1884 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

aus besonderen Gründen einige Zeit an einem anderen Ort auf⸗ bewahrt, so sind die Flaschen in einen Keller zu bringen und stets liegend aufzubewahren. ü .

5) Werden Weine in einem Geschäft entnommen, in welchem eine Verfälschung stattgefunden haben soll, so ift auch eine Flasche von demjenigen Wasser zu erheben, welches muthmaßlich zum Ver⸗ fälschen der Weine verwendet worden ist. ö

6) Es ist in vielen Fällen nothwendig, daß zugleich mit dem Wein auch die Akten der Voruntersuchung dem Chemiker eingesandt

werden.

Was sodann die Weinuntersuchung selbst betrifft, so lauten die Beschlüsse der Kommission wie folgt: A. Analytische Methoden.

Spezifisches Gewicht. Bei der Bestimmung desselben ist das Pyknometer oder eine mittelst des Pyknometers kontrolirte West—⸗ phalsche Waage anzuwenden. Temperatur 1650 C.

Wei ageist. Der Weingeistgehalt wird in 50 - 100 cem Wein durch die Destillationsmethode bestimmt. Die Weingeistmengen sind in der Weise anzugeben, daß gesagt wird: in 190 eem Wein bei 150 C. sind ng Weingeist 2 Zur Berechnung dienen die Tabellen von Baumhauer oder von Hehner. .

(Auch die Mengen aller sonstigen Weinbestandtheile werden in der Weise angegeben, daß gesagt wird: in 100 cem Wein bei 150 C. sind ng enthalten.)

Extrakt. Zur Bestimmung desselben werden 50 cem Wein, bei 150 GC. gemessen, in Platinschalen hon 85 mm Durch messer. 20 mm Höhe und 75 cem Inhalt, Gewicht ca. 20 g) im Wasserbade eingedampft und der Ruͤckstand 25 Stunden im Wassertrockenschranke erhitzt. Von zuckerreichen Weinen, (d. h. Weinen, welche über 0,5 g Zucker in 1090 cem ent⸗ halten) ist eine geringere Menge nach entsprechender Verdünnung zu a e so daß 1,B0 bis höchstens 1ů,/ g Extrakt zur Wägung ge— angen. Glycerin. 1090 cem Wein (Süßweine, siehe unten) werden durch Verdampfen auf dem Wasserbade in einer geräumigen, nicht flachen Porzellanschale bis auf ea. 19 cem gebracht, etwas Quarjsand und Kalkmilch bis zur stark alkalischen Reaktion zugesetzt und bis fast zur Trockne eingedampft. Den Rückstand behandelt man unter stetem Zerreiben mit 50 cem Weingeist und 96 Vol. Proz., kocht ihn damit unter Umrühren auf dem Wasserbade auf, gießt die Lösung durch ein Filter ab und erschöpft das Unlösliche durch Behandeln mit kleinen Mengen desselben erhitzten Weingeistes, wozu in der Regel 50 bis 160 cem ausreichen, so daß das Gesammtfiltrat 100-200 cem be⸗ trägt. Den weingeistigen Auszug verdunstet man im Wasserbade bis zur zähflüssigen Konsistenz. (Das Abdestilliren der Hauptmenge des Weingeistes ist nicht ausgeschlossen). Der Rückstand wird mit 10 cem absolutem Weingeist aufgenommen, in einem verschließbaren Gefäß mit 165 cem ie vermischt bis zur Klärung stehen gelassen und die klar abgegossene event. filtrirte Flüssigkeit in einem leichten, mit Glasstopfen verschließbaren Wägegläschen vorsichtig eingedampft, bis der Rückstand nicht mehr leicht fließt, worauf man noch eine Stunde im Wassertrockenschranke trocknet. Nach dem Erkalten wird gewogen.

Bei Süßweinen (über 5 g Zucker in 100 cem Wein) setzt man zu 50 cem in einem geräumigen Kolben etwas Sand und eine hin—⸗ reichende Menge pulverig⸗gelöschten Kalkes und erwärmt unter Um⸗ schütteln auf dem Wasserbade. Nach dem Erkalten werden 100 cem Weingeist von 96 Vol.⸗»Proz. zugefügt, der sich bildende Niederschlag absetzen gelassen, letzterer von der Flüssigkeit durch Filtration getrennt und mit Weingeist von derselben Stärke nachgewaschen. Den Wein geist des Filtrats verdampft man und behandelt den Rückstand nach dem oben beschriebenen Verfahren. (

Freie Säuren (Gesammtmenge der sauer reagirenden Bestand⸗ theile des Weines). Diese sind mit einer entsprechend verdünnten Normallauge (mindestens 3 Normallauge) in 19 bis 20 cem Wein zu bestimmen. Bei Anwendung von 161 Normallauge sind mindestens 19 cem Wein, bei 4. Normallauge 29 cem zu verwenden. Es ist die Tüpfelmethode mit empfindlichem Reagenzpapier zur Feststellung des Neutralisationspunktes zu empfehlen. Erheblichere Mengen von Kohlensäure im Wein sind vorher durch Schütteln zu entfernen.

Die „freien Säuren“ sind als Weinsteinsäure (C2Hé0s) zu be⸗ rechnen und anzugeben.

Flüchtige Säuren. Dieselben sind durch Destillation im Wasser⸗ dampfstrom und nicht indirekt zu bestimmen und als Essigsaͤure (CꝛHa0z) anzugeben.

. Die Menge der nichtflüssigen Säuren“ findet man, indem man die der Essigsaͤure äquivalente Menge Weinsteinsäure von dem für die ö Säuren“ gefundenen, als Weinsteinsäure berechneten Werth

abzie

Weinstein und freie Weinsteinsäure. a. Qualitative Prüfung auf freie Weinsteinsäure: Man versetzt zur Prüfung eines Weines auf freie Weinsteinsäure 20 bis 30 cam Wein mit gefälltem und dann feingeriebenem Weinstein, schüttelt wiederholt, filtrirt nach einer Stunde ab, setzt zur klaren Lösung 2 bis 3 Tropfen einer 20 prozen⸗ tigen Lösung von Kaliumacetat und läßt die Flüssigkeit 12 Stunden stehen. Das Schütteln und Stehenlassen muß bei möglichst gleich—⸗ bleibender Temperatur stattfinden. Bildet sich während dieser Zeit ein irgend erheblicher Niederschlag, so ist freie Weinsteinsäure zugegen und unter Umständen die quantitative Bestimmung dieser und des Weinsteins nöthig.

b. Quantitative Bestimmung des Weinsteins und der freien Weinsteinsäure: In 2 verschließbaren Gefäßen werden je 20 cem Wein mit 200 cem Aether⸗Alkohol (gleiche 6 gemischt, nachdem der einen Probe 2 Tropfen einer 2096 igen Lösung von Kaliumacetat (entsprechend etwa 0,3 g Weinsteinsäure) zugesetzt worden waren. Die Mischungen werden stark geschüttelt und dann 16 bis 18 Stunden bei niedriger Temperatur Gwischen 9 bis 100 C.) stehen gelassen, die Niederschlaͤge abfiltrirt, mit Aether Alkohol ausgewaschen und titrirt. Es ist zweckmäßig, die Ausscheidung durch Zusatz von Quarzsand zu fördern. (Die Hun? von Kaliumacetat muß neutral oder sauer sein. Der Zusatz einer zu großen Menge von Kaliumacetat kann verursachen, daß sich weniger Weinstein abscheidet.)

Der Sicherheit wegen ist zu prüfen, ob nicht in dem Filtrat von der Gesammtweinsteinsäure⸗Bestimmung durch Zusatz weiterer 2 Tropfen Kaliumacetats von Neuem ein Niederschlag entsteht.

In besonderen Fällen empfiehlt es sich, zur Kontrole die folgende von Nessler und Barth angegebene Methode anzuwenden:

„50 cem Wein werden zur Konsistenz eines dünnen Syrups ein⸗ gedampft (zweckmäßig unter Zusatz von Quarzsand), der Rückstand in einen Kolben gebracht, mit jeweils geringen Mengen Weingeist von 96 Vol pCt. und nöthigenfalls mit Hilfe eines Platinspatels sorg⸗ fältig Alles auß der Schale in den Kolben nachgespült und unter Umschütteln weiter Weingeist hinzugefügt, bis die gesammte zuge setzte Weingeistmenge 100 cem beträgt. Man läßt verkorkt etwa 4 Stunden an einem kalten Ort stehen, filtrirt dann ab, spült den Niederschlag und wäscht das Filter mit Weingeist von 96 Vol pCt. aus; das Filter giebt man in den Kolben mit dem zum Theil flockig⸗ klebrigen, zum Theil krystallinischen Niederschlag zurück, versetzt mit etwa 30 cem warmen Wassers, titrirt nach dem Erkalten die wässrige Lösung des Weingeistniederschlags und berechnet die Acidität als Wein stein. Das Resultat fällt etwas zu hoch aus, wenn zähklumpige sich ausscheidende Pektinkörper mechanisch geringe Mengen gelöster freier Säure einschließen.

Im weingeistigen Filtrat wird der Alkohol verdampft, 6 cem, einer 20prozentigen, mit Essigsäure bis zur deutlich sauren Reaktion

angesäuerten Lösung von Kaliumacetat zugesetzt und dadurch in wässriger Flüssigkeit die Weinsteinbildung aus der im Weine vor⸗ handenen freien Weinsteinsäure erleichtert. Das Ganze wird nun wie der erste Cindampfrückstand unter Verwendung von (Quarzsand 1 Weingeist von 96 Vol.pCt. zum Nachspülen sorgsältig in einen Kolben gebracht, die Weingeistmenge zu 109 Cem ergänzt, gut um geschüttelt, verkorkt etwa 4 Stunden kalt stehen gelassen, abfiltrirt, ausgewaschen, der Niederschlag in warmem Wasser gelöst, titrirt und

Diese Methode zur Bestimmung der freien Weinsteinsäure hat vor der ersteren den Vorzug, daß sie frei von allen Mängeln einer Diff erenzbestimmung ist. 4

Die Gegenwart erheblicher Mengen von Sulfaten beeinträchtigt den Werth der Methoden. ?

Aepfelsaure, Bernsteinsãure, Citronensäure. Methoden zur Tren- nung und quanfitativen Bestimmung der Aepfelsäure, Bernsteinsäure und Citronensäure können zur Zeit nicht empfohlen werden. Salicylsaure. Zum Nachweise derselben sind 10 Cem Wein wiederholt mit Chloroform auszuschütieln, das Chloroform ist zu verdunsten und die wässrige Lösung des Verdampfungsrückstandes mit stark verdunnter Eisenchloridlösung zu prüfen. Zum Zweck der annähernd quantitativen Bestimmung genügt es, den beim Verdunsten des Chloro⸗ forms verbleibenden Rückstand, der nochmals aus Chloroform umzu⸗ krystalliren ist, zu wägen.

Gerbstoff. Falls eine gugntitative Bestimmung des Gerbstoffes (event. des Gerb und Farbstoffes) erforderlich erscheint, ist die Neu bauersche Chamäleonmethode anzuwenden.

In der Regel genügt folgende Art der Beurtheilung des Gerb⸗ stoffgehaltes: In i0 cem Wein werden, wenn nöthig, mit titrirter Alkaliflussigkeit die freien Säuren bis auf 0,5 g in 100 cen abge⸗ stumpft. Sodann fügt man 1 cem einer 46 0½igen Natriumacetat ˖ und zuletzt tropfenweise unter Vermeidung eines ,, . 100/rige Eisenchlsridlösung hinzu. 1 Tropfen der Eisenchloridlösung genügt zur Ausfällung von je G Ob pCt. Gerbstoff. (Junge Weine werden durch wiederholtes energisches Schütteln von der absorbirten Kohlensäure

befreit.) ö Farbstoffe. Rothweine sind stets auf Theerfarbstoffe zu prüfen. Schlüͤsse auf die Anwesenheit anderer fremder Farbstoffe aus der Farbe von Niederschlägen und anderen Farbenreaktionen sind nur ausnahmsweise als sicher zu betrachten. . Zur Ermittelung der Theerfarbstoffe ist das Ausschütteln von 100 cem Wein mit Aether vor und nach dem Uebersättigen mit Ammoniak zu empfehlen. Die ätherischen Ausschüttelungen sind ge⸗ trennt zu prüfen. . Zucker. Der Zucker ist nach Zusatz von Natriumkarbonat nach der Fehlingschen Methode unter Benützung getrennter Lösungen und bei zuckerreichen Weinen (d. h. Weinen, die über 0,5 g Zucker in 100 cem enthalten) unter Berücksichtigung der von Soxhlet bez. Allihn angegebenen Modifikationen zu bestimmen und als Trauben⸗ zucker zu berechnen. Stark gefärbte Weine sind bei niederem Zukcker⸗ gehalt mit gereinigter Thierkohle, bei hohem Zuckergehalt mit Blei⸗ essig zu entfärben und dann mit Natriumkarbonat zu versetzen

Deutet die Polarisation auf Vorhandensein von Rohzucker hin (vergl. unter: Polarisation), so ist der Zucker nach der Inversion der Lösung (Erhitzen mit Salzsäure) in der angeführten Weise nochmals zu bestimmen. Aus der Differenz ist der Rohzucker zu berechnen.

Polgrisation. I) Bei Weißweinen: 60 cem Wein werden in

einem Maßeylinder mit 3 cem Bleiessig versetzt und der Niederschlag abfiltrirt. Zu 30 Lem des Filtrates setzt man 1,5 cem einer gesät⸗ tigten Lösung von Natriumkarbonat, filtrirt nochmals und polarisirt das Filtrat. Man erhält hierdurch eine Verdünnung von 160: 11, die Berücksichtigung finden muß. 2) Bei Rothweinen: 60 gem Wein werden mit 6cem Bleiessig versetzt und zu 30 cem des Filtrates 3 cem der gesättigten Natrium karbonatlösung gegeben, nochmals filtrit und polarisirt. Man erhält hierdurch eine Verdünnung von 5:6.

Die obigen Verhältnisse (bei Weiß⸗ und Rothweinen) sind so gewählt, daß das letzte Filtrat ausreicht, um die 220 mm lange Röhre des Wildschen Polaristrobometers, deren Kapazität. ea 28 em beträgt, zu füllen.

An Stelle des Bleiessigs können auch möglichst kleine Mengen von gereinigter Thierkohle verwendet werden. In diesem Falle ist ein Zusatz von Natriumkarbongt nicht erforderlich, auch wird das Volumen des Weines nicht verändert.

Beobachtet man bei der Polarisation einer Schicht des unver⸗ dünnten Weines von 220 mm Läno“ eine stärkere Rechtsdrehung als O, 30 Wild, so wird folgendes Verke cen nothwendig;

210 cem des Weines werden in einer Porzellanschale unter het von einigen Tropfen einer 20 prozentigen Kaliumacetatlösung auf dem Wasserbade zum dünnen Syrup eingedampft. Zu dem Rückstande setzt man unter beständigem Umrühren nach und nach 200 cem Wein⸗ geist von 90 Vol. pCt. Die weingeistige Lösung wird, wenn voll⸗ ständig geklärt, in einen Kolben abgegossen oder filtrirt und der Wein⸗ geist bis auf ungefähr 5 Cem aberfs fn oder abgedampft.

Den Rückstand versetzt man mit etwa 15 cem Wasser und etwas in Wasser aufgeschwemmter Thierkohle, filtrirt in einen kleinen gra— duirten Cylinder und wäscht so lange mit Wasser nach, bis das Filtrat 30 cem beträgt.

Zeigt dasselbe bei der Polarisation jetzt eine Drehung von mehr als 4 G50 Wild, so enthält der Wein die unvergährbaren Stoffe des käuflichen Kartoffel zuckers (Amylin).

Wurde bei der Prüfung auf Zucker mit Fehlingscher Lösung mehr als 0, g Zucker in 100 Jem gefunden, so kann die ursprünglich durch Amylin hervorgebrachte Rechtsdrehung durch den linksdrehenden

ucker vermindert worden sein; obige Alkoholfällung ist in diesem

all auch dann vorzunehmen, wenn die Rechtsdrehung geringer ist als G30 Wild. Der Zucker ist aber vorher durch Zusatz reiner Hefe zum Vergähren zu bringen. ,

Bei sehr erheblichen Gehalt an (Fehlingsche Lösung) reduziren⸗ dem Zucker und verhältnißmäßig geringer Linksdrehung kann die Ver— minderung der Linksdrehung durch Rohrzucker oder Dextrine oder durch Amylin hervorgerufen sein. Zum Nachweis des ersteren wird der Wein durch Erhitzen mit Salzsaͤure (auf 50 cem Wein 5 cem verdünnte Salzsäure vom spezifischen Gewichte 1,10 invertirt und nochmals polarisirt. Hat die Linksdrehung zugenommen, so ist das Vorhandensein von Rohrzucker nachgewiesen. Die Anwesenheit der Dextrine findet man, wie bei Abschnitt: „Gummi“ angegeben. Bei Gegenwart von Rohzucker ist dem Weine möglichst reine, aus⸗ gewaschene Hefe zuzusetzen und nach beendeter Gährung zu polarisiren. Die Schlußfolgerungen sind dann dieselben wie bei zuckerarmen Weinen.

ur Polarisation sind nur große, genaue Apparate zu benützen. ie Drehung ist nach Landolt (Zeitschr. f. analyt. Chemie 7, 9)

auf Wildsche Grade umzurechnen: 16 Wild 4,6043 0 Soleil,

16 Soleil O, 2171890 Wild, 10Wild 2890050 Ventzke, 106Ventzke O. 3460150 Wild.

Gummi (arabisches). Zur Ermittelung eines etwaigen Zusatzes von Gummi versetzt man 4 Cem Wein mit 10 cem Weingeist von 96 Vol. Proz. Bei Anwesenheit von Gummi wird die Mischung milchig trübe und klärt sich erst nach vielen Stunden. Der ent stehende Niederschlag haftet zum Theil an den Wandungen des Glases und bildet feste Klümpchen. In echtem Weine entstehen nach kurzer Zeit Flocken, welche sich bald absetzen und ziemlich locker bleiben. Zur näheren Prüfung empfiehlt es sich, den Wein zur Syrupdicke einzudampfen, mit Weingeist von obiger Stärke auszuziehen, und den unlöslichen Theil in Wasser zu lösen. Man veisetzt diese Lösung mit etwas Salzsäure (vom spezifischen Gewicht 1,10), erhitzt unter Druck zwei Stunden lang und bestimmt dann den Reduktionswerth mit Fehlingscher Lösung unter Berechnung auf Dextrose. Bei echten Weinen erhält man auf diese Weise keine irgend erhebliche Reduktion. (Dextrine würden auf dieselbe Weise zu ermitteln sein.)

Mannit. Da man in einigen Fällen das Vorkommen von Mannit im Weine beobachtet hat, so ist beim Auftreten von spieß⸗ förmigen Krystallen im Extrakt und Glycerin auf Mannit Rücksicht zu nehmen.

Stickstoff. Bei der Bestimmung des Stickstoffs ist die Natron⸗ kalk · Methode anzuwenden.

Mineralstoffe. Zur Bestimmung derselben werden 50 dem Wein angewandt. Findet eine unvollständige Verbrennung statt, so wird die Kohle mit etwas Wasser ausgelaugt und für sich verbrannt. Die

Chlorbestimmung. Der Wein wird mit Natriumcarbonat über⸗ sättigt, eingedampft, der Rückstand schwach geglüht und mit Wasser erschöpft. In dieser Lösung ist das Chlor titrlmetrisch nach Volhard oder auch gewichtsanalytisch zu bestimmen. ;

Weine, deren Asche durch einfaches Glühen nicht weiß wird, ent⸗ halten in der Regel erhebliche 2 von Chlor (Cochsal).

Schwefel säure. Diese ist im Wein direkt mit Bariumchlorid ju

bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Schwefelsäure ist nur dann auszuführen, wenn die qualitative Prüfung auf ein Vorhanden sein anormaler Mengen derselben schlleßen läßt. (Bei schleimigen oder stark trüben Weinen ist die vorherige Klärung mit spanischer Erde zu empfehlen.) Kommt es in einem besonderen Falle darauf an zu untersuchen, ob freie Schwefelsäure oder Kaliumblsulfat vorhanden, so muß der Beweis geliefert werden, daß mehr Schwefelsäure zugegen ist, als sämmtliche Basen zur Bildung neutraler Salze erfordern.

,, Bei Weinen mit nicht deutlich alkalisch reagirender Asche ist die Bestimmung in der Weise auszuführen, daß der Wein mit Natriumkarbonat und Kaliumnitrat eingedampft, der Rückstand schwach geglüht und mit verdünnter Salpetersäure aufgenommen wird; alsdann ist die Molybdaenmethode anzuwenden. Reagirt die Asche erheblich alkalisch, so kann die salpetersaure Lösung derselben unmittelbar zur Phosphor ãurebestimmung verwendet werden.

Die n Mineralstoffe des Weines (auch ev. Thonerde) sind in der Asche bez. dem Verkohlungsrückstande nach bekannten Metho⸗ den zu bestimmen. Schweflige Säure. Es werden 100 cem Wein im Kohlensäure⸗ strome nach Zusatz von Phosphorsäure abdestillirt. Zur Aufnahme des Destillagtes werden 5 cem Normal⸗Jodlösung vorgelegt. Nach⸗ dem das erste Drittel abdestillirt ist, wird das Destillat, welches noch Ueberschuß von freiem Jod enthalten muß, mit Salzsäure an- gesäuert, erwärmt und mit Bariumchlorid versetzt. Verschnitt von Traubenwein mit Obstwein. Der chemische Nachweis des Verschnittes von Traubenwein mit Obstwein ist nach den bis jetzt vorliegenden Erfahrungen nur ausnahmgweise mit Sicherheit zu führen. Namentlich sind alle auf einzelne Reaktionen sich stützenden Methoden, Obstwein vom Traubenwein zu unter scheiden, trüglich; auch kann nicht immer aus der Abwesenheit von Weinsteinsäure oder aus der Anwesenheit geringer Mengen derselben mit Gewißheit geschlossen werden, daß ein Wein kein Trauben wein sei. Bei der Darstellung von Kunstwein, beziehungsweise als Zusatz. zu Most oder Wein werden erfahrungsgemäß neben Wasser zuweilen folgende Substanzen verwendet:

Weingeist (direkt oder in Form gespriteter Weine),

Rohrzucker, Stärkezucker und zuckerreiche Stoffe (Honig), Glycerin,

Weinstein, Weinsteinsäure, andere Pflanzensäuren und solche ent⸗ haltende Stoffe,

Salieylsäure,

Mineralstoffe,

arabisches Gummi,

Gerbsäure und gerbstoffhaltige Materialien (ź. B. Kino, Katechu), fremde Farbstoffe,

Aetherarten und Aromata.

Die Bestimmung, bezw. der Nachweis der meisten dieser Sub⸗ stanzen ist oben bereits angegeben worden, mit Ausnahme der Aro⸗ mata und Aetherarten, für welche Methoden vorläufig noch nicht em⸗ pfohlen werden können.

Speziell sind hier noch folgende Substanzen zu erwähnen, welche zur Vermehrung des Zuckers, Extraktes und der freien Säuren Ver⸗ wendung finden:

Dörrobst,

Tamarinden,

Johannis brod,

Datteln,

Feigen.

B. Anhaltspunkte für die Beurtheilung der Weine.

J. a. Prüfungen und Bestimmungen, welche zum Zweck der Be⸗ urtheilung des Weines in der Regel auszuführen sind:

Extrakt,

Weingeist,

Glycerin,

Zucker,

freie Säuren überhaupt,

freie Weinsteinsäure, qualitativ,

Schwefelsäure,

Gesammtmenge der Mineralbestandtheile,

Polarisation,

Gummi,

bei Rothweinen fremde Farbstoffe.

b. Prüfungen und Bestimmungen, welche außerdem unter beson⸗ deren Verhältnissen auszuführen sind:

Spezifisches Gewicht,

Flüchtige Säuren, .

Weinstein und freie Weinsteinsäure, quantitativ,

Bernsteinsäure, Aepf elsäure, Citronensäure,

Salicylsäure,

Schweflige Säure,

Gerlstoff,

Mannit, Einzelne Mineralbestandtheile, Stickstoff.

Die Kommission hält es für wünschengwerth, bei der Mitthei⸗ lung der in der Regel auszuführenden Bestimmungen obige (sub a angeführte) Reihenfolge beizubehalten. ;

II. Die Kommission kann es nicht als ihre Aufgabe betrachten, eine Anleitung zur Beurtheilung der Weine zu geben, glaubt aber . ihrer Erfahrungen auf folgende Punkte aufmerksam machen zu sollen.

Weine, welche lediglich aus reinem Traubensafte bereitet sind, enthalten nur in seltenen Fällen Extraktmengen, welche unter 1,5 g in 100 cem liegen. Kommen somit extraktärmere Weine vor, so sind sie zu beanstanden, falls nicht nachgewiesen werden kann, daß Naturweine derselben Lage und desselben Jahrganges mit so niederen Extraktmengen vorkommen.

Nach Äbzug der „nichtflüchtigen Säuren“ eh f der Extraktreft bei Naturweinen nach den bis jetzt vorliegenden Erfahrungen minde⸗ stens 11 9 in 109 cem, nach Abzug der „freien Säuren“ mindestens 1,9 g. Weine, welche geringere Extraktreste zeigen, sind zu beanstanden, falls nicht nachgewiesen werden kann, daß Naturweine derselben Lage und desselben Jahrganges so geringe Extraktreste enthalten.

Ein Wein, der erheblich mehr als 10960 der Extraktmenge an Mineralstoffen ergiebt, muß entsprechend mehr Extrakt enthalten, wie sonst als Minimalgehalt angenommen wird. Bei Naturweinen kommt sehr häufig ein annäherndes Verhältniß von 1 Gewichtstheil Mineralstoffe auf 10 Gewichtstheile Extrakt vor. Ein erhebliches Abweichen von diesem Verhältniß berechtigt aber noch nicht zur An nahme, daß der Wein gefälscht sei. . .

Die Menge der freien Weinsteinsäure beträgt nach den bisherigen Erfahrungen in Naturweinen nicht mehr als J der gesammten „nicht flüchtigen Säuren“.

Das Verhältniß zwischen Weingeist und Glycerin kann bei Raturweinen schwanken zwischen 100 Gewichtstheilen Weingeist zu 7 Gewichtstheilen Glycerin und 190 Gewichtstheilen Weingeist zu 14 Gewichtstheilen Glycerin. Bei Weinen, welche ein anderes Gly⸗ cerinverhältniß zeigen, ist auf Zusatz von Weingeist, beziehungsweise Glycerin, zu schließen.

Da bei der Kellerbehandlung zuweilen kleine Mengen von Wein⸗ geist (höchstens 1 Vol. Proz.) in den Wein gelangen können, so ist bei der Beurtheilung der Weine hierauf Rüchsicht zu nehmen,

Bei Beurtheilung von Süßweinen sind diese Verhältnisse nicht immer maßgebend.

für 1 Aequivalent Alkali 2 Aequivalente Weinsteinsaͤure in Rechnung gebracht.

Lösung dampft man in der gleichen Schale ein und glüht die Ge⸗ sammtmenge der Asche schwach.

Für die einzelnen Mineralstoffe sind allgemein gültige Grenz⸗

der Rothweine sich in fester Form abscheiden,

werthe nicht anzunehmen. Die Annahme, daß bessere Weinsort stets 33 Phosphorsäure enthalten follen als *

Weine, welche weniger als O. 14 g Mineralstoffe in 100 cem enthalten, sind zu beanstanden, wenn nicht nachgewiefen werden kann, daß Naturweine dersel ben Lage und desselben Jahrganges, die gleicher Behandlung unterworfen waren, mit fo geringen Mengen von Mi⸗ e, J vorkommen.

Weine, welche mehr als O,. O5 /ο Kochsalj in 100 cem enthalten,

e , , , e. eine, welche mehr als 9,092 g Schwefelsäure (803), ent⸗ sprechend O20 g Kaliumsulfat (2 SO) in 160 cem 3 sind als solche ju bezeichnen, welche durch Verwendung von Gips oder auf andere Weise zu reich an Schwefelsäure geworden sind. Durch verschiedene Einflüsse können Weine schleimig (zäh, weich), schwarz, hraun, trübe oder bitter werden; sie können auch sonst Farbe,

Geschmack und Geruch . ändern; auch kann der Farbstoff ohne daß alle diese

Erscheinungen an und für sich berechtigten, die Weine deshalb als unecht zu bezeichnen.

Wenn in einem Weine während des Sommers eine starke Gäh⸗ rung auftritt, so gestattet dies noch nicht die Annahme, daß ein Zu⸗ von ö oder zuckerreichen Subfstanzen, z. B. Honig u. a. statt⸗ gefunden habe, denn die erste Gährung kann durch verschiedene üm— stände verhindert oder dem Wein kann nachträglich ein zuckerreicher Wein beigemischt worden sein.

Der Reichskanzler hat Anlaß genommen, vorstehende Be⸗ schlüsse sämmtlichen Bundesregierungen mit dem Ersuchen um entsprechende weitere Veranlaffung mitzutheilen.

Nach einer Verfügung des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, vom 12. v. M., sind in Betreff der Abgabe von Liquor Kali ar seni cosi und Acidum arsenicosum zu arzneilichen Zwecken aus den A po theken lediglich die Be— stimmungen in Ziffer JL und Ziffer II Litt. a der Cirkular⸗ verfügung, betreffend den Hand verkauf in Apotheken, vom 3. Juni 1878, als maßgebend zu erachten. Hiernach dürfen beide Medikamente an das Publikum nicht ohne Rezept eines approbirten Arztes (Wundarztes, Zahnarztes) verabfolgt, auch nur auf jedesmal erneute schriftliche, mit Datum und Unter— schrist versehene Anweisung eines approbirten Arztes öfter als . , ,, . . der Aufhebung ezw. Verallgemeinerun er rinisterial-⸗Verfü 28. Oktober 1810 nicht. ö .

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarz⸗ burg⸗rudolstädtische Staats⸗Minister Dr. von 3 ö von hier wieder abgereist.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohen⸗ zol lern, à la snit des 2. Garde⸗Dragoner⸗-Regiments und beauftragt mit der Führung der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, bat äh mit mehrwöchigem Urlaub nach Süddeutschland

Der General⸗Lieutenant des Barres, Präses der Ober⸗Militär Examinations kommission, hat eine ö nach Neisse, Anklam, Erfurt, Engers und Metz, behufs Ab— . Offiziersprüfun gen an den dortigen Kriegsschulen,

Der Herzoglich braunschweigische und Großherzog—⸗ lich oldenburgi che Minister⸗Resident am hiesigen . ne, 6. 26 96 *. , 16. Berlin zurück⸗ nd hat die Geschäfte der braunschweigischen und oldenburgischen Mission wieder R Jö.

Dan zig, 1. Juli. (W. T. B.) Heute Morgen 81“ Uhr lichteten saͤmmtliche hier vereinigten 23 r re, ce h Anker und fuhren nach der Gdin ger Bucht, wo im Laufe des Vormittags ein Landungsmanöver, bei welchem auch die Kavallerie der Danziger Garnison mitwirken foll, statt= finden wird. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich wohnen auf der Panzer⸗Korvette „Hansa“ dem Manöver bei.

Bayern. München, 30. uni. (W. T. B.) Der König hat den Regierungs⸗Rath fister von der Din? als Hof⸗Sekretär enthoben und den Hauptmann a. D. Gresser zum Hof-Sekretär ernannt.

Sachsen. Dres den, 30. Juni. (Dr. J. Die Königin wird, von Brennerbad . am Mitri früh , k

Morgen begeht der Vorsitzende im Königlichen Gesammt— Ministerium, Staats- und Kriegs-⸗Minister . . ö. Auswärtigen Angelegenheiten, General der Kavallerie von Fabrice, das Fest seines 5Gjährigen Dienstjubiläums.

13, Juli. (W. T. B.) Der Kriegs-Minister, General der Kavallerie von Fabrice, ist aus Anlaß seines heute stattfindenden 5ojährigen Dienstjubiläums von dem König in den erblichen Grafenstand erhoben worden. Georg überreichte dem Jubilar im Namen des Corps einen Ehrenschild und einen Ehrendegen.

Mecklenburg Schwerin. Schwerin, (Meckl. Anz) Der Großherzog und die Großherzögin begeben sich heute Mittag von Baden⸗Baden nach Wiesbaden (Nassauer Hof), von dort am Dienstag, den 1. Juli, Mittags, nach Ems, und demnächst am Donnerstag, den 3. Juli, Vor⸗ mittags, nach Wernigerode, von wo die Großherzoglichen Herrschaften am Montag, den 7. Juli, nach Schwerin zurück⸗ kehren und wahrscheinlich Mittags 11, Uhr eintreffen werden. Die Großherzoginnen AÄAlexandrine und Marie sind am vergangenen Freitag Abend von Baden⸗Baden abge⸗ reist. Die Großherzogin Maxie ist gestern früh hier einge— troffen und gleich weiter nach Rabensteinfeld gefahren. Die Großherzogin Alexandrine wird heute Abend * oder morgen hierher zurückkehren.

Der Prinz XII. Armee⸗

30. Juni.

Desterreich ungarn. Wien, 30. Juni. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ schreibt: Die österreichische Regierung hat im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung zunächst für die Seeprovenienzen aus den fran zösischen Häfen des Mittelmeeres ünd Aigiers sine zehntägige resp. zwanzigtägige Observation verfügt. Alle Behörden sind angewiesen worden, die Maßregeln pro—⸗ phylaktischer Natur mit aller Energie auszuführen. Die Ver⸗ handlungen wegen der ärztlichen Kontrole der die süd⸗ westlichen und westlichen Grenzen der Monarchie passirenden kisen ba hn r ei fenden, sowie wegen Desinfizirung ver⸗ daß gen Gepäcks, sind dem Abschlüß nahe. Ein Verbot, r fend die Einfuhr von Lumpen, alten Schiffstauen, alten

leidern, gebrauchter Bett⸗ und Leibwäsche aus verdächtigen

Ländern erfolgt demnächst.

Schweiz. Bern, 1. Juli. (W. T. B.) Der Bundes- rath hat umfassende Maßregeln gegen die Einschle d Cholera an den südlichen Grenzen . .

Belgien. Antwerpen, 30. Juni. (W. T. B.) Bei der hier abgehaltenen Vers ammlung behufs aner von Kandidaten für die in Antwerpen vorzunehmende Wahl von Senatoren erklärte der Minister des In⸗ nern, Jacobs, daß die Regierung einen Kornzoll nicht be⸗ antragen werde. Das Programm des Kabinets werde die Schulreform, die Wahlreform sowie die Frage der kom⸗ kunalen und der provinziellen Freiheit umfassen.

Großbritannien und Irland. London, 28. Juni. , Hof 1 den , positionen zufolge, am 18. Juli Wi

nach Osborne über. . . Das Schicksal, welches der nunmehr vom Unterhause in dritter Lesung angenommenen Bill zur Erweiterung des Stimmrechtes im Oberhause bevorsteht, beschäftigt die gesammte Presse. Unter Bezugnahme auf die Drohungen Lord Salisbury's bemerkt die „Times“: „Wenn das Haus der Lords, das an der Bill nur ein allgemeines politisches Interesse hat, den Wünschen und Erwartungen des Landes zuwiderhandelt, so läust es eine außerordent— liche Gejahr. Die Folgen der Ablehnung der Bill sind nicht schwer vorherzusagen. Es kann für aus⸗ gemacht gelten. daß . das Parlament nicht sofort aufgelöst wird. Die Minister lösen nicht auf das Geheiß der Lords hin auf, wenn sie eine Majorität von 130 im Unter⸗ hause für sich haben. Allein, die Session wird mit der möglichsten Eile zum Abschluß gebracht werden; die irische Landkauf⸗Bill, an welcher so viele Mitglieder beider Häuser ein Interesse haben, wird in diesem Falle wahrscheinlich aufgegeben werden müssen, und „das Parlament wird im Oktober einzig zu dem Z3weck wieder einberufen werden, um die zurückgewiese ne Bill neuerdings in Berathung zu ziehen. Inzwischen würde das Oberhaus in allen Wahlbezirken des Landes zum Gegen— stande des Angriffs und von Brandreden aller AÄrt gemacht werden. Die Frage der Neueintheilung der Wahlkreise würde sofort in den Hintergrund treten und unerwähnt bleiben, fo lange der durch die Lords hervorgerufene Kampf währt. Dieser Kampf aber kann nur in einem Sinne entschieden werden. Wenn das Oberhaus im Herbst die Bill annimmt, so würde

tödtliche Wunde geschlagen haben; es würde dann mit dem Lande in Konflikt gerathen fein, um seine eigene Schwäche darzuthun. Wenn es dagegen die Bill abermals zurückweist, so würde die Auflösung folgen; die Fehler, welche das Mini⸗ sterium in Egypten begangen, würden verziehen, die liberale Partei enger verbunden und die Führer derselben mit dem denkbar stärksten Wahlprogramm versorgt werden. Auf keinen Fall könnte das Oberhaus erwarten, die Wahlvorlage zu verzögern, oder auf die Neueintheilung der Wahlkreife einen Einfluß zu üben. Was es aber thun kann, und was es thun wird, wenn es bei seiner ablehnenden Haltung be— harrt, das ist die überstürzte Herbeiführung eines Konflikts, bei dem es auf einen Sieg nicht hoffen und nur einen fan, , . ,, kann.“ ie Daily News“ bringt folgende Mittheilung: Im

Fall die Bill über die Erweiterung des n g, .. . Lords zurückgewiesen werden sollte, dürfte eine Herbst⸗ session einberufen werden, bei welcher die Bill neuerdings zur. Vorlage gelangen würde. Sollte sie dann zum zweiten Male. von den Lords abgelehnt werden, so werden die allgemeinen Neuwahlen sofort nachfolgen. Der „Standard“ ergänzt diese Mittheilung damit, daß im Falle der Ablehnung der jetzt dem Oberhaufe vorliegenden Bill alle wichtigeren ö zurückgezogen und alle Vor— bereitungen für eine baldige Vertagung getroffen werden wür— den. Im Ober hause wird der Herzog von Rich— mond und Gordon bei Einbringung der Bil den Antrag stellen, „daß das Haus wohl geneigt sei, die Vermehrung des Stimmrechts in Erwägung zu ziehen, daß es aber die Frage ö getrennt von der Neueintheilung der Wahlkreise erörtern

. 30. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der . , n, n daß die ,,, bei dem Parlament die Bestätigung der eventuellen J der Konferenz beantragen werde. Der Kanzler der Schatzkammer Childers erklärte, daß die Konferenz für die Abhaltung der nächsten Sitzung keinen Tag festgesetzt habe. Der Premier Gladstone stellte sodann den Antrag, dem Tadel svotum vor den anderen Gegenständen der Tagesordnung den Vorrang zu geben. Forster forderte Arnold auf, sein Amen de ment zu dem Tadelsvotum durch die Vorfrage zu ersetzen. Der Premier gab zu, daß eine Berathung des Tadelsvotums den Interessen des Staates nicht nur inopportun, sondern äußerst nachtheilig sei. Goschen sprach sich dahin aus, daß die Re⸗ gierung durch die Herausforderung der Opposition gebunden gewesen sei. Für die Kammer sei diese Rüͤcksicht nicht nöthig, und man sollte daher den Antrag des Premiers ablehnen— Dies geschah mit 190 gegen 148 Stimmen, und das Haus trat sodann in die gewöhnliche Tagesordnung ein. Im Ohberhause erwiderte der Staatsfekretär des Aus— wärtigen, Lord Granville, auf eine Anfrage Lord Sid⸗ mouth's, daß die Regierung Grund habe, anzunehmen, daß die Angra⸗Pequena-Frage in durchaus befriedigender Veise gelöst sei. Hierauf wurde die Bill, betreffend die Konvertirung der englischen Staatsschuld, in dritter Lesung angenommen. „Die Verhandlungen in dem vor der Lordskammer anhängig gemachten Prozeß gegen den Deputirten Bradlaugh wegen seiner Theilnahme an den Abstimmungen des Unterhauses, ohne den vorgeschriebenen Eid ordnungs⸗ mäßig geleistet zu haben, sind heute zu Ende geführt worden. Die Jury hat Bradlaugh in allen Punkten der Anklage für schuldig erkannt.

Frankreich. Paris, 29. Juni. (Fr. Corr) Der Bu dget aus sch vollzog gestern bei dem i der Posten und Telegraphen Abstriche in Höhe von 3 996 600 Fr. Die Herabsetzungen, die der Ausschuß bisher beantragte, belaufen sich auf nicht weniger als 30 z75 000 Fr. und haben auf die Ministerien der öffentlichen Arbeiten, der Kulte, des Unter— richts, der Justiz, des Innern, des Handels, der Posten und Telegraphen Bezug. Der Äusschuß hofft, bei den Etats

für das Kriegs- und das Marine⸗-Ministerium ebenfalls noch 20 Millionen ersparen zu können und so im Ganzen die von

es seinem Ansehen und seinem Einfluß mit eigener Hand eine.

der Regierung aufgestellten Ziffern um 50 Millionen einzu⸗

schränken. 3

30. Juni. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kamm er lehnte heute bei der Beraihung 9. Vorlage, betreffend die Revision der Verfassuüng, das von Floquet und Goblet beantragte Amendement, in welchem einfach die zu revidirenden Punkte der Verfassung angegeben werden, ohne jedoch den Kongreß in dieser Richtung zu beschränken, mit 299 gegen 235 Stimmen ab. Der Minister⸗Präsident Ferry hatte sich gegen dieses Amen⸗ dement aus esprochen und erklärt, daß der von der Regierung vorgelegte evisions⸗Gesetzentwurf einen wesentlichen Theil des Programms des Kabinets bilde, welches seine Aufgabe nicht weiter erfüllen könne, wenn die Kammer ihm nicht Ver⸗ 5 .

m Toulon sind von gestern Abend 6 Uhr bis heute Vormittag 11 Uhr 6 Personen an der .

36. Juni, Abends. (W. T. B.) In Marseille ist von heute früh 9 Uhr bis Abends 6 Uhr kein Cholera⸗ Todes fall vorgekommen. In Toulon ist von heute früh k bis Abends 7 Uhr eine Person an der Cholera ge⸗

Dem „Temps“ zufolge haben die von der Re ie run nach Toulon gesandten Aerzte . 6. Proust heute dem Gesundheitsrath Bericht erstattet Dieselben neigen, wie das genannte Blatt wissen will, an— gesichts der in Marseille für Folgen der Cholera erklärten Todesfälle der Annahme zu, daß es sich um eine milde n. ö J . handle.

arseille, 1. Juli. W. T. B.) In der vergange—

nen Nacht sind 3 Cholerafälle hae omen. i

Spanien. Madrid, 30. Juni. (W. T. B.) Mit Rücksicht auf die in Toulon aufgetretene J die Ziehung eines Militärcordons längs der Landesgrenze gegen Frankreich angeordnet worden. Außerdem ist über die Ein fuhrstationen eine Ftägige Quarantäne verhängt und die Desinfektion sämmtlicher Provenienzen aus Frankreich angeordnet worden. Ungereinigte Wolle, Häute. lebende Thiere und Fleisch dürfen überhaupt nicht eingeführt werden. 89 (W,. T. B.) Der Senat votirte heute einstimmig eine von Rivera (Republikaner) beantragte Motion, in welcher erklärt wird: der Senat habe mit Bedauern von dem Artikel der Ne w⸗Hhorker Zeitung „World“ Kenntniß genommen, in welchem mitgetheilt wird: die spanische Regie⸗ rung wolle Eu ba verkaufen. Der Senat protestire gegen jedes Projekt einer Trennung Cubas von Spanien und bewillige alle Opfer, um Cuba zu erhalten.

Italien. Rom, 30. Juni. (W. T. B. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer yahlte . Beantwortung einer bezüglichen Anfrage der Minister des Aus wärtigen, Mancini, die Interessen und Pflichten Italiens in Bezug auf die egyptischen Angelegen— heiten auf und sagte: die Regierung habe die Einladung zur Konferenz binnen 48 Stunden angenommen, um die bisherige Freundschaft Italiens zu England zu bethätigen. Zwischen Frankreich und England habe vorher ein Meinungsaustausch stattgefunden, jedoch unter der Bedingung, die zu faffenden Beschlüsse den anderen Mächten zu unterbreiten, was geschehen sei. Für den Augenblick habe die Regierung keine Einwendung erhoben; sie habe sich aber vorbehalten, diese Beschlüsse sorg⸗ sältig zu prüfen, sobald sie in präziser Form vorliegen werden. Die Vertreter Italiens auf der Konferenz hätten bis jetzt die Instruktion erhalten, die Interessen Italiens und Europas zu vertheidigen, ohne bie Verlegenheiten Englands zu vermehren, vielmehr Letzteres bei feiner schwierigen Mission zu unterstützen. Der Minister glaube behaupten zu dürfen, daß die politische Stellung Italiens in Egypten nicht nur nicht geschädigt sei, fondern daß dieselbe sich allmählich beffere, denn das Condominium und die doppelte Kontrole, von welcher Italien ausgeschlossen gewesen, habe aufgehört. Italien partizipire in demselben Maaße, wie die anderen Mächte an der Seitung der egyptischen Finanzen, der europäische Charakter der egyptischen Frage werde bei der definitiven Organisation Egyptens in Gemäßheit der Konstantinopeler Konferenz, sest— ßehalten. Auch in Betreff des internationalen Reglements für den Suezkanal werde es sich um die Realisirung eines Vorschlags handeln, der auf die Initiative Italiens zurück⸗ zuführen sei.

Türkei. Konstantinopel, 30. Juni. (W. T. B. Der Sanitätsrath hat die gegen Toulon , n Quarantäne auf sämmtliche Provenienzen von der fran⸗ zösischen Mittelmeer küste ausgedehnt.

Schweden und Norwegen. Christiania, 30. Juni. W. T. B.) Das Storthing hat sich heute mit 8.4 i 25 Stimmen für die Theilnahme der Staatsräthe an? den Verhandlungen des Storthings ausgesprochen.

Rußland und Polen. Nischny⸗Nowgorod, 30. Juni. (W. T. B. Das „Börsenblatt“ veröffentlicht einen a , befehl des Gouverneurs, in welchem den Ärbeikern kundgegeben wird, daß bei jeglicher Unordnung auf das Strengste eingeschritten werden solle. Von den 112 wegen der Aus⸗— schreitungen gegen jüdische Einwohner verhafteten Personen soll Niemand vor der gerichtlichen Aburtheilung freigelassen werden. Die Polizei hat den Auftrag erhalten, innerhalb 3 Tagen ein Perzeichniß derjenigen jüdischen Ein⸗ wohner vorzulegen, welche sich ohne gesetzliche Erlaubniß in Nischny⸗Nowgorod aufhalten.

Amerika. Washington, 25. Juni. (Allg. Corr.) Die demokratische Konvention von Ohio hat sich abermals zu dem im Jahre 1883 angenommenen Zoll⸗ programm bekannt. Die Konvention hat ferner eine Resolution angenommen, worin sie sich für Mr. Tilden als Präsidentschafts kandidaten erklärt. Die demokratische Konvention von Missouri hat dagegen die Resolution, in welcher den Delegirten empfohlen wurde, für Mr. Tilden einzutreten, abgelehnt. Die demokratische Konvention von Florida hat Delegirte erwählt, die für Cleveland zu stimmen haben; die Delegirten für Nord⸗ Carolina sind zwischen dem Senator Bayard und dem Gouverneur Cleveland getheilt. —Ddie Demokraten von New-⸗JYork halten Berathungen ab, um ihre Parteizwistig— keiten auszugleichen. Der Vorschlag, Mr. Tilden zu nomi— niren, findet immer größeren Anhang.

Der amtliche Bericht über die jüngsten Wahlen in

Ore gon ergiebt, daß der Zusatzantrag zu der Staatsverfassung,