1884 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Luf den Hochmuth und den Dunkel des Richterstandes. Glocke bis frühere Sommirsion sich it derselben Materie beschäftigt nahme des Verfahrens ohne Erneuerung der Hauptverhand— Wätfuhrvergütungs te einzuführen find, erklärte der Abg. Urtheile mit Bezug auf das Strafmaß vernicktet worden seien, element nur in der unteren und oberen Instanz zuge des Praäsidenten. ) ö ( ; ; babe also seit über einem re seien literarische Erzeugniffe lung so gut wie beseüigt erscheine. Dies liege auch im Inter⸗ Dirichlet, daß seine Partei auf die Abstimmung verzichte, und und das Sber-Tribunal sehr ot mit bitterem Gefühl an solche sei, und man es aus der Mittelinstanz beseitigt habe. Der Präsident von Levetzom erklärte, der Abg. Kayser zu Tage getreten, die zur Klärung der Sache wohl beitragen esse der Freigesprochenen selbst. den Antrag zurückziehe. ; Frage herangegangen sei. Redner ging sodann auf die würde eine event. Aenderung in dieser Beziehung für weit önne Thatsachen anführen, welche derfelbe wolle, beleidigende könnten. So viel glaube er, ader sckon jetzt behaupten Der Arg. Schroder (Wittenberg) beantragte, die Vorlage Auf der Tagesordnung standen ferner die beiden Anträge analogen Zunande in den übrigen Ländern Europas und den richtiger halten, als die Wiedereir mn z der Berufung, Aenerungen gegen den Richtersiand konne er aber nicht zu dürfen, daß der Antrag Thilixps in seiner jetzigen Gestalt einer besonderen Kommission zu überweisen Der Abg. Kayser der Abgg. Munckel, Lenzmann und Gen. und des Abg. einzelnen Theilen Deutschlants ein, und hob besonders hervor, gonseguenz der Mündlich⸗ dulden Er rufe den Redner deshalb zur Ordnung! schwerlich die Mehrheit des Hauses finden werder denn der⸗ habe die Verurtheilung Unschuldiger den Richtern als Schuld Dr. Reichensperger (Olpe), wonach in Zukunft auch gegen die daß in Oldenburg die Berufung beseitigt worden sei, weil . e Beweisführung abgeschafft Ter, Aba. Kovser Gortfahrend): Es sei durch die bis- selbe gehe noch über E Entwurf der Kommission hinaus. angerechnet. Nichts ungerechter und unrichtiger als das! Urtheile der Strafkammern der Lantgerichle die Berufung man nicht gewußt habe, wohin man die Berufsinstan; legen sei. kein elenderes Rechtsmittel, als die frühere Veriger Verhandlungen in dieser Materie festgestellt, und man Er beantrage Namens seiner Freunde, den Gesetzentwurf der Der Richter urtheise nach seiner Ueberzeuaung, und selbstver— zulassig sein soll. Der Antrag Munckel will die Berufung sollte. Die Einstimmigkeit der vier Richter, wie sie in Braun:. ve ißische Appellation in Strafsachen; f i ei age ebe es ja auch überall, daß man in Deutschland nicht vom elften Kommission zur Vorberathung zu überweisen. Nur ständlich nur auf Grund des vorhandenen Materials Die an die Ober-Landesgerichte; der Antrag Reichen sperger an schweig gefordert werde, sei auch keine Garantie: es gebe auch wesen, den sich eine gute Rechtspfleg Neichs kan ler sondern von den Juristen beherrscht werde. eine Bemerkung sei iom gegenüber dem Abg. Kayser gestattet. verbündeten Regierungen hätten sich früher zustimmend zu besondere, bei den Landgerichten zu bildende „Berufungskammern unter den Ricktern erköpfe. Rechne man nicht mit Phan⸗ sollte. Er erinnere endlich ie Us erall. n allen Verwaltungs weiger finde man sie. Die Der Abg. Kayser habe behauptet, die geistige und moralische der Tendenz dieses Antrages erklärt, aber sich ablehnend ver⸗ für Strafsachen“ stattfinden lassen. ade it Richtern, wie man sie in Wirklich— Schwierigkeiten, we Richter seien zum größten Theil Moralisten geworden, und es —ualiskation unseres Richterstandes sei gesunken. Er denke, de halten, weil in den großen Kult urstaaten kein Vorgang für im Reichsgericht seien in sehr, sehr vielen sein würden. Mit de ei ein Niedergang des Richterstandes seines Erachtens eine Abg. Kayser sei hier doch sehr im Irrthum. Er sei nicht die Lösbarkeit der Aufgabe gegeben sei. Inzwischen sei nr * is denselben Gründen die Erkenntnisfe vernicktet 6 er einverstanden. t Bei den durch die Geschwornengerichte unschuldig feibst Richter, habe aber mit dem Richterstande sehr viel zu Desterreich vorgegangen, und auch das Deutsche Reich werde 5 en seien im Jahre 1880 von den Straf— arauf wurde die Diskussion geschlo ten werde man in vielen Fällen thun, und könne dem Abg. Äayser aus seiner Erfahrung er- sich auf die Dauer dieser Aufgabe, welche im Rechts bewußtsein ngerichtliche Urtheile vernichtet worden, Der Abg. Munckel bedauerte klären, daß der deutsche Richterstand gerecht und befonders ber ganzen Nation wurzele, nicht entziehen können. Es sei t ngs⸗ in ) nes deren Sgoh, und 1882 i irkl⸗ der sächsische groß darin sei, Recht zu sprechen, ohne Haß und ies keine Parteifrage, um so mehr wärs eine Ve ständigung J n 10 260 oder 42 Proz. sammtlicher schöffengerichtsisen tea neben ! Gunst und ohne Ansehen der Person. Daß der Richter für erzielen. Im Interesse einer Einigung wolle er selbst j ch en daß die ei t ja da e seine Irrthürmer mit seinem Geldbeutel einstehen solle, wie es Resignation insoweit üben, als er mit dem Abg. Hart⸗ 3 he⸗ g ie schöffenger n Urtheile ein dringendes; dem anderen werde mit veinlichster Genauig- der Hr. Abg. Kayser verlange, sei für ihn nicht maßgebend. nann die Entschädigungspflicht des Staates auf die unschuldig handelt sei. Besonders gelte dies von den Bestimmungen U gewesen sei, oder aber man müßte sagen, daß sich die ret, daß derselbe der Entschadigungspflicht nach⸗ Dann müsse er dem Abg. Kayser noch sagen, die Ausdrücke, aften einschränken wolle, wenn er auch den Unterschied die Berufung. Gegen bie meist nur ganz unbedeutende Kon— kammern in ihre en Ürtheile komme. Nur das? camtenthum solle davon ausgeschlossen deren er sich hier gegen den deutschen Richterstand bedient habe, e haft hier nicht als durch— traventionen betreffenden Urtheile der Sdcöffengerichte habe Wenn man ersteren Meinung sei, so sei sein. ̃ exemplifizire besonders auf Sachsen würden ja weit draußen im Lande gelesen werden, und wur n wenig wie den Unterschied man die Berufung zugelassen; nicht aber gegen die viel be! die Berufune zeger die Schörf ic Untersuchungshaft verfügt, um Ge- den auf diejenigen, welche überhaupt und unbefehen seinen Staatsse . zwischen Unschuldigen und deutendere Falle entscheidenden Urtheile der? Strafkammern. nothwendig sei, kein E zen, zum Zwecke der Einschüchterung folgten, großen Eindruck machen. Andere würden htschuldigen. Andererseits sei im Civilprozeß auch die Berufung in der aller- kammern die Berufung n güch aus politiicher Rache. Seit man . Sie würden sagen, wer Der Abg. Lenzmann erklärte, obwohl der Antrag schon geringfügigsten Sache gewahrt worden. Durch diefe Behandlung aber, wenn man ie Neubauten der Gefängnisse mehr Platz seir k der habe keine gute genügend vom Abg. Phillips begründet wor zeruf f werde die Untersuchungshaft sehr weit aus— ache, od irtheil besangen. Er ée ü S

99

9 8

dei

* * *

55 5

8 C 8 39*

424 * *

—5 3 * 8 R

* —— *

1 8 2

M 1

1 = 8

3 * *

na der C 29 IIg Oed dd

N. 2 ** 21

UC 2 LI.

*

C

en sei, halte er der Berufungsfrage sei das Rechtsbewußtsein in Deutschland in ihrem Urtheil häun r

8 0 ür nothwendig, auch seinen Standpunkt klarzulegen, den weitesten Kreisen verletzt worden. Jahrhunderte lang habe Inapréellabilität genk;

* ö * . 4 *

3 * 2 1

cheidung bber die zu gewahrende Ent- empfehle, die n Antrag an die elfte Kommission zur Vor- weil er der Kommission, der das Gesetz vielleicht überwiesen man die Berufung in Strafsachen als eine notwendige Ga- räechterhalten wollen? ind der Richter zu legen, dagegen habe tathung zu überweisen. zerde, al t

t

F

* ——

23

8 Bilder doch nicht angehören werde, und weil seine rantie für Freiheit und Ehre des Einzelnen betrachtet. Die nehmen, und einem NMißstand n lufsassung zer Frage verschieden von der sei, die er Berufung in Strafsachen sei nicht nur in Deutschland ge— praktischen Bedürfniß und der Gerech

J

anderthalb Jahren eingenommen habe. Damals meines Recht, sondern sie gelte im römischen, gelte im kano⸗ nur von einem rein

—2⸗—

9 2

268 285 * * 12 8 W ——᷑— G

8

önnte sie ja dem Reichs-Justizamte über— Der Bundeskommissar Geh. Regierungs-Rath von Lenthe heutige 1

1

gungssucht müsse eingeschränkt werden. erwiderte, auf die Prinzipienfrage, ob eine Entschädi . der dem Richterstande bereits bekannt sei, unichuldig Verurtheilte zu gewähren sei, brauche er zur Zeit habe er sich noch damit einverstanden erklärt, daß die Ent— nischen Recht, gelte bei allen civilisirten Volkern der Erde, halten sei. Es ha daru wieder einmal in Untersuchungshaft komme, so werde das ge um so weniger einzugehen, als die verbündeten Regieru scheidung darüber, ob im gegebenen Falle den unschuldig Ver⸗ und gerabe duch hei der Nation von welcher Deutschland das missionsmitglieder t lediglich Man des entschiedenen wöhnlich, als ein fetter Bissen betrachtet, UÜind die Jüchter, bis jetzt einen Beschlaß über ihre Stellun ge Hafteten eine Entschadigung zugebilligt werden folle, den Rich Prin i der Yun lichte zu sich herübergenommen habe. doktrinäten Ge gensttts ieh welcke die meisten Verurtheilungen ausgesprochen hätten, die nickt gesaßt hätten. Antragst rünzung tern überlassen werden möge. Allein die Erfahrung, die er Es sei denn auch die? ganze? der Berufung feind- fönne man über die iste Aich am Ende des Monats die meisten Anzeigen und nicht we inzwischen gemacht habe, habe ihn mit Mißtrauen gegen die . liche Strömung nicht etwa ausgegangen vom deutschen 03ni speranza en, seien am meisten angesehen. Jeder lasse im eilungen Unschul- Leutschen Juristen erfüllt. Zwar'gehe er nicht fo weit, wie der ; Volke Her von vraktijcken Juristen, ndern vom rein beftti. Der Abg. Dr.

6. 57 3as 8H; 2 5 . . 9 85 c 17431 29 3 82 89 . s⸗ 8 . . 8 s 13 ein Stück Gesundheit zurück, und nehme ein in Deutschland vorge- Abg. Kayser, der dem ganzen Richterstand Hochmuth und nären Standpunkt aus hätten einige der Herren Universitäts— auses erkenne

83 2 *

—— * 1 * n, , .

.

. 2. ö 2 awen eme z Ung

die Urtheile . die rtheile r Straftammern

. —— 2735

ück Frankbeit mit hinaus. Es komme aber noch darauf so würde er auch nichts zu erwidern Dünkel zum Vorwurf gemacht habe. Allein es sei eine That⸗ Professoren den Satz proklamirt, daß die Berufung in Straf— an, hier vor, den Wählern zu konstatixen, welche Parteien den Es würden Unschuloige leider so lange ver— iche, daß die Richter kriminalistischer, staatsanwaltlicher ge— ; sachen grundsätzlich mit dem öffentlichen mündlichen Ver 1 11185 Ne he t 86 1 14 * zen nr rheęislt mord F 5 1 2 6 d ö. k . 16 2 . = 14 2 3 . . . . = ä. n ,. n, . . 2 Entschadigung nicht gewähren urtheint Terden, wie menschliches Urtheil dem Irrthum Unter⸗ orden eien, und das veranlasse ihn, denselben nicht mehr 1 fahren Unvereinbar sei. Auch in den Motiven des Regierung lten, un? 1 Regierung zu dem Ant ge stehe. Des⸗ worien sei, und so lange meineidige Zeugen austräten und ltat einzuräumen, die ihm früher unbedenklich er⸗ . entwurfs habe es geheißen, nur Der ziehe die Konseguen; alb müsse ma 2E Josort in die zweite Berathung eintrete lsche Anschuldigunge ö Der Antragsteller habe nu ei. Nachdem sich ein Fall e; önnen wi . a, eseitige. So sei alfo die . üsse man hier sofort in di it . ung eintreten, falsche Anschuldigungen erhöben. Der Antragsteller habe nun sei. Nachdem sich ein Fall habe zutragen können wie Mündlichkeit, der die Appellation beseitige. So sei alfo die

babe

n 1

** C . go 82 —.

60 ww 4 M 2

2

T .

O —2“

. 6 ö . . . . 18 * und die kommissarische „Vo g“ sich k eine große Zahl von Fällen hervorgehoben, in denen Unschul-⸗ in Zittau, wo man die Redacteure einer Zeitung, darunter doktrinäre Satz auch beim Bundesrath durchgedrungen, dem sei d edürfniß festgestell d dige verurtheilt seien, und habe sich dabei auf das dem Bericht einen siebzigjährigen Greis, ins Gefängniß geworfen habe, ihn dann allerdings wieder insofern habe fallen laffen, ind daf Ri der Kommission beigefügte Verzeichniß bezogen, wonach in der nicht, weil sie ihr Zeugniß verweigert, sondern weil sie erklärt derselbe in Schöffensachen die Berufung zugelassen habe. Zeit vom 1. Oktober 1879 bis Ende 1882 in ganz Deutsch⸗ hätten, sie wüßten nichts und seien bereit, diese Aussage eidlich . überhaupt die Genesis des Zustandekommens der Stra fproʒeß ergriff der Bevollmächtigte zu Bundesrath, land 53 Erkenntn ie, in denen Verurtheilungen ausgesprochen zu erhärten nachdem in diesem Falle keine Remedur geschaffen ö ordnung verfolge, der werde bald zu dem Refultat kommen lc ue Beben , k Lew een seien, durch dae Wie deranfnahmeversahren beseitigt seien. und nag dem es. vorgekommen sei, daß hier in Berlin zumal ö daß weder die Autorität des Reichstags, noch des Bundes; ates * 38 Dese. Zahl dürfte allerdings erschreckend sein, wenn sie wirk- die Vresse als ein besonders strafbares Objekt behandelt sei, ö. für die Abschaffung der Berufung engagirt seien. Die Mehr lich die Zahl der unschul dig Verurteilten enthielte. Das sei aber nach all diesen Erfahrungen könne er zu den Richterkollegien . heit des Reichstages habe sich damals vor der Willenserkla— keineswegs der Fall. Die Zahl umfasse alle diejenigen Per- nicht mehr dasselbe Vertrauen wie früher haben. Sein Zwei— . rung der verbündeten Regierungen gebeugt, die auf der In— JI sonen, denen s gelungen sei, bei der Einbringung eines An fel habe sich vermehrt nach den Auslaffungen, die der Bundes— ö appellabilität der Strafkammer⸗Urtheile bestanden habe. Red? e⸗ ese Behauxtur gete i daher rar f zicht ein. Dagegen trages auf Wiederaujnahme des Verfahrens Thatsachen geltend ommissar soeben gemacht habe. Dieselben bewiesen, daß man . verwies speziell auf den Standpunkt des Abg. Miguel und

2 W

1 ü 8 J

. 25 * z 9. 8.

schiedenen Vorschrif es Verfahrens,

Vertheidigung u. dergl. mehr ob man sch

hi ur msolle, oder ob gegen der zer eutigen Rechtszustand 32 Ges ier umfassenden Revision zu vi icht zäre. . atz habe gelaute

mhabe 19 ; Seschi fälli e 3 Versehen ein

Zeitpunkt für eine Revision reich g h⸗ i fällt, so kan s von einer unten s iden Verson

ingen sei, wolle er heute dahin gestellt asser ö. i i ĩ 36.

aber, daß er und seine politischen F

54

* 8 *

r: SEI * 1 2

CG

2 1

, .

d T fi. S S G 3.

D

oh dar gege⸗ 6 * UTdiüdli?

83

1

*

8

118

zMuUld ge

. lässigkeit be

c Q J 2

..

; ; e. ; s der Antragsteller durchaus freundlich geg zu machen, die den Richter veranlaßt hatten, auf dies Gesuch Ulbst in den höheren Justizregionen sich nicht die nöthige den damaligen Bennigsenschen Kompromiß. Ersterer habe bei d die Anträge sorg en, , zunächst einzugehen, und das Wie deraufnahmever fahren anzu⸗ Objektivität. bewahrt habe. Der Bundeskommissar habe vor⸗ der zweiten Lesung in der Kommission erklärt, er könne nur eberweisung an eine

ais ordnen. Wenn dann, nachdem von Neuem eine Hauptver— hin die Objektivitat der Presse angezweifelt und gesagt, diese ö schweren Herzens für die Beseitigung der Berufung stimmen, are, welche handlung stattgefunden habe, die Freisprechung erfolgt sei, so veröffentliche die Gerichtsnachrichten nicht, um dem Gefetze zu . und es müßten alle Kräfte eingefetzt werden, daß die Beru—

te ich mir, um die sei selbstverstandlich Damit nicht gesazt, daß die früher ver- nützen, sondern um das Publikum gegen die Gerichte aufzu— fung wieder hergestellt werde. Er (Rer ner) könne nickt n gerade über diesen urtheilte Person unschuldig verurtheilt gewesen sei, sondern bringen. Nun, er glaube, die Animosttät der Presse habe haupten und nachweisen, daß viele Mitglieder des ses der ckeln, . . . nur, daß das nunmehr erkennende Gericht ihre Schuld nickt ihren Grund nur in der Animosität der Gerichte gegen jene. selten Standpunkt eingenommen hätten, er kön vorzü die Zeit 4 n, , als erwiesen ansehe. Wie sehr in vielen Fallen gerade in Bringe die Presse mangelhafte statistische Nachrichten, so sei JJ . ̃ . 2 . . K 3 Todé, tonne me 301 aus tattstische aterial d Presse nicht zugänglich? Dann ö. n i J noch im späteren g .

. schließen, daß in der Zahl von 258 Biederaufnahmefallen werde richtiges Material verbreitet were enn Gegen die ö. ju 3 als einer nur in 97 Fallen bereits eine Strafvollstrekung erfolgt ge-; Tendenz der Vorlage fei Seitens der Regi * Jiichte 9 raf x überfl 'r beantrage also die Uäcberweifung wesen sei. In, der Freisprechung beim Wiederaufnahme ver⸗ agt worden, nur Bemängelungen eini e⸗ . ge uel Man sage, die die vorhin beschloffen? Kommisfion. fahren könne nichts anderes gefunden werden als ein non führten Einzelheiten habe man gehört. Aussagen der Zeugen in zweiter Instanz seien vielfach Unbe- Der Abg. Schröder (Wittenberg) erklärte, er halte . . . in der K Zahl 2 alle die⸗ ö e. nichts können, da sie 5 . stimmt, und der Richter bekomme kein richtiges Bild. Das sei ganzs Frage noch in keiner Richtung für spruchrenf. lenden, Fähe enthalten, wo in ASwesenheir der Angellagten uns si gescheut habe : ( aber naturgsmäß und zum Theil durch die Kreuz- und Quer- Stimmen,? weiche die Wiedereinführung der Berufun Ferhandelt und abgeurtheilt gewesen fei, Wenn“ i ] r ) —⸗ ; ; ; , n,, , . Fällen später das Erktenntniß gufgehoben jei, so habe ö. doch auch beim Schöffengericht und deim Civilprozeß zu. Im an dieses alte Rechtsmitt. gewöhnt sei. Wenn gesagt we man keinen Grund über unglückliche, unschuldig Ver—⸗ ö . vorigen Jahrhundert hätten die Rechtslehrer der Univerfitätrn die * üsionsgründe seien in der Straßprozeßordnung unzt ur heilt zu lagen, Abgesehen von diefen Fällen, De ö behauptet, die Berufung sei unverträglich mit dem Schrift. langlich bestimmt, so sei agen nur daher ent— auf n haber der. Antraßsteller eine Fiibe von Fallen an⸗ ß wirklichen Schaden ent ( lighkeiiprinziy. Urtheile man also nicht allein nach iheore, standen, daß die Absassurnt der! nmerurtheile häufig

en Starium vorgenon . u ein geführt in denen neuerdings Unschuldige verurtheilt sein Verpflichtung, tischen Grundsätzen, jondern richte man' sich auch nach der eine mangelhafte fei. Es sei TX edauerliche Bestim— JJ ö . K . Sensation hervor— großen Zahl der Praktiker. Heute würden die verbündeten mung der Strafprozeßordnung, daß die Gerichtsprotokoll.

m Manne ein zu geben. ö gerufen hätten. Es lasse sich nichts dagegen erinnern Vas ini em Secu c dem traurigen Schicksal unschuldig Verurtt ie leb Sympathie bezeugt werde und daß au h e d ͤ Fälle zur Kenntniß bringe, um : me für im ersten Paragraphen ausgesprochenen Gesetz einverstanden, ( Wiedereinführung der Berufung ausgesprochen. Ein wichtiges (ner mangelhaften Begründung der letzteren. Man jorge Detailfragen werde ja 'd die Unglücklichen in weiten Kre en. wünsche aber die Streichung des Absatzes 1 im §. 1 und die 4 Moment sei auch die Strafzumessung. Welch' größe also zunächst für Vollständigkeik der Protokolle. Die Bern. ie Anträge wurden der, s8. 2 und 3. Der Fluchtversuch könn nicht in jedem . Kluft liege zwischen dem Maximum und Minimum der ein? fungsfrage werde sich nur im Zusammenhan mit einer Neu⸗ Phillips-Lenzmann beschlossen

12 wn

den Verlust des An s auf Entschädigung be— ö. zelnen Strafbestimmungen, und die Strafzumessung ordnung des ganzen Systems der Strafrechtspflege entsche;d. Hierauf vertagte sich

8 * 2

2 1 6 * = 2

1 t=

2. *

31 1 ? Hr nmo 832 117 56 ere ale Nech * tandigen auf, . 5* S. 8 5 r- 0 anhöre ö Jerdings anhbhort . n. 1 342 1641 bertribunals mit Rechtsmittel 7 * ! ü 82 * EFS —— Nach heutigem Recht könne er 2 37 * 2 5 2 . 2B. metische Fehle es Vorderrich—

echtsmittel ingreifen eben weil Rechtsirt seien! Gegen der ; nan l

erufung. Die Kautel

afkammern habe

chend; und wenn

n, so mache man doch h it. Vertröste man be. Insbesondere ie Berufung in

383 3 T. *

lte er diejenige Kommission für geeignet, welcher vorhin de zu sagen, wie er solch e Phillixs-Lenzmann überwiesen worden sei. ; ie ein Präju des im Auftrag

1522 —— 2

33

238 . 269

ö

(.

* —— Q ö

2 ( GeßX2.

c

1

. . AB 26 w .

8

1

1

O C 3

2

als daß die 3er M5. In kõnne. Müller M. , ; 5 5 664. 51954 Ministeriums sich sofor 2

8

n n 2

. * S222 * 6 X 8. —— .

3

6 0

3 *

2 *** 8 8 ———

*

in solchen samkeitsruͤcksichten ö fragen der Vertheidigung begründet. Uebrigens treffe das langten, kämen“ wese

C

ü

2 (3 * ⁊æc 1 ce *.

C . i

38 * S 8d * *

1

derte Kammer be

. 5425 e. ö deraufgenomme

8 H 8 *

=

—— * *

*

*.

ihm den ! sei, daß zehr chuldige freikämen, als daß ein Unschuldiger verurtheilt sei

önne kein Zweifel darüber sein, daß die Berufung Er sei im Prinzip völlig mit dem . Anwaltstag von 1881 in Heidelberg habe sick einstimmig für Inaxpellabilität der Strafkamn t führe häufig zu wieder einzuführen fei. er die in Betr— kommender

—— ö?

82 6

„daß pflichtung einer derartig b en Fallen Regierungen ein anderes Gutachten über die Sache erhalten, nickt mehr den vollen Inhal Verhandlungen wieder— * . * 3 941 ö ö z 5 . . ö. . . . M5 as r Nor bir * 6 J ntergeb nen in An— ( als damals bei Entstehung der jetzigen Geseße. Auch der zugeben brauchten. Dieser Um in Verbindung mit

G 06)

2

ö Pror

ö

111 * 82.71 3

.

e Kammer ge

25. *

25 8 R

80 ü 2 4

v * 9! 2

Schon seit vielen Jahren habe die Nation die habe zu allernächst den Charakter des Arbiträren. Er könne lassen; andernfalls würde man zur größten Systemlosigkeit Freitä hr. ungen, elch dieser Antrag enthalte, gestellt, von seiner Thätigkeit im Ober-Tribunal sagen, daß sehr viele gelangen. Es sei von vornherein ein Fehler, daß das Laie habe nur an der gesetzgeberischen Lethargie . .

1 '

1

. .

. 2

6 * w

.

2 38

es gegen die Richter

1 —1 * 2 8

O 2 8

Ce 8 G .

bedenkliche

möge, als

Moment

Allerdings

walten: ein

Zweiten Kammer an, (ein

Majoritãt, war der J e

ganz konkret gefaltet war, wede eine i, noch mora—⸗

liscken Pflicht, eine Caticcssiganz zu genäh— n Rede sein könne, zirklich ereignet hatten. Die 59r

und man ist daker den: DBeschluß de ͤ daß drei der heute wiederholt e

daß diese bisher nech nicht

38 81 r K— 6 = 2 2 2 . 1 33 . k 6 8 1 9 . . l ö . * . * 1 . * * 835 K * . . 83 . J . n T 8. 1 8 9 w 44 . ; lb, 4 ? 8 * Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Exveditionen des

; - aats⸗Anzei ae ind 8a tral⸗-Sande ö ; ; , Lazeiger und da ntral· Dande 2 Invalidendank!, Rudolf Mosse, Haasenstein regtiter nimmt an: die Fönigliche Expedition 1. Steckbriefe and Lutersuchungs-Salrꝛᷣ̃en. & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlorte,

D *

A nat . k,, und Köniali Subhastationen, Autgebote, Vorladungen 8 n ; * = R 8 !. * 1 2 2 ö ö des Aeutschen Reichs Aumiger⸗ Kdntaitch n. dergl. ö 3. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, soxwie alle übrigen gröszerer

. ö Ve ei es Wereschins 9 gene . Kreußischen Staats. Anzeigers: Terkãänte. Verpachtungen. Sa·abmissionen ete. Literarische Anzeigen. Anuancen ˖ Bureaux. Zn die Stadium hat k ö Wreschinsti . ) wegen . Berlin s., Wilhelm Straße Rr. 32. TVerloosung, Amortisatien, Zinszahlnng 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- Sie aus die Fade für? . . . . 1 aus CSrefeld, Rei n erm dem * R U. s. . Von öffentlichen Papieren. g. Familien- Nachrichten. beilage. feguen en ben Heben, nad des Wohlert aus Zorgau gar ht vorgekommen Redner) auch ni 2 zuzeben, mir lag es lediglie ie wah Fall- seien. Aus den Mittheilungen der Königlich preußi⸗ FR , rn, e, Iren sers ten und Ihnen z zeigen, wie dieser ; z eig schen Regierung und den Verieichnissen des Senats in Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ und Aufer bal: gort, rbümli cer atur rar. ö ö Hamburg seien Nie eben genannten Falle nicht konstatirt wor⸗ und erkenne das dems ladungen u. dergl. e 2 aw daß Termin zur Verste Der Abg. Dr, Hartmann bemerkte, bereits For 124 Jahren, den. Was den Fall von Rhee und Ten anderen Fall betreffe, politischen Gesetzgeb . e der Verkaufe bedingungen vom 25. April 29. Srthenberger früher zugeböri— we ener n g das Haus sich nit diesem Gegenstande beschäftigt habe, in welchem wegen Brandftiftung Verurtheilung zu lebens! äàän, er wünsche ( ö En uf. der Serichts reiberei und bei dem Banne pon Far̃ heim gelegenzn Ackerf des an Ten Maunterm = géhabt, Namens seine litis Frei ängliche ick 3 erf ewesen sei fo fei ?3 * ; . . um Seguester bestellten Herrn Rentier ? ; zerrenacker! Flur B. Nt. Ar Corneliusstraße hache er die Ehre gehabt, Namens einer politischen Freunde langlichem Zuchthaus erfolgt gewesen sei, so sei es ihm, nach⸗ Antragstellern auf 5 ac , be , , , artin . 2 Gorneli 5 29 11 i 111 1 1— C =* R cn] 1 —— *

* 8 * 8 9 J 21 * an 6 8. . 4 * 6. * * ** 2 9 ( 2 . zu erklären, daß sie der vorliegenden Frage sympathisch gegen- dem diese beiden Personen im Wiederaufnahmeverfahren frei— gegenkommen un ĩ g die Besichtigung des Grund ; . dem ang j * 822 1 18 8 2 1nd! ö 2. tee a , 2. 5 . ü . 25 * .

338 F*

*

r *

ö 39 =

2

—— 2 z 8 ö D * e, * h 1 2 n die sichte er Ersten Kammer si ; ; h il 7 2 H; ss; E 3. = * ;

*

* * 2

.

,

*

21

69

.

über stände im che. ; ? . 6. n , ,. ö i. 33 ö orgängiger Anmeldun überständen und wünschten, daß etwas Brauchbares und Aütz⸗ gesprochen seien, an dieser Stelle nicht gestattet, näher auf die Redner wies r gemachte . gestatten wird r. 3 8 . 27432 *7 —ö—

iches 3 St me ; ürf je run J Deta: ieser ; ( , ; ö

liches k. . lame. Er darfe ziele Srttärung heuie Details dieser Falle einzugehen und etwa die Ueberzeugung ö Kröpelin derm J. Near, 185. ; ö wieder 6 amn hinzufägen, daß seine Partei entschlossen sei, zu begründen, daß die Freisprechung dieser Leute erheblichen ur Großherzoglich Mecklenkurg⸗Sckwerin sches D für die Konstituirung einer gesetzlichen Entschädigung gegen- Bedenken unterliege. Aber des dürfe er bemerken, daß beide

.

] un. Eil ö Ianschen Straße hie Amtsgericht. urch den Königlichen Notar Sturm zu Kreuznach 22. Februar c. auch die Eintragung über unschuldig Verurtheilten zu stimmen. Er betone aber, Falle, wenigstens nach dem Urtheil des Reichs⸗Justizamts, 3 s! im Kamp ohne Zur Beglaubigung: auf Freitag, den 4. Juli 1884, Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Ta Daß seine Partei ein offenes Auge darauf haben wolle, ob sie nicht gerade geeignet feien, die Sympathien dieses Hauses in Die Debatte wurde hierauf geschlossen und das Gesetz an IH) zun Verkaufe nach zu voriger endlicher Renu— . Der Gerichts schreiber: ͤ ö Nachmittag? Uhr, ; 0 ; z auf auch solchen, welche nach wiederaufgenommenen Verfahren Anspruch nehmen zu können. Ver Fall Rhee sei insoweit eine befondere Kommission von 14 Mitgliedern zur Vörbe— lirun der Verkaufs bed inz ungen am . S. Borck. Aut geri tz. Sekcetẽr. ö ern. wegen eines zen lign⸗t freigesprochen würden, eine Entschädi- intetesfant, ak= derselbe einen Beleg dafür biete, daß vielfack, rathung Überwiesen. Montag, den 25. Wai 1884, , . . ; 1

Zung zu sprechhn könne. Sb seine Partei noch weiter gehen der Strafprozeßordnung zuwider,” die Freisprechung eines Es jollte nunmehr die Abstimmung über den Antrag Mittags 12 Uhr, n , , mater glam Fiz. die Sr re: Fe werde, nach der Richtung, wie das Verfahren, die Zuständig⸗ Ffeüher Verurtheilten im Wicderaüfnahmederfahren ohne Er- Barth-⸗Dirichlet erfolgen, in welchem die Einführung der in tum iererkot am 2 , ea, Versteigerungs . Anzeige. t Zum Sreck der ohentlichen Jantelian wied dieser Tie c , e' id, , .

keit der Behörden zu geftalten sei, darüber enthalte er sich nererung der Hauptverhandlung, ohne mündliche Verhand⸗ den 83. 390 und 31 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung Montag, den 16, Zuni 1884, Adam Wendling. Kunstdrechsler ns, Gäu smann Auszug kekannt gemacht. Holzminden, den 22. Je

heute einer Stellungnahme, denn er glaube, das werbe befser lung erfolge. So auch hier. Dieser Fall habe Bem preuß. tes Tiba, sestzeseßzten Ausfuhrvergülungs gescze in vollen . . u 9 . 12 , , . der oati des

in der zwerlen Beratung geschehen, bon ber er srwart, daß schen Justtz-Minister Veranlaffung gegeben, Vörsotge zu Knmfang esorklt! heren ge, Rücksicht auf die bereits erfolgte , , re, r, kJ Gerichts schreiberge hülle des Königl. Amtszerich: k sie in einer Vommission vorbereitet werden werde. Sit den treffen, daß zukünftig wenigstens in Preußen die Wiederauf⸗ Publitation des Bundes rathsbeschlusses, wonach die vollen desselben gehörenden Gegenfstãnde am zeigt dem Wirth und Ackerer Jacob Orthenberger, in Krennat.

*