. .
2 . 2
24
—
ber. ver dieren Nonat 53,3 - 53.1 bez, per Inli· Angust — per August · September - per September · Oktober 52.3 — 522 bez, per Oktober November 52.5 ber., per November Dezember 52, S bez.
Leinül per 100 Eilogr. — loco — „0. Lieferung — J
Petroleum. (Raffinirtes Standard wbite) per 190 kg mit Fass imn Posten v. 100 Ctr. Termine matt. Gekindigt — Ctr. Küundigungspreis — 6 Loco — per diesen Monat — Per September-CGktober 23.2 bez. per Oktober November — per November- Dezember —, per Dezember-Jannuar —. -
Spiritus per 169 Liter., X 10M. — 190M ουλ. Termine flan. Gek. 16 66 Liter. Kündigungspreis 49.9, Leo ui. ass —. per diesen Monat und per Juli-Angust 501-4977 bez. per Angust- Deptem ber 570.2 — 49.8 bez. per September-Oetoher 496-493 bez. per Oktober-November 48.35 - 48, 1 bez., per November- Dezember 47 8 47.6 ber.
Spiritus per 100 Liter à 100 υάη–) — 10 000 ο m loeo ohne Fass 50.2 — 19.9 bez. .
Weizenmehl No. 00 265 00—- 24775 No. 0 2490 2390. No. 0 u 12267 21600. — Roggenmehl No. 0 2250-2 259 No. 9 n. 1 20.275 — 1750 per 100 Kilogramm brutto inel. Sack. Feine Marken über Notiz bez.
Stettin, 11. Juli. (V. T. B.) —
gerreide markt. Weizen fest, loFec 160.7 — 178, 0. pr. Juli August 173.00. pr. September. OQktohen 75.50. Rogen fest, I cα 145 C -= 149.00, pr. Juli. Angust 146 00 pr. Septempber- Oktober 1142 50. Rüböl unverändert, pr Juli 53 50, pr. September- Oktober 5200. Spiritus fest, loco D070 pr. Jali-Angust 50 40. per August September 50, 60, pr. Seprtember-Oktober — —. Petrolenm oe 7.75.
Eogen, 11. Juli. (W. T. B.) .
Spiritus loco obne Fass 48 80. pr. Iali 48 69. pr. Angust 48.70, pr. Oktober 47, 70, per November 46.70. Gekündigt 5000 Liter. Matt.
Greslat, 12. Juli. (W. T. B)
GCetreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 1090 νι per Juli- August 1890. do. pr. Angnst-Septerber 49 00. do. vr. September- Okfober 48.50). Weizen pr. Juli 188. Roggen pr. Juli 156,00. do.
r. juli- August 1582.00, do. pr. Septemher Oktober 15050. Rüböl oecd Juli 55 (0, do. pr. Juli-August 54.00. lo. Dr. Septemher- Oktober 53.50. Zink: umsatz los. — Wetter: V'eränderlich.
Cöln, 11. Juli. (x. T. B.)
Getreide markt. Weizen hiesiger loee 1875, tremder 1950, pr. Juli 17 60. pr. November 17.89. Roggen loco bissiger 15.50. pr. Juli 14.50. pr. November 14,895. lafer loco 15.28. Rüböl loco 29 50 per Oktober 28.20.
Eremen, 11 Juli W. T. B
Petrole nm (Schlussbericht) stramm. Standard wbite loco 7.30, pr. Angust 7.35, pr. August-Derember 7,50. Alles Brief.
Hamburg, 11 Juli . T B.
Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, auf Termime fest, pr Juli Angust 169,60 Br. 168.00 Gd, pr. Augast-Sept. 169.00 Br., 168.0 G4. Roggen loco ruhig, auf Termine fest, yr. Juli-Angust 13700 Br. 136 00 Gdd., pr Aug. Sept. 136, 9) Br., 135,00 Ge. Hafer fest. Gerste still. Rüäbös ruhig, loeo 5öt, pr. Oktober 543. Spiritus still, pr. Juli 41 53r. pr. August- September 41 Br., pr. September -Oktober 414 Br,, pr. November- Dezember 40 Br. Kaffee ruhig, geringer Umsatz. Fetroleum Sehlass abgeschwächt, Standard hite (dcd 745 Er. 7,490 Gas., pz. Juli 740 Gd., per August - Dezember 7.55 Gd. — Wetter: Unbeständig.
wien, 11. Juli. (W. T. B)
Getreide markt. Weizen pr. Juli 9, 50 Gd., 9.70 Br., per Herbst 9. Sd́ Gd., 9 90 Br. Roggen pr. Juli 810 Gd. 5.15 Br., per Herbst S, 00 Gd., 805 Br. Mais pr. Juli August 715 G4, 718 Br., per September -Oktober Z25 G4. 7.30 Br. Hafer pr. Juli 820 G4., 8.30 Br., pr. Herpst 7, 02 Gd., 7, 0 Br.
Pest, 11. Juli. (W. L. B.)
Pro duktenmarkt. Weizen loco schwer behauptet, pr. Herbst 9,48 64., 9.50 Br, pr. Frübjahr 9, S̃ę Gd. 9.91 Br. Hafer pr. Herbst 6.653 Gd. 6.55 Br. pr. Frübjahr 668 Gd. 6,70 Br. Mais pr. Juli August 700 G4. 702 Br. Kohlraps pr. August- September 135 à 135. — Wetter: Heiss.
Amsterdam, 11. Juli. (W. T. B.)
Getreide markt (Schlussbericht). Weizen auf Termine höber, pr. November 236. Roggen loco und auf Termine unver- zudeért, pr. Oktober 166. Raps pr. Herbst 332 FI. Rüböl loꝑeo 333, per Herbst 30.
Amsterdam, 11. Juli. (W. T. B.)
Bancazinn 52.
Antwerpen, 11. Juli. (W. T. B.)
Petroleummarkt (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss. loco 184 bez., 18 Br. pr. August 18 Br., per Septem- ber 194 Br. pr. September-Dezember 193 Br. Fest.
London, 11. Juli. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 15 nom, Rüben-Robzucker 144 höher gehalten. — An der Küste angeboten 25 Weizenladungen. — Wetten: 8chön.
London, 11. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 63210, Gerste 3770, Hafer 125 260 Erts.
Weizen ruhig, fast unverändert, angekommene Ladungen ermattend. Mehl sehr träge, Mais ruhig, Hater stetig, gefragt,
Liverpool, 11. Juli. (w. T. B.)
Baum wolle. (Schlassberiebt) Dmeatz JM B. davon fur Speknlation and Erport 509 B. Ruhig Middl. amerikanische Juli- Lieferung 62/16, Jnuli-Angust- Lieferung 63 / is. August - Septem- ber- Lieferung 6is , September Lie terung 6*a, September-Oktober- Iieferung 67sz3. Oktober-Vovember-Liefernng 62 α, November- Deze mber-Lieferung bessss d. — Weitere Meldung: Amerikaner anziehend. Ceara fair 6h, Pernam fair 65 / is d.
Liverpoolv, 11. Juli. (W. T. B.)
( Banmwonen- Wochenbericht.) Wochennmesatz 44 M B. (v. W. 60 00 B.). desgl von amerikanischen 23 00 B. (v. W. 44 0900 B). desgl. für Spekulation 1000 B. (v. W. 2000 B.). desgl für Export 1000 B. (v. W. 4000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 42 000 B. x. w. 54 0009 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 11 000 B. (v. W. 7000 B.), wirklicher Export 60M B. (v. W. 600 B.). Import der Woche 783 0090 B. (v. W 52 990 B.), davon amerikanische 33 009 B. (v. W. 27 000 B). Vorrath S87 007 B. . X. S57 000 B.), davon amerikanische 54 0090 B. (x. W. 562 000 B.), zehwimmend nach Grossbritannien 144 000 B. (v. W. 205 000 B.), davon amerikanische 34 000 B. (v. W. 49 000 B..
Liverpooll, 11. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen mitunter 1 d. höher, NHais fest, Mehl rubig. — Wetter: Regnerisch.
Glasow, 11. Juli. (W. T. B.)
Roheiser Hixed nambers warrants 41 sh. 35 d. bis 414 sh.
Mnunchester, 11. Juli. (W. T. B.)
12x Water Armitage 65. 12r Water Taylor 623. 20 Wacer icholls 83. 30r Water Clayton 93. 32 Mock Townhead 93, r Mule Mayoll 96, 40r Medio Wilkinson 11, 32x Warpcops Lees S. 36r Warpcops Qual. Rowland 93, 40r Double Weston 10, n 1 eourante Qualität 14“, Printers 16s16 KSO S3 pfd.
Still.
Parr ig, 11. Juli. (V. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen 1Inhig, pr. Juli 22 60, pr. August 22, 90. pr. September-Deze0mber 23,46, pr. Nov. -FEehbruar 23.75. Mebl 9 Narques ruhig. pr Juli 47.00. pr. Angnst 47,25, pr. Sep- tember-Dezember 48 00, pr. Novemb.-Februar 48,50). Büböl ruhig, pr. Juli 67.00. pr. August 67 25, pr. Septhr. Dezember 68,75, rr. Jannar - April 69, 75. Spiritus ruhig. pr. Juli 453.50. pr. Angust 43,75. pr September- Dezember 44.60, pr. Jannar-April 44,75.
Paris, 11. Juli. (W. T. B.)
Rohznucker S8 ruhig. l0co 37.25 à 37.50. Weisser Zucker träge,. Nr. 3 pr. 100 EKiloar. pr. Juli 44.59, pr. August 44,60. pr. September 44,75. pr. OQktober-Januar 45.80.
St. Peiersbarg, 11 Juli. (W. L. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 66.50, per August 64.0), Weizen loeo 12.6. Roggen loco 9,109. Hafer loco 5.25. Hanf loc — —. Leipsant (9 Pd) loco 1475. — Wetter: Heiter.
New- Kork, 1I. Juli. (W. T. B.)
Waarenberisht. Baumwolle in New-Vork 11, do. in New -. Orleant 107. Re ff. Petroleum 700 Abel Test in New-Vork 73 Gd. do. in Philadelphia 7 Gd. rohes Petrolenm in New-Vork 63. do.
Pipe line Certificates — D. 60z C. Hehl 3 D. 35 C. Rother
Winterweizen loc — D. 974 C. pr. Juli nominell, do. pr. August — D 97 C. do. pr. September — D. 98 C.. Mais (New — D. 60 C. Zucker (Fair refining Mnscovades] c 5. Kaffee (fair Rio-) 923. Schmalz (Wilcox) 7,85. do. Fairbanka 7.75, do. Rohs & Brothers 7,75. Speck 85. Getreidefracht 3.
KRerlin, 10. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritas per 10 0000,½ nach Tralles (100 Liter à 100), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 4. Juli! 1884 51.1
. . 51.3
ö . . ohne Fass.
9 * 9
9. ;. 3 ö. 50,9 19 ö ö . 50.6 — 50,4
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin
Ausweis über den Verkehr auf dem KEerliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central- Vieh- nors vom 11. Juli 1884. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).
Rinder. Auftrieb 4532 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). J. Qualität — S0. II. Qualität — M, III. Gualität S0 - S6 4, IV. Qualität 66 - 72 A6
Schweine. Auftrieb 528 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger — 6, Bakony — 6. Landschweins: a. ute 88 - 94 M... b. geringere 80 — 86 6ÿ6, Russen — (Mt.
Kälber. Auftrieb 754 Stück. (Durechsechnittspr. für 1 kg.) I. Quasitüt O, 56 — 0, Is M, JI. Qualität 0. So - 98 MC
Schafe. Auftrieh 146 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) J. Qualität — „. II. Qualität —
zuckerbericht der Magdeburger KEörse, 11. Juli, Mittags. (Magdeb. Ztg.) Robznueker. Das Geschäft verlief auch bis Mitte dieser Woche recht ruhig und stand dem Angebot entshrechende Nachfrage gegenüber. Erst in den letater Tagen beeinflussten Deckungskäufe und bessere Londoner Berichte den Markt günstig, was Exßortwaare um 20 für den Centner aukbesserte, während für inländische Raffinerien passende Quali-
täten sich nur ziemlich behaupten konnten. Die Umsätze be- im Abnebmen begriffen ist.
Raffinirte Zuckern. Bei fortgesetzt sebr ruhiger Ten- denz unseres MNarktes, a0 wie anhaltend geringer Kauflust der biesigen Händler wichen im Laufe dieser Berichtswoche Noti- rungen von gemahlenen Zuckern abermals 25 - 59 A à Ceniner. Broe behaapteten hei ganz kleinem Angebot und gleichen Um- sätzen ihren vorwöchentlichen Werthstand.
Nelasse, bessere Qualität, zur Entazuekerung geeigret, 42— 430 Be, excl. Tonne, 3,50 —- 3.75 M, geringere Qualität, nur Ia Breunereizwecken passend, 42 — 139 Bs. exel. Tonne 34.00 — 3, 30 4A
Ab Stationen: Granulatedzucker incl. Krystallzucker, i., über 980 do. ö Kornzucker, exel, von 97 , — ö 896 , 23, 40 — 23.70 2 8965 , 22 490-2. 790 . 9 „94, 21 90– 22.10 do. „SS o Rendem. 22.9) - 22.20 Nachprodukte,, 88 - 32 , 16, 89 - 19.00 Bei Posten aus erster KEand: Raffinade, ffein, excl. Fass — do. fein, 2 Helis, ffein, . do. mittel 9. do. ordinär ö. Würfelzucker, J., inel. Kiste — do. 31,50
Gem. Raffinade, 53 mel. Fass — do. 2 . Gem. Melis, 1 u
30,00 - 31,00 28. 50 – 28, 75 28.00 — 28, 50 24,50 —– 28,00 Die Aeltesteén der Kaufmannigehaft.
do. II.,
2 2
Farin
Wetterbericht vom 12. Juli 1884, S Nhr Morgens. Barometer aut O Gr. u. 4. Mogrens- ; apiegal roduz in Wind. Millimeter.
fem pe, , n Wetter. in O Celaint ö = . halb bel. 15 bedeckt 13
Stationen.
Nullachmore 753 88 W 3
Aberdeen. 75 880 1
Christiansund l 8 1 wolkenlos 19 Kopenhagen. 0 2 Regen 18 groe hol; . woskenes 15 Haparands 2 wolkenles 20 St. Petershg. 1ẽ halb bed. 17 Moskau. 1 wolkig
wolkig Regen wolkig wolkig
town 5 Brest... 5 Helder J . 1 Hamburg 1ẽwolkig Swinemũnde. 1 bedeckt!) Neu fahr wass. S8 W L halb bel. Memel. ö S8 W 2 wolkenl. ?) Paris S W O wolkenlos Münster 3 wolkig Karlsruhe. ; S W 2 wolkenlos Wieshaden. ; . wolkenlos
still
680
5
Hünchen ᷣ W wolkenlos ChemnitVꝛ. 3 wolkenl. ?) Berlin... ö NW 1ẽ heiter )
Wien ... . z NW 2 wolkenlos Breslan / 39 WNW. 4 bedeckt Ile d- Aix... 760 35 3 ite 19 Triest. still i 26
3) Nacht trübe, Regen. ?) See sehr ruhig. 3) Gestern Nach- mittag Gewitter mit Regen. ) Gestern Nachmittag Gewitter.
Anmerkung: Dis Stationsn sind in 4 Gruppen geordast: I) Hordenroya, 2) Rꝑüstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- enropa südsich dieser Zone,. 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehaltem.
Skala für die Windstärke: 1 — leiser Zug. 2 — leicht, 3 — zchwach, 4 — mässig, 5 — frisch, 6 — stark, 7 — steif, 8 — ztörmisch, 8 — Sturm. 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sinrm, 17 — Orkan.
Uehersieht der Witterung.
Nach steigendem Barometer lagert heute zwischen Finnland, PFyrenen und Alpen ein flaches Gebiet hohen Luttdruckes, in welchem indessen die gestern erwähnte Furche niederen Druckes durch einen von Kopenhagen bis Krakau verlaufenden Streifen dichter Bewölkung noch deutlich zu erkennen ist. Im innern Deutschland bat dieselbe vielfach Gewitter hervorgerufen., Inner- halb des Depressionsgebietes im Westen dauert das veränderliche und regnerische Wetter fort, wiewohl die Tiefè der Depression
tragen WM 000 Etr-
Dentsehe See darte,
Gerste test.
Theater.
Venues Friedrich-Wishelmstädt. Theater.
Sonntag: Zum 306. Male: Der Bettelstudent, Operette in 3 Akten von Zell und Eense. Musik von L. Milloecker.
Montag: Der Bettelstudent.
Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel der K. K. Hof⸗Opernsängerin Frl. Regina Klein: Ein Maskenball. Oper in 4 Akten von Verdi. (Amelia: Frl. Klein; Renato: Hr. Rathjens a. Gast).
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, Großes Doppel ⸗Concert unter Lei⸗ tung der Herren Musikdirektoren G. Luestner und G. Meinberg. Anfang 4, der Vorstellung 65 Uhr.
Montag: Die lustigen Weiber von Windsor. Oper in 3 Akten von Nieglai. (Fr. Fluth: Fr. Mielke; Fr. Reich: Frl. Uhl; Anna: Frl. Martin; Fluth: Hr. Heine; Fallstaff: Hr. Biberti.) Großes eg. Concert. Anfang 55, der Vorstellung
r.
Dienstag: Gastspiel des Frl. Regina Klein.
Billets und Abonnementsbillets Dtzd. 9 M sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.
Felle-Alliance- Theater. Sonntag: Zum
2. Male: Die Wilden, Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert.
Im Sommergarten: Doppel ⸗ Concert. (Musik⸗ corps Saro und die Hauskapelle.) Auftreten der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer, des Damenquartetts , Alpenveilchen', der Gehrüder , mit ihren Holzharfen und der Qber⸗
averischen Natursänger. Abends: Brillante Illu minatior durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 4, der Vorstellung 7 Uhr.
Montag und Dienstag: Die Wilden.
Mittwoch: Zweite EGrtra⸗Vorstellung zu halben Theater ⸗Kassenpreisen (Parquet 1 A). Auf allgem. Verl.: Die Grille.
NMValhalla- per etten- Theater. Sonntag und die folgenden Tage: anon. Operette in 5 Akten frei nach einem Lustspiele der Herren Thegulon und d'Artois von F. Zell u. Rich. Gene, Musik von Rich. Gense.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
32469 Aufgebot.
Auf den Antrag des Besitzers Joseph Certa zu Fittigsdorf wird der Inhaber des Hypothekendoku— ments über 73 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf., eingetragen für den Knecht Johann Klimmek im Grundbuche des Grundstücks Woitowo Nr. 5 in Abth. III. unter Rr. 2 auf Grund der Verfügung vom 18. Oktober 1883, gebildet aus dem Erbvergleich vom 11. De⸗ zember 1809, den Verhandlungen vom 1. März 18365, vom 1. März 1826, vom 25. Juni 1827 nebst Be⸗ stätigungsklausel vom 28. Juni 1827, dem Hypo— thekenschein vom 8. Dezember 1834 und dem Ein tragungsvermerl vom 30. April 1835, aufgefordert, seine Rechte auf dieses angeblich verloren gegangene Dokument spätestens im Termin, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. II., anzumelden, widrigenfalls das Dokument für kraft⸗ los erklärt werden wird.
Wartenburg, den 5. Juli 1884.
Königliches Amtsgericht.
[32397] Kaiserliches Landgericht , ,
Margarethe Nieß, Ehefrau von Michgel Bostetter, Saͤgemlller zu Hoffen, vertreten durch Rechtsanwelt Kauffmann,
klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem
Antrage: die Gätertrennung zwischen den Parteien autzusprechen und dem Bekagten die Kosten zur Last zu legen. ; ; Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer vom 17. Ok⸗ tober 1884 Vormittags 19 Uhr. Straßburg, den 4. Juli 1884. Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer: L. 8.) Weber.
132380 Urtheils Auszug.
, In Sachen der in Cöln wohnenden geschäftslosen Ehefrau des ebendaselbst wohnenden Glasmalers Carl Leopold Melchier, Therese, geb. Prang, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt
Heiliger,
gegen
1) den genannten Carl Leopold Melchior, Glas— maler in Eöln, Beklagten und Berufungsbeklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Adeneuer, und
23) Abraham Leffmann, Kaufmann in Cöln, Insfervenienten und Berufungsbeklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Trimborn,
hat der J. Civilsenat des Königlichen Oher⸗ landesgerichts in Cöln durch Urtheil vom 12. Dezem⸗ ber 1883 auf die von der Klägerin am 26. Juli j882 gegen ihren Ehemann erhobene Klage auf Gütertrennung für Recht erkannt:
Die Intervention des Kaufmannes Abraham Leffmann wird zugelassen, im Uebrigen aber das Urtheil des Königl. Landgerichts zu Cöln vom 22. November 1882 abgeändert; die zwischen der Klägerin und dem Beklagten Melchior bestehende Gütergemeinschaft wird für aufgehoben erklärt, an deren Stelle wird die völlige Gütertrennung aus— i und werden die Parteien zum Zwecke der
utzeinandersetzung vor den Kgl. Notar Fröhlich in Cöln verwiesen, die Kosten des Prozesses werden
dem Beklagten Melchior zur Last gelegt, jedoch hat der Intervenient Leffmann die durch seine Inter⸗ vention entstandenen Kosten zu tragen.
Auf die gegen das Urtheil des Oberlandesgerichts von Leffmann eingelegte Revision hat das Reichs— gericht, JJ. Civilsenat in Leipzig durch Urtheil vom 27. Juni 1884 für Recht erkannt:; (
die gegen das Urtheil des Königlich preußischen Oberlandesgerichts zu Cöln vom 12. Dezember 1883 eingelegte Revision wird zurückgewiesen, die Kosten der Revisionsinstanz werden dem Revisions—⸗ kläger auferlegt.
Cöln, 8. Juli 1884.
Für die Richtigkeit vorstehender Auszüge: Heiliger, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 10. Juli 1884. Ver beeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Verkäufe, Verpachtnngen, Submissiunen ꝛe.
32459 Eisenbahn · Direktionsbezirk Berlin.
Die Ausführung 1 der Erd, und Maurerarbeiten, 2) der Zimmer⸗ und Staakerarbeiten, 3) der Lieferung von 75 Mille. Mauersteinen zum Bau eines zwei⸗ thorigen massiven Güterschuppen mit Büreau auf Station Halbau soll nach obigen Loosen getheilt oder zusammen verdungen werden.
Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf
Freitag, den 25. Juli 1884,
Vormittags 16 Uhr im Bureau der Bau⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung, zur Einsicht ausliegen und Formulare zu Submissionsofferten gegen Erstattung der Schreibgebühren bis zum 22. Juli er. bezogen werden können.
Sorau, den 11. Juli 1884.
Königliche Eisenbahn ˖ Bau⸗Inspektion.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
ß ; — — ; Das Abonnement brträgt 4 AÆA a6 *
für das hierteljahr em ne fũr
3 163.
den Rnum einer Arni zeile o **
Berlin, Montag,
Aue pon. Aunalten nehmen Gefell mug an; für Grrlin außer den PHost-⸗Anstalten auch die Exp
dition: W. Wilelmstraße Nr. 32.
— —
den 14. Juli, Abends.
188 4.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Haupt ⸗Steueramts⸗-Rendanten a. D, Rechnungs⸗ Rath Hein zu Langensalza und dem Steuer-Einnehmer a. D. Ließ zu Liebenwerda den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Dirigenten des Haupt-Stempel-Magazins, Geheimen Rechnungs Rath Krüger zu Berlin den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; dem pensionirten Förster König zu Engern, früher zu Todemann im Kreise Rinteln, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Königlichen Vorreiter Opfermann zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnäbigst geruht:
dem Rittmeister à la suite des 1. Garde-Dragoner-⸗-Regi⸗ ments, Erbprinzen von Anhalt, Hoheit, sowie dem Seconde⸗Lieutenant à la suite des Garde⸗Husaren-Regiments, Hans Heinrich XV., Prinzen von Pleß, die Eclaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗ Insignien zu ertheilen und zwar Ersterem: des Großkreuzes des Großherzoglich hessischen Ludwigs-Ordens, Letzterem: des Großherrlich türkischen Medschidje-⸗Ordens zweiter Klasse.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller—
gnädigst geruht: den Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath
im Reichsamt des Innern, Bödiker, zum Präsidenten des Reichs-Versicherungsamts mit dem Range der Räthe zweiter Klasse, und
den vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, bisherigen Wirklichen Legations-Rath von Heydebreck zum Geheimen Legations-Rath zu ernennen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath im Ministerium des Innern, von den Brincken, zum Ge— heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath,
den Wirklichen Geheimen Kriegsrath und Militär— Intendanten des III. Armee⸗Corps, Engelhard, zum Ab— theilungschef im Kriegs-Ministerium, und
den Direktorial-Assistenten, Professor Dr. Alfred von Sallet zum Direktor des Muͤnzkabinets der Königlichen Museen zu Berlin zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bei der Realschule in Cassel ist die Beförderung der Titular⸗Oberlehrer Dr. Keßler, Stern und Feitel, und der ordentlichen Lehrer Dr. Wilhelm Hasselbaum und 5 ur Seibt zu etatsmäßigen Oberlehrern genehmigt worden.
Der seitherige kommissarische Verwalter der Kreis⸗Wund— arztstelle, praktische Arzt Dr. med. Heinrich Herbst zu Wip— perfürth ist def nitiv zum Kreis-Wundarzt des Kreises Wipper— fürth ernannt worden.
Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 21. — 26. Juli e. findet nach Paragraph 37 der Allgemeinen Bestimmunßen über die Be— nutzung der hiesigen Königlichen Bibliothek die allgemeine Zurücklieferung aller aus derselben entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der König⸗ lichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern.
Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:
von A— H am Montag und Dienstag, „I — RK am Mittwoch und Donnerstag, „ S— “ am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 14. Juli 1884. Königliche Bibliothek. n
Ku nst man n, Geh. Rechnungs⸗Rath.
Abgereist: Se. Excellenz der Staate-Minister und Mi— nister für Landwirthschast, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, in den Regierungsbezirk Stralsund;
Se. Cxcellenz der Staats-Minister und Minister der geist— lichen, Unterrichis⸗ und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nach den Provinzen Hannover und Hessen— Nassau;
8 der Direktor im Reichsamt des Innern, Bosse, nach dem arz;
der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts— und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober— Regierungs-Rath D. Barkhausen, nach der Provinz Hannover.
Bekanntmachungen, die Unfallversicherung betreffend.
Auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 — Reichs-Gesetzblatt Seite 69 — tritt das Reichs⸗ Versicherungsamt mit dem heutigen Tage in Thätigkeit. Zum Präsidenten desselben ist der bisherige Geheime Re⸗ gierungs-Rath und vortraͤgende Rath im Reichsamt des Innern, Bödiker, ernannt worden.
Die Geschäftsräume befinden sich vorläufig Wilhelm— straße 74.
Berlin, den 14. Juli 1884.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.
Bekannt m a chung,
betreffend die Anmeldung der unfallversiche—
rungspflichtigen Betriebe. Vom 14. Juli 1884.
In Gemäßheit des 5. 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 69) hat jeder Unter⸗ nehmer eines unter den §. 1 dieses Gesetzes fallenden Betrie— bes den letzteren unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin be— schäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltung sbehörde binnen einer vom Reichs-Versicherungs— amt zu bestimmenden Frist anzumelden.
Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum
1. September d. J. einschließlich festgesetzt.
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nach— stehenden Auszug aus dem genannten Gesetze sowie auf die beigefügte Anleitung hingewiesen.
Berlin, den 14. Juli 1884.
Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.
Auszug aus dem Unfallversicherungsgesetz. §. 1 Absatz JL bis 3.
Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbeteitungsanstalten, Stein⸗ brüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebs— beamten, letztere sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Be— stimmungen dieses Gesetzes versichert.
Dafsfelbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Aus—= führung von Maurer, Zimmer-, Dachdecker⸗, Steinhauer und Brunnenarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeitern.
Den im Absatz 1 aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welchen Dampfkessel oder durch elemen⸗ tare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. w) be— wegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land⸗ und forstwirthschaftlichen nicht unter den Absatz 1 fallenden Nehen⸗ betriebe, sowie derjenigen Betriebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.
Im Uebrigen gelten als Fabriken im Sinne n. Gesetzes ink ⸗ besondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Ver⸗ arbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird, und in welchen zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiter regelmäßig be⸗ schäftigt werden, sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden.
Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dees Gesetzes anzufehen sind, entscheide das Reichs Versicherungsgmt (S5. 87 ff.)
Auf gewerbliche Anlagen, Eisenbahn⸗ und Schiff ah rtsbetriebe, welche wefentliche Bestandtheile eines der vorbezeichneten Betriebe find, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes ebenfalls Anwendung.
§. 3 Absatz 1. ;
Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Tantlsmen und Naturalbezüge. Der Werth der letzteren ist nach Srtsdurchschnittspreisen in AÄnsatz zu bringen.
§. 2 Absatz 2 und 3. t ä. Unternehmer gilt Derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt.
Betriebe, welche wesentliche Bestandtheile verschiedenartiger Industriezweige umfassen, sind derjenigen Berufsgenossenschaft zuzu—⸗ theilen, welcher der Hauptbetrieb angehört.
§. 11.
Jeder Unternehmer eines unter den 5. 1 fallenden Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reichs⸗Versicherungsamt zu be— stimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie, der Zahl der durch schnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden.
Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwal tungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergaͤnzen.
Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Be⸗— triebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden i durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzu—⸗— alten.
Die untere Verwaltungebehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik geordnetes Ver zeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegen— standes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin be— schäftigten versicherungepflichtigen Personen aufzustellen. Das Ver⸗ zeichniß ist der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs⸗-Berufsstatistik zu berichtigen.
Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein leiches Verzeichniß sämmtlicher versicherungspflichtigen Betriebe . Bezirks dem Reichs⸗„Wsicherungsamt einzureichen.
Anleitung
in Betreff der Anmeldung der versicherungs— pflichtigen Betriebe.
(8. 11 des Unfallversicherungsgesetzes.)
1) Die Anmeldungspflicht erstreckt sich auf alle ver— sicherungspflichtigen, d. h. unter den 5§. 1 des Unfallversiche— rungsgesetzes fallenden Betriebe. Zu diesen gehören:
a. Bergwerke, Salinen und Aufbereitungsanstalten,
b. Steinbrüche, Gräbereien (Gruben), Werften und Bauhöfe,
é. Fabriken aller Art und Hütienwerke.
Als Fabriken gelten insbesondere — auch wenn dies nach dem Sprachgebrauch zweifelhaft sein sollte — alle Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegen— ständen gewerbsmäßig ausgeführt wird und zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden.
Hiernach muß z. B. ein Bäcker, welcher in seinem Bäckerei⸗ betriebe mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt, diesen Betrieb anmelden;
d. alle Betriebe, in welchen Dampfkessel oder durch ele— mentare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft 2c.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen.
Hiernach muß z. B. ein Schneider, welcher mit einem , . und einem Lehrling arbeitet, seinen Betrieb an⸗ melden;
e. Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden; /
jeder Gewerbebetrieb, welcher sich auf eine der nach— stehend bezeichneten Arbeiten: Maurer-, Zimmer-, Dachdecker⸗, Steinhauer-, Brunnen—⸗, oder Schornsteinfegerarbeiten erstreckt.
2) Nicht versicherungspflichtig und daher auch nicht anzu— melden sind Betriebe aller Art, in welchen der Unternehmer allein und ohne Gehülfen, Lehrlinge oder sonstige Arbeiter thätig ist.
Sodann fallen nicht unter das Gesetz:
a. die Land- und Forstwirthschaft einschließlich der Gärt— nerei, des Obst- und Weinbaus, die Viehzucht und Fischerei.
Die Benutzung einer feststehenden oder transportablen Kraftmaschine (Lokomobile ꝛc.) zu landwirthschaftlichen Arbeiten, 3. B. zum Pflügen, Mähen, Dreschen, zur Bedienung einer Entwässerungtzanlage macht den landwirthschaftlichen Betrieb nicht versicherungspflichtig.
Land⸗ und forstwirthschaftliche Nebenbetriebe, d. h. ge⸗ werbliche Anlagen zur Verarbeitung der in der Land⸗ und Forstwirthschaft gewonnenen rohen Naturprodukte, wie Bren⸗ nereien, Ziegeleien, Stärkefabriken ꝛc. sind nur dann anzu— melden, wenn sie unter den 8. 1 Abs. 1 oder 4 des Gesetzes fallen, insbesondere also, wenn sie nach der Art und dem Umfang des Betriebes als Fabriken anzusehen sind. Hiernach sind die Brennereien auf großen Gütern als Fabriken zur Anmel⸗ dung zu bringen, nicht dagegen die als landwirthschaftliche Nebengewerbe vorkommenden kleinen Haus- Brennereien und Brauereien, welche den sogenannten Haustrunk bereiten oder nur in ganz geringem Umfange betrieben werden.
Getreide⸗, Oel⸗ und Walkmühlen, welche, zu einem Gute gehörig, in der Hauptsache gegen Entgelt für Dritte arbeiten und daneben den Bedarf des Gutsbesitzers und seiner Leute mitdecken, sind anzumelden.
Nichtversicherungspflichtig ist ferner:
b. das Handwerk, soweit nicht die unter 10 bis f bezeich⸗ neten Merkmale für den Betrieb zutreffen. Außerdem ist zu beachten, daß handwerksmäßige Betriebsanlagen, welche wesent⸗ liche Bestandtheile eines der unter 1 bezeichneten Betriebe sind,