1884 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 24 rom 14. Juni 1873) und die dazu ergehenden ergänzenden nd erläuternden Bestimmungen (efr. 5. 55 daselbst) maßgebend sein sollen.

§. 2. Gegenüber der Postrerwaltung, ferner bezüglich der Leistun⸗ gen für militärische Zwecke, endlich gegenüber der Telegraphen⸗ verwaltung sollen ins belondere die Artikel III, IV und V der Aller⸗ böchsten Konzessionsurkunde vom 16. Januar 1884 für die Gesellschaft verbindlich sein.

S. 3. Im Uebrigen finden auf die neue Bahnstrecke, welche einen integrirenden Theil des Haurtunternebmens der Rechte Oder ˖ Ufer⸗ Eisenbahn - Gesellschaft bildet, die konzessionsmäßigen und statuta— rischen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen der Ge⸗ sellschaft konzessionirten Linien getroffen worden sind und noch Gül⸗ tigkeit haben.

§. 4. Der Bau der Bahn wird so schleunig wie möglich begon⸗ nen und in der konzessionsmäßigen Frist zu Ende geführt.

S8. 5. Die Verwaltung und wirthschaftliche Benutzung der neuen Strecke wird gleichmäßig und im Zusammenhange mit denen der bis— herigen Bahnstrecke geführt. .

§. 6. Zum Bau der Bahn sollen vorläufig die bereitesten Kassen⸗ bestände der Gesellschaft entnommen oder die Erlöse aus früheren Anleihen verwendet, im Falle des Bedarfs aber ein Allerhöchstes Privilegium für eine neue Anlcihe zur Beschaffung der Geldmittel nachgesucht werden.

Breslau, den 15. Arril 1884.

Königliche Eisenbahn Direktion.

Die nachstehende wörtlich also lautende Urkunde: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbabn ˖Gesellschaft darauf an⸗ getragen hat, ihr die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Per- sonen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Bestim—⸗ mungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Hundsfeld nach Trebnitz zu er theilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Giundeigenthums nach Maßgabe der gesetz lichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:

JI. Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und erläuternden Bestimmungen (efr. S. 55 daselbst) maßgebend.

II. Die Vollendung und Inbettiebnahme der Bahn muß lärgstens innerhalb zwei Jahren nach dem Tage der Konzessions— ertheilung erfolgen.

III. Geszenüber der Postverwaltung ist der Konzessionär den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember 1875 (Reichs ⸗»Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu ergangenen und künftig noch ergehen den Vollzugsbestimmungen und deren Abänderungen, jedoch mit den Erleichterungen unterworfen, welche nach den vom Reichskanzler erlassegen Bestimmungen vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das 2 3. S. 380) für Bahnen untergeordneter Bedeutung gewährt sind.

1V. Der Konzessionär ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisenbahnen im Deutschen Reiche ergebenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen.

Inebesondere ist derselbe verpflichtet, hjnsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Urterbeamten⸗Stellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und ins⸗ besondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter be— ö und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu ringen.

. XV. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionär diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

VI. Im Uebrigen finden auf die neue Bahnstrecke, welche einen integrirenden Theil des Hauptunternehmens der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn-Gesellschaft bildet, die konzessionsmäßigen und statutarischen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen der Gesellschaft . Linien getroffen worden sind und noch Gültigkeit zaben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 16. Januar 1884.

(L. S8.) Wilhelm. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scolz.

Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Konzessions⸗ Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hundsfeld nach Trebnitz durch die Rechte⸗Oder⸗Ufer—⸗ Eisenbahn ⸗Gesellschaft. deren Urschrift an das Geheime Staatsarchiv gelangt, wird biermit in beglaubigter Form ausgefertigt. Berlin, den 29. Januar 1884.

(L. 8. Dec Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach. Aichtamtliches. Preußen. Berlin, 11. Juni. Im weiteren

Verlaufe der gestrigen (289.) Sitzung des Reichs— tages wurde die erste Berathung des von den Abgg. Acker— mann und Gen. eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Ergän— zung des §. 100 é des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881 forttgesetzt. Der Abg. Dr. Majunke erklärte, die Stellung der Linken könne nicht überraschen. Die Herren könnten einmal von vorgefaßten Meinungen nicht abgebracht werden. Sie könnten sich aber unmöglich auf die Dauer gegen die Noth des Hand— werkerstandes verschließen. Lese die Linke doch die zahlreichen Pelitionen der Handwerker, namentlich diejenige des Central— vorstandes der deutschen Schuhmacherinnungen. Die große Mehrzahl der Unterzeichner habe auch bislang mit der Linken für schrankenlose Gewerbefreiheit geschwärmt, jetzt seien sie zu ganz anderen Resultaten gekommen. (Redner verlas mehrere Stellen aus der Petition, Die Petitionen forderten jetzt geradezu die Konstituirung von Zwangsinnun— gen, um Ordnung im Handwerkerstande zu schaffen, der Pfuscherei ein Ende zu machen und den Wohlstand des Mittel— standes zu heben. Und das mit Recht. Die Linke könne doch nicht zugeben, daß Tausende der deutschen Arbeiter in Noth und Elend zu Grunde gingen. Auch er sei nicht dafür, daß den Verwaltungsbehörden ein Urtheil darüber zustehe, ob die betreffende Innung die erforderlichen Garantien für Ueber— nahme der Lehrlingsausbildung biete. Es müßten objektive Kriterien festgestellt werden. Auch die Widerruflichkeit der

Entscheidungen der Behörde sei ihm nicht sympathisch. Schaffe man Zwangsinnungen, diese würden alle diese

Schwierigkeiten beseitigen. Die Handwerker mögen bei den Neuwahlen ihre Pflicht thun, dann werde man dieses Ziel er— reichen.

Der Abg. Dr. Baumbach bemerkte, der Antrag scheine zu weiter nichts als zu einem probaten Werkzeug für die Wahlen in den Händen der Konservatip⸗Klerikalen dienen zu sollen. Man müsse doch zunächst bedenken, daß die Zugehörigkeit zur Innung dem betreffenden Meister an und für sich auch durchaus nicht die Fähigkeit verleihe, einen Lehrling besser, als andere Nicht⸗ innungsmeister, auszubilden. Eine lange traurige Erfahrung habe das deutsche Volk über die Wirksamkeit der Zwangs⸗ innungen genügend aufgeklärt, und gerade auf Grund dieser Erfahrungen werde sich weder das deutsche Volk, noch der deutsche Gewerbestand ferner in ein solches Zwangsyerhältniß einschnüren lassen. In dem jetzigen Zeitalter der Maschinen werde man mit solchen Anträgen schwerlich Glück haben. Man könne der Linken wahrlich nicht Antipathie gegen die Bestre⸗ bungen des Handwerks vorwerfen; sie habe gerade durch ihre Begünstigung der Fachausstellungen bewiesen, daß der Linken der Fortschritt im Handwerkswesen am Herzen liege, aber die Linke könne sich durchaus nicht mit der Anschauung identifi— ziren, welche den Zwang für allein dem Handwerk förderlich und die Gewerbefreiheit für dasselbe als schädlich erachte. Man habe auf das heutige 600 jährige Jubiläum der Berliner Schuhmacher⸗-Innung verwiesen! Nun, es sei doch wahrlich ein Beweis dafür, daß die Gewerbefreiheit dem Bestehen der Innung nicht geschadet habe, wenn sie eben trotz dieser so viel geschmähten Gewerbefreiheit so zäh zusammengehalten, und ihren Bestand habe wahren können. Diese ganze Bewegung für die Zwangsinnungen habe eben lediglich einen agitatorischen Charakter, und dieser Antrag sei eben auch weiter nichts als eine Etappe auf dem Wege zur Zwangsinnung. Uehrigens habe die gouvernemen— tale Presse früher durchaus nicht in den Ruf nach Zwangs— innungen eingestimmt. Die „Nordd. Allg. Ztg.“ habe diese Forderung wiederholt als ganz unberechtigt gekennzeichnet, und der Staats-Minister von Bocetticher habe in einem Erlaß an die Crefelder Weber die Forderung der Zwangsinnung als in ihren Motiven ganz unklar und unberechtigt und nur als dazu geeignet erachtet, das Zustandekommen und Gedeihen der freien Innungen zu verhindern. Die ganze Bewegung habe einen agitatorischen Charakter. Habe doch der Abg. von Köller in einer Delegirtenversammlung des Deutschen Handwerkerbundes gesagt: die Bestrebungen der Handwerker ohne konservative Wahlen seien nicht nur Mummenschanz, sie seien Selbstmord, und auch der Abg. von Rauchhaupt habe in seinen Reden vor den Handwerkern die vom Reichskanzler gegebene Parole: „Wählt keinen Fortschrittsmann!“ wiederholt. Von den Frei— konservativen werde man ja sehen, ob sie an ihrer früheren Abstimmung festhalten würden, die allerdings von der deutsch— konservativen abweichend gewesen sei. Die nationalliberale Partei, die ja jetzt so viele Anknüpsungspunkte zur Rechten habe, habe sich zu seiner Freude heute gegen den An— trag ausgesprochen. Es sei ihm angenehm, daß die Nationalliberalen sich mit der Fortschrittspartei auf dem Gebiete der Gewerbefreiheit einmal wieder zusammen⸗ fänden. Bei den Wahlen werde den Nationalliberalen das Avanciren auf der ganzen Linie nach der Rechten hin auch nicht viel nutzen. Im Centrum sei die Einigkeit jeden— falls nur äußerlich; die Begeisterung des Abg. Majunke für Zwangsinnungen stimme nicht entfernt mit dem überein, was der Abg. Windthorst in Düsseldorf auf der vorjährigen Katho⸗ likenversammlung gesagt habe. Letzterer habe sich zu den Zwangsinnungen zwar auch wohlwollend verhalten, habe aber vor übertriebenen Erwartungen gewarnt, und gefunden, daß der Begriff der Zwangsinnungen ein sehr unbestimmter sei, und baß vor Allem noch nicht feststehe, wo die Fabrik anfange und das Handwerk aufhöre. In dem Haider Programm der Sozialpolitiker des Centrums hätten dagegen die Zwangs— innungen das Juwel gebildet, und die Handwerker seien mit großen Hoffnungen nach Düsseldorf gekommen, wo dieses Programm seine Weihe habe empfangen sollen. Bekanntlich seien sie lebhaft enttäuscht, als der Abg. Windthorst es ledig lich für eine wissenschaftliche Arbeit erklärt habe. Merk— würdig sei es aber jedenfalls, daß das Centrum sich so sehr für einen Antrag begeistere, welcher den Behörden eine so be— denkliche diskretionäre Gewalt verleihe; er gebe dem Abg. Ackermann auch vollständig zu, daß eine solche Macht der Be⸗ hörden mit dem Rechtsstaat unvereinbar sei, und höchstens in den Polizeistaat hineingehöre. Für seine Partei sei der An— trag auch aus diesem Grunde absolut unannehmbar.

Der Abg. Lohren betonte, der Abg. Windthorst habe voll— kommen Recht gehabt, als derselbe in Düsseldorf gesagt habe, nicht mit allgemeinen Redensarten, nicht mit theoretischen Be⸗ schlüssen sei etwas auszurichten, sondern es müßten praktische Vorschläge gemacht werden. Das Petitionsverzeichniß beweise, daß die Handwerker diesen Rath wohl beherzigt hätten. Von allen Enden des Reichs seien an den Reichstag die beiden Petita gelangt, daß den Innungen das ausschließliche Recht, Lehrlinge zu halten, verliehen, und weiterhin die Beitrags pflicht zu den Unterstützungskassen und den Fachschuleinrich⸗ tungen der Innungen obligatorisch gemacht werde. Obwohl die letzteren Forderungen die wichtigeren seien, beschränke sich der Antrag doch einstweilen auf den ersteren Punkt, was ihm persönlich um so bedauerlicher sei, als das Unterstützungskassenwesen der Innungen die große soziale Bedeutung derselben viel klarer vor Augen führe. Seine Partei habe sich auf den minder bedeutenden Antrag beschränkt, um die Handwerker zu jenen größeren Opfern erst leistungsfähig zu machen. Auch sei seine Partei bei jener weiteren Ausdehnung der Innungsgerechtsame der Hülfe der Regierung nicht ganz sicher. Unverständlich aber seü es ihm, wie Freunde guter Kindererziehung gegen den Lehrlings⸗— paragraphen stimmen könnten. Verlange der Antrag denn Meisterprüfungen oder Aufhebung der Gewerbefreiheit? Nichts von alledem, der Antrag verlange nur, daß die Arbeit— geber künftig keinen Mißbrauch mit Kindern mehr treiben

sollten. Wer mit, Lehrlingen arbeiten wolle, der solle sich künftig verpflichten., seinen Lehrlingen auch selber etwas Tüchtiges zu lehren. Solche Handwerksmeister,

welche mit Maschinen zu arbeiten anfingen, liebten es, als Grandseigneurs aufzutreten, und hätten nicht die geringste Neigung, sich um ihre Lehrlinge zu bekümmern. Gerade unter diesen Emporkömmlingen sänden sich die schlimmsten Egoisten, die nicht blos über die staatliche Einmischung, sondern auch üher die Beschränkung der Ssnntagsarbeit, der Frauen⸗ und Kinderarbeit schimpsten; diese, welche kleine Fabriken hätten, seien es, bei denen die kapitalistische Ausbeutung der Menschen ihren Gipfelpunkt erreiche. Zu solchen Gewerbetreibenden gehörten die Inhaber der Werkstätten in größeren Städten, namentlich der Schlosser, der Kupferschmiede, der Tischler und Bäcker; unter ihnen fänden sich natürlich viele Feinde der Innungen, hier überwiege die Zahl der Gesellen und

Lehrlinge die der Meister so stark, daß in diesen Gewerben unmöglich mehr jeder Lehrling in geordneter Weise Geselle und Meister werden könne. Auf diese Handwerker stützten sich immer die Sezessionisten und Freisinnigen, wenn sie die vor— liegenden Anträge bekämpften. Wer sein Handwerk in der Lehrzeit gut gelernt habe, komme in der Welt viel leichter fort, als Derjenige, der drei Jahre lang als Lehrling an der

Maschine gestanden habe. Heutzutage sei ein Zeugniß der Innung für jeden Handwerker werthwoller, als je zuvor. Die „schwierige“ Frage, die der Abg. Windthorst in Düsseldorf und heute der Abg. Baumbach wieder aufgeworfen habe, wo fange die Fabrik an, und wo höre das Handwerk auf, habe für wirklich Sachverständige gar keine Bedeutung. Sie könne nur aufwerfen, wer niemals in das Handwerk hineingesehen hahe. Man müsse die Handwerker selbst fragen, Juristen— meinungen seien hier nicht entscheidend. Es gebe eine ganze Menge von Handwerken, wo diese Frage absolut nicht in Betracht komme, zum Beispiel die Stubenmalerei, die Korb— flechterei, der Hufbeschlag, vor Allem die Schuhmacherei und Schneiderei. In den letzteren Hauptgewerben habe wie die Beruft— statistik ergebe jeder einzelne junge Mann regelrecht seine Laufbahn vom Lehrling zum Gesellen, vom Gesellen zum Meister durchgemacht. Die bisher den Innungen gewährten Vortheile in 5. 100 seien unbedeutend und nichtssagend. Die Verwaltungsbeamten gehörten zum größten Theile noch dem Manchesterthum an, und verständen bis in die höchsten Spitzen hinauf nichts von den einschlägigen Fragen. Das beweise besonders jener Bescheid, den die Crefelder Seiden⸗ weber vom preußischen Handels⸗Ministerium bekommen habe. Es fehle dem Deutschen Reiche ein Reichs-Innungsamt und sachverständige Männer in demselben. Selbstbestimmung und Selbsthülfe habe doch für unmündige Kinder und Lehr— linge keinen Sinn. Das sage ja selbst das nationalliberale Programm von Heidelberg. Es sei die höchste Zeit, die Un— gerechtigkeiten auszugleichen, die den Innungen gegenüber immer noch beständen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober-Regierungs⸗Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren, es würde heute so wenig wie das letzte Mal, wo dieser Antrag zur Berathung gekommen ist, eine Veranlassung vorliegen, von hier aus zu demselben das Wort zu nehmen, wenn nicht die beiden Herren Vorredner einen Erlaß des Königlich preu—⸗ ßischen Handels ⸗Ministeriums in die Debatte gezogen bätten, der von der einen Seite als ein Beweis gegen die Zweckmäßigkeit dieses An— trags hingestellt ist, und von der anderen Seite als ein Zeichen da— von, daß der betreffende Herr Minister von den Verhältnissen der Seidenweber am Rhein nichts verstehe.

Meine Herren, ich glaube, daß beide Aeußerungen vollständig unbegründet sind. In der betreffenden Petition der Weberinnung war von demjenigen Recht, um das es sich beim Antrage Ackermann und Genossen handelt, durchaus nicht die Rede, sondern es war von einer Veränderung der Gesetzgebung die Rede, die in vollstem Maße die Zwangsinnung und noch einiges mehr in sich schließen würde. Der Königlich preußische Herr Minister für Handel hat sich verpflichtet gehalten, auf diese Petition der Weberinnung in dem Sinne zu er— widern, wie es vorhin von dem Hrn. Abg. Baumbach angeführt wurde, und zwar deshalb, weil die Königlich preußische Regierung auf diesem Gebiete nicht wohl eine andere Stellung einnehmen kann, als diejenige der verbündeten Regierungen überhaupt, und, meine Herren, die Stellung der verbündeten Regierungen in dieser Sache war bisher die, daß sie über dasjenige, was in dem Entwurfe vom Jahre 1881 enthalten war, vorläufig nicht hinaus⸗ zugehen beabsichtigten. Sie hielten das für die Grenze, bis zu der man vorläufig zu gehen habe, bis eine längere Eifahrung etwa zu einer anderen Auffassung führen wird.

Ueber den gegenwärtig vorliegenden Antrag ist Seitens der ver bündeten Regierungen ein Beschluß nicht gefaßt, ich bin also auch nicht in der Lage, die Stellung der verbündetea Regierungen zu diesem Antrage hier bestimmt zu bezeichnen. Ich darf aber hervor— heben, daß auch inzwischen durchaus nichts vorgefallen ist, was zu der Annahme berechtigte, daß die verbündeten Regierungen diejenige , aufgegeben hätten, welche sie in der Vorlage von 1881 ein nahmen.

Der Abg. Retter erklärte, der Antrag bezwecke nichts Anderes als die Wiedereinführung des Zunftzopfs; in seiner Heimath habe der Antrag nur Staunen und Mißbilligung hervorgerufen. Er berufe fich dafür auf die Berichte der württembergischen Handels- und Gewerbekammern, (aus denen Redner eine Stelle verlas). Durch die gehobene Großindustrie, die Gewerbefreiheit und die Freizügigkeit seien alle Verhältnisse umgestaltet, wie denn ganze Handwerke eingeschrumpft und verschwunden seien. Daran könne der Innungszwang nichts mehr ändern. Gerade die besten Meister würden sich an den Innungen nicht hetheiligen, und unter den Innungsmeistern würden die Pfuscher auch nicht fehlen. Solle der Fabrikant auch Innungsmitglied werden? Müßten dazu die Innungen wieder auferweckt werden, nur um die herumziehenden Handwerksburschen mit Kost und Herberge zu versehen. Dafür würden sich jene bedanken, neben den den Meistern ohnedies obliegenden allerlei Beiträgen für Krankheiten, Unfälle und Alters versor⸗ gung. Wolle man etwa gar bis zur Wiedererweckung der bayerischen Realrechte gehen? Zu Lehrlingsprüfungen brauche man keine Innungen. pur Zunftzeit hätten solche Prüfungen nur zu Essen und Trinken Anlaß gegeben. Auch ohne diese neue Erschwerung hätten die Eltern schon die höchste Noth, passende Lehrer für ihre Jungen zu finden. Nicht was man werden wolle, heiße jetzt die Frage, sondern was man müsse; wie man am billigsten wege, wie man am frühesten in ein Brod komme, darum handle es sich. Ob da grade der Innungs⸗ meister die besten Aussichten darbiete? Nach dem Antrag dürfte unter Umständen nicht einmal der eigene Vater oder Onkel den Jungen in die Lehre nehmen. Auch hätten die Meister keine sehr große Sehnsucht nach Lehrjungen, da die wenigsten noch ein Lehrgeld bezahlten. Stocke das Geschäft nur einen Augenblick, gleich sei der Lehrjunge dem Meister und noch mehr der Meisterin zu viel am Tisch. Selbst in den besseren Ständen herrsche die gleiche Noth mit Studien- und Berufs⸗ wahl. Der Studirende erwerbe sich allerdings eine Art Recht auf Arbeit und Brod, wenn derselbe sein Examen überstanden habe. Aber eben, weil die Lehre dem Handwerker dies nicht und überhaupt so wenig biete, sollte man die Wahl des Meisters auch um so weniger beschränken. Biete denn die Innung eine Garantie gegen Pfuscherei? Seien alle darin, so seien die Pfuscher mit darin; wenn nicht alle, so gleiche es sich aus. Mit 15 Jahren komme der junge Mensch meistens in die Lehre, mit 18 aus derselben; dann müsse derselbe zur Fahne, und wenn derselbe aus der Kaserne wieder komme, habe er von dem Erlernten wieder viel verloren, namentlich das Sitzleder. Dann müsse er wieder von vorn anfangen im Handwerk, und weil man nirgends mit ihm zufrieden, etablire er sich selbst, und da habe man einen Pfuscher mehr. Gegen Arbeitsmangel, z. B. bei den Bauarbeitern zur Winterszeit, schütze kein Innungszwang, der Niedergang des Wohlstandes liege tiefer. Besser als die Innungen und alle diese Gesetze würden die Fortbildungs⸗

. legen zu haben;

schulen für das Handwerk wirken; neun Zehntel schafften ums Essen, und Tausende seien am

froh, wenn sie sich ehrlich durchgeschlagen hätten, und nicht urückgekommen seien. Das beste Rezept sei: weniger regieren die und mehr sparen, namentlich an Militärausgaben.

daher den Antrag 12 Der Abg. von

der Abg.

gefordert, und die Regierung 1881 im Entwurfe

habe. Wenn seine Partei sich Mühe gebe,

bach meine ferner, die Konservativen wollten innungen. Er sei Derjenige gewesen, Widerspruch mit seiner Fraktion

nothwendig erklärt habe, um den Handwerkerstand auf das Niveau zu heben, daß derselbe wieder ein kräftiger Mittelstand werde. Mit solchen alten Ladenhütern, wie Ausstellungen von Tehrlings arbeiten und Fachschulen, sollte man doch nicht immer

wieder kommen; das seien ganz gute Dinge, gesammten Verhältnisse des Handwerks seien untergeordneter Bedeutung.

wieder erhalten.

Lehrlings. , : ihren übernommenen Pflichten nachkämen.

haltens davon abhängig, daß der Betreffende

angehöre, oder sich einer Prüfung unterwerfe.

auch jetzt sein; der Meister, welcher Lehrlinge halte, solle sich

der Zucht der Innung unterwerfen.

Arbeitskraft der Lehrlinge solle verhütet werden; wenn jetzt eine Innung die schlechte Haltung der Lehrlinge durch einen

Meister rüge, so trete derselbe aus der Innung aber die Lehrlinge ruhig weiter. Aber auch im

sozialen Aufgaben, im Interesse der Fürsorge für Krankheiten und Erwerbelosigkeit sollten die Innungen gekräftigt und Die Liberalen werde stets der Vorwurf kreffen, daß, als sie das Gewerbe von den Schranken befreit sie blos die negative Freiheit gewährt hätten, aber nicht die Organisationen geschaffen hätten, in denen die Hand⸗ vwerker positio ihre Freiheit hätten bethätigen können. Die Innungsbewegung sei jetzt im Steigen; es wäre interessant, wenn von Seiten der Regierungen mitgetheilt werden könnte, wie viele Meister sich den Innungen angeschlossen hätten. Seine Partei würde mit ihren Anträgen weiter gehen, wenn sie fich nicht auf die Erreichung des Möglichen hatte beschrän⸗ ken wollen. Wenn die Handwerker erkennten, wo ihre Freunde

gestärkt werden.

hätten,

seien, dann würden sie auch die Konservativen Reichstag senden; dann würde es möglich sein, rechte zu gewähren.

Die erste Berathung wurde geschlossen.

. Im Schlußworte bemerkte der Abg. Dr, Windthorst, seine Rede in Duͤsseldorf scheine verschiedenen Mißdeutungen unter⸗ gleich im Eingange seiner Rede habe er

damals klar ausgesprochen, daß man die

nungen als Ziel im Auge behalten solle. Dagegen sei er , ch daß es nach dem Stande der Meinungen

ö hier im Hause und nach der Situation, namentlich auch nach

auch der Ansicht,

leist⸗Retzow betonte, der Abg. Baumbach

meine, der Antrag Ackermann sei nur eine Wahlagitation;

Baumbach sollte doch am allerwenigsten einen solchen

Vorwurf erheben, da derselbe immer wieder mit seinem Kolpor⸗

fage-Antrag komme. Seine (des Redners) Partei wolle weiter

nichts, als was der Reichstag 1878 in arm. einer Resolution r

die Handwerker davon zu überzeugen, daß sie bei den Konservativen Hülfe fänden, so sei das keine Wahlagitation; seine Partei vertrete eben stets die materiellen Interessen des Volkes. Der Abg. Baum⸗

der zuerst im

Die Stellung im öffentlichen Recht, welche die Innungen früher gehabt hätten, sollten sie Der 5. 100 und speziell die hier vorge— schlagene Nr. 3 sei der Schlußstein des Innungsgesetzes von 1881 gewesen; daß sie abgelehnt sei, mache das Gesetz zu einer sex imperfecta. Der Lehrvertrag solle nicht ein privater Arbeits⸗ vertrag sein, sondern ein Vertrag üher die Erziehung des Es müsse eine Kontrole stattfinden, ob die Meister Die preußische Gewerbeordnung von 1849 mache das Recht des Lehrlings—

der Menschen J dem Zwiespalt, in welchem sich die Innungen selbst bezüglich Jahresschluß ihrer Organisation befänden, jetzt noch nicht an der Zeit sei, die obligatorischen Innungen einzuführen. Hätten J Innungen jederzeit das Prinzip des obligatorischen benutz en würden? Er bitte Beitritts so hochgehalten, wie sie es jetzt thäten, dann

vorgeschlagen

nur Zwangs⸗

deutend erweitern werde. Und

als es jetzt der Fall sei.

geeignetes Mittel dazu bilde aber in erster Linie

einer Innung der korporative Verband in den Innungen. Nedner

So solle es wies zum Schluß die Insinuation zurück, daß der Antrag lediglich im Interesse der Wahlagitation gestellt

Der Mißbrauch der sei; eine derartige Agitation habe seine (des Redners)

Partei noch nie nöthig gehabt.

aus, behalte Interesse der

lands in letzter Linie beruhe.

stärker in den weitere Vor⸗

stimmen.

obligatorischen

wäre ihre Zerstörung allerdings nie in solcher Weise wie jetzt erfolgt. Nun gelte es, ein zerstörtes Gebäude wieder aufzu—⸗ richten, und das würde bei den Innungen am besten dadurch erreicht werden, daß man dieselben mit so viel Befugnissen als nur irgend möglich ausstatte, um so den Eintritt in die⸗ selben begehrenswerth zu machen. 4 ] Abg. Meyer anlange, so wisse er nicht, ob die Ausführungen desselben maßgebend für die Haltung der nationalliberalen Partei seien, denn es sei doch sehr bemerkenswerth, daß gerade die Führer der nationalliberalen Partei jetzt im Hause fehlten. Wer wisse, ob dieselben einerlei Meinung mit dem Abg. r. Meyer seien? Der Regierungaevertreter habe sich in seiner Erklärung den Weg zu den obligatorischen Innungen nicht abgeschnitten, der— selbe habe sich allerdings außerst vorsichtig ausgedrückt, und

weil seine Annahme den Kreis der Innungen jedenfalls be⸗

Lehrlingswesen von großem Segen sein, denn die Lehrlinge würden dann mehr belehrt und weniger ausgebeutet werden, Er sei der Ansicht, daß allerdings auch durch die obligatorischen Innungen noch nicht alle Klagen des Handwerkerstandes ihre Erledigung finden würden, daß es vielmehr ernster angestrengter Arbeit der Mitglieder be— dürfen werde, die Hebung ihres Standes zu erreichen; ein

seiner Partei bei den Wahlen in dieser Frage gehen, so sei ein solches Zusammengehen allerdings im Interesse des Hand— werks selbst durchaus erwünscht. n . werker in Deutschland sei eine sehr ernste, berechtigte und

allgemeine, und mit der Herstellung der obligatorischen Innungen erftille das Haus ein wesentliches Postulat für den Handwerkerstand. Freilich werde auch der Handwerkerstand, wie fast alle anderen Stände,

wenn derselbe zur früheren Blüthe gelangen wolle, der viel fach übertriebenen Genußsucht entsagen müssen, auf welcher ja ein großer Theil der wirthschaftlichen Kalamitäten Deutsch— Aber die berechtigte Forderung der Handwerker, die Wiederherstellung des Innungswesens, müsse das Haus zu erfüllen suchen. n müsse zu dieser Frage offen Stellung nehmen und dem Hause Klarheit geben, was eigentlich ihr Ziel sei. Klarheit im Ziel gebe auch Sicherheit in der Bewegung; und ehe man solche Klarheit habe, lasse sich nichts Wesentliches erreichen. heutigen Antrage ditte er, aus den angeführten Gründen zuzu⸗

Damit war die erste Berathung beendet. sogleich in die zweite Berathung ein.

Der Abg. Goldschmidt erklärte, der Antrag Ackermann könne den Inhalt des 5. 100 ja kaum schlechter machen, wie derselbe schon sei. Der Antrag habe keinen anderen Zweck, als einem Verein das verhängnißvolle Recht zu geben, die Kon— kurrenzfähigkeit der demselben nicht genehmen Berufsgenossen

nungen, nicht hätten sich die

Was die Aeußerungen des

eher würden

Vorgehen

das werde gerade für das

habe.

zu lassen.

Wollten die Handwerker mit

Die Bewegung der Hand

Auch die Regierung

Dem

Das Haus trat

sondern den ganzen 5. . e yrten die Gefahr des 5§. 169e nicht so groß; in Liegnitz z. B.

denen es an Vertrauen in die eigene Kraft sehle. zahl der Handwerker brauche ihn nicht. Antrag Ackermann abzulehnen.

Nachdem der Abg. Ruppert sich für den Antrag Acker— mann ausgesprochen hatte, wurde derselbe in namentlicher Abstimmung mit 157 gegen 144 Stimmen angenommen.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Zur Geschäftsordnung bemerkte der Abg. Richter (Hagen). seine Partei wünsche sobald wie möglich die Berathung der Unfallversicherungs vorlage herbeigeführt zu sehen, damit dieser wichtige Gegenstand ohne Unterbrechung durch fremde Dinge noch in einer Jahreszeit erledigt werde, wo es in Berlin noch nicht allzu unerträglich sei. Dem Vernehmen nach sollten zwar in Erfüllung des Heidelberger Programms der Nationallibera⸗ len mehrere Steuervorlagen noch an den Reichstag gelangen. Seine politischen Freunde und er seien aber der Meinung, daß diese Berathung nicht die mindeste Eile habe, und daß erst, wenn alle übrigen Gegenstände erledigt seien, der Zeit⸗ punkt gekommen sein werde, um mit der Erwägung zu be⸗ ginnen, in welcher Jahreszeit zweckmäßig die Berathung dieser Steuervorlagen ihren Anfang nehmen könne. ;

Der Präsident von Levetzow bemerkte, daß das Unfall⸗ versicherungsgesetz wahrscheinlich am Sonnabend zur zweiten Lesung kommen würde.

Hierauf vertagte sich das Haus Mittwoch 1 Uhr.

Berichtigung. ĩ (29.) Sitzung des Reichstages muß es heißen, daß in dem Schreiben des Reichskanzlers die Ermächtigung zur strafrecht⸗ lichen Verfolgung des Reichstags-Abgeordneten Dr. Möller wegen Beleidigung „des Reichskanzlers und despreußi⸗ schen Staats-Ministeriums“ nachgesucht werde nicht „wegen Beleidigung des Reichstages“.

aufs Allerempfindlichste zu beeinflussen und zu beschränken. Ober glaube man vielleicht, daß die heutigen Innungsmeister die Innungsprivilegien nicht zur Befriedigung ihres Egoismus

Der 5§. 100 stehe zu der Absicht des Ge⸗

setzes, freie Innungen zu begründen, in schroffem Wider⸗ spruch, und es sei die Pflicht aller Freunde der freien In⸗

nur den Antrag Ackermann zu bekämpfen, §. 100. An einzelnen Orten sei ja

freien Innungen kräftig entwickelt, und ihre

Mitglieder seien entschiedene Gegner des Zünftlerthums und der obligatorischen Innungen. heutigen Antrag annehme, so habe man die alte Zunft fertig, und das in einer schlimmeren Ausgabe, als in der Gewerbe⸗ ordnungsnovelle von 1849. Ihm könne es recht sein. die Väter des Antrages kommen, daß sie auf falschem Wege seien, und mit ihrem dem schaden würden.

Wenn das Haus aber den

Deo zum Bewußtsein Handwerkerstande nich?: nützen, sondern Der Antrag könne nur dazu beitragen, den

Zwangsinnungen für es scheine ihm, als ob derselbe jetzt stehe und betrachte, welchem Kleinbetrieb mehr und mehr durch die Großindustrie Wegweiser er folgen solle. Er (Redner) hoffe, daß die Re⸗ aufsaugen zu lassen, und gerade den vorwärtsstreben⸗ gierung in dieser Frage einmal mit dem Centrum zusammen den, jüngeren Handwerksmeistern das Fortkommen zu gehen werde, und daß das Centrum mit den Konser- erschweren. Die schlechte Lage des Handwerkerstandes vativen und der Regierung eine zusammenhängende habe ihre Wurzel in der Konkurrenz der Groß⸗

aber für die Front bilden werde, was sonst doch nicht immer der industrie, und wenn man frage, wie es gekommen fei, daß in sie nur von Fall sei. Der Antrag habe eine hohe Wichtigkeit, Deutschland und Oesterreich das Handwerk der Großindustrie

schroffer, als in den anderen Kulturstaaten gegenüberstehe, so sei die Antwort die, daß die anderen Kulturstagten das Hand⸗ werk schon viel früher von beschrän kenden Bestimmungen frei gemacht hätten, Er bitte, sich nicht von einem Mißtrauen gegen die allgemeine Tüchtigkeit des deutschen Handwerkerstandes leiten Der Antrag werde nur von denen freudig begrüßt,

als Deutschland und Oesterreich es gethan

Die Mehr⸗ Er bitte also, den

um 4 Uhr auf

In dem Bericht über die gestrige

ö . a ie r e . ; k 2 3 w en er * X Inserane für den Deutschen Reichs. und Königl. e en er z ig * Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen dez Preuß. Staats. Anzeiger und das Gentral. dandels. z ö ; J j „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein register nimmt an: die Königliche Expedition . ,, J 5. n,, ö Fabriken und X' gier, 6. 8. Danbe C Co., C. Schotte des Bentschen Reichs Anzeigers umd Kbniglic ö ö. dergl. 3 ö g 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Kreuhischen Staats- Anzeigtra: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. . w Anæaeigen. ö Annoacen Bureanr. „Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 14. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater-Anzeigen. n der Börsen- FJ . ; 3 u. 3. w. 6 öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. * x

Steckbriefe und Untersuchungs⸗-Sachen.

27295 Steckbriefs⸗Ernenerung.

Der gegen den Bauunternehmer Oskar Harz, ge— boren am 11. März 1846 zu Eisenach, wegen Voll⸗ streckung einer viermonatlichen Gefängnißstrafe in den Akten J. IIa. 960. 81 rep. unter dem 12. Juni 1883 erlassene Steckbrief wird erneuert.

Berlin, den 21. Mai 1884.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

2722 aer Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckong soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 87 Nr. 4404 auf den Namen des Kaufmanns Emil Dẽcar Hirsch eingetragene, hierselbst in der Wrangelstraße Nr. I belegene Grundstück

am 19. Liugust 1884, Vormittags 91 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts ttelle in der Jüdenstraße Nr. 58, J. Treppe, Saal Nr. II, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 5680 66 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund- stüäck betreffende Nachwelsungen, sowie besondere Laufbedingungen konnen in der Gerichtsschreiberei, Di enstrahe Rr. 558, II. Tr., Zimmer 29, eingesehen zerden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandenfein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs; dermerks nicht hervorging, insbesondere derarmige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Pebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge—

oten anzumelden und falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubbaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststelluag des geringsten

lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ spruͤche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund— stucks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver— fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. ;

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 19. August 1884, Vormittags 111 Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 58, J. Tr., Saal Nr. 1I, verkündet werden.

Berlin, den 26. Mai 1884. . . Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.

lata Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 9 Nr. 596 auf den Namen der verwittweten Freifrau von der Malsburg, geb. Freiin von Baumbach, zu Sontra eingetragene, hierselbst in der Wilhelmstraße 60 belegene Grundstück

am 26. Angust 1884, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts ftelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 11 380 M6 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steucrrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreikexei, Juͤdenstraße Nr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden. ;

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Verfteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesonders der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder kel renden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung Fir Abaabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. I

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund— stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. .

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. August 1884, Vormittags 111 Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 58, 1Treppe, Saal Nr. 11, verkündet werden.

Berlin, den 26. Mai 1884. ;

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.

lens. Bekanntmachung. Das aus der Schuldurkunde vom 16. März 1810 mit Ingrossationsvermerk und angeheftetem unter em 2. Mai 1840 ausgefertigten Hypotheken⸗Infor— mationsscheine bestehende, über die auf dem Grund⸗ stücke des Kaufmanns Siegmund Rosenblüth hier, Rosenthaler⸗Straße 48, Ecke der Neuen Schön⸗ hauser Straße, im Grundbuche von der Königstadt Band 6 Nr. 455 in der 3. Abtheilung unter Nr. 22

eingetragene Post: . „Zweihundert Thaler in Courant mit vier Pro—

zent Zinsen und Kosten für a. Carl Gottlieb Leopold,

minder⸗ jährige Ge⸗ schwister d. Alexandrine Henriette Louise,! Siemund. zahlbar mit fünfzig Thalern für jedes Kind, sobald er aus der väterlichen Gewolt tritt oder majorenn wird, aus der gerichtlichen Obligation vom 16. März 1840 ad deer. vom 2. April ej.

am 2. Mai 1840 eingetragen. gebildete Hypotheken Dokument ist für

er gern den 6. Juni 1884

erlin, den 6. Juni 1884. ö

Königliches Amtegericht J., Abtheilung 45.

——

b. Auguste Caroline Emilie, c. Carl Ludwig Ferdinand,

kraftlos

Geboks nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗

Gläubiger widerwricht, dem Gerichte glaubhaft zu

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 30. Mai d. J. sind folgende Urkunden ir kraftlos erklärt: ;

Il) Die im Oldenburger Schuld. und Pfand⸗ protokoll Vol. II. Fol. 356 protokollirte Abthei⸗ lungsakte zwischen der Wittwe Dorothea Michels, geborene Fick, und ihrem Kinde erster Ehe, Namens Margaretha Dorothea Michels, d. d. 12. Juli 1855. lautend auf 1510 Thlr. 6 Sch. Dän. Rm., sowie das in derselben konstituirte Pfandrecht,

2) das Sparkassenbuch der Oldenburger Spar— und Leihkasse Nr. J. H. B. Fol. 642, lautend auf die Wittwe Herz in Oldenburg über 1400 (6. Kapital, .

3) das Sparkassenbuch der Oldenburger Sparæ und Leihkaffe Nr. 1. H. B. Fol. 444. lauten) auf Wittwe D. Michels Erben über 255 „6 Kapital,

4) das Sparkassenbuch der Oldenburger Spar- und Leibkafse Nr. J. H. B. Fol. 573, lautend auf Heinrich Schreiner aus Schwienkuhl über 235 M Kaxital. .

Oldenburg i. /H. den 6. Juni 1884. Königliches Amtsgericht. Spethmann.

272337 Im Namen des Königs?! Verkündet am 27. Mai 1884,

gez. Bünger, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Böttchermeister Wilhelm Hasemann zu Burg, welcher gemäß S. 59 der Civil⸗ Frozeßordnung als seine Ehefren Auguste, geb. Reinecke, in heutiger Verhandlung mitvertretend an⸗ gesehen werden muß,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Barg durch den Amtsgerichtsrah Hagemann, ö

da die Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Auf- gebotsantrage glaubhaft gemacht haben:

nämlich des über Tie im Grundbuche von Burg L. Nr. 134, Abtheilung III. Nr. 6 eingetragen Hr R ihekenpoft von jetzt noch 13 Thlr. 2 Sgr. 633 Hf. gebildeten, angeblich verloren gegangenen Zweig dotumentes, bestchend aus der notariellen Schuld- und