1884 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsschein⸗Anweisungen, nach den Littera getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus— händigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern, über die neuen Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zins schein—⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. Wiesbaden, den 28. Juni 1884. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere. Ems, 26. Juni. Frhr. v. ElLverfeldt, Sec. Lt. A la suite des Inf. Regts. Nr. 85, in das Inf. Regt. Nr. 79 einrangirt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 265. Juni. Appelius, Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., der Ab—= schied bewilligt. v. Balcke, Major a. D., zuletzt Ingen. Offiz. vom Platz in Pillau, der Charakter als Oberst Lt. verliehen. (Im Sanitäts- Corps. Ems, 26. Juni. Dr. Heller, Ober- Stabsarzt 2, Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 37, Dr. Großer, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art. Regt. Nr, 5. zu Ober-Stabtärzten 1. Kl, Br. Ehrlich, Stabt— und Abtheil. Arzt von der Reit. Abtheil. des Feld Art. Regts. Nr. 6, zum Ober ⸗Stabtarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld- Art. Regts. Nr. 30, Dr. Breithaupt, Stabs- und Bats. Arzt vom Füf. Bat. Inf. Regts. Nr. S1, zum Ober Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 15 beförd. Dr. x. Meyeren, Stabsarzt v. Kadettenhaufe zu Oranienstein, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Ulan. Regts. Nr. 6, Dr. Ernesti, Stabs und Bats. Arzt vom Garde— Jäger⸗Bat, zum Ober, Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des 4. Garde Regts. z. F. Dr. Eichenberg, Assist. Arzt J. Kl. von der Unter— offizier Vorschule in Weilburg, zum Stabs. und Abtheil. Arzt der 2. Abtheil. des Feld Art. Regts. Nr. 24, befördert. Die Affistenz⸗ Aerzte J. Kl. der Res.: Dr. Rie del, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Lönne, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 13, Pr. Schultz, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Br. Jaschke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 62, Dr. HGartcop, vom Ref. Landw. Bat. Nr. 35. Wasmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Rr. 95, Pr. Kühne, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Puchste in, Pr. Ruge, Dr. Wedel, Dr. Dan neil, vom Ref. Landw. Regt. Vr. 35, Dr. Remmetzs, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Br. Toeplitz, vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Möbius, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 63, M. Berthold, vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Froehlich, vom 1. Bat. Landw. Regis. Rr. 7, zu Stabsärzten der Res., Dr. Colꝛ d, Assist. Arzt J. Kl. der Marine Res. vom 2, Bat, Landw. Regts. Nr. S4, z Stabsarzt d. Marine. Res. befördert. Die Assijt. Aerzte 1. Kl. der Landw.: Dr. Thilenius, Dr. Cramer, vom 2. Bat Landw. Regts. Nr. 87, Br. Braun, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 7, Dr. Redeker, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Blanke, Dr. Bufch, Pr. Bayer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16. Dr. Sch nütgen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Vossen, Dr. d' Affe, Br. Vec⸗ gueray, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Kolbe, Pr. Weigmann, vom 1. Bat. Landwehr-Regiments Rr. 11. Dr. Lammers, Dr. Krummacher, Pr. Gildemeister, Dr. Schäfer, vom 2. Batallion Landwehr -⸗Regiments Rr. 15, Dr. Hoederath, Dr. Frank, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 36, Dr. Herm kes, Dr. Obertüschen, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17. Dr. Krekel, vom Res. Landm Bat. Nr. 80, Pr. Marx, Dr. Rheinen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Lr, Hacken—= berg, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Pr. Seebohm, vom Res. Landw. Bat. Nr. 73, Dr. Hein, vom 2. Baf. Zandw. Regts. Nr. 22. Dr. van Rossum, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 7, Dr. Michel, Dr. v. Ibell, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, , . 6. Brußatis, Hr. Schlötke, Dr. Laengner, Dr. Fritfche, vom Res. Landw' Regt. Nr. 35, Dr. Rathgen, Dr. Dahm ann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, Dr. Kant, Dr. Schumann, vom 1. Bat. Landw. Regts,. Nr. 27, Dr. Rudloff, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. T2, Dr. Seelig, vom Res. Landw. Bat. Rr. 33, Dr. Laudien, vom 2. Bat, Landw. Regts. Nr. S, Dr Briesewitz, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Br. Voormann, Dr. Wort m ann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Heinemann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82. Dr. Menche, Dr. Gasser, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 581, Dr. v. Brunn, vom 32. Bat. Landw. Regts. Nr. 80, Dr. Schieffer decker, vom 2. Bat. Landw. Regte. Nr. 9, Dr. Andree, vom 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 75, Dr. Straßburg, Dr. Grober, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, Dr. Hillefeld, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. . Dr. Wendt, vom A1. Bat. Landw. Regts. Nr. 89, Dr. Hilde brandt, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 31, Sin steden, vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Stlomon, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. T8, Dr. Harttung, vom 1. Bat. Landw. Regts. Rr. 8, Dr. Nauß, Dr. Euteneuer, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 26, Dr. Weber, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Pr. Malbrane, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 115, Dr. Van selow, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 49, Dr. Schellenberg, Dr. Hörder, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 67, Dr. Goester, vom 1. Bataillon Landwehr-Regiments Nr. 50, Dr. Pauke, vom 1. Bataillon Landwehr ⸗Regiments Nr. 23, Dr. Utrich, vom Reserve-Landwehr— Bataillon Nr. 98, Dr. v. Rutkowski, vom 1. Bataillon Landw. Regts. Nr. 59, Dr. Grunau, vom ij. Bat. Landw. Regts. Nr. 61. Dr. Wichmann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 76, zu Stabtärzten der Landw, Dr. Rabl-Rüchard, Oberstabtarzt 2: Kl. und Regiments Arzt vom Feld ⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 21, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Departement für das Invalidenwesen im Kriegs. Ministerium, der Charakter als Ober⸗Stabsarzt J. Kl. Dr. Stricker, Stabsarzt vom Bez. Kom mando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, der Charakter als Sber—⸗ Stabsarzt 2. Kl., verliehen. Br. Schaper, Ober. Stabsarzt 2. Kl. und Bats. Arzt vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 73, unter Verleih. eines Patents feiner Charge vom 21. Juni 1883 B. 1, zum Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 74 einannt. Dr. Becht, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts,. Arzt Lom Füs. Regt. Nr. 75, mit Waährnehm. der dirisionsärztlichen Funktionen bei der 19. Division beauf— tragt. Dr. Voigt, Ober-Stabsarzt 1. Klasse und Regiments Arzt, vom Ulanen-Regiment. Nr. 9, unter Beauftragung mit Wahrnehmung der dirisionsärztl. Funktionen bei der 4. Div., zum Drag. Regt. Nr. 11. Dr. Lühe, Ober ⸗Stabsarzt 2. Kl. u. Regts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 11, zum Ulan. Regt. Nr. 9, Pr. Düssterhoff, Oher⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Klan. Regt. Nr. 6, zum Inf. Regt. Nr. 21, Dr. Meisner, Ober-Stabs— arzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 30, zum Feld— Art. Regt. Nr. 9, Dr. Schilling, Stabs, und Bats.Arzt vom Pion. Bat. Nr. 3, zum 2. Bat. des Füs. Regts. Nr. 73, Dr. Amende, Stabe und Abtheil. Arzt von der 2. Abtheil. des Feld Art. Regts. Nr. 24, zum medizin. chirurgischen Friedrich Wil helms⸗Institut, Dr. Schedler, Assist. Arzt J. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 6,

Assistenz⸗Arzt 1. Klasse vom Infanterie ⸗Regt. Nr. 27, zum Husaren Regt. Nr. 10, versetzt. Dr. Cum moe, Ober ⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 74, beauftr. mit Wahrnehm. der divisionsärztl, Funktionen bei der 19. Div, als Gen Arzt 2. Kl. mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Ul rich s, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Feld Art. Regt. Nr. 9, mit Pens. und seiner bisher. Unif, Dr. Ridder, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 15, mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Klingner, Assist. Arzt 1. Kl. vom Gren. Regt. Ne. 10, als Stabsarzt mit Pers,,. Dr. Hey der, Stabsarzt der Res. voꝛn Res.

Landw. Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. Den Stabsärzten der Landw.: Dr. Maßmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Ben st, vom J. Bat. Landw. Regts. Nr. 24, Dr. Greulich, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Gierlichs, vom Res. Landw. Regt. Nr. 40, Dr. Borberg, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Krause, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 95, der Abschied be⸗ willigt. Den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw.: Pr. Bergmann, Dr. Lewin J.,, Dr. Hesse, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Zwäicke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Brem er, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, der Abschied bewilligt. Dr. Manger, Assist. Arzt 1. Kl, vom Inf. Regt. Nr. 25, mit Pens. ausgeschieden.

XII. (stöniglich Sächstsches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im aktiven Heere. 265. Juni. v. Raab. Oberst und Com- mandeur des Jäger ⸗Bats. Nr. 13, zum Commandeur des Inf. Regte. Nr. 107, v. Treitschke, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Commandeur des Jäger⸗Bats. Nr. 13, v. Ißendorff, charakteris. Oberst ˖· Lt. und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Oberst⸗Lt. und etats mäß. Stabsoffiz. im gen. Regt. und zwar mit einem Patent vom Tage der Charakterisi⸗ rung, Graf v. Einsie del, überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 164, zum Bats. Commdr. im Gren. Regt. Nr. 106, ernannt. Rose, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 194, Fell mer, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 107, v. Brück, Hauptm. im Gren. Regt. Nr. 101, v. Zeschau, Haupt⸗ mann im Inf. Regt. Nr. 13, Blohm L, Hauptm. im Schützen— Füs. Regt. Nr. 108, zu überzähl. Majors in ihren Regtrn. befördert. v. Carlowitz, charakt. Major à la suite letztgen. Regts. und Comp. Chef im Kadettencorps, unter vorläuf. Belassung in dieser Stellung, zum Major, Delling, charakt. Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 194, Lerche, charatt. Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 102 zu etate— mäß. Hauptleuten und Comp. Chefs, mit einem Pat. vom Tage ihrer Charakteris, ernannt. Pfeil J., Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 103, zum Hauptm. u. Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 162 befördert. Wilsdorf, charakteris. Pr. Lt. im Schützen Füf. Regt. Nr. 108, zum etatsmäß. Pr. Lt., mit einem Patent vom Tage der Charakte⸗ risirung, ernarnt. v. Tettau, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, Roitzsch, Sec, Lt, im Inf. Regt. Nr. 102, dieser vorläuf. ohne Patent, zu Pr. Lts. bef. Roitz sch, Hptm. u. Comp. Chef im Jagf. Regt. Nr. 102 unter Stellung à la suite des Regts., vom 1. Juli er ab auf 1 Jahr beurlaubt. v. Egidy, Rittm. und Escadr. Chef im GardeReiter Regt, unter Belass. auf dem Etat der Escadr. Chefs, v. Hinüber, Rittm. im letztgen. Regt. und Adjat. im Gen. Com- mando, zu Majors, Frhr. von dem Bus sche⸗Streithorst, Pr. Lt. à la suite des Garde ⸗Reiter-Regts. und Adjut. der J. Kav. Brig. Nr, 23, unter Belassung in dieser Stellung. zum Rittm, Frhr. v. Grote, Pr. Lt. im Hus. Regt Nr. 19, zum Rittm. und Escadr. Chef, dieser vorläufig ohne Patent, befördert. v. Schwerdtner, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 18, unter Stellung à Ja suite des Regts,, vom 1. Juli cr. ab auf 1 Jahr beurlaubt. Eras, Major und Stabtoffiz. im Feld -Art. Regt. Nr. 28, zum Abth. Command. im Feld-Art Regt. Rr. 12, Lauter bach, Major und Bats. Commardeur im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, unter Stellung à la suite des Regts,, zum Art. Offiz. vom Platz in Dresden, v. Ra benhorst, Major und Stabsoffiz. im letztgen. Regt, zum Bats. Commandeur, v. Kretschmar, Major à la süite des Feld. Art. Regts. Nr. 12 und kommandirt als Lehrer bei der ver— einigten Art., und Ingen. Schule in Berlin, unter Belass. in diese m Kommando bis zum Schlusse Tes laufenden Cötus, zum Stabsoffiz. im Feld Art. Regt. Nr. 28, Osterloh, Major und Battr. Chef im letztgen. Regiment,, zum Stabsoffiz. im Fuß-Artillerie Regiment Nr. I2, ernannt. Paul, Pr. Lt. im letzgedachten Regt. unter Ent hebung von dem Kommando als Assist. zur Art. Prüf ungskommission in Berlin, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Thiele, charakteris. Pr. Lt. desselb. Regts., zum etatsmäß. Pr. Lt, mit einem Patent vom Tage der Charakteris, ernannt. Hentschel, Sec. Lt. im Feld-Art. Regt Nr. 28, zum Pr. Lt. befördert. Kunde, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß ⸗‚Art. Regt. Nr. 12, als Battr. Chef in das Feld- Art. Regt Nr. 28 versetzt. Markowsky, Sec. Lt. im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 19, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. v. Egidy, charakteris. Hauptm. z. D. und Adjut. beim Bezirks— Kommando des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 103, zum 3. Offiz. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. ios ernannt,. Im Beurlgubtenstande. 25. Juni. Frhr. v. Seebach, Sec. Lt. von der Res. des. Jäger-Bats. Rr. 12, Äckerm ann, See Lt, von der Res. des Pion. Bats. Nr. 12, zu Pr. Lts. der Ref. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 1. Juni. Lindner, Hauptm. und Battr. Chef im Feld-Art. Regt. Rr. 12, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der Regiments - Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, zur Düposition gestellt. Frhr. v. Reineck, Seconde ⸗Lieutenant im Ulanen . Regiment . der erbetene Abschied bewilligt. 25. Juni. Böhme, warakt. Major z. D. und 5. Offiz. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 198, unter Fortgewährung der gesetzl. Pens. und Belass. der bisher. Unif., von dieser Funktion auf Ansuchen enthoben. Pahn, Pr. Lt, z la snite des Inf. Regts. Nr. 133, mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Armee ⸗Unif., unter gleich— in f. . des Charakters als Hauptm, der erbetene Abschied ewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 25. Juni. de Ball, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Bram sch, Sec. Lt. von der Res. des Schützen Füs. Regts. Ne. 10s, Weiß, Prem. Lt. von der Res. des Garde- Reiter. Regts,, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif,, Erbert, Pr. Lt. von der Landw. Inf., des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, diesem unter Verleihung des Charakters als Hauptmann der Landwehr-Infanterie und mit der Erlaubniß zum Tragen der Landwehr -Armee Uniform, Lehmann, Premier ⸗Lieutenant von der Landwehr-Feld. Artillerie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗-Unif. Börner, Pr. Lt. von der Tandw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 1065, Günther, Pr. Lt. von dem Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 108, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif, der erbetene

Abschied bewilligt. a , Marine. 9 rnennungen, Beförderungen, ersetzungen ze. 6. . Juni. Geißler, Sec. Lt. vom Ei gent Pr. t. efördert.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König setzten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, heute fruͤh die Brunnenkur fort, machten eine Promenade und nahmen später die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Albedyll, entgegen.

Bronsart von Schellendorff, der General-Lieutenant Freiherr von Gemmingen, der belgische General Goffinet, der Qberst von Schaumann, der Oberst⸗Lieutenant von Chappuis, der Major Graf Klinkowström, der Erbmarschall Freiherr von Bodelschwingh, der Vize⸗Erbmarschall Freiherr von Landsberg, der Schloß Hauptmann Freiherr von Schreckenstein, der Hofprediger Koch aus Sofia, der Ober⸗-Landesgerichts⸗Präsident Breithaupt, der Kammerherr von Colmar und der Maler Professor Camphausen.

Nach dem Diner machten Se. Majestät der Kaiser eine , n an der Lahn aufwärts und besuchten sodann daz

eater.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern Morgen 8 Uhr nach Berlin, stie bei Warterbude 4 zu Pferde und besichtigte auf dem Tempek hofer Felde die Garde⸗Landwehr⸗Bataillone.

Nach Beendigung der Vorstellungen besuchte Höchstderselbe das Atelier des Steinmetzmeisters Schilling und nahm im Palais Meldungen und Vorträge entgegen.

Sodann verweilte Se. Kaiserliche Hoheit längere Zeit in der spanischen Ausstellung und kehrte um 1216 Uhr nach Potsdam zurück.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Juni d. J. beschlossen, in Ergänzung des Bundesrathsbeschlusses vom 1. Februar 1879 folgende Bestimmungen zu treffen:

1) Die Feststellung des Nettogewichts des mit dem An— spruche auf Steuervergütung in Kisten ausgehenden rangirten Würfelzuckers bei Posten von 6 bis einschließlich 18 Kisten kann probeweise in der Art erfolgen, daß 6 Kisten davon aus gesondert werden und aus diesen durch Herausnahme von je einer Seite eine Kiste gebildet und verwogen wird.

2) Das deklarirte Nettogewicht wird der Berechnung der

der Probeverwiegung ermittelte Gewicht nicht um mehr als 2 Proz übersteigt. Ist der Unterschied erheblicher, so ist die ganze Post netto zu verwiegen.

Der Bundesrath sowie der Ausschuß desselben für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen. Gestern versam— melten sich die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuer— wesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen.

Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens von Seiten aller Verwaltungen hinsichtlich der Verrechnung der Kosten für die Unterhaltung der Die nst— gebäude ꝛc. und zur dementsprechenden gleichmäßigen Ge— staltung. der Etats hat das Staats⸗-Ministerium unterm 5. Mai d. J. auf Anregung der Ober⸗-Rechnungslammer Folgendes bestimmt.

I.

A. Als Kosten zur Unterhaltung der Staats. (Dienst⸗Amts. ꝛc) Gebäude im Sinne des Staatshaushalts sind nur diejenigen Kosten anzusehen, welche betreffen:

die Substanz der Gebäude und der dazu gehörigen Gtundftücke, ferner solche Gegenstände, welche baulich beziehungsweise niet- und nagelfest mit den Gebäuden und den dazu gehörigen Grundstücken in dauernde Verbindung gebracht sind, und endlich solche bewegliche Gegenstände, welche für die Gebäude bezw. Grundstücke als solche, also nicht ausschließlich zur gegenwärtigen Benutzung derselben für nothwendig zu erachten sind, also insbesondere:

I) die Kosten für bauliche Einrichtungen, Aenderungen und Reparaturen in den Gebäuden, sowie die Kosten für die Unter— haltung von Gärten, soweit solche dem Staate obliert;

2 die Kosten für Pflasterungen und Einfriedigungen, für Brunnen und Pumpen, für Wasser⸗, Gasleitungs⸗ und Kanalifations., Central— heizungẽ⸗ und Ventilationsanlagen, sowie für Kioseteinrichtungen, für Blitzablester, für äußere Uhren, Klingeläge, Telegraphen. und Telephonleitungen, Feuermeldeapparate, Hausschilder und dergleichen;

3) die Kosten für Oefen, Kochheerde, Waschkessel, für Feuerlösch⸗

Roulegur, für Gasmesser, Gasarme, Kronleuchter, für Vorhänge Schlösser und Fenster⸗Verschlüsse., für Gasleitungsanlagen zu Illuminationszwecken, für Nationalfahnen u. s. w.

rechnen:

a. Lasten und Abgaben einschließlich der Einquartirungslasten 1. ö. für Entwässerung der Grundstücke zu zahlenden Kanalifations— abgaben;

b. die Kosten hauswirthschaftlicher Art, d. h. solcher Kosten, welche erforderlich sind, um in und an den Gebäuden und auf den dazu gehörigen Grundstücken den ordnungsmäßigen Zustand zu er— halten. z. B. die Kosten:

D für Reinigung der Innenräume der Gebäude, der Höfe, sowie der Straßen und Buͤrgersteige vor den Dienstgebäuden,

2) für Reinigung der Müllgruben und für Abfuhr von Schutt und Müll,

. für Entleerung und Desinfektion von Kloaken und Serk gruben,

4) für Befreiung der Dächer ꝛc. von Schnee und Eis,

5) für Bestreuung der Bürgersteige bei Glätte und für Be— schaffung des dazu erforderlichen Materials,

6) für Beschaffung und Unterhaltung der zu diesen Arbeiten nöthigen Geräthfchaften, ;

7) für das jedesmalige Befestigen und Wiederabnehmen der Winterfenster, Fenstermarquisen und Nationalfahnen, sowie für das Luftdichtmachen der Fenster,

8) für Schornsteinreinigung,

9) für das Reinigen der Wasserheizungskanäle und der Tele— graphenbatterien,

10) für das Embinden der Brunnen und Pumpen mit Stroh,

1I) für Vertilgung von Ungeziefer, als Ratten und Mäuse ꝛc.,

12) für die nächtliche Bewachung der Dienst nebäude und Gärten,

„AI3) für Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr, soweit Beiträge dazu von den fiskalischen Gebäuden überhaupt noch zu ent— richten sind. J

Zu den hauswirthschaftlichen Kosten gehören auch die Kosten füt das mittelst Leitungs anlage entnommene Wasser und Gas.

c. alle Kosten für solche bewegliche Gegenstände, welche nur zur gegenwärtig en Benutzung der Gebaͤude und Grundstücke, also nicht für die Gebäude und Grundstücke als solche für nothwendig zu erachten sind.

II.

Im Staatshaushaltsetats sind in Zukunft von den Fonds zur Unterhaltung der Gebäude die Miethen, Lasten und Abgaben, sowie alle sonstigen Kosten, welche nach den Bestimmungen unker J. B nicht zu den Kosten der Unterhaltung der Gebäude gehören, abzuzweigen und auf anders sächliche Fonds zu übernehmen. Die desfallsigen Än— ordnungen bleiben den betreffenden Ressort⸗Ministern vorbehasten.

Die vorstehende Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf die Kosten der Unterhaltung und Ergänzung der Inventarienftäcke in den KReprãsentationsrdumen und Dienstwobnungen, soweit solche dem Staat obliegt, vielmehr sind diese Kosten nach wie vor bei dem Fonds zur Unterhaltung der , . auszubringen.

Für diejenigen Behörden, welche in fiskalischen Gebäuden

zur Unteroffizier Vorschule in Weilburg, Dr. Boeckler,

ö Zur Kaiserlichen Tafel waren gestern geladen: Prinz Nicolaus von Nassau, der Kriegs-Minister, General-Lieutenant

ihren Sitz haben, für welche jedoch im Staatshaushalts⸗Etat ein be— sonderer Gebäude ⸗Unterhaltungsfonds nicht ausgesetzt ist, in deren

Steuervergütung zu Grunde gelegt, wenn dasselbe das bei

geräthschaften, für Winterfenster und Fenstermarquisen, Fenster—⸗ .

B. Zu den ad 1 erwähnten Kosten sind dagegen nicht zu .

asseretats vielmehr der Bureaubedürfnißfonds auch zu kleinen 8 und Reparaturen bestimmt ift, sind in dem Staatshaushalts⸗ Fiat. sofern nicht eine Ucbernahme der Unterhaltungskosten für die betreffenden Gebäude auf den allgemeinen Fonds der Bauverwaltung Karitel 55 Titel 141 herbeigeführt werden kann, besondere Ge⸗ bäude⸗Unterhaltungsfonds unter einem neu zu bildenden Titel der fachlichen Ausgaben au mibr ann, 9

Für das Ressort der Eisenbahnverwaltung sind diejenigen Ab⸗ weichungen von den vorstehenden Bestimmungen zulässig, welche durch die Rücksichtnabme auf das einheitliche Normal ⸗Buchungsformular fur die Eisen bahnen Daun chan d pe boten erscheinen.

Um etwaige Zweifel zu beseitigen wird bemerkt: .

1) daß bei den obigen Grundsätzen es sich lediglich um diejenigen Kosten handelt, welche rach den Bestimmungen der Gesetze, des Ftats und des Regulativs über die Dienstwahnungen der Staats · beamten vom 26. Juli 1880 überhaurt dem Staate zur Last fallen, urd daß durch die Aufstellung dieser Grundsätze darin, welche Kosten der Sienstwohnungsinhaber zu tragen hat nichis geändert wird;

I) daß dort, wo z. B. in den Ctats für die Verwaltung der indirekten Steuern, der Justiz, Eisenbahn⸗Verwaltung u. 4. Die etatsmäßigen Fonds zur Unterhaltung der Dienstgebäuge aleichzeitig zu kleineren Neubauten bezw. zum Ankauf von Grundstäcken hierzu bestimmt sind, derartige Ausgaben auch fernerhin auf diese Fonds in dem bisherigen Umfange zu au, d sind;

Soweit die Bestimmungen J bis IV eine anderweite Regulirung der betreffenden Etatsfonds nothwendig machen, ist solche vom Etats— jahre 1885/86 ah herbeizuführen. .

Von demselben Jahre ab hat auch die Verrechnung aller hier in Betracht kommenden Ausgaben nach den obigen Grundsätzen stattzufinden. r.

Der Finanz⸗Minister hat die Provinzial-Steuer— direktoren unter dem 28. v. M. auf das mit dem 4. Juli d. J. in Kraft tretende Gesetz, betreffend die Stempel steuer für Kauf- und Lieferungsverträge im kaufmännischen Verkehr und für Werk-Verdingungs verträge, vom 6. Juni d. Is, noch besonders aufmerksam gemacht. Da durch §. 1 dieses Gesetzes die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. April 1847 und die derselben entsprechenden Vor— schriften der Tarife zu den Stempelsteuer-Verordnungen vom 1 41 un R, gnst. 166] Nr. WW d aufgehoben sind, so unterliegen Kauf— und Lieferungsverträge über andere Gegenstände als Grundstücke oder Grundgerechtigkeiten insoweit dieselben nicht nach 8. 11 des Reichs-Stempelgesetz's vom 1. Juli 1881 (R. G. Bl. S. 185) vom preußischen Stempel befreit sind (vergl. Tarifnummer 4a zum RNeichsgesetze und §. 9 des letzteren) in Zukunft dem für Kauf⸗ und Lieferungsverträge über bewegliche Gegenstände im Allgemeinen vorgeschriebenen Stempel von 1 Prozent des Kauf⸗ oder Lieferungspreises auch dann, wenn die von einem Kaufmann vorgenommene Ver— äußerung eines nach seinem Geschäft zur Veräußerung be— stimmten Gegenstandes in Frage steht. Dieser Stempel ist bei Kaufverträgen, welche mit einer vom Stempel befreiten Person (z. B. dem Reichs- oder preußischen Fiskus) geschlossen sind, nur zur Hälfte, dagegen bei Vertragen über Liefe— rungen an das Reich, den Staat oder öffentliche An— stalten, zum vollen Betrage zu verwenden. Bei Werkverdingungsverträgen, inhalts deren der Ueber— nehmer auch das Material für das übernom— mene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen hat, ist nach 8. 2 des Gesetzes vom 6. Juni d. JI zu verfahren. Für Nebenverträge (5. B. Kompromißverträge), welche in Kauf- oder Lieferungsverträgen, oder in Werkoyer— dingungsverträgen der im 5. 2 Abs. 1 „des Ge— setzes bezeichneten Art enthalten sind, ist neben dem Kauf- oder Lieferungsstempel auch noch der allgemeine Vertragsstempel, und zwar, wenn der eine der Vertragschließenden eine vom Stempel befreite Person ist, in der darstellbaren Hälfte von 1 66 zu verwenden. Dagegen bedarf es bei Werkverdingungsverträgen der im 8. 2 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Art, falls wegen des darin enthaltenen Arbeitsvertrags der allgemeine Vertragsstempel verwanwt ist, eines besonderen Stempels für etwaige Nebenverträge nicht.

Der Ignahaber einer verbürgten Forderung, welchem der Hauptschuldner auch genügende Sicherheit durch Pfandbestellung gewährt hat, wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Cwilsenats, vom 13. Mai d. J., seines Forderungsrechts gegen den Bürgen verlustig, wenn er bei eintretendem Konkurs des Hauptschuldners fahrlässigerweise unterlassen hat, sein Pfandrecht bei der Konkursmasse anzu— melden, und so den Verlust des Pfandrechts herbeigeführt hat.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geheime Staatsrath Seltmann ist von hier wieder abgereist.

Der General-Lieutenant von Oppell, Commandeur der 2. Garde-Infanterie-Division, hat sich mit mehrwöchigem Urlaub nach Bad Elster begeben.

Sachsen. Dresden, 4. Juli. (W. T. B.) Die hiesigen Junungen brachten heute Abend dem Reichstags— Abgeordneten Geheimen Hofrath Ackermann und seinen Gesinnungsgenossen einen imposanten Fackelzug.

Anhalt. Dessan, 3. Juli. (Anh. StA) Der iht r ie Hof ist heute aus Wörlitz hierher zurück— gekehrt.

Oesterreich Ungarn. Pest, 3. Juli. (Wien. Ztg.) Das Amtsblatt publizirt die Gesetze in Betreff der Marosludas-Beszterezeer und der Szamosthal— Bahn sowie über die Abänderung der Konzessionsurkunden einiger Vizinalbahnen. .

Agram, 3. Juli. (Wien. Stg.) In der heutigen Sitzung des Landtages sprach sich bei Fortsetzung der Spezialdebatte über die Vorlage betreffs Ausdehnung der Kompetenz der Bezirksgerichte Derenein für die An— nahme derselben aus. Barcie (Starcevicianer) wünschte be— züglich der Grenzwälder die Bezeichnung „Kroatisches Aera⸗ rial-Eigenthum“ einzuschalten. Baron Zivkovie trat den Behauptungen des Vorredners entgegen und erklärte: Niemand in Ungarn denke daran, den Kroaten ihr Eigenthum streitig zu machen. Das Einkommen sei laut dem Ausgleichsgesetz wohl getheilt, doch habe Kroatien nicht einen Stamm den Ungarn geschenkt. 5. 6 der Vorl ge, betreffend die Aus— dehnung der Kompetenz der Bezirksgerichte, wurde in amendirter Fassung mit 49 gegen 298 Stimmen angenommen, nachdem Sektionschef Klein den Vorwürfen der oppositio⸗

Grenzwälder gegenüber erklärt hatte, daß die Regierung auf dem Ausgleichsgesetz beharre. Nach der Abstimmung erhob die Opposition großen Lärm und verließ den Saal. Die rückständigen Paragraphen und sodann die ganze Vorlage wurden hierauf angenommen.

Niederlande. Haag, 4. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gab die Regie⸗ rung die Erklärung ab, daß das Gesetz über die Re⸗ gentschaft in Kurzem im Ministerrath erörtert werden würde. Der König habe seinen Willen bereits ausge— sprochen. Wahrscheinlich im Monat August würden die Kammern einberufen werden, um in gemeinsamen Sitzun— gen dieses Gesetz zu berathen. Auch liege eine beschränkte Verfassungsrevision in der Absicht der Regierung.

Großbritannien und Irland. Lon don, 3. Juli. (Allg. Corr) Die „Daily News“ meldet, daß das Par⸗ lament, im Falle der Ablehnung der Wahlreform—⸗ vorlage durch das Haus der Lords, in der ersten Woche des nächsten Monats vertagt werden wird.

Wie die „Times“ ersährt, haben die Behörden des Hauses der Gemeinen Einsprache gegen den Inhalt der von Labouchsre angemeldeten Interpellation be— treffs des Oberhauses erhoben. Sie wird als „argumen— tativ“ und in mancher Hinsicht als gegen die Regeln des Hauses verstoßend bezeichnet. Unter diesen Umständen wird Labouchere die Anfrage höchst wahrscheinlich modifiziren müssen, wenn er dieselbe beantwortet sehen will.

In einer Zuschrift an den konservativen Klub hat sich Sir Stafford Northeote über die Abstimmung, durch welche das Tadelsvotum von der Tagesordnung im Unterhause abgesetzt wurde, wie folgt geäußert: „Obwohl die liberale Partei durch dieses Verfahren der Nothwendigkeit entronnen ist, ein unverzügliches Votum über die wichtigste Tagesfrage abzugeben, hat sie in sehr bezeichnender Weise ihre Abneigung, die Politik der Regierung zu vertheidigen, angedeutet.“

Der japanische Kriegs-⸗Minister General OLhy ama ist, begleitet von dem General Mirua und einem zahlreichen Stabe, in London angekommen. Die japanischen Offiziere werden 3 Wochen in England bleiben, um die Arsenale, das Standlager in Aldershot und die verschiedenen Festungen zu in spiciren, sowie sich in allen Zweigen des englischen Militär—⸗ systems zu orientiren. Nach Beendigung ihrer Studien wird sich die Mission nach Deutschland begeben.

4. Juli. (W. T. B.) Die finanziellen Bei⸗ geordneten der Konferenz hielten heute Nachmittag im Auswärtigen Amt unter dem Vorsitz des Lord-Schatzkanzlers Childers und im Beisein von Blum Pascha und Tigrane Pascha eine Sitzung.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der Staaklssekretär des Innern, Harcourt, unter dem Ausdruck des Bedauerns mit, daß der Premier Gladstone durch ein leichtes Unwohlsein verhindert sei, der heutigen Sitzung beizuwohnen.

Frankreich. Paris, 4. Juli. (W. T. B.) Der Conlseils-Präsident Ferry hat mit dem hier ein— getroffenen Botschafter Waddington heute konferirt. Der chinesische Gesandte Li-Fong-Pao ist hier an— gekommen.

Der Marine-Minister erhielt ein weiteres Schrei— ben des Dr. Rochard aus Toulon, in welchem derselbe sich wiederholt dahin ausspricht, daß die Epidemie in Toulon im Erlöschen begriffen sei; dieselbe könne sich hin— ziehen, bis die große Hitze vorüber sei, werde aber allmählich immer gelinder auftreten. aas hygienische Konsultativ— Comité hat sich für eine Hinausschiebung des Natio— nalfestes ausgesprochen, um wegen der Epidemie das Zusammenströmen großer Menschenmassen zu vermeiden. Die Zufuhr von Gemüse und anderen landwirth— schaftlichen Produkten aus Toulon und Marseille ist für die Pariser Hallen verboten. Die Polizeipräfektur stellt entschieden in Abrede, daß in Paris irgend ein Cholerafall vorgekommen sei.

Toulon, 4. Juli. (W. T. B) Der Geheime Regie—⸗ rungs-Rath Dr. Koch ist heute Mittag hier eingetroffen und auf dem Bahnhof von dem Marinearzt Rouvier, welcher ihm während seines hiesigen Aufenthalts beigegehen ist, empfangen worden. Er begab sich sofort zu dem See-Präfekten, wo ihn der General-Inspektor des Sanitätsdienstes der Marine, Dr. Rochard, erwartete.

Seit heute früh sind hier? Cholera-Todesfälle und somit innerhalb 24 Stunden im Ganzen 12 vorgekommen.

Marseille, 5. Juli. (W. T. B.) In der vergange— nen Nacht ist hier 1 Choleratodesfall vorgekommen.

Portugal. Lissabon, 1. Juli. (Allg. Corr.) Die heutigen Zeitungen bestätigen die ersten Berichte über die Wahlkrawalle in den Distrikten Ourem, Cea, Agueda und Batalha. In dem Kampf mit dem Militär wurden drei Personen, darunter 2 Frauen, getödtet und mehrere verwundet. In allen genannten Ortschaften wurden die Ruhestörungen jedoch schnell unterdrückt. Nach Berichten aus Madera war dort der Kampf zwischen den Republikanern und Monarchisten ein sehr heißer; auf beiden Seiten gab es Todte und Ver— wundete. Heute Abend geht eine Corvette mit einem Bataillon Infanterie nach Funchal zur Herstellung der Ord— nung auf der Insel, ab.

Schweden und Norwegen. Christiania, 4. Juli. (W. T. B) Der in der vorigen Storthings-Periode ange— nommene Beschluß zu dem Grundgesetz, wodurch das Stimmrecht für die Storthingwahlen erweitert wird, hat heute die Königliche Sanktion erhalten.

Das Storthing genehmigte heute für den Kron— prinzen eine Apanage im Betrage von 80 000 Kronen.

Amerika. New⸗York, 2. Juli. (Allg. Corr.) Die Demokraten im Repräsentantenhause haben die republikanische Vorlage niedergestimmt, welche einen höheren Kredit für Forts und Kanonen bewilligen sollte. Sie votirten nur den zur Instandhaltung der gegenwärtigen Forts nöthigen Betrag in Höhe von 595 000 Doll. Nachdem das Haus mit entsprechender Majorität es abgelehnt hatte, den Kmendements des Senats zu der Bill für die Ver— größerung der Flotte beizutreten, glaubt man, daß der Senat nachgeben und gestatten werde, daß die Bill ohne diese Amendements Gesetzeskraft erhalte.

Infolge der Opposition der Tammany Hall-Demokraten

stürmt, sich als Kandidat aufstellen zu lassen, während Layard, Randall, Hoadley und Macdonald auch viele Unterstützung haben. General Grant figurirt ebenfalls als Präsidentschafts⸗ kandidat.

Die Einkünfte der Vereinigten Staaten im abgelaufenen Fiskaljahre betrugen 347 798 734 Doll., die Ausgaben 245 498 578 Doll. Es verbleibt sonach ein Ueberschuß von 102300156 Doll. Im Vergleich mit dem Ausweis für das vorhergehende Jahr zeigen die Ein— künfte eine Abnahme von 560 500 000 Doll. und die Aus⸗ gaben eine solche von 20000 000 Doll. Die Zolle lieferten 195 627 291 Doll. oder 19 000 000 Doll. weniger und die direkten Steuern 22 004 499 Doll. oder 22 000 000 Doll. weniger als im Vorjahre. Die Verzinsung der Schuld erheischten 54 548 894 Doll. oder 5 000 000 Doll. weniger, während Pensionen 55 003 995 Doll. absorbirten. Die ordentlichen Regierungsausgaben beliefen sich auf 134 915 689 Doll. Amtlichen Ausweisen zufolge kamen im verflossenen Halbjahr 1892171 Auswanderer in den Vereinigten Staaten an, gegen 226 305 im ersten Semester von 1883.

Asien. China. Hongkong, 4. Juli. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Nach Berichten von chinesischer Seite über den Kampf bei Langson hat die französische Kolonne sofort nach ihrem Eintreffen vor Langson die Aufforderung zur Uebergabe an die Stadt und die Garnison gerichtet. Letztere verweigerte die Uebergabe, da sie ohne Instruktion sei, worauf ihr eine Frist von 3 Tagen bewilligt wurde. Nach Ablauf derselben griffen die Franzosen an, wurden aber mit beträchtlichen Verlusten zurückgeschlagen. 5 französische Offiziere geriethen hierbei in Gefangenschaft.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Ueber die zun Schutz Egyptens gegen eine Invasion de Mahdi getroffenen Maßregeln meldet der „Times“ Correspondent in Wady Halfa unterm 1. d.: Urdeh ist am Rande des Flußufers erbaut, wohlbefestigt und verschanzt, und wenn es von einer ausreichenden Streit— kraft vertheidigt wird, würde es schwierig sein, den Platz von der Landseite zu nehmen. Die Garnison hat hinreichend Proviant für nahezu ein Jahr. Dieser Vorrath würde freilich zur Verpflegung der Einwohner nicht genügen, aber diese könnte in kleinen Booten, die an Ort und Stelle im Ueberfluß vorhanden sind, den Fluß hinunter ent— kommen. Mit drei Compagnien englischer Truppen und des hier stationirten egyptischen Kontingents könnte Wady Halfa gegen eine Streitmacht, die nicht mit Artillerie versehen ist, fast uneinnehmbar gemacht werden.

Assugan, 2. Juli. (A. C.) Der Mudir von Don⸗ gola hat sich, wie den „Daily News“ gemeldet wird, mit einigen Offizieren in der Richtung nach Debbah auf den Weg gemacht; zu welchem Zweck ist nicht bekannt.

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Zeitungsstimmen.

Die „Wiener Presse“ schreibt:

Mit größerer Befriedigung als seit Jahren je mag Fürst Bis⸗ marck die Waldeinsamkeit in Varzin aufgesucht haben, denn endlich sind ihm auch die Erfolge in der inneren Politik zu Theil geworden, welche ein nei isches Geschick dem auf diplomatischem Gebiete all— mächtigen Staatsmanne bis jetzt zu verweigern schien. Wenn der Kanzler heute auf die abgelaufene Session, mehr noc auf die gleichzeitig beendete Legislaturperiode des Reichstages zurückblickt, so kann er sich sagen, daß das durch die Kaiserliche Botschaft von 1881 inaugurirte, aber mit geringen Aussichten begonnene Werk der Sozialreform eine gewaltige Strecke Weges vorwärts geführt worden ist. Noch be⸗— deutsamer vielleicht als diese Errungenschaften selbst wird sich der Umstand erweisen, daß die Hindernisse, denen sie abgetrotzt wurden, nicht blos momentan und bei der betreffenden Gelegenheit, sondern für die Dauer bewältigt sind und daß damit die Bahn frei gemacht wurde für die weitere reformatorische Arbeit der Zukunft. Wir meinen, die Annahme der Gewerbe-Ordnungsnovelle, Tes Kranken kassengesetzes, des Akiengesetzes und der Unfallversicherung, obwohl an und für sich ein gewaltiger sozialreformatorischer Fort— schritt, hat eine erböhte Bedeutung noch dadurch gewonnen, weil die Oppofition, der sie abgerungen werden mußte, hei diesem Kampfe selbst zerrieben wurde und parlamentarisch gedemüthigt das Schlacht feld mit der wenig tröstlichen Aussicht verläßt, nun erst auch noch vom deutschen Volke desavouitt zu werden. Mit der vereinigten liberalen Opposition gegen die kanzlerische Reformpolitik ist es zu Ende; der gemäßigte Liberalismus hat sich im Heidelberger Pro— gramm ausdrücklich der Sozialreform angeschlossen und dem ent— sprechend unterstützten denn auch die Nationalliberalen im Reichstage die Unfallversicherungs vorlage, die durch ein so glänzendes Votum zu Stande gekommen ist. Aber die nunmehr allein im Kampfe zurück gebliebenen Triarier der prinzipiellen Opposition, die Deutschfreisinni⸗ gen, haben deprimirendes Unglück erlebt und man weiß zur Stunde eigentlich nicht genau, ob denn die Partei in ihrem so oft prokla⸗ mirten engen Zusammenschluß noch besteht. ö

Der Kompler der sozialen Gesetze, welche in der fünften Legis— latur-⸗Periode des Deutschen Reichstages geschaffen worden sind, bildet die Grundlage für alle fernere soziale Reform, und in dem Ge— danken, daß der wirthschaftlich Schwache und aber auch Unwissende den Schutz des Staates zu erhalten, das Recht hat, begegnen sich die fonst auf fehr verschiedenartige Gebiete berechneten Vorlagen. Ein interessanter Zusammenhang ließe sich zunächst zwischen der Gewerbe Drdnungs-Novelle und dem Aktiengesetz herstellen, welcher die Aus⸗ beutung der arbeitenden Kreise des Volkes durch die Gründer, Colporteure, Handlungsreisenden, Tingel-Tangel⸗Besitzer, überhaupt jene weit sinaufreichende und tief hinabsteigende Menschenklasse zu verhindern suchen, welche vom Vertriebe bedenklicher Artikel oder vom bedenk⸗ lichen Vertriebe ehrlicher Artikel ihre Existenz fristet und die in einer für die Moral und den Woblstand der Nation gefährlichen Weise sich vermehrt und ihr Handwerk ausgebildet batte. Dem Mißbrauch der im Umherziehen betriebenen Gewerbe“ zu steuern, gab es kaum ein anderes Mittel, als die Vermehrung der Polizei⸗ befugnisse und die schablonenhafte Klage, des doktrinären Liberalismus war es denn auch, daß die stüchtigsten Kräfte. der Nation der Polizeiaufsicht unterstellt und die individuellen Freiheiten geschärigt würden; die ländlichen Wähler, welche sich von. den Schrecknissen einer schlecht verhüllten Vagabundage befreit sehen, werden bei den Neuwahlen den Fortschrittlern ohne Zweifel die richtige Antwort geben. Stand die Gewer heordaungs n orell⸗ am Anfange der Legislaturperiode, so hat die Annahme des Aktien: gefetzes diefelbe gewissermaßen abgeschlossen. Es handele sich hiebei um den Schutz der städtischen Bevölkerung, des Mittelstandes, gegen die leider nur zu wohl bekannten Operatignen, des berufsmäßigen Gründerthums. Die Vergesellschaftung des Kapitals wird ja trotz aller bitteren Erfahrungen und Krisen auf denkbare Zeiten hinaus ein Mittel zur Verwirklichung großer Unternehmungen bleiben, wenn auch der Staat heute die Pflicht erkannt hat, Herstellungen und Be—= triebe von einschneidendem öffentlichem Interesse selbst in die Hand zu nehmen. Ez mußte sich also darum handeln, die gefährlichen GFlemente ron der Gründung Leitung, Verwaltung und Beaufsichtigung

gegen die Kandidatur des Gouverneurs Cleveland ist das

nellen Redner wegen des zweifelhaften Eigenthumsrechts der

Resultat problematisch. Tilden wird von allen Seiten be⸗

der Aktiengefellschaften fernzuhalten oder Mittel zu schaffen, damit sie in einem unehrlichen Treiben gefaßt werden können, das dem Betruge