mitglieder können 'mit Lettern eder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein bejw. jede Anweisung mit der eigenbändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Eingetragen Kontrole Seite.... Die Stadtkasse.

Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen.

,, . zum Gumbinner Stadt ⸗Anleiheschein .. . Ausgabe, Buchstabe ....

Der Magistrat. (Unterschriften.) Eingetragen Kontrole Seite Die Stadtkasse. (Unterschrift.)

Anmerkung. Die Namenkunterschriften des Magistratẽ⸗ vorsitzenden und der beiden Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein bezw. jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Finanz⸗Ministerium.

Dem Prorinzial-Steuer⸗Direktor, Geheimen Finanz⸗Rath Schulze ist die Stelle des Provinzial-Steuer-Direktors für die Provinz Schlesien in Breslau,

dem Regierungs-Rath Dirksen zu Breslau ist die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direktion zu Berlin und

dem Regierungs-Assessor Bonnenberg zu Göln die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer Direktion da— selbst verliehen worden.

Ministerium der geist lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Provinzial-Schulrath Menges ist dem Provinzial— Schulkollegium zu Berlin überwiesen worden. ö Der Privatdozent an der Universität zu Leipzig, Dr. Hermann Ost ist zum Dozenten für Chemie an die Tech⸗ nische Hochschule zu Hannover berufen worden. Der ordentliche Lehrer Schmidt vom Schullehrer— Seminar zu Usingen ist in gleicher Eigenschaft an das Schul—

lehrer⸗Seminar zu Osterburg versetzt worden.

Kriegs-⸗Ministeri chm. Bekanntmachung.

Für die Sommermonate vom 1. Mai bis zum 31. Ok— tober einschließlich ist das Zeughaus an den Besuchstagen von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags geöffnet.

Berlin, den 29. April 1884.

Königliche Zeughaus-Verwaltung. Ising. J. V.: Schuller.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Hannover.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Von den zuständigen Staate⸗ und Kirchenbehörden wird die Errichtung einer neuen evangelischen

. Parochie der Dankeskirche hierselbst beabsichtigt, welcher der unten beschriebene Sprengel unter Auspfarrung der darin wohnenden Evangelischen aus ihrem jetzigen Parochialverbande mit der Nazareth—⸗ bezw. St. Paul⸗ und Invalidenhaus⸗Civilgemeinde zugewiefen werden soll.

„Die Grenze der neuen Parochie wird im Nordwesten ge— bildet durch die Berliner Ringbahn von deren Kreuzungs⸗ punkte mit der Hamburger Bahn ab bis zur Reinickendorfer— straße, durch die Hamburger Bahn von demselben Kreuzungs— punkte ab bis zur Zweigbahn nach der Gasanstalt und durch die Zweigbahn nach der Gasanstalt. Die letztere einschließend umfaßt die Parochie folgende jetzt vorhandenen Straßen und

Plätze:

I) das Südufer zwischen der Ringbahn und der Perle— bergerstraße,

2) die Perlebergerstraße zwischen und dem Südufer,

3) die Heidestraße zwischen der Perlebergerstraße und der Zweigbahn nach der Gasanstalt,

4) den Platz am Nordhafen,

5) die Liesenstraße,

6) die Grenzstraße einschließlich der Nummern 6 und 5 (83 beziehungsweise 84 der Gartenstraße),

IJ). die Hochstraße zwischen der Neuen Hochstraße und der

k ausschließlich der Nummer 37 (Ecke der Wiesen⸗ raße), 8) die Kolbergerstraße ausschließlich der Nummern 16 und 17 (Eckgrundstücke der Wiesenstraße),

9). die Pankstraße zwischen der Reinickendorferstraße und Wiesenstraße, ausschließlich der Nummern 12 und 45 (Eck⸗ grundstücke der Wiesenstraße),

10) die Köslinerstraße, ausschließlich der Nummern 10 und 11 (Cckgrundstücke der Wiesenstraße),

UI) die Weddingstraße ausschließlich der Eckgrundstücke der Reinickendorfer⸗ und Weddingstraße,

12) die Gerichtsstraße zwischen der Pankstraße und der Grenzstraße, 35

13) die Reinickendorferstraße zwischen der Pankstraße und Schulzendorferstraße,

14) die Dalldorferstraße,

15) die Schulzendorferstraße,

16) die Neue Hochstraße,

UT Die Müllerstraße von der Chausseestraße bis zur

Ringbahn, 18) die Fennstraße, 19 die Sellerstraße, 20) die Tegelerstraße von der Fennstraße bis zur Ring⸗

der Hamburger Bahn

bahn, 2) das Nordufer von der Fennstraße bis zur Ringbahn. Wenn jedoch im Laufe der Zeit die Abtrennung? eines Theils dieses Parochialsprengels erforderlich werden sollte, so soll dieselbe erfolgen können, ohne daß die Gemeinde, der Pfarrer oder die Kirchenbedienten deshalb auf Entschädigung Anspruch haben.

Neben den Taxen der Tauf-, Trauungs- und Attest⸗ gebühren, wie solche durch Beschluß 11 der vereinigten Kreissynoden hestätigt unter dem 8. 18. Juli 1881 für ganz Berlin endgültig festgesetzt sind, sollen bis auf Weiteres für die Angehörigen der neuen Parochie, je nach ihrer bisherigen Zugehörigkeit zu Nazareth oder St. Paul oder Invalidenhaus auch die Begräbnißstolgebühren-Taxen je dieser Kirchen in fortdauernder Geltung bleiben; und sind die Gemeindeorgane von Sophien bereit, die Mitbenutzung Fes III. Sophienkirch—⸗ hofes zunächst auf ein Jahr und fortan mit halbjähriger Kündigung auf je ein weiteres Jahr den sämmtlichen Ange— hörigen der neuen Parochie zu denselben Bedingungen zu ge— statten, wie bisher schon den Gemeindegliedern der Invaliden⸗ haus⸗Civilgemeinde.

Indem wir diesen Parochial-Regulirungsplan hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir alle dabei be— theiligten Gemeindeglieder auf, etwaige Einwendungen dagegen bis zum 20. Mai d. J. während der werktäglichen Geschäfts— stunden von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Amtszimmer Nr. 9 unseres Geschäftslokals Schützenstraße Nr. 26 1 bei dem Konsistorialsekretär Herrn John unter ge— eigneter Legitimationsführung schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

Berlin, den 26. April 1884.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. (L. S.) Hegel. ( Bei der am 2. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der pro

18834 85 einzulösenden Paniagl-Obligationen des vormals Land? gräßflich hessiscen, durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach in Frankfurt a. M. negociitten 5 igen Staats anlehens von 159000 Fl. vom 1. Au gu st 1859 sind durch das Zoos zur Rück⸗ am 1. August 1884 folgende Nummern bestimmt worden: Nr. 2 20 26 40 47 65 74 75 92 100 106 120 121 189 2 14 Stck. à 500 Fl. S5714 6 11 999,96 6, Nr. 217 232 253 265 274 283, je A, B., C., D., E. 30 Sick. 2 109 Fl. 171,43 M6 5142, 90 M6, Summa 44 Stck. im Werthe ron 1714285 Die Inhaber dieser Olligationen werden hiervon mit dem Be— merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückhahlungstermine stattfindet, bei dem genannten Bankhause, bei jeder Königlichen Regierungs, und Bezirks- HauptkasFse, der Königlichen Staatsfchulden? Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskaffe in w a. M. und der Königlichen Steuerkafse in om burg v. d. Höhe gezen Rückgabe der Obfigationen nebst den dazu gehörigen Zinsscheinei Reihe IV. Nr. 3—8' erheben können. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zins⸗ scheine wird am Kaxitalbetrag der Obligation zurückbehalten. Soll die Einlösung von deigleichen Obligationen weder bei dem vor⸗ bezeichneten Bankhause, noch bei Königlicher Regierungs⸗Hauptkasfe hier, bei der Königlichen Kreiskesse in Frankfurt a. M., ober der König— lichen Steuerkasse in Homburg, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins—⸗ scheinen 14 Tage vor dem Verfalltermine bei letzterer Kasse einzu⸗ reichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung dem Unterzeichneten

Rückständig sind noch aus der Verloosung:

pro 1. August 1883: Nr. 115, Nr. 254 A, Nr. 239 B., r.

280 C., Nr. 235 D., Nr. 280 E. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren

Einlõsung aufgefordert.

Wiesbaden, den 4 April 1884.

Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Se. Ma jestät der Kaitser und König nahmen gestern den Vortrag des Staats⸗-Ministers von Puttkamer entgegen.

Heute empfingen Se. Majestät die Commandeure der Leibregimenter zum Rapport und hörten die Vorträge des Kriegs⸗-Ministers und des Chefs des Militärkabinets.

Um 5 Uhr findet im Palais ein größeres Diner statt.

Der Bundesrath zusammen.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage. ann

In der heutigen (79.) Sitzung des auses der Abgeordneten, welcher der Minister der ven he Arbeiten Maybach, der Justiz-Minister Dr. Friedberg! und der Finanz⸗Minister von Scholz nebst zahlreichen Kommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung: die nochmalige Abstimmung über die Anträge der Abgeordneten Kleist von Bornstedt, Dr. Köhler, von Rauchhaupt und Stengel zu dem Entwurf einer Jagdordnung und Schlußabstimmung über den letzteren Entwurf selbst.

Es wurde demnächst abgestimmt über die Anträge, die in 6. vorigen Sitzung schriftlich eingereicht worden. Dieselben

iten:

I. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1D In S. 44 die Worte mit Windhunden und zu streichen

und den Paragraphen so zu faffen:

Die Jagd. mit jagenden Hunden (Bracken) außerhalb ein⸗ gefriedigter Wildgärten kann durch Polizeiverordnung verboten J ö ö ö 8

2) In 5. 45 atz? hinter „(Vorste 1

und Windhunde“. ö k

trat heute zu einer Sitzung

einzuschalten

. . ö . 33 i,. IL. Unterantrag zu dem Antrage des Dirichlet, Nr. 250 der Drucksachen ad 8. . . Das ' nn. ö . beschließen: Im zweiten Satz des 5. 44 hinter „Halmfrüchte“ zu setzen „oder Buchweizen“. ö d Dr. Köhler.

III. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im 2. Alinea des §. 93 statt „der Provinz“ zu setzen von“. von Rauchhaupt. IVI. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 37 8. ‚. n, . ie vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelösten Jagdscheine haben nur bis zum 31. März 1885 Guͤlrigtei. ; 66

Die Anträge wurden ohne nommen. . Dia Schlußabstimmung über die Jagdordnung selbst war eine namentliche. Die Vorlage wurde mit 194 gegen 138 Stim— men angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend Ergänzung und Abrundung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kom munalabgaben.

8. L lautet nach den Beschlüssen der Kommission: Aktiengesellschaften, Kom manditgesellschaften auf Aktien, Berg⸗ gewerkschaften, eingetragene Genossenschaften. deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ibrer Mitglieder hinausgeht, Konsumvereine jeder

Art, insofern dieselben Gewinne für ihre Mitzlieder verrechnen

und juristische Personen, insbefondere auch? Gemeinden und

weitere Kommunalverbände unterliegen in Gemeinden, in welchen sie

Grundbesitz, gewerbliche Anlagen, Eifenkahnen oder Bergwerke

haben, Pachtungen, stehende Gewerbe, Eifenbahnen oder Bergbau

betreiben, hinsidtlich des ihnen aus diesen Quellen in der Gemeinde zufließenden Einkommens, den auf das Einkommen gelegten Ge⸗ meindeabgaßen. Als Besitzer von Eisenbahnen gelten Tiejenizen

Eisenbahn⸗Aktiengesellschaften nicht, die ihr Unternehmen dem

Staate gegen eine unmittelbar an die Aktionäre zu zahlende Rente

übertragen haben.

Bis zur anderweiten Regelung der Heranziehung des Staats-

siskus zu den auf das Einkommen gelegten Gemeindeabgaben in

Verbindung mit der Ueberweifung von Grund- nnd Gebãudesteuer

an die Kommunal verbände unterliegt der Staatsfiskus diesen Ab⸗

gaben bezüglich des Einkommens aus den von ihm betriebenen Ge— werbe⸗ Eisenbabn⸗ und Bergbauunternehmungen, den Domänen und Forsten, sowie von allen übrigen nicht einem öffentlichen

Dien ste oder Gebrauche gewidmeten, dem Staate gehörigen Anlagen,

Grundstücken und Gebäuden, insofern dieselben nicht als zu den

Betriebsverwaltungen des Staates gehörig bereits zur Steuer her—

angezogen sind. .

e Der in Absatz 1 gedachten Abgabepflicht unterliegen auch phr—

sische Personen, welche in Gemeinden, ohne daselbst einen Wohnsitz

zu haben, oder sich länger als drei Monate aufzuhalten, Grund⸗ besitz, gewerbliche Anlagen, Eisenbahnen oder Bergwerke haben,

Pachtungen, stehende Gewerbe, Fisenbahnen oder außerhalb einer

Gewerkschaft Bergbau betreiben (Forenfen).

Der Abg. Zelle wünschte, daß eingetragene Genossen— schaften und Konsumvereine in allen Fällen von der Gemeinde— steuer frei zu lassen seien.

Der Abg. Schmidt (Sagan) trat für die Beschlüsse der Kommission ein.

Der Regierungskommissar,

Stengel. Debatte vom Hause' ange—

Unter⸗Staatssekretär Herrfurth bat, den Zusatz, welchen das erste Alinea des s. Fin der Kommission erhalten, zu streichen, ebenso den Zusatz des zweiten Alinea von den Worten „sowie von allen“ dis „heran⸗ gezogen sind“. .

Der Abg. Dr. Langerhans hielt es für ungerecht, wenn die Genossenschaften und Konsumvereine zur Gemeindebesteue— rung herangezogen würden, und bat, im ersten Absatz des S. 1 nach den Beschlüssen der Kommission die Worte „ein⸗ getragene Genossenschaften“ bis „verrechnen“ zu streichen. Der Abg. Lehmann hob hervor, daß der Umfang der von den Genossenschaften und Konsumvereinen gemachten Geschäfte so gewachsen sei, daß sich eine Heranziehung derselben zur Gemeindesteuer wohl rechtfertige. Dieselben dürften steuerlich

zur Prüfung einzusenden sind.

nicht anders behandelt werden als die kleinen Gewerbe.

ö

e 77

,

.

w

Der Abg. Parisius hielt es sür gewagt, in ein Nothgesetz die Frage der Genossenschaften aufzunehmen. Dieselben hatten sich überall als ein wirksames Mittel gegen die Sozialdemo⸗ kratie erwiesen. . . .

Der Abg. Metzner trat für die Kommissionsbeschlüsse ein. Durch die Genossenschaften sei ein fremder Theil in das Ge⸗— schäft hineingeschoben, der im Interesse des Handwerks wieder beseitigt werden müßte. ö.

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dirichlet.

Im Falle des Vorhandenseins einer Schadenersatz⸗ pflicht aus dem Reichs⸗Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civil- senats, vom 28. März d. J., niemals die Zahlung eines Schmerzensgeldes beansprucht werden.

Der kommandirende General des III. Armee-⸗-Corps, General der Infanterie von Pape ist zur Besichtigung der Truppen des Corps abgereist.

Baden. Karlsruhe, 30. April. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat die Braumalzsteuer-Vorlage, entgegen dem Antrage der Kommission, welche die Ablehnung des Gesetzes ohne jedes Eintreten in die Einzelberathung vor⸗ geschlagen hatte, zur detaillirten Berichterstattung an die Kommission zurückverwiesen.

Hessen. Darmstadt, 30. April. (W. T. B.) Heute Nachmittag 5 Uhr fand in der hiesigen Hofkirche die Ver⸗ mählung der Prinzessin Victoria mit dem Prinzen Ludwig von Battenberg statt. Der Trauung, welche von dem Ober-Hofprediger Bender vollzogen wurde, wohnten außer den Mitgliedern der Großherzoglichen Familie Ihre Majestät die Königin von Großbritannien, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Heinrich, der Prinzessin Victoria und der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, ferner Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales nebst Kindern Albert Victor, Luise, Victorie und Maud, die Prxin— zessin Beatrice, der Landgraf und die Landgräfin von Hessen, der Erbprinz von Anhalt und der Fürst Alexander von Bul— garien bei. Bei dem Jawort ertönten von einer im Schloß⸗ garten aufgestellten Batterie 136 Salutschüsse. Der Trauung folgt eine Cour vor den Neuvermählten und sodann ein Gala⸗ diner.

Oesterreich Ungarn. Wien, 29. April. (Wien. Abdpst.! In der heutigen Sitzung des Abgeordneten—⸗

hauses gelangte das Uebereinkommen mit der Nordbahn sammt Motivenbericht zur Vertheilung. /

Pest, 29. April. (Wien. Itg.) Das Abgeordnete n— haus nahm die Gewerbeno velle in dritter Lesung an und setzte sodann die Generaldebatie der Strafhausvorlage fort. Läzaär kritisirte die Vorlage in abfälliger Weise.

Großbritannien und Irland. Lon don, 30. April. (W. T. B.) Das Unterhaus hat die auf Legalisirung der Leichen verbrennung gerichtete Bill, gegen welche sich auch die Regierung ausgesprochen hatte, mit 149 gegen 79 Stim— men abgelehnt.

Portsmouth, 30. April. (W. T. B.) Der Trans—⸗ portdampfer „Crocodile“ ist heute in den Hafen ein— gelaufen. Aus den angestellten Ermittelungen hat sich ergeben, daß die Cholera bereits einige Tage nach Abgang des Schiffes von Bombay an dessen Bord ausbrach, und 8 Sol— daten daran erkrankten, von denen 6 außerordentlich rasch, zum Theil in weniger als einer Stunde nach der Erkrankung, der Krankheit erlagen. An Bord hatte das Schiff im Ganzen 1242 Personen.

Toronto (Kanada), 1. Mai. (W. T. B.) Unter dem Bureau der Verwaltung der Kronländereien im Parla— mentsgebäude wurden gestern mehrere größere Dynamit— patronen aufgefunden und bei weiteren Nachsuchungen eine andere Patrone unter der zu dem Zimmer des Sprechers führenden Treppe entdeckt. Die Patronen, welche anscheinend gestern dort hingelegt und mit Zündern versehen worden waren, wären geeignet gewesen, einen großen Theil des Ge— bäudes in die Luft zu sprengen.

Calcutta, 27. April. (A. C.) Die Genehmigung des Ministers für Indien zum Bau der Eisenbahn nach Quetta ist eingegangen. Die Bahn wird jetzt rasch in An⸗ griff genommen werden, und man hofft dieselbe in zwei Jahren fertig zu stellen. Die Gerüchte bezüglich der beabsichtigten Wieder— besetzung von Kandahar durchbritische Truppen und der Errich— tung einer britischen Agentur in Herat erhalten sich; allein es ist ganz gewiß, daß keiner der beiden Schritte von der Regierung ernstlich in Aussicht genommen worden ist. Die Feststellung

der persisch-russisch-afghanischen Grenze befindet sich noch immer im Zustande der Ungewißheit. Man hofft, die indische Regierung werde dem Ministerium in

London die Wichtigkeit der sofortigen Anknüpfung von Unter— handlungen mit Rußland über diesen Punkt nahelegen.

Frankreich. Paris, 1. Mai. (W. T. B.) Die „Agence Havas meldet: Der Botschafter Waddington begiebt sich heute Vormittag nach London zurück, um dem englischen Kabinet die Antwort der französischen Re— gierung in Betreff des Konferenzvorschlages zu über— bringen. Die Antwort erklärt, daß die französische Regierung die Konferenz im Prinzip acceptire, und giebt die Gründe an, welche die französische Regierung veranlassen, anzunehmen, daß die Konferenz nicht auf die Berathung der finanziellen Frage beschränkt sein solle, sondern sich auch mit der allge— meinen Situation in Egypten zu beschäftigen haben werde. Die Antwort Frankreichs wird voraussichtlich eine neue Er— klärung des englischen Auswärtigen Amtes zur Folge haben.

(Fr. C) Der Kriegs-Minister hat die Ent⸗ scheidung getroffen, daß die großen Artilleriemanöver auf dem Felde zu Chalons in den ersten Tagen des Juli stattfinden sollen. Die 2. und 6. Artillerie⸗Brigade, die berittenen Batterien, welche in Toul, Lüneville und Nancy stationiren, werden an diesen Manövern theilnehmen, welche von dem General de La Jaille geleitet werden. Demselben werden auch die Divisions-Generäle des Artillerie-Comitèés und General Lavosat, Direktor im Kriegs-Ministerium, bei— wohnen. Auch der Kriegs-Minister wird sich auf einige Tage nach Chalons begeben.

Spanien. Madrid, 30. April. (W. T. B.) Das amtliche Blatt zeigt an, daß die Offiziere, welche das Depot von Santa Coloma in Catalonien verlassen hatten,

um den Versuch zu machen, das Land zum Aufstande zu bringen, heute Morgen gefangen genommen, daß Man⸗ g ano getödtet und seine Bande zerstreut worden ist.

Das definitive Resultat der Corteswahlen ist: 329 Anhänger der Regierung, 98 Oppofitionelle aller Schatti⸗ rungen.

30. April, Abends. (W. T. B.) Die republika— nische Bande, die unter dem Oberbefehl Mangado's stand, ist in Navarra völlig vernichtet worden. Außer Mangado sind noch 7 andere Mitglieder der Bande getödtet und 4 mit Waffen und Pferden gefangen worden; 8 Ver— wundeten ist es gelungen nach Frankreich zu entkommen. Die Soldaten und Offiziere, welche von Santa Coloma entwichen waren, sind sammtlich von den Truppen bei Castell Florit gefangen genommen worden.

Amerika. Washington, 26. April. (Allg. Corr.) Die Bill zur Förderung der amerikanischen Schiff⸗ fahrt ist von dem Repräsentantenhause mit dem Zu— satz angenommen worden, daß jeder Bürger Eisen- und Stahl— schiffe von wenigstens 4000 t Gehalt zollfrei einführen darf, die in das amerikanische Register aufgenommen werden und zum Küstenhandel nicht verwendet werden dürfen.

Die republikanische Konvention von Ohio war der Schauplatz eines heftigen und zeitweilig erregten Wahl— kampfes zwischen den Anhängern der Präsidentschafts— Kandidaten Mr. Blaine und General Sherman; die Letz— teren drangen schließlich mit der Wahl dreier Delegirten für die Konvention von Chicago durch, während auf Blaine ein Delegirter entfiel. Die Delegation von Ohio wird im Ganzen 28 Delegirte für Blaine und 18 für Sherman zählen. Michigan, Maryland und Dakota senden fast durch— gehends Delegirte für Blaine nach Chicago. Die Demokraten von Jowa haben Mr. Tilden zu ihrem Kandidaten erwählt. Die Greenback-Konvention nominirte General Butler für den Präsidentenposten.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr) Die Lage im Sudan wird immer bedenklicher. So wird der „Times“ unterm 27. v. M. aus Alexandrien gemeldet: „Ein heute ein— gegangenes Telegramm aus Berber besagt, daß es unmög— lich sei, Jemand zu finden, der sich um irgend einen Preis nach Khartum begeben will. Berber wird in wenigen Tagen geräumt sein, da Alles flüchtet. Vier Compagnien, in einer Gesammtstärke von 500 Mann, sind zu den Rebellen über— getreten. Drei Compagnien Baschibozuks sind von Khartum in Berber angekommen. Der Dampfer „Morsalima“, der in Shendy war, ist arg beschädigt worden. Die Lage wird als ver— zweifelt bezeichnet. Ein Telegramm aus Suakim, vom 27. d., meldet: „Ein Spion, der aus dem Rebellenlager zu— rückgekehrt, wo er zehn Tage zurückgehalten worden, berichtet, daß Osman Digma mit 2000 kampffähigen Männern, außer den Greisen und Kindern, in Hashertin steht. Die— selben wollen sofort nach Handuk kommen, den Verkehr auf der Straße unterbrechen und wenn die Egypter die Forts von Suakim besetzen, dieselben angreifen. So lange die Engländer in Suakim bleiben, ist ein Angriff nicht zu befürchten. Mah— mud Ali verspricht 2000 Mann nach Dabaret zu führen und die Rebellen anzugreifen, aber ob er fähig und gewillt ist, das zu thun, wird stark bezweifelt. Inzwischen verlangt er Waffen, Pferde und Proviant.“ Einen Lichtstrahl in die Düsterheit der Lage wirft die Meldung, daß es dem Obersten Duncan gelungen ist, über 1000 Flüchtlinge aus Khar— tum und dem Süden des Sudans nach ihren Dörfern in Unteregypten überzusiedeln. In Dongola ist Alles ruhig. Der Gouverneur bat um Urlaub zu einer Pilgerfahrt nach Mekka.

Der Correspondent des meldet Kairo unter dem 28. April:

Der letzte Akt der Sudan-Tragödie ist augenscheinlich bexor— stehend. Mr. Egerton empfing gestern Abend spät ein Telegramm von Berber, welches meldet, daß keine Geldsumme die Beförderung irgend einer Botschaft nach Khartum verbürgen könne. Die Ein— wohner dieser Stadt seien jetzt gänzlich auf die Gnade der Rebellen angewiesen. Vier Sanjaks oder Abtheilungen von Shagiyah⸗Beduinen sind sammt 500 Soldaten ju den Rebellen übergetreten. Sie verließen Khartum in hülflosem Zustande. Der Gouverneur von Berber, welcher instruirt wurde, die Stadt wenn möglich zu räumen, begnügte sich mit der Kundmachung dieser Weisung, was zur Folge hatte, daß die Einwohner nach Norden flüchteten, während die Trupxen in süd⸗ licher Richtung ausmarschirten, um sich den Insurgenten anzuschließen. Das Land darf bis Wady Halfa hinunter als verloren betrachtet werden. Ich habe ein Telegramm aus Assuan empfangen des Inhalts, daß zwei Araber dort von Suakim ankamen und meldeten, daß Osman Digma beabsichtige, sofort auf Assuan zu marschiren. Zu gleicher Zeit waren dort Briefe vom Mahdi eingegangen, in denen alle Europäer und Christen mit schleuniger Vernichtung bedroht werden. Baker Pascha trat heute mit dreimonatlichem Urlaub die Reise nach England an.

In Alexandria ist von Berber das nachstehende Telegramm eingelaufen: „Es ist unmöglich, mit General Gordon in irgend einer Weise zu korrespondiren. Das ganze Land befindet sich im Zustande der Rebellion. Berber wird von den benachbarten Stämmen bedroht. Alles flüchtet nach Kairo.“

In Korosko sind Soldaten aus Schendy angekommen. Die Meldungen von der totalen Niedermetzelung der Garnison waren übertrieben; sie verloren nur 55 Mann.

Kairo, 30. April. (W. T. B.) Von dem Gouver—⸗ neur von Berber ist heute Vormittag eine Depesche eingelaufen, worin derselbe sein Ansuchen um Verstärkungen wiederholt und die Regierung dringend bittet, ihn nicht im Stich zu lassen. Seitdem ist keine weitere Depesche aus Berber hierher gelangt, so daß angenommen wird, die Telegraphen— beamten hätten die Stadt verlassen.

„Standard“ aus

Seitungsstimmen. „Der Deutsche Leinen-Industrielle“ sagt in seiner Umschau: ; . Wenn man vom Tage aus einen Rückblick auf die wirthschaft⸗

lichen Verhältnisse der Länder und Völker wirft, welche vor einem Decennium bestanden, so wird man eine wunderbare Wendung der selben nicht verkennen können. Das damals fo mißachtete industrielle Deutschland steht heute mit in der vordersten Reihe der auf dem Weltmarkte mit Erfolg kämpfenden Mächte und seine Leistungen auf dem Gebiete der internationalen Produktion haben längst die Ueberhebung verstummen gemacht, mit welcher England und Frank— reich früher auf dieselbe herabsahen. Damals verhöhnt und gering geschätzt, beginnt die deutsche Induftrie zur Zeit respektirt und an einzelnen Stellen sogar gefürchtet zu werden. Haben wir doch noch soe ben dem sonderbaren Schauspiel beigewohnt, daß unsere französischen Nachbarn den Niedergang ihrer gewerblichen Größe im Wesentlichen

der deutschen Konkurrenz und die kritische Lage des inneren franzö— sischen Arbeitsmarktes dem Mitbewerbe des deutschen Arbeiters auf demselben zuschrieben.

Derartige Erscheinungen sind ja gewiß geeignet, verführerisch auf den Charakter eines Volkes einzuwirken. Wir wollen daraus nur die Erkenntniß schöpfen, daß wir uns sowohl mit der beimischen Wirthschaftspolitik als auch mit dem durch dieselbe neu belebten selbstthätigen Streben der deutschen Arbeitskraft auf dem richtigen Wege befinden, und daß das Ziel, welches erreicht werden muß, wenn es dazu auch noch mancher Anstrengungen bedarf, nur dann unser wird, wenn wir dasselbe unbeirrt von theoretischen Doktrinen national ökonomischer Weltverbesserer und von den Eifersüchteleien ausländi⸗ scher Konkurrenz mit nationalem Selbstbewußtsein verfo K

Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ wird aus Bayern geschrieben:

Wenn es auch unsere Manchestermänner nicht zugeben wollen, so ist es doch Thatsache, daß sich die kompetenten Berichte mehren, welche auch für das Jahr 1883 eine fortschreitende Besserung unserer wirtk⸗ schaftlichen Verhältnisse konstatiren.

Das letztere thun z. B. die unlängst im Auftrage des Königlich bayerischen Staats-Ministeriums des Innern, Abiheilung für Land- wirthschaft, Gewerbe und Handel, veröffentlichten Jahresberichte der drei baverischen Fabrikinspektoren für das Jahr 1883, und zwar sind die bezüglichen Aeußerungen um so werthvoller, als die Fabrik— inspektoren durch keinerlei wirthschaftliches Parteiinteresse in ibrem Urtheil beeinflußt werden.

Der Fabrikinspektor für die altbareriscken Regierungsbezirke und für Schwaben und Neuburg berichtet, daß für die Industrie des Aufsichtsbezirks das Jahr 1883 wie das Vorjahr im Ganzen günstig gewesen sei. Eine Besserung der Gesckäftslage trat unerhofft sogar in den Tafelglas-Hütten ein.

In fast allen Gießereien, Kesselschmieden, Maschinenfabriken, wie auch in einer Eisenbahn-⸗Waggonfabrik war lohnende Arbeit in Fülle vorhanden und äußerte man sich meist befriedigt über den Gang der Geschäfte. Dasselbe gilt für die Textilindustrie, wenn auch weniger für Webereien als für Spinnereien. Durch die letzten guten Jahre sind mehrere Webereien zu Betriebsvergrößerungen veranlaßt worden, welche theilweise jetzt schon wieder als übereilt beklagt werden. In der Papierindustrie herrscht dasselbe Leben wie in den Vorjahren. Neue Fabriken für Surrogate (Holz und Strolstoff und Cellulose) entstehen, und alte Parierfabriken erweitern und ver— bessern ihre Betriebe von Jahr zu Jahr. Der Bericht des Fabriken— Inspektors für die fränkischen Provinzen äußert sich dahin: Die Lage der Industrie bat im abgelaufenen Jahr gegenuber dem Vorjahr keine merkbare Veränderung, im großen Ganzen aber eher einen Fort schritt als einen Rückgang erlitten; nicht selten fanden sich Betriebs erweiterungen und Neueinrichtungen und im Zusammenhange damit eine Vermehrung der Arbeiterzabl. Allgemein war jedoch immer noch die Klage über schmalen Geschäftsgewinn und häufig das Bestreben wahrzunehmen, durch Vergrößerung der Produktion hierin einen Aus— gleich zu schaffen. Unter den mehr oder weniger prosperirenden Industrize⸗ weigen führt der genannte Bericht die Eisenindustrie an: die Porzellan— fabrikation, die Glashütten, die Spiegelfabrikation, die Fabrikation von Blattmetall, Blattgeld und Bronzefarben, von Metall- und Sxiel—⸗ waaren, die Textilindustrie einschließlich der Handweberei, die Fabri—⸗ kation von Bunt, Gold und Silberpapier, die Möbel und Holz— galanteriewaaren⸗Fabriken, die Kamm⸗, Bürsten⸗ und Pinselfabriken, die Bleistiftfabriken und die Korbwaaren-Hausindustrie.

Ein sicheres Zeichen dafür, daß zum mindesten die Produktion nicht zurückgegangen ist, ist die von beiden rechtsrheinischen Fabrik— inspektoren konstatirte Zunahme der Arbeiterzahl. Nach dem Bericht des Fabrikinspektors für die altbaverischen Provinzen und Schwaben beträgt die Zahl der männlichen Arbeiter in den Fabriken und ge— werblichen Anlagen seines Aufsichtsbezirkes etwa 35 600 und die

Zunahme gegen das Vorjahr in den xevidirten Fabriken 1238. Die Zahl der Arbeiterinnen betrug im Berichtsjahr 14400, und ergiebt sich hier, im Vergleich zu dem Vorjahr,

eine Zunahme von 763 Personen. Bemerkenswerth ist hierbei, daß die Zahl der beschäftigten jugendlichen Arbeiter in einem stärkeren Maß zugenommen hat, als die der erwachsenen. Dieselbe Beob— achtung erwähnt der Bericht des fränkischen Fabrikinspektors. Nach demselben waren im Dezember des Berichtsjahres 1978 männliche und 1126 weibliche jugendliche Arbeiter vochanden, und zeigt sich gegenüber dem Vorjahre eine Zunahme von S807 oder 26,7 bo. Die Zahl der Betriebe mit jugendlichen Arbeitern betrug 97 oder 24 ½ mehr als im Vorjahre. ‚Wenn nun auch“, bemerkt der Be— richterstatter hier, ein Theil dieser Zunahme zweifellos auf die im letzten Jahresmonate vorgenommene sorgfältigere Erhebung zurück— zuführen ist, so ist dieselbe doch ebenso sicher durch das überhaupt stattgehabte Wachsen der Gesammt-Arbeiterzahl bedingt; denn es zeigt sich die Zunahme der Zahl jugendlicher Arbeiter hervorragend namentlich in jenen Industriegruppen, in welchen die zugehörigen In— dustriejweige im Lauf des Berichtsjahrs in blühendem Betriebe 6

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 19. Inhalt: Verfügungen: Vom 24. April 1884. Neue Ausgabe der Portotare; Uebersicht zur Ermittelung der Zonen-Nummern (Taxquadrat— Tabellen). Vom 25. April 1884. Post⸗Dampfschiffverbindung auf der Linie Stralsund⸗Malmö.

Statiftische Nachrichten.

Der Landes-Direktor von Ostpreußen hat über die Ergeb— nisse der kommunalen Provinzial⸗-Verwaltung in der Provinz Ostpreußen in dem Zeitraum vom 1. April 1878 bis 1. April 1884, d. h. in den ersten 6 Jahren des Be⸗ stebens der selbständigen Provinzial⸗Verwaltung einen Bericht ver— öffentlicht, dem wir Folgendes entnehmen: Die Gesammtlänge der auf Grund der vom Staate übernommenen Verpflichtungen inner— halb der Regierungkebezirke Königsberg und Gumbinnen auszubauen den Chausseen betrug ca. 332 Km, wovon am 1. April 1878 ea. 192 km fertigt gestellt waren, so daß noch 140 km auszuführen waren, die bis auf 7 km, die wahrscheinlich überhaupt nicht zum Ausbau gelangen werden, vollendet sind. An Chausseebau— prämien hatte die Prorinz Ostpreußen auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1875 1040000 6 zu übernehmen. In der Berichtsperiode sind für Ost und Westpreußen gemeinsame Chausseeverpflichtungen in der Provinz Ostpreußen 2325 977 M auf⸗ gebracht worden. Auf Grund des Regulativs vom 1. Juli 1854 wurden in den Jahren 1879,84 2311732 6 Chausseebauprämien gezahlt, 682 145 6 waren noch bewilligt, aber noch nicht erhoben. Im Jahre 1882 hat der Provinzial⸗Ausschuß weitere 1 688 500 60 zu gleichem Zweck bewilligt. Die Gesammtlänge der Chausseen in der Provinz Ostpreußeu beträgt 1863 km, von denen 1137 Em von Kreisen gegen ein Pauschquantum, 413 km von Kreisen für Rech- nung gegen Vergütung und 313 km von der Provinz unterhalten werden. Zur Unterhaltung der Provinzialchausseen sind in der Be— richtsperiode 6 094 254 S verausgabt worden. An Prämien für Kieschausseen sind in derselben Zeit 141 833 6 bezahlt worden, an Unterstützung des Gemeindewegebaus 739 050 M

Die Landarmen« und Korrigendenanstalt zu Tapiau hatte im Durchschnitt eine Frequenz von 693 (1878,79), 715 (1879/80), 822 (1880, 81), 817 (188182), 700 (1882,83), 689 (1883/84). Das Sinken im rorletzten Jahre war eine Folge der Auflösung der Pfleglingsabtheilung.

In der Provinzial⸗Irren-Heil« und Pflegeanstalt zu Allenberg befanden sich Ende 1878 153, is79 161, 1880 127, 1881 134, 1882 154, 18853 155 zu heilende und 359 bezw. 317, 418, 457, 464 und 474 Pfleglinge. Im Sommer 1880 wurde der Anstalt noch eine landwirthschaftliche Kolonie beigegeben, dem immer wachsenden Bedürfniß mußte aber durch Begründung einer zweiten Anstalt (in