1884 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

der am 28. Februar d. J. und folgenden Tagen zu Berlin abgehaltenen Turnlehrerprüfung haben das Zeugniß ver Bejahigung zur Leitung der Turnübungen an öffentlichen Unterrichtganstalten erlangt: 1) Adler zu Berlin, 25 Amend, Optikus daselbst, 35 Ammerlahn, Studirender daselbst, 4 Appel, daselbst, 5) Dr. Bohlmann, ordentlicher lenen⸗Gymnasium zu Breslau, . a) 6) Brandt, Elementarlehrer am Realgymnafium zu Magdeburg, : 7) Ebeling, Studirender zu Berlin, Faber, Studirender zu Breslau, Fischer, Kandidat des höheren Schulamts zu

Lehrer am Magda⸗

) Fücht johann, desgl. zu Wejel, . b) 11) Gellenthin, Lieutenant a. D. zu Berlin, 12 Glöckner, Elementarlehrer an der Wilhelmeschule zu Liegnitz, 15) Gröppler, Elementarlehrer zu Magdeburg, 14) Dr. Günther, Edmunb, Kandidat des höheren Schulamts zu Krotoschin, ö 15) Günther, Jakob, Elementarlehrer zu Cassel, 165 Dr. Hager, ordentlicher Lehrer am Realgymnasium am Zwinger zu Breslau, . . 17 Hannemann, Studirender zu Berlin, e) 18) Hertel zu Berlin, 19 Höke, technischer Tippstadt, —ͤ 20 Keesebiter, Studirender zu Berlin, . 21 von Knobloch, Elementarlehrer zu Surminnen, Kreis Angerburg i. Ostpr., ch 27) Koch, Studirender aus Lübben, 23) Köhler, Elementarlehrer zu Magdeburg,

24) Korn, Gemeindeschullehrer zu Berlin, . M. 25 Korten, Kandidat des höheren Schulamts zu esel,

26) Kowalewski, Kandidat der Philologie zu Stettin, 27) Krohs, städtischer Turnlehrer zu Osnabrück, 285 Magdeburg, Studirender aus Landsberg a. W., 28) Mittmann, Studirender zu Breslau, ö 306 Reufeldt, Studirender an der Technischen Hoch⸗ schule zu Berlin, aus Elbing, . 31) Paul, Mittelschullehrer zu Wiesbaden, 32 Prophet, Elementarlehrer zu Magdeburg, ch 33) Rackow, Kandidat des höheren Schulamts zu Berlin, . 34) Reichert, Kandidat der Philologie zu Berlin, 355 Reimer, Elementarlehrer am Stadtgymnasium zu Stettin, 36) Ritter, Graveur und Zeichner zu Berlin, 37 Rühlmann, Studirender, z. 3. zu Berlin, a 38) Sauerbrey, Elementarlehrer zu Bad Lauterberg a. Harz, 8e Pr. Scheel, Realschullehrer zu Schönebeck a. d. Elbe, 46 Scheffler, Kandidat der Philologie, z. 3. zu Char⸗ lottenburg,

2 41 Schellack, Elementarlehrer zu Neudamm, Kreis Königsberg N. M., 42) Br. Schmidt, zn Breslau, e) 43) Schul te, Mechaniker zu Berlin, 44) Schunck, Elementarlehrer an der städtischen Vor⸗ schule zu Cassel, 45 Siebrecht, Elementarlehrer zu Cassel, 2 465 Strauchmeier, desgl. zu Koswig im Herzogthum Anhalt, 47) Tetz ner, Hutmacher zu Altenburg im Herzogthum Sachsen-⸗Altenburg, 48) Teuscher, i. Schles., f 49) Voigtritter, Kandidat des höheren Schulamts zu Stotternheim im Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, 50) Voß, Elementarlehrer am Gymnasium zu Glückstadt, a) 51 Wehlitz, Kandidat der Philologie aus Nesselgrund im Kreise Soldin, ; 52) Wenig, technischer Lehrer am Gymnasium zu Kro⸗ toschin, und 53) Westphal, Elementarlehrer zu Lübeck. Ferner ist in der diesjährigen Prüfung 54) dem Gemeindeschullehrer Pfänder zu Berlin, wel— cher die vorjährige Turnlehrerprüfung bestanden hat, die Be—⸗ sähigung zur Ertheilung des Unterrichts im Hiebfechten sowie im Schwimmen zuerkannt worden, sowie 55) dem Kaufmann Talmann zu Berlin, welcher in der vorjährigen Prüfung ein beschränktes Zeugniß erhalten hat, ein vollständiges Zeugniß ertheilt und die Befähigung zur Ertheilung des Unterrichts im Fechten und im Schwim⸗ men zuerkannt worden. Ein Zeugniß beschränkter Befähigung haben erlangt: 56) Dr. Degner, ordentlicher Lehrer am Elisabeth— Symnasium zu Breslau, ß7 Hilprecht, Werkführer zu Berlin, und 58) Spohn, ordentlicher Lehrer am Gymnasium zu Inowrazlaw. Berlin, den 5. Juni 1884. 1 Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. In Vertretung: Lucanus.

Lehrer am Realgymnasium zu

Kandidat des höheren Schulamtes

Spinnereibeamter zu Wüstegiersdorf

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Feheimen Kanzlei⸗-Sekretär Wilhelm Krüger ist der Titel Geheimer Kanzlei⸗Inspektor beigelegt worden.

6 Genannte ist auch zur Ertheilung von Schwimmunterricht ãhigt. b Der Genannte bat auch die Prüfung im Fechten bestanden, 3 ist derfelbe zur selbstãndigen Lestung von Schwimmunterricht äbigt. e Der Genannte hat auch die Prufung im Fechten bestanden. d) Der Genannte bat auch die Brüfung im Hieb fechten bestanden, R a,. ist derselbe zur Ertheilung von Schwimmunterricht be⸗ ig ö 2 ; ü e) Der Genannte ist auch zur selbftãändigen Leitung von Schwimm⸗ unterricht befähigt.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten 7. Verloosung von Schuldoerschreibungen der vier⸗ prozentigen Staatsanleihe ron 1858 A sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. - Diefelben werden den Beñitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Raxpitalbeträge vom 1. Januar 1885 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Januar k. J. fällig werdenden Zinsscheine Reihe Nr bis s nebfl Anweifungen zur Reihe VI bei der Staats—⸗ schulden⸗Tilgungekasse hierselbst zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 8 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Fest⸗ tage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Haurtkassen der Provinz Hannover und der Kreiskaffe zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinescheinen und Zinsscheinanwei⸗ sungen einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. Is. ab eingereicht werden, welche sie der Staateschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Fest⸗ stellung die Auszahlung vom 1. Januar 1885 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten. . Mit dem 1. Januar 1885 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf. ; Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinfung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 10. Juni 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulde n. Sydow. Hering. Merleker. Rüudorff.

Bekanntmachung.

Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Preußzischen Staatsschuldverschreibungen, sowie der Aktien und Obliga⸗ tionen der Niederschlesisch⸗Märkischen, der Münster-Hammer und der Taunug⸗-Eisenbahn werden bei sämmtlichen Ein— lösungsstellen, also in Berlin bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kaffe Taubenstraße 28 und der Reichs bank-Haupt— kasse, außerhalb Berlin aber bei den schon früher zur Ein⸗ löfung benutzten Kassen und den in unserer Bekanntmachung vom 16. Mai v. J. bezeichneten Reichsbank-⸗Anstalten vom 28. d. Mt s. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen Ablieferung der Zinsscheine gezahlt.

Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist . des Einliefet anke Namen und Wohnung ersichtlich macht.

Berlin, den 17. Juni 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Aichtamtliches. Teutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König setzten, lauk Meldung des „W. T. B.“ aus Eme, heute Morgen die Trinkkur fort und machten eine Promenade.

Später erschien der Geheime Ober-Regierungs-Rath Anders vom Civilkabinet zum Vortrage.

Gestern waren zur Kaiserlichen Tafel geladen; der Gesandte Belgiens in Wien, Graf de Jonghe, der Bischof ven Fulda, Dr. Kopp, die General-Majors von Gelieu, von Minckwitz und Schüßler und der Oberst von Colomb.

Abends wohnten Se. Majestät der Kaiser der französischen Theater-⸗Vorstellung bei.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besichtigte gestern früh 8 Uhr auf dem Born⸗ ftedter Felde bei Potsdam das 1. und 3. Garde-Ulanen— Regiment.

Um 2 Uhr fand ein Diner von ca. 30 Gedecken statt, an welchem die zurückkehrenden bayerischen und sächsischen Offiziere theilnahmen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (35) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, stand auf der Tagesordnung als erster Gegen⸗ fland der mündliche Bericht der Tommission für die Geschäfts⸗ ordnung über die Frage: ob das Mandat des Abgeordneten für den 5. Wahlkreis des Großherzogthums Mecklenburg— Schwerin, Dr. Paasche, in Folge seiner Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Marburg für erloschen zu erklären sei.

Die Kommission hatte beantragt:

Der Reichstag wolle beschließen: das Mandat des Abg. Dr. Paasche durch dessen Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Marburg als erloschen zu erklären und kiervon dem Reichskanzler bebufs Veranlassung des w m wegen der vorzunebmenden Neuwahl Mittheilung ju machen.

Da indeß, wie der Präsident bei Beginn der Sitzung angekündigt hatte, der Abg. Dr. Paasche von der Niederlegung feines Mandats Anzeige gemacht hatte, so war damit dieser Gegenstand erledigt.

Das Haus setzte darauf die zweite Berathung des Ent⸗ wurss eines Gesetzes über die Unfall versicherung der

Die Versickerung erfolgt auf Gegenseitigkeit durch die Unter. nebmer der unter 8. 1 fallenden Betriebe, welche i diesem Zweck in Berufs genossenschaften vereinigt werden. Die Berufs genossen⸗ sckcrten sind fur bestimmte Bezirke zu bilden und umfaßsen inner⸗ Halt derfelken alle Betriebe derjenigen Induftriezweige, für welche sie errichtet sind.

Als Unterrebmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Be—⸗ trieb erfolgt.

Betrieke, welche wesentliche Bestandtbeile versciedenartiger Induftriezweige umfassen, sind derjenigen Berufs genoñsenschaft ju⸗ jutheilen, welcher der Hauxtbetrieb angebört.

Die Berufs zenoffenschaften baben die Rechte Ver sonen.

Hierzu lag eine Reihe von Amendements vor; es bean⸗ tragten:

1) die Abgg. Dr. Barth und Gen.:

In §. 9.

A. dem Absatz 1 folgende Fassung zu geben:

Die Versicherung ift durch die Unternebmer der unter 8. 1 fallerden Betriebe Fei einer zu diesem Zwecke im Deutschen Reiche zugelafsenen Versicherungsanstalt (Gernossenschaft oder sonftigen Versicherungs gesellichaft) zu bewirken;

B eventuell, für den Fall der Ablebnung des Antrages ju 8. 93, folgenden 8. Ja anzunehmen:

6

Unternebmer, welche nachweisen, daß sie die Versicherung wegen aller aus diefem Gefetze sich ergebenden Verrflichtungen bei einer zu diesem Zwegle im Deutschen Reiche zuzgelassenen Versicherungẽ⸗· anstalt (Genosfenschaft oder sonftigen Versicherungsgesellschaft) be⸗ wirkt baben, bleiben von der Verpflichtung, einer Berufsgenossen—⸗ schaft beizutreten, befreit.

Der Austritt cines Unternebmers aus der Berufsgenosenschaft zum Zwecke der Versichkerung bei einer zugelassenen Versicherungẽ⸗ anftast ift beim Beginn eines Rechrungsjabres zulässig und muß sechs Monate juvor dem Genossenschafts vorstande angezeigt werden.

Der Uebertritt von einer Versicherungsanstalt zur SBeruft— genossenschaft erfolgt keim Beginn eines Rechnung jahres, wenn nicht der Genoßsenschaftsrorstand einen anderen Zeitrunkt zulätt“;

C. wéiter eventuell, für den Fall der Ablehnung des unter B beantragten 8. 9a, folgende beide Daragrapben anzunebmen:

5. 9a

Unternebmer, welche nachweisen, daß sie Mitzlieder einer zu⸗ gelassenen Versicherunggesellschaft sind, bleiben von der Verrflich⸗ kung, einer Berufsgenoffenschaft beizutreten, befreit.

S. 9b.

Die Unternebmer von Betrieben, welche nach dem Inkraft⸗ treten diefes Gefetzes entsteben oder versicherungspflichtig werden, find nach den Bestimmungen des 8. 9a zu bebandeln.

Der Austrstt eines Unternebmers aus der Berufsgenessenschaft zum Zwecke der Versicherung bei einer zugelafsenen Versich erungk⸗ gefellschaft ist nur beim Beginn eines Rechnungsjahres zulãmsig; er muß sechs Monate juror dem Genossenschaftẽ vorstande angezeigt werden und unterliegt der Genehmigung der Genossenschaft (des Genossenschaftẽ vorstandes).

Der Üebertritt von einer Versicherungsgesellschkaft zur Berufs genossenschaft 8. 34 eriolgt beim Beginn eines Rechnungẽ⸗ jabres, wenn nicht der Genossenschaftssorstand einen anderen Zeit⸗ runkt zuläßt“;

P. für den Fall der Annabme des Antrages zu 8. 1 sub A5 dem 8. 9 als Zusaß zu Absatz 2 folgende Worte beizufügen:

Für Bauarbeiten gilt als Unternehmer derjenige, welcher die Ausführung der Bauarbeiten für eigene Rechnung bewerkstelligt ;

E. für den Fall der Ablehnung der obigen Anträge sub A,

juristischer

B, C:

i)h im 8. 3 Absatz 1 im zweiten Satze die Werte (bestim mie Bezirke zu ersetzen durch die Worte: das ganze Reichs gebiet oder bestimmte Bezirke desselben“,

27) und das Wort: derselben“ zu ersetzen durch die Worte:

des betreffenden Gebietes“.

2) die Abgg. Grad und Zorn von Bulach:

Der Reichstag wolle beschließen:

In S. 5, dritter Abfatz, binter den Worten „welcher der Hauplbetrieb angehört“ beizufügen:

Jedoch find är jeden Bestandtbeil solcher Betriebe die Bei⸗ träge nach dem Gefahrentarif für den betreffenden Induftriezweig (8. 28) zu bemessen.“

3) die Abag. Frhr. von Maltzahn-Gültz, Frhr. von Wendt

und Dr. von Kulmiz:

Der Reichstag wolle beschließen:

I Im 5. 9 den letzten Absatz durch folgende Fassung iu

erléeBßzen:

Die Berufsgenossenschaften können unter ibrem Namen Rechte erwerden und Verbindlickkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Für die Verbindlichkeiten der Kasse baftet den Kassengl ãubigern nur das Vermögen der Kasse.

2 Im §. 45 Absaß 1 hinter den Worten männer“ einzuschalten:

für den Bezirk einer oder mehrerer Drtẽpolijeibebõrden?).

Der Abg. Richter (Hagen) richtete eine Reihe von An⸗ klagen und Ängriffen gegen die natisnalliberale Partei, deren zwischen der erften und zweiten ,. in der Kommission unter Preisgabe ihrer bisher ethätigten Ueberzeu⸗ gungen vollzogene Schwenkung dem Gesetze nach den Wünschen der Regierung und der mit ihr ver⸗ bündeten Parteien nunmehr eine erhebliche Majoritat sichere. Fruͤher und noch in der Reichstagssession von 1882 hätten die Nationalliberalen gemeinsam mit den anderen Parteien der Linken in dem bekannten Antrage Buhl vor Allem die weitere Zulassung der Privatunfallversicherung?— gesellschaften beredt vertheidigt, und der Abg. Dechelhäuser habe noch in der ersten Lesung der gegenwartigen Vorlage in so überzeugender Weise und mit so umfangreichem statistifschen Material die Nothwendigkeit dieser Zulassung dar⸗ gethan, daß man sehr gespannt darauf sein müffe, wie es dem Abg. Oechelhäuser gelingen werde, heute den absoluten Gegensat zu feiner damaligen Ueberzeugung zu vertheidigen. Der von dem Abg. Oechelhäuser jetzt zu 5. 36 eingebrachte Antrag, der den Privatgesellschaften ihr? Wirksamkeit auch ut die Zukunft garantiren solle, hebe gleichwohl jede freie Thãtig⸗ keit derselben einfach auf nd mache jeden direkten Verkehr zwischen den Gesellschaften und den Unternehmern unmöglich, denn' nur die Gesammtheit der Berufsgenossenschaften solle bei den Privatgesellschaften Rückversicherung nehmen dürfen. Mit der Annahme des S§. 9 werde die gesammte Privatthätigkeit auf dem Gebietẽ der Unfall ver siche⸗ rung untersagt und auch den nicht unter das Unfallversiche⸗ rungsgesetz fallenden Personen die Möglichkeit, sich zu ver⸗ sichern, genommen.

Der Abg. Dr. Windthorst führte dem gegenüber aus, daß er zwar an sich der ferneren Zulassung der Privatgesellschaften schon um der durch sie geschaffenen Konkurrenz willen ni abgeneigt gewesen sei, bei näherer Erwägung indessen zu der Anschauung sich habe bekehren müssen, daß die Privatgesell⸗ schaften saͤmmtliche lukrativen Geschäfte in ihre Hand bringen und den Berufsgenossenschaften nur die weniger angenehmen

zwei Er saz⸗

Arbeiter fort.

H Ber Genannte hat auch die Prüfung im Hiebfechten bestanden.

8.9 lautet nach den Vorschlägen der Kommission:

üͤberlaffen würden, womit die Berufsgenossenschaften ihrer⸗ seits konkurrenzunfähig gemacht würden. Um dies zu

verhüten und das Zustandekommen der Vorlage nicht zu ge⸗ sahrden, werde das Centrum gegen die Zulassung der Privat⸗ gefellschaften stin men. Dagegen halte seine Partei daiür daß den privaten Gesellschaften, welche durch das Hesetz zum Aufgeben ihres Geschäftsbetriebes gejwungen würden, sowie deren Angestellten und Bediensteten eine Entschädigung gewahrt werden müsse. Der Redner kündigte in dieser Beziehung für die dritte Lesung des Entwurfs eine Resolution an, durch welche der Bundes rath aufgefordert werden solle, in Erwägung zu ziehen, wie bezüglich der Gewährung einer solchen Ent⸗ schadigung zu verfahren sein möchte.

Nachdem der Abg. Grad seinen Antrag auf Ergänzung des dritten Alinea des 8. 9 zur Annahme emplsohlen, wendete sich der Abg. Oechelhäuser gegen die Ausführungen des Abg. Richter; er bedauere sehr, mit seinen An—⸗ sichten nicht durchgedrungen zu sein, habe aber zu konsta⸗ tiren, daß die Priynatgesellschaften selber mit dem, was ihnen sein (erst später bei §8. 30 zur Verhandlung gelangender) Antrag biete, völlig zufrieden seien und aus⸗ brücklich erklärt hätten, mit den Berufsgene senschaften nicht in Konkurrenz treten zu wollen. Für die Anträge Barth zu stimmen, sei die natienalliberale Partei außer Stande, da die Privatgesellschaften nach Annahme des Umlageverfahrens die Konkurrenz mit den Berufsgenossenschaften gar nicht auf— nehmen könnten.

Der Abg. Dr. Barth bemerkte dagegen, der Abg. Oechel⸗ häuser habe selbst zugegeben, daß seiner Ueberzeugung nach die Materie des 8. 9 durch die Kommissionsbeschlüsse schlecht geregelt sei; gleichwohl wolle aber die nationalliberale Partei für die Vorlage im Ganzen stimmen. Der deutsch-freisinnigen Partei sei der Entwurf mit dem 8. 9 der Kommissionsbeschlüͤsse schlechthin unannehmbar. .

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats-Minister von Boetticher das Wort.

Die Auestellung eines unrichtigen Gesundheits⸗ attestes von einer Hebeamme ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IJ. Strafsenats, vom 27. März d. J, aus 8. 278 des Strafgesetzbuchs nicht zu ahnden, weil Hebe⸗ ammen zu den in dieser Bestimmung erwähnten approbirten Medizinalper sonen nicht gehören.

Oesterreich- Ungarn. Pest, 17. Juni. (W. T. B.) Soweit bis jetzt bekannt, sind gewählt: 206 Liberale, dar⸗ unter Ludwig Tisza, 55 Kandidaten der gemäßigten Oppo⸗ sition, 65, Unabhängige, 17 Antisemiten, darunter Prof. Karl Nendtwich, 12 Kandidaten der nationalen Partei und 10 keiner bestimmten Partei Angehörige. In Klausenburg ist trotz der vorhergegangenen Exzesse der Wahlakt durchaus ruhig ver⸗ laufen und sind die beiden von der liberalen Partei auf— gestellten Kandidaten gewählt worden.

Agram, 16. Juni. (Prag. Ztg.) Der Landtag lehnte bei der Adreßdebatte den Antrag des Elferausschusses in namentlicher Abstimmung mit einer Majorität von 37 Stim— men ab. Bei der Abstimmung über das Amendement Kussevic verließen die Opposition und die keiner Partei angehörigen Abgeordneten die Platze. Das Amendement wurde einstimmig angenommen.

Schweiz. Bern, 15. Juni. Wie der „Bund“ ver— nimmt, gehen die Ansichten uber die Bundesrevisions⸗ frage im Schoß des Bundesraths auseinander. Wäh⸗ rend einzelne Mitglieder auf die Angelegenheit mit Rücksicht auf den Umstand, daß das Mandat der Behörde im nächsten Dezember zu Ende geht, nicht eintreten wollen, sprachen sich andere Mitglieder in der Donnerstagssitzung, in welcher die Frage konfidentiell besprochen wurde, dafuͤr aus; es sollte die Motion ohne jegliche Direktion dem Bundesrath überwiesen werden. Letzteter würde sodann in der nächsten Dezember— session darüber Bericht erstatten.

Niederlande. Haag, 165. Juni. (Wese Ztg.) Die Kräfte des Kronprinzen sind durch die schwere Krankheit fehr geschwacht, doch ist der Schwächezustand augenblicklich nicht besorgnißerregend. Das Bulletin von heute Morgen lautet: Der Patient hatte eine ruhige Nacht, der Appetit sst besser.

Belgien. Brüssel, 18. Juni. (W. T. B.) Der „Monitéur belge“ veröffentlicht ein Dekret des Königs, durch welches der Senat aufgelbst wird und die Wahlen zum Senat auf den 8. Juli festgesetzt werden. An demselben Tage werden sich auch die neuernannten Minister einer Neuwahl unterziehen.

Wie der Etoile belge“ erfährt, haben die Gouver⸗ neure von Hennegau und Luxemburg um ihre Ent⸗ lassung gebeten.

Beider in Nivelles stattgehabten Stichwahl zur Repräsentantenkammer wurde Snoy (Katholik) an Stelle eines liberalen Kandidaten, welcher abgelehnt hatte, ge⸗ wählt. Die Katholiken haben in der Kammer eine Majoritat von 34 Stimmen.

Vor dem Schlosse eines der liberalen Partei an⸗ gehörenden Senators in der Nähe von Hal fanden drohende Demo nftrationen einer größeren aus Bauern bestehenden Volkemenge statt. Die Gensd'armerie war genöthigt einzu⸗— schreiten, und die gerichtliche Untersuchung ist eingeleitet.

18. Juni. (W. T. B.) Die Kammern sind zum 22. Juli einberufen worden.

Großbritannien und Irland. London, 15. Juni. Allg. Corr.) Die Transdsaal-Deputation ist gestern mittelst Separatdampfers von Rotterdam in London ange⸗ kommen Und wird am Freitag die Rückreise nach Afrika antreten.

Da sich die Einsetzung eines öffentlichen Anklagers nicht bewährt hat, so wird das Amt abgeschafft und dessen Funktionen dem Solicitor des Schazamts übertragen werden.

iesem sollen zwei Assistenten zur Seite gestellt werden, von denen der eine die Eivil-, der andere die Kriminalfälle zu übernehmen haben wird, die ihm von dem Ehej überwiesen werden? Obschon unter diesem Arrangement die Zahl der auf Staatskosten zu führenden Prozesse sich ohne Zweifel bedeu⸗ tend vermehren wird, so halt die Kommission, welche die be⸗ treffenden Vorschläge macht, die neuen Einrichtungen dennoch für weniger kostspielig als die jetzigen. .

In Bel fast in Irland fand am Sonnabend eine oran⸗ gistische Masfsenkundgebung Fatt, welche den Zweck hatte, gegen die neue Verbrdnung' des Vize-Königs von Ir⸗

d, wonach die Meetings der Nationalisten gestattet, die Gegenkundgebungen der Orangisten aber verboten werden, Protest einzulegen.

17. Juni. (B. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterbaufes erklärte in Beantwortung einer An⸗ frage des Deyputirten Tyler der Premier Gladstone: es sei die Tflicht der Regierung, alle Fragen in Betreff der Möslichkeit einer Expedition im Suden von Egypten und auch diejenige der Zweckmaßigkeit des Baus einer Eisenbahn von Suakim nach dem Nil sorgfältig zu erwägen. Weitere Mittheilungen hierüber zu machen fei jedoch inopportun. Bei der sodann sortgesetzten Ein elberathung der Reform bill wurde das von der Regierung genehmigte Amendement des Depu⸗ tirten Fowler, nach welchem die Bill am 1. Januar 1885 Gesetzeskraft erlangen soll, mit 256 gegen 130 Stimmen an—⸗ genommen. Die weitere Berathung wurde vertagt.

Adelaide (Australien), 15. Juni. (A. C Es ist ein neues Ministerium gebildet worden, dessen Premier Mr. John Colton ist.

Frankreich. Baris, 17. Juni. (B. T. B.) Die Deputirtenkammer nahm heute das Rekrutirungs—⸗ gesetz bis zum Artikel s an. Die Interpellation des Teputirten Delafosse, betreffend Egypten, wurde auf nächsten Montag vertagt.

18. Juni. (W. T. B) Das „Journal officiel⸗ veröffentlicht die Ernennung des Oberst-Lieutenant Reynard zum Minister-Residenten Frankreichs in Hue.

Italien. Rom, 17. Juni. (B. T. B. „Di ritto“ zufolge soll eine italienische Kri Marine-Division für die südamerikanischen wässer gebildet werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg. 18. Juni. (W. T. B.) Der Großfürst Sergius und Gemahlin empfingen geflern die Gratulationen des diplomatischen Corps. Bei dem deutschen Botschafter, General-Lieutenant von Schweinitz, findet morgen zu Ehren des Großherzogs von Hessen ein Galadiner statt. Prin; Alexander von Sldenburg ist von dem Kommando der ersten Garde— Infanterie⸗Division, unter Belassung in seiner Stellung als General⸗Adjutant und à la suite des Preobraschenky'schen Garde- Regiments, enthoben worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. Juni. . T. B.). Die Kronprinzessin ist in der vergangenen Nacht von einem Prinzen entbunden worden.

Amerika. New⸗9York, 14. Juni. (Allg. Cort. In Boston wurde gestern Abend ein starkbesuchtes Meeting von Gegnern Mr. Blaine's abgehalten, bei welchem viele her— vorragende Männer zugegen waren. Die gefaßten Beschlusse bekampften die Aufstellung Blaine's zum Prasidentschafts— kandidaten, drückten die Hoffnung aus, daß die Demokraten eine geeignete Persönlichkeit als Kandidaten für die Präsiden—⸗ tenwürde aufstellen würden und ernannten einen Vollzugs— ausschuß mit der Weisung, nach der Aufstellung des demokra— tischen Präsidentschaftekandidaten eine Konvention einzuberufen, damit die Unabhängigen dann die nöthigen Schritte thun können. Ein weiterer Ausschuß wurde ernannt, der mit den Unabhängigen von New-York konferiren k

Afrika. Egypten. Kairo, 14. Juni. (Allg. Corr.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Der Fall von Berber wird heute von dem Gouverneur von Dongola kestätigt. Es heißt, der Emir des falschen Propheten marschire auf Dongola. Der Gouverneur, der vor einiger Zeit den ihm gesandten Befehl, die Stadt mit der Garnison zu räumen, unbeachtet ließ, bringt nun selber diesen Schritt in Vorschlag.

15. Juni. (A. C.) Es find Befehle ergangen zur Ergreifung von Maßregeln, welche den Rückzug der Gar⸗ nifon von Dongola erleichtern sollen. Die Nachricht von dem Fall von Berber hat große Aufregung in Assuan ver— ursacht. Die Anwesenheit der patrouillirenden Kanonenboote trug indeß dazu bei, die eingeborene Bevölkerung zu beschwich⸗ tigen. Einem amtlichen Telegtamm aus Wady-Halfa zufolge wird Chartum trotz der Einnahme von Berber durch die Rebellen für sicher erachtet. Die Rebellen stehen in der Nähe der Brunnen in Murad, aher die Straße durch die Wüste ist gesperrt.

Aus Suakim wird u. d. 15. d. M. berichtet: Major Pigott, der Befehlshaber der hier statio nirten egyptischen Kavallerie, hat sein Kommando niedergelegt, weil seine Mannschaften, die ihn in der Nacht des 27. Mai außerhalb der Forts schmählich im Stiche ließen, nicht vor ein Kriegs— gericht gestellt worden sind. Die englischen Unteroffi⸗ ziere der in Suakim stehenden egyptischen Truppen haben ebenfalls demissionirt.

Kairo, 16. Juni. (A. C.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird telegraphirt: „Der Mahdi hat einen Brief geschrieben, in welchem er den Gouverneur der Stadt Dongolag zum Emir der Provinz ernennt. Der Mahdi erklärt, daß er mit einer türkischen militarischen Expedition, wenn eine solche nach dem Sudan entsandt werden sollte, wenig Umstände machen würde. Der Gouverneur von Dongola hat diesen Brief an Nubar Pascha gesandt. Der Gouverneur hat mit seinen Truppen Debbeh geräumt und dafür Urdeh befetzt. Er hat gebeten, sich, sobald der Nil genügend hoch ist, mit der Garnison nach Norden zurück⸗ ziehen zu dürfen, wozu ihm die Bewilligung ertheilt wurde.“ Der Khedive wird am 21. d. mit Nu bar Pascha und anderen Mitgliedern der Regierung nach Alexandrien übersiedeln. Der Erbprinz ÄUbbas Bey ist mit seinem Bruder Mehemet Ali Bey nach der Schweiz abgereist.

Der Admiral Hewett ist von seiner abessinischen Reise nach Aden zurückgekehrt.

Der Correspondent der „Times“ meldet aus Wady—⸗ Halfa unter dem 15. Juni:

Ich bin in Wadr⸗-Halfa, dem äußerften Posten der egrrvtischen Armee, angekommen. Hundert Meilen weiter liegt Dongola mit einer Besaßung von 6é0 Mann und einem Mudir von sebr zweifelbafter Treue. Die Trurven des Madhi sind keine acht Tagemärscke von Dongela und Korosko entfernt; ihnen sicken nur 66M Mann egyrtischer Truppen unter Oberft Trotter und Majsr Donne in Wadp-Halfa und Kerotko, dann die Beduinen Major Kitcheners gegenüber, welche ron gleich zweifelbafter Treue sind, wie der Mudit von Dongola. Die Position ist unstteitig sebr kritiich und derlangt eine unmittelbare energische Handlungsweise. Glücklicher Weise giebt uns das an. kreckende Ramadanfest einen Monat Frist, da während der gebeiligten Zeit die OSrerationen eingeftellt werden dürften; nach dem Ramadan Ver kann Ten Mahdi nichts abbalten, Cgypten zu überschwem⸗ men und bis nach Assiut, nur 12 Wegstunden von Rairo entfernt, vorzudringen.

Zeitun gsstimmen.

Wie wir der „Elberfelder Zeitung“ entnehmen, hat der Nürnberger Parteitag der Naätionalliberalen am 16. d. M. die nachstehende Resolution angenommen:

Die beute zu Nũrnberg versammelten Vertrauens mãnner national. liberaler Richtung im rechtsrbeiniscken B bekennen sich voll und gan ju den Grundsägen der Heidelberger Ecklärung vom 73. Mär; Sie erblicken in dieser an das Prozramm der national- siberalen Partei vom 29. Mai 1881 sich anschließenden Kundgebung füddcutscher Parteigenoffen den richtigen Ausdruck der Gesinnung großer Wäblerkreise im rechtsrbeiniscken Barern und die geeignete Grundlage für eine erfrrießsiche. dem Reiche zum Heil und Segen ge- reichende politische. Parteitbätigkeit. Sie freu r Dẽrme und Einmütigkeit, mit welcher der Theilen des Reiches be⸗ schickte Berliner Parteitaz rom 18. eidelberger Erklä erkennen darin 4 *

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man oft über den Ver Der Artikel D Jahre, seiner dermaligen Farberstellung vervollkommnet Konsumtionsartikel aller M aarengeschäfte. ein bedeutende Konkurrenj berrorgerufen in?

gnir z 2c. Dänen, Schweden, Russen und Sranler waren längere Zeit bier, ura die Fabrikation zu studiren, den Maschinen und Arbeiter mit binweggenom men. Ein neues ergiebiges Absatzgebiet batte sich seit einigen Jahren in Sxanien namentlich für den letzten Artikel eröffnet, desbalb war auch bier große Sorge, als die Verbandlungen über einen neuen Handels gertrag mit Sranien zu scheitern drobten und wiederum große Freude,

als dieser Vertrag zum Abschluß kam. ... ö Weitere wertbrolle Theile der kiesigen Fabrikation bilden Häkelei und Rabmenarbeit, die erstere wird wohl obne Ausnabme in um— liegenden Städten und Dörfern besorgt und durch Faktoren hierher geliefert. Die Rabmenarbeit aber, die mebr oder weniger mit den rerschiedenen Stublarbeiten zusammenbängt, wird hier ausschlieslich von weiblichen Händen gemacht, und darinnen auch ganz Außerordent⸗˖ liches geleistet, Damenmäntel, Umbänge, Kaxotten ꝛ0. in pracht! und istvoller Ausstattung, von diesen Sachen wird auch viel nach Eng⸗

re r und 60er Jahren die sogen. Artikel fast nur von eng Cardedgarn angefertigt er

zu den beutigen derartigen Sachen meistens s

und belgisches Kammgarn verbrau ein Theil noch von s genanntem Weftgarn bergestellt.

Ueber die bestebenden Arbeitélöbne wird Seitens der Wirker viel geklagt, das dieselben gegen früher so bedeutend heruntergangen seien. Etwas Wahres ist ja daran, wenn auch nicht überall in dem Maße, in welchem geklagt wird. Daß die Läbne aber durchgängig nicht un- bedeutend zurückgegangen sind, ist ziffernmäßig nachzuweisen, es ift

wan Tala = —— dies eine Folge der großen k

snturrenz....

Central-⸗ Blatt der Abgaben Sesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 12. Inkalt; Anzeige der in der Gesez Sammlung und im Reichs · Gesetz⸗ blatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Ver waltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Be fugnissen der Zoll und Steuerftellen. Anschluß der Insel Reichenau an das Zollgebiet. Indirekte Steuern: Verzollung Zũnd⸗ böljern. Durchfuhr vͤn Bodenerzeugnissen durch das Reichsgebiet. Befreiung von frifchem Spargel und Artischecken von den be⸗ schränkenden Bestimmungen der Reblauskonvention. Bekannt⸗ machung, betreffend den Verkehr mit Erzeugnifsen und Gerãtbschaften des Weinkaues in den deutsck-kran;jssiscen Grenzbezirken. Bekannt- machung, betreffend die Einfubr ron Pflanzen und sonstigen Gegen⸗ stãnden? des Gartenkaues. Denaturirung von Branntwein zur Anilinfarbenfabrikation. Annahme ron Bonifikationsanerkennt ˖ nissen in Zablung auf Rübenzuckersteuer. Personalnachrichten.

Reichstags Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, die Befteuerung des Zuckers betreffend, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm ron Gottes Snaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. . . verordnen im Namen des Reiches, nach erfolgter Zustimmung det Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

. Artikel 1.

Die 88. 1 und 3 des Gejetzes vom 26. Juni 18689, die Besteue⸗ rung des Juckers betreffend. (Bundes Gesesblatt Seite 282) treten mit dem 1. August 1885 außer Kraft und werden durch folgende Be⸗ stimmungen ersetzt:

. Die Rüben zudersteuer wird mit 1,80 * ron 100 ES der zur Zuckerbereitung beftimmten rohen Rüben erhoben.

§.3 S. 3. ; Bei der Ausfuhr von Zucker über die Zollgrenie oder bei Defsen

Niederlegung in offentlichen Niederlagen wird, wenn die Menge