1884 / 141 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Diese Gleickgültigkeit gegen die Gefahr ergebe sich aus den ganzen wirthschaftlichen Verhältnissen und den technischen Ein⸗ richtungen in der Fabrik. Die ungemein weit getriebene Theilutng der Arbeit, die den Arbeiter veranlasse, immer hur auf einen, bestimmten, mit einfacher tech- nischer Fertigkeit herzustellenden Theil irgend eines größeren Werkes Rücksicht zu nehmen, stumpfe denselben ab und mache ihn gleichgültig gegen die Gefahr. Auch fehle es oft an den er—⸗ forderlicken Schuzmaßregeln, wie die Klagen dr Fabrik⸗ in spektoren bewiesen. Was heiße nun aber eigentlich die von dem Herrn Staatssekretär und dem Abg. Fiege behauytete Similction bei Unsällen in den Fabriken? Den Kranken⸗ fassen segäenüter sei sie möglich; es erkläre Jemand: „Er fühle her und dort Schmerzen, er könne nicht arbeiten, er melde sich krank“, Angaben, über deren Richtigkeit im Augenblick oft selbst ein Arzt nicht zu entscheiden vermöge. Aber etwas Anderes sei es beim Unfall: ein halb abgeschnit⸗ fenes oder ganz ausgerissenes Bein, oder eine abgeschnittene Hand, für ihn gebe es keine Unfãlle, die nicht erkennbar seien, alle seien erkennbar, um so mehr, als sie jast aus nahms los unter den Augen einer größeren Masse von Arbeitern geschähen. Auch nut die Idee aufkommen zu lassen, daß bei Unfällen die == mulction überhaurt eine Rolle mitspiele, sei vollständig un⸗ berechtigt. Versage das Haus den Anträgen seiner Partei nicht feine Aufmerksamkeit und Zustimmung; die Annahme ber' Kommssionsbeschlüsse würde die Arbeiter vollständig ent⸗= fremden, man wuͤrde nur neuen Haß säen. Denn wie man die Sache auch drehen und wenden möge, es were nicht ge⸗ lingen, einen einzigen Menschen von der Gerechtigkeit einer solchen Maßregel zu überzeugen, die ja auch gegen das Grund⸗ prinzip des Gesetzes so sehr verstoße, daß eigentlich jede De⸗ balte über das, was hier Recht und Unrecht sei, ausgeschlossen sei. Er bitte daher, seine Anträge anzunehmen, nach denen pie Kränkentessen beim Unfall ganz gusscheiden sollten und der Arkester Entschädigung zu fordein habe für die Krankheit wie für den entgangenen Verdienst.

Der Abg. Lohren erklärte, seine politischen Freunde und er hielten die Karenzzeit vorzugsweise aus praktischen Grün⸗ den' ür durchaus nothwendig und ohne dieselbe das Gesetz für unausführbar. Die im Gesetz konstituirten, mweist auf Ehrenämtern basirten Organisationen für die Unfallversiche⸗ rung seien nicht geeignet, die große Belastung mit Correspon— denten und anderen Arbeiten, die ihnen nach Wegfall der Karenzzeit zufallen würden, zu tragen. Auch zur Verhinde— rung der Simulation sei es nöthig, die Unfälle, welche, Er⸗ werbsunfähigkeit von weniger als 13 Wochen nach sich zögen, von der Unfall versicherung an die kleineren Krankenkassen— verbände zu weisen. Simulation sei auch bei Unfällen inso⸗ fern recht gut möglich, als der Hetreffende, wenn derselbe nicht genügend kontrolirt werde, die Zeit, welche das Heil⸗ verfahren erfordere, ins Ungemessene verlängern könne. Nur kleine Verbände würden aber eine genügende Kontrole ausüben können. Deshalb bitte er, die Karenzzeit bei⸗ zubehalten und die Amendements abzulehnen. Er könne ferner die 400 0060 Mehrbelastung, die den Krankenkassen durch Ueberweisung der Unfalle bis zu 15 Wochen erwachsen sollten, nicht für so erheblich h elten, daß dadurch die Arbeiter im Allgemeinen geschädigt werden könnten. Man erkläre. es ferner für ungerecht, daß die krankenversicherungspflichtigen Arbeiter, die nicht in der Unfallversicherung seien, trotzdem ausn einen Theil der Last dieser letzteren Versicherung tragen müßten, wenn die Karenzzeit bleibe. Das sei aber nur scheinbar, denn in den Kranfenkassen seien Leistung und Gegenleistung völlig gleich, und auch die Arbeiter, welche nickt unter das Unfallgesetz fielen, würden, wenn sie einer Krankenkasse angehörten, für Unfälle bis zu 13 Wochen aus dies⸗ entschäbigt. Er hätte jogar im Gegensatz zu der Kommissions vorlage gewünscht, daß die Arbeiter einen, wenn auch noch so geringen, direkten Beitrag auch zur UÜnfallversicherung zu zahlen verpflichtet würden, dafür aber Antheil an der Kassenverwaltung erhielten. Diese For⸗ derung werde allenthalben von den Arbeitern erhoben; und auch die freisinnige Partei werde sich ebenso wenig schließlich dagegen sträuben können, wie die Manchesterpartei den berech⸗ tigten Forderungen zum Schutz der nationalen Arbeit auf die Dauer habe standhalten können.

Der Abg. von Schirmeister bemerkte, die Belastung der Kranfenkassen zu Gunsten des Unfallgesetzes sei für ihn nicht eine Frage der Billigkeit und der Opportunität, sondern eine Frage des Rechts. Deckten sich die Personen, auf welche das Unfallgesetz sich bezieh, mit den Krankenkassengenossen, so könnte die Nechtssrage zurückstehen. Nachdem aber in §. Lgestern der Wirkungskreis des Unfallgesetzes so verengt sei, daß nur ein Theil der Mitglieder der Krankenkassen, welche die Kosten der Karenzzeit tragen sollten, von dem Unfallgesetz profitiren könne, wurde die Annahme des 5. 5 die Mehrzahl der Arbeiter mit einer Leistung belasten, für welche ihnen keine Gegenleistung gewährt werden solle. Das verhindere ihn, in dieser Beziehung fur die Vorlage zu stinmmen. Die Einleitung zum 8. 5 bedürfe eines Kommentars. Das Wort Körperverletzung könnte in der Auslegung zu enge gefaßt werden, wenn Seitens der ver⸗ bündeten Regierungen nicht erklärt würde, daß darunter nicht allein chirurgische Fälle, sondern überhaupt jede laesis im römischen Sinne zu verstehen sei. Warum ein Rechts verhält— niß, das keine Versicherung im rechtlichen Sinne sei, sondern nur in der vulgären Sprache allenfalls so genannt werden könne, hier als Versicherung bezeichnet werde, dafür fehle jede andere Erklarung, als daß man sich scheue, das Ding beim rechten Ramen zu nennen. In der Sprache des Landrech s sei das nicht Versicherung, sondern Schenkung. Was die Ar— beiter aus diesem Gesetze empfingen, sei also nichts als ein Gnadenbrod.

Tie Diskussion wurde geschlossen.

Nach einer Reihe von persönlichen Bemerkungen, wurde in der Abstimmung zunächst die Bestimmung der dreizehn⸗ wöchentfichen Karen zzeit für die Kurkosten in Absatz 2 Nr. 1 mit 133 gegen 121 Stimmen angenommen.

In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Dr. Barth auf Festsetzung einer Karrenzzeit für die zu gewährende Rente von 2 Tagen in Nr. 2 des Absatzes 2 mit 172 gegen S6 Stimmen abgelehnt.

Alle anderen Amendements wurden ebenfalls abgelehnt und der §. 5 unverändert nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.

sz. 6 lautet nach der Fassung der Kommission;

8 Falle der Tödtung ist als Schadenersatz außerdem

zu leisten: 15 als Ersatz der Beerdigungskosten das Zwanzigfache des nach

2) eine den Hinterbliebenen des Getsdteten vom Todestage an zu gewäbrende Rente, welche nach den Vorschriften des §. 5 Ab⸗ fatz 3 bis 5 zu berechnen ist.

Dieselbe berrãgt:

für die Wittwe des Getödteten bis zu deren Tode oder Wiederrerheiratbung zwanzig Prozent, für jedes binterbliebene Täterlofe Kind bis zu dessen zurückgelegten fünfzebnten Lebens jahre fünfjehn Prozent und, wenn das Kind auch mutterlos ist oder wird, zwanzig Prozent des Arbeitsverdienstes 2 .

Die Rentén der Wittwen und der Kinder dürfen zusammen sechs in Prozent des Arbeits verdienstes nicht übersteigen; ergiebt sich in Föbsrer Betrag, so werden die einzelnen Renten in gleichem Verhãältnisse gekürzt. ; .

Im Falle der Diederverbeirathung erhält die Witiwe den drei⸗ fachen Betrag ihrer Jahresrente als Abfindung. ö

Der ÄAnfpruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach Tem Unfalle gescklossen worden ist; ;. ]

b für Afcendenten des Verstorbenen, wenn dieser ibr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ibrem Tode oder bis zum Weg⸗ fall der Bedürftigkeit zwanzig Prozent des Arbeits verdienst. s.

Wenn mehrere der unter b benannten Berechtigten vorhanden sind, so wird die Rente den Eltern vor den Großeltern gewäbrt.

Wenn die unter b bezeichneten mit den unter a bezeichneten Berechtigten konkurriren, so haben die ersteren einen Anspruch nur, soweit für die letzteren der Höchstbetrag der Rente nicht in An⸗ spruch genommen wird. .

Die Hinterbliebenen eines Ausländers, welch, zur Zeit des 1 nicht im Inlande wohnten, haben keinen Anspruch auf die

ente. Dazu beantragten die Abgg. Bebel und Gen. im ersten Absatz Unter 1 zu sagen: als Erfat der Beerdigundskosten den Betrag von 90 ½. unter 2a in der zweiten Zeile statt zwanzig Prozent“ zu sesen: fünfzig Prozent?; . in demfelben Abfatz statt „sechszig Prozent“ zu sagen: den vollen Arbeits verdienst .; . ; unter 2a den legten AbfaL zu streichen und dafür zu setzen;: =. „Der Anspruch der Wittwe besteht, auch. wenn die Ehe erst nach dem Unfalle geschlossen ist; dasselbe gilt für die von dem Ver⸗ urglũckten anerkannten außherehelich geborenen Kinder.

Die Winwe erhält im Falle der Wiederverbeirathung den

dreif hen Betrag der Jahresrente als Abfindung,

ferner dem letzten Absatz folgende Fassung zu geben: ; „Fur die Hinterbliebenen eines Ausländers, welche. zur Zeit

des Ünfalls nickt im Inlande wohnen, gelten die Bestimmungen

der einschlägigen Cidilaesetze.

Die Abgg. Pr. Barth und Genossen beantragten:

den legten Abfatz der Nr. 2a: -. . . „Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wennn die Ehe erst nach dem Unfalle geschlossen worden ist zu streichen. . .

Der Abg. von Vollmar erklärte, er habe keine große Lust, vor einer Majoritat zu sprechen, die Gründen gar nicht zugänglich sei. Der Antrag seiner Partei spreche für sich felbst. Denn seitdem die so gepriesene Ehe dem ärmeren, nicht dem reicheren Theile der Bevölkerung so ungemein erschwert werde, werde sein Antrag höchst wichtig für das Volk sein. Namentlich in Bayern sei jetzt durch ein neues Gesetz den Armen die Ehe nicht gestattet, resp. sehr erschwert. Wenn also Lie Ehe den Arbeitern so. erschwert werde, so sei die Be= stimmung sehr wohl am Platze, daß auch den illegitimen Kindern die Entschädigung zu Theil werden solle, Seine Anschauung über die Ehe wolle er nicht auseinandersetzen, aber wenn die Majorität dieses Hauses überhaupt das Recht haben sollte, ein solches Gesetz zu erlassen, müsse sie Allen die Möglichkeit schaffen, eine Ehe einzugehen. Es heiße zwar: „Die Sünden der Eltern, würden an Len Kindern be⸗ straft.! Das möge christlich sein, sei aber wenig menschlich. Sein Antrag, wonach auch die unehelichen aner⸗ kannten Kinder Entschädigung bekommen sollten, sei gar nicht so unerhört, indem in dem Nachbarstaate Deutschlan s, in Dester⸗ reich, das Recht der illegitimen Kinder ausdrücklich festgesetzt sei. Er zweifle, daß das Haus dem Antrage seiner Partei zustimmen werde, aber er halte es doch für seine Pflicht, gegen ine dem ärmeren Volk so verderbliche Bestimmung Ver⸗ wahrung einzulegen. ö

Der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz erklärte, der Antrag der Sozialdemokraten habe die Absicht, bei diesem Punkte einen jeden Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern grundfatzlich auszuschließen. Seine Partei stelle aber die Ehe so hach, daß es ihr unmöglich sei, auf diesen Antrag einzugehen, und er habe sich nur zum Wort gemeldet. um diese grund— sätzliche Verschiedenheit der Auffassung ausdrücklich hier zu kon⸗ staliren. Der Vorredner habe die Ehe als die von der Rechten so ge⸗ priesene Ehe bezeichnet, habe aber verzichtet, dem Hause seine Anschauungen über die Ehe zu entwickeln. Er glaube, der Reichstag könne demselben dafür nur dankbar sein. So weit es nöthig gewesen sei, sei bereits die Kommission über die Regierungsvorlage hinausgegangen. Der Reichstag werde den Antrag ablehnen mit Rücksicht auf die Heilighaltung der Ehe, die mit der Majorität dieses Hauses, Gott Lob, noch die große Majorität des Volkes wolle.

Der Abg. Pr. Gutfleisch befürwortete den Antrag Barth, indem derselbe ausführte, daß einzelne Fälle von, Mißbrauch der auf die Ehe bezüglichen Bestimmungen nicht ins Gewicht fielen dem großen Nutzen gegenüber, welcher durch die im An⸗ trage gegebenen Bestimmungen geschaffen werde, welch letztere wesentlich zum sozialen Frieden beitragen würde.

Auch bei diesem Paragraphen wurden die Anträge aus dem Hause sämmtlich abgelehnt und die Kommissionsfassung unverandert angenommen. .

Die 88.7 und 8 wurden ebenfalls unverändert an⸗ genommen. ;

Hierauf vertagte sich das Haus um 44s Uhr auf Mittwoch 11 Uhr.

Die in der gestrigen (34) Sitzung des Reichs⸗ tages dei der zweiken Bekathung des Entwurss eines Ge— setzes über die Unfallversicherung der Arbeiter nach dem Abg. Büchtemann von dem Bevollmächtigten zum Bundes⸗ rath, Staats Minister von Boetticher gehaltene Rede hatte solgenden Wortlaut:

Meine Herren! Soriel. Bestechendes auch die Ausführungen des Herrn Vorredner gebabt baben mögen, muß ich Sie doch kitten, feinen Antrag abzulebren; er barmonirt nicht mit den Beschlüssen, die Sie zu 8. 1 bereits gefaßt haben und schießt zum Theil über das Ziel, das er sich steckt, hinaus. Außerdem beruht er auch, wie ich die Ehre haben werde Ihnen nachzuweisen, auf einer nicht ganz kor⸗ rekten Auffassung des 8. 4 der Vorlage.

Ich sebe davon ab, daß der Antrag in der vorliegenden Form, ohne eine Korrektur gar nicht in das Gesetz wird eingefügt werden koͤnnen, schon um deswillen nicht, weil er die Beamten ganz allge⸗ mein umfaßt und damit auch alle diejenigen Beamtenkateggrien in sich schlient, welche bis zu den höchsten Gebaltsstufen hinguf besol det

§. 5 Äbsatz 3 kis 5 jür Jen Arbeitstaz ermittelten Verdienstes, jedoch mindestens dreißig Mark,

sind, eine Abweichung von den sonst angenommenen Grundsäͤtzen,

so daß es meines Erachtens schon nötbig seia würde, in dieser Beni bung ine Einschränkung vorzunehmen. Ich sebe aber, wie gesagt, bier daron ab und wende mich dazu. den Nachweis zu führen, daß der Antrag auf einer misberständlichen Auffaßung des 8. 4 der Vorlage berubt. Meine Herren! Der 8. 4 der Vorlage schlißt keineswegs alle Beamten und Arbeiter, welche in Staate, eich und Kommunal. betrieben beschäftigt sind, aus; er schließt nur diejenigen Beamten bon der Anwendung des Gesetzes aus, welche mit festem Gehalt urd mit Pensieneberechtigung angestellt sind. Daraus ergiebt sich, daß die ganze Deduktioa des Herin Vorzedner, welche darauf bingiag, nachiuweisen, daß die verbündeten Regierungen möglicher Weise die Abficht gehabt batten. die Kommunal-, Staate und Reichsbetricke überbaurt von der Eirfügung in die Berufs genosser schaften ausm schließen, hinfällig ist. Auch die Reichs-, Staats und Kommunal. betricke werden rücksichtlich aller Arbeiter un? ferner rtũcksichtlich aller derjenigen Beamten, welche nickt mit Pensioꝛ berechtigung und feftem Gebalt anzestellt sind, sich die Einfüzung in Beruf genossen. schaften gefallen lassen müssen. Es würde, auch in 3er That kaun verftandllch fein, wenn die verbündeten Regierungen, die mit dieiem Gesetze den Arbeiterkreisen, die daron betroffen werden, eine Woll⸗ kat erweisen wollen, nun die Arbeiter und Beamten, die ihnen an näcsten steben, blos vielleicht um des Gefübls einer Unbequemlickkät willen, ausfchlie gen wollten. Nein, meine Herren, das ist nicht die A6. sicht; für diese Arbeiter sell in derselben Weiie gesorat werden, wie für alle Arbeiter, und soweit sie nicht in S. 1 der Vorlage schon jetzt eingeschlossen sind, wird bei der Ausdehnung des Gesetzes im Were von Rorellen, auf die ich bei meinen gestrigen Deduktionen bing wiesen babe, auch selbstredend und selbstfolglich darauf hingewirkt werden, daß sie demnächst der Woblthaten des Gesetzes Pbenfall tbeilbaftig werden. Meine Herren, wollten Sie aus den Gründen, die der Herr Vorredner angeführt hat, die Versicherungẽpflicht die ier Kategorien von Arbeitern schon jetzt verallgemeinern, so kãmen Sie wieder dazu, vollstandig ungleichmäßige Zustände in der Fürsorge für ie Arbeiter zu schaffen. Denn Sie Faben gestern di Trantxert= gewerbe im 5. 1 ausgeschlossen. Reichen Sie nun mittelft 5. 4 die Staatstransportzewerbe ein, so tritt bezüglich der in Privat tꝛart⸗ xortgewerben thätigen Arbeiter ganz derselbe Zustand ein, den jetzt der Herr Vorredner beklazt rücksichtlich der ungleichen Stellung ge⸗ wisser Staats“, Reichs und Kommunal beamten gegenüber den gleicher Kategorien der im Priratdienst beschäftigten Personen.

Run, meine Herren, hat aber auch der Herr Vor⸗ redner und feine Genossen mit dem Antrage über das 30 binausgeschofsen. Sie wollen diesen Beamten eine Wobltbat er⸗ weisen, von der Sie annehmen, daß sie bei Ablehnung Ibres An⸗ trags den betreffenden Kategorien vorenthalten wird. Das ist nickt durchweg richtig. Eine ganze Reihe von diesen Beamten, die Sie

mit Ihrem Anträge im Auge haben, steht heute schon viel günstiger, als sie jemals nach diesem Gesetze gestellt werden Uönnten. Ich sebe daron ab, daß rücksichtlich dieser Beamten, die nicht durch das Ge= setz getroffen werden, das Haftpflichtgesetz bestehen bleibt und dat, wenn Sie sie hier einbegreifen, der 8. 92 des Gesetzes auch rücksichi⸗

Aber ich erinnere daran, daß beispielsweise in Bavern der Minimal⸗ betrag der Pension eines verunglückten Beamten 70‘ betrãgt und daß diese Pension mit dem Dienstalter steigt. Wollten Sie jeꝛt eine solche Bestimmung, wie sie die Herren Antragsteller vorgeseb⸗

haben, in das Gesetz aufnehmen, so würden Sie also beispiels weine

sie bisher nach dem Landesgesetze haben.

Wenn wir nicht rücsichtlich der Betriebzbeamten, die . balt und Pensionẽberechtigung angestellt sind, schon jetzt Vorsorz getroffen haben, so liegt der wesentliche Grund dafür darin, daß eben

eine beffere und wirksamere ist, als sie nach die sen

eigenen Interesse darauf hingewiesen werden, dafselbe ihren Beamten

afte exheblic ð Sollte fich aber im Laufe der Zeit das Berürfniß herausstellen, en die Landesgesetzzebungen an der erforderlichen Fürsorge überbarrt feblen lassen, oder weil die Ungleic mäßigkeiten, schiedenartigkeit der Fürsorge innerhalb der einzelnen Länder ausstellen, unangenehme und den Absichten dieses Gesetze:. d sprechende Folgen haben, so wird es ein Gegenstand unferer wägung und Berathung fein, ob man nicht im Wege des Spen⸗ gesetzes das Ziel, das wir mit den Herren Antragsellern in den; vollstän dig theilen, erreichen kann. Ich möchte Sie aber diese Ecwägunzen, die ich Ihrem Urthesl unterstelle, grůndl prüfen, und möchte Sie ersuchen, jetzt bei der Berathung dies⸗ fetzes einfach bei dem 58. 4, der in der Kommission sebr gründlg une sackgemäß erwogen worden ist, stehen zu bleiben. Sone in der Praxis eine Korrektur nothwendig macht, wer den wir gern d Hand dazu bieten, vorläufig balten wir aber den Antrag richt z KÄnnabme für geeignet, weil er wie gesagt nicht leistet, wan scheinbar verspricht, weil er zweitens den Grundsãtzen, nach welb⸗ wir den 5. 1 rücksichtlich des Kreises der Versicherungẽpflichinze adoptirt bäben, widerspricht und weil er in der weitaus Überwiegen den Zahl der Fälle entbehrlich ist.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsches Adelsblatt. e des deutschen Adels beider Konfessionen. Nr. 24. Inhalt: D Verstaatlichung des Grund und Bodens als Programm eine neue Temofratischen Bewegung. Das Recht auf Arbeit. Biden! Vorschläze Tes Grafen Pfeil. Von der Familie und den *

Sport. Aus dem Kunstleben. Bůͤcherschau. Familien nachrichten. Inserate. ; ö.

Bentsche d Färsten im Zeitalter der Reform atis Vortrag von Professor Dr. Theodor Schott. Stuttgart. Ver ss von Carl Krabbe. 1884. ; .

Der Kampf der Deutschen in Böhmen und Oste. reich, Historische Betrachtungen zur Rettung der osterreichi⸗ ungarischen Monarchie. Wahrheit und Freiheit, Liebe, Tlteue . Redlichkeit: in hoe signo vinces! Leipzig 1884. Rengersche Bus handlung, Gebhardt & Wilisch. . ö.

Moncksschrift für ds Turnwesen, mit hesonder rücksichtigöng des Schulturnens und der Gesundheitẽ pflege. . Jahrgang. Heft 5. Inhalt: Abhandlungen: Die Er iebun Inftalt zu Schnepfenthal. Zur Feier ibres hundertjäbrigen Bene Von Pr. S Guler. Guts Muths' eigenes Urtheil über c. Gymnastik für die Jugend' von 1804, bei Gelegenheit Ser Feier. hundertjährigen Bestebens Schnepfenthals mitgetheilt von Dr. . Waffmanns dorff. Noch ein Wort zur Ueberbürdunge frage. =. Symnasiallchrer Dr. Wilhelm Ziegel, Stargard in Pommern. ; dimm Gericht Giselens her die Berliner Turnanstait währen. Jahre 15313 18165. Mitgetheilt von Alfred Böticher;, For icke,

Mittheilungen der Großberzoglich bessisch en m? ö. trasstelle für die Landesstatist ik. Mai. Nr. Eik in Inhalt: Uebersicht über die im Großherzogthum Hessen im *

.

Iss3 in entgeltlicher Pflege befindlich gewesenen Kinder ate Jabren. Meteorologiscke Beobacktungen za Darmstazt Are; D Meteorologische Beobachtungen zu Schweinsberg, April 183*.

Sterblichkeit? verhaltnisse, April 1884. Anzeige.

lich diefer Kategorien das Haftpflicktgesetz außer Wirksamkeit seyt.

in Barvern den betteffenden Beamten einen Anspruch nehmen, dr

mit G6

Wochenschrift für die Interchn

fahren des alten Zieten. Familientag derer von Frante nde . J.

Kn

3 141.

ͤ Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stäaats⸗-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 18. Juni

E88 4.

Rrenßischen Staats- Anzeigers:

*

Inserase für den Deutschen Reicks⸗ und Königl. Preuß5. Staats ⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ regifster i mmt an: die Königliche Exvedition

des Jeutschen Reichs Anzeigerz und Königlich

1. Steckbriefe und Lntersuenngs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 4a. dergl.

3. Terkante, Verpachtungen, Submissionen ete.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Tersehiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. 3

* 2* Inserate vebmen an: die Annoncen ⸗Exxeditionen des In validtadant - Rudolf YMosse, Saafenftein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotie, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

stahls verbängt. ; Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in da Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 13. Juni 1884. Der Untersuchungrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

Statur mittel,

Bollbart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nas

gewöhnlich. Mund gewöhnlich, Zäbne defekt, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Der ꝛc. Finzel ist

auf dem rechten Auge klnd.

(28482 Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der diesseits hinter den Buchbindergesellen Josef Paul Przybyszewski, geboren am 2. Mär; 18358 zu Schwetz, wegen Diebstahls in den Akten J. III. D. 3065. 83 am 11. Juli 1883 erlassene Steckbrief wird

hiermit erneuert. Berlin, den 13 Juni 1884.

Staatsanwaltschaft ei dem Königlichen Landgericht J.

[28481 Steckbrie fs Erledigung.

Der gegen den Kaufmann Edwin Constantin Herry Kromrey, geboren am 30. Mai 1852 zu Berlin, wegen Unterschlagung und Betruges unter dem 12. Juni 1884 in den Akten J. II. E. 362

S4 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 16. Juni 1884.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.

[28483 Zurückgenommen

wird der unterm 3. d. Mts. gegen den Kaufmann Karl Schöllham mer von Neuffen wegen Bankerutts nachdem Schöllhammer am

erlassene Steckbrief, ne 13. d. Mts. sich hier gestellt hat. Tübingen, den 14. Juni 1834.

Der Untersuchungsrichter bei dem K. Landgerichte:

Sigel.

(21828

Der ebemalige Gtenadier, Reservist Carl Wil— helm Fischer Knecht am 27. Oktober 1858 zu Beerfelde, Kreis Soldin, geboren, zuletzt in Amt Bernstein, wird beschuldigt, als beurlaubter Referrist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, obne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär- behörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen S. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf

den 31. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.

Berlinchen, den 5. Mai 1834.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhast ationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

9 less Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsrollstreckung soll das im Grund; buche von der Königstadt Band 59 Nr. 2902 auf den Namen des Rentiers Johann Michael Ehregott Schultheiß eingetragene, Hierselbst in. der Großen Frankfurterstraße 835 belegene Grundstück am 16. September 1884, RHormitta g 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts telle in der Judenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 11 870 6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund stuck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreibe rei, Abtheilung 51, Jüdenstraße 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteber übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, , wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungẽ⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubbaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei. Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund stücks beanfpruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeid in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. September 1884, Vormittags

Johann Gottlos Finzel aus Dahme, Kreis Jüterbog⸗ Tuckenwalde, jet unbekannten Aufenthalts, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dieb

Beschreibung: Alter 47 Jahre, Größe 1m 63 em, Haare grau, Stirn frei, Bart rother

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.

28364)

8 Fortgesetzte Zwangsversteigerung.

Grundstüũck

am 365. August 1884, Vormittags 91 Uhr,

Nr. 11, versteigert werden. Das Grundstück und einer Fläche ven zur Grundsteuer, mit zur Gebäudesteuer

29 Ar

veranlagt.

werden.

Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu

geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteige rungstermins die Einstellung des Verfahrens

Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtbeil über die Ertheilung des Zuschlaas wird am 39. August 1884 Vormittags 111 Uhr, an Gerichtsstelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Tr.,

Saal Nr. 11, verkündet werden. Berlin, den 30. Mai 1884. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 51.

1 8 3 11 2*363 Zwangspersteigerung. Im Wege der Zwangsrollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗ barnimschen Kreise Band 59 Nr. 2753 auf den Namen des Bauunternehmers Wilhelm Schmidt, jetzt des Buchbalters Eduard Otto Emil Pickenhagen eingetragene, bierselbst in der Birkenstraße belegene Grundstück am 15. September 1884, Vor— mittags 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1Trepype, Saal Nr. II, versteigert werden. „Das Grundstück ist mit 24 Reinertrag und einer Flache von 3 a 59 am zur Grundsteuer ver anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstäck betreffende Nachweisungen, sowie beiondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, in der Jüdenstraße Nr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteber übergebenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige—⸗ rungs vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige ö. ron Kapital. Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, srätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertbei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An— sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens berbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejzug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstucks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. September 1884, Vormittags 111 Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 58, J. Treppe, Saal 11, verkündet werden. Berlin, den 20. Mai 1384.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 51.

28306 .

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inbalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proelam finden zur Zwangs versteigerung des zum Nachlasse der Ehefrau des Fubrmanns Klerch, Doris, geb. Pommerencke, gehörigen Grund: stäcks Nr. 1241 F an der Jägerstraße Hieselbst mit Zubehör Termine

Im Weze der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder ˖ barnimschen Kreise Band 8 Nr. 480 auf den Namen des Baumeisters Adolph Heinrich Herder eingetra gene, hierselbst in der Waldstraße Nr. 32 belegene

vor dem unterzeichnetes Gericht an Gerichts telle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal

ist mit 1,56 Reinertrag 70 Qu ⸗M., 1400 M Nutzung werth u Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin= zungen können in Ter Gerichtsschreiberei, in der Jüdenstraße 58, 2 Tr., Zimmer Nr. 29, eingesehen

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über gebenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungs vermerks nicht hervorging, insbesondere der artige Forderungen von Kapital. Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver steigerungs termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks

herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die

28309)

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anscklag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung . Er Büdners Schuldt gebörenden Büdnerei Nr. 11 zu Wendisch Wehningen mit Zu⸗ behör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am

Mittwoch, den 27. August 1884,

statt.

[L28311]

min auf

bestimmt.

zur Ginsicht

Schwaan,

28508

285600)

hoben worden,

Sülze, am

28366

auf seinen

Duisburg,

der den Erben des

3) jur Anmeldung dinglicher Rechte ö und an die zur Immobiliarmasse esselb

Mittwoch, den 27. August 1884,

In Sachen,

vor Gericht hier

Vormittags 11 Uhr,

27). zum Ueherbot am Mittwoch den 19. September 1884,

Vormittags 11 Uhr,

im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssa i , . 0 gericts aal) des hiesigen uslage der Verkaursbedingungen vom 6. August 1884 an auf der ger e nen und b 2 zum Seguester Abrens bieselbst, welcher Kaufliebbabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund stück mit Zubebör gestatten wird. Schwerin, den 5. Juni 1884. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches

gebãudes statt. beftellten Herrn

Amtẽgericht. Zur Beglaubiaung:

Der Gerichtsschreiber: F Meyer, Actuar.

Vormittags 12 Uhr,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 17. September 1884,

Vormittags 12 Uhr.

en gehörenden Geagenstände am

Vormittags 11 Uhr,

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 13. Auzust 1884 an auf der Gerichtsschreiberei. Dömitz, den 12. Juni 1834. Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches

Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

Der Gerichtsschreiber: Kiecksee, Act. Geh.

vom 10. Juni d, J. der Betheiligten auf

den 23. Mai 1884.

J. Wo der ich, A. G. Aktugr Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg Schwerinschen Amtsgerichts.

In der Sache, betreffend die Zwangsversteigerung des hieselbst am Kuhdamm links belegenen Gartens Nr. 437 B., für welchen der Kaufmann C. Dreyer hieselbst zum Sequester bestellt ist., wird der auf Mittwoch, den 9. Juli d. J.,

Vormittags 11 Uhr,

W. Saur.

Nachdem das Beschlagnahmeverfabren über den der Frau Thekla Freese, canonfreien Erbpachthof Langsdarf wieder aufge— d finden die durch Proklam vom 9. d. Mts. angesetzten Verkaufstermine und der Anmelde⸗ termin nicht statt.

geb. Karutz,

12. Juni 1884.

Großherzogliches Awtsgericht.

Aufgebot.

Der Schiffer Heinrich Hoppe zu Duisburg bat das Aufgebot des von der Sxparkasse zu Duisburg Namen ausgestellten Sparkasenbuches Nr. 4865 über die am 19. September 1873 von ihm eingelegten g9 S beantragt. Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 14. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ meiden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

den 11. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

ei dem Rechts anwalt

an das

n, betreffend die Zwangsversteigerung des der Ehefrau des Maurergesellen Lange, Doris, geb. Stübe, bieselbst früher gebörigen Wohnhauses C. p. Nr. 154 in der Wallstraße allhier hat das Groß berzogliche Amtsgericht zuOr Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungs— plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Ter—

Mittwoch, den 25. Juni 1884, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 3, Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden

anstehenden Ueberbotstermin mit dem Bemerken hiedurch in Erinnerung gebracht, daß in dem beute abgehaltenen ersten Verkaufstermin eig Gebot nicht abgegeben ist. Neubrandenburg, den 14. Juni 1333. Großherzogliche Amtsgericht. J.

gebörigen

Der Inbaber der

6 ü 7 Anno . Berlin SswW., WBilhelm Straße Rr. 32. ' . Verloosung, Amortisation. Zinszahlung S3. Theater- Anzeigen. In der Börsen- ucen · Sureanr. ** n. 8. . von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. 2 * Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . uhr . n m,, in der Jüdenstraße 58, 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ [28367] Angebot. (28480 Steckbrief. ö Berit. Rt) 11. verkündet werden. lirung der Verkaufsbedingungen am Der Ackerer Arnold Hermanns zu Duisburg bat Gegen den unten beschriebenen Müllergesellen erlin, den? Mai 1834. Mittwoch, den 20. August 1884, das Aufgebot des Band 23 Bl. 54 des Grund ku s

der Feldmark Duisburg auf den Namen der Ebe—= frau des Stemxreliskalats ˖ Assistenten Carl Tassan, Jobanna, geb. Simons, zu Düeldorf, der Ehefrau des Bataillons ⸗Arztes Heinrich Hartmann, Sibilla, geb. Simons, zu Wesel und des Kaufmanns Jobann Peter Quast zu Crefeld, welche sämmtlich gestorben sind, eingetragenen Grundstücks Flur 16 Nr. 108,10, Hofraum am Marientbor, zur Größe von 9 m, be⸗ antragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September d. J., Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ibre Rechte anzumelden, widrigenfalls dieselben ausgeschlossen werden. Duisburg, den 11. Juni 18384. Königliches Amtsgericht.

28310 Aufgebot.

Der cand. med. Bruno Schindler zu München, vertreten durch den Rechtsanwalt Eckert daselbst, hat das Aufgebst der Antheilsscheine der Berliner Handelsgesellschaft Litt. A. Nr. 11393 und Nr. 11 394, ausweislich deren Frau Helene Kluge, geb. Crusius, in Greiffenberg i. Schl, mit je einem Antbeile von 5 als stille Gesellschafterin bei derselben betheiligt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 6. Januar 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Judenstraße 58/60, eine Treppe, Zimmer 21, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 7. Juni 1884.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 48. 18446] Aufgebot. Die beiden Sparkassenbücher hiesiger Kreis⸗ Sparkasse:

1) Nr. 240 über 2 Thlr. 2. Sgr., eingelegt am 25. Oftober 1861 für die verstorbene verebe lichte Maurermeister Benz'sche Johanna Doro⸗ thea, git. Sxieker, zu Franzburg Nachlaßsache, nebst den Zinsen seit 25. Oktober 1861,

2) Rr. 910 über 97 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. einge⸗ legt am 18. November 1864 für die Maurer- Altermann Benzschen Erben zu Franzburg.

mnaoebst den Zinsen seit 18. November 1864,

sind dem Verwahrer derselben, Maurer⸗Altermanm

Theodor Dethloff hieselbst angeblich verloren ge⸗

gangen. Auf Antrag des Letzteren werden die In-

haber dieser Sparkassenbücher aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf

Sonnabend, den 22. November 1884,

. Mittags 12 Uhr,

an biesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine ihre

Rechte beim hiesigen Gerichte anzumelden und die

Sxarkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft

loserfläͤrung derselben erfolgen wird.

Franzburg, 12. April 1834.

an Königliches Amtsgerickt zur Ginf ; heili der Gerichts . . schreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, niedergelegt sein.

. Aufgtbot.

Der Postsekretär Hugo Zazimowski zu Berlin. Schwerinstraße Nr. 21, hat das Aufgebot eines am 1. April 1878 von ibm en eigene Ordre ausgestellten vom Bezogenen, Kaufmann Jaceb Itzigsohn zu. Filehne acceptirten am 1. Juli 1878 dase rst zahl- baren Wechsels über 6800 S beantragt. Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert, syatestens in dem auf den 31. Dezember 1884 Sorm. 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Zinmer 14) an- beraumten Aufgebotstermine szine Rechte anzumelden und die Urkunde voczulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Filehne, den 141. Jun; 1884.

Königliches Amts gericht.

(28389 Angebot. Die am 22. Deiember 1883 rerstorbene WDittwe des Wilbelm Wiemer E, Elisabetha Dorotheg, geb. Manl, zu Grfelden daz testamentarisch u. A. den Robert Manl, Sehn des verstorbenen Rentamt⸗ manns Wilkelm Maul zu Erbach zum Erben ein gesetzt. Da der Leztere dermalen unbekannt wo in Amerika adwesend ift, so wird demselben auf Antrag seiner Miterben Ciermit aufgegeben, sich svätestens Mittwach, den 68. August 1884, V. M. 9 Uhr. uber Antretung oder Ausschlagung der Erbschaft zu erklären, widrigenfalls er bei der Grbvertheil mig nicht berücksichtiigt werden würde. Groß Geran, den 12. Juni 1884.

Großh. Amtẽgericht Groß Gerau.

Fez. Dr. Berchel mann.

Zum Zæecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht: Wendeberg, Hülfsgerichtsschreiber.

55226] SEdittalladung.

Auf desfallsigen begründeten Äntrag wird der am 2. September 1843 zu. Warstade geboren. Matrose Deinrich (Hinrich) Christof Beckmann, welcher nach Ten letzten zwichen Weihnachten 1861 und Neujahr 18652 von ikm eingegangenen Nachrichten muthmaß. lich gegen Ende des Zahres 1861 mit einem Rich näher bekannten amestkaniscken Schifte von Nem— York N. A. nach Gapstadt, Süd ⸗Afrika, in See ge⸗

gangen und von welchem seitdem eine Kunde übers