3 800000 Kreditrubel 5prozen damit den Kreditnehmern der Gesellschaft bei der Metallvaluta übernommenen
Betrage von 1 Mill. p
Waaren⸗-Einfuhr im Mai überstieg die Dollars.
St. Petersburg, 30. Juni. (W. T. B) „Petersburger Zeitung“ thei
genseitigen Agrarkred
bis zum Zablungstage einlösen. — Einfuhr in der letzten Woche betrug 14 Millionen Dollars auf. Manufakturwagren
Verkehrs⸗Anstalten. Hannover, 21. Juni. dürfte, sind seit dem 20. Mai d. J. Vereins Teutsch -österreichischer Eisenbahn billets zir Einführung gelangt, durch Möglichkeit gegeben ist, sich selbst ein des bei jeder Billeterpedition vorhandenen
billets nebst zugehöriger Uebersi Central ⸗Ausgabestelle für die
die Verkehrskontrole 1 da
erfolgt auch die Zusammenstellung der gewünschten Coupons, was in- daß zur Behändigung des Billets die
dessen keineswegs ausschließt, Billeterxpeditionen mitzuwirken haben.
Wiederholt ist es nun vorgekommen, daß Bestellungen auf kom⸗ binirfe Rundreisebillets, welche nicht bei den Billeterpeditionen, sosn⸗ sgabestelle gemacht worden waren, nicht da einerseits durch nicht genaue Befolgung der dem General. Verzeichniß vorgedruckten Bestimmungen ahl der Coupons häufig Rück— fragen veranlaßt wurden, deren endgültige Erledigung mehrere Tage
dern direkt bei der Central -Au rechtzeitig ausgeführt werden konnten,
oder auch in Folge unrichtiger Aus w
in Anspruch nahm.
Wir glauben deshalb unsere Leser gerade jetzt bei dem bevor⸗ chtsferien, wo die Nachfrage
nach kombinirbaren Rundreifebillets voraussichtlich ein gesteigerte sein . wird, darauf aufmerksam machen zu müssen, daß Bestellungen auf IV. wünschte pünktliche Erledigung
finden können, wenn solche bei den Billetexpeditionen unter Benutzung eines Bestellsckein Formulars, welches Seitens derselben unentgeltlich verabfolgt wird, rechtzeitig gemacht werden, da die Beamten iefen' sind, dem Publikum bei der Zu⸗ Rundreisen sachverständige Auskunft direkte Bestellung bei der oben der gar bei der Königlichen Eisen⸗ Nicht minder ist stellungen so früh als thunlich, min⸗ t werden, da nicht nur die für die Zufammensetznng der Billets erforderliche fondern auch die für die Hinsendung der Bestellung und die Uebersendung der Billets nöthige der Zugverbindungen mit Hannover
stehenden Beginn der Schul: und Geri
die erwähnten Billets nur dann die ge
der Billetexpeditionen angew sammensetzung der beabsichtigten und Rath zu ertheilen. Eine genannten Centralausgabestelle o bahndirektion bietet nicht die geringsten Vortheile. aber auch erforderlich, daß die Be destens 2 volle Tage vorher gemach
Zeit und zwar nach Maßgabe de . und der Bureaustunden der Eisenbahndienststellen in
nehmen ist.
; Die xrussische lt mit, daß die Gesellschaft für ge⸗ it die Genehmigung erhalten hat, für tige Obligationen zu emittiren, um Tilgung ihrer in Verbindlichkeiten Hülfe zu leisten.
Rew-⸗ York, 29. Juni. (W. T. B.) Der Schatz sekretãr Folger macht bekannt: er werde die Bonds der 129. Einberufung bis zum er Woche vor der Verfallszeit mit den Zinsen Der Werth der Waaren 6 Millionen Dollars; wovon entfallen. Die Ausfuhr um 73 Millionen
Wie unseren Lesern wohl bekannt sein auf sämmtlichen Bahnen des en kombinirbare Rundreise welche jedem Reisenden die Rundtourbillet nach Maßgabe und für 25 3 käuflichen Generalverzeichnisses der Coupons für combinirbare Rundreise⸗ chiskarte zusammenzustellen. Als aufgelegten Coupons ist für den Bezirk der öniglichenEisenbahn-Direk tion zu Hannover selbst bezeichnet und von dieser J.
Bremen, 28. Juni. (W. T. B.)
New⸗NYork angekommen.
Hamburg, 29. Juni. (W. T. B.)
2 Uhr in Plymouth eingetroffen. New Jork, 28. Juni. (W. T. B.)
Egypt! (C. Messingsche Linie) ist heute hier eingetroffen.
Pest, 24. Juni.
zösische Küste berührten, zu verhängen.
Der Dampfer des Norddeutschen Llovd „Elben ist heute Morgen 5 Uhr in
Der Postdampfer Wieland“ der Hamburg ⸗Amerikanischen Packet fahrt Aftiengefellschaft ist, von New ⸗Vork kommend, beute Morgen
. Der Dampfer von der National-⸗-Dampfschiffs ⸗ Compagnie
Eanitätswesen und Quarantänewesen.
Die heutigen Zeitungsnachrichten über den Ausbruch der Cholera in Toulon haben dem ungarischen Handelẽ⸗ Ministerium Veranlassung geboten, die Seebehorde in Fin me anzu⸗ weisen, fobald die amtliche Bestätigung dieser Nachricht eintrifft, so⸗ fort die strengsten Maßnahmen gegen Schiffe, welche die fran⸗
Berlin, 30. Juni 1884.
Rennbahn bei Charlottenburg.
dernißrennen. r Sommer⸗Hürden - Rennen.
Mr. George 5 jähr. 1205 6 der Siegerin, 205 „M der Zweiten. fur 3000 6 an Rittmeister v. Schmidt ⸗Pauly verkauft.
II. Syco more Jagd⸗Rennen.
Tennyson. III. Havel⸗Jagd⸗Rennen. Herrenreiten.
„Wanderstab“ 3. Zukunfts- Jagd⸗Rennen.
4jähr. F. H. ‚Paleface“ 2.
dem Zweiten und 30 M der Dritten. Fp. Haselhorster Jagd⸗Rennen.
Pferde. Herren -⸗Reiten. Frhrn. v. Falkenhausen
und 60 M für ‚Comus“.
Betracht zu
Verein für Hin— Sonntag, 29. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
Preis io)0 M Verkaufs⸗ Rennen. Rittmeister v. Mollard 4 jähr. dbr. St. Knights Feen, br. St. Alma II., 2. — Werth des Die Siegerin wurde
Preis 1000 1 Offizier⸗ Reiten. Handicap. Lieut. von Marschall (Gardes du Corps) a. br. W. „‚The Bear“ 14, Lieut. v. Boddin (17. Drag. Regt.) a. b. W. Sugarloaf 2, Lieut. Frerichs a. schw. W. Pennyson 3. Werth des Rennens 10650 S6 dem Sieger, 203 M dem Zweiten und 87 4 für
Graditzer Gestütspreis 100 Ritimstr. Treskow a. d. W. Mozart? 1, Mr. D Jjähr. F. St. Vendetta“ 2, Lieut. v. Arnim II. (2. Kür.) br.
Preis 1000 . von Usedom bjähr. F. St. . Whinberry. 15, Lieut. Graf Lehndorff Lieut. Graf Schaffgotsch br. St. RMeantik“ 3. — Werth des Rennens 1000 der Siegerin, 120 46
Preis 1500 S6, wovon 1000 M dem ersten, 300 M dem zweiten, und 200 4 dem dritten 4 jähr. F. St. Kiralyne! 1., Grafen Sierstorpff-Franzdorf a. F. W. 2, Rittmeister v. d. Osten br. W. Bouncer“ 3. Werth des Rennens 1835 „ der Siegerin, 300 M dem Zweiten, 200 416 für Bouncer“
Der Verein zur Beförderung des Gartenbauses in den preußischen Staaten hielt am Sonnabend Abend unter dem Vorsitz des Hofmarschalls v. Saint-⸗Paul⸗Illaire im Centralhotel seine 62. Generalversammlung ab. Dem Bericht zufolge hat sich die
ng schloß sich eine Besprechung der Sommerobst · Ausstellung. Hameln, 28. Juni.
Felsenkeller wohnten gegen 69000 Personen bei.
stellte lebende Bilder folgten.
eine außerordentliche Pracht der Kostüme aus. welches der Bürgermeister Ludwig mit einem Hoch auf
sind etwa 30 00 Festtheilnehmer anwesend. Am Sonnabend fand im Belle-Alliance⸗-Theater
probe statt.
scheinen,
zu wollen einfache
mehr zusagen
Stück, es ist eine zahme und Geschichte,
äußerst bescheidenen sich zu haben
recht herzlich unbedeutend, eine Akte könnte ihm nur zum Vortheil gereichen.
meinte. Es ist Zusammenstreichung
handelt. zu New⸗York.
Sprache und Mine an großer Einseitigkeit leidet.
ihren Rollen ab. .
Zahl der Mitglieder, namentlich in Folge der letzten Winterausstel⸗ fung, um S vermehrt und beläuft sich j. 3. auf 46, während das Vermögen des Vereins auf 13 200 4 angeyrvachsen ist. Die bisherigen Mitglieder den Vorstandes wurden wiedergewãhlt, außerdem trat 2 Lakner Steglitz neu in den Vorstand. An die Generalversamm .˖ u
(W. T. B) Heute Nachmittag begann, begünstigt von dem schönsten Wetter, daz Rattenfängerfest mit dem Zuge, welcher die Austreibung der Ratten darstellte. Derselbe wurd? durch ein Musikcorps in der Tracht des 13. Jahrhunderts er⸗ öffnet; dem Musikcorps folgte der Rattenfänger Singulf, welchem sich 460 Kinder in Rattenkostüm anschlossen. Dem Volksfest auf dem Die Feier in der Alektrifch erleuchteten und prachtvoll dekorirten Festhalle wurde durch einen Prolog eröffnet, auf welchen nach der Wolffschen Dichtung ge⸗
— 36. Juni. (W. T. B) Der Festzug zeichnete sich durch Bei dem etw
e. Majestät den Kaiser eröffnete, wurde die Ernennung Wolffs und RKeßlers zu Chrenbürgern der Stadt bekannt gemacht., Abends fand eine Beleuchtung der Weserufer und des Klüthberges statt. Es
die
Auffuͤhrung einer fünfaktigen Komödie nach La Pierre de Touche von Augier und Sandegu, deutsch von Karl Saar, betitelt Die Gold⸗ Richts von Ehebruch, Duellen, pikanten Szenen, womit die modernen französischen Bühnenschriftsteller ihren Bühnen gerichten jenen Haut⸗⸗gont verleihen, ohne welchen dieselben nicht findet sich in dies
em
so nüchtern und unbedeutend, welche die Herren Augier und Sandegu dramatisch zu gestalten suchten, daß man eher das anspruchslose Produkt eines kleinen deutschen Bühnenschriftstellers vor im Großen und Ganzen auf drei Der alte abgebrauchte Stoff, daß schneller Glückswechfel bis dahin, arme Menschen, hoch muͤthig macht, ist hier in keineswegs neuer und origineller Weise be⸗ Einen befonderen Reiz erhielt die Vorstellung durch das Gastspiel des Hrn. Theodor Steinar, Regisseur vom Thalia Theater Hr. Steinar verfügt über ein kräftiges, wohllautendes Organ, gefälliges Spiel und sympathische Erscheinung. Sein schauspie⸗ serifches Können in vollem Umfange zu zeigen, gestattet die einfacheRolle des Malers Spiegel leider nicht, doch läßt schon die gebotene Leistung erwarten, daß Hr. Steingr in umfangreicheren, ihm angemesseneren Rollen sehr bald? die Bunst des Theaterpublikums erwerben wird. Frl. Fröhlich spielte, wie wir das immer lobend hervorheben konnten, die Friederike mit Geschmack und künstlerischem Verständniß und stattete die Rolle mit all den reizenden, ihr reichlich zu Gebote stehenden Mitteln aus. Hrn. Straßmann ist entschieden mehr Beweglichkeit, größere Ab⸗ vechselung, Vertiefung in seine Rollen zu empfehlen, da Spiel, Hr. Mietzner
sowie Frau von Raday fanden sich in zufriedenstellender Weise mit
ö e für den Deutschen Reichs ⸗ und Königl.
Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗
register immt an: die söuigliche Expedition des Arutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorls dungen Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
gffentlicher In zeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
„Invalidendank“, Rudolf Mofse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotie, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
n. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Tinszahlung n. 8. w. Von öffentlichen Papieren.
Rrenhischen Staats- Anzeigers:
Berlin 8w. 2tilhelm ˖ Straße Nr. 32. ö. XR
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen.
In der Börsen-
Annoncen ⸗Bureaur.
9. Familien- Nachrichten. beilage.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ö Verlassens bezw. Ehebruchs, mit dem An⸗ ladungen u. dergl. daß die zwischen den Parteien bestehende Ehe 30261] Im Namen des Königs! dem Bande nach getrennt und der Beklagte für Auf den KÄntrag des Kötters Bernard Veltmann schuldigen Theil erklärt werde, zu Ältenrheine erkennt, das Königliche Amtsgericht und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung zu Rheine durch den Amtsrichter Tophoff, des Rechtsstreits vor. die ll, Civilkammer des da der Antragsteller das Aufgebot der im Grund— Königlichen Landgerichts zu Aurich auf buche Rheine rechts der Emz Band 6 Bl. 5 zu den 27. November 1884, Vormittags 19 Uhr seinen, des Cigenthümers Lasten, eingetragenen mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ Posten: richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Abth. III. Nr. 2. Fünf und zwanzig Reichs ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser thaler Konventionsgeld, welches nach der Nota⸗ Auszug der Klage dem abwesenden Beklagten be— rialobligation vom 26. Julius 1778 der Johann kannt gemacht. ö Haar, Wehrsester auf Haar Rotten zu Alten, Aurich, den 25. Juni 188, beine, von den Eheleuten Gerhard Heinrich . . ö. , Pöeyer in Rheine gegen vier Prozent Zinsen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. halbjährige Loskündigung sub hypotheca om- — — nium bonorum aufgenommen hat. Eingetragen (3270 Oeffentliche Zustellung. ad requisitionem des Herrn Lieutenants Arneld! Die Allgemeine Verfichẽrungs. Alklien . Gesellschaft Meyer für sich und Namens seiner Gesbwister „Victoria“ zu Berlin, Mohrenstratßz 45, vertreten * deer. vom 36. Dejember 1816 auf die Par- zurch den Justiz- Rath, Geppert hier, Mauerstraße 34. zellen laufende Nrn. I bis 6 inkl. des Titel⸗ flagt gegen den früheren Königlichen Stations⸗ blattes; . Affistenten Alexander Friedrich Wilhelm Franz
Rr. tz. Vierjig Ein Reichtthaler Kapital Zetler, früher in Dortminnd, dessen jetziger Auf= Kordentions eld welchez nach, der gerichtiichen enthaltsort unbekannt ift, wegen rückständiger Rest. Bbligation vom 14. Februar er. die Anna zinsen, Risiko⸗ Prämie und Verwaltunggkosten pro Udelheid Bültel, Wittwe des Bernard Haar zum 1853 im Betrage von. . 22 46 50 3 Altenrheine von dem Heuermann Hermann für ein dem p. Zetler zur Kautions⸗
Bültel daselbst gegen vier Prozent Zinsen und Bestellung bei der Königlichen
halbsährige Loskuüͤndigung sub hypotheca ihres Direktion der Eisenbahnverwaltung
Kottens schuldig zu sein bekannt hat. Fin. zu Cöln a. Rhein gewährtes Dar—
getragen für den Heuermann Hermann Bültel sehn von 9go0 „6 und ersetzten De⸗ baselbst ex deer. vom 27. Marz 1820 auf, die fekts in Höhe von JJ ö, laufende Nrn. 1 bis 6 des Titel zusammen wegen kö
attes; ann .
Nr. 's. Einhundert Fünfzig Reichsthaler . e ,. 50 3 seit dem preuß. Courant, welche der Besitzer nach der ö Jeiler zur gchlung dieser . notariellen Obligation vom 9. d. M. dem Herrn vcrurthdllen dene Rerhelld auch * für mfg Med. Doctor Hunekemöller in Rheine gegen vollstreckbar zu erklüren ö dier Prozent Zinsen und halbjährige Loskündi- und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ aung sub hypotheca seines Kottens für Kapital, king icke Wäächtsstreits vo! das Königliche Amtz— Zinsen und Kosten schuldig zu sein bekannt hat. gertbt i Abtheilung z. bir seißst Jhzdenstraße Eingetragen für den Herrn Doctor Huneke. Sir. S9 Zimmer 100, 3 Treppen hoch auf , . Febret e, m den äs; Otis ber isch, Vormittags 19 Uhr. ft 3. f e nn , , . reh herr fen chen Ir telui wird dieser
beantragt hat, 6 . 82m 6 Die n , der in diesem Ur . 6 SZürisch, 1 1 2 82 * * 9 * theile näher bezeichneten Posten und deren unbekannten Gerichtsschreiber er e ch Amtsgerichts 1.
Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen aufœ . 30288! Oeffentliche Zustellung.
diese Posten ausgeschlossen und die Kosten des Ver⸗ fahrens dem . zur Last gelegt. on Rech ;
Rheine, 10 Juni J Nr. 10355. ie Ghefrau des Malers Michael Königliches Ämtsgericht Weber, Epg, geb. Schulz, zu Heddesheim, vertreten ; durch die Rechtsanwälte v. Feder und Bassermann . hler, klagt gegen ihren Ehemann von da, z. Zt. an unbekannten Srten abwesend, wegen Forderung, her ⸗ rührend aus Vermögensabsonderung mit, dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin Westrhauderfehn, vertreten durch den Rechtsanwalt 5000 „M nebst 50 Verzugszinsen seit dem Klage⸗ Rnottnerus in Aurich, klagt gegen deren Ehemann, zustellungs tage, zu bezahlen und das Urtheil gegen
lzöoꝛ rs] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Japen Schüür, Jeb. Tell, zu
Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civil-
kammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mann⸗
heim auf
Dienstag, den 11. November 1884, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 24. Juni 1884.
(L. S.) Unterschrift.) Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
30289 Oeffentliche Zustellung. Peter Jofeph Jertz, ohne Gewerbe in Mainz wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Horch zu Mainz, klagt gegen seine Ehefrau Margaretha, geb, Hanß, früher in Weisenau, dermalen ohne be⸗ kannten Aufenthalt, wegen Beleidigungen und bök⸗ lichen Verlaffens mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und Ver⸗ urtheilung der Beklagten in sämmtliche Kosten und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß— herzoglichen Landgerichts zu Mainz auf ven 26. November 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei, dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Moyat,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[30277] Deffentliche Zustellung.
Louise Friederike Bauer, geborene Hmgelter, in Stuttgart, vertreten durch, Rechtsanwalt Karl Schott daselbst, klagt gegen ihren Ehemann den Mechaniker Wilhelm Friedrich Bauer von Stutt⸗ gart, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der von beiden Theilen am 28. November 1871 kirchlich eingegangenen Ehe und Verurtheilung des Beklagten in fämmtliche Prozeßkosten und ladet den letzteren zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer II. des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart guf
Freitag, den 14. November 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stuttgart, den 17. Juni 1884.
Wiedmann,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(30278 Oeffentliche Zustellung.
Die Louise Marie Zipperle, geb. Heimerdinger, in Heslach bei Stuttgart, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Wetzel II. in, Tübingen, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Zipperle, Metzger, früher in Herrenberg, derzeit mit unbekanntem Aufenthalts- ort abwefend, auf Ehescheidung wegen bösslicher
den Seefahrer Johann Schüür daselbst, zur Zeit Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ unbekannt abwefend, wegen Ehescheidung auf Grund ffären und ladet den Beklagten zur mündlichen
Verlassung, mit dem Antrage, es wolle zu Recht
Verlassung Seitens des Beklagten geschieden und Beklagter schuldig sei, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 3. Dezember 1884,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 23. Juni 1884.
Bäurle,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(302831! Bekanntmachung. ö.
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserl. Landgerichts Saargemünd vom 19. Juni 1881 ist auf das Vermögen des Fahnenflüchtigen, Dispositions⸗ urlaubers Marx Mellé, geboren am 25. April 1861 in Rappweiler, Kreis Saargemünd, der Arrest⸗ beschluß bis zur Höhe von 3000 6 verordnet. Gegen Hinterlegung von 3000 wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der ꝛe, Mells zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. Saargemünd, den 25. Juni 1884,
Kaiserliche Staatsanwaltschaft.
30281] Bekanntmachung. ?
Burch Urtheil der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Mai 185, ist die zwischen den Eheleuten Kaufmann Benjamin Meyer zu Lennep und der Caroline, geb. Fuchs, da, felbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit! Wirkung seit dem 4. April 1854 für auf gelöst erklärt worden.
Der Langerichts⸗ Sekretär: Jansen. 30280 Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. Urtheils ⸗ Auszug. ;
Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiser. lichen Landgerichts zu Straßburg vom 18. Juni 1334 wurde die zwischen den Eheleuten Jahl. meister 4. T. Robert Neumann und Sophie Ma thilbe, geborene Hirt, in Straßburg, bestehende Gütergemeinschaft aufgelöst. .
Behufs Auseinandersetzung der gegenseitigen Ver⸗ mögensrechte wurden die Parteien vor Notar Lauter⸗ bach in Straßburg verwiesen und dem Ehemann die Kosten zur Last gelegt. 3 gemaͤß Äusführungsgesetzes vom 8. Juli 1879.
Straßburg, den 20. Juni 1884.
Ber Landgerichts⸗Sekretär: (L. 8) Krümmel.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Cppedition (Schol). Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
Berlin:
erkannt werden, daß die am 4. Juni 1881 zu Hes—
lach geschlosfene Ehe der Parteien wegen bödslicher
(einschließlich 2 Börsen⸗Beilagen). (6069
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Stugts⸗-Anzeiger.
Mm H51.
Berlin, Montag, den 30. Juni
18s 4.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 30. Juni. Im weite
rli ; ⸗ ren Ver⸗ laufe der vorgestrigen (44) Sitzung des Neichs— tages wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, fortgesetzt . * , e, m die ersten Artikel des
unverändert na zwei Eee ch der zweiten Lesung Im Artikel 182 wurde eine geringe Aenderung dahi
ahin vorgenommen, daß die Uebertragung von Aktien 3 a eine gerichtliche oder notarielle Erklärung“, durch eine „ge— richtliche oder notariell beglaubigte Erklarung“ erfolgen foll. Artikel 182 wurde mit dieser Aenderung genehmigt, ebenso unverändert die folgenden bis 220.
Im Art. 221 wurde die Bestimmung, daß den Aktionären auf der Generalversammlung das Recht zustehen soll, die Bilanz der „Einsicht und Prüfung“ zu unterwerfen, nach dem Antrage des Abg. Dr. Hartmann dahin abgeändert, daß die Bilanz nur zur Prüfung vorzulegen ist. ,, 96 ö. Aenderung angenommen;
. nden Artikel unverändert na i 2 in Art. 249 c. J rt. 2494 lautet nach dem Beschluß in zweiter Lesung: Mit Gefängniß bis zu einem Jahre . ĩ ᷣ ö , 1 e, . . K U) wer in öffentlichen Bekanntmachungen falsche Thatsachen vorspiegelt oder wahre Thatsachen entstellt, zur Betheili an ö , zu ö JJ — wer in betrügerischer Absicht auf Täuschun Mittel anwendet, um auf den Kurs von Aktien . 3) wer über die Hinterlegung von Aktien oder Interimsscheinen Bescheinigungen, welche zum Nachweise des Stimmrecht in einer Generalversammlung dienen sollen, wissentlich falsch ausstellt oder verfälscht, oder von einer solchen Bescheinigung, wissend, daß sie J, oder verfälscht ist, zur Ausübung des Stimmrechts Gebrauch nan, kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt en. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tri oͤschließlich di e fr gideri handen, so tritt ausschließlich die 56 , fe , , vor: om Abg. Dr. Reichensperger (Olpe): Der kö ,,, ö Im Artikel 2 tr. J zwischen den Worten „B it⸗ machungen“ und „falsche“ das Wm Nö wissentlich“
2) Vom Abg. Dr. Windthorst:
Der Reichstag wolle beschließen: zu §. 2494 folgenden Zusatz zu machen: . die öffentliche Bekanntmachung ad 1 im Inseragtentheil ein er periodischen Druckschrift erfolgt und der Verfasser des Inserates nicht nur unter demselben genannt, sondern auch in dem Bereiche der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaates, so findet 5. 20 Alinea 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1854 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 65) keine Anwendung.
Der Abg. Dr. Reichensperger motivirte seinen Antrag mit der Ausführung, daß es doch nur darauf ankommen könne, ob der Redacteur dem Richter gegenüber seine hona fides glaubhaft nachzuweisen im Stande sei, daß derselbe insbe— sondere die ihm zugänglichen Erkundigungen eingezogen, um Einsicht von dem Sachverhältniß zu gewinnen. Er bitte des— halb um Annahme seines Amendements.
Der Abg. Dr. Windthorst befürwortete seinen Antrag. Er könne für das Amendement seines Kollegen Reichensperger nicht stimmen, da er noch immer der Meinung sei, daß der §. 20 des Preßgesetzes in dem vorliegenden Gesetzentwurfe eine Ausnahme erleiden müsse. Es handle sich in dem An— trage um möglichste Beseitigung der im 8. 249d aus poli- tischen Gründen gegen die Redacteure konstruirten strafrecht— lichen Fiktion bezw. der daraus für die Redacteure häufig er⸗ wachsenden Unbilligkeit. Es solle ermöglicht werden, daß solche Redacteure, von denen es feststehe, daß ihnen bei dem be— treffenden Inserat kein strafrechtlicher Dolus und keine grobe Nachlässigkeit zur Last falle, auch straffrei ausgingen. Aller⸗ dings involvire der Antrag eine Abweichung vom Preßgesetz; man könne aber nicht warten, bis letzteres entsprechend ver⸗ beffert werde. Der Antrag genüge dem materiellen Recht vollständig und deshalb möge das Haus demselben zustimmen; wenn auch natürlich das Zustandekommen der Vorlage von der vorliegenden Frage unabhängig bleiben müsse.
Der Abg. von Uechtritz-Steinkirch sprach sich gegen beide Anträge aus, da die von den Antragstellern vorgebrachten Be⸗ denken schon durch das im Absatz 1 des Artikels eingefügte Wort „vorspiegeln“ Berücksichtigung gefunden hätten. Auch in dem entsprechenden §. 263 des Strafgesetzbuchs (Betrugs⸗ Paragraph) befinde sich nicht das Wort „wissent ich“. Trotz⸗ dem aber werde feine Partei für den Antrag Reichensperger stimmen, da seine Partei der Ansicht sei, daß, nachdem der Antrag einmal eingebracht worden sei, die Ablehnung desselben Unklarheit in die Judikatur bringen würde. Dagegen werde seine Partei ebenso wie in zweiter Lesung gegen den Antrag Windthorst stimmen.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling das Wort:
Meine Herren! Als ich in der zweiten Lesung gegen den Antrag des Hrn. Dr. Windthorst sprach, vertrat ich nur meine persönliche Ansicht. Inzwischen habe ich mit Vertretern der verbündeten Regie⸗ rungen im Bundesrath Rücksprache genommen und habe erfahren, daß die hier von mir geäußerten Bedenken getheilt werden. Meine Herren, das Preßgefetz ist. wie Sie wissen, aus finem Kompromiß hervorgegangen. Die verbündeten Regierungen haben damals das von ihnen vorgeschlagene Verantwortlichkeite⸗ system? fallen gelassen zu Gunsten des ron dem Reichstag vorgefchlagenen Systems. Sie haben seitdem keinen Versuch gemacht, trotz des zehnjährigen Bestehens des Preßgesetzes eine Abänderung desselben herbeizuführen. Es kann Ihnen daher nicht gleichgültig sein, wenn gerade aus dem Schoße desjenigen Faktors, welchem. der §. 30 des Preßgefetzes seine Entstehung verdankt, jetzt eine Abbröcke⸗ lung versucht wird, und ich möchte Sie deshalb entschieden bitten, einen solchen kafuiflischen Eingriff in das Preßgesetz, welcher ja die
einzuschalten.
Zweckmäßigkeit des ganzen Systems in Frage stellen würde, nicht vorzunehmen.
Außerdem, meine Herren, liegen auch in der That keine dringen ⸗ den Gründe für ein solches Vorgehen ver, Ob die äußere Gelegen⸗ beit eine passende ist, lasse ich dahingestellt sein, ich meine nur, die Gründe, die von dem Herrn Antragsteller angeführt sind, greifen nicht durch. Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat meines Erachtens eine viel zu weitgehende Besorgniß vor einer rigorosen Anwendung des Preßgesetzes und einen ihm sonst nicht innewohnenden Mangel an Vertrauen in die Einsicht der Richter bekundet. Meine Herren, ich glaube, daß diejenigen Blätter, welche aus der Agiotage ein Geschäft machen, allerdings den 5. 494 Nr. 1, mit dem wir uns beschäftigen, in seiner Verbindung mit dem 5. 20 des Preßgesetzes zu scheuen haben; es ist aber gerade unsere Absicht, daß diese Bestim⸗ mungen den Blättern zur Abschreckung dienen sollen. Die Redacteure politischer Zeitungen und anderer ernsthafter Blätter aber werden meines Erachtens eine Verurtheilung auf Grund der uns beschäfti⸗ genden Strafbestimmungen nicht zu besorgen haben, wenn sie nur eine gewisse, vielleicht unbequeme, aber doch ausführhare Vorsicht befolgen. Diese Vorsicht wird nicht soweit zu gehen haben, wie der Hr. Abg. hr. Windthorst, voraussetzt, daß die Redactenre verpflichtet wären, sich mit den Börsenverhälinissen bekannt zu machen und danach die Solidität der angekündigten Unternehmung zu prüfen. Eine solce Prüfung kann ibnen nicht zugemuthet werden, wohl aber kann von den Redaktionen verlangt werden, daß sie Vorsorge dahin treffen, daß Inserate, welche sich auf Aktienunternehmungen beziehen, nur von bekannten und achtbaren Personen angenommen werden dürfen. Wenn der Redacteur eine solche Anordnung trifft, und wenn diese befolgt wird, dann weiß ich nicht, wie er eine Bestrafung verfallen sollte. Allerdings bleibt es dann noch immer möglich, daß jrotz der achtbaren Firma, von welcher das In serat ausgeht, doch in demselben falsche oder entstellte Thatsachen enthalten gewesen sind. Allein wenn dieser Fall eintritt, hat es ia der Redacteur in der Hand, einfach durch Nennung des Einsenders darzuthun, daß er bei Abfassung des Inserats persönlich ganz un— theiligt ist, daß er im Vertrauen auf den achtbaren Einsender das Inserat aufgenommen und von der Unrichtigkeit oder Enistellung der Thatsachen keine Kenntniß gehabt hat. Fehlt aber diese Kenntniß, meine Herren, dann ist es unmöglich, daß eine Verurtheilung auf Grund der jetzt in Rede stehenden Strafbestimmung eintritt.
Ich enthalte mich in dieser Beziehnng der näheren Ausführungen, weil ich nur dasjenige wiederholen könnte, was bereits der Hr. Abg. Dr. Reichensperger (Olve) Ihnen vorgetragen hat. Ich glaube nicht, daß der Hr. Abg. Br. Windthorst im Stande gewesen ist, diese Aus⸗ führungen des Hrn. Abg. Dr, Reichensperger zu erschüttern, und beschränke mich meinerseits auf die Bemerkung, daß die Ansicht des Hrn. Abg. Dr. Windthorst, daß im Falle des 8. 290. des Preßgesetzes eine praesumptig juris et de jure stattfinde, von keinem Schriftsteller über daß Preßgesetz getheilt wird, es ist die herrschende und in der Lite ratur unbestrittene Ansicht, daß 20 nur eine praesumptie faeti eine Beweiserleichterung für den Staatsanwalt hinstellt. Es kommt übrigens auf die Bedeutung des 5. 20 des Preßgesetzes nicht einmal an. Hr. Abg. Reichen sperger hat es bereits dargethan, daß, wenn es auch möglich wäre in einem Falle wie der von mir geschilderte den Redacteur als Thäter aufzufassen, dann doch, immer schon auf 8 des 5. 59 des Strafgesetzbuchs eine Freisprechung eintreten
1üßte. .
Da Hr. Dr. Reichensperger seinerseits erklärt hat, daß er die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht genau verfolgt habe, so gereicht es mir zur Befriedigung, ihnen mittheilen zu können, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts sich durchaus mit seinen An schauur gen im Einverständniß befindet. Ich habe hier eine ganz neuerliche Entscheidung des Reichsgerichts vor mir liegen, sie datirt vom 28. März d. J., in welcher wörtlich gesagt wird:
daß der angeklagte Redacteur trotz der Vorschrift des 5 29 des
Preßgesetzes in seiner Peron begründete Strafausschließungsgründe,
namentlich auch unter Berufung auf §. 59 des Strafgesetzbuches
geltend machen kann. ö
Ich möchte Sie also wiederholt bitten, das Amendement des Hrn. Abg. Windthorst nicht anzunehmen. Aus meiner Ausführung werden Sie schon entnommen haben, daß ich ja im Wesentlichen von derjenigen Anschauung ausgehe, welche der Hr. Abg. Dr. Reichensperger theilt, und welcher er durch sein Amendement einen genaueren Aus— druck zu geben beabsichtigt. Insofern glaube ich, daß gegen die Annahme des Amendemenks des Hrn. Dr. Reichensperger von Seiten der verbündeten Regierungen nichts zu erinaern sein würde,
Der Abg. Dr. Meyer (Halle) bat, den Antrag Windthorst anzunehmen. Man wolle hier das Novum schaffen, daß die rigorosen Bestimmungen des Preßgesetzes auf Vermögens— delilte ausgedehnt würden, die durch die Presse begangen würden. Ohne den Antrag Windthorst würde es vorkommen, daß achtungswerthe Redacteure mit entehrenden Strafen be— legt werden könnten. Da sollte man lieber gleich die Zeitungen überhaupt verbieten. Schon unter der gegenwärtig geltenden Gesetzgebung setze ein verantwortlicher Redacteur täglich seine Freiheit und sein Vermögen aufs Spiel; das bringe der Beruf einmal mit sich; aher auch noch die Ehre aufs Spiel zu setzen, das sei doch eine Zumuthung, die man einem unbescholtenen Manne nicht machen dürfe. Die Judikatur des Reichsgerichts sei für die Praxis sehr wenig maßgebend; dasselbe habe vor allen Dingen angenommen, daß die Frage, ob die besonderen Umstände des 5§. 20 vorlägen, welche die Thäterschaft ausschlössen, eine rein thatsächliche sei, und nnr in sehr wenigen Fällen sei es dem Richter passirt, daß der— selbe eine wirkliche Veranlassung zur Revision gegeben habe. Daher sei die Revision gegen Urtheile der Landgerichte über diese Frage unmöglich geworden, und die Judikatur der Landgerichte in solchen Preßprozessen sei meist sehr hart. Auch wenn man den Antrag Windthorst annehme, werde diejenige Vresse, welche aus der Agiotage ein Geschäft mache, genügend getroffen.
Darauf nahm der Staatssekretaͤr des Reichs-Justizamts Pr. von Schelling das Wort:
Der Hr. Abg. Dr. Meyer ist auf Befürchtungen einer rigorosen Anwendung des rorliegenden Gesetzes durch die Judikatur zurück— gekommen; er hat insbesondere bemerkt, daß bei den Landgerichten schon häufig in sehr ernsthafter Weise die Präsumption des 8. 22 des Preßgefetzes zur Anwendung gebracht wäre; er hat aber nicht hinzugefügt, ob eine solche Anwendung in Bezug auf Inserate statt⸗ gefunden hat. Mir ist es nur bekannt, daß die Landgerichte aller dings, wenn Redacteure die Verantwortlichkeit für Leitartikel abzu⸗ lehnen fuchten, strenge zu Werke gehen, daß sie dann nicht leicht dazu übergehen, befondere Umstände anzunehmen, welche die Strafbarkeit ausschließen, daß sie insbesondere den, Einwand, der Redaecteur sei den Tag nicht disponirt gewesen, er hätte den Artikel nur flüchtig oder gar nicht gelesen, nicht berücksichtigen. Aber, meine Herren, glauben Sie doch, daß der Richter Einsicht genug hat, um den Unter⸗ schied zwischen einem Leitartikel und einem versteckten Inserat zu be— urtheilen, und an die Entlastung des Nedakteurs in Bezug auf ein Inferat nicht dieselben Anforderungen stellen wird, wie in Betreff
eines Leitartikels. Mir sind viele Straffälle in Preßsachen zu Gesicht gekommen, aber kein Fall, wo ein Redakteur wegen eines Inserats zu Freiheits- oder Ehrenstrafen verurtheilt worden wäre. Es ist wohl einmal vorgekommen, daß wegen einer verbotenen Lotterie⸗ ankündigung Geldstrafen verhängt sind, aber daß schwere Strafen gegen Redacteure verhängt worden seien wegen Inseraten — solche in sind mir nie vorgekommen und auch der Hr. Abg. Dr. Meyer at solche nicht angeführt.
Beide Anträge wurden gefaßte Art 49d.
In dem durch die Kommission in das Gesetz hinein gebrachten Absatz 2 des §. 7 ist Folgendes bestimmt:
Für Werihpapiere und Waaren, welche die Gesellschaft schon in tem letzten Geschäftsjahre vor dem J. Oktober 1883 besessen hat, kann an Stelle des Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreises der Betrag angesetzt werden, mit welchem sie in der Bilanz des vor bezeichneten Geschäftsjahres enthalten sind “.
Auf Empfehlung des Abg. Beisert wurden die Worte „vor dem 1. Oktober 1853“ ersetzt durch die Worte „vor dem Inkrafttreten bieses Gesetzes“.
Im Uebrigen wurde das Gesetz nach den Beschlüssen der zweiten Lesung unverändert angenommen.
Die auf die Vorlage bezüglichen Petitionen wurden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Der zweite Nachtragsetat wurde in dritter Berathung ohne Dehatte angenommen, ebenso die Literatur-Konvention mit Italien und die Uebereinkünfte mit Siam, betreffend den Handel mit geistigen Getränken.
Ohne Debatte wurde endlich auch der Handels-, Freund⸗ schafts- und Schiffahrtsvertrag mit Korea in dritter Be— rathung mit einer Nesolution des Abg. Dr. Kapp ange— nommen, durch welche der Reichskanzler ersucht wird, vor Austausch der Ratifikationen des Vertrages auf eine Ergän⸗ zung des den Erwerb von Grundbesitz betreffenden Art. 4 desselben hinzuwirken, wonach neben dem Worte „kaufen“ das Wort „verkaufen“ eingeschaltet werden soll.
Darauf folgte die Berathung von Petitionen.
Der Hofrestaurateur Stamm zu Darmstadt, welcher mit der Militärbehörde bezüglich eines von ihm gepachteten Terrains in Differenzen gerathen, suchte die Vermittelung des Reichstages nach und das Haus trat dem Antrage seiner Kommission bei, die Petition, insoweit sie darauf gerichtet war, daß die Militärbehörde das Verfahren vor dem, vertrags— gemäßen Schiedsgerichte zulassen möge, dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.
In einer weiteren Petition beschwerten sich die Schiffs— makler Renck und Hessenmüller zu Harburg über zu hohe Verzollung von fichtenen Eisenbahnschwellen und genehmigte das Haus auch in diesem Falle den Beschluß der Kommission, welcher dahin ging, die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen und zugleich den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarife nur mit thunlichster Bestimmung einer angemessenen Frist stattfinden.
Sodann wurden noch eine Reihe von Petitionen für zur Berathung im Plenum nicht geeignet erklärt. .
Da sich aus dem Hause kein Widerspruch erhob, so wur— den die Gesammtabstimmungen über das Militärpensions⸗ und das Aktiengesetz im Ganzen sofort vorgenommen und dieselben, ersteres mit geringer, letzteres mit großer Majorität angenommen.
Hierauf vertagte sich das Haus um B/, Uhr auf Nach⸗ mittags 31,“ Uhr.
angenommen, ebenso der so
= Die vorgestrige C45.) Schlußsitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien Lesselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten um 3 Uhr eröffnet.
. Der internationale Vertrag zum Schutze des unterseeischen Telegraphenkabels wurde in dritter Berathung unverändert genehmigt.
Von den Abgg. Frhrn. von Minnigerode u. Gen. war folgende Interpellation eingebracht:
Die Unterzeichneten beehren sich, an den Hrn. Reichskanzler
die Anfrage zu stellen: „Ob und welche Vorsichtsmaßregeln die Reichsregierung, der hervorgetretenen Choleragefahr gegenüber zu ergreifen bes sichtigt. Nachdem sich der Staats⸗Minister von Boetticher zur so⸗ fortigen Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, bemerkte der Abg. Frhr. von Minnigerode, er habe zunächst auszuführen, daß die Interpellation fast aus allen Fraktionen des Reichstages mit Unterschriften unterstützt worden sei, daß es aber bei der Kürze der Zeit technisch nicht möglich gewesen sei, alle Unterschriften anzuführen. Außerdem füge er hinzu, er glaube auch im Namen aller derjenigen zu sprechen, welche die Interpellation nicht unterstützt hätten: Er und seine poli⸗ tischen Freunde hätten geglaubt, daß es der Reichsregisrung vor allen Dingen darauf ankomme und es ihr wünschenswerth sei, noch im letzten Augenblicke darüber sich äußern zu können. Diesen Wünschen entgegenzukommen, habe er der Reichsregie— rung die Gelegenheit bieten wollen,
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher das Wort:
Meine Herren! Ich bin den Herren Interpellanten dankbar dafür, daß sie mir Gelegenheit geben, nach der Richtung hin, in der die Interpellation sich bewegt, beruhigend auf die Bevölkerung des Reichs einwirken zu können.
Die Nachrichten über das Auftreten der Cholera in Toulon haben die Reichsregierung selbstverstänglich lebhaft beschäftigen müssen und es ist sofort, nachdem die ersten Nachrichten eingegangen waren, eine Erörterung darüber veranlaßt, erstens einmal wie es möglich sei, autentische Nachrichten über den Charakter der Gpidemie in Toulon zu erhalten, sodann aber welche Maßregeln zu ergreifen sein möchten, um gegenüber einer möglichen Invasion der asiatischen Cholera in das Reich vorbeugend und abwehrend zu wirken.
Meine Herren, es sind die nöthigen Erkundigungen bei der französischen Regierung sofortz eingezogen. Bei der Kürze der Zeit, während deren die Epidemie herrscht, ist es aber in diesem Moment noch nicht gelungen, volle Klarheit darüber zu gewinnen, welchen Fharakter die Seuche hat. Die Aerzte in Toulon nehmen nach un⸗ seren Nachrichten an, daß es sich dabei um die asiatische Cholera handle. Die amtlichen Erörterungen, welche die französische Regierung angestellt hat, sprechen dagegen dafür, daß es nicht die asiatische Cholera